1927 / 66 p. 15 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Mar 1927 18:00:01 GMT) scan diff

mit dem Antrag auf Ebescheidung. Die Klägetin ladet den Beflazten zur münd- Tichen Verbandlung des NRechtöstreita vor die erste Zivilkammer des Landger1cht& n M. Gladbach auf den 10. Mai 19327, bvormitiags 9 Uhr, Saal 49 mit der Aufforterung, sich durh emen bei dietjem Gerichte zugelassenen Nechtéanwalt ala Proz;eßbevollmächtigten vertreten zu lassen. M.-Gladbach, den 11. März 1927. Geinichteichreiber des Landgerichts,

[123582] Oeffentliche Zuftellung.

Die Schlossereeheirau Johanna Eisen- brand. geb. Reith. in Fulda, Klägerin, vertieten durd Mechtéanwalt Dr. E. Silbermann in München, klagt geaen den Schlosser Jul'us Eijenbrand. zuletzt in Mittenwaid nun unbekannten Aufenthalts, weaen Ebe)sche!idung (Pr.-Neg. Nr. E 128/1927 IT) mit dem Ant1age, zu e1- kfennon: L, Die Ebe der Streitsteile wird aus Verschulden des Beklagten ae!chieden. 11. Der Beklagte bat die Kostea des Nechtéstreitä zu tragen bezw. zu erstatten. Dié Klägerin "adét den Beklagten jur mündlichen Verhandlung des Nechtsstre1ts8 vor die 11. Zwilfammer des Landgerichta München [l auf Dienstag, den 10 Mai 1927, vormittags 9 Uhr, Sitzungs- faal 60/0 Justi palait, mit der Austorderung einen beim VYLandgeriht München [1 zu- gelassenen Necbttanwalt zu einer Ver- tietung zu bestellen. Der Sühneverluch wurde für nicht erforderlich eifläat. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diejer Auszug aus der Klage bekannt- gemacht.

München, den 14. März 1927.

Der Ger1chtéschreiber des Landgerichts München IL. [123581] Oeffentliche Zustellung.

(Ss flagen: 1. Frau Lutte Stmon, geb. Kluge, in Küstrin, Plantagenstr. 42, Pro- zeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justiz- rat Dr. Bint1ina und Dr. Hatenrichter in Landsberg a. W. gegen den Arbeiter Auzust Simon, 2. Frau Minna Bshm, geb. Wilke, in Viey a. d. Ostbahn Ca}|per- straße 89, Prozeßbevollmächtigter: Nechts- anwalt (Goet1h in Landébeig a W., gegen den Arteiter Gustav Böhm, 3 Fi1au Klara Wernér ‘geb Hahnteld, in Modder- wiee, Prozeßbevollmäcbtigter: Michtä- anwalt Dr. Kut Mever in Landéberg da. B. gegen den Schloffer Karl Werner, mit dem Aytrage die Ehe der Parteien zu 1ceiden und den Beklagten unter Auf- erlegung der Kosten für den allein \chul- digeu Teil zu erklären. Sämtliche Be- klagte sind zx, Zt. unbekannten Aufenthalts. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1, Zivilfammer des Landgericbts in Landébeig a. W. auf den 19, Mai 1927, bormittags 9 Uhr, mit der Aufrorde- tuag, sich durch einen bei dieiem Gericht zugelassenen Mechteanwalt vertreten zu lasten.

Landsberg a. W., den 14. März 1927.

Dér Gerichtsfchreiber des Landgerichts.

[123579 Oeffentiiche Zustellung.

(Fs klagen: 1. die Stadtgemeinde Franf- fint a. M., vertreten durch den Magistrat, Wob f1hitéamt in Frankfuint a. M, Epe G U Le eMieamalt I-M.

r. Leo Weiß in Frankfurt a. Vê., gegen den Eonard Orth, früher in Frank- furt a. M., jet unbekannten Aufenthalts, mit dem UAntrag auf Zahlung von 698 M nebst 79/9 Zinsen seit dem 1. Januar 1927 für gewährte Darlehen und unentgeltliche Verpflegung 21. O. 17/27 —, 2. die Ehefiau Mathilde Ehmann, geb. Schuster, in Waiblingen, Schorndorter Straße, Prozeßbevollmächtigter. Rechtéanwalt Marx Bachrach in Frankfurt a. M., gegen ihren Ehemann, den Kautmann Hermann Eh- mann, üher in Frankfurt a. M., jet Unvekannten Au entha!1s, mit dem Antrag, die am 9. November 1903 vor dem Standeébearmten zu Waiblingen ge|ch!lossene Che der Parteien zu scheiden und den Bekiagten für den allein\chuldigen Teil zu erflären 25 R. 17/27 —, 3. die Ebefrau Caroline Yobertine Staab. geb. Kipp, Bad Hombwug v. d. H., Höbestraße 44, Prozeßbevollmädtigter: Rechtsanwalt Dri. Abelmann in Franffurt a. M, gegen ihren Ehemann, den Dentist Heinrich genannt Heinz Staab, zuleßt in Bad Homburg v. d. H.,, Höhestraße 44, jeßt unbefannten Au'enthalts, auf Grund der 88S 1565 und 1568 B. G-B. mit dem Hutrag auf Ghefcbeidung 12. R.13/27 —, 4. die Chetrau Sofie Göptert, geb. Langen- vörtér, in Franffurt a. M., Frietengasse 14, Prozeßbevollmächtigter: Nehtsanwalt Dr. MNudolf Wertheimer in Franf'urt a. M., gegen ilen Ehemann, den Menger Karl Göpfert, früber in Franffunt a. M, jeßt unbefainten Autenthalts, auf Grund der S8 1568 und 1565 B. G.-B,., mit dem Antrag auf Ebescheidung 25/13 R, 122/26 —. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Nechtsstreits yor das Landgericht in Franfiurt a. M zu 1 auf den 9, Mai 1927, vorm. 10 Uhr, vor die 10, Ziil- kainmer, zu 2 aut den 2, Mai 1927, vorm. 9 Uhr, vor den Einzelrichter der 12, Zivilkammer, zu 3 auf den 2, Funi 1927, vorm. 10 Uhr, vor bie 6. 21wil- kammer, zu 4 aur den 30, April 1927, vorin, 10 Uhr, vor den Einzelrichter der 12. Zivilkammer mit der Aufforderung, sid durch einen bei dietfem Gerichte zu- gelassenen Yecht8anwalt al? Prozeßbevoll- mächiigten vertreten zu lassen.

Frankfurt a. .M., den 15. März 1927,

Der Gezuichtsschreiber des Landgerichts.

#123145] Oeffentliche Zustellung. Der Schiftsmakler Gustav Jonasson in Kiel-Holtenau, Kanaistraße, Prozeß-

b. Berlin,

mit dem Antrage, den

in Kiel

geladen.

