1884 / 74 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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betreffend :

Zusammenstellung der Kosten

die Kosten sind zu tragen E R S

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Diese Kostenzusammenstellung hat der Kommissar, soweit ihm das nöthige Material zur Verfügung steht, thunlichst summarisch anzufertigen und möglichst bald, spätestens aber binnen 6 Monaten nah Erledigung eines Nebengeschäfts der Königlichen General-Kommission einzureichen,

11) Die vorstehenden Anordnungen finden auf die im Herzogthum Anhalt und auf die in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont beschäftigten Spezialkommissare und die daselbst anhängigen Auseinandersezungssachen entsprechende Anwendung. Js ein Kommissar nur theilweise in diesen Staaten beschästigt, so ist in Spalte 9 der zu 5 vorstehend gedahten Nachweisung der dieser theilweisen Beschäftigung entsprehende Theil der Bureaukosten-Entschädigung zu arbi-

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triren, wird er auss{ließlich darin beschäftigt, so ist dies gleichfalls ebendaselbst zu vermerken. Die auf Anhalt treffen- den Entschädigungen oder Theile derselben sind ungetheilt bei Tit. 13a des Etats und die auf Waldeck-Pyrmont entfallenden Entschädigungen oder Theile derselben je zur Hälfte bei Tit. 9 und 12 unter der besonderen Position : „Bureaukosten-Entschädigungen der Speziolkommissare“ zu verausgaben. Berlin, den 24. Januar 1884. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Lucius. An sämmtliche Königliche General-Kommissionen.

Bersonalveränderungen,

Königliz Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen, Im alliven Heere Berlin, 18 März v, Glümer, Major vom Gren. Regt. Nr. 12, v. Hagen, Major vom Sf. Regt. Nr. 77, ein Patent ihrer Charge verliehen. v. Hode, Haupim. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 77, dem Regt., unter Beförderung zum überzähligen Major, aggregirt. v. Diederichs, Hauptm. und Comp. Chef vom Juf. Regt. Nr. 91, in das Inf. Regt. Nr. 77, Frhr. v. Sal muth, Hauptm. u. Comp. Chef vom 4. Garde-Regt. z. F., in das Inf. Regt. Nr 91, v. Bernuth, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Neat. Nr. 79, in das 4. Garde- Regk. 4. F, verseßt, JIJuncker v. Ober-Conreut, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 79, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Modrach, Sec. Lt., bisher im See-Bat., unter Beförder. zum Pr. Lt., im Inf. Regt. Nr. 79 angestellt. Frhr. v. Esebeck, Sec. Lt, vom Inf. Regt. Nr. 115, zum Pr. Lt. befördert. v. Mülmann, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 113, in das Inf. Regt. Nr. 115 Haast, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 81, in das Inf. Negt. Nr. 17, v. Buddenbrock T, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. L M Das Füs. Regt. Nr. 73, verseßt. Rogge, Sec. Lt, bisher im See- Bat., mit . seinem Patent im Inf. Regt. Nr. 48 angestellt. v. Schuckmann Il1, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 54, in das Inf. Regt. Nr. 49, Becker, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 116, in das Gren. Regt. Nr. 5, verseßt. Frhr. v. Schele, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 91, in das Inf. Regt. Nr. 31, Frhr. v. bow, Sec. Lt. vom Jäger-Bat. Nr. 5, in das Füs. Regt. Nr. 37 verseßt, 22. März. v. Oberniß, Gen. der Inf., Gen. Adjut. Sr. Ma- jestät des Kaifers und Königs und kommandirender General des XIV. Armeekorps, zum Chef des Gren. Regts. Nr. 4 ernannt. v. Biehler, Gen. Lt., Chef des Ingen. Corps und der Pion. und Gen, Insp. der Festungen, v. Werder, Gen. Lt., Gen. Adjut. Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Milit. Bevollmädtigter in St. Petersburg, v. Dannenberg, Gen. Lt. u. Tommandirender General des I1. Armee-Corps, zu Generalen der Infanterie befördert. v. Schlichting, Gen. Major und Chef des Generalstabes des Garde-Corps, zu den Offizn. von dec Armee versetzt und zur Vertre- tung des beurlaubten Commandeurs der 15. Division nach Cöln tommandirt. v. Kaltenborn-Stachau, Oberst und Comman- deur des Kaiser Alexander Garde-Gren, Regts. Nr. 1, unter Beförde- rung zum Gen. Major und s in den Generalstab der Armee, zum Chef des Generalstabes des arde-Corps, v. Lindeiner, gen. v. Wildau, Oberst, beauftragt mit der Führung der 7. Inf. Brig., unter Beförderung zum Gen. Major, zum Commandeur dieser Brig., ernannt. v. Kossel, Oberst und Commandeur der 4. Feld-Art. Brig., zum Gen. Major befördert. v. Unruhe, Oberst und Chef des Generalftabes des IX. Armee - Corps, zum Commandeur des Kaiser Alexander Garde - Grenadier - Regiments Nr. 1 er- nannt, v. Herff, Oberst-Lieut. und Flügel-Adjut. des Großherzogs von Hefsen und bei Rhein Königliche Hoheit, der Rang eines Regts. Commandeurs verlichen. Frhr. v. Lyncker, Hauptm. und Comp. Chef vom 1. Garde-Regt. z. F, Graf v. Ho henau, Rittm. und Chef der 10. Comp. im Regt. der Gardes du Corps, ein Patent ihrer Charge verliehen. Erbprinz von Anhalt Hoheit, Pr. Lt. vom 1. Garde-Drag. Regt., mit dem 1. April cr. à la suite dieses Regts. gestellt und bis auf Weiteres von der Dienstleist. bei dems. entbunden.

M Beurlaubtenstande. Berlin, 22, März. Graf v. Seckendorff, Major vom 1. Garde-Landw. Regt., der Charakter als Oberst-Lt. verliehen. v. Boetticher, Hauptm. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 35, Lucius, Rittm. von der s Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 71, zu Majors be-

rdert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 18. März. v. Bülow, Sec, Lieut, vom Inf. Negt. Nr, 93, Geßner, Sec. Lieut. vom Inf. Regt. Nr. 51, behufs Uebertritts zur Marine (See-Bat.) ausgeschieden.

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 20. März. Bischoff, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 66, aus allen Milit. Verhältnissen entlassen. 22, März. v. Goßler,

Pr. Lt. a. D,, zuleßt von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw, |

Regts. Nr, 3, der Charakter als Hauvtm. verliehen.

