1927 / 75 p. 15 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Mar 1927 18:00:01 GMT) scan diff

5. Kommandiktgesell- schaften auf Aktien, Aktien- gesellshaften und Deutsche

Kolonialgesellschasten.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befin- den sich ausschlicßlih in Unter- abteilung 2. [127815] Bekanntmachuug. Betr Schuldverschreibungen von 1920 unserer Gesellschaft.

Wir geben hiermit befannt, daß die Spruchstelle beim Badi!chen Oberlandes- geriht in Karlörube durch Enticheidung vom 4. Februar 1927 Nr. 38/26 die Bar- abfindung des Ultbesizgenußkrechts der Teilschuldver)hreibungen unserer Anleihe von 1920 mit 60 9% des MNennwerks der Genußzrechte gestattet und für das Genuß- 1xecht einer Teils{uldvertch{reibung von É 1000 den Betrag von NM 2,92 fest- gelegt hat Die Auszahlung erfolgt bei den unten genannten Stellen,

(Gleichzeitig fordern wir die Besitzer unterer vorerwähnten 44 %igen Anleihe aur, die Mäntel mit Zins1cheinbogen ihrer Teilschuldver schreibungen, toweit sie nicht bereits zweds (Geltendmachung des Alt- besiyes hinterlegt find, zur Abstempelung auf den neuen Mennwert von Yeiché- maif 7,30 bis zum 30. April d. J. cinschließlihch

1. bei der Nheinijchen

Mannheim, 2. bei dem Bankbaus Delbrück Schikler & So. Berlin W/8, Mauerstr. 61/65, einzuneichen.

Die Zinécheinbogen werden eingezogen.

Mannheim, den 28. März 1927. Mannheimer Gummi-, Gutta-

perúza- & Njsbest:-Fabrik A.-G. [12739]

Die Friev. Krupp Aktiengesellschaft in Essen, beantraat, gemäß Urt. 37 der Dunchtübiungévderordnung zum Nuf- wertingégesey, ibr die Barablöung ihrer 59/gigen Anleihen von 99 und 200 Millionen Mark vonur 15. Februar 1921 zu gestatten und den Ab!ösuvgsbetrag testzulegen

Hamm, den 28. März 1927.

Pie Syrucbstelle beim Oberlandesaxkricht. [127817 Ablöjung von Genußrechten.

Wir haben be1chlossen, die Genußrehte für den Al1ibesiß unjerer Obligationen vom Jahrè 1906 auf Grund dés § 43 Ziffer 2 des Aufwertungsgefezes durch Grwährung; einer Barabfindung abzulösen und haben intolgedefsen bet ber zuständigen Sp1ucþstelle die Festlegung des Ab1ö1ungs- betrages beantragt. |

Gemäß § 44 des Aufwertungsgeseßes bestimmen wir hiemit eine Frist von 6 Monaten nach deren Ablau! die (Benuß- rechte nur noh in der betanntgemachten Form ausgeübt wèê1den fönnen.

L DOEEELg Marth, den 25, März

d Aktiengesellshaft sür Hüttenbetrieb.

Der Vorstanv.

Creditbank in

[127846]

Unter Bezugnahme aut unsere Bekaunt- machung vom 7. Dezember * 1926 zeigen wir hie1duih an, daß die Spruchstelle jür Goidbilanzen beim Oberlandeëgericht zu Celle uns durch Be}|chluß vom 23, März 1927 gestattet, die ‘noch im Umlauf be- findlichen Teilschuldverschreibungen unserer 5% Anicihe von 1921 mit 86 22 9% des Aufwertungsbetrages, sonach mit NM' 3,30, bar abzulösen. Daneben gzablen wir als Auswectungszinsen Neichs- mark (0,20 j

Wir tordern- daber die Gläubiger hier- mit aut, ihre Teilshuldverichreibungen nebst Ziné]heinen von Juli 1925 ab ‘und Erueuerüngé|cheinen bei der

Darmstädter und Nationalbank

Kommanditgesellschaft auf Aktien

Filiale Hannover in Haunover ünd béi “unserer Gesell|cha'tskasje in Hannover einzureichen, die dagegen vom 1. April 1927 ab die obenerwähnten Be- träge zahlen. ;

Sannover, den 29, März 1927.

Hannoversche Kunstziegelei C. & F. Haners.

[127125] MAG Maschinenfabrik

Aktien-Gesellzchaft Geislingen

| zu Heidelberg.

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, ven 28. April 1927, nacchmittags 4,30 Uhr, in den (Geschäitéräumen unserer Ge)ellschaft, Heidelbérg, Eppelheimer Straße 17/21, stättfindenden Generalversamnilung ein.

Tage&vrdnung :

1, Vorlegung des Ge1chättsberichts, der Bilanz 1owie der Gewtnn- und Ver- rechnung tür das Geichättéjabhr 1926, Be\chlukfassung über die Genehmi- gung dèr Bilanz und der Gewinti- und Verlustrechnung.

2, Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

ge Teilnahme an den Befchluß- faîunzen der Generalversammlung 1st jeder Aktionär berechtigt, we!cher sich spätestens mit Ablauf des 25. April 1927 Über seinen Aktienbesiy ausweist dadurch, daß er leine Aktien bei der Gesélichatt felbst oder bei folgenden Banfkhäutern : Direction der Disconto-(Ketellshatt Berlin W. 8, Commerz- und Privat-Bank A. G. Berlin C. 2, sowie deren Filiale Pann- beim, und Pick & Co., Stuttgart, hinter- legt und bis nah der Generalvetjamm- lung beläßt.

Seidelberg, den 26. März 1927,

Der Vorstand. Henrici S@{hwarzländer.

‘verichreibungen

[127737] : i Honfervenfabrik Debisfelde,

Aktien zefeilchaft.

Einladung zu der am Sounabend

den 23. April 1927, nahmittags 4 Uhr, in unseren Räumen ftait- findenden ordentlichen Generalver- sammlung.

Tage®ëorvnung : /

1. Erstattung des Geichättsberihts für 1926.

2. Beichlußfassung über die Genehmigung der Bilanz wit Gewinn- und Wer- lustrehnuna für 1926.

. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung. Beschlußrassung über der Entlastung des des Aufsichtsrats.

5, Aussichts1ratéwahl[l.