(Sachen) klagt

Gaus Nr. 31, fett

136 Neichémark trage, zu ge1rtennen vernrteilt e L 4 AVET i flante bat die zu tragen tredckbar.

Abt. 19 aut

Kosten

bevolmäbtigter: Rechtsanwalt Spytege! in Kiel, flagt gegen den Schb1f Wilbelm Bauer, früher in Woltersdo1f jeßt unbekannten Autenthalts, unter der Behauptung, daß er tür Schiffé- flarierung eine Forderung an ihn babe,

Bek

pflibtig und vorläufig vollstreckbar :u ver- urteilen, an ten Kläger 50,— 10% Zinsen feit Rlageerbebung zu zablen und wegen tiefer Forderung die vollstreckung in den Motortegler ,Pelifan“ eingetragen im Sdbiffétregister mit dem Unter- icheidungémerfrmal D. R. T. L. zu dulden. Zur mündlichen Verhandlung det Necbté- streits wird der Beklagte vor daé Amtäger iht Freitag, Den G6. Mai 1927, vormit!ags 11 Uhr Zimmer 78, Ringafstraße 21, Anbau 11. Sto

Kiel, den 10. März 1927. Der Gerichté\chreiber des Amtsgerichts.

[123990] Oeffentliche Zustellung. Der Nechtéanwalt Dr. Flachs in Sebnitz agegen dét Theodor Jeneseseu in Lintau-Schachen unbefannten Au/- enthalté, aut Grund einer Forderung von 91 Pfg. Der Beklagte wird an den Kläaer 1: 91 Pfg nebst 7 v. H. Zinien darau! jeit

zahle

des Necbtästreits Dae Urteil ift vorläufig voll- Der Beklaate wird zur münd- lichen Verhandlung des. Nechtestreits vor

ch1ftu genteu

laaten Tfofsten- NM nebft

Zwangé-

n Kautmann

mit dem An- 36 Reichéma1k

n. Der Bes

Sebniß auf wen! voermittags 9 Uhr,

das Amfegeri{Gt 27. April 1927 aecladen.

Sebnitz, den 9. März 1927.

Der Gerchts|chreiber des Amtsgerichts.

4. Verlosung x. von Wertpapieren.

[124247] Bekfanntmachung.

niere außerordentlihe Gewerkenver- tammlung vom 21. Februar 1927 hat be- schlossen die Genußrechte der Altbesitßzer aut unserer 49/9 Anleihe von 1904 und unterer 44% Anleibe von 1909 dur Barabfin’ung in Höhe von 40 vom Hundert des Nennbetrags abzulö!en.

Die Genehmignng der Höbe der Bar- abfindurg ift bei der zuständigen Spruch- stelle beantragt worden

Wir bestimmen hiermit eine Frist bis anm 1. Ofteber 1927, nach deren Ablauf die obenbezeihneten Genußrechte nur noch in der oben bekanntgemahten Form aut- geübt werden fönnen

(Gleichzeitig fündigen wir hiermit oben- bezeichnete Anleiben jowie untere 95 9% An- leibe von 1922 zur Rückzahlung am 1. Juli 41927.

Halle a. S., den 18. März 1927.

Gewerkschaft ves Vruekdorf-

Nietlebener Bergbau - Vereins, Die Direktion.

Wolf. J. Vollm.: Nottstedt.

N

[123844]

1000 3000 2500 1000 1000 500 1000 300 400 A l 4M 1009

8000 Stüd

bilden gegenwärtig

u

"

A

u

a"

r

Prosvekt

Neihe 4 Nr.

700 Stück zu je 5000 GM = 1 792 100 g Feingold Nr.

es 1 075 260 gr 358 40 g 179210 g

107 526 g

53 763 g

395 842 g

Die Central-Landschaft für die Preußischen Staaten genehmiates Statut vom 21. Mai 1873 das durch die Preußische Gefet-Sammlung von 1873 auf Seite 309 ff juristiihe Person des öffentlichen Rechts: ein mit den Nechten einer Korporation auégestatteter Verband zur Förderuna des Kredits der Grundbesißer, insbesondere durch gemeinsame Ausgabe von landschaftlichen Zentralptandbrieten. Den Verband

veröffentlich

die Ostpreußische Landschaft, die Westpreuß1sche Landschaft, die Schlesi\che Landschatt, das Nitteri\cha?tliche Kredit-Fnstitut für die Kur- und Neumark Brandenburg, das Neue Brandenburgi\che Kredit-JFnstitut,

die Pommersche Land)chatt, die Neue Pommersche Land)chaft für den Kleingrundbesißz, das Kredit-Institut tür die Ober- und Niederlausig,

die Land\cha!t der Provinz Sachen

die Scbleswig- Hol stemnische Landichatt und

die Landichaft der Provinz Westialen.

über 10 000 000 Goldmark G % Goldbfandbriefe der Central-Landichaft für die Prenßischen Staateu.

1 bis 8000, 3 500 000 GM 3000 000 9 500000 500 000 300 000

1 —T700

TO1 1700

« 1701—4200 =

e 4201 —5200 = „5201 6200 = „6201—6600 = 60-000 6601 8000 = 140000

= 10 000 000 {M ist dur landesberrlich

w o "”

t wurde. errichtet worden. Sie ist eine

Mit Genehmigung der dem Verbande angehörenden Kreditanstalten können fich ihm auch andere pteußi\che lanr\cha}tliche Kreditanstalten anschließen. Die Central-

nach außen vertritt

anstalten besteht.

Beamte herangezogen

1873 (Geseysamml. Nachträgen.

ist bis jegt nit einge!ührt. f (Geschä!te der Gentral-Land|chasté-Direfktion führt vielmehr derjenige: Haupt-Nitter- \chatt8-Dinektor, welcher in Berlin \chaftliche Kredit- Inslitut für die Kur- und Neumark Brandenburg in der Central- YLandsha!ts-Direfktion vertritt. Für die werden die Ges@äftéeräume der Haupt-Ritterscha}sts- Direttion benugt

S.

Saßungéänderungen

Den Vorsitz

leinen

2309) nebft

dürfen nur

Land'chatt hat ihren Siß in Berlin und ihren Gerichtéstand bei dem Landgericht I daselbst. Die Geschätte der Central-Landichatt werden durcb die eeLentral:Landschafts- Diretïtion für die Preuftischen Staateun““ verwaltet, welbe den Vervand auch und aus je einem Mitgliede der obersten Verwaltungsorgane (Generalland'chaftêédireftionen, Haupt-Nitterscbattä-Direftion) der verbundenen Kredit- Cine betondere Vermaltungseinm ihtang tür die Centra1-Landschatt

in den Versammlungen und die lautenden ständigen Wohnsitz hat und das Nitter-

der Ceontral-Landscbaft Und deren

Verroalt ungézwecke

Die Staatsaufsicht über die Central-Landschaft führt der Preußische Minister tür Landwirt!hatt, Domänen und Forsten. F s Dié Satzung der Central-Land)cha!t besteht aus dem Statut vom 21. Mai

erlassenen, gehöiig bestätigten

den dazu Verlegung wohlerworbener

obne

Mechte der Inhaber bere1ts ausgegebener Ptandbniete vorgenommèéên werden und

bedür!en der

Zustimmung

der Generalversammlungen oder

der ‘pon diejen er-

mächtigten engeren Aus\chüsse der verbundenen Kreditanstalten fowié“-der staatlichen

Genehmigung.

Durcþ den vom Preußiichen Staatsministerium genehmigten Statutennachtrag

vom 10. Sanuar 19 befugt erflärt

den Inhaber

2D worden, lautente u

zwecks nd teitens der

(Gesetzsamml. S. 14) ift die Förderung des

| Gentral-Landschatt tür Kredits der Grundbesißer au! Inhaber unkündbare landschaftliche

Zeutralgoldpfandbriefe zu 8 % oder einem geringeren Zin8taß auézugeben.

