2034
Allerhö chster Erlaß vom 3. Oktober 1856 — be-
treffend die Verleihung der Städte-Ordnung für
die Rhein-Provinz vom 15. Mai 1856 an die Ge- meinde Oberwesel, Regierungsbezirk Koblenz,
Städte-Ordnung für die Nbein-Provinz vom 15. Mai 1856. (Staats-Anzeiger Nr. 136. S. 1110.)
Jch will auf Jhren Bericht vom 29. September d. J. der Gemeinde Oberwesel, im Regierungsbezirk Koblenz , deren Antrage gemäß, die Städte-Ordnung für die Rhein-Provinz vom 15, Mai d. J. hierdurch verleihen, wona Sie das Weitere zu vera lassen
haben.
zu machen. E J m Lindich bei Hechingen, den 3. Oktober 1856.
Friedrich Wilhelm.
von Westphalen,
An den Minister des Jnnern.
Laudtags Abschied für die im Jahre. 1894 ver- sammelt gewesenen Provinzialstände des Herzog- thums Schlesien, der Grafschaft Glay und des Markgrafthums Ober-Lausiß. Vom 30. September 1856.
Nevidirtes Reglement vom 1. September 1852 Mi 400) S. 1399)
Nevidirtes Reglement Nr. 238, S. 1413).
Gefeß vom 24, Mai 1853 (Staats-Anzeiger Nr. 133, S. 900).
vom 1. September
S. 971).
H A dh f D 54 (S1 - Anzei 204 | 2G Allerhöchster Erlaß vom 5. Dezember 1854 (Staats-Anzeiger Nr. 294 19. Otlober 1504
S. 2229). Gesey vôm 18. April 1855 (Staats-Anzeiger Nr. 99, S. 741). Geseß vom 10. Mai 1855 (Staats-Anzeiger Nr. 111, S. 845). Geseß vom 1. August 1855 (Staats-Anzeiger Nr. 200, S. 1509).
Regulativ vom 12. Oktober 1855 (Staats-Anzeiger Nr. 248, S. 1841). |
Geseß bom 25. Februar 1856 (Staats-Anzeiger Nr. 67, S. 501).
von Preußen 2c. 2c.
ent bieten Unsern getreuen Ständen des Herzogthums Schlesien, der Grafschaft Glaß und des Markgrafthums Ober - Lausiß Unsern gnädigsten Gruß, und ertheilen hiermit auf die Uns vorgelegten Gutachten und Anträge des im Jahre 1854 versammelt gewesenen "im -§. 4 des revidirten Reglements vom 1. September 1852 der
Provinzial-Landtages den nachstehenden Bescheid : I. Auf die gutachtlihen Erklärungen über die Propositionen. 1) Zerstückelung von Grundstücken und Gründung neuer Ansiedelungen.
Das von Unsern getreuen Ständen über den Entwurf eines Gesebes zur Ergänzung des Gesetes , betreffend die Zerstückelung | Jmmobiliar-Feuer-Sozietäten die geeignete Erledigung gefunden. 3, Januar 1845 und des Ergänzungs-Geseßes vom 24. Mai 1853, A unter dem 14. Oktober 1854 abgegebene Gutachten wird bei den Orer-Regulirung anlangend, so läßt sich, Ms “ Provinz ihr Interesse bei der Sache dur Kostenbeiträge bethatigl, "mit Rücksicht auf die in allen Landestheilen aus den disponiblen | Fonds zu befriedigenden Bedürfnisse eine \chnellere Durchführung
von Grundstücken und die Gründung neuer Ansiedelungen vom
diesfälligen weitern legislativen Verhandlungen über diesen Gegen-
stand benußt werden.
2) Ergänzungen zur Städte-Ordnung für die sechs o stlihen Provinzen vom 30. Mai 1853.
Die gutachtlihe Aeußerung Unserer getreuen Stände in An- schung der lebensélänglihen Wahl der Bürgermeister is bei Erlaß des inzwischen hierüber ergangenen Geseßes vom 25. Februar d. J, betreffend die Ergänzung des §, 31 der Städte - Ordnung für die sechs östlihen Provinzen vom 30. Mai 1853 (Geseß - Sammlung |
S, 120), zur Berüfsihtigung gekommen.
