1856 / 286 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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vor, indem er auf dem Grunde der von ihm für allein zulässig erachteten Auslegung des Schriftwortes die Beschränkung der Schei- dungsgründe auf Ebebruch mit Ausschluß aller Anwendung auf andere Verschuldun sfälle forderte. Jn der hierauf folgenden allgèmeinen Ver- handlung (25. Nobember) wurde der bestehende Zustand allseitig als ein unhaltbarer- anerkannt. Dagegen traten aber die Verschiedenheiten in der prinzipiellen Auffassung, welche fich in der Wissenschaft geltend machen, auch hier hervor, und schon jept konnte erfannt werden, daß in der Frage, ob die Kirhe nur den Ehebruch und die Deser- tion als Ehescheidungsgründe anerkennen solle, oder ob fie au eine Ausdehnung der bezüglihen Schriftstellen auf andere Verschul- dungsfälle zulassen dürfe, die Entscheidung der großen, die Gemüther bewegenden Frage liegen werde. Die Debatte über diesen wichtigen Punft führte jedo hier noch nicht zu einem Austrage, vielmehr war der Versammlung von dem Vorfißenden zunächst eine bedeutsame Vor- frage dargeboten, in welcher es fich darum handelte, das Verhältniß der Kirche zu dem Staate in Beziehung auf vie Ehescheidungsfrage zum Be- wußtsein zu bringen. n der That wurde vielfältig anerkannt, es fei gerade dies das Evangelische, daß die Kirche fih nicht dem Staate schroff gegenüber stelle, sondern ibm die Hand reiche, und es wurde dabei aufdie Ansichten der Reformatoren und die geschichtlicben That- sachen, so wie auf den Begriff der evangelischen Landeskirche hin- zuweisen niht unterlassen. Andererseits wurde aber auch wieder an die Pflicht der Kirche, ihr Gebiet zu wahren und ihr göttliches Gesetz zur Geltung zu- bringen, erinnert. Beide Meinungen bildeten aber (wie aus einer Nachverhandlung entnommen werden konnte) doch nicht eigentliche Gegensäße, indem auch die erstere nicht auf jedes Necht der Kirche verzichten, und auch die zweite nicht einen Gegensaß in uneban- gelishem Sinne begründen wollte. Die Mehrheit der Versammlung gab ibrer Ansicht in dem Beschlusse Ausdruck, daß die Frage wegen der Trauung Geschiedener allein auf dem Gebiete der Kirche zum Aus- trage zu bringen sei. Damit war eine andere Frage bon prafk- tischer Wichtigkeit in den Vordergrund gedrängt ; die Frage nämlich, wo im U des Konflikts zwischen dem Staate und der Kirche die Abhülfe gesucht werden müsse. Zu dieser Erörterung bot auch außerdem ein Antrag Veranlassung, welcher ausgesprochen wissen wollte, daß der am 26. November gefaßte Beschluß nicht den Sinn habe, als sei dadurch das Bedürfniß einer Noth-Civilehe herbeigeführt , und daß die Versammlung in der Zulassung einer solchen Eheschließung ein geeignetes Mittel zur Hebung des Konsfliktes nicht zu erblicken vermöge und von derselben entschieden abrathen müsse. Mit dieser Auffassung stimmte die Mehrzahl der Mitglieder überein, weshalb fie am 28. Novem- bder zum Beschlusse erhoben wurde. Nach Erledigung dieses Punktes ging die Versammlung noch an demselben Tage zu der Frage, welche Ehescheidungsgründe innerbalb der Kirche als zulässig angesehen werden dürften, über. Dahin rechnete man einstimmig den Ehe- bruch und mit großer Stimmenmehrheit die Desertion, jedoch unter den Vorausseßungen und Beschränkungen, unter denen die ältere und ernstere Praxis der evangelischen Kirche sie gelien läßt. Einen weiteren Antrag, welher dahin ging, daß die bdösliche Verlassung nur in sofern als firchlich gültiger Scheidegrund anerkannt werden möge, als die Obrigkeit den entlaufenen Ehegatten nicht mit den von ihr statthaft er- achteten Zwangsmitteln zur Rückehr und zur Fortseßung des chelichen Lebens zu- bestimmen vermöge, nahm die Versammlung gleichfalls an, und nicht minder erklärte sie sich beistimmend dafür, daß es auch für eine bôsliche Verlassung zu achten sei, wenn ein Ehegatte von dem andern gegen dessen Willen bürgerlich geschieden und dann zu neuer Ehe geschritten sei. Somit waren die beiden Ehescheidungsgründe, welche als die schrift- mäßigen bezeihnet werden, anerkannt und begrenzt und es fam nun weiter darauf an, ob eine Anwendung des Schriftwortes auch auf andere Verschuldungsfälle zuzulassen sei oder niht. Mit dieser wichtigen Frage beschäftigte sih die Konferenz in der leßten, am Sonnabend gehal- tenen Sizung zunächst. Von der einen Seite wurde geltend gemacht, shon die Zulassung der Desertion beruhe auf einer analogen Deutung ; die Schrift enthalte kein streng formulirtes Gebot , sondern sie stelle ein gôttliches Prinzip auf, das auf die menschlichen Zustände erst anzuwen- den sei. Es wurde demnächst auh darauf hingewiesen, daß die evange- lische Kirche stets diese Anwendung des Schriftwortes für zulässig gehal- ten habe, wie aus den Schriften der Neformatoren und der Kirchenrechts- lehrer einer glaubenstreuen Zeit, so wie aus den Kirchen- und Konsistorial- Ordnungen des 16ten und 17ten Jahrhunderts bervorgehe. Entgegen- gesezt wurde aber die unbedingte Geltung des göttlichen Gebotes behauptet und, wenn es nicht geleugnet werden könne, daß man schon bei der Zulassung der Desertion als Scheidegrund über den Wortlaut hinausgegangen sei, müsse um so mehr gefordert werden, daß man hierbei auf der abschüssi- gen Bahn der analogen Deutung stehen bleibe. Zur Abstimmung lagen wei Anträge vor, von denen der eine dahin gerichtet war: daß im An- {chlusse an die ältere und ernftere Praxis der evangelischen Kirhe nur Ehebruch und Desertion (in dem schon oben angedeuteten Sinne) als Ehescheidungsgründe kirhlich anzuerkennen seien, während der andere so lautete : „Ueber die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der kirchlichen Wiederverheirathung bürgerlich geschiedener Ehegatten haben die kirhenregimentlihen Behörden ( Konsistorien und Evangelischer Ober-Kirchenrath ) zu entscheiden. Dieselben haben ihre Entschei- E E nah den von der Kirche festgestellten Grundsäßen des chri lichen ‘protestantischen Eherechts, wie solches -in dem Worte Gottes begründet ift und in den älteren protestantischen Kirchen- und kirchlichen Ehe-Ordnungen befteht, zu treffen.“ Beide fanden in der Versammlung für sih eine Mehrheit, wobei die Thatsache zu bemerken ist, daß für den legteren, áls ihrer Auffassung entsprechend, besonders diejenigen gestimmt hatten, 2on welchen die Zuläsfigkeit einer weiter gehenden Anwendung des Schriftwortes vertheidigt worden war.

