1927 / 78 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Apr 1927 18:00:01 GMT) scan diff

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R F EE S i L Gi H taii aas be Pa E E s

versäumnis abzuweisen seien. Seine Partei sei bereit, an der Schlußgeseygebung mitzuarbeiten. Die Mittel lichen sih durch sharfere Exsassung der Besiysteuern und der Erbschaftssteuer auf bringen. Gegen eine Herausseßung der Umsaysteuer würde seine Partei allerdings die schârfste Opposition machen müssen.

Der Etat für die Kriegslasten wird gemäß dem Ausshuß- antrag unverändert nah dem Regierungsentwurf bewilligt.

Gegen 1 Uhr wivd die Sihung bis 3 Uhr unterbrochen.

Vizepräsident Dr. Ri eßer eröffnet die Nachmittags-

sizung um 3 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die zweite Lesung des Hau s - halts des Reichsfinanzministeriums und des Haushaltsgeseßes.

Abg. Simon - Schwaben (So0oz.) erhebt Protest dagegen, daß die Regierungsparteien, um das Defizit von 4 Milliarden zu decken, eine Reihe wichtiger sozialpolitisher Ausgaben gestrichen haben. Dabei sei noch ein Rückgang der Umsaß- und Lohnsteuer zu verzeichnen, denen ein sprunghastes Anwachsen der Zollein nahmen und der Verbrauchssteuern gegenüberstehe. Die Massen- steuern seien also gestiegen und belasteten besonders die kinder- reichen Familien sehr stark. Die Steuerleistungen der Besiyenden müßten durch Ausbau der Besiysteuern entsprechend erhoht wer- den, so durch Erhöhung der Börsenumsaßsteuer, der Erbschafts- steuer und durh Aufhebung dert Steuersreiheit der Spekulations- gewinne. Das Mißverhältnis zwischen der Besteuerung von Stadt und Land sei nachgerade ein - öffentlicher Skandal geworden. Die Steuersabotage vollziehe sich untex Führung der landwirtschaft- lichen Organisationen, sogar solcher mit Behördencharakter, wie der Bayerischen Bauernkammern. (Hört, hört!) Das Reichs- bewvertungsgeseß könne nux bei tatsächlicher Durchführung jener Rich:linien wirksam werden. Was gedenke das Finanzministerium gegen diesen Totschlag jeder Steuermoral zu tun? Die fkletn- bäuerlichen Betriebe seien dabei aber nah Möglichkeit zu schonen Diese Finanzämter ständen nicht erst vor dem Zusammenbruch, sondern ein Teil sei {hon zusammengebrochen, weil gar feine systematische Arbeit geleistet werden könne. Mit der Arbeitskraft der durch Abbau verringerten Beamten sei Raubbau getrieben worden. Durch die passive NResistenz des Publikums und sogar absichtliße Sabotage sei die Arbeit der Steuerbeamten zu einem Martyrium geworden. Preußische Beamte feien in Bayern sogar gesellschaftlich sabotiert worden, unter dem Motto: Bayern den Bayern! Bayern habe mit seinen 58 Steuerarten die teuerste und komplizierteste Steuerverwaltung. Die Rückstände an Reichs- steuern seien auf 700 Millionen Mark angewachsen; das berge die Gefahr eines großen Verlustes der Reichskasse. Daher sei die Eintreibung dieser Rückstände und die endliche Durchführung der Veranlagung zu fordern. Der Redner bringt dann Wünsche be- züglich einzelner Beamtenkategorien vor. Das Ueberstunden- wesen in der Finanzverwaltung sei ein Verbrechen am Volke und an den Erwerbslosen. Jet dürfe niht mehr bloß geredet und wieder geredet werden, sondern der Finanzminister müsse endlich

Taten sehen lassen. Der Redner fordert eine fortlaufende Steuerstatistik. Die Steuerlasten müßten endlich nah der wirtschaftlichen Leistungsfähtgkeit verteilt werden. Eine Aus-

höhlung und Antastung der Steuerhoheit des Reiches zugunsten der Länder dürfe nicht erfolgen.

Abg. Dr. Gereke (D. Nat.): Der Etat ist sparsam auf- gestellt; die sächlihen Ausgaben sind etwas erhöht, dies ist aber durch Beschrankung der pexrsonellen Ausgaben ausgeglichen. Die Finanzämter sind aber überlastet, und darunter leiden die Steuer- pflichtigen selbst. Bei den Finanzämtern ist ein Personalabbau nicht mehx möglich, und die Arbeitsfreudigkeit der Beamten muß leiden, wenn sie troß aller Ueberstunden die Arbeit nicht auf- arbeiten können. De Ramscharbeit der Finanzämter, von der gesprochen wird, muß durch eine Reorganisation beseitigt werden. Bei den schlechten Beförderungsverhältnissen wandern die besten Köpfe in Privalstellungen ab. Es kann nicht auf die Dauer bestehen bleiben, daß ein Prokurist bessex bejoldet is als eîn leitendex Beamter in der Finanzverwaltung. Die Neberlastung der Landesfinanzämter und Finanzämter muß nicht nur dur Personalvermehrung, sondecn auch durxh eine Nationalisierung überwunden werden. Jch bitte auch um cine baldige Vorlegung des Rahmengeseßes für die Realsteuern. Die Steuerzahler haben ein Interesse daran, daß sie alle ihre Steuern möglichst an etne einzige Stelle abführen können; deshalb muß eine Zusamraen- legung der Annahmestellen stattfinden. Auf den Vorwurf der Stenrsabotage gegen die Landwirtschaft war ich gefaßt; aus der Denkschrift des Finanzministers geht aber hervor, daß bei 13 Landesfinanzämtern überhaupt keinexlei Anstände vorliegen, und bei den übrigen 13 nur ganz geringe Mängel entstanden sind. Der Vorwurf ist also ganz unbegründet. Daß die land- wirtshaftlihen Organisationen ihre Mitglieder objektiv über ihre Steuerpflicht aufklären, ist doch fein Vorwurf; aber es besteht nicht dex geringîte Versuch, eine bewußte Steuersabotage anzu- regen. Wenn zuviel Steuern veranlagt sind, ist es doch eine Pflicht, die Steueczahler darüber au zuklären. Fn manchen Finanzbezirken ist einfah bestimmt worden, daß die oder die Steuersumme ausgebraht werden müsse, und die Ausschüsse sollten dann sehen, wie sie sie herausbekommen. Einzelne Fälle von Hiùterziehungen darf man nicht verallgemeinern. Wir haben selbst cinmal .in einer Entschließung ein entschiedenes Vorgehen egen wirklihe Steuersaboteure verlangt, denn wix wollen urchaus eine gerehte Steuerveranlagung. (Beifall rechts.)