Die behufs der Ergänzung der §§. 5 und 7 der Städte- Ordnung vom 30, Mai 1853 begutachteten Fragen wegen Erthei- lung und Entziehung des Bürgerbriefes sind mit Rücksicht auf die inzwischen über andere Gemeindegeseße stattgefundenen verwandten
legislativen Verhandlungen einstweilen noch nicht zum weiteren Austrag gebraht worden,
rage gekommene Ergänzung des §. 49 der Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853 betrifft, so sind Verhandlungen darüber eingeleitet, inwiefern der beabsihtigte Zweck im Wesentlichen sich im Verwal- tungswege wird erreichen lassen,
Dieser Mein Erlaß ist durch die Geseh - Sammlung bekannt |
Was endlich die hinsichtlich der Verwandlung des Gemeinde- lieder-Vermögens (Bürgervermögen) in Kämmerei - Vermögen in
3) Abänderung der Artikel Ul. und IV. der \chlesi Ufer-, Ward- und Hegungs=-=Ordnung vom lden 12, September 1763.
Die Petition wegen Abänderung der Artikel Ul. und 1y \chlesishen Ufer-, Ward- und Hegungs-Ordnung vom 12, S, Me ber 1763 hat durch die inzwischen publizirte Declaration t 25, Juni 1855- ihre Erledigung gefunden. Die von Unsern M treuen Ständen gegen den Entwurf dieser Declaration angeführte, Bedenken haben nicht für begründet und die Anträge auf Ua weiter gehende Abänderung der erwähnten Ufer-, Ward- und 6 gungs-Ordnung nicht für zulässig erachtet werden können, wie G in den bei Vorlage des Geseß-Entwurfes in den weiteren legièlati, ven Stadien mitgetheilten Motiven zu demselben näher ays : führt ist. Ife 4) Verfahren bei Pfarrauseinanderseßungen in d,
vormals Königlich Sächsischen Landestheil e-n. )
Die gutachtlichen Aeußerungen Unserer getreuen Stände haben
' bei der weiteren Berathung die entsprehende Berücksichtigung, und
durh das Geseß vom 10, Mai 1855 (Ges. - Sammlung S, 27)
" ihre Erledigung gefunden. 5) Verbindlichkeit der Mitbelehnten zur Anmeldun | ihrer Rechte an denjenigen Lehnen, auf welche A _sächsische Lehnrecht aus\chließlich
oder subsidiaris( _ Anwendung findet, Die gutachtlichen Erklärungen Unserer getreuen Stände sind
| bei der weiteren legislativen Berathung zur Berüsichtigung ge- fommen und durch das Geseß vom 18, April 1855 (Ges, - Samm- | lung S, 222) erledigt worden,
Il, Aufs die ständischen Petitionen. 1) Ständische Provinzial-Darlehnskasse, Der mit der Petition vom 16. Oktober 1854 Uns vorgelegte
" Entwurf des Statuts für die Ständishe Provinzial-Darlehnékasse “ist unter dem 5, Dezember 1854 (Ges.-Sammlung S. 609) von (Staats - Anzeiger Uns genehmigt worden und kie Darlehnskasse demnächst auf Grund dieses Statuts und des von Unserm Ober-Präsidenten der Provinz 1852 (Staats - Anzeiger | | ins Leben getreten. L ON 6 ; E L L L LC ç L Städte - Ordnung vom 30. Mai 1853 (Staats - Anzeiger Nr. 143 | 2) Betriebsfonds der Ständishen Provinzial-Dar-
Swlesien unter dem 8. Januar 1855 bestätigten Geschäfts-Reglements
Lehns - Ka [0 Dem Antrage Unserer getreuen Stände in der Petition vom
die Hälfte der Zinsen ‘es Provinzial-Hülfs-Kassen-Fonds, welche in den der Bestätigung des Provinzial = Hülfs - Kassen = Statuts voraufgegangenen Jahren angesammelt sind, der ständischen Pro- vinzial - Darlehns - Kasse als einstweiligen Betriebsfonds zinsfrei zu überweisen,
: / l “haben Wir mittels Unseres Erlasses vom 5. Dezember 1854 statt- Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König | 3) Hêérfstellung ver im §4 des revidirten Reglements
gegeben.
