1884 / 67 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

siherung solle ja auch auf das Umlageverfahren basirt werden, wel{es auf lange Jahre hinaus keine Sicherheit bieten könne, und dieser eine Umstand erschüttere den der Verbandsinvali- denkasse gemahten Vorwurf bedeutend. Jm Einzelnen könne er nit absehen, warum es den Auffihtsbehörden unmö lih sein solle, die Gemeinden zur Erhebung von Krankenkassen- beiträgen anzuhalten. Es sei bei der Berathung des Gesetzes die bestimmte Meinung gewesen, den Gemeinden diese Be- fugniß beizulegen, damit die Gemeindekrankenversiherung niht zu einer Armenversorgung werde, Hoffentlich werde durch den §. 34, nah welhem die Leiter von Ge- neral- und Mitgliederversammlungen bestraft werden sollen, wenn sie Erörterungen über öffentlihe An- gelegenheiten zuließen oder nit verhinderten, niht die Ab- haltung von reformatorishen Vorträgen über die einschlägige Geseßgebung, Gesundheitspflege und ähnliche Angelegenheiten verhindert. Die Kommission werde eine Fassung zu verein- baren haben, welche diese freie Bewegung auch in Zukunft zulasse. Es sei ihm selbst in einer hiesigen Versammlung passirt, daß bei einem Vortrage, den er zur «Fnformation für Mitglieder gehalten habe, welche eine derartige Kasse hätten bilden wollen, Polizei zur Ueberwachung zugegen gewesen sei. Im Ganzen theile er den Wunsch, daß die Kommission die Novelle möglichst s{hnell durchberathen möchte.

Der Abg. Kayser erklärte, der Abg. Lohren habe die Be-

hauptung, daß Seitens sozialistisher Führer, also doch auh Seitens der sozialistishen Reichstags8abgeordneten die freien Hülfskassen politishen Zwecken dienstbar gemaht werden sollten, niht bewiesen. Die Hülfskassen nähmen Jedermann auf; und wenn sie den Mangel der Organisation des Kranken- kassenwesens zu ergänzen suchten, indem sie den Arbeitern einen Zusammenshluß und ein gewisses Klassenbewußt- sein gewährten, so sei das eine natürlihe Folge der Arbeiterbewegung. Mit dem Pferdefuß meine er weiter nihts, als daß das eigentlihe Motiv der Novelle ihm zu sein scheine, daß man die Arbeiter zwangsweise in die Orts- und Fabrikkassen treiben wolle. Dem Abg. Schrader bemerke er, daß man aus der Verbandsinvaliden- kasse Leute hinausgeworfen habe, auch wenn s\ie schon ein Jahrzehntlang ihr angehörten, daß man im Allgemeinen also auf die Unwissenheit der Arbeiter spekulirt habe, namentlich indem man den Rechtsweg ausgeschlossen habe. Gegen solches Gebahren müßten die Arbeiter mißtrauisch werden, und gerade dur das Gebahren des Abg. Hirsch sei dieses Miß- trauen in den Arbeiterkreisen genährt worden ; deshalb hätten die Arbeiter sich von den Hirshschen Krankenkassen fern- gehalten. _ Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Geheime Ober- Regierungs-Rath Lohmann entgegnete, er könne nur wieder- holen, daß die fozialdemokratishen Führer hofften, in den Hülfskassen einen Stüßpunkt für ihre Bestrebungen zu finden. Er stüße seine Behauptung auf eine Rede des Abg. Bebel in Cöln, in welcher derselbe den Eintritt zu den Kassen empfohlen habe, „weil fie cin willflommenes Agitationsmittel für sozial- demokratische Zwecke böten“.

Der Abg. Dr. Hirsch erwiderte, das Meiste zur Vertheidigung seines heute stark angegriffenen Standpunktes habe schon sein Fraktionskollege Schrader gesagt. Der Abg. Kayser habe au heute a an starken Ausdrücken wie an Widerlegungen ge- leistet. Wie der Abg. Kayser die Zwangsversicherung mit der absolut freien Selbstverwaltung vereinigen wolle, verstehe er niht. Und wem verdankten denn die Sozialdemokraten die Existenz ihrer jeßigen centralisirten Kassen? Doch nur den Be- mühungen der linken Seite, welche allein die Möglichkeit jener Kassen durc@geseßt habe, als die sozialdemokratischen Herren noch fast gar nicht hier am Plate gewesen seien ! Früher hätten die Herren von der Selbsthülfe nichts wissen wollen, heute bemächtigten sie sih der leßteren mit wahrer Leidenschaft. Gerade diese Leidenschaft sei, wie man höre, für die Negierung eine Ursache des Mißtrauens. Der Abg. Kayser und seine Kassen sollten sih die Solidität seiner (des Redners) Kassen zum Muster nehmen. Unter mehr als 700 Kassen befinde si eine einzige, die sih in ihren Vorausseßungen geirrt habe, oder vielmehr, wo einmal der Sachverständige ersten Ranges sich in den Grundbedingungen, die derselbe aufgestellt habe, geirrt habe. Und darum dieser gehässige Angriff aufdas gesammte freie Kassen- wesen ? Die centralisirten Kassen des Ab 1. Kayser zögen die Arbeiter durch übermäßige Billigkeit ihrer Beiträge an, die so niedrig seien, daß die Fortexistenz dieser Kassen längst bezweifelt werde. Sie seien billig und s{chlecht. Statt seinem Lehr- meister zu danken, überschütte der Abg. Kayser ihn mit Schimpfwörtern.

Die Diskussion wurde geschlossen und die Novelle mit großer Mehrheit der Kommission für das Unfall versicherungs- geseß Überwiesen.

Hierauf vertagte sich das

E Haus um Dienstag 12 Uhr.

9 U Qui

Neichstags - Angelegenheiten.

