1856 / 253 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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der Vornahme der Wahl der Abgeordneten und Stellvertreter zu der ständishen Kommission für die periodische Revision des Grund- steuer-Katasters der beiden westlihen Provinzen dahin gestellt haben, die beabsichtigte Revision des Grundsteuer-Katasters in Gemäß- heit der Verordnung vom 14. Oktober 1844 so lange auszuseßen, bis der in dem §. 1 des Grundsteuergeseßes vom 21. Januar 1839 vorgesehene Fall eingetreten und das Kataster in den übri= gen Provinzen der Monarchie eingesührt sein werde, S bringt zunächst die dur das Abgabengeseß vom 30, Mai 1820 in Aussicht gestellte Revision der Grundsteuer für die östlichen Pro-= vinzen, über welche die Entscheidung der allgemeinen Geseßgebung des Staates vorbehalten bleiben muß, in eine ungehörige Berbin- dung mit der für die westlichen Provinzen in geseßlicher Kraft be- stehenden und dem Gesetze gemäß zu handhabenden Grundsteuer- Verfassung. Die lehtere bedingt ohne Rücksicht auf die Lösung der allgemeinen Grundsteuerfrage für den ganzen Staat die Ausführung der Verordnung vom 14, Oktober 1844 als eine noth- wendige Ergänzung des Grundsteuergeseßes vom 21, Januar 1839, in dessen §. 26 die periodische Revision des Grundsteuer-Katasters aus= drüklich angeordnet ist. i.

Wenn übrigens Unsere getreuen Stände die Zweckmäßigkeit der Maßregel an sich nicht in Zweifel stellen, für den Antrag vielmehr nur als alleinigen Grund geltend mathen , daß in Folge der Re- vifion eine bedeutende Erhöhung des für die beiden westlichen Pro- vinzen festgestellten Grundsteuer-Kontingents eintreten werde , so liegt hierbei ein Mißverständniß der bestehenden Gesebesbestimmun- gen zum Grunde. | :

Der §. 1 des Grundsteuer-Geseßes vom 24. Januar 1839 schreibt ausdrücklih vor, daß eine Erhöhung der für die Provinzen festge- stellten Grundsteuer - Hauptsumme den Fall der Besteuerung bisher steuerfreier Gruntstücke ausgenommen, nur dann eintreten dürfe, wenn die Bedürfnisse des Staats eine auf allgemeinen Grund= lagen beruhende Gruntsteuer-Erhöhung nothwendig machen sollten.

So lange der lehtere Fall nicht eintritt, haben alle sonstigen Veränderungen in der Zahl und im Katastral - Ertrage der steuer- pflichtigen Gegenstände, mithin auch die in Folge der Kataster- Revisionen eintretenden Veränderungen auf die Grundsteuer-Haupt- \summen keinen Cinfluß, wirken vielmehr nur innerhalb der leßteren auf die Höhe des Prozentsabes der Steuer für die einzelnen Grund=- stücke und Katastral-Verbände.

Zu der von Unseren getreuen Revision geäußerten Befürchtung liegt daher kein Grund vor.

Um so weniger hat daraus eine Veranlassung hergenommen werden können, den Beginn der Kataster =-Revision, deren Ausfüh- rung von den verschiedensten Seiten wiederholt und dringend bkean- tragt worden ist, und welche ebensowohl im Juteresse der steuer- pflichtigen Grundeigenthümer liegt, als behufs der Erhaltung des sehr werthvollen Katasterwerks nothwendig ist, noch länger hinaus- zuschieben.

Zu Urkund dieser Unserer gnädigsten Bescheidungen haben Wir den gegenwärtigen Landtags - Abschied Höchsteigenhändig voll- zogen, und verbleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden ge-

wogen. Gegeben Karlsruhe, den 30. September 1856.

Friedrich Wilhelm.

von Manteuffel. von der Heydt. Simons. von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh.

Graf Waldersee.

Privilegium vom 20, Oktober 1856 wegen Emission von 12250,000 Rthlr. Prioritäts-Obli gationen Il. Serie der Bergish-Märkischen Eisenbahn=-Gesellschaft.

Vertrag Aen 13. und 14. Februar 1856 (Staats - Anzeiger Nr, 112 S. 875 ). Gese vom 30. April 1856 (Staats-Anzeiger Nr. 112 S. 879). E e O 5. September 1855 (Staats - Anzeiger Nr. 219 : 7). Allerhöchste Konzessions- und Bestätigungs-Urkunde vom 6. Juli 1853 (Staats-Anzeiger Nr. 167 S. 1175).

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König

von Preußen 2c. 2c.

