1927 / 69 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Mar 1927 18:00:01 GMT) scan diff

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O M S E I. E i N 1 E: ta f h 4 i

ausgleih. Das größte Jnteresse hat der Redner an der Fest- stellung der Sachwerte der Gemeinden, damit man überjehen könne, wieviel sie ihren ehemaligen Gläubigern aufwerten könnten und wie weit die Klagen der Länder und Städte überhaupt berechtigt seien. Wenn die Beamten ein paar Táge und ein paar Nächte arbeiteten, seien die Unterlagen Ls zu beshaffen. Das Rer warltein mit dem Finanzausgleih |[chädige vor allem die

irtshaft. An den Preisen hobe man von der Senkung der Umsaßsteuer gar nihts bemerkt. Man solle die Steuer wieder erhohen. Auch Sefkftsteuer und Branntweinmonopol könnten mehr exbringen. Der Redner forderte ferner das Zuschlagsvecht ür Länder und Gemeinden, lehnt aber eine Erhöhung der teuergarantie ab. Die Länder müßten sparen lernen. Das einzige vernünftige an dem Antrag der Regierungsparteien sei die Bering eines Reichsrahmengeseßes für die Realsteuern. ie Hauszinssteuer sei und bleibe etwas Ungerechtes, sie müsse abgeshafft werden. Zum Wohnungsbau folle man Kriegs- und Jnflationsgewinnler oder die JFunggesellen besteuern. Abg. Keinath (D. Vp.) gab die Berechtigung der Klage des preußl- hen Finanzministers über die Störung durch Aenderungen der teichssteuergeseße zu, führte sie aber darauf zurück, daß unsere ganze Finanzgesetßgebung notgedrungen noch im Fluß sei. Die Abfindung der einzelnen Länder müsse nah Billigkeitsrücktsichten niht mehr unter Versteifung auf dem Rechtsstand unkt vor sih gehen. Noch niht genügend berücksihtigt sei die Bedeutung des Finanz- ausgleihs für den Steuerzahler. Die Bevölkerung sei überlastet. Das vorliegende Geseß wolle daran nihts ändern. Der Redner verlangte Jedoch cinen Beginn der Steuermilderung. Auch der Abbau der Realstetiarn werde erst durchgeführt werden, wenn das Reich einen Druck ausübe. Dex Redner begründete seinen Antrag, der nux eine Sollbestimmung vorsieht, machte jedoh darauf u merksam, daß diese milde Form nur bestehen bleiben könne, wenn die Länderregierungen befriedigende Erklärungen abgeben. Daran fehle es leider immer noh. Die F Volkspartei mache Jedoch davon ihre ganze Stellungnahme abhängig. Der Redner wünschte, daß das Reichsrahmengesey und das Reichshauszins- steuergeseß schon im Frühsommer vorgelegt würden, niht erst zum 1. Oftober Dadurh würde den Ländern die Entscheidung Uber die Mietfestsebung zum 1. Oktober wesentlih erleihtert, Abg. Koenen (Komm.) lehnte das „faule“ Kompromiß ab und forderte eine Senkung der Milliardenlasten der großen Massen. Er befürwortete den Abbau der Verbrauchsabgaben und Realsteuern und bekämpfte ein Zuschlagsreht der Länder und Gemeinden. Lieber solle man ihnen die Lasten abnehmen, die das Reich ihnen aufgebürdet habe, z. B. die Erwerbslosenfürsorge. Der Redner beantragte die Erhöhung des Einkommensteueranteils von 75 auf 90 vH zugunsten der Gemeinden und {lug eine Erhöhung dec Börsen- und Erbschaft- und einen Vermögenssteueranteil dev Gemeinden vor. Die von den Demokraten beantragte Lohnsteuer- ermäßigung unterstüßte der Redner. Kleine Hauswirte und Woh- nungen bis zu einex bestimmten Zimmerzahl müßten realsteuerfrei bleiben. Konzessionen an Bayern lehnte dex Redner ab. Umsaßt- und Getränfkesteuern müßten durh Besißabgaben erseßt werden. Darauf vertagte der Auëshuß die Weiterberatung auf Mittwoch.

A S eraus des Ret tags [e amn 16. d. M. untex dem Vorsiy des Abg. Ke il (Soz.), der den leicht

erkrankten Abgeordneten Oberfohren (D. Nat.) vertrat, die allgemeine Aussprache über den Finanzausgleich fort.

Abg. Dr. Brüning (Zentr.) erklärte, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungêverleger zufolge, den Vorwurf, das Kompromiß der Regierungsparteien bevorzuge die agrarischen ander, für gegenstandslos. Durch die Verteilung von 450 Nil, lionen nach dem Es, könnten allerdings die weniger leistungsfähigen Länder vielleicht mehr erhalten, aber ein Ausgleih dieser Art sei niht nur von den Regierungs- varteien gefordert worden. Unverständlih sei auch Preußens Biderstand gegen die neuen Biersteueranteile der süddeutschen Länder. Die seinerzeit festgestellten Papiermarkbeträge seien doch unhaltbar. Uebrigens habe 1925 doch niemand jenex Regelung widersprochen. Die Eisenbahnen seien doch Reparationsobjekt. Die Behauptung, daß Preußens Bahnen rentabel gewesen seien, lasse sich niht halten, wenn man die Schulden berücksihtige. Bisher habe auh das Reich für die Bahnen immer nur zahlen müssen. Es sei also zweifelhaft, ob Preußen diese Reparations- lage als Eisenbahneigentümer überhaupt ertragen könnte. Preußens Einwendungen gegen die bayerishe Biersteuererhöhung tanden also auf sehr shwachen Füßen. Dex Redner warnte vor er Zllusion, daß eine Verwaltungsreform sofort Ersparnisse mit lid bringe. Sie wirke sich erst nah Jahrzehnten aus. Die Oppo- ition sei niht aus bösem Willen von der Vorarbeit für die Kompromißanträge ausgeschlossen worden, sondern sie sei nur nicht befragt worden, weil die Zeit drängte, Eine grundsäßliche Abkehr von der Reinholdschen Politik kann der Redner nicht sehen. Es handle sih doch nur um eine Erhöhung der Garantiesumme infolge erwarteter höherer Steuereingänge. Abg. Dr. Fischer- Köln (Dem.) erklärte die vorgestern hervorgetretene Empfindlich- keit des Ministers gegenüber dex Opposition für sahlich un- begründet, Ueber das Abkommen mit Bayern vorx Einbringung des Entwurfs erwartet der Redner eine Auseinanderseßung im Plenum. Der Vorsißende Abg. Keil (Soz.) machte Mitteilung davon, daß die Abgeordneten Dietrich- Franken, Dr. Feder, Dr. Frick, Graf Reventlow, Stehr und Strasser aus der völfkishen Fraktion ausgetreten seien. Die Konsequenzen, die sih daraus für die Zusammenseßung der e ergeben müßten, könnten erst gezogen werden, wenn der Aeltestenrat ge- prochen habe. Wer eine Katastrophe durch das Fortwursteln ver- meiden wolle, der müsse die Gesamtlasten dadur beschränken, daß die Einnahmen vermindert werden. Den Anfang müsse man also mit Steuersenkungen machen. Daß man das nicht tue, sei eben die Abkehr von der Reinholdschen Politik. Der Redner berechnete die Ersparnisse der Länder und Gemeinden infolge Wegfalls der Erwerbslosenunterstüßung auf 350 Millionen. Wie könne derx «Flnanzminister da die Garantie von 22 auf 26 Milliarden er- öhen und die Biersteueranteile vermehren in einem Augenblick wo auch Preußen große Aufwertungsansprüche geltend mache ° Diese Bereinigung müsje gemeinsam erfolgen. Zur Vorwegnahme der Abfindung eines Landes liege kein zwingendes Bedürfnis vor. Die Aufrollung dieser ganzen Frage sei um so ungeschickter, als die Reichsregierung Aenderungen an der privaten hl mit Recht ablehne. Auch außenpolitish sei das bedenklich. (Abg. Dr. Brüning [Bentr.]: Und was hat Reinhold getan?) Es sei außenpolitisch einwandfrei gewesen, wenn Dr. Reinhold die Wirt- chaft unterstüßt habe duxch Summen, die im eichesäfe zuviel gewesen seien. Die Goldsumme der bayerishen Bieranteile sei am 1, August 1925 endgültig festgeseßt worden. (Zuruf des Abg. Fehr [Bayerischer Bauernbund]: Aber die Länder haben das nie anerkannt!) Eine Aenderung der Anteile sei zum mindesten eine Verfassungsänderung. Wenn man 300 Millionen Einkommen- und Körperschaftssteuer erwarte, dann brauhe man doch die Garantiè für die Länder nit zu erhöhen. (Reichsfinanzminister Dr. Köhler: Das stand doh aht Tage nah meinem Amkts- M shon in den Zeitungen und läßt sich niht mehr verheint- ichen.) Aber dann könne man doch auch die Verantwortung über- nehmen und die 300 Millionen in den Etat mitaufnehmen. G inister Dr. Köhler: Das wird auch noch geschehen.) Eine bkehr von den Reinholdshen Tendenzen liege au darin, daß man die Bezüge der Länder und Gemeinden bei dieser für sie ebesserten Lage nur nach unten, aber niht nah oben beschränkt. er Redner verlangte eine feste Summe für die Zuweisungen von etwa bis zu 2,5 Milliarden oder wenigstens eine Herab- eßung der Garantie auf 2,4 Milliarden und eine anderweitige erteilung der 450 Millionen. Bedenklih sei die Terminseßung. Jm Herbst 1928 vor den Wahlen werde kein Reichstag mehr einen endgültigen Finanzausgleih fertigstellen. Darum dürfe

