1856 / 305 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3474 Kriegs-M inisterium.

Bekanntmachung vom 19, Dezember 1856 betreffend die Preissähße für die niht in natura erhobenen Rationen, für den Zeitraum vom 1, Januar bis Ende März 1857.

Die in dem Zeitraum vom 41. Januar bis Ende März 1857 von immobilen Truppen nit in natura empfangenen , aus dem Militair-Etat zuständigen Rationen werden, in bekannter Weise, nach folgenden Preissäßen vergütigt.

mez

Die monatliche Ration

Einzelne Fourage- Beträge für kranke -Dienstpferde.

à | à

1 q é , 2% ,

Jn den Reg ierungs - Bezirken: E 5 Pibad Ur

8 Pfd. Stroh 8 Pfund Stroh mit mit

D

Das Schock Stroh

à 24 Meten Hafer, 5 Pfund Heu, 8 Pfund Stroh

Der Schffl. Der Centnec Hafer Heu

mit mit mit mit Rthlr. |Sgr.| Pf. [Rthlr.|Sgr.| Pf. [Nthlr.]|Sgr.| Pf.

Nthlr. |Sgr.|{ Pf. | Nthlr. |Sgr.| Pf.

MiBidnén | | önigSberg in Pr. H Danzig M R L | 10 | 27 6 Marienwerder | 10 | A lan | erlin | | E 0 | 10 | 4 |

0:00 0-0 0.00.0 S 000 v

nd a D O. osen

Bromberg

Breslau

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|

Arnsberg Düsseldorf Coblenz Aachen Trier :

Berlin, den 19, Dezember 1856. : Kriegs - Ministerium, v. Faldenstein.

Nthlr. | Sgr. | Pf,

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26 |

15 | 21 6. 415 1 5 |

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tilitair - Dekonomie - Departement.

Messerschmidt.

Preußische Bank.

Bekanntmachung vom 20, Dezember 1856 hbe-= treffend die Bedingungen zur nachträglichen Er-= “werbung neuer Bankantheile der preußischen Bank.

Bekanntmachung bom 29, November 1856 (Staats - Anzeiger Nr. 283 S. 2298), :

Um vielseitig ausgesprochenen Wünschen zu genügen, bestimme

ih hierdurch in Uebereinstimmung mit den Anträgen des Central= |

Ausschusses dèr preußishen Bank:

1) daß denjenigen Personen, welche bereits vor dem 30, Novem- ber d. J. Bank=Antheile erworben, jedoch verabsäumt haben, ihr Eigenthumsrecht in die Stammbücher der Bank eintragen zu lassen, gestattet sein soll, auf je zwei solher Bauk-Antheile, ‘unter den in meinem Erlaß an die Bank-Antheils-Eigner vom 29, November d, J. aufgestellten Bedingungen, einen neuen Bank=-Antheil zu erwerben, wenn sie die Eintragung ihres Eigenthums an den alten Bank-Antheilen in die Stamm- bücher der Bank noch vor dem 5, Januar 1857 bewirken ; daß denjenigen Personen, welche einen vor dem 30. November d. J. erworbenen einzelnen Bank-Antheil besißen, der Er-= werb eines neuen Bank-Antheils unter den vorgedachten Be- dingungen gestattet sein soll, wenn sie einen zweiten alten noch unabgestempelten Bank=-Antheil erwerben und die Ein- tragung ihres Eigenthums an beiden alten Bank-Antheilen in m gi id der Bank vor dem 5. Januar 1857 be=

irken.

Berlin, den 20, Dezember 1856, Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten, Chef der Preußischen Bank,

Angekommen: Se, Excellenz der General-Lieutenant und Commandeur der 12ten Division, von Rommel, von Münster,

/ Verlin, 27, Dezember. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: dem Geheimen Ober-Finanzrath Henning im Ginanz=Ministerium die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Hannover Majestät ihm verliehenen Commandeur- Kreuzes zweiter Klasse des Guelphen-Ordens zu ertheilen,

Personal - Veränderungen in der Armee. Dffiziere, Portepee-Fähnriche 2c.

Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen.