Nathdem die Bergisch - Märkische Eisenbahn - Gesellschaft auf Grund des mit dem Eisenbahn - Kommissariat zu Köln unter dem 43, und 14, Februar d. J. abgeshlossenen Vertrages wegen Ueber-= nahme des Baues und Betriebes der Ruhr - Siegbahn, so wie des Geseßes vom 30, April d. JI,, betreffend die Bewilligung einer Zinsgarantie für das Anlage - Kapital der erwähnten Bahn, den

Ständen hinsichtlich der Katasier= unter Zuschlag der durch die eingelösten Prioritäts - Obligationen

gestellt hat, ihr zum Zwedcke der gedahten Bauausfü der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders, als nah nahme ciner Anleihe zum Betragc von 12,250,000 T Zleaabe der in §. 3 enthaltenen Amortisations-Bestimmungen zu

die Au Ausgahe auf den Junhaber lautender Prioritäts = Obligationen zu fordern, ausgenommen: a) wenn

gestatten, so wollen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesehes 2 17. Juni 1833 Geseß - Sammlung für 1833 Seite 75 S prásentirte Zinscoupons länger als T bleibt 5

dur gegenwärtiges Privilegium die Emission der erwähnten Oh1 gationen unter nachfolgenden Bedingungen genehmigen, y þ) wenn der ) Verschulden

aufhört; : c) wenn die im §.

wird. Jn den Fällén ad. a.

N

Transportbetrieb auf der Ruhr - Sieg - Bahn aus

Die Obligationen, im Gesammtbetrage des vorläufig q 12,250,000 Rthlr. festgestellten Anlage-Kapitals, werden unter f Bezeichnung: „Prioritäts - Obligationen der Bergisch - Mrkishey Eisenbahn-Gesellschaft 111. Serie“ nah dem anliegenden Schema V in Appoints von 100 Thalern unter fortlaufenden Nummern vou 1 bis 122,500 stempelfrei ausgefertigt und mit Zins-Coupons fk dem Schema B. versehen. N

Auf der Rückseite der Obligationen wird dieses Privilegium ah; gedruckt, Dieselben werden von der Königlichen Eisenbahn - Di, H untershrieben und von dem Rendanten der leßteren con- trasignirt. j

Die Zins - Coupons werden mit dem Facsimile der Direction versehen und von einem Beamten derselben ausgefertigt. Die erste Serie der Zins - Coupons für zehn Jahre wird den Obligationen beigegeben und die folgende jedesmal gegen die der vorhergehenden beigesügte Empfangs-Anweisung auêgeweselt.

Die Prioritäts - Obligationen werden mit 35 Prozent jährlih verzinst und die Zinsen in halbjährigen Raten postnumerando am 1, Juli und 2, Januar von der Königlichen Eisenbahn - Hauptkasse in Elberfeld, so wie von den turch die Direction in öffentlichen Blättern namhaft zu machenden Banquiers ausbezahlt, Zinsen von Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren, von den in den betreffenden Coupons bestimmten Zahlungs-Termi- nen an gerechnet, niht geschehen is, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft.

und b, bedarf es einer Kündigungsfrist nicht, sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem elner dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, und zwar zu a, his zur Zahlung des betreffenden Zins-Coupons, zu b, bis zur Miederherstellung des unterbrochenen Transportbetriebes.

Jn dem sub c. bezeichneten | Kündigungsfrist zu beobachten, auch kann der Inhaber einer Prio- ritäts-Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung des Amortisations-Quantums hätte stattfinden sollen.

lihe Jnverzugsebung nöthig, um die an den Verzug geknüpsten

Folgen eintreten zu lassen. E e Cs

Die Ausloosung der zu geschieht in Gegenwart eines 2 nigli Direction und eines protokollirenden Notars, in einem, 14 Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem den Jnhabern der On der Zutritt gestattet ist.

S. 5

Die Nummern der ausgelooseten Prioritäts-Obligationen wer- den binnen 14 Tagen nah Abhaltung des im §. 7 gedachten Ter= mins bekannt gemacht,

Q.2

Die Prioritäts - Obligationen unterliegen der Amortisation, wozu nach Vorschrift des Eingangs erwähnten Vertrages von 13, und 14. Februar d. J. alljährlich der nah Deckung der laufen- den Verwaltungs=-, Unterhaltungs- und Betriebs-Ausgaben, fo wie des zum Reservefonds fließenden Betrages verbleibende Theil der Betriebs - Einnahme bis zur Höhe eines halben Prozents desselben,

