| 21:4
2) Ju Position 20 „Kurze Waaren“‘- kfommen nah den Worten: „feine Parfümerien “’ die Worte: ,, wie solche in kleinen Gläsern, Kruken 2c. im Galanteriehandel und als Galanterie- waaren geführt werden‘“, in Wegfall. ,
3) Der Ueberschrift der Position 22 „Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren ‘“ is hinzuzufügen: „d. i, Garn- und Webe- oder Wirkwaaren aus Flachs , Hanf , Werg und anderen vegetabilischen Spinnstoffen, mit Ausnahme der Baumwolle.“
Jn der Anmerkung 1 zu Position 26 „Oel ‘’ ist nach den Worten: „ein Pfund Terpentinöl“ einzuschaltenz „oder ein Achtelspfund Rosmarinöl.‘“ Der Ueberschrift der Position 30 a. „gefärbte 2c. Seide“ sind die Worte hinzuzusegen: „ferner Garn aus Baumwolle und Seide.“
Jn Position 30c. is am Schlusse beizufügen: „und Borten“. Der Position 38 f. „farbiges 2c. Porzellan“ ist beizufügen:
„ingleichen Knöpfe von Porzellan, weißem und farbigem“. Bei der Position 3. „Blei‘‘, Position 6. „Eisen und Stahl“, Position 19. „Kupfer und Messing“, Position 33. „Steine“,
sind die Ueberschriften durch Hinzufügung der Worte: _
„und Bleiwaaren“/ bei Position 3., „„Cisen= und Stahl- waaren“ bei Position 6., „Kupfer=- und Messingwaaren“
bei Position 19., „und Steinwaaren““ bei Position 33.
zu ergänzen. F Dritte Abtheilung des Tarifes. Von den im 1, Abschnitte aufgeführten Ausnahmen fallen die unter 10 und 11 hinweg. Fünfte Abtheilung des Tarifes.
1) Die Bestimmung unter Ziffer II, d. 2 im ersten Absaye
wird dahin abgeändert: „Werden Waaren, für welche eine Taravergütung zuge- standen is, blos in einfache Sáde von Pact- oder Sad- leinen, in Schilf - oder Strohmatten oder ähnlichem Ma- terial gepackt, zur Verzollung gestellt, so können vier Pfund vom Centner für Tara gerechnet werden , insoweit nicht
in der zweiten Abtheilung eine geringere Taravergütung
für Ballen oder Säcke vorgeschrieben ist,“
2) Im zweiten Saße unter Ziffer 1V, wird die Ausnahme hin- | sihtlich der „Gold- und Silberstoffe und der Bänder“ auch |
auf „Borten““ ausgedehnt.
Unser Finanzminister wird mit der Ausführung dieser Verord- |
nung beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrist und |
beigedrucktem Königlichen Jusiegel. Gegeben Sanssouci, den 27, Oktober 1856.
(L. S) Friedri Wilhelm.
von Manteuffel. von der Heydt. Simons, von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. Graf von Waldersee. von Manteuffel 1,
Verordnung wegen Abänderung des Mahl- und Scchhlachtsieuer-Geseyes vom 30. Mai 1820, Vom 27, Oktober 1856.
Vertrag vom 4. April 1853 (Staats - Anzeiger Nr. 157. S. 1100.) |
Geseß vom 2. April 1852, (Staats-Anzeiger Nr. 93. S. 521.)
Wir Friedrich Wilheln, von Gottes Gnaden, König von " Rt hir, auf Nr. 86,069, 40,869.