Abg. Schetter (Zentr.): Die Reichsfinanzverwaltung muß o organisiert sein, daß sie die Steuern gerecht verteilen und daß ie sie voll hereinbekommen kann. Der Steuerbeamte ist allerdings im Volke der bestgehaßte Mann, und eine Derantimortinaatoie Presse macht noch Stimmung gegen die Steuerbehörde. Da ist es Pflicht des Parlaments, zwar Kritik zu üben, aber gerecht zu sein. Andererseits kann der Steuerzahler verlangen, daß er nicht dur Steuen ruiniert und niht unnüß belästigt wird. Die fortgeseßten Aenderungen der Steuergeseye haben im Volk E und Mißstimmung verursaht, aber in leßter Zeit ist die Tätigkeit mehr gereht anerkannt worden. Es muß Ruhe und Stetigkeit in die Steuerverwaltung gebracht werden, es darf nicht so viel cändert werden, damit sih die Bevölkerung in die Steuern iheinlében kann. Ebenso notwendig ist die ungestörte Arbeit der Beamten in Anbetracht des Reiches. Die Beamten müssen Ruhe aben, sich in die neuen Gesebe einzuarbeitcn. Die Veranlagungs- ormulare müssen vereinfaht und vereinheitliht werden, damit em Volke unnüye, saure Arbeit erspart wird. Die Verringerung der Zahlungstermine haben wir mit Freude begrüßt. Die uneinbringlihen Steuerrükstände aus früheren Fahren bis 1921 sollten niedergeschlagen werde; e {leppen sih von einem Jahr zum andern durh. Der ungleichen Steuerverteilung auf Kosten der Lohnsteuerpflichtigen seßt die Finanzverwaltung nicht genügenden Widerstand entgegen. Der Steuerrückgang bei der Einkommensteuer der Landwirtschaft ist auf die gesunkene Ren- tabilität zurückzuführen, und läßt niht auf die Steuerdrückerei \{chlicßen. Wo solche Fälle vorkommen, muß streng einge riffen werden Die Neubewertung nah dem Bewertungsgeseß hat zu manchem Rückgang geführt, aber sie isi zumeist mit Hilfe der Berufsorganisationen forrekt durchgeführt worden. Die Durch- n der Einheitsbewertung war eine Riesenaufgabe, zumal ie ace@gqner:n Grundlage: feblien Aber nicht richtig ist die Auf- assung, daß das Bewertungsgeseß ein Messer ohne Klinge sei.

dix halten es nicht für richtig, das Jahr 1927 wieder mit einer Neubewertung zu belasten. Für den Vorschlag, die Einkommen- steuer wieder nah dem dreijährigen Durchschnitt zu veranlagen, können wir in diesem Augenblick uns nicht erwärmen, da die Einfommensverhältnisse ne nicht wieder stabil genug geworden E Ob eine einzige Steuer für die Landwintschaft nach der

odenfläche, Ertragsfähigkeit, Bodenqualität und Absaymöglich- keit zu einer Vereinfahung des Systems führen würde, müssen wir Febr bezweifeln; denn die Verhältnisse des einzelnen sind doh

individuell. Wenn auch die Bauern nicht zur Buchführung zu

bestimmen sind, können sie doch eine gerechte Veranlagung ver- langen. Dem Ausbau der Steuer nach dem Verbrauch muß volle Ausmerksamkeit geschenkt werden. Die Verschwiegenheit der Steuerbcamten muß vollkommen gewahrt bleiben, deshalb ist die Zahl von vierhundert Privatangestellten zu hoh. Die Beamten müssen vermehrt werden, damit der drohende Zusammenbruch der Steuerverwaltung vermieden wird. Für diesen Zweck könnten hon einige Millionen aufgewendet werden. Die Steuerbeamten fis überlastet. Jm übrigen muß allerdings die M aba en anderen Verwaltungen in sparsamer Wirtschaft vorangehen. (Beifall im Zentrum.)

Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) bezeichnet den freudigen Optimi8mus des früheren Reichsfinanzministers D1. Reinhold seinerzeit als durhaus berechtigt. Er habe aber feinem Nach- P iner das shwere Stück der Ausgabendechung hinterlassen. Mit großem Bedauern sei zu sehen, daß die Gedanken eiuer groß- zügen Zusammensassung der in den verschiedensten Ressorts ver- streuten Stellen der Bauverwaltung einstweilen sih als nicht vealisierbar erwiesen hätten. Es sei nicht richtig, die unteren Jnstanzen der Reichsbauverwaltung den, Ländern zu überlassen. Der Redner bitiet, auf die Lösung dieser Aufgabe hinzuarbeiten Der Abbau der Beamten der Reichsfinanzverwaltung sei etwas übereilt vorgenommen worden; exfreulicherweise seien inzwischen manche Beamte wieder eingestellt worden. Die reichseigenen Betriebe seien teilweise abgestoßen bezw. zusammengelegt. Das sei zu begrüßen. Die Gewinnzahlen dieser reihseigenen Betriebe eien exrfreulich angewachsen. Brauche der Minister tatsächlich eine Vermehrung der Beamtenschaft, so könne man sich nicht dagegen stemmen. Grundsäßlich müsse man aber mit einer mög- lihst geringen Anzahl auskommen, allerdings ohne daß die sach- gemäße Erledigung der Geschäfte insonderheit in der wichtigen Reichsfinanzverwaltung darunter leide. Bei der notwendigen Vermehrung der Beamtenstellen handle es sich u. a. auch um eine Auffrischung des Nachwuhses. Die Forderung der Einstellung weiblicher Beamten in geeignete Stellen, wie sie in der Ent- schließung des Ausschusses aufgestellr ser, solle sih niht nur auf die Ministerium beziehen. Die Finanz- und Steuerbehörden hätten sih allmöählih in thre Avbeit immer mehr hineingefühlt. Auch die Klagen über barshes Auftreten der Beamten hätien erfreulicherwei})e nachgelassen. Fmmerhin beklage sich in den fleineren Städten inmitten agrarischer Bevölkerung gerade der gewerbliche Mittelstand über eine Uebershägung seiner Ein-

nahmen. Die Buch- und Betriebspvüfung sei eine durchaus not- wendige Ergänzung der Tätigkeit der Steuerbehörden. Die

Stouerstatistiken sollten möglichst bald der Presse, mindestens aber dem Parlament zur Kenntuis gebraht werden. Es sei niht auf eine Vergrößerung der Finanzämter, sondern auf eine stärkere Dezentralisierung hinzuarkeiten. Darüber müsse s{chon bald Klarheit geschaffen werden. Die Kassen mehrerer Finanzämter sollten vereinigt werden ebenso seien andere Reichs- und Staats- kassen den Finanzamtskassen angugliedern. Die Zollverwaltung befinde sih heute gegenüber anderen Beamtenkategovien etwas im Hintertresfen Da sollte man diesex Karrieve wieder etivas mehr Aufmerksamkeit zuwenden. Mit Rücksicht auf den sehr an- strengenden Grenzzolldienst i ihre Dienstzeit entsprechend abgekürzt werden. Jn bezug auf die Unterbringung der eigenen Betriebe der Finangverwaltung scheine diese etwas großzügiger vorzugehen. Die Bauten müßten aber auh mit der gebotenen Sparjamkeit ausgeführt werden. Hu hoffen sei, daß der jeßt begonnene Kurs der Ersparnispolitik fich im Laufe dieses Sommers derart befestige, daß die Erfordernisse des nächsten Etats ohne besondere Fonds, die dann niht mehr vorhanden seien, gedeckt werden lönnten. Die Beamtenschaft aber müsse nun endlih zu einer gerechten Neuordnung ihrer Bezüge kommen, die ihr in Aussicht gestellt worden sei. Zum Schluß erörtert der Redner die Frage, ob dieser Etat in der vorgeschenen Weise ibberhaupt ausgeführt werden könne. Bedenken aber müsse der deutsche Urwähler, daß für das deutsche Volk die Zeit der Loben Feste noch nit gekommen sei, sondern daß es fh immer noch mühsam durch die sauren Wochen hindurcharbeiten müsse.

Abg. Höllein (Komm.): Der Massenbetrug scheint die einzige Staatsmaxime der Deutschen Republik zu sein. Als man den Bürgerblock zusaummengeshoben hatte, bekam der Finang- minister von den Deutschnationalen den Auftrag, die Finanz politik seines Amtsvorgängers herunterzureißen. Herr Köhler hat uns gesagt, daß alle Etatsreserven erschöpft seien, es hat sich aber gezeigt, daß Herr Köhler ebenso flunkern kann wie sein Vor- gänger oder ihn sogar noch übertrifft. Vizepräsident Dr. Rießper vügt diesen Ausdruck.) Um den Etat balanzieren zu können, entdeckte man, daß die Einkommensteuer und andere Steuern viel zu niedrig im Etat angeseßt seien und daß die Regierung noch über alle möglihen Kassen und Käßchen

verfüge. Fr die Fürstendotationen, fuhr Redner fort, t immex Geld da, aber dié _Peuvell, die