Banquiers, welche die Königliche | Blättern namhaft machen wird, an die Vorzeiger

noch nicht fälligen Zins-Coupons,

gehörigen, : nicht mit abgeliefert,

Werden die Coupons

wird. Die Amortisation wird im sentirt werden. Wege der Ausloosung bewirkt, Lehtere findet im Monat Juli des nächstfolgenden Jahres statt und die Auszahlung des Nominal- betrages der hiernach zur Amortisation gelangenden Prioritäts- Obligationen erfolgt am 2. Januar des darauf folgenden Jahres, Der Verwaltung der Bergish-Märkischen Eisenbahn bleibt das Recht vorbehalten, mit Genehmigung des Staats sowohl den Amortisations - Fonds zu verstärken und dadurch die Tilgung der Prioritäts - Obligationen zu beschleunigen, als auch sämmtlie Prioritäts-Obligationen durch die öffentlichen Blätter jederjeit mil sechsmonatlicher Frist zu kündigen und durch Zahlung des Nenn- S N Diejenigen Prioritäts-Obligationen,

werthes einzulösen. | g. 4. I getündigt sind, und welche ungeachtet Angeblich vernichtete oder verlorene Prioritäts - Obligationer öffentlihen Blättern nicht rechtzeitig zur Realisation werden nach dem im §. 30 des Gesellschafts-Statuts der Bergis- werden während der nächsten zehn Jahre Märkischen Eisenbahn - Gesellschaft vorgeschriebenen Verfahren füt | bahn- Direction alljährlih einmal öffentlich aufgerufen, nichtig oder verschollen erklärt und demnächst ersetzt, Die Mortis- | cation angeblich verlorener oder vernichteter Zins-Coupons ist nit 4

zulässig.

Die Jnhaber der Prioritäts - Obligationen sind auf Höhe de! F darin verschriebenen Beträge nebst den fälligen Zinsen Gläubige! | der Bergish-Märkischen Eisenbahn-Gesellschast und haben in diesel Eigenschaft ein unbedingtes Vorzugsrecht vor den Stamm - Aciltn | so wie eine Hypothek an der Ruhr-Sieg-Cisenbahn. Für die Jo J lung der Zinsen haftet nah Maßgabe des Vertrages von! 13, un beschließen.

14, Februar d. J. der Reinertrag der Bahn und, sofern dies O | : nicht ausreicht: U Die im vorstehenden Paragraphen vorgeschriebenen 0 1) zunächst, und zwar für 4 pCt. die Bergisch-Märkische A | Bekanntmachungen erfolgen :

bahn - Gesellschaft, jedo unter Vorbehalt res Vorzugsres 0 dur den Staats-Anzeiger,

welches zufolge Privilegiums vom 2, Oktober 1848 n | eine Berliner,

28. Juli 1849, 11. Márz 1850, 9, September 18959 1 s -Mfger:

6. Juli 1853, den Prioritäts - Obligationen D eine Barmer und

Märkischen Eisenbahn im Gesammtbetrage d eine Elberfelder Zeitung.

h (6 B(- Thalern, fo wie denen der Dortmund-Soester Bahn | G : trage n 9 360,000 Thalern zusteht und Den Juhabern von Prioritäts-Obligationen steht der Zutritt

2) für die weiteren 3% pCt, der Staat. M O zu den General-Versammlungen der Bergish-Märkischen Eisenbahn= Zur Sicherung des V der Bergisch - Märkischen Ei M | esellschaft ofen, jedo haben sie als

Gesellschaft hiernah gewährleisteten Zinsen-Antheils ist den det en Verhandlungen oder Abstimmungen

táts - Gläubigern das unbewegliche und bewegliche Eigenthu Gesellschaft verhaftet.

ersparten Zinsen, verwendet

heben, öffentlih bekannt gemacht wurde. tisation eingelösten Prioritäts-Obligationen

Notars verbrannt und es wird eine Anzeige darüber

protokollirenden vernichteten

unter Angabe der Nummern der öffentlihe Blätter bekannt gemacht. C

der Bekanntmachung in

leßten öffentlihen Aufruf zur Y spruh aus denselben an das Gesellschafts - Vermögen,

gationen von der Direction óéffentlich vekannt gemacht wird.

zu betheiligen.

Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Jnsiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch den Jnhabern

die Zinszahlung für verfallene und vorschriftsmäßig | drei Monate unberichtigt |

der Gesellschaft länger als sechs Monate ganz | 4 festgeseßte Amortisation nicht innegehalten |

Falle ist jedo eine dreimonatliche

Jn allen Fállen des vorstehenden Paragraphen ist eine geseß- |

amortisirenden Prioritäts-Obligationen | Piitgliedes der Königlichen Eisenbahn- |

die Auszahlung derseiben aber erfolgt bei

der Königlichen Eisenbahn - Hauptkasse in Elberfeld und denjenigen | Eisenbahn-Direction in öffentlichen der betreffenden |

