1927 / 79 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Apr 1927 18:00:01 GMT) scan diff

Lana G E S

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G SEE cin tz rar E

303. Sizung vom 1. April, vormittags 1114 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die FortseyungderBe- ratung des Finanzausgleihs und derx damit zusammenhängenden Steuerfragen.

Abg. Dr. Bredt (Wirtshaftl. Vereinig.) vemerkt zur Ge- shäftsordnung: Durch die Erklärung des preußischen Minister- prâäsidenten haben sich die Grundlagen der Beratung durchaus verschoben. Der Ministerpräsident hat darauf hingewiesen, daß die Geseße vom März 1919 und vom Juli 1924 nur mit Zwei- drittelmehrheit im Reichsiag und Reichsrat abgeänbvert werden föonnen. Es ist auch festgestellt worden, daß die Bestimmungen selbst damals mit Zweidrittelmehrheit angenommen wurden und gerade auf Wunsch Bayerns. Wir müssen nun der Worten des preußishen Ministerpräsidenten entnehmen, daß Preußen vor hat, den Staatsgerichtshof anzurufen über die Frage der einfachen oder der Zweidrittelmehrheit. Es hat also keinen Wert, das Ge- seß vorher zu verabschieden. Jch beantrage daher die Beratung zu vertagen, bis der Staatsgerich:8hof entschieden hat.

Der Antrag Bredt wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, Demokraten, Kommunisten und dex Wirt- schaftlichen Vereinigung abgelehnt.

Fn Fortseßung der Beratung nimmt das Wort

Bayerischer Staatsrat von Wolf: Der Streit über die Frage, ob der Jnitiativgesekentwurf über die Biersteuerentschäd:gungen zu seiner rechtsgültigen Annahme im Ne :chstag und Neichsrat einer Zwel1- drittelmebrheit bedarf, hat in den süddeutshen Ländern Anlaß gegeben, d'ese Nechtsfrage zwei anerkannten Autoritäten auf dem Gebiete des ffentlichen Nechts nämlich dem ordentlichen Professor des öffentlichen Nechts an der Universität He: delberg, Geheimen Hofrat Dr. Anschüß und dem ordentlicben Professor der Universität München, Geheimen Hofrat Dr. Dyroff vorzulegen. Es wird genügen, wenn ich die ent- scheidenden Stellen aus den Gutachten dahin zusammenfasse, daß bede Gutachten darin übereinstimmen, 1. daß den Ausaangópunkt für die Entscheidung der strittigen Fraae die Eintrittsgeseße von 1919 zu bilden haben: 2. daß der Begriff der „Aenderungen des Geseßes“ im S.nne der 8 6 (8) dieser Eintrittsgeseße im engen Sinne auszulegen ist Es muß sich um eine „fkonstitutive“ Aenderung handeln, d. h. um ene Abweichung von der Absicht des Gesebßgebers von 1919. Handelt

