1927 / 50 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Mar 1927 18:00:01 GMT) scan diff

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von da ab in die Tilgungsmasse (& 22, 8 24.

Der Verwaliungsrat ist berech- tigt, die einzelnen Beiträge zu er- höhen oder zu ermäßigen.

Der tin § 9 Abs. 1e bestimmte Beitrag von % vH der ersten Hy- pothek fließt in die Tilgungsmasse.

3. Die Stadtschaft ist berechtigt, zur Ausübung der ihr obliegenden Tätig- keit unter Haftung des Provinzial- verbandes Niederschlesien bei der Reichs- bank, bei anderen Ten Kafsjen oder bei Banken Darlehen, nötigenfalls3 gegen Hinterlegung von Wertpapieren, aufzunehmen.

Verfügbares Geld darf die Stadt- haft nuybar machen durch Anlegung bei Banken, namentlich bei einer zu

rundenden Provinzialbank, durch An- lauf der Pfandbriefe der Preußischen Zentralstadtschast und anderer mündel- iherer Wertpapiere. 2. Betriebsmasse. a) Einnahmen.

5-49. 1. Ju die Betriebsntasse fließen:

a) die Meldegebühren,

b) die jährlih zur Betriebsmasse zu

leistenden Beiträge (8 18),

c) die außerordentlihen Einnahmen. 2. Zu den leßteren gehören außer den nah F 14 zu zahlenden Gebühren ins- besondere die Zinsen der verfügbaren Bestände der Masse, welche unbeschadet der Möglichkeit jederzeitiger Flüssig- ung zinsbar und sicher anzulegen ind,

b) Ausgaben.

§ 20, 1. Aus der Betriebsmasse sind die persönlichen und sachlichen Ta der Geschäftsverwaltung zu bestreiten.

2. Hu den sahlihen Kosten gehören auch die Ausgaben für die Verwaltung und Unterhaltung der für die Geschäfts- raume der Stadtshaft erworbenen Grundstücke, soweit sie durch die daraus erzielten Einnahmen mht gededt werden. y

3 Ferner dienen die Mittel der Be- triebsmasse zur Gewährung der Zu- shußdarlehen, der Baugelddarlehen und von Vorschüssen auf bewilligte Pfand- briefdarlehen.

9 21. Uebershüsse, welche sih für die Beiriebsmasse beim Jahresabschluß er- geben, verbleiben ihr bis zur Erreichung eines Bestandes von 10 vH des Pfand- briefumlaufes und fließen von da ab in die Sonderrücklagen im Verhältnis der beiderseitigen Siadtschaftsdarlehen.

% Sonderrüdcklage.

Z 22. Die Sonderrücklagen werden nach ersten und zweiten Hypotheken ge- trennt aus den hierfür Aa jährlihen Beiträgen (§8 18 Abs. 2), den Veberschüssen der Betriebs8masse (8 21) und den Zinsen der eigenen Bestände gebildet. Sie dienen zur Deckung von Ausfällen an Kapital, Zinsen, Bei- tragen und Kosten 28) sowie Zur Sicherung gegen solche Ausfälle. Hastung der Mitglieder der Stadtschaft.

§8 23. An die Haftung der Sonder- rüdlage schließt sih die gleihfalls nah ersten und zweiten Hypotheken getrennte Haftung der Mitglieder der Stadtschaft 5 Abs. 2). Die Zuschüsse können aus den baren Beständen der Tilgungsmasse 24) entnommen werden. :

5, Tilgungsmasse,

a) Einnahme.

8 24. 1. Jn die Tilgungsmasse jedes bepfandbrieften Grundstücks gelangen:

a) für erste Hypotheten 4 vH und für S Hypoiheken 1 vH des Pfand- »riefdarlehns;

b) außerdem [e erste Hypotheken 14 vH des Pfandbriefdarlehns und Be zweite Hypotheken 4 vH des Pfandbriefsdarlehns, sobald die Be- stande der Sonderrücklagen die im 8 18 bia 2a, b bezeichnete Höhe erreiht haben;

0) die von dem Schuldner gezahlten Barbeträge sowie die an Zahlungs= statt gegebenen Pfandbriefe;

d) die Musen, welche n, denjenigen

Teil der gitlgten Darlehen fallen, über welhe noch nicht löshungsSs- dige Quittung erteilt ist, soweit ie die Zinsen übersteigen, welche auf die zu tilgenden Pfandbriefe noch zu zahlen ind;

6) der besoudere Tilgungsbeitrag;

Ö) mose der Bestände der Tilgungs- massje.

Dex Vorstand ft berechtigt, das Gut-

O des Grundstücks zur Deckung von

tüdständen aus den mit der Darlehens gewährung zusammenhängenden Schuld- nexrleistungen în Anspruch zu nehmen.

2. Bei einem Wechsel des Eigentümers des bepfandbrieften Grundstücks oder des Erbbauberechtigten geht das Tilgungs- A A auf den Erwerber übex, Falls

ieser der Stadtschaft niht als Mitglied beitritt, wird das Guthaben auf den gzurückzuzahlenden Darlehnsbetrag an- gerechnet.

b) Verwendung.

A O4 d en cie am Schluß jedes Jahres ist der bare Bestand der Masse zur Einlösung von Pfandbriefen desjenigen Dies, in welhem das auf das Grundstück eingetragene Dar- lehn gegeben ist, zu verwenden.

2. Von der Verwendung dex baren Masse gur Einlösung von Pfandbriefen gemäß Absay 1 kann insoweit ab je werden, als die umlaufenden Pfand- briefe durch Hypotheken vorschriftsmäßig

cdeckt sind. erfügbare ua er

asse sind mündelsiher anzulegen. Die Forderuntg (Hauptschuld) aus

dem Psandbriefdarlehn erst durch Aufrechnuag mit dem Ti gungêgute haben. Für die Löschung der getilgten

Beträge gelten die Vorschriften in §15. Der nach vollständiger Tilgung des Dar- lehens etwa verbliebene Bestand des stückseigentümer bei dessen Austritt zurückzuzahlen.

6. Haftung des Bürgschafts-

verbandes.

S 26. Für die bei zweiten Hypotheken nah Erschöpfung der Sonderrücklage und der Ersayansprüche gegen die Mit- glieder der Ha etwa noch vere bleibenden Ausfälle haftet der Bürg- shaftsverband.

7. Leistungen der Darlehens-

nehmer.

