1884 / 74 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

es unzugängli, mir zu konstruiren, daß eine bereits in den unteren Gruppen au3geglihene Interessenbesonderheït nun au ein nothwen- diges Substrat sein müsse für die Gliederung der höher geftalteten Einheit, der Provinzialvertretung. Wenn man sich mit dem Gedanken durhdringt, daß die Provinz nichbts weiter ist als die wirths{aftlich höhere Potenz der einzelnen in ihr vertretenen Kreise, dann \{eint mir nihts natürlicher, und ich möchte sagen, nichts von selbst gegebener zu seiner, als diese Provinzialvertretung auch so zusammen- zusetzen, daß fie sich darstellt als Vertretung der einzelnen Kreise, die ihre Interessenausgleihung in der Provinz selbs finden solle.

Dies ist der Grund, welcher die Staatsregierung zu dem Vor- {lage gebracht hat, es für die Zusammensetzung des hannoverscben Landtages zu belassen bei den, wie ih glaube, bewährten Grundsätzen und Grundlagen der alten Provinzen. Meine Herren, ih kann nur dringend wünschen, daß das hohe Haus diesen Standpunkt sich zu eigen mae.

Freilih ist noch ein Weiteres von dem Freiherrn von Landsberg hinzugefügt worden, der Wunsch nämli, daß auch noch Virilstimmen für gewisse erlauchte Häuser, die in Hannover große Interessen ver- treten und als frühere Landesherren hohe Berücksichtigung verdienen, konstruirt werden möchten. Ich habe alle möglihe Hochachtung und Ehrerbietung vor diesen Traditionen und vor diesen erlauchten Häusern, und ih muß sagen, daß, wenn es sich hier um politishe Institutionen handelte, nach meiner Ansicht die Staatsregierung soaar durch die Bundes8akte und die auf Grund derselben erlassenen Geseße, namentlich durÞ die organische Instruktion von 1820 gebunden wäre, auch bei dieser Ge- legenheit jenen erlauhten Häusern gegenüber Farbe zu bekennen. Es ist den Fürstlichen Herren, um die es sich hier handelt, durch die Bundesakte garantirt, die ersten Standesherren in demjenigen Staate zu sein, welcen sie angehören; Aber keine Silbe habe ich ermitteln können, welche dieses Recht auch auf Ökommunale Verbände in dem weiteren oder engeren Sinne übertragen und für dieselben festlegen wollte. Was insbesondere Hannover betrifft, so bietei die be- stehende Gesetzgebung den Beweis des Gegentheils. Die kreis8ordnungéähnlihe Institution, die Hannover bisher gekannt, während feiner Selbständigkeit sowohl als auch jeßt na der Einverleibung in die preußiswe Monarchie, waren die Amts- vertreter die Vertretung der kommunalen Amtsverbände, welche ganz ähnliche Aufgaben zu erfüllen haben, wie unsere altländischen Kreise. Es hâtte do nichts näher gelegen, als daß die Königlih han- noversche Regierung cinen im Recte etwa begründeten Vertretungs8- anspruch der erlaubten Fürstliben Hôuser, von denen hier die Rede ist, ihrerseits zum Ausdruck gebracht hätte durch Beilegung beson- derer Rechte in den Amtsversammlungen. Das ist aber nicht geschehen.

Die Vertretung der größeren Güter und Höfe ist in dem be- treffenden hannovershen Geseße vorbehalten und geregelt, aber die erlauchten Standesherren haben in der Vertretung keinen Platz ge- funden. Es ift, wie ih glaube, die einfabe Konsequenz, wenn auch nun in der get von uns zu lösenden Aufgabe hieran nicht besonders gedacht wird. i :

Im Uebrigen muß ih noch einen besonderen Vorbehalt hinzu- fügen. Ich gebe zu, die publizistishe Stellung der erlauchten Häuser, um die es fich hier nah dem Vorschlage des Herrn von Landsberg handelt, ist eine andere und höhere, wie diejenige der \ch{lesis{en Standesherren, aber da, wo es sich um wirthschaftliche Organisa- tionen in crster Linie handelt, da, glaube ih, wird man nicht umhin können, zu fragen: sind denn diejenigen großen Magnaten, welche wir in andere Provinzen cingeordnet und untergeordnet haben in den ge- sammten Organismus, sind die weniger berufen gewesen, große Inter- essen in dieser Beziehung zu vertreten, wie jene Häuser ?

Icb glaube, wenn man die wirthschaftliche und soziale Bedeutung des Besißes in erster Linie in Frage stellt, dann werden die großen \chlefischen Standesherren mit demselben Gewicht auftreten können, wie jene Fürstlihen Häuser, und diese \ch{lesis{en Standesherren haben es vorgezogen, sih dem Unabänderlichen zu fügen, und haben zu meiner großen Freude fast durchweg es verstanden, sih in diejenige Vertrauensftellung der Provinz hineinzubegeben, welche ihnen ein Mandat für den Provinzial-Landtag gesichert hat. Im Großen und Ganzen kann man sagen, daß die großen s{lesischen Standesherren in der jeßigen Provinzialvertretung in derselben Vollständigkeit er- scheinen, wie das früher kraft ihrer Virilstimmen im Provinzial- Landtag geschehen war.

Ich kann also auch diesem Theil des Antrages Landsberg nicht das Wort reden. Im Ganzen bitte ih nochmals dringend, daß Sie dur die Ablehnung jenes Antrags es der Königlichen Staatsregierung möglich machen, die Sache nun endlih zum Absch{luß zu bringen. Es entspricht dieses dem Staatswohl und den Bedürfnissen der Pro- vinz Hannover.

