1884 / 67 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Spiritus per 100 Liter à 100% = 10 000 %% loco ohne Fass 46 6—46,5 bez.

Weizenmehl No. 00 26,50—24,50, No. 0 24,50—23.,00, No. 0 u. 1 22,00—20,00. Beoggenmehl No. 0 22,25—20,25. No. 0 n. 1 20.00—-17.75 per 100 Kilogramm brutto incl. Sack. Feine Marken tiber Notiz bez.

Stettin, 15. März. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen unverändert, loco 165—181, Pr. April-Mai 179,00, pr. Sept.-Okt, 186,00, Roggen fest, loco 135,00—142,00, pr. April-Mai 141.50, pr. September-Öktober 146.50. Rüböl fest, pr. April-Mai 61,00, pr. September-Oktober 58.50. ‘Spiritus matt, leco 46,60, pr. März 4660, pr. Ápril-Mai 47,30, per Juni-Juli 48,46. Petroleum loco 8,50,

Posen, 15. März. (W. T. B)

Spiritus loco ohne Fass 46,10, pr. März 46,10, pr. April-Mai 46,70, pr. Juni 47,60, pr. Juli 48,20. StilL

BresIau, 17. März. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Spiritus pr. 100 Liter 100 % per März 46,30, do. pr. April-Mai 46,80, do. pr. August-September 49.00, Weizen pr. März 186. Roggen pr. März 147,00, do. pr. April-Mai 147,00, do. Mai-Juni 149,00, Rüböl loco März 61,50, do. pr. April- Mai €000, do. pr. September-Oktober 59,00. Zink: Fest. Wetter: Schön.

Cöln, 15. März. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 18,50, fremder 19,00, pr. März 17,65, pr. Mai 18,10, pr. Juli 18.35. Roggen loco hiesiger 14,50, pr. März 13,99, pr. Mai 14,30, pr. Juli 14,45. Hafer loco 14,00. Rüböl loco 34,00, per Mai 32,20, pr. Oktober

30,30.

Bremen, 15 März (W. T. B}?

Petroleum (Schliussbericht) rubig. Standard white loco 7,590 bez. u. Br., pr. April 7,50 bez. u. Br., pr. Mai 7,69, pr. Juni 7,70 Br., pr. Augnst-Dezember 8,10 Br.

HKaAamburgs, 15. März (W. T. 8)

Getreidemarkt. Weizen loco unverändert auf Termine rubig, pr. April-Mai 173,00 Br.. 172,00 Gd., pr. Mai-Juni 17500 Br., 174,00; Gd. Roggen loco unverändert, auf Termine ‘TUbig, pr. April-Mai 132,00 Br., 131,00 Gd, pr. Mai- Juni

132,00 Br., 131,00 Gd. Hafer und Gerste unverändert. Rüböl still, loco 62,50, pr. Mai 63,C0 Spiritus unveränd., pr. März 3814 Br. pr. April-Mai 383 Br., pr. Mai-Juni 383 Br., pr. August Sept. 41 Br. Kaffee matt, geringer Umsatz. Petroleum rubig, Standard white loco 7,70 Br., 7.60 Gd., pr. März 7,50 G., per August-Dezbr. 8,25 Gd. Wetter: Prachtyvoll.

Wien, 15. März. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen pr. Frühjahr 9,80 G., 9,85 Br., Pr. Mai-Juni 9,97 Gd., 10.02 Br. Roggen pr. Frühjahr 8.17 Gd. 8.22 Br., pr. Mai-Juni 8,30 G4d., 8,35 Br. Mais pr Mai-Juni 8,93 6d., 6,98 Br. Haftr pr. Frühjahr 7,45 A, G00 Br, Dr. Mai-Juni 7,52 Gd, 7,57 Br.

Pest, 15. März. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco fan, pr, Früh- jahr, 9,38 Gd, 940 Br, pr, Herbst 10,03 Gd, 10,05 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,91 Gd., 6.93 Br. Mais pr. Mai-Juni 6,54 Gd., 6,56 Br. Koblraps pr. August-September —,—, Wetter : Schön,

Amsterdam, 15, März.

Getreidemarkt, Oktober 166.

Amsterdam, 15. März. (W. T. B.)

Bancazinn 524,

Antwerpen, 15, März. (W, T. B}

Petreleummarkti. {Schlussbericht} Raffinirtes, Type weiss loco 19} bez. und Br., pr. April 194 Br.,, pf. Mai I De September-Dezember 203 Br. Ruhig.

Antwerpen, 15. März. (W. T, B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht). Weizen fan, Roggen rubig. Hafer behauptet. Gerste unverändert.

London, 15, März. (W. T. B)

An der Küste angeboten 3 Weizenladungen. Wetter: Prachtvoll. Havannazucker Nr, 12, 19. Nominel], Centrifugal Cuba 197.