S 27. Die Darlehensnehmer haben: 1. zur Bestreitung der Verwaltungs-

fosten die im § 7, 2 festgesebte

Meldegebühr zu entrichten;

2. an Zinsen und Beiträgen bis zu einer anderweiten Beschlußfassung des Verwaltungsrats für erste Hypotheken 1 vH, vg zweite Hypo- theken 214 vH mehr zu zahlen als der Zinsfuß der gewährten Pfand- briefe betragt (8 9, 1a); bei Be- leihung von Erbbaurechten ist außerdem ein besonderer Tilgungs- beiirag zu zahlen;

3. etwaige Vorschüsse aus der Be- triebsmasse zur Deckung rückstän- diger Dien und Beiträge oder nicht gezahlter Feuerversiherungs- beiträge mit den festgeseßten Ver- gugsgzinsen zu erstatten 9, 1 c);

4. beim Verkauf der Zentralstadt- shaftsbriefe durch die Stadtschaft die Kapitalbeshaffungsgebühr zu zahlen 9 Abs. 2).

Außerdem sind von den Dar- lehnsnehmern zu tragen: die

Kosten der Vorbereitung und Voll-

iehung des dag Credit 1s, der

4 biGätung des Grundstücks, der

Eintragung in das Grundbuch, der Umwandlung, Erneuerung oder Löschung des Darlehns, der Kündi- gung und Einlösung der Zentral- stadtschaftsbriefe, die sämtlichen Kosten des gerihtlichen Verfahrens, die Kosten der Herstellung und Stempelung der Zentralstadt- schaftsbriefe sowie der Kursverlust und die etwaige Zinsbogensteuer.

8. Haftung für Hypotheken-

l ausfälle,

8 28. Für Ausfälle bei Hypotheken

haften in nachstehender Reihenfolge: A) bei ersten Hypotheken

1. die Sonderrücklage für erste Hypo-

theken,

2. die Mitglieder der

(S8 5? und 23); _B) bei zweiten Hypotheken

1. die Sonderrücklage für zweite Hy-

__potheken,

2. die Mitglieder der Stadtschaft

(§8 5? und 23),

8, der Bürgschaftsverband.

VI, Lebensversicherung.

§ 29. 1. Hat ein Pfandbriefshuldner einer ersten Hypothek einen Leben8ver- U Des mit der Schlesishen

Stadtschaft

zrovinzial - Lebensversicherungsanstalt oder mît einem von dem Verwaltungs- rat zugelassenen Lebens8versiherungs- unterne men abgeschlossen und den Ver- U RGER mit Zustimmung des orstands der Stadtschaft bei diesem Pp ed so Ps mit dieser Hinter- egung die Nechte aus der Lebens- versicherung der Stadtschaft zu. Die Stadtschaft hat sodann die von dem Pfandbriefschuldner in die Tilgungs- masse zu zahlenden Beiträge, soweit sie zur Beitragszahlung beansprucht werden, nicht zur Tilgungsmasse zu ver- einnahmen, sondern zur Bestreitung des Lebensversiherungsbeitrags zu ver- wenden. Ebenso kann der Anteil des betreffenden Ae an der Tilgungsmasse zu Lebensversicherungs- wecken verwandt werden, auch wenn die Bedingungen zur Abhebung des Guthabens an der Tilgungsmasse noch niht erfüllt sind. Sämtliche Zahlungen aus dem Versiherungsvertrage, ins- besondere an Versiherungs|ummen, Ruükkaufswerten und Dividenden mit Ausnahme derjenigen Dividenden, die zur Erhöhung der Versicherungssumme verwandt werden —, sind an die Stadt- an gur I unng an die Tilgungs- masse zu leisten. b die Dividenden zur Erhöhung dex Versicherungssumme ju verwenden sind, kann der Vorstand estimmen.

2. Die pre Gexuna kann ents weder eine einfache sein, bei der die

Versicherungssumme schlechthin beim Tode des Versicherten fällig ist, oder eine abgekürzte, bei der die Ver-

iherung summe Sr beim Tode des ersicherten wie bei Lebzeiten nah Ab- gu einer verabredeten Reihe von Jahren oder bei Erreichung eines ver- abredeten Lebensalters fällig ist.

3. Die Versicherung ist q das Leben des Eigentümers abzuschließen, kann A mit Genehmigung der Stadtschaft auf das Leben einer anderen Person genommen werden. Uehersteigen die Se Marteus den Tilgungsbeitrag, der fl ihtmäßig zu zahlen ist, so mu der Eigentümer sih zu der entsprechen Sn freiwilligen Tilgung in einer ejonderen Urkunde verpflihten. Von der Aufnahme dieser Urkunde kann ab- gefehen werden, wenn sih der n:

tümer der Lebensversiherung8anstalt

gegenuber gern tet hat, den zur

Lan des Mehrbeitrags erforder- 0

Zen deren Betrag als freiwilligen Tilgungsbeitrag an die Sal zu entrichten und damit einverstanden er- klärt, da Mer freiwillige Tilgungs- beitrag bei Eingang der Zinsen und

Tilgungsbeiträge zunächst verrechnet

Tilgungsguthabens ist an den Grund- |

wird. Bleibt der Versicherungsbeitrag hinter dem Tilgungsbeitrag zurüdck, so fließt der für den Versiherungsbeitrag nicht in Anspruch genommene Teil in die Tilgungsmasse.

4. Die Stadt|chaft zahlt die Beiträge an die Lebensversicherungsanstalt und shießt sie erforderlihenfalls für Rech- nung des Pfandbriefschuldners vor, je- doch nur insoweit, als die Erstattung des Vorschusses durch das bepfand- briefte Grundstück dinglich gesichert ist.

5. Bedarf die Stadtschaft bei Ver- wendung ihrer Tilgungsmasse auch der für die Lebensversicherung in Anspruch genommenen Tilgungsbeiträge, so 4 sie berechtigt, die betreffenden Versiche- rungsverträge aufzuheben und die Rüdt- faufswerte zur Tilgungsmasse zu ver- einnahmen. Die Beschlußfassung hier- über bleibt dem Provinzialausschuß vor- behalten.

6. Die Stadtschaft hebt den Ver- siherungsvertrag auf und vereinnahmt den Nückaufswett zur Tilgungsmasse:

a) tüde Zwangsverkauf cines Grund- tudäs,

b) beim freihändigen Verkauf des Grundstücks, jedoch mit der Maß- gabe, daß die Versicherung bestehen bleibt, wenn der neue Eigentümer, der bisherige Eigentümer und so- fern ein anderer als der Grund- eigentümer versichert war, auch der Versicherte dies unter Zustimmung der Stadtschaft beantragen;

e) beim Tode des Eigentümers, wenn die Versicherung auf das Leben einer anderen Person M Roten war, jedoh mit der Maßgabe, daß die Versicherung bestehen bleibt, wenn der neue Eigentümer, die Erben des bisherigen Eigentümers und der Versicherte das Fortbestehen der Versicherung unter Zustimmung der Stadtshaft beantragen.