Die Goldptandbriete sind dazu bestimmt, welche die

ausgegeben zu auf bepfandbrietungéf

Werden,

äbige

G1 undstücke

verbundenen

als Gegenwert tür Tilgungédarlehen landschaftlichen Kreditanstalten

bewilligt haben. Bisher sind lediglich

zu 8/0 verzinzliche derartige Pfandbriefe ausgegeben worden (zu vgl. Bekannt- machung im Deutichen Reichtanzeiger und Preußischen Staatsanzéiger vom 7. Fe-

bruar 1925).

Laut einstimmigein Beichluß der hierzu ermächtigten Central-Land-

\cha!té-Direftion sollen vom 1. April 1927 ab auch 6% land\chaftlithe Zentralgold- ptandbrieje zur Auëgabe kommen.

Die land1ichattlichen Zen1ralgoldpfandbriefe find durch den Reichsrat zur An- legung von Mündelgeld tür geeignet ertlärt worden (zu vgl. Bekanntmachung des

MNeicheministers der Justiz vom 16. Juli 1925 N(HBl. T S. 149),

Sie lauten auf

Goldmark, die dem Geldwert einer bestimmten Menge Feingold entsprechen, werden aut der Berechnungsgrundlage des § 3 des Münzgeleyes vom 30. August 1924

(NGBlI. [11 S. 254) 35,842 g Feingold Bervieltältigung Landicha'ts-Direktion

schriftliche

ausgefertigt,

entiprechen, und

hergestellten

und

elInes

Namensunter\chri|t des die

register bescheinigenden Kontrollbeamten keit der Unterzeichnung der Goldptandbr'ete ab.

Den Prtandbrieten werden zur Erhebung der halbjährlih am 1. April und 1. Oftover nachträglich zahlbaren Zinsen auf einen zehnjährigen Zeitraum Zins)cheine mit den Nummern 1 bis 20 beigegeben, von denen der eifte am 1. Oktober 1927 tällig ist; erner wird jeder Zin&1heinreihe ein Erueuerungé|chein welcher seinen Zn-

haver zum Empfang der neuen Zint1cheinreihe ermäctigt, angesügt.

wonach 100

Unter|hrinten des Central-Landschafts-Syndifus

Menge von mechanischen

Goldmark einer die im Wege der Voisitzenden der Cent1al- sowie die hand- Eintragung in das Goldyfandbriet- Von dieser Bescheinigung hängt die Gültig-

tragen

Die Zins- und

Grneuerungs\cheine tragen die im Wege der mehan1chen Vervielfältigung bergestellte Unterscrift des Lorsizenden der Ce: ¡ral-Land)cha|ts- Direktion.

Die vom

1. April 1927 ab zur Ausgabe fommenden 6 9% landschafstlicben

Zentralgoldpfandbriefe werden allmählich je nach Fo1tschreiten der landichaftlichen Beleihungen und der von den landschaktlichen Kreditanstalten erworbenen Ptandbriefs-

hypotheten in Stücken 9000 Goldmark 3000 1000 500 300 150

100

zu

= 1792,100 g Feingold mit den Nummern = 41075,260 398,420

H OHN

179,240 107,526 53,763 35,842

1— 700 Ÿ 701—1700 1701—4200 4204 —5200 9201-—6200 6201 6600 6601—8000

an den Markt gebraGt werden. Die Verwertung der Pfandbriefe wird nit den Darlebnzenehmern übe1laffen, sondern außs{ließlich dur die verbundenen landschafts lichen Kredîitanftalten oder deren landfha!tliche Banfen bewirkt werden

Für di Sicberbeit von Kapital und Zinten der Goldyfandbritefe hatten :

a) das Vermögen der Gentral-Landschatt;

b) das Vermögen jeder einzelnen zur Sentral-Zand\chaft verbundenen lands \ha'!tlihen Kreditanstalt nach Verbältnis desjengen Betrages, zu welchem bei der Kreditanstalt zur.eit der Inanspruchnahme Grundstücke mit landschaftlichen Zentralptandbrieten beliehen find, insoweit das Vermögen nicht für ältere wohlerworbene Rechte dritter verhaîtet ist; diejenigen Hypothefkentorderungen, welche von den einzelnen zur Gentrals Landtcha!t verbundenen landschattlichen Kreditanstalten tür in land« \chattlichen Zentralgoldvfandbriefen außgeaebene Darlehen erworben sind; die von einem Ptandbrie'éinhaber in An)pruch genommene land- \cattlihe Kreditanstalt is verpflichtet, die Forderung des Pfand- brieféinhabers aw die Eigentümer aller Güter, welde mit Darlehen in land)chaftlihen Zentralgoldpfandbrieten beliehen sind, zu verteilen und von ibnen einzuzieben : als allgemeine Garantie die Tilgungsfonds sämtlicher zum centra!land- {aftlichen Verbande gebörigen Grundstücfe, deren verbältnizmäßige Herauziehung vorkommendenfalls nach näherer Anordnung der Central- Landichatts-Direktion exrtolgt;

©) die freditverbundenen (Grundbesizger nah Maßgabe der SS 65, 91, 96, 97 des Preußiichen Allgemeinen Landrechts Teil Il Titel 6.

Die landschaftiicben Zentralgoldvtändbriefe werden nur auf Grund von. Hypo- thefen autgegeben, welche die freditverbundenen Grundbesitzer den einzelnen landschaft lichen Kieditanstalten tür deren Forderung an Kapital, Fahreszahlungen ( Zinten, Tilqgungßs berträgen, Berwaltungéfostenbeiträgen) tonstigen Nebenleistungen und Kosten gemäß dem Neichégeleß über wertbeständige Hypotbefen vom 23. Junt 1923 (NGBI. [ S. 407) und den sonstigen reihs- und landesgesetzlihen Vorschriften bestellt und in das Grunds buh des beliehenen Grundstücks als Buch- oder Briefbypothek haben eintragen lassen. Die Hypotheken müsjen, von besonderen Ausnahmetällen abgesehen, erst« {tellige sein. Die Pfandbrietsdarlehen, tür welche sie bestellt find, und damit aub die Goldpfandbriete, unterliegen einer rTeaelmäßigen“ Tilgung na Makgabe der Satzung der einzelnen verbundenen Kreditanstalt. Die jährlichen Tilgunasbeiträqe sind auf mindestens § %. bemessen, Die T'lgung beginnt mit Aufnahme der Pfandbriefs« darlehen, bei einigen Kreditanstalten, z. B. der Schlesischen Landschaît und den Pommerschen Land\chaften, nah Ablauf von 3 Fahren eit jener Autnahme. Die Tilgung erfolgt“ in der Weise, daß die balbjährlichen Tilgungsbeiträge entweder zuzüglich der jeweilig ersparten Zinsen vom Kavital abges{chrieben oder Zins auf Zins zu einem besonderen Tilgungétonds angesammelt werden.

Für jedes-to fichergestellte Darlehn darf ein ent1vre{bender Betrag landickafts licher Zentralgotdpfandvriete ausgefertigt werden. Der Gesamtbetrag der umlaufenden Goldp1andvriete darf den Gesamtbetrag der für die verbundenen Kreditanstalten eins getragenen Hypotheken nicht übersteigen.