Im Sanitäts-Corps. Berlin, 14, März. Dr. Klönne, Ober-Stabsarzt 2, Kl, und Garn. Arzt in Münster, zum Ober- Stabsarzt 1. Kl., Dr. Meßtßler, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 115, zum Dber-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 98, Dr. Jaecckel, Assist. Arzt 1. Kl, in der etatsmäß. Stelle bei dem Gen. und Corpsarzt des III. Armee- Corps, zum Stabs- und Bats. Arzt des Füs. Bats. Inf. Regts. Nr. 129, befördert. Dr. Reger, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Negts. Arzt vom Füsilier-Regiment Nr. 35, zum Füsilier-Regiment Nr. 36, Dr. Nichter, Ober-Stabsarzt 2. Klasse und Regiments-Arzt vom Infanterie-Regiment Nr. 98, zum Füs. Regt. Nr. 39, versetzt. Dr. Bahl, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom 4. Garde- Regt. z. F., zum 1, Garde-Feld-Art. Regt.,, Dr. Martin, Stabs- und Bats. Arzt vom Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 60, zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 115, Dr. Schondorff, Stabs- und Bats. Arzt vom Jäger-Bat. Nr. 2, zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 14, Dr. Moriz, Stabs- und Bats. Arzt vom 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 14, zum Jäger Bat. Nr. 2, Dr. Hensoldt, Assist, Arzt 1 Kl, vom Drag. Negt. Nr. 11, zum Ulan. Regt, Nr. 16, Dr. Overweg, Assist. Arzt 1. Kl, vom Train-Bataillon Nr. 9 M e elatos

mäßige Stelle bei dem General- und Corpsarzt des III. Armee - Corps, Schwanneke, Assistenz - Arzt 1. Klasse vom Füs. Regt. Nr. 36, zum Train-Bat. Nr. 4, Dr. Gollmer, Assist. Arzt 1. Kl. vom Train-Bat Nr. 4, zum Inf. Regt. Nr. 66, Dr. Stadthagen, Assist. Arzt 1. Kl. vom Inf. Mea I 1E zum Train-Bat. Nr. 3, verseßt. Dr. Engler, Stabs- und Bats. Arzt vom Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 129, mit Pens. nebst Ausficht auf Anstellung im Civildienst, Dr. Krüger, Stabsarzt der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 17, Dr. Langer, Ober-Stabsarzt 2. Kl. der Landw. vom Res. Landw. Regt. Nr. 38, diesem mit seiner bisher. Unif., der Abschied bewilligt. Den Stabsärzten der Landw. : Dr. Leits8mann, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 12, Dr. Schad e- wald, Dr, Sulzer, vom Reserve-Landwehr-Regiment Nr. 35; Dr. Schnitßer, vom 1. Bataillon Landwehr-Regiments Nr. 26, Dr. Krüger, Stabsarzt der Seewehr vom 1. Bat. Landw. Reats. Nr. 6, diesem mit seiner bisher, Unif., Dr. Dammann, Assist. Arzt 1. Kl. der Res. vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, der Abschied bewilligt. Den Assist. Aerzten 1. Kk, der Landw.: Dr. Zora el Dr. Karow, vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, Dr. Budge, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 2, Dr. Hartwig, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 42, Dr. Brü cher, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 15, Dr, Müller, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 89, Dr. Wolff, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 87, Dr. Ruge, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 110, der Abschied bewilligt. Dr. Schröter, Assist. Arzt 1. Kl. vom Feld-Art. Regt. Nr. 16, unter Uebertritt zu den Sanitäts-Offizn. der Landw. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 45, Dr. P uth, Assist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 88, unter Uebertritt zu den Sanitäts-Offizn, der Landw. des 2. Bats. Landw. Regts, Nr. 115, aus dem afktiven Sanitäts-CorpÞps aus-

geschieden. i Königlich Bayerische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im: arliven Heere 20. Mar; y, Heckel, Gen. Li. und Kommandant der Haupt- und Residenzstadt München, zum Comman- deur der 3. Division, Frhr. v. Freyberg, Gen. Major uud Commandeur des Kadettencorps, zum Präsidenten des Gen. Auditoriats, Ritter v. Wirthmann, Gen. Major und Commandeur der 6. Inf. Brig., unter Beförderung zum Gen. Lt. mit dem Prä- dikate Ercellenz, zum Kommandanten der Haupt- und Residenzstadt München, Keller Frhr. v. Schleitheim, Gen. Major und Commandeur der 2. Feld-Art. Brig., zum Gouverneur der Festung Ingolstadt, Prinz Arnulf von Bayern Königl. Hoheit, Gen. Major, unter Belassung in dem Verhältniß à la suite des Inf. Leib-Regts.,, zum Commandeur der 1. Inf Brig. ernannt, Gramich, General-Major, bisher à la- suite der Armee und beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte des Präsidenten des General-Auditoriats, zum Commandeur der 2 Feld.-Art. Brig. ernannt. v. Gropper, Gen. Major und Com- mandeur der 1, Inf. Brig.,_in gleiher Eigenschaft zur 6. Inf. Bd, Graf zu Pappenheim, Oberst à la suite f. E., unter Verleihung des Charafters als Gen. Major, Fürst v. Dettingen-Waller- stein, carakt. Oberst-Lt, a. D.,, mit einem Patente vom 12, No- vember 1881 und mit der Uniform des 4, Chev. Regts., Beide zu den Offizieren à la suite der Armee, v. Helvig, Oberst und Com- mandeur des 8. Inf. Negts., in gleicher Eigensch{aft zum Inf. Leib-Regt., Giehrl, Oberst-Lt. und Bats. Commdr. vom 14. Inf. Reat., in den Generalstab, v. Brunnenmayr, Oberst-Lt, und Bats. Comman- deur vom 3, Inf. Regt., zum 12. Inf. Regt., unter Ernennung zum etatsmäß. Stabsoffiz.,, Nürmberger, Major vom 7. B Mea, ¿um 6, In}. Negt, v. Tarnoczy, Major vom 13. Inf. Regt., zum 8, Inf. Regt, ODittner, Major vom 9. Inf. Regt., zum 15. Inf. Regt., Köstler, Major vom 3, Inf. Regt., zum 16. Inf. Regt., diese unter Beförderung zu Oberft-Lts., Mayer, Major und Bats, Commandeur vom 6, Inf. Regt. in gleicher Eigenschaft zum 7. Infanterie - Regiment, Melchior, Major vom 12. In- fanterie-Regiment, Forster, Major vom 18. Infanterie-Regiment, beide als Bats. Commandeure zum 3. Inf. Negt, Niggl, Major vom 15. Inf. Regt., als Bats. Commandeur zum 9. Inf. RNegt., Horadam, Major vom Inf. Leib-Regt., als Bats. Commandeur zum 10, Inf. Regt., Frhr. v. Könt t, Major vom Generalstabe des IT. Armee-Corps, als etatsmäß. Stabsoffiz. zum 1. Ulan. Regt., v. Wendland, Hauptm. und Comp. Chef vom 1. Inf. Regt., unter Beförderung zum überzähl. Major, auf die erste Hauptmanns- stelle im 18, Inf. Regt, Betzel, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Fuß-Art. Regt, als etatsmäß. Stabsoffiz. zum 1. Fuß-Art. Regt, Steinmetz, Hauptmann von der Insp. des Ingenieur- Corps und dexr Festungen, als etatsmäßiger Stabsoffizier zur 2. Ingen. Direktion, beide unter Beförderung zu Majors, Ritter v. Renauld, Hauptm. von der Festungs-Ingen. Direktion Ingolstadt, unter Stellung à la suite des Ingen. Corps, als Lehrer in den etatsmäß. Stand der Milit. Bildungsanstalten, Göringer, Hau. à la suite des 5. Inf. Regts., unter Enthebung von derx ¿Funktion als Adjut. der 6. Inf. Brig., als Comp. Chef zum 14. Juf. Negt, Kester, Hauptm. à la suite des Ing. Corps, unter Ent- hebung von der Funktion als Lehrer an den Milit. VBildungsanstalten, in den etatsmäß. Stand des genannten Corys, Günther, Hauptm. à la suite des Ingen. Corps, unter Enthebung von der Funk- tion als Lehrer an den Milit. Bildungsanstalten, als Comy. Chef zum 2. Pion. Bat, Ritter v. Wee Er, Pr, L A la suite des 10. Inf. Regiments, unter Enthebung von der Funktion als Adjut, der 4. Inf. Brig., Thäter, Pr. Lt. vom 13. Inf. Regt., unter Enthebung vom Kommando zum Kriegs-Mini-