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das Provisorium nur auf ein Jahr gelten. Staatssekretär Dr. Devi erklärte, ® das Rechnungsjahr 1926 habe eine

Erwerbslosenfürsorgebelastung von“ 1,8 Milliarden gebracht, davon 590 Millionen Beiträge derx Arbeitgeber, Arbeitnehmer usw.,

670 Millionen Lasten der öffentlihen Körperschaften und 40 Mil- lionen Kriejenfürsorge. Davon hätten die Gemeinden 150, die Länder 250, das Reich 270 Millionen aufgebracht! Falls die Beträge in diesem Fahr die gleihen wären wie im Vorjahr, würde den Ländern und Gemeinden eine Laft von 400 Millionen abgenommen werden. Die Wirkung für die Länder, so fuhr der Redner fort, ist vershieden. Die Länder, die sich beshweren, sie würden bei der Verteilung nach dem Umsabsteuerschlüssel {chlecht wegkommen, werden gerade durch die Abnahme der Erwerbslosen- Füriocae begünstigt Sachsen hatte 4. B. bei einem Reichs8durch- \chnitt von 29 Unterstüßten im Fanuax 40 Unterstüßte auf 1000 Einwohner, Bayern nur 27,4, Hamburg 33,9. Die Bier- teuerverteilung hält der Staatssekretär niht für eine Ver- sassungSnderung, Die Bestimmung der Biersteuerverträge, daß ie nux mit qualifizierter Mehrheit geändert werden könnten, sei nur zum Schute der begünstigten Länder eingefügt worden. Die Höchstzahl in dem Geseß stellte nun aber entwertetes Geld dar und bedurfte der Jnterpretation. Sie ist zweimal erfolgt, ohne daß der Reichstagspräsident das Vorhandensein einer qualifizierten Mehrheit feststellte, Es bestehen also auch heute keine Bedenken eine neue Festsebung vorzunehmen. Einen Aufwertungsschlüssel für öffentlihe Ansprüche gibt es nicht, aber die 45 Millionen die heute vorgeschlagen werden, entsprehen im Goldwert den 35 Mil- ionen, die Bayern vor dem Kriege garantiert wurden, und auch den 13,5 vH, die das Geseß ihm zuspriht. Gegenüber Wünschen des Abg. Dr. Fischer (Dem.) auf materielle Aenderung von Steuergeseßen betonte der Staatssekretär die U keit dexr Geseßesdisziplin. Dex Vertreter Sachsens, Ministerial- direfktox von Sichart erklärte, Sachsen habe das allerernsteste Bestreben, die Gewerbesteuer unter allen Umständen zu senken Darauf vertagte der Steuerausschuß seine Weiterberatung auf Donnerstag.

