1927 / 61 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Mar 1927 18:00:01 GMT) scan diff

und wirksamer ist als das ausländishe Reht. (Sehr richtig!

rechts.)

Nur in dem Kreise der versicherten Betriebe und Personen geht das Genfer Abkommen weiter. Die Aufnahme der kleinen und kleinsten Betriebe in dîe Unfallversicherung stellt das deutsche Recht allerdings vor ein shwieriges wihtiges Problem, z. B. in der Erfassung dieser Betriebe, ire der Beitragserhebung. Es ist durchaus möglich, daß dabei das ganze Problem der Vereinfachung derx Rentenversicherung aufgerollt wird.

Beim vorläufigen Reichswirtschaftsrat wird seit längerer Zeit die Ausdehnung der Unfallversiherung auf weitere und ältere Berufskrankheiten beraten. Fertig sind die Entwürfe über die Kranfenbehandlung und Berufsfürsorge für UnfaUverleßzte, über Abfindung von Unfalirenten zum Zwecke des Erwerbs oder der Erhaltung einer Eigenwirtshaft sowie über die Anpassung Unfallfürsorge für Gefangene an die allgemeine Unfall- Das Tempo in der Vorbereitung der Entwürfe be- niht bloß das Reichsarbeitsministerium, sondern der Berufsverbände und der

der versicherung. stimmt aber auch die Mitwirkung der Länder, Versicherungsträger.

Dann i} von dem leßten Herrn Redner die Zunahme der Unfälle behandelt worden. Jch möchte, wie ex das ja auch {hon dankenswerterweise getan hat, darauf hinweisen, daß die Zahlen der gemeldeten Unfälle niht streng vergleihbax sind. Maß- gebliher als ein Vergleich der Unfallziffer im aligemeinen ist ein Vergleih der tödlihen Unfälle, der allerdings zu weniger ungünstigen Ergebnissen führen würde. Troÿdem wird das Ministerium selbstverständlih der Unfallverhütung dauernd seine Aufmerksamkeit schenken und vor allem die Bedeutung einer guten Gewerbeaufsiht würdigen. Jch darf darauf aufmerksam machen, daß in dem Entwurf zum Arbeitecshußzgesey auch der Einfluß des Reiches auf die Gewerbeaufsicht gesteigert worden ist.

Wir kommen auch gern dem Wunsche nah weiterer Rati- fizierung von internationalen Abkommen nah, und ih hoffe, daß nah Verabschiedung des Arbeitershußgeseßes bald die Ge- legenheit zu weiterer Ratifizierung vershiedener Abkommen ge- geben sein wird.

Fn der Jnvalidenversicherung tritt die Reichsregierung für die Verbesserung der Bezüge der Fnvaliden und Hinterbliebenen ein, aamentlih beim Steigerungsbetrag, sowie für eine in der Gegenwart ausführbare Erweiterung der Versicherungsfälle. Das Reich ist auch grundsäßlih bereit, einen Teil der nenen Auf- wendungen auf sich zu nehmen. Es dürfte sich aber erübrigen, an dieser Stelle näher auf die Dinge einzugehen. Die Einzel- heiten werden im Sozialpolitishen Ausschuß dieser Tage er- örtert werden.

Nun einige Worte zur Rechtsprehung dex Versicherungs8- gerichte und zu ihrer Tätigkeit überhaupt. Gegenstand der Kritik waren Zusammensezung und Tätigkeit der Versicherungsgerichte. Für die Würdigung von Beshwerden über Oberversicherungs8- ämter sind die Länder zuständig. Die Tätigkeit des Reichs- versiherungsamts verdient meines Erachtens im allgemeinen Anerkennung. Aber auch das Reîichs8arbeitsministerium muß zu- geben, daß das Reichsversiherungsamt bei der Versagung des Kinderzuschusses zu Jnvalidenrenten, die vor dem 1. Januar 1912 festgeseßt sind, den Sinn und die Absiht des Geseßes vom 25. Juni 1926 nicht zutreffend gewürdigt hat. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten, in dex Mitte und rechts. Hört! Hört! bei den Sozialdemokraten.) Dur die Novelle zux Jnvalidenversiherung, die der 9. Ausshuß zurzeit bearbeitet, kann das Urteil unshädlih gemaht werden.