Liverpoel, 15, März. (W. T. B)

Baumwol!e, (Schlussbericht.) Umsatz 10000 B., davon für Spekuläâtion und Export 1000 B. Amerikaner steigend, Surats unverändert. Middl], amerikanische März-Lieferung 529/32, März- Ápril-Lieferung 52/32, Mai-Juni-Lieferung 61/32 d,

Paris, 15, März (W. T. B.) i

Robzucker 88? rubig, loco 45,00 à 45,25. Weisser Zucker träge, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. März 52,50, pr. April 02,00, pr. März-Juni 52,80, pr. Mai-August 53,30.

Paris, 15. März. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen rohig. pr. März 22.90. pr.

Theater.

(M. T. B) Roggen pr. März 158, pr. Mai 161, pr.

7 UbY:

April 23,10, pr. Mai-Juni 23,75. pr. Mai-Angust 24,25, Mehl 9 Marques rubig, pr. März 48,60, pr. April 49,10, pr. Mai- Juni 50.00, pr. Mai-Angust 50,60. Rübö! träge, pr. März 72,50, pr. April 72,75, pr. Mai-August 73,00, pr. September-Dezember —. Spiritus rubig, pr. März 41,50, pr. April 41,75, pr. Mai-Augnust 43,50, pr. September-Dezember 44,50.

New-York, 15 März. (W. T. B,)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 1015/16, do. in New- Orleans 104. Raff. Petroleum 70/9 Abel Test in New-York 84 Gd., do. in Philadelphia 85 Gd., rohes Petrolenm in New-York 72, do. Pipe line Certificates 1 D. C. Mebl 3 D. 65 C. Rother Winterweizen loco 1 D. 8 C., do. pr. März 1 D. 7 C.. do. pr. April 1 D. 94 C. do. pre. Mai 1 D. 118 C. Unis Mew) D. 613 C. Zucker (Fair refining Mnscovades) 55. Kaffee (fair Rio-) 124. Schmalz (Wilcox) 10,15, do. Fairbanks 10,12, do. Robe & Brothers 10,00. Speck 10+“ Getreidefracht 1.

Berlin, 16. März. (Original-Wochenbericht über Eisen. Kohlen and Metalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und gerichtlichem Taxator. Preise versteben sich pro 100 kg bei grösgseren Posten frei hier.) In beeudeter Woche waren im Metallmarkt ziemlich gute Umsätze, aber in den Preisen kam es nicht zur Geltung; diese bleiben gedrückt nnd sind zom Theil niedriger. Roheisen hatte wenig Geschäft; Käufer sind abwar- tend und nehmen nur das Xothwendigste, die Preise haben sich wenig verändert. Es notiren beste Marken schottisches 7,40 à

7,65, englisches 5,85 à 6,00 und dentsches Giessereieisen I. Qualität 7,30 à 7,60. Eisenbahnschienen zum Verwalzen 6,20 à 6,30, zu Bauten in ganzen Längen 7,30 à 7,50. Waizeisen 10,0C Grund- reis ab Werk. Kupfer schwach, englisches und amerikanisches 123,00 à 130,00, Mansfelder 131,00 à 131,50. Zinn fest, namentlich Banca 184,00 à 185,00, engl. Lammzinn 177.00 à 178.00. Zink rubig 30,50 à 30.00. Blei rubig 24.50 à 25,00. Koblen und Koks angeboten, Schmiedekohlen bis 48,00 pro 40 hl, Schmelzkoks 2,00 à 2,20 pro 100 kg.

GeneralversammIuugen. Viotoria, Speicher-Aktien-Gesellschaft, Vers. zu Berlin, Vormals Herz. Anhalt, Maschinenbau-Anstalt und Eisengiesserei-Aktien-Gesellschaft, Bernburg. Ord. (jen.-Vers zu Bernburg. Berliner Immobilien-AKktien-Gesellschaft, Ord. Gen.- Vers. zu Berlin. Eisenbahn-Einnalhkmzezrn. Münster - Enscheder Bisenbahn. Im Fetruar cr. 29 681 A (+ 8510 M), seit 1. Jan. cr. 56 323 M (+ 9000 4). Berlin-Dresdner Eisenbahn. Im Febr. cr. prov. 246 897 A (gegen 1883 prov. + 39 209 Æ, gegen 1883 definit. + 28 784 M), vom 1. April 1883 bis ult. Febr. cer. 3057050 M (gegen 1883 prov. + 509 678 M, definit. + 410 228 46). Saal-Eisenbahn. Im Februar cr. 74859 geit 1. Jan, cr. 140718 (+ 13 970 M).

Ord. Gen.-

M. (+ 7050 M),

Wetterbericht vom 16. März 1884. 8 Uhr Morgerx s.