7. Die Stadtschaft ist berechtigt, den Versicherungsvertrag aufzuheben und den Rückaufswert zur T gungouasle i n, wenn ein Pfandbrief- chuldner, ohne Stundung erhalten zu haben, länger als ein halbes Fahr mit der Zahlung des Tilgungsbeitrag8 im Rückstande bleibt.

8. Fn allen Fällen, in denen die Stadtschaft Versicherungsverträge auf- heben will, steht es den beteiligten Grundstückseigentümern und im Falle des Absaves bc ihren Erben frei, durch Zahlung des Rückaufswerts und etwa rüdckständiger Tilgungsbeiträge ZUL Tilgungsmasse die Aufhebung der Ver- icherungsverträge abzuwenden und die Rechte der Stadtschaft an der Ver- siherung zu beseitigen. Das gleiche Recht steht den Berslherten zu, wenn die Versicherung auf das Leben einex anderen Person abgeschlossen «y und die Grundstückseigentümer bezw. ihre Erben den Versiherungsschein nicht einlösen. In diesen Fällen und ebenso dann, ivenn das Pfandbriefdarlehn ganz oder bis zur Hälfte des Wertes des Grund- O abgelöst wird, wird dexr Ver- icherungsschein unter entsprechender Benachrichtigung der Anstalt dem Be- rehtigten zur freien Verfügung aus- gehändigt.

9. Die an die Stadtschaft gezahlte Versicherungssumme wird zur Tilgungs- ua vereinnahmt. Der Vorstand ist je- doch berechtigt, zu gestatten, daß die Ver- siherungssumme ganz oder teilweise von der Lebensversicherungsanstalt unmittel- bar an die aus dem Versicherungsschein Berechtigten ausgezahlt wird, ohne daß die Bedingungen zur Verwendung des Guthabens an der Tilgungsmasse er- füllt werden.

10. Der Vorstand wird ecxrmähtigt, die erforderlihen Ausführungsbestim- mungen zu erlassen.

VII, Verfassung und Verivaltung.

Organe.

§ 30. Die Stadtschaft wird untex Aufsiht und unter Mitwirkung des Provinzialausshus{es und Provinzial- landtages durch

den Vorstand und den Verwaltungsrat verwaltet. Vorständ. 31. 1. Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Außerdem können stellvertretende Vor- standsmitglieder in der erforderlichen Zahl berufen werden. Die Vorstands- mitglieder vertreten sih in einer dur den Verwaltungsrat im voraus zu be- stimmenden Reihenfolge untereinander.

„Die Mitglieder und die Stellvertreter dürfen nicht bis zum dritten Grade ver- andt oder vershwägert sein. Die Be- runo zum Vorstandsmitglied erfolgt urch den Provinzialaus\{huß,

Der erste Vorstandsbeamte, ofern der Vorstand aus mehreren

ttgliedern besteht, ein weiteres Vor- standsmitglied, werden soweit sie es noch nicht sind Provinzialbeamte und unterliegen den für diese geltenden Vorschriften.

2. Der Vorstand vertritt die Stadt- schaft gerichtlich und ae: er hat die Stellung eines geseßlichen Vertreters,

3. Der Vorstand unterzeihnet unter der Firma der Anstalt alle Schrift- stücke. Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, so wird er nah außen und vor Gericht durch das erste Vorstandsmitglied der Stadt galt ver- treten. Dieses vertritt die Stadtschaft oft im Vorstande der Zentralstadt-

aft.

Das exste Vorstandsmitglied, inm Be- hinderungsfalle das durch den Ver- waltungsrat bestimmte Vorstandsmit-

Und

glied (Abs. 1) unterzeichnet untex dex

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2.

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9 V:

4.

üde. pflihtungen für die Stadtschaft über- nommen müssen unter Beidrückung des Amts- siegels der Stadtshaft noch von einem zweiten Mitgliede des Vorstandes und, soweit ein solhes nicht bestellt ist, von einem Verwaltungsratsmitgliede unter- zeihnet werden.

8 werden der Stadtschaft vom Provinzial- verbande zur i Sonstige Dienstverpflichtete werden vom Vorstande auf Privatdienstvertrag an-

teten der Stadt|chaf unterliegen im übrigen den für die

Der Verwaltungsrat Geschäftsgang bur nung, die der Genehmigung des Pro- vinzialausshusses bedarf.

L Die Vorstandsmitglieder nehmen an DEN mit beratender Stimme teil.

8 35. Dem Verwaltungsrat liegt ob:

1. die Beaufsichtigung x

C 36. Dent ? S Con Ee ob:

g 38. tungsrats sowie andere Mitglieder der

Stadtschaft,

Fiema der Anstalt 1) alle Schrift-

Urkunden, dur idast Ver-

werden sowie Vollmachten

Das gleiche gilt für

Verfügungen in Geld- und Kassen- angelegenheiten, so jedoch, daß an Stelle des zweiten Vorstands- oder Ver-

waltungsratsmitglieds ein bevollmäch- tigter Beamter unterzeichnen kann. Die Erteilung der Vollmacht erfolgt dur den Verwaltungsrat. i Im übrigen wird die Geschäftsord- nung für den Dam durch den Ver- waltungsrat le tgelegt. Der glieder steht die Unterschrift der Stell- vertreter glei.

Unterschrift der Vorstandsmit-

Bean te.

82, Die erforderlihen Beamten

Verfügung gestellt.

genommen. Das erste Vorstandsmit- glied ist der Dienstvorgeseßte eller Be- amten ienstverpflich-

und aen

chaft. Die Beamten

Provinzialbeamten geltenden Vor- schriften. / Verwaltungsrat. § 833. Der Verwaltungsrat besteht aus dem Landeshauptmann bezw.

seinem Vertreter als BVorsipenden und

aus 6 vom Provinzialaus

Dauer von 6 Jahren H wählenden a

chuß auf die

Mitgliedern der Bote t. «Fn gleicher Weise sind für diese Stellvertreter zu wählen, Alle zwei Jahre scheiden

2 ordentliche und 2 stellvertretende Mit- glieder aus. Die zuerst Ausscheidenden iverden durch das Los Ne Ausgeschiedenen bl°iben [ührung der Neugewählten in Tätig- eit. Vertreter vor Ablauf der Wahlzeit aus, so ist von dem Provinzialausi@ bald eine Ersaßwahl vorzunehmen. Die Ausgeschiedenen sind ivie

Wenigstens stellvertretende den Kreisen des in d organisierten iverden.