._es sich lediglih um die Anpassung der durch die Inflation gegenstands-

los gewordenen Höchstziffern des § 3 der Eintrittsgeseße an die ein- getretene Verschiebung der Währungsverhaltnisse so liegt nah Anschüß ledigl:ch eine Aenderung deklarativer Art, nah Dyroff ledialich eine Durchführungsnorm vor, die auch in einfach-geseßliher Form vor- genommen bezw. erlassen werden kann. Ueber die Frage, ob die jebt zur Entscheidung stehende Aenderung der Höochstziffern eine solche Aenderung lediglich deklarativer Art darstellt, hat sih Prof. Anschüß „in (Ermangelung der erforderlichen Entscheidungsgrundlagen tats- fächlicher Art“, wie er sih ausdrückte, des Urteils enthalten. Bei der Kürze der Zeit war es niht möglich gewesen, Herrn Anschüß das hierfür erforderlihe Material zugänglih zu mahen. Prof. Dyroff, der hinreichend informiert werden konnte, bejahte aber auch bereits dese Frage. Tatsächlich handelt es sih bei den neuen Höchstziffern aub um nichts anderes, als was schon im Jahre 1919 geroollt war. Die Neservatstaaten sollten nah den damaligen Absicbben der Neichs- regierung und der Nationalversammlung den finanz:ellen Vorteil, den fie damals hatten, voll behalten. Bayern hatte im Jahre 1911 einen Neinertrag aus dem Neservat von 389 Millionen Mark Berücksichtigt man die verminderte Kaufkraft des Geldes so ergibt sih daß die neue Höcbstziffer von 45 Millionen NM micht zu hoh ist. Außerdem inacben die Bayern primär zukommenden 13,95 vH bei einem Sieuer- aufkommen von 335 Millionen RM wie es für 1927 erwartet wird, nocb etwa mehr als 45 Millionen aus. Es zeigt si also, daß die auch von der Meichsreg;erung vertretene Ansicht, daß die jekt be- antragte Erhöhung der Höchstziffern im einfach geseßlichen Verfahren beschlossen werden kann, durchaus nicht so abweaig ist, wie dies die Gegeneite hinstellt, Gute Mechtsgründe und Nechtssachverständige von Bedeutung stehen ihr zur Seite. Vorsorglich möchte ih noch rolaendes bemerken: Aus der bezeichneten RNechtsanFicht darf natürl:ch nicht etwa der Schluß gezogen werden, daß die Höchstziffern, wie sie jet im einfach oeseklihen Verfahren erhöht werden secllen, so auch jederzeit in diesem Verfahren wieder herabaesekt werden könnten. Eine solche Herabseßung ware kene bloße deklarative Aenderung, kein blcßer Voll!ug der Eintrittsoeseke von 1919 mehr, sondern eine lonstitutive Aenderung zum Nachteil der berechtigten Länder. Solche Benachteiliouncen zu ershweren, war Sinn und Zweck der S8 6 (8) der Eintrittsoeseße. An diesem Schuhe der berechtigten Länder hat sib nichts acändert und soll und wird sich auch durch die jekiae Novelle nichts ändern Preußen übersieht vor allem daß den süddeutschen Ländern unanfehtbare Nehtstitel zur Seite stehen, die Bedingunoen für den G:ntritt in das Nech 1870 und die Neichsverfossung von 1871. 1919 follten zwar die Meservate fallen, aber im Wege der Ver- ständiaung und aegen volle Entschädiaung, Dem Wesen nach liegt also ein neuer Vertrag vor, wenn auch der Form nach der ‘Weg des Gesebes gewäblt wurde. Bayern hätte bei voller Entschädigung eicentlid auch Ansvruch auf Anteil an späteren Steuererhöhungen ae- habt. Es hat darum auh Beseitiaung der Höchstgrenze verlangt. S'e ist ihm verweioert worden mit einer Begründung, die nicht praktis aeworden ist. Auf alle Fälle aber sollte Bayern de Einnahme er- b'sten, de es damals hatte. 1911 waren es 38,9 Millionen, bei Be- rück\chtiaung der Minderuna der Kaufkraft sind dies heute mindestens 45 M:llionen. In erster Linie waren aber 13,55 vH zugesaat. Das sind heute mehr als 45 Mill:onen. Die vorgesehenen Erhöhungen der Höchstorenzen entspreck-end also dem, was im Jahre 1919 seitens des Neiches den süddeutschen Lndern feierl’ch und unter besonderer Garantie aeaen Schmälerung als Nechtsanspruch einaeräumt worden ist: sie sind die Erfülluna einer NechtE»flicht des Neis Gegenüber d'eser Tatsacke müssen alle formalen Ginwendunaen, de sih aus der Inflation 1nd der Formvorschrift in den 88 6 (8) der E'ntrittsoesetße ableiten lassen, zurücktreten. Bayern verlanat in einer Eristenzfraae sein Necbt und hat das Zutrauen zum Reichstag, daß er es nicht ver- weigern wird.

Nunmehr wird die Abstimmung über den Antrag Dr. Her (Soz.) auf Rückverweisung des Biersteuergeseh- entivurfes an den Ausshuß wiederholt. Auf Antrag Müller - Franken (Soz.) ist diese Abstimmung namentlich.

Die namentliche Abstimmung ergibt Ablehnung des Ans- trages mit 189 Stimmen gegen 163 Stimmen der Soztal- demokraten, Fommunisten, Demokraten und der Wirtschafts- pavtei bei einer Enthaltung.

Es folgen dann die zurücgestellten Abstimmungen zum

“tat des Neich8finanzministeriums. Den Ausschußbeschlüssen wird unter Ablehnung der kom- munisiischen Anträge zugestimmt.

(Gemäß den Ausschußbeshlüssen wird ein erster Teilbetrag zu einem Um- und Erweiterungsbau für das Landesfinanzmt Hanvover in Höhe von 600000 Mark gestrichen. Ebenso 300 000 Mark zum Neubau eines Finanzgebäudes in Köln und 100 000 Mark zum Umbau des Havptzollamtsgebäudes in Dresden. Zum Schuße der Fnsel Helgoland gegen Fel8- abstürze und Angriffe des Meeres werden anstatt 2,4 Millionen Mark nur 1,4 Millionen Mark bewilligt.

Das Haushaltsgeseß wird angenommen.

Der Etat des Reichsfinanzministeriums wird bewilligt. Darauf wird in die Aussprache zum Finanzausgleich ein- getreten.

