1884 / 77 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

S. 54 : Mit der Jagd zu vers{onen sind:

9 das Elchwild vom ersten Dezember bis Ende August;

2) männlihes Roth- und Damwild vom ersten März bis Ende Juni;

3) weiblihes Rothwild, weiblibes Damwild und Kälber dieser Ein vom erften Februar bis zum fünfzehnten Oktober ein- {ließli ;

4) der Rehbock vom ersten Februar bis Ende April ;

L weiblicbes Rehwild vom sech8zehnten Dezember bis zum fünfzehnten Oktober eins{ließlich ;

6) weibliche Rehkälber das ganze Jahr hindurch, männliche Rehkälber bis zum fünfzehnten Dezember eins{ließlich;

7) der Dachs vom ersten Dezember bis Ende Juni und der Biber vom erften Dezember bis Ende September ;

8) Auer-, Birk-, Hasel- und Fasanenhähne vom ersten Juni bis Ende August ;

9) wilde Gnten vom sech8zehnten März bis Ende Juni:

10) Scnepfen vom se{chszehnten April bis Ende Juli; Trappen, wilde S{hwäne und alles andere jagdbare Sumvf- und Wassergeflügel, mit Ausnahme der wilden Gänse, vom ersten Mai bis Ende Juni ;

d r Reb- und Schneehühner vom ersten Dezember bis Ende

AUguit; .

12) Auer-, Birk-, Hasel- und Fasanenhennen und Wachteln vom ersten Februar bis Ende August ;

13) Hasen vom ersten Februar bis zum fünfzehnten September eins{ließlich.

Beim Roth- und Damwilde gilt das Jungwild als Kalb bis cins{ließlich zum fünfzehnten Tage des auf die Geburt folgenden Dezembermonats.

Die Abgg. Dirichlet - Shmieder beantragten, in §8. 54 Nr. 2 und 3 zu streihen; desgleichen den leßten Absaß des Paragraphen zu streichen,

Die Nummern 1—4 wurden ohne Debatte angenommen.

Bei Nr. 5 deutete der Abg. von Risselmann an, daß er in der dritten Lesung beantragen werde, die Schießzeit auf weibliches Rehwild zu verkürzen.

Die Nummern 5 und 6 wurden genehmigt.

Der Abg. Knebel beantragte unter Nr. 7 die Worte : von „der Dachs“ bis „und“ zu streihen, weil der Dahs wohl allgemein als ein schädliches Thier anerkannt werde.

Der Bundeskommissar Land-Forstmeister Donner hob hervor, daß der Das auch Nutzen schaffe, im Uebrigen bitte er um Annahme der Regierungsvorlage event. dex Kommis- sionsbeschlüsse.

Der Abg. Barth erkannte an, daß der Dachs in den weinbautreibenden Gegenden ein sehr {hädlihes Thier sei; deswegen beantrage er, den Bezirksaus\hüssen das Recht zu geben, für einzelne Distrikte die Schonzeit des Dachses gänzlich zu beseitigen.

Nachdem sich auch der Abg. Dr. Grimm für den Antrag Barth ausgesprochen, wurde Nr. 7 und der Antrag Barth an- genommen, ebenso auch Nr. 8,

_ Der Abg. Spielberg beantragte, eine Nummer 8a, einzu- schieben, welche die Schonzeit für die Krammetsvögel auf den 1, Januar bis 6. Oktober festsett.

Der Abg. Vödiker wünschte die Schonzeit für die Krammetsvögel für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Sep- tember inkl.

Der Abg. von Tiedemann-Bomst dagegen beantragte, zu sagen: „bis zum 1. September“.

Der Abg. Schmidt-Stettin meinte, daß die Mitte Okto- ber der richtige Termin für das Ende der Schonzeit sei.

Der Abg. von Tiedemann-Bomst erklärte sih pro primo gegen die Einschiebung der Nummer 8a und zog seinen An- trag, den er nur eventuell gestellt habe, zurü.

Der Abg. Dr. Freiherr von Schorlemer-Alst erklärte, er glaube, die Sache lasse ih einheitlih gar nicht regeln. Am besten thue man, den Antrag Spielberg und Bödiker ab- zulehnen.

Die Anträge Spielberg und Bödiker wurden mit großer Majorität abgelehnt.

Nr. 9 dieses Paragraphen wurde ohne Debatte genehmigt.

g fu Nr. 10 hatte der Abg. Letocha folgenden Antrag gestellt :

Das Haus der Abgeordneten wolle bes{ließen:

Die Nr. 10, wie folgt, zu fassen:

»Waldschnepfen vom sechzehnten April bis Ende Juli; Trap- pen, wilde Schwäne, Bekassinen, Pfuhlshnepfen und alles andere jagdbare Sumpf- und Wassergeflügel, mit Ausnahme der wilden Gânsfe, vom ersten Mai bis Ende Juni.“

Dieser Antrag wurde angenommen.

In Nr. 11 wurden auf Antrag des Abg. Boht die Schneehühner gestrichen.

n Nr. 12 und 13 wurde ebenfalls auf Antrag des Abg. Bohg statt des 15. Dezember der leßte Dezember angenommen. Mit diesen Modifikationen wurde §. 54 angenommen.

__ §8. 55 lautet nah der Fassung des Herrenhauses, dem sih die Kommission angeschlossen hat :

_ „Diejenigen Wildarten, hinsitlich deren im 8. 54 eine Schon-

zeit festgeseßt ist, in Schlingen zu fangen, is verboten.“ Der Abg. von Tiedemann (Bomst) beantragte den 8. 55 wie folgt zu fassen : Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: ____eEŒ8 ift verboten, Schlingen zu stellen, welche geeignet sind, die- jenigen Wildarten zu fangen, hinsichtlih deren im §. 54 eine Schon- zeit festgeseßt ist.“

Der Abg. von Tiedemann (Bomst) befürwortete seinen Anirag, indem er namentlich darauf hinwies, daß das Straf- geseßbu, auf welches von entgegenstehender Seite hingewiesen werde, eine Lücke enthalte. Das Haus wolle doch eine cFagd- ordnung, keine Jagdunordnung schaffen.

