1856 / 303 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Verfügung vom 20. Dezember 1856 betreffend die Korrespondenz-Beförderung na Sardinien.

Na den gegenwärtig bestehenden Vorschriften is die - nah E bestimmte Korrespondenz aus dem preußischen Post Bezirke (mit Ausshluß der Provinz Shlesien) ‘in der Regel auf dem Wege durch Frankrei, und nur auf ausdrüdlihes Verlangen des Absenders auf dem Wege durch Oesterreich (über Mailand) zu befördern, indem die Korrespondenz auf dem ersteren Wege ihre Bestimmung früher erreihen kann, als auf dem billigeren Wege über Ofsterreich, Die Korrespondenz aus der Provinz Schlesien erhält dagegen umgekehrt in der Regel durch Oester= reich, und nur auf Verlangen des Absenders durch Frank=- reih, ihre Beförderung, weil diese Korrespondenz auf dem ersteren Wege früher, als auf dem leyteren an ihre Be- stimmung gelangt. Außer den vorgedachten beiden Speditions- wegen bietet bei den zur Zeit bestehenden Verbindungen auch die Route durch die Schweiz (von Basel über Luzern und Magadino nah Arona) zur Beförderung der Korrespondenz nah Sardinien ‘aus einem Theile der östlichen preußischen Provinzen eine vortheil- hafte Gelegenheit dar. Namentlich erreiht diejenige nah Sardi- nien bestimmte Korrespondenz, welche in Berlin dergestalt zur Auf- gabe gelangt, daß sie mit dem um 63 Uhr Abends nah Frankfurt a. M. abgehenden Schnellzuge Beförderung erhalten kann, auf dem vorbezeihneten Wege durch die Schweiz früher ihre Bestimmung, gls wenn dieselbe mit dem ebenfalls um 65 Uhr Abends abgeheu- den Berlin-Deußer Courierzuge oder mit dem am anderen Morgen 7 Uhr früh von hier nah Deuß abgehenden Schnellzuge über Frankrei geleitet wird. Dasselbe ist der Fall mit der nah Sardinien bestimmten Korrespondenz“aus andern Orten, welche früher dem Berlin= Frankfurter Schnellzuge, als den vorgedachten beiden Zügen von Berlin nah Deuß zugeführt werden kann. Für die na ch Abgang des Schnellzuges nach Frankfurt a. M. in Berlin zur Aufgabe gelan- gende, resp, von weiterher hier ankommende Korrespondenz nad) Sardinien, bietet die Route durch die Schweiz in Absicht auf Be- \{leunigung keinen Vortheil. Eben so wenig ist sür die nah Sardinien bestimmte Korrespondenz aus der Provinz S(lesien, so wie aus der Rheinprovinz und Westfalen, durch Benußung der

“Route über Magadino, eine Beschleunigung zu erreichen, : Mit Rücksiht auf die ver\hiedenartige Taxirung der Kor- respondenz auf den betreffenden Routen soll die Beförderung auf dem oben bezeichneten Wege dur die Schweiz nux dann statt=- finden, wenn der Absender solhes dur entsprechenden Ver- merk auf der Adresse (,„durch die Schweiz über Magadino““) aus- drücklich verlangt. Auf dem Wege durh die Schweiz kann die Korrespoudenz, gleichwie auf den beiden anderen Speditions-Routen, entweder unfrankirt, oder bis zum Bestimmungsorte frankirt ab-

gesandt werden. An Porto ist für gewöhnliche Briefe zu erheben :

a) Deutsches Vereins-Porto vom Absendungsorte bis zur badisch- \{chweizerishen Grenze „eere reereeerrr 4. 3 Sgr. b) Sthweizerishes Transit-Porto ........ 6 iliadiigert Ggr,

c) Sardinisches Porto ohne Unterschied des Bestimmungs- t 0000000000000 0900 Gr.

S e heeoo led) id pie Ilid,08 o. Auf das Porto ad a, und b. findet die im deutschen Post- Das sardinische

verein übliche Gewichts -Progression Anwendung. Porto steigt dagegèn von § zu { Loth mit dem einfachen Sape.

Rekommandirte Briefe müssen bei der Aufgabe bis zum Bestimmungsorte frankirt werden, und unterliegen hinsichtlich des Ia EIeN Portos der doppelten Taxe. - Das deutsche Vereins-

orto und das \s{weizerishe Transit - Porto ist -dem sür gewöhn- liche Briefe glei, und tritt demselben nur die Recommándations- Gebühr von 2 Sgr. hinzu. Diese Briefe müssen mit wenigstens zwei, ‘in haltbarem Lade ausgedrückten Siegeln versehen sein.