___ Nach dieser Entscheidung wurden einige andere Punkte theils durch “Abstimmung, theils dadur erledigt, daß der Vorsißgende die Ueberein- stimmung der Versammlung konstatirte. So wurde in Betreff der zeit-

weiligen Trennung, auf deren Einführung ein besonderer Antrag geriht worden war, die Anficht der Versammlung dahin fixirt, daß dieselbe als eine mit den Grundsägzen der C Kirche wohl vereinba Ce heilsame Maaßregel, der Staats-Regierung zu empfehlen sei. i

Anlangend die Wiedertrauung des ‘geschiedenen \{chuldigen Theiles gaben fih verschiedene Anfichten kund, von denen die eine die ferner Ehe dem schuldigen Theile absolut, die andere aber unter Berufung auf die Schrift und die ältere Praxis nur aus Gründen der Zucht , also nicht absolut, versagt wissen wollte. Schließlih wurde der Antrag angenommen: daß dem geschiedenen {huldigen Theile bei Lebzeiten des anderen Ehegatten die kirchliche Einsegs nung einer neuen Ehe zu versagen sei. Demnächst wurde im Anschlusse an vorliegende Anträge, welche das Verhalten der Geistlichen in Betreff der von geschiedenen Personen begehrten anderweiten Trauung zum Ge- genftande hatten, als allgemeiner Grundsaß festgestellt, daß der Aus- spruch der vorgeordneten Behörden die Geistlichen binden müsse, wenn die jeßigen Ausnahme-Zustände in eine feste Ordnung binübergeleitet sein würden. Die legte Aeußerung der Versammlung im Gebiete der Ehescheidungsfrage war der Wunfch, daß die Ebesachen auch in erster Jnstanz an die Obergerichte übergehen möchten. Damit sind die der Konferenz gestellten Aufgaben bis auf die Frage wegen Berufung einer allgemeinen Landessynode erledigt. (Pr. C.)

