1884 / 73 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

in das rihtige Geleise zurückgekommen; aus den leßten Jahren lägen Ausschreitungen niht mehr vor. Man könne daher sine ira et studio ruhig prüfen, ob und wie die Grund- lage eincr Reform der Aktiengeseßgebung gefunden werden könne, in der Weise, daß die Aktiengesellshaften weiter be- stehen fönnten, zugleich aber auh nah Möglichkeit den Aus- \shreitungen des Unternehmungsgeistes vorgebeugt werde. Die Aktiengesellschaft sei eine Jnstitution, die nur mit Hülfe einer speziell auf sie gerihteten Geseßgebung ins Leben treten könne. Erst eine Spezialgeseßgebung ermögliche die Existenz und das wirthschaftlihe Funktioniren einer Vereinigung von Per- sonen und Kapital, wie sie in der Aktienge)ellschaft zu Tage trete. Hieraus folge auch die Pflicht des Staates, diese spezielle Geseßzgebung, die allein die Aktiengesellschaft ermög- liche, so einzurihten, daß das Recht, die gute Sitte und der Volkswohlstand durch sie nicht geshädiat würden. Diese Pflicht des Staates könne mit dem bloßen Hinweis darauf, daß Nie- mand gezwungen sei, Aktionär zu werden, nit von der Hand gewiesen werden. Der Staat aber habe sciner Pflicht dur die Novelle von 1870 nicht ausreichend genügt ; womit er bei- läufig nicht etwa sagen wolle, daß die Ausschreitungen der Gründerzeit, diese Konsequenzen der damaligen anomalen Zeitverhältnisse, vermieden worden wären, wenn man eine bessere Aktiengeseßgebung gehabt hätte. Der Wiederkehr wirth- schaftlicher Krisen könne der Staat ja niemals durch die Ge- seßgebung vorbeugen; wohl aber könne derselbe verschiedene Mißbräuche und Uebelstände, die nah der Novelle von 1870 im Aktienwesen möglich seien, durch ein gutes Gesetz beseitigen. Auch er meine, wie die Motive , daß allein durch strengere Handhabung des Konzessionswesens der Staat nicht in der Lage sei, dem Publikum einen wirksamen Schuß zu gewähren, daß derselbe hierzu vielmehr besonderer Normativbestimmungen und gesctlicher Kautelen be- dürfe. Wie diese Bestimmungen und Kautelens nun aber in dem Entwurfe selbst vorgeschlagen seien, sei doch darin viel- fah das wünschenswerthe Maß bei weitem überschritten wor- den. Sei er also mit der Richtung und der Grundlage der Vorlage einverstanden, so müsse er doch sagen, daß die Summe der vorgeschlagenen Kautelen nicht zur Ershwerung oder Hem- mung der Aktiengesellshaften dienen dürfe, welhe an ein Verbot grenzten. Jn dieser Beziehung halte der Entwurf aber nit immer die richtige Grenze ein, Zunächst sei der Entwurf nur allzusehr beherrsht von dem Geiste des Arg- wohns gegen Alles, was mit Aktiengesellschaften in irgend einer Beziehung biëher zu thun gehabt habe. Sodann halte er eine Bestimmung über den Minimalbetrag der Aktien niht für durchführbar. Auh gebe die allzushwere Verantwortung den Gründern, den Aufsichtsräthen, den Vor- ständen und denjenigen, welche die Aktien emittirten, zu shweren Bedenken Veranlassung, indem dadur rur bewirkt werde, daß Niemund, der guten Namen und Vermögen zu verlieren habe, sich überhaupt in eine Gründung einlassen werde. Ganz unverständlich sei es ihm, wie man zu der- artigen Bestimmungen, wie sie in der Vorlage bezüglich der Stellvertretung einer gewissen Kategorie dex Gründer und Aussichtsräthe ausgedrüdckt seien, habe gelangen können. Es sollten dadurh „unbetheiligte“ Vertreter geschaffen werden, aber er frage, welcher anständige Mann könne ih überhaupt zu einer derartigen Stellvertretung hergeben. Die hohen bei der Gründung von Kommanditgesellschaften vorgesehenen Säße der Attien machten die Betheiligung an solchen Gründungen schwierig und das Zustandekommen ver leßteren selbst oft zur Unmöglichkeit. Ferner habe er zwei s{chwere Bedenken, die ih namentli}h auf die Jndividualrehte der Aktionäre und auf die Haftbarkeit des Vorstandes der Aktiengesellschaften bezögen. Die Besißer des zehnten Theils des Aktienkapitals könnten schon eine gerihtlihe Prüfung der Verhältnisse der ganzen Gesellschast beantragen; die Besitzer des zwanzigsten Theiles der Aktien könnten {hon eine Klage wegen nachlässiger Ge- schäftsführung anstellen, der zehnte Theil könne {hon eine Vertagung der Generalversammlung bei Prüfung der Bilanz bewirken. Diese Minoritätsrechte machten einen geordneten Geschäftsgang unmögli, und öffneten der Chikane Thür und Thor. Was nun die Haftbarmachung der Vorstände anlange, jo sei darin der Grundsag ausgedrückt, daß jedes Vorstands- mitglied von vornherein so lange als unehrlic angesehen werden solle, bis es seine Ehrlichkeit dargelegt habe. In der weitgehendsten Weise sei nach der Vorlage jedes Mitglied des Borstandes den Chi- kanen einer kleinen Minorität ausgeseßt. Ein anständiger Ge- schäftsmann werde cs kaum wagen, falls die betreffenden Bestim- mungen hinsichtlich des Vorstandes Geltung gewönnen, fich unter die rigorosen Bestimmungen dieses Geseßes zu begeben. Sonach werde man gerade die anständigen Elemente von dem Aktienwesen fern halten, und Neugründungen würden über- haupt nicht mehr entstehen. Aber auch die bestehenden Gesell- sGasten würden unter dem Einflusse dieser Bestimmungen zu Grunde gehen, und viele Tausende von Menschen, die dabei Arbeit fänden, weite Kreise der Bevölkerung, die dabei mit Kapital betheiligt seien, würden dann in der \hwersten Weise in Mitleidenschaft gezogen werden. Leider scheine eine solche Hemmung die Absicht des Entwurfes zu sein. Aber bedenke man doch, die Kapitalskrast des Einzelnen lange heut zu Tage für große wirthschaftlihe Unternehmungen nicht aus ; wolle man etwa nur auf die Mittel des Staates, auf den Staatssozialismus reflektiren ? Das Gese werde einer gründ- lichen Erörterung in der Kommission bedürfen ; hoffentlich werde es an einem Entgegenkommen der Regierung nicht fehlen, damit ein brauchbares Gescß zu Stande komme, er und seine politishen Freunde würden sih ernstlich an der Mitarbeit bei dieser Aufgabe betheiligen. Er beantrage die Ueberweisung an eine Kommission von 21 Mitgliedern.