Abg. Funke (Soz.) führt aus, die Erklärung der Regie- rungsparteten bezeihne den jeßigen Finanzausgleih als eren Schritt zur Herbeiführung einer innerpolitishen Befriedung. Wie die Erklärung der preußischen Regierung zeige und durch die Er- regung bewiesen werde, de gerade das Gegenteil eingetreten. Schon heute könne kein Zweifel darüber bestehen, daß durch die ungleichmäßige Behandlung der Länder die Gefahr bestehe, daß die Reichsverdrossenheit unseligsten Angedenkens wieder auflebe.

Die Beratungen über den Finanzausgleih selten verständlicher- weise über den Kreis der Vertreter der Läuder und Gemeinden mit gespannter Aufmerklsaumkeit verfolgt worden. Der 7Fnhalt der Regierungsvorlage habe im Ausschuß eine vollständige Umwaud- lung erjayren. Lie Vorlage des Sieuerausshujjes zeige, daß rein politishe Erwägungen von größter Bedeutung für die Gestaltung des Provisoriums ausschlaggebend waren. Die {nteressen des Reiches sind, so betonte der Redner, weiter gegenüber denen ein- zelner Länder stark in den Hintergrund gedrängt. Die unberech- tigte Vormachtstellung Bayerns als Staat hat sih genau so un- wirksam gezeigt wie der Einfluß der Bayerischen Volkspartei als enischeidende Regier ungspartei. Dazu kommt, daß das Zenirum aus parteipolitischen Erwägungen den Forderungen der Baye- rischen Volkspartei weit entgegengekommen ist. Der Ton, der im Bayerischen Landtag im November vorigen Fahres der Regie- rungsvorlage gegenüber angeschlagen wurde, laßt an Deutlichkeit nichts zu wünzichen übrig Saqhlich konnte man dem Anirage der Regierung, das Provisorium um ein Fahr zu verlängern, zu- stimmen. Bevor die notwendigen Unterlagen zur Beurteilung der Verhaltnisse in Ländern und Gemeinden nicht vorhanden sind, muß die endgültige Regelung vertagt werden. Dafür hätte aber die Verlängerung um ein Fahr genügt. Bei der Dauerregelung des Finanzausgleihs handelt es sich vor allem um die Entschei- dung der größten prinzipiellen Frage: Ueberweisungssystem oder Zuschlagssystem. Wenn man Selbstverwaltung und Selbstverant- wortung will, so muß man den Gemeinden eine gewisse Beweg- lichkeit ihrer Einnahmen lassen. Das kann geschehen durch Zu- schlagsreht. Wir lchnen es ab. Dann bleibt nur Beweglichkeit bei anderen Einnahmeqgquellen, vor allem bei der Realbesteuecung und eigenen Tarifen Wird die Realbesteuerung vor derEntscheidung über die grundsabliche Frage des Finanzausgleichs geregelt, dann entsteht die Gefahr, daß zwangsweise das Zuschlagssystem die Folge ist. Unsere Befürchtungen in dieser Richtung sind um so größer als die Unternehmer die zwangsweise Herabdrückung der Real- steuern fordern und sie mit der Einkommensteuer verkoppeln wollen. Aus allen diesen Gründen sind wir für die Verlängerung um ein Fahr. Wenn der Ausschuß nun eine Verlängerung um zwei Fahre beantragt, so wird das zux Folge haben, daß dieser Reichstag den endgültigen Finanzausgleih nicht mehr verab- \chiedet. Man hätte nun erwarten dürfen, daß der provisorische Finanzausgleih nichts anderes sei als die Verlängerung der be- Fiehénden Ansprüche. Statt dessen sind aber so wesentlihe Aende- rungen vorgenommen, daß man von einer Verlängerung des Pro- visoriums nicht mehr reden kann. Die Sozialdemokratie ist immer dafür eingetreten, daß die Länder und Gemeinden ihre verfassungs- rechtlichen Aufgaben zu erfüllen in die Lage geseßzi werden. Die leitenden Grundsäpe sind, daß die Steuerhoheit des Reiches O rechterhalten bleibt. Dem Reich wird aber die Verpflichtung auf- erlegt, den Ländern undGBemeinden die Befriedigung ihrer sozialen, wirtschaftlihen und kulturpolitischen Bedürfnisse zu ermöglichen. Ueber dieses Hiel geht die jeßige Regelung des Finanzausgleichs weit hinaus. Sie bringt eine Erhöhung der Gesamtgarantie auf 96 Milliarden Mark und nimmt den Ländern und den Gemeinden die Lasten für die Erwerbslosenfürsorge ab. Solhe Maßnahmen erscheinen bei der jeßigen Etatslage des Reiches außerordentlich bedenklih. Eine solhe Finanzpolitik wird ein Defizit zur Folge haben und den Zwang zur Aufrechterhaltung von Verbrauchs- steuern auf ben unentbehrlichen Verbrauh Es wird der Anfang mit einer unsoliden Finanzwirtschaft gemacht. Jeßt schen