Dem Reichstag ist folgende Uebereinkunft vorgelegt worden: Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, und der Bundesrath der \{chweizerishen Eidgenossenschaft haben es für nüßlich befunden, gegenseitig die in der Nähe der Grenze wohnhaften Aerzte, Wundärzte, Thierärzte und Hebammen zur Ausübung ihrer Berufs- thâtigkeit zu ermächtigen und haben zum Zweck des Abschlufses einer dicéfälligen Uebereinkunft zu Bevollmächtigten ernannt: Se. Majestät der Deutsche Kaiser, Preußen: Allerhödstihren Staats-Minister und Staatssekretär des Auêwärtigen Amts Herrn Paul Grafen von Hatfeldt- Wildenburg; der Bundesrath der schaft: Seinen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Herrn Dr. Arnold Roth, welche, auf Grund der ihnen ertheilten Vollmachten, über folgende

Artikel übereingekommen sind:

Artikel 1,

Die deutschen Aerzte, Wundärzte, Thierärzte und Hebammen, welche in der Nähe der deutsch-s{weizerischen Grenze wohnhaft sind, sollen das Recht haben, ihre Berufsthätigkeit aub in den \hweize- rischen, in der Nähe der Grenze belegenen Orten in gleihem Maße, wie ihnen dies in der Heimath gestattet ist, auszuüben, vorbehaltlich der im Artikel 2 enthaltenen Beschränkung; und umgekehrt sollen unter gleichen Bedingungen die \{chweizerischen Aerzte, Wundärzte, Thierärzte und Hebammen, welche in der Nähe der \ch{chweizerisch- deutshen Grenze wohnhaft sind, zur Ausübung ihrer Berufsthätig- keit in den deutschen, in der Nähe der Grenze belegenen Orten be-

König von

\chweizerischen Eidgenossen-

Artikel 2, Die vorstehend bezeineten Personen sollen bei ter Ausübung ihres Berufs in dem anderen Lande zur Selbstverabreihung von Arznei-

gefahr, niht befugt sein. Artikel 3.

._ Die Personen, welche in Gemäßheit des Artikels 1 in den in der Nähe der Grenze belegenen Orten des Nabarlandes ihren Beruf ausüben, sollen nit befugt sein, si dort dauernd niederzulassen, oder ein Domizil zu begründen, es sei denn, daß sie si der in diesem Lande geltenden Gesetzgebung und namentli nochmaliger Prüfung unterwerfen.

Artikel 4.

__ Es gilt als selbstverständlich, daß die Aerzte, Wundärzte, Thier- ärzte und Hebammen eines der beiden Länder, wenn sie von der ihnen im Artikel 1 dieser Uebereinkunft zugestandenen Befugniß Gebrauch machen wollen, fi bei der Ausübung ihres Berufs in den in der Nähe der Grenze belegenen Orten des anderen Landes den dort in dieser Beziehung geltenden Gesetzen und Administrativ-Vorschriften zu unterwerfen haben. Artikel 5.

Die gegenwärtige Uebereinkunft soll zwanzig Tage nach beiderseits erfolgter Publikation derselben in Kraft treten, und sechs Monate nah etwa erfolgter Kündigung Seitens ciner der beiden Regierungen ihre Wirksamkeit verlieren. Sie soll ratifizirt und die Natifikationen sollen sobald als mögli in Berlin aus8gewech{s\elt werden.

__ Zur Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieselbe unter- zeichnet und ihr Siegel beigedrückt.

In zweifaher Ausfertigung vollzogen zu bruar 1884.

(L, 8.) Graf v. Haßtfeldt. (L S)

Berlin, den 29. Fe- A. Roth.

Erläuternde Bemerkungen.

Nachdem bereits im Jahre 1872 dur den Austausch von Ministerialerklärungen die gegenseitige Zulassung der in Els\aß- Lothringen einerseits und in einzelnen \{chweizer Grenzkantonen ande- rerseits wohnhaften Aerzte und Thierärzte zur Ausübung der Praxis verabredet worden is, hat es sich gegenwärtig als wünschenswerth herausgestellt, die Materie zwischen dem Reih und der Schweiz cin- heitlih dur eine auf sämmtlihe in der Nähe der Grenze wohnhafte Medizinalpersonen sich erstreckende förmliche Uebereinkunft in gleicher Art zu regeln, wie dies mit anderen Nachbarstaaten ge- schehen ift.

Die Verhandlungen mit dem \chweizerischen Bundesrath baben zum Abfluß der vorliegenden Uebereinkunft geführt.

Dieselbe entspriht dem Abkommen mit Oesterreih-Ungarn vom 30, September 1882. Eine Abweichung enthält sie nur insofern, als im Artikel 4 den betheiligten Medizinalpersonen die Pflicht auferlegt ist, gleich den Geseßen auch die Administrativ-Vorschriften zu be- obachten, welche in dem anderen Lande hinsichtlih der Ausübung ihrer Berufsthätigkeit in Geltung sind, während das Abkommen mit Desterreih-Ungarn in dieser Beziehung nur die Zusage der vertrag- schließenden Regierungen enthält, ihren Medizinalpersonen die Befol- gung der geltenden Administrativ-Vorschriften anzuempfehlen. Diese Abweichung beruht auf einem im Laufe der Verhandlungen gemachten Vorschlage, welchem zu entsprechen als unbedenklich erschien.

Der dem Reichstage vorgelegten Denkschrift, betresfend die weitereEntwicckelung der Kaiserlichen Marine, entnehmen wir Folgendes:

[uf dem Boden des Flottengründungsplans von 1873 hat die Kaiserliche Marine eine {nelle und kräftige Entwickelung gefunden. Sie ist an einem Punkte angelangt, auf dem zwar ein Stillstand noch nit möglich ist, weil er die volle Verwerthung der bisher auf- gewandten Kräfte und Mittel gefährden würde, von dem aus aber do ein befriedigender und dankbarer Rückblick auf die Vergangenheit geworfen und nach der anderen Seite hin ein Ueberblick über die in der nächsten Zukunft einzushlagenden Wege genommen werden kann. Schon in denjenigen Denkschriften, in welchen die Motive für den bisherigen Entwikelungsgang der Marine dargelegt sind, finden fich Hinweise ebensowohl auf das, was noch zu thun Übrig bleiben würde, als auf die Schwierigkeiten, welche dabei zu überwinden sein werden. Es darf gewiß als ein gutes Zeichen für das gcsunde Wachsthum des jungen Organismus gelten, wenn auch neue Aufgaben, wie sie an die Marine herantreten werden, nirgends zu einem Bruche mit der Ver- gangenheit nöthigen, wenn vielmehr deren Lösung in steter Kontinuität erstrebt werden kann.

