1884 / 78 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

den angegebenen Punkten vom liberalen Standpunkt aus au keine BereWtigung finden können, zum Konflikt zu treiben, müssen wir unsere Stellung zur freisinnigen Partei als cine gegnerisce be- zeibnen, unbeschadet der großen Achtung vor der Tüchtigkeit einzelner Mitglieder derselben. Wir vertrauen, daß alle national uvd gemäßigt liberal gesinnten Kreise der Bevölkerung sich von der Gefährdung uv serer inneren Rube dur die neue Partei überzeugen und ihr Ver- halten bei den nächsten Wablen demgemäß einrihten werden.

Neichstags- Angelegenheiten.

Im 12. Breslauer Wahlbezirk (Glaß) ist an Stelle des verstorbenen Abg. von Ludwig Frhr. von Huene-Mahlen dorf (Centrum) mit 6493 Stimmen zum Mitgliede des Reichstags ge- wählt worden. Ober-Bürgermeister von Forckenbeck erhielt 654 und Schneidermeister Kühn in Langenbiclau, Sozialdemokrat, 78 Stimmen.

Kunft, Wissenschaft und Literatur.

_ Zur Erinnerung an Friedrich Oetker. Von Dr. Adam Pfaff, Professor der Geschichte am Großherzogl. Poly- technikum zu Karlsruhe. Gotha. Friedrid Ardreas Perthes. 1884. gr, 8. S. XVI u. 245. Preis 4 Mark. Der Verfasser dieser Grinnerungéblätter will an den alten Freund, den treuen Kampf- genossen in längst entschwundenen Tagen cine Pflicht der Pietät und der Gerechtigkeit übcn. Er möchte das {on bei scinen Lebzeiten aefälshte Bild für Mit- und Natbwelt ungetrübt und klar wieder herstellen. Für diesen Zweck war nur der Lebens- gang einfa und wahrkaft treu zu \@ilderr. Der etoner, von dem Verstorbenen selbff| ¿ur Ausführung seines Liebling-

wunsches bestimmt, bat den leßten Willen in dankenêwer!l)er Weise erfüllt, namentli den einzigen Ehrgeiz Oectkers hervorgehoben, das dorycnvolle Amt eines Volkstribunen treu und ebriich zu verwalten, die Necbte seincs Volkes zu vertheidigen, an des Vaterlandes Macht und Größe bauen ¿u helfen. Als echter deutscher Patriot stellte Oeiker das gesammte Vaterland über Alles, wußte aber die Pflichten gegen dieses mit der Liebe gegen scine engere Hcimath ¿zu vercinigin: cer hielt fest an den Eigenthümlickkciiin und Sonderrcchten Hissens. Daher ist cin wesentlicher Thcil des Buck es der von Oetker geleiteten und mit aller Energie betriebenen Herstellung der Verfassung Churhessens gewidmet. Der zweite oder richtiger der dritie churhessishe Verfassungskampf (von 1859—1862 u. 1866) bildet den Höhepunkt von Oetkers persönlicher politischer Thätigkeit. Mit einer Klugheit, Findigkeit und Ausdauer ohne Gleichen hat er da den täglichen „kleinen Kricg" gegen die churfürstlihe Regierung geführt. Die hier gegebenen Mittheilungen, namentli über die persönliche Betheiligung Oetkers bereihcrn werthvell den bisher noch nit genügend beleuchteten Theil unserer dcutshen Gcschichte. In Churhc fsen ist die deutsce Frage entschieden worden, wie der bayerische Minister von der Pfordten gesagt hat. Von besonderera Interesse find die Erzäl luagen über die persönlichen Beziehungen Octkers zu tem jeßigen Reichskanzler Fürsten von Bismarck, mit dem er öfter Unter- redungen hatte und dessen entschlofsene Thatkraft {on 1862 für die deutschen Angelegenheiten hervorhob. Wenn nun auc in der ganzen rom Vírfassec gesvbilderten politisden Argelegenheit des damaligen Churfürstemhums Hessen manches von mehr spcciellem Interesse ift, Einzelnes sogar von ganz persönlicem Interesse für die dortige Krisis, so ist do Anderes wegen der allgemeinen deutschen Be- ziehungen von einer weit darüber hirauêgeherden Tragweite. Wenn Oetker cin trefilider Führer in dem hssischen Berfassungékampfe mar, so ward ihm diese Führurg wesentlih erleichtert durch die bewunterungswertke Einigkeit und Fesligkeit, mit welcher die ollcrgrößte Mehrheit in Cburhessen zu ihm stand und ihn unterstützte. Der Gedanke, daß der König von Preußen an die Spitze Deutsch- lands treten müsse, Tam in keinem anderen Lande früher urd \tärkcr zum Durchbruch als in Churhessen. Aber die Ereignisse, welche den Kricg von 1866 und damit den Untergang des Churstaates zur Folge hatten, find von Detker weder gewünscht, noch herbeigeführt, noch gefördert worden. Er hat ihnea nad Kräften zu wehren und den

