1856 / 267 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Modification als mit dem Sinne unv Zwecke der Gewerbe-Ordnung unvereinbar, selbs im Wege der Orts-Statuten nit gestattet, denen sonst der möglihs| freie Spielraum gewährt wird. Ebendeshalb darf auch eine Sr ues jener Grundsäße durch sonstige An= rdnungen nicht geduldet werden.

: Daß ves L in §. 170 Nr. 2 ausgesprochenen Grundsahbe zuwider, den Innungs - Meistern ein aussließliher materieller Vortheil versha}t wird, wenn die erforderlichen Arbeitskräfte den- selben zunächs und vor .den außerhalb der Innung stehenden Meistern überwiesen werden, und daß hierin gleichzeitig für die Lebteren eine Beeinträchtigung der ihnen gleichmäßig zustehenden Befugniß zum Halten von Gesellen , welhe nach §. 170 Nr. 3 weder beschränkt, noch in der Ausübung erschwert werden darf, zu finden ist, liegt auf der Hand. Denn wenn es au, wie die König= lihe Regierung bemerkt, troß jener Herbergs - Einrichtung den Ge- sellen freisteht, bei anderen, als Jnuungs-Meistern, zu arbeiten, so hat doch diese Einrichtung eben den Zweck und die Golge, daß die Gesellen , ehe sie mit den dortigen Meistern bekannt sind, sich zu-

nächst denen zuwenden , die ihnen auf der Herberge genannt wer- | den, und gerade in diejem Umstande muß eine Beeinträchtigung der |

nicht zur Innung gehörigen Meister gesunden werden. Die Anfüh- L A Innung, daß die Herberge ein ihr angehöriges Institut sei, ist nicht geeignet ,

den Verhältnissen hon deshalb nicht entsprechend, weil die Herberge

nicht von der Junung, sondern von den sämmtlichen dort in Arbeit

stehenden Gesellen unterhalten wird.

Die Beschwerde is hiernah begründet ; die Königliche Regie= rung wird daher angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß derselben Abhülfe vershaff}t und die in Rede stehende Einrichtung unverzüg-= |

lih abgestellt werde. / Es is in neuerer Zeit mehrfach

Anwendung unerlaubter Mittel zum Eintritt bestixamen. wenn die Königliche Regierung - die Behauptung der Beschwerde- führer, daß Gesellen,

seien, weiter zu wandern,

eingefunden, ru gen D ins Licht gestellt und sich nit dabei beruhigt hätte,

trag zu jenen Wahrnehmungen.

Anschluß an die Junungen, in welcher Form er si auch zeigen möge, niht zu dulden und Ausschreitungen der leßte- ren in dieser Richtung sofort mit Energie und wirksam entgegenzutreten. Es is anzunehmen, daß die wirthe, welche zur Ausübung ihres Gewerbes

behülflih zu sein, niht entziehen werden, Berlin, den 11. Juni 1856.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

An die Königliche Regierung zu N. und abschriftlich zur Kenntnißnahme und Beachtung an sämmt- liche übrige Königliche Regierungen und an das Polizei - Präsidium hierselbst.

Bekanntmachung vom 10, November 1856 be- treffend die Eröffnung einer Telegraphen=- Linie von Lissa nah Glogau.

Reglement vom 1. November 1855. (Staats-Anzeiger Nr. 269. S. 2003.)

Von Lissa nach Glogau ist eine Telegraphen-Linie hergestellt worden, welche mit der neu errichteten Station zu Glogau hier-= durch vom 15, November c. ab dem öffentlihen Verkehr über- geben wird.

Jn Bezug auf die Annahme und Beförderung von Depeschen nah resp. von Glogau finden die Bestimmungen des Reglements vom 1, November 1855 überall Anwendung.

Berlin, den 10, November 1856.

