1927 / 71 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Mar 1927 18:00:01 GMT) scan diff

beklagen. Jch glaube, daß auch Herr von Richter sih nun innern wird. (Zuruf des Abg. von Richter D Dp M kenne die Sache ganz genau! Heiterkeit.) Jch glaube, daß im Herbst 1925 mein verehrter Herr Mitarbeiter, Herr Dr. Meister, in einen seelishen und amtlihen Konflikt kam. zwischen seinen le S als Staatssekretär des politishen Ministeriums und einer Stellung innerhalb der Deutschen Volkspartei. Fn diesem Konflikt hat im Herbst 1925 Herr Dr. Meister mir seine Demission angeboten. Jch war aber ein zu großer unverbesser- liher Optimist, als daß ih nicht hätte den üblen Eindruck ver- meiden wollen, der gerade damals durch das Ausscheiden des Staatssekretärs Dr. Meister hervorgerufen worden wäre. Fch wollte die Große Koalition, damit wir Verfassungsreformen durchseßen konnten. Denn mit einer Stimme Mehrheit kann man ein so roßes Werk nicht fördern. Die Deuts{he Volkspartei sollte in ie Regierung einbezogen werden; aber sie ist draußen geblieben. Wenn mein Amtsnachfolger dex Meinung gewesen 1}, daß er zu seinen engsten Mitarbeitern dasgrößte Vertrauen haben müsse, und wenn er glaubte, daß er dieses Vertrauen zu Dr. Meister nicht habe, dann muß es sein Recht als Ministec sein, sich von ihm zu trennen. Eine gewisse Besserung ist darin zu erblicken, daß die Fälle immer seltener werden, wo immer wieder Schauer- geshichten im Plenum erzählt werden, die bereits im Haupt- S diWuß besprohen worden sind. Dieses Verfahren hat aller- dings gestern Herr Baecker wieder aufgenommen. Wenn der Abg. Baecker weiter behauptet hat, daß die Deutshnationalen mix Dank bezeigt haben für meine Haltung iw Fahre 1923, so hade ih davon nichts gemerkt. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall. Die deutshnationalen Minister im Reiche haben jeßt die neuen Symbole beschworen (Zurufe rechts: Auch die alten). Jch er- warte von dem Schwur auf die Verfassung, die die deutshnatio- nalen Reichsminister geleistet haben, vor allem eine politische Besserung ihrer Presse und ihrer Versammlungen. Wenn das eintritt, sind wir der Beilegung der Flaggenfrage bedeutend näher gekommen (Abg. Kilian [Komm.]: Sie sind ein unverbesserlicher Optimist!) Der Redner erwidert: Herr Kilian, ih glaube, ohne einen gewissen Optimismus kommen Sie in Jhrer Partei über- haupt nicht weiter. (Große Heiterkeit.) Der Redner weist die Vorwürfe gegen die angeblihe Jnkongruenz zwischen Preußen und dem Reiche zurück. Was den Sms anlangt, daß ih den früheren Attaché Jänicke in den preußishen Dienst aufgonommen habe, so verweise ih darauf, daß ih mich in dieser Frage mit dem Reichspräsidenten in Verbindung geseßt hatte. Fh verweise darauf, daß seinerzeit Reichsinnenminister Dr. Koch festgestellt hat, daß zwischen Reich und Preußen durchaus keine JFnkongruenz vorhanden ist. Auch der seinerzeitige Reichsinnenminister Schiele hat bestätigt, daß alle Fragen zwischen Preußen und dem Reich ohne Reibung gelöst worden sind. Kann man vielleicht von einem Mißverbältnis zwishen dem preußischen Wohlfahrtsminister und dem Reichsarbeitsminister sprehen? (Große Heiterkeit.) AlUer- dinas besteht eine Fnkongruenz. und zwar zwischen dem preußischen Polizeiministerium und dem Reichswehrministerium. Und diese Jnkongruenz wird bestehen und so lange bestehen müssen, solange es das ReichEwehrministerium verabsaumt, gegen Eigenmächtig- feiten von Reichswehroffizieren vorzugehen, die die Sicherheit des Staates gefährden können. (Sehr richtig! in der Mitte und links.) Jept, wo nach den Fememordprozessen der Schleier über den Fememorden gelüftet ist, kann ich sagen, daß es sih bei den Dingen in Küstrin und Spandau um die Vorbereitung von Putschen handelte. Von den Arbeitskommandos wußte das preußische Staatsministerium seit dem Sommer 1922. Was aber im Sep- tember 1923 im Spandau in Trupps von hunderten Personen ver- sammelt war, das waren keine Arbeitskommandos. Das waren Leuten, die regelrecht exerzierten. Jch stelle hiermit ausdrüdcklich fest, daß von einer Amnestie dieser Leute nie im geringsten die Rede gewesen is (Lebhaftes Hört! Hört!) Jh freue mich auch, daß 1ch diese Amnestie versagt habe. Denn ohne das wäre das größte Unglück aeshehen. Nah dem Mißlingen des Küstriner Putsches hat mix Reichswehrminister Dr. Geßler seinen Dank ausge\prochen und gesagt, daß ih die Dinge richtiger sehe und daß durch meine Maßnahmen ein großer Schaden abgewehrt worden ist. (Lebhaftes Hört! Hört!) Wir im preußischen Polizeiministeriuum waren bis u meinem Ausscheiden dauernd bemüht, die Jnkongruenz mit dem Reichswehrministerium auf das geringste Maß zu beschränken. Jh erinnere daran, daß der Offizier Budzinski sih bei mir im No- vember 1922 als Spizel gegen die Reichswehr gemeldet hat. (Leb- haftes Hört! Hört! links.) Wenige Monate später ist er auf einen vertrauecnsvollen Posten im Reichswehrministerinm berufen worden. Mit allem Nachdruck weise ih die Unterstellung des Abg. Baecker zurück, daß die preußische Polizei d in hrer LTätig- keit von Spibeln bedienen läßt. (Lebhastes Bravo! links und Rufe: Unerhört!) Mit großem Bedauern muß ih feststellen, daß auch der Abg. v, Richter von einer Fnkongruenz zwischen Preußen und dem Reich gesprochen hat. (Abg. v. Richter |D. Vp.] bestreitet das in einem Zwischenruf.) Jch sreue mih über diese Richtig- stellung. Jh muß aber seine Angriffe gegen die Sozialdemokraten wegen ihres Verhaltens bei der Regierungsbildung im Reiche zurückweisen. Die Sozialdemokraten waren durch ihren Beschluß vom 10. Janrar durchaus bereit, in die Große Koalition einzu- treten, aber auch eine Regierung der Mitte zu unterstüßen. Es hat sich aber bei den Verhandlungen herausgestellt, daß diese g ereitshaft der Sozialdemokraten an dem Verhalten der Deutschen Volkspartei gescheitert ist. Die damalige Politik der Deutschen Volkspartei war angezeigt durch die Rede ihres Parteiführers Scholz. Dem Abg. v. Richter erwidere ih weiter, daß man sich nie freiwillig aus der Regierung herausbegeben soll. Denn wenn mau das tut, hat man später kein Recht, auf die andern zu {chimpfen. Vor allem werfe ih Herrn v. Richter vox, daß er zu uns so herablassend und anmaßend gesprochen hat, js als ob er die Zusammenseßung der zukünftigen preußischen Regierung zu bestimmen habe. Zur Liquidierung des Ruhrkampfes und zu vielen anderen wichtigen politishen Regierungsverhandlungen war die Sozialdemokratie notwendig. Es geht aber nicht an, die Sozial- demokraten heute einzuspannen und morgen zu sagen: Der Karren ist nun flott, jeßt könnt ihr gehen! Welche Parteien zur nächsten Koalition in Preußen zusammengehen und wie die einzelnen Siße verteilt werden, darüber werden die Wähler ein gewichtiges Wort zu sprechen haben. Wenn Sie (nah rechts) der Auffassung sind, bei den nächsten Wahlen zu profitieren, so gehen meine olitishen Freunde mit noch größerer Erwartung n en Wahlkampf. (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Jch hoffe, daß wir in den Reichstag und den rb dia Land- tag so stark einzichen werden, daß wix die Ratschläge der Deutschen Volkspartei gänzlih entbehren können. (Sehr gu?! links.) Damit gebe ih aber meinen grundsäßlihen Standpunltt niht auf. Nur sind politische Gegner zu einem Zusammen- arbeiten um so eher zu gebrauchen, je mehr man sie entbehren kann. (Heiterkeit! lebhafie Zurufe bei der Deutschen Volks- partei.) Jn der Reichsregierung sind Sie (zur Deuts yen Volks- i doch an die Wand gedxUckt, daß Sie quietschen. (Große nruhe rechts und Zurufe: Das ist staatsmännish!) Mir liegt doch daran, nachdem Sie (zur Deutschen Volkspartei) in den leßten wei Jahren geirrt haben, Fhnen zu empfehlen, die nächsten zwei ahre zu benuyen, um sih eines Besseren zu besinnen: Es ist nicht wahr, was Herr von Richter gestern behauptet hat daß man die einflußreihen Posten nah dem Parteibuch beseßt. Und wenn es wahr wäre, dann wäre es keine Spezialität des preußischen Jnnenministers. Wie ist denn dex Posten des Reichsverkehrs-