Der Abg. Dr. Reichensperger (Olpe) betonte, die Be- urtheilung der Vorlage werde cine verschiedene sein, je nachdem man sich auf den Standpunkt der «Fndustrielen und Kommerziellen oder auf den der öffentlihen Meinung stelle. Er für seinen Theil {ließe sich der öffentlihen Beurtheilung an, obgleih auch er überzeugt sei von der Verbesserungs- bedürstigkeit der Vorlage nah manchen Seiten hin. Billigen kónne er nur das Bestreben des Entwurfs, die Wiederkehr derjenigen Mißbräuche des Kapitals, die in der Gründer- periode vorgekommen seien, möglichst abzuhalten. Das sei eine Forderung der öffentlihen Moral. Dagegen vermisse er in dem Entwurf eine energische Bestimmung gegen das verwandtschaftlihe Koterienunwesen in Vorstand und Aufsichts- rath der Aktiengesellshasten. Jn einzelnen RNheingegenden habe man es thatsählih dahin gebracht, daß Vorstand und Aufsichtsrath immer aus derselben Familie gebildet sei, Und daß die Leitung dieser Gesellschaft zu eigennüßigen Zweckäen mißbraucht sei. Diese Erscheinung sei au in Frankreich hervorgetreten, und die französische Sprache habe mit

Rüksiht auf die Ausbeutung der Aktionäre durch jene Koterien das Sprüchwort gebildet: „il est dupe comme un actionaire.“ Es sei nun derartigen Koterien gegen- über mancher Zügel hier angelegt, er vermisse aber einen wirklih ausreihenden Schuß der Aktionäre durch den Straf- rihter. Was die Generalversammlungen betreffe, so hätten Majorität wie Minorität den gleichen Anspruch auf Gerechtig- keit und Billigkeit. Es sollte aber doch für den Reichstag keine unbekannte Thatsache sein, wie es in den Generalver- sammlungen mittelbar und unmittelbar gemacht werde. Wisse man denn nicht, wie die verschiedenen Vertretungsmandate geschaffen würden, wie meistens grade die zu kontrolirenden Organe es seien, welche sich in den Besi dieser Vertreter- mandate seßen ließen? Ein großer Uebelstand liege noch darin, daß öffentlihe Personen, welhe im Verwaltungs- vorstand und namentlich im Aufsichtsrath säßen, durhweg nah seiner Erfahrung in einer ganzen Reihe anderer Aktien- gesellshasten ebenfalls dieselben Funktionen annähmen, wo- dur es also handgreiflich möglich sei, daß in den beider- seitigen Organen dieselben Personen entschieden. Daß dies niht im FJntereffe jeder einzelnen Gesellschaft geschehe, sei selbstverständlih. Dazu komme noch das Tantièmenunwesen, welches in Deutschland herrschend geworden sei, und welches die Aktionäre zu Gunsten des Vorstandes und Aufsichtsraths \chädige. Den Schuß der Minorität halte er für dur&aus gerechtfertigt und glaube, daß die Befürchtung einer Benachtheiligung der Ge- sellshaft durch diese Minorität zum Mindesten übertrieben sei. Er meine, daß ein Aktionär, möge derselbe der Majorität oder Minorität angehören, mindestens soviel Einsicht in die Angelegenheiten der Gesellschaft zu beanspruchen habe, wie sie der Urwähler oder Gewählte für das Parlament dem Staate gegenüber besiße. Jeder müsse in die Möglichkeit gesetßt werden, seine Rechte geltend zu machen. Dashalb habe er es mit lebhafter Freude begrüßt, daß die betreffenden Personen des Vorstandes und Aufsichtsrathes die Sorgfalt cines ordent- lihen Hausvaters und Geschäftsmannes für den Fall nach- weiscn müßten, daß die Aktionäre den Nachweis erbrächten, daß ihnen durch den Vorstand und Aufsichtsrath Schaden er- wachsen sei. Das entsprehe niht allein dem natürlichen, sondern auch dem gemeinen und sranzösish - rheinischen Recht. Was die strafrechtlihe Seite der Frage betreffe, so sei es niht gut, wenn das Geseg nur überall da Straf- bestimmungen eintreten lasse, wo eine absichtlice oder wisscnt- lihe Verleßung zum Nachtheil der Gesellschast vorliege. Es sollte auch jede Fahrlässigkeit in der Erfüllung dessen, was einem ordentlichen Geschäftsmanne obliege, in jedem Falle bestraft werden. Das sei niht blos seine individuelle Mei- nung, sondern cine Ueberzeugung, wie sie si das preußische Obertribunal auf Grund einer langjährigen Judikatur gebildet habe. Es habe die Prozesse von drei großen rheinischen Aktien- gesellschaften zu bearbeiten gehabt, nämlich der niederrheinischen Jndustrie- und Handelsgesellschaft in Düsseldorf, der Crefelder und Kreis Kempener Jndustrie-: und Eisenbahngesellschaft, und der Rheinischen Effekt-nbank in Cöln. Es habe sich dabei herausgestellt, daß die Berichte, welche in den Generalversamm- lungen erstattet seien, in unglaublicher Weise die Wahrheit unterdrückt hätten und baß ferner über die Depositen, die ver- trauensvoll bei den Gesellschaften hinterlegt seien, in rehts- widriger Weise verfügt sei. Die Vorstände seien veructheilt, die Mitglieder der betreffenden Aufsichtsräthe natürlich auh in Strase genommen. Als ihnen die That- sahen vorgelegt seien, hätten sie die Hände über den Kopf zusammen vor Entsezen über diese Schandthaten ge- lagen, die ohne ihr Wissen und Willen vorgekommen feien. Sie hätten aus Vertrauensseligkeit zur Verwaltung sich nicht ge- nügend informirt. Die öffentliche Moral und das Rechtsbewußtsein fordere, daß bei einer solzen Bernachlässigung von Pflichten von Personen, die salarirt seien, au eine eFahrlässigkeits- strafe eintrete. Dagegen gehe, glaube er, die Bestimmung des 8. 240 zu weit, wonach der Vorstand unverzüglich die Generalversammlung berufen, und ihr Anzeige machen müsse, fobald der Verlust, welcher aus der Jahresbilanz oder einer im Laufe des Geschäftsjahres aufgestellten Bilanz sich ergebe, die Hälfte des Grundkapitals erreicht habe. Es sei gar nicht aus- gesprochen, daß diese Zwischenbilanz mehr als eine Privat- arbeit des Vorstandes sein müsse, daß also auch der Aufsichts- rath Kenntniß von dieser Bilanz haben müsse. Es entscheide also die subjektive Ueberzeugung des Vorstandes, welche chließlih zur Anmeldung des Konkurses führen könne. Auf- gabe der Kommission werde es sein, dieses und ähnliche Be- denken zu lösen, und völlige Klarheit auf diesem wichtigen Gebiete zu schaffen. Er beantrage daher, die Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen.