dirt zum Generalstabe, sämmtli unter Beförderung zu Hauptleuten, in den Generalstab, Klarmann, Pr. Lt., unter Enthebung von der Funktion als Adjut. bei der Insp des Ingen. Corps und der Feftun- gen und unter Stellung à la suite des Ingen. Corps, mit Beförde- rung zum Hauptm., Staudinger, Pr. Lt.- vom 2. Inf. Regt. unter Stellung à la suite dieses Truppentheils, Beide als Lehrer in den etatsmäß. Stand der Milit. Bildungsanstalien, Brößler, Pr. Lt. vom 11. Inf. Regt , zum 13. Inf. Regt., mit einem Patente vom 16. Dez. v. J., Ehrensberger, Pr. Lt, vom 2. Jäger-Bat., zum 14. Inf. Regt., Dallmer, Pr. Lt. vom 1. Fuß-Art. Regt., zum 2. Fuß-Art. Regt., diese unter Beförderung zu Hauptleuten und Comp. Chefs, Morgenroth, Pr. Lt. vom Inf. Leib-Regiment, Mahlmeister, Pr. Lt. vom 5. Inf. Regt., Lutz, Pr. Lt. vom 8. Inf. Regt., Müller, Pr. Lt. vom 11. Inf. Regt., sämmtlich zum 6. Inf. Regt., Obermair, Pr. Lt. à la suite des 12. Inf. Regts., unter Enthebung von der Funktion als Lehrer an den Milit. Bildungsansftalten, in den etatsmäß. Stand des genannten Regts. E, Pr. Lt. vom 1. Feld-Art. Regt.,, ck, Hebberling, alder, Pr.Lts. v. 3. Feld-Art. Regt., sämmtl. zum 2.Feld-Art.Rgt. vers. Frhr. v. Bibra, Oberst-Lt., etatsmäß. Stabsoffiz. vom 18. Inf. Regt., unter Beförder. zum Obersten, zum Commandeur des 8. Inf. Regts., v. Shelhorn, Oberst, bisher à la suite des Generalstabes und Dircktor der Kriegs\{ule, zum Commandeur des Kadetten- Corps, Bernhold, Oberst-Lt, im 5. Inf. Regt., Groll, Oberst-Lt. im 10. Inf. Regt, Häffner, Oberst-Lt. im 18. Infanterie- Regiment, Bresselau von Bressensdorf, Major, unter Beförderung zum Oberst-Lieutenant, im 14. Infanterie-Regiment, zu etatsmäß. Stabsoffizn,, Schreiner, Oberit-Lt., Ingen. Offiz. vom Plas der Festung Ingolstadt, zum Chef der 1. Ingen. Direkt., ernannt. Die Majors Albertus, im 5. Inf. Negt, Ritter, im 6. Inf. Regt., Weigand, im 8. Inf. Regt., Kreuzer, im 10. Inf. Regt., Mayr, im 13. Inf. Regt., Mayer, Burger, un 14: Inf. Regt, Schraudenbach, im 18. Inf. Regt. zu Bats. Comman- deuren, Schenk, Hauptm., Adjut. beim Gen. Kommando des Il. Armee- Corps, unter Belassung à la suite des 14. Inf. Regts,, zum Direktor der Kriegsschule, Neumann, Oberst-Lt. und Bats. Commandeur vom 10. Inf. Regt., beim Landw. Bez. Nürnberg, Neuhierl, Major und Bats. Commandeur vom 8. Inf. Reat., beim Landw. Bez. Kaiserslautern, Beide unter Stellung zur Diép. mit Pens. Rabenstein, Major z. D., Referent für Landwehr- und Ersatz- Angelegenheiten bei der 2. Inf. Brig., beim Landw. Bez. Landshut, zu Landw. Bez. Commandeuren, Jahreiß, Major z. D., zum Hülfsoffiz. beim Landw. Bez. Nürnberg, Keller, Hauptm. 3. D., Adjut. beim Landw. Bez. Kempten , zum Referenten für Landwehr- und Ersatz - Angelegenheiten f; der 2 Ns, Brig, Frhr. v. Leoprecting, Hauptm. und Comp. Chef im 14. Inf. Regt., unter Stellung à la suite dieses Truppentheils, zum Adjut. beim Gen. Kommando des II. Armee-Corps, Hueber, Pr. Lt. vom 1. Pion. Bat., zum Adjut. bei der Jnspekt. des Ingen. Corps und der Festungen, P fla u m, Sec. Lt. des 13. Inf. Regts., unter Stellung à la suite dieses Regts. und mit Beförderung zum Pr. Lt, zum Adjut. bei der 4. Inf. Brig., Hagen, Pr. Lt. und Regts. Adjut. im 12. Inf. Regt., unter Stellung À la suite des gen. Truppentheils zum Adjut. bei der 6. Inf. Brig. ernannt. Ritter v. Muck, Gen. Major, Gen. Adjut. Sr. Majestät des Königs und Inspecteur der Artillerie und des Trains, unter gleichzeitiger Verleihung des Prädikats Excellenz, zum General - Lieutenant, du Jarrys Freiherr von La Roche, Obersl-Lieutenant und Commandeur des 1. Feld-Art. Regts., Weigand, Oberst-Lt. à la suite des 1, Fuß-Art. Reats. und Sektionshef bei der Inspekt. der Art. und des Trains, zu Obersten befördert. Die Majors Herr- gott, Bats. Commandeur im 2. Inf. Negt., Cella, Commandeur des 1. Jäger-Bats., Dohrer, Commandeur des 3, Jäger-Bats., Spruner v. Merßt, etatsmäß. Stabsoffiz. im 6. Chev. Regt., Sulzbeck, Commandeur des 1. Train-Bats,, zu Oberst-Lts. be- fördert. Die Hauptleute (Rittm.) Frhr. von und zu der Tann, im Inf. Leib-Regt, Graf