Preußen 2c. 2c. : * Nathdem die Regierungen der zum Zollvereine gehörenden
Staaten übereingekommen sind, eine Ausnahme von der Bestim- mung im Artikel 14, Ziffer 1. des Vertrages wegen Fortdauer und Erweiterung des Zollvereins vom 4, April 1853 dahin stattfinden zu lassen, daß verzollte ausländische Mühlenfabrikate aus Getreide | und Hülsenfrüchten in Beziehung auf innere Besteuerung wie in= ländische Erzeugnisse behandelt werden ; so verordnen Wir mit Ab- änderung des §. 15 lit, a, des Geseßes wegen Entrichtung einer | Mahl- und Schlachtsteuer vom 30, Mai 1820, unter Vorbehalt | der Genehmigung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie | 58,758, 59,297, 61,582. 62,936. e — U 68'895, 69,100. 69,955. 70,685, 70,765. 73,723. 74,620. 74,720
Von den im §. 14 des Geseßes wegen Entrichtung einer Mahl- und Schlachtsteuer vom 30, Mai 1820, (Gesey-Sammlung e 1820, S, 145.) und im §, 1. lit. a. des Geseßes vom 2. April | E, zur Ergänzung des vorgedachten Geseßes (Geseßb-Sammlung für 1852, S. 107) genannten Gegenständen unterliegen Mehl,
auf den Antrag Unseres Staatsministeriums, was folgt :
Graupe, Grüße, Gries, ges{chrootenes Getreide und geschrootene
Hülsenfrüchte veim Eingange in eine mahlsteuer | pflichtige Stadt auch dann der Mahlsteuer, wenn sie aus dem ata tingefühtt |
worden sind und der Eingangszoll davon entrichtet ist,
§. 2. Diese Bestimmung tritt mit dem 1. se E m1 2 r S d Januar 1857 in Kraft,
Unser Finanz - Minister wird mit der Ausführun wärtigen Verordnung beauftragt. i D Gegen-
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrif beigedruckdtem Königlichen Insiegel.
Gegeben Sanssouci, den 27. Oktober 1856.
(Eli S.) Friedrich Wilhelm.
t und
von Manteuffel. von der Heydt. Simons, y Raumer. von Westphalen, von Bodelshwingh , Graf von Waldersee. von Manteuffel 1
Btinifteriux für Saudel, ewerbe und öFentlibe Ärteiten.
Bekanntmachung vom 1. November 1856 — betref fend den Schluß der diesjährigen Seepost-Verbin- dung zwishen Stettin und Stockholm,
Die diesjährige Seepost - Verbindung zwischen Stettin un Sto ckholm wird in der Weise geschlossen werden, daß das schwe- dische Post-Dampfschiff „Nordstern“ a m Dienstag, den 11, No- vember zum leßten Male von Stettin na ch Stock=holm, und das preußische Post-Dampfschiff „Nagler“ an demselben Tage zum leßten Male von Stockholm n ach Stettin abgeht.
Die Fahrten des Post-Dampfschiffes „Königin Elisabeth“ zwi- shen Stralsund und Yst adt werden in diesem Jahre derge-
stalt geschlossen, daß die leßte Abfertigung des Schiffes von Stral-
sund na ch Ystadt am Donnerstag, den 27. November, und von Astadt na ch Stralsund am Freitag, den 28. November, stattfindet, Berlin, den 1, November 1856. General - Post - Amt, Scchmüccker t.
n 40 2 Â Si j - & p B CELAELS - Wi
Nfademie der Künste.
Bof,a. net m: a. Ung
Leg Me Kunstausstellung im Königlichen Akademie-Gebäude wird | auf Allerhö {sten Befehl Seiner Majestät des Königs erst Sonntags den 16, d. M. geschlossen.
Berlin, den 3, November 1856, Königliche Akademie der Künste.
Professor Herbig, Dr. E. H. Toelfïen, Vice-Direktor. Geheimer Regierungs - Rath c, Secretair der Akademie.
Sinanz - Minifter,
: Bei der heute fortgeseßten Ziehung der ten Klasse 11dter Königlicher Klassen-Lotterie fiel 1 Hauptgewinn von 1 Gewinn von 5000 Rthlr, auf Nr.
-
4 Gewinne zu 2000 Rthlr. fielen auf Nr, 239%
7760, 39,392 und 65,929,
auf Nr. 4889. 8715. 10,176. 10,352. 12,662, 19,126,
18,903.