Der Abg. Dr. Hartmann hob hervor, die RNevisionsbedürf- tigkeit der Novelle vom 11. Juni 1870 sei in der öffentlichen Meinung, und auch von den Vorrednern anerkannt worden. Die Behauptung aber, daß die Beschaffenheit des Geseßes mit den Ausschreitungen der Gründerzeit und mit der unterlasse- nen Verantwortung der Gründer nah der Zeit des Krachs in gar keinem Zusammenhange gestanden hâäite, müsse er für unrichtig erklären, insbesondere, wenn gesagt werde, daß den Behörden in dieser Beziehung ein Vorwurf g?zmacht werden müsse. Das Geseß habe aber den Behörden keine ausrei- chende Handhabe gegeben, um während der Heit, wo das Aklienwesen geblüht habe, von Amts wegen einzuschreiten, und die Gründer und Gründergenossen zur Verantwortung zu ziehen. Die Prozesse, insbesondere die Strafprozesse, hät- ten meistens mit Freisprehung geendet, und enden müssen. Au in der Richtung, in welcher eine Revision des Gesetzes sih zu bewegen habe, habe im Wesentlichen zwischen den Vor- rednern Uebereinstimmung geherr)cht. Der Zeitpunkt zur Nevision sei ausgezeihnet gewählt. Die Erfahrungen aus der Zeit des Grün- derwesens seien noch nicht vergessen, und man habe inzwischen eine Reihe von Jahren durchlebt, bei Verhältnissen, welche zwar Anfangs nicht normal gewesen seien, die sih aber nah und nah normal entwickelt hätten, so daß man sih augen- blicklih im Zustande verhältnißmäßiger Nuhe befinde. Das sei der geeignetste Zeitpunkt, um sine ira et studio an das RNeformwerk zu gehen. Die Art, wie der Geseßentwurf den Stoff bearbeite, und die Berathung vorbereitet habe, sei eine sehr erfreulihe, Die Vorlage zeige in der That eine sehr eingehende Bearbeitung von hoher wissenschaftlihher Bedeu- tung. Dem sei es auch zuzuschreiben, daß die Differenzen im Einzelnen nit so bedeutend seien, als man gegenüber dem spröden und s{chwierigen Stoff von vornherein hätte erwarten lönnen. Die Bedenken, die er theils in seiner Verson, theils Namens seiner politischen Freunde zu äußern habe, seien au schon von den Vorrednern erwähnt worden. Was nun zu- nächst die Kommanditgesellschaften auf Aktien betreffe, so seien

| dieselben in der That für das wirthschaftlihe Leben Deutsch-

lands nöthig. Daß ihre thue nihts zur Sache. 30 davon seien Banken.

bei den Aktiengesellshaften die Akti lauten sollten, bemerke er, daß schon d reiche, die Ausstellung der Aktien Man habe ferner ausgestellt, daß durch die persönliche Haft zu seh Man habe dagegen von allen Seiten anerkannt, daß ntwurf das Richtige treffe. g dieser Frage seiner Ansiht nach die ten. Vit seinem Einwande, daß der Ent- wurf in gewisser Beziehung niht streng genug sei, have ihm der Abg. Reichensperger aus der Seele gesprochen ; das besonders von dem Auss{chuß und Die Befürchtung, daß es an an welche sih zur Leitun den, scheine il

Zahl nur gering sei, nämlich nur 52, Diese 52 seien von hervorragender Be- Betreffs des Punktes, daß en nicht auf die Jnhaber as gegenwärtige Recht aus- auf Namen zu verlangen. die betheiligten Gesellschafter r herangenommen würden.

der Verantwortung der E aber bei Behandlun größte Vorsicht gebo

er möhte Verwandtem sagen. ständigen Leuten fehlen werde, g der Aktiengesellschaften verstehen wür- Es sei ja eine große, {were gen müßten auch getragen wer- es werde sich darüber eine Einigung er- Eine Mißgunst gegen die Aktiengefelischasten 1 Entwurf nicht gefunden. der Kommission gelingen werde, zur Freiheit des Wohlfahrt.