Barometer auf | 0 Gr. n. d.Mesres-! spiegel reduz. in!

Millimeter.

j Temperatny | Wetter. in ° Celsins | C =4 R,

Stationen. Wind.

Wetterbericht vom 17. März 1884. 8 Uhr Morgens, Barometer auf S —— TPenperaruz

: /0 Qr. n. d. Moors:- L : A Stationen. legal dna ini ind Wetter. lin ° Ceisinus | O4 f,

4 balb bed. | 10

Mullaghmore | 756 |8O 3 1 WOIKIS | (

Aberdeen . . | 762 8 | | Christiangund| 761 |SSO 1 bedeckt | 6 Kopenhagen , ! 769 80 2 wolkenlos | 4 Stockholm . . 765 |SW 2 bedeckt L Haparanda . 754 |W 2 [halb bed. | 1 St. Petersbg. | 766 [WSW 3 bedeckt | —1 Cork, Queens-| | | |

LONE D SSO [bedeckt | 10 De, 0 heiter!) Helder. C S0 ¡wolkenlos | S A, 6 SSO0 Dunst | Hamburg {/ 080 [wolkenlos | Swinemünde, S0 [wolkenlos | Nenfahrwass. c S bedeckt?) | Memel... Je S bedeckt?) | Dans H S0 [wolkenlos | Münster. . , ) 0 [wolkenlos | Wiesbaden . 76! |wolkenl. 4); München NO [wolkenlos | Chemnitz . .| s 05850 wolkenlos | Be... SO wolkenlos | Wie SO wolkenlos | —0O Breslau . , Í [80 wolkenl. ) —0

De Ae 76 (880 |wolkenls| 9 | L 0

wolkenlos | 11 1) Grobe See. 2) Nachts Reif. Thau. 5°) Starker Reif.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzoene von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel» europa südlich diesger Zone, 4) Südenropa, Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten,

Skala für die Windatärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch. 6 = Stark, (C = gteif 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 == starker Sturm, 11 = heftiger Sturia, 12 = Orkan.

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3) Seegang leicht. 4) Nachts

VUebersicht der Witterung.

Die Aenderungen der Luftdruckvertheilung sind gering. Das barometrische Maximum mit ziemlich 8strengem Froste lagert über Südrussland, Depressionen zeigen sich westlich von Irland und in Nordeuropa, wo die Temperatur ausserordentlich stark gestiegen ist, 80 dass Hapdranda plus 1 Grad beobachtete. In ganz Central- europa, Frankreich und England herrscht meist wolkenloses, trockenes und warmes Wetter mit schwachen, meist südöstlichen Winden, :

4 Akten von A. Karl und Frit Brentano. Anfang | dem Testamente des hier verstorbenen Christian Friedrih Ferdinand Heller, Bruders ihrer

__ Deutsche Soewarte 1

Müillimeter 5 (bedeckt | 12 heiter heiter Nebel bedeckt 2 heiter 3 Nebel! Schnee

Mullaghmore | ‘¿DD Aberdeen , .| 759 Christiangnnd 762 Kopenhagen . | 767 Stockholm ,| 764 Haparanda ,| T St. Petersbg, | 759 Moskan ..….| 761 Cork, Queens-| | O 758 | 5 [bedeckt | Brest. 759 | 3 bedeckt 1) | Be 765 3 wolkenlos | SVb Hamburg , .| Swinemünde Neufahrwass. Memel

Paris Münster . . Karlsruhe . 768 |SW [wolkenlos | Wiesbaden , 768 | [wolken]. 3) München .. 769 | wolkenlos Chemnitz . .| 109 [890 1 [wolkenlos | BeIR «a4 769 [SS0 1 [wolkenlos | Nea Ct SSO 1 [wolkenlos ' Breslau .…. 770 080 1 |wolkenl, 4) S dAIX 765 SO 5 halb bed. | UTIOSL e ee 770 still

INOONIARRO

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| 766 | heiter |

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| 768 WNW

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wolkenlos heiter wolkenlos | [wolkenlos !

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40 wolkenlos | 10

1) Grobe See. 2?) Früh Nevel. 3) Nachts Thau. 4) Dunst,

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet . 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostprenussen, 3) Miftel- europa südlich dieser Zone. 4) Südeuropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehaiten.

Skala für die Windstärke: 1= leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = steif,

= stürmisck, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = beftiger Sturm, 12 = Orkan. | Uebersicht der Witterung.

Die Wetterlage hat sich im Allgemeinen wenig verändert. Ueber Mitteleuropa dáuert das ruhige, trockene, fast wolkenlose Wetter allenthalben fort. Die Temperaturen erreichten gestern, insbesondere im westlichen Dentschland. einen ausserordentlich hohen Werth, indem dieselben hier am Nachmittage vielfach bis zu 19 Grad anstiegen; Memel, Friedrichshafen und Bamberg hatten leichten Nachtfrost, in Kaiserslautern wurde Reifbildung beobachtet. i

Deutsche Seewarte.