Der Hcrr Freiherr von Solemacher hat \{chon seinerseits es perhorreszirt, daß cr mit dem divide et impera irgend einen Blick auf die Thâtigkeit der Staatsregierung werfen wollte, und deshalb liegt das, was ih zu sagen wünsche, niht na dieser Rich- tung hin, ober, da diese Aeußerung auch ähnlich im Abgeordneten- bause von den Gegnern der Regierung gefallen ist, so will ih aus- drüdlih betonen, daß der Umstand, daß Sie es mit ciner isolirten Vorlage, betreffend eine Provinz, zu thun haben, sch über- aus einfach daraus erklärt, daß wir erstens die an und für fih schon arbeitsreihe Session nicht noch mit weiterer Arbeit überlasten wollten, und daß wir zweitens allerdings der Meinung gewesen sind, daß von allen Provinzen, die noch nicht in den Organiémus der neuen Verwaltungsgeseßgebung eingefügt waren, Hannover diejenige war, bei der es am dringendsten nothwendig sei, weil das Provisorium am \chwersten auf Hannover lastet und weil gerade dort die Einführung der neuen Organisation der Staats- behörden im Staatsinteresse unumgänglich geboten erscheint. Dringend und gerechtfertigt ist daher der Wunsch, daß die Krone durch cin Übereinstimmendes Votum der beiden Häuser des Landtages in die Lage geseßt werde, dem dortigen Provisorium durch die Gesetzgebung ein Ende zu machen.

einzige

Bei Berathung der Provinzialordnung für die Pro- vinz Hannover ergriff nah dem Freiherrn von Landsberg der Vize-Präsident des S aa1.s - Wiinisteriums, Staats - Minister von Puttkamer, nohmals das Woct:

Meine Herren! Jh werve mich bemühen, den wenigen Worten, die ih noch auf die Herren Vorredner zu verwenden habe, mit Nü- ficht auf die vorgerüctte Stunde die allerknappste Form zu geben, va ih mich im gemeinen {on grundsäßlih ausgesprochen habe. Es ist in der That für die Regierung kein angenehmes Gefühl, wenn sie fich den Vocwurf machen lassen muß, daß das, was sie vorschlägt, in Bezug auf die Zusammensetzung des hannoverschen Provinzial. Land- tages nah einer liberalen Schablone im Gegensatz zu wirklich kon- servativen Prinzipien gedaht und projektirt sei. Meine Herren! J glaube, id habe {on in meiren vorigen Ausführungen dargelegt, daß diese sogenannte liberale Schablone doch #ch darstellt als die üÜbereinstimmende Meinurg der beiden geseßzgeberischen Häuser und der Krone, wie die Entwickelung des Jahres 1875 das mit sich ge- bracht hat.

Ich will nur noch einmal daran erinnern, daß selbs in diesem hohen Hause alle diejenigen Erwägungen, welhe Herr Freiherr von Landsberg eben zur Vertheidigung seines Antrags vorgebracht hat, schon aufgestellt und als nicht genügend anerkannt sind, um die Ge- fetzgebung in derjenigen Richlung zu bringen, welche er empfiehlt. Indessen ih gebe selbstverständlich darüber hinweg, und will nur noch zwei Worte darüber sagen, daß He:r Freikerrr von Landsberg gemeint hat, die speziell hannovershen Verhältnisse bedingten eine Abweichung von dem von ihm im Uebrigen anerkannten Prinzip für die Provinzialordnung der östlichen Provinzen. Also sein thema probandum war, daß die besonderen Verhältnisse der Provinz Hannover das gerade mit sich brächten. Und was haben wir da gehört: zwei Momente. Erstens die Kleinheit der neuen han- noverschen Kreise, welche es mit sih brächte, daß eine große Anzabl derselben nur einen Abgeordngten zu wählen haben würde; daß des-

halb innerhalb folcher Kreise ein Interessenkampf und ein gewisses Intriguenspiel ftattfinden würde, welbe bei der Unmöglichkeit, meh- rere Abgeordnete zu wählen, auch die Unmöglichkeit mit sich bräcten, die Interessen auszugleichen; und daß dann gewissermaßen als deus ex machina der Landrath auf der Bildfläche erscheinen würde, um sich als geeigneter Repräsentant darzustellen. Ich werde zunächst auf diesen Punkt mit zwei Worten zu erwidern mir gestatten. Herr Freiberr von Landsberg hat, glaube ih, hierbei einigermaßen über- sehen, daß die Provinzialordnung selbs bereits ein Korrektiv gegen diese Besorgniß enthält. Erstens muß i betonen, daß auf meinen Wunsch das Abgeordnetenhaus die Minimalzahl, bei welcher mehr als ein Abgeordneter, also zwei zu wählen sind, von 40 000 auf 30 000 herabgeseßt hat, so daß die Zahl der künftigen landräthlichen Kreise in Hannover, welche mehr wie einen Abgeord- neten wählen werden, { bedeutend erhöht hat, daß also damit au die von Herrn Freiherrn von Landsberg gehegte Besorgniß um einen sehr großen Betrag vermindert ist. Aber was das Wichtigere ist, in Artikel 1 ist ausdrücklich vorgesehen, daß da, wo eine Janteressen- ausgleichung sür nüßlich und nothwendig erachtet wird, es dem Pro- vinzial-Landtage überlassen werden soll, zwei angrenzerde Landkreise und aud mohrere zu einem gemeinschaftlihen Wahlverbande zu vereinigen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, durch ein gemeinsames Crwägen ihrer Interessen eine Ausgleichung zu finden, und ohne einen Jnteressen- und Intriguenkampf die- jenige Zahl von Abgeordneten zu deputiren, welche ihnen zugewiesen worden ist. Diesen Ausweg finde ih unendlich viel einfacher und praktischer, wie das entsetzlih s{chwierige System, welches uns in dem Antrage des Freiherrn von Landsberg dargeboten wird für die Zu- sammenlegung der Wahlverbände, der einzelnen Interessengruppen. Sie finden in jenem Antrage, daß beispielsweise die Vertreter der Städte, welche zwei Abgeordnete für den Landtag wählen follen, aus 13 Kreisen zusammentreten müssen; dabei hört jede Möglichkeit einer freundnacbbarlichen, interessengemeinschaftlihen Vereinigung über die Auéwahl der Abgeordneten auf; man kommt da zusammen, ohne {ih sont zu kennen, und foll nun auf diesem rein kommunalen Ge- biete denn da liegen die Wahlen sür den Provinzial-Landtag fich vereinigen, ih möchte sagen, über wildfremde Personen, die bisher in der Mitte ihrer Wählerschaft vielleibt gar nicht bekannt gewesen sind. Jch bin der Meinung, wenn irgend etwas geeignet ist, ÎIn- teressenkämpfe und politische Dissense in die Wahl hineinzubringen, so ist es gerade das von Herrn Freiherrn von Landsberg vorgeschlagene System. Also auch schon von dieser Seite halte ih seine Behaup- tung, daß die Kleinheit der Kreise eine s\pezifishe Nothwendigkeit für Hannover mit sfih führe, das von ihm vertretene System der Wahlen zum Provinzial-Landtage nah Interessentengruppen einzu- führen, für durchaus nicht zutreffend. Und nun der zweite Grund.

