1927 / 54 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Mar 1927 18:00:01 GMT) scan diff

[119164]

„Dzean“, Dampfer-UAktien-Gesellshast in Flensburg.

21. ordentliche Genecralver;zammlung Dienstag, den 29, März 1927, nachmittags 4 Uhr, in der Neuen Harmonie zu Flenéburg. Tagesordnung : Vorlegung des Geschäftsberichts, der Geroinn- und Verlustrechnung und des Abichlusses tür das Geicbästsjahr 1926. Genehmiaurg des Jahretab\chlusses und der Gewinnverteilung, Entlastung des Vorstands und des Au!sichtérats Saztzungéänderung, betr. des Vorstands (§11). Wahlen zum Aufsichtsrat. Eintritts, und Stimmkarten sind gegen Vorzeigung der Aktien oder ibrer interlegunacfcheine nebst einem Nummernverzeihnis der Aktien pätestens am B März 1927 in den Geschättä1äumen der Gesellschaft, Schiffbrücke 21 zu Flensburg, oder bei der Vereinébankt in Hamburg oder threr Filiale in Flenéburg oder bei der Flentburger Privatbank Filiale der Schleswig-Holsteinishen Bank in Flensburg, während der üblichen Geschättsstunden abzufordern, Der Vorstand. H. Schuldt.

[119165] c .

„Dzean“, Dampfer-Aktien-Gesellschast in Flensburg.

Die Jnhaber unterer Aktien Nr. 1— 1200 werden hierdunch autge?ordert. neue Zins\cheinbogen nebst E1neuerungeschein gegen Ablieterung der alten Erneuerungs- scheine, datiert Fleneburg, den 1. Januar 1916, nebst einem Nummernverzeichnis derselben in den Ge'chä!täräumen der Gesellichatt, Schiffbrücke 21 zu Flenéburg, oder bei der Vereinsbank in Hatnburg oder ihrer Filiale in Flensburg oder bei der Flené- burger Privatbank, Filiale der Schleöwig-Holsteinishen Bank in Fleneburg, während der üblichen (Seichä!testunden abzutordern. Erfolgt der Umtausch in den Geschäfts- räumen der Gelellihait oder an den Schaltern der genannten Banken, entstehen fein: Kosten, lonst werden die üblihen Schreibgebühren erhoben.

Der Vorstand. H. Schuldt.

[119166 Flensburger Dampfercompagnie Aktiengesellschaft in Flensburg.

Die Inhaber unserer Aftien Nr. 1—2052 werden hierdurch aufgefordert, neue Dinsscheinbogen nebst Erneuerungsschein gegen Ablieferung der alten Erneuerungs- scheine, datieit Flensburg. den 1. Januar 1916, nebst einem Nummernverzeichnis der- selben in den Ge|chättsräumen der Gesellihatt, Schiffbrücke 21 zu Flenéburg. oder bei der Vereinébank in Hamburg oder ihrer Filiale in Flensburg oder bei der Flens- burger Privatbank, Filiale der Schleswig-Hoisteini\hen Bunk in Flensburg, während der üblichen Geschättsstunden abzufordern. Erfolgt der Umtawhch in den Geschätts- räumen der Geellschaft oder an den Schaltern der genannten Banken, entstehen keine Kosten, sonst werden die üblichen Scbreibgebühren erhoben.

Der Vorftand. H. Schuldt,

T119167] Flensburger Dampsercompagnie Aktiengesellschaft in Flensburg.

31. ordeniliche Generalversammlung Dienstag, den 29, März 1927,

uachmiitags 43 Uhr, in der euen Harmonte zu Flensburg, Tagesorvnung:

1. Vorlegung des Geschättsbe1ich18, der Gewinn- und Verlustre(ßnung und

des Abichlusses für das Geschä}tsjahr 1926. :

2, Genehmigung des Jahresab!chlusses und der Gewinnverteilung, Entlastung

des Vorstands und des Aufsichtsrats.

3. Wahlen zum Aufsichtörat.

Eintritts- und Stimmkarten sind gegen Vorzeigung der Aktien oder ihrer Hinterlegungs\cheine nebst einem Nummernverzeihnis der Aktien pätestens am 26. März 1927 in den Geichäftsräumen der Ge)ellihaft, Schiffbrüude 21 zu Flens- burg, oder bei der Vereinsbank in Hamburg oder ihrer Filiale in Flensburg oder bei der Flensburger Privatbank, Filiale der Schleswig-Holsteinishen Bank in Flensburg, während der üblihen Geschättsstunden abzufordern.

Der Vorstand. H. Schuldt. [118387] Bilanz für 1926

RM 95 561 732

18 576 500 1 005 000

Aktiva. Goldhypotheken zur Deckung für Goldhypothekenpfandbriefe : Feingold 34 251,23602 kg : ; Es Goldkommunaldarlehen zur Deckung für Goldkommunalobligat. : Feingold 6658,18913 kg H E S Fieie Goldhypo1hefken : Feingold 360,21210 kg a Ai Freie Hypotheken alter Währung : autgewerteter Betrag . . .. 169 409 Soldmarkhypothefen: aus Mitteln der Deutschen MNentenbank- : Kreditanstalt ; L ¿ ; 985 056 Kassenbestand ein\chließlich Guthaben bei der Reichsbank, der Bank des Berliner Kassenvereins und dem Postscheckamt ; 1 476 426 Guthaben bei Bankhäusern R l LELEN 9416 3107: Lombard}orderungen R 1130 165/23 Wech1el- und Scheckbestand C D 27 834 Be and an Wertpavieren, Coupons und Sorten 142 193 Bestand eigener Emi1siontpaplere ... 6 362 477 Debitoren i e : 3140036|i Ziwen, tällig am 2. Januar 1927 U 261 3567 rückständig aus dem Jahre 1925 und 1926 .. 99 946 Verwaltungskostenbeiträge, tällig am 2. Januar 1927 13 915/3 rüdständig aus dem Jahre 1925 und 1926 ,„, 15 923 Bankgebäude Voßstraße 1... N 1 500 000 133 884 283

00. 0. S 0.09.0 P s s E 2 2a Wia E E N O S S D: S ch§ ch.DS, D

0. 0 0.6.0 D: S S T 6 . & §0 0..09. 0 ck02.