vom -.1. September 1852 der Provinzial=- Städté- Feuer - Sozietät verliehenen Portofreiheit für Geldsendungen. Die Petition vom 20, Oftober 1854 wegen Herstellung der
F
Provinzial - Städte = Feuer - Sozietät verliehenen Portofreiheit für
“ Geldsentungen hat durch ein zwischen den Ministerien für Handel, “Gewerbe und öffentlihe Arbeiten und des Innern vereiubartes, “und ten Post-Anstalten, so wie deu betreffenden Feuer-Sozietals-
Directionen inzwischen zur Nachachtung bekaunt gemachtes Regulä- tiv vom 12, Oktober 1855 über die Portofreiheit der öffentlichen
4) Beschleunigung der Oder-Regulirung. Den Antrag Unserer getreuen Stände auf Beschleunigung del falls nicht etwa dif
dieser Stromregulirung nicht in Aussicht stellen; es wird indessen diesem wichtigen Gegenstande, nah wie vor, die größte Aufmerb- samkeit zugewendet bleiben und die Oder =- Regulirung, so weit eé die verfügbaren Mittel irgend gestatten, fortgeseßt werden. - 5) Abänderungen einiger Bestimmungen des revidirten Reglements für die Provinzial-Land-Feutk- Sozietät vom 1. September 1852. Der Antrag Unserer getreuen Stände in der Petition vom 21. August 1854 wegen Abänderung einiger Bestimmungen des 17 vidirten Reglements für die Feuer-Sozietät des platten n der Provinz Schlesien, der Grafschaft Glaß und des Markgraf“ thums Ober-Lausiß vom 1, September 1852 — (Ges.-Sam 1852 S. 621 ff.) hat inzwischen durch Unsern Erlaß vom -- Apr 1855 (Ges.-Samml. S. 219) — seine Erledigung gefunden. 6) Abänderung der §8, 12 und 51 des revidirten Pro- vinzial-Städte-Feuer-Sozietäts-Reglemen!® y Die Anträge Unserer getreuen Stände in der Petition i 23, Oktober 1854, betreffend die Abänderung der §9 12 un
2035
revidirten Provinzial-Städte-Feuer-Sozietäts-Reglements vom t eptember 1852, werden, da über die Revision der Bestimmungen 1, Scliher Feuer-Sozietäts-Reglements, welche sih auf die Rechts- eiinisse zu den Real-Interessenten versicherter Gebäude beziehen, verh Verhantlungen stattfinden, bei der Beschlußnahme über
ere ale egenstand zum Austrage gebracht werden.
7) Abwe hr der Rinder- Pe fi.
Auf den Antrag in der Petition vom 23, Oktober 1854, den
7 Bewachung der Grenze im Fall einer zur Abwehr der Rinder- L angeordneten Grenzsperre verwendeten Wachtmannschaften der hetreffenden Kreise eine Vergütung aus Staatsfonds zu bewilligen, iónnen Wir nicht eingehen, müssen es vielmehr bei Unserem, diesen Antrag ablehnenden Bescheid vom 27, Dezember Dagegen haben Wir 1 ( remen Stände genehmigt, daß den zur Grenzbewachung herange= zogenen Gemeinden bis zu einer anderweitigen geseßlichen Reguli-=
rung des Gegenstandes aus dem provinziellen Vieh-Asseturanzfonds ine billige Entschädigung für die Wachtmannschasten und für das verabreihende Feuerungs - Material gewährt werde,
denselben zu © j : i ae: Die anderweitige geseßliche Regulirung Les Gegenstandes wird
ewirkt werden. g) Modus der Wahlen für die von dem Provinzial- Landtage zu bestellenden Kommissionen, Auf den Antrag in der Petition vom 23. Oktober 1854, den Provinzial-Stände-Versammlungen die freie Reguli=
rung des Wahl - Modus für die von ihnen zu bestellenden
Kommissionen zu überlassen,
¡cbffnen Wir Unsern getreuen Ständen, wie der Zwed der Ab= {nzung des Verfahrens bei jenen Wahleu ohne Abänderung des Reglements vom 22. Juni 1842 turch Handhabung der äfts - Ordnung in der Weise erzielt werden flann, daß, vie anderweitig bereits stattfindet und sich bewährt hat, diese ständishen Wahlen na) Maßgabe ter vorher in den be- treffenden Ausschüssen aufgestellten Vorschläge, insofern dies an- gemessen erscheint, einfa durch Acclamation im Plenum des LanD- tags vollzogen werden , die Förmlichkeiten des Reglements vom N, Juni 1842 jedo stets eintreten, wenn von irgend einer Seite darauf angetragen oder sonst Veranlassung tazu gegeben wird.