Für Sendungen von Waarenproben findet keine Ermäßi- gung des sardinischen Portos statt.

Für Zeitungen und Drucksachen unter Kreuzband, welche bis zum Bestimmungsorte frankirt werden müssen, ist außer dem deut- schen Vereins -Porto von 4 Sgr. pro Loth, an s{hweizerishem und fardinischem Porto noch 5 Sgr, für jeden Druckbogen zu erheben.

Berlin, den 20. Dezember 1856.

General-Post-Amt.

Das 64ste Stück der Geseß-Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter | : r, 4573, die Konzessions- und Bestätigungs-Urkunde, betreffend . die Anlage einer Eisenbahn von Weißenfels über Zeit zur Landesgrenze -in der Rihtung auf Gera durch die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft, Vom 17, Novem- ber 1856; unter

» 4574, das Privilegium wegen Emittirung von drei Millionen

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neunhunderttausend Thalern Prioritäts - Obligationen der Thüringischen Eisenbahn-Gesellshaft. Vom 17, No vember 1856z unter g den Allerhöchsten Erlaß vom 24. November 1856, be, treffend die Verleihung der Städte - Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 an die Gemeinden M und Zülpich , Regierungs - Bezirks Köln; unter den Allerhsch{chsten Erlaß vom 1. Dezember 1856, he. treffend die Zulassung belgisher Schiffe zur Küsten- frachtfahrt von einem preußischen Hafen nach einem anderen preußischen Plate ; und unter den Allerhöchsten Erlaß vom 8. Dezember 1856, be. treffend die Genehmigung des von dem General-Land. tage der Sthlesischen Landschaft gefaßten Beschlusses wegen Emission vierprozentiger Pfandbriefe, : Berlin, den 24. Dezember 1856.

Debits-Comtoir: der Geseß -Samminunäs.

Nr. 4575.

» 4576.

» 4577.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten.

Dem ordentlichen Lehrer an der höheren Bürgerschule zu Sobern- heim, Johann Wilhelm Günzer ist der Oberlehrer-Titel ver: liehen; so wie

Die Berufung des Dr. Gustav Stenzel, bisher an der Raths=- und Friedrichs\{chule zu Cüstrin, zum ordentlichen Lehrer an E höheren Bürgerschule am Zwinger zu Breslau genehmigt; un

Der bei dem Schullehrer-Seminar zu Posen seither interimistisch beschäftigte Vicar Röhr bei dieser Anstalt als Religions=- und erster Seminarlehrer definitiv angestellt worden.

Se. Majestät der König haben zu der von des Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen Hoheit beschlossenen Verleihung des Ehren-Kreuzes dritter Klasse des Fürstlih Hohenzollernshen Haus- Ordens an den Hauptmann von Heinemann des Garde-Reserve- Infanterie - Regiments Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen geruht.

WiSlailiGes.

Preußen. Wie bereits gemeldet, ist dem Hause der Ab- geordneten wiederum der Entwurf eines Geseßes über die Berg- Eigenthums-Verleihung und Bestimmung derGruben- felder für den ganzen Umfang der Monarchie, mit Ausschluß der auf der linken Rheinseite belegenen Landestheile vor- gelegt worden. Jn der vorigen Session hat eine Berathung des Entwurfs zwar bereits in der betreffenden Kommission des Abgeordnetenhauses stattgefunden, aber derselbe war beim Schlusse des Landtages nicht in das Plenum gelangt, Der diesmal vorgelegte Entwurf weist in Vergleih mit rem vor- jährigen einige Aenderungen auf, welhe aus einer nochmaligen Berathung und der dabei stattgefundenen Berücksichtigung wiede?- holt erforderter Gutachten hervorgegangen sind. Dieselben haben den Zweck, die Beeinträchtigung bereits erworbener Rechte vorzu- beugen und es den ältern Berg - Eigenthümern zu erleichtern, sid an den Vortheilen des neuen Gesepes zu betheiligen. (Pr. C.)

Jm dritten Triershen Wahlbezirk ist am 18, Dezember d. J. an Stelle des Dom-Kapitular und Regens Dr, Eberhard in Trier, welcher das Mandat niedergelegt hat, der Regierung®- Rath Arndts in Trier zum Abgeordneten gewählt worden.