Die Frage, ob Juvalidität vorliegt, ist darin hat derx Abgeordnete Becker (Arnsbeïg) recht keine rein medizinische Frage; vielmehr greifen hier auch wirtshaftlihe Erwägungen Play. Dies ist aber ohnehin der Standpunkt der Literatux und dexr Rechtsprehung. Auf die Anregung des Herrn Abgeordneten Becker (Arnsberg) hin wird das Reichsarbeitsministerium ver- suchen, den Begriff der Fuvalidität neu zu fassen, um dadurch seine Anwendung zu erleichtern.

Sodann haben der Herx Abgeordnete Karsten und auch andere Abgeordnete im Verlaufe dex Debatte behauptet, das Reichsarbeitsministerium vertrete die Auffassung, die Sozial- versicherung sei jeyt abgeschlossen. Das habe ich in meiner Rede vom 25. Februar niht gesagt. Jh habe im Gegenteil ausdrucklich auf gewisse notwendige Reformen hingewiesen und weiter gesagt, daß nah Verabschiedung der Arbeitslosenversiherung das Ge- bäude der deutshen Sozialversicherung in seinen Grundsfesten feststehe. Das unterscheidet sih sehr wesentlich von dem, was mir in den Mund gelegt worden ift.

Jm Vordergrunde der Debatte haben naturgemäß die Fragen der Lohnpolitik und die Frage der Arbeitszeit gestanden. Wie ih {hon zu Beginn der Etatberatungen hervorgehoben habe, zeigt das Lohnniveau zurzeit cine steigende Tendenz. Soweit das Arbeitsministeriuum auf die Lohngestaltung Einfluß ausüben Tann, sind wir bestrebt, niht nur einen Ausgleich sür die Miet- steigerungen zu schaffen, wie fälshliherweise uns unter- hoben worden war, sondern im allgemeinen die Kaufkraft der Arbeitnehmerschaft zu verbessern. Jch bin mit den Rednern aus dem Hause der gleichen Meinung, daß die Rationalisierung unserer Betriebe nur dann Sinn hat, wenn sih die Lebens- haltung der gesamten Bevölkerung, insbesondere der unmittelbar beteiligten Arbeitnehmer, auf Grund diesex Rationalisierung wesentlich hebt. (Allseitige Zustimmung.) Fn verschiedenen Gewerbegruppen sind die Löhne bereits nicht unbeträhtlih erhöht worden, vielfah auch mit Hilfe der Schlihtungsbehörden. Jh weise besonders auf die Lohnerhöhungen in der Textilindustrie und în der Metallindustrie hin, wo wir Lohnerhöhungen bis zu 8 Prozent in anderen Berufsgruppen liegen noch höhere Steigerungen vor zu verzeihnen haben. Bekanntlich bedingt eine zehnprozentige Mietserhöhung im Durchschnitt erst eine Lohnsteigerung von 114 bis etwa 2 Prozent.

Jn der bisherigen Verhandlung ist dann auch die Arbeitszeit und in Verbindung damit das Arbeitszeitnotgesey oft berührt worden. (Abgeordneter Graßmann: Wann kommt es?) Jh hoffe, sehr bald, Herr Graßmann, es soll an mir nicht fehlen. Eine eingehende Aussprache über das Arbeitszeitnotgesey ist zur Stunde meines Erachtens noh verfrüht. Wir werden Gelegen- hat genug dazu, haben, wenn die Vorlage vorliegt und wir dann in Verbindung mit dieser Vorlage auch die anderen Anträge aus dem Hause beraten werden. Jh möchte aber doch zur Klärung der Gesamtsituation auf diesem Gebiete und auch zu der Be-