Der Antrag des Abg. von Tiedemann wurde ange- nommen.

8. 56 lautet:

„Durch Beschluß des Bezirksaus\{husses können der Anfang und der S{luß der Schonzeit für die im §. 54 unter 7, 8, 9, 11, 12 und 13 genannten Wildarten aus Rülsichten der Landes- kultur und der Jagdpflege alljährlih anderweit, jedo nicht über 14 Tage vor oder nah den im §. 54 bestimmten Zeitpunkten, fest- gefeßt werden. Der Bescbluß ift endgiltig.

In derselben Weise kann für einzelne Landstriche die Schonzeit für wilde Enten gänzlih aufgehoben und für Biber auf das ganze Jahr ausgedehnt werden.“

Abs «v beantragte der Abg. Barth folgende Fassung des

v In derselben Weise kann für einzelne Landstriche die Schon- zeit für den Dachs und wilde Enten gänzlich aufgehoben, sowie für den Biber auf das ganze Jahr ausgedehnt werden.“

Der Antrag Barth, ebenfalls der erste Absatz des §8. 56 und in dieser Form der ganze Paragraph wurde angenommen.

Die 88. 57 und 58 riefen keine Debatte hervor.

Die Berathung wurde abgebrochen.

Der Präsident von Köller erklärte, daß er nah Nück- sprache mit dem Präsidenten des Reichstags annehmen könne, die Sißung des leßteren werde um 1 Uhr beendet sein, Da

aber in Folge irgend eines Zwischenfalles die Reichstags- sibung ganz ausfallen oder frühzeitiger beendet sein könnte, so bitte er um die Ermächtigung, die Sißung um 10, 11, 12 oder 1 Uhr anberaumen zu dürfen. Die Stunde werde dur die Tagesordnung bekannt gegeben werden. Das Haus besch!oß demgemäß. Hierauf vertagte sih das Haus um 2 Uhr auf Sonnabend.

Die in der gestrigen (67.) Sißung des Hauses der Abgeordneten bei der zweiten Berathung des Entwurfs einer Jagdordnung in der Debatte über §. 53a (Jagdbar Thiere) von dem Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr, Lucius, gehaltene Rede hatte folgenden Wortlaut :

Meine Herren! Die ursprünglie Regierungsvorlage hat es vermieden, eine Definition über die Jagdbarkeit und ein Verzeichniß des jagdbaren Wildes zu geben, und ich glaube, der Gang der heutigen Diskussion bestätigt, daß die Regierung damit auf dem rihtigen Wege gewesen ist. Alle die Fragen, alle die Zweifel, die heute hier eröttert worden sind, sind ja auch naturgemäß in dem engeren Gremium von Forstsahverständigen, Zoologen und Jägern auch wiederholt bei Ausarbeitung dieser Vorlage erörtert worden. Man ift aber darauf hinausgekommen, daß es zweckmäßig sei, in Bezug auf diese Verhältnisse keine generellen Bestimmungen zu erlassen, sondern es bei den provinziellen Verscbicdenheiten, die in uralte Zeiten zurückgehen, zu belassen.

Bei der ersten Berathung der Jagdordnung hat der Abg. Dr. Reichensperger es ausdrücklich der Regierung zum Vorwurf ge- macht, daß sie eine solche . Definition, ein solches Verzeichniß des jagdbaren Wildes nibt gebe. Jch habe ihm damals \{chon geant- wortet, daß ja Definitionen darüber vorhanden \ind, aber keine voll- kommen erschöpfende und besonders keine, die für die ganze Mon- archie zutreffend sind. Allgemein kann man sagen: jagdbar is das Wild, Vierfüßer, Säugethiere und Federwild, deren Fleis, Gehörn, Balg, Eier genußt werden. Wenn Sie diese Definition annehmen, so werden unter die jagdbaren Vögel zweifellos die Krammetsvöagel auch gehören, jagdbar find ferner alle diejenigen Wildarten, die sich in den vorhandenen Forst-, Jagd- und Holzordnungen die theilweise um Jahrhunderte zurückgehen als solche benannt sind. Eine weitere. Definiton 1 mie - nmcht bekannt, und in dexr ganzen einscblagenden Literatur werden Sie keine bessere finden. Die Regierung hat aber troßdem geglaubt, nachdem in der Kommission der Wunsch geäußert wurde, ein Verzeichniß des jagd- baren Wildes zu geben, allerdings dabei miizuwirken, um ein richtiges Verzeichniß, wie es der §. 53a giebt, aufzustellen. Will man über- haupt eine Definition des jagdbaren Wildes, ein Verzeichniß desselben geben, so meine ich, werden sie kaum eine bessere finden können, als wie es hier geschehen ist, wie ih betonen muß, unter Zuziehung von Sorstzoologen und Jägern von anerkannter Autorität.

Ich glaube also, entweder kommen Sie zu der Konsequenz, den ganzen §. 53a zu streichen, oder ihn anzunehmen, so wie er aus der Kommis- sion hervorgegangen ist; vollkommen in seiner Faffung ist er gewiß nicht. Was die einzelnen vorliegenden Anträge in Bezug auf die Krammets8vögel betrifft, so ist ja zuzugeben, daß die auch zu den nüßlihen Vogel- arten gezählt werden können; immerhin if aber in einem großen Theile der Monarchie von Altersher der Krammetsvögelfang betrieben worden, und es würde vielleicht auch in Bezichung auf die Erwerbs- verhältnisse kleiner Leute in gewissen Landestheilen \hwer empfunden werden, wenn der Krammetsvögelfang beseitigt oder beschränkt werden sollte.

Was nun die vom Abg. Schmidt hervorgehobenen Rüclsiichten auf internationale Verhältnisse betrifft, so bin ih ganz seiner Ansicht, daß es höchst erstrebenswerth wäre, internationale Kon- ventionen zum Schuße nüßliher Vögel herbeizuführen. Allein ermuthigend sind die bisher auf diesem Gebiet gemachten Erfahrungen keineswegs, und ih glaube, daß wir noch recht weit von einem Abschluß entfernt stehen. Liegt die Frage aber so, dann sehe ich doch auch nicht ein, warum wir uns in unseren heimischen Verhältnissen so große Restriktionen auferlegen sollen, die in den Nachbarschaften nicht geübt werden, warum wir der rücksichtslosen Vertilgung der Zugvögel gegenüber, die z. B. in Italien stattfindet, unsere bisherigen eigenen Gewohnheiten in dieser Beziehung beschrän- ken und ändern wollen.