Meipzig, 2. Dezember. Leipzig - Dresdener §00 G. Löbau- Zittaner Litt. A. 60 G.; Litt. B. —., Magdeburg - Leipziger 284 G; do. Il. Em 246 G. Berlin - Anhaltische —. Berlin - Stettiner —, Cöln- *tindener —. Thüringische 1347 G. Friedrich- Wülhelms-Nordbahn —, Altona - Kieler —. Anhalt - Dessauer Landesbank-Á ctien Litt. A, u. B. 1374 G.; Litt. C. 124 G. Braunschweigische Bank- Actien, alte 140% Br.; do. vom Juli 14856 —; do. vom Novbr. 1856 —. WVeima- rische Bank-Actien Litt. A. u. & 1305 Br. Wiener Banknoten 963 G, Oesterreichische Sproz. Metalliques 795 G. 1854er Loose —. 1485der National-Anleihe §17 G. Preussische Prämien-Anleihe —.

a Ea; 2 Dezember, Nachmtttags 2 Unr 31 hn, 3proz. Spanier 9. iproz. Spanier 22. Börse animirt und fest.

Getr-id«t ark. Weizer und Roggen unverändert und geschästs- los. Oel sehr suille, loco 31, pro Sai 2305. Kafsee, ordinairer und reell ordinairer # höher. Zink ohne Umaatz.

London iang 2 Mk. 15% Sh. not., 13 Mk. 5 Sh. bez. kurz {13 Ma. 25% Sh. not., 45 Vik. 32 Sh. bez. “s ten 804. Disconto 955, 9% pCt.

rar kfiart a. ®%,; 2. Dezember, &achmitt, 2 Übr 25 Minot, Bexbacher Eienbahn-Actien und spanische Obligationen höher.

Schuss Gmarse Nenuesie preussische Ánteihe 1177. Perezussische hassenscheins 1043 Cöln-8ndener Eisenbahr-Acties —. Friedrick. v ilhelnis - ocdbahn Ludwigshaten - Bexbach 1435 Frankfunt- Tertine Vechsel 145 Banmtarger Wr echse! 89 Br. Lovioner echs £48. Pariser Wechsel 93% Amiierdaczer F ecksel Wiener Wechso! 4143, FPrankiurter Hark - Autheile —, {PEGS Spanier 72 Spanter j LoOse —, Sadtaat.e E 682, (E5der Lnose 1045 - ODecterreiciisches attiua! - A utchen uesterrelchische Bani 41210. : | Wien, 2. Dezember, Mittags 12 Uhr 45 Minuten. Del. Bur.) Fonds und Actien begehrt bei lebhaftem Umsatze.

Silkeranleibe 92. Sproz. rletallla, 83. proz. Bank - Actien 1080. Bank - Int, - Scheine 290 Loase 1141 ational - Anilet:-5 847. nd Paris 1223. Gold 9;. Silber 7.

A RDRE Cc N Eau, 2, Dez. Nachnnttags 4 Uhr Spanler begehrt bei sehr lebhastem Geschälst,

Schles ou rAaE IP ri N [

H) 16 * O 382

London Amsterdanm 25, ch0,

anau

N21 1, L P “L PHCSISChC

Locre —. a Metalliques 77% Geproz, Metalliques 795.

S R f - /ANTRCEE

(Wolffs

: Steralitques 713, Nordbahn 255. 1854er s 10 4 Saoburg (87. (Wolfs Tei, Bur) arnolohie a N ep 14 Dle NISQUE i : i é ‘Ds : ¿pror Netaliigues 5proz Russen Stieg- ° Mexikaner 2077. Harburger Wechsel, kurz 39

Sproz. fictalliques 74% 85 proz Spamer 235. #nroz Spanier 375. liziz 937. Sproz. Russen Stieglitz de 18523 95, Londoner VWVechsel, kurz 1, 65. Holländische in!egrale 03g. ‘arif 2 Derember, Nachmitiags 3 Uhr. (Wolfi’s Tel. Bur.) Die Nachricht der „Assemblée nationale“ von einer Insurrection in Si- ciilen blieb ohne Wirkung auf die Börse. Die proz. eröffnete zu 69, 75, hob sich auf 69, 95, wich auf 69, 60 und schloss belebt und sehr fest zur Notiz. Consols von *ittags 12 Uhr und von Mittags 1 Uhr waren gleichlautend 947 eingetroffen, | : Kente 70, 10. 4!proz. Rente 9f, 50. Saroz. Spanier 397, Aproz Spanier —. Siber - Anleihe 87.