Es läßt si aber nit verkennen daß eine Scöpfung, wie die

deutshe Marine, nicht von der Hand in den Mund leben kann. So- wohl die Ausbildung des Perfonals als der Schiff- und Maschinenbau und die Entwickelung technischer Anlagen erfordern längere Zeiträume, eine einige Jahre hindur fortgeseßte Thätigkeit in ein und derselben Richtung, ehe sie nußbare Resultate ergeben. Es erscheint daher zweckmäfig, in dem Stadium, welches die Marine erreicht hat, zunächst zu untersuchen, ob und welche ihrer Zweige_in der Entwickelung zurückgeblieben sind, ob nach dieser oder jener Seite der mögliche Gebrau der Marine im Frieden oder im Kriege neue Forderungen zu Tage treten lassen wird, ob und wo Fortschritte der Technik den Entwickelung8gang auf neue Wege hin- weisen, Es wird weniger darauf ankommen, den Blick in eine fernere Zukunft \{weifen zu lassen, als vielmehr die in dem Zeit- raume von drei oder vier Jahren erreihbaren näheren Ziele bestimmter ins Auge zu fassen.

Die Denkschrift wird in vier Abschnitte eingetheilt. Der erste Abschnitt handelt von den Schiffen und Fahrzeugen , der zweite vom Personal. Der dritte Abschnitt ist ‘“überschrieben eanderweite Ent- wickelung der Marine“ und schildert eine Reibe minder wichtiger Be- dürfnisse der Marine (Verproviantirung, Tonnen , Secezeichen, Be- Éleidung 2c.). Der vierte und leßte mit dem Titel „dringliche Maßregeln“ enthält die in dem vorliegenden Geseßentwurf enthaltenen Forderungen für Torpedoschiffe, elektrische Beleuchtung auf den Ausrüstungswersten Kiel und Wilhelmshaven, Torpedobatterien 2c., wofür die Mittel, welche zunächst aufgewandt werden follen, im Ganzen 18 790 000 4, in der Vorlage gefordert werden,

Endlich folgt eine Reihe statiftisher Anlagen. I, Schiffe und Fahrzeuge. Jhrer Bestimmung nach lassen si die Schiffe und Fahrzeuge der Marine, abgesehen von denjenigen, welche nur zum Transport und Arbeitsdienst gebraucht werden, in vier Gattungen trennen :

1) Swulsciffe, :

2) Schiffe für den politischen Dienst,

3) Schlacht\cbiffe,

4) Swiffe für die Küstenvertheidigung. 1) Die Schulschiffe dienen cinestheils zur allgemeinen Ausbil- dung der Seekadetten, Kadetten, Schiffsjungen und Rekruten aus der Landéevölkerung, anderentheils ¿ur speziellen Ausbildung von Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften für besondere Dienstzweige. Nach- dem bis vor Kurzem für die technishe Ausbildung ein Artillerieschul- [if und zwei Maschinenschulschiffe genügt hatten, ist es in diesem Jahre nöthig geworden, auch ein Torpedoschif in Dienst zu halten, um die auf dem neuen Gebiete gewonnenen Erfahrungen {nell und ficher in weite Kreise von Offizieren und Mannschaften zu übertragen. Céenso hat die Nothwendigkeit, dem Ersaß aus der Landbevölkerung einen erhöhten Werth beizulegen, zum ersten Mal zur Indiensthaltung cines Schiffes als Freiwilligens{hulschif für die seemännische Aus- bildung der vierjährig Freiwilligen aus der Landbevölkerung geführt. Es wird ferner nöthig sein, auch besondere Torpedoshulboote auf beiden Stationen den größten Theil des Jahres über in Dienst zu halten. Und wenn für nothwendig befunden wird, den Personal- bestand der Marine einigermaßen zu heben, wird auch die Zahl der

fugt sein.

mitteln an die Kranken, abgesehen von dem Falle drohender Lebens-

Schiffsjungenschul schiffe vermehrt und ein zweites Freiwilligens{ul {i} in Dienst gestellt werden müssen.

2) Schiffe für den politishen Dienst. Für die Erfüllung der Aufgaben des diplomatischen und handelspolitishen Dienstes find die nit gepanzerten Korvetten, Kanonenboote und Avisos bestimmt. Sie find geeignet, die deutsche Flagge bei Ausübung der Polizei auf den Meeren zu betheiligen, dieselben an den Gestaden fremder Welttheile zum Schutz deutsher Interessen, zur Hebung deutsGen Nationalgefühls zu zeigen und nötbigenfalls deren Ehre mit der Waffe zu vertreten. 20 Korvetten, 10 Kanonenboote und einige Avisos haben diesen Aufgaben bisher genügen können und werden denselben voraussihtlich, au wenn die Anforderungen in dieser Beziehung noch steigen, für die näbste Zukunft genügen.

- 3) Schblacht\chiffe. Ohne den Vintergrund von gepanzerten Swlachtschiffen, ohne die Sicherheit in einer gesammelten kampf- bereiten Howseeflotte nöthigenfalls ausgiebige Unterstüßung finden zu können, würde ein der Weltstellung des deutschen Kaiserreihs an- gemessenes Auftreten jener Schiffe des politischen Dienstes auf die Dauer nit gewährleistet sein.

A Noch immer sucen Panzer und Geschoß einander zu Überbieten. Jhr Wettstreit hat sib zu einem {hon im Frieden füßlbaren finanziellen Kampf zwischen den Staaten gesteigert. Man wendet enorme Kosten und Besatungsstärken an ein einziges Schiff, um Kraftäußerungen zu erzielen, die kein Schiff eines anderen Staates zu überbieten im Stande sein soll. Man kommt hierbei zu Verbältnissen, welche dazu nöthigen, die Leistung im Gefecht fast na allen Nichtungen hin von Maschinen abhängig zu machen. Eine einzige an sib unbedeutende Störung in den Funktionen eines Maschinentheils kann im ent- scheidenden Augenblick den ganzen Aufwand an Kraft und Geld er- folglos machen. Das sind Bedenken, die überall empfunden werden, und troßdem will und kann keine europäische Matt ihre Panzerscbiffe entbehren oder verringern. Noch ist kein Mittel gefunden, welches die Chancen eines ungepanzerten Schiffes gegen cin gepanzertes aus- gleicben könnte. Au der Torpedo, so eminent seine Bedeutung für den Küstenkrieg ift, bleibt für das Seegefet der Sthlacht\schiffe gegen- etnander eine nur sekundäre Waffe. Führt feine ausgedehntere An- wendung mit der Zeit zu ciner Beschränkung in den Dimensionen der Schlacbischiffe, so wird er do voraussihtlich weder den Panzer noch das schwere Geshüß entbehrlich zu macben im Stande fein. Das die Seeschlacht entscheidende Kampfmittel bleibt in erster Linie immer die Artillerie.