Meine Herren ! Es wird uns gesagt, ja, in den alten Provinzen ist man günstiger situirt, da hat der Großarundbesitß einen viel grö- ßeren sozialen Einfluß, den wird er von selbst üben, und er hat ihn von selbst in dem Sinne geübt, daß ihm die gebührende Stellung und der gebührende Einfluß auch bei den Wahlen zum Provinzial- Landtag nicht verschränkt werden kann.

Also, meine Herren, diescs anders formulirt heißt doch nichts Anderes als: weil der Großgrundbcsiß in Hannover so wenig Ein- fluß und Bedeutung hat, müsse man ihm künstlich Einfluß und Be- deutung durch das Geseß gewähren. Und in demselben Athemzuge sagt uns Freiherr von Landsberg: ja, ein Gegensaß zwischen großem und kleinem Grundbesiß in den Interessen existirt gar nicht, und man möge sich hüten, ihn künstlih zu konstruiren, indem man das von der Regierung adoptirte Wahlsystem annehme. Meine Herren, gerade umgekehrt. Glauben Sie denn nicht, daß eine folche, ih möchte sagen, zwangsweise Festlegung von Mechten, die in dem Gesammtbewußtsein der Bevölkerung nicht wurzeln, dazu führen wird, den sogenannten kleinen Grundbesiß in eine Stimmung dem großen gegenüber zu verseßen, die keineswegs mehr an die Interefsengemeinschaft, die ih auch für angemessen und wünschenswerth halte, erinnert? Und dann bitte ich Herrn Freiherrn von Landsberg, noch eins zu bedenken. J bin nämlich, und die Staatsregierung mit mir, der Letzte, welcher wünscht, daß der große Grundbesiß mit all den sozialen Potenzen, die er in die Versammlung hineinbringt, ausgemerzt würde, aber wenn ih nun und ich könnte es, wenn es die Zeit erlaubte für die einzelnen von Herrn Freiherrn von Landsberg projektirten Kreise nachwiese, daß die Mehrzahl der sogenannten Großgrundbesißzer Bauern sind, und daß diese Bauern, wenn man sie in die Lage bringt, sich eines gewissen Gegensaßes mit der früheren Ritterschaft bewußt zu werden, meiner Ansicht nah sehr leiht dahin kommen werden, zu sagen, nun werden wir erst ret unser einseitiges Interesse avs\chließ- lih zum Maßstab unserer Wahl machen und dann den Großgrund- besißer niht wählen ih bin der Meinung, daß der Vorschlag der Regierung die sehr viel größere Wahrscheinlichkeit enthält, daß eine Anzahl von Mitgliedern der bisherigen Ritterschasten in den Pro- vinzial-Landtag gelangt, als der von Herrn Freiherrn von Landsberg vorgeschlagene Weg, und wenn leßterer außerdem ein prinzipiell unrich- tiger ist, wie mir scheint, so kann ich nicht finden, daß man selbst im Interesse des Großgrundbesitßes handelt, wenn man sich auf diesen Weg begiebt. Wenn Herr von Rauchhaupt im Abgeordnetenhause eine Kolorirung der bisher bei den Wahlen zum Prooinzial-Land- tage stattgehabten Situationen gegeben hat, die meiner Erfahrung und Anschauung in keiner Weise entspricht, ih will das ofen aner- kennen, so kann ich nur annehmen, daß er in dem Wunsche, das von ihm für richtig erkannte Prinzip bei der Abstimmung zur Geltung zu bringen, sehr lebhaft gefärbt hat, und daß seine Etnbildungs- kraft sehr viel weiter gegangen ist, wie die wirklißh vor ihm erscheinenden Bilder. Die Provinzial-Landtage, welhe i ziemlich genau zu k.nnen glaube und das ist vor allen Dingen der \hlesishe, da ih die Chre gehabt habe, zwei Jahre Ober-Präsident von Stlesien gewesen zu sein bieten ein Bild dar, in welchem die Besorgnisse, welche Herr von Landsberg, wie ich glaube, in etwas pessimistisher Weise gemalt hat, gar keine Spur enthalten. Der \chlesische Provinzial-Landtag ist ein Provinzial-Landtag, welcher voll- ständig harmonisch in sih arbeitet, bei welhem die Politik gar keine Rolle spielt, und welcher als die soziale Potenz vom höchsten Ma- joratsbesißzer bis zum kleinen Schulzen herab eine Zusammenfassung sowohl der politisben wie der gesammten Interessen darstellt.

