1856 / 276 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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mationszeugnisse und die steuerfreien Gewerbescheine von der Herzog- lichen Regierung, Abtheilung des Jnnern, ausgestellt. Berlin, den 22. Oktober 1856.

Der Min ister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt,

An vie Königliche Regierung zu N.

Der Finanz-Minister. von Bodelschwingh.

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PLTZA | T4 OTL5ZHR,

Der Landgerichts-Referendarius Ch ristian Joseph Spick-

hoff zu Düsseldorf ist auf Grund der bestandenen dritten Prüfung im Bezirke des Königlichen Appellationsgerichts=

zum Advoftaten hofes zu Köla ernannt worden.

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iSeinistecium der geistlicaen, Untere M Seediziual- Ängelegenßeiten.

Der bisherige ordentlihe Lehrer ! nafium zu Düren ist zum Oberlehrer bes | Kandidat Pr, Wilhelm Schmib, als ordentlicher Lehrer an der genannten Anstalt angestellt worden.

inijteriumne des Funerti.

Bekanntmachung vom 20, November 1856 be- treffend die Eröffnung dex VeiIven Qauser Ves : Landtags.

Allerhöchste Verordnung vom 11. November 1856 (Staats - Anzeiger Nx, 270, S. 2189).

Unter Bezugnahme auf die Seite 944 der diesjährigen Geseß- Sammlung sub No. 4556 publizirte Allerhöchste Verordnung vom 141tenu d. M,., durch welche die beiden Häujer des Landtags der Monarchie auf den 29sten d. M. einberufen sind, mache ich hier= durch bekannt, daß die besondere Beuachrichtigung über die Zeit und den Ort der Eröffuungssißzung in dem Vüreau des Herren-

hauses (Leipzigerstraße Nr, 3) und in dem Büreaü des Hauses der Abgeordneten (Leipzigerstraße Nr. 55) am 27sten und 28jten d. M, | 8 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abenrs, und am

in den Stunden -von | l 29sten d. M., in den Morgen}tunden, offenliegen wird, Büreaus werden auch die Eintrittskarten zu

In diesen

in Bezug auf dieselbe gemacht werden, Berlin, den 20, November 1856.

Der Minister des Jnnern. von Westphalen.

Cirfular-Erlaß vom 12, Oktober 1856 in Ve- treff der Frage, inwiefern nach den Vor schristen der Stádte-Ordnung vom 30, Mai 1853 die Ver, wendung der Nußungen des Bürgervermögens zu Kemmunal-Verwaltungs-Bedürfnissen

zulässig sei. Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853 (Staats-Anzeiger Nr. 143, S. 971).

Es ist die Frage in Auregung gefommen, inwiefern nah n Vorschriften der Städte-Orbnung vom 30, Mai 1853 die Verwen- dung der Nuzungen ves Vürgerverm®gens zu Kommunal-V:rwal= tungs-Bedürfnissen zulässig sei. Jch bemerke darüber Folgendes : 30. Mai 1853 bestimmt im §. 49: „Die Stadtverordneten beschließen über die Benußung des Ge= meinde-Vermögens z die Declaration vom 26. Juli 1847 (Geseh- Sammlung Seite 327) bleibt dabei maßgebend,“

ferner im §, 50 ad 4: daß zu Veränderungen in dem Genusse von Gemeinde-Nußungen (Wald, Weide, Haide, Torfstih u, dgl,) die Genehmigung der Regierung erforderlich isi,

Die Städte - Orduuug vom

Dr. Spengler am Gym- ördert, und der Schulamts= |

u der Eröffnungessizung ausgegeben, wie auch sonst etwa nockch erforderliche Mittheilungen