Paffiva,

T D P D. D d P 0D D 49

4 000 000 1 200 000 1 350 000 64 844 200 000 30 000

Aktienkapital S IGIETUR «6 0 A a aa N Einzablungen auf noch nicht durchgeführte Kapitalterhößung 1926 Agioreserve O E \ ensiontre]erve . Ï : Sacob Dannenbaum-Stiftung . . N Verauégabte Goldhypothekenpfandbriefe : Feingold 15 534,28122 kg zum Zinsfuß von 10% 43 341 000 i: 7214,27776 kg j, : „90/0 20 128 000 11207,79340 kg , s b 8%) 31 270 000 : 9293,18756 ke , ; 6% 818000

Verauösgabte Goldkommunalobligationen : Feingold 6533,99660 kg zum Zinstuß von 8%

Zuweisung der Deutschen Yentenbank-Kred:tanstalt A Fällige und Anteil an päter fälligen Zinjen auf verausgabte (Emi!|sionspapiere G a E R a 00

Kreditoren E N 4 Nicht erhobene Dividende . « » b R De wi be # Ì

95 507 000

18 230 000|— 985 056/16

3 660 239/75 7394 928/54 2433129

129 881/09 133 884 283134 Kredit. N [8 49 794

C 0-0 S K 0.40. 9.9 0. 90.0

Debet.

Gewinn- unD Verlustrechnung für 1926. Ne [A

Vortrag aus dem Vorjahre Vereinnahmte Zinsen auf gewährte Darlehen : (Holdhypothekendarlehen Goldtommunaldarlehen . . Verwaltungskostenbeiträge auf : Goldhypothekendarleben Goldkommunaldarlehen . .. Darlehnsöprovisionen : im Hvypothekengeschäft . __im Kommunalge\chäst é Zinsen und Provisionen im Bank- De e aae ss

Verausgabte Zinsen aut Emi|sions- papiere : Goldhypotheken-

piandbriefe Golèkommunal- obligationen

Geschä!téunfosten

Reingewinn , . .

|

7 508 521 33 389 936/27

1019 713/73

7 362 393

422 9247|: 1 503 676

1 209 881 787 461/98

344 830|—

110 498 497/70 Die Dividende für 1926 ist auf 1000/6 festgeseßt und vom 2, März d. J- ab zahlbar. :

2 A 72 Andercnfalls wird die übliche Provision

04)

20 907/60

381 333/15 10 498 49770

[119169] Wesermühlen-Aktienge sellschaft. Die Generalversammlung vom 21 Dezember 1926 hat die Herabseßung unseres Grundkapitals auf 2750 000 Reichsmark beschlossen. Der Beschluß ist ins Handelsregister eingetragen. Zur Ausführung diejes Beschlusses werden die auf 160 RM lautenden Aktien unserer Gesellshaft auf einen Nenn- betrag von 100 RM herabgeseßt und mit dem Vermerk versehen:

„Laut Generalversammlungasbes{chluß vom 21. Dezember 1926 herabgeseßt auf NRM 100,— Hundert Reichs- mark.“

Wir fordern unsere Aktionäre auf, ihre

Aktien zur Abstempelung bis zum

1. Funi 1927 bei uns einzureichen.

Hameln, den 3. März 1927,

Der Vorstand. [119083 Junkers8-Flugzeugwerk A.-G., Dessau. Betr. Obligations8anleihe

von 1920,

Auf unseren Antrag hat die Spruch-

stelle beim Oberxlandesgericht in Naum-

burg folgenden Beschluß gefaßt: Eine

Zusaßaufwertung an Stelle des Alt-

besibgenußrechts in Höhe von RM 3,21

auf eine Schuldverschreibung von 1000

Mark Nennwert der Anleihe von 1920

derart, daß die Schuldverschreibung mit

Altbesißgenußreht danach auf 15 RM

lie 1000 Æ Nennwert lautet, unter-

hreitet nicht den Wert des Genuß- rechts. Danach sind nachstehende Aus- wertungsbeträge endgültig geworden: Für je 1000,— Paptermark Altbesiß Neubesißz NM 15,— RNM 11,79; für je 5000,— Papiermark Altbesit Neubesiß NM 75, NM 58,95.

Zwedcks Abstempelung fordern wix die

Anleihegiäubiger auf, ihre Stücke mit

Zins- unv Erneuerungsscheinen nebst

einem nach dex Nummernfolge geord-

neten Verzeichnis bis zum 31, März

d Js. einschließlich bei dexr Anhalt-

Dessauischen Landesbank in Dessau ein-

zureichen. Soweit Altbesißer bisher

nux Mäntel eingereiht haben, sind die

Zins- und Erneuerungsscheine nach-

zuliefern.

Die Neubesibstüle werden auf

RM 10,— bezw. RM 50,— unter Bar-

auszahlung der Spiße von RM 1,79

bezw. RM 8,95 abgestempelt. Die Alt-

besibstückte werden auf RM 15,— bezio,

RKM 75,— abgestempelt.

Für diejenigen Stücke, die danach auf

einen höheren Aufwertunasbetrag als

RM 20,— abzustempeln sind, werden

die rückständigen Zinsen von 2% für

1925 und 3 2 für 1926 bei Rüdckgabe der

abgestempelten Stücke, die baldmöglichst

erfolgt, gegen Einbehaltung der

Couvons vom 1. 7. 1925 und 1. 7. 1926

duUxch obige Bank gezahlt.

Füc diejenigen Stücke, die auf einen

niedrigeren Aufwertungsbetirag als

RM 20,— abzustempeln \ind, werden

die Zinsbogen einbehaltien, da die

Zinsen nux gemäß Artikel 39 der

Durchführungsverordnung zum Ausf-

wertunasgeseß zu zahlen sind.