Zur Teilnabme an der Generalverlamm-

lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche pätestens am zweiten Weittage vor dem Tage der Generalveriammlung in den üblichen Ge1chättsftunden ihre Aktien oder Interiméticheine | oder ein Numme1nnverzeihnis ihrer Aktien oder Interiméscheine mit Hinterlegungétschein eines Notais: oder der YHeichébant bei uns deponieren und bis zum Schluß derx (Seneralversammlung datelbit, belassen.

Oebisfelde, den 30. März 1927. Konservenfabrik Oebisfelde,

NAktieugesellschaft. Der Vorstauo. NRechenberg.

[126788] Clemens Müller Aktiengesellschast, Dresden.

Die Aktionäre unterer Gesell!ha1t werden hierdurch- zu der am Sonnabend, Den 30. April 1927, 12,30 Uhr nach- mittags, in dem Sißzzungstaal cer Deut- ihen Bank Filiale Dresden, Dresden, Ningstraße 10, ftattfindenden 9. ordeut- lichenGeneralversammlunug eingeladen.

Tagesordnung :

1. Vorlegung des Berichts des YVor- stands und UAufssichtórats sowie der JFah1esrehnung nebst Gewinn- und Berlustrechnuna tür das neunte Ge- schättéjahr 1926 und der Vorschläge über die Verwendung des. Nein- gewinns,

, Beschlußtassung über die Genehmigung der Jahreérechnung und Gewinn- und Berlustrechnung owie über die Ver- wendung des Reingewinns.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.

4. Aufsichtsratewahl. ;

Aktionäre, welche ihr Stimmrecht nach

S 29 der Satzungen ausüben wollen, müssen ihre Uftien spätestens bis zum 28. April 1927, mittags Ll Uhr, einschließlich

an un)erer Verwaltuugskasse oder

bet der Dentschen Bank Filiale Dresden, Dresden,

bei der Dentschen Bank, Berlin,

bei der Deutschen Bank Filiale Hamburg oder

bei einem Dentschen Notar hinterlegen und bis“ nah der Generalver- jsammlung dal!elbst belassen.

Schließlich ist es den dem Effekten- girovertehr angeschlossenen Firmen gestattet, Hinterlegungen auch bei ihrer Effektengirobank vorzunehmen.

Der Ge}tchäfteberiht liegt bei den Hinterlegungsstellen zur Ein'ichtnahme aus.

Dreöden. den 30. März 1927. Clemens Müller AktiengejellschGaft. Der V orftand.

Hild. B1tck

die Erteilung Borstands und

[127748]

Wir kündigen hierdurch die noch fm Umlauf befindlihen 5 9% Teilichuld- unterer Gefsellichatt von 1920 einschlièßlich des anerfannten Altbesißes auf den #0. Funi 1927,

Gleichzeitig geben wir hiermit befannt,

‘daß wir au! Grund des § 43 Ziffer 2

des Autwertungégesetzes an Stelle der Genußrechte eine Barabfindung, zahlbar zum 30, Juni 1927, gewähren wollen ‘in Höhe von 75 % des Nennbetrags der Genußrechte. j

Die zuständige Spruchstelle haben wir mit ‘dêm Aùtrag angerufen, festzustellen, daß der Abfindungbetrag den Wert, den die Genußrechte zum Zeitpunkt der Ge- währung haben, nickcht untei schreitet. Worms a. Rhein, den 28. März 1927.

Chemische Fabriken Worms Uktiengefellichaft.

Conrad. Ddôrner.

[127967] ;

Einladung zur ordentlichen Genueral- versammiuug der Landmühle Akt. Ge). M öôdtern, Bez. Magdeburg, am 20. April! 1927, vormittags 11,30 Uhr, in Magdeburg , Coburger Hof, Berliner Straße. .

Tagesordnung :

1. Vorlage und Genehmigung des Ge- {chättsberihts, der Bilanz und Ge- winn- und Verlusltrechnung jür das 2. Geschättéjahr.

2, Entlastung des Vo!slands und des Aufsichtsrats

3. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Zur Teilnahme an der Generalver- sammlung ist jeder Aktionär berechtigt. der sich durch eine von der Gesellichaft auëgestellte Einlaßkarte auëweilen fann. Die Einlaßkarten find spätestens drei Werktage vor der Generalverjammlung bei der Gejellschattskasse abzufordern.

Müödern, Bez. Magdeburg, den 29. März 1927,

Landmihßle A. G.

Der Aufsichtsrat. W,. Bobbert, Vorsigender.

(127773)

Uur Grund des Artikels 37 der Dur{- fübrungéverordnung zum “Auswertungas- ge'es vom 29. November 1925 kündigen wir hiemit zom 1. Fuli 1927 die noch auéstebenden Stide der

4 9% igen Anleihe der Aftiengesellscha|t (GSorfauer Societätébrauerei in (Gorfau.

Die Ablösung erfolgt durch WVar- zahlung von

1. NM 136,04 für eine Schuldver schrei- bung über PM 1000 = NM 1950 A ufwerlungsbetrag,

2, NM 68.02 tür eine Schuldverschbrei- bung über PM 500 = NM 75 Auf- wertungébetrag.

Hierzu fommen bei 1. NM 2,26 bei

2 NM 1,135 Zinsen ab 1. Fänuar 1927

Die zuständige Spruchstelle hat 1hre Genebmigung erteilt. Die Veräiniung der obigen Anleibe hôrt demgemäß mit dem l. Zuli 1927 auf.

Die Einlösung erfolgt gegen Vorlage der Mäntel und Bogen bei der Darm- städter und Nationalbank Fil. Breslau, dér Direction der. Dieconto-Gefsell\chait

Fil. Schweidnitz und der Gesellscha1tékasje in Gorkau. L L: E Gorfau, den 28. März 1927.

Gorkfauer Societäts-Brauerei UAktiengesellscchzaft.

Tauer.

Benthues.

[L278 )2] Deutsche Unionbank Ukiiengesellshaft.

Bekanntmachung.

Die Aktionäre unterer Bank werden hierdurch zur ordentlichen Generai- verfammlung ür Dienstag, den 26. 2A yril 1927, mittags 123 Uhr, in die Getichäfternäume unserer Bauk, Berlin W. 8, Unter den Linden 17/18, eingeladen. Tagesordnung .