Nentiers

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. #. w. von öffentlichen

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern- haus. 73, Vorstellung. Tannhäuser und der _Sängerkrieg auf der Wartburg. Große roman- tishe Oper in 3 Akten von R. Wagner. 4 Sacse-Hofmeister, Frl. Lehmann, Hr. Frie, Hr. Niemann, Hr. Oberhauser.) Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 77. Vorstellung. Roderich Heller. Lustspiel in 4 Akten von Franz von Schön- than. In Scene geseßt vom Direktor Deey. An- Tand C Uhr.

Deatsches Theater, Dienstag: Romeo und Zulia. Anfang 7 Uhr. Mittwoch: Der Nichter von Zalamea,.

Walluer-Theater. Dienstag: Mein neuer

Hut. Cine rashe Hand. Wippckchens Liebes- leid. Am Hochzeitsmorgen. Die kleine Schlange.

Vietoria-Theater.

Excelsior. Großes Manzotti. Text von

Dienstag: Z. 149. M.: Ausstattungs - Ballet von

( 1 Dscar Blumenthal, Deko- Zation von F. Lütkemeyer. Ausgeführt von 450 ersonen.

Mittwoh: Dieselbe Vorstellung.

Neues Friedrich-Wilbelmstädt. Theater,

Dienstag: Zum 276. Male: Der Bettelstudent. Operette in 3 Akten von Zell und Genée. Musik von Milloecker.

Mittwoch: Der Bettelstudent.

Residenz - Theater. Direktion Emil Neu-

mann. Dienstag: Der Herr Minister. Lust- spiel in 5 Akten von Jules Clarétie und Alexandre Dumas. Deuts von Emil Neumann.

Belle-Alliance-Theater, Dienstag: Gast- spiel der Mitglieder des Wallner - Theaters.

Mittwoch: Nur Amerikanisch!

Walhalla-Operetten-Theater. Dienstag: Zum 132. Male: Nanon. Operette in 3 Akten, frei nach einem Lustspiele der Herren Theaulon und d’Artois von F. Zell und Rich. Genée, Musik von Nich. Genée.

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Central-Theater. Alte Jakobstr. 30. Di- rektion H. Wilken. Dienstag: Zum 90. Male: Mein Herzensfriß. Posse mit Gesang in 3 Akten von W. Mannstädt und *,*. Musik von Steffens. Gesangsterte von Görs.

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Concert-Waus, Concert des Kgl, Dz Hof-Musikdirektors Herrn Bilge,

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Marie Flinsch mit Hrn. Dr. meg, Wilhelm Gittermann (Leipzig—Heidelberg). &rl, Käthe Danneil mit Hrn. Geritsreferendar Hans Schmidt (Stendal). Frl. Ludovica von Amelunxen mit Hrn. Premier-Lieutenant Frhrn. Kraft v. Bodenhausen (Berlin—Mainz).

Verehelicht: Hr. Wirkl. Geh. Ober-Megierungs-

Rath und Polizet-Präsident Guido von Madai mit

Frl, Anna Freiin v. Ziegesar (Frankfurt a M.,).

Hr. Heinrich v. Unruh mit Frl. Marie von

Kalckreuth (Muchocin).

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Lieutenant

¿. See du Bois (Kiel). Hrn. Kammerjunker

v. Leers-Schönfeld (Lübe).

|

Gestorben: Hr. Oberst-Lieutenant z. D. Frhr.

Mutter, vom 28. September 1870, 600 # ver- macht sind. Stargard i. Pom., den 11. März 1884, Königliches Amtsgericht. Abtheilung IT.

(837 Bekanntmachung.

In der Untersuhungssache gegen den Rekruten Gottlieb Friedrih Hahn aus Endersbach, Oberamt Waiblingen, wegen Fahnenflucht, hat das Königlizhe Militär-Nevisionsgericht zu Stuttgart am 5. März 1884 zu Recht erkannt:

es solle das dem Hahn gegenwärtig zustehende oder künftig anfallende Vermögen unbeschadet der Nechte Dritter mit Beschlag belegt sein.

Ludwigsburg, den 13. März 1884.

92. Infanterie-Brigade (2. K. W.).

[13261] In die Liste der beim Landgericbt Meiningen zu- gelassenen Rechtsanwälte ift heute eingetragen worden : Rechtsanwalt Dr. jur. Oskar Michaelis, wohn- haft zu Hildburghausen. Meiningen, den 10. März 1884. Der tis des Landgerichts: iez.

[12902]

HDolz-Verkauf.