handlung, die das Arbeitszeitnotgeseß heute bereits in der Presse findet, wenigstens einiges grundlegend sagen. Es ist wohl all- gemein befaunt, daß die Frage einer Abanderung der Arbeitszeit- verordnung von 1923 s{hon vor dem Regierungswechsel eine Rolle gespielt! hat, und daß nnter den damaligen Regierungsparteien bereits eine Grundlage gefunden war, über die unter anderem aud mit der Sozialdemokratischen Partet verhandelt werden sollte. Ehe die Verhandlungen jedoch zu einer NRücckäußerung von seiten der Sozialdemokratischen Partei geführt hatten, erfolgte aus anderen Gründen, die bekannt sind, der Sturz der Regierung. Als nah zweimonatiger Dauer der Regierungskrise die neue Regierung gebildet war, war die Frage eines Notgesezes inzwishen noch dringender geworden. Es war daher eine der ersten Amtshandlungen der neuen Regierung, den Entwurf eines Notgeseßes vorzulegen. Sie hat sih dabei möglihst an die Grundlage, welche durch die Verhandlangen der früheren Regierungsparteien geschaffen war, gehalten. Sie ist allerdings zum Teil über diese Grundlage hinausgegangen. (Hört, hört! rets. Abgeordneter Schneider [Berlin]: Und zurück- geblieben!) Nein, hinausgegangen!

Andererseits hat die neue Reichsregierung von vornherein betont, daß es sih im gegenwärtigen Augenblick nur um eine vor- läafige Regelung handeln könne, um im Rahznen der bisherigen Bestimmungen die bestehenden Mißstände nah Möglichkeit ab- zustellen. Die endgültige Regelung der Arbeitsgeitsrage muß hei ihrer außerordentlihen Kompliziertheit und Schwierigkeit einer eingehenden Durchprüfung vorbehalten bleiben. Daß auch diese Prüfung nicht auf die lange Bank geschoben werden soll, soweit es an der verantwortlihen Regierung liegt, daß sie vielmehr be- shleunigt werden soll, ergibi sih daraus, daß der Entwurf des Arbeitershutgeseßes bereits seit Ende des leßten Fahres dem Reichsrat sowohl wie dem Reichswirtschaftsrat vorliegt. Der Hauptzweck der jeßigen Regelung muß also darin gesehen werden, Mißbräuche auf dem Gebiete des Ueberstundenwesens zu beseitigen.

Es ift bekannt, daß das Reichsarbeit8ministerium auch schon auf anderem Wege auf die Beseitigang dieser Mißbräuche hin- gewirkt hat und daß in leßter Zeit auch hon erhebliche Fortschritte auf diesem Gebiet gemacht worden sind. Fch brauche nur an den Abbau der Arbeitszeit zu erinnern, der sich im Wege der Tarif- verhandlungen und des Schlihtungswesens durh Herabseßzang der regelmäßigen Arbeitszeiten und durch Festsezung von Ueber- stundenzuschlägen dauernd vollzieht.

Den gleichen Weg beschreitet die Regierungsvorlage, die den Veberstundenzushlag für behördliß genchmigte Ueberstanden zwingend vorgeschrieben hat und den Absay 3 des § 11 beseitigt. Die Regierung ist inzwischen vor die Frage gestellt worden, ob der Ueberstundenzuschlag über diese Begrenzung hinaus auch auf tariflich vereinbarte Mehrarbeit ausgedehnt werden kann. Die wirtschaftlihen Folgen, die durch eine derartige Ausdehnang nicht nux unmittelbar, sondern auch mittelbar hervorgerufen würden, dürfen sicherlich niht unterxshäßt werden. Troydem möchte ih eine Erweiterung dex Regierungsvorlage in diesem Sinne nicht von vornherein ablehnen, sondern die Hoffnung aussprechen, daß die weiteren Verhandlungen eine Lösgng auch dieser Frage bringen werden Auf alle Fälle wird die Beseitigung der Straffreiheit für freiwillige Mehrarbeit die die Regierungsvorlage vorsieht, von der allergrößten Wichtigkeit für die: Einshränfung der Ueber- standenarbeit sein, und ih muß es bedauern, daß die Kritik an der Regierungsvorlage diese ganz einshneidende Aenderung in ihrer Bedeutung nicht gerecht gewürdigt hat.