den Namen Gottes im Munde führen und ihn stets miß- brauchen, haben nichts übrig für die Aermsten der Armen, auch nicht für die Kinder, die ohne Frühstück in die Schuie gehen müssen. Auch das christlihe Zentrum macht das mit. Wir werden diese Schandpolitik immer an den Pranger stellen. Die Bürgerparteien treiben eine Finanzpolitik, die zur Täuschung der breiten Massen dienen soll. Das geschieht in der demokratischsten Republik, die in Weimar auf dem Papier verankert worden ist. Der Minister sagte, éine Steuererhöhung käme nicht in Frage. So las man's vor Tisch, aber er hatte noh nicht seinen Kase aufgegessen, da präfsentierte er die Rehnung dem deutshen Volke, allerdings nicht den Vollgefressenen, ondern denn armen Massen durch die Mieterhöhungen. An die besißende Klasse maht der Bürgerblock Geschenke. Auf Verlangen der bayerischen Partikularisten soll die Biersteuer bestehen bleiben. Die Finanzverwaltung verfügt über ein ungeheures Heer von Beamten, auf je 900 Einwohner entfällt ein Steuer- oder Zoll- beamter. Ein jo ungeheurer Beamtenapparat ist notwendig dur die komplizierte Steuermachevei des Reichstags. Die Steuer- eseve sind so kompliziert, daß sih niemand mehr ausfkennt und bér Besißende immer ein Hintertürchen findet, durxh das er si

von der Steuer drücken kann. Es schveit doch nach Abhilfe, da

700 Millionen Steuerrückstände vorhanden sind. Um dieje schleunigst einzutreiben, müssen genügend Beamte zur Verfügunç gestellt werden. Die Steuern werden jeyt noch viel mehr A die Schultern der Besißblosen abgewälzt, als es unter der Monarchie der Fall war. (Hört, hört: rechts.) Die großen Betriebe müßten durch die Buch rüfer aufs shärfste kontrolliert werden. Aber nur die kleinen Betriebe werden rüdsihtslos an- gefaßt. Ein Gewerbetreibender in Berlin war nach seinen An- gaben auf 4009 Mark Einkommen eingeschägt, die Buchprüfung ergab die Richtigkeit, aber troßdem E ihn das Finanzamt um mehvere 1000 Mark höher ein. Wenn man bei den großen Betrieben ebenso vorginge, würde man Geld genug haben. Dieser Regierung sagen wir den Nam ltr Kampf an. Werft dieses Scheusal in die Wolfss{hlucht. Heiterkeit.)

Abg. Dietrich - Baden (Dem.): Durch die Zahl der Steuerrüdstände darf man sich nicht so sehr shrecken lassen, wir nehmen ja in jedem Monat 600 Millionen ein. Es muß auch Rücksicht auf die Steuergahler geübt werden. Der Wiederaufbau der Steuerverwaltung war eine Riesenaufgæbe. Der große Beamtenapparat war nötig durch die fortwährenden neuen Ver- ordnungen. Jch möchte dem Finanzminister den Rat geben, einmal ein Jahr lang so wenig wie möglich an die nachgeord- neten Stellen zu schreiben. (Heiterkeit.) Den nachgeordneten Stellen muß ein größeres Maß von Selbständigkeit und Selbst- verantwortung eingeflößt werden. Wir beantragen eine Aen- derung der Besteuerung der Landwirtschaft, bei Der die Leistungsfähigkeit niht danach bemessen wird, was der Mann herauswirtschaftet, sondern, was er herauêwirtschaften - fönnte. Bei uns in Baden und überhaupt in Süddeutshland wird darüber geklagt, daß wir viel stärker zu den Steuern herans- gezogen werden, als es in anderen Teilen des Reiches geschieht. In den großen Jndustriezentren gibt es immer Leute, die sich um die Steuern herumgzudrücken verstehen, Diese Dinge, auch die Besteuerung der Landwirtschaft, müssen einmal zahlenmäßig

In der Bewertung nach dem WehHr- ivenn also die Be- wertung auch noch für 1927 gelten foll, fo vermehrt sih die Ungerechtigkeit, Steuerbeamter zu sein, ist heute kein angeneh:nes

genau klargestellt werden. beitrag bestehen große Ungerechtigkeiten;

Geschäft, um so mehr muß eine ungerehte Behandlung der Beamten vermieden werden. Jn Baden wird über ungerechte Zuteilung der Beamtenstellen geklagt. Wir haben s{ließzlich den Wunsch, Dak die Veranlagung zur Einkommensteuer wieder nah Jahresdurchschnitten erfolgen möge, zunächst nach einem zwei- jährigen und dann nah dem dreijährigen Durchschnitt.