Man mag über die Grenzen, bis zu denen Panzer und Geschoß gesteigert werden sollen, verschieden denken, man mag sich dagegen sträuben, auch die Ges&übßbedienung von Maschinen abhängig zu machen, man mag eine Anzahl kleinerer Panzerscbiffe einem einzigen Koloß vorziehen aber man kann gepanzerte Schiffe und \{chwere Artillerie da nit entbehren, wo um die Beherrschung eines Meeres- theiles gekämpft werden foll. Solcen Kampf muß indeß jede europäische Flotte im Auge haben, für ihn muß sie einen Theil ihrer Streitmittel zurihten, wenn sie überhaupt eine Flotte bleiben will. Cine Marine, die ihren Schwerpunkt auf oder am Lande suchte, ver- diente den Namen nicht mehr.

Immer mehr hören die Meere auf, die Nationen zu trennen, und immer mehr schceint der Gang der Geschichte darauf hinzuweisen, daß sich ein Staat von der See nicht zurückziehen darf, wenn er auch über die nächste Zukunft hinaus sih eine Stellung in der Welt zu erhalten trachtet. Es ist wahr, Seeschlachten allein entscheiden nur selten über das Schicksal von Staaten, und auf absehbare Zeiten hinaus liegt die Entscheidung jedes Krieges für Deutschland in seinem Landheere. Aber wenn die deutshe Flotte auch nur befähigt sein joll, einer noch unfertigen Staatenbildung jenseits des Ozeans Respekt einzuflößen, oder wenn sie in einem europäischen Kriege auch nur gegen cine der kleinsten Seemächte mit Erfolg auftreten foll, wenn sie befähigt sein soll, auch nur ein dürftiges Küstenfort anzugreifen, bedarf fie der Panzerschiffe. Und wenn in einem größeren Kriege gegen zur See überlegene Mächte die deutsche Flagge allein fich auf dem Meere nicht behaupten könnte, so würde sie ohne Panzerschiffe für maritime Bundesgenossen keinen Werth haben. Man \cheint neuerlich hier und da geneigt, sich eine wirkungsvolle Küstenvertheidi- gung au ohne gepanzerte Schiffe zu denken. Abgesehen davon, daß die wirksamste Weise der Vertheidigung der vaterländishen Küste unter allen Umständen der Sieg in einer Schlacht auf hoher See bleiben wird, würde eine Küstenvertheidigung sich immer nur mit dem negativen Vortheil der reinen Abwehr begnügen und auf die Aus- nußung errungener Vortheil verzichten müssen, wenn sie keine Schiffe besäße, dic im Stande sind, Momente der Schwäche beim Gegner benußend, ihn anzugreifen.

58 fann mithin darüber fein Zweifel sein, daß gepanzerte Stwiffe auch bei den bescheidensten Ansprüchen für die deutsche Flotte nicht zu entbehren sind. Noch jeßt ist die Lücke nicht wieder ausgefüllt, die der Untergang des „Großen Kurfürsten" in unsere Schlacht\chiffe gerissen hat, und ein Ersatz für das Panzerfahrzeug „Prinz Adalbert“ nit geschaffen, Die in den 60er Fahren erbauten Panzerfregatten „Kronprinz“ und „Friedrich Karl“ zählen dem heutigen Standpunkt gegenüber niht mehr für voll. Ob es aber vorzuziehen sein wird, statt größerer Schlachtschiffe den Bau gepanzerter Korvetten oder Kanonenboote anzustreben, mag noch unentschieden bleiben, bis aus- gedehnte Versuche ein abs{ließendes Urtheil über die \hon vor- handenen Korvetten und Kanonenboote gestatten werden. Eine Marine wie die unsere kann sih den Luxus fehlgeshlagener Erperimente nicht gewähren ; sie darf konstruktiv wenig wagen. Wir werden umsomehr auf dem Gebiete der gepanzerten Schiffe vorsichtig vorgehen können, als es noch andere Richtungen giebt, in denen wir mit Sicherheit Grfolge erwarten können und als die Zeit des Abwartens fich für die Heranbildung von Personal au8nutzen läßt.

4) Schiffe für die Küstenvertheidigung. Wenn nicht zu erwarten ist, daß für die nächsten drei bis vier Jahre in Bezug auf den Bau von Schulshiffen, Schiffen für den politischen Dienst und Schlachtschiffen Ansprüche zu erheben sein werden, die über die Unterhaltung und Ergänzung des gegenwärtigen Bestandes hinaus- gehen, fo kann in Bezug auf das zur Küstenvertheidigung bestimmte Material eine zuwartende Stellung nicht länger ohne Gefährdung der näcbstliegenden Interessen eingenommen werden.

Im Interesse der offensiven und defensiven Küstenvertheidigung soll nun nah der Denkschrift in den nächsten zwei oder drei Jahren dem Torpedowesen eine ganz besondere Aufmerksamkeit zugewendet und die Zabl der Torpcdoboote über die im &Flottengründungsplan festgestellte Ziffer weithinaus vermehrt werden. In dem auf dic Torpedos bezüglichen Theile der Denkschrift heißt es:

Naturgemäß schritt die Entwickelung der Sceminen, als des weniger komplizirten Kriegsinstruments, \{neller vor, wie die der Torpedos. Deutschland besißt an Seeminen ein Material, das zur Zeit durchaus genügend sein dürfte. Die deutsche Matrosenartillcrie, zum größten Theil der Landbevölkerung entnommen, hat im Gebrau der Seeminen eine Sicherheit gewonnen, die mit exerziermäßiger Präzision und in kurzer Zeit eine Reihe \{chwieriger Handlungen aus- zuführen ermöglicht.