Wenn das nun richtig ist und ih glaube Ihnen dies bewiesen zu haben daß die Provinz Hannover in ihren spezifischen Besonder- heiten keinen Grund darbietet, etwas von dem in den alten Provinzen Abweichendes vorzuschlagen, so muß ich sagen: wie in aller Welt sollte die Regierung dazu kommen dem hohen Hause einen Vorschlag zu machen, wie ihn Herr von Landsberg macht und wie sollte die Regierung dazu kommen, wenn er wider Ecwarten durchgehen sollte, diesen Antrag Sr. Majestät zur Genehmigung vorzulegen ? In dieser Frage ist das Staats-Ministerium solidarisch, wir haben die Sacher vorher genau erwogen und geprüft, wir haben uns aber nit überzeugen können, daß eine Formation des Provinzial-Landtags nah dem von Herrn von Landsberg angebotenen System das richtige für Hannover sein würde, und ich würde zu unserem Bedauern in der Lage sein, Se. Majestät zu bitten, d18 Geseß nicht zu vollziehen, wenn es in der Seitens des Herrn von Landsberg beantragten Weise gestaltet werden würde.

Kunst, Wissenschaft und Literatur. .

Im Verlage von Rudolf Linde, Leipzig, ershien ein Bänden, betitelt: Zwischen den Kriegs8coulissen, aus den ner eines ehemaligen französishen Gelegenheitsoffiziers 1870/71. er Verfasser, welcher sich Aper nennt, erklärt in dem Vorwort, daß es {hon längst feine Absiht gewesen sei, seine Erinnerungen an den Krieg aufzuzeihnen und herauszugeben, jeßt sei er nun durch ein kürzlich erschienenes Werken, betitelt Dies irae, die persönlichen Erinnerungen eines französishen Generalstabs Offiziers über die Schlacht von Sedan, nachträglich veranlaßt worden. Der Verfasser,

ursprünglich als Beamter des höhern Forstfaes in franzöfischen Diensten, erhielt im Dezember 1870 eine Aufforderung, als „Gelegen- heits-Offizier“, wie er \sich selbs nennt, einzutreten, um bei der Landesvertheidigung thätig zu sein, und zwar in der Gigenschaft cines Lieutenants des chasseurs forestiers. Er war diesec von ibm selbst veranlaßten Einladung bei den damaligen unruhigen Zeiten, nament- lih da das sog. patriotische Nationalvertheidigungs-Comité si keines wegs allgemeinen Beifalls erfreute, gern nachgekommen. Die National- garde war eben mobilisirt worden, und man hatte dem Verfasser eine Stelle als Hauptmann in Aussicht gestellt, wele er jedo nit er- hielt; aub die Cadres der mobilisirten Forstbeamten (chasseurs forestiers) des Isèredepartements waren bereits beseßt, so durfte si derselbe glücklich \chäßen, als durch die Erkrankung eines Offi- ziers der mobilisirten Forstbeamten von Saône et Loire eine Stelle für ihn freigeworden war. In launiger und \pannender Weise \{bildert der Verfasser nun die eigenthümlichen Zustände, welche si bei diesen irregulären Truppen vorfanden, alle die Mißstände, die Unzuträglihkeiten, an denen diese aus allen möglichen Elementen zusammengeseßte Volksarmee so reich war. Er erkennt \chließlich, daß die ganze Kriegsführung seit Monaten nihts andres war, als cin kindlibes Soldatenspiel, läherlih, so lange man geborgen, grau- sam, wenn man vor dem Feinde stand. Die Unterzeichnung des Friedens wurde von ihm wie von seinen Kameraden mit derselben Freude erwartet, wie sie Sehnsuht nah weiteren Kämpfen bei Unter- zetbnung des Waffenstillstandes empfunden hatten. Der ehemalige französische Forstbeamte trat dann in deutsche Dienste über und {ließt mit der Betracbtung, daß für Elsaß-Lothringen unter deutschem Re- alment noch glüdcklihe Tage kommen werden. Das spannend und fließend geschriebene Büchlein verdient allein wegen der Schildewng jener sonderbaren Zustände gelesen zu werden.

Literarische Neuigkeiten und periodisheSchrift?:n.

Von den Besonderen Abdrucken aus dem „Deutschen Reibs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger“: Deutsche Reids- und Preußische Landesgesetze, 1883, sind im Verlage der Norddeutschen Bucbdruckerci und Verlagsanstalt (Berlin 8SW., Vil- helmstraße Nr. 32) erschienen:

Nr. 1. Gesetz, betr. die Krankenversicherung der Ar- eiter, vom 19, Bunt 1883. (030 O

Nr. 2. Geseg, betr. die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 1, Sult 1883, (0,20 O0)

Nr. 3. Gesetze über die allgemeine Landesverwaltu1g vom 30. Juli 1883, und die Zuständigkeit der Verwaltungs- ud Verwaltungsgerichtsbehörde, vom 1. August 1883, (0,80 6)

Nr. 4. Gesetze, betr. die Zwa ngsvollstreckung in das im- bewegliche Vermögen, vom 13. Juli 1883, und die Gerichtskosten bi Zwangsverfsteigerungen u. |. w. (0,70 M)

Nr. 5. Anweisung der Königlich preußischen Minister des Innem und für Handel und Gewerbe zur Ausführung des Gesetzes vou 15, Juni 1883, betr. die Krankenversicherung der Arbeiter, von 26. November 1883, (0,30 M) :