Z 34. Zur Beschlußfähigkeit des Ver- waltungsrats ist die E des

Die is zur Ein-

Scheidet ein Mitglied oder ein als-

er wählbar.

zwei Mitglieder bezw.

Mitglieder sollen aus S auibelibatvereine

Hausbesizges gewählt

Vorsißenden und mindestens von 3 Mitgliedern erforderlich.

Om Falle der Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsißenden den Ausschlag.

regelt seinen eine Geschäftsord=

Sipßungen des Verwaltungsrats

er Geschäfts=- führung des Vorstandes,

. die Beschlußfassung über die Be-

willigung von Darlehen, soweit er nicht dem Vorstand die Befugnis zur Bewilligung von Darkehen bis zu einem für den Einzelfall zu be- timmenden Betrage übertragen hat, der Erlaß der Geschäftsanweisung für den Borstand,

. die Bestimmung über die Reihen-

folge, in der die Vorstandsmit-

glieder sich untereinander ver- Treten,

der Erlaß allgemeiner Be- stimmungen über die Anlegung

verfügbarer Bestände,

die Entscheidung über Beschwerden gegen den Vorstand,

die Vorprüfung aller dem Pro- vinzialausschuß und Provinzial- sandtag zu O Vorlagen, die Fe tstellung der Bilanz und die Prüfung des Geschäftsberichts. Provinzialaus su f. ckrovinzialausschuß liegt

die Aufsicht über die gesamte Ge- a rung der Stadtschaft, ie Wahl der Mitglieder des Ver- waltungsrats und die Bestellung der Vorstandsmitglieder, die Genehmigung der Geschäfts- ordnung des Verwaltuagsrates, die Feststellung der Abschäßungs- OEORna, die eshlußsassung übec die Aenderung der Saßung und die Auflösung der Stadtschaft, vor- behaltilih der Benehmigung des Provinziallandtages, die Vorbereitung der Vorlagen für den Provinziallandtag, die Entlastung des Vorstandes und Verwaltungsrates, die Beschlußfassung über den An- und Verkauf sowie die Ver- pfändung von Grundstücken, ab- geschen von der Erstehung be- ichener Grundstücke beim Zwangs- verkauf. Provinziallandtag.

37. Dem Provinziallandtag legt ob: der Erlaß und die Abänderung der Sa zung

die Feststellung des Haushalts- planes,

die Entgegennahme des Fahres- berichts |

die Beschluß assung über die Auf-

lösung der Stadtschaft. 8 Die Mitglieder des Vertwpyal-

dexen Tätigkeit für das

Wohl der Stadtschaft in Anspruch ge- nommen wird, erhalten Reisekosten und Tagegelder nah den Sätzen für die dem Landeshauptmann zugeordneten oberen Beamten.

VIIL. Wertbeftändige Beleihungen. § 39. Solange die Preußishe Zen- tralstadtshaft wertbeständige, auf Gold- mark lautende Pfandbriese ausgibt, ist die Stadtschaft berechtigt, ihren Mits gliedern die im § 1 Ziffer 1 bezeihs neten Darlehen auch in gleichartiger wertbeständiger Form zu gewähren. Auf die wertbeständigen Stadtschafsts- darlehen (Goldhypotheken) und die wertbeständigen Pfandbriefe (Gold- pfandbriefe) finden die Bestimmungen der Saßung sinngemäß Anwendung, soweit sich aus den folgenden Be- stimmungen nichts anderes ergibt.

§ 40. Der Beitrag zur Tilgungsmasse beträgt bei Goldhypotheken 1 vH. Der Vorstand ist berechtigt, eine Erhöhung dieses Satzes zu fordern. Die Zinsen und Beiträge für Goldhypotheken sind halbjährlich am 15. Juni und 15. De- zember im voraus an die Stadtschaft zu zahlen.

8 41. Der Geldwert aller aus einer Goldhypothek dem Schuldner 9h- liegenden Leistungen wird nah dem amtlich festgestellten Preise für Fein=- gold berehnet und in deutsher Reichs- währung gezahlt. Als amtlih fest- gestellter Preis für Senne gilt nur der vom Reichswirtschaftsminister oder der von diesem bestimmten Stelle im Reichsanzeiger bekanntgegebene Lon- doner Goldpreis. Die Umrechnung in Reichswährun E nah dem amt- lih notierten Kurse derx Berliner Börse für das englishe Pfund (Mittelkurs Auszahlun London), wobei für Kapitalrückzahlungen die dem Verfall- tage vorhergehende leßte Notierung, für Zins- und Beitragszahlungen die leßte Notierung in dem dem Fällig- feitstage vorhergehenden Monat zu- grunde gelegt wird.

Werden die Leistungen verzögert, so hat der Darlehnsshuldner den aus einer Veränderung des Londoner Gold- preises odex dex Pfundnotierung (Mittelkurs Auszahlung London) ent- standenen Verlust der Stadtschaft zu erseßen.

IX, Schlußbestimmungeu.

8 42, 1. Soweit die Kosten dex Ver- waltung aus der Betriebsmasse nicht u decken sein sollten, werden die er- everliden s vom Provinzial- verbande geleistet. Solange diese Bor- hüsse niht mit den Zinsen aus der

etriebsmasse erstattet sind, werden Veberschüsse aus dieser an die Sonder- rüdcklagen nicht abgeführt. Für die BVor- schüsse nebst Linsen haften die Mit-

glieder nah § 5 dem Provinzial- verbande. 8 43.

Stadtschaft müssen erfolgen: durch den „Deutshen Reihs- und Pru en Staatsanzeiger“ und durch die Amtsblätter dexr Regie- rungen zu Breslau und Liegniß sowte durch die etwa von dent Ver=- waltungsrai noch zu bestimmenden Zeitungen. § 44. Die Verwaltungsbehörden der Provinz Niederschlesien sind gehalten, dem Vorstande der Stadtschaft die in seinen Geschäften erforderlihen Aus- künfte zu erteilen und die Geschäfte der Stadtshaft nah Möglichkeit zu fördern. 8 45. Der A be- stimmt, wann die Stadtshaft ihre Tätigkeit aufzunehmen E Tp ange er erwaltungsrat noch nicht gebildet ist, werden die ihm ob- liegenden Aufgaben vom Provinzial- ausshuß wahrgenommen. ) 46. Das Geschäftsjahr ist

Kalenderjahr.