Freitag, den 21, März cr., von früh 10 Uhr ab,

sollen im Doßmann'’schen Lokale in Neuehütten aus dem Schmerwitzer Forstreviere nachstehende Hölzer bei Anzahlung von einem Drittel des Kaufpreises zum meistbietenden Verkauf gestellt werden :

Louis Wolf v. Gudenberg (Görliß). Hr. Rittergutsbesißer Guido v. Walther-Wittenheim (Afsern in Kurland).

(12 Bekanntmachung.

Der unverehbelihten Emilie Müller, Tocbter des gewesencu Müllers Müller und seiner Ehefrau Friederife, geb. Heller, wird, da ihr Aufenthalt un-

Zum 11. Male: Nur Amerikanisch! S{wank in

ca. 109 Stü eicene Abschnitte, O bidene # «109 Dittene s F K 220 « . Ticferne n Für diejenigen Herren, die mit dem Zuge um 9 Uhr 5 Minuten früh in Wiesenburg eintreffen,

Papieren. [13248]

Deuishe Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft) Berlin.

Die in der heutigen General-Versammlung auf 5 9/9 festgesetzte Dividende pro 1883 gelangt sofort mit Æ 18 pro Dividendenschein an unserer Kasse Hegelplay Nr. 2, gegen Einlieferung des Dividen- denscheines Nr. 12 zur Auszahlung.

Berlin, den 15. März 1884.

Die Direktion.

[13265]

Braunschweigishe Bank. Die für das Geschäftsjahr 1883 festgestellte Divi- dende beträgt 5 pCt,. = 15 Mark pro Actie und kann von heute ab außer an unserer Casse auch bei

Herrn S, Bleichröder in Berlin gegen Einlieferung der Dividendenscheine Nr. 7 er- hoben werden, welchen ein na Litera und Num- mernfolge geordnetes, vom Inhaber unterschriebenes Verzeichniß beizufügen ift. Daselbst können gedruckte Geshäfts-Berichte und Rechnungs-Absblüsse in Empfang genommen werden. Braunschweig, den 15. März 1884, Dic Direction. Bewig. Stübel.,

[13255] Bekanntmachung,

Auf Grund der uns nach dem §. 56 des Statuts des Berliner Pfandbrief-Instituts zustehenden Be- fugniß haben wir den Köuiglichen Gerits-Affessor a. D. Herrn Dr. jur. Georg Minden hierselbst zum Syndikus des Berliner Pfandbricfs-Instituts und Mitgliede der Direktion auf \sech8s Jahre vom 1, März 1884 ab ernannt.

Berlin, den 11. März 1884,

werden Wagen zur Ueberfahrt vom Bahnhof nah Neuehütten bereit stehen. Shmerwit, den 9, März 1884.

bekannt ist, hierdurch bekannt gemacht, daß ihr in

Magistrat hiesiger Königlichen lei 6A und Residenzstadt. UACU L

Krause, Förster.

Deutscher Reichs-Anzeiger

Und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Fs : Das Abonnement beträgt 4 A 50 ch& f für das Vierteljahr.

/ Inserlionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 s

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Berlin, Dienstag,

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Alle Post-Anstalten nehmen 8estellúung an; , für Berlin außer den Post-Ansiaiteu au die Expe- |

dition: SW. Wilhelmftraße Nr. 32. as

den 18. März, Abends.

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—_——_

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Ober-Stabsarzt 1. Klasse und Regimentsarzt des Herzoglich Braunschweigischen Husaren - Regiments Nr. 17, E den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nabbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nihtpreußishen Ordens-Jnsfignien zu ertheilen , und zwar: des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich sächsischen Haus-Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken: dem Rechtsanwalt Dr. jur. Paul Hertog zu Frank- furt a. M.; der dem Herzoglich sahsen-ernestinishen Haus- Orden affiliirten silbernen Verdienst-Meda ille: dem im Hofstaate Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen angestellten Leibjäger Prescher; sowie des Fürstlih lippishen silbernen Ehrenzeichens. den Fuß-Gensd’'armen Rühlmann und Schwital in der 4, Gensd’'armerie-Brigade.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Negierungs-Rath Friedrih Wilhelm Rabe in Kirchhain, und

den Gerichts-Assessor a. D. Max von Uthma nu--in-

Trebniß zu Landräthen zu ernennen ; fowie e i

den Oekonomie-Kommissaren. P icht zu Salzgitter, Provinz E und von Baumbach-Amoenau zu Cassel den

harakter als Dekonomie-Kommissions-Rath, :

dem Fabrikbesißer Richard Bialon zu Berlin den Charakter als Kommerzien-Rath, und

dem Pflastermeister Franz Otto junior zu Homburg v. d. Höhe das Prädikat eines Königlichen Hof-Steinseßmeisters zu verleihen ; ferner i

den Stadtsyndikus Giesebrecht zu Stettin, der von der dortigen Stadtverordneten-Versammlung getroffenen Wahl gemäß, als Zweiten Bürgermeister der Stadt Stettin für die geseßliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.