wir eine Liebesgabenpolitik an einzelne Länder, die zu ernster Be- forgnis Veranlassung gibt. Das Reich garantiert den Ländern jeßt 2,6 Milliarden Mark aus Körperschafts-, Einkommen- und Umsaßsteuer. Es ist aber zweifelhaft, ob das Aufkommen dieser Zteuern so hoch ist, daß dieser Garantiebetrag gedeckt werden kann. Da die Regierung selbst wenig Hoffnung hat, stellt sie in den diesjährigen (tat einen Auffüllungsbetrag von 65 Millionen Mark ein. Um diese Summe wird der Reichshaushalt, ohne daß cine zwingende Notwendigkeit vorliegt, auf der Einnahmeseite ge- fürzt. Von den 2,6 Milliarden sollen 450 Millionen nach dem Verteilungs\chlüssel für die Umsaßsteuer verteilt werden. Das be- deutet eine Bevorzugung der agrarishen Länder gegenüber den industriellen Ländern. Jn erster Linie wird Bayern die Wohl- taten dieser Regelung genießen. Gegen eine solche Bevorzugung wenden wir uns ganz entschieden. Bayern muß seine auf- geblähte Verwaltung ebenfalls abbauen und zu einer vernünftigen Steuerpolitik übergehen. Es ist weiter beabsichtigt, eine Ent- lastung des Besißes und cine Belastung des Massenkonsums auf dem Umweg über den Finanzausgleich herbeizuführen. Von dem S-lbstbestimmungsreht uad der Kontrolle der Deffent- lichkeit hört man jevt uihts mehr. Jeßt handelt es sih um die Soenkung derx Besibsteuner Als wir im Ausshuß beantragten, daß neben der Verpflichtung zur Senkung der Realsteuern auch die Senkung der Hauszinssteuer erfolgen sollte, wurde dieser Antraq abgelehnt, troßdem vorher überraschenderweise fast alle Parteien grundsäßlich versicherten, auf dem Boden unseres An- trages zu stehen Eine weitere Belastung erfährt der Etat des Reiches durch den § 35 des Gesetzes. Auch hier kann man wieder feststellen, daß keine sachlihen Beweggründe die Haltung der Regierung und der Regierungsparteien leiten. Bayern lebt jeßt von der Gnade des Reiches. Die Stellung der Sozialdemokratie zum Einheitsstaat ist bekannt. Wir wünschen aus vollem Herzen, daß die Kleinstaaterei vershwindet. So sehr wir aber dieses Ziel erstreben, so wollen wir es doch niht auf dem Wege über den Finanzausgleih erreihen. Andererseits bekämpfen wir aber ebenso entschieden die Bestrebungen, unwirtschaftlihe Staaten- gebilde künstlih zu erhalten. Das Gesey über die Biersteuer- entshädigung bringt für Baden ein Mehr von 3,555 Millionen, für Württembe1g von 5,333 Millionen und für Bayern von 27,8 Millionen Mark. Dazu kommt eine Nachzahlung für das Fahr 1926 von 9,172 Millionen, insgesamt also 45,86 Millionen Mark. Betrachtet man den Finanzausgleih nun von der Seite der finanziellen Belastung, die die Reichskasse erfährt, so muß man feststellen, daß diese Belastung schr erheblich ist, weil offen- sihtlih einzelne Länder begünstigt werden sollen. Die Bürger- blockregierung und der Besiybürgerblock kommen dem deutschen Volke teuer zu stehen. Betrachtet man den Finanzausgleih unter dem Gesicht8winkel der sozialen Auswirkung, so ist eine Ver- shärfung des Steuerunrechts festzustellen. as Reich wird ge- gen, die E aufrehtzuerhalten. Durch die Auf- hebung dex Gemeindegetränkesteuer und die Einführung der gemeindlichen Biersteuer wird der Luxusverbrauch von Wein, chaumwein usw. begünstigt. Das Bier, das Getränk des kleinen Mannes, wird weiter belastet. Das Ergebnis einer solchen Policik wird eine Drosselung der sozialen Ausgaben bei Reich und Gemeinden sein. Das Kabinett gibt mit vollen Händen dorthin, wo systematisch an der Aushöhlung der Republik ge- arbeitet wird Diese Regierung will keine Erhöhung der Besiß- steuern, sondern neue Belastung der armen Bevölkerung. Das ist niht nur im Funern schädlih, sondern wirkt auch im Aus- lande ungünstig, wo man glauben muß, das Reich shwimme im Gelde. Zusammenfassend stellte der Redner fest, der vorliegende Finanzausgleih bringe eine Zurücdrängung der Reichsinteressen, eine Begünstigung dexr Länder zuungunsten der Gemeinden, eine Vetlbärtüng des Partikularismus, Verstärkung des Steuer- unrehts, Drosselung der sozialen Ausgaben und eine Gefährdung der Einsicht des Auslandes, daß Deutschlands Reparationslasten zu hoh sind. Aus diesen Gründen lehnte der Redner diesen Finanzausgleich ab.