Ich würde also glauben, daß daraus kein Argument si her- leiten läßt, gegen das Verzeichniß, wie es hier im §8. 53a ge- geben ist. Was den Storch betrifft, so ist da gewiß ein diffiziles Gebiet zu betreten. Jh glaube aber, die Jäger sind darüber einig, daß der Stor jedenfalls zu den gefährli&en Räubern gehört, die Federwild und aub sogar junge Hasen tödten und verzehren. Also, wenn man sie überhaupt in diese Liste bringt, so kann man sie nur unter die die Jagd scädigenden und Nichtjagdbaren bringen.

Ich glaube ferner, auch wenn dieser Paragraph in der vorliegen- den Fassung angenommen werden sollte, dann wird doch die Volks- sitte und Gewohnheit stark genug sein, um in den Gegenden, wo der Storch als ein privilegirter Vogel angesehen wird, ihn au ferner zu shonen und zu respektiren. Also würde ih in der Beziehung weder in der Annahme noch in der Ablehnung des §. 53 a eine Ge- fährdung für diesen Vogel sehen, der dem Abg, Schmidt (Stettin) besonders am Herzen liegt.

Statistische Nachrichten.

Der dew Bundesrath vorliegenden Sechsten Denkschrift, betreffend die Bekämpfung der Reblauskrankheit, entnehmen wir Folgendes: In Deutschland haben die Nach- forshungen nach der Reblaus im Wesentlihen in der Mitte des vorigen Jahrzehnts begonnen, als die Reblausgefahr in den benabbarten Ländern einen bedenklihen Grad erreicht, und das Geseß vom 6, März 1875 die Handhabe zu einem einheitl- ichen Vorgehen gegen die Krankheit geschaffen hatte. Die um- fassenden Untersuchungen des leßten Jahrzehnts haben das Vor- handensein des Insekts in einer größeren Anzahl von Rebschulen, Gârten und kleineren Rebanlagen in den verschiedensten Gegenden des Reichs ergeben. Augenblicklich erfordern nur noch fünf Infektions- stätten erneute Untersuchungen, eventuell Desinfektions- und Ver- nihtungsarbeiten. Es find dies der im Jahre 1881 auf dem Banne der Gemeinde Heimersheim (Regierungsbezirk Coblenz) entdeckte Herd, dessen Untersuchung am 1. Juli 1883 wieder aufgenommen worden ist. Sodann der am 7. Juli 1883 in dem auf der Schmidtstedter Flur bei Grfurt belegene Garten eines Handelsgärtners, ferner das Grundstück eines Rentners am Rothenberg bei Erfurt auf einer Slâhe von 144 qm, wo sich die Reblaus zu Ende August 1883 zeigte, Die vierte bereits 1876 aufgefundene Infektionsstätte im Gräflih Stolbergshen Küchengarten zu Wernigerode wies Mitte August v. J. eine lebende Reblaus auf. Der fünfte Herd ist ein Grundftück eines Kaufmanns in Hamburg. ODreiundzwanzig Herde find auf Grund mehrjähriger Untersuhung als erloshen anzusehen. Was die Ergebnisse des Jahres 1883 im besonderen anlangt, \o hat die eingehende Untersubung der im Reichsgebiete befindlichen Reb- \{ulen und der in den früheren Jahren entdeckten Reblausherde ein durchweg negatives Resultat ergeben.

Die zur Kenntniß gelangten Ermittelungen über die Entwickelung und das Fortschreiten der neuerdings immer bedrohlicher hervortreten- den Rebenkrankheit im Auslande lassen ih in folgender Weise zu- \fammenfassen: Innerhalb Europas stellt |ch Frankrei als das von der Seuche zuerst und am härtesten betroffene Land dar. Der von dem französiswen Weinbau eingenommene Flächenraum betrug vor Eintritt der Reblauskrankheit gegen 24 Millionen Hektar, d. i. über 1/20 des ganzen Landes mit einer Durschschnittsernte von 30 bis 40 bl.

über das übrige Land. Im Oktober 1882 waren bereits 763 799 ha von der Reblaus total zerstört, 642978 von der Reblaus ergriffen, jedoch noch widerstandsfähig. Dagegen sird in Frankreich etwa 1 500 000 ha Rebenland vorhanden, welche im zuleßt erwähnten Zeitpunkte von der Krankheit noch gänzli versbont waren. Dem- entsprechend hat au die Weinernte des Jahres 1882 in quantitativer Beziehung ein sehr ungünstiges Resultat ergeben, und die französischen Weinbauer sollen troß der wesentlich erhöhten Weinpreise mehr und mehr in Verarmung gerathen. Algier ift von der Pbylloxera ver- \chont, 1881 waren daselbft 27000 ba mit Wein bebaut. In Spanien, wo sich die Reblaus zuerst 1878 zeigte, und von dessen Gebiet 1/86 mit Reben bepflanzt waren, hat \ich die Krankheit derartig verbreitet, daß sie gegenwärtig einen Flähenraum von 115 000 ha der in Spanien angebauten Weinberge einnimmt, wovon etwa 86 009 ha auf die Provinz Malaga, die übrigen auf die Distrikte von Granada, Orense und Barcelona entfallen. Man \châtßt die Verminderung des Kapitalwerthes der spanischen Agrikulturdistrikte als Folge der dur die Phylloxera angerihteten Schäden allein in der Provinz Malaga auf 4 bis 5 Millionen Mark. In Portugal zeigten sid con 1863 verdächtige Erscheinungen und nahm die Krank- heit seit 1871 einen steten Verlauf. Der Ausfall des Jahres 1880 betrug mindestens 40 000 Pipen zum Werthe von reichlid 1 609000 Milreis 4,5 M).