Churfürsten von dem verhängnißvollen Wege abzuhalten versuct, der

ihn in das Verderben führte. Es war aber vergebliche

Müke, ebenso wie ter Versu, von ter Selbständigkeit scines Heimathslandes so viel als möglich zu retten. Deshalb haben ihm preu- Pische Liberale Partikulariëèmus vorgeworfen, und die Demokraten warfen ihn verleumderisch zu den „Todtengräbein der hessischen Verfassung.“ Pfaff nimmt ihn gegen diese unberechtigten Vorwürfe tapfer in Scbut, tadem cr nachweist, wie Detker nur bemüht gewesen ist, von den vielen treffliden Einrichtungen seines engcrea Vaterlandes, ¿. B. von der erprobten Gerichtsverfassung einen ansehnliben Antheil in die neue Ordnung ter Dinge hinüber zu leiten, Auch Oectkers Betheiligung an der Viltung einer national-liberalen Partei im preußischen Abgeordnetenhause scwie im Reichstage ist näher besprochen. Oetker starb am 17. Februar 1881; auf dim Tische neben seinem Sterbebette lag aufgeschlagen sein Lieblingsbu, die Bibel. Pfaff's Scrift ift ein woh!verdientes Denkmal, welches der Freund dem alten Freunde, der Gesinnungs8genosse dem treuen Kampfe enossen geseßt hat. Von dem „Correspondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Gescbihts- und Alterthumsvereine“ (her- auégegeben von dem Verwaltung8aus\{uß des Gesammtvereins in Frankfurt unter Nedaïtion von Ern Wörner in Darmstadt) liegt uns die Doppelnummer 1 und 2 für Januar und Februar 1884 (32. Jahrgang) vor. Dieselbe berichtet zunäst über die Angelegen- heiten des Gesammitvereins und veröffentlicht die Protokolle über die Generalversammlung desselben, welde am 27. August 1883 in Worms abgebalten worden ift, über die am folgenden Tage fstatt- gehabte Delegirtensizung und über die Sitzungen ver ersten Sekiion. In der leßten Generalversammlung, bei welcher 11 Vereine vertreten waren, ftonnte die erfreulibe Mittheilung gemacht werden, daß die Anzahl der zu dem Gesammtverein verbundenen Vercine bereits die Zahl 50 erreicht hat. Die vorhergegangene Versamm- lung in Cassel hatte dem Verbande in dem Verein der Alter- thuméfreunde in Bonn einen bewährten Genossen aufs Neue zuge- führt, und Krner wurde tie Aufnahme drcier anderen Vereine, näm- li des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde Westfolens3 ¿zu Paderborn (welcher ebenfalls früher dem Gesammtverein a7 gehört hat), des Alterthumévereins zu Worms und des Vereins für die Geschichte der Stadt Meißen ‘angezeigt. Der Versammlung wurde von dem Verwaltungéaus\chuß der Geschäftsberiht er- staltet und sodann der Jahresberiht über das Mi arate Gentralmuseum verlesen, auf welchcn wir noch zurückkommen. In der Delegirtensitzuna ift als Verwaltungsaus\{chuß sür das Jahr 1884 der Vorstand des Frankfurter Vercins aufs Neue bestellt worden. In der Sektionssitung hielt Dircktor Dr. L. von Rau aus Frankfurt a. M. einen intercssanten Vortrag über die Entwickelung des römischen Pfluges, wobei dec Redner das Bronzemodell eines antiken Pfluges und verschiedene andere Modelle aus seiner Pflugsammlung vorzeigte. An diese Vercinsnachriten reihen {sich „Mittheilungen für deute Geschichte und Alterthumékunde überhaupt“, und zwar zunächst V'it- theilungen über in der St. Quintinékirhe zu Mainz aufgefundene alte Grabschriften und sodann der Anfang einer von Friedrich Ritsert ver- faßten Geschihte der Herren und Grafen von Sto welche einst auf dem gleihnamigen Scblosse, etwa eine Meile \üdöstli von Offenbach a. M., saßen und noch jetzt in Oesterreich blühen (mit zwei Wappenabbildungen). Die nächsten Abschnitte berihten über die Wirksamkeit der cinzelnen Vereine (Winkelmannfeier in Bonn und 3, Jahresberiht der Gesellschaft für rheinishe Ge- \cbichtskunde, sowie über literarische Neuigkeiten (Dr. Rudolf Adamy: Arcitektonik der altchristliden Zeit). Den Schluß bilden Notizen, inskcsondere über alterthümlihe Funde, Restau- rationéarbeiten 2c, (Auëgrabungen auf dem St. Georgenberge bei Goslar, Ulmer Münsterbau, Sammlung des hiftorishen Vereins

welche sih hart an der Chaussee von Charlottenburg nah dem Span- dauer Bol zwischen den städtischen Wasserwerken und Scchloß Ruhwald befindet und dieses weite Terrain vollkommen in A

Wee ein hügeliges Feld mit landschaftlich angenchmem wals- igem

von A. Klinaelhöffer in Darmstadt erscheinende „Correspondenzblatt“ wird monatli einmal ausgegeben und kostet jähriih 5

Im Verlaae von Hermann Risel u. Co., Hagen i. W, und Leipzig, ersien soeben ein Buch, betitelt: „Praktische Rath- \ch'âge für Einjährig-Freiwillige und solche, die cs werden wollen“, von v. Werkstern. Die vorliegende Schrist unterscbeidet fi wesentlih von allen, dieses Gebiet berührenden, ‘welche eine statt- liche Literatur für sich bilden. Sie will niht ein Inftruktionebuch für den Dienst sein, sondern sie will wirklich praktishe Rathschläge für das ganze Wesen und den Stand des Einjährigen, sein Thun und Treiben, Verhalten und Auftreten geben. Sie füllt daher eine bis dabin recht füblbare Lücke in der Zahl der betr. Leitfaden aus, da fie Dinge behandelt, welche bisber in allen ähnlichen Werken gar- nicht oder doch nur sehr flüchtig berührt waren. Der Verfasser stellt sid nit auf den Standpunkt eines strengen Vorgeseßten, welcher nur Befehle und Vorschriften kennt, scndern er trilt als woblmeinender Freund, als älterer Kamerad dea jungen Soldaten gegenüber, dessen Wohl ihm am Herzen liegt, und dem er dur seine Erfahrung behülflib zu sein wünscht. Alle Verhältnisse, welche auf den Einjährigen Bezug haben, die Zeit vor seinem Eintritt, die hi:rbei in Betraht kommenden Bedingungen, die Kosten, die Dienstzeit selber, Entlassung, Alles ist hier einer ge- nauen, eingehenden Erwägung unterzogen. Insbesondere sind die Kapitel 1V und V, Verhalten in und außer dem Dienst, Verhalten den Gemeircn, den Unteroffizieren gegenüber, Verkehr mit den Kameraden, mit den Offizieren, für den neu Eingetretenen von Wictigkeit, da gerade hierin ihm Gelegenheit geboten wird, sich über das RNicbtige zu informiren, und er hier Belehrung findet, die er anderweitig vergeblih su{en würde; dur die Beobachtung der hier geaebenen Rathscbläge kana er sich vor mancem Verstoß bewakren. Die praktischen Winke, welhe der Verfasser namentlich betreffs der pe- kuniâren Punkte giebt, werden nicht nur von demEinjährigen selbft, sondern au von dessen Angehörigen mit Dank angenommen und befolgt werder. Im Anhange find die für den Eirjährig-Freiwilligen wichtigen gesctz- lien Bestimmungen, ferner die auf ihn bezüglichen Paragraphen der deuts{ben Wehr- und Heerordnung, Bestimmungen über das Ersatz- gescäft im Kriege, Über Dienstleistung. Bekleidung, Verpflegung, über Beförderung zum Reseveoffizier enthalten, dann Bestimmungen über den einjährig-freiwiligen Dienst ter Mediziner, cin Auszug aus der Verordnung über die Organisation des Sanitätêcorps, den Dienst der Pharmazeuten, Unter-Roßärzte u. st. w. Der Preis des 138 Seiten starken Buches beträgt ungebunden 1,50 4