Abg Koenen (Komm.); Dieses Finanzausgleichsgeseß ist ein Ausdruck der inneren Widersprüche, in welhem sich die kapitalistishe Wirtschaft befindet. Um aus den Differenzen herauszukommen, will die Reichsregierung den Ländern und Gemeinden 200 Millionen mchr geben als Beruhigungsprämie. Daß die Länder troßdem nicht beruhigt sind, zeigen die Erklä- rungen der Herren Braun und Gradnauer. Beruhigt ist nur Bayern. Woher will die Reichsregierung das Geld nehmen? Es Le plöulih nene versteckte Millionen zur Deckung des Desizits

rausgekommen. Sogar der Betriebsfonds von 190 Millionen soll herhalten. Rund 600 Millionen Mark Steuerrüdlstände sind

an den Tag gekommen, und davon sind 300 Millionen noch nicht einmal eingemahnt worden. Arbei.er sind nicht dabei, denn die müssen ja ihre Sieuern vorauszahlen. Außerdem haben auch die Länder noch allerlei gesündigt. Bei all den entdeckten neuen Millionen sollte eigen.lich der Finanzausgleih leiht sein. Er soll aber dazu dienen, um auf die werkftäiigen Schichten eine neue Steuerpression auszuüben. Das Finanzausgleichsgesey ist so kompliziert, daß außer den Behörden sich -eigentlih niemand darin ausfennt. Das Geseß foll nur ein Provi)orium auf zwei Jahre sein, die endgültige Entscheidung shiebt man auf. Wir sind gegen das Steuerzushlagsrecht der Gemeinden, weil es nur zur Erhöhung der Lasten der werktätigen Kreise benußt werden würde. Endlich sind auch die Sozialdemokraten zu dieser Ueber- zeugung gekommen Man soll sih aber durch den jeßigen Verzicht auf dieses Zuschlagsrecht der Gemeinden nicht täuschen lassen, man verzichtet darauf nur aus Angjt vor den technishen Schwie- E vas der Berechnung. Grundsäplih hält man aber daran Le t, daß das Zushlagsreht einmal gegeben werden muß und ann die Gemeinden die Arbeiter nohmals für sich mit Ein- kfommensteuer belegen können. Der Antrag der Lohnsteuer wird gar feinen Erfolg zeitigen Die Milliardenlast der Steuern kann von den Werktatigen niht mehr getragen werden. Deshalb beantragen wir Ersparnisse an den Ausgaben für die Macht- organisationen, die sh die Bourgoiesie geschaffen hat; bei der Reichswehr und der Schupo kann viel gespart werden Das bayerische Konkordat der Kirche hat einen Reingewinn aus Liegen- schaften im Werte von einer Milliarde gebraht. Das zeigt, wo gespart werden kann. Die Umwandlung der kommunalen Polizei in eine staatlihe Polizei mit Kasernierung und Panzerautos kostet Millionen über Millionen. Bei Ersparnissen in den Aus- gaben könnte die Biersteuer wegfallen. Die Gemeinden haben keine Besißsteuer, sie werden nur durch die Lohnsteuer erhalten, Wir beantragen die Einführung von Besiysteuern in die Ge- meinden. Die Erhöhung der Biersteueranteile der süddeutschen Staaten darf nur mit der verfassungsändernden Zweidrittel- mehrheit beschlossen werden. Wir protestieren gegen die Ums- rehnung der Steuerverteilung nah dem Umfaßsteuerschlüssel allein; diese Umrechnung entzieht Sachsen z. B. 414 Millionen auf Kosten der Arbeiter. Die Sozialdemokraten in den Gemeinden machen alle diese Finanzmacherei mit, um nur ja nichts gegen das Reich zu tun.