Der Steueraus\chuß des Reichstages seßte am 17. d. M. unter dem Vorsiß des Abg. Her by (Soz.) die allgemeine Aussprache übex den Ftinanzausgleich fort. Neu einge- gangen ist ein Antrag der Regierungsparteien, das Reich solle den Ländern und Gemeinden den gesamten Aufwand für die Erwerbs- losenfürsorge bis zum FJukrasttreten dex Arbeitslosenversicherung ersehen. Manni s Dr. Höopker-Aschoff: Die den Ländern über den Betrag von 2,4 Milliarden hinaus anfallenden weiteren 200 Millionen beruhen im wesentlihen auf der voraus- sdllcten Erhöhung des Aufkommens an Einkomnmen- und Körper- chafts\teuer, an der die Länder und Gemeinden mit einex bestimmten Quote in Form eines Rechtsanspruchs beteiligt sind. Der Herr NReichsfinanzminister hat selbst erklärt, daß die Garantie von 2,6 Mil- liarden wegen der zu erwartenden Erhöhung des Steuerauffommens eine stärkere Beanspruhung über den bereits im Neichshaushalt vorgesehenen Garantiebeirag niht zur Folge haben würde. Die 200 Millionen seien aus kein Geschenk an die Länder. Dem auf Preußen entfallenden Mehrbetrage stehen für den Staat Einnahme- minderungen und vermei Mehrausgaben in Höhe von 117 Millionen durch Herabseßung der Polizeidotationen und der Gerichtsgebühren A durch Erhöhung des Wohnungsgeldes für die Beamten, durch erhöhte Pn der Staats\{uld und dringendster Ausgaben zur Behebung der Not der Junglehrer und zux Unter- haltung der Staatsbauten gegenüber. Die Kosten der unterstüßenden Erwerbslosenfürsorge seien im Rechnungsjahr 1926 aus einmaligen (Finnahmen gedeckt worden, die 1927 nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Kosten der produktiven Eriverbélofenfürforge seien auf Anleihe verwiesen. Auf dem Gebiete der Realsteuern sei die Ge- werbesteuer durch die kürzlihe Novelle zur Gewerbesteuerverordnung vom 1. April 1927 ab gerade mit Nücksiht auf das bevorstehende Finanzausgleichsprovisorium bereits um 50 bis 60 Millionen gesenkt worden. Die Staatsregierung würde es nicht zulassen, daß diese Senkung durch eine allgemeine Erhöhung der gemeindlihen Zu- shläge zur Gewerbesteuer wieder ausgeglihen wird. Der dem Landtag vorliegende Entwurf eines Grund- und Gebäudesteuergesehßes bringt für den Staat einen Einnahmeausfall von etwa 12 Millionen, für die Gemeinden einen solchen von etwa 24 Millionen mit sich. Angesichts dieser Senkung der NRealsteuecrn erscheint es mir besonders bedenktlih, wenn Gemeinden jeßt das Necht zur Erhebung von Ge- tränkesteuern nehmen. Zu den gestrigen Ausführungen . des Abg. Brüning (Zentr.) über die Bedeutung der früheren preußischen Staatseisenbahnen für den Staatshaushalt möchte 1h bemerken, daß die Eisenbahnverwaltung im Jahre 1910 210 Millionen, 191: 234 Millionen Ueberschüsse abgeworfen hat. Diese Beträge gehen über den zux Berzinsung derx gesamten Staatsschuld erforder Gen Betrag von 93 Millionen im I 1910 und 123 Millionen im Jahre 1913 erheblich hinaus. Berücksichtigt man noch, daß die Eisenbahn 1913 an den P einen weiteren Betrag von 91 Millionen Meichsmark abgeführt hat, so ersieht man hieraus, welhe gewaltige Bedeutung die Staatseisenbahnen für den pelle Haushalt früher hatten, und daß Preußen durch den Verlust der Bahnen in weit höherem Maße zu den eßigen Nt beitragen muß als die anderen Länder. Zu der Frage des Lastenausgleihs sei zu bemerken, daß dieser ein E oder rein finanzieller sein kann. Ein starker organischer Lasten- ausgleich liege bereits in der Struktur des Reiches {elbst begründet. Der finanzielle Lastenausgleih könne im Reich nur ein M emaiger sein, da er auf die untershiedlihen Verhältnisse der Länder keine genügende Rücksicht nehmen kann. Er sei daher zu verwerfen. Auf die Ausführungen des Herrn Staatssekretärs Dr. Popiß über die Verfassungsmäßigkeit des Antrages wegen Erhöhung der Biersteuer- entschadigungen sei zu erwidern, daß es bei der Auslegung der Geseke nicht auf das Motiv ankomme, sondern in erster Linie auf den Inhalt des Gesebes selbst. Nach seinem klaren Wortlaut könne man niht daran vorbeikommen, daß dem Antrag der Me- gierungsparteien verfassung8ändernde Bedeutung zukommt. Ministerial- direktor von Leyden vom Preußishen Ministerium des Fnnern exklärte: Für die preußishen Gemeinden sei die ge- wünschte Senkung der Realsteuern hon durch das neue Gewerbe- steuergeseß eingeleitet, und zwar in einer Höhe, die dem Mehrauf- tommen an Einkommen- und Körperschaftsstenex mehr als ent- sprähhe. Es könne auch für die Gesamtheit der Gemeinden erwartet werden, daß diese Senkung auch praktisch zur Auswirkung gelange,

wenn den Gemeinden die Belastung durch die Erwerbs- losenfürsorge abgenommen und nicht auf dem Umwege über die Me tge wieder auferlegt werde. Auch bei Erfüllung dieser Vorausseßungen einzelnen

i ) eun, werde s in Gemeinden bedauerliherweise eine Erhöhung dex Realsteuern ein-

treten müssen, wenw ihnen die Getränkesteuer genommen werde. Er bäte deshalb dringend um A der Getränkesteuer und um Unterstüßung der im Fnteresse der Gemeinden für die Rege- lung der Arbeitslosenversiherung und Krisenfürsorge zu stellenden Forderungen, damit die au von Preußen für unbedingt geboten erahtete Senkung der Realsteuern wirklih eintreten könne. Die Lie Regierung habe den ernsten Willen und au die Mög- ihkeit, auf die Gemeinden in dieser Richtung einzuwirken. Der Vertreter Württembergs gab, laut Bericht des Nah- rihtenbüros des Vereins deutscher Mellingsverlegér folgende Er- klärung ab: 1. Die Staatsfteuecr auf Grundstücke, Gebäude und Gewerbe wird vom 1. April 1927 ab gesenkt werden. 2. Die Regie- rung wird auf die Gemeinden einwirken, daß sie, was sie an Ein- kommen- und Körperschaftssteuern mehr erhalten, zur Senkung der Gemeindeumlagen auf Grundstücke, Gebäude und Gewerbe ver- wenden. Der Vertreter Badens erklärte: Die badische Re- gierung steht vollkommen auf dem Standpunkt des Ausschusses, daß ie Realsteuern der Länder nah Möglichkeit gesenkt werden sollen und die Wirtschaft entlastet werden soll. Heute dem Ausshuß eine ganz präzise Erklärung darüber abzugeben, inwieweit die Badische Regierung diesem Standpunkt im Falle der Annahme der Anträge der Regierungsparteien zum provisorishen Steueraus- gleich Rechnung tragen wird, stößt auf Schwierigkeiten, weil Baden erst eben im Fahre 1926 seine Realsteuern umgestellt hat, in dem Sinne, daß das gewerblihe Vermögen niht mehr nah dem Wert, sondern nah dem Wert und dem Ertrag besteuert wird. Das ENe dia Ergebnis dieser Gesebesänderung läßt sih erst übersehen, ivenn die erste Veranlagung auf Grund des neuen

Archivs durhgeführt ist. Das ist heute noch nicht vollständig der Fall. Erst, wenn das Ergebnis der ersten Veranlagung vorliegt, fann beurteilt werden, ob die Notwendigkeit und Möglichkeit einer weiteren Senkung der Realsteuern vorliegt. Wenn dies der Fall sein wird, wird die Badische Regierung eine Senkung eintreten lassen. Bayerischer Staatsrat von Wolf wandte si