T4 Den 138-Dézet ber.

bv. Larisch, P. Fähnr. vom Kaiser Franz Gren.-Negt., zum Sec. Lt. befördert und ins 22, Juf. Negt. verseyt. v. Thile, Hauptm. vom Kaiser Alexander Gren.-Regt., unter Aggregirung bei diesem Regiment, der diesseitigen Gesandtschaft in Paris attachirt. v. Dorpow ski, Haupt- nann bom 16. Juf. Regt. , unter Beförderung zum Major, zum Direk- tor des Kadettenhauses zu Wahlstatt ernanut. v. Basedow, P. Fähnr. bom 4. Jäger-Bat. , b, Oppen, Port, Fähnr. vom 5. Jäger-Bat., zu Sec. Lts., K eu sch, Pr. Lt. vom 13. Jnf. Negt., zum Hauptm,, Klip fel, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt.,, Berger, v. Rappard, von Gillhausen, Port. Fähnrs. von dens. Negt., zu Sec. Lts., Vetter, char. Port. Fähnr. von dems. Negt.,, Heymann, Frhr. v. Blomberg, Neinecke, Ranzow, Unteroff. vom 15. Jnf. Negt., zu Port. Fäburs., Effnert, v. Arnim, Albrecht, Port. Fährs. vom 16. Juf. Negt, zu Sec. Lts., Edler v. Rosenthal, Unteroff, von demselb. Regt., zum Port. Fähnr.,, von Nordhausen, Pr. Lt, vom 17. Inf. Negt., ¿zum Hauptmann, Jagemann, Sec. Lt. von demselb. Regt., zum Pr. Lieut., Hecking, Feige, Port. Fähnrs. von demselben Negt., zu Sec. Lieuts., Bollinger, Unteroff., und v. Bredow, Westphal, char. Port.

von der Heydt,

Fähnrs. bon dems. Regt,, Frhr. bv. Nosen, char. Port. Fähnr. vom 4. Kür. Regt., zu Port. Fähnrs., v, Kall, Edler v, Hymmen, Port

2475

ähnrs. v. 5, Ulan. Regt., zu Sec. Lts., v. Gräveniß, char. Port.

ähnr. von dems. Regt., zum Port. Fähnr. befördert. Gr. v. Hacke, Hauptm. vom 1. Garde-Regt. z. F., unter Beförderung zum Major, zum Commandeur des 3. Bats. 17. Ldw. Regts. ernannt. Gr. v. Kaniß, Premier - Lieutenant vom 1. Garde-Regiment zu Fuß, zum Hauptmann, Gr. bv. Waldersee I., Seconde-Lieutenant von demselben Negt., zum Premier - Lieut,, v. Alvensleben Il, v. Rau, char. Port. Fähnrs. pon dems. Regt., zu Port. Fähnr., v. Erckert, Pr. Lt. vom 2. Garde- Regt. zu Fuß, zum Hauptm., bv. Pallandt, Sec. Lt. von dems. Regt. zum Pr. Lt., Gr. v. Pfeil, Frhr. v. Bor cke, Port, Fähnrs. von dems. Regt., zu Sec. Lts., b. Lettow-Vorbeck, car. Port. Fähnr. von dems. Regt., zum Port. Fähnr., v. Hülsen, Port. Fähnr. von dems. Regt., unter Verseßung ins 21. Juf. Regt.. zum See. Lt., v. Helldorff, Port. Fähnr. vom Kaiser Alexander Gren. Regt., zum Sec. Lt, v. Borde, Hauptm. vom Kaiser Franz Gren. Negt, zum Major, Freiherr v. Schleiniß I1., Pr. Lt., bon demselben“ Regiment, zum Hauptmann, Ka sch, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt., Vogel v. Falcken-

ein, Unteroffizier bon dems. Regt., zum Port. Fähnr., P Gans Edler zu Putliß, Port. Fähnr. vom Garde-Reserve-Jnf.-Regt., zum Sec. Lt.,, b. Puttkammer, char. Port. Fähnr. von dems. RNegt., b. Borcke, char. Port. Fähnr. vom Garde-Kür.-Regt , Gr. v. Arnim, Unteroffizier vom Garde-Drag.-Regt., zu Port. Fähnrs., v. Tießen u. Hennig, Pr. Lt. vom Garde-Neserve-Jnf.-Regt. , zum Hauptm. beför- dert. v. Alvensleben, Sec. Lt, vom 10, Hus. Regt., ins Regiment der Gardes du Corps versett.

Den 16. Dezember.

v. Nau c, Hauptm. vom Generalstabe, unter Belassung bei dem Kommando dec 12. Divifion, zum Major befördert. v. Fidler, Pr. Lt. dom Garde- Artill. Regt., unter Beförderung zum Hauptm. des General- stabes, in den großen Generalstab verseßt.

Bet der Lander!