Josevh Bär u. Co, Buchhändler und Antiquare in Frankfurt a. M. und Paris, haben wiederum einen Lagerkatalog, Nr. 140, Kriegswissenschaft und Kriegsgeschichte au?gegeben. Derselbe enthält ein Verzeichniß von 1525 Schriften, die unter folgende Abtheilungen vertbeilt find: I. Allgemeines und (militär.) Zeitschriften (darunter Heeren und Ukerts Gesch. d. europ. Staaten, in 86 Bden.; Fr. von Raumcrs Histor. Taschenbuch mit der Fortseß von Riehl, 50 Jakhrg.; tie Preußischen Jahrbücher in 40 Bden. ; ziemlich viele Kataloge von Bibliotkbeken u. #. w.; im Ganzen 78 Nrn.); 11. Taktik und VBefestigungskunst (515 Nrn.); 111. Krieg8ges{icte (932 Nrn.). Die kette Abtheilung betrifft das Alterthum, das Mittelalter, die neuere und die neueste Zeit, fast alle Länder Curopa’s (Deutschland, Frank: eih, England, Dänemark, Schweden, die Niederlande, Spanien, Italien, Rußland, Griecen- land, die Türkei), Nord- und Südamerika, sowie Pecsten in Asien. Man findet Schriften über die Völkerwanderung, die Kreuzzüge, den 30jähr. Krieg, den 7jähr. Krieg, den Krieg gegen die franz. Republik, den Krieg gegen Rußland i, J. 1812, die Befreiungékriege von 1813 bis 15, den prcuß.-österreih. Kiieg 1866, den deutsc-franz. Krieg 1870 u. \. w.; viele Schriften über einzelne ausgezeichnete Feldherren, wie z. B. Gustav Adolf, Turenne, Moreau, Napoleon 1, Washington u, st w. Wegen der Reichhaltigkeit der Kriegsliteratur, die in dem Kataloge zusammengeftcllt ist, dürfte derselbe dem Militär wie dem Historiker schr reillklommen scin.

Gewerbe und Handel. Die Brandenburger Spiegelglas - Versicherungs- Gesellschaft hielt am 19. d. M. ihre Jabresversammlung. Dieselbe erreichte im vorigen Jahre 1883 einen Bestznd von 11227 Versicherungen mit 4546464 F Versicherungssumme und 111 283,25 6 Prämieneinnahme. Die Prämien- und Kapital- reserven belaufen sich auf 85 641,62 4 = ca. 779% der Prämie. Im leßten Jahre wurden 64 087,49 Æ& für Schäden gezahlt. Untec den Schäden des leßten Jahres sind allein 135 dur truhlofe und absichtliche äußere Veranlassung entstanden und zwar 32 speziell dur Sirolche, welche fich dadurch ein Unterkommen im Gefängnisse ver- schaffen wollten. : Elberfeld, 29. März. (W. T. B.) In der beutigen General- versammlung der Vaterländischen Hagel-Versicherungs- Aktiengesellschaft wurde die Vertheilung einer Dividente von 40 M. per Aktie oder 6F 9% bes{blofsen. Frankfurt a. M,., 29, März. (W. T. B, Der Auffi&tsrath der „Konsolidirten Alkali-Werke*“ in Westeregeln be- {loß in seiner heutigen Sitzung, 109% Dividende für das Fahr 1883 zu vertheilen, ferner 207 000 6 auf Bergwerk-Konzessionskonto und 15 0% auf die übrigen Konten abzuscreiben. Ludwtgslust, 29, März. (W. T. B) In der heutigen außerordentlichen Generalversammlung der Berlin-Hamburger Eisenbahn, in welcher 2371 Stimmen vertreten waren, wurde der Verstaatlihchungsantrag mit 2360 Stimmen angenommen.

Glasgow, 29. März. (W. T. B.) Die Vorräthe von

Noleisen in den Stores belaufen si auf 594 600 Tons, gegen 989 100 Tons im vorigen Jahre. Zahl der im Betriebe befindlichen Hochöfen 93 gegen 111 im voriaen Jahre. St. Petersburg, 29, Mâr¿. (W. T. B.) Die heutige Ge- neralversammlung der russisben Bank für ausw ärtigen Handel hat beschlossen 9 pCt. Dividende zu vertheilen. Die aus- \ceidenden Mitglieder des Aufsichtsraths wurden wicdergewählt. Die Dividende wird vom 31. d. M. an ausgezahlt.

New-York, 30. März. (W. T. H.) Dec Werth der Waarenein fuhr in der vergangenen Woche betrug 8 750 000 Dollars, wovon 2 Millionen. auf die eingeführten Stoffe kommen. Der Export von Waaren im Februar überstieg den Import um

6 600 000 Dollars.

Verkehrs-Anstalten. Bremen, 29. März. (W. T. B.) Der Dawpfer des Norddeutschen Lloyd „Eider“ is beute heute früh 6 Uhr in New-York und der Dampfer „Graf Bismarck* derselben Gesellschaft am 25. d. M. in Bahia eingetroffen. Hamburg, 39. März. (W. L. B,) Der Postdampfer „Wieland“ der Hamburg-Amerikanischen Pactetfahrt- Aktiengesell\chaft ist gestern Nachmittag 4 Uhr in New: York eingetroffen. : Brie, L Marz. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Austria“ ift mit der oftindischen Ueber!andpost gestern Mittag aus Alexandrien hier eingetroffen.

Verkin, 31. März 1884.