Abg. Mollath (Wirtschaftl. Vereinig.) führt Klage über das heutige System der Steuereinschäßung und über die steuer- liche Behandlung des erwerbstätigen Mittelstandes. Es werde durchaus nicht verkannt, daß ein großer Teil der deutschen Finanzbeamtenschaft das Bestreben zeigt, ihrer Aufgabe in objeftiver Weise gerecht zu werden. Was nüyße aber dieser ernste Wille, wenn er fabotiert werde, oft genug von mittleren Ver- waltungsbehörden. Der Redner verweist auf die Tätigkeit des Referenten für Grundbewertungssteuern vom Landesfinanzamt München, dessen Maßnahmen bei der Bevölkerung berechtigte Erbitterung hervorgerufen haben. Al[monatlih würden in einer Betriebsstatistik die durch Steuerstrafverfahren von den einzelnen Finanzämtern erreihten Nachzahlungen und Steuer strafen einzeln aufgeführt, wobei das Finanzamt an der Spiye marschiere, welches die höchsten Beträge herausgeholt habe. Hier liege ein außerordéntlich gefährlihes System vor, welches sicher nicht dazu beitrage, eine sahgemäße und objektive Prüfung der Angaben der Zensiten zu fördern. Es ergebe sich ganz flar, daß das ganze Steuersenkungsprogramm des ver- gangenen Fahres durch übermäßige Steuereinshäßungen wieder hereingebracht werden folle. Da könne man sich über bedauer- liche Zwischenfälle, wie die Wingerunruhen an der Mosel und den verhängnisvollen Vorfall im Finangamt Neukölln, nicht wundern. Der Redner fragt den Minister, ob es zutreffe, daß durch das Landesfinanzamt die ursprüngliche Richtigkeit der An- gaben des Betreffenden festgestellt worden seien, und daß die Feststellungen des Finanzamts Neukölln falsch gewesen wären. Was gedenke der Minister zu tun, um die Schuldigen zur straf- rehtlihen Verantwortung zu ziehen? Der Minister habe auch noch keine Stellung genommen zu dem vom Abg. Kling vor- getragenen Vorfall in der Oberpfalz, wo man vor der Vor- nahme ciner Vollstreckung einen Bauern buchstäblich gefesselt habe. Bei dem Hereinholen der gestundeten 600 Millionen Steuern müsse auf die besonderen Verhältnisse der Steuerzahler Rücksicht genommen und rüdcksihtsloses Vorgehen . der unter- geordneten Stellen, insbesondere dem gewerblihen Mittelstand gegenüber, verhindert werden. Gs wäre interessant, zu erfahren, iwieweit die Großbanken, die jebt ihre glängenden Bilanzen vers öffentlicht hätten, an den gestundeten Millionenbeträgen beteiligt eien. Der Redner bringt weiter noch Beschwerden gegen einzelne Finanzämter zum Vortrag. So sei festgestellt worden, daß in Altdamm ein früherer Steuersekretär erheblihe Steuerbeträge unterschlagen habe und hierauf sämtliche Zahlungen der Zens} fiten als ungültig erklärt und diese selbst zu nochmaliger Zahlung der gesamten Steuerbeträge aufgefordert worden feien, Es habe erst des Einareifens des Reichsfinanzministers bedurft, um diese unerhörte Maßnahme zurückzugiehen. Hier scheine doch im gangen System etwas faul zu sein, und die Zenfiten würden anscheinend als „Freiwild" betrachtet. Wir brauchten ein neues Finanzausgleih8oeseß, das alle Teile des deutschen Volkes unmittelbar an den Aufgaben des Staates interessiere.

Abg. Dr. Horlacher (Bayr. Vp.) verlangt Vereinfachung der Steuerverwaltung. Mißgriffe bei der Steuereinziehung, die

die Bevölkerung erregten, müßten vermieden werden. Redner wendet sich gegen den vom Abg. Dr. Cremer empfohlenen

Zentralismus in der Finanzverwaltung. Bei Eintreibung der Steuerrükstände müsse shonend vorgegangen werden Mit den Behauptungen über die ungeheure Höhe der indirekten Abgaben guungunsten der Besiblosen treibe die Linke eine Hebe; sie be- rüdsihtige niht, was an Steuern in den Gemeinden zu zahlen sei Steuersabotage würden von seinen Freunden durchaus miß- billigt. Es sei allerdings keinesfalls verwunderlih, wenn bei der Bewertung von Grundbesiß das Gutachten der Landwirie anders ausfalle als das der Behörden. Es seien aber auch ungesebliche Handlungen der Steuerbehörden vorgekomnten. __ Abg. Kub e (Völk.) beantragt Vertagung. Die Unterstützung dieses Antrags reiht nicht aus. :

Reichsminister Dr. Köhle x nimmt hierauf das Wort, Seine Rede wird nah Eingang des Stenogcramms veröffent- licht werden. i

__ Abg. Mo tex - Baden (Soz.) verlangt vor allem Gerechtig- feit in der Verteilung der Steuern auf die verschiedenen Bolks- kreise. Wenn die Lohnsteuerpflihtigen bis zum lebten Pfennig besteuert werden, müssen Kontrollmaßnahmen geschaffen werden, die die Steuerhinterziehungen der veranlagten Stenerzahler un- möglich machen. Durch strenge Buchführung muß die gerechte Lastenverteilung kontrolliert werden. Auch die Offenlegung der Steuerlisten würde das Gewissen der Steuerzahler gegenüber dem Staate und dem Volke stärken.

Ministerialdirektor Zarden erklärt, die Einrichtung der Buch- und Betriebsführer werde unter allen Umständen bei- behalten werden. L

Abg. Do r \ch (D. Nat.) führt die einzelnen Steuerlasten an, die die Landwirtschaft zu tragen habe. Die Landwirtschaft zahle heute noch Rentenbanksteuer, damit alle Leute in Deutschland eine feste Währung hätten. (Lachen links.) Dazu kämen die sozial»n Lasten. Die Finanzämter hätten sih in Hessen niht gerade gut eingeführt; man sei gewaltsam in die Häuser eingedrungen, um nah (Beld zu suchen. : j

Abg. Diez (Zentr.) kritisiert die Organisation des Branukt- weinmonopols, wobei der Staat noch zuegen müsse. Die Ver- ne seien unhaltbar und eine gründlihe Umkehr notwendig. Das heutige System begünstige den Shmüuggel und die Steuer- hinterziehung.