Preußiscbes Verwaltungs-Blatt. Nr. 25, Inhalt: Abänderung der Instruktion zur Geschäftsführung der Regierungen, Regulative für den Geschäftsgang und das Verfahren bei dei Kreisaus\chüssen (Stadtaus\huß, Magistrat), Bezirksausschüssen, Pro. vinzialräthen. Kostenpaushquantum im Verwaltungsstreitverfahren Regelung des Verkehrs mit Milch. Das Verfahren, um Mei: nungs8verschiedenheiten der verschiedenen Abtheilungen ciner Regierung zum Austrage zu bringen. Charakter des Schulgeldes be| Unterhaltung der Schule durch die bürgerlibe Gemeinde. Geschäftskreis, Art der Berathungen der städtishen Schuldeputationen ; Orts\chulinspektoren als Mitglieder dieser Deputationen oder neben denselben. Regelung der Mithsentschädigungen für die Volks\chul- lehrer. Aufbringung der gutsherrlihen Schulbeiträge nah Par- zellirung des Gutes. Maßstab für Vertheilung der Sculbeiträge in den felbständigen Gutsbezirken im Geltungsgebiete der Provinzial- Schulordnung vom 11. Dezember 1845 auf die Anwohner ; Zutritt des Grundherrn. Grenzen für die Aufhebung bezw. Abänderung ortspolizeiliher Anordnungen Seitens der Auf- fichisbehörde. Droschkenaufstellplaß. Verlust des Entschädigungs- ansprubs aus §. 63 Ziff. 1 Reichs - Viehseuchengeseßes. Gemeingebrauch der öffentlihen Wege und Grenze für dessen Aus- übung Seitens des Einzelnen; privater Gebrauch des Wegekörpers ; Nußungsrecht am Wegekörper. Versagung der polizeilihen Erlaubniß zur Einlegung von Schienengeleisen in den Wegekörper, \peztell zur Ueberführung von Schienengeleisen im Niveau des Weges zwecks Fortbewegung von Kippwagen für den Transport von Sachen. Anwendung einer allgemeinen baupolizeilihen Vorschrift, derzufolg( bei Anlegung neuer oder Verlängerung vorhandener Dorfstraßen dar auf zu halten, daß dieselben mindestens 12 m breit angelegt werden und bei Neubauten oder Wiedererrichtung {on vorhandener Ge bäude mit dem Bau, soweit es die lokalen Verhältniff irgendwie gestatten, bis auf diese Entfernung zurückzutreten ist. Grenze für das Züchtigungsrecht der Lehrer; Zuständigkeit bei Be \{chwerden über Mißbrauch desselben. Berechtigung der Wittwe dei zweiten Predigers zum Genuß der Pfarrwittwen-Benefizien nah Oft preuß. Provinzialrecht. Ausdrücke „Pfarrer“ „Prediger“ im ALN und im Oftpreuß. Provinzialrecht. Unzulässigkeit des Nechtswegel über die Verpflichtung zur Zahlung der von den geistlichen Oberer festgesetzten Pension eines Kirchenbeamten. Gewerbestreitsachen Sind die Urtheile von Gewerbeschieds8gerihten mit Rechtsmitteln Berufung auf den Rechtsweg, anfectbar ?

Mittheilungen für die öffentlihen Feuerversiche- rungs-Anstalten. Nr. 4. Inhalt: Feuerordnung für d& Herzogliche Hoftheater in Coburg. Verwaltungeergebnisse der Rüc- versiherungsabtheilung des Verbandes öffentlicher Feuerversicherung/- Anstalten in Deutschland für das Jahr 1882. Gesetz des Kanto1s Neuenburg, betr. die Hinterlegung von Cautionen Seitens der Ve-- aeaen, vom 20. März 1883. Notiz des Verband)-

ureaus.

Monats8\chrift für christliche Volksbildung. 7. Het. Inhalt: Der Osterfürst. Gedicht von Pastor Stolle. Das Wunder ter Weltversöhnung im Opfertod Jesu, Von Lic, Weber. Zum GCe- burtstag des Fürsten von Bismarck, am 1, April 1884. Gedicht wn H. W. Rocholl. Der Reichskanzler Fürst Bi3marck. Von R. Luthers Bedeutung für die deutsche Literatur. Von Dr. Otto Wed- digen. Zunahme oder Abnahme der Verbrechen. Von Karl Fuba. Literatur.

Blätter für Gefängnißkunde. Organ des Verins der deutschen Strafanstaltsbeamten. Achtzehnter Band. Heft 1 1. 2. Inhalt : Fortschritte der Strafrechtspflege und des Gefängnißwéens in außerdeutshen Ländern Europas. Ein geschihtliher Uebewblick von Krauß. Correspondenz. Insbesondere: Aus Berlin. Shÿluß der Verhandlungen des preußischen Abgeordnetenhauses vom Dezenber 1883. Berlin. Kommissionsberiht der preuß. Abgeordnetenkanmer über die Petition, betr. die Aufhebung der Gefängnißarbeil. München. Vortrag des Direktors Streng über Gefängnißarbeit. Aus Sachsen. Veränderungen bei den Strafanstalten. —- Stuttgart. Vollzug von Gefängniß- und Haststrafen. Fürsorge für entlassene Gefangene. Bericht über die Strafanstalten. Aufseherwohnunge.n. Karlsruhe. Abnahme der Gefangenen. Centralleitung der Schußz- vereine. Zürich. Wegmanns Jubiläum. Schweiz, Verein für Straf- und Gefängnißwesen, Vermischtes.

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M 84.