Ein zabhlrei&es Publikum aus allen Ständen, namentlich aber Vertreter des Sports und der Presse, die hierzu besonders geladen waren, hatte sich gestern Vormittag auf der neuen Rennbahn zu Westend, welche der „Verein für Hindernißrennen“ dort bergerihtet hat, eingefunden, um die nunmehr im Großen und Ganzen fertig-

ten Reftaurants und Pavillons. Rechts von diesen dehnt si d zweite Plaß aus, für welhen der Preis auf 1 M Aussicht genommen is und auf dem außerdem für Volk belustigungen gesorgt werden soll. Das leßte Drittel des T rains endlich bis zu der Grenze der asserwerke wird vo den Besuchern des dritten Platzes (Preis 50 &) eingenommen, f die auch auf dem hügeligen Terrain der Nordseite der Zutritt g stattet ist, von wo aus ihnen eine vollkommene Uebersit_ der Bab ermöglicht ist. Auf diesem Terrain sind _nun neben der Trainirbah eine Bahn für Flachrennen, eine solche für Hürdenrennen und ein große Hindernißbahn für {were Steeple-Chasen angelegt worde Um dem geladenen Publikum das Terrain für diese leßtere beiden Bahnen vorzuführen, wunden zwei Rennen improvi sirt, von denen das eine cin Jockeyrenren auf die Distanz voy 25300 m die kleine Hirdernißbahn erkennen ließ, das andere, eix Offizierrennen, die große Steeplechase-Bahn vorführte. Es wal selbstverständli, daß diese beiden Rennen absihtlich) obne jede Koni kurrenz veranftaltet wurden ; sie gaben aber den Anwesenden den Bei weis, daß tie Anlagen der ganzen Bahn vorzügli sind und in keined Weise etwas zu wünscen übrig lafsen, so daß die Bahn zu den besten Hinternißbabnen des Kontinents gerechnet werden kann.

Rom, 29. März. (W. T. B.) Geftern Nachmittag ist auf der Insel Jschia cine Erderscchütterung wahrgenommen worden, die indessen keinerlei Schaden verursahte. Die im erster Augenblick ersrecktte Bevölkerung berubigte sih bald wieder.

Das Deutsche Theater hat mit der vorgestrigen ersten Auf- führung von W. Friedrihs dreiakltigem Lustspiel ,Er muß aufs Land“ sein Repertoire avfs Neue um ein ältercs Lustspiel erwcitert, Die Novität gewann dadurch noch cin besonderes Interesse, daß der Gast dieser Bühne, Hr. Franz Schönfeld vom National- Theater in Mannheim, in einer seinem Naturell überall entsprechenden Nolle (Ferdinand von Drang) vor tem Publikum ersien. Hr. Schönfeld ist cin von Natur äußerlih und innerlich in reichem Maße begabter Darsteller. Alle seine äußeren Bewegungen wie die Gefühls8wallungen treten ungekünstelt hervor, so daß jede Nuance des Spiels in Ton und Eeberde in gefälliger und naturwahrer Form ersceint, Die fingirte Demuth und die übersprudelnde Laune kamen glei mäßig zu threm Recht, und von Anfang bis zum Swluß steigerte sich denn au die Wirkung dieser liebenswürdigen Bonvivantrolle, deren Dar- steller dur reisten Beifall ausgezeichnet wurde, —- Den frömmelnden Rath Prefser gab Hr. Engels in seiner drastischen und doch angemc}sen refervintcn Weise; nur bâtte die Sprache etnas wcniger fallungs- voll und das Wesen etwas vornehmer sein können. Die Rolle des realistisch angehauchten, in dem pietistishen Hause aufräumenden Marine - Offiziers fand in Hrn. Peppler einen ausdrucks- vollen Vertreter. Nicht weniger überrashte Frl. Thater (Pau- line von Drang) durch ihr frisches, natürlihes und dem Ganzen si geziemend cinrcihendcs Spicl. Frl. Agnes Sorma zeigte in der Rolle der Celestine, welche ihrem eigentlichen Darstelluygskreise nur wenig entspricht, daß ihre Begabung auch für das sertimentale und melan- dolisbe Liebhaberinnen-Genre ausêreidt. Stließlih müssen wir auch bei diescr Aufführung der Regie unsere Anerkennung aué- spreccn : alles Einzelne \{ickt sich wobl zusammen; in den Erschei- yungen und in dem, was auf der Bühne geschieht, ist nichts Auf- fallendes, nihts Störendcs, so daß man an dem Enfewble wie an den Einzelleistungen seine Freude haben kann. Der Norität voran ging Kleists", Der zerbrochene Krug*, dessen Hauptrolle, der Dorfrichter dam, im Deutschen Theater bis jetzt von Hrn. Fr. Haase gegeben wurde, während vorgestern Hr. Förster sich mit Erfolg in derselben präsen- tirte. Die intensive Wirkung, welche Haase's charakteristis{es Spiel erzielt, konnte Hr. Förster zwar nit hervorrufen; nichts desto weriger führte derselbe seine Rolle mit Geschick und jenem feinen Versländ- nisse durch, welhes man von diesem vorzüglichen Schauspfeler immer erwarten darf.

Dos Wallner-Theater bereitcte dem der Erheiterung bedürf- tigen Tbeaterpublilum am Sonnabend einen ret bebaglichen Abend, Zur Aufführung kam „Die Näherin“, cine Wiener Posse, welche in der von Ludwig Held. verfaßten Originalgestalt zwar seiner Zeit bereits gelegentlich eincs Gastspiels der Fr. Geistinger im Fricduich- Wilhelmstädtisben Theater gegeben worden, inzwishen aber von Eduard Jacobson neu bea1beitet und auf den Berliner Lokalton umgestimmt worden ist. Es handelt sid darin um die in einem Vermiethungébüreau verübte Verweselung der Namen zweier stellensubenden Damen, die sih ron einem Guts- besißer in Warnsee als Gesellsafterin und Näherin anwerben lassen wollen, ein Umstand, welcher die komischsten Felgen hat. Frl. Schwarz gab die Titelrolle der lustigen Wiener Näherin Lotii Grießmever in Spiel und Dialekt so unverfälsht und mit so liebcnswürdiger Frisce und Keckheit, daß die Künstlerin diese Rolle zu den besten ur d glück- listen ibres Repertoircs rechnen darf. Einen ganz besonderen Retz er- hielt ihre Leistung durch die eingelegten Lieder und Sbnadahüpfl, in denen erl. Schwarz auch ihre gesanglicbe Begabung alänzend zu entfalten Gelegenheit fand. Jhr zur Scite stand im Vordergrunde der höchst komischen Handlung Hr. Guthery als Schreiber Leopold Hoch, der nächst der Genannten für fein gewandt«s humorvolles Spiel den meisten Bei- fall verdiente und fand. Hr. Meißner als Hausdiener Schnörkel, Hr. Niedt und Fr. Carlsen als CEhepxar Schombar, Frl. Hiller als Rosa, or. Ottbert als Ferdinand, Fr. Walter-Trost als Fc. Weber und Hr. Seidel als Schreiber Sbwämmdchen vervollständigten das heitere En- semble. Die Posse is mit mehreren niht nur witigen, sondern auch melodiösen Couplets ausgestattet, sür deren hübsce musikalische Cinkleidung die Herren C. Millöcker und Guftav Michaelis gesorgt haben. Namentlih fand ein originell erfundenes Terzett mit dem Nefrain „In den Sternen steht's gescrieben“, welches von Frl. Schwarz und den Herren Guthery und Meißner vorgetragen wurde, vielen Beifall und mußte auf Verlangen zum Theil wtederholt werden. Das Wallner-Theater dürfte in der unterhaltenden Posse wieder cin dauerhaftes Repcrtoirestäck gewonnen haben.