Samburg, 22. Dezember. Die Erbge\. Bürgerschaft nahminihrer heutigen Sipung die vom Senate ihr mitgetheilte Staats- Haushalts - Abrechnung für 1855 dankend entgegen, genehmigte einen Autrag auf eine neue Quarantaine - Ordnung, die Prolon- gation der Brandsteuer auf ein Jahr, die Bewilligung von 2 Mark Cour. für die auf hannoverschen Militair - Bildung®- anstalten auszubildenden hamburgischen Offiziere und Offiziers Aspiranten, der Prolongation des Zolles dagegen trat sie nur auf zwei Jahre, und nit auf fünf, wie es der Senats - Antrag wollte, bel. Außerdem wurden noch von der Erbges. Bürgerschaft verschiedene Wahlen vorgenommen. ;

Hessen. Darmstadt, 20, Dezember. Jn der heutige! Sigung der Zweiten Kammer wurde derselben eröffnet , daf der Großherzog den Abgeordneten (Hofgerichts-Direktor) Lot he igen zum Präsidenten ernannt habe. Der Gewählte war schon früher Mitglied und auch erster Secretair der Kammer. Zum Vice- Präsidenten wurde der Abgeordnete Kl ipstein, Chef des gießener Hofgerichts, ernannt. Er nahm schon auf dem verflossenen außer- ordentlihen Landtage diese Stellung ein,

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Der hier versammelte Landtag wurde-

22, Dezember. heute Mittag um 11 Uhr von Sr, Königlichen Hoheit dem Groß- herzog mit folgender Thronrede eröffnet :

„Meine Herren Stände! Mit dem Gefühle gerechter Befriedigung sehe Jch Sie um Mich versammelt, Jhre Anwesenheit ist ein sprehen- der Beweis, nicht nur, daß ein bleibender geordneter Rechtszustand in

Meinem Lande neu hergestellt ist, sondern daß Jh au glauben darf, das Ziel Meines Strebens erreicht zu haben, die Liebe und das Ver- trauen Meines Volkes. Jn dieser vertrauenden Anerkennung liegt für Mich ein wohlthuender Trost bei den schmerzlichen Verlusten, die Jch in der Person zweier geliebter Mitglieder Meines Großherzoglichen Zauses vor nicht entfernter Zeit erlitten habe. Sie, werden diesen Verlust um so mehr mit Mir empfinden, als Sie in der Lage waren, die edlen Eigenschaften der beiden verewigten Prinzen zu würdigen. Eine ernste Zeit liegt hinter uns. Jch und Mein Volk haben sie siegreih überwunden durch festen ehrlichen Willen, durch Ge- rechtigfeit und durch Treue. Wir dürfen unsern Blick stolz in ganz Deutschland erheben. Jn wohlwollender Verständigung mit den außer- ordentlich einberufenen Vertretern des Landes, ist ruhig, ohue innere Erschütterung, eine Reibe von nothwendigen und nüglichen, die öffentliche Ocdnung und Sicherheit, so wie den öffentlichen Wohlstand befestigenden Geseßen zu Stande gekommen. Und je befriedigender der innere Zustand des Landes war, um so entschiedener und fkräftiger fonnte Jch zur Stärkung der Centralbehörde des deutschen Bundes, zur Erhaltung der Einigkeit im deutschen Vaterlande, beitragen, um so ruhi- ger und freudiger fonnte Jch jedem Nufe Folge leisten, der im Namen von Deutschlands Chre uud seiner lere an Mich erging. Jhre Aufgabe, meine Herren Stände, wird es nun sein, das so wohl Begon- nene vollenden zu helfen, Mich zu untersiüßen in Meinem fortgeseyten Streben, allen Klassen Meiner Unterthanen diejenigen Rüdcksichten zu Theil werden zu lassen, auf welche gerechte Wünsche stets bei Mir zählen können, die Gesezgebung zu vervollklommnen und den Finanzen Meines Landes eine dauerhafte Grundlage zu gewähren. Jch werde Jhnen zu diesem Zwecke Propositionen machen lassen, die Jch Jhrer sorgfältigen Prüfung empfehle. Meines landesherrlichen Wohlwollens wollen Sie sih versichert halten.“

Nach gehaltener Thronrede leisteten die Mitglieder -beider Kammern der Reihe nah den Eid, worauf der Präsident des

Ministeriums des Junern die Ständeversammlung für eröffnet erklärte.