Ungleich langsamer entwickelte sih der Torpedo, die kfomplizirteste Waffe, die je cristirt hat. Erst nah zehnjährigen sehr eingehenden Versuchen ist man dahin gekommen, diese Waffe kriegsbrauchbar her- zustellen und die Schwierigkeiten, welche die Behandlung derselben bieten muß, in die Depots und die Zeit, die dem Gebrauch vorher geht, zu verlegen, dem Gefeht selbst aber nur solche Handgriffe zu überlassen, die an die Mannschaft keine höheren Anforderungen stellen, als etwa die Bedienung eines {weren Geshützes. Auf 400 bis 500 m bewegt sih dies sowohl über als unter dem Wasser abzu- schließende, die treibende Kraft in seinem Innern tragende Geschoß in einer regulirbaren Tiefe und mit einer selbst für ‘die kurzen Mo- mente des Kampfes zwischen zwei sh {nell bewegenden Schiffen hinreihende Treffsicherheit garantirenden Geschwin- digkeit gegen die nicht gepanzerten Theile des Schif- bodens, um diese bei der Berührung durch eine Erplosion von Scießwolle zu zertrümmern. Der Gebrau der Torpedos i} in Deutschland vorgesehen von Bord unserer Sie Torpedobord- armirung —, von den kleinen, zu diesem Zweck eigens gebautèn Booten Torpedobooten und aus festliegenden Gestellen unter Wasser Torpedobatterien. Die Anfangs mehr kultivirte und im

Flottengründungsplan ausgesprochene Idee, Fahrzeuge mittlerer Größe vorzugêweise für Torpedos einzurichten, hat sich nicht in dem erwar-

teten Umfange realisiren lassen, weil diesen Fahrzeugen

überrashende Moment der Boote, anderntheils der den Torpedo bis zum Augenblick des Gebrauchs s{ütende Eisenpanzer fehlt. Die Torpedoarmirung unserer gepanzerten und für den politischen

Dienst bestimmten Schiffe und Fahrzeuge ist im La

Fahres Dank der dafür bewilligten Geldmittel weit vorge-

schritten. Die Absicht, jedem großen Panzer ein oder

boote an Bord mitzugeben, hat bis jeßt nicht verwirkliht werden

können. Man hat es vorgezogen, diese Boote größer zu fonstruiren und

\chwimmenden Appendix beizugeben.

Für den Kampf in heimischen Gewässern hat man Torpedobooten, deren wir im nächften Sommer 35 besißen werden, ein Mittel gesunden, geeignet, sowohl die Panzer in einer Seeschlacht zu begleiten, als selbständig im Küstenkrieg verwandt zu werden. Für überseeishe Expeditionen, bei denen si dicse Verwendungsweise ver- bietet, würde man jene Boote lieber auf besonders dazu herzurichtende Transport schiffe seßen. Einige 30 m lang, leit gebaut, mit geringem Tiefgang, aber mit kräftiger, eine möglichst große Geschwindigkeit gewährender Maschine verschen, führen die Torpedoboote bei einer

Besaßung von 1 Offizier und etwa 14 Mann zwei apparate und in der Regel zwei Revolverkanonen.

Tafkelage, aber Kohlen genug, um bei zehn Seemeilen die Stunde Die bisher beschafften wenigen (im Ganzen 11) deutschen Torpedoboote baben sih in diesem so viel, als die

Fahrt 1000 Seemeilen laufen zu können. Sommer durchaus bewährt, und haben infolge dessen Geidmittel zuließen, unter einigen Verbesserungen in aeben werden können.

Bedingung für den Gebrauch dieser kleinen, aus\{ließlich mit , daß sie Über-

Torpedos ausgerüsteten Boote wird es bleiben müssen raschend unter dem Scbuß von Nacht und Nebel

in den Pulverdampf der Swhlachtschiffe, oder aus einem Versteck an Es toird ferner lässig sein, auf die Wirkung eines Torpedobootes allein zu rechnen;

der Küste hervor auftreten können.

wenn möglich, wird man, um die Aufmerksamkeit

theilen, und um nicht durch einen Fehlshuß den Erfolg der Ueber- zwei bis verwenden Schiffen verderblicher, ihrer i satzung empfindlicer ist, als die durch unterseeische Kampsfmittel. Bei einem eigenen Risico von wentgen Mann und von einem verhältniß-

Anzahl

rashung zu verlieren, eine größere N Zie

Torpedoboote gegen dasselbe Es giebt keine Gefahr, die den

mäßig billigen und in einigen Monaten herzustellende1 ist die Möglichkeit gegeben, kolossale Schiffe dur Torpedotreffer zum Sinken zu bringen.

Diejenigen Mittel, welche man, wie die innere Schiffe in eine Menge wasserdicbht gegeneinander abge anwenden Tann, um die Gefahr des Sinkens für

Schif zu hindern, werden, selbs wenn sie diesen Zweck erreichen, Schiff aber,

daß das Die Wachtboote

dem niht vorbeugen können, und kampfunfähig wird. V cin S0 auf 000 m Uumaeben jUr eine mondhele Nat und bet nicht hin, ihm Sicherheit zu geben. Die Idee secischen Schuß von Drathneßen um ruhende Schiffe noch keine praktisch verwerthbaren Resultate ergeben, dies immer den Nachtheil haben, daß die so einge

fann,

wenn von anderen Schiffen angegriffen, ziemlich bewegungslos und

damit fast wehrlos wären. Z : Zablreichen und gut gebauten Torpedobooten

die Durführung einer Blokade nur {wer möglich sein. - Nacht würden die blockirenden Schiffe genöthigt sein, unter Dampf Ihr Kohlenverbrauh wird sehr gesteigert, die Anspannung der Besatzung wird bei unausgesetzter Wachsamkeit un- erträglich werden und Über Nacht werden die bloirten Häfen zu- Î Selbst in Bewegung werden die blockirenden Schiffe

das Weite zu suchen.

ganglich sein. Nachts nicht sicher gen und werden an den im Geschwader fährt, nicht

sein, die Torpedoboote

wird entbehren

ße den Schiffen des Panzergeshwaders als

Selbst in mondhellen Nächten und bei angesyannter Aufmerksamkeit ist kein Schiff im Bereich einer mit Torpedobooten reihlib ausgestatteten Küste seines Daseins sicher, am wenigsten kann es in solcher Lage vor Anker gehen.

ausgeruhter , einen

können Liter, die Dav

Ds erkennen. einestheils das

boote sind. eine Waffe, die Schwächeren besonders zugute glücklihen Fall, eines Krieges

ufe des leßten

zwei Torpedo- Herren eines

und seefähiger

in diesen |

Torpedolancir-

Bestellung ge- | giebt.