gegen die Behauptung des Preußishen Finanzministers, da

Bayern jeßt ohnehin hon zu den Ausgaben des Reichs weniger beitrage, als es vom Reich erhalte. Er wies auf den großen Vor- teil hin, den Preußen dadurch habe,daß nahezu alle zentralen Eins rihtungen des Reiches, vor allem der Reichstag, der Reichsrat, die Reichsministerien und die Reihsmarine ihren Siß in Preußen hätten und die Ausgaben hierfür nah Preußen fließen und dort versteuert würden. Bei einex individuellen Gestaltung des Finanz- ausgleichs unter Berücksichtigung der steuerschwachen Länder, wie sie Bayern verlange, würden gewiß auch die notwendigen Aus- gaben der einzelnen Länder mitberücksihtigt werden müssen. N werde dies einen solhen Ausgleich nit unmöglih machen, zuma die Kosten für Erwerbslosenfürsorge demnächst den Ländern ab- genommen werden würden. Eine staatsrehtlihe Umgestaltung des Reichs im Sinne einer Umwandlung der Länder in Provinzen werde durch den Ausgleih niht notwendig gemaht werden. Bayern werde deswegen von seinen föderalistishen Grundsäßen kein FJota aufgeben. Wie könne man sagen, daß die süddeutschen Länder auf die Biersteuerentshädigung keinen Rechtsanspruh hätten? Seien die Bündnisverträge von 1870, die Reichsver- fassung vom 16. April 1871 und die Eintrittsgeseße von 1919 keine Rechtstitel? Tatsache sei, daß die Vorschriften dieser Gesete, die ür ihre Aenderung die Formen einer Verfassungsänderung vor- reiben, seinerzeit lediglih zu dem Zwecke getroffen worden eien, um die Reservatsdaten vor einer ihnen nachteiligen Aendes- rung der Biersteuerentshädigung zu hüßen. Auh das Aende- rungsgeseß vom 10. August 1925 sei nur in den Formen eines eins fachen Gesetes beschlossen worden. Den Ausgangspunkt für die Neuzegelung müsse daher auch für die, die eine qualifizierte Mehr- heit forderten, das Geseß von 1919 bilden. Dieses Geseß begründe aber den Anspruch der trt Länder auf die in dem Antrag dex Regierungsparteien vorge]chlagene Erhöhung dex Biersteuer- entschädigungen. Jm übrigen werde die Frage, ob das Gesetz rechtsgültig erlassen sei, und welhe Rehtswirkungen sich an ein in einfaher Form erlassenes Geseh E werden, erst daun zu entscheiden sein, wenn das Gese verabschiedet sein werde. Die von dem Abg. L geforderte Erklärung über die Senkung dex Realsteuern gab der Redner für Bayern dahin ab, daß die baye- rische Grundsteuer im Reichstag {hon mehrfah als zu niedrig bemängelt worden sei. Die Forderung nach einex Senkung werde sih also auf diese Steuer nicht beziehen. Für die Zuschläge zur Grundsteuer (Kreis-, Bezirks- und Gemeindeumlagen) seien geseh- lih bereits Höchstgrenzen festgeseßt. Die Hausbesteuerung sei in Bayern deshalb so hoh, weil dort die Hauszinssteuer in Form von Zuschlägen zur Havssteuer erhoben werde. Man werde zu- nächst abzuwarten haben, wie das Reih die Hauszinssteuer um- gestalten werde. Die Gewerbesteuer sei in Bayern Staatssteuerz die Kreise, Bezirke und Gemeinden seien auf Zuschläge angewiesen, die ebenfalls nah oben begrenzt seien. Die Gewerbesteuer sei im Juli 1926 neu geregelt worden. Fm Einverständuis mit der Wirtschaft sei dies in der Weise geschehen, daß die Steuer dem Staate 24 Millionen Reichsmark erbringen solle. Die Regierung C versprochen, die Steuer entsprehend zu senken, wenn dex ‘rtrag diesen Betrag übersteigen werde. Dieses Versprechen solle und werde gehalten werden. Ob es praktish werde, sei vorerst noch nicht zu übersehen. Falls die Getränkesteuern beseitigt würden, würden die Gemeinden genötigt sein, ihre Umlagen, die keineswegs überall schon die Höhhstgrenze exreichen, zu erhöhen.

Für viele kleine Gemeinden komme eine Erhöhung um 290 vH, für große Städte eine solche um 8 bis

100 vH in Frage. Er bitte daher nochmals dringend, die Getränkesteuer aufrehtzuerhalten, wenigstens für Bier. Abg. Kei nath (D. Vp.) polemisierte gegen die Behauptung des Abg. Dr. Fischer, man habe sich von der Steuersenkungstendenz Reinholds abgewendet. Tatsächlich habe doch Dr. Reinholds Finanzausgleihsentwurf in S Hinsicht alles beim alten lassen wollen, während jeßt eine Senkung der Realsteuern und eine Be- seitigung der Getränkesteuern »beabsichtigt O Die sächsishen und württembergishen Erklärungen zur Realsteuersenkung seien be- friedigend, niht abex die Erklärungen P, Fnsbesondere habe man noch nihts gemerkt von einer Einwirkung auf die Gemeinden, das Minderaufkommen wegen der veränderten Grundlagen der Gewerbesteuer nicht durch Erhöhung der Säße unwirksam zu machen. Fn einer Versammlung in Magdeburg sei erst kürzlih große Erregung über neue Gewerbesteuer4 erhöhungen zum Ausdruck gekommen. Den Vorbehalt Badens könne man nicht in seinex vollen Tragweite überblien. Es komme eben auf eine Senkung des tatsählichen Aufkemmens an. Die bayerischen Verhältnisse seien etwas undurchsihtig. Wenn tatsächlich eine volle Uebereinstimmung mit den Gewerbetreibenden zustande gekommen sei, brauche man sich allerdings hier nicht mehr den Kopf zu zerbrehen. Abg. Koenen (Komm.) hält den Lohnsteuersenkungsantrag nux sür eine kleine Beilage. Der An- trag sei niht gesährlih, weil er doch keine Aussicht auf Annahme 20e Rebrigens sei es auch gefährlih, Ausgabenersparnisse durch innohmeverminderung zu erzwingen. Die beste Wirkung würde es haben, wenn man die Umscbsteuer senke. Dr. Fischer sei auf keinen Fall „Führer der Opposition“, wie dex Finanzminister anzunehmen scheine. Der Wegfall der Getränkesteuern müsse den Gemeinden auf jeden Fall erseßt werden. Die Länder könnten besondere Zuweisungen nicht fordern, wenn ihnen die Erwerb8- losenlasten abgenommen würden. Die besonderen „öffentlih- rehtlihea“ Anufwertungsgrundsäße des Staatssekretärs Popiyg würden in der Agitation unter den Aufwertungsgläubigern E eine der Regierung peinliche Rolle spielen. Der Redner bantragk, die Senkung der Realsteuern vor allem den Kleingewerbetreibendew und Kleinbauern bis 5000 Æ#{ Einkommen zugute kommen zu lassen. Abg. Dr. Pfleger (Bayer. Vp.) wendet sich gegen dié Auffassung des preußishen Finanzministers, daß Preußen steuer- lih schon vorbelastet sei. Die Ausstellung des Ministers set irres al namentli hinsiGtlich Uebernahme dexr Erwerbslosen- ürsorge. Der endgültige Tanga S sei erst möglih, wenn vorher die Verteilung der Aufgaben endgültig geregelt sei. Dex Redner weist auf die ungünstige Lage kleiner AÄrbeiterwohn» gemeinden hin, die keine Gewerbesteuereinnahmen gehabt hätten, durch die Evrwerbslosenunterstüßung aber an den Rand des Ruins ebraht worden seien. Uebrigens werde die Möglichkeit zum paren in den Gemeinden vielfah übershäßt. Abg. Dr. Gere cke (D. Nat.) bezog sih auf die Erklärungen der Länder und vies darauf hin, daß Preußen einen Schlüssel eingeführt habe, der einem Teil der Gemeinden aus der Einkommen- und Körper- shaftssteuer we e weniger geben will als bisher. Diesen Gemeinden bleibe doch nichts weiter übrig, als die Ralstener zu erhöhen. Abg. Dr. Fischer (Dem.) ersuchte um eine Stellung- nahme der Regierung zu den Anträgen über die Besteuerung der Landwirtschaft, nomentlich zu dem Antra t Partei, mit- arbeitende Familienmitglieder von nihtbuchführenden Landwirten von der Steuer zu befreien. - Ferner fragte er den Finanzminister, ob die Vermögenszuwachssteuer wieder erhoben werden soll, ob- wohl doch der Tarif der Einkommensteuer s{hon als zu hoh anerkannt werde. Dr. Reinholds Vorlage habe den Fortfall der Gemeindegetränkesteuer vorgesehen. Aber der Reichsrat habe ihre Beibehaltung verlangt. Der Redner erklärt seine Bereitwwillig- keit zu Verhandlungen über den Gesamtinhalt des Finanzaus- gleichs. Daß die süddeutschen Staaten die Verpflitung zur Senkung der Realsteuern leihter übernehmen könnten als aag sei selbstverständlih, da man ja den Süddeutschen in der Biersteuer und in anderen Fragen viel weiter entgegenkomme. Ministerialdirktor Zarden: Dr. Fischer hat gefragt, ob die Einheitswerte nur für die Vermögenssteuer und für die Real- steuern, soweit sie vom Wert erhoben werden, oder auch ñoch für andere Steuern, insbesondere für die Einkoz:men- und Körpe-