Berlin, den 18, März 1884.

Jhre Königliche Hoheit die Großherzogin- Mutter von Mecklen burg-Schwerin is gestern Nach- mittag hier eingetroffen und im Königlihen Schlosse abge- stiegen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer am Gymnasium zu Thorn, Ernst Wilhelm Feyerabendt ist das Prädikat Professor bei- gelegt worden.

Königliche Friedrih-Wilhelms-Universität. BVetranntmagun g Die Universität wird das Geburtsfest Sr. Majestät des Kaisers und Königs am 22, d. Mts., Mittags 12 Uhr, in ihrem großen Hörfaale feiern. Die Eingeladenen werden ergebenst ersucht, die ihuen zu- gestellten Karten am Eingange vorzuzeigen. Den Herren Studirenden is der Zutritt gegen Vor- zeigung ihrer Erkennungskarte gestattet. Berlin, den. 12. Marz 1884, Der Rektor der Universität : A. Kirchhoff.

Minisierium des Jnnern.

Dem Landrath von Uthmann ist das Landrathsamt im Kreise Trebnitz, und | n

dem Landrath Rabe das Landrathsamt im Kreise Kirch- hain übertragen worden.

Cirkular an die Königlichen Regierungs-Präsi- denten im Geltungsbereiche der Kreisordnung, vom 9. Februar 1884, betreffend Abänderung der Jn- struktion zur Geschäftsführung der Regierungen.

Jn der Cirkularverfügung vom 10. Februar 1881 Minist.-Bl. S. 157 ist auf die Aenderungen hingewiesen worden, welche in den Vorschriften der Jnstruktion zur Geschäfts- führung der Regierungen vom 23. Oktober 1817 (Ges.-Samml,

S. 248), der Allerhöchsten Ordre vom 31. Dezember 1825 (Ges.-Samml. 1826 S. 6) und dér Jnstruktion für ‘die Ober- Präsidenten von demselben Tage (Ges.-Samml. 1826 S. 1) durch die auf den Negierungs-Prüsidenten und die Bezirks- regierung bezüglichen Bestimmungen des Organisationsgesetes vom 26. Juli 1880 eingetreten stnd. .

An die Stelle dieser Bestimmungen treten vom 1. April d. „3. ab die wesentlich gleihlautenden, aber anders numerirten Paragraphen des Geseßes über dié allgemeine Landesverwal- tung vom 30. Juli 1883 (Ges.-Samml. S. 195). |

Der Fnhalt der erwähnten Cirkularverfügung bedarf daher für die Zeit vom 1. April d. F. ab insofern, als darin die Paragraphen des Organisationsgeseßes citirt sind, einer Be- rihtigung. Mit Rücksicht bieraut und auf gewisse weitere Ab- änderungen, welche in den Verhältnissen der Bezirksregierung und des Regierungs-Präsidenten als solchen dur die auf die ernannten Mitglieder des Bezirksausschusses bezüglichen Be- stimmungen des neuen Gesebßes eintreten werden, erscheint es zweckmäßig, die Cirkularverfügung vom 10. Februar 1881, und die ergänzende Verfügung vom 6. Mai dess. F. Minist.- Bl. S. 161 —, durch nachstehende Bemerkungen zu ersetzen.

I, Betreffend den Regierungs-Präsidenten am Sitze des Ober-Präsidenten.

Der gemäß §. 17 des Landesverwaltungsgeseßes, unter Aufhebung der Vorschriften in 8. 15 der Ober-Präsidialinstruktion vom 31. Dezember 1825 und zu DIV der Allerhöchsten Ordre von demselben Tage, an der Spive der Regierung am Sitze des Ober-Präsidenten stehende Regierungs-Präsident hat dieStellung der übrigen Regierungs-Präsidenten.* gui L T,’ Betreffend die Stellvertretung des

: Regierungs- Präsidenten.

Nach §. 20 des Landesverralfüngsggfebos ist, vorbehaltlich der img in §8. 146 unter *Aushebung des Schlußsagzes ?

V “der Allerhöchsten Ordre vom 31. Dezentber 1825" die Stellvertretung der Regierungs-Präsidenten in der Weise geregelt, daß, abgeschen von den ‘besonderen Fällen, in denen unsererseits eine anderweite Anordnung getroffen wird, der dem Regierungs - Präsidenten für die ihm persönlich übertragenen Angelegenheiten beigegebene Ober-Regierungs-Rath dié Stell- vertretung des Negierungs-Präsidenten in vollem Umfange, also auch bezüglich des Vorfives im Plenum und in den Abtheilungen, sowie bezüglich der Ausübung der Präsidialbefugnisse in Per- fsonalangelegenheiten u. #. w. (8. 40 der Regierungsinstruktion vom 23, Oktober 1817 und zu D VI der Allerhöchsten Ordre vom 31. Dezember 1825) wahrzunehmen, und einer der anderen Ober-Regierungs-RNäthe nur im Falle der Behinderung des erstgenannten Ober-Regierungs-Raths einzutreten hat.