Rußland 125, Italien Oesterreich Frankrei beabsichtigen nächster Zeit. gehörigen Torpedos

oder eingehüllt jedo

nicht zu-

des Feindes zu | daß ein Theil fes müssen.

GII Be-

: können, offene Häfen haben. 1 Élecinen Boote einen einzigen

Eintheilung der theilter Räume, ein getroffenes | [ich{. bewegungs- mit denen reihen selbst Besatung

werden sollen.“

Man wird darauf gefaßt sein müssen, bei energishem ebrauch durch Havarie oder durch feindliches Feuer Torpedoboote zu verlieren, und mai wird die Zahl derer, die man für die verschie- denen Küstentheile disponirt, danach nicht gering bemessen dürfen. Aber man kann eine große Reibe solzer Verluste erleiden, ehe sie dem einer einzigen gepanzerten Fregatte gleichkommen. dem auf der fommt. in welhem wir Aussicht unserer bleiben, würden wir auf diesem Meere Torpedoboote ebenso wenig entbehren können, als wir dort geneigt sein würden, die Küsten- befestigungen aufzugeben. Einzelne, und gerade die wihtigeren Theile unserer Küsten begünstigen die Aktion der Torpedoboote durch ihr flacberes Fahrwasser, bis in welches hinein dieselben von größeren | und Fahrzeugen nit verfolgt werden können, und durch die mehrfachen Ausgänge, welche bei möglicher innerer Kommunikation überraschendes Vorbrechen und vielfahe Rücfzugslinien bieten. So z. B. die Küste zwischen Memel und Danzig, die Odermündungen, die Gewässer um Rügen, die Ostküste Holsteins und Schleswigs und vor allem die Watten, Inseln und Flußmündungen an der Nordsee.

Es ift hier nicht der Ort, auf Einzelnheiten in dieser Beziehung einzugehen, aber es wird erforderlich sein, die deutsche Torpedoboot- Sie haben_ keine | flottille auf 150 Torpedoboote, für Küstenkrieg und für Begleitung der Sclachtschiffe zusammengenommen, und eine Reserve für havarirte Boote mit eingerechnet, zu bringen. Damit würde die deutsche Flotte 2 x in Bezug auf Torpedoboote die erste der Welt werden, wie sich aus | städten Europas der Anlage über den Besitstand der Seemächte an Torpedobooten er- Gs besißen z. Z. England fertige Torpedoboote 119 und im Bau begriffen find 10, zusammen 129, Frankreich wird demnächst 76, 53, Holland 14 und Dänemark 9 haben. eine Die Durchschnittskosten eines Torpedobootes, die dazu und Revolverkanonen : f vorausfihtlich auf 240 000 /( beziffern, doch ist nicht ausgeschlossen, der Boote größer und vemnach kostspieliger, cin anderer Theil kleiner und billiger ausgeführt wird, _wär die Zahl 150 zu erreihen, noch 115 Torpedoboote zu beschaffen. Je früher dies geschieht, um so ruhiger würden wir dem Erscheinen feindlicher Ges{wader voc unseren Häfen entgegensehen können, um fo länger würden wir, auch wenn wir die hohe See nicht halten

Während das Torpedoboot vorherrschend einen offensiven, an den Gegner herangehenden Gebrauch vorausfeßt, werden feste Torpedo- batterien an denjenigen Stellen der {malen Fahrwasser, Hafenecin- fahrten und Flußläufe zu legen sein, Einfahrt erzwingen will, passiren muß. Ï wißheit gegeben, daß folhe Batterien monatelang unter Wasser liegen können, ohne in ibrer Wirksamkeit zu leiden. ) seeküste sind Torpedobatterien mit 51 Torpedos im Ganzen erforder- Noch nicht so bestimmt läßt sich die Zahl der Torpedobatterien sUr die Nordseelüste z. Z. berieben, 2 je 1 Versuchen gemacht werden, die im Laufe dez Sommers angestellt

(Schluß folgt.)

36,2, 16. Februar: Die Torpedo- hohen See auh in dem bâtten, während heimis{hen Meere zu

Und herrscend blieben.

Berlin

Südwest, und

in der Vorwoche.

24, Schweden-Norwegen 15, „Oesterreich, England und beträchtlihe Vermehrung in

inbegriffen, werden sich

Es wären, um

etwas ab;

fieber der Sterbefälle. gleiche welche der Feind, wenn er die | die Zahl der Versuche haben uns die Ge-

Für die deutsche Oft-

Vorschläge sollen erst nah Bromberg, ferner

unter- zu ziehen, hat und würde über- zäunten Schiffe,

gegenüber toird zchSede

ihnen fol- eind, wenn “ev konnen, ihr

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlihungen des Kaiserlichen Gesund- heitsamts sind in der 10, Jahreswoche | 1 auf den Jahresdurch\chnitt berechnet, als gestorben gemeldet : in Berlin 23,0, in Breslau 35,3, in Königsberg 34,8, in Cöln 27,3, in Frankfurt a. M. 21,9, in Hannover 19,0, in Caffel 28,0, in Magdeburg 16,2, in Stettin 31,2, tn Altona 33,2, in Straßburg 30,1, in München 35,5, in Nürnberg 27,2, ü | ì den 29,7, in Leipzig 25,0, in Stuttgart 26,0, in Braunschweig 28,7, in Karlsruhe 16,0, in Hamburg 28,5, in Lübeck —, in Wien 30,7, in Budapest 34,1, in Prag 39,5, in Triest 40,3, in Krakau 28,2, in Basel 13,9, in Brüssel 27,0, in Amsterdam 27,9, in Paris 26,5, in London 21,0, in Glasgow 2,09, m Liverpool 20,6, tin Dublin 260, in

Todesfälle an von je 1000 Bewohnern,

in Mey 24,3, in Augsburg 30,1, in Dres-

abgenommen.