ministers beseßt? (Zuruf des Abg. Stendel [D. Ag N L máännish! Gelächter links.) Sie denken wohl mit Wehmut

noch an Herrn Krohne. (Heiterkeit.) Der Posten des Reichsver- kehrsministers a wenn ih in Jhrer Terminologie reden darf, nur nah dem Mitgliedsbuch beseßt worden. Herr von Richter hat estern zugegeben, daß das alte System in der Beamtenbeseßung Fehler beging. Es beging nicht nur Fehler, sondern Torheiten. Was hat aber die Fraktion des Herrn von Richter getan, um diese Pet des alten Regimes zu korrigieren? Wir haben uns den besten Willen gegeben, diese Fehler des alten Regimes jeßt ju be-

seitigen. Wenn einmal eine Enquete veranstaltet werden könnte

man kann es nicht, weil man niht das Recht hat, nah der politi cheu Gesinnung cines Beamten zu sragen (Aha-Ruse rechts und aroße Unruhe) —, dann würde sicherlih das Ergebnis sein, das der Abg. Riedel schon andeutete, daß nämlih auch heute noch in der preußishen Regierung die deutshnationalen Beamten in der Mehrheit sind. (Sehr wahr! links.) kann man wohl von einer gewissen poliishen und wirtschaftlichen Konsolidierung sprehen. Aber in den Jahren 1923, 1924 und 1925 lagen die Dinge noch ganz anders. Sie dürfen es der Nepublik nicht verargen, daß fie zum Schuß des jungen Staats- gefüges Männer bestellte, die mit dem Herzen zur Republik stan- den. (Sehr wahr! links.) Vorgänge wie das Kapp-Verbrechen, der Erzberger- und der Rathenau-Mord haben gezeigt, wie not- wendig das war. Man wird aber ziveifellos immermehr dahin fommen, nur noch nah der Qualifikation zu fragen. (Sehr gut!) Die Torheit des alten Regimes bestand auch darin, daß es wert- volle Teile des Deutschen Volkes an der Verwaltung nicht be- teiligte. Das haben Sozialdemokraten, Demokraten und auch Zentrumsleute zur Genüge erfahren. Es hat shließlih mit dazu beigetragen, daß sich im November 1918, als das Alte stürzte, niemand fand, der für dieses Verflossene eintreten wollte. Und es hat auch nah dem November 1918 noch Zeiten gegeben, die durhaus ebenso ernst für den Staat waren. Fh erinnere an 1921 und 1923. Und wenn es 1923 nicht zu einem vollständigen Zusammenbruch auch des neuen Staates kam, so liegt das eben an der Tatsache, daß heute weiteste Teile des Volkes mehr mit dem Staate verwachsen sind als früher. Jch muß mich deshalb ganz besonders wundern, daß Herr von Richter davon sprach, das heutige System erziehe zur Charakterlosigkeit. Wer früher Nachtwächter war und zur JogialdemotratisYen Partei gehörte, bekam den blauen Brief. Es ist bei den Beratungen des Etats des Reichs- innenministeriums die Frage aufgeworfen worden, ob es dem früheren Kaiser gestattet werden solle, nach Deutschland zurüzukehren. abs Mm fruber Emmal JUV die Rückkehr des früheren Kronprinzen ausgesprochen, als der Adjutant des früheren Kronprinzen bei mir erschien und sagte, wenn der frühere Kronprinz zurückehren könnte, würde er sich nur áls Privatmann fühlen. Fh kann dem früheren Kronprinzen niht nahweisen, daß er dieses Versprechen gebrochen hat. Jch habe aber das Gefühl, als ob manche Ver- anstaltungen, die der Kronprinz Dee, geeignet waren, als Gelegenhciten besonders provoztierender Art benußt zu werden und eine besondere monarchistische Zuspibung zeigten. Was der frühere Kronprinz vielleicht niht beabsichtigte, 1st nun durch diese Provokationen eingetreten: eine Beunruhigung, die niht ge- eee werden darf durch die Rülkehr des Kaisers. Jh möchte eshalb die preußishe Regierung bitten, im Reichsrat dahin Stellung zu nehmen, daß eine Rückehr des Kaisers mindestens noh nicht erfolgt. Wir müssen alles tun, um den Entwicklungs- prozeß, der uns zu einer gewissen Konsolidierung shon heute ge- bracht hat, niht zu stören. Der Wiederaufbau wird fich nux in republikanischen Bahnens vollziehen. Der Wiederaufbau dieser Entwicklung wird nur republikanish-demokratish sein, oder die Entwicklung wird niht sein. Aus diesen Tatsachen muß die Folgerung gezogen werden. Bei Beratung des Ko publitHub geseßes muß die Le Staatsregierung auf den Standpunkt treten, daß eine Rückkehr des Kaisers im gegenwärtigen Augen- blick niht zu befitrworten ist. (Lebhafter anhaltender Beifall links.) S