Der Abg. Dr. Bamberger erklärte, maßen das Geseß aus der Enthusiasmus der

m etwas nervös. Verantwortung, aber die Fol den, und er glaube, zielen lassen.

habe er in den Er hoffe, daß es die Fnteressen zu vertreten Handelsstandes allgemeinen er betrachte aecwisser- Ohne sich dem {ließen zu Art von Polemik und die Urheber der Vor- Jm Gegensaß zu den Ge- schäftigt hätten, nicht so sehr als aus der Jni- rungen, als aus der des Reichs- Die verbündeten Regierungen hätten vielmehr unter dem Druck gehandelt, den vas Land und usgeübt haben, als daß sie von selbs die N wendigkeit gefühlt hätten, hier heilend einzutreten. die Regierung in den positiv wirthschaftlihezn G plastishen Gestaltungen,

aus eigenem Antriebe und gehe, gehöre das vorliegende zu den Gesetzen, vielmehr deshalb vorgelegt würden, derholt verlangt habe. E wortlichkeit im Punkt die dem Spiel. Hätte sie sie niht nur diesem Hause, sehnlichen Tbeile der linken Seite den Motiven zu ersehen sei, sei der auf ein solches Ge haft, ob das Haus ohne

Vogelperspektive. Vorredner für die Vorlage an können, sei es ihm doch angenehm, sich jeder gegen die verbündeten Regierungen, und lage absolut enthalten zu können. die das Haus in der vorigen Woche s vorliegende

tiative der verbündeten Regie tags hervorgegangen.

betrachte er

dieses Haus

eseßen mit wie das Unfallversicherungsgesehz, eigener Machtvollkommenheit vor- die dem Hause weil der Reichstag sie wie- also jede Art von Verant- jer Fnitiative {hon von selbst aus Jemand für dieses Geseß zu tragen, so sondern zu cinem sehr an- des Hauses zu. es der Abg. seß hingedrängt hab:

Lasker gewesen, und es sei zweifel- ihn heute diese Frage zu diskutiren er Gelegenheit möchte er eine Ecklärung ab- geben, die einen außerhalb des Hauses stek treffe, und er bitte shon es nicht die vorliegende Sache be habe sih neulih gekränkt gefühlt, Schauß eine

würde dies jedenfalls eine Pactei Bismarck len können, daß der Abgeordnete si len Tönne, und möchte das bei dieser Ge- legenheit erklären. Wenn man in Deutschland die ftürmi Zeit Anfangs der siebzig:

enden Kollegen be- den Präsidenten, ihm dies zu gestatten, ob- treffe. Dec Abg. Schauß ier gesagt habe : würde, so sans pPhrase sein. Er habe sich nit dadurch belcidigt fül

er Zahre nicht erlebt hätte, so würde die Aktiengesellschaften niemals der Natur dieser Gesellschaften siegreih durch- an werde troß der iden Resultate erzielen. der Aktiengesellschaften, igen von den Aktien- thue er dies nicht, weil er Im Gegen- ein nothwendiges aber dieselben in der modernen Ent- widelung nicht entbehren, man müsse sich mit ihnen abfinden, man müsse sie mit ihren Vorzügen und Aktionär sei ein Mens

endigkeit einer Reform der entstanden sein. Aber nah würde man nicht im Stande sein, Refornien zuführen. Er sage dem Hause voraus, größten Anstrengungen keine befriedige Er für seine Person sei kein Gönner

und wenn er jeßt {were Schädigu1 gesellschaften abwenden wolle, so denselben eine besondere Gunst entgege! jehe die Aktiengesellshaften für Uebel an; man könne

Fehlern nehmen. Ein ch, der viel spazieren gehe, und am Ende Jahres gern eine große Dividende erhalten möchte, daß derselbe etwas für die Sache thue, licher Zustand, der aber nun einmal in den liege. Drei Punkte \ niht glüdcklich den Kapitalien der Minimalsag ohne daß der Gesellshafter mit von dem der Aktienge ie Generalversammlung bei der V endes Wort führe. Aktionären ?

Aktionäre

Dies sei ein unnatür- Verhältnissen eien es, die er in dieser Vorlage als Der cine 0, daß va ein zu hoher seinem ganzen Schicksal Der zweite, daß erwaltung ein entschei- [versammlung

bezeichnen

sellschaft abhängig sei.

Was sei denn eine Gener: L Suezkanal- Gesellschaft wahrscheinlich von Bombay bis Cin sollten diese Aktionäre zusammenkommen, durch Bevollmä(h- tigte oder auf irgend eine andere Weise? an der Verwaltung der Gesellschaft betheili versammlungen seien doch für de wo größere Uebel vorhand könnten sie nicht sein. Aussichtsräthe, Beam

Wie sollten sie ih Die General- n Fall da, um einzugreifen, en seien; aber wirkli Ein ferneres Bedenken sei, daß man te und Vertrauensmänner nit aus eigener Gewissenhastigkeit, aus ei sondern aus Furcht vor der Verantwortlich das Geschäft der Gesellshaft führen damit niemals moralische, verantwortliche, Wenn man Kla

suche, welche gener Sahkenntniß, keit, und der Strafe

tüchtige Männer ge über die Opfer der Gründer- die Unternehmungen bei enormen Kosten ten zu Stande gebracht hätten, so vergesse man doh nicht, was in Privatgeschästen verloren werde. nicht so wie von den Aktiengesellschaften. alte Frau, die an der Aktie 50 M verlicro Spektakel als fünfhundert Geschäftsleute, verwänden. Feder Verlust, der einer sei, stehe in dea Blättern; aufgesucht; aber ein großer Geschästsmann, men aus Nachlässigkeit verliere, halte es nicht cinmal seiner Frau. punkte in diesen beiden Din überall in der ganzen Natur und aud deten Verkeh

bekommen. zeit höre, und daß nur kleine Tha

höre man , mache mehr die ihren Verlust Aktiengesellschaft begegnet Zerantwortlichkeit der große Sum- bie Sache geheim, sage

Desholb seien die Vergleichs- gen ganz verschieden.

es werde die

h in der ihr nachgebil- rêwelt mit Vershwendung gearbeitet, shwendung gehe es nicht. auch vielfah Samenkörner auszgesäet werden, gingen; und diese Vershwendung finde man mehr man sich von der individuellen Tl dividuellen Verantwortung und individ sei mehr Verschwendung mit dem Aktieng

ohne Ver- Um Großes zu erreichen, die nicht auf- umsomehr, je hätigkeit, von der in- uellen Kraft entferne. efellschafts-

wesen als mit der individuellen Thätigkeit verbunden. Aber, man könne die Kur für dieses Uebel nicht einführen, ohne die Sache selbst zu zerstören, und deshalb möchte er denjenigen