20,337. 32,545, 32,598. 34,975, 39111. 40,161, 40,766. 12,05% 47/724. 51,947. 54,456. 55,959. 58,843. 62,538, 66,935. 67,8%
84,941. 92,488 und 92,708;
58 Gewinne zu 500 Rthlr, auf Nr, 2981. 3401. 4690,
5251. 5388. 6143. 6585. 8460. 10,482. 11,135, 12,819, 15,19. 17,964, 19,469, 19,952. 21,493. 22,523. 23,680. 26,297. 26,990, 32/607, 33,398. 39,919. 41,124. 45,826. 46,683. 50,987. 9661.
63164. 65,164, 66,114, 67,72
78/728, 78,813. 78,965. 82,381. 84,151. 86,166. 88,171. 90,097. 90,224, 91,338, 91,985. 92,976. 93,149 und 93,265. d
66 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 911. 1134, 0b! 8739, 13,696. 15,942. 17,974. 20,760. 24,554, 25 685, 28,898. 29,973, 30,791. 31,444, 32,944. 35,944. B 12/159. 42/474. 43,621. 45,982; 46/296. 49,827, 51,190. A 51'654. 54.050. 54,611. 54,794. 56,696. 60,151, 60,723. 60 61/263. 63,843. 62,855. 63,992, 64,176. 66,022, 67,269 T0 71.047. 72,299. 77,950, 78,159, 79,290, 80,324, 81,699, O
20,000 |
26 Gewinne zu 1000 Rthlt, |
24,664, 24,98. |
2115
84,789. 86,184. 88,666. 89,322. 89,576. 90,140. 90,928, 9, 91,398. 92,311. 92,387. 93,585. 93,922 und 94,661. Berlin, den 3, November 1856.
Königliche General-Lotterie-Direction.
__— Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath
und Me O der Provinz Preußen, Eichmann, von
x erg i. Pr.
ting Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober-Präsi=
dent der Provinz Schlesien, Freiherr von Shleinih, von Breslau. Der General - Major und Commandeur der 7ten Kavallerie-
Brigade, 901 Derenthall, von Magdeburg.
ti
Berlin, 3, November. Se. Majestät der König haben Aller- znädigst geruht: Dem General - Adjutanten und Gouverneur der
Bundesfestung Luxemburg, General der Kavallerie von Wedell, |
die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Badcn Königliche Hoheit ihm verliehenen Großkreuzes des Ordens vom Zähringer Löwen z so wie dem Hosfstaats - Secretair des Prinzen yon Preußen Königliche Hoheit, Geheimen Hofrath B ordck, zur Anlegung des von des Großherzogs von Sachsen-Weimar König- siche Hoheit ihm verliehenen Commandeurkreuzes zweiter Klasse des haus-Ordens vom weißen Falken zu ertheilen.
A
Bekanntmachung vom 2 November 1856 — be- treffend die Eröffnung des zum 2, November 1856 einberufenen Provinzial-Landtags der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausiß.
Der dur die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 3. Oktober c. inberufene Provinzial - Landtag der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausiß ist heute eröfsnet worden.
Nachdem die Stände dem Gottesdienste in den dazu aus= ersehenen Kirchen beigewohnt hatten, begaben si dieselben nach dem Landschaftshause, woselbst ihnen der Unterzeichnete, als König=
licher Landtags-Kommissarius, Das Allerhöchste Propositions-Dekret |
vom 13. Oktober c., welches also lautet: Vir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Preußen 2c. 2.,
entbieten Unseren zum Provinzial-Landtage einberufenen getreuen Stän- | den der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlaufiz Un- folgende Propositionen |
sern landesbäterlichen Gruß und lassen ihnen zur Verathung und Erledigung zugehen : 1) Jn Gemäßheit des §
Unsere getreuen Stände Mitglieder und Stellvertreter zu den der |
rovinz angehörigen Bezirks-Kommissionen für die fklassifizirte Ein- | Daa Mek Êl Zabl der für die |
fommensteuer neu zu wählen. Hinsichtlich der Zal r einzelnen Bezirks-Kommissionen zu wählenden Mitglieder und Stell-
vertreter, so wie hinsichtlich der übrigen, bei den Wahlen zu beach- |
tenden Momente bewendet es lediglich bei den Vorschriften , nach
welchen die diesfälligen Wahlen bereits früher stattgefunden haben, | und werden Unseren getreuen Ständen die Nachweisungen der ein- kommensteuerpflichtigen Einwohner der einzelnen Bezirke durch Un- |
sexen Kommissarius mitgetheilt werden.