Die Höhe des Grundstückêwerts, bis zu welcher durch derartige Hypotheken geficheite Piandbrretédarlehen gewährt werden fönnen, richtet fi nach den von der Staatäautfichtsbehörde genehmigten Saßungsbestimmungen - derjenigen verbundenen Kreditanstalt, zu deren Bereich das zu bepfandbriefende Grundstück gebört, oder durh deren Vermittelung die Beptandbrietung ertolgt. Die Beleibungêarenze durfte in Vorkriegezeiten keineêwegs die ersten zwei Drittel des Taxwertes des beliehenen lands oder forstwirt\hatlih genußten Grundstücks übersteigen. Gegenwärtig bleibt fie hinter diejem Höchstisaß erbeblih zurück und geht im Falle einer Bepfandbriefung mit G 9% lands :ftliben Zentralaoldvfandbriefen ‘bei feiner verbundenen landschaftlichen Kredilanstalt über. 40% des Vorkriegêtarwertes hinaus, abgesehen nur von den Pommertchen Land|scha\ten, bei denen die Beleihung8grenze tür Böden der erstèn und zweiten Bonitierungstlasse 48 9% des Vorkriegstarwertes erreicht und von der Landschaft der Provinz Sachsen, bei der die Beleihungsgrenze für die besten Bördeböden rund 47 99 des Vorkriegétarwertes erreicht.

Die Inhaber der land|chaitlichen Zentralgoldpfandbriefe sind berechtigt, : von der Central-Landschatt zu verlangen:

a) die Zahlung der in den Zinss{einen als Zinsen vers{hriebenen Menge Feingold in den festgesetzten Fälliakeitsterminen und

b) die Zablung der in den Pfandbriefen als Kavital verschriebenen Menge Feingold tür den Fall, daß die Pfandbriefe zur baren Einlösung öffenttich aufgefündigt werden. f j

Die Gentra!-Landschants-Direftion ist zu \olcher Bareinlösung im Wege der Aufkündigung verpflichtet, wenn eine verbundene Kreditanstalt die Aufkündigung auf Grund ihrer Satzung beantragt oder die. Central-Landschafts-Direktion eine Aufkündigung be1chließt. Auffkündigungen von Goidptandbrieten kommen hiernach in Frage N a) zur Belegung der Tilgungsbeiträge oder bar zurüdckgezahlter Hypotheken-

fapitalien und i : b) bei Aufgabe des Systems der Goldpfandbriefe oder bei Einstellung der Ausgabe von Goldpfandbrieten eines bestimmten Z3insfates.

Die au!¡ukündigenden Pfandbriefe werden durch das Los bestimmt, das am Sitze der Central-Landschaite-Direktion von einem Central-Landschastés-Svndikus zu ziehen ift. Die Aufkündigung darf nur zum 1. April oder 1. Oftober erfolgen und it dur den Deutschen Reichsanzeiger und Preußitchen Staatsanzeiger einmal öffent- lih betanntzumachen, und zwar spätestens vierzehn Tage nah der Auélosung. Zwitchen der Bekanntmachung und dem Einlieterungstage muß ein Zeitraum ‘von mindestens zwei Wochen liegen Die aufgekündigten Ptandbriefe müssen mit den noch nicht tälligen Zinéscheinen und mit den Erneuerungéscheinen in umlaufstähigem Zustande eingeliefert werden; mit dem für die Einlieferung bestimmten Tage (Verfalltage) bört ihrèé Verzinsung auf.

Die Bareinlösung sowohl der aufgekündiaten Pfandbriefe als auch der am l, April und 1. Oftober zahlbaren Zinsscheine geschieht in deutiher Reichéwährung, wobei der Geldwert der Mäntel und Zinsscheine nah dem amtlich festaestellten Preis für Feingold berechnet wird. Als amtlih testgestellter Preis für Feingold gilt ‘der vom Neichewirtichaftöminister oder der von ihm bestimmten Stelle im Deutschen Reichéanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger amtlih bekanntgemahte Londoner Goldpieis, und zwar: E

a) für die aw 1. April fälligen Zahlungen die Bekanntmachung vom 10, März des lautenden Jah1es und

b) für die am 1. Oktober fälligen Zahlungen die Bekanntmachung vom 10, September des laufenden Jahres.

Die Umrechnung in deutsche Reichewährung gescieht nah dem Mittelkurs der Berliner Börse für das Pfund Sterling (Auszahlung London), und zwar ;

a) tür die am 1, April tälligen Zahlungen auf Grund der amtliden Notierung vom 10. März des laufenden Jahres und :

b) tür die am 1. Oktober fälligen Zahlungen auf Grund der amtlichen Notieruag vom 10. September des laufenden Jahres.

Werden am 10. März oder 10. September Londoner Goldpreise nit bekannt- aemackcht oder amtlihe Notierungen für das Pfund Sterling nicht bewirkt, so gelten die vor diesen Tagen zuletzt befanntgemachten Preije oder Notierungen. Der er- mittelte Geldwert wird von der Central-Landschafts-Direktion vor dem jeweiligen Fälligfeitetermin im Deutshen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger veröffentlicht. E | :

Die Einlösung der aufgekündigten Pfandbriefe und der fälligen Zins\{heine eshieht kostentrei C bei der Kur- und Neumärkishen Nitterschaftlichen Dlehns-Kasse in

Berlin und deren Zweigniederlassungen în Frankfurt (Oder), Guben, Prénzlau und Shneidemüh]l, E

bei den landschaftlichen Hauptkassen in Breslan, Görlitz, Halle (Saale), Kiel, Königsberg (Pr.) und Stettin sowie

bei den außerdem öffentlih befanntgemachten Stellen. R

Die Central-Landschaf{ts- Direktion wird alle die Goldptandbriefe betreffenden Bekanntmachungen durch den Deutichen Reichsanzeiger und Preußitchen Staats- anzeiger und eine Berliner Börsenzeitung veröffentlihen und dem Berliner Börsen- vo1stand nach Ablauf eines jeden Vierteljahrs die Umlaufsziffer der landschat\tlichen Zentralgoldptandbriete und «Roggenpfandbriefe zwecks Veröffentlichung im amtlichen Organ der Börje mitteilen,

Nach dem Stande vom 15. Februar 1927 beträgt dieser Umlauf an

d 9% landihaftlichen Zentralgoldpfandbriefen 62 018 990 Goldmark,

5 % lant!chaîtlihen Bentralroggenpfandbriefen 3 967 4214 Zentner,

10 % lancsbatftlichen Zentralroggenptandbriefen 764 640 Zentner.

Berlin, im März 1927. j :

Ceutral-Landschafts-Direktion für die Preußischen Staaten,

von Winterfeld.

Auf Gxund wvorstebenden Prospekts find 10090 900 Goldmark 6G °% Goldpfandbriefe der Central-Landschaft für die Preußischen: Staaten Reibe A Nr. 1 bis 8000 zum Handel und zur Notiz an der Berliner Börse zu- gelassen worden e 2

Verlín, im März 1927, e ;

Kur- und Neumärkische NRitterschaftliche Tarlehns-Kasse, vonSchumann. von Roy.