Ministerialdirektor TEnY geht auf einen Einzelfall ein, den der Abg. Diez vorgebracht hat. Die Monopolverwalturig habe den Schwarzbrennern in Baden niht auf andere Weise bei- fommen können als dadurch, daß le sih eines Verräters bediente. Da sich herausstellte, daß dieser selbst Hinterziehungen begangen habe, so hätte er die versprochene Belohnung nicht bekommen. Den feinen Brennery, die wegen geringfügiger Vergehen in Baden ihr Brennrecht verloren hätten, wolle das Finanzministerium des Brennrecht wiederg?ben, nachdem der Kampf mit den Schwwarz- brennern jeßt zu Ende geführt sei.

Abg. Pu b (Komm.) bespricht die Steuerhinterziehungen der Großbauern in der Rhön. L

Abg. Bülow (Soz.) weist an Hand der Denkschrift der Reichsregierung nah, daß în großem Umfange bei der Durch- führung der Bewertung Steuersabotaae getrieben worden Fei.

Aba. Marie Arn ing (Soz.) kritisiert, daß die von der eng- lishen Regieruna für die deutschen Kriegsgefangenen bereits aus- gezahlten vier Millionen Mark noch nicht verteilt worden sind.

Hierauf vertagte sich das Haus auf Freitag, 10 Uhr.

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Erften Beilage.)

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Sechs Beilagen

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JFuhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich,

Exequaturerteilung.

Bekanntmachung, betreffend die Umsaßsteuerumrehnungs\äße auf Reichsmark für den Monat März 1927.

Bekanntmachung, betreffend die Festseßung des Börsenpreises von Wertpapieren.

Ve1 o1dnung über die Geschäftsbedingungen der Börse in Hamburg für den Zeithandel in Getreide.

Anzeige, betrefiend die Ausgabe der Nummer 13 des Reichs- gesezblatts Teil IL.

Preußen.

Bekanntgabe der vom 5. bis 26. März d. J. zu Wohlfahrts- zwecen genehmigten öffentlichen Sammlungen. Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

Amtliches. Deutsches Reich, Dem Königlich hwedischen Konsul in Dresden Dr. Herbert

Klippgen ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden,

Bekanntma qung

Die Umsabsteuerumrechnungssäße auf Reichs- mark tür den Monat März 1927 werden auf Grund von § 8 Abs. 8 des Umsaßsteuergesezes in der Fassung der Be- fanntmachung vom 8. Mai 1926 (RGBl. 1 S 218) in Ver- bindung mit 8 45 der Durchführungsbestimmungen zum E ades vorn 25. Juni 1926 (RGBl. 1 S. 323) wie

folgt festgejeßt :

Ltd. Nr | Staat Einheit RM } Belgien 100 Belga 58,61 2 | Bulgarien 100 YLewa 3,05 3 | Dânemark 100 Kronen 112,40 4. | Dantig 100 Gulden SIEG 9 | England 1 Prund Sterling 20,47 6 | Finnland 100 finni1he Mark 10,62 7 | Frankreich 100 Francs 16,50 8 | Griechenland 100 Drachmen 5,46 9 Hollaud 100 Gulden 168,73

10 | Jtalien 100 Lire 19,01 11 Jugo1lawien 100 Dinar 7,41 12 | Norwegen 100 Kronen 109,80 13 | Deut1h Oesterreich 100 Schilling 99,33 14 | Portugal 100 Gecudo 21,58 15 | Rumänien 100 Lei (Noten) 2,61 16 | Schweden 100 Kronen 112,77 17 | Schweiz 100 Francs 81,10 18 | Spanien 100 Petjeta 73,36 19 | Ticheho-Slowakei 100 Kronen 12,49 20 Türkei l türktishes Pfund 219 21 Ungarn 100 Pengö 73,61 22 |\ Argentinien 100 Papierpeso 178,11 23 | Brasilien 100 Milreis 49,85 24 | Kanada 1 Kan. Dollar 421 25 Uruguay 1 Goldpeto 4,24 26 Vereimgte Staaten

von Amerika 1 Dollar 4,22 27 ZFapan 100 Yen 207,17 28 | Aegypten 1 ägyptishes Pfund 20,99

Die Fest)eßung der Umrechnungssäße für die niht an der Berliner Börse notierten ausländischen Zahlungsmittel erfolgl spätesiens in der Mitte dieses Monats.

Berlin, den 1. April 1927.

Der Reichsminister der Finanzen. J A. Harden.

Béektanntma U n.

Auf Grund des § 9 der Bekanntmachung, betreffend die Feststellung des Vörsenpreises von Wertpapieren vom 21. No-

-vember 1912 (RGBl. S. 537) in der Fassung der Lerordnung

vom 22. Mai 1925 (NGBl. 1 S. 73) wird hierm?t folgendes bekanntgemacht: ;

Der Bör1envorstand in Berlin bat beschlossen, die Preise der Teltower Kanalterrain Afktiengesell\chafst in Liquidation vom 1. April 1927 ab in Ausnahme von § 1 Abs, 2

einschließlich des Portos abgegeben.

der erwähnten Bekanntmachung statt nah Prozenten des Nennwerts in Yieichemark für jedes Stück festzustellen.

Berlin, den 31. März 1927. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Dr. Reichardt.

BeroronuUngs über die Geschäftsbedingungen der Börse in Hamburg für den Zeithandel in Getreide. Vom 22. März 1927. *®)

2 Grund des § 67 des Börsengeseßes vom 27, Mai 1908 (RGBl. S. 215) wird nah Zustimmung des Neichsrats hiermit verordnet:

Die nachstehenden Geschättsbedingungen der Börse in Hamburg für den Kau! und die sonstige Anschaffung von Gerite, Mais, Weizen und Noggen werden mit der Maßgabe genehmigt, daß es den Ver- trag'chließenden gestattet ist, Vereinbarungen über die in diejen Be- stimmungen nit geregelten Punkte zu treffen.