Wenn in legter Zeit gerügt worden ist, daß auf Grund der Arbeitszeitverordnung die Verlängerung der Arbeitszeit in großem Maße auf dem Wege verbindliher Schiedssprüche herbeigeführt worden sei und darüber getlagt wird, daß dieser Zustand auch durch das Notgesez nicht beseitigt werden soll, so schießt die Kritik auch da meines Erachtens Über das Ziel hinaus. Jede gesetzliche Arbeitszeitregelung wird sich daxauf beshränken müssen, gewisse Höcstgrenzen aufzustellen, innerhalb deren die Festsezung der konkreten Arbeitszeit Sache der Parteien bleibt. Fnnerhalb dieser Grenzen kann die Regelung der Arbeitszeit niht anders behandelt werden wie jede andere Arbeitsbedingung. Es würde eine sachlich niht gerech{tfertigte Ausnahme sein und sih aufs shwerste rächen, wenn man die Frage der Gestaltung der Arbeitszeit, die dazu noch in unlöslichex Verbindung aunch mit der Lohnfrage fteht, aus der Tätigkeit der Schlihtungsbehörden völlig aus\s{hließen wollte.

Aber, meine Damen und Herren, ganz unbegreislih ist es, wenn man aus der Aufrechterhalt ung der Verbindlichkeitserklärung, wie es in legter Zeit leider in einem Berliner Zeitungsartiïel ge- \hehen ist, den Schluß ziehen will, daß die angeblich hinter der jevigen Regierung stehenden Wirtschaftsmächte jih das Ziel. einer Verfassungsänderung stellen, wobei das Gewerkschafstsgeseß Mussolinis das Vorbild und die Ershlagung der Gewerkschaften das Ziel seien. (Heiterkeit. Zuruf: Wo steht das geshrieben?) Fn einem Blatte, das hier viel gelesen wird. Fch wundere mi, daß Sie es nicht gelesen haben. Fh meine, das zeugt denn doh von einer kühnen Phantasie und shießt über die Darstellung des Wirklichen weit hinans. Wenn man mix etwas Derartiges auch nux von ferne zutrauen wollte, so möchte ih demgegenüber doch feststellen: Sie mögen mir mancherlei zutrauen, aber daß ih gewerfschaftsfeindliche Ziele verfolgen oder auch nur zulassen solle, das kann auch mein s{chärfster Gegner nah meinem bisherigen Verhalten von mix nicht erwarten. (Sehr wahr! im Zentrum.)

Meine Damen und Herren, zum Betrieb8rätegesey liegen au vershiedene Anträge und Entshließ zungen vor. Sie bezwecken eine größere Sicherung der Wahlen zu den Betriebsvertretungen, einen erhöhten Schaß der Mitglieder der Betrieb8vertretungen und ein besonderes Einspruchsreht älterer Arbeitnehmer gegen Kündi- gungen und anderes mehx, Jh will nicht bestreiten, daß sih im Laufe der sieben Fahre, seit dieses Gesey in Geltung ist, manche Unzuträglichkeiten herausgestellt haben. Diese Unguträglichkeiten find auch mir keineswegs entgangen. Die Frage ist nur, ob es aweckmäßig ist, wegen einzelner Unguträglichkeiten {nell neue Geseße zu machen, oder ob es nicht ratsamer ift, mit der Neform zu warten, bis wir in unserer wirtschaftlichen und sozialpolitishen Entwicklung noch ein Stück weiter vorgeschritten sind. Fch möchte mich der Hoffnung nicht verschließen, daß die Vorausseßungen für eine endgültige Reform des Betriebsrätegeseßes in Välde, wenn wix das Arbeits\hußgesep verabschiedet haber. vielleiht noch das Tarisreht wesentlich günstigere als heute sein werden. (Zurufe von den Sozialdemokraten: Wann kommt das?) Jh hoffe, daß das Arbeitsshupgeseß eine baldige Verabschiedang finden wird. Das hindert abex natürlich nicht, daß wir einzelne Klagen,

die gegenüber dem jeßigen Recht bestehen, prüfen und im Aus\{huß miteinander beraten Es wird sich dann ja auch zeigen, ob und wann wir an die Aenderung des Gesetzes herantreten fönnen.