Geschießt die Einreichung der Teil-

s{chuldvershreibungen zur Abstempelung

am Schalter dec genannten Bank, so wird eine Provision niht berechnet.

in Anrehnung gebracht. Dessau, den 4. März 1927. : Junkers-Flugzengwerk A.-G.

6, Erwerbs und Wirtschafts- genofsenschasten.

[117997)

Berufung einer a. o. General-

versammluug. Der unterzeichnete Vorstand der Nor- dijhen Bau-Gefellschatt e. Gen. m. b. H., Honnoverx, beruft hiermit gemäß § 22 des Statuts, § 44 Gen.-Ges. eine außer- ordentliche Generalversammlung der (Senossen auf Sounabend, den 12. März 1927, mittags L Uhr, nach dem „Hause der Väter", Hannover, Lange- laube ein, Die Tagesordnung lautet: 1, Neuwahl des Vorstands und des Au!sichtsrats

2, Statutenänderung. und zwar Ab- änderung der 88 1, 2, 4, 7, -8, 9, 10 11/18 10 T0 20, 22, 23, 2%

3, Verschiedenes.

Haunover, den 26. Februar 1927,

Nordische Bau-Gesellfschaft,

eingetragene Gensssenschaft mit be-

Der Vorstand. Lange. Bähhmann.

10. Verschiedene

(118296; Die

i\t in VLiquidattion getreten.

Liguidator anzumelden.

schränkter Haftpflicht, Siß Hannover.

Bekanntmachungen.

Nürnberger & FJFacobowitz G. m. b. H., Berlin, Leipziger Str. 64, Gläubiger werden au!}gefordert, ihre Forderungen dem

[1194487

Als Geschäftsfübrer der Dampfschiffs:

gesellschaft „Otto Zelck““, Gesellschait

mit beschräutkter Hastung in Nostock, berulien wir aut Mittwoch, den

30. März 1927, nachmitiags 5 Uhr,

1n das zu Nostock, Große Mönchenitraße

Nr. 2, belegene Geschättelokal der Gesell-

icha)\t dre dieëjährige ordentlihe Ge-

sellschafisverfsammluznug. TageSordnung :

1. Geschäftcberiht über das verflossene Geichäftsjahr, Nechnungéëablage und Bilanz, Genehmigung der Gewinn- und Verlustrechnung.

Decharge-

2, Be'chlußfassung über erteiluna.

3, Aenderung des § 8 des Gesellschafts- vertrags,

Rostock, den 4. März 1927. Otto Zela Georg Zelck

[118919] Brand- und Cinbruchschadeukafse

L, „Deutscher Postverband““,

WV.:V. a. G. in Berlin.

Die 19. (ordentliche) Haupiver-

fammlung findet am Donnerstag, den

12. Mai 1927, 6 Uhr nachmittags,

im Hörsaal des Postfuhramts, Berlin

N. 24, Artilleriestraße 10, statt.

Tagesorövnuug:

1, Geichäftsbericht für das Geschäftsjahr 1926,

2, Bericht des Nechnungéausschusses.

3, Genehmigung der Gewinn- und Ver- lustrehnung jowie der Bilanz für deu 31. Dezember 1926, Entlastung des Borstands und des Aufsichtsrats.

. Anträge au! Aenderung:

a) der Satzung: 88 3, 13, 16, 18, 23, 24 und 25, betr. Aenderung des Titels „Verband Deutscher Post- und Telegraphenbeamten" in „Deut)\cher Postverband. Alleinige Standesver- tretung der Postzivil1upernumerare", 84 Il und 1I1 (Grweitewung der Mitglied\hatt), § 7 Il (Kündigung von Witwenveisicherungen), § 18 1V (Kürzung der Einberutungsfristen für die Hauptver)ammlunrg) und § 2111 (Beitraaszushuß tür Witwen);

b) der Versicherungasordnung: Art.711 (Verzinsung derEnt]hädigung) und Art. 18111 (Vorsäßlich oder dur grobe Fahrlässigkeit herbeigetührter (Finbruch).

5, Wabl des Aufsichtsrats und Rehnungs- ausschusses.

6. Verschiedenes.

Berlin NW 21, Bundesratufer 13

den d. März 1927.

Der Vorftand.

Henkel. Kohlbach.

[117360] | i Die von Dreusche Stahlspeichenfabrik G, m. b H. in Frankturt, M., ift in Liquidation getreten. Liquidatoren find die b1iöherigen Geschättstührer. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich bet ihr zu melden. Frankfurt, Main, den 26.Februar 1927, von Dreusche Stah!speichenfabrik G, b, h. S. in Liq.

[117366] S E Auf Grund des Gesellschafterbeshlusses vom 24. September 1925 wird dite Ges jellichaft autgelöst. Der Oberst der He1ls- armee Bruno R. Friedrich zu Berlin, Dresdener Straße 34/35, wird zum Liquidator bestellt. Ich fordere hierdurch die Gläubiger der Gesellschaft auf, sich zu melden und ihre An|prüche gegen die Ge)ellsdaît bei dem unterzeichneten Liguidator geltend zu machen. Berlin, den 29. Februar 1927. Hospiz Württemberger Hof Gesellschaft mit bes{cänkter Haftung in Liqu., Freibvrg (Vreisga1), Der Liquidator: Bruno N. Friedridch.

(118297] :

Die Firma VBenedict-Farecki G. um. b. S., Köln, Zeppelinstr. 7, ist laut Liquidationsbeshluß vom 24. April 1926 aufgelöst. Etwaige Gläubtger werden auf- getordert, sich zu melden bei dem Liqui- dator Willy Schwab, Berlin W. 9, Friedrih-Ebert-Str. 10. (117117) A :

Die Stern & Sad!, Gesellshaft mit beschränkter Hattung in Bernburg ist auf- gelöst, Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgelordert, sich hei 1hr zu melden.

Bernburg, den 15. Februar 1927.

G. m. b, H. in Liquidation: Moriß Stern. Gustay Sai,

[113114]

burg wird zum Liquidator bestellt.

sellshatt aut, sfich zu melden

zu machen.

Duisburg. Der Liquidator: F. Krum.