1, Vorlegung und Genehmigung der Bilanz sowie der Gewinn- und Ver- lustrehnung per 31, Dezember 1926 und Beichlußtassung über die Ver- wendung des Reingewinns. i

. Ge1chäftsberiht des Vorstands und Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung des Abschlusses.

. Entlastung von Vorstand und Auf- sichtérat.

. Aufsichtsratêneuwahl und Festsetzung der festen Vergütung, welche dem Autsichtérat für das lautende Ge- \chäftejahr zu gewähren ist, Beschlußfassung über eine Erhöhung des Gruntfapitals um 1 Million Neichémark auf 2 Millionen Yeiché- mark unter Auss{luß des Bezugsrechts der Aktionäre und Festiezung der Modalitäten der Kapitalterhöhung.

6, Nenderung von § 4 der Saßung ge- mäß dem Be1ichusse zu Punkt 9.

Berliù, den 28. Märj 1927,

Die Direktion.

[127965]

Magdeburger Nückverficherungs- j Actien-Gesellschaft,

Die Aktionäxe weiden. hie1durch zu der auf Mittwoch, den 20. April 1927, vormittags 117 Uhr, auberaumten ordentlichen neunundsechzigsten Ge- neralversammlung im Gelellscha}t6- hau)e der Maadeburger Feuerversicherungs- Ge]ellscha\t, Breire Weg 7 und 8, hier, ergebenst eingeläden.

Auf der Tagesordnung stehen:

1, Vorlage der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung für 1926 sowie des den Vermögentstand und die Ler- hältnisse der Getellihatt entwidelnden Borstandsberihts und des Vor)ichlags über die Verwendung des MNeinge- winns mit den Bemerkungen des Ver- waltungérats,

Beucht des Verwaltungêrats über

- die Prüfung der Bilanz und Jahres- rechnung

Beschluß der Generakvertammlung über Genebmigung der Bilanz, über den. Vor!chlag zur Verwendung des Reingewinns und übér die dem Ver- waltungérat und dem Vorstand zu erteilende Entlastung.

, Statutenänderung:

S 9 erhält folgenden ‘Zusatz: „Von den Mitglietern des Verwal- tungérats muß dié‘ Mehrheit ihren Wohnsitz im Regierungsbezirk Magde- bra. aben A

8 11 Absayz 1 fällt fort.

3, Wahl! ‘von ‘Mitgltedern des Beriwal- iungeérats.

Wer an der Generalversammlung teil» nimmt: und das Stimmrecht auétüben will, muß im Besitz einer au! feinen Namen lautenden Eintrittskarte sein.

Besiger von Inhaberaktien haben den Besitz durch Vorzeigung der Akiien und Abgabe eines doppelten Nummernverzeich- nisses nicht später als am diitten Werk- tage vor der Generalversammlung in unjerem Kassenzimmer, Breite Weg Nr. 7 und 8, hier, nachzuweilen, Die Vorzeigung der Aktien kann jedoch auch bei den aut- wärtigen Generalagenturen der Magde- burger Feuerversicberungs-Getell|haft in der Zeit vom 6. April bis ein|chließlich 14. April: d. I. statifinden.

Die Besitzer von Namentaktien haben ihre Teilnahme an der Generalverfamms- lung nicht später als am dritten Werktage vor der Generalver])ammlung anzumelden.

Vollmachten zur Vertretung abwesender Aktionäre durch stimmberechtigte Aktionäre sind bis zum 19. April d. J. der Gefell- schaft einzureichen.

Magdeburg, den 28. März 1927. Magdeburger Nückversicheruug®8- Actien-Gesellschaft.

Der Direttor: Schäfer.

[127816] Theumaer Plattenbrüche Uftiengesellschast, Theuma.

Mir laden bierdurch untere Aktionäre zu der am Dienstag, den 26. April 1927, nachmiitags 34 Uhr, im Sitzungszimmer der Logtländischen Bank Abtellung“ der Allgemeinen Deutschen Cretit-Anstalt in Plauen stattfindenden ordentlichen Generalverjammlung ein Tageëordnung :

1. Vorlegung des Geschäftsberichts und des Necbnungtab\chlusses sür das Ge- \{ättsjahr 1926 und Beschlúußtassung über Genehmigung des MNechnungs- ab1chlusses.

2, Beschlußfassung über die Entlastung des BVo1stands und Aufsichtsrats.

Zur Teilnahme an der Generalveriamms- lung find nur diejenigen Aktionäre be- rechtigt die pätestens drei Tage vor der Generalversammlung ihre Aktien bei der (Gesellihaît oder bei der Bogtländischen Bank Abteilung der Allgemeinen Deut- 1chen Credit-Anstalt in Plauen huterlegen. Hierdurch wird die Ermächtigung eines Aktionärs zur Hinterlegung bei einem Notar nicht berührt.

Theuma i. V., den 28. März 1927,

Der Vorstand. L. Ltinfke.

[127822] Honsei-Werke Aktiengesellschaft, x E. e Meschede, Welitf.

Wir erlauben uns,‘ unfere Herren Aktionäre zu der am Donnerstag, ven 21. April 1927, mittags 1 Uhr, stattfindenden Generalversammiung im Bürogebäude det Hontel-Werte A. G. in Meschede cigebenst einzuladen.

Tágesordnuung :

1. Bericht des Vorstants und des Auf- sichtsrats über die Verhältnisse der Gefsell\chaft und über die Ergebnisse des verflossenen Geschäftsjahrs.

2, Vorlage und Genehmigung der Bilanz sowie der Gewinn- und. Verlust- reGnung für 1926.

3, Entlastung des Aufsichtérats und des Borstands. i

4. Vebertragung von Namen®afktien.

Die Herren Attionäre, welche an der Generalversammlung teilnehmen wollen, werden gemäß § 14 des Gelellschatts- vertraas gebeten, ihre Aktien bis zum 18. April 1927

bei der Gelellschaftékasse oder

dem Barmer Bank-Berein Hinsberg, Filcher & Co. in Barmen oder einer seiner Zweigstellen

zu hinterlegen. Erfolgt die Hinterlegung der Aktien bei einem deutschen Notar, fo ist die von dem Notar über die Hinter- legung ausgestellte Bescheinigung, die die Nummern der hinterlegten Stücke ent- halten muß, spätestens am 18. April 1927 bei der Gesellshaltékasse zu hinterlegen und die Gesellschait bis zum 18. April 1927 ein\{chl. hiervon zu benachrichtigen.