Neues Friedrich-Wilhelmstädtishes Theater. Auth der gestrigen zweiten Sonntagsaufführung von „Hoffmanns Erzäh-

lungen“ wohnte ein glänzendes, alle Pläße füllendes Publikum bei und spendete der Novität einen Beifall, der von Bild zu Bild stieg.

In der Bartl olomäus- Kirche giebt der Organist M Peters morgen,

Dienstag, Abends 73 Ubr, ein Wohlthätigkeits-Concert, in

welchem Frl. Hedwig Peters, cine frühere Schülerin des Musik-

direktors Dienel, Mendelssohns F-moil-Sonate und Brozigs G-moll-

Fantasie auf der Orgel spielen wind. Frl, Marie Meinhold, eine

Schülerin der Hochschule, Fr. Clara Bindhoff, die Domfänger Hold-

grün und Rolle, und der unter Leitung des Concertgebers stehende

Kircenckor haben den gesanglihen Part, die Hrrn. R. Schbulze und

P. Peters den Vortrag von Violinkompositionen übernommen.

Sur cinen seit mehreren Jahren erblindeten Familienvater veran-

staltet der blinde Organist Adolf Friedrich, ein ehemaliger Schüler

von Hrn, Otto Dierel, am Mittwoch, Abends 7 Uhr, in der Parochial-

Kirche ein Concert, in welhem er Bas A-mol1l-Präludium und

Fuge, Thiele's große Concert-Variationen und eine Fuge über B-a-c-b

von Schumann spielen wird. Frl. Alexandrine von Brunn, Frl.

Margarethe von Mißlaff und Hr. Nich. Küster haben ihre Mitwir-

kung zur Ausführuug eines Terzetts, eines Duetts und einiger Arien,

R 8 Paul Hein zum Vortrage einiger Violin-Nummern zu

gesagt.

gestellten neuen Anlagen in Augenschein zu nehmen. Die Bahn,

nspruch nimmt,

Hinkergrund. An der Seite zur Chaussce sind ge-

in Bromberg), Das im Kommissionsverlàge der Hofbuchhandlung

\{chmackvolle Parkanlagen gemacht, die bereits in dem ersten zarten Grün des Frühlings prangten.

Redacteur: Riedel. Verlag der Expedition (Kessel).

Berlin:

Drudck i W, Elsner.

Links von der Ciafahrt erstrecken

Fünf Beilagen

eins{licßli Börsen-Beilage). (410)

si die umfangreidben Tribünen des ersten Plates mit ihren elegar L

B,

Erste Beilage ¡e zum Deutschen Reichs-Auzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Montag, den 31. März

Staats-Anzeiger. 18534,

Nichtamtliches.

i ä 5s iteren Ver- reußen. Berlin, 31. März. Im wei r F vi vorgestrigen (68,) Sigung des Hauses der Abgeordneten R 4 Berathung des Ent- iner JFagdordnung sortge}eßt. Z E S Schmieder nahm einen zum §. 54 (S&onzeiten) estellten Antrag wieder auf, wona für Roth- und Damwild A Schonzeit niht mehr bewilligt werden solle. Redner stelite denselben als eine Konsequenz ee A gefaßten Beschlusses , Dex Antrag wurde aber abgelehn i s Nunmehr beantragte der Abg. Büchtemann, die Vorlage an die Kommission zurückzuverwei}en, um die Konsequenzen des Conradschen Antrags zu e I eine fruchtbrin- erathung gar niht mehr möglich. f i r mh Tie: Frhr. von Schorlemer-Alst und Dr. Windt- #{ unterstützten diesen Antrag. M Der Lia von Rauchhaupt meinte, man wolle damit nur das Geseß zu Falle bringen. Man könne auc) in der Debatte fortfahren, 2nd die eventuell nothwendigen Korrekturen bei

er driiten Lesung anbringen. S s Dieser Auffassung s{hloß sich auch der Abg. Götting an, während der Referent Abg. Francke und Abg. Rintelen der Meinung waren, daß die Korrekturen sih sehr leiht bewerk- stelligen lassen würden, da der Antrag Conrad in der Kom- mission in der ersien Lesung bereits angenommnen, Und die entsprechenden Konsequenzen gezogen je1en. f l Ver Abg. Günther empfahl schließlih den Ausweg, daß man die weiteren Paragraphen, welche von der Verhütung des Wildschadens handcln, ausseße, und erst die ¿Frage des zildscadenersaßes in 8. 71 erledige. S E E Dun Vorschlage trat auch der Abg. Dr. Windthorst bei, und das Haus beschloß demgemäß. : 8. 71a lautet nah dem Kommijsionsbeschlusse: E S (18: ———— E

Der an Grundstücken und deren Erzeugnissen dur EGlch-, Nothe, Dam-, Reh- oder Schwarzwild oder dur Fajanen angerichtete Schaden ist jedem Nußzungsberechtigten zu erseßen.

Verpflichtet hierzu sind: E : i

1 R in einem gemcinschaftliGen Jagdbezirke belegenen

Grundstücke der Jagdpächter, : A

2) tür Le deurds &, 11, 13 und 14 angepateten Grundstüce ex Anpachtendk. : S

Mehrere Grsaßzpflichtige A e u alle und alle für einen. Unter sich haften sie zu gleihen Lhellen. E .