London, 2. Dezember, Nachmittags | Ukr. (Wolfs Tel Bur.) Silber 62: d. Starkes Frostwetter ist eingetreten.

Consols 945. 1pror. Spanier 435. Mexikaner 22#. 5proz. Russen ‘06. proz. Kussen 25,

Hamburg è Monat 13 Mk. 77 Sh. VVien 10 Fl. 38 Kr.

i LFverpol, 2 Dezember, Mittags 2 Ubr (Wolfs: Lc, Ber) Bareniwolle: 400 Zaller DUrmeate Markt rubig, fest. : Konigiiche Schansptele. y

Donnerstag, 4, Dezember, Im Schauspielhause. (238ste Abonnements-Borstellung): Julius Cásar, Trauerspiel in 5 Aus- zügen, von Shakespeare, nach A. W. von ShlegePs lleberseßung. Kleine Preise. |

Im Opernhause, Keine Vorstellung.

Freitag, 5. Dezember. Jm Opernhause, (205te Vorstellung): Orpheus und Euridice. Oper in 3 Abtheilungen, von Moline, na dem Französischen von Sander, Anfang 7 Uhr, Mi ttel-Preise-

Im Schauspielhause. (239}te Abonnements-Vorstellung.) Lor- beer und Myrthe. Historisches Charakterbild in 3 Aufzügen, von Karl Gußkow. Kleine Preise,

oORtnsSs - LOUTSS : Inroz.

Sardinier 9,

2327

Oeffentlicher Anzeiger.

[2342] Stelxtbrief,

Der unten näher bezeichnete Handlungsdiener Nobert S Theodor Ritter aus Hirlahsdorf in Schlefien, zuleßt Alt-Moabit 17 wohnhaft, ist des Betruges verdächtig und hat sich heimlich entfernt. Ein Jeder, welcher von dem Auf- nthalte des Ritter Kenntniß hat, wird auf- gefordert, davon unverzüglich der nächsten Ge- rihts- oder Polizei-Behörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil- und Militair- hehôrden des Jn- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Be- tretungsfalle festzunehmen, und mit allen bei ihm fich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß- Expedition abzuliefern.

Es wird die ungesäumte Erstattung der da- durch entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Nechtswillfährigkeit verfichert.

Berlin, den 28. November 1856.

Königliches Stadtgericht.

Abtbeilung für Untersuchungssachen. Kommission 11, für Voruntersuchungen. Signalement des Ritter. Derselbe ist ungefähr 36 Jahre alt, evangelischer Religion, am 9. November 1820 geboren, 5 Fuß 4—5 Zoll groß, hat dunfles Haar, freie Stirn, blaugraue Augen , dunkle Augenbrauen, rundes Kinn, gesunde Gesichtsfarbe, gebogene Nase, fleinen Mund, kleinen blonden Schnurrbart, vollständige

Zähne; ist mittler kräftiger Gestalt, spricht die : dem

; prâfludirt werden wird.

deutsche Sprache. Besondere Kennzeichen können niht angegeben werden. Befkleidet war derselbe mit einem hellgrauen Flauschrocke, einem dunfkel- braunen sogenannten Pelissier mit etwas hellerem Sammetfragen und s{warzen Hosen. Ritter hatte zwei Müßen in Gebrauch und zwar eine braune Plüschmügze, mit einem Schirm bon dem- selben Zeuge und zum Auffklappen eingerichtet, und eine braungraue Müße mit Lederschirm.

Bekanntmachung.