Der Hinterlegung. ift ein doppeltes Nummernverzeichnis beizufügen, wovon eines mit dem Vermerk über die Stimnién- zahl zurückgegeben wird. Dieics dient 1s Auéweis zum Einttritt in die Ver!ammlung:

Meschede, den 28. März 1927.

Der Vorstand

Frit Hontel. Otto Honfel.

1279661

Magdeburger Feuerverficheruing&8-

Gejellschaft.

Die Aktionäre werden hierdurch zu der au} Mitiwoch, den 20. April dieses Jahres, mittags 12 Uhr, anberaumten ordentlichen fiebenundneunzigften Generalversammiung in unserem Ge- fellihaftehaufe, Breite Weg Nr. 7 und 8, hier, eingeladen.

Tagesordnung :

1. Beschlußfassung über die Genehmigung der Gewinn- und VéerlustieWnung fowie der Bilanz. für das Seichäits- jahr 1926 und über die Verwendung des Jahresergebnifses.

. Beschlußfassung über die Entlaslung des Bo1stands und des Auffichtsrats.

3. Ermächtigung des Vorstands:

a) gemäß § 35a der Duichührungs- verorèdnung vom 23. Oktober 1924 zur Verordnung über Goldbilanzen die 5000 Namenssiammaktien über NM 180 in neuauézufertigende 3000 Namentstammaktien über -NM 300 umzutauschen ; :

b) den Inhabern der Stammaktien über NM 190 den Umtau1ch von je 3 Aktien im Nennwerte von zu- fammen NM 300 in eine neuauêézu- fertigende JIphaberstammaktie über NM 300 anzubieten.

, Ermächtigung bes Aufsichtsrats, die sich aus den Be|\chlüssen zu Punki 3 ergebende Aenderung der Fassung des 8 4 Abs. 1 der Satzung sowie Fassungc änderungen, welche von der Nufsichtsbehörde oder dem Register- richter gefordert werden, vorzunehmen.

5. Wahl von Au'!sichtsratsmitgliedern.

Ueber Punkt 3 und 4 der Tagesordnung haben die Stämm- und die Vorzugsaktio- nâre getrennt abzustimmen.

Wegen Teilnahme an der Generalver- fammlung und Auéübung des Stimm- rechts wird auf § 40 der Satzung ver- wiesen.

Wer an der Generalversammlung teil- nimmt und das Stimmrecht ausüben will, muß im Besiy einer auf seinen Namen lautenden Eintrittskarte sein.

Vollmachten wegen Vertretung ab- wesender Aktionäre durch stimmberechtigte Aktionäre sind bis zum leyten Werktage vor der Generalverjammlung einzureichen.

Magdeburg, den 28. März 1927.

Magdeburger

Feuerversicherungs-Gesellschaft,

Der Generaldirektor: S chä fer.

[127744] Heilbronner Straßenbahnen A.-G.

Die diesjährige ordentliche General- versammlung findet am Mittwoch, den 20. April 1927, vormittags 113 Uhr, im Büro der (Sesell'{Wait statt.

Die Tage®ëordnung bilden :

1. Vorlage der Bilanz mit Gewinns und Berlustrechbnung sowie der Bericbte des Vorstands und Autsichtèrats und Genebmigung dertelben durch die Vért)ammlung.

2. Entlastung des Vorstands und Auf- ichtérats.

3, Wabl in deu Au'fichtsrat,

4. Ver\cbiedenes.

Diejenigen Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilnehmen wollen, haben sih {pätestens am dritten Tage vor dem Verfammiungst!age über ihren Aktienbesiß auezuwei)en

bei der Deut|hen Bank Filiale Heil- bronn a. N oder

bei unterer Direftion.

Heilbronn, den 25, März 1927.

Für den Auffichtsrat: Der Vo1sitzende: Hermann Schilling,

[127968] Direction der Disconto- Gefellschaft, Verlin.

Dex aut unsere Kommanditanteile ents fallende Gewinnanteil wird mit NM 4 tür die Stücke von RM 40, 9 " & 90, E D: 1 : 150, 185 180, 40. 2 400, 100 2 s E C00: unter Abzug von 100°/%9 Kapital- ertragssteuer vom 30, März 1927 ab gegen Einlieferung der Gewiun anteilscheine Nr. 1 oder 101 oder gegen Einlieferung der Erneue: rungsscheine zu unseren Kommandit- anteilen Nr. 1 bis 100000 übey je RM 50 und Nr. 100 0014/2 bis 23 329/30 über je RM 180 bezahlt in den üblichen Ge!chäftéstunden bet der Direction der. Diêconto Gesellschaft in Berlin, der Norddeutschen Bank in Hani- burg, Hamburg, oder dem A, Schaaffhausea’schen. Bankver- ein A.-G. in Köln oder bei einer Filiale oder Zweigstelle der vorgenannten Vanken an auderen Plätzen oder in Breslau, außer bei der Direction der Disconto-Gesellschaft Fi- liale Bre®ëlau, ; bei dem Bankhause E. Heimann oder in Dresden, außer bei der Direction der Disconto-Gesellschaft Fi- liale Dresden, Li bei der Allgemeinen Deutschen Credit - Anstalt, Abteilung. Dresden, A bei dem Bankhause Philipp Eli- meyer oder tes in Frankfurt a. M., außer, bei der Direction der Disconto - Ge- sellschaft Filiale Frankfurt