Art der Steuererhebung müßte vereinfaht werden. Die Räunt- lihkeiten der Steuerämter seten niht immer die geeigneten. Die Prüfung der Bauvorhaben müsse feine Partei ich vorbehalten. Abg. Eujing (Zentc.): Jn den leßten Fahren jei viel von den „aufgeblähten“ Reihsverwaltungen gesprochen worden und man habe meist die Finanzverwaltung gemeint. Jeßt erkläre der Finanzminister das Gegenteil. Man werde sich bemühen müssen, wo may im Abbau zu weit gegangen sei, Abhilfe zu shafsen. Redner trat für Auf Se Ea eiten auh für die Beamten ein, die den Buchungsdienst zu leisten hätten. Weiter fragte er nah dem Schicksal der in früheren Fahren betoilligten Kuediie. Wie steht es mit der Zurüzahlung dieser elder, nachdem die Stillegung vou Werken vermieden worden sei. Wie er hôre, hätten z. B. die Deutshen Werke die geliehenen 10 Millionen Mark schon zurückgezahlt, wie Abgeordneter Dr. Quaaß bestätige. Daß einige Zollbeamte, Zollinspektoren usw. Pferde bekämen, dafür habe er kein Verständnis. Zur Steuersabotage dürfe die Mitwirkung privater Organisationen bei der Steuer- veranlagung nicht ausarten. Abg. Schuldt -Stegliy (Dem.) verlangte, daß die Wartestandsbeamten unbedingt wieder ver- wendet würden, soweit dies irgend möglich sei. Beamtengesetze scllten grundsäßlih im Reichsninisterium des Fnnern gefertigt werden, so daß aljo das S e in den Vordergerund gestellt werde. Das finanzpolitische Momeht solle nur erganzender- weise vom Reichsfinanzministertum hinzugearbeitet wèrden. Abg. Schmidts-Stettin (D. Nat.) vertrat im Gegensaß zu den Bericht- erstattern den Standpunkt, daß durch organisatorische Maßnahmen nah und nah der Personalbestand des Reichsfinanzministeriums weiter vermindert werden könne und müsse. Bezüglich dex Unter- bringung der Wartestandsbeamten liege ein Reichstagsbeschluß vor, daß jede zweite freiwerdende Stelle von einem Wartestandsbeamten beseßt werden solle. Man müsse die Wartestandsbeamten "wieder beschäftigen oder bei Weigerung zum Wiedereintritt die nötigen Konsequenzen ziehen; der Rednex hejonte immer wieder, daß die Wartestandsbeamten für das Berufsbeamtentum eine Gefahr bilden. Es sei selbstverständlich, daß, bevox neue Beamten- anwärter eingestellt würden, die Beamten aus den sogenannten Veamtenabbauverwaltungen übernommen werden müßten. An der Ueberlastung der Finanzämter seien die Demokraten Fischer- Köln und der Reichsfinanzministerc Reinhold s{chuld, weil diefe beiden seinerzeit einen starken Abbau verlangt hätten. Abg. Dr. Horlacher (Bayr Volksp.) war auch der Anschanung, daß die Reichsfinanzverwaltung über eine genügende Zahl der Beamten versügen müsse, damit die Veranlagung gerecht vorgenommen werden könne und die Rüdcstände aufgearbeitet werden könnten. Bei Personaleinstellungen müsse in erster Linie auf die abgebauten geeigneten Beamten Rücksicht genommen werden. Was die Bean- standung anlange, daß in Bayern die Zahl der Bevölkerung, die ouf ein Finanzamt enfalle, geringer sei als in Preußen, so müsse darauf hingewtesen werden, daß der Aufgabenkreis dex bayerischen Finanzämter ein umfassendererx sei, hiec sei die gesamte Kassen- verwaltung und Katasterverwaltung bei den Finanzämtern zu- sammengefaßt. Das Reich habe seinerzeit versprochen, diesen Auf- gabenkreis dex ehemaligen bayerishen Rentämter zu übernehmen. «m Übrigen begrüße ex es, wenn der Reichsfinanzminister in dex e5rage der Finanzorganisation mit Bayern in persönliche Ver- handlungen eintrete. Abg .Mo rath (D. Vp.) bat den Minister um Auskunft, ob die unfreundlichen Ausführungen der „Kölnischen Zeitung“ über die minderwertigen Leistungen i

NReichsstnanzministerium hätten. Abg. Steinkopff (Soz.) kritisierte den militärischen unangenehmen Ton, der sih jeßt in derx Zollveriwaltung geltend mache. Redner nahm dann Stellung gegen die Kündigung älterer Augestellter, die man mit mehr Rücksicht behandeln müsse. Für den &all, daß ihre Leistungen ge- nigten7 dürfe man ihnen wegen ihres Alters allein nicht den Uebergang zum Beanmtentum verwehren. Abg. Bormann (Wirtschafil. Vereinigg.) glaubte, daß die Ueberlastung der Finanz- ámter in der Hauptsahe an dem herrshenden Bürokratismus liege. Es werde sehx viel unfruchtbare Arbeit geleistet. Starke Erbitterung herrsche in weiten Kreisen über die Stenerschnüffelei. Man solle die Stellen der Buchprüfer mit solhen Beamten be- sex die niht nux genügendes Sachverständnis sondern aud as notwendige Taktgefühl hätten. Abg. Höllein (Roma. hielt die Zahl der in der Reichsfinanzverwaltung beschäftigten Beamten für eine übermäßig hohe, abex auch die Ueberkastung der Steuerbeamten mit Arbeit sei eine ungeheure. Die Ursachen liegen nah Ansichi des Redners in der „jämmerlihen Steuer- geseßmacherei“. Abg. Seiffert (Völt.) wünschte, daß dev Finanzminister bei Einstellung der von ihm für notwendig be- fundenen 2000 neuen Beamten die Abgebauten, insbesondere Familienväter bevorzugt, berücsichtigen möge. Er beklagte dann das fleinlihe Vorgehen der Zollverwaltung und teilte unter großer Heiterkeit mit, daß anläßlich der Amerikareise einer Riege der deutshen Turnerschaft die Zollverwaltung für zwei turnerische Ehrenkränze 6,50 Mark Zoll verlangt habe. Reichsfinanzminister Dr. Köhlex erwiderte, daß auch der Zollnachlaß aus Billig- feitêgründen fo degentralisiert tverden jolle, daß Beschwerden dieser Art in Zukunft unmöglich würden. Der Minister stellte init Befriedigung fest, daß seine Vorschläge zur Entlastung der Reichsfinanzverwaltung im Ausschuß gut aufgenommen tvorden feien. Bei der Einheitsbewertung werde die Reichsfinanzver- waltung unbeirrt den Weg gehen, der ihr durch das Geseß vorz geschrieben sei. Fm ganzen Deutschen Reich sei die Bereitwillig- leit zum Steuerzahlen durhaus gleihmäßig verteilt. (Heiterkeit und Zurufe: Die Liebel) Die Liebe ift allerdings verschieden stark entwicktelt. Maßnahmen für ein besseres Zusammenarbe iten Der Reich und Landesbehörden sollen das Hiel der Arbeit in den nächsten Monaten sein. Die Doppelarbeit von Neichs- und =Uidosbauverwaltungen wirkt oft geradezu grotesfk. Deshalb habe ih den Versuch gemacht, in einem Lande die örtliche Baus verwaltung des Reichs einmal der Landesbauverwaltung zu übertragen. Wenn der Versuch gut ausfällt, wird auf diesem Wege fortgeschritten, Der Etat für den Sparkommissar tvird hoffentlih bereits in den nächsten Tagen vorgelegt werden können, Der Sparkommissar ist von der neuen Regierung aus- drüdlich ivieder bestätigt worden. Bei der Einrichtung des Buchs prüfungsdienstes hat sich die Mischung von Beamten und An- gestellten, die aus freien Berufen übernommen sind, gut bewährt. Daß hier und da noch Mißgriffe in dieser neuartigen Einrichtung vorïommen, ist verständlih, Sotveit irgendmöglih, soll ein veibungsloses Zusammenarbeiten zwischen den Steuerpflichtigen und den VBuchprüfern erzielt werden, Jch bin gern bereit, eine Statistik über das Wirken der Buchprüfer zu geben. Unberechtigt ist die Vermutung, daß nur kleinere und mittlere Betriébe pepru werden. Gegenüber Presseäußerungen übeL abfällige Jemerfungen von Vextretern des Reichsfinanzministeriums über