Zweite Beilage

zum Deutschen ZRteichSanzeiger und Preußischen Staats3anzeiger

Itr. 69. _

(Fortiegung aus der Ersten Beilage.)

Der Vorsivende Abg. D. Kahl (D. Vp.) betonte, daß Abg. Dr. Best der Sizung nur auf Grund der Geschäftsordnungs- bestimmung beiwohne, die den Antragstellern, auch wenn sie nicht dem Ann) angehören, das Recht einräumt, mit beratender Stimme an den Ausschußsizungen teilzunehmen, in denen ihre Anträge beraten werden. Nach dem Entwurf Dr. Best soll bei Ansprüchen, die vor dem 1. Fanuar 1919 durch die Veräußerung eines Grundstücks entstanden sind, die Umrechnung durch das Verhältnis bestimmt werden, in dem nah der Beteiligten der Erwerbspreis zum Wert des Grundstücks stehen sollte: Bei Fndustrieobligationen, Pfandbriefen, Rentenbriefen, Kommunalobligationen und anderen Schuldverschreibungen soll an die Stelle des Tages der Entstehung der Tag der Aufwertung treten. Der Entwurf verlangt auf dieser Grundlage die Umwertung aller Ansprüche, die auf vor dem 14. Februar 1924 begründeten Rechtsverhältnissen beruhen und eine Geldsumme zum Gegenstand haben, die durh die Fnflation entwertet worden ist. Jn der Begründung seines Entwurfs suchte Abg. Dr, Be st die Unbilligkeit der teßigen Aufwertungsbestimmungen an ver- event Beispielen nachzuweisen. So sei das Berliner Haus rande hielte 25, das seit 1848 im Besiy einer Familie war, im Fahre 1921 an eine Firma für 25 000 Goldmark verkauft worden, und diese Firma habe es an die Stadt Berlin fir 770 000 Goldmark weiter verkauft, ohne den Vorbesißer aus dem Gewinn von 745 000 Mark irgendwie zu entschädigen. Den Regierungsentwuxf bezeichnete der Redner als ganz. unzulänglich. Meichsjustizminister Hergt erklärte, die Reichsregierung wolle auf: dem Gebiete der Kleinrentnerfürsorge 25 Millionen zur Verfügung een zur Verstärkung der. Bezüge. ‘Der Nückgriff auf das sonstige ermögen des- Kleinrentners solle verhindert und ferner jau nach Moöglichkeit bedürftigen Inhabern von aufgewerteten Hypotheken und so weiter durch Auskauf ihrer Forderungen sofort Geld verschafft werden. . Der NReichsfinangminister beabsihtige, den Antrag EGmminger (betr. Barablösung- der - Auslosungsrehte von Personen über 65 Jahre, die niht mehr als 3000 #4 Einkommen haben) durchzuführen und daneben in mögli weitem Umfange bei Bé- dürftigkeit Vorzugsrenten zu gewähren. Der Minister wies dann die von Dr. Best geäußerte Annahme zurück, daß die Regierung guf den Neichsgerichtspräsidenten Dr. Simons mit Bezug auf [eine brief: Lichen. Aeußerungen zur Aufwertungsfvrage irgendeinen Druck ausgeübt habe, und verlas in diesém Zusammenhange ein persönliches Schreiben von ihm an den Reichs8gerichtsprästdenten. Wie man auch vor 114 Jahren zur Aufwertungsfrage gestanden habe, es müsse jeßt daran festgehalben werden, daß das vom. Reichstag nach |{chweren Kämpfen geschaffene Aufwertungsaeseß ein Werk von Dauer bleibe. Dieses Geseß habe wesentlich zur Festigung der Währung beigetragen, und ‘es habe den Gläubigern sehr reale Werte gebraht. Der 1m nächsten Jahre in Kraft tretende höhere Zinsfuß von 5 vH für Auswertungshypotheken werde die Lage der Gläubiger weiter ver- bessern. Der Minister wies weiter auf die Entwertung der Privat- forderungen im Auslande hin. In Belgien sei der Anspruch der Glaubiger auf 20,5 vH der ursprünglichen Forderung gesunken, in rankteih auf 20,5 vH, in Italien auf 22,7 vH, in Danzig auf 45 vH (und zwar hier ohne Rückwirkung). Freilih müsse dabet aud ‘die Kaufkraft der Gelder in den einzelnen Ländern berüsichtigt werden, zum Vergloih geeignete Indices ständen niht zur Ver- fügung. Das Aufwertungsgeseß habe den Verwaltungsbehörden, Hypothekenbanken, Versicherungsanstalten- usw. eine Niesenarbeit auf- gebürdet, die niht mühelos vertan sein durfe. Nach Mitteilungen der ‘Länder sind bereits ctwa 81 vH aller Aufwertunassachen 66 vH dèr Grundbuchsächen erledigt. Die meisten Länder hoffen, bis zum Ablauf dieses Jahres fertig zu werden. Erfreulich sei, daß seit dem 1. Januar 1927- den Pfandbriefgläubigern mit 414 vH verzinsliche Viguidationspfandbriefe ausgehändigt würden. Angesichts des Len gébungswerks: von 1925 und der Niesenleistungen in der Zwischen- eit ‘Tei- ‘die Agitation der Anhänger einer verstärkten Aufwertung smerzli zu bedauern. Wenn in dem neuen Volksbegehren der ¿völkerung eine hundertprozentige Aufwertung in M gestellt wird, so muß das ‘ine bedenkliche Beunruhigung - in die deutsche Bevolkerüng tragen. Sehr bedentlich is auch die Wirkung dieser Agitation auf das Ausland. Der geschäftlihe Verkehr mit dem Ausland wird erschwert, wenn man infolge dieser Agitation die Lage der deutschen Schuldner als ungewiß darstellt. Andererseits müssen so hobe- Aufwertungspersprehungen zur Uebershäßung der wirtschaft- ichen Leistungsfähigkeit Deutschlands im Ausland beitragen. Mehr Selbstbeschränkitng übt dagegen die juristishe Arbeitsgemeinschaft, wénn die Negterung sich ihre Forderungen auh nicht überall zu cigen machen kann. Vier Leitgedanken erfordern es, sich auf die unbedingt notwendige Ergänzung des Aufwertungsrehts zu beschränken: 1. das Erfordernis der Kontinuität der Gesehgebung, 2. Rücksicht auf die Wirtschaft des gesamten deutschen Volkes, mcht etwa nur einzelner Berufsstände, 3. Vermeidung einer neuen Erschütterung des Real- kredits, der in den leßten 114 Fahren sorgsam gepflegt worden ist und dur neue Experimente in der Aufwertungsgeseßgebung nicht