Königliche Telegraphen - Direction, Nottebohm,

das Verfahren derselben zu rechtfertigen. Denn, abgesehen davon, daß eine solche Auffassung in den Geseßen keine Begründung findet, is sie im vorliegenden Falle den bestehen- | : werker, | bereits eine bestimmte Arbeit zugesichert ist, auf die Slußbemer-

ein Bestreben der Innungen | wahrgenommen worden, die nicht zu ihnen gehörigen Meister durch 1 in die Jnunungen zu

nteresse wre es erwünscht gewejen, eia E | das Polizei-Präsidium hierselbst, welche bei ihnen hätten eintreten wollen, | dur den Junungsvorstand daran gehindert und genöthigt worden | und daß nicht zur Jnnung gehörige | Meister, welche zur Annahme von Gesellen si auf der Herberge von Jnnungs - Meistern gemißhandelt worden, näher daß jene Be- | hauptung von dem Jnnungs - Vorstande bestritten worden. Allein auch ohne diese Feststellung liefert der vorliegende Fall einen Bei= | Jch mache es der Königlichen

Regierung daher zur Pflicht, die Anwendung eines Zwanges zum \ y i i | 14, April 1851 wird das Feilhalten von Lebensmitteln und Öe-

Herbergs= | der Konzession i i verl | der Polizei-Behörden bedürfen, bei geeigneten Komminationen si, | Tode bestraft. . Liegt der Handlung Fahrlässigfeit zum Grunde, jv der Verpflihtung zur Beseitigung der zur Sprache gebrachten und ähnliher auf den Gesellen-Herbergen vorkommenden Mißbräuche "zu 2 Jahren zu erkennen, ] | Getränfen, welche mit fremdartigen aber nicht der Gesundheil gt- | fährlihen Stoffen vermischt sind, sällt in der Regel unter den Ves

Minifterium des Junern.

Cirfular - Verfügung vom 19. August 1856 _

betreffend die Visirung von Wander = Päsf,y

Seitens der Kaiserlih Russischen Gesandtschaft nach Polen.

Verfügung vom 7. April 1854. (Staats-Anzeiger Nr. 118, S. 911, Cirkular-Verfügung vom 11. Februar 1856. (Staats - Anzeiger Ny. q S. 443.) d,

Zufolge einer mir von dem Königlichen Ministerium der gus, wärtigen Angelegenheiten mitgetheilten Note der hiesigen Kaiserlig

Russishen Gesandtschaft sind die Zoll-Behörden in Polen nunmeh;

| angewiesen worden, Handwerksgesellen auf Grund ihrer mit einen

Visa der Russishen Gesandtschaft versehenen Wanderbücher de Eintritt nah Polen zu gestatten. , I

Die Kaiserli Russische Gesandschaft gewährt \onach dey Wanderpässen jeßt wieder das Visa nah Polen, was früher

| wie die diesseitige Verfügung vom 7. April 1854 ergiebt nit | der Fall war. :

Judem ih die Königliche Regierung mit Bezug auf dies, Verfügung von der vorgedahten Anordnung in Kenntniß sehe, weise ih Sie zugleih in Betreff derjenigen Handwerker, denen nit

kung der Cirkular-Verfügung vom 14. Februar c. zurü, Berlin, den 19, August 1856, Der Minister des Jnnern,

Im Auftrage: Sulzer.

An sämmtliche Königliche Regierungen und an

E

Cirkular-Verfügung vom 31, August 1856 be- treffend die Kontrole dev zum Bêrlaus geei Nahrungsmittel

Nach¿den Bestimmungen des §. 304 des Strafgesebuches vom

tränken, von welchen dem Verkäufer bekanut ist, daß sle mit ver-

| gifteten oder der menschlichen Gesundheit gefährlichen Stoffen ver-

mist sind, mit Zuchthaus von 5 bis zu 15 Jahren oder, wenn in Folge der Handlung ein Mensch das Leben verloren hat, m! den

ist auf Gefängniß bis zu 6 Monaten, und wenn in Folge der Handlung ein Mensch das Leben verloren hat, auf Gefängniß bis Das Feilhalten von Lebensmitteln und

gris\ des Betruges (§, 241), es kann also na §. 242 und §. 19

neben der Confiscation der verfálshten Waaren, Gefängnißstrafe bié zu

5 Jahren, Geldbuße bis zu 1000 Rthlr. und zeitige Untersagung det

Ausübui g der bürgrrlichen Ehrenrechte eintreten. If endlich die betrügliche Absicht des Kontravententen nicht zu erweisen und fal! ihm rar Fahrlässigkeit zur Last, so ist doch immer nach §. Q Nr. 5 und dem Schlußsaße dieses Paragraphen, neben der Cons? cation der verfälshten Waaren, auf Geldbuße bis zu 50 Rthlr. oder Gefängniß bis zu sechs Wochen zu erke