[2345] Y : zum Verkauf des Ritterguts Oleszno

Der

auf den 28. Mai 1857 anberaumte Termin ist |

aufgehoben. E Schubin, den 27. November 1856. Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[2341] Viekaiwn ttawchung

Jn der von dem Busscheschen Familien-zFidet- fommißsahe soll ein Familienschluß errichtet werden, welcher das zu Halberstadt am Dom- plaze unter Nx. 8. belegene, im Hypothekenbuche von der Stadt Halberstadt vol 35 pas. 481 eingetragene ) Dieses Grundstück is nah dem im Hypotheken- buche eingetragenen Vermerke als ein Annexum der im Jahre 1693 von dem Churfürstlich braunschweigschen Landrathe Christoph von dem Bussche, Erbherrn auf Hünnefeld und Budden-

| mühlen, zum Besten der von dem Busscheschen

le bei dem damaligen Domkapitel zu Hal- erstadt gestifteten Familien - Erbpräbende mit der fideikommissarishen Qualität behaftet und nach der in Folge der Säcularisation des Dom- stifts zu Halberstadt erfolgten Aufhebung der

| borerwähnten von dem Busscheschen Familien-

41829 von den Vor-

Erbpräbende im Jahre | Vor noch minorennen ¿Frel-

mündern des damals

herrn von dem Bussche-Hünnefeld und dem Dom-

fapitularen Freiherrn von dem Bussche - Streit-

horst auf Steinhausen in Vertretung der bon

M

dem Busscheschen Familie verkauft worden. Da nun der Befsißtitel von diesem Hause für

den Käufer erst nah der dur einen Familien- |

bewirkenden Aufhebung der im eingetragenen Fideikommiß-

{luß zu Hypothekenbuche

über das Erscheinen der \stenographischeu Berichte des Herrenuha

| Hauses

rung über den zu errichtenden Familienschluß

| [2346]

Wohnhaus nebst Zubehör betrifft. i

Qualität berichtigt werden kann, so ist beantragt, -

durch einen Familienshluß die bei dem Hause

eingetragene Fideikommiß - Qualität aufzuheben : und deren Löschung im Hypothekenbuche zu be- | wirken, auh den im Jahre 1829 abgeschlossenen | Haus-Kauffkontrakt zu genehmigen, dagegen aber i das ausbedungene Kaufgeld in Ansehung der

Rechte der Familienglieder an die Stelle des treten und den fideikommissarischen Nexus auf das aus dem Kaufgelde zu bildende

| Geld-Fideikommiß übergehen zu lassen.

Zur Erklärung über den hiernach zu errich-

| tenden und im Entwurfe bereits überreichten | Familienshluß is ein Termin auf

den 23, März 1857, Vormittags 14 Ur, im Lokale des hiefigen Appellationsgerichts vor

; dem Appellationsgerichtsrathe Lohmeyer ange- seßt, zu welchem

1) alle unbekannten Anwarter des von dem Busscheschen Familien-Fideikommisses,

2) folgende ihrem Leben und Aufenthalte nah nicht bekannte Anwarter, als:

a) der Schiffscapitain Eduard von dem Bussche in der nordamerikanischen Marine, geboren den 22. April 1819,

b) Friedrich von dem Bussche, Sohn des Lips von dem Bussche in Süd-Amerika,

c} John von dem Bussche,

! mit der Aufforderung vorgeladen werden „. vor

oder in dem anberaumten Termine ihre Erklä- abzugeben, widrigenfalls der Ausgebliebene nach Termine mit seinem Widerspruchsrechte

Halberstadt, den 21. November 1856. Königliches Appellationsgericht.

B e-k-a-n n-i-m a-ch u n g:

Dem Zimmermann Gottfried Lehmann aus Priebus, welcher angebli vor 7 Jahren nach Australien ausgewandert ist, wird bekannt ge- macht, daß ihn seine Ebefrau Jobanne Eleonore Lehmann geb. Kühnel in ihrem gerichtlichen am 17. November 1856 publizirten Testamente zu Erben auf das Pflichttheil eingesetzt hat.

Sagan, den 25. November 1896.

Königliches Kreisgericht. U. Abtheilung.

| [2343] . : | Aufkündigung der Posener 3zprozen-

tigen BPiandbriefe.

Die Juhaber der Posener 35 prozentigen Pfand- briefe werden hiermit in Kenntniß ge]eBt, daß die Verzeichnisse der heute verlooseten 35 prozentigen Pfandbriefe bei den beiden landschaftichen Kassen hierselbst, an den Börsen von Berlin und Breslau ausgehängt, so wie daß solche in den Negiernngs-Amtsblätter

Berliner Haude- und Spenerschen und der Breslauer Zeitung eingerückt worden sind.