Abg. Dr. Fische x - Köln (Dem.) stellt t daß die im Zu- ammenhang mit dem Finanzausgleihsprovisorium vom Reichs- E verfolgte Politik jede Möglichkeit durchgreifenderer Senkungen für das Gebiet der Reichssteuern fast völlig verschließt und daß in den Ländern und Gemeinden I c Tendenzen vorherrschen, die die Behauptung rechtfertigen, alle auf eine Senkung der Realsteuerlasten hinzielenden Empfehlungen und Anordnungen der neuen Finanzausgleichsgeseßgebung graue Theorie bleiben. Dieses Finanzausgleihsprovisorium zeigt auch eine entscheidende und gefahrvolle invenpolitishe Tendenz. Fu all den Kreisen, die auf der Grundlage der Weimarer Verfassung die unbedingte Souveränität der Reich8sgewalt und der Reichs- autorität absolut gesichert wissen wollen, bestehen ernsthafte Be- denken, daß es sich praktisch hier um Versuche handelt, die die Reichs». einheit zusammenhaltenden Klammern zugunsten einer stärkeren Selbständigkeit der Länder zu lockern. Es darf nicht Aufgabe und Ziel der Reichsfinanzpolitik sein, die der Reichsgewalt in der Weimarer Verfassung zugewiesene Position durh Schmälerung der finanzwirtschaftlichen Kraft des Reiches zugunsten der Länder einzuschränken. Wir haben dem gegenwärtigen Finanzausgleichs- provisorium gegenüber die Befürchtung, daß hier mit den Mitteln der Finanzpolitik und der Finanzwirtschaft versucht wird, die partikularistishen Tendenzen in die Praxis umzuseßen, von denen die Denkschriften der bayerischen Staatsregierung aus den Fahren 1924 und 1926 beherrscht sind. Wenn den Vorschlägen der Reichs- regierung und der Regierung®parteien gefolgt wird, so werden aus dem Reichssteueraufkfommen 2890 Millionen an die Länder weiter geleitet werden. Dazu kommen noch 190 Millionen Schuß- polizeizushuß, so daß insgesamt 3080 Millionen an die Länder und Gemeinden abgeführt werden. Fnsgesamt stehen Länder und Gemeinden vor einex Etatsverbesserung gegenüber dem Vor- jahre von 894,9 Millionen Mark. Wenn der Ee mit Recht darauf aufmerksam gemacht hat, welche künftigen Schwierigkeiten für den Reichshaushalt sich daraus ergeben, daß der Kriegslastenetat unter dem Druck der äußeren Reparations- verpflichtungen steht, so vermögen wir es gerade auch unter diesem Gesichtspunkt nicht zu verantworten, daß die Reichsfinanz- wirtschaft in ihrer Aktionsfähigkeit so außerordentlich beschränkt wird, Damit würde ganz zweifellos auch eine Drosselung der innenpolitishen geseßgeberischen Wirkungsmöglichkeiten des Reiches zugunsten der Länver eintreten. Die Reichseinheit wird nicht in erster Linie durch die Klammer einer einheitlichen Reichs- finanzverwaltung, sondern viel tiefer und stärker durch die un- bedingte Einheitlichkeit des deutshen Wirtschaftsgebietes begründet, Es bedeutet cine arge Gefährdung dieser Einheitlichkeit, wenn man Geseßgebungskompetenzen von starker wirtschaftliher Be- deutung aus der Wirkungsmöglichkeit des Reiches praktish heraus- nimmt und den Ländern überantwortet, indem man ihnen in erster Linie die finanziellen Vorausseßungen für die Kompetenz- ausübung bietet. Wir wollen jeyt alle unsere Anträge aus dem Steueraus\huß nicht wiederholen. Es handelt sih ja hier au niht ux ein Werk, das ausschließlich aus sachlicher, staats- und finanzwirtschaftlicher Ueberlegung geschaffen wurde, sondern um einen Geseßgebungsakt, der ganz bestimmte parteitaktishe Not- wendigkeiten zu erfüllen hat, die weniger Je abgestellt sind, die Sicherung der Reichsfinanzhoheit zu gewährleisten, als viel- mehr den Zusammenhalt der gegenwärtigen Regierungskoalition dienen sollen. Wir wollen aber nohmals in leßter Stunde mit unseren Anträgen versuchen, die unbedingt eintretenden zusäß- lihen Reichsbelastungen aus der Erhöhung der Reichssteueranteile gu beseitigen. Daher unser Antrag auf Streichung des § 4 des Abänderungsgeseves womit dann zwangsläufig allein ohne jede Garcntie der Rechtsanspruch der Länder und Gemeinden au 75 Prozent des Einkommen- und Körperschaftssteuer- und au 30 Vrozent des Umsabsteueraufkfommens tritt. Daher unser Antrag auf völlige Beseitigung der Gemeindegetränkesteuer und unser Antrag auf Beschleunigung des endgültigen Finanz- ausgleihs bis zum 1. April 1928. Daher auch unsere Anträge auf die notwendigsten Steuersenkungen beim Einkommensteuer- tarif. Bei der Besprehung des Haushalts der allgemeinen Finanzverwaltung begrüßt der Redner es, daß Vertreter der größten Regierungsparteien, des Zentrums und der Deutsch- nationalen Volkspartei, sich für Gedankengänge ausgesprochen haben, die in der Richtlinie des von den Demokraten vertretenen Etatsgrundgeseves liegen, und daß auch die Frage eines Steuer- höchstlastengeseBes jeßt eine etwas eingehendere und sachlichere Würdigung erfährt als im Fahre 1925. Was nügten aber leßten Endes alle derartigen Erklärungen, wenn in der Praxis die Finanzpolitik in: Endeffekt zu einer fortdauernden Steigerun der wirtschaftlihen Belastungen führen muß. Es ist, so beton der Redner, schon jevt ersihtlich, daß das Fahr 1927, sofern der Etat in dem vorgesehenen Sinne balanzieren soll, bei den Reichs- steuern und Abgaben eine Mehrbelastung von einer Milliarde