Gegen 5/4 Uhr wird die Weiterberatung auf Freitag 11 Uhr vertagt. :

Deute

Parlamentarische Nachrichten.

Der Haushaltsaussch des Reichstags seßte die Beratung des Etats 1927 fort, und zwar mit den zurückgestellten Positionen des Haushalts des Re1chsministeriums für die beseyten Gebiete. Nach dem Bericht des Nachrichten- büros des Vereins Deutscher Zeitungsverleger begründete zunächst der Berichterstatter Abg. v. Guérard (Zentr.) namens der Re- gierungsparteien einen Sammelantrag, der die übrigen Anträge zur Auffüllung des Härtefonds usw., zur Beseitigung der Schluß entshädigungen aus dem Ruhrkampf, der Saargänger usw. über- flüssig machen soll. Der Antvag lautet: „Der Reichstag wolle beshließen: Zwecks Ermöglihung einex verstärkten Fürsorge für unter den e notleidende, beseßte und geräumte Gebiete ausreihende Mittel O und zwar füx kulturelle Fürsorge im beseßten Gebiet drei Millionen Mark, für laufende Unterstüßung der Frankenempfänger an der Saargrenze drei Millionen Mark, zur Förderung von Wirtschaft und Arbeit im E Gebiet ahthunderttausend Mark, für defóndeui Zwecke des beseßten Gebietes vierhunderttausend Reichsmark. Zur Beseitigung der Notlage bei den Gemeinden, mittleren und kleineren Betrieben im Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft sowie bei den Angesiellten und Arbeitern im beseßten und geräumten Gebiet, ferner zur Erledigung der fristgereht gestellten Anträge auf Bewilligung von Beihilfen aus dem Härtefonds dreißig Millionen Reichsmark.“ Dieser Antrag enthalte gewissermaßen die Schluß- abrechnung über die Schäden aus dem Ruhrkampf usw.; man müsse endlih hier den Schlußstrih machen. Unter Ablchnung anderer Anträge wurde dieser Sammelantrag angenommen Es folgt die Beratung der Aenderungsanträge zur zweiten Beratung des Haushalts des Reichstags. Es handelt sih dabei in der Hauptsache um die Mehrkosten, die die Untersuhungsausschüsse in personeller und sahlicher Art erfordern, ferner um notwendige bauliche Veränderungen und Verbesserungen und Erhöhung der Aufwandsentschädigung des Präsidenten usw. =— Direktor beim Reichstag Galle begründet diese Mehranforderungen des Reichs- tagsvorstandes im einzelnen und wies nach, daß sie im großen und ganzen zwangsläufig sind. Die Erhöhung der Aufwands- entshädigung für den Präsidenten wird genehmigt. Die Erledigung der übrigen Anforderungen wird vorläufig zurückgestellt bis zur Klärung im Benehmen mit dem Finanzministerium. Beim Haushalt des Reichs8ministeriums für Ernährung Und Landowi x ti ch aft wird der Aenderungsantrag Dr. Spulerx (D, Nat.) und Genossen besprochen, „zur Ge- währung zunächst unverzinslicher, langsristiger Kredite zur Förde- rung des deutschen Flahs- und Hanfbaues sowie zur Verwertung und Aufbereitung der gewonnenen Erzeugnisse 250 000 Reichsmark L bewilligen“, Die Abgg. Diet ri ch- Baden (Dem.) und Fehr (Bayer. Vp.) befürworteten den Antrag als eine Pro- duktionsförderung, die einen Ersaß für Baumwolle darstelle. Abg. Schmidt -Cöpenick (Soz.) tritt dem Antrage bei, das Geld könne ja bei den Fonds für die Technische Nothilfe erspart werden. Ministerialdirektor Dr. Lothholz widerspriht aus grundsäß- lihen Erwägungen neuen Bewilligungen, weil sonst die Balancie- rung des Etats in Gefahr gerate. E Dr. v. Guérard (Zentr.) schlägt vor, jeßt den Antrag abzulehnen, aber bis zur dritten Lesung die Deckungsfrage festzustellen und den Antrag dann wieder einzubringen. Der Ant rag wird jedoh mit zehn gegen neun Stimmen vom Haushaltsausshuß angenommen. van wird ein Antrag der Abgg. Fehr (Wirtschaft. Vereinig.) und Ba hme ier (Wirtschaftl. Vereinig.) angenommen, worin die Reichsregierung ersuht wird, bei Aufstellung des Haus- halts 1927 in Rücksicht auf die Tatsache, daß in allen Gebieten des deutschen Hopfenbaues seit einigen Fahren eine Krankheit der SLU nion auftritt, die den gesamten Hopfenbau zu ver- nihten droht, Mittel im Ausmaß von mindestens 150 0000 Reichsmark bereitzustellen und die Mittel über die Länderregie- rungen für die Bekämpfung der Krankheit zu verwenden. Es folgte die Beratung der Etatspositionen des Reichs\par- kommissars, worüber Abg. Laverenz (D. Nat.) berichtete. Abg. Steinkopff (Soz.) trat für eine selbstständigere und größere Stellung des Reichssparkomnmissars in seinem Verhältnis gun Parlament ein. Fn diesem Sinne sollten die Richtlinien für