Jndem wir diese Pfandbriefe hiermit kün- digen, fordern wir die Jubaber derselben auf, solche nebst den dazu gehörigen Zinscoupons von Jobanni 1857 ab, {hon in dein pro Weih- nachten d. J. bevorstehenden Zinsen-Auszablungs§- Termin namentli in der Zeit vom 21. Januar bis zum 7. Februar 1857, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, bei Vermeidung eines auf ihre Kosten zu erlassenden öffentlichen Aufgebots an unsere Kasse gegen Empfangnahme einer dafür auszureichenden Rekognition einzuliefern, und demnächst den Nennwerth der eingelieferten Pfandbriefe in baarem Gelde am 2. bis 16. Zuli 1857 zu erheben. i

Posen, den 18. November 1856.

General - Landschafts - Direction.

Vekanntmachun

i í

i f

. [2344]

t

Königliche Osibahn.

E

a i A Bekanntmachung.

Die Beförderung von Equipagen mit den Schnellzügen, welche scither nur ausnahmsweise gestattet worden ist, wird von jeßt ab auf den zu unserem Geschäftsbereichhe gehörenden Bah- nen gegen Erlegung einer erhöheten Fracht zum Betrage bon 1 Thlr. 5 Sgr. für Equipage und Meile, allgemein zugelassen werden, sofexn die betreffenden Züge durch die Mitnahme der Equipagen nicht eine, die fichere und planmäßige Beförderung- gefährdende Stärke erhalten. Wir bringen diese Einrichtung mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die zu befördernden Wagen eine Stunde vor Abgang der Züge ge- stellt und auf den kleineren Stationen außer- dem 24 Stunden vorher angemeldet werden müssen.

Bromberg, den 29. November 1856.

Königliche Direction der Ostbahn.

[2294]

Zur Beschlußnahme über eine weitere Emisfion von Actien, beehren wir uns, die Herren Actio- naire unserer Gesellschaft zu einer

außerordentlihen General-Versammlung

Montag, dièén 15: Dezember c, Br»

mittags 10 Uhr,

| im Lokale des kaufmännischen Schiedsgerichts

i hiesigen Zeitungen und in den öffentlichen An- : zeigern der Königlichen in Posen und Bromberg, nicht minder in der

im Börsengebäude einzuladen. Stettin, den 25. November 1856. Der Verwaltungsrath der chemishen Produkten-Fabrik Pommerensdorf.

| B. Kuhberg. Ferd. Jahn. August Teitge.

Carl Hirsch sen. Wm. Doebel.

[234/] BelanntmaG ung,

Die Stelle eines Direktors der höhern Töchter- \{hule, womit au die Direction der übrigen städtischen Töchtershulen zu verbinden, soll mit

| einem Gehalte von jährlich 800 Thlrn. beseßt

werden.

Kandidaten des höhern Lehramts, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, werden auf- gefordert, fich unter Beischluß ibrer Zeugnisse und eines Curriculi vitae bis zum 15. Jas

i nuar ß zu melde

Thorn, den 29. November 1856. Der Magistrat.

[2348] STCeC ref

Der vormalige Chorsänger

Karl Heinrich Kühn

aus Lippstadt im Regierungs - Bezirke Arnsberg ist wegen Unterschlagung vor dem unterzeichne- ten Bezirksgericht zur Verantwortung zu ziehen.

Da dessen Aufenthaltsort durch die bisherigen Erörterungen nicht zu ermiiteln gewesen, auch unter den vorliegenden Umständen anzunehmen, daß er der Untersuchung durch seine Entfernung von hier fih habe entziehen wollen , so ergeht an alle Kriminal- und Polizei-Behôrden an- durch das Ersuchen , genannten hn im Be- tretungsfalle festzunehmen und mittelst Schubes oder Ziwangspasses anherzuweijen , oder doch wegen dessen Abholung Nachricht anber gelan- en zu laffen. ï iy Val den 29. November 1856.

Das königliche Bezirksgericht. Wilke.

Uses und des Hauses der Abgeordneten.

Bis heute den 3. Dezember 1856 sind ausgegeben:

14 Bogen der 1. Sigung der 1. u, 2. Sißung

15 s

des Herrenhauses

des Hauses der Abgeordneten

( zusammen 25 Bogen.