N

gelöst. Der Prokurist Franz Krum zu Dusburg wird zum Liquidator betitellt

zu machen. Eisenverwertung G. m. b. S,, i, L. Duisburg.

[118918]

Die Liquidatoren der Stern & Saki

Aaf Grund des Ge}ell1chaiterbes{hlusses vom 27. 5, 26 wird die Gesellshaft auf- gelöst. Der Prokurist Franz Krum zu R J tordere hierdurch die Gläubiger der Ges- und ihre Amprüche gegen die Ge)ell|chaft geltend

Brumby & Frütel G. m, b, H, i, L,

Aut Grund des Gesellschafterbeschlufses vom 30. 8. 26 wird die Gesellschaft aut-

Ich fordere hierdurch die Gläubiger der Ge'ell\chaft auf, sich zu melden und ihre An)prüche gegen die Ge)ell\ihatt geltend

Bekanntmachung. Non der Deutschen Bauk Filiale Frank- fut und der Firma Lazard Speyer- Ellissen ist bei uns der Antrag au? Zu- lassung von S8 10800000 YAktien, Stück 360 000 über je S 30 Nr. 1—360 000, auss efertigt in Urkunden: 82500 über f 1 Aftie, 10 500 über je 5 Altien, 9000. über je 25 Aftien, und S 1200000 Mftien, dividenden- berechtigt vom 1. Januar 1927 ab, Stück 40000 über je 8 30, Nr. 360 001—-400 000, ausgete1tigt in 800 Urfunden über je 50 Aktien der Oefsterreihi\hen Eifenbahn-Ver- febhr8-Anstalt in Wien zum Handel und zur Notierung an der hiesigen Börse eingereiht worden. Frankfurt a. M., den 2. März 1927. Zulafsungsftelle an der Börse zu Frank{urt a, M,

[115939] Bekanntmachung. Die Patentverwertungsgefellschaft m. b. D. in Seilbronn ift au'gelöst. Die Gläubiger der Ge}ell\haft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Heilbroun, den 31. Januar 1927. Der Liquidator : Ludwig Lichtenberger.

[118295] Bekanntmachung. j Dur Gejell)chaiterbeshluß vom 7. März 1924 ist die Liquidation der Nords deutschen Handelsgesellschaft m. b. §, in Altdamin beschlossen worden. Etwaige Gläubiger der Getell\chaît werden aufs gefordert, sich bei der Gesellihait zu melden, Der Liquidator:

Fohannes Stange.

[118537] Bekanntmachung.

Die „Buch und Papierhandlung Ros

dina Gesellichaft mit be!chränkter Hafs

tung“ in Berlin ist aufgelöst, Die Glâus

biger der Gelellschait werden aufgefordert,

sich bei ihr zu melden :

Berlin, tauchstraße 27, 3. März 1927. Der Liquidatox ver

Buch und Papierhandiung Rodina

Gesellschast mit beschränkter Haftung

in Liquidation ;

C. Hotkfmann.

(113510) ; Auf Grund des Gesellschafterbeslusses vom 27. 11, 1925 wird die Gesellschaft autgelöst. Der bisherige Geschättstührer Direktor Gustav Ziegler zu A wird zum Liquidator bestellt. J tordere hierdurch die Gläubiger der Gesell» schaft auf, sich zu melden und ihre An- sprüche gegen die Gesell)haft geltend zu machen E Brennfsteffvertrieb G, m, b. H., i, Lee Duisburg. Der Liquidator: Ziegler.

9. Bankausweise.

[119174) Wochenübersfict: der

Bayerischen Notenbank

vom 28, Februar 1927. Aktiva, RNM 28559 000,—

6 012 900,

Goldbestand Bestand an: deckungsfähigent Devisen . sonstigen Wechseln und Scheckls .…. . . 58431 000,— deutschen Scheidemünzen 53 000,— Noten anderer Banken , 2391 000,— Lombardforderungen « . 1181 000,— Weripapieren . . « « « 10 491 000,— sonstigen Aktiven 3 034 000,— Paffiva, Grund apital N Nüklagen : Gesezlicher Nejervefonds 10 000 000,— Umstellungsreserve . . . 2876 000,— Sonstige Nülagen 1 100 000,— Betrag der umlaufenden No ._._. 69 154 000,— Sonstige täglichÞ fällige Verbindlichkeiten . . 1494 000,— An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlich- keiten E Sonstige Passiven . . « . Darlehen bei der Deutschen Rentenbank... . . 6/475 000,— Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechleln NM 1 422 090,—

15 000 000,—

207 000,— 3 846 000,—

»

(119085] Wochenübersicht der Sächsischen Bank zu Dreëden vom 28. Februar 1927.

Aktiva. N

Goldbestand ._, 21 019 594,— Deckungsfähige Devisen . 4039 218,— SonstigeWechsel und Schecks 61 340 797,99 Deut!che Scheidemünzen . 119 929,08 Noten anderer Banken , . 6903 025,— Lombardforderungen 2 974 970,— Wertpapiere l 1 225 963,08 Sonstige Altiva . . 7489 225,81 Grundkapital 15 000 000,— OCICIGREN C N 3 500 000,— Betrag der umlaufenden

Noten 58 742 300,— Sonstige täglich fällige Ver- 14 bindlichkeiten 2 e 14 200 400,99 . | An eine Kündigungsfrist ge-

bundene Verbindlichkeiten 5 041 730,69 Darlehen bei der Renten-

bank ; ; s 3 464 100, Sonstige Passiva . 5H 075 107,32 „| Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln NReichs-

Berlin, den 1, März 1927. : Preuftische Pfandbrief-Bank,

Der Liquidator : Bruno Nürnberger.

Der Liquidator: F. Krum,

mark 1 605 362,31,

Srste Zentral-Handelsregister-Beilage

zum Deutschen ReichSan

T DE A eB Urs E M C 2 P 3 E H I E

Ir. 54.