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

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Verantwortlich für den Angeigenten RNechnungsdirektor Mengering in Berlin.

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(einsließlich Börsen-Beilage) i und Erste and Zweite Zentral-Handeisregister-Beilage.

eutsher Reichsanzeiger reußischer Staatsanzeiger.

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Der Bezugspreis beträgt v'erteljährlich 9,— Neichsmark, Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, \ür Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die

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einschließlich des Portos abgegeben.

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Fuhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Neich,

Exequaturerteilungen, Bekanntgabe der 30. März 1927.

amtlihen Großhandelsinderziffer vom

Bekanntmachung, betreffend die vom Gesezsammlungsami ver- |

triebenen amtlichen Publikationen.

Preuszeun.

Ernennungen und sonstige Pertonalveränderungen.

Mitteilungen über die Verleihung der Nettungsmedaille und der Erinnerungsmedaille für Rettung aus (Hefahr.

Betanntmachungen, betreffend die Einziehung von Diphtherie-, Meningokoïken- und Tetanusserum.

Berichtigung, betreffend den Elften Nachtrag zur Bekannk- machung der im Oberbergamtsbezirk Bonn zugelassenen Sprengstoffe.

Bescheid über die Zulassung von Zündmitlteln.

Bekanntmachung, betreffend die Felix Mendels\sohn-Bartholdy- |

Staatsstipendien für Musiker.

Amtliches. Deutsches Nei ch.

Dem Königlich italienischen Generalkonsul in Düsseldorf, Ludovico Mianzini, dem Konsul der Vereinigten Staaten von Armerifa in Köln, J. Klahr Huddle, dem Königlich belgischen Konsul in Leipzig, Friedrih Wilhelm Do del, dem boliviani¡chen Generalfonsul für das Deutsche Reich mit dem Amtssiz in Hamburg, Emeterio Cano de la Vega, und dem Konjul von Panaraa in Frankfurt a. Main, Wilhelm R eu- bold, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Beta m a M Un 0.

Das Geseßsammlungsamt hält in seinen Einzelnummern Bundes- und Reichsgeieße von 1867 sowie die Preußischen Landesgeseßze von 1810 an ständig auf Lager.

Vom Aintsblatt der Ne'chéfinanzverwaltung, dem Neichszollblatt, dem Neiche1!euerblatt und von dessen Anhang werden ebenfalls Ginzel- nummern, ]oweit vorrätig, abgegeben.

(Finbanddecken lietern wir für sämtliche Jahrgänge des Neicbégeletzblatts Teil I und Ll,

der Preußtichen esegiammlung,

des Amtsblatts der Neichefinanzverwaltung,

des MNeichezollblaits und

des MNeichs1teuerblatts.

Von allen VBert1iebagegen|tänden liefern wir auf Wunsch auch gebundene Jahrgänge. Barveckauf: 8—3 Uhr. Schrift- liche Bestellungen werden 1chnellstens erledigt.

A. Verkautsvreise für den ahtseitigen Druck-

bogen im Einzelbezuge durch den Verlag:

a) tür das Reichege]eßblatt Teil 1 und [I und die Preußische Geleßlammiung aus 1rüheren Jahren 10 Rpf. aus dem laufenden Jahre 15 Np!., i

b) tür das Amtsblatt der MNeichefinanzverwaltung, Ausgabe A, Neichezoliblatt, Ausgabe A, Neichóiteuerblatt und den Anhang zum WMeichssteuerblatt durhwe: 20 Npt.,

c) tür das Amtsblatt der Neichefinanzverwaltung, Ausgabe B, und Meichszollvlatt, Ausgabe B, durchweg 15 Ypf.,

d) für Teilabiüge des Neichsollblatts (einjeitig bedruckt) je nach Druckumt!ang,

e) für Einbanddecken 2,50 RNM das Stück.