: Es ist der Gesichtspunkt festzuhalten, daß nah der alle, “Allerhöchsten Declaration vom 26. Juli 1847, §. 1, Absag gen | Bürgervermögen (Gemeindeglieder-Vermögen) dessen Nußungen e einzelnen Gemeinde-Mitgliedern oder Einwohnern ve rmöge de, den ihrer Eigenschaft also aus cinem in der Gemeinde «e fassung liegenden Titel des öffentlichen Rechts, und nicht E as " privatrechtlichen Titel zukommen, einen Theil des O ' Vermögens ausmacht, und daher in Gemäßheit der Vorschrift, der §8. 49. und 50, ad 4, in Verbindung mit gg. 11 lien der Stádte - Ordnung die Stadt = Behörden mit Genehmigun f “Regierung au befugt erscheinen , die Verwendung der Nuby “t vom Bürgervermögen (Gemeindeglieder - Vermögen) zur Dein | der Lasten und Ausgaben der Stadtgemeinde zu beschließen N dergestalt die Benußung des sogenannten Bürgervermögens N Bestreitung der Bedürfnisse des Kommunal - Haushalts in u lassen. | Dieje Auffassung findet auch eine Unterstühung dur den Jy. “halt und die Gründe des Erkenntnisses des Königlichen Geridjts. hofes zur Entscheidung der Kömpetenz=-Konflikte vom 7, Zuni d F (Justiz-Ministerial-Blatt pro 1856, Seite 270), hierin is rid. “li des beurtheilten Spezialfalles namentlich darauf hingewiesen daß gegen den von der Regierung genehmigten Beschluß der stát- tischen Behörden, daß die zum Bürger vermögen der Stadi gehöri. “gen Hütungspläße niht mehr den Bürgern zur Behütung über- lassen, sondern zur Erfüllung der Bedürfnisse des Komrunal-Haus- halts für Rehnuna der Kämmereikasse verpachtet werden sollen, ein Widerspruch im Wege Rechtens uur insofern zulässig sei, als der- selbe auf einem speziellen privatrechtlihen Titel beruhe, daß aber “als ein folher Titel Ansprüche, welche lediglich in ten Verhält- nissen des Betheiligten als Mitglied der Gemeinde, also in dem Kommunal=-Verbaude ihren Grund haben, nit anzusehen seien, Eine zweckmäßige Wahrnehmung der Gemeinde-Junteressen tei viesem Gegenstande, über welhen auch bereits in den früheren Stádte - Ordnungen vom 19. November 1808 (§. 53,) und vom 47, März 1831 (§. 123.) fürjorglihe Bestimmungen getroffen waren, wird der Königl. Regierung ganz besonders empfohlen, Fudem die Königl, Regierung behufs Genehmigung einer in "der bezeichueten Art in Frage kommenden Veränderung der Ve- nußung des Gemeinde-Verumögens die ovwaltenden Verhältnisse, inê: | besondere auch hiusichilich der gehörigen Unterscheidung desselben von dem Juteressenten-Vermögen, jedesmal einer forgfältigen Prü- fung zu unterwerfen hat, ist hinsichtlich der Betürfuißfrage bei einer solchen Veränderung der Benußungsart des Gemeinde- Vermögens in Erwägung zu ziehen, ob die Zahl der Nugungê- Berechtigten z. B, durch Veränderungen in den Gemeinde-Angehö- rigkeits- und in den Niederlassungs - Verhältnissen so groß gewor- den, oder sonst die Behandlung der in Rede stehenden Gemeinde- Nuytungen von der Art ist, daß dieselben für die einzelnen Theil nehmer nur noch einen geringen Werth haben, oder bei der Forte dauer der bisherigen Benußungsweise eine Devastation der Gubsiamz zu besorgen steht, mithin eine Beschlußnahme wegen lünfstiger Ver- vendung solher Gemeinde-Nubungen zur Besireitung der Bedürf- nisse des Kommunal = Haushalts im wohlverstandenen Jnteresse des _ Gemeindewesens liegt, | Berlin, den 12. Oktober 1856,

Der Minister des Juanern. von Westphalen.

án sämmtliche Königliche Regierungen in den | sechs dstlichen Provinzen (mit Ausnahme der Königlichen Regierung zu Stralsund),

Bekanntmachung vom 416, November 1856 hee treffend vas Verbot der ferneren Verbreitung del _tnMünchen erscheinenden Zeitschrift: „O. Phillips und G. Görres" Historish - politishe Blätter fü? das kfatholishe Deutschland,“ redigiri von ÎL| Edmund Jörg, im Bereich des preußischen Staats.