Der Jnhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1, dem Handels,,

6. der Urheberrecht8eintragorolle sowie 7, über Konkurse besonderen Blatt unter dem Titel

Berlin, Gonnabend, den 5. März

2, dem Güterrehts-, 3, dem Vereins-,

und Geschzäftsaufsiht und 8, die Tarif: und Fahrplanbekanutmachungen der Eisenbahnen enthalten

Zeiger und Preußischen Staatsanzeiger

9, dem Musterregister, find, erscheint in einem

4. dem Genosseuschaftss,

HZentral-SHandelS8register für das Deutsche Reich.

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berli n N A : : x 4 : j erlin für Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reihs- und Etats SW 48, Wilhelm-

straße 32, bezogen werden

fans S T A Cw i id

Bom »„Sentrai-Handelsregister flir das Deutsche Mei

ch“ werden heute die Nen. 54A, 54B und 54C

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der ä _ z preis betrögt vierteljährlich 4,50 Reichsmark, Find man LAE d n LNZAR 6D Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen

Einzelne Nummern

kosten 0,15 Reichs 0 Einheitszeile (Petit) “a

1,05 Reichsmark,

ausgegeben.

F Befristete Nnzeigen missen drei Tage vor dem Einrlickungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein. “T2

Sntscheidungen des NReichsfinanzhofs.

_20. Einkommeusteuerermäsßigung wegen außergewöhßu- licher Belastung durch Erziehung und Unterhalt der Kinder. Der Reichsfinanzhof bält es für rechtsirrig, die An- wendung des § 56 des Einkommensteuergeseßes davon abhän ig zu machen, ob die Berufsausbildung die ein Steuerpflichtiger ein Kindern zuteil werden läßt, nah den Standesverhältnissen geboten war oder nicht. Die Entscheidung darüber, welhe Erziehung ein Kind haben soll, steht den Eltern bezw. den Fnhabern der elter- lihen Gewalt zu. Ob Aufwendungen für Berufsausbildung als eine wesentliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit anében sind, kanu nur nach den gesamten Umständen des Einzelfalls be- urteilt verden. Dabei muß auch in Betracht gezogen werden, daß sofern: das Reich unter Auerkennung einer außerordentlichen Be- lastung in dem betreffenden Falle feine Steuerforderung ermäßigt, der eintretende Ausfall der Allgemeinheit zur Last fällt. Diese Er- wägungen stechen einer allzu weitherzigen Anwendung von §8 66 des Einkommensteuergesehes entgegen. V raus wird aber a u- gleich zu folgern sein, daß ein Steuerpflichtiger, der seine Kinder troß unuzureichender Mittel studieren läßt, wegen der Tatsache solcher Aufwendungen für sich allein die Vergünstigung nah § 56 des Einkommensteuergeseßes noch nicht ohne weiteres beanspruchen tann. Die Rüsihten auf die Allgemeinheit und den emzelnen müssen vielmehr in einen vernünftigen Ausgleich mit einander ge- brach: werden. Fn dem vorliegenden Fall war noch zu beriïck- sichtigen, daß der Steuerpflichtige geltend macht, sein Sohn habe jeit 1914 die höhere Schule besucht, und er sei bis zum Währungs- verfalle sehr wohl in der Lage gewesen, den Sohn studieren zu lassen. Da der Sohn bei Verschlehterung der Verhältnisse bereiis mit dem Abiturium ausgerüstet gewesen sei, habe ex notgedrungen die geplante Berufsausbildung weiter durchführen müssen. Trifft diese Darstellung zu, so hat sih der Steuerpflichtige in einer ge- wissen Zwangslage befunden, als er die Aufwendungen für das Studium des Sohnes auf sich nahm. Wird unter diesen besonderen, die Annahme einer außergewöhnlichen Belastung naßelegenden Umständen die Anwendbarkeit von § 56 des Einkommensteuer- gesepes bejaht, so n damit noch nicht gesagt, daß die verausgabten

eträge im vollen Umfang abzuziehen seien. Vielmehr ist es Sache des freien Ermessens der Vorbehörde, festzustellen, inwieweit der Abzug nach Lage des Falles als angeutessen erscheint. (Urteil vom 24. November 1926, VI A 494/26.)

21. Bewertung eines am Vermögensteuerstichtage noch unvollendeten Fabrikneubaues. Streitig ist die Bewertung eines Fabrikneubaues zur Vermögensteuer 1924. Der Bau wurde im Mai 1923 begonnen. Ende November wax ex im Rohbau fertig- gestelit. Dex Ausbau des Gebäudes war jedoch am 31, Dezember 1923 noch nicht beendet. Die Vorbehörde hat sih auf den Stand- punkt gestellt, daß der unvollendete Neubau zum Anlagekapital der beshwerdeführenden Gesellschaft gehöre und demgemäß unter An- wendung des 8 31 Abs. 2 der DermbgenteuerdurGsWhenngs: bestimmungen mit dem Preise zu bewerten sei, der Ende des Jahres 1913 zu seiner Herstellung aufzuwenden gewesen wäre. Die Rechts- beshwerde vertritt dagegen die Auffassung, es handle sich bei dem vor dem Vermögensteuerstichtag in Auftrag gegebenen Bau um ein sogenanntes schwebendes Geschäfi. Bei einem solchen seien die be- rets erfolgten Teilleistungen und Teillieferungen sowie der An- spruch auf die zur Fertigstellung des Gebäudes noch erforderlichen Leistungen und Lieferungen auf der Aktivseite mit dem gemeinen S Demgegenüber seien auf der Passivseite die am Vermögen teuerstichtag aus dem Vertrage geshuldeten Beträge zum Abzug zuzulassen, 1m vorliegenden Falle rund 128 000 NM für die im zahre 1924 geleisteten Arbeiten. Bei dieser Berechnung gelangt die Nechtsbeschwerde zu einer um rund 130 000 RM niedrigeren Be- wertung als die Vorbehörde. Die Rechtsbeshwerde konute keinen Erfolg haben. Der Reichsfinanzhof tritt der von der angesohtenen Entscheidung vertretenen Auffassung bei, daß der am Vermögen- L ole noch nicht fertiggestellte Fabrikneubau zum Anlage- apital zu rechaen ist, Nach & 31 Abs, 1 der Vermögeßsteuerdurch- führungsbestimmungen gelten als Aulagekïapital alle dauernd dem