v. Bothmer, im 1. Inf. Regt, Haren, îm 2. Inf. Regt, Ritter v. Thiereck, im 3. Inf. Regt., Durlawher, im 4 Inf. Regk, Frhr. Haller v. Hallerstein, im 8, Inf. Regt., Leeb, im 10. Inf. Regt., Ritter v. Golf, im 17. Inf. Regt., sämmtlich überzählig, Lehfeld, Escadr. Chef im 5. Chev. Regt.,, Hermann, Battr. Chef im 3. Feld-Art. Regt., Srhr. v. Stengel, Battr. Chef im 4. Feld-Art. Regt., t, à la suite des 1. Fuß-Art. Regts. und Direktor der Geschützgießerei, Lenz, à la suite des 1. Fuß-Art. Regts. und Unterdirektor der Gewehrfabrik, dieser überzählig, zu Majors befördert. Die Premier-Lieutenants Zahlberg, im Inf. Leib - Regiment, Swallbammer, m 1 S Nat Sn ecidawind, im 5. Inf. Regt,, Gottgetreu, im 2. Pion. Bat., sämmtlih als Comp. Chefs, Lob inger, von der Eisenb. Comp., im Ingen. Corps, von Herigoyen im Inf. Leib-Negt.,, Schmidt, im 6. Chev. Regt., Fuchs, im 1. Feld-Art. Regt.,, Frhr. von M rCd'erer m 3, Feld-Art. Regt., Ritter von Mann- Tiecbler, à la suite des 1. Fuß-Art. Regts. und Adjut. bei der Fuß-Art. Brig., sämmtlich überzählig, zu Hauptleuten (Rittm.) befördert. Die Sec. Lts. ge - lin, im 10. Inf. Regt.,, Zechmeyer, Herbst, im 14, Inf. Regt. Heydenreicch, kommandirt zur Kriegsakademie, im 3. Jäger-Bat., Graf v. Bothmer, im 1. Ulan. Regt., Scwaller, im 2, Vion. Bat., Brug, kommandirt zur Kriegsakademie, von der Festungs- Ingen. Direkt. Ingolstadt, Nei chGlU, von der Festungs-Ingen. Direkt. Germersheim, Beide im Ingen. Corps, zu Pr. Ls. beför- N M E O e Festungs-Ingenieur-Direk- tion Ingolstadt , mit Wahrnehmung der Geschäfte des Ingenieur - Offiziers vom Platz der Festung Ingolstadt beauftragt. Frhr. v. Stengel, Oberst-Lt. und etatsmäß. Stabs- offizier im 13. Inf. Negt., Frhr. von und zu der Tann, charakterif, Major, Adjut. der Leibgarde der Hartsciere, Herman, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. im 2. Schweren Reiter-Regt. ein Patent ihrer Charge verliehen. v. S{leich, Major und Bats. Commandeur im 11. Inf. Regt, Schmauß, Major à la suite des 1. Fuß-Art. Regts. und Art. Offiz. vom Play der Festung Germersheim, v. Morett, Major z, D. und Vorstand der Milit. Lehrschmiede, als ODberst-Lieuts,, Schmitt, Hauptmann à la suite des 10. Inf.-Regts. und Plaßmajor bei der Kommandantur Augsburg, Sceftlmayr, Hauptm. im Stabe des 5. Inf. Regts, Völk, Hauptm. und Battr. Chef im 3. Feld-Art. Negt., Pracher, Hauptm. und Feuerw. Offiz. bei der Insp. der Art. und des Trains, Stiller, Hauptm. und Vorstand des Art. Depots München, beide à la suite des 1. Fuß-Art. Regts, Eigner, Hauptm. der 1. Ingen. Direktion, Dorf, Hauptm. der 2.. Ingen. Direktion, als Majors charakteri- sirt. Birkhofer, Hauptm. des Ingen. Corps, fommandirt zum Königl. preuß. Großen Generalstabe, von der Stelle als Comp. Chef im 2. Pion. Bat. enthoben. Neureuther, Major d.Generalst,, d. Funkt. eines Eisenb, Linienl'ommissars übertragen. v. Luß, Major, von der Funktion eines Eisenb. Linienkommissars entbunden. Dester- reicer, Hauptm. und Comp. Chef im 5. Juf. Regt. ein Patent vom 16. Dezember v. J. verliehen. ImBeurlaubtenstande. 20. März. Hager, Pr Lt des Beurlaubtenstandes, vom 1. Pion. Bat,, zum Hauytm. im Ingen. Corps, Keerl, Toussaint, Sec. Lts. des Beurlaubten- standes im 10. Inf. Regt. Funkler, Sec. Lt. des Beurlaubten- standes im 14. Inf. Regt., Stellwa ag, Sec. Lt. des Beurlaubten- standes vom 1. Pion. Bat., im Ingen. Corps, zu Pr. Lts, befördert. Absciedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 20 M äârz Srhr. v. Ow, Gen. Lt. à la suite f. E., unter Einreihung unter die Offize. a. D., als Gen. der Inf., Neidl, Häffner, Frhr. v. Nuffin, Hauptlte. a. D., als Majors, Scchweighäuser, Geyer, Pr. Lts. a. D., als Hauptlte,, Lehner, Wittmann, Nütsch, Hafner, Baumgärtner, Bader, Graf v. Arc909- Zinneberg, Sec. Lts. a. D., letzterer unter Ertheilung der Er- laubniß zum Tragen der Uniform des 3. Feld-Art. Regts., als Pr. Lts., charakterisirt. Schenk, Oberst z. D. und Commandeur des Landw. Bez. Landshut, Gold\chmidt, Oberst-Lt. z. D, und Com- mandeur des Landw. Bez. Nürnberg, Keyl[, Major z D und Com-