Frankfurt a. M., 21. Dezember, In der Bundestag s- Sibßung vom 18, d. M. zeigten die Gesandten von Oesterrei, Baiern und Baden an, daß die im Vollzuge des Bundesbeschlusses vom 6. November Namens des deutschen Bundes bei den eid= genössishen Behörden bezüglih der neuenburger Angelegenheit ge- machten Schritte von dem gewünschten Erfolge nicht begleitet wor= den seien. Nachdem . nämlih der {chweizerishe Bundesrath dem Königl. preußishen Gesandten in Bern hatte eröffnen lassen, wie er in das ihm wegen bedingunsloser und vorgängiger Freilassung der neuenburger Gefangenen kundgegebene Begehren Sr. Majestät des Königs von Preußen nicht einzugehen vermöge, ‘im Uebrigen aber jederzeit bereit sei, in Verhandlungen wegen friedlicher Lösung des neuenburger Konsliktes einzutreten, theilte der s{weizerische Bundespräsident solhes den übrigen zu Bern anwesenden diplo- matishen Agenten deutsher Bundesstaaten mit, und äußerte dabei weiter, daß hiernah der Bundesrath auch den von Seiten des deutschen Bundes der Forderung Preußens zu Theil geworde- nen Unterstüßung keine Folge zu geben vermöge, dabei aber die nabarlihen Rücksichten, welhe die Bundesversammlung bei ihrer Schlußfassung geleitet haben, vollständig zu würdigen wisse, und auch noch von seiner Seite den gleihen Gesinnungen in der ob= \{chwebenden Frage jede mögliche Rehnung zu tragen bestrebt sei.

Hieran reihte der Königlich preußische Gesandte eine Aeuße= rung, in welcher er zunächst den Dank der Königlichen Regierung für die cinmüthige Bereitwilligkeit, mit welcher die höchsten und hohen Bundesgenossen ihren Wünschen, sowohl bei Fassung als bei Ausführung des Beschlusses vom 6. November, entigegengekommen sind, ausdrückte, sodann aber, unter Darlegung der bisher in dieser Angelegenheit gepflogenen Verhandlungen und unter dem Ausdrudcke des Bedauerns über das Verschwinden der Aussichten, welche bisher gestatteten, die Herstellung des verleßten Rechtes allein auf dem Wege der Unterhandlung zu erstreben, mittheilte, daß hiernach Sr. Majestät dem König nur übrig bleibe, Jhren gerechten Sorderungen auch durch Aufbietung einer dem Zwecke angemessenen Heeresmacht Nach= druck zu geben, und daß die Verhandlungen zur Sicherstellung der freien Bewegung dieser Streitkräfte bereits eingeleitet seien. Zu- glei legte der Gesandte eine Depesche vor, durch welche den Höfen von London, Paris, Petersburg und Wien von den Entschließungen des Königlichen Kabinets Kenntniß gegeben worden ist,

Diese Anzeige und Aeußerung werden durch deren Aufnahme in das Protokoll zur Kenntniß der höchsten und hohen Regierungen gebraht werden. | i

Die Königlih Württembergishe Regierung ließ den Antrag stellen, mehrere Controversen, welche sich in Anwendung der all- gemeinen Wechselordnung im Laufe der Zeit ergeben haben, durch gemeinsame Vereinbarung zur Entscheidung. zu bringen, zunächst aber hierüber die Kommission Sachverständiger, welche zur Aus= arbeitung des Entwurfs eines Handelsgeseßbuches niedergeseßt wird,

meine Herren Stäude,

mit Gutachten zu vernehmen. Die Versammlung überwies dieser Antrag dem Ausschusse, welcher in Folge bes poi Rönigreldi S t e E Wechselordnung gestellten An- ags am 2. r , niedergeseßt worden ist T EL A : E E E ie Aeußerung einer Regierung in Betreff der durch mili tairishe Maßnahmen in den ahren 1850 n 51 lci Kosten “d gleichfalls dem betreffenden Ausshu}se zum Gutachten zugewiesen.

Es wurden sodann weiter erfolgte Einzahlungen von Bei= trägen zu Unterstüßung der Gesellschaft für Deutshlands ältere Geschichtskunde, von dem Gesandten der freien Städte aber ange= zeigt, daß die freie Stadt Lübeck in Folge des Bundesbeschlusses vom 6, v. Mts. dem germanischen Museum in Nürnberg bis zum Jahre 1861 einen jährlichen Beitrag von 20 Rthlrn, gewährt habe,

Bezüglich des Antrags auf Einführung eines gemeinsamen Handelsgeseßbuches beschloß die Versammlung nach dem Gutachten des han elapolltisFeu Ausschuss:

) Die zur Ausarbeitung des Entwurfs eines allgemeinen E geseßbuches für die deutschen Bundesftaaten úfedétiusWälbe o ritten habe am 15, Januar 1857 zu Nürnberg zusammenzutreten.