erren, die in die Kommission gingen, den Nath geben: S man zu bessern, es sei ein allgemeines Verlangen, es seien große Anstrengungen gemacht, es sei des Versuches werth; aber stede man si das Jdeal -niht zu ho, wolle man nicht dahin streben, daß man mit dex angeborenen Unvollkommenheit die Aktiengesell- schaften felbst zerstöre. Das würde, wie er mit dem Kollegen Büsing vollständig Übereinstimme, ein großes Unglück für die ganze Ernährungsthätigkeit der Nation sein. Man würde da- mit einen Strih durch das ganze Erwerbsleben machen, der Alles angreifen würde. Mache man sfi klar, daß, wenn man au nicht unmittelbar die Verluste einer solhen Hand- lung übersehen würde, eines zum andern gerechnet noch Jahr- zehnte die s{limmen Resultate zu Tage fommen würden, die dur angehäuften Mißkredit in der Leitung dec gewerblichen Angelegenheiten s{hließlih eintreten müßten. Deshalb möchte er mit der Bitte, die Erwartungen niht zu hoh zu spannen, die andere Bitte vereinen, auch die Kommission so cinzu- richten, daß sie möglichst _vollkommen arbeiten könne. Er {lage vor, 28 Mitglieder für diese Kommission zu wählen, denn auch die Kommissionen arbeiteten nicht immer mit voller Beseßung. Und da die Arbeiten dieser Kommission sich bis in den Sommer hineinziehen würden, fo sei es wünschenswerth, daß ein Stamm von Leuten da sei, die allen Sizungen bei- gewohnt hätten. Dies werde nur geschehen, wenn das Haus cine große Kommission ernenne, und deshalb bitte er, eine Konmission von 28 Mitgliedern zu wählen.

Hierauf ergriff der Bevollmäthtigte zum Bundesrath, Staatzsefretär des Reichs-Juslizamts Dr. von Schelling das Wort:

Meine Herren ! Die Vorlage der verbündeten Regierungen hat im Allgemeinen eine freundliche Aufnahme in diesem bohßen Hause gefunden, denno habe ich aus der Diskussion den Cindruck gewonnen, als würde es den verbündeten Regierungen lieber gewesen scin, wenn ihre Vorschläge weniger gelobt und mehr gebilligt worden wären. Ich freue mich aber darüber, daß keiner der Herren Redner seinen Vortrag beendigt hat, ohne gleichzeitig scine Bereitwilligkeit auszu- sprechen, an der Herstellung cines leben8fähigen Gesetzes mitzuwirken. Ic) danke Ihnen, meine Herren, dafür, und bitte um ihre aufopfernde andauernde Hingebung.

Mit Rücksicht darauf, daß alle einzelnen Vorschläge in der Kom- mission einer eingehenden Erörterung werden unterzogen werden, verzichte ih darauf, die einzelnen Ausstellungen, die heute erhoben find, zu beleuchten, ih thue es auch deshalb, um im Interesse der Sache die etwa vorhandeaen Gegensäße nicht zu verschärfen.

Es fällt mir allerdings s{chwoer, auf einen Vorwurf, der gelegent- lid gemacht worden ist, nit einzugehen, cs war das die Behauptung, daß der Entwurf die Minoritätsrehte ver Aktionäre sebr begünstigt habe. Wenn wir in - irgend einem Punkte Mäßigung be- wiesen haben, so ist es gerade in diesem. Die herrschende Strömung, wie sie namentli auf dem Juristentage zu Tage trat, ging auf Er- weiterung der Individualrehte: wir haben dagegen die Minoritäts- rete in einer Weise eingeschränkt, daß in der That Chikanen nit mehr zu befürchien sind, daß von Minoritätsrechten nur daun wird Gebrauch gemacht werden können, wenn in der That tiefgreifende Uebelstände in der Geschäftsverwaltung vorgekommen sind. Allein au diesen Punkt wollte ich nur streifen. Der Grund, weshalb ih das Wort ergriffen habe, war, um mich gegen das Stihwort zu wenden,

elWes in agitatorisher Weise in das Land geschleudert en ist; ih meine die Behauptung, als sei der vorliegende Gefeßentwurf von Argwohn gegen den Handelsstand dik- tirt, und als fönnte, wenn die Vorlage Gesetz würde, kein anstän- diger Mens mehr sih entschließen, an der Verwaltung einer Aktien- gesellschaft theilzunehmen. Meine Herren, ich habe an und für {fi keinen Grund, solche Vorwürfe sehr tragisch zu nehmen, denn auch bei der Berathung der Novelle vom 4. Juni 1870 sind ganz ähnliche Bemerkungen gefallen; auch der Ausdruck drakonis, dessen sich der Or. Abg. Bamberger heute bedient hat, ist jener Vorlage damals nicht erspart geblieben. Mit welchem Rechte der Vorwurf damals gemacht worden ist, das hat die Folgezeit ergeben.

Woher wird nun das angeblide Mißtrauen der Vorlage gegen den Handelsstand hergeleitet ? Meine Herren, zunächst daraus, daß in dem Art. 226 und 246 den Mitgliedern des Aufsichts- raths und des Vorstandes die Anwendung der Sorgfalt eines ordent- lichen Gefchäftsmannes zur Pflicht gemaht wird. Meine H ruen, je höher die Einsicht, desto größer die Verantwortung! Weni wir also in der That die Verantwortlichkeit der Leiter der Aktiengesellschaften so hoh hinaufgeschraubt hätten, wie uns heute beispielsweise von dem Hrn. Abg. Büsing und Dr. Bamberger zum Vorwurf emacht wor- den ist, so würde ja darin nur cine Anerkennung der nctorischen Ge- chäftstüchtigkeit und Einsicht des Handelsstandes gefunden werden können, wir haben das aber niht gethan

Die verbündeten Regierungen wollen den Leitern der Aftien- gesellschaften keine andere Verantwortung zumuthen, als diejenige, die ieden Verwalter fremden Vermögens trifft, Wir stellen also einfach die Borstands- und Aufsihhtsrathsmitglieder unter das gemeine Recht.