ie Tätigkeit des Reichssparkonmmissars ergänzt werden. So sollten

beispielsweise die Gutachten, die der Reichssparkommissar der Reiczsregierung erteilt, auf Verlangen aucy dem Reichstage zu- gäungig sein. Auzerdem sollte der Reichssparkommissar ermachtigt und verpflichtet sein, sich vor dem Reichstag übex seine Gutachten uneingeshrankt außern und Fragen beantworten zu können. Die Abgg. Dr. R1ießer und Dr. Cremer (D BVp.) sprahen in ähnlihem Sinne. Die dem Präsidenten des Rechnungshofs als Reichs\sparkommissar durch Beschluß des Reichskabinetts vonr 3, Dezember 1923 für alle Reichsressorts erteilten Vollmachten sollten wiederhergestellt werden und nah Anhörung des Reichs- fommissars derarti ergänzt werden, daß die Durchführung der Vors schläge des Reichssparkommissars wirksamer und s{chnellex als bis- her ermöglicht wird. Hierfür sollen insbesondere in Betracht fommen die ausdrüdcklihe Genehmigung, Gutachten gegebenenfalls auf Grund örtlicher Prüfungen auch an die geseßgebenden Körper- schaften oder ihrem zuständigen Ausshuß aufgefordert oder von Amts wegen zu exstatten, und zwar auch dann, wenn etwa der Fnhalt von der Stellungnahme der Reichsregierung oder der Ressorts abweicht. Ferner verlangten die Redner die Sicherstellung einer ständigen und rechtzeitigen Hinzuziehung des Reichsspar- fommissars bei allen organisatorishen und finanziellen Fragen, insbesondere bei allen Etatsberatungen. Die gutachtlihe Anhörung des Reichs\sparkommissars in allen Fällen, in denen nah géseßz- licher Vorschrift die Einstellung von Beamten, Beamtenanwärtermn und Angestellten sowie die Wiederbeseßung freier Planstellen am die Zustimmung des Haushaltsausschausses des Reichstags oder des Reichsfinanzministeriums gebunden ist, sei unbedingt not- wendig, ebenso die Ausdehnung der Prüfung des Reichsspar- fommissars auch auf die sachlichen Ausgaben, auf die wirtschaft- lichen (auch industriellen) Unternehmungen und die Zuschüsse an Dritte (aus\chließlich Länder und Gemeinden). Nicht minder wichtig sei die Zustellung eines eigenen Stellenetats für die dem Reichs\sparkommissar bewilligten planmäßigen und außerplan- mäßigen Beantten, sei es unter Angliederung dieses Sonderbüros an den Rechnungshof oder in anderer Form. Zu beachten sei auch die Verwertung aller sonstigen in anderen Ländern, besonders in Amerika, gewonnenen Erfahrungen und Vorbilder, namentlich hin- sihtlich der Befugnis des Reichssparkommissars, aus eigener SFnitiative zur Vorbereitung oder Durchführung von Ersparnis- und Vereinsahungsmaßnahmen Ausschüsse der Ressorts zusammen-

zuberufen. Schließlich müsse man mit den Ländern wegen Schaffung ähnlicher Einrichtung und wegen einheitlicher

Durchjührung aller dieser Bestrebungen Verbindung nehmen. Staatssekretär Dr. Po pty erklärte, daß auch er der Ansicht set, daß ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten zwischen Reichsregierung und Reichssparkommissar A ur {fruchtbringenden Erzielung aller Spar- und Vereinfachungs- maßnahmen notivendig sei. ZU dem gegenwärtigen Reichssparkommissar habe die Reichsregierng volles Vertrauen. Zwischen Reichskommissar und Reichsregierung bestehen keinerlei Gegensäße, und es sei vom Standpunkt der Reichsregierung nur zw billigen, wenn dem Reichssparkommissar eine größere Beweglichkeit zur Erfüllung seiner Obliegenheiten gewährt werde. Abg. Dr. Nießer (D. Vp.) hielt nach dieser Erklärung des Staatssekretärs Anträge, die er und setn Fraktionskollege Dr. Cremer zur Ver» größerung der Vollmachten des Reichssparkommissars stellen wollten, für niht mehr nötig, Die Hauptsache sei das verxtrauensvolle Busammenarbeiten zwishen Reichsregierung und Reichsspar- fommissar. Dies erscheine jeßt gesichert. Au Abg. Dr. Wie - land (Dem.) freute sih über die Erklärungen des Staatssekretärs, die jeßt anders lauteten als bei den Vorgängern der Staats» sekretärs. Es sei überaus begrüßenswert, daß nunmehr Reichs- \sparkommissar und Reichsregierung vertrauensvoll zusammen- arbeiten würden. Angenommen wurde ein Antrag des Unteraus\husses. worin der Reichs\parkommissar ersuht wird, neben dem - persönlichen auch die sächlichen Anforderungen deL Reichsministerien und ihrer nahgeordneten Behörden auf die Not- wendigkeit hin so rehtzeitig zu prüfen, daß die Ergebnisse für die Beratung des Reichshaushalis 1928 vorliegen. Ferner soll der Reichssparkommissar die Reichsministerien auch daraufhin durchs prüfen, ob und in welchem Ausmaß Arbeitsgebiete, die zurzeit in den Ministerien bearbeitet werden, auf nachgeordnete Behörden! und Dienststellen übertragen und nur in einem Ministerium be- arbeitet werden können. Schließlich nahm der Ausschuß einen sozialdemokratishen Antrag an, der fordert, daß die Richtliniew für die Tätigkeit des Reichs\parkommissars in folgenden Punkten ergänzt werden sollen: 1. Die Gutachten des Reichs\spackommissars sollen auf Verlangen auch dem Reichstag vorgelegt werden; 2. der Retichssparkommissar soll ermächtigt und verpflichtet sein, sih voL dem Reichstag über seine Gutachten uneingeschränkt zu äußern und Fragen zu beantworten. Hierauf vertagte sich der Ausshuß auf