Yy Subsidiarische Verpflichtung der St@dte zur Auf -=
bringung der Kriminal - Kosten.
3, Oktober 1854
zur Aufbringung der Kriminalkosten
haben durch das Gescb vom 1. August 1855 (Ges.-Sanmml. S. 579) | : | ) N M | dessen Beendigung noch in demselben Jahre Bau - Inspektor bei
und die von den betheiligten Departements - Chefs zu dessen Aus-= führung erlassenen Instructionen ihre Erledigung gefunden. 10) Bergbauliche Mitbau-Verhältnifsse.
getreuen Ständen, daß Wir
bau-Verhältnisse in / Landtages gelangen zu lassen.
11) Einshäbßung Beuthen a. O. in die niedrigste Steuerstufe.
tom 25, September 1820 sind die Schlesischen Weinländereien überein=-
als von nicht wesentlich verschiedener Güte angesehen wurden, weil man
Pfennig für das noch gegen-
Eimer vder #5
fen von uur 25 Sgr. für den ; Da diese Gründe
Wart darzubieten schienen.
värtig als zutreffend anzuerkennen sind, da ferner die Verhältnisse der Weinbau treibenden Bevölkerung Schlesiens sich gegen damals | niht vershlechtert, sondern in Folge der in anderen Wein erzeu-
genden Ländern eingetretenen ungünstigen Umstände und der durch
le Vereinigung des Steuervereins mit tem Zollvereine herbeige- erfreulichere
führten Erweiterung des Absatzgebietes eine noch : estalt angenommen haben, und da endlich mil Rücksicht auf die lebergangs-Abgabe von vereinslándischem' Wein, welche namentlich in geringeren einheimishen Weinen zum Schuße gereiht, jede verabsebung der Weinsteuer vermieden werden muß, so hat dem urch die Bitte der Stadt Beuthen a. O. hervorgerufenen Antrage Wf Anordnung einer Revision der bisherigen Einschäßung der Veinländereien in der Provinz Schlesien und um Berücksichtigung
, der genannten Stadt und deren Felömark durch Ein die niedrigste Steuerstufe nicht entsprochen Gatee ton ns e 12) Eisenbahn über Cottbus nah Löbau oder Bauten 2c.
Ueber die Zulässigkeit und die Richlungslinie der für die Lausiy angeregten Eisenbahn-Verbindungen {weben die Verhand- lungen noch und werden dabei die in der Petition vom 23. Oktober 1854 vorgetragenen Wünsche und Anträge Unserer getreuen Stände der gebührenden Erwägung unterzogen werden.
Zu Urkunde dieser Unserer gnädigsten Bescheidung haben Wir den gegenwärtigen Landtags - Abschied Höchsteigenhändig voll- zogen und verbleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden ge-
: 1845 belassen, | nach dem eventuellen Antrage Unserer ge-
gleichzeitig mit Der bereits in Angriff genommenen Revision des Graf von Waldersee.
Patents wegen Abwendung der Viehseuheu vom 2, April 1803
Ge-
" mischen Senats.
Die Anträge Unserer getreuen Stände in der Petition vom Und den 9. September 1795 als Bau - Conducteur und Feldmesser
um Beschleunignng ter Emanition des Geseßes wegen Domainen =- Kammer Beseitigung der subsidiarischen Verpflichtung der Städte 6 | lMitbrt M N Î Mit Königlichem Urlaub war er 1801 bis 1804 bei dem Bau des
drr Weinländereirn in ver O O E N S Veran! er x nd Laelomart ' flesien und Veranlagung der Stadt und F lángs der Charlottenstraße unterblieb, T Nl 6 " taa im vorigen Jahre ehrte des Königs Majestät ihn durch Ver= Bei Ausführung des Geseßes wegen Einführung der Weinsteuer | {8 origen S0 ) gs je) ch
wogen. Gegeben Karlsruhe , den 30, September 1856.