Die Königliche Regierung wird veranlaßt, die sämmtlichen Polizei - Behörden Jhres Verwaltungs-Bezirks behufs n der betreffenden mit Ausübung der Markt -, so wie der T Polizei beauftragien Beamten, nah Maßgabe der vorsle)en H Bemerkungen auf die Anwentbarkeit der erwähnten gese Strafbestimmungen besonders aufmerksam zu mahen und Me # anzuweisen, die Kontrole der zum Verkauf gestellten N mittel auf das Sorgfsáältigste zu handhaben und mil Entschieden) bei vorkommenden Fälschungen der leßteren einzuschreiten.

Berlin, den 31. August 1856. Der Minister des Junern, Im Auftrage: Sulzer.

An sämmtliche Könizliche Regierungen,

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Angekommen: Der Fürst von Pleß, von Fürstenstein.

Nichtamtliches.

Sachsen. Dresden, 9, November, Am 6. November aben, wie das „Dr, J.“ meldet, die Sißungen der“ Kommission ‘¿r Revision des Entwurfs eines Civilgeseßbbuchs wieder begonnen. Diese Kommission wird sich diesmal mit derjenigen Abtheilung des speziellen Theiles des Entwurfes beschäftigen, welche von dem Sacenreht handelt. Auch die Kommissarien der anhaltinishen und der sähsisch thüringischen Staaten sind zu den Berathungen wieder hier eingetroffen, und leßtere finden, wie das erste Mal, wieder unter dem Vorsibe des Präsidenten des Ober-Appellationsgerichts, Dr, v. Langenn, statt, Die Konferenzen werden diesmal bis in den Januar 1857 dauern und dann im Frühjahre 1857 weiter geführt werden.

JKürttemberg. Stuttgart, 9, November. Die Synode

der evangelischen Landeskirche ist am ten d, zu ihren ordentlichen jährlichen Berathungen zusammengetreten, (St.-A. f, W.)

Oesterrei. Wien, 9. November. Die „Oesterreichische Correspondenz“ schreibt: Ein neuer bedeutsamer Schritt auf der Hahn der Durchführung der im Patente vom 31. Dezember 1851 vorgezeihneten Grundzüge über die organischen Einrichtungen des Kaiserreihes ist erfolgt, Der Wiederbeginn der Wirk- amkeit der Central - Congregationen im lombardish - vene- tianishen Königreiche steht in nächster Aussicht, Eine so ben erflossene Kaiserlihe Verordnung (vom 2, November d, J. datirt und in der „Wien. Ztg.“ vom 8ten d. Mts, mitgetheilt) enthält die in dem Erlasse vom 15. Juli 1855 einer uáhern Feststellung vorbehaltenen Bestimmungen über den Wirkungs- freis und die Geschäftsbehandlungen jener Congregationen und die Ernennungen zu den Steklen der Central - Deputirten haben (in iner, ebenfalls von der „Wien. Ztg.“ mitgetheilten Kaiserlichen Entschließung vom 3. November d. J.) auf Grundlage der dur die Gemeinden vorgenommenen Wahlen und der hiernach von den gesebmáßig berufenen Organen erstatteten Vorschläge die Geneh- migung erhalten.

Großbritannien und Jrlaund. Aus London, 8. No- vember, Abends, wird dem „Nord““ telegraphisch gemeldet, daß die englische Regierung dem Fürsten Carini, neapolitanischem Gesandten am Hofe von St, James, seine Pässe zugeschickt habe.