Auch bei dem Geseg über die Fristen für die Kündigung der Angestellten jollen sich in der Praxis Unzuträglichkeiten ergeben haben. Verschiedene Redner dieses Hauses haben darüber Klage geführt, daß Arbeitgeber, darunter auch große Firmen, ihre An- gestellten dazu zwängen, dieselben langen Kündigungsfristen gegenüber den Arbeitgebern zu vereinbaren, die die Arbeitgeber ihnen gegenüber nah dem Geseß einzuhalten verpflichtet sind. Bei der Beratung des Gesetzes waren im Reichstag ähnliche Be- fürchtungen laut geworden. Bei allen Parteien ist man damals von der Ueberzeugung ausgegangen, daß sih solhe Befürchtungen nicht bewahrhetten würden. (Sehr richtig! rechts und im Zentrum.) Jch hoffe, daß das auch bisher Ausnahmen geblieben sind; wenigstens sind mir Klagen in größerem Umfange darüber bis jegt noch nicht zugegangen. Jch bin aber bereit, den hier vorgebrachten Klagen nahzugehen und zu prüfen, ob sie eine als- baldige entsprechende Abänderung des Geseßes notwendig machen.

Die moglichst einheitliche Durchführung des Arbeitsgerichts- gefeßes in den Ländern lasse ich mir gemeinsam mit dem Reichs- justizministerium angelegen sein. Bald nah dem FJnkrafttreten des Geseßes sind beide Ministerien mit den Länderregierungen in Verbindung getreten und haben über die Durchführung des Ge- seßes mit ihnen verhandelt. Dabei habe ich in Uebereinstim- mung mit dem Herrn Reichsjustizminister die Auffassung ver- treten, die geseßlich vorgeshriebene Selbständigkeit der Arbeits- gerichte exfordere, daß nur solche Arbeitsgerichte errihtet werden, die genügend beschäftigt und lebensfähig seien. Dieser Auffassung stimmten die Vertreter der Landesregierungen grundsäßlih zu. Mir sind allerdings in leßter Zeit Nachrichten zugegangen, daß in einigen Ländern die Absicht bestehen soll, bei jedem oder nahezu bei jedem Amtsgericht ein Arbeitsgeriht zu errihten. Jh habe mich daraufhin an die betreffenden Landesverwaltungen ge- wendet und gebeten, mix ihre Pläne mitzuteilen. Fch kann aber hier shon mitteilen, daß andere Länder, deren vorläufige Ab- sihten mix bekannt sind, den Grundsay, Arbeit3gerihte nur da zu errichten, wo sie genügend beschäftigt sind, weitgehend durch» führen So habe ich gehört, daß Preußen beabsichtigt, bei rund 1000 Amtsgerihten nur etwa 250 Arbeitsgerihte und bei 85 Landgerichten nur etwa 30 Landesarbeitsgerichte zu errichten.

Jm Vordergrunde unserex ganzen Sozialpolitik und auch der Debatte dieses hohen Hauses zum Etat des Reich8arbeits- ministeriums hat natürlih auch die Erwerbslosenfürsorge ge- stonden. Jch glaube annehmen zu dürsen, daß ich auf die Fragen der unterstüßenden Erwerbslosenfürsorge hier niht näher einzu- gehen brauche, dazu ist ja Gelegenheit geboten bei der Beratung des Versicherungsgeseßes gegen Arbeitslosigkeit. Was die An- regungen des Herrn Abgeordueten Hoh wegen der Höhe des Etatsansaßzes betrifft, so werde ih bis zur dritten Lesung dis entsprehenden Feststellungen machen lassen.