Nun ftönnen Sie allerdings fragen: wie kommt der Entwurf dazu, daß er es für nöthig hält, dies ausdrücklih zu sanktioniren ? 0, meine Herren, da will ich Jhuen ofen gestehen: wir waren bestrebt, diese Wahrheit, die ich soeben ausgedrückt habe, näm- lih, daß der Leiter einer Aktiengesellschaft nichts anderes ist, als der Verwalter fremden Vermögens, diese Wahr- heit in dem Entwurf recht eindringlich niederzulegen. Denn wie der Hr. Abg. Reichensperger (Olpe) treffend hervorgeben hat: es hat fich allerdings die Neigung gewisser Aufsihtsräthe und Vorstandsmitglie- der gezeigt, die Aktionäre als misera contribuens plebs zu behandeln, deren Geld gleihsam ihnen à fond perdu überlassen et 10 DAB fle mit demsclben schalten und walten können, wie sie wollten. Diesem Gebahren gegenüber haben wir es allerdings für nöthig gebalten, einc Art Warnungstafel zu errichten, um mi eines Ausdruck des Abg. Lasker zu bedienen, und wir haben auf diese Warnungstafel auch den Say ge- \hrieben, der an sid auch aus allgemeinen Grundsäßen folgt, daß

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nämli, wenn ein Schaden entstanden ist, dann das Mitglicd des |

Aufsichtsraths nachweisen muß, inwiefern es in Bezug auf das Ereigniß, welches den Schaden verursacht hat, feinen Obliegenheiten nachgekommen ift. Es ift das cine Sache von untergeordneter Be- deutung, da ja die Beweislast nach heutigem Prozeßrecht keine große Rolle spielt, aber wir haben geglaubt, der Deutlichkeit wegen aud diesen Saß in den Entwurf aufnehmen zu müssen, der auch hätte wegbleiben können.

Wie kommt nun der Hr. Abg. Bamberger dazu, den verbündeten Regierungen den Vorwurf zu machen, sie wären der Ansitht, der Hans delsstand könne zu einer pflihtmäßigen Geschäftsführung nur ange- halten werden, indem man ihn der {werten Verantwortung und den schwersten Strafen ausseze. Wir sind im Gegentheil der Meinung : alles das, was der Entwurf vorschreibt, wird jeder pflichttreue und unsitige Geschäftsmann ganz von selbst, aub ohue durch geseulihe Vorschrift darauf hingewiesen zu sein, beobachten. Was der Ent- wurf bezweckt, ift nur, eine Scheidewand zu errichten zwischen an- ständigen und pflichttreuen und zwischen weniger anftändigen Elemen- ten, die sih in Aktiengesellschaften eingedrängt haben.

Meine Herren, nun ist noch cin anderer Punkt heute gestreift worden, nämlich die Verantwortlichkeit der Emissionshäuser und auch aus den Bestimmungen, die in dieser Beziehung getroffen find, hat der Hr. Abg. Büsing ein Mißtrauen gegen den Handelsftand herauslesen wollen. Meine Herren, wenn Sie

überhaupt eine WVerantwortlickeit für die Gründung einer |

Aktiengesell saft statuiren wollen, und ih nehme an, daß das die allgemeine Meinung des Hauses is dann können Sie die Verantwortlichkeit der sogenannten Emissionshäuser nicht bei Seite lasen, Sie würden sonst der Vorlaae ihren Lebensnerv durch- \chneiden. Denn, meine Herren, alle die Operationen, die zum Zu- standekommen einer Aktiengesellshaft nötbig sind, können möaglicher- weise auch durch heraxgezogene Strohmännecr, von denen vorkommen- den Falls nichts zu erholen ist, ausgeführt werden, während die Gründer im sichern Versteck bleiben. Aber wenn es darauf arfommt, die Aktien auf die Börse und in den Verkehr zu bringer, dann muß der Fus heraus, dazu kann man si nit Personen ohne Namen oder mit zweifelhaften Namen bedienen. Diese Patronage an der Börse und im Publikum, die kann wirksam uur übernommen werden von eirer namhaften Firma. Diese Emissionsfirmen werden in der Regel entweder selbst die Gründerinnen scin, oder sie werden mit den Gründern eng liirt scin. Deshalb kann man von ihnen mit Recht eine Prüfung nicht blos der Legalität der Gründer, sondern in gewissem Umfange au der Solidität verlangen, und man muß ibnen diese Prüfung zumuthen, weil hier der einzige Punkt ift, wo man den Sthlußstein einsegen kann, und wenn man as bier nit thäâte, man das ganze Verantwortlickeits\ystem auf Sand bauen würde. Ich wiederhole es, diz verbündeten Regierurgen sind weit davon entfernt gewesen, den Leitern der Aktiengesellschaften und den Emissionshäusern irzend etwas Unbilliges zuzumutben. Sie sind überzeugt, daß ihre Vorschläge nit dazu angethan sind, der Be- gründung legitimer Gesellschaft, die cinen praktischen Zweck verfolgen, in den Weg zu treten; jedenfalls liegt es ihnen ganz fern, folche Hindernisse zu bereiten. Im Gegentheil, die verbündeten Regierungen glauben die gesunden Erzeugnisse zu stärken, wenn sie nah Möglichkeit die glänzenden Sumpfblumen ausrotten, die den Untundigen ins Verderben locken.

Der Abg. Dr. Perrot erklärte, man dewege si bei Fest- stellung der Grenzen, in denen si die Aktiengesellschaften zu bewegen hätten, zwishen Scylla und Charybdis. Wenn man gesunde Elemente der Verantwortlickeit einführen wolle, dann fomme man dazu, die Aktiengesellshaften unmögli zu machen. Er hätte gewünscht, daß bei Gelegenheit der Debatte über das Sozialistengeseß auch davon die Rede gewesen wäre, welche Wirkung das Aktiemvesen auf die soziale Frage achabt habe. Keiner der Vorredner habe bisher die soziale Gefahr mit diefer Vorlage in Verbindung gebracht. _ Und dieses wäre seiner Ansicht nah doch von Nutzen gewesen. Nach einer ihm in die Hände gekommenen Statistik seien von 1873—78 auf dem Gebiete der Afktiengesellshaften 37 000 Arbeiter entlassen und allmählich 44 Millionen Löhne weniger gezahlt worden. Die wirthschaftlihe Bedeutung der Vorlage müsse also gegenüber dem juristishen Standpunkt, den sänumtlihe Vorredner ein- genommen hätten, auch hervorgehoben werden. Man spreche jo viel von der Unentbehrlihkeit der Aktiengesellschaften. Demgegenüber möchte er Folgendes hervorheben: Die Aktiengesellschaften, die man gewöhnli in 4 Kategorien theile, hatten im - Jahre 1880 Dividenden von 2,6—251/, Proz. vertheilt. Leßtere hätten die Bank- Aktiengesellschaften gezahlt. Die Jndustrie- Aktiengesellschaften hätten mit einem bedeutenden Uebershuß von Verlust ge- arbeitet. Wenn man beispielsweise die Ergebnisse der Eisen-

industrie in den legten Jahrzehnten betrachte, so finde man, !