2) Dieselbe habe unter angemessener Benußung des vorhandenen Materials und der ihr mitgetheilten Vorarbeiten, in gemeinsamer Be- rathung einen vollständigen Gesez-Entwurs aufzustellen, und diesen schließ- lich der Bundesversammlung zur Mittheilung an die höchsten und hohen Negierungen und zur weiteren Einleitung in Vorlage zu bringen. j

3) Die zur Förderung des Geschäftes und zur Feststellung des Be- rathungSergebnisses erforderlichen Beschlüsse seien durch einfahe Stim- menmehrheit zu fassen; es gebühre hierbei jedem in der Kommisfion, sei es durch einen oder durch mehrere Sachverständige vertretenen Staate eine Stimme', mehreren etwa durch einen gemeinsamen Commissair ver- tretenen Staaten indessen gleihfalls nur eine Stimme.

4) Jm Uebrigen werde die Geschäftsbehandlung dem freien Ermessen der Kommission anheimgegeben.

5) Die höchsten und hohen Regierungen, welche Sachverstäudige zu gedachter Kommission abzuordnen beabsichtigen, würden ersucht, dieselben demgemäß mit entsprehenden Jnfstructionen und bon vorn herein mit so aus- reichenden Vollmachten zu versehen, daß sie über alle vorkommenden Fra- gen in der Regel ohne weitere vorgängige Nückfragen ihre Stimmen ab- zugeben vermögen.

6) Die Königlich baiersche Regierung sei zu ersuchen, die erforders lichen Einleitungen treffen zu wollen, damit die Kommission am 15ten Januar künftigen Jabres ihre Arbeiten und Sißungen in Nürnberg be- ginnen könne,

Vor und während der Abstimmung waren noch Anträge auf Verlegung des Sihes der Kommission nach Frankfurt oder aber nach Hamburg gestellt worden z die Versammlung beließ es indessen auch in dieser Beziehung bei dem Kommisssonsantrage.

Der Großherzoglich badische, der Großherzoglih und Herzoglich \ächsishe und der Gesandte der freien Städte zeigten bei diesem Anlasse nachträglich an, daß auch ihre höchsten und hohen Regie= rungen Sachverständige zu den gedachten kommissionellen Berathun- gen abordnen werden.

Schließlich faßte die Versammlung den Beschluß, dem Kassirer Schmitt, so wie dem Registrator Leutheußer, welche dem Bunde seit einer Reihe von 40 Jahren dienen, die Anerkennung ihrer langjährigen ausgezeihneten Dienstleistung kundzugeben. (Fr. Bl.)

Schweiz. Bern, 20. Dezember, Nächsten Montag ver- sammeln sich die eidgenössishen Obersten, unter dem Vorsiß des Generals Dufour, zu einem Kriegsrath in der Bundesstadt, Unter den Einberufenen sind Dufour, Ziegler, Egloff, Kurz, Bourgeois, Veillon, Ed, von Salis, Fischer, Stehlin, Delarageaz, von Liuden.

Aus Bern vom Sonntag enthält das „Frankfurter Fournal‘“’ vom 22, Dezember eine Depeshe, nach welcher die Stäbe vier weitere Truppen-Divisionen zum Dienste einberufen haben, Sämmtliche außer Landes befindlihe Militairvflichtige sind zurüdck= berufen worden, Die Studenten in Zürich haben sich freiwillig zum Militairdienst erboten, Die Rüstungen sind allgemein. Ein Deutscher, der Aufreizung beschuldigt, ist ausgewiesen worden.

Nach einer zweiten Depesche aus Bern vom 22. Dezbr, war eine entscheidende Wendung zwar noch nicht eingetreten, die Hoffnung zur Erhaltung des Friedens jedoch im Wachsen begriffen. Man fprach von Vermittlungsvorschlägen der Diplomatie, und daß folche nach Berlin abgegangen seien. Beim Bundespräsidenten fanden viele diplomatische Konferenzen statt und wurde eben beim Abgang der Depesche eine Sißung des Bundesraths abgehalten. .

Belgien. Brüssel, 21. Dezember. Der Kriegsminister ist ermächtigt worden, in der Staats-Kanonengießerei für Re@nung der niederländischen Regierung 21 Haubißen uud 42 Kanonen gießen zu lassen, Jn diesem Jahre haben sich zu Antwerpen 10,010 Auswanderer auf 56 Schiffen nah Amerika eingeshiff}t ; im Jahre 1855 betrug die Zahl nur 7434 auf 38 Schiffen,

Frankreich. Paris, 21, Dezember, Der „Moniteur“ bes richtet über den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrih Wilhelm von Preußen in der Militairscbule zu St. Cyr, wo derselbe vorgestern Nachmittags eintraf und am