“Die Stellvertretung des Regierungs-Präsidenten als Vor- sißenden des Bezirksauss{husses ist dem beigegebenen Ober- Regierungs-Rath. nicht übertragen, sondern: in den 8. 28, 30 des Landesverwaltungsgeseßes besonders geregelt,

L Detreffand die Berwallung der GLschaäfte der früheren Abtheilung des Gern durh den Regierungs-Präsidenten und die dienstlihe Stellung der ihm beigegebenen Beamten.

Die Uebertragung der Geschäfte der früheren Abtheilung des Fnnern auf den Regierungs-Präsidenten ist niht in dem Sinne aufzufassen, als ob hierdurch der Regierungs-Präsident als eine besondere Behörde der Regierung gegenübergestellt worden wäre. Vielmehr nimmt der Regierungs-Präsident hin- sichtlih der Geschäfte der früheren Abtheilung des Jnnern dieselbe Stellung ein, wie hinsichtlich der ihm bereits nah D I und VI der Allerhöchsten Ordre vom 31. Dezember 1825 zur selbständigen Entscheidung zugewiesenen Angelegenheiten. Jm Uebrigen aber bleibt der im 8. 5 der Regierungsinstruktion vom 23. Oktober 1817 ausgesprochene Grundsaß bestehen, daß keine Abtheilung und demnah auch nicht der an Stelle der Abtheilung des Jnnern tretende Regierungs-Präsident für sih eine besondere Behörde bildet, sondern daß, wie auch aus der Fassung des §. 3 Absatz 1 des Landesverwaltungs- gesebes hervorgeht, der Regierungs-Präsident und die Regierung zusammen die zur Führung der Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung in der Bezirksinstanz bestimmte Behörde bilden. e S

Die Bedeutung der Vorschrift in §. 18 des Landesver- waltungsgeseßes ist dahin aufzufassen, daß die früher von der Abtheilung des Fnnern unter deren Firma kollegialisch bear- beiteten Geschäfte insoweit, als sie niht an andere Behörden, insbesondere an den Bezirksausshuß und den Kreisaus\{uß übertragen worden sind, von dem Regierungs-Präsidenten wahr- genommen werden und unter dessen Firma und vollen per- sönlihen Verantwortlichkeit zur Erledigung gelangen. Es bleiben für diese Geschäfte alle diejenigen Bestimmungen der Regierungsinstruktion vom 23. Oktober 1817 und der Aller- höchsten Ordre vom 31. Dezember 1825, welche ih niht auf die follegialische Behandlung der Angelegenheiten, jondern auf die der Behörde zustehenden Befugnisse und Verpflihtungen sowie auf deren Stellung zu den vorgeseßten oder koordinirten

ad Hinsichtlich der N

Behörden beziehen, insbesondere die S. 6}, 17 Und: 19 dex Regierungsinstruktion (wegen der in §. 11 daselbst geordneten

Zwangsbefugnisse vergl. bezüglih des Regierungs-Präsidenten S. 132 ff. des Landesverwaltungsgeseßes) auch ferner in Kraft, soweit sie niht anderweit bereits abgeändert sind. Für aufgehoben dagegen bezüglich der Ge- schäfte der bisherigen Abtheilung des Fnnern sind diejenigen Bestimmungen zu erachten, welche sich auf die follegiale Behandlung und Erledigung der Geschäfte beziehen. Dies gilt insbesondere von der Bestimmung im §. 24 Abjsay 7e und 8. 27 der Regierungsinstruktion über die zum Vortrag zu bringenden Sachen, und von §8. 28 daselbst über die Ab- stimmung. - e

Bezüglich der von dem Regierungs-Präsidenten an Stelle der Abtheilung des Fnnern zu erledigenden Geschäfte ist die Abhaltung von Sißungen, unter Zuziehung der ihm bei- gegebenen Beamten, geseßlih niht mehr vorgeschrieben. Es empfiehlt sich jedoch, dergleichen Sizungen auch jerner abzu- halten, damit der Regierungs-Präsident in der ‘Lage ist, bei wichtigeren Fragen das Urtheil der ihm beigegebenen Beamten zu hören, insbesondere aber damit leßtere die Kenntniß des Zusammenhangs der Geschäfte nicht verlieren, und damit nit dur die Beschränkung auf ein eng begrenztes Déezernat ihre Arbeitsfreudigkeit gelähmt und in Folge dessen ihre Leistungs- fähigkeit gemindert werde. Es bedarf keiner weiteren Erörte- rung, daß in diesen Sizungen gegen den Willen des Regierungs- Präsidenten keine Sache zum Gegenstande des Vortrags gemacht werden darf und daß den beigegebenen Beamten nur eine berathende Stimme zusteht, die Entschließung aber allein in der Hand des dafür verantwortlichen Regierungs-Präsidenten bezw. des ihn vertretenden Ober-Regierungs-NRaths liegt.