Freitag. E

Im ReGtsausschuß des Reichstags nahm gestern nah dem Bericht des Nahrihtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs» verleger vor Eintritt in die Tagesordnung Dr. Wunderlich (D. Vy) das Wort zu folgender Erklärung: Von der Ortsgruppe Magdeburg des Sparerbundes ist mir ein Schreiben zugeaangen, uw dem es heißt: „Nach Pressenotizen sollen Sie im Rechtsaus\hufi des Neichstags den Antrag gestellt haben, daß die zahlreichen Zuschriften der geshädigten Sparer an den Rechtsausshuß ungelesen und uns» beachtet beseitigt werden sollten! Diese Nachricht klingt so un» geheuerli® und unglaublih, daß ih sie zunächst bezweifeln mödhte und Ste ergebenst bitte, öffentlich sie zu widerrufen, da es kaum möglich erscheint, anzunehmen, ein Jurist, der doch in erster Linie berufen ist, dem Geseß Achtung zu verschaffen und unparteiisch leden sein Recht zu gewähren, habe in dieser shroffen Form versucht, einen aroßen Teil des Volkes zu entrehten und ihm verfassungsmäßig ju itchende Nechte zu nehmen. Nach Artikel 126 der Verfassung hat jeder Deutsche das Necht, sich schriftlih mit Bitten und Beschwerden an die zuständige Behörde oder an die Volksvertretung zu wenden. Wenn diese Schreiben dann „ungelesen beseitigt“, wie Ihr Antrag es fordert, werden sollen, d. h. also ungelesen in den Papierkorb wandetn sollen, so war dazu kein Artikel der Verfassung nötig. Die Ausübung dieses Artikels der Verfassung fordert vielmehr, daß diese Scheiben auch gelesen und beantwortet und beachtet werden! ODhno diese Voraus\ekung würde dieser Artikel ein Hohn auf die Bitt- steller sein. Ich frage Ste als Juristen, was gebührt einem Ab- geordneten, der offen zur Verleßung der Verfassung auffordert ? Eine Beantwortung dieser Frage würde schr zur Aufklärung dev Wähler beitragen." Dazu bemerkte Dr. Wunderlich, daß er es dahingestellt sein lassen wolle, ob gemäß Artikel 126 der Reichs- verfassuna jeder Abgeordnete verpflichtet sei, die Briefe durchgulefen, die ihm zugehen. Er selbst habe nur die dringende Bitte an die Oeffentlichkeit gerihtet, von völlig zwecklosen Schreiben abzusehen, da die Abgeordneten schon physish gar nicht in der Lage seien, diese Schreiben durchzusehen oder gar zu bearbeiten, Es sei [hade um das dafür aufgewandte Geld der schon genug geschädigten Sparer, Sm übrigen vertrete auch Dr. Best die Interessen der Aufwertungs- aläubiger und Sparer derart, daß es völlig überflüssig erscheine, daß ih jeder Geschädigte noch an die einzelnen Abgeordneten wende. Unter diesen Briefen seien sehr viele von Leuten, die von den Schwierigkeiten der Sache keine Ahnung hätten. pn einem Schreiben heiße es: eine hundertprozentige Aufwertung biete keine Schwierig feit, die Auseinanderseßung sei denkbar einfach, und jeder trete in den Besiß seiner Ansprüche von 1918, es bedürfe nur der Einschreibung, und alles regele sich von selbs. Derartige Briefe erhalte er in Massen. Kein Mitglied des Ausschusses, auh nicht Dr. Best, werde ihm solde Absichten unterstellen, wie es der Magdeburger Brief- schreiber getan habe. Er wäre sehr dankbar, wenn der Abgeordnete Dr. Best vielleiht im Spavrerbund dafür sorge, daß solche törichte Schreiben unterblieben. Abg. Dr. Be (bei keiner Fraktion) be- merkte, es seien wiederholt Vorwürfe derart, wie sie der Abgeordnete Wunderlih vorgebracht habe, hier zur Spracbe gekommen. Er “abe aber wiederholt betont, daß er dieser Briefflut absolut fernstehe. Er habe auch eindringlihst davor gewarnt, die Abgeordneten des Neichsaus\cusses durch derartige Schreiben zu beeinträchtigen. Wohl niemand leide shwerer unter der Flut von Schreiben als er selbst, Auf der anderen Seite sei zu berüdsichtigen, daß diese Briefe von

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Drítte Beilage zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Freitag, den 25. März

1927

ITr. 71.

1. Unterjuchung8}achen. O e F 6. Erwerb8- und Wirtschaftsgenossenfchaften. 9. Aufgebote, Verlu|t- ü. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 7. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten. 3. Verkäufe, Verpahtungen, Verdingungen 2c. en e Ç C * 8. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verlosung 2c. von Wertpapieren. 9. Bankauéweise. b. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1,05 Neichsmark. 11. Privatanzeigen.

und Deutscbe Kolonialaefellichaften.

—-z

ÆŒœ- Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “F

2. Aufgebote, Ver- lust-und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[125970] Oeffentliche Zustellung. - Die Frau Marie Speß, verw. Neu- mann, geb. Klinge, in Hornburg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Decesen in Halberstadt, klagt gegen den Schornsteinbauer Gustav Speß, un- bekannten Aufenthalts, früher in Horn- buxg, mit dem Antrage auf Ehe- scheidung aus Verschulden des Be- klagten. Die Klägerin ladet den Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Halberstadt auf den 16. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht ZU- ba Rechtsanwalt als Prozeß- evollmächtigten vertreten zu lassen. Halberstadt, den 18. März 1927. Der Gerichts\{hreiber des Landgerichts,

[125972] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Karoline Auguste Doro- thea Marie Quast, geb. Schneider, in Hamburg, vertreten durch Rechts- anwälte Dres. Möring, Bruntsch, Bohnert und Möring, daselbst, klagt gegen thren Ehemann, Matrosen Fried- ri Wilhelm QDuafst, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgeriht in . Hamburg, Zivil- kammer 9 (Ziviljusti gebäude, Sieve- fingplaß), auf den 27, Mai 1927, vormittags- 914 Uhr, mit der Auf- forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt als Pro- zéeßbevollmächtigten vertreten zu lassen:

Hamburg, den 17. März 1927.

Dex Gerichtsschreiber des Landgerichts. [125974] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Antje Waas, : geb. Delfs, Hamburg, Ortrudstraße 10 - ptr., ver- treten durch die Rechisanwälte E. F. V: Donner, So flagt gegen ihren Ehemann, den Tischler Georg Daniel Waas, z. Zt. unbekannten Auf- enthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antxage, die Ehe der Parteien zu ie den Beklagten für den allein huldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilfammer 14 (Ziviljustizgebäude, Sievekingplaß), auf den 28. April 1927, vormittags 914 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Hamburg, den 18. März 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [125973] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Martha Winkels, geb. Wester, Ohligs, Ellerstr. 7 c, vertreten durch den Mechtsanwalt H. Jacobssen, Hamburg, klagt gegen Emil Winkels, unbekannten Aufenthalts, aus § 1568 B. G.-B., mit dem Antrage auf Ehe- scheidung. Die Klägerin ladet den Be- lagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, D Er XI (Bivil- justizgebäude, Sievekingplaß), auf den 18. Mai 1927, vormittags 94 Uhr, mit der Aufforderung, vg dur einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Hamburg, den 21. März 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [125976] Oeffentliche Zustellung.