etriebe gewidmeten und dem Betriebsinhaber gehörigen Gegen- stände, z. B. Gebäude, Grundstücke, Maschinen, Patente usw. Jm Gegensatze dazu besteht das Wesen des Betriebskapitals darin, daß es fortlaufend dem Verbrauche, dem Wesel oder der Form- veränderung dient 33 Abs. 1 der Vermögeusteuerdurchführungs- bestimmungen), Bei ieser Gegenüberstellung kann es nicht zweifel- haft sein, cin Fabrifbau, den der Betriebsinhaber für die »ckvede seines Betriebs auf seinem Grund und Boden aufführen äßt, cinen dauernden Bestandteil seines Betriebsvermögens bilden joll. Das Erfordernis dex Betriebswidmung kann au dann schon erfüllt sein, wenn der Bau am Vermögensteuerstichtage noch un-

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vollendet ist und daher für den Betrieb noch niht benußt werden fann. Gehört aber ein Fabrikneubau auch vor seiner Fertigstellung zum Anlagekapital, so S daraus die weitere S daß er in dem Zustand, in dem er sih am Vermögensteuerstichtage befand, nach den für die Bewertung des Anlagekapitals maßgebenden Be- stimmungen zur Vermögensteuer heranzuziehen ist. Das hat die Vorinstanz getan. Jhre Ausführungen (aen einen Rechtsirrtum nicht erkennen. Daß der Vorderrichter den fiktiven Herstellungs- preis des Gebäudes hat entscheiden lassen, ist niht zu beanstanden. Dem R T steht allerdings das Recht zu, die Zugrunde- legung des siftiven Anschaffungswerts zu verlangen, wenn dieser utedriger ist. Ein dahingehendes Verlangen hat aber die beshwerde- führende vesellschaft niht geltend gemaht. Auch s\priht nichts dafür, daß der Ende 1913 für den Rumpfbau mit dem zugehörigen Grund und Boden aufzuwendende Rade LR niedriger ge- wesen wäre als der von der Vorinstanz in Ansaß gebrachte Neu- herstellungspreis des Gebäudes zuzüglih des Ans affungspreises der Grundflähe. Wenn die Beschwerdeführerin in der Rechts- beshwerde weiterhin geltend macht, es müsse, auch wenn man von dem am 31. Dezember 1923 vorhandenen Rumpfbau ausgehe, für diesen der gemeine Wert zugrunde gelegt werden, so findet dies Verlangen îm Seses keine Stüve. Nach § 31 vergl. mit §& 32 der Verimögensteuerdur@füheunaöbeltintnakaca ist an Stelle des grundsäßlih maßgebenden Neuherstellungs- bezw, A DAN Ana, preises die Bewertung eines Anlagegegenstandes mit dem ihm am 31, Dezember 1923 zukommenden Veräußerungspreise, d. h. dem gemeinen Werte im Sinne von § 188 der Reihsabgabenordnung, nux unter der Vorausseßung zulässig, daß der Gegenstand infolge außergewöhulicher Verhältnisse über den ahmen der gewöhnlichen Abnußung hinaus dauernd entwertet ist. Für die Annahme einer solhen dauernden Entwertung fehlt es an jeglihem Anhalt. Jn threm Schriftsaß vom 29. Dezember 1925 hat die Beschwerde- führerin ledigli ausgeführt, daß sich der Bau infolge der allge- meinen s{lechten wirtshaftlihen Verhältnisse an der Jahreswende 1923/24 nicht mehr in dem Maße für den Betrieb als nußbringend erweisen könnte, als bei seiner Fnangriffnahme im Mai 1923 an- zunehmen war. Auch habe er insbesondere mit Rücksicht auf das Steigen der Zinssäße nur mit weit höheren Unkosten zu Ende ge- führt werden können, als veranschlagt war. Diese Umstände ver- mögen jedoch die Anwendung des § 32 nicht zu rechtfertigen Die Anwendung dieser Vorschrift seßt voraus, doß der betreffende An- lagegegensiand infolge außergewöhnlicher Verhältnisse im Betriebe nicht mehr bezw. nur unvollkommen verwendbar ist, und zwar muß es sich dabei um einen dem Gegenstand anhaftenden Mangel handeln. Die durch die allgemeine Wirtschaftslage bedingten Ein- flüsse auf die Wertgestaltung dürfen bei der Bewertung von An- lagegegenständen zur Vermögensteuexr 1924 überhaupt nicht berüdck- sichtigt werden. Steht aber fest, daß die Vorbahórte den Neubau in dem Zustand, in dem er sich am 31. Dezember 1923 befand, als Anlagegegenstano für sich bewerten mußte, so kann der von der Rechtsbeshwerde erörterte Gesichtspunkt, daß es sih im vorliegen- den Falle um ein schwebendes Geschäft handle, lediglich noch hin- sichtlich der im Ja re 1924 geleisteten Ausbauarbeiten Bedeutung haben, für die die Beschwerdeführerin nach ihren Angaben das Ent elt von rund 128000 RM am 31, Dezember 1923 shuldete. Es ann dahingestellt bleiben, ob der Anspruch und die Verbindlich- reit aus einem sslchen am Vermögensteuerstihtage noch beiderseits unerfüllten Geschäft für die Veranlagung zuc Vermögensteuer 1924 nach den Bestimmungen der II. Steuernotverordnung und den Ver- mögensteuerdurchführungsbestimmungen überhaupî einex Be- wertung zugänglich sind. Jhre Wertfeststellung würde nux dann auf die Höhe des steuerbaren Vermögens einen wertmindernden hie ausüben können, wenn die Verpflichtung aus dem Ge- schäfte hinter dem auf ihm beruhenden Anspruch zurückbleiben iwvürde. Dafür müßten besondere Gründe von der Beschwerde- führerin dargetan sein. Das ist aber nicht der Fall. Die Beschwerde- T Hat vielmehr selbst bei den von ihr in der Rechtsbeschwerde ansgemachten Berechnungen den Anspru auf die Restausführung des Vaues ebenso hoh in nas gebracht ivie die dem Anspruch agene Verbindlichkeit. Auch hat sie nicht etwa be- zauptet, daß nach den Preisverhältnissen am Stichtag des 31, De- zember 1923 die Möglichkeit bestanden hätte, den Ausbau billiger als für 128 000 Mark bewerkstelligen zu lassen, der Betrag von 128 000 Mark also, den objektiven Preis übershreite. Ohne Be- deutung wäre endli, wenn der e N Fabrikneubau einen binter den U Det Kosten zurückbleibenden gemeinen Wert darstellen, tvürde. Der gemeine Wert komnit wie für den Runitpf- bau so auch für den vollendeten Bau nah den Vermögensteuerdurch- führungsbestimmungen überhaupt nicht in Betracht. Nach alledem