8 47. Das nah Auflösung der Stadtshaft verbleibende Vermögen et an den Provinzialverband der Provinz Niederschlesien, der es nur zu solhen gemeinnüßigen oder wohl- tätigen Wesen verwenden darf, die nicht zu den geseßglihen Aufgaben des Provinzialverbandes gehören.

8 48. Diese Satzung tritt mit dem Ablaufe des Monats in Kraft, in dem ihre Veröffentlihung im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger erfolgt ist.

reslau, den 25. März 1926. Der Provinziallandtag der Provinz Niederfschlesien.

Die vom dritten Niederslesishen Provinziallandtage in der Sißung am 25. März 1926 G onane Errichtung einer Stadischaft der Provinz Nieder- s{lesien, die der Preußischen BZentral- stadtshaft als Mitglied beitritt, wird nach Maßgabe der anliegenden Sazung

Alle en erfolgen er

das

unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs genehmigt.

Der Stadtschaft werden die Rechte einer Körpershaft des öffentlichen

Rechts verliehen. Berlin, den 18. Fanuarx 1927, e (Stégol,)

Das Preußische Staatsministerium. Der Minister für Volkswohlfahrt. Hirtsiefer.

Der Justizminister,

Am Zehnhoff.

Der Minifter des Jnnern J. A.: von Leyden.

Der Finauzminister.

F. A.: Erythropel.

Se n Rut IT 4 Nr, 16765 B: I 2397 Just. Min. TV b 867 II M. d. J.

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Die von Aufsihk2rat und Vorskand genehmigte Bilanz und. die Gewinn- und Veriusirechuung vom 31. August 1926, wie sie der im März d. I statt- fincenden Generalveriammlung zur Genehmigung vorgelegt werden follen, lauten wie folgt:

Die von der Generalversammkung no

fabrik Nhbeingau Aktiengesell!hait ven 31. August 1926 lautet wie folgt:

Bilanz ver Zuckerfabrik Rheingau Aktiengesellschaft vom 31. Augufít 1926.

Bestände

®% zu genehmigende Bilanz der Zucker-

Verbindlichkeiten.

Bitanz der Süddeutschen Zucker-Aktiengesellschaft vom 31. August 1926" E N M M : s E E 2 258 8364“ Grundfapital 3131 520|— Aktiva. 4 [4 A4 |3|Vondte 7 2 7: | 7229208/76|) Geieglide Rüdlage “313 192/— E Frankenthal, Friedensau, Gernsheim, Groß E. On Bete Pora7 Gewi ‘67 026/65 : 2 ÿ , H C Sewinnjaldo »« « « i Gerau, Heilbronn, Offstein, Regensburg, Stuttgart, E E 3 274 s Waghäusel, Züttlingen. .. E 16 224 060/09 Scdulbiee umb AedgeIaaen : 1 201 61147 Bankguthaben 2) . 1 154 393,63 | 1553 650 b) Buchgewinn a. Aktienzusammenlegung * eo e [1881600 - j 3 083211/47| Landwirtschaftliche Werte 149 69°“ S 13 E O 62 4 191 394/14 4191 394/19 Zugänge. . «e oe ooo oan eon E Ns 1) Grund und Boden RM 255 000, Gebäude RM 980000, Maschinen und Borrête 9 ee La O E e e e Cs E S6 S E00 avon antauthaben. Wertpapiere und Beteiligungen . « « so o o e o. 4806 394 69 8) Davon NM 20 200 Bankschulden. Kasse „eee o ao ooo dae N Der Umsatz der Süddeutschen Zudcker-AktiengefellsGaft beirug im Betriebs- e en S 10 003 153|21 16 731 807/26 jahre 1924/25 NM 107 230 000, im Betriebsjahre 1925/26 NRM 95 228 000. Schuldner und Bankguthaben). ooo ooooo d Die Aussichten für das Geschättsjahr 1926/27 können, soweit ih bis jetzt

Laindwiteliastii@e Werle). . o o ooo e-ao 8 017 974/15 54 291 998/93

Grundkapital : St E 29 600 000

rundkapital : Ua Ga E EO |— Z

L 400 000|— [30 000 000 -— C a e ai E 3 000 000|— C 225 408|— P iu nde J ee e oe o a oe 502 886/10 Verbindlichkeiten ®) Ee L a 17 834 44568 Gewinnsaldo U, S 5 Ew L 2 729 259/15

Verwendung des Neingewinns : E 6% Dividende auf die in Umlau} befindlihen Stamm-

aftien . A O A 1611 000|— 7 9% Dividende auf die Vorzugsaktien A 28 000|/— Sazzungemößiger Gewinnanteil des Aufsichtsrats. « » 56 615|— Vortrag auf neue Nechnung. . ««.«« a oe L O

l 2 729 2599(15

94 291 998/93

1) Davon NM 3 350 000 Fabrikations-, Verbrauchs- und Betr'ebsmaterialien. 2) Darin RM 775000 Forderungen an Tochterunternehmungen und Hofreundete Gesellshaiten fowie NM 1 762000 Bankguthaben. : 3) Davon Grundbesig RM 100245023 und Gebäude NM 259 90, im übrigen lebendes und totes Inventac und Vorräte der sämtiichen Güter. N 4) a) PM 39 600 000 = RNRM 425 700 urlprünglih mit 43 9/9 verzinsliche gemeinsame Anleihe der Zuckerfabriken Frankenthal, Waghäufel, Stutt- gart und Heilbronn aus dem Iahre 1920, mit dreimonatiger Frist fündbar und bis späteftens 1990 rüdzahlbar. E b) PM 7000000 = RNM 55300 ur|prünglih mit 5% verzinsliche Anleihe der Zukerfabrif Frankenthal aus dem Jahre 1919, auf den 1. September 1926 gekündigt. E 6) PM 2 500000 = RM 21 886,10 ursprünglich mit 4} 9/9 vèrzinsliche Anleihe der Zuckerfabrik Offstein-aus dem Jahre 1920, auf den 1. Juli 1926 gekündigt. 5) Darin NM 193 000 Schulden an Tochterunternehmungen und besreundete Gesellichaîten, NM 1 706 000 Barkschulden und RM 455 668,48 auf einzelne

Grundstüde der Gesellschast eingetragene, laut Aufwertungs8ge|sey aufgewertete Hypot heken.