Nachdem gegeu mehrere Hefte der in München erscheinende Zeitschrift : O „G. Phillips? und G. Görres? Historisch - politische Billet I das katholische e ED dr 1 t ai redigirt von Jes. Edmund Zorg, i / gemäß §. 50 des ae Sn 12. Mai 1851 quf e des strafgesezwidrigen Inhalts der betreffenden Hefte geri Ge- fannt worden is, wird auf Grund des §. 02 des gedachten Be- | sezes die fernere Verbreitung der vorerwähnten Zeitschrift 1m

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¡h des preußischen Staates unter Hinweisung auf die im §. 53 Y elben Geseßes verordneten Strafen hiermit verboten, esl Berlin, den 16. November 1856.

Der Minister des Junern. von Westphalen.

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yngekommen: Se. Durchlauht der Prinz Wilhelm ¡u S@leswig-Holstein-Sonderburg-Glüccksburg, vos

Bien,

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Berlin, 21, November. Se. Majestät der König haben Aller- quädigst geruht: Dem Maurer= und Zimmermeister Staß zu én die Erlaubniß zur Anlegung der ihm verliehenen, zum Herzog- (ih anhaltischen Gesammt - Haus - Orden Albrechts kes Bären ge= hörigen goldenen Medaille zu ertheilen.

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I ichtamtliches.

Preußen. Königsberg, 18. November. Jn den drei lezten Sitzungen des Preußischen Provinzial-Landtags (S. Nr. 273 d, Bl.) kamen zur Verhandlung folgende Gegenstände:

Jn der vierzehnten Sißung: Das Feuer - Sozietäts- feglement für die Städte des Negierungs»* Bezirks Königsberg vom 9, August 1853, so wie das Neglement für die Städte des Negierungs- Bezirks Gumbinnen vom 29. August 1838 enthalten die Bestimmung, daß die Gebäude der resp. Städte nur bei den betreffenden Versiche- rungs -Sozietäten versichert werden dürfen und bei diesen versichert wer- den müssen. Deégleichen enthält das Feuer-Sozieiäté-Neglement für die landschaftlich nicht assoziationéfäbigen Grundstücke des Regierungs-Vezirks Gumbinnen vom 30, Dezember 1837 und die Ergänzungs-Verordnung vom 15. Juni 1844 die Bestimmung, daß die Gebäude des Sozietäts- Pezirks in keiner anderen, als in dieser Sozietät versichert werden dürfen. Der Landtag hat in Folae mehrerer Petitionen beschlossen: an Seine Majestät den König die Bitte zu richten: „eine s{leunige Revision der bezeichneten Neglements zu veranlassen, um den darin enthaltencn Zwang ¡u beseitigen."

neten Oedeitens.

auó dem zur Disposition des Landtages stehenden Zin8gewinn - Antheil der Provinzial-Hülfskasse zu bewilligen.

Vesindes ist der Landtag zur Tagesordnung übergegangen, Desgleichen

aus dem Zinsanmbeils-Gewinn der Provinzial-Hülfékasse zu bewilligen, da die Entwickelung dieses Justituts erst abgewartet werden müsse.

In der funfzehnten Eißung: Negulativ vom 1. lÿ Fahren jäbrlich 100,900 Tblr. zum Chaussce- Prämien - ¡Fonds aufge- bradt, und daß zu diesem Bebuf jährlich eine einmonatlihe Einktommen- und Klassensteuer 2c. exboben werden soll. Ueber das bieraus si erge- bende Nesiduum hat der Landtag zu verfügen und Niltel gewähren, um bereits fertige oder ins Stocken geratbene Chausseen den Umständen nah zu unterstüßen und dem Verkebr zu tthalten. Für den Regierungsbezirk Königsberg beträgt das Nesiduum jährlich circa 8000 Riblr, also für 15 Jahre circa 120,000 Rtblr. die Provinzial - Chaussee - Vaukommission hat auf diefen nachstehende Unterstüßungen beantragt und dex Landtag dieselben bewil- ag a) Für die Königsbberg - Uderwanger Chaussee auf cine Reibe bon 14 Jahren ¡ährlich 1000 Thlr.,, um dieselbe dem Verkehr zu exhalten. Veégleichen þ) für die Uderwangen - Domnauer Chaussee auf eine Reibe bon 12 Jahren jährlih 500 Thlr. c) Dem Kreise Praunsberg für die theils aué Kreiskommunal-Fonds, theils auf Aktien erbauten Chausseen von Braunsberg nach Plaéwig, von Plaswig nah Wormditt und von Pa- zausen na Mehlsack eine Prämie bon 9000 Tblr. pro Meile unter der dingung, daß der Kreis Braunsberg diese Chausseen als Eigentbum und deren künftige Unterhaltung übernimmt. d) Dem Kreise Memel für die auf Aktien erbaute Chaussce von Memel nach Laugallen die Summe bon 8500 Thlrn. unter der Bedingung, daß der Kreis Memel diese baussee als Eigenthum und deren künftige Unterhaltung übernimmt. die eder den Antrag, die Ortsarmen pflege ganz aufzuheben und q Vrtsarmen aus dem Landarmen - Fonds zu unterhalten, fo wie die nt bestebende Freizügigkeit zu beschränken, ist der Landtag zur Tage s- s übergegangen, weil diese Gegenstände die allgemeine Geseßgebung es ren und nicht ein úberwiegend provinzielles Juteresse baben, über-