Hierzu beantragte der Abg. Letocha, in §. 71a Absay 1 Zeile 3 hinter „Schwarzwild“ einzuschalten „dder dur en: : va Die Abgg. von der Brelie, Dr. von Cuny und Genossen eantragten : S E Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen : wai ;

1) Im §8. 71a unter Nr. 1 hinter „Jagdpächter einzuschalten : „aushÜülfswecije die Grundbesitzer des Jagdbezirks, soweit fie gemäß S, 34 betheiligt sind.“ N s 2 ote D 71 a folaende Paragraphen einzuschalten : /

& 7laa. Für den Wildschaden auf Grundfläcen, auf denen nach 8. 7 die Jagd ruht, haften solidarisch die Pächter des an- liegenden Jagdbezirks und, wenn solcher nicht verpachtet ist, die Fagdbe igten desselben. : e E It vet Schaden durch Wild verursacht, welches nit in dem Jagdbezirk des Entschädigungspflichtigen seinen regelmäßigen Aufenthalt hat (Streif- und Wechselwild), so ift dieser berechtigt, Ersatz von demjenigen zu verlangen, aus dessen Wildstande dasselbe ausgetreten ist (Standwild). Leßterer haftet auch dem beschädigten Snhaber eines eigenen Jagdbezirks auf Schadenersatz gemäß 8. 71a. Ferner stellten die Abgg. Götting und Ludowieg folgen-

den Antrag: /

C aus der Abgeordneten wolle bescbließen : :

L S 00 U streichen und an Stelle desselben folgenden A E eBeN 9 S Grundstücken und deren Erzeugnissen durh Elch-, Roth-,

Dam-, Reh oder Schwarzwild oder durch Fasanen angerichtete

Schaden ift E O zu ersetzen.

Verpflichtet hierzu sind! : =

1) e ae in ¿inem gemeinschaftlichen Iagdbezirke belegenen

Grundstücke der Jagdpächter; im Falle der Zahlungëunfähigs-

feit dessclben oder wenn ein ersaßpflichtiger Jagdpächter nicht

vorhanden ist, die Grundbesißer des Jagdbezirkes, soweit fie

nach S. 34 betheiligt sind; L

) e gemäß 88. 11, 13 und 14 angepahteten Grundstücke

der Anpachtende. E S

Mehrere Pächter haften E E alle und alle für einen. 1 ih haften sie zu gleichen Theilen. : Ante aa A6 eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes haften nach Verhältniß der betheiligten Flächen (8. 34). Sie werden in dem Ersaßverfahren (§. 71v) dur den Gemeindevorsteher (S. 22 vertreten. / 5 L

Der Abg. Bödiker stellte zu diesen Anträgen folgendes

Amendement : L us der Abgeordneten wolle beschließen: s

N Ablehnung des 8. 71a der Kommissionsbeshlüsse und der beiden leßten Absäße des §. 71a im Antrage der Abgeordneten

ötti d Ludowieg

Pes L, 71 aa, 71bb des Antrages der S v. d. Brelie

en , einen neuen §. 71ce einzufügen:

s ge den Sn der S. 71a, 7laa, 71bb mehrere

Pähter ersatzpflichtig, so haften dieselben dem Beschädigten jeder

aufs Ganze, unter sihch zu gleihen Theilen; sind in den genannten

Fällen mehrere Grundbesißer ersaßpflichtig, so haften diese dem

Beschädigten und unter sih nah Verhältniß ihrer betheiligten

Flächen (8. 34). Die Grundbesißer werden in tem polizeiliben

Ersaßversahren (8. 71b) durch den Gemeindevorsteher (§8. 22)

vertreten. / A S

Endlich beantragten die Abgg. Dirichlet und Schmieder:

Das Haus der S E pons V E

inter 8. 71 a einen S. 71 a 1 einzuschalten: E

2 „Ist 0 Schaden durch Wild verursacht, welches nit im De

zirk des Entschädigungsverpflichteten seinen regelmäßigen Aufentha hat, so ist dieser berechtigt, Ersaß von demjenigen zu fordern, aus dessen Wildstande das Wild ausgetreten ist.

Ferner cinen §. 71 a 2 einzuschalten: doit

„Befindet sich in einer Entfernung, auf welche die Wi gattung, von der der Schaden herrührt, zu wefeln pflegt, ein zu einem erheblichen Theil mit Holz bestandenes Grundstück von U destens 500 ha Umfang, und kommt die in Rede stehende m , gattung dort als Standwild vor, so gilt die Vermuthung,

Si ebrere f Brundstücke vorhanden, so haften die Be- E e A omg s s pre Schaden nah Maßgabe der einem Jeden derselben gehörenden mit Holz bestandenea Fläche.