Sol. Gewinn- und Verlustrechnung. Haben. E E O G O | S 2A Abichreibungen 1 201 611/47} Vort1ag aus alter Nechnung | 1 062 538/40

Zur Vertügung verbleiben- Betriebsübershuß ) . . . | 2868 332|22

dex Ueberschuß 2 729 259/15 S 3 930 570/62 3 930 870/62

1) Nah Verrechnung von RM 28309921,32 Handlungsunkosten, MM 1 989 024,34 Steuern einschließlich Umsabsteuer, NM 162 181,99 per Saldo vereinnahmte Zinfen. ; i y

In die Bilanz der Süddeutschen Zucker-Afktiengefellshaft sind die Vermögens, werte der autgenommenen Gesellschatten zu deren unveränderten Buchwerten eingestellt worden. Der sih aus der Zujammenlegung des Stammaktienkapitals der Zucker- fabrik Frankenthal von NM 9 408 000 auf RNM 7526 490 ergebende Buchgewinn von RNM 1881 600 ift, woie aus der Bilanz ersichtlih, zu Abichreibungen auf die Anlagen verwendet worden. Von den Nejerven der Gefellscha!ten eins{hließlich der Neserven der Zuckerfabrik Frankenthal sind NPVt 3 000000 der ge)eßlihen Rücklage und NM 225 408 einer Sonderrücklage überwie)en.

Die in obiger Bilanz aus8gewiesenen „Anlagen NM 14 590 370,14“ verteilen ih auf die einzelnen Fabriten wie folgt :

Grund u. Aen MAUGMmenU Ac

Boden Gebäude Einrichtungen Zufammen

NM NM NM NM Frankenthal « « 141 080.506 819 198, 895 400,— 1 855 678,56 fFriedensau . . « 9178450 28621550 258 000,— 596 000,— Geinéheim . . . 3286025 9202134795 355 000,— 590 000, Groß Gerau . . 6640695 31736282 833687761 720 647 38 Heilbronn « « «159 (000,— 765 500,— 1264 888,36 282189 388,36 Difsiéin . « «« 54300— 717071,12 83924567 1610 61679 Megenéburg . « . 122165,78 33383422 630 000,— 1091 000,— Stuttgart . « « 322 820— 1472995,— 1391 908— 83147 723,— Wachaäu)el . . . 15 715,— 890 659,50 1384 180 2250 5954,50 Züttlingen 6912 94 460 437 389 55 538 761,55

973 050,04 5 864430,91 7752 889,19 14590 370,14

Die Werke in Friedensau, Gernsheim und Zütilingen find als Rohzuer- fabriken, das Werk in Frankenthal als reine Na!finerie und die übrigen Werke als emischte Betriebe eingerihtet. Ihre Ge)amtleistungé}ähigkeit ist auf eine tägliche Perarbeitung von rund 9% 000 Doppelzentner Nüben eingestellt, und zwar entfallen au} Friedensau, Gernsheim, Offitein, Regentburg und Waghäusel je 12000 dz, Stuttgart 11 000 dz, Groß Ge1au 9000 dz, Züttlingen 8000 dz und Heilbronn 7000 dz; an Verbrauchs8zucker können täglih rund 18 000 dz erzeugt werden, und zwar in Franfenthal 5400 dz, Stuttgart und Waghäusel je 2700 dz, Heilbronn 2200 dz, OÖOffftein 2000 dz, Regeneburg 1800 dz und Groß Gerau 1500 dz.

Der dem Fabrikbet1iebe dienende Grundbefiß der Gesell\chaft umfaßt 117 ha; hiervon sind 24 ha dur die Fabriken und Lagerhäuter und 5 ha dur Arbeiter- und Beamtenwohnhäu)er mit 641 Werkwobnungen bebaut.

Die landtwvirtschaftlih genüßzte Kultnurfläche in einem Umfange „von 10742 ha umtaßt 690 ha EGigenbesiy (darunter 4 eigene Güter mit 500 ha) und 10 092 ha in 62 Pachtgütern.

Auf vem Konto Wertpapiere und Beteiligungen sind außer festverzins- lien Werten im Bilanzwerte von rd. NRM 250 000 haupt\ächlih verbucht nom. NM 3505 300 der Ge|ellschaft nah Durchführung ter Zu)ammenlegung der Frankenthal-Aftien sowie der Fusionen verbliebene eigene Stammaktien, die mit 1d. 54% zu Buche stehen; ein bei Verwertung dieter Aktien über den Buchwert hinaus erzielter Erlös wird der geseulihen Nücklage zu- ge\ührt werden. Der Aktienbetrag hat sih intolge des teitens der Süd- deutichen Zucker-Aftiengesell|ha!t den - Aktionären der Nheingau-Aktien- gesellihaft angebotenen Umtauidbes um rund NM 400 000 ermäßigt. nom. NM 2151 (80 von insgeiamt nom. HiM 3 131 520 Aktien der Zuder- fabrik MNheingau Aktienge)ellihaft in Worms, Dieter Betrag hat sich Infolge des Umtau)changebots inzwiihen um rund NM 400 000 erhöht. nom. NM 1657280 von inegejiamt NM 4000000 Aktien der Helvetia Conservenfabrik Groß-Gerau Aktiengefell|chatt in Groß Gerau; da die Bilanz tür 1925 nah Autzehrung der ordentlichen Reserve und des Ge- winnvorttrags eine Unterbilanz von rd. RNM 592 000 ergeben hat, ift das Kapital dieter Ge)ell\chatt inzwischen von NM 4 000 000 auf M 2 000 000 zusammengelegt worden; der Buchgewinn wérd zu Abschreibungen und Nücklagen verwandt werden. nom. NYè 450 000 (1ämtlibe) Anteile der Zuckexrtabrik Groß-Umftadt G. m. b. G. in Groß Umsiadt; für 1924/25 rd. NM 37000 Ge1woinn, für 1925/26 rd. RM 91 000 Verlust.

[

i f s

Greifenberger Kleinbahnen-

1927, mitiags 1S Uhr, unserm Geichättszimmer in Greifenberg

sammlung sind diejenigen Aktionäre be- rechtigt, die doppelten Nummernverzeichnis bis zum 20, März d. I. bei einem Notar oder bei

übung des Stimmrechts auf die §8 17 und 18 des Statuts verwie)en.

bruar 1927,

[117693] ' Beriin SO. 383, Zeughofstraße 6—D,

miitags 113 Uhr, im Geschä)stshaus der

übersehen 1äßt, als befriedigend bezeihnet werden.

Mannheim, im Feb1uar 1927.

Br. Seeliger.

21 000 Sammelurkunden

Deutsche Bank. Mitteideutsche Creditbank.

117564] [

Aktiengesellschaft.

Am Sonnabend, den 26. März findet in

gl

. Pomm. die ordentliche Generalver- ammlung der Aktionäre der Gesell- haft statt.