d y Bei den Firmen: 1. Handelsregister. | „*,Menegwete [118415] Aalen:

O Era geändert.

Aalen,

Fm Handelsregister tragen: A s a) Einzelfirmenregister:

Am o O 1927:

1. neu die Firma Elektrizitäts-Werk Abtsamünd Fngenieur Ludwig Bauer. Eiy: Abtsgmünd. FJnhaber: Ludwig

Bauer, Fngenieur in Abtsgmünd. b) Gesjellschaftsfirmenregister: Am 25. Februar 1927:

2, neu die Firma Rieger und Steidle. Sig: Aalen, Offene Handelsgesellschaft seit _ 1. Oltober 1026. A 1, olgt Rieger, Kaufmann in Aalen, 2 Theodor Steidle, Elektromeistex in Wasseralfingen. Geschäftsart: Elektro- tehnisches Büro fir Jndustrie und Landwirtschaft.

wurde

wird Bezug genommen.

lochen.

_ Vereinigte Geld- Aktiengesellschaft, Durch Generale! beschluß vom 22. Januar 1927 4 Abs. 1 und § 15 Abs. 1 des Ge f | . Auf die bei Gericht eingerecihte notarielle Urkunde

4. K. Maier u. Co., Siy Unterkochen: | die Die offene Handelsgesellschaft hat sich durch Gefellshafterbesch[uß vom 12 Fe- bruar 1927 aufgelöst. Liquidator: Eugen Geißinger, Schlosser und Wirt in Unter- „Am 15, Februar 1927;

5, Heinrich Taxis Gesellschaft mit be- shräukter Haftung. Siß Aalen: Durch Beschluß der Gesellschafter vom 5. Fe- bruar 1927 hat sih die Gesellschaft auf- gelöst. Liquidator ist der seitherige Ge- shäftsführer Ludwig Klobbü her, meister in Aalen, zurzeit in

Amtsgericht Aalen.

Ln E E E E L E A E Mr E EE E:

Altena, Westf. [113613] JFnhaber der am 9. 2, 1927 unter H.-R, A 448 eingetragenen Firma Wwe, Robert Rahmer, Altena, ist der Fabrikant Ernst (niht Robert) Rahmer. Amtsgericht Altena (Westf.),

Ane, Erzgeb, [118416]

Auf Blatt 610 des Handelsregisters, Firma Commerz- und Privat- Bank, Aktiengesellschaft, Filiale Aue in Aue betv,, ist heute eingetragen worden: Die Generalversammlung vom | ist 8. Februar 1927 hat die FrRA des Grundkapitals um achtzehn Millionen Reichsmark, in 15 000 Aktien zu 1000 Reichsmark und in 30000 Aktien zu 100 Reichsmark zerfallend, mithin auf sechzig Millione1 Reichsmark, he- [hlossen. Die neuen Aktien lauten auf den Jnhaber. Die Kapitalserhöhung ist erfolgt, Dex Gesellschaftsvertrag i durh den gleihen Beschluß

Siß ammlungs- i ell-

Aktien zu

_als gcschieden.

gabe der Bau-

isenerbach. t 1100 %,

laut

Notariatsurkunde vom 8, Februar 1927 in den 88 5 (Grundkapital und Ein- teilung) und 20 (Hinterlegung von Aktien zwecks Teiluahme an der Ge- neralversammlung) abgeändert jvorden. Grundkapital: 60 000 000 RM, einge- teilt in 15000 Aktien zu je 1000 RM 20 000 Aktien zu je 600 RM, 30006 JE : 100 I Aktien zu je 60 RM. Die Aktien lauten auf den Jnhaber. Der Direktor grie rich Wilhelm Gustav Pilster in

i Gesamtprokura ist teilt den Direktoren a) Max Lehnert, b, May Rasch, beide in Aue. Die Pro- furen sind n den Betrieb der Zweig- niederlassung

neuen 10 500 000 RM zum Kurse von 165 % und mit 7 600 000 NM zum Kurse vou

Amisgericht Aue, den 25, Februar 18927.

ist nicht ersichtlic, daß sih die Vorinstanz einen Rechtsirrtum hat zuschulden kommen lassen, wenn sie das am 31. Dezember 1923 ffir die Vollendung der Ausbauarbeiten geschuldete Entgelt bei der Bewertung ebenso außer Betracht gelassen hat wie den Anspruch aut die noch ausstehenden Arbeiten. Die Rechtsbeschwerde war daher zurückzuweisen. (Urteil vom 30. November 1926, [A 357/26.)