Die Alma Bünger, geb. Neubauer, in Kunow, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Paetsch in Neuruppin, flagt gegen den Arbeiter Franz Vün- ger, früher in Kunow, jeßt unbe- fannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor dié dritte Zivilkammer des Landgerichts in Neuruppin auf den 3. Juni 1927, vormittags V Uhr, mit der Auf- forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen 8. R. 25.27.

Neuruppin, den 19, März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts, [125975] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Otto Krüger in

‘Lamp in Löningen am 18. August 1929

Rechtsanwalt Dr. Frhr. v. Waer- barth in Neuruppin, klagt gegen die Lotte Krüger, geb. Steiniß, früher in Berlin, Prenzlauer Str. 9, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Land- gerichts in Neuruppin auf den 6. Mäi 192%, vormittags S8 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diésem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen 83. R. 88. 26. Neuruppin, den 21, März 1927, Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[125605] Oeffentliche Zustellung. Die Hildegard Haizmann, geb. 2: 1919 in Eßlingen, vertreten durch das

JFugendamt Eßlingen a. Neckar, klagt gegen Adolf Haizmann, Schlosser in

Eßlingen, jeyt mit unbekanntem Aufent- halt abwesend, wegen Unterhalts mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, der Klägerin mit Wirkung vom 929. Dezember 1926 ab, von welchem Tage ab er im Verzuge ist, z. H. des Jugend- amts Eßlingen eine Mente von viertel- jährlich 90 NM neunzig Reichsmark —, zahlbar in vierteljährlichen Raten im voraus, zu zahlen und das Urteil tür vor- läufig vollstretbar zu erflären. Termin zur mündl. Güteverhandlung: Freitag, 13. Mai 1927, vorm. 9 Uhr, Amts- gericht hier, Zimmer d, 1. Stotk. Bekl. Haizmann wird hierzu geladen. Die öffentliche Zustellung ist bewilligt. Amtzgericht Eßlingen.

[125959] Oeffentliche Zustellung, Die minderjährige Note Böttcher in München, geseßlich vertreten durch ihren Vormund, die Tänzerin Meta David, geb. Böttcher, in München, Dachauer Straße 22/1, Prozeßbevollmächtigter : Neterendar Schaffrath in Glauchau, klagt gegen den Artisten Artur Schilling, früher in Glauchau, jeßt unbefannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die bisherige Rente den gesamten Lebens- bedürfuissen niht mehr entspricht, mit dem Antrage: Der Beklagte wird ver- urteilt, an die Klägerin als Unterhalt vom Tage der KlagezusteUung ab bis zum vollendeten 16. Lebensjahre an Stelle der \ämtlichen biéher festge)eßten Unterhalts- beträge eins{chl. Nebenleistungen eine vorauszahlbare, jeweils am Ersten des Monats fällige Nente von monatlich 35 NM zu zahlen. Bleibt der Beklagte mit der Zahlung einer Rate länger als eine Woche im Rückstande, io ist die Nente für ein Vierteljahr im voraus zur Zahlung fällig, Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtéstreits vor das Amtsgericht Glauchau auf den 25. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, geladen.

Glauchau, den 15. März 1927.

Der Gerichts)cchreiber des Amtsgerichts.

[125960] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige, am 4. Januar 1924 geborene Hans Helmut Windt aus Ammen- dort, vertreten durch das Jugendamt des Saalkreiles in Halle a. S., Luitenfstraße, flagt gegen den Arbeiter Friedrich Wrzisky, jeßt unbekannten Aufenthalts, früher in Neumark (Kreis Querfurt), unter der Be- hauptung, daß die durch Urteil des Amts- gerichts Neustadt a. Nbge. vom 11. April 1924 zuerkfannte Unterhaltsrente von monatlih 15 NM nicht mehr ausreiche, mit dem Antrage auf fostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten, an ihn vom 4. März 1927 ab bis zur Bollendung des 16. Lebensjahres an Stelle der bisber gezahlten Ünterhalts- beträge eine monatlih im voraus zu ent- richtende Unterhaltèrente von 25 NM zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Nechtsfireits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Halle a. S, Poststraße 13, auf den 11, Mai 1927, vormittags 9 Uhr, Zimmer 195/156, geladen. Halle a. S., den 16. Viäârz 1927, Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts,

[125961] Oeffentliche Zustellung.

Das FIugendamt Cloppenburg als Amtsvormund über das am 18. August 1925 geborene uneheliche Kind der Dienst- magd Anna Catharina Lamp in Löningen, namens UAnneliele Margarete Lamp, zu- geordneter Prozeßvertreter: YMechnungts- steller Felthaus, Löningen, klagt gegen den Schlachtergesellen Kurt Stoll, früher in Löningen, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Vater des von der Anna Catharina

geborenen Kindes namens Anneliete Var- garete Lamy sei, mit dem Antrage, den Beklagten dinch vorläufig vollstreckbares Urteil fostevpflihtig zu verurteilen, dem Kinde, s. Hd. des Jugendamts Cloppen-

18. August 1925 ab, eine Unterhaltsrente von 90 RM vierteljährlih bis zur Voll- endung des 16. Lebensjahres, und zwar die rüständigen Beträge sofort, die fünftig tälligen am 18. 11., 18. 2., 18. 5,, 18 8. jeden Jahres, zu zahlen. Der Be- tlagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Löningen auf den 11. Mai 1927, vormittags 9 Uher, geladen, Zum 3wede der öffentlichen Zustellung wird dieser Auezug der Klage bekanntgemacht. Löningen, den 15. Viärz 1927. Sandhaus, Justizaktuar, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts,

[125962] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährigen Kinder Herbert und Grete Blañtk in Charlottenburg, Sophie- Gharlotte-Straße 89, vertreten durch ibren Pfleger Lehrer Oskar Brieger in Char- lottenburg, Horstweg 30, klagen gegen den Werkmeister Ernst Blank, früher in Berlin-Treptow, Lohmühlenstr. 50, jeßt unbefannten Aufenthalts, unter der Be- hauptung, daß der Betlagte verpflichtet sei, thnen Unterhalt zu gewähren, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an sie monatlich an jedem Monatsersten seit Klagezustellung 50 NM im voraus zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtzgeriht in Neukölln aut den 28, April 1927, vormittags 10 Uhr, Zimmer #62, 1L. Stock, geladen. Neukölln, den 2. März 1927.