_ Tage®Lordunung : 1, Bericht und Bilanz für das Ge-

Süddeutsche Zucker-Aktiengesellschaft,

Auf Grund vorstehenden Prospekts sind E NM 29 606000 Stammaktien, Stück 20000 über je Nr. 1—20 000, Stü 78 000 über je NM 100 Nr. 1—78 300, Stück über Süddeutschen Zucker-Aktiengesellichaft in Mannheim zum Handel und zur Notierung an der Berliner Börse zugelassen wo1den. Berlin, Mannheim, München, Hannover, im Februar 1927. Direction der Disconto-Gesellschaft.

Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien,

Süddeutsche Disconto-Gesellschaft Aktiengesellschaft. Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank,

2%. Febr. 1927 wurde an Stelle des aus-

Herrn Anton Waldaukat, der Kaufmann

Friß Maercker,_ 3 neu in den Autsichisrat gewählt.

Bühler.

RM 40 je NM 1000 Nr. 1—21 000, der

Rheinische Creditbank. Gottfried Herzfeld.

117569] l ; Veränderung im Aufsichtsrat. In der Generalversammlung vom

eshiedenen Auisichtsratsmitglieds, des

Berlin, Behrenstr. 24, Berlin-Schöneberg, 26. Febr. 1927, Deutsche Orient-Gesellschaft Atktiengejeilshaft, Goegke, Vorstandsmitglied.

schättéjahr 1925/26. [ 2. Genehmigung der Bilanz. 3. Entlastung des Vorstands und Auf- sihté1ats. 4. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Zur Teilnahme an der Generalver-

ihre Aktien mit einem

hinterlegen. Im

der Ge!elliha|tékasse E übrigen wird wegen der Teilnahme an L Ei A ein der Generalversammlung und der Aus- g E L

Greifenberg i, Pomm., den 26. Fe-

Direktion ver Greifenberger Kiein- bahnen-UAktiengefelischaft.

Deutsche Telephonwerke und Kabelindufirie Aktiengesellschaft,

Die Aktionäre werden zu der am Dienstag, den 22, März 1927, vor-

Deutichen Bank, Berlin, Eingang Véauer-

straße 39, stattfindenden ordentlichen

Generalversammlüing hierdurch etn-

geladen.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausüben

wollen, haben ihre Aktien oder die darüber

lautenden Hinterlegungëscheine der Reichs.

bank oder eines deutshen Notars, leßtere

mit den Nummern der Äktien verj)ehen,

spätestens am 19. März 1927 während der Getchä!ts|tunden

bei dem Vorstand dex Gesellschaft,

Berlin 80. 33, Zeughofstraße 6—9,

bet der Deutschen Bauk in Berlin

und ihren Filialen in Frankfurt

am Main und Köln,

bei der Mitteldeutschen Creditbank

in Berlin und Frankfurt am

Main und ihrer Filiale in Köln,

bei der Rheinischen Creditbank in

Mannheim,

bei dem Bankhaus F. Dreyfus & Co.,

Berlin und Frankfurt am Main,

bei dem Bankhaus Sal. Oppen-

heim jr. & Cie., Köln,

bet dem Bankhaus Fakob S. S, Stern, Franksurt am Main,

Credit-

bei der Schweizerischen anstalt, Zürich, bei der Bajler Handeisbank, Basel, bei der Bank des Berliner Kassen- Vereins (nur für Mitglieder des (Biroeffektendepots), gegen Ermptangsbescheinigung zu hinter- legen und bis nach der Generalversamm- lung dajelbst zu belassen. Tagesordnung : 1. Vorlegung des mit den Bemerkungen des Autsichtsrats versehenen Berichts des Vorstands über das Geschä|ts- jahr 1925/26 sowie der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrehnung vom 30. September 1926. 2. Beschlußfassung über die Vorlagen und über die Verwendung des Rein- gewinns. 3, Entlastung des Aufsichtsrats und des Bo1stands. 4. Wahlen zum Aufsichtsrat. 5, Aenderung des § 17 Abs. 1 und 2 der Sagzung (Erleichterung dex Hinler- legungsbe'ttmmungen ). Deutsche Telephonwerke und Kabelindustrie Aitiengesellschaft.

hierdurch zu der am Donnerstag. den 24. März 1927, mittags 12 Uhr, im Büro des Herrn Handelsgerichtsrat s Carl Buschmeyer, Berlin W. 35, Pots- damer Straße 121 e, stattfindenden oxdent-

üben

117491] Vagerische Metallwerke

Aktiengesellschast Landshut.

Die Aktionäre der Gelellshaft werden

1. Bericht des Vorstands und Vorlage der Bilanz nebst Gewinn- und Ver- lustreGnung per 31. Oktober 1926.

2. Beschlußtassung über die Genehmigung

5, Beschlußfassung über eine Kapital- erhöhung um bis zu NM 75 000. Aktionäre, welche ihr Stimmrecht aus8- wollen, müssen ihre Aktien rep. Interims1cheine oder einen Depotschein über eine bei ciner Bank oder öffentlichen Behörde erfolgte Hinterlegung fpätestens drei Tage vor dem für die General- versammlung bestimmten Tage bet der Gesell\hatt odex bei Herrn Rechisanwalt und Notar Curt Kaiter, Berlin W. 57, Potsdamer Straße 67, hinterlegen. Laudshut, den 2%. Februar 1927, Der Vorstand Wolf. Fährmanu.

[117692] N. Sto & Co., Spiralbohrer-, LTLerkzeug- und Maschinenfabrik Attiengesellschaft, Berlin. Die Aktionäre unterer Ge]}ell\haft werden zu der am Dienstag, den 22. März 1927, vormittags 11 Uhr, in Berlin im Beschästshau}e der Deutschen Bank, Mauerstraße 39, ordentlichen Generalversammlung hierdunh eingeladen. Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien oder die darüber lautenden Hinterlegungsscheine der Neich&- bank spätestens am 19. März 1927 während der Geschä1tsstunden beim Vor- stand der Gesellschaft, Berlin-Marien- lelde, Großbeeren|\tr. 39/42, oder bei der Deutschen Vank, Effektenkasse, Ber- lin W. 8, Behrenstr. 9/13, oder bei der Bank des Berliner Kasfsen-Vereins, Berlin (nur für Mitglieder des Giro- effeftendepots), zu. hinterlegen. Tagesordnung:

1, Vorlegung des mit den Bemerkungen des Au!sichlérats versehenen Berichts

des Vorstands über das Geichä!tsjahr 1925/26 jowie. der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung vom

30. September 1926.

2. Be\chlußtassung über die Vorlagen und über die Verwendung des Nein-

4, Wahlen zum Aussichtsrat.