Man hegt augenblicklich die Befürchtung, daß die gesammte Weinerzeugung, der bhauptsächlibste Zweig des portugiesisben Wohl- standes mit einem jährliwen Ertrage von 20 000 000 Milreis, der Vernichtung entgegengeht.

Auf der Insel Madeira wurde man in der Mitte der sechsziger Jahre auf die Krankheit aufwerksam; gegenwärtig sind sämmt- libe Amtsbezirke der Insel als verseucht anzusehen. In der Schweiz, woselbst das Weinbaugebiet etwa 1/120 der Gesammtfläche, nämlich gegen 34 600 ha beträgt, zeigten \sich {on 1866 und 1867 Symptome. Die Krankheit verbreitete sich allmählib; im Jahre 1881 zeigten sih im neuenburgishen Gebiet 4639 Stôöcke auf 89 Punkten infizirt. Jn Italien wurde die Phylloxera im Jahre 1879 entdeckt. Gegen Ende September 1881 zeigten sich in Ober- Jtalien und Sizilien von einer untersuchten Fläche von etwa 1500 ha fast 70 ha mit etwa 80000 Reben als infizirt. Zu Ende August 1882 wurden in den Provinzen Caltanisetta und Messina wiederum über 50 000 angesteckte Weinreben gefunden. In der Provinz Messina hatte das Uebel scheinbar nachgelassen, da es nur noch innerhalb eines Slächenraums von etwa 427 ha auf ungefähr 14 807 Reben entdeckt wurde, gegenüber 36 208 Reben auf 12 ha des Vorjahres. Dagegen war es in der Provinz Caltanisetta gegenüber 64 314 Rebstöcken auf 43,82 ha des Jahres 1881 auf eine Fläche von 94,83 ha mit 101 912 infizirten Reben verbreitet. Jn Oesterreich, dessen Weinbau unge- fähr 1/100 der Gesammtflähe einnimmt, waren bis Ende Ok- tober 1883 von der 39681 ha umfassenden Weinbaufläche Niederösterreichs , von welchem auf die vorstehend genannten Gemeinden 1432,44 ha entfallen, 187,54 ha mit 623 Weingärten verseucht. Auf Istrien waren bis Ende 1883 in der Bezirkshaupt- mannschaft Capodistria insgesammt 212 Parzellen und 64,76 ha als verseucht ermittelt. In Steiermark stellt sich das Endergebniß bis Ende 1883 dahin, daß auf der Gesammtweinbaufläche der betheiligten Gemeinden mit 1268,1 ha ein Areal von 376,53 ha auf 1123 Par- zellen verseuht befunden wurde. In Ungarn war 1875 das Insekt noch ganz unbekannt. 1880 waren in Pancsova und Franzensfeld bereits 560 ha ergriffen. Gegenwärtig existiren zehn Haupt- herde, außerdem noch 222 fkleinere und isolirte Herde; mit Erfolg zerstört sind erst fünf Stellen, doch verbreitet sih das Infekt hier langsamer als im Süden Frankreihs. Serbien hat fich vor Einschleppungen durch strenge Ein- und Ausfuhrverbote geschüßt. In Rumänien ist die Krankheit bisher noch nicht aufge- treten, Dank der weitgehenden Einfuhrverbote, dasselbe gilt von Griechenland. Jn Rußland soll sich das Insekt {hon im Laufe des vorigen Jahrzehntes in der Krim, dem Terek-Kumikschen und dem Rion-Schwarzmeer-Gebiet gezeigt haben. Ende des Jahres 1880 wurde das Auftreten an der Südwestspiße der Krim konstatirt; 1881 zeigte sid die Krankheit im Kaukasus auf einer Fläche von 600 Quadratmeilen, Ueber die Verbreitung der Infektion in Großbritannien liegen keine Berichte vor. In Chile sind seit Gnde des vorigen Jahrzehnts Spuren der Krankheit ermittelt. Auch Australien ist mit derselben behaftet. Nordamerika ist, wie jeßt von keiner Seite mehr bezweifelt wird, die Heimath der Reb- laus. Man bemerkte ihre Gallen dort auch auf wilden Reben. Die rößere Widerstandsfähigkeit der amerikanis{en Wurzel soll den {bädlichen Einfluß des Insekts dort mildern. Nachtheilige Wirkungen der Krankheit wurden insbesondere in Kalifornien (Sonoma-Thal), in Nebrasa und Jowa beobachtet; als empfänglih für das Insekt gelten namentlich die Weinberge an den nördlichen Seiten von Flüssen und unter den Rebsorten insbesondere die Catawba-Rebe.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Später als gewöhnlih is das Märzheft der Peter- mannschen Mittheilungen zur Ausgabe gelangt, welche Ver- zógerung dadur seine Erklärung findet, daß die Redaktion sich be- müht hat, eine erst Mitte Februar aus Inner-Afrika eingetroffene Karte sofort zur Veröffentlichung zu bringen. Diese Karte, welche von den Freunden der Afrikaforshung {on längst erwartet wurde, ist die Darstellung der Länder im Süden des Uélle bis zum Nepoko, das Resultat von Dr. Junkers Reisen von 1880—82, Den von ihm selb entdeckten Nepoko identifizirt Dr. Junker mit Stanley's Aruwimi, dem mächtigen Zuflusse des Kongo, wäh- rend er den Uélle mit dem Schari in Verbindung bringt. Gleich- zeitig eingetroffene Briefe berihten, daß Dr. Junker sich, nach einem erfolgreichen Autfluge nah SW, im Oktober wiederum beim Fürsten Semio befand und sich {on darauf vorbereitet hatte, beim weiteren Umsichgreifen des Mahdi-Aufstandes nah Süden zu den ihm freund- lih gesinnten Stämmen der Niamniam und Mangbattu zu entflie- hen. Eine zweite Karte . giebt Aufs{luß über die neuesten Auf- nahmen der russischen Forscher auf dem Pamir in Centralasien, wo jeßt an mehreren Punkten der Anschluß an die englischen, resp. indischen Vermessungen bewerkstelligt ist. Die bucharisch-afghanischen Grenzgebiete, Darwas und Schugnan, bereiste 1881—83 der Botaniker Hofrath A. Regel, und ihm verdanken wir die Aufnahme von dem Oberlaufe des Orus oder Amudarja sowie eine charakteristishe Scilderung dieser noch nie von Europäecn letretenea Gebiete. Als erstes interessantes Ergebniß der neuesten Reise von Ed. Flegel, welher mit wahrer

verfolgt, finden wir im Text eine Aufnahme des Amambara, eines Nebenflusses des unteren Niger. Den weiteren Inhalt des Heftes bildet die geographishe Nekrologie des Jahres 1883, biographische und literarisch{e Notizen über 45 Reisende und Geographen, ein Be- richt über die Inseln Mindoro und Marinduque in den Philippinen, eine von Professor Fischer verfaßte Besprehung der mit so vielem Beifall aufgenommenen 5. Auflage von Guthe-Wagners Lehrbuch der Ge endlich der geographische Monatsberiht und Literatur- nachweise.