Der Abg. Dr. Enneccerus erklärte, es habe ihn gewundert, daß bei der Frage des Wildschadenersaßzes so häufig als Grund dagegen angeführt worden sei, daß fih der Wildschadenersob juristish nit konstruiren lasse. Darin liege eine Verkenuung der juristishen Konstruktion. Man mache aber um np willen keine Gesetze, sondern um der realen Bedürfnisse halber, und um den Billigkeitsgesühlen nachzugeben ; die juristische Konstruktion könne das Haus der Wissenschaft überlassen. Man habe s{on im römischen Recht eine Analogie, i Jemand für den Schaden einzutreten habe, den derselbe durch Abpflügen des benachbarten Grundstückes angerichtet habe, allerdings habe das römische Reht einen Wildschaden- ersaß nicht eingeführt. Aber weshalb ? Weil die Gründe dafür niht existirt hätten, weil es damals fein gJagdrecht und keine Schonzeit gegeben habe. Er müsse das Bedürf- niß für den Schadenersag bejahen. Schon wenn er auf e Haufen Petitionen hinblicke, die aus Kreisen stammten, welche dur künstilihe Agitation gewiß nicht influirt seien. Redner führte einige Beispiele von umfangreichen Beschädigungen der Felder durch Wild an, und verlas aus einer diesbezüglichen Petition cine Stelle. Jn dieser Petition heiße es u. M Da der Petent in Folge des Wildschadens dem völligen finanziellen Nuin entgegengehe, und nur den vierten Theil etwa von dem- jenigen ernte, was er ohne den Wildschaden ernten würde: statt des sieben- bis ahtfahen Körnerbetrages nur den zweifachen. (Nufe rechts: Wo?) Er meine die Petition des Schlobach aus Heidemühlen. (Rufe rets: „Neichsfreund !*) In gewissen Gegenden möge ja das Bedürfniß nach S ersay nicht vorhanden sein, für diese werde das Wild- \chadengesez auch nit in Kraft treten. Auch das Billigkeits- gefühl spreche für den Ersay des Wildschadens. An si sei Jeder berechtigt, die Thiere, die sein Eigenthum beschädigten, zu bekämpfen, und das wirksamste Mittel dazu 1 eben die Tödtung der Thiere. Aber gerade dieses Recht sei durch das Jagdreht den Jnteressenten entzogen, und durch die U beschränkt. Jagdrecht und Schonzeit seien nur von Vortheil für den Jagdberechtigten. Es finde sih hier wieder die Be- schränkung des Eigenthümers zu Gunsten anderer Personen, da müsse die Entschädigungspflicht dieser anderen Personen eintreten. Wer solle nun den Ersay leisten? Jm Ganzen sei er mit dem Vorschlage der Kommission einverstanden in Verbindung mit dem Amendement Götting und Ludowtieg. Selbstverständlih müsse der FJagdpächter primo loco haften. Jmmer seien es aber doh die Grundbesißer, welche mittelbar oder unmittelbar haften müßten, da die Pacht- bedingungen ‘dadurch, daß de Pächter für den nos én bd aufzukommen habe, schlechter ‘würden. Die Einnahmen der Jagdgenossen würden dadur vermindert, und die in einen Zagdbezirk vereinigten Grundbesißer seien es daher, die für den Wildschaden aufzukommen hätten. Das sei also nur eine Art gegenseitiger Versicherung. Deshalb hätten seine Freunde vorgeschlagen, einen Regreß gegen denjenigen zu gewähren, N dessen Bezirk das Wild als Standwild gehegt werde, zuma dieser aüein in der Lage sei, den Wildstand erheblih zu beschränken. Nur der Waldbesißer könne au durch) Ein- hegung des Waldes das Wild von den Feldern sernyanen. Er gebe zu, daß man in manchen Fällen die Spur des Wildes, wenn es weithin gewechselt habe, nicht bis zu seinem ursprünglichenBezirk verfolgen könne, aber wegen solcher einzelnen Fälle dürfe das Gesetz, das in den übrigen Fällen gut wien werden, nicht untervleiben. Allerdings sei nicht der ganze Wild schaden demjenigen in Anrechnung zu bringen, aus dessen Bezirk das Wild gekommen sei, denn auc der Jagdberectigte genieße einen großen Vortheil, und deshalb müsse aud) von diesem Ersay geleistet werden. Die Herren auf der Rechten wollten immer nicht nur für den Großgrundbe}iß, sondern auch für den mittleren und Kleingrundbesiß eintreten. Hier sei nun eine Frage, wo das Haus zeigen könne, ob es dem- selben Ernst ums Herz sei, wo die Rechte zeigen könne, daß sie dieses Juteresse auch dann habe, wenn es ein tleines Opfer koste! Jn vielen Fällen werde der Fiskus ersaßpflichtig sein, und er wende sich deshalb an die Königliche Staats- regierung, indem er die Hoffnung ausfprece, daß sie im Interesse für den kleinen Mann, das sich jeut so überreih hervordränge, nicht ein Veto gegen die Wildschadenersaßpflicht einlegen werde! : :

Der Regierungskommissar Ministerial-Direktor Dr. Michelly erwiderte, die von dem Vorredner erwähnte Petition beziehe sich auf eine in der Staatsforst belegene-Entiave, welch? früher mit einem Zaun umgeben gewesen sei, der genügt habe, um das Wild von der Enklave abzuhalten, in leßterer aer sei der Zaun verfallen, und das Wild habe auf Der Ea allerdings sehr erheblichen Schaden angerichtet. Der igs thümer des Grundstücks habe aber sich niemals an die Be- hörde gewendet, wenigstens fei der Centralinstanz über diesen Fall nichts anderes bekannt geworden, als aus den Zeitungen, und sobald der Minister Kenntniß davon erhalten habe, habe derselbe es sich angelegen sein lassen, sofort Remedur eintreten zu lassen. Der Wildzaun sei in einem gegen früher verstärktem Maße um die Enklave gelegt worden. Daß übrigens der Grund- besißer durh das Wild nicht einen so erheblichen Schaden erlitten habe, wie der Abg. Enneccerus meine, ergebe j¿ch wohl aus der Thatsache, daß der Besißer die Jagd auf dem Grundstüce ‘an den Fiskus verpachtet gehabt habe, und für dieselbe einen so hohen Pachtzins bezogen habe, daß derselbe schon einen reichlichen Ersaß für den Schaden geboten habe.

Der Abg. von Oerten-Jüterbog bemerkte dem Abg. Enneccerus gegenüber, daß die Konservativen die Noth des kleinen Grundbejißers kennten und daß sie ganz genau wüßten, wo ihn der Schuh drücke. Seine Partei werde anch bemüht sein, demselben zu helfen, Warum aber feine Partei die Wege, die man vorsclage, nicht betrete, wolle er kurz an}ühren. Die Ausführun- gen des Abg. Conrad hätten an wesentlihen Uebertreibungen gelitten, wenn derselbe gesagt habe, daß durh den Wildschaden in Oberschlesien Tausende von Leuten brotlos geworden seien.

That viele Klagen laut geworden, so müsse er sagen, daß in De Fällen der Schaden ganz und voll von den Großgrund-