daß von dem Jahre 1870—80 die Mehrproduktion nicht so bedeutend sei, wie von 1860—70. Man finde ferner, daß der Werth der erzeugten Produkte in der Eisenindustrie in der erstgenannten Periode geringer gewesen sei, als in der leßt: genannten. Wo bleibe also der Nugen der Aktiengesellschaften, wenn nicht nur die Produktion, sondern auch der Werth der Produkte geringer geworden sei mit dem Aufshwunge der Aktiengesellschaften. Sein Standpunkt gegenüber den Aktien- gesellschaften sei der, daß er sie niht nur für entbehrlich, jondern fogar für verwerflich halte. Der Abg. Sonnemann habe einmal gesagt, es gäbe für Geseße keine {leere Grundlage, als wenn sie auf juristischen Fiktionen aufgebaut jeien. Nun beruhten aber die Aktiengesellschaften fast aus- s{ließlih auf juristishen Fiktionen. Er beginne mit der Generalversammlung. Das Urtheil eines ehemaligen Kollegen laute: Eine wunderlichere Einrichtung als diese habe

C0 viele mcht gegeben, Auch der Kollege Bam-

berger habe ja gesagt, daß es nicht möglich el, DAB diese Jnstitution einen nüßlichen Einfluß ausübe, Bei dem Verwaltungsrathe begegne man ganz derselben Erscheinung. Der Verwaltungsrath solle der Aus\chuß der Aktionäre sein, derselbe sei es aber bekanntlih notorisch niemals gewesen und werde es auch nah diesem Geseze nicht sein. Er berufe \ich auf Dr, Strousberg, der es für unmöglich erklärt habe, daß er lroß seiner vielfahen Erfahrungen auf diesem Gebiete irgend welche Kontrole hätte ausüben können. Das Direk- torium sei ganz und gar eine juristische Fiktion und nit das, was das Geseh vorausseze. Aehnlich verhalte es si mit der Gründung der Gesellschaften. Fünf Personen genügten, um eine Aktiengesellschast zu gründen. Diese müßten die erste Generalversammlung berufen. Auch bei der sogenannten successiven Gründung liege es nicht anders. Auch daun kämen eben dieselben Personen, welche die Gründung vollzogen hätten,

| eo ipso in die erst? Generalversammlung hinein. Ebenso |

werde der Verwaltungsrath von den Gründern gewählt. FFerner sei ohne eine großartige Agiotage niemals ein größerer Aufschwung der Aktiengesellschaften mögli. Bezüglich der Er- höhung des Minimalbetrages der Aktie auf 1000 bis 2000 M gegen 300 s, wie es jeßt sei, müsse er wirklich fragen, wie man hier dazu komme, da doch in keinem Lande eine solche Beschränkung existire. Warum nehme man nicht die Norm von 5000 oder 10 000 6 an? Das wäre doch gerade so berechtigt. Was die

Namens- und Nichtnamensaktien anbelange, so würden für |

die Kommanditgesellshaften auf Aktien Namensaktien festgeseßt, warum nicht auh für die übrigen äfktiengesellschaften ? Die leßteren feien doh der reine Taubenschlag, ein Geschäft, bei

welchem si Niemand kenne, und Jeder komme und gehe, wie |

derselbe wolle, Einen Zweck hätten die Namensaktien in diesem Falle nicht, da sie ja mittels Giros übertragbar seien.

Konsequerit sei die Maßnahme nicht, ebenso wenig wie die |

Erhöhung der Einzahlung auf 25 Proz.; man müßte doch folgerihtig Vollzahlung verlangen, und Theilzahlung nicht zulassen. Zum Schluß noh einen Punkt. Es sei nämlich sehr der Mangel einer Statistik über das Afktienwesen zu beklagen. Das Geringe, was man darüber wisse, dürfte seine Auffassung jedenfalls unterstüßen. England allcin könne sich

einer ausreichenden Statistik rühmen. Eins fönne er dem |

Hauje voraussagen : Sollte dieses Geseh in dieser Form an- genommen werden, so werde bald von allen Seiten in Rück- siht darauf, daß es zu drakonish sei, das Verlangen der Abänderung und Milderung gestellt werden.

Der Abg. Oechelhäuser erklärte, er freue sich vom Stand- punkt der JFndustrie und des Aktienlebens konstatiren zu können, daß in diefem Hause von keiner Seite, mit Ausnahme des Vorredners, der bekanntlich im Aktienleben auf dem Jsolir- shemel sige, ausgesprohen worden sei, daß diese Vorlage