Die Buch- und Antiquariatshandlung von Joseph Jolo- wicz in Posen hat über ihr antiquarishes Bücherlager einen Katalog, Nr. 83, ausgegeben. Derselbe zerfällt in 2 Abtheilungen: A. Ju- daica und Hebraica, und B. Alle anderen orientalischen Sprachen. Die 1. Abtheilung verzeichnet 950 Schriften, welhe unter folgende Unterabtheilungen vertheilt sind: I. Zeitschriften, das Judenthum betr. ; IT. Exegese u. Katech. 0) Bibelausgaben im Allgemeinen, nebst Grläuterungsschriften dazu; 2) Pentateuch nebst Erläuterungen dazu z 3) Propheten, Pfalmen 2c.) 3 111, Geschichte, Alterthümer, Kultux. 2c. (der Juden); 1IV. Jüdishe Grammatik, Literaturgeschihte, Belle« tristif; V. LTalmud und rabbinishe Literatur, jüdisGe Re- ligion und Philosophie; VI. Liturgie, Kultus und Gebräuche dec Juden ; VII. jüdische Predigten; VIII. Judenfrage, Polemisches für und gegen die Juden. Die 2. Abtheilung, 217 Nrn. umfa\send, führt Schriften auf, welche den Drient und die verschiedener Landschaften

1865 trat die Phylloxera zuerst ganz vereinzelt im Departement du Gard (Rhonethal) auf und verbreitete \ich hierauf ras{ch

des Orients (Persien, Arabien, Indien U. \. w.) und deren verschie« dene Verhältnisse, Sprachen u, f, w, betreffen.

Begeisterung sein Ziel, die Erforshung des Niger-Benue-Gebietes, l

ans era e für den Deutschen Reih3- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- cegister nimmt an: die Königliche Expedition des Deutsheu Reihs-Anzeigers und Königlich Prenvßishen Staats-Anzeigers : Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32. Æ

Deffentlicher Anzeiger. ?

1. StecEbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Verladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpaehtungen, Submissionen ete.

4. Verloogzung, Amortisation, Zinszahlung n. s. w. ven öffentlichen Papieren.

5, Industrielle Etablissements, Fabriken und Groasshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. In der Börsen-!

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Juvalidenvank“, Rudolf Mosse, Haasenftcin & BVogler, 6G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoucen - Bureaur.

8, Theater-Anzeigen. ¿ 9, Familien-Nachrichten.? beilage.

Steætbriefe und Untersuchungs - Sachen.

riedri Carl Näthe wegen {weren Dieb- falls p den Akten c./a. Nieke und Genossen A 466/83 unter dem 22. Dezember 1883 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 96. März 1884. Königliches Landgericht IL. Der

Untersuchungsrichter.

[152 briefs-Erledi üt Der gegen den Arbeits-

369 s L [1520] rriefs-Erlevignng. Die binter den Kauf- mann Bruno Schäffer und den Gymnasiasten Lothar Schäffer von dem Untersucbungsrichter bei dem Königlichen Landgericht T. in Berlin unterm 1. August 1883 erlassenen Steckbricfe sind dur die Festnahme der Verfolgten erledigt. L 1. 62/83 St.-A. 5696. Coeslin, den 21. März 1884. Der

Grfte Staatsavwalt.

de 04 hinter den Kahnknecht Friedrich Wilhelm

[ Schneidigki unter dem 23. März 1882 er- im Steckbrief ist erledigt. Oranienburg, den 96, März 1884, Königliches Amtsgericht.

Subhastationen, Aufgebote, Bor: ladungen u. dergl.

0312] Aufgebot. Z : Os “Drechslermeister Hermann Braß zu Gelsen- firhen hat das Aufgebot der auf feinen Namen lautenden Polize Nr. 52 364 der deutschen Lebens- Pensions- und Renten-Versicherungs-Gesell schaft auf Gegenseitigkeit zu Potsdam über 1500 M, ausge- fertigt nah Tabelle T À., beantragt. Der Inhaber ‘der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 19, September 1884, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird,

Gelseukfirchen, den 29. Januar 1884.

Königliches Amtsgericht.

[5144] Bekanntmahung.

Das K. Amtsgericht Ansbach hat folgendes Aufgebot

assen : De Kaufmann Georg Langkammerer zu Ans- bah ist im Jahre 1876 cin Depositenshein vom 27, Oktober 1876 ausgestellt von der Kgl. Filial- bank Ansbach über die von demselben vollzogene Hinterlegung von drei Aktienscbeinen des „Mehl- etablissements der Bäcker und Melber“ zu Ansbach Nr. 348, 349, 350 über je 150 6 zu Verlust ge- M Antrag des Georg Langkammerer wird der ‘Fnhaber dieses Depositenscheines hiemit aufgefordert, seine Rechte auf denselben bei dem unterfertigten Amtsgerichte spätestens am Aufgebotstermin an- zumelden und diese Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt wird. A

Als Aufgebotétermin wird bestimmt die Sißung vom i Montag, den 18. August 1884,

L ens E ras Ansbach, den 24. Januar 1884, Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Ansbach. Schwarz, K. Sekretär.