Frankreich. Paris, 9, November. Eine Hauptursache

der Arbeiter in Folge der vielen dahier unternommenen Neubauten aller Art seit einigen Jahren unverhältnißmäßig zugenommen hat. Andererseits hat die Zahl der Ausländer, welche in den sogenann- ten reihen Vierteln wohnen, seit 1852 sih fast verdoppelt, -— Jn der bald beginnenden Session des Generalrathes des Seine-Depar-= tements wird derselbe bei der Budget-Berathung sich über zwei für Paris hohwichtige Fragen auszusprehen haben, nämlich 1) über die neuen Octroi - Barrieren der Hauptstadt, und 2) über den in der Nähe von Paris zu errichtenden Schlachtviehmarkt, statt der bisherigen Märkte von Sceaux = Poissy, La - Chapelle und Maison- Vlanhe. Die für nächstes Jahr ausgeschriebene Kunstausstellung n in den Sálen des Louvre, sondern im Jndustrie - Palaste sattsinden,

—_— 10, November, Der Kaiser und die Kaiserin sind gestern in F Cloud eingetroffen. Persigny ist nah London zurüd= gereist,

Türkei. Aus Marseille, 9, November, wird die Ankunft des levantinishen Postdampfers telegraphirt, welher Konstantinopel un 30, Oktober verließ. Die in Bombay gebildete englishe Ex= edition sollte bereits Ende Oktober nah dem persishen Meerbusen in See gehen und durch den Jman von Maskate Verstärkungen an Nannschaft und Munition erhalten. Am 1. November sollte der Sultan mit dem Hosenband-Orden feierlich bekleidet werden z Lord Redcliffe traf die glänzendsten Vorbereitungen zu diesem festlichen îge, Zum Geschwader des Admirals Lyons waren das Linien-

iff „Crecy“’ und die Korvette „Deöperate““ vor Konstantinopel

‘ngetroffenz das Linienschiff „St. Jean d'Acre‘“ wurde erwartet, Es hieß in Konstantinopel, der jeßige Kaimakam der Walachei ollte abberufen und der Fürst von Samos, Ghika, mit diesem osten betraut werden.

; Aus Alexandrien sind in Marseille am 9. November Nach- ten bis zum 20, Oktober eingetroffen. Es waren zwei neue ampfer = Linien gebildet worden: die eine zur Fahrt auf dem othen Meere, zwischen Suez und der arabischen Küste, die an-

zur Fahrt zwishen Suez und Australien. Said Pascha,

sh in seinen Entwürfen sehr ermuthigt fühlte, wollte an der bie eines Heeres von 12,000 Mann nach Ober - Aegypten

des Mangels an Arbeiter - Wohnungen liegt darin, daß die Zahl E

(Nubien?) rücken. Dieser Feldzug soll tie Herrschaft des Vice= Königs in dieser Provinz befestigen und den Eingriffen des Königs von Abyssinien Einhalt thun.

Nußland und Polen. Ueber Lübeck wird aus St, Petersburg vom 9, d. M. Vormittags telegraphirt: Wir haben zehn Grad Kälte und starken Eisgang. Die Communication mit Kronstadt is gehemmt.

Nachrichten aus Warschau vom 8. November zufolge, waren von dort der bei der russischen Gesandtschaft in Paris an= gestellte Fürst Jussupoff und der kaiserlihe Flügel-Adjutant Oberst Bagration nach Paris abgereist.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 5. Novèm- ber, Dem Staatsausshusse ist gestern die Königliche Proposition über das Budget vorgelegt ; die gewöhnlihen Ausgaben werden in demselben auf 24,217,000 Rthlr., die gewöhnlihen Einkünfte auf 25,427,900 Rthlr., der Uebershuß demnach auf 1,240,500 Nthlr. Reichsmünze veranschlagt. Der Belauf der ein- für allemal oder für gewisse Jahre erforderlichen Ausgaben wird auf 14,581,701 Nthlr. 59 Sch. angeseßt, Der Ueberschuß für die laufende Finanz= Periode (1855, 56 und 57) wird auf 10,600,000 Rthlr. ange- nommen.

Kopenhagen, Montag, 10. November, Abends, (Wolfs Tel, Bur.) Der König hat das Großkreuz des norwegischen St, Olafs-Ordens erhalten,

Das heutige „Fädrelandet““ meldet, daß in den eingegangenen Noten der deutschen Großmächte das Verlangen gestellt worden sei, der holsteinishen Stände = Versammlung die Gesammt - Verfassung vorzulegen. Es wird in denselben Noten, falls dies nicht geschähe, mit Jntervention des deutschen Bundes gedroht.