Prioritäts-Obligationen gegen Auslieferung derselben und der dazu

so wird der Be- | trag der fehlenden an dem Kapital - Betrage gekürzt und zur Ein- | lósung der Coupons verwendet , sobald dieselben zur Zahlung prä= |

solhe niht das Recht, sich / n ordentliche Lehrerz ferner Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche

|

j [ | j |

Im Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschast zur Verzinsung jeder Prioritáts-Obligation mit dem 31. Dezember des=- | jenigen Jahres, in welchem dieselbe ausgeloost und, “daß dies ge-= Die im Wege der Amor= |

werden in Gegenwart eines Mitgliedes der Königlichen Eisenbahn - Direktion und eines

Dokumente durch

welche ausgelooset und

eingehen, | vor der Königlichen Eisen-= Gehen sie aber dessenungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nah dem Realisation ein, so erlischt jeder An= | i was unler | 5 Angabe der Nummern der werthlos gewordenen Prioritäts - A8 gleih also aus dergleichen Prioritäts - Obligationen keinerlei Ver- vflihtungen für die Gesellshaft in späterer Zeit abgeleitet werden fönnen, so steht doch der General-Versammlung frei, die gänzliche | oder theilweise Realisirung derselben aus Billigkeits - Rücksichten zu

ffentlichen |

Neumann Bergen übertragen ; fo wie

| W, E. Lehmann, C. A. T.

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die in dem Geseße vom 30. April 1856 bestimmte Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder den Rechten Dritter zu prájsudiciren.

Gegeben Berlin, den 20. Oktober 1856,

(L. S.) Friedrich Wilhelm.

von der Heydt. von Bodelschwingh.

SMWemna. ‘A, Nr. Prioritäts - Obligation 111. Serie der

Stamm-Ende.

Bergisch-Märkische Eisenbahn-Prioritäts- Obligation See N... Abgegeben

am an

über

Einhundert Thaler Preußisch Courant. Junhaber dieser Obligation hat einen Antheil von Einhundert Thalern an dem | nah den Bestimmungen des umstehenden, Unterzeichnet am ten 18.. von Sr. Majestät von Herrn Dinett. dem Könige bon Preußen bestätigten Planes 7 f emittirten Kapitale von 12,250,000 Thalern in Prioritäts - Obligationen der Bergisch- Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft 111, Serie.

Elberfeld, den ten 18.

_ Königliche Eisenbahn - Direction. Dieser Obligation find beigegeben worden 20 Zins - Coupons der Serie I. für die Fabre 18... = 18.

Märkische Eisenbahn.

Beigegeben

20. Zins-Coupons der Serie 1.

V0 18. 10,64

Bergisch

| Schema. B

Bergish-Märkische Eisenbahn-Gesellschaft. / An wer un g zu der Prioritäts-Obligation Ulter Serie F gehörig. Jnhaber empfängt am ten 18... gegen diese Anweisung gemäß §. 2 des Planes zur Emission eines Kapitals von 12,250,000 Thalern Preußish Courant in Prioritäts-Obligationen an den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen die zweite Serie von zwanzig Stück Zins-Coupons zur vorbezeichneten Prioritäts- Obligation. ten 187.

Elberfeld, den Königliche Eisenbahn-Direction. Ausgefertigt.

Bergisch - Märkische Eisenbahn- Gesellschaft.

Seel Zins-Coupon e L zu der Prioritäts-Obligation 11. Serie Ne gehörig.

ien... 18 c. S. gegen diesen Coupon an den durch ôf- ai Bekanntmachung bezeichneten Stellen = 1 Nthlr. 22 Sgr. 6 Pf. Preuß. Cour. als Zinsen vom E 18 S 18. 18 DIS ten 18... Elberfeld, den ten B. Königliche Eisenbahn-Direction. Ausgefertigt. Zinsen von Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren, von dem in dem vorstehenden Coupon bestimmten Zahlungstermine an ge rech- net, nicht geschehen ist , verfallen zum Vortheil der Gesellschaft.

Inhaber empfängt am

ten

Ministeriun1 der geif lien, Hnterridts - 11D Bedizinal-ngelegenßetten.

Pastor Paul Wilhelm Adolph

Dem Superintendenten, r dolp] Superintendentur der . Dioze}e

in Gingot ist die

An der Realschule zu Bromberg die Anstellung der Lehrer d Bandow, W. C. T. Hetel und Dr, O. A. F. Weigand als Oberlehrer, und die der Lehre! J, F. G. Schult, Dr. C7 T. R. Schuly, Dr. E. Kleinert,

F, J, Bundschu, A. G. A, Frey und C, F. L. Wolff als

am Gymnasium zu Salzwedel,

Die Berufung des Hülfslehrers : C t Lehrer an der höberen Oe-

Dr, Adolf Brandt zum ordentlichen

-6, 6, Ÿ ; C 5 ‘0 i \rde Die Juhaber der Prioritäts-Obligationen sind nicht befugl, - der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine andere als | werb- und Handelsschule zu Magdeburg genehmigt worden.