ide Bekannimaßung. Das Königl. Amtsgeriht Rege1 hat unterm 25, Januar l Fs. auf Gesuch des Rechtsanwaltes Baier von hier für die Bauerseheleute Georg und 'Creszenz Hölzl von Langbruck nachstehendes Aufgebot erlassen : f e dem Anwesen Haus Nr. 83 und 84 in Lang- bruck der Bauerseheleute Georg und Creszenz Hölzl von dort sind im Hypothekenbuche für die Gemeinde Hocdorf Band II1. Seite 358 : 1) für die Bauerstochter Walburga Hölzl von Langbruck 50 Fl. Erbgut und ein Austrag im jährlihen Anshlage von 50 Fl. seit 1. Juni 1826, Ï 2) für die Austrägler Georg und Barbara Hölzl von Langbruck 300 Fl. Zehrpfennig und ein Austrag im jährlichen ÄAnschlage von 76 Fl. seit 29. Juli 1843 etngetragen. - Auf Antrag der Besitzer Georg und Creszenz Hölzl und nachdem die Vorausseßungen des §. 82 des Hypotheken: Gesetzes, bezw. Art. 123 Ziff. 3 des ‘Ausf. Ges. zur R. Civ. Proz. Ordnung gegeben find, ergeht hiermit an Diejenigen, welche ein Recht auf jene Forderungen zu haben glauben, die Auf- Forderung, ihre Ansprüche innerhalb 6 Monaten oder spätestens in dem auf Montag, den 1. September 1884, Vormittags 9 Uhr, dahier anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, ‘widrigenfalls diese Forderungen für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelö\{cht werden. Regen, den 26. Januar 1884. : Gerichtsschreiberei am Kgl. Amtsgerichte Regen. Cichinger, Kgl. Sekretär.

[4771] \ Die Wittwe des Kaufmanns Korn, Henriette Theodore Clara, geb. Meyer, der Rentner Friß Shhrader und der Wegewärter Heinrih Mull hier- N haben das Aufgebot der gerihtlichen Ur- unden: 1) des Verlassungs\{eins vom 11. Oktober 1849 und der Dokumente vom 27. März 1863 und

8. Oktober 1874, Inhalts derer der Buchdruckerei- besißer Ioh. Stephan Theodor Meyer gegen Verpfändung des Nr. 286 am Ziegenmarkte ge- legenen Hauses und Hofes sammt Seiten- und

beantragt.

dert, spätestens in dem auf

vor Herzoglichem Amtsgerichte Zimmer Nr. 27 angeseßten Termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Urkunden für fraftlos erklärt werden sollen.

[52016]

hat das Aufgebot desjenigen angebli verloren ge- gangenen Schuldscheins, welchen der Schmiedemeister Johann Renelt in Ritterswalde über ein von dem Antragsteller empfangenes, zu 5/0 verzinsliches und na dreimonatliher Kündigung rückzahlbares Dar- lehn von 510 K, in Buchstaben: Fünfhundert zehn Mark, im Januar 1882 zu Ritterswalde ausgestellt hat. beantragt.

spätestens in dem auf

vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur- funde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

[7952]

Abth. 11]. sub Nr. 4 für Adam Skuza in Sktur- pien ein Erbtheil von 150 Thlr. zu 5 %/o verzinslich eingetragen ; Über diese Post ist löshungsfähig quit- tirt, das darüber gebildete Hypothekendokument je- doch verloren gegangen. I :

e des verhafteten Grundstücks wird der unbe- fannte Inhaber des Dokuments und etwaige andere Personen, welche Ansprüche an dasselbe oder die dar- über lautende Forderung zu machen haben, aufge» fordert sich 0 g des De

diesen Ansprüchen spätestens im Termin

vor dem unterzeihneten Amtsgericht zu i widrigenfalls das gedahie Dokument für kraftlos erklärt und die darüber lautende Forderung auf An- trag zur Löschung gebracht werden wird.

Namens [i i Liegniter städtishen Sparkassenbuches Nr. 31 667

und übrigem Zubehör 2459 Thlr. 14 Gar. 6 Pf. der Henriette Theodore Clara Meyer schuldet,

des Kaufbriefs vom 1. Mai 1873, laut welchem der Restaurateur Friedrich Watermeyer gegen Verpfänduxg des Nr. 149 an der Shütenstraße gelegenen Hauses und Hofes, ursprünglich 8500 Thlr., jeßt nur noch 4000 Thlr. dem Gast- wirth Christoph Friedrich Julius Schrader \culdet,

des Hypothekenbriefs vom 31. Januar 1879 und der Schuldurkunde vom 4. Juli 1878, laut roelcher der Stellmachermeister Ferdinand Stansch gegen Verpfändung des auf der Hohenthorfeld- mark Blatt 11. Nr. 84a. gelegenen Theilgrund- üds zu 18 a 35 qm sammt darauf befind» lichem Wohnhause Nr. 4673 (Grundbu Bd. 68 S. 76) dem Wegewärter Heinrich Mull 1000 46 \chuldet,

Die Inhaber dieser Urkunden werden aufgefor-

den 18. August d. Jrs., Morgens 11 Uhr,

Braunschweig, den 19. Januar 1884, | Herzogliches Amtsgericht. L, Rabert. Bekanutmachung. i Der Auszüger Georg Schimpe in Ritterswalde

Der JInhaber der Urkunde wird aufgefordert, den 13. Juni 1884, Vormittags 11 Uhr,

Neisse, den 21, November 1883, f Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung. Auf dem Grundstük Klenßkau Nr. 6 teht

Auf Antrag des Eigen-

unter Vorlegung des Dokuments mit

den 24. Mai 1884, 12 Uhr V. M. melden,

Soldau, den 29. Dezember 1883, Königliches Amtsgericht. T1.

[4777] Bekauntmachung. Auf Antrag des Fräuleins Julie Loh, genannt Gorldt, zu Lähn, werden die Jnhaber des auf den des Fräuleins Julie Gorldt lautenden über 162 4 80 S aufgefordert, ihre Rechte spätestens den 15, August 1884, Vormittags 11 Uhr, an unterzeichneter Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 25, an- zumelden und das Sparbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt wird. Liegnitz, den 24. Januar 1884. Königliches Amtsgericht.