Berlin, den 22. März 1927. Der Reichswirtschaftsminister. Curtius.

Geschäfts8bedingungen der Börse in Hamburg für den Kauf und die fonstige Anschassung von Gerste, Mais, Weizen und Noggen. L,

Zu liefern ift:

17 bei Geiste: gute, gesunde Futtergerste harte glasige Gersten, wie 4. B. nordafrifkan|\che, ausge|chlossen;

9, bei Ma18: guter, ge\under Mais;

3, bei Weizen: ge)under, trotener und für Müllereizwede gut verwendbarer Weizen mit einem Normalgewichte von 76,5 Kilogramm je Hektoliter. Von der Lieferung Ause geichlossen sind: MNauhweizen, Kubanta- und anderer aus- ländischer Hart-(Grieß-) Weizen, ferner fünstliche Mi1chungen versch1edena1tiger Sorten;

4, bei Moggen: guter, gesunder, trodener Roggen, frei von Darrgeruch, mit einem Normalgewichte von 71 Kilogramm je Hektoliter. #

Die Lieterung hat innerhalb der von den Parteten vereinbarten Zeit nah Wahl des Verkäufers zu erfolgen.

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Der Preis ist für je 1000 Kilogramm in Reichêmark lose transito frei Groß Hamburg festzusezen.

Ertüllungsort für die Zablung ist Hamburg, für die Lieferung der Lageroit, Gerichtsstand ist Hamburg.

Den Gesckätten sind die vom Vorstand des Vereins der Getreide- händler der Hamburger Börse erlassenen Bestimmungen, betreffend Ein|chuß- und Nachschußpflicht, zugrunde zu legen,

V, 8 1. Die zu liefernde Ware is anudienen :

a) in zugelassenen Lagerhäusern, welche sih in Hamburg, Altona, Harburg oder Wilhelmeburg befinden,

b) in Schiffen, welche fich im Hat1engebiet Hamburg, Altona, Harburg oder Wilhelmsburg befinden und aus denen auf den Ka1 oder tin Flußtahrzeuge gelöiht werden kann oder welche an einem zugelaî\enen Lagerhaus liegen. Die Namen der Lugerhäuter, aus denen geliefert weriden fann. find durch Beschluß des Vorstands des Vereins der Getreidehändler der Hamburger Bör1e festzustellen und befanntzumachen.

8 2,- Gs dart nur eine Ware gelieteit werden, welche vor der Andienung, frühe1tens aber an den dret der Andicnung vorhergehenden Wei ktagen, von drei vom Vorstand des Vereins der Getreidehändler der Hamburger Böue tür die in Frage tommenden Getreidearten er- nannten und von der Deputation jür Handel Schiffahrt und Ge- werbe beeidigten Sachverständigen unten1ucht und als lieterbar be- tunden worden ist. Bei der Untersuchung der Ware und Feststellung eines Mehr- oder Minderwerts sind bei Mais Quaiität und Be- \chaffenheit, bei Weizen und MNoggen Qualität, Beschaffenheit und Natunalgewicht, bei Ge1ste Beschaffenheit, Naturalgewicht und Betag zu berücfiüichtigen. Ergibt \sich auf Giund dieser Untersuchung bei Geiste und Mas ein Mehr- oder Minderwert bis zu drei vom Hundert, bei oggen bis zu zwei vom Hundert und bei Weizen ein Mehrwert bis zu drei vom Hundert oder ein Minderwert bis zu zwei vom Hundert des Wertes ge11nder Durchichnittequalität, fo 1st der Käu'er zur Abnahme unter Vergütung des Meh1uweits bezehungs- weile Abzug des Minderweits verpflichtet. Ein Mehrwerit bei Gerste, Mais und Weizen über dre! vom Hundert und bet Roggen über zwei vom Hundert ist nicht zu vergüten.

Bei einem Minderweite bei Gerste und Mais von mehr als drei vom Oundeit, bei Weizen und oggen von mehr als zwei vom Hundert ist die Ware nicht lieferbar:

§ 3, Die Andienung und Lieferung hat in Posten von je 30 t \christlih unter Beifügung einer Be!cheinigung über die Lieteiba1 keit zu erfolgen 1d muß dem Käufer an einem Werktag b1i6 114 Ubr mittags zugestellt jeir. Endigt die Lieferzeit an einem Sonn- oder

*) Veröffentlicht im RNGBI. Teil 1 Nr. 14 Seite 79,

Feiertage, so muß die Andienung spätesiens am vorhergehenden Werktag ertolgen. Die Andienung kann an Dritte weitergeaeben werden. Die Weitergabe muß unverzüglich erfolgen. Die Ümlaufszeit der An- dienung endigt nachmittags 3 Uhr am Antdienungétage.

8 4. Der Verkäu'er ist verpflichtei, ieden einzelnen Posten oder Kaveling von einer Stelle zu liefern. Die Ware ist innerhalb von drei Werktagen, einschließlih des Tages der Andienung, Zug um Zug gegen ahlung abzunehmen

L 5.“ Das Andienungbschreiben und die Bescheinigung der Sach- verständigen müssen enthalten :

a) bei Lieferungen vom Schiffe:

1. das Datum,

9, den Namen des Schiffes und des Schiffers beziehungs- weile die Kahnnummer sowie der Räume, in denen die Ware sich befindet,

3, den Standort des Schiffes vorbehaltlih einer Aenderung seitens der Hakenbehörden;

b) bei Lieferungen vom Lagerhausfe:

1. das Datum,

9, die genaue Bezeichnung des Postens nah Lagerhaus, Lagerraum und Menge.