L E L L R E Än ———r- e

burg, Turin traten Masern erfuhr in

Sterblichkeit wie în der

Chemnitz, Elberfeld, Wien ; Plauen, Berlin, Leipzig, Dessau, Forst, Hamburg, Bremen, Braun- \hweig, Crefeld, Frankfurt a. M, wie auch in Amsterdam, Paris, St. Petersburg, Turin, Madrid u. a. Sterbefälle an Unterleibs- typhus waren nur in Breslau, St. Petersburg und Turin häufiger. Todesfälle an Fleckiyphus kamen aus deutschen Städten nur 1, aus

Edinburg 20,2, in Kopenhagen 23,0, in Stockholm 26,3, in Chri- stiania 21,3, in St. Petersburg 42,1, arsa Odessa 33,8, in Bukarest 36,4, in Rom —, in Turin 43,2, in Madrid in Alexandrien 33,8, In der Zeit vom 10. Februar bis in New - York —, St. Louis 18,9, ir Chicago —, 19,7, in Kalkutta 28,6, in Bombay 29,2, in Madras 62,9. Beim Beginn der Berichtswoche und bis um die Mitte derselben herrschten an den deutshen Beobachtungsorten östlihe und \üdöstliche Windrichtungen, die auch in Konitz bis an das Ende der Woche vor-

in Warschau 29,5, in

in Philadelphia 21,3, in

in Cincinnati —, in San Franzisko

Am 5. und 6. ging der Wind an den meisten

Stationen nah Nordwest und blieb, mit nord- und südöstlichen Strö- mungen wechbselnd, auch bis an das Ende der Woche vorwiegend. In und Karlsruhe Nordost, in blieb ) Rid tungen bis an das Ende der Wode wehend, wo sich der Wind in Karlsruhe nach Südwest drehte. Die Temperatur der Luft war eine niedrige und entspraw nur in Cöln der normalen : - deren Stationen erreichte sie das vieljährige Monatsmittel nicht. Bei vielfach nebliger Witterung erfolgten 1 nit häufig und meist nicht ergiebig. Der beim Wochenbeginn mäßig hohe Druck der Luft nahm am 2. März zu; das Barometer be- hauptete sich mit geringen Schwankungen bis in die leßten Tage der Woche, wo er auffälliger abnahm, auf seinem Standpunkte. Die Sterblichkeit hat in der Berichtswoche in den meisten Großs- zugenommen,

Wind am 6. nach Oft Breslau nach West und Stationen aus diesen Rich-

ging der München und an diesen

an den an-

Niederscbläge, meist Schnee,

in Berlin blieb sie die gleiche wie Die allgemeine Sterblichkeitsverhältnißzahl für die

deutschen Städte stieg auf 26,1 von 24,8 der Vorwocbe (pro Mille und Jahr berechnet). Insbesondere war die Sterblichkeit des Säug- lingsalters eine gesteierte. berechnet) 79 Säuglinge gegen Berlin 65, in München 134. Die Sterblichkeit in der höheren Alters- flafse (über 60 Jahr) war dagegen eine verminderte. i 5

Unter den Todesursacen zeigen die Infektionskrankheiten meist ein gegen die Vorwoche wenig verändertes Vorkommen; nur Masern wurden in deutschen Städten seltener. ( durchfälle der Kinder und akute entzündliche Prozesse der Athmungs- organe sowie Lungenphthisen führten häufiger zum Tode, i fälle an Masern wurden in Breslau, Essen und Hamm häufiger, in Lübeck, Kiel, Ulm, München, Regensburg, Straßburg nahmen sie auch in Wien, Paris, London, Manchester, St. Peters-

Von 10000 Lebenden ftarben (aufs Jahr 75 der vorhergegangenen Woche; in

Darmkatarrhe und Brech-

Todes-

Das Schatrlach- eine Steigerung zeigten fast die Geringer wurde München. Dresden,

bösartig auf. in Berlin und Croup Vorwoche. in Königéberg, Breslau, größer in Stettin, Elbing,

recht Elberfeld und Diphtherie

Opfer

aus Palma 1, aus Malaga und Granada je 2,

aus St. Petersburg 3, aus Madrid 4, aus Murcia 5 zur Meldung. Sterbefälle an Keuchhusten waren in Berlin, Cöln und Deuy ver- mindert, in Lübeck, Dreéden, Hamburg, Bremen vermehrt. Akute entzündlihe Prozesse der Athmungsorgane zeigten si allgemein hâäu- figer und führten, wie stets im Frühjahr, öfters zum Tode. Aucb Darmfkatarrhe und Brechdurhfäle der Kinder veranlaßten, namentli in Hamburg, mehr Todesfälle. Ruhrfälle waren vereinzelt. akutem Städten nur 3 (gegen 9 der Vorwoche) zur Meldung. Dem Kind- bettfieber erlagen in deutschen Städten 22 Frauen. Sterbefälle an Pocken kamen aus Berlin, Graudenz, London, St. Petersburg, St. Louis einzelne, aus Liverpool, Warschau, Venedig, Madrid, Granada, Lissabon je 2, aus Paris und Murcia je 3 zur Meldung. j waren Pocentodesfälle in Wien, Birmingham, Malaga; in bedeu- tender Ausdehnung herrshten Pocken in Turin, Krakau, New-Orleans und Prag (wo sie 46 Todesfälle in der Berichtswoche hervorriefen). Sierbefälle an Cholera haben in den größeren indischen Städten Aus Kalkutta werden Mitte Innuar 5, aus Bombay (Anfang Februar) nur noch 11 Todesfälle gemeldet.

Auch

Gelenkrheumatismus kamen aus deutschen

Hâäufiger

TEG E M G N O O 4 U; N O MNEEALKZ S A M T SZ E

E TOAALEZA Cr 3 T N ARO

D 34 +4 Preuß.

Preußischen Staats-Anzeigers :

Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32. A

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl. 0346] Bwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll die im Grundbuche von der Königstadt Band 74 Nr. 3984 auf den Namen des Kaufmanns Bernhard Spröde eingetragene ideelle Hälfte des hierselb Münche- bergerstr. 5 belegenen Grundstücks

am 30, Mai 1884, Vormittags 10} Uhr, vor dem unterzeichneten Geriht an Gerichts- stelle Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer Nr. 15, versteigert werden.

Das Grundstü ist mit 7130 4 Nußtungs- werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch- blatts, ctwaige Abshätßungen und andere das Grund- tück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüdenstraße 58, 2 Treppen, Zimmer 29 A, einge- sehen werden.