[15259) Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Hermann Rocholl zu Minden, als Vollstrecker des Testaments der Wittwe Kaufmanns Theodor Rocholl, Charlotte, geb. Rolf, zu Minden und als Bevollmächtigter der Erben der Leßteren, nämlich: i

1) der Wittwe Major Collet, Auguste, geb. Rocholl, zu Minden, :

2) der Ehefrau Kaufmanns Ferdinand Rohlmann, Ida, geb. Rocholl, und deren genannten Che- manns daselbst, : : E

3) der Ehefrau Baumeisters Spies, Emilie, geb. Rowholl, und deren genannten Ehemanns zu Marburg.

4) der Ebefrau Privatbaumeisters Philipp Beer, Hermine, geb. Rocholl, und deren genannten Ehemanns zu Cassel,

5) des Kaufmanns Theodor Rocholl zu Bremen an der Schleifmühle Nr. 31 c., :

6) der Ghefrau Oberst-Lieutenant von Arnim, Charlotte, geb. Rocholl, und deren genannten Ehemanns zu Jauer in S(blesien, :

7) des Kaufmanns Hermann Rocholl zu Minden,

8) des Rentiers Carl Rocoll zu Wiesbaden,

9) des Kaufmanns Friß Rocholl zu Minden, 10) des K. K, Rittmeisters des K. K. 12. Dragoner-

Regiments, Adolf Rocholl, derzeit in Garnifon zu Hüllein,

11) des Kaufmanns Thedor Frederking zu Leipzig,

12) des Ingenteurs Adolf Frederking zu Leipzig,

13) des Kaufmanns Gustav Frederking in Buene®- Aires, Südamerika, :

14) des Fräuleins Louise Frederking zu Cassel,

15) des Fräuleins Charlotte Frederfing zu Cassel,

Bielefeld

fanten Wilhelm Stucke, Bertha, geb. Heene, zu Minten, nämli:

1) den Kaufmann Franz Wilhelm Stucke aus Minden, unbekannten Aufenthalts,

2) den Drecbsler Franz Stucke aus Minden, unbe- kannten Aufenthalts, i

3) den minorennen Eugen Stucke aus Minden, jeßt als Konditorlehrling zu Bückeburg, bevor- mundet durch den Kaufmann Carl Siebe in Minden und den Kaufmann Eduard Sattel- macher zu Minden,

wegen Zahlung von 1120 Æ, mit dem Antrage:

I. die Beklagten zu verurtheilen, als Erben ihrer Mutter der Wittwe Stucke, geb. Heene, zu Minden, gemeinschaftlich dem Kläger 1120 M, buchstäblih: Elfhundert zwanzig Mark zu zahlen, oder sich die Zwangsvollstrekung in den ge- sammten Natlaß ihrer Mutter, insbesondere aber in das im Grundbube von Minden Band Ik1. Blatt 85 eingetragene Grundstü Flur IX. Nr. 1239/1097 der Steuergemeinde Minden gefallen zu lassen, auch die Kosten des Rechtéstreits zu tragen; A

II. das Urtheil gegen Sicherheitsbestellung für vor-

läufig vollstreckbar zu erklären,

und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand-

lung des Rechtsftreits vor die I]. Civilkammer

des Königlichen Landgerichts zu Bielefeld auf

den 1. Juli 1884, Vormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge-

ribte zugelassenen Anwalt zu bestellen. e

Zum Zwedcke der öffentliwen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Bielefeld, den 18, März 1884,

Cordes, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[15267] Oeffentliche Zustellung. : Die Ebefrau des Philipp Spamer, Katharina, geborene Shweizer, zu Neu - Isenburg, vertreten durch den Rebtsanwalt Strecker zu Offenbach, klagt gegen ihren Ehemann Philipp Spamer, jeßt unbe- fannten Aufenthaltsorts, wegen lebensgefährlicher Bedrohung, \{chwerer Mißhandlung und böslicher Verlassung mit dem Antrage, die zwisben den Par- teien bestehende Ehe vom Bande zu trennen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreites vor die dritte Civilkammer des Groß- herzoglichen Landgerichts zu Darmstadt auf

den 5. Juni 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zusteüung an den Be- klagten wird dieser Auszug der Klage bekannt ge-

macht.

Darmstadt, 27. März 1884. Scarmann, Gerichtsschreiber des Großherzoglihen Landgerichts. 15261] Oeffeutliche Zustellung. [ 1) Der Kaufmann Samuel Jacoby zu Landeck und 2) die verehelichte Einwohner Steinke, Mathilde, geb. Kaat, im ehelichen Beistande, ebendaselbst, ver- treten durch den Rechtsanwalt Furbach zu Konitz, flagen gegen die Ackerbürger Carl und Wilhelmine, geb. Schlichtholz-Fiatauschen Cheleute, unbekannten Aufenthaltsortes, wegen 2400 (4, mit dem Antrage : die Beklagten unter Kostenlast zu verurtheilen an den Kläger zu 1 450 M nebst 6 Prozent Zinsen seit dem 25. Oktober 1880, und an die Klägerin zu 2 1950 4 nebst 6 Prozent Zinsen seit dem 9%. Oktober 1880 zu zahlen, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts u Konitz auf den 12. Juli 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelaffenen Anwalt zu bestellen Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Konitz, den 21, März 1884.

Tilsner, j

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[15258] Oeffentliche Zustellung. Der Anbauer Franz Krocker zu Schönau, vertre- ten durch den Justizrath Elsner hierselbst, klagt

zu Schönau, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Miethsforderung für die vom Beklagten vom

Bauerwirth\chaft in Schönau gemiethete und be- nützte Wohnung, mit dem Antrage: Beklagten zu

Zinsen seit dem 1. März cr. zu zahlen und das Ur-

des Rechtsstreits

bschüyß au zu Leo Ea 084; Vormittags 105 Uhr.