Den 13. Dezember. i Koeler, Major a. D,, zuleßt Hauptmann im 16. Jnf. Regt., zum Führer des 2. Aufgeb. des 1. Bats. 16. Landwehr - Regiments ernannt. d. vel, Hennedcke, Vice- Feldwebel vom 1. Bataill. 16, Negiments, Schüller, Vice-Feldwebel vom Landwehr-Bataill. 36. Jnfanterie-Negts., zu Sec. Lts. 1. Aufg, Heck, Pr. Lt. vom 2, Aufg. des Landw. Bats.

39. Inf. Negts., zum Hauptm., Holter, Saurland, Utsch, Sec.

Lts, vom 2, Aufg. desselb. Bats., zu Pr. Lts, Saurland, Vice-Feld- webel von demselben Bat., zum Sec. Lt. 1. Aufgeb, befördert. Freiherr b. QUadk u. 0G tenoruck, Sec. Lt, Vom 1. Ns; des 1, Bats, 10, ins 1, Bat. 16. Regts., i Lt. a. D, früher im 8. Hus. Regt., bei der Kavall. 1. Ausg. des 1. Bats. 16. Negts. einrangirt. v. Jena, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 2, Garde-Landw. Negts., zum Pr. Li. befördert. Abschiedsbewilligungen 2c.

Den 13, Dezember.

Wahnschaffe, Feldjäger mit dem Char. als Sec. Lt. vom reiten- den Feldjäger - Korps, mit Pension, v. Clausewiß, Oberst-Lieut. und Direktor des Kadettenhauses zu Wahlstatt, als Oberst mit der Uniform des Kadetten - Korps und Pension, Wagner, Hauptm, zur Disposition, zuleßt im 16. Jnf. Negt., mit seiner bisherigen Pension, v. Helldorff I. Hauptm. vom Garde-Neserve-Jnf.-Negt.,, mit der Negts.-Unif., Ausficht

auf Anstellung in einem Junvalidenhause, und Pension, Gr. v. Bethusy, |

Sec. Lt. vom Garde - Schützen - Bataillon, Gr. bv. Póölzig, See. Lt. vom Regt. Gardes du Corps, der Abschied bewilligt. Bei de Van d m0 h v: Den 13, Diezemober,

des. Z. Bats. 17, Nedts,, mit déx Unif, des 17. Js. Negts, , AUsfiGt auf Civilversorg und Pension, Brune, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 1, Bats. 16. Regts., als Pr. Lt., Kämper, Nittm. von der Kav. 2. Aufg. des 2. Bats. 16. Regts., beiden mit ihrer bisher. Unif. , der Abschied bewilligt.

M ilitair-Veant te.

Dén 16, Dezember. j Gundermann, Zahlmeister vom 1. Bat. 1. Garde - Ldw. - Regts. bei seiner Pensionirung die Ausficht auf Anstellung im Civildienst ertheilt

Summarishe Uebersiht der immatrikulirten Studirenden auf der Friedrih- Wilhelms -Uni- versität zu Berlin von Michaelis 1856 bis Ostern 18957.

Von Ostern bis Michaelis 1856 find gewesen Davon find abgegangen .

Es sind demnach geblieben

Dazu find in diesem Semester angekommen

Die Gesammtzahl der immatrikulirten U daher. i | Jnländer Die theologische Fakultät zählt | Nusländer 51

292

E nländer 548 Die juristishe Fakultät zählt ........... H sländer 146 5 694 länder- 211 Die medizinische Fakultät zählt... Ane: 4

265

rhr. v. Bodelschwing-Plettenberg, Sec. |

| doppelt an Bedeutung.

ist. Die Schweiz brüstet | ihre Eingebungen | U f ( er: | grabenden Grundsäßen und erleidet den Einfluß einer größtentbeils

a) Jnländer mit d. ; eugniß d. Reife 171

) Fnländer mit d.

eugniß d. Nicht-

reife nach §. 35 d.

Prüf. - Reglemts.

bom4. Juni 1834

c) Jul. ohne Zeugn.

d. Neife nach §. 36

des Reglements

v. 4. Juni 1834

\ d) Ausländer

Die philosophische Fakultät zählt

_ Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als zum Hören der Vorlesungen berechtigt:

1) nicht immatrikulirte Pharmaceuten

2) nicht immatrifkulirte der Zahnheilkunde Beflissen Eleven des Friedrich - Wilhelms-Jnstituts Eleven der medizinish - chirurgishen Akademie für das Mili- tair und bei derselben attachirte Unterärzte von der Armee. 70 Eleven der Bau-Akademie ; i Berg-Eleven Remunerirte Schüler der Akademie der Künste

Die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Zuhörer ift Es haben folglih an den Vorlesungen Theil genommen im Ganzen 2276

ITicbtamtliches.