Die Bestimmungen hinsi@htlih der Zuziehung des Justi- tiarius, des Kassenraths und der technishen Mitglieder der Regierung bei der Erledi gewisser Geschäfte der Abtheilung des Jnnern bleiben mit der Ytbemerkten Maßgabe auch ferner in Kraft. L 2 T [chäfte, die der Regierungs-Vräsident in den ihm persönlich übertragenen Angelegenheiten abf{ließt, ist die unter VIII der Allerhöchsten Ordre vom 31. Dezember 1825 vorgeschriebene Mitzeihnung des Justitiars auf das Konzept zu beschränken. Ob der Regierungs-Präsident in allen. früher zur Abtheilung des Fnnern gehörigen Angelegenheiten die Konzepte und Reinschriften der zu erlassenden Verfügungen selbst zeichnen, oder in müider wichtigen Angelegenheiten diese Zeichnung dem ihm beigegebenen Ober-Regierungs-Rathe über- tragen will, bleibt seinem Ermessen überlassen.

Bei den von dem Regierungs-Präsidenten zu erstattenden Berichten sind auch in Zukunft in Gemäßheit des 8. 32 Absay 3 der Regierungsinstruktion die Namen des Referenten und Korreferenten auf der Reinschrift anzugeben.

Wenn Seitens des Regierungs-Präsidenten dem ihm bei- gegebenen Ober-Regierungs-Rathe in einzelnen Fällen oder für gewisse Gattungen von Geschäftssachen die Entscheidung über- lassen worden ist, so trägt der Leßtere, soweit er nicht durch spezielle oder generelle Fnstruktionen besondere Anweisung erhalten hat, für die getroffene Entscheidung in gleicher Weise, wie bei einer Stellvertretung im Falle der Abwesenheit oder sonstiger Behinderung des Regierungs-Präsidenten, oder im Falle einer Stellenerledigung, in erster Linie die Verantwortlichkeit.

Im Uebrigen finden bezüglih aller dem Regierungs- Präsidenten persönli übertragenen Angelegenheiten, was die Verantwortlichkeit der ihm beigegebenen Beamten, insbesondere des Referenten und des Korreferenten betrifft, namentli hin- sichtlih der rechtzeitigen Erledigung, gründlihen und vor- schriftsmäßigen Bearbeitung und angemessenen Fassung der anzugebenden Verfügungen, die Bestimmungen in 8. 24, 34 bis 36, 42, 44, 45, 47, 48 der Regierungsinstruktion auch ferner insoweit Anwendung, als dieselben niht auf der Vor- aussezung einer fkollegialischen Beschlußfassung beruhen.

Falls nah §. 19 Abjat 2 und 3 des Landesverwaltungs- geseßes die dem Regierungs-Präsidenten beigegebenen Beamten zugleich bei der Regierung beschäftigt, oder die Mitglieder der Regierung zur Bearbeitung der dem Regierungs-Präsidenten übertragenen Geschäfte herangezogen werden, so ist, sofern es sih nur um einzelne Angelegenheiten oder eine vorübergehende Aushülfe handelt, die bezüglihe Anordnung von dem Re- gierungs-Präsidenten selbständig zu erlassen, sofern dagegen eine dauernde Einrichtung und die Uebertragung eines be- stimmten Dezernats in Frage kommt, hierzu unsere Genehmi- gung einzuholen.

IV. Betreffend die Beschäftigung der ernannten

Mitglieder des Bezirksausschusses bei der

Regierung und deren Abtheilungen. “4

Den ernannten Mitgliedern des Bezirksausschusses darf nach §8. 31 des Landesverwaltungsgeseßes eine Vertretung des NRegierungs-Präsidenten oder eine Hülfsleistung in den diesem persönlih überwiesenen Geschäften (ausgenommen in den Hohenzollerns{hen Landen §8. 35 a. a. O.) niht aufgetragen werden. Wohl aber ist es zulässig, dieselben bei der Regierung und deren Abtheilungen in den Geschäften eines Mitgliedes oder Vorsizenden unentgeltlih zu verwenden, und es wird sih namentlih bei kleineren Regierungen empfehlen, von dieser Befugniß Gebrauh zu machen, insoweit die Mitglieder des Bezirksausschusses durh ihre Thätigkeit bei diesem nicht voll