a. M., Bankhaufe - E. Laden-

bei dem burg oder in Halle a. S., außer bei der Direc- tion ber Diéconto-Gesellschaft Filiale Halle a. S., bei dem Halleschen Bankverein v. Kulisch, Kaempf & ©Co., bei dem Bankhauje Reinhold Steckner oder ; in Hamburg, außer bei der Nord- déèutschen Bank in Hamburg, béi der Vereinsbank in Dam- burg oder in Haunover, außer bei der Direce- tion der Diseonto-Geselischaft Filiale Dannover, bei dem Bankhause Ephraim Meyer j Sohn, bei dem Bankhause A, Spiegel- berg oder in Heilbronn bei der Sanbels- und Gewerbebank Seilbronn A.-G., oder in Karlsruhe i. B. bei der Süd- deutschen Diseonto - Gefell- schaft A.-G., / , bei dem Banthause Veit L. Dom- burger, _ beidem Bankhause Straus& C0. oder in Kassel bei dem Bankhause L. Pfeiffer oder in Köln, außer bei dem A. Schaaff- hansen’schenBaunivereinA.-G,, bei dem Bankhauje A. Levy, bet dem Banfhau'e Sal, Oppen- heim jr. & Cie. oder in Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen Credit-Anftalt und bei deren Abteilung Becker & Co. oder in Mannheim bei der Süddeu!1schen Disconto-GesellshastA.-G. oder in München, außer bei der Direction der Disconto-Sesellshaft Fi- liale München, ¿ bei der Bayerijchen §ypoihe?en- und Wechsel-Bank, | bei der Bayerischen Vercin8bank oder in Nürnberg, außer bei der Direction der Disconto-Gesellschaft Fi- liale Nürnberg, bei der Bayerischen Hypotheken- und Wechse!-Bank, bei dem Bankhause Unton Kohn oder in Amsterdam bei der Handel-Maat- schappij H. Albert de Bary&Co. Berlin, den 29. März 1927. Directiou der Disconto-Gesellschaft.

Finanzminister Dr. Höpker-Aschoff: Meine Damen und Ferren! Der vorliegende Urantrag auf Drucksache Nr. 6050 ist im Einvernehmen mit der Staatsregierung gestellt worden. Die Staatsregierung hätte es lieber gesehen, wenn sie an Stelle dieses Urantrags eine Regierungsvorlage - hätte einbringen können. Da aber nah der durch die Reichsregierung und den Reichsrat vorgenommenen Erhöhung der Mieten keine Zeit mehr übrig blieb, eine solche Regierungsvorlage auf dem vor- geschriebenen Weg über den Staatsrat an. den Landtag zu leiten, wenn sie vor dem 1. April rechtzeitig verabschiedet werden sollte, ist im Einvernehmen mit der Staatsregierung der Weg des Ur- antrags gewählt worden.

Meine Damen und Herren, ih bedauere, daß die Maßnahmen der Reichsregierung niht in einem größeren Zusammenhang er- folgt sind. Jch hätte es für notwendig gehalten und habe darauf {hon vor Weihnachten bei gemeinschaftlihen Beratungen mit der Reichsregierung hingewiesen, daß die Reichsregierung die Frage derx Mietserhöhung im Zusammenhang mit der endgültigen Gestaltung der Hauszinssteuer und einem planmäßigen Abbau der Wohnungszwangswirtschaft behandelt hätte. Denn diese drei Gebiete sind eng miteinander verflohten, und es ist nichl wünschenswert, daß die Regelung eines Gebietes herausgegriffen wird.

Die “Reichsregierung ist diesen Weg leider nicht gegangen, sondern hat lediglich im Wege einer Verordnung mit Zustimmung des Reichsrats eine Erhöhung der Mieten beschlossen und die Regelung der anderen Fragen planmäßiger Abbau der Wohnungszwangswirtschaft, etwaige Verwendung der Mehr- mieten für Zwecke der Hauszinssteuer und damit der Wohnungs- bautätigkeit den Ländern überlassen.

Meine Herren, die Erhöhung der Mieten durch die Reichs- regierung hat, da ja die Zustimmung des Reichsrats zu dieser Maßnahme erforderlih war, auch die Preußische Staatsregierung vor die s{hwere Frage gestellt, wie sie sih zu einer solhen Miets- erhöhung stellen wolle. Jch kann niht verhehlen, daß die Preußische Staatsregierung niht unerheblihe Bedenken gehabt hat, einer Mietserhöhang in diesem Ausmaße gzuzu- stimmen, sowohl 10% am 1. April als 10% am 1. Oktober, weil diese verhältnismäßig s{chnelle Erhöhung der Mieten eine sehr starke Belastung der breiten Massen der Bevölkerung mit sih bringt. Die Preußische Staats- regierung war aber der Meinung, daß sie die Verantwortung sür diese Maßnahme der Reichsregierung überlassen müsse, und daß es nicht ihre Aufgabe sein kann, durch Verweigerung der Bus- stimmung im Reichsrate in diese Verantwortung der Reichs- regierung einzugreifen. (Zuruf rechts.) Jh glaube, das ist der korrekte Standpunkt, wenn man davon ausgeht, daß es Auf- gabe der Reichsregierung is, die großen wirtschaftlichen Fragen es handelt sich hier um eine große wirtschaftlihe Frage einheitlih für das ganze Reichsgebiet zu regeln.

Jn der Begründung der Vorlage der Reichsregierung ist darauf hingewiesen worden, daß die Erhöhung der Mieten not- wendig sei einmal, um die Spannung zwischen Altmieten und Neumieten zu beseitigen, um eine allmähliche Annäherung der heutigen Miete an die sogenannte ökonomische Miete herbeizu- führen und die Aufhebung der Zwangswirtschaft vorzubereiten Diese Gründe sind unzweifelhaft stichhaltig. Es fehlt aber ‘in dex Begründung ein Hinweis darüber, ob nun nah dem Dafür- halten der Reichsregierung mit Rücksicht auf die Erhöhung der Miete auch eine Erhöhung der Hauszinssteuer durchgeführt werden soll und weitere Mittel für die Neubautätigkeit zur Ver- fügung gestellt werden sollen. |