Jh freue mich, daß in der Entschließung des Volk3wirtschaft- lihen Ausschusses die Bemühungen des Arbeitsministeriums auf dem Gebiete der Arbeitsbeshaffung immerhin anerkannt worden sind. Wie ih [hon wiederholt hier zum Ausdruck gebracht habe, sieht die Reichsregierung ihre Tätigkeit auf diesem Gebiete durchs aus niht als abgeschlossen an. Sie wird sich vielmehr bemühen, auch weiterhin das ihrige zux Belebung des Arbeitsmarktes bei- zutragen, und sie geht da durchaus eins mit den Wünschen, die der Volkswirtschaftlihe Ausshuß ausgesprochen hat. Daß es auf dem Wege der produkttven Erwerbslosenfürsorge oder auch durh solche Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen natürlich niht möglich sein wird, auf dem Arbeitsmarkt eine so einschneidende Besserung herbeizuführen, daß etwa die Zahlen der Arbeitskosen auf ein ge- ringes Ausmaß beschränkt werden könnten, das wird wohl in diesem Hause niemand annehmen. Daß aber die Maßnahmen der Reichsregierung erheblich zur Verminderung der Arbeitslosen- ziffer beigetragen haben, das dürfte doch wohl feststehen, wenn gleih sich das ziffernmäßig unmöglich ausrechnen läßt. (Sehr richtig! im Zentrum.)

Um die Unterbringung der Erwerbslosen in der Wirtschaft

| zu erleichtern, wird sich mein Amt nah wie vor die Fortbildung

und Umschulung Erwerbsloser besonders angelegen sein lassen. Die von der Frau Abgeordneten Teush hervorgehobene Not- wendigkeit, dabei insbesondere an die jugendlihen Erwerbslosen zu denken vnd vereint mit den Ländern und Gemeinden um ihre individuelle Betreuung und Schulung besorgt zu sein, wird von mir durchaus anerkann! und auch von meinem Ministerium weiterhin im Sinne des von der Frau Abgeordneten Teusch an- gezogenen Rundschreibens betrieben werden.

Wenn der Herr Abgeordnete Lemmer darauf hingewiesen hat, daß trop der Fnanspruhnahme des Arbeitsbeschaffungs- programms die Zahl der Notstandsarbeitex doch herabgegangen sei (Zuruf links: und zwar sehr erheblih!), so möchte ih darauf verweisen, daß Notstand8arbeiten nux auf dem Gebiete der eigentlichen produktiven Erwerbslosenfürsorge in Frage kommen, die doch nur einen ganz geringen Teil des Arbeitsbeshaffung3- programms ausmachen. (Zuruf links: Für die aber erhöhte Mittel zur Verfügung gestellt sind!) Fa; aber die Zahl der Notstand8arbeiter geht im Winter immer zurück, und zwar sehr erheblih. Das liegt chon an den Wittierungsverhältnissen, und diese sind gerade im heurigen Jahre besonders ungünstig gt- wesen. Wir haben in vielen Lagen, und zwar nicht bloß etwa in den höchsten Lagen, in diesem Winter dauernd Schnee gehabt. Jh darf darauf hinweisen, daß die Zahl der Notstandsarbeiter jeßt wieder beträchtlih angestiegen und die Oktoberziffer bereits wieder erreicht ist. Jm übrigen liegt die Ausdehnung der Not- standsarbeiten bekanntlich niht bloß an uns, sondern troy aller unserer Hilfe auch am Zugreifen der Gemeinden nah Maßgabe ihrer finanziellen Möglichkeiten. Man darf also die Eniw:cklung diesex Ziffer niht mit dex Beurteilung der Arbeitsbeschaffung verquiden.

Jm übrigen darf ih dem hohen Hause die immerhin er- freulihe Mitteilung machen, daß die Zahl der unterstühten Er- werbslosen am 1. März dieses Jahres 1695 000 betragen hat, gegenüber 1 827 000 am 1. Februar.

Die Krisenfürsorge umfaßt heute etwa 200 000 Angehörige. (Zuruf links: Also eine erhebliche Steigerung!) Die Steigerung im leßten Monat hat einige 10 000 betragen. Jh darf also troy der Krisenfürsorge, die noch nebenher läuft, immer- hin eine erhebliche Verminderung der Arbeitlosenziffern feststellen.

Itr. 61.