die aus fremden Verivaltungen übernommenen Beamten erklärte

der Minister: Es ist ganz selbstverständlih, daß es in der

«Reichsfinanzvertvaltung niemand hat einfallen können, den sub-

jektiv auten Willen der Beamten anzuztveifeln, die aus fremden Verwaltungen in die Reichsfinanzverwaltung übernommen ivurden. Wir haben zum Teil ganz ausgezeichnete Kräfte auf diese Weise aus Eisenbahn- und Postverwaltung erhalten. Aber es ist doch ganz klar, daß z. B, ein Neservelokomotivführer, der schwerste förperlihe Arbeit geleistet hat, wenn er nun plößlich in den Dienst der Finánzverwaltung übernommen wird, am Schreibtisch nicht die hundertprozentige praktishe Arbeit leistet, wie ettva jemand, dex seit dem vierzehnten Lebensjahr Bürg- arbeit geleistet hat, Daß es sich übrigén8 nicht um sehzigtausend, sondern nur um ztwwölftausend Veamte handelt, spricht {ou dafür, daß das, was im Reichsfinanzministerium gesagt Fekn foll, nit so ganz wörtlich wiedergegeben worden ist. Jch bin bereit, im Rahmen des Möglichen daran mitzuhelfen, baß auch die souder- geprüften Beamten angemessene AufrückungEmöglichkeiten ba- kommen. Dem Wunsch des Abg. Ersing nah einer Zusammen- sbeUung aller gegebenen Kredite will ih gern nachkommen. Daß bei BVeamtenfragen das Ministerium des Jnnern federführend

i ; T dexr Verkehrss - beamten in der Finanzverwaltung tatsählich ihre Quelle im

sein soll, begegnet unserer Auffassung. Selbstverständlich ist aber, daß das Reichsfinanzministerium sih überall dort bemerk- bar macht, wo finanzielle Auswirkungen vorhanden sind. Jch bin sehr gern bereit, Beamte, die anläßlich des Abbaues in den einstweiligen Ruhestand verseßt wurden, wieder einzustellen. Aber die Auswahl der für die Finanzverwaltung geeigneten Kräfte müssen Sie mir überlassen. Damit s{ließt die allge- meine Aussprache zum Haushalt des Finanzministeriums; die Einzelberatung soll am Donnerstag beginnen.

Der HaushaltS§ausschuß des Reichstags seßte am 10. d. M. unter dem Vorsiß des Abg. Heimann (Soz.) die Be- ratung des Haushalts deSReihsfianzministeriums fort, Eingegangen ist ein sozialdemokratisher Antrag Feil and Genossen, INOenRRe Entschließung anzunehmen: die Reichs- regiezung zu ersuchen, dem Reichstag alljährlih eine Uebersicht vorzulegen, die enthält: 1. das gesamte Veranlagungssoll allex der der Veranlagung unterliegenden Steuern auf Grund der von den Steuerpflichtigen eingereihten Steuererkläräng; 2. das gesamte Veranlagungssoll, das e auf grund der Prüfung der Steuer- erklärungen ergibt. Fn beiden Fällen ist die Uebersicht nah Landes- finanzamtsbezirken und nach Einkommensgrößenklassen zu gruppieren. Abg. Me i ex - Baden (Sogz.) bat um Auskunft über die Herkunft, Vorbildung und die Aussichten der Buchprüfer, und ob ein Unterschied zwishen Studierten und Unstudierten Reaci werde. Ferner fragte er, in wieviel Großbetrieven die Buch- prüfung vorgenommen sei. Staatssekretär P opig erklärte grund- E, daß die Finanzverwaltung an dem jeßigen System der uch- und Betriebsführung durh einen besonderen Dienst der Verwaltung und durh geeignete Personen im Dienste der Ver- waltung festhalten werde. Das englische System passe für uns niht. Gegenwärtig seien rund 1500 Personen im Buchprüfungs- dienst tätig, davon 1100 Beamte und 400 Angestellte. Es könnten nit alle Angestellten übernommen iverden, weil einmal nicht alle geeignet und einzelne a nicht geneigt seien, sondern besseren An- geboten der JFndustrie folgten. Eine Bevorzugung der Akademiker än -sih bestehe niht, Beim Titel: „Zur Unterrichtung über E nanggelegg um and Finanztechnik im Ausland 20 000 att, regte Abg, Dr. Herb (So) Statistiken über die Steuerverhält- nile des Auslandes an. Staatssekretär Popit erklärte die gee Bereitwilligkeit des Ministeriums zu solcher Aus- unftserteilung. Dieser Fonds habe andere Zwecke; er solle die Praxis der Steuereinziehung im Auslande za studieren ermögs- lichen, z. B. in England. Abg. Dr. Creme r (D. Vp.) nannte die englishe Steuergeseßgebung nicht gerade vorbildlih. Er bat um bessere Auswertung des beim Finanzministerium vorhandenen Archivs über die Stenergélelathina des Auslandes darch Ver- öffentlihungen für die interessierten Abgeordneten. Vorsitzender lbg Heimann (Soz.) stellte fest, daß der Ministex mit der An- regung einverstanden A4 Der Antrag Keil (Soz.) wurde abgelehnt. Eine weitere kurze Aussprache eutspann sih um das Entshädigungsamt und die Frage seiner Aufhebung. Dex Präsident des Entshädigungsamtes teilte mit, daß die Arbeiten sich so gestaltet hätten, da Jebt ein weiterer Abbau E sei der Bestand von 1300 auf 700 herabgedrückt nit möglih sei. Zum 1. Oktober solle der Bestand auf 500 vermindert werden. Mit Ende des nächsten Jahres werde voraussihtlich das Amt abgebaut werden können. Die Abgeordneten Morath (D. Vp.) und Dietrich (Dem.) forderten, daß die hier abge- bauten Beamten auch wieder eingestellt würden; die Zahl der Wartestandsbeamten werde S eine Gefahr. Staatssekretär Popißt erklärte, die geeigneten Kräfte würden in anderen Stellen übernominen, namentlich auch die für Büroarbeiten sih eignenden, wie die Beamten dieses Entshädigungsamtes. Abg. Dr. Cremer (D, Vp.) trat gleihfalls für Uebernahme der Beamten ein, die hier überflüssig würden. Staatssekretär Popit machte darauf aufmerksam, daß zum Veranlagungsdiensstt wirklich nicht alle Beamten der mittleren Laufbahn geeignet seien; es eböre (Seseßes- kenntnis und praktishe Erfahrung dazu. Abg. Schmidts- Stettin (D. Nat.) trat gleichfalls für die Beamten ein. Reiths- sinanzminister Dr. Köh ler erklärt, es handle \ih hier darum, Kräfte zu bekommen, die die Veranlagung der neuen Steuern wirklich durchführen, damit niht bloß Scheinveranlagungen zustande kämen. An der rihtigen Durchführung der Steuergesebaebung habe das deutshe Volk aber ein größeres Interesse als daran, daß der eine oder andere Beamte in diese Stellen über- nommen werde. Er bitte dringend, die Verwaltung nicht so ein- zuengen, daß ihr ein sackgemäßes Arbeiten erschwert aemacht werde. Abg. Ersing (Bentr.) warnte vor einem mechanischen Vorgehen. Das Finanzministerium müsse aber auch Verständnis dafür haben daß der Grundsaß der Sparsamkeit gerade bei ihm zum Ausdruck fomme. Bei gutem Willen werde sih ein Ausweg finden, der die entgegengeseßten Standpunkte vereinigen könne. Eine Neihe Titel wurden dem Unterausshuß überwiesen. Der übrige Teil des Etats des Reichsfinanzministeriums wurde gereaucas Weiterberatung am Freitag über die Resttitel beim Etat des Reih3ministeriums für die beseßten Gebiete.