néue Erschütterungen erleiden dürfe, 4. Rücksiht auf die Arbeits- |

kraft der Verwaltungsbehörden und Gerichte. Eine grundlegende Aenderung der Aufwertungsbestimmungen sei mit dem vorhandenen Beamtenpersonal \{lechterdings niht mehr zu bewältigen, eine Ver- mehrung des Personals nah Auskunft der Landesjustizverwaltungen nicht möglich. Aus allen diesen Gründen hält der Regierungs- entwurf an den Grundlagen der Aufwertungsgrundlagen fest. Er

bringt nur Bestimmungen, durh die unvorhergesehenen Auswirkungen

des Gesehes abgeholfen und verschiedenen Schiebunaen ein Ende

gemacht werden foll, die sih bei der Anwendung des Gesebes gezeigt |

rihtet an die Abgeordneten den dringendsten Appell: LUeberwinden Sie sch selbst und helfen Sie mib, daß nun endlih die neue Be- unruhigung beseitigt wird, und wir für den Wieder- aufbau Deutschlands die endgültige feste Grundlaae bekommen! Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) gab folgende Erklärung ab: Die in der jeßigen Koalition ‘vereinigten Parteien sind dieselben, die im Sommer 1925 die hart umstrittenen Aufwertungsgeseßze angenomnten haben. Sie haben sich {hon damals nicht verhehlt, daß diese Geseße mancherlei Härten im Gefolge haben würden, die im Volke lebhafte Unruhe und tiefe Verstimmung auslösen müßten, und glaubten, daß es Sache der sozialen Fürsorge sein müsse, hier helfend einzugreifen. Die verflossenen 1% Fahre aben. gezeigt, daß darüber hinaus bei Anwendung der Auf- wertungsgeseße noch unvorhergesehene Fälle von Unbilligkeiten zutage getreten sind, und daß auch die bisher erlassenen sozialen Fürsorgemaßnahmen nicht ausgereicht haben, der Not der von der «Fnflation Geschädigten ausreichend zu steuern, Die Regierungs- parteien begrüßen es daher, wenn die Reichsregierung durch die Bereitstellung neuer Mittel den Geschädigten eine weitere Hilfe ozialer. Art bieten will, und daß sie durch ein Sondergesey auch le Unvollkommenheiten des Hypothekenaufwertung8sgeseßes nach den Erfahrungen der Vraxis ausgleihen will. Die Regierungs- parteien waren sich einig, daß an den Grundlagen der Auf- wertungsgeseßgebung niht gerüttelt werden dürfe, weil sonst die gesamte deutshe Wirtschaft gefährdet, die Rechts\sicherheit gestört Und die Abwicklung der Aufwertung auf Jahre hinaus vereitelt werden würde. Darüber, was zu diesen Grundlagen zu rechnen et, haben, wie offen zugegeben werden soll, auch unter den Regierungsparteien zunachst Meinungsverschiedenheiten geherrscht, insbesondere darüber, ob auch in der Frage der Rückwirkung und

Haben. Die Neichdregierung

Absicht der |

| mieden werden, die wirtschaftlichen

Verlin, Mitiwoch, den 23. März

der Kauspreisrestforderungen einer weiteren Erleichterung zugestimmt werden könne. Sie häben sich aber schließlich dahin geeinigt, daß die Grenzen der in der Regierungsvorlage enthaltenen Vorschläge innegehalten werden müssen, wenn nicht die angedeutete Gefahren zur Erschütterung der Wirtschafts- ordnung und dex Rechtspflege führen sollen. Die NRegierungs- parteien stellen sich deshalb hinter die Décismirrinlonriage und bitten, unter Ablehnung aller weitergehenden Anträge zum Hypothekenaufwertungsgeseß sie zur Grundlage der Verhandlungen im Recht8aus|\huß zu machen. Die Weiterberatung wurde dann auf Sonnabend vertagt.

Der Reichs8tags8auss\chuß für Rechtspflege seßte, nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zti- tungsverleger, am 19. d. M. die Beratung der Aufwer- tu ngLanträge fort. Abg. Dr. Jörissen (Wirtschaftl. Vereinig.) vertritt die Wünshe und Vorbehalte gegen die Voll- macht, die der Regierung zur Abstellung der besonderen Härten bei der Anleiheablösung und der Hypothekenaufwertung gegeben werden. Eine Volksabstimmung über diese Frage lehne seine esraftion ab. Später könne man wohl, wenn die Verhältnisse fich kousolidiert hätten, vielleiht einmal an eine Abgabe vom neuen Vermögen denken, zurzeit nicht. Abg. Keil (Soz.) vermißt eine Stellungnahme der Ländervertreter, die wie Würt- temberg gegen die Vorlage gestimmt hätten. (Justizminister Hergt: Württemberg hat nicht dagegen gestimmt.) Abg. Keil: Die Vorlage werde mcht zur Beruhigung dec sparenden Bevöl- kerung beitragen. Anscheinend denke man nicht an eine Erhöhung des Ablösungssabes für die Gemeindeanleihen. Eine Aufrollung derx Gesamtfrage der Aufwertung würde das deutshe Wirtschafts- leben von neuem verwirren, man dürfe deshalb nur solche Einzel- fragen angreifen, die die Gesamtwirtschaft niht berührten. Frei- lich seien in diesem Rahmen noch erhebliche Verbesserungen der Aufwertung über die Regierungsvorlage hinaus möglich, z. B. bei den Restkaufgeldern. Eine maßvolle Fndividualaufwertung sei heute noch möglich, z. B. wo offensihtlih der Schuldner sih auf Kojten des Gläubigers stark bereichert habe. Der Stichtag des 14, Juni sei seinerzeit ganz I gewählt worden. Die stärkere Leistungsfähigkeit der gesellshaftlihen Unternehmungen mache wohl eine bessere Aufwertung der Obligationäre möglich; das’ gelte auch von den Versiherungsunternehmungen und den Banken, die sogar eine Hypothekenaufwertung ablehnten. (Staats- E «Joel: eßt liegt ein höchstgerichtlihes Urteil vor, das diese Verfahren verurteilt.) Diese Entscheidung kenne er nicht. Warum sollten nicht langfristige Bankeinlagen aufgewertet werden? Aehnlich stehe es bei den Sparkassen. Jn Württemberg seien manche Sparkassen freiwillig über den Mindestsay hinaus- gegangen; man könnte auch die Sparkassen anderer Länder dazu veranlassen. Seiner Partei liege daran, wegen der kleinen und fleinsten Sparer sehr. viel. Wie weit seien die Vorarbeiten für die Aufwertung der Einlagen der Fabrik- und Werksparkassen gediehen? (Fustizminister Hergt verweist auf die Mitteilung des NReichswirtschaftsministers, daß er darüber statistishe Auskunft geben werde.) Es wäre richtiger gewesen, den Reichsgläubigern ein verzinslihes Papier in die Hand zu geben. Er fordere aller- dings keine Goldmark-Ablösung, er fordere keine wirtshaftspoli- tische Unmöglichkeit. Abg. Schetter (Zentr.) meint, daß die Aufwertungsgeseße eine Beruhigung in den Kreisen der Gläubiger und Schuldner gebracht und namentlich ermögliht hätten, Familienstreitigkeiten durch Vergleich zu \s{chließen. Es müsse ver-