Preußen. Berlin, 26. Dezember, Am Weihnahts-

Heiligabend waren die hier anwesenden Mitglieder der Königlichen Familie und viele Personen des Königlichen Hofstaats 1c. bei Jhren Königlichen Majestäten im Schlosse zu Charlottenburg ver- sammelt, woselbst auch die Bescheerung Statt hatte. : Gestern und heute wohnten Jhre KöniglihenMajestäten in der Schloßkapelle zu Charlottenburg dem von dem Hofprediger Dr. Hoffmann und Dr. von Hengstenberg gehaltenen Gottes- dienste bei.

Die unter dem Sten d. Mts. erlassene Preußische Depesche an die Gesandten in Paris, London, Wien und St. Petersburg lautet, wie folgt:

„Herr Graf! Ew. Excellenz sind, schon von der ablehnenden Antwort in Kenntniß gesezgt, welche der \{chweizer Bundesrath auf die Forde-

| rung der Freilassung der Neuenburger Gefangenen ertheilt bat, wie | folche auf Befehl des Königs, unseres hohen Herrn, von seinem Ge- | sandten bei der s{chweizer Eidgenossenschaft gestellt worden war. Die | borherige und bedingungslose Annahme dieser Forderung war, wie Sie

wissen, Herr Graf, vom Könige als unerläßliher Ausgangspunkt für

| jede fernere Unterhandlung über die endliche Lösung der Frage wegen

der Lage des Fürstenthums Neuenburg aufgestellt.

Die Langmuth, welche unser boher Herr so viele Jahre bei einer seinen unbestreitbaren Rechten zuwiderlaufenden, allen Grundsäßen reht- mäßiger Autorität und der Heiligkeit der Verträge widerfprechenden

| Lage der Dinge bewiefen hat, mochte der Schweiz ausreihende Bürg- C | schaft bieten, daß bei den eventuellen Unterhandlungen Se. Majestät Lôwenberger v. Schönholß, Oberst - Lieut. und Commandeur |

die hohe Mäßigung nicht verleugnen würden ,- die ihn in seiner früberen Haltung geleitet und die von den europäishen Mächten mehr als einmal anerkannt worden war. Dringende und fast einstimmige Vor- stellungen in diesem Sinne sind von den Mächten, die das Londoner Pro - tokoll unterzeichneten, an die Eidgenossenschaft gerichtet worden und der deutshe Bund hat nach einhelliger Annahme der in jenem Pro- tokolle festgestellten Grundsäße durch die deutshen Regierungen, welce diplomatishe Vertreter in der Schweiz haben, die preußische For- derung um unverzügliche Freilassung der neuenburger Gefangenen kräftig unterstüßt.

Unier solchen Umständen gewinnt die Weigerung des Bundesrathes Es liegt offen vor, daß die schweizer Eids genossenschaft in einer bedauernswerthen Verblendung über ihre wahrhaften Jnteressen die völkerrechtlichen Feststellungen unbeachtet läßt, kraft deren das Fürstenthum Neuenburg unter europäisher Ga- rantie als ein Kanton in die Schweiz aufgenommen worden sich eines augenblicklihen Erfolgs, s{hövft aus den alle Ordnung und Autorität unter- ursprünglich dem \{chweizer Gebiete fremden, revolutionairen Propaganda : sie vergißt oder scheint die frühern Nechte der Könige von Preußen zu vergessen, welche Art. 22 und 76 des wiener Vertrags bekräftigt haben, und läßt nur die des Art. 75 gelten, welcher der Schweiz Rechte einräumt.

Der König, unser hoher Herr , hat die Verpflichtungen, welce die gegenwärtige Lage ihm auferlegt, reiflich erwogen, Das neuliche Ver- halten des Bundesraths bei so {weren und entscheidenden Umständen gegenüber den vereinigten Bemühungen der Mächte hat Sr. Majestät die Ueberzeugung gewährt, daß Sie nicht mehr mit der vertrauensvollen Langmuth , die Jhr in den leßten Jahren eine gewisse Passivität aufer- legten, Maßregeln entsagen können, vermittelst deren Allerhöchstdieselben die Rechte auf das: Fürstenthum Neuenburg in wirksamerer Weise als auf lediglih diplomatischem Wege wieder gewönnen. Die europäischen Mächte mögen: vielleiht leßteren noch ferner einschlagen und der König wird: fich: gewiß nicht weigern , Vorschläge zu prüfen , die als Resultat ihrer Beftrebungen vorgelegt würden.