Zweite Beilage zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Mittwoh, den 26. März

ÆŒ a Insera e für den Deutschen Reich8- und König). Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32, Æ Stekbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[14783]

Steckbrief. Gegen den Gummiarbeiter Franz Zänemann zu Berlin am 28, Januar 1861 ge- boren, zuleßt bei seiner Mutter der Wittwe Jäne- mann, geb. Meinecke, Koloniestraße 20 hierselbst wohnhaft gewesen, welher sich verborgen bält, ist die Untersuhungshaft wegen {weren Diebstahls in den Akten c./a. Wiedenhaupt und Genossen I. I. 18/84 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt-Moabit 11/12 abzuliefern. Berlin, den 20. März 1884, Der Untersuchungsri@ter bei dem Königlichen Landgerichte II.

{14779]

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Ar- beiterssohn Guftav Emil August Grabert, zuleßt hier wohnhaft, geboren am 16. Oktober 1868 hier, welcher si verborgen hält, ist die Untersuhungshaft wegen Diebstahls Vergeben gegen §. 242 R. Str. G B. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gericbtsgefäncniß hier abzu- liefern. Oranienburg, den 19. März 1884. König- lihes Amtsgericht. Beschreibung: Alter 15 Jahre, Statur klein, Haare dunkelblond, Augenbrauen dunkel, Augen dunkel (\{hwarz oder braun), Nase und Mund gewöhnli, Zähne vollständig, Kinn gewöhn- li, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deuts{ch. Besondere Kennzeichen: keine.

[14784]

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Stadtreisenden Kaufmann Ferdinand Emil Robert Meyer, welcer flüchtig ist, ist die Untersuhungs- haft wegen Theilnahme am wiederholten Betruge in den Akten V. R.II. 167, 84. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und- in das Unter- fubung8gefängniß zu Alt-Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin , Alt - Moabit Nr. 11/12 (N.W.), den 21. März 1884. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte I. Fatken. Beschreibung: Alter 29 Jahre, geboren 23. 6. 54 zu Berlin, Größe 1,68 m, Statur {lank, Haare blond, Stirn frei, Bart: röthliher Vollbart, Augenbrauen blond, Augen blau, Nafe lang und \piß, Mund klein, Kinn {piß, Gesicht oval, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch (lispelnd).

{14782]

Stebrief. Gegen den Schlächter Hugo Seidel, geboren zu Berlin, am 14. Mai 1860, zuleßt Hen- ningédorferstraße 3 wohnhaft, welcher si verborgen hâlt, ist die Untersuhungshaft wegen {weren Dieb- \tahls in den Akten c/a. Wiedenhaupt und Genofsen T. J. 18/84 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchnngsgefängniß zu Berlin, Alt-Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin, den 20. März 1884, Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte IkI.

14599] Steckbriefs-Erneuerung.

Der unterm 12. November 1875 hinter den Kauf- mann Ferdinand Salberg aus Einebrock in Hessen wegen betrügerishen Bankerutts erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. i

Altona, den 19. März 1884.

Der Erste Staatsanwalt.

[14780]

_Stebriefs-Erledigung. Der gegen den Haus- diener Eduard Julius Hensel, geboren am 20. August 1858 zu Marienwerder, wegen Vollstreckung einer im Unvermögensfalle erkannten Gefängnißstrafe von sech8 Tagen unter dem 14. Juni 1883 in den Akten J. II. B. 863, 82 erlassene Steckbrief wird hiermit zurückgenommen. Berlin, den 24. März 1884, L N Staatsanwaltschaft bei dem Land- gerichte I.

[14781] Steckbriefs-Erledigung. Der gegen den Schlosser August Franz Schober wegen Diebstahls unter dem 23. Dezember 1881 in den Akten J, 1V. a. 185 80 rep. erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 11. März 1884. Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I.

{14645]

Der Schuhmachergesell Carl Henneberg aus Alsfeld in Sachsen is dur rechtskräftigen Straf- befehl vom 8. August 1883 wegen Ruhestörung zu einer Geldstrafe von 8 #4 event. zu 1 Tage Haft verurtheilt, Antrag: Strafvollstreckung und Nach- richt zu den Akten C. 93/83. Verden, den 19. März 1884. Königliches Amtsgericht. L

[14455] :

Der Handelsmann und Schlachter Hermann Hein- rich Diedrich Dierks, geboren am 17. Januar 1855 in Südenfeldmark, Kreis Hamm, zuleßt aufhaltsam in Verden, Kreis Verden, wird beschuldigt, als Ersfatreservist erster Klasse ausgewandert zu sein, ohne „von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erftattet zu haben, Ueber-

Ei

1, Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkänfe, Verpachtungen, Snbmissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation , Zinszahlung u. s. w. ven öffentlichen Papieren.

Desfentlicher Anzeiger. 7

1884,

5, Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshande!l.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Läiterarische Anzeigen.

8, Theater-Anzeigen. | In der Börsen-|

Inserate nehmen an: die Annoncena-Expeditionen des „JUvalidvendank“, Rudolf Mosse, Haascusteiu & Vogler, G. L. Daubve & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen - Burcaox. S

9. Familien-Nachrichten. beilage. S

Königliben Amtsgerichts hierselbst auf den 21. Mai 1884, Vormittags 10 Uhr, vor das Königlibde Schöffengeriht zu Verden zur Hauptverhandlung geladen. Bei unent- \{huldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nah S. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirkskommando zu Bremen ausgestell- ten Erklärung verurtheilt werden. Verden, den 20. März 1884. Olthaus, Gerichts\chreiber- anw. als Gerichtsschreiber des Königlichen Amts- gerichts.

Subhastationen, Lufgebote, Wgr- ladungen u. derg!{.

[114664 Zivangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 36 Nr. 2253 auf den Namen des Fräulein Thusnelda Pfundheller hierselbst eingetragene, Grenadierstraße Nr. 3 be- legene Grundstück

am 13. Zuni 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeibneten Geriht an Gerichts- stelle Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer Nr. 15,

versteigert werden.