Börsen-Beilage

zum Deutschen NeichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Berliner Börse vom 12. März

1927

Amtlich festgestellte Kurse.

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Die einem Papter beigefügte Bezethuung F be-

sagt, dak nur besiimmte Nummern oder Serten lieferbar find,

Das htuter etuem Wertpapter befindlthe Zeichen ° bedeutet, daß eine amtliche Pret3feftstelung aegens- wärtig nicht stattfindet.

Das ®§ hinter einem Wertpapier bedeute! # für

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Die den Uktten tn der zwetten Spalte betgefütgten Hiffern bezeichnen den vorleßten, die in der dritten Spalte beigefügten ben leßten zur Ausschsittung ge- kommenen Gewinuanteil. If nur ein Gewinn-

ergebni8 angegeben so ft es dasjenige bes vorlegten Geschäft8jahrs

De“ Die Notierungen für Telegraphische NAus- gahíung sowie für Ausländiscze Bantuoten befinden sd fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“

Da” Etivaige Druckfehier in ven herutigen Kursangaben tverden am uächfsten BB3riens- tage in der Svalte e-Voriger Kurs“ bes richtigt iverden. Zrrtümliche, später amts lich rictiggeftelite Notierungen werden möglichst baid am Sch!luß des Kursgzettels als „Berichtigung“ mitgeteitt.

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Deutsche Staatsauleihen mit Hinsberehnung.

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Gekündigte und ungekündigte Stüde, verloste und unverloste Stüce.

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Brandeub.Prov. 08-11 Meihe 13—286, 1912 Neiße 27—33, 1914 Reihe 84—62

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Cassel. Ld8fr. S. 22-25

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Hannoversche Prov. Ser. 9,

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Anklam. Krets 1901. Entre Kreis 01/4 do [0 1919/4 Haders3leb.Kr.19 ukv V4 Lauenbg. Kreis 1919 . 14 Lebus Krei3 1910, ..14 Offenba Kreis 1419/4

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Aachen 22 A. 23 u. 24/8

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Barmen 07, rz. 41 40/4

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Heutiger | Boriger Kurs

Deut1che Ptandbriefe.

{Die dur ® gêtennzeichneten Biandbrtefe find nah den von den Landschaften aemachten Mitteilungen als vor dem 14. Januax 1918 außgegeben anzusehen.}

Geflndtgte und ungeklindigte Stüe, verloste und unverloste Stücte.

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Deutsche Loëpapiere.

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Anusläudische Staatsanleihen.

- Dte mit etner Notenziffer versehenen Auleißen werden mili Ziusen gehandelt, und zwar: * Dot 2.4 W108 19 00

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* ohne Anrechts\{. t. K. 15. 10. 19.

Pfandbriefe und Schu!ldverjschreib, deutscher Hypothekenbanken.

4 Autwertung8berectigte Pfandbriefe u. Schuldverschr, deuts. Hypoth.-Bk.

ind gemäß Betanntm. v. 26. 3. 26 ohne Zinsiícheinboaen und ohne Erneunerrngss{hein lieferbar (Die durch * getennzeichneten Ptandvrrete u. Schulds verschreibungen find nach den von den Gesellschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 aubvgegeben anzusehen.)

Bayertihe Handelsbank Pfdbr! Ser. 2, 16 (3K), S.4— 614 Y)*) —— do. Hyp. u. Wechselb!1 Pfdbr verlosb. u. unverlosb \ (3%4)*|20,05 6 Berl. Hyp.-Bt Pfdbr. Ser. 1-4. 7,8, 138-18. 21-22, tv, u. nit tv S. 5 6, 19 20 n. abgestemp.* Do. do. Ser. L3 24 do. do. Ser 25 do. do, Ser. 26] do. Komm.-Obi S. 4, 2* do. do. Ser 8 do. do. Ser 4 do. du. Ser ö Braun\chw Hannov. Hyp--Bl. Pfbr Ser. 2—26* do. 00. Komm.-Obl. v. 19234 Diics Huv a Bus S.1, 4-24*15. 8b G Ser 25 L do.

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