Meine Damen und Herren, ih hätte gewünscht, daß die Reichsregierung in ihrer Vorlage an dieser Frage nicht vorüber- gegangen wäre. Jh darf aber aus den Besprechungen, die {on vor Weihnachten mit den am meisien beteiligten Reichsressorts stattgefunden haben, mitteilen, daß der Herr Rèichsarbeitsminister sich immex auf den Standpunkt gestellt hat, daß die Erhöhung der Mieten auch ausgenußt werden sollte, um der Neubautätigkeit neue Mittel zuzuführen. Reichsgeseß über den Geldentwertungsausgleich, das in § 1 Abs. 3 ausdrücklich bestimmt, daß der Deckung des allgemeinen Finanz- bedarfs bis zur Erreichung der vollen Friedens- miete niht weniger als 20 vH und nicht mehr als 30 vH zu- gführt werden sollen, und daß der Neubautätigkeit vor Jnan- spruchnahme gemäß Abs. 3 Say 2—alsovorFna nspruch- nahme dessen, was über 100 Prozent hinaus- geht 15 bis 20 vH zugeführt werden sollen. Das Reich3- gese geht also davon aus, daß nah Ueberschreitung der 100prozentgien Friedensmiete die durch die Grenzen von 20 bis 30 vH und 15 bis 20 vH gegebenen Spannen für die Hauszins- steuer weiter erhöhl werden sollen. Man kann also aus dem Reichsgeseß entnehmen, daß der Wille des Reichsgeseßgebers dahin ging, bei einer Ueberschreitung der 100prozentigen Friedens- miete die Hauszinssteuer weiter zu erhöhen. Das geht weiter auch aus der Bestimmung des Reichsgeseßes hervor, daß, wenn die Friedensmiete überschritten und die Hauszinssteuer dann weiter in Anspruch genommen wird, von diesen Mehrerträgen höchstens ein Fünftel für den allgemeinen Finanzbedarf in An- spruch genommen werden darf, also vier Fünftel für die Förde- rung der Neubautätigkeit zur Verfügung stehen sollen.

Die Entscheidung darüber, ob nunmehr eine Erhöhung dex Hauszinssteuer stattfinden soll, leg nun nah diesem Vorgehen der Reichsregierung bei den Ländern. Die Preußische Staats- regierung ist zu dem Ergebnis gekommen, daß eine Erhöhung der Hauszinss\teuer, insbesondere mit Rücksiht auf die Förder.tng der Bautätigkeit nah Erhöhung der Mieten, niht zu umgehen sei. Es trat nunmehr die Frage auf, wie diese Erhöhung durch- geführt werden solle. Zwei Möglichkeiten waren gegeben: ent- weder konnte man diese Erhöhung der Hauszinssteuer in der Form durchführen, daß man bei allen Stufen der preußischen Hauszinssteuer von 15 bis 40 vH der Friedensmiete den Saß erhöhte; sie konnte aber auch in der Form durchgeführt werden, daß man den Stufenaufbau in den oberen Grenzen weiter er- höhte. Der vorliegende Urantrag geht diesen zweiten Weg, und zwar aus folgenden Gründen. Jch habe seinerzeit bei der Ein- bringung des Etats versucht, eine theoretishe Begründung der Hauszinssteuer zu geben, und habe darauf hingewiesen, daß diese Hauszinssteuer vor allem als Fnflationssteuer ihre Berechtigung habe, und daß daneben in einem geringeren Umfang aller- dings auch der Gedanke der Werterhaltungssteuer trete. Meine Damen und Herren, würde man die Säße in allen Stufen

Einen Anhalt dafür gibt auch das

gleichmäßig erhöht haben, so wäre zwar der Mehrertrag ein größerer gewesen und es hätten größere Mittel für die Neubau- tätigkeit zur Verfügung gestanden; aber der Gedanke, daß dieje Steuer doch ihre Vegründung vor allen Dingen darin findet, daß sie eine JFnflationssteuer ist, wäre verlassen worden. Denn wenn diese Steuer als Fnflationssteuer aufgezogen werden soll, dann müssen ihre Säße von unten nah oben steigen nah Maßgabe des höheren Fnflationsgewinnes. Will man aber diesem ent- scheidenden Grundgedanken Rechnung tragen, so empfiehlt sich der zweite von mir angedeutete Weg, nicht allgemein die Säße der Hauszinssteuer zu erhöhen, sondern eine Erhöhung nur in der Form vorzunehmen, daß bei höherer Friedensbelastung und damit bei höherem FJnflationsgewinn die Säße der Hauszins- steuer weiter erhöht werden.

Meine Damen und Herren, Sie werden sich erinnern, daß ih in meiner Rede zum Etat darauf hingewicsen habe, daß es nach meinem Dafürhalten systematisch gerechtfertigt sein würde, als Fnflations\steuer das vom Hausbesißer zu nehmen, was er an Zinsen für Hypotheken spart, also mit anderen Worten die Zinsen von drei Vierteln der Hypotheken, weil ja der Hans- besiger ein Viertel der Hypotheken aufwertet, für diesen Teil also die Zinsen an den Hypotekengläubiger zahlen muß, daneben aber an Werterhaltungssteuer die Zinsen von einem Viertel des eigenen Kapitals. Aus diesen Erwägungen kam ih zu einer Steuerstaffelung, die bei dem unbelasteten Besiß 1624 % betragen, in ihrem höchsten Satze aber auf 50 % der Friedensmiete kommen würde. Jch habe damals darauf hingewiesen, daß die heutige Staffelung der preußishen Hauszinssteuer diesem Gedankengange nit entspricht. Sie beginnt zwar ungefähr bei demselben Satze beim unbelasteten Besiß, steigt aber niht bis 50%, sondern nur bis 40 %. Sie steigt allerdings in rascheren Stufen, als es nah den dargelegten Grundgedanken angebracht gewesen wäre.

Der vorliegende Antrag verfolgt nunmehr den Gedanken, die Staffelung nah oben hin weiter auszudehnen, und zwar in folgender Form. Die Staffel ist heute so, daß der unbelastete Besiy mit 15 % der Friedensmiete belastet ist, und daß bei einer Friedensbelastung von mehr als 40 % des Hauswertes der höchste Say von 40 5 erreicht wird. Der vorliegende Antrag fügt nun dieser Stufe noch vier weitere Stufen hinzu. Bei einer Be- lastung, die 45 % überschreitet, soll der Saß 42% sein, bei einer Belastung, die 50 % überschreitet, soll er 44 % sein, und bei einer Belastung, die 565% überschreitet, soll der Say 46 % sein, und wenn die Belastung über 60% hinausgeht, soll der Say 48 % sein. Mit anderen Worten: der Stufensat, der bisher bei 15 % begann und mit 40 % bei einer Friedensbelastung von mehr als 40 % aufhörte, wird in Zukunft mit 15% beginnen und mit 48 % bei einer Belastung, die über 60 % des Hauserwertes hin- ausgeht, aufhören.