die Anträge ihrer Natur nach ind in ihren Folgen bedenklich seien. O vorliegenden Nachrichten befindet sich im Staatsschaße ein Ka- dah bon 16,000 Nthlr. in Staatsschuldscheinen, welches von der im Fe L 1815 erfolgten Demobilisirung der Landwehr herrührt und dem Ge n cgobezirk Königsberg zusteht. Der Landtag hat beschlessen, an gier jestät den König die Bitte zu richten, „diesen Fonds dem Regie-

ingóbezirk Königsberg zu überweisen, mit der Maßgabe, daß die Di-

ißung: Das Provinzial -Chausseebau- | Juli 1854 ordnet an, daß auf die Dauer bon |

soll dasselbe die |

Fonds |

rection der Provinzial - Hülfskasse ihn verwalte und - venüen den bedürftigen Jnvaliden Unterstüßung N E a

Der Laudtag nahm die Berichte a) über das Landarmenwesen in Wesipreußen, b), über das Taubstummen-Jnstitut zu Marienburg, c) über die Jrren-Heil- und Pflege-Anstalt und das Landkrankenhaus zu Schweß entgegen, gab seine Einwilligung dazu, daß die Stellen im Taubstummen- O ju Marienburg von 21 auf 42 vermehrt werden, und sprach 1 T ennung über die ordnungémäßige Verwaltung dieser Jnsti-

Ju der seh sz ehnten Eißung: Durch einen Enadenakt Sr. Majest des Königs in Verfolg der Elbduidiguni zu Königsberg am 10. Sep tember 1540 ist der Bau der ostpreußischen Jrrenheil- und Pflege- Anstalt zu Allenberg begonnen und mit Zuhülfenahme der von der Provinz auf- gebrachten Beiträge, mit einem Kostenaufwande von in Summa 245,003 Thlr. 14 Egr. 7 Pf. im Jahre 1852 vollendet und dem Gebrauch über- geben worden. Die dem Landtage über die Anlage und Einrichtung dice- jer Anstalt vorgelegten Nehnungen, wonach noch ein Baukosten-Bestand von 17,190 Thlr, 27 Sgr. 7 Pf. verblieben is, wurden nah erfolgter Nevision dechargirt und fühlte sih der Landtag veranlaßt, die große Mühwaltung der ständischen Land - Armen - Kommission bei Ausführung dieser umfangreichen Bauten und Anlagen, besonders dankend anzuerken- nen, Desgleichen erklärte sih der Landtag mit der bisherigen Verwal- tung dieser Anstalt einverstanden und ertheilte die Decharche über die Nechnungen bis zum Schluß des Jahres 1855. Ebenso ‘Jal

ertlärte der Landtag sih einverstanden mit der Verwaltung des Land- Armenwesens in Ostpreußen und Litthauen, des Kleinschen Legaten-Fonds, wie auch des Demobilmachungs-Pferde-Fonds im Kreise Memel und im Negierungsbezirk Gumbinnen und ertheilte die Decharche über die vor- gelegten Îtechnungen.