sterium, Backert, Pr. Lt. vom 1. Schweren Reiter-Regt., komman-

mandeur des Landw. Bez, Kaiserslautecn, Ma rabini, Major z, D.

5 ülfsoffiz. beim Landw. Bez. Nürnberg, ver Abschied mit Pension ars el niß zum Tragen der Unif. bewilligt.

Kaiserliche Marine.

nennungen, Beförderungen und Versetzungen 2c. eite 18, Marz. Modrac, Nogge, Sec. Lts. vom See-Bat, behufs Uebertritts zur Armee, von der Marine ausgeschieden. Geßner, Sec. Lt., bisher im Inf. Regt. Nr. 51, als Sec. Lt. mit Patent vom 11. August 1878, v. Bülow, Sec. Lt., bisher im Inf. Regt. Nr. 93, als Sec. Lt. mit einem Patent vom 11. Juni 1879, im See-Bat. angestellt. Hartwig, Zahlmstr. von der 2. Ma- trosen-Div., mit Pens, seiner bisher. Unif. und der Aussicht auf An- stellung im Civildienst in den Ruhestand verseßt. 22. März. Frhr. v. Seckendorff, Korv. Kapitän à la suite des Seeoffiz. Corps, bisher Kommandant S. M. Korvette „Olga“, unter Belass. in feinem Dienstverhältniß als milit. Begleiter des Prinzen Heinrich von Preußen Königlihe Hoheit, zum Flügeladjut. Sr. Majestät des Kaisers und Königs ernannt.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 26. März. Die in der vorgestrigen (11.) Sißung des Herrenhauses bei Berathung der Kreis- und Provinzialordnuna für die Provinz Han- nover nah dem Freiherrn von Landsberg vom Vize-Prä- fidencen des Staats - Ministeriums, Staats-Minister von Nuttkamer, gehaltene Rede hatte folgenden Wortlaut :

Fc möchte meine allgemeinen Bemerkungen zur Generaldebatte dami: einleiten, daß ih das hohe Haus dringend bitte, diese fo über- aus wichtige Vorlage fo zu gestalten, einerseits, daß sie hier alsbald ihren endgültigen Abs{luß findet, und andererseits, daß es er König- licher S Es möglich gemacht wird, sie zur Allerböchsten

eftitigung vorzulegen. : :

Wh e i von etre Miquel, wie ich glaube, mit großem und rih- tigen Nachdruck hervorgehoben worden, daß das endlihe Zustande- fomnen der Kreis- und Provinzialordnung , tur Hannover e oder, um mich anders auszudrücken, daß die endliche Einfügung der Pro- vinz Hannover in den Gesammtorganiëmus unferer Staatsverwaltung 1icht sowohl ein dringendes Bedürsniß für die Provinz selbft, als vielnehr in erster Linie für den gesammten Staat sei. Meine Heren, dieser Gedanke ist vollkommen richtig und ih unterschreibe ihn unbedingt. S j :

n R Feutlich wird es zwar nit oft ausgesprochen, aber in Privat» geszrächen hört man es nit felten von Herren aus den westlichen Privinzen, daß sie mit der neuen Verwaltungsorganisation I ihænn vielleiht nur nah der Schattenseite und nit in ihren großen poltisch hobedeutenden Vorzügen bekannt geworden M mög- list lange verschont bleiben möhten. Jenen Herren möchte ih ins Génüth führen, daß es si doh hier in der That um enorm große Gs(ichtspunkte handelt. Sollte es in der That auf die Dauer mög- lid fein, den preußishen Staat in der inneren Zerrissenheit zu haten, in der er jeßt in Bezug auf die wictigsten Funktionen des öfentlichen Lebens sich befindet? Das ist die große Frage, die jeder gwissenhafte Gesebgeber sih vorzulegen haben wird. Wir haben in da östlichen Provinzen der Monarchie unter vielen {weren Kämpfen, mt vieler gegenseitiger Konzession und Resignation ein System der öfentlihen Behördenorganisation und der Berwaltungsrechtsprechung z1 Stande gebracht. S : ———

Ueber dieses System selbst, das ih meinerfeits voll und ganz an» ekenne, kann man ja verschiedener Meinung sein. Jedenfalls sind wer dur dasselbe die Grundlinien unserer publizistishen und staats- rchtlichen Entwickelung das wird man mir doch zugeben müssen endgültig festgelegt, und auf die Ange jenem Systeme gegen- ber einen negativen Standpunkt. festhalten zu wollen, der die reußische Monarie grundsäßlih in zwei getrennte Lager theilt as ist ein Standpunkt, vor dem ih dringend warnen muß.

Herr Miquel hat nun ferner anerkannt, und ih muß ihm au erin beistimmen, daß auch für die Provinz Hannover „selbft die Fortdauer des jeßigen Provisoriums eine absolute Unmöglichkeit ift. Die Beseitigung des Provisoriums, in welchem dort sämmtliche öffent- ichen Zustände, von den Personalfragen der Beamten bis zu sämmt- ichen Angelegenheiten der Kommunen und Wegeverbände, fich befin- len, ist wahrlich eine dringende Nothwendigkeit. . :

Alle Diejenigen, welche den Verhältnissen der Provinz amtlich md persönlich näher stehen, werden das Gewicht der hervorgehobenen Srgumente mit dem tiefen Ernste erfassen, in welchem dieselben von dm Herrn Dr. Miquel so beredt dargelegt worden sind. Nach mederholten vergeblihen Anläufen zur geseßlichen Feststellung einer §reis- und Provinzialordnung für Hannover ist es im Staatsinteresse wud aus Rücksichten auf das Wohl und Wehe der Provinz dringend z1 wünschen, daß das erstrebte Ziel nun endlich erreicht werde. _

Unter s{werer Arbeit und nach manchen Fährlichkeiten ift es j6t endli, und zwar zum erstenmale, gelungen, die bezüglichen Vor- lgen dur das Haus der Abgeordneten an das hohe Herrenhaus zu bingen, und es würde ein {lechtes Augurium sein, wenn diese Vor- lgen jeßt an dem Widerspruche des Herrenhauses scheitern sollten.

Den Inhalt der Vorlagen anlangend, werde ih zunächst die biden Punkte, um die es sich hauptsächlih hier zu drehen scheint, vn meinem Standpunkte aus beleuchten und es mir vorbehalten, in dr Spezialdiskussion meine Argumente, wenn nöthig, zu vervollstän- dgen. Ich kann deshalb kurz sein. |

Zuerst wende ich mich hiernah zu dem Punkte, ob das hohe Laus, dem Antrage seiner Kommission entgegen, si entschließen will, dn S. 25, welchen das Abgeordnetenhaus in den Entwurf der Kreis- ovnung hineingebracht hat, und seinerseits in denselben einzustellen, alo wenn ih so sagen darf ob in einer gewissen program- mitishen Art die Aussiht auf Einführung des Instituts der Antsvorfteher auch in der Provinz Hannover eröffnet werden soll. Damn Herrn Dre. Miquel muß ich vollkommen darin Recht geben,

um er bestätigt nur, was einstimmig von Sachverständigen uni Lokalkundigen bekundet wird, daß die Ausübung der länd- lilckn Ortspolizei durch ehrenamtliche Einzelbeamte sich für die Prwinz Hannover nicht eignet, und dort, wahrscheinli aus dem- selbn Grunde, in keiner Weise gewünscht wird. Herr Dr. Miquel hat vollkommen Recht —— auf eine Differenz mit ihm komme i naher noch wenn er sagt, für die östlichen Provinzen, wie ih kurz sagen kann, für die Kreisordnungs-Provinzen, war die Einführung der Tmtsvorsteher eine natürliche Konsequenz des bisherigen Zustandes. Die patrimoniale Polizei, die so gut und so \{lecht funktionirt hat, wie s möglih war, kam zum Wegfalle und mußte dur cine andere Institution ersezt werden. E