Gefahren wieder heraufzu- beschwören, die mit der Geseßgebung von 1925 vermieden werden forten, Die etwaigen Gewinne des städtischen Hausbesibes wür- en mit der Hauszinssteuer zum allgemeinen kommunalen Besten ergriffen. (Zuruf: ländlicher Grundbesiß!) Der ländlihe Grundbesiß verde demnächst besonders angefaßt werden, soweit sein Vorteil nicht chon durch neue Vershuldung überhaupt verschwunden sei. An gewissen Aufwertungsgrundsäßen wolle seine Partei nicht rütteln lassen. Je mehr man die Aufwertung ändere, desto größer würde dèr Unterschied zwishen Aufwertungsgläubiger und Ablösungs- gläubiger. Die Vorschläge des Abgeordneten Best seien mit den Grundsäßen von 1925 nicht durhaus vereinbar, sie verewigten den Streit zwischen Schuldner und Gläubiger und bringen zum Teil eine unerträglihe neue Belastung und Verschuldung. Keine cinzige der Sl ariugen des Abgeordneten Best könne be- wiesen werden. Das Nationalvermögen bestehe doch in Sach- werten, aber nicht in Schulden der einzelnen Volks8genossen unter- einander. Herr Best spreche auch nicht von unseren Schulden an die Kriegsgegner. Durh unproduktive Ausgaben sei ebenso wie durch die inneren Kriegslasten unser Nationalvermögen ge- \{chmälert worden. Die Daweslasten würden nicht dadurch auf- gehoben, daß wir etwa eine künstlihe innere Verschuldung neu schaffen. Die Terminverschiebung für Restkaufpreise werde immer neue Streitfälle s{chaffen. Der maßlosen Agitation müsse ein Riegél vorgeschoben werden. Die Zentrumspartei werde für die Regierungsvorlage stimmen. Nicht das Höcbstmaß dexr materiellen Gerechtigkeit könne den Ausschlag geben, sondern nur die Rücksicht auf das Gésamtwohl. Die Frage der Aufwertung bei den Gemeinde- sparkassen könne noch in der Einzelberatung geprüft werden; manche YBemeinden würden wohl zu höherer Aufwertung in der Lage sein. Eine Reihe von Ländern und Gemeinden hätten allerdings den Min-

| destsaß der Aufwertung zum Normalsaß gemacht. Vielleicht könne

Herr Keil deswegen auf seinen Parteigenossen, den preußischen cFnnenminister einwirken. Bei einem großen Teil der Banken ei das Vermögen mit der Fnflation verschwunden. Fm Gegen- zu Dr. rFörissen meine er, daß eher eine Rückverlegung auf den 1. Fanuar 1926 in Frage komme, als eine Vordatierung, Abg. Freiherr v. Richthofen (Dem.) nènnt die Vorlage ziem- lih dürftig, man müsse sie zu verbessern suhen. Auch er stimme für die Vorlegung des Termins auf den 1. Januar 1926 statt 1. Funi. Eine gänzlihe Neugestaltung des Aufwertungsrectes sei aus allgemeinen und wirtschaftlichen Gründen unmöglich; das erkannten auch die Demokraten an, die seinerzeit dem Geseß nicht zugestimmt hätten. Bedenklich sei an dem Regierungsentwurf die allgemeine Vollmacht, die der Regierung für eine weitere Ab- änderung des Aufwertungsrechtes in allzu umfassender Weise gegeben werde. Allerdings müsse alles geschehen, um die s{chwersten Fehler des Aufwertungsgeseßes zu beseitigen, aber eine weitere Abänderungsmöglichkeit durch die Generalvollmacht für die Re- gierung dürfe nicht verewigt werden, weil dies für die allgemeine E niht erträglich sein würde. Zu prüfen sei, ob man nicht über den Geseßentwurf hinaus die einseitige Härte- klausel, die so unzählige Prozesse zur Folge habe, ganz beseitigen e Die 25 prozentige Aufwertung sei auch ohne die Härte- lausel tragbar, mit dieser ihrer Meinung seien die Demokraten auf dem richtigen Wege gewesen. Die Frage des Restkaufgeldes müsse ciner gerehteren Lösung entgegengeführt werden, und es fei weiter zu prüfen, inwieweit den durch die Fnflationsverkäufe Geschädigten durch Verleihung gewisser Rechtsansprüche geholfen werden könne. Für die .Aufwertung der Sparkassen müsse eine einheitlihe Regelung im ganzen Reiche erfolgen. Für die Werk- spar- und Pensionskassen müsse ein Mindestsaß der Aufwertung festgeseßt und dieser evtl. durch s\taatlihe Zuschüsse garantiert werden. Die Absicht der Regierung, für die Rentnerversorgung weitere Mittel zur Verfügung zu stellen, sei zu begrüßen, aber man solle den notleidenden Kletnrentnern einen Rechtsanspruch zusichern, der sie von dem Odium der Almosenempfänger befreite. Die Treuhänder der aufwertungsverpflihteten Versicherung8gesell- haften sollten gehalten werden, zu einem baldigen Termin, etwa dem

P R C PE P L MEDESE M E 1. Juli ds. Js., eine Mindestquote bekannt zu geben und jedem aufwertungsberectigten Versicherten eine Bescheinigung über die Höhe seines A IPLRGe auszuhändigen, damit die Versichers ten etwas Tatsächliches in die Hand bekommen, um ihren Kapitals anspruch veräußern odec beleihen lassen zu können. Gemäß dem Antrag der demoftratishen Partei bezüglih einer Umgestaltung der Anleiheablösungs\{huld müßten die ungezählten Volksmassen, die in s{hwerster Zeit dem Vaterland ihr Geld gegeben hätten, wenigstens eine 12% prozentige Aufwertung bekommen. Das Abs- lösungspapier müsse an der Börse einen Kurs erreichen können, der einer 12 prozentigen Aufwertung des Altbesivzes ene Gegenüber den An: riffen des Abgeordneten Best auf den Reichs- minister Dr. Kü7z beierti Redner, daß Herr Külz bei Abweisung des Volksbegehx ens v höhere Aufwertung der Reichs- und Staatsanleihen nah der Bestimmung der Reichsverfassung vers fahren habe. -— Hierauf vertagte sich der Ausschuß.