8 6. Der Emp'änger hat die Kosten der Uebergabe und Aba nabme der Ware zu tragen, soweit sie die ortéüblichen Säße nckcht ütber\hreiten. Etwaige Meh1fkosten fallen dem Verkäufer zur Lait, Ueber die Angemessenheit der Kosten entscheidet im Streitfall der Borstand des Vereins der Getreidehändler der Hamburger Börle.

8 7. Der Verkäuter hat das Recht, tünt vom Hundert mehr oder weniger zu liefern. Ergibt sih bei einem Posten ein Feblgewicht von mehr als tünt vom Hundert, so fann die Abnahme abgelehnt werden. Die Ablehnung muß inr.erhalb der vertragsmäßigen Ab- nabmetrist erflärt werden. Das Mehr- oder Mindergewicht wird zum Preise des Abnahmetags, falls jedoh die Abnabme nach Ablauf der vertragsmäßigen Fiist erfolgt, zum Preije des leßten Tages der Abnahmesrist berechnet

& 8. Im Falle des Verzugs dart der nichi|äumige Teil die Ano nabme der Le'stung ablehnen, nachdem er dem )äumigen Teile eine angemessene Frist zur Bewirkung der Leistung gestellt hat und diese Fuiit fruchtlos verlaufen ist. Der Tag des Eingangs der Nachsrist- stellung wird bei der Berechnung der Nachfrist nicht mitgerechnet.

8 9, Stellt eine Partei ihre Zabluagen cin, fo hat der andere Teil unabhängig von der bedungenen Lieterzeit unverzüglich, pätestens aber einen Tag, nachdem er von der Zahlungéteinstelung Kenntnis erhalten hat oder Kenntnis haben mußtz, ohne vorherige Androhung die Glatistellung des Vertrags vo!zunehwen. Die Glattstelung erfolgt nah Wabl der nichtiäumigen Pa1tei im ganzen oder in Teilen, entweder durch Eindeckungefkfauf beziel;ungêweite -verkauf oder durch Verrechnung. Der Eindeckungskauf beziehungsweise -verkauf hat an der Hamburger Börse tür die bedungene Lieferzent durh einen vom Vorstand des Veieins der Getreidebändler der Hamburger Börse ernannten, zu Zwangskäufen und -verkäuten berechtigten Vêèakler zu

erfolgen. Die Vertechnung értolgt auf Grund des am Tage der Glattstelung für dic bedungene Vieterzeit an der Ham- burger Bör'e omtlih festgestellten Preise oder, wenn mehrere

Preile festgestellt sind, des Durchichnittepreites. Der bei der Glatts- stellung sih ergebende Preisunterichted ist tofort têlig. An Zinten find vom Tage der Glattstellung bis zum eisten Tage der vertrags mäßigen Lieterzeit zwei vom Hundert über Neichebankdisfont zu vera güten. Die üblichen Matlergebühren und fonstigen Unkosten, welche bei dem Eindeckungskauf beziehungsweite -«verfaut entstehen, sind 10- wohl in dieiem Falle als auh im Falle der Verrechnung vom Säumigen zu vergüten.

8 10. Als Feiertage gelten die in Hamburg staatlih aner- kannten allgemeinen Feiertage. /

8 11. Ale Streitigkeiten aus dem Vertrage zwischen Parteien, auf welche die Voraue)eßzungen des § 93 des Bör!engeleßes zutreffen, find durch ein Schiedegeriht unter Ausfluß der ordentlichen Ger1chte endgültig zu entscheiden. Die Schiedsrichter werden vom Vorstand des Vereins der Getreitehändler der Hamburger Börte auf ein Jahr gewählt und ih1e Namen öffentlich bekanntgegeben. Jede Partei wäblt aus der Liste der Schiedëricbter einen Schiedérichter. Die beiden Schiedsrichter erwählen einen Obmann, ebenfalls aus der Liste der Schiedsrichter.

Im übrigen finden die Bestimmungen der Schiedsgerichtordnung für das Schiedégeriht ded Vereins der Getreidebhändler der Ham- burger Börie finngemäße Anwendung.

& 12, Für gerichtlihe Enticheidungen und die Anordnung richter« licher Handlungen im Sinne der §§ 1049 und 1046 der Zivilprozeß- ordnung ist je nah dem Weite des Streitgegenstandes das Amts- gericht oder Landgericht in Hamburg zuständig.

Bekanntmachung,

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 13 des Neich8geseßblatts Teil Il enthält:

das Geleyz über die vorläufige Regelung des Reichshauthalts für das Nechnungejahr 1927, vom 31. Marz 1927,

die Betanuntmachung über den Schuß von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf emer Auestellung, vom 18. März 1927, “die Bekanntmachung über den Schuß von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen aut einer Ausstellung, vom 29. März 1927,

die Bekanntmachung über das weitere Hinaus1chieben des Zeit« punkts, an dem der Freund1cha!ts-, Handels- und Schiffah1tévertrag ¿wilden dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Meriko außer Kiait tritt, vom 28. Mätz 1927.

llmiang §4 Bogen WBerfautspreis 19 Npf.

Berlin, den 2. April 1927.

Gesegjammlungsamt. Dr. Kaisenberg.