_—

Der Haushalts8aus\chuß des Reichstages erledigte am 11. d. M. unter dem Vorsiß des Abg. Heimann (Soz.) eine Reihe bisher E Etatspositionen und An- träge nach den Vorschlägen des rig Danr Berichterstatter Abg. Dr. Schreiber erstattete dabei den Bericht zum Haus- halt des Reichsministeriums des Fnnern und empfahl die Anträge des Unterausschusses. Sämtliche Anträge des Sparausshusses wurden, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, vom Haushaltsauss{uß an- genommen. Die Anträge betrafen in der Hauptsache Personalien des Reichs8ministeriums des Fnnern. Damit war der Etat des Reich8ministeriums des Fnnern bis auf die O ragen, die am Schluß der Etatsberatungen erst entshieden werden sollen, erledigt. Abg. Berichterstatter D. Dr. Schreiber betonte, daß im Dei die Bevorzugung der Militärhistoriker und die HBurücksezung der Zivilhistorikex in der Beförderung nit erträglih sei. Es müsse Abhilfe geschaffen werden. Zur Frage der Neu- regelung der N ngsSordnung gab Ministeriakdirektor Lotholz eine Erklärung ab, wonach die Reichsre ierung im Begriff sei, die Vorarbeiten für eine Neuregelung der esoldung8- ordnung E in Angriff zu nehmen und die Neuregelung durch- guführen, obald die Wirtschaftslage es gestatte. Einen O Termin hierfür anzugeben, sei gegenwärtig noch nicht möglich. Es folgte die Beratung der Restpunkte des Etats des Reicss- ministeriums für die de fäüten Gebiete, die eben- falls in der Hauptsache die O eagen des Ministeriums be- trafen. Auch hier entshied der Haushaltsausshuß nah den An- trägen des Sparausshusses. Das gleiche A bei den Rest- punkten für die Etatsberatung des eih8wehrs- ministeriums und des Reichsjustizministeriums. Auch hier wurde nah den Beschlüssen des Sparausschusses ver- fahren. Angenommen wurde eine Entschließung, worin die Reichs- regierung ersuht wird, bei der bevorstehenden Neuregelung der Besoldungsordnung dem Patentamt, entsprehend den Verhältnissen der Vorkriegszeit, diejenige Stellung einzuräumen, die hm nah seiner Bedeutung für Wirtschaft und Technik im Rahmen des Behördenorganismus zukommt, Die Reichsregierung wurde ferner ersucht, in eitsprehender Weise die Stellung der übrigen Reichs- mittelbehörden zu regeln. Ministerialdirektor Dr. Lotholz er- klärte hierzu, daß das Reichsfinanzministerium bei der Neuvegelung der Besoldungsordnung der Resolution Rechnung tragen werde. Hierauf vertagte sih der Ausschuß auf den 12. März.

Dex Haushalt8ausschuß des Reichstags seßte am 12. d. M. zunächst die Beratung über die bisher zurügestellten Etatspositionen, Anträge und Petitionen fort, und zwar beim Haushalt des Reichswehrministeriums. Die Beratung begann bei dem Abschnitt „Marine“, Der Bericht- erstatter des Unteraunsshusses, Abg. Stüccklen (Soz.), schlug eine Reihe von Aenderungen bei den Personaltiteln dex einzelnen

Kapitek des Etats vor, die vom Ausschuß genehmigt wurden. Es folgte der Haushalt des Verkehrsministeriums. Bes rihterstatter Abg. Dr. Quaaßy (D. Nat.) bespcah zunächst noch Einzelheiten über Luftverkehrsfragen, insbesondere die Frage des Luftverkehrs mit und in Südamerika. Diese Frage und andere Angelegenheiten dec Luftabteilung seien besser im Untern zu behandeln. Der Redner erwähnte dabei die Flugmotoren-Gesells [haft in Augsburg, berührte den Vertrag mit der Firma Funkers- Werke, den Streit 1m Verbande der Fluazeugfabrikanten, in dem er (Redner) au hineingezogen séi. Er forderte eine Klärung dex staatsrechtlihen Verantwortlichkeit für die Subventionspolitik, damit diese niht dem Haushaltsausshuß aufgebürdet werde. Dex Redner ging dann auf die Kanalfragen ein und auf die zur Reichs» wasserwirtshaft beantragten Aenderungen von Etatstiteln. Er bat den Reichswassershuß in diesem Jahre nicht zu behandeln, da im nächsten Jahre wohl eine ausführlichere Erörterung der ganzen Frage spruchreif werde. Der Redner äußerte sich im besonderen Uber die Frage des Mittellandkanals, die das Kernproblem dex anzen Kanalfragen sei, und fragte, .ob das Problem des Süd- flücels dieses Kanals, der etwa 90 Millionen kosten werde, schon \pruchreif li Wenn ein neues Projekt durch Einsebung eines kleinen Betrages in den Etat angeschnitten werde, müsse die Re- gierung zugleich eine Denkschrift überreichen, die die Gesamtkosten hei Austübruna des Projekts erkennen ließen. Dem Südflüagckl ständen viele Sachverständige der verschiedensten Jnteressenten- kreise sehr skeptisch gegenüber. Man dürfe die Rückwickung der Kanalbauten uniht außeracht lassen. Während die Oderwasserstraße für Oberschlesien sehr wertvoll sei, drohe doch das Waldenbitrgér Gebiet ein Hungergebiet zu werden, denn ihm nüßge diese Wasser- strcße nichts. Oberschlesien sei dur den Versailler Vertrag leider garz unglüdcklich zershnitten. Dem bedrängten Schlesien müsse die Eisenbahnvertvaltung durch besondere Tarife entgegenkommen, wie es die Reichsbahn-Gesellshaft ja au beabsichtige. Das Verkehr8- ministerium werde a S seine Zustimmung geben. Das Recht, den Shwachen zu {hüven, musse immer die E des Staates bleiben. Von diesem Gesichtspunkt sei auch die Ausführung des Mittellandkanals zu e. Die Polen bemühten sich, dur niedrige Frachten ihre Jndustrie in Schlesien zu fördern, unsere Waldenburger Fndustrie zahle bis Stettin die doppel1e2 Fraht- gebühr. Der Redner besprah dann eingehend das Projekt dex Weser-Kanalisierung und sagte, kanalisiere man die Untertveser, so werde die Gesamt-Weser-Kanalisierung folgen. Ob dieses Projekt wirklih für die 200 Millionen Mark Nuzen ¡chaffzn verde, die es wahrscheinli koste, sei doh zweifelhaft. Der Rhein-Weser- Kanal werde ja zu Ende geführt werden müssen. Der Ausbau vom Staustufen, von Schleusentreppen sei eigentliG doc üßBecholt, Wolle man wirklich die L ras über Heidelberg hinausführen? Statt des Klodmiß-Kanals sei Ausbau der Eisens bahnstraßen mit billigen Tarifen vermutlid vorteilhafter; versage allerdings die Eisenbahn, dann müsse der Kanal zur Oder gebaut werden. Der Aachen-Rhein-Kanal sei umstritten. Die Reichs8- regierung müsse gewiß dem Aachener Revier helfen. Bisher A habe er diese Hilfe von der Eisenbahn erwartet, troh des Versaillee Vertrages. Denn die Entente könne unmöglich fordern, daß wie unjere Grenzprovinzen verkümmern ließen. Hier spiele auch derx Rhein-Schelde-Kanal hinein. Daß der Hansa-Kanal seine Kosten iragen werde, glaube er annehmen zu dürfen. Freilih sei ein Kanal immer etwas Eiuseitiges, während die Eisenbahn nah allen Seiten ausstrahlen könne. Dex Rednex beantragte eine Reibe von Positionen dem Unterausschnß zu überweisen, die Kanalfragen aber ausSzuscheiden und später zu behandeln in dex gemeinsame Sißung des Haushalts und Verkehrs-Ausschusses. Jm Rahmen der Ausführungen über die Iunkers-Angelegenheit erwähnte Rednen die Bayerischen Motorenwerde und die Veteiligung des Reichs ihnen, die ohne Wissen des Haushaltsausfckusses und sogar ohne Kenntnis des Neichsfinanzministeriums erfolgt sei. Redner konitruierte hieraus den Vorwurf von Unregelmäßigkeiten und Unklarheiten bet der Vergebung von Luftfahrtssubventionen. Reichsverkehrsministeo Lr. Ko ch wendete sih gegen die Kritik, die an den Beamten der, Luftfahrtabteilung geüb: worden int, insbesondere gegen den Aus- druck „Unregelmäßigkeiten bei der Vergebung von Subwentionen“. Soweit er habe feststellen können, hätten die Beamten gercide diesen Abteilung in den vergangenen Jahren, um das Luftfahriwesen auf ven lebigen Stand zu bringen, bis an die Grenzen threr Leistunasfähigs feit gearbeitet. JIrgendwelce Unfkorrektheiten seien in feinem Falle borgetommen. Im Ünterauss{uß würden alle gewünsc{ten Aus*ünfts gegeben werden. Zur Frage der Bayerischen Motorenzwerke würde dev Leiter der Luftfahrtabteilung ‘ofort die erforderlichen Aufklärungew ckfyo M8 is Si a 52 S (ck. A D