ißern ersegt worden sei, und nur in wenigen Fällen fei keine Ce bien gewährt worden. Die Rechte beklage das ebenso wie die Linke, wenn sih die Leute ihrer moralischen Verpflichtung entzogen hätten, aber seine Partei glaube, daß der Entshädigung nur gut und richtig abgeholfen werden fônne, wenn man einmal Vorschriften in Bezug auf das Ab- schießen des Wildes vershärfe und wenn zweitens derjenige, der die Jagd betreibe, und das Vergnügen davon habe, auch den Schaden zu tragen habe. Bei der ersten Lesung habe er bereits gesagt, daß seine politishen Freunde und er die Jagd für ein edles Vergnügen hielten, auf der anderen Seite wolle seine Partei aber dem, ber dur das Wild ge- schädigt werde, den Schaden voll und ganz erseßen. Von die- sem Gesichtspunkte sei die Kommijsion dahin gekommen, den L 71a in dieser Fassung anzunehmen. Er sei der Ansicht, daß derjenige, der die Jagd ausübe, auch verpflichtet sei, für den Schaden aufzukommen, welhen das Wild auf dem Grund und Boden eines Andern anrihte. Die Gemeinden, welche einen vollen Wildstand hätten, erzielten auch son durch die Pacht einen großen Vortheil, die gerade mit Rücksicht auf etwaigen Schaden sehr hoch bemessen werde. Er erinnere sich eines Falles, wo vor einigen Jahren in der Gegend von Bernau für eine Jagd 2000 Thlr. Pacht bezahlt fei, troßdem der Jagdbestand nur ein mäßiger gewesen sei ; der betreffende Jagdpächter habe in einem Jahre ein Stück Rothwild und einen Keiler ge- \{ofsen. Hätte wohl irgend ein Mensch dafür so viel Groschen als Thaler gezahlt, wenn nicht darin eine ganz erhebliche Ent- \hädigung für den Schaden, welchen das Wild am Grund und Boden anrichte, enthalten wäre? Ebenso sei es in vielen anderen Fällen. Jn der Jagdpaht werde dem Besißer schon eine Entschädigung gezahlt; sollte dies nit der Fall sein, so folle der Jagdpächter verpflichtet sein, auch für die Beschädi- gungen eine außerordentliche Entschädigung zu zahlen. Da- durch werde den Klagen abgeholfen. Es fei beantragt, den Waldbesizer regreßpflichtig zu machen. Er habe sich dagegen aussprehen müssen. Er halte das für eine Bevorzugung des Jagdpächters. Wenn er danach 3. B. eine Jagd pachte, und er mahe bei der Ausübung derselben Schaden, so müsse er den Schaden erseßen, und habe das Recht, das Geld . zurückzufordern. Das wäre do eine offenbare Benachtheiligung des Waldbesizers dem Wald- pächter gegenüber, und deshalb sei jeine Partei dagegen. Seine Partei halte es auch für unmöglich, nachzuweisen, ob der Schaden, der angerichtet werde, überhaupi von dem Wilde herrühre, das auf dem Grund und Voden vorhanden jei. Er resumire sich dahin: Wenn man die Maßregeln zum Schugze der kleinen Besißer vershärfe, und die Entschädigungspflicht demjenigen auferlege, der die Jagd ausübe, so werde allen billigen Forderungen genügt. Das Regreßrecht, welches der nationalliberale Antrag statuire, könne er nit acceptiren ; derselbe würde dem kleinen Mann in der That keine Wohlthat er- weisen, vielmehr als ein Danaergeschenk erscheinen. Deshalb empfehle es sich, die Anträge der Kommission anzunehmen ; wenn dieselben sih als niht ausreihend erweijen sollten, #o wären er unb seine politischen e s lezten, welche si citergehenden Forderungen entziehen würden. : f Abg. vot Nissel:nann erklärte sih für Wiederher- stellung der ursprünglichen Regierungsvorlage, welche die wirk- samsten Mittel zur Verhinderung eines übermäßigen Wild- standes, und damit den. besten Shuß gegen „Wildschaden E. währe. Bisher habe überall Frieden auf dem Lande geherrs{ x da, wo das Wild die Felder beshädigt habe, seien sehr hohe Pachtsummen für die ¡Fagd bezahlt, und dadur die Flur- besißer reihlich entshädigt worden. Die hier vorgeschlagene Regelung des Wildschadenersaßes. werde nur zahllose Vera- tionen für die FJagdpächter, und damit auch wieder erhebliche Nachtheile sür die Gemeinden herbeiführen, die eben feine hohen Einnahmen aus der Verpachtung der Jagd mehr ziehen würden. Nach den liberalen Vorschlägen werde der Werth der Jagd gleih Null sein. Das Haus möge die Regierungsvorlage wieder herstellen, und so durch Abwehr und Verhütung e Wildschadens den kleinen Grundbesißer besser schüßen, als durch die durhaus unpraktische Durchführung der Ersaßpflicht. G Der Regierungskommissar “Ministerial - Direktor Dr. tichelly entgegnete, die Staatsregierung glaube für diejenigen Landestheile, in welchen das JFagdpolizeigeses vom Jahre 1850 gelte, an dem Grundsaß festhalten zu müssen, daß ein geseßliher Anspru auf Wildschadenersag nicht zuzulassen s gleichviel ob sich dieser Anspruch gegen den Grundbesiß2r es Jagdbezirks, oder gegen die JFagdpächter richte. Die Staats- regierung gehe dabei von folgenden rechtlichen Meta en aus: Der Anspruch auf Wildschadenersaß sei ein rein civil- rechtlicher, und lediglih nah denjelben Grundsäßen zu beur- theilen, welhe für den Schadenersaß im Allgemeinen gälten. Nach diesen sei aber ein Jeder nur für denjenigen Schaden verantwortlih, welchen er durh seine Schuld ver- ursacht habe, und eben diese Voraus}sezung fehle n Wildschaden. Der Eigenthümer sei ja, wie „son U ausgejührt worden sei, niht Eigenthümer des De O der Jagdberechtigte habe keine Gewalt über dasselbe, v e- finde si gar nicht in der Lage, den Wildschaden zu verhü an Es fehle jeder Kausalnexus zwischen Jagdberectiglen D, Schaden. Gegen die Auffassung, man möge nur den ia \chadenersaß einführen, die Wissenschaft werde sich Gia schast her danach richten, habe er einzuwenden, daß die Wi P E fih schon sehr eingehend mit der Frage beschäftigt de ed Y er sei in der Lage sih auf Autoritäten der Ie Vas ui berufen, welhe ebenfalls der Ansicht seien, daß A f P schadenersaß überhaupt nur in folchen De zulä a E wenn der Jagdberechtigte sih eines Mißbrauchs “9 Jagdrehts schuldig gemacht habe, daß aber son E ein geseßliler Anspru auf Ersaß nit gerer E sein L Er weise auch auf das französische Recht hin, welches wae. welche besonderen Bestimmungen über Wildschaden nic) kenne, sondern sih bezüglich desselben mit den allgemeinen Bestimmungen des code civil begnüge. Wenn man A9 darauf berufe, daß doch in Kurhessen und Hannover der An

das Wild, welches den Schaden verursacht hat, aus diesem Grunde stücke ausgetreten ist.

Er sei ebenfalls dort gewesen, und habe sih erkundigt. Wenn dort. Wildschaden vorgekommen sei, und es seien in der

spruch auf Wildschadenersaß geseßlih {hon längst anerkannt

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