Friedrich Wit belm.
von Manteuffel, von der Heydt. Simons. von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. Sur den Minister für die landwirth- shaftlihen Angelegenheiten : von Manteuffel,
Ministerin der geistlicen, Unterricits - und A eDizinal- Kngelegenürtiten.
Die Berufung des Schulamts=-Kandidaten Octavius Hanow
zum ordentlichen Lehrer am Gymnasium zu Luckau is genehmigt
worden.
Nfademie der Künste.
Die Königliche Akademie der Künste betrauert in dem am 17ten d. M. hier verstorbenen Königlichen Schloßvaumeister und Pro- fessor der Architektur. Martin Friedrich Rabe den Verlust ihres, der Wahl nach, ältesten Mitgliedes und Seniors des akade- Geboren den 17. November 1775 zu Stendal
Königlichen Kurmärkishen Kriegs - und vereidet, beging er im vorigen Jahre Dienst - Jubiläum und 81sten Geburtstag.
bei der damaligen sein 6UVjähriges Großherzoglihen Schlosses in Weimar beschäftigt, wurde nah
dem Königlichen Ober = Hof - Bau = Amt, am 8. September 1810
Professor bei der Königlichen Bau - Akademie und am 4. Oktober Auf die Petition vom 23. Oktober 1854 eröffnen Wir Unsern | desselben Jahres ordentliches Mitglied der Königlichen Akademie der Künste und ihres Senates, l uns nicht bewogen finden töunen, einen Vor- Amte eines Königlichen Schloß - Baumeisters wurde er 1842 mit s legislativen Regulirung der bergbaulichen Mit= chlag zur legisiati A N rie iben Häuser des | vorzüglichsten Arbeiten gehört der äußere und innere Neubau der
j ; Frontseite des Königlichen Akademie-Gebäudes an den Lindenz das
Von dem 1829 ihm übertragenen Beibehaltung seines Gehaltes als Pension entlassen, Zu seinen Vestibül mit dem Treppenhause und der obere Vorsaal sind groß-=- Die beabsichtigte Weiterführung des Baues
An seinem leßten Geburts-
leihung des Rothen Adler - Ordens 3ter Klasse mit der Schleife,
' j L, | Y x ‘hand des akademischen Senates nahm er bis simmend zur vierten Steuerstufe eingeschäßt worden, weil sie im Ganzen u A R G e nal
| Nr : « v ‘G ot! 6 ; nr dafür hielt, daß sie den entsprechenden Steuersat durchweg ohne Unbil- sind nur dem geringsten Theile nah veröffentliht worden. ligkeit und ohne Ucberbürtung des Kulturzweiges tragen könnten, und | weil die im Einzelnen vorhandenen geringen Verschiedenheiten der | Uge, des Bodens u. \. w. den Behörden keinen genügenden Anhalt | zur Einschäßung in verschiedenen Klassen, mit noch zwei Abstusun-
Seine geschichtlichen Arbeiten Rabe's Andenken als eines heiteren liebenswürdigen Greises von seltenen Kenntnissen und edler Gesinnung wird seinen Kollegen, feinen zahl=- reichen Schülern und allen , die ihn fannten, für immer ein ge- segnetes sein.
Berlin, den 21. Oktober 1856.
Königliche Akademie der Künste. Dr. E. H. Toellen,
Geheimer Regierungs -Rath 2c., Secretair der Akademie der Künste.
Professor Herbig, Vice=-Direktor.
Angekommen:
Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath | und Ober-Jägermeister Graf von der Asseburg-Falkenstein,
| von Meisdorf. i Der General-Bau-Direktor Mellin , vou Rotterdam.
der Staatsminister und Ober=
it: Se. Excellenz Abgereist Dr. von Duesberg, nah
Präsident der Provinz Westfalen , Müúrster.