Man hätte zunächst zu einem System greifen können, welches zu

Anfang dieses Jahrhunderts in der Provinz Sachsen bestanden hat, nämlich zur Uebertragung der ländlichen Lokalpolizeiverwaltung auf den Andrath. Allein, meine Herren, daran war mit Ernst nit zu denker, denn die Aufgaben der Polizeiverwaltung in Bezug auf die öffentkWe Wohlfahrt und das, was damit zusammenhängt, find in- zwisha fo fkomplizirt geworden und so gewachsen, daß bei den großen Kreisen in den östlichen Provinzen wohl Niemand es an- gängliG erachten kann, dort die Polizei den Landräthen zu über- tragen. Ein Zweites wäre gewesen, das ganze Land für die Polizei- verwaltung. in bestimmte kleinere Distrikte einzutheilen und an deren Spitze einen mit höherer Bildung ausgerüsfteten besfoldeter Staatsbeamten zu stellen. Aber dies würde an der Finanzsrage ge- \Geitert sein. Man könnte daher zu keinem glücklicheren Austrage der Sache kommen, als für die ländliche Ortspolizeiverwaltung die ländliche Gentry zum öffentlichen ehrenamtlichen Dienst heranzuziehen, dem sie fich, wie ich hier öffentlich bekunden möchte, mit unübertrefflicher flihttreue und Hingabe sowie mit Erfolg gewidmet hat. :

Dies ist ein natürlihes Produkt der historischen Entwickelung der alten Provinzen. Die Frage ist aber ofen und muß hier zur Entscheidung kommen, ob man fo ohne Weiteres jenes für die östlichen

Provinzen sich als selbstverständlich ergebende Institut auf cine Provinz, wie Hannover, übertragen kann, wo die Elemente dazu zum großen Theil fehlen. Wollte man das \{hablonenhaft thun, was würde wohl daraus entstehen? Jch will aus dem System der Kreisordnung vom Jahre 1872 das sehr wenig empfehlens- werthe, ih möchte fagen als Lückenbüßer anzusehende Institut der kommissarishen Amtsvorsteher niht näher darlegen. Wer aus den ösftlihen Provinzen mit diesem Institut Bekanntschaft ge- macht hat, wird nicht wünschen, daß es in weitem Umfange über- tragen werde auf die westlichen Provinzen. Wir sind, Gott sei Dank, in den östlichen Provinzen nur in den seltensten Fällen in der Lage, für den Amtsvorsteherdienst einen bezahlten Subalternen zur Verwendung zu bringen; nur da, wo die geeigneten Funktionäre sich nicht finden, s{hreiten wir dazu. ;

Wie fteht es aber in der Provinz Hannover ? Dort ein Schreiber- regiment von Subalternen an Stelle der Ehrenamitlichen einzuführen, würde ih für den größten Mißgriff halten. Es fehlt dort die erste Vorausfeßung einer gesunden ehrenamtlihen Verwaltung der länd- lichen Ortspolizei, nämlich ein ausreichendes aristokratishes Element. Wer die Richtigkeit dieser Voraussetzung bestreitet, der ficht gegen die bestehenden Vechältnisse. Wir haben in den östlichen Provinzen, wie wir das mit Dank anerkennen, das Material für dieses Institut im Ganzen zur Verfügung. Es hat \sich mit Treue und Hingebung in den öffentlichen Dienst gestellt, es ist aber in der Pro- vinz Hannover nicht in dem erforderlichen Umfange vorhanden, und es für diese erfinden wollen,- halte ih für einen politischen Fehler ersten Ranges. Das sind die Gründe, welche die Königliche Staats- regierung dazu bewogen haben, in der Vorlage den Vorschlag der Ausführung dieses Instituts nicht zu machen, sondern, wie ich glaube, in konservativer Weise anzuknüpfen an die in Hannover gegebenen historishen Verhältnisse und die Jahrhunderte lang geübte Ausübung der ländlichen Polizei durch die Staatsgewalt selbst, mithin in den ländlichen Distrikten der neuen Kreise sie bildeten bis 1859 182 Amtsbezirke, die damals aus finanziellen Gründen auf 100 reduzirt wurden -— die Verwaltung der Orispolizei dur den an die Stelle des Amtshouptmanns tretenden Landrath beizubehalten, zumal die Führung jener Verwaltung durch den Amtshauptmann {ih dort vor- züglih bewährt hat. °

Bei den Verhandlungen im Abgeordnetenhause ist die beregte Frage allergründlihs erwogen, das pro und contra in der sorg- fältigsten Weise, so wie es für geseßlihe Arbeiten nur gewünscht werden ann, erörtert worden. Das Abgeordnetenhaus hat nach lan- gen Berathungen nicht umhin gekonnt, sich troß mannigfacher Gegen- strömungen auf den Standpunkt der Staatsregierung zu stellen. Es sind ja dabei Rückblicke auf die Verwaltungspolitik geworfen, in- deß ist getadelt worden, daß dieselbe sih für Hannover nicht genügend an die gesammte kommunale Entwickelung der alten Provinzen, son- dern mehr an die lokalen Verhältnisse anknüpfe. Aber es ist bei theoretishen Auseinanderseßungen geblieben. Für das jeßige Stadium der politischen Entwickelung hat man \sich überzeugt, daß für Han- nover die Ciaführung der Amtsvorsteher niht passe. Indeß hat das Abgeordnetenhaus sich wenigstens in seiner Mehrheit nicht entsließen können, auf cinen Ausblick auf die Zukunft der Amts- vorsteher zu verzichten. :