Auszug der Klage Metan, O ader, : Gerichts\{hreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[15283] Oeffentliche Zustellung.

gegen den Schlachtmeister Franz Rogowsky, früher 1. April 1883 bis zum 1. April 1884 in seiner verurtheilen, an den Kläger 37,50 4 nebst 5 °/o theil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und

t den Beklagten zur mündlihen Verhandlung da Rid : vor das Königliche Amtsgericht

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts- geriht zu Meiseuheim auf Freïîtag, den 6. Juni 1884, Vormittags 9 Uhr. : Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Meisenheim, zen 26. März 1884. Zilles, Gerichis\hreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[15265] Oeffentliche Zufieïung. Der Husfner Jürgen Peters, Hinrih Sye, Hans Bohrnsen, Claus Bielfeld, die Wittwe und Nach- laßvertreterin des weil. Hufners Johann Sye. Elsabe Sye in Lehmbek, des Halbbhufners Claus Greve und der Käthner Franz Brillo und Hans Scheer in Borastedt, endlich des Halbhufners Jürgen Sievers in Nikert, vertreten durch den Rechtsanwalt Paap in Rendsburg, Élagen gegen den Scbmied und Kathner Hans Passig, früher in Borgstedt, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen der von ihnen an die Bünstorfer Sparkasse als Bürgen bezahlten halbjährlichen Zinsen zum Betrage von 54,20 für ein bei derselben vom Betlagten aufgenommenes, mit 4} %% p. a. verzinslihes Darlehn von pro resto 2550 M, mit dem Antrage auf Herausgabe der dem Beklagten gehörigen und den Klägern laut Acte vom 10, Dezember 1873 verpfändeten in Borgstedt belegenen Kathenstelle c. p., eingetragen im Schuld- und Pfandprotokoll der Hüttener Harde Fol. 51 Vol. VIL., event. auf Zahlung der 54,20 #, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Rendsburg, Abth. T., auf den 18, Juni 1884, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwedcke der öffentlichen Zusteliung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemat. Rendsburg, den 25. März 1884.

Koeppen, : Gerihts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[15264] Oeffentliche Zustellung. i; Die Wittwe Johanna Jacobfohn, geborene Zei- inann, zu Pr. Stargardt, vertreten durh den Nechts- anwalt Thurau zu Pr. Stargardt, klagt gegen den Kaufmann Kienit, früher zu Pr. Stargardt, jeßt unbekannten Aufenthaltsorts, aus dem Miethsver- trage vom 1. August 1878 wegen rückständiger Miethe mit dem Antrage auf Zahlung von 255 { und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Recbtsftreits pt das Königliche Amtsgericht zu Pr, Stargardt au x den 19. Mai 1884, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Sommer Il1., : Gerichts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[15269] Oeffentliche Zustellung. Christine Weber, geb. Bäuerle, in Eßlingen, ver- treten durch Rechtsanwalt Kapp in Stuttgart, klagt gegen ihren Ehemann, den Väter Karl Johann FriedriÞ Weber von Eßlingen, dessen Aufenthalt unbekannt ist, wegen Chebruhs, eventuell wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die Che der Parteien zu scheiden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilfammer des Königlichen Landgerichts zu tuttgart auf E Samstag, den 12, Juli 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ges richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. l: 4 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Stuttgart, den 21. März 1884. Wiedmann, i Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

15260 Oeffentliche Zustellung. : l Der roduttenbändler Marx Heilfron zu Kir{ch- hain N. L. klagt gegen den Gerber Paul Weber, früher zu Kirchhain, jeßt unbekannten Aufents is, M a. wegen einer ihm von dem Sattler Gustav Kötteriß\ch hier cedirten Forderung für eine Matraßze und geleistete Arbeiten von 49,53 M, i . wegen einer ihm von dem Gerbermeister: Carl Sange hier cedirten Miethszinsforderung von 105 M, l 2 . auf Zahlung einer ihm von dem Tischler- meister Carl Hammer hier cedirten For«- derung aus einem am 3. Januar 1884 fällig gewesenen Wechsel mit 60 4 nebst 1,25 M rotestkosten, 2 5 E einer Gerichtskostenforderung von 70 5 aus der Arrestsahe Heilfron gegen Weber nebst 4,45 M verlegter Kosten für Zustellung und Anlegung des Arrestes, : e. wegen Einwilligung in die Auszahlung einer Arrestkaution von 20 A, me dia DIaEe theilen . Beklagten zu verurtheilen: : A. an ibn 920 #6 93 5 nebst 5 9/0 Zinsen von 105 M feit 1. Januar 1884 und 6 °/o Zinjen

vertreten durch den Rechtsanwalt Adriani zu

Die zu Sobernheim unter der Firma Ludwig Michel Wittwe u. Söhne bestehende Handlung, klagt gegen die Kinder und Erben der zu Hundsbach verlebten Wittwe Wolfgang Heymann, als 1) Adolph Heymann, Handelsmann zu Hundsbach, 2) David

eymann, 3) Feitel Heymann und 4) Nathan Laa alle drei Kaufleute, früher zu Hundsbach wohnend, jeßt ohne bekannten Wohn- und Auf- enthaltsort, wegen Zahlung von fünfundneunztg Mark 14 Pfennige für von der Erblasscrin der Be- klagten bei der Klägerin käuflich bezogenen Waaren und berechneten Zinsen, mit dem Antrage auf Ver- urtheilung der Beklagten zur Zahlung des Betrages von 95 # 14 Z nebst 5%/9 Zinsen seit dem 17. März 1884 ab dergestalt, daß jeder der Be- agten mit einem Viertel des Betcages zu haften

Hintergebäude, dabei befindlichhem Garten Nr. 434

fagt gegen

die Erben der Wittwe Scirmfahri-

hat, und laden die Beklagten zur mündlichen Ver-

von 69,00 A seit 3. Jaunar d. Is. zu zahlen, i Bft: die Bug der Arrestkaution von 20 A zu willigen, IT. das Urtheil für vorläufig vollstrebar zu ex- klären, i det den Beklagten zur mündlichen Ver= e des R g i das Königliche icht Kirchhain N. L. 6 E L ‘Mai 1884, Vormittags 9 Uhr. Zum Zrvoecke der öffentlichen Zustellung wird dieser. Auszug der Klage bekannt gemacht. Kirchhain N. L,, e 4. März 1884.

raue, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.