22. Ansschließlich gemeinnützigen Zwecken dienende Zuwendungen sind schenkungssteuerfrei. Das Finanzgericht hat die Frage, ob die Zuwendung ausfchließlich gemeinnügigen Zwedcken innerhalb des Deutschen Reichs im Sinne der Nr. 19 b in Abs. 1 des § 18 des Erbschaftsteuergeseßes gewidmet ist, ohne Rechtsirrtum bejaht, Zuwendung zu gemeinnüßigen Zwecen ist dann anzunehmen, wenn sie der Allgemeinheit, d. h. dem gemeinen Besten, zu dienen bestimmt ist und auch tatsächlih dient. Hierzu wird gemeinhin die erung der Volks- und Berufsbildung ge- rechnet. Fm vorliegenden Fall foll den Nußnießern der Stiftung alljährlih cine Reise zum Zwecke der Erholung und Belehrung, insbefondere zum Besuche des Deutschen Museums in München, ermöglicht werden, und die Verwendung von Stiftungsklapital und Binsen für andere als diese Zwecke ist ausgeschlossen. Auh wegen Der Verwendung dex Stiftungszinsen zum Besuche des Deutschen Museums sind mit diesem bereits bestimmte Abmachungen getro#en worden, bei denen sogar eine Ueberleitung des Stiftungskapitals in die Verwaltung des Deutishen Museums ins Auge gefaßt ist. Danach bildet offensichtlih den saßungs- und sinngemäßen Haupt- zweck der Stiftung die Volks- und Berufsbildung, und es kanu dahingestellt bleiben, ob der Erholungszweck als selbständig ge- teinnüßig in Betracht käme, da ex dem Hauptzweck untergeorduet und bestimnit ist, zugleih zur Erfüllung Me Hauptzwecks zu dienen. Es kann sich also nur noch fragen, ob der Kreis der be- dachten Personen der Allgemeinheit gleihzustellen ist. Das Gefes, das bereits in sciner Fassung von 1906 die in den hier wesentlichen Punkten gleihlautende Vorschrift 12 Nr. 3) aufwies, enthält darüber nichts. Es ist aber allgemein anerkannt, daß Allgemeinheit nicht im weitesten Umfang verstanden werden muß. Die Rechts- entwicklung hat dazu geführt, daß damit auh eine in Art, Beruf und Stand beruhende und sonstige Beschränkung des Kreises derx Berehtigten als, vereinbar anzusehen ist, wenn sie nur niht mit der Allgemeinheit insofern in begrifflihem Gegeusaße steht, ais sie dieser widerstrebenden Sonderinteressen dient. Das ist auch der Standpunkt der Rechtsprehung des Reichsfinanzhofs zu den spätcren ähnlichen Vorschriften des Reichsnotopfergescbes (S 5 Nv. 10), des Umsaßsteuergeseßes 1919 (S 3 Nr. 3) und des Kapital- ertragsteuergeseßes 3 Abs, 1 Nr. 2 b), in denen u. a. Stiftungen und Personenvereinigungen steuerlih begünstigt werden, soweit die in Betracht kommenden Vermögensteile gemeinnüßigen oder mild- tätigen Zivecken ohne Beschränkung auf einen bestimmten engeren Persouenkreis wie die Familie oder den Verein mit geschlossener Per]ouenzahl dienen, und ein namhafter Teil des Schrifttums hat diesen Standpunkt auch für den Fall geteilt, daß der Kreis der Nußnießer auf ein bestimmtes Unternehmen beschränkt ist. Die gleiche Auslegung auch auf § 18 Abs. 1 Nr. 19b des Erbschafts- steuergcjeßes anzuwenden, liegt um fo näher, als der Geseßgeber bei vorliegender Gemeinnügzigkeic die Stieuerfreiheit, L tG o von der mangeluden Sicheruvg der Stiftungsverwendung, nux bet der Beschränkung der Zuwendung auf einzelne Familic:4 oder be- stimmte Personen ausges{lossen wissen will. Sonderizteressen der vorbezeichneten Art fehlen im vorliegenden Falle völlig, Es ist keinerlei Anhalt dafur gegeben, daß diese Reisestiftung zugunsten der verdienten Arbeite: irgendwelches eigennüßiges JFuteresse des Sn er UGNNETO, sei es nur das der Erdaltung eines wwettbewerb8s- fähigen Arbeiterstandes, und uicht vielmehr rein ideale Qwecke in obigen Sinne verfolge. Unter diesem Gesichtéwinkel erscheint au der Kreis der nugungsberehtigten Arbeitex eines Unternehmens, dex außer durch die äußere Zugehörigkeit zu diesem durch keine bestehenden engeren Bande in sich fest abgeschlossen ist, sondern durch keine längeren uny E Vertragsverhältnisse gebunden ist und ständig wechselt, selbst ohne Rücksicht auf die bedeutende Zahl der Angehörigen groß genug, um der Allgemeinheit im Sinne der angezogenen Ai gleichgestellt zu werden. Es kann danach auch keine Rolle spielen, daß die Aufnahme in den Kreis der Berechtigten von dem Willen eines privaten Unternehmens ab=- hängt und innerhalb des Kreises die Auswahl nah Verdienst und Würdigkeit getroffen wird, Die erwähnte Veschränkung auf bestimmte Familien oder Personen fehlt völlig. Hiernach ist die Stiftung vom Finanzgericht ohne Rechtsirrtum als gemeinniißig im Sinne der Nr. 19b in Abs, 1 des § 18 des Exbschaftsteuer- geseves anerkannt worden. (Urteil vom 4. Januar 1927 V e A 645/26.)

Auerbach, Yogíil. [118417]

Jm hiesigen Handelsregister ist heute eingetragen worden:

a) Auf dem die Firma Commerz- und Privat-Bauk, ftiengesellschait Filiale Auerbach i. V., Zweignieder= lassung in Auerbach i. V. der Commerz- und Privatbank, E E A mit dem Siß in Hambuxg betre CON Blatt 888: Fn der Generalversamms- lung der Aktionäre vom 8. Februar 1927 ist die Erhöhung des Grund- kapitals um achtzehn Millionen Reichs- mar? auf sechzig Millionen Reichsmark durch Ausgabe von 15000 auf den Jn- haber lautenden Aktien zu je 1000 Reichsmark und 30000 auf den Jun- haber lautenden Aktien zu je 100 Reichsmark beschlossen worden, Die Kapitaklserhöhung ist erfolgt. Durch Bez {luß vom gleiheu Tage sind die 88 5 (Grundkapital und Einteilung) und 20 (Hinterlegung von Aktien zwecks Teil-

und 500 000

erlin aus- ers

Vorstandsmitglied

lue beschränkt. Die Aus-

Aktien exfolgt mit