2) Jngleichen haben Unsere getreuen Stände mit Rücksicht auf die den- | elben dur §§. 5 und 47 des Geseßes vom 2. März 1850 in den
Angelegenheiten der Rentenbank zugewiesene Mitwirkung und Kon-
trole nah den näheren Mittheilungen, welche Unser Kommissarius | machen wird, die Wahl von Abgeordneten und Stellvertretern bor-
zunehmen.
3) Wir lassen Unseren getreuen Ständen den Entwurf eines Gesetzes, | betreffend die Vereinfachung des Tax-Verfahrens für kleinere Land- | güter in den Landestheilen, in denen die Allgemeine Gerichts-Ord- |
nebst Motiven zugehen und wollen ihre gut-
nung Gültigkeit hat, ahtliche Aeußerung darüber erwarken.
4) Da fih das Bedürfniß der Regulirung des Abdeckereiwesens gezeigt | hat, Fabi Wir den Entwurf eines dabin zielenden Gesetzes aus- |
arbeiten lassen, über welchen Wir die gutachtliche Aeußerung Unserer r missarius die nöthigen Mittheilungen an Unsere getreuen Stände machen.
getreuen Stände vernehmen wollen.
5) Die städtischen Behörden zu _Clöge im Kreise Gardelegen haben,
nachdem daselbst die Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853 eingeführt |
worden ‘ist, den Antrag gestellt, daß die Stadt Clôße auch in stän- discher Beziehung aus dem Stande der Landgemeinden ausscheide und künftig auf den Qreis-Kommunal- und Provinzial - Landtagen im Stande der Städte vertreten werde. A
Wir sehen dem Gutachten Unserer getreuen Stände über diesen Antrag entgegen und werden denselben die in der Sache seither ge- gena Verhandlungen durch Unseren Kommissarius vorgelegt
erden.
0) Jugleichen wollen Unsere getreuen Stände si über den Antrag der städtischen Behörden zu Liebenau im Kreise Züllihau wegen Verleihung der Städte - Ordnung vom 30. Mai 853 unter den Modificationen des Tit. VIIl, derselben gutachtlich äußern. Hinsichtlih des ebengedachten Gegenstandes, wie auch in Betreff der
König von
E 94 des Gesehes bom 4, Mai 1851 haben |
laufenden ftändishen Verwaltung wird Unser Kommissari | i Mittheilungen an Unsere getreuen Stände machen, isaring. de neigen Ä F Dauer des Provinzial - Landtages haben Wir auf 14 Tage be- immt. Wir bleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen. Gegeben Berlin, den 13. Oktober 1856. : (gez.) Friedrich Wilhelm.
(ggez.) von Manteuffel. vonder Heydt. Simons. vonRaumer. von Westphalen. von Bodels wingh. Graf Waldersee. Für den Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten : 4 von Manteuffel. n die zum Provinzial-Landtage der Maxk Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausiß versammelten Stände. mittheilte, und den Provinzial - Landtag mit einer Ansprache für eróffnet erklärte. Berlin, den 2, November 1856. Der Ober - Präsident der Provinz Brandenburg. Staats = Minister. Flottwell,
Bekanntmachung vom 2. November 1856 — be-
treffend die Eröffnung des zum 2. November 1856
einberufenen Provinzial =-Landtags des Herzog- thums Pommern und Fürstenthums Rügen.