Es hat sich vielmehr die Majorität in dem Gedanken vereinigt, daß an fih die ehrenamilihe Ausübung der Ortspolizei das Jdeal sci, und daf man der Provinz Hannover die endliche und Tünftige Errichtung dieses Jdeals niht ohne Weiteres durch die Gesetzgebung vers{ließen möge. Einen weiteren Gedanken hat das Abgeordneten- haus mit dem §. 25 nit verbinden wollen, uad diesen Ausblick auf die Zukunft der Provinz zu rauben, ein Veto einzulegen gegen den S. 29, dazu hat die Staatsregierung keine genügende Veranlassung. Ich muß allerdings betonen, daß ich von der Vorausseßung, die sich aus dem Wortlaut ergiebt, ausgehe: Es wird kein aktuelles Recht geschaffen, sondern es ist ein Ausblick in die Zukunft, dessen Verwirklichung der freien Entschließung der Krone anheimgestellt bleibt. Allerdings bin ich der Meinung des Herren Dr. Miquel, daß im §. 25 etwas sehr wenig Sachgemäßes vorgefchlagen wird, aber andererseits ist das, was vorgeschlagen wird, für den Standpunkt der Staatsregierung unbedenklih. Ob gewisse Vor- würfe, die bei anderen Stadien der Berathung gegen diese Kon- struktion erhoben worden sind, nämli ia der Richtung, _daß darin eine capitis diminutio des Kronrehtes liege, auch in diesem hohen Hauses erhoben werden möchten, glaube ih ab- warten zu Jollen. Ware“ der Vorwurf begrlindet, so würde ich mi mit großer Entschiedenheit gegen den 8. 25 aussprechen müssen, denn selbstverständlich kann kein preußischer Minister in eine Vorlage willigen, welche Derartiges enthielt. Aber ih vermag Solches in dem §. 25 nicht zu erblicken, sondern wenn man darin etwas Analoges sehen will, fo ist es cine ungemeine Erweiterung des Rechtes der Krone; es ift ein im Voraus ausge\prochener Verzicht der beiden übrigen legislativen Faktoren zu Gunsten der Krone, indem man ihr das Recht beilegt, eine Materie, wele an und für sich durch die Gesetzgebung geordnet werden müßte, allein und ¿war mit aller der Vollmacht zu regeln, welche die weite Fassung des §, 25 giebt. Nach dieser Auseinanderseßzung kann ich das hohe Haus nur angelegentlich bitten, den im §. 25 gemahten, wie ih mit Herrn Miquel anerkenne, sehr unzweckmäßigen Vorschlag des Abgeordneten- hauses zu acceptiren, und zwar aus dem einfachen Grunde lassen Sie es mich aussprechen der Nachgiebigkeit, aus dem Grunde, daß, wenn die Vorlage wegen Ablehnung des §. 25 nochmals an das Abgeordnetenhaus zurüdckgehen müßte, dann dort cine Majorität, \o- weit ih die Situation übersehen kann, si für das Zustandekonmen des Geseßes nicht finden würde. Es hat sich dort eine aus den verschiedensten Elementen und Gesichtspunkten gebildete Koalition heraus8gestelit, welche es, glaube ih, unmöglich machen würde, eine Kreisordnung für Hannover zu Stande zu bringen, die den §. 25 nicht enthielte. Also denjenigen Mitgliedern des hohen Hauses und ih glaube, es wird die überwiegende Mehrzahl Jen —, denen daran liegt, endlich die in Rede stehende Geseßgebung in den sicheren Hafen zu bringen, möchte ih den dringenden Wunsch ans Herz legen, fich über den §. 25 hinwegzufeßen und ihn, wenn er auch gewiß fehr Bielen von Ihnen so unsympathisch ist, wie der Staatsregierung, zu acceptiren.

Sd tomme nun zu dem, wie ih glaube, \{wierigeren Punkte, zu der durch das Amendement des Freiherrn von Landsberg ange- regten Zusammenseßung des Tünftigen Provinzial-Landtags. Dies Amendement ist eiue Reproduktion dessen, was im Abgeordnetenhause so vielfah das Objekt des Streites gebildet hat. Meine Herren! Mich verseßen diefe nun {hon lange si hinziehenden Diskussionen über die Frage der Zusammenseßung „des künftigen Provinzial-Landtags von Hannover sehr lebhaft in die Zeit, wo wir über die Provinzial- ordnung von 1875 in den beiden Häusern diskutirten. Dieselben Argumente, welche wir heute gehört haben aus dem Munde des Herrn von Solemacher für die Nothwendigkeit einer Interessengruppen- unterlage für die Bildung des Provinzial-Landtages haben wir ver- nommen bei den Verhandlungen des Jahres 1875, Sic müssen mir deshalb gestatten, einen kurzen Nückblick auf die leßteren zu werfen. Es wird sich daraus der Standpunkt, den ih zu vertreten habe, am farsten ergeben. Die Herren werden sih gütigsl ent- sinnen, daß die Vorlage der Regierung von 1875 in dieser Be- ziehung genau dem entspra, was auch jeßt wieder für die Provinz Hannover vorgeschlagen wird und was für die alten Provinzen dur den Abschluß der Provinzialordnung Reh geworden iît, näm- lih, daß als Grundfat erhobes wurde: die Provinz folle bilden die höhere Einheit verschiedener Kreise, fie solle die wirthschaftliche Sammtgemeinde gewissermaßen werden, welche die in ihr enthaltenen Kreise umfaßt, und deshalb ist es das Nationellste und, wie ih von meinem Standpunkte aus hinzuzufügen kein Bedenken trage, das Allerkonservativste, was sih denken läßt: die künftige Provinzial- vertretung zu bilden aus den Kreistagen, den Kreis zum Wahlbezirk, den Kreistag zum Wahlkörper zu machen, indem man davon aus ging, daß diejenigen wirthschaftlichen, ih will nit sagen Gegensäte, sondern verschiedenen durheinander laufenden Interessen, welche das wirthschaftlihe Leben der kleinen Kreise nun einmal durchziehen,

daß die ihren Ausgleih fänden in dem Wahlsystem zu den Kreis- tagen, welches bekanntli% drei Verbände: den Großgrundbesißt, die länckliben Gemeinden und die Städte fonstituirt ; daß man diesen Interefsengruppen es überläßt, si dur die Bildung des Kreistages mit einander auëzugleicben, daß dann der Kreis als der gemeinsame korporative Ausdruck aller in Betracht kommenden Interessen erachtet, und daß es deshalb, gegenüber allen anderen vielfach fünstlih ge- machten Systemen, die cinfabste und naturgemäße Konsequenz ist, den Kreistag selbst diejenigen Vertrauensmänner zum Provinzial- Landtag wählen zu lassen, welche dazu bestimmt und fähig sind, die Gesammtinteressen des Kreises auf dem Provinzial-Landtag zu vertreten. Einen politishen Charakter \oUen die Provinzial-Landtage in keiner Weise haben, und einen solchen haben sie au, wie ih gegenüber den Besorgnissen des Herrn Freiherrn von Solemacher konstatiren kann, in den alten Provinzen ia keiner Weise bisher gehabt. Ich möchte mich hierbei auf das Zeugniß aller Herren, die die Ebre haben, in den altländishen Landtagen zu sitzen, berufen, daß, so oft politisch verschiedene Meinungen in den einzelnen Indioiduen, die den Landtag bilden, vertreten sind, niemals, mit ganz vereinzelten Ausnahmen, etwas Anderes, als das gemeinsame Wohl, das gemein- same Interesse auf dem Provinzial-Landtag diskutirt und zur Gels tung gekommen ist. Dieses, meine Herren, waren die politischen Grundgedanken, welche der Regierungsvorlage des Jahres 1875 unter- lagen. Nun ist damals im Abgeordnetenhause, wie die Herren, die die Verhandlungen noch im Gedächtniß haben, mit mir einig sein werden, ein sehr lebhafter Kampf darüber entbrannt, ob dies der rihtige Gesichtspunkt sei, und zwar sind die Angriffe von zwei ver- schiedenen Seiten erfolgt, darauf möchte ih die Herren, welche vom konservativen Standpunkte aus die Vorlage zu gestalten wünschen, aufmerksam zu machen mir erlauben.