Gerich1s)chreiber des Amts8gerichts, [125963] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Werner Hoppe, ver- treten durch die Amtsvormund)chaft, Fugendamt Dessau, Prozeßbevollmächtigter: Stadtinspektor Heinrich Frey in Dessau, MNathaus, tlagt gegen den Maler und Bautechniker Bruno Watorowski, früher in Neukölln, Bürknerstr. 9, jeßt un- befannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß Beklagter als unehelicher Yater des Klägers verpflichtet fei, ihm Unterhalt von monatli 25 RM an Stelle von monatlich 15 4 zu gewähren, mit dem Antrage, den Beklagten kosten- pflichtig zu verurteilen, dem Kläger, zu Händen des Vormunds, vom Tage der Klagezustellung ab bis zum vollendeten 16. Lbensjahre als Unterhalt eine im

voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlih 75 NM, in Worten fünf- undsiebzig Reichsmark, die event. rüd- ständigen Beträge fokort unter Fortfall Ter mit Urteil des Amtsgerichts Berlin- Neukölln vom 25. 11. 1924 bewilligten MNente und vorbehaltlih etwaiger An- sprüche aus § 1708 Abs. 2 B. G.-B. zu zahlen, das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erflären. Zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Neukölln auf den 28, April 1927, vormittags 10 Uhr, Zimmer 62, 11. Sto, geladen. Dem Kläger wird das Armenreht bewilligt. Neukölln, den 8. März 1927. Gerichts\{chreiber des Amtsgerichts,

[125964] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Gustav Werner in Nemi|cheid, vertreten durh die Amts- vormundschait in Remicheid, Élagt gegen den Gustav Bleikamp, früher. in Nem- scheid, ießt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Beklagten ‘unter Auf- hebung der in der Urkunde vom 21. Juni 1922 autgesprohenen Verpflichtungen kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, dem Kläger vom Tage der Klageerhebung ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres etne vierteljährlich im voraus zah1bare Geldrente von 90 RM

zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort und die künttig fällig

werdenden am 4. 3., 4. 6., 4. 9. und 4. 12. eines jeden Jahres Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Befki\agte vor das Amtsgericht tn Rem|cheid, zzreiheitstiaße, Zimmer 17, aut den 10. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, geladen.

Remscheid, den 17. März 1927.

Der Gerichts\chreiber des Amtsgerichts.

[125965] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Ewald Johannes Noth in Nüstringen, vertreten durch das Jugendamt, dieses verteten durh den Oberinspektof Sötekamp in Nüstringen, flagt gegen den chem. Heizergefr. Gerhard Herrmann, früher in Nüstringen, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Be- hauptung, daß der Beklagte als der (Fr- zeuger des Klägers zur Zahlung einer er- böhten Unterhaltsrente verpflichtet sei, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Ver- urteilung des Beklaaten, dem Kläger vom Tage der Klagzustellung ab bis auf weiteres, längstens jedoch bis zur Voll- endung des 16. Lebensjahres (5. 6. 1939)

wirklichen Lebensbedarf entsprechenden Mehrbetrages, eine im voraus ¡1 ent- vichtende Teilgeldrente von vierte! ährlich 90 NM zu zahlen, die fälligen Beträge sofort, die weiterhin fällig werdenden am Ersten eines jeden Kalendervierteljahrs, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Be“lagte vor das Amtsgericht, Abt. [TI1, in Küstringen auf den 13. Mai 192%, vormittags 10 Uhr, geladen. Kläger hat Armenreht. Rüstringen, den 21 Marz 1927. Amtsgericht. Abt, TIk,

[125966] Oeffentliche Zuftellung und Ladung. Der Mündel Johann Josef Zirngibl,

geboren am 9. 4. 1925, unehelich der ledigen Dienstmagd Therese Zirngibl, geseßlih soertreten durch den Amts-

vormund Rechtsanwalt Dr. K. Weitpert in München, NRathaus, klagt gegen den Dienstkneßt Iosef Paulus, zuleßt wohnhaft in Machtlfing, nunmehr un- bekannten Aufenthalts, zum Amtsgericht Starnberg. 1. Es wird festgestellt, daß der Beklaate der Vater des von dem Dienstmädben Therese Zirngibl «am 9. April 1925 unehelich geborenen Kindes “Fohann Iosef Zirngibl ist. 2, Der Be- Flagte wird verurteilt, an die Klagepartei für die Zeit von der Geburt des Kindes, d. î. 9. April 1925, bi8 zum zurückgelegten 16. Lebensjahre des Kindes eine viertel- jahrlich vorauszahlbare Unterhaltsrente von monatlich 35 RM zu entrichten. 3. Der Beklagte hat die Kosten des Nechts\stroits zu tragen. 4. Das Urteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt Der Beklagte Josef Paulus wird hiermit zur mündlihen Streitverhandlung auf Mittwoch, den 11, Mai 1927, vormittags 9 Uhr, vor das Amits- aeriht Starnberg, „Zimmer Nr. 5, ge- laden. Dem Klageteil wurde das Armen- recht bewilligt und ihm zur Vertretung der Referendar Hoß am Amtsgericht Starnberg beigeordnet. Die öffentliche

Zustellung der Klage mit Ladung warde

Straße 11, Prozeßbevollmächtigter; Rechtsanwalt Dr. Martin Domke in

Berlin, Behrenstr. 58, klagt gegen den Kaufmann Richard Roth, früher in Charlottenburg, Kantstr, 24, jeßt unbes fannten Aufenthalts, auf Grund dex Behauptung, daß der Beklagte aus Warenlieferung vom 1. November 1926 den Betrag von 521,50 RM schulde, mit dem Antrag, den Beklagten kosten» pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger 521,50 RM fünfhunderteinundzwangig NReich2s mark 50 Pfg. zu gahlen. Zur münds lichen Verhandlung des Mechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Charlottenburg, Zivilgericht8sgebäuds am Amtsgerichtsplaß, Zimmer 141, au den 10, Mai 1927, vormittag 914 Uhr, geladen. Aktengeichent 39, C. 1056. 27,

Charlottenburg, 12, März 1927,

Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[125619] Oeffentliche Zustellung.