geven. Was die Beteiligung des Herrn Staatssekretärs an den Vers. handlungen über die Lösung der Junkers-Frage anbeträfe, fo habe er aus den Akten festgestellt, daß weder der Staatssekretär noch die Referenten an den zahlreichen Bespre{ungen mit Abgeordneten über iese rage in allen Fällen beteilingt gewesen seien. Abg. Ur. Quaaß (D. Nac.): Es handelt sich niht um persönlihs Berdähtigungen, sondern um den Vonourkf, daß die Fonds nicht in

einwandfreier Weise verwaltet bezichungsweise den Ausshüssen nichk in einwandfreier Weise Aufklärung gegeben worden sei. Zu der Er-s lärung, daß von verschiedenen Abceordneten die Methcde erst in den Vordergrund gezogen worden sei, srage er an, wie das zu verstehen sei. Habe die Reichsregierung die politische Seite dieser Angelegenheiß außer acht gelassen oder soll den Abgeordneter, hier cin Vorwurf emacht werden, daß sie in unsachlicher Weije vorgegangen seien? inister Krohre habe immer den Standpunkt vertreten, daß es unmöglih sei, eine Firma von Weltcuf wie Junkers abzuwürgen. Dieser Auffassang waren au das Reichsfinanzministerium, der Mits berichterstatter Abg. Wieland und Redner selbst beigetreten. Vers handlungen jeitens der Abgeordneten seien nur im Benehmen und auf Bitten der Reichsregierung, des Ministers Krohne, geführt worden. Sie hätten nur vorbereitende Bedeutung gehabt. Ain Vertrags\hluß wären die Berichterstatter nicht beteiligt gewesen. Er (Redner) sei lediglih als Zuhörer amwesend gewesen, und zwar auf besonderem persönlihen Wansch des Ministers Dr. Krohne. Im übrigen wünsche er dringend eine baldige Klarstellung durh den Prozeß, dessen Er- öffnung aus ihm unverständlichen Gründen verzögert würde. Abg. Dr. Wieland (Dem.) stellt fest, daß er sehr bald mit dem Berichterstatter Abg. Dr, Quaaß in dem modus procedendi einig gewesen sei, daß sh die Abgeordneten nur als Vermittleno zwischen Lg E Junkers betrachten sollten. Es handelte sich vor allem darum, le gange traurige Angelegenheit nicht zum Prozess kommen zu lassen. Niemals sei die Nede davon gewesen die Dinga auf das politishe Gebiet zu sieben. Der Standpunkt der Volks- vertreter sei gewesen, unter allen Umständen mit der Angelegenheit Schluß zu machen, damit niht in ein Faß ohne Boden andauernd neue Beträge hineingeshüttet werden müßten. Es sei allerdings fest- elen, daß die Abgeordneten, also au er, der Redner, von dec teiligung des MNeichs an der bayerishen Fabrik nichts erfahren hätten, Reichsverkehrminister Dr. Ko ch erklärte, es sei ia bes kannt, daß über die Lösung der Junkers-Frage sehr verschiedene Auf fassungen bestanden hätten. Die eine Bestrebung ginge darauf bin, daß das Unternehmen auf den ungefähren Stand der übrigen deutschen Luftfahrzeugindustrien zu reduzieren sei. Auf der anderen Seits träten aus dem Parlament heraus politishe Gesichtspunkte auf, die darauf hinauêgingen, daß Junkers im Ansehen der deutschen Luft- fahrzeuginduftrie in der 1ebigen Form erhalten bleiben müsse. Nach langen Erörterungen habe er id dieser Auffassung der Abgeordneten angeschlossen, und es sei kein Zweifel, daß das Abkommen mil Junkers nunmehr vom Reich nach innen und außen vertreten werden müsse. Die Herren im Reichsverkehrsministerium seien diesen Lösung nur widerstrebend gefolgt. Es bestehe aber fein Zweifel, daß das Abkommen, nachdem es einmal geschlossen sei, nun au von der Regierung und den Beamten des NReichsverkehrs« ministeriuums nach innen und außen vertreten werden müsse. Der Ministerialdirigent Brandenburg führte aus, der Hero Berichterstatter habe eine Beteiligung des Reichs an den Bayerischen Motoremwverken behauptet. Redner glaube, daß der Berichterstatter einer groben Mystifikation zum Opfer gefallen sei, da das Reich an den Baverikcben Motorenwerken mcht mit einem roten Pfennig beteiligt sei. Der etr Berichterstatter habe ferner erklärt daß die ihm vom Reichsverkehrsministerium gewordene schriftliche Auskunft unvollkommen sei, da er festgestellt habe, daß die Bayerishen Flugs-