Die ‘zweite Frage ist dann die, welhes Mehraufkfommen diese Erhöhung bringt und wie dieses Mehraufkommen verwendet werden soll. Wir s{häßen das Mehraufkommen, das durch diese Erhöhung der Hauszinssteuer gewonnen werden soll, auf etwa 120 bis 130 Millionen Reichsmark. Fn dem Urantrage wird dem hohen Hause vorgeschlagen, diese Erhöhung în der Hauptsache für die Nebautätigkeit zu verwenden, und zwar mit 5/3, 1/, aber dem Finanzbedarf der Gemeinden zuzufühven. Sie sehen, daß die Finanzverwaltung bei dieser Vorlage außerordentlich uneigen- nüßig ist, indem sie darauf verzichtet, für den Finanzbedarf des Staates etwas zu nehmen. (Unruhe. Heiterkeit und Zurufe rechts.) Fa, meine Herren, vom Standpunkt der Finanzver- waltung hätte ih es außerordentlih begrüßt, wenn dem Finanz=- bedarf des Staates etwas von dieser Erhöhung zugeführt worden wäre, aber da die Finanzverwaltung in den leyten beiden Fahren sparsam gewirtshaftet hat (Lahen und Zurufe rechts), ja, Herr Kollege Kaufhold, das werden Sie nicht bestreiten können —, und da Jhr Streben nah Sparsamkeit in den lehten beiden Jahren auch die Zustimmung des hohen Hauses gefanden hat, und da ih mich weiterhin der Hoffnung hingebe, daß dieses Streben auch bei der endgültigen Verabschiedung des dies- jährigen Haushaltsplanes die Unterstüßung des hohen Hauses finden wird, so glaubt die Finanzverwaltung, auf diese Beteiligung an dex Erhöhung verzichten zu können, Wie gesagt: von dem Mehrertrag sollen 54 der Neubautätigkeit und @ würde den Ge- meinden zugeführt werden. Daß vorgeshlagen wird, den Ge- meinden zuzuführen, halte ich für rihtig, weil durch die Er- höhung der Mieten die Lage vieler Leute in den Gemeinden ver- hlehtert wird und damit stärkere Anforderungen an den Wohl- fahrtsetat der Gemeinden gestellt werden (Sehr richtig! links.)

Wir halten uns mit dieser Regelung im Rahmen der Be- stimmungen des Reiches, die, wie hon erwähnt, dahin gehen, daß von dem Mehrertrag, der über 100 % der Hauszinssteuer hinaus genommen werden kann, % dem allgemeinen Finanz- bedarf zugeführt werden können. Wir blieben dann noch etwas dahinter zurück, indem wir % der Neubautätigkeit zuführen und nur 1/, den Gemeinden überlassen. Für die Neubautätigkeit würden dann gut 100 Millionen gewonnen werden, und wir würden dann gut kommen, daß, abgesehen von Millionen, die durch Anleihemittel gewonnen würden, außer den bisherigen 430 Millionen weitere 100 Millionen für die Neubautätigkeit zur Verfügung stehen würden.

Meine Damen und Herren, wie gestaltet sich dann diese Negelung für den Hausbesiß? Die Antragsteller und das Staats- ministerium sind davon ausgegangen, daß die zweite Erhöhung der Mieten, die am 1, Oktober eintreten soll, für die Hauszinssteuer nit in Anspru genommen werden soll, {hon deshalb nicht, weil der Hautbesißer vom 1. Januar 1928 ab höhere Beträge für die höhere Verzinsung der Aufwertungéhypotheken wird aufwenden müssen und dur diese Mehraufwendungen ein erhebliher Teil der Mehrmiete vers{winden wird. Von der jetzigen Erhöhung der Miete um 10 9/9 werden in der äußersten Stute 8 9% für die Haus- zinssteuer in Anspruch genommen werden, oder mit anderen Worten : jeder Hausbesißer behält 2% von der Mehrmiete für sich Aber man muß diese Dinge auch rihtig betrachten. Da, wo die Belastung nicht mehr als 45 9/9 der Friedensmiete beträgt, tritt diese Erhöhung der Hauszinssteuer überhaupt niht ein (sehr rihtig! links), so daß hier dem Hausbesitzer die vollen 10 0/ zutallen. In derx nächsten Stufe von 45 bis 5009/6 ist es so, daß der Hausbesizer 8 9/6 der Erhöhung der Miete erhält, zwi\chen 950 und 55% erhält er 6 9/0, zwischen 50 und 60% erbält er 49%, und erst wenn die Be- lastung über 60 % hinauëgeht, fallen dem Hausbesitzer nur 29/6 zu Aljo in den Fällen, in denen die Belastung 60 %/ überschritten hat,

werden von der Erbshung der Miete um 10%, für die Hauszinésteuer 89/9 in Anspruch genommen und nur 29% dem Hausbesiyer überlassen. Ich glaube, daß dietes System dem Gedanken der Inflationésteuer Nechnung trägt. (Unruhe rechts.)

Sodann noch eine andere Frage! Wir haben in tem Urantrage Fürforge getroffen, daß in denjenigen Fällen, in denen die Erhöhung der Hautzinésteuer ehr \chwer traabar wäre, eine folhe Erhöhung nicht eintreten sol. Jch habe da vor allen Dingen zwei Fälle im Auge: erstens die Belastung der Einfamilienhäu)er und zweitens die Belastung der Eigenwohnungen. Der Urantrag sieht vor, daß bei Eintamilienhäusern, die nach § 5 der Hauszinésteuerver- ordnung eine bevorzugte Stellung einnehmen, unter keinen Umständen eine Mehrbelastung eintreten soll. Wir haben in dem Urantrage sogar eine gewisse Erleichterung zu verzeichnen, weil diese Einfamilien- häuser bis zu 90 gm auch dann noch freigelassen oder mit einem ermäßigten Saye belastet werden follen, wenn bei den Wohnungen kleine Ladenräume oder Werkstätten vorhanden sind. Als Er- leichterung gegenüber der bisherigen Vorlage wird also auch bei anderen Eigenwohnungen wenn ein Hausebesißzer in seinem eigenen Hause wohnt, aber einen Teil des Hauses vermietet hat durch die Bestimmung - des Urantrags dafür Sorge getroffen, daß derjenige Teil, ter vom Besißer tür feine Wohnungézwecke oder eigene gewerbliche Zwecke benußt wird, also der Teil, für den er keine Miete bekommt, durch die Erhöhung der Hauszinéssteuer nit getroffen wird, also keine Mehrbelastung eintritt. Das wird auch dazu beitragen, die Erhöhung der Hauszinésteuer tragbarer zu ge- stalten.