Der in Folge Allerhöchster Kabinets - Ordre vom 3ten v. M,.,
| behufs Erledigung von Geschäften einberufene Provinzial-Landtag | des Herzogthums Pommern und Fürstenthums Rügen is heute er-
öffnet worden.
Nachdem die Mitglieder der Versammlung dem Gottesdienste in der Schloßkirche beigewohnt hatten, begaben sich dieselben nah dem hiesigen Ständehause , woselbst ihnen der Unterzeichnete das Allerhöchstvollzogene Haupt-Propositions - Dekret vom 13ten v. M., welches also lautet:
„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c. entbieten Unsern zum Provinzial - Landtage einberufenen getreuen Ständen des Herzogthums Pommern und Fürstenthums Rügen Unsern landesväterlichen Gruß und lassen ihnen folgende Propositionen zur Berathung und Erledigung zugehen:
1) In Gemäßheit des C. 24 des Geseßes vom 1. Mai 1851 haben Unsere getreuen Stände Mitglieder und Stellvertreter zu den der Provinz angehörigen Bezirks-Kommissionen für die fklasfifizirte Ein- fommensteaer neu zu wählen. Hinsichtlich der Zahl der für die einzelnen Bezirks-Kommissionen zu wäblenden Mitglieder und Stellvertreter, fo wie hinsichtlih der übrigen, bei den Wahlen zu beachtenden Momente bewendet es ledigli bei den Vorschriften , nach welchen die diess- fälligen Wahlen bereits früher stattgefunden haben, und werden Unseren getreucn Ständen die Nachweisungen der cinkommensteuer- pflichtigen Einwohner der einzelnen Bezirke durch Unsern Kommis sarius mitgetheilt werden.
Jngleichen haben Unsere getreuen Stände mit Rücksicht auf die den-
selben durch §§. 5 und A7 des Gesehes vom 2. März 1850 in den
Angelegenheiten der Rentenbank zugewiesene Mitwirkung und Kon-
trole nah den näheren Mittheilungen, welche Unser Kommissarius
machen wird, die Wahl von Abgeordneten und Stellvertretern vor- zunehmen.
Z) Wir lassen Unseren getreuen Ständen den Entwurf eines Gesehes,
betreffend die Vereinfachung des Tax-Verfahrens für kleinere Land- güter in den Landestheilen, in denen die Allgemeine Gerichts-Ord- nung Gültigkeit hat, nebst Motiven zugeben und wollen ihre gut-
achtlihe Aeußerung darüber erwarten. i
) Da sich das Bedürfniß der Regulirung des Abdeckereiwesens ges zeigt hat, haben Wir den Entwurf eines dahin zielenden Geseßzes ausarbeiten lassen, Über welhen Wir die gutachtlihe Aeußerung
Unserer getreuen Stände vernehmen wollen. Sf
Wir lassen ferner Unsern getreuen Ständen den Entwurf eines
Geseßes, betreffend die eheliche Gütergemeinschaft. in dem Bezirke
des Appellationsgerichts zu Greifswald, nebs Motiven vorlegen,
und wollen der gutachtlichen Aeußerung Unserer getreuen Stände
über diesen Entwurf entgegensehen. E Ju Betreff der laufenden ständishen Verwaltung wird Unser Kom-
Die Dauer des Provinzial-Landtages haben Wir auf vierzehn Tage bestimmt. t : Wir bleiben Unsern getreuen Ständen 1n Gnaden gewogen. Gegeben Berlin, den 13. Oktober 1856. (gez) Friedrich Wilhelm. von Manteuffel. von der Heydt. Simons. von Westphalen. von Bodelschwingh. Graf Waldersee. i Für den Minister für die landwirthschaftlichen Angelegendbeiten : (gez.) von Manteuffel.
(gégengez.) von Raumer.
An z die zum Provinzial -Landtage des Herzogthums Pommern und Fürstenthums Rügen dersammel-
ten Stände.