Das Grundstück ist mit 3630 # Nuyzungs- werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Absthrift des Grund- bucbblatts Grundbuchartikels etwaige Ab- shäßungen und andere das Grundstück betceffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüdenstraße 58, 2 Treppen, Zimmer 29A., eingesehen werden.

Alle Realberehtigten werden aufgefordert, die nit von selbst auf den Ersteher übergehenden An- sprücte, deren Vorbandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige- rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der- artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- steigerungêtermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumeiden und, falis der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei FeststeUung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berüsichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundftücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtheil über die Ertbeilung des Zuschlags wird

am 13. Juni 1884, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer 15, verkündet werden.

Berlin, den 10. März 1884.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 52.

[1465] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstrekung soll das im Grundbuche von Tempelhof Band 16 Nr. 731 auf den Namen des Architekten Richard Becker hier

eingetragene, Lichterfelder-Straße Nr. 4, belegene Grundstück

am 18, Juni 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Geriht an Gerichts- stelle Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer Nr. 15, versteigert werden.

Das Grundstück ist mit 1,48 Thlr. Reinertrag und einer Fläche von 7 a 56 qm zur Grundsteuer, zur Gebäudesteuer dagegen noch nicht veranlagt. Aus- zug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts etwaige Abschätungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge- richts\chreiberei, Jüdenstraße 58, 2 Treppen, Zimmer Nr. 29 A., eingesehen werden.

Alle Realberehtigten werden aufgefordert , die nicht von selbst auf deu Ersteher übergehenden An- sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige- rungsvermerfks nicht hervorging, insbesondere der- artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- steigerungs8termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berüdsichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund- ftüds beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einftellung des Ver- fahrens herbeizusühren, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 18, Juni 1884, Nathmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer Nr. 15, verkündet werden.

Berlin, den 4. März 1884.

Königliches Amtsgeriht L. Abtheilung 52.

[14666] SBwangsversieigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Louisenstadt Band 8 Nr. 549

Donath eingetragene, Kürassierstraße 19, belegene Grundstü

am 20. Juni 1884, Bormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht an Gerichts- stelle Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer Nr. 15, versteigert werden.

Das Grundstü ist mit 11940 4 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer- rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbucbblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstü betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf- bedingungen fkönnen in der Gerichts\hreiberei, Jüdenstraße 58, 2 Treppen, Zimmer 29 A,, einge- sehen werden.

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nit von selbs auf den Ersteher übergehenden An- sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige- rungêévermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläu- biger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksihtigt werden und bei Verthei- lung des Kaufgeldes gegen die berücsihtigten An- sprüche im Range zurüdtreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Bersteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls na erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 20, Zuni 1884, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer 15, verkündet werden. Berlin, den 8. Mörz 1884,

Königliches Amtsgericht T.

[9923] Aufgebot. /

Auf den Antrag des Kaufmanns Abraham Oser in Thorn wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Wechsels d. d. Bromberg, den 2. März 1878 über 300, zahlbar am 2. Iuni 1878 in NBrowraberg, ausgestellt von dem Rentier Hermann Rauch an eigene Ordre, acceptirt von dem Guts- besißer Reinhold Wentscher in Rosenberg und durch Cesfion, d. d. Thorn, den 6. Juli 1878 auf den Antragfteller übergegangen, hierdurch aufgefordert, seine Rechte aus diesem Wechsel spätestens im Auf- aebotstermin den 30. September 1884, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 9, des biesigen Landgerihtsgebäudes an- zumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung deffelben erfolgen wird.

Bromberg, den 22. Februar 1884.

Königl. Amtsgericht. Abth. VI.

S) Aufgebot.

Auf Antrag des Gärtners Joseph Walter jun. zu Reicbenau als Eigenthümers des Grundstücks Reichenau Blatt. 71 und des Gärtners Franz Müller zu Ober-Pomsdorf als Eigenthümers des GBrund- stüdcks Reichenau, Blatt 72, werden alle unbekannten Eigenthumsprätendenten auf das in der Gemarkung Reichenau, jenseits der Neisse belegene Stück Acker- land von 29 a 60 gm, welches in der Grundsteuer- Muttcrrolle auf Artikel 103 und auf der Gemar- kungsfarte auf Blatt 3, Parzellennummer 293, da- gegen im Grundbucbe bisher nicht verzeichnet ift, aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf das Grundstück \pätestens im Aufgebotêtermin am

13. Mai d. Zs., Vormittags 12 Uhr, im Geschäftszimmer Nr. 5 des unterzeichneten Ge- rihts anzumelden, widrigenfalls sie mit ihnen werden ausgaes{lossen werden. j

Frankenstein, den 21. März 1884.

Königliches Amtsgericht. Nébelung.

[14667] Aufgebot.

Auf den Antrag der Wittwe weil. Anbauers Carl Spandau, Johanne, geb. Beges, von hier, werden alle Die, welche Ansprüche an diejenigen 106 Thlr. zu haben vermeinen, welche sich annoch auf dem Anbauerwesen Lo. ass. 75 hieselbst laut Obligation vom 26. September 1855 zu Gunsten des Brauers Gustav Salomon zu Braunscbweig hypothekaris{ eingetragen finden, hierdurch aufgefordert, solche An- sprüche spätestens in dem auf

den 15. Mai dies. Jahres

Morgens 9 Uhr, vor hiesigem Herzoglihen Amtsgerichte anberaumten Termine anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird und mit Löschung der Hypothek ver-

fahren werden foll. i Lutter a./Bbge., den 21. März 1884.

Herzogl. Braun e. E Amt3gericht.

ause.

Abtheilung 52.