__ Berlin, 11. November. Die von des Königs Majestät berufene Ee Konferenz hat, wie schon berichtet ist (\. Nr. 263 d. Bl.), ihre Verhandlungen mit der Berathung über die Anträge auf Revision

| der Grundzüge einer Gemeinde-Ordnung für die östlichen

Provinzen am dten d. M. begonnen. Der Referent, Konsistorialrath Liedke aus Marienwerder, ging in einem umfassenden Vortrage auf die Ausstellungen, welche gegen die Grundzüge erhoben worden waren, spe- ziell ein und beleuchtete die praktishen Anträge (auf Entfernung aller Spuren des Nepräsentations - Begriffes aus den einzelnen Saßun- gen, auf Gestattung der Cooptation an Stelle des Abgeordneten- welche sich an diese Ausstellungen geknüpft hatten. Jm AlUgemeinen erklärte er sich gegen jede prinzipielle Aenderung, während er in einzelnen Punkten eine Erweiterung der Be- fugnisse der Gemeinde-Kirchenräthe , z. B. die Begründung einer brüder- lichen Disciplin inmitten derselben, die Einräumung des Rechts der Be- steuerung u. st. w. beantragte. Der erste Correferent, General-Super- intendent Dr. Sartorius, fnüpfte an die alte Kirchen * Geseßgebung im Herzogthum Preußen, die Bischofswabl von 1568 an und wies na, daß dieselbe schon die wesentlichen Elemente gemeindlicher Orgauisationen und mannigfache Aufforderung zur Mitbetheiligung der Gemeinden enthalte. Er wünschte, daß die Grundzüge im Anschlusse an diesen Vorgang, so wie überhaupt an die provinziellen Ordnungen, umgestaltet werden möchten. Den Wahlmodus der Grundzüge, der nur eine erweiterte Cooptation sei, verwarf er nicht s{hlechthin, obschon er ihn nicht für nothwendig hielt. Jn Betreff cines anderen Vunktes aber, welcher gleichfalls vielfachen Anlaß zum Widerstreben gegen die Grundzüge gegeben hat, nämlich der Stellung des Patronats zu dem Gemeinde- Kirchenrathe, wollte er dadurch Abhülfe geschafft wissen, daß die Patrone als außerordentliche oder Ehrenmitglieder in die Gemeinde - Kirchenräthbe aufgenommen würden, wie dies vielfältig in Preußen geschehen sei. Der zweite Correferent, Superintendent Stiller aus Koishwiß, empfahl eine Revision dir Grundzüge, bei welcher u. A. auch die Pflicht, den Bekenntnißstand zu größerer Klarheit zu bringen, im Auge behalten und demnächst namentlich alle Hinweisung auf Synoden entfernt würde, da an eine Synodal-Verfassung nicht eher gedacht werden könne, als bis die Gemeinde-Ordnung überall eingeführt sei. Zu diesem Zwecke aber werde es angemessen sein, die Gemeinde-Ordnung mit Königlicher Genebmigung neu zu kodifiziren, womit jedoch nit zu eilen sein dürfte. Endlich der dritte Correferent, Superintendent Schulß aus Berlin, erklärte sich in allen wesentlichen Punkten für die Beibehaltung der Grundzüge, wie sie im Jahre 1850 publizirt worden sind,

Gegenüber diesen Vorträgen unternahm es zunächst ein Mitglied der Konferenz, von den Anträgen des Magdeburger Konsistoriums auf Ne- vision der Gemeinde-Ordnung die Mißverständnisse abzuwenden, deren sie ausgeseßt gewesen seien. Nicht das sei die Absicht gewesen, die Organi- sation, die in der Provinz Sachsen ja schon in mebr Gemeinden als in allen übrigen Provinzen zusammen erfolgt sei, zu hindern; sondern der Sache habe durch Erörterung der Gründe gedient werden follen, wel@e in die weitere Entwickelung Unlust und Stillstand gebracht hätten. Als solhe seien die ungenügende Wahrung des Bekenntnißstandes, das Hineintragen des politischen Repräsentativsystems in die Kirche, die Bestellung der Gemeinde-Kirchenräthe durch Wahl, gegen welche ein großer Widerwille obwalte, der Mangel eines geeigneten Arbeitsfeldes für die Mitglieder der Gemeinde-Kirchenrätbe und die in den Grund-