Hiermit war die Thätigkeit des drei ‘ovinzial- N hätig reizehnten Provinzial-Landtages

Wteckieuburg. Walchin, 19, November. Gestern er- solgte hier die Eröffnung unseres diesjährigen Landtages Seitens der dazu bestellten Großherzoglichen Kommissarien: des Minister- Prásidenten Grafen von Bülow und des Hofmarschalls von Bülow für Mectleuburg-Schwerin, so wie des Minister-Präsidenten von Bern jtorff für Medclenburg - Streliy, Von den ritter= schaftlichen Land sländen hatten sich zu diesem unter kirchlichen Geierlihkeiten im Gotteshause eingeleiteten Afte circa 30 Per=- sonen eingefunden, Die Landmarschälle nahmen aus den Händen der Kommissarien die Propositionen beider Regie- rungen dankend und mit dem Versprehen entgegen, diese Vorlagen genau prüfen zu wollen, und begaben sich als-

| daun, begleitet von den übrigen Landständen, in den Sißungssaal

Die seit einer Neihe von Jahren in Königsberg bestchende Blindens- | des Rathhauses, woseibst die Verlesung der landesherrliche» Pro- Unterrichts - Anstalt des Provinzialvereins erfreut fich eines geseg- | Posillonen Und derjenigen des Auéëschusses (im Ganzen 174) die Der Landtag bat beschlossen, diesem Vereine jäbrlich bis |

¡um Zusammeniritt des nächsten Landtags die Summe bon 1000 Ntblr. |

Versammlung bis 3 Uhr Nachmittags beschäftigte, ohne daß sie jedoch damit zum Schlusse gelangte. Jn der heute wieder eröffneten

| Sipung waren ungefähr 160 Mitglieder anwesend und unter ihnen 18 | e 2 | der Adel besonders start vertreten. Ueber die Petition wegen Abänderung des 1n der Gesinde-Ordnung | | | let

vom 8. November 1810 bestimmten geseßlichen Umzugs - Terminecs des | Tay; N E 7 E E E (E srit man zur Konstituirung von 7 Ausschüssen zur Prüfung der

über den Antrag: der neu gegründeten landwirthschaftlichen | Gejepvorlagen, Lehranstalt zu Waldau einen jährlichen Zuschuß von 3000 Nthlr.

/ y \ Nach beendigter Verlesung der Propositionen erfolgte die Wahl der Protokollführer. Hierauf

Sachsen, Dresden, 19, November. Das „Dresdener Jourual““ beuchtet: „Die erwartete Ankunft Sr. Kaiserlich König-= lichen Hoheit des Großherzogs von Toskana ist heute Mittag 14 Ubr erfolgt, Se. Majestät der König waren Höchstdemselben Vormittags 10 Uhr“ mittelst Extrazuges bis Bodenbach entgegen- gereist.

Dessen. Kassel, 20, November. Jn der heutigen Sißung - seßte die Erste Kammer die Berathung der Verfassung fort und gelangte bis zum §, 74 der Verfassungs-Urkunde (Staatsschulden u, \, w.), worüber nah langer Debatte die Beschlußnahme nah dem Wunsche des Herrn Landtags-Commissairs, welchen Herr v. Waig als Antrag formüulirte, auf die nächste Sißbung ausgeseßt und zu einer vertraulichen Sißung übergegangen wurde.

Frankfurt, 20, November, Gestern Abend ist Se, König= lie Hoheit der Prinz von Oranien hier eingetroffen.

Hesterreich., Triest, 18, November. Der Königlich preußische Minister bei dem heiligen Stuhle, Herr von Thile, is gejitern über Venedig an seinen Bestimmungsort abgereist, (Wien. Ztg.)

Schweiz. Bern, 19, November. Gestern stellte der Þreu- ßishe Gesandte, Herr v. Sydow, in einer Audienz bol dein Bundes= präsidenten die Forderung um Freilassung der neuenburger Gofans- genen. Dasselbe geschah schriftlich von Seiten der Gesandten für Oesterrei, Baiern und Baden, Heute wird, dem Vernekt:- men na, der Bundesrath diese Forderung in Berathung ziehen.

Velgien. Brüssel, 19, November. Heute Nacbmitlags hat sich Tie Nepräsentantenkammer von Neuem versammelt; Herr Dechamps verlas den von der Adreß - Kemmissicn verfaßten Ent- wurf. Hr. Mercier hat in derselben Sibung Ten Entwurf des Budgets für tie (künftige) Kriege marine Belgicns auf das Lürcau der Kammer niedergelegt.

Die Stellen der Adresse über Unterrichtöwesen und Unter- stüßung der Regierung sind mit 6 gegen 4 Stimme gut befunden worden, Es heißt darin :

„Die Nepräsentanten kammer tbeilt mit Ihrer Regierung das Jn-