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An- sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige- rungêvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten spätestens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläu- biger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksibtigt werden und bei Verthei- lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An- sprücbe im Range zurücktreten. e

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. :

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird

am 30, Mai 1884, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichts\tele, Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer 15, verkündet werden. Berlin, den 6. März 1884. e S Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 52,

Mi Insera e für den Deutschen Reichs- und Königl.

Staats-Anzeiger und das Central-Handels- { register nimmt an: die Königliche Expedition | 1. des Deutshen Reichs-Anzeigers und Königlich

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen U, dergl. 3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung M u. 8, w. von öffentlichen Papieren,

Deffentlicher Anzeiger. ata nehmen an: die Aanoncen-Expeditionen al

„Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haaseustein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Séhlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

5, Industrielle Etablisgsements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Läterarische Anzeigen.

8, Theater-Anzeigen. | In der Börsen-|

Annoncen - Bureaux. M

9, Familien-Nachrichten.! beilage. E

[1346] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Hasenhaide und den Weinbergen Band 11 Nr. 454 auf den Namen des Sattler- meisters Albert Buschow hier eingetragene, Mitten- walderstraße Nr. 16, belegene Grundstück

am 28. Mai 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Geriht an Gerichts- stelle Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer Nr. 15, versteigert werden.

Das Grundstück ist mit 19950 4 Nuzungs- werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund- buchblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie beson- dere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüdenstraße 58, 2 Treppen, Zimmer 29A., eingesehen werden. i i

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nit von selbst auf den Ersteher übergehenden An- sprücke, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige- rung8vermerks nicht hervorging, insbesondere der- artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. :

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. :

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird

am 28. Mai 1884, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer 15, verkündet werden. i

Berlin, den 6. März 1884.

Königliches Amtsgeriht I. Abtheilung 52.

[13470] Aufgebot. : 5

Die Handlung Hartwig Kantorowicz zu Posen hat das Aufgebot des von Ignatz Konopinski zu Neu- stadt an der Warthe ausgestellten und von der Frau Anna Weinert daselbst acceptirten Wechsels über 600 Æ, d. d. Posen, den 1. November 1878, zahl- bar am 1. Februar 1879 in Posen an die Ordre der Antragstellerin, beantragt : S

Der Inhaber dieses Wechsels wird aufgefordert, bei dem unterzeichneten Gerichte, spätestens in dem

aus

den 9. Oftober 1884, Vormittags 113 Uhr, im hiesigen Amtsgerichts-Gebäude, Sapiehaplatz Nr. 9, Zimmer Nr. 5, anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Letztern. erfolgen wird.

Posen, den 15. März 1884. :

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[13465] In Sachen S der Direktion der Beverstedter Spar- und Leihkafse zu Beverstedt, Gläubigerin,

ean den Hofbesißzer Carl Becken in Hetthorn, Schuldner, wird auf Antrag des Gläubigers die Zwangsvoll- ftreckung, sowie insbesondere der auf den 14, Mai d. I. angeseßte Subhastationstermin aufgehoben. Geestemünde, 15. März 1884. Königlihes Amtsgericht. I. Bacmeister.

[13476] / Ueber die im Grundbuch von der Stadt Cottbus Dd, L Bl, Nr. 195 Abth. Ul. Nr. 3 ohne Benennung des Gläubigers cingetragenen Kauf- gelder von 50 Thlr. aus der Urkunde vom 25. August 1764 ist nach erfolgtem Aufcufe das Aus\{lußurtheil erlassen. Cottbus, den 14, März 1884. Königliches Amtsgericht.

[13335] Oeffentliche Zustellung. :

Die unverehelichte minderjährige Martha Zeeb in Breslau, vertreten durch ihren Vormund Kaufmann Herrmann Schartmann in Breslau und dieser ver- treten durch den Rechtsanwalt Dr. Steinfeld in

zur Zeit in Amerika mit der Behauptung, daß Beklagter ihrer Mutter, der verwittweten Glaser- meister Zeeb nah dem Schuldscheine vom 10. Januar 1876 300 Thlr. verschulde, daß diese Forderung mittelst Cession auf sie übergegangen, daß im Monat September 1883 zwischen dem Kaufmann Schart- mann, ihrem Vormunde, und dem Verklagten ein Vergleich ftattgefunden, Inhalis dessen der Ver- klagte si verpTihtet hat, ihre aus dem Schuld- scheine vom 10. Januar 1876 herzuleitende Fors- derung in monatlihen Raten zu bezahlen, daß er aber mit der Zahlung der Raten pro September 1883 bis Februar 1884 inkl. im Betrage von 120 M in Rückstand gerathen sei und beantragt, den Verklagten zu verurtheilen, 120 6 nebst 59% Zinsen vom Tage der Klagezustellung an fie zu zahlen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Sie ladet den Verklagten zur mündliwen Ver- handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts8- geriht zu Breslau auf den 20. Mai 1884, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 4. _

Zum Zwecre déëx öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Breslau, den 7. März 1884.

Haake, i Gerichtsschreiber des Königlihen Amtsgerichts.

or s [13331] Deffentlihe Zustellung.

Die K uratel über die außerehelichen Kinder der verlebten Bauerstochter Barbara Weidner von Oberküps, Namens „Georg“ und „Anna Barbara“, vertreten durch den Vormund Johann Weidner, Ockonom zu Oberküps, hat gegen den ledigen groß- jährigen Dienstknecht Pankcaz Schickendanz von Roßdach, z. Zt, ‘unbekannten Aufenthalts, wegen Ansprüche aus außerehelihen Schwängerungen beim K. Amtsgericht Scheßliy Klage erhoben und bean- tragt, daß Beklagter in einem für vorläufig voll- streckbar zu erklärenden Urtheile für s{uldig erkannt werde: 4

I. 249 A rüdständige Alimente für Georg Weidner

auf die Zeit vom 25. September 1879 bis da- hin 1883 zu bezahlen,

I]. die Vaterschaft zu dem von der nun verlebten

Barbara Weidner am 16. April 1880 außer-

Breslau, klagt gegen den Glasermeister F. Klait,

ehelich geborenen Kinde „Anna Barbara" anzu-