(6A Aufgebot.

Der Müller Christoph Frickte, geb. am 7. Februar 1814 zu Ostharingen, welcher tim Jahre 1843 nah Amerika ausgervandert und seitdem verschollen ift,

tretung gegen 8. 3 3 des Strafgesetz-

buhs. - Derselbe wird auf Anordnung des

auf den Namen des Speisewirths Johann Friedrich

Kurators, Gastwirths Heinrih Schuppe ¿zu Oft- haringen aufgefordert, in dem auf den 23. Oktober dies. Jahres, Morgeus 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Herzogliben Amtsgerichte angesetzten Termine zu erscheinen oder Nachricht von ih zu geben, widrigenfalls er für todt erklärt und jein Vermögen als Erbschaft behandelt werden foll. Zugleich werden alle Erbberechtigten aufgefordert, ihre Rechte in dem anberaumten Termine anzu- melden und zu bescheinigen, widrigenfalls, wenn si kein Erbe findet, der Nachlaß, für erbloses Gut erklärt, bei erfolgender Anmeldung aber den si Legitimirenden ausgeantwortet werde, daß der nah dem Aus\{lusse fich Meldende und Ligitimirende alle bis dahin über den Na(laß getroffenen Ver- füqungen anzuerkennen \chuldig, auch weder Rech- nungsablage noch Ersatz der erhobenen Nußungen zu fordern, sondern seine Ansprühe auf das zu beshränken habe, was von der Erbschaft noch vor- handen ift. Lutter a./Bbge., den 21. März 1884, Herzogliches Amtsgericht. Kauligt.

[14690] Aufforderung.

Die Anfangs November 1883 zu Bensheim ver- lebte Betty Laudenheimer, geborene Bodenbeim, Wittwe des Lazarus Laudenhetmer von Bensheim, hat 11.7 Testament, d. d. 27, Mars 1882 dem Simon Laudenhbeimer in Darmstadt, den Rechts- anwalt Jacob Laudenheimer in Darmstadt, die Lenchen Bermann, geborene Laudenheimer, in Franke furt am Main und die Regine Duff, geborene Laudenheimer, in Darmstadt zu ihren Erben ein- geseßzt. Um die Zuschreibung (im Mutatiors-Verzeichniß) der durch diese Erbschaft erworbenen Grundstücke zu erwirken, verlangen die benannten Erben eine amtlihe Beurkundung ihrer Erbeneigenschaft. Auf Antrag dieser Erben wird dem mit unbekann- tem Aufenthalt abwesenden Sigmund Bodenkbeim, Bruder der Erblasserin, angeblih früher in Piura (Peru) wohnhaft gewesen eventuell dessen Recbts- nachfolgern eine Frist bis Ende Juli 1884 be- stimmt, um sih über die Anerkennung des in Rede stehenden Eigenthumserwerbs zu erklären. i

Eventuell wird das Testament als für gültig an- erkannt erachtet und die zum Eintrag in das Mu- tations-Verzeichniß erforderlihe Urkunde ausgestellt werden.

Zwingenberg, am 20. März 1884.

Großh. Hess. Amtsgericht Zroingenberg. (08) D: We 18, Amtsrichter. Rsth, Gerichts\chr.

(14610) Bekanntmachung.

Der Gerichts-Aktuar Werner zu Waldenburg, als Pfleger des Nactlasses der am 6. November 1883 zu Ober-Salzbrunn vcrstorbenen verwittweten Handelsfrau Henriette Glaefer, geb. Förster, hat das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermäthtniß- nehmer derselben beantragt.

Die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer der verwittweten Handelsfrau Henriette Glaeser, geb. Förster, werden aufgefordert, ihre Rehte und An- sprüche auf deren Nachlaß spätestens in dem auf

den 12. Juli 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichté, Geschäftszimmer Nr. 22, anstehenden Termine anzumelden, widrigen- falls sie ihre Ansprüche nur noch insoweit g?ltend maehen können, als der Naclaß mit Ausschluß aller seit dem Tode der Erblafserin aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird,

Waldenburg, den 1. März 1884.

Königliches Amtsgericht. (14620) Jm Namen des Königs! Auf Antrag: i a. des Huélers Johann Heinrich John in Nieder-Zauche, E b. des Müllermeisters Carl Heinrich Hoffmann zu Weißig, vertreten durch den Justizrath Gottwald zu Sprottau, erkennt das Königlihe Amtsgeriht zu Sprottau durch den Amtsgerichtsrath Qual für Recht: Die eingetragenen Gläubiger der nachstehenden Hypothekenposten :

a. bei Zauche, Grundbub-Nummer 21, Ab- theilung 1IL Nr. 6: 25 Thaler i. e. Fünf- undzwanzig Thaler Darlehn für den Schuh- machermeister Herzog in Neusftaedtel, und Ab- theilung 111. Nr. 7: 11 Thaler älterer Zinsen- rückstand, 25 Thaler Därlehn und W Sar. vorgeschossfene und die dem Gläubiger noch entstehenden Kosten für den Schuhmacher Christoph Herzog in Neuftaedtel,

b. bei Weißig, Grundbuch - Nummer 23, Abtheilung 111, Nr. 2: 100 Thaler i, e. Ein» hundert Thaler für den Müllermeister Christian Hoffmann in Weißig ;

und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die oben bezeichneten Hypotheker- posten ausgeschlossen. E

Die Kosten ‘des Verfahrens fallen bezüglih der Poft zu a. dem Gärtner Carl Gottlieb Marquardt und bezüglich der Post zu b. dem Hoffmann zur Last.

Sprottau, den 14. März 1884.

Königliches Amtsgericht. IIl.

wird auf Antrag des ihm gestellten Abwesenheits«