Dann noch ein kurzes Wort zu den Uranträgen, die heute mit dem Urantrag Druck. Ne. 6050 hier zur Beratung gestellt sind: Der Urantrag 5914 nimmt einen Gedanken wieder auf, der bei der Ver- abschiedung der - leßten Hauszinssteuererhöhung hier lebhaft um- stritten war, nämlich ob es richtiger sei, den Für}orgeverbänden gewisse Teile der Hauszinssteuer zur Unterstüßung derjenigen Mieter zu überweisen, die durch die erhöhte Miete be)onders stark betroffen werden, oder ob es richtiger sei, in den Fällen, wo der Mieter niht in der Lage ist, die erhöhte Miete zu bezahlen, beim Haus- besißer ein Stundungsverfahren durchzuführen. Es hat sich heraus- gestellt, daß die Durchführung dieses Stundungsverfahrens auf Grund des § 9 eine außerordentlih starke Belastung der Katasters verwaltung und der Gemeindeverwaltung mit sich bringt. Jusotern würde die Staatsregierung mit der Tendenz die)es Urantrags 5914 einverstanden sein. Es fragt sich aber, ob es rätlich ist, diese unbedingt sehr ein|chneidende und bedeutungêvolle Aenderung jeßt durchzuführen oder ob es nicht richtiger ist, dieje ein- \chneidende Aenderung lieber zu verschieben, bis mit der Regelung der Hauszinésteuer durch Neichsgesez die endgültige Negelung dieser ganzen Fragen hberbeigetühit ist. (Sehr rihtig) Im Antrag der Koalitionéparteien im Neichstag, der jeßt im Steuerautshuß des Reichstags bereits verabschiedet ist, wird bemerkt, daß bis zum 1, Oktober eine Vorlage über die Hauszinssteuer im Reichstag ges macht werden foll. Wir haben über diese Vorlage bereits mit der Neichsregierung verhandelt. In dieser Vorlage es ist allerdings vorläufig nur ein Neferentenentwurf ist vorgesehen, daß diefes Verfahren eingeführt werden soll, daß man also nicht mehr siundet auf dem Wege, wie es § 9 unseres Gesetzes vorsieht, sondern gewisse Beträge aus dem Gesamtautkommen aus Haustzinssteuer an die Für sorgeverbände überweist. Ich glaube daher, daß es richtiger ist, die Regelung dieser Frage bis zur endgültigen Regelung des Neichse gefeßes zurückzustellen.

Dann noch ein Wort zum Urantrag 6047, der von den Abg. Ladendorff u. Gen. eingebracht ist! Dieser Urantrag fordert, daß in Zukunjt die Hauszinsfteuer lediglih zur Senkung des Zins)ußes Ver- wendung finden soll. Vuh dieser Urantrag berührt einen ents scheidenden Gedanken, nämlich die Frage, ob die Mittel der Hauszinss steuer in Form von Hypotheken gegeben werden jollen, oder ob sie fo verwendet werden jollen, daß man die Hypotheken selbst aus dem Kapitalmarkt nimmt und aus Mitteln der Hauszinésteuer nur LVe- träge zur Verzinsung und Amortisation dieser Hypotheken bereits stellt. Diesen leßteren Weg hat die Staa!sregierung bereits das durch betreten, daß in einem gemeinsamen Erlaß des Wohlfahrts- ministers und Finanzministers zur Ergänzung der Richtlinien nun- mehr destimmte Beträge des Hauszinssteuerauf?ommens- für die Ver- zinsung von Zusatzhypotheken und auch für Bürgscha|tsicherungss fonds bereitgestellt werden, wenn die Gemeinden zur Ve)chaffung dieser Hypotheken die Bürgschaft übernehmen. Der Gedanke ist folgender: Heute wird dic erste Hypothek auf den Kapitalmarkt be- \hafft. Die letztstellige Hypethek wird in Form einer Hautzinss steuerhypothek mit eincm verhältnismäfig großen Betrag, der zwischen 4000 und 6000 4 liegt, gegeben Wenn es gelingt, hinter die erste Hypothek eine zweite Hypothek zu stellen, die auch aus dem Kapitalmarkt mit Bürg)chatt der Gemeinde genommen werden kann, und diese Hypothek mit Mitteln der Hauszinésteuer zu verzinsen, so können die Mittel, die aus der Hauszinésteuer selbst als Hauszins- steuerhypotheken zur Verfügung gestellt werden, weiter gestreckt werden. Dieser Weg is] also bereits be\chritten. Jh glaube aber, Herr Kollege Ladendorff, daß wir noch niht so weit sind, daß wir sagen können: Hauszinésteuerhypötheken über- haupt nicht mehr, nur noch Kapitalmarkt und Zinéverbilligung fondern ob dieses Verfahren durhge/ührt werden kann und wieweit es durchgeführt werden kann, hängt von der Entwicklung des Kapital- marktes ab, also im we}entlihen davon, ob die Hypothekenbanken in der Lage sind, die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Man wird also diesen Weg nur vorsichtig beschreiten können. Es sind aber aus der Hauszinssteuer so viel Beträge zur Verfügung gestellt, daß alle Mittel, die die Hypothekenbanken als Zusaß- hypotheken zur Verfügung stellen, dann auf diese Weije in An)pruch genommen werden könnten. Die Mittel, die tür Verzinsung und Bürgschastssicherungsfonds bereitgestelt sind, würden für einen Betrag von 300 Millionen ausreichen, Ob die Hypothekenbanken in der Lage sein werden, in der Form von Zusayhypotheken diese 300 Millionen zur Verfügung zu stellen, ist außerordentlich zweifelhaft. Im Antang dieses Jahres |chien es so, als ob die uneinge|chränkten Mittel vorhanden seien. Aber wir wissen alle, daß au! diejem Gebiet ein starker Nückschlag eingetreten ist und daß der Absay von Pfandbrieten zurzeit stockt. Db das eine vorüver- gehende oder eine dauernde Erscheinung ist, steht dahin und ist |chwer vorauszu)ehen. Darum wird dieser Weg mit Vorsicht beschritten werden müssen. Es ist daher zurzeit vollffommen unmöglich, von dem System der Gewährung von Hauszinssteuerhypotheken ganz abzusehen und alle Mittel auf dem Wege der Zinsverbilligung zur Verfügung