Die Landständ!|he Bank des ehemaligen Sächsischen Marfgraftums Oberlausig in Bauten, geseßlih vertreten dur ihren Syndikus Dr. Johannes Schneider in Bauten, Prozeßbevollmächtigte: Nechts- anwälte JI.-N. Dr. Wauer und Franz Heyn in Dreéden, klagt gegen den Landwirt und Gutsbesitzer (Fmil Curt Grübler, zurzeit unbekannten Aufenthalts, unter der Bes hauptung, daß der Beklagte als Eigene tümer der Grundstüke Blatt b des Grundbuchs für Barmeniy und Blatt 45 des Grundbuchs für Striegniß von der Klägerin unter hypothekenbuhmäßiger Verpfändung dieser Grundstücde ein Dars lehen von 26 164,66 Gramm Feingold erhalten habe, und daß diejes Darlehen mit 549% zu verzinsen sei, die Zinsen halbjährlich am 31. Mat und 30. November jeden Jahres fällig, seit 1. Junt 1925 aber rückständig seien, mit dem Antrage, den Beklagten vorläufig vollstreckbar und fostenpflihtig zu verurteilen, bei Vero meidung fofortiger Zwangsvollstreckung, insbesondere auch in die verpfändeten

mit Beschluß vom 16. März 17 bewilligt.

Starnberg, den 22. März 1927. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts [125977] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Gustav Fingec in Breslau Brunnenstraße Nr. 15, klagt gegen den Neich2baubund, Landes- leitung Schlesien, Höfchenstr. Nr. 19, vertreten durch seinen Vorstand: 1. den

Direktor Georg Ninnemann, zurzeit hier, Neue Graupenstraße 1/3, und

2. den Direktor Appelt in Breslau, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Forderung von 130 RM. Termin zur Streitverhandlung vor dem Amt3- geriht in Breslau, Zimmer 134, ist auf

den 13, Mai 1927, vormittags 9D Uhr, bestimmt. Der Beklagte,

Direktor Appelt, wird hierzu geladen. 1840C: BLL/PT. Amtsgericht Breslau, 283. 1927,

[125618] Oeffentl iche Zustellung.

Der Bäckermeister Otto Bete: in Berlin-Neukölln, Alpyenglühn 8, Vrozeß- bevollmächtigter: Nechtsanwalt Dr. Bredow in Berlin SW, 68, Schüßenstr. 34, klagt gegen den Bäckermeister Otto Puhl, trüher in Berlin-Pankow, Vinzstraße 19, jeßt unbekannten -Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte im Auftrage des Klägers dessen Bäkerei- geschäft in Berlin, Friedrih-Kraufle- Uter 24, das er dem Beklagten unterver- mietet hatte, für 2000 NM verkaufen sollte und am 20. August 1926 für 4000 RM an die Eheleute Köppe ver- fauft habe. Die 2000 NM sollten bei Vertragéabschluß fällig fein und seien bisher niht gezahlt. Kläger hat daher beantragt : 1. den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 2000 NM nebst 8 9/9 Zinsen seit dem 20. August 1926 zu zahlen, 2. das Urteil eventuell gegen Sicherheitsleistung tür vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Nechts|treits vor die 18, Zivil- kammer des Landgerichts 111 in Berlin zu Charlottenburg, Tegeler Weg 17/20, Sigungs)aal Nr. 112, auf den 2. Juni 1927, vormittags 10 Uhr, mit der Auftorderung, sih durch einen bei diesem (Serichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen und die Einwendungen und Beweismittel dem Kläger vnd dem Gericht mitzuteilen. Aktenzeichen 30. O. 200. 27.

Charlotienburg, den 11. März 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts I1IT

in Berlin. [125978] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Otto alleiniger Jnhaber der

als Unterhalt, unbeschadet des-Rechts des

Klein Haseloh, Prozeßbevollmächtigter:

burg, von seiner Geburt, das ist vom

Klägers auf Nachforderung eines dem

& Mayer iu Stralsund,

Fröohling, irma Weber L ' Semlower ! Dex Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Grundstücckte Blatt 5 des Grundbuchs üt Barmeniß und Blatt 45 des Grundbuchs tür Striegnig, der Klägerin 2256,51 RM sowie Verzugszinien von 2007,50 NM in Höbe von 2%/o über den Reichsbankdiskontk feit dem 30. November 1926 zu zahlen, Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündliWen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts zu Dresden, Pillnißzer Str. 41, Zimmer 125, auf den 19, Mai 1927, vormittagê 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Dresden, den 18. März 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[125979] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Tb. Lucas & Co. in Duisburg, Casinostraße 9/11, klagt gegen den Vertreter Friß Ellenberger, früher in Duisburg, Heirrichstraße 12, unter der Behauptung, daß der Bes flagte für fäuflich gelieferte Ware einen Restbetrag von 142 RM vera schulde, mit dem Antrag, den Beklagten kostenfällig durch vocüufia vollstreck- bares Urteil zu verurteilen, an sie 1429 RM zu zahlen, Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Duisburg, Königsplaß, auf den 1. Juni 1927, vormittogs 10 Uhr, Zimmer 170.

Duisburg, den 18. Märg 1927,

Christian, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[125980] Oeffentliche Zustellung.

Die Wilmersdorfer Bank e. G. m. b, H. in Berlin - Wilmersdor Berliner Straße 40, vertreten durch die Vor-

standsmitglieder Fischer und Oehmke, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- amvalt Dr, Kelk in Berlin W. 9, klagb egen das Rittergut Steinborn, Inhaber

ittergutsbesißer Fries, Ln Steins born, Kreis Freystadt i. l, jeßt unbes fannten Aufenthalts, im Wechselproteh auf Grund des mangels Zahlung pro- testierten Wechsels vom 28. August 1926 über 264,85 Reichsmark, udgeite t von On Schabas, akzeptiert von dem Beklagten, mit dem Antrag: 1. den Bes klagten zu verurteilen, a) an dèe Klägerin 26485 Reichsmark nebst | 8 vom Hundert Zinsen seit dem 28. Nos vember 1926, 9,50 Reichsmark Protests fosten, 5,70 Reichsmark Bankspesen zu zahlen, b) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen; 2. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Fur münds lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Glogau, Zimmer 89, auf den 23. Mai 1927, vormittags 9 Uhr, geladen. s

Glogau, den 18. März 1927.

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