niht ein vorzüglihes Werk sei, und daß sie nicht einmal amendirungsfähig sei. Diese Vorlage sei eine der besten ge- seßgeberischen Arbeiten, die je dem Reichstage vorgelegen hätten. Auch seien in diesem Gesetze alle Vorgänge und die einzelnen Verhältnisse so klar gelegt, daß die Amendirung, wo sie nöthig, gcradezu leiht sein werde. Als Mitglied des Handelsstandes sage er, daß derselbe vor einer verstärkten und verschärften Verantwortlichkeit aller Organe der Aktiengesellschasten nicht zurückschrecke, im Gegentheil diese als Prinzip des Entwurfs anerkenne. Was vom Mißtrauen auch nur diktirt heine, er rene dazu Art. 226 —, daß von Mißtrauen dieser Ar- tikel nicht diktirt sei, wolle er den Versicherungen des Staats- sekretâärs von Schelling sehr gern glauben müsse aus dem Entwurf entfernt werden. Im Uebrigen schließe er sih der Beurtheilung der Vorlage von Seiten der Herren Goldshmidt und Dr. Wiener außerhalb dieses Hauses im Großen und Ganzen an. Jn den Motiven werde die Frage aufgeworfen, ob es nicht eine der nähsten Reformen der Handelsgeseßgebung sein dürfte, daß man sich frage, ob die bestehenden RNechtsfornen genügten, um allen Unternehmungen, die auf Grund von Kapitalvereinigungen nur entstehen könn- ten, gereht zu werden. Zugleich weise der Entwurf darauf hin, daß es sich zunächst um eine Erweiterung des Prinzips der Gewerkschaft handele Er beiahe diese Frage unbedingt, und glaube, daß ein Fortschreiten der Revision des Handels- rechts auf diesem Wege unbedingt nothwendig, ja beinahe ebenso dringlich sei, wie die des Aktienwesens. Die Form der Gewerkschaften sei allerdings noch besonderer Erweiterung und Verbesserung fähig. Denn es sei eine der vollendetsten Formen, um sich zusammen zu Unternehmungen zu verbinden, wo der Ka- pitalbedarf im Voraus sich nicht übersehen lasse. Andererseits sei es eine der gejährlihsten Formen für die Unterdrückung und Uebervortheilung der Minoritäten dur die potenten Majori- täten. Der Zug, der das ganze neuere Erwerbsleben beherrsche, nah mehr und mehr Verlassen der solidarishen Haftbarkeit bei den Gesellschaftsbildungen müsse vers:ärkt werden, Die Nat- theile der Solidarität lägen darin, daß bei zwei Kompagnons, namentlih wenn noch Prokuristen hinzuträten, jeder einzelne Kompagnon durch Handlungen und Unterlassungen die Ehre, das Vermögen, die ganze Existenz seines Partnecs mit in der Hand habe. Als Kautel für die beschränkte Haftbarkeit könnte ja dienen, daß die Summe, für die eine Handelsgesellschaft hafte, angegeben würde, und daß die Theilhaber der Gesell- schaft jährlih ihre Bilanz veröffentlichen ließen. Jn England und seinen Kolonien seien bereits im allerweitesten Umfange leine Aktiengesellschaften von 3, 4 oder 5 Pfd. Sterl. in Menge gebildet; und genössen das beste Ansehen, den besten Kredit. Auch in Deutschland könne man jeden Augenblick Aktiengesellschaften von vier Personen, nur mit einem Aktien- kapital von 400 Thalern, gründen. Wenn diese beim Register- richter eingetragen sei, hätten sie das einzige von Amtswegen Erforderliche besorgt, denn wo kein Kläger sei, sei auch kein Richter. Höchst solide Gesellschaften in dieser Form beständen bereits oder seien in der Bildung begriffen. Man müßte eine Verbindung der offenen Handelsgesellshaften mit der beschränkten Haftbarkeit der Aktiengesellshaften schaffen. Das Kapital wandere in immer größerem Maße nah dem Auslande. Dazu wanderten jährlih 100000 bis 200 000 Arbeiter aus. Wäre es niht eines Versuches werth, dieses Kapital, diese Arbeiter, im Julande zu behal- ten? Sollte man nicht versuhen, durch Eröffnung neuer Kapitalsanlagei die Personen, die sonst auswandern würden, auf deutshem Grund und Boden zu beschästigen, und so Waaren von ihnen erzeugen zu lassen, die dann ausgeführt werden fönnten? Dasjenige Land, welche die sichersten, ein- fahsten und mannigfachsten Rechtsformen für die Vereinigung von Kapital und Personen biete, müsse unter allen Umständen unter allen Nationen einen wirthschaftlihen Vorsprung er- reichen. Viel zu lange sei man in Deutschland auf tem Ge- biete des Handelsrechts auf französishen Bahnen gewandelt ; verlasse nian dieselben und folge den Bahnen, die auf eht deutschem Boden erwachsen seien; es werde das zum Segen des Vaterlandes gereichen.

Die Vorlage wurde an éine Kommission von 21 Mit- gliedern überwiesen. :

Hierauf vertagte sih das Haus um 41/4 Uhr auf Mitt- woch 1 Uhr.

Jm weileven Verlause der geiragen (64.) Sißung des Hauses der Abgeordneten nahm das Haus den weiteren Bericht der Kommissionen über Petitionen entgegen. i

Die Gemeindevertretung von Monzingen an der Nahe beshwert sih, daß die Gemeinde-Forstverwaltung eine im Eigenthum der Gemeinde stehende Parzelle, welche als Acker- land bewirthshaftet wird, aufforsten wolle.

Die Kommission empfahl, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

Der Regierungskommissar Geheime Regierungs-Rath Freytag bat, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen, da der Fnstanzenzug noch nit erschöpft sei; und wies die in

| dem Kommissionsbericht gegen die Forstverwaltung erhobenen ! Vorwürfe zurück.

Der Abg. Boh erklärte sih gleichfalls gegen den Antrag der Komnission und hielt Uebergang zur Tagesordnung oder Zurückverweisung an die Kommission für angzzeigt. /

Der Abg. Seyfarth (Rotenburg) empfahl dringend die Annahme des Kommissionsantrages; die Gemeinde habe tur einen kleinen Fläh°-nraum, und bedürfe der Parzelle, die jeßt zwangsweise aufgeforstet werden solle.

Der Regierungs-Kommissar, Geh. Regierungs-Rath FFrey- tag bemerkte, daß an den Ober-Präsidenten der Rheinprovinz telegraphishe Anweisung ergangen fei, kcine Zwangsmaßregeln anzuordnen.

Der Antrag der Komnission wurde angenommen.

21 Einwohner von Blankenese, welhe sich als arme Fischer bezeihnen, rihten an das Abgeordnetenhaus die Bitte, eine Beihülfe von zehn- bis zwölftausend Mark zur Herstel- lung von Uferschußwerken bei dem Ministerium zu befür- worten.

Die Agrarkommission beantragte :

das Haus der Abgeordneten wolle bescließen : i L

Die Petition der 21 Einwohner von Blankenese der König- lien Staatsregierung zur Berücksihtigung insofern zu überweisen, als im Verwaltungswege Fürsorge dafür zu treffen ist, daß dem weiteren Abbruch der Ufer und der Unterspülung der Bollwerke vorgebeugt werde.

“Das Haus genehmigte ohne Debatte den Antrag der

| Kommisfion.

Jn gleicher Weise gelangten die Anträge der Kommission

| bezüglih zweier weiterer Petitionen ohne Diskussion zur An-