0. : Wahl von RNevijoren.

6. Aenderung des Sayes 21 der Saßung (Erleichterung der Hinterlegungs- bestimmungen).

Berlin, den 1. März 1927.

N. Stoeck & Co. Spiralbohrer-,

Werizeug- und Maschinenfabrik

Atktiengeselischafst.

Der Unffichisrat.

|

F. Breul, Vorsitzender.

Der Aufsichtsrat.

stattfindenden

[103565) Schokoladenfabrik Wilheln Erfurt, Kommanditgesellschaft auf Aktien, in Erfurt. Die Generalveriammlung vom 10, 4, 1926 hat mit Zustimmung des persönlich haftenden Gefsellshafters beilossen, das Grundfapital der Getlellshaft von 4 25 000 000 auf NM 250 000 mit der Maßgabe umzustellen, daß von dem Grunds favital RM 30000 ftatt bishex M 3 000000 dem persönlich haftenden Ge'ellshafter als Vermögenteinlage, dex Nest von NM 220000 statt biéhex M 22 000 000 den Aktionären zufallen, und zwar lo, daß die Zahl der Aktien von 22 000 Stüd auf 11 000 Stüdck im Nenns betrag von je NM 20 vermindert wird. Wir tordern unsere Aktionäre auf, thre Aktien nebst Zins- und Erneuerungs cheinen spätestens am 10. Ay1il 1927 bet unterer Gesellshaft einzureichen. Bon je zwet eingereihten Aktien wird die eine von der Gefellshatt zurückbehalten, die andere aber den Attionären, mit folgendem Stempelvermerk versehen, zurüdcks gereicht : E „Nach Zusammenlegung gemäß Neichs- martumsielungsbe|hluß gültig ges blieben mit NM 20 Zwanzig Neichsmark —.“ Soweit die Zahl der von einem Aktionär eingereidten Aftien durch zwei nicht teils bar ift, aljo die Svißenbetiäge, stehen fie der Gesellschaft zur Verwertung für Nechs nung des Aktionärs zur Vertügung. Dex Aftionär ist berechtigt, bis zum 20. Aprik 1927 einshließlich bei Vermeidung dex Nechtsvertwoirkung bei der Gesellschait einen aur den Inhaber lautenden Anteilschein über NM 10 Zehn Neichsmark zu beantragen. Aktien, welche bis zum 20. April 1927 ein\chließlich bei der genannten Eins reihunge stelle nicht eingereicht find, werden für frattlos ertlärt. An Stelle von js zwei für kraftlos erflärten Aktien wird eine neue Aktie, auf NM 20 Zwanzig Neichémark lautend, ausgegeben, ins soweit ihre Zah! durch zwei nicht teilbax ist, ein Anteil\chein zu NM 10 Zehn Neichémark —. Die neuen Aktien bezn« Anteiul\cheine werden für Rechnung dex Beteiligten börsenmäßig verkauft oder, falls eine Notierung niht oder noch nit erfolgt, durch êffentliche Versteigerung vers wertet. Der Erl88 wird den Beteiligten unter Abzug der Kosten auégezahlt oder, sofern die Berechtigung zur Hinterlegung vorhanden ift, hinterlegt. Erfurt, am 12. Januax 1927. Schotoladenfabrik Wilhelm Erfurt K. a. A. Der persönlich haftende Gesellschafter: Wilhelm Erfurß [117180]

Bank des Berliner Kaffen-Bereins,

Die Aktionäre dex Bank des Berlinet

der Bilarz und der Gewinn- und | Kassen-Vereins werden A i VBerlustre{nung. Gemäßheit des § 11 des Gesellschaft84 3. Entlastung des Vorstands und des | statuts zu der am Montag, dert Aufsichtsrats. 28. März 1927, vormittags 4. Wahlen für den Auffichtsrat. 11 Uhr, îin unserem Bankgebäudé,

Hinter dex kotholishen Kirche 2, statta findenden vrdentlichen Genreralvere fammlung eingeladen. Tage8veEdniting: 1. Fahresheriht des Vorstands fün 1926 mit den Bemerkungen des Verwaltungsrats. Besthlußfassung über die Fahre bilanz, die Bewinn- und Verluste rechuung und die Verwendung deŸ Reingewinns.

3, Beschlußfassung über die Entlastung

der Vertvaltung.

4, Wahl von Mitgliedern des

ivaliungsra1s. :

Der Jahresbericht des Vorstands fün 1926 mit den Bemerkungen des Vere waltungsrats nebst Fahreshilanz und Gewinn- und Verlustrehnung werden vom 7. März d. 7}. ab in dem Se lokal der Bank zur Einsicht der Aktio« nâre ausliegen, auch können leßtere Drudckexemplare der bezeihneten Vors lagen vom genannten Zeitpunkt ab una entgeltlich in Empfang nehmen.

Statutenmäßig werden nux diejenigen Aftionäre zu den Generalversamma lungen zugelassen, welche äls solche im Aktienbuch verzeichnet sind. Dieselben haben sich über thren fortdauernden Aktienbesißb dunch Hinterlegung ihrer Aktien odex der gemäß § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsstatuts zugelassenen Hinters legungsscheine bei dexr Bank zu legitis mieren. Die Hinterlegung hat spätes stens am dritten Geschäftêtage voo der Generalversammlung, det Tag der Genexalversammlung nicht mits

erechnet, also spätestens am

ounerstag, den 24, März d. J., zu erfolgen unter Beifügung cines ariths metisch geordneten Nunmmernverzeichs nisses.

Anträge auf Umschreibung von Aktien, welhe in dex Generalversamms lung vertreten werden sollen, müssen mindestens am siebenten Tage vorx der Generalversammlung, den Tag der Generalverfammlung nicht mits

D)

Vers

gewinns, A gerechnet, also spätestens am Monts 3, Entlastung dès Aufsichtsrats und des |tag, den 21. März d. J., bei dem Vo1stands, Vorfiand unter Einlieferung der

Aktien angebracht werden.

Zur Umschreibung der Aktien in dent Aktienbuche sowie zur Pittertaauns der Aktien und der zugelassenen Hinter» legungssheine ist das Büro der Bank an den Geschäftstagen von 9 bis 3 Uhx geöffnet.

Berlin, den 25. Februar 1927,

Der Verwaltungsrat der Bat!ek des Berliner Kassen-Bereins.

J. Breu l, Vorsitzender.

l Ernst Meyer.

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