Der Hauptangriff ges{hah von der radikalen Seite, vertreten dur cinen Antrag, welcher darauf hinausging, von allen korporativen und sozialen Gruppirungen abzusehen und einfach den Provinzial-Landtag aus Urwahlen der Bevölkerung hervorgehen zu lassen. Dieser Antrag ist keineswegs so ungefährlih, wie man jeßt, wo wir die Sache in den Hafen gebracht haben, annchmen könute; dieser Antrag enthält die {wierigsten Gefahren für den, der eine ruhigere Entwickelung aller Interessen des Landes wünscht, und es ist nur unter großen Kämpsen gelungen, ihn abzunehmen. Das Mittel dafür war die Bildung einer communis opinio im Abgeordnetenhause nachher komme i auf das hohe Herrenhaus zurück darüber, daß der Borschlag der Negierung die ritige mittlere Linie enthielt, von der man sagen konnte, daß fie den prinzipiellen Interessen des Landes nüte, sie befriedige und darstelle. Jm Abgeordnetenhause is auch damals derjenige An- trag, welchen Herr Freiherr von Landsberg heute eingebraht hat natürlich nit auf Hannover, fondern auf die allgemeinen Verbält- nisse der östlichen Provinzen zugeschnitten vertreten worden durch den Abg. “Freiherrn von Hcereman, und diejenigen Argumente, die damals für den Antrag geltend gemacht worden, find au heute wie- der reproduzirt worden.

Es ift aber namentlich und darauf möchte ich aufmerksam machen dieser Antrag damals von konsfervativer Seite bekämpft worden. Sämmtliche Redner der kozxservativen Fraktion des Ab- geordnetenhauses sind mit vollster Entschiedenheit eingetreten für den Gedanken, welchen der Regierungsvors{lag enthielt, und so hat solcher denn im Abgeordnetenhause den Sieg davon getragen. In dieser Form ist die Vorlage an das hohe Herrenhaus gelangt. Wie hat si hier die Sache weiter abgewickelt? Jn der Kommission ist man lebhaft eingetreten für denselben Gedanken, der au heute für die Provinz Hannover vorgebrachßt worden ift, nämlich dafür, dur die Zusammenseßung von vornherein Fürsorge zu treffen, daß der Großgrundbesiß und auch die Städte bei den Wahlen zum Provinzial-Landtage niht zu kurz kämen, daß vielmehr von vornherein durch Bildung von Interessengruppen der Großzgrund- besiß, die Städte und die Landgemeinden mit einer bestimmten Menge von Abgeordneten versehen würden, Der betreffende Antrag bat damals in der Kommission keine Majorität gefunden und es ift sehr bemerkenswerth, daß er im Plenum nicht wieder aufgenommen worden ist. Damals, als noch res integra war, als man not nit sagen konnte, es sei ein verbängnißvoller Rückblick auf andere Verhältnisse zu befürchten, sondern wo das hohe Haus vollkommen die freie Wahl hatte, nah seinem volitischen Ermessen sid die Erwägung darüber zuretzulegen, was das Befte als Unterlage systematischer Natur für die Wahlen zum Provinzial-Landtage sei, in diesen Stadium der Sache ist man zwar auf die Erwägung eines Amendemerts gekommen, welches von Seiten des Herrn Grafen Pückler und des Herrn von Voß einge- bracht war, und dahin ging, gewisse Magnaten und große Städte mit Vorrechten auszustatten aber daß die Wahlen zum Provinzial- Landtage hervorgehen sollten aus den Wahlen der Kreistage der zur Provinz gehörenden Stadt- und Landkreise, dagegen is bei der Plenarberathung nit prinzipiell, sondern nur mit flüchtigen Argu- menten gestritten worden. Und, meine Herren, was damals, wie ih nachgewiesen zu haben glaube, durch Uebereinstimmung beider Häuser des Landtags und der Krone als künftige Basis der Entwickelung der Provinzialvertretungen für den Staat festgelegt ist welches Motiv kann es rechtfertigen, davon jeßt für Hannover eine Aus- nahme zu machen, wenn folhe nicht etwa aus rein hannoverschen Interessen und Bedürfnissen darauf wird naher noch zurück- zukommen sein si als nothwendig ergeben sollte. Aus dem blo- gen Gesichtspunkt allgemeiner Politik jeßt auf diese Frage zurück- kommen zu wollen, meine Herren, das halte ich für einen {weren politischen Fehler. Jch wiederhole: als wir res integra hatten, konnten wir mit voller Freiheit über diese Dinge diskutiren, aber jeßt, nachdem wir uns auf einen festen Boden gestellt haben, von dem ih annehme, daß er in der That Earantien für die Zukunft enthält, für die westlihen Provinzen ein diametral entgegenstehendes Prinzip aufzustellen und damit, was ih heute zum erstenmale habe aussprechen hören, zugleih die Bahn cröffnen zu wollen, auch in den öoftlihen Provinzen zurüczurevidiren, das tist in meinen Augen fehr verhängnißvoll. Ib kann Ihnen die Versicherung geben, daß die jeßige Staatsregierung diesen Weg niht mit- machen kann. Nachdem wir einmal nah \chweren Kämpfen uns dar- Über geeinigt haben, daß die Grundlage für die Vertretung der Pro- vinzen, wie wir sie in der Provinzialordnung gefunden haben, die richtige sei, jeßt die Hand dazu zu bieten, die ganze Arena für die früheren politi]schen Kämpfe bei unserer ohnehin s{on politisch zer- rissenen Zeit wieder zu eröffnen, das, meine Herren, können Sie einer monarci\{ gesinnten Staatsregierung, welche auf die ruhige ftetige Entwickelu:g der Verhältnisse ihren Blick zu rihten hat, nit zu- muthen. E :

Wir sind sehr zufrieden, daß wir das, was wir als richtig in Gemeinschaft mit der Landesvertretung erkannt haben in den sicheren Hafen gebracht haben, und daß wir die Diskussion nicht wieder bier- über. eröffnen wollen, das können Sie uns, meine Herren, nicht ver- denken. : :

Aber ich möchte auch die andere Frage aufwerfen: ist es denn wirklich richtig, daß der von Herrn Freiherrn von Lands- berg vorgeschlagene Modus der Fafamménsetuing des Pro- vinzial-Landtages dasjenige sci, was man mit cinem allgemein gültigen Ausdruck konservativ nennt? Meine Herren, ic be- streite das vollkommen. Konservativ ist nihts, was künftlih hervor-

ebraht werden muß, und ih behaupte, daß für die Provinz Bärinovve dieses System der Zusammenseßung des Provinzial-Land- tages ein so wenig in den Thatfachen wurzelndes und fo eminent komplizirtes ift, daß es von dem, was wir konservativ nennen, himmel- weit entfernt ift. Das Grundgewachsene is auch dort, wie in den östlihen Provinzen, das Hervorgehen des Provinzial-Landtages aus ahlen der Kreistage. E ‘Wir haben dant in den alten Landen gute Geschäfte gemacht, und ih möchte alle diejenigen Unterstellungen zurückweisen, welche auf irgend ein Bedürfniß hinzuweisen si bestreben, daß wir aub in den alten Provinzen in dieser Beziehung Wandel \{hafffèn müßten. Ih kann mir das Zeugniß geben, daß ih ein durch und dur konservativer Mann mein ganzes Leben hindur gewesen bin und hoffentlich als solcher sterben werde, aber meinem Verständniß ist.