Der Rechts8ausschuß des Reichstags führte gestern die allgemeine Aussprache über die Aufwertungsanträge und die Regierungsvorlage zu Ende und beschloß, in der Spezial- beratung zunächst die Frage einer Zulässigkeit eines Volksent- \cheids zur Ent}cheidung zu bringen, dann den Regierungsgeseß- entwurf zu beraten und alsdann die Frage einex Aufwertung der Wertsparkafsen zu prüfen. Zuleßt joll dann in Verbindung mit dem Reich8finanzministerium die Frage geprüft werden, ins wieweit eine Besserstellung der Kriegsanleihe-Altbesißer gegen- über dem jeßigen Anleiheablösungsgeseß möglich ift.

v

Der Haushalts8ausschuß des Reichstags sebte gestern unter dem Vorsiß des Abg. Heimann (Soz.) die Bes ratung des Etats 1927. fort, und ¿zwar bei den noch rücéständigen Positionen des Reichsverkehrsministeriums. Auf Antrag des Berichterstatters Abg. Dr. Quaas (D. Nat.) werden, nah dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, für den Luftverkehr nah Südamerika 1,8 Mil- lionen Mark bewilligt, Ein Antrag, zwei Millionen Mark der Eckener-Spende zuzuwenden, wird zurückgezogen. Von Regierungs» seite war dazu exklärt worden, daß bindende Versprehungen an die Eckener-Gesellschaft niht gemacht worden seien, daß aber mit der Zurückziehung des Antrages noch nicht eine Beihilfe end- gültig abgelehnt sei. Nur der gegenwärtige Augenblick erlaube diese Zuwendung niht. Berichterstatter Abg. Dr. Quaaß (D, Nat.) begründet namens der Regierungsparteien einen Antrag, den er als Mindestantrag kennzeichnet und der die Streichung und Herabseßung einer Reihe von Titeln für Kanalbauten und Vor«- arbeiten dazu enthält, die mindestens vorzunehmen seien. Der Antrag fordert zunächst Streihung des Ansates für die „Vors arbeiten am Ausbau der Weser von Hann. Münden bis Minden (Westf.) in Höhe von 125 000 Reichsmark. Abg. G il de- meister (D. Vp.) weist darauf hin, daß das Reich für diese Vors arbeiten doch nur die Hälfte beisteuere. Er verstehe nicht, wie diese geringfügige Summe für die bloße Untersuchuns der Möglichkeit des Ausbaues bestritten werden könne. Das erscheine ihm niht als richtige Sparmaßnahme. Die Streihung wird trobdem ge- nehmigt. .— Dérx. Titel Verstärkung. der ErsaßAa beshaffung abgängigen Geräts der Reichs84 wasserstraßenverwältung in Höhe von §8 Mils lionenRei{8mar k wrid nah kurzer Besprechung, an der sich auch der Reichsverkehr8minister beteiligt, auf 2250000 Reichsck mark herabgeseßt. Dex Kompromißantrag der Regierung82s parteien beantragt fermex beim Rhein- und Weser-Kanäl den Ansaß „Lippe-Kanal Wesel—Datteln“ von 16,2 Millionen auf 15 (fünfzehn) Millionen und den Ansaß „Lippe- Kanal Hamm— Lippstadt“ von 4 auf 2 Millionen herabzuseßen. Preußischer Ministerialdirektor N o bi 8 empfiehlt, wenn das Reich durchaus sparen müsse, die zweite Strecke vorläufig - ganz zu streichen, Der. Verkehrsminister widerspviht einer weiterew Kürzung über den Kompromißantrog hinaus. Dem “Komo promißantrag wird entsprochen. Der Antrag fordert Eee Streichung des Ansabes für die „Kanalisierung der Weser von Minden bis Bremen“, erster Teilbetrag 1ifit 8 Millionen Mark. Abg. Gildemeister (D. Vp.) spriht sein Befremden über diesen Antrag aus, weil es fsih hier mehr um eine Korrektion, um eine Schiffbarmahung der Weser, als um eine Kanalisierung handele. Preußischer Ministerialdirektoxr Nobis erflärt im Namen der beteiligten Länder, daß. mit dieser Streilung der Weser-Kanalisierung der ganze Mittellandkanal gefährdet sei, weil ihm das Wasser fehlen werde. Fm Namen Preußens und der beteiligten Länder erhebe er Widerspruch gegen die Streichung. Geid habe man doh 5. B. für den Neckdar. Aba Ersing (Zentr.) weist darauf hin, daß für den Neckar nur 4 Millionen für den Mittelland-Kaval noch immex 29 Millionen gefordert würden. Die 8 Millionen Reichsmark als erster Teilbetrag für die Kanalisierung dex Weser von Minden bis Brenten werden ent-4 sprechend den Beschliissen des Unterausshusses gestrichen. Angenommen ird eine Resolution des Abg. Lejeunes Fung (D. Nat.), worin die Reichs8régierung ersucht wird, dent Reichstag eine Vorlage zu machen, dur“ den die für den weiteren Ausbau des Mittelland-Kanals, des Fhle-Plauer-Kanals, des Oder-Spree-Kanals, des Neckar-Kanalis und des Donau-Main-Kanals exrforderlihen Ausgaben be4 sonders außerhalb des Haushaltsplans angefordert werden. Durch die Vorlage sind insbesondere zu klären und dur! besondere Denkschriften zu erläutern: Das Gesamterfordernis, die Art der Gewinnung der exrforderlihen Wassermengent, die Aenderung der Wasserverhältnisse im Kanalgebiet, Vera kehrsgewinnung und Verkehrsverschiebung, volkswirtschaft« lihe Wettbewerbsverschiebungen, der Ausgleih für die be4 nachteiligten Landesteile, die Rüekwirkungen auf dew Eisen« bahnverkehr, die Gisenvahnttnanzen und die Kohlendeckung. Es folgte die Beratung des Etatstitels, der zur S Ali D des Kanalbaues östlih Hannover einschließlih de mit dem Bauzweck im wirtschaftlihen Zusammenhange stehenden Grunderwerbes und für Vorarbeiten und Bauausführungen ant Südflügel 40 300 000 Reichsmark erfordert. Der Mere Laas verlangte, daß ea Etatstitel um 20 Millionen Reichsmar gekürzt werde. Außerdem lag ein Antrag vor, wona die Baus ausführungen am Südflügel zunächst unterbleiben sollen. Hierzu erklärte der säcsishe Gesandte Gradnauer: Wis bereits in der Sißung des Haushaltsausshusses am 15. d. M, unf Ausdruck gebracht wurde, müssen die beiden am Südflügel es Mittellandkanals beteiligten Länder Sachsen und Anhalt gegen den Antrag auf Kürzung des Etatstitels um 20 Millionen Reich8s mark entschieden Einspruh erheben. Sie stüßen LA dabei in erster Linie auf die gwishen Reich und beteiligten Ländern übex den Vau des Mittellandkanals geschlossenen, vom Reichstag und Reichsrat gebilligten Staatsverträge von 1920 und 1996, lau denen der Bau des Südflügels zum integrierenden Bestandtei des Bauprogramms für den Gesamtkanal geworden ist. Sachsen und Anbalt müssen gemäß den Grundsäßen von Loyalität und Vertragstreue unbedingt auf der Wahrung der ihnen aus diesen Verträgen zustehenden ‘Rechte bestehen, wie sie solchenfalls ihrers seits sich an die—ihnen durch die Verträge auferlegten Vers »flihtungen für gebunden erachten. Außerdem muß mit allen rnst darauf hingewiesen werden, daß durch die gi ‘aria “ha Baues des Südflügels der einheit iche Charakter des Baus programms des Mittellandkanals, das die Hauptstrede und die