Preisbnachläs|e. a) 10, 20, 30 vom Hundert beim Bezuge:

1, von mehr als 10, 20 und 60 Bogen der NReichsgesete, des Amtsblatts der Neichsfinanzverwaltung, des Neichszollblatts, des Meichssteuerblatts uud dessen Anhangs,

9. von nuehbr als 5, 10 und 20 Bogen der Preußi\chen Ge)eße,

b) 40 vow Hundert beim Bezuge der Haupt1achverzechn1sse der Preußi\chen (Gesetziammlung (auegenommen das Haupt-

fachve1zeihnis 1914— 1925),

c) 590 vom Hundert au! Sammelbeitellungen der Dozenten für thre Hörer bei einem Ginzelbezuge von mindestens 10 Stück.

B. Den tortlaufenden Bezug vermitteln die Postanstalten. : : Die vierteljöhrigen Bezugspreise sind in der Zeitungépreisliste veröffentliht und gelten immer nur für die laufende Be- zugszeit. Berlin, den 1. April 1927. Geseßsammlungsami. Dr. Kaisenberg.

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Die amtliche Großhandels indexziffer vom 30, Viârz: 1927.

Die auf den Stichtag des 30. März berechnete Groß- handelsindexziffer des Stalistischen Reichsamts beträgt :

1913 = 100 __| Ver- Inderxgruppen 1927 änderung 23. März | 30. März | in vH

j. UAgrarstoffe.

. Pflanzliche Nahrungsmittel . 154,4 154,8 | |

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E i En : 109,1 3. Vieherzeugnisse i 136,6 . Futtermittel : R Agrarstoffe zusammen . 11, TOLONtaIbaten s s 111. Snduftrielle Rohstoff . und Halbwaren. . Kohle s 6 . Eilen t AOA G

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Von den- Hauptgruppen hat die Jndexziffer der Agrar- |

stoffe gegenüber der Vorwoche geringfügig nachgegeben. Die JInderziffer der industriellen Rohstoffe und Halbwaren hat dagegen leiht angezogen, während diejenige der industriellen Fertigwaren unoerändert blieb. Ebenso hat der Gesamtindex gegenüber der Vorwoche keine Veränderung erfahren.

Unter den Agrarstoffen haben die Preise für Getreide und

Mehl etwas angezogen, andererseits sind die Preise für Vieh |

zum Teil zurückgegangen.

Unter den industriellen Nohstoffen und Halbwaren haben die Inderziffern für Eisen und Textilien bei gestiegenen Preisen für Schrott \owie für Baumwolle, Flachs, Leinengarn und Hanfgarn angezogen. Zurückgegangen ist vor allem die Jndex- zier für Metalle, da die Preise für Kupfer, Blei, Zink und

| Zinn nachgegeben haben.

Berlin, den 2. April 1927.

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Plagzer.

Preufen.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasse vom 4. und 5. März 1927 verliehen:

Die Nettungsmedaille am Bande an:

Reynaldo Suazo, z. Zt. in Brieg, An Fischer, Beifahrer in Hagen i. Westf, ‘rau Elfriede Bruhns, geb. Kruschke, in Friedeberg, Nm,;

Die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr an:

Kurt Meiling, Oberpionier der 1 Kompagnie 6. (Preuß.) Pionierbataillons in Minden i. Westf.,

Erich Osterloh, Käufmann in Düsseldorf,

O M eeS Oberweichenwärter in Uffeln, Kreis Minden,

Herbert N ch, Schiffer in Merzdorf, Kreis Krossen 0 E D) 11:4 28

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 26. März 1927 dem Reichsminister a. D. Dr. Scholz in M die Nettungsmedaille am Bande verliehen

Der Regierungsrat Ulicegzka in Guttentag ist zum Landrat

ernannt worden,

Ministerium für Handel und Gewerbe. Der Ministerialrat im Ministerium für Handel und Ge-

| werbe Schulz-Briesen is zum Berghauptmann ernannt | worden. Jhm ist die Stelle des Berghauptmanns bei dem | Oberbergamt in Halle a. S. übertragen worden.

Ministerium für Volkswohlfahrt. Bekanntma qung. Die Diphtheriesera mit den Kontrollnummern

9675 bis 2721, in Buchstaben: Zweitausendsechshundertfünfs undsiebzig bis Zweitausendsiebenhunderteinundzwanzig, aus den Höchster Farbwerken,

679 bis 704, in Buchstaben: Sechshunderltneunundsiebzig bis Stebenhundertvier, aus den Behringwerken in Mar- burg (Ei L,

700 bis 703, in Buchstaben: Stebenhundert bis Sieben- hundertdrei, aus dem Serumlaboratoriuum Ruete- Enoch in Hamburg,

330 bis 345, in Buchstaben: Dreihundertdreißig bis Drei- hunderttünfundvierzig, aus dem Säcbsischen Serumwerk in Dresden, i

10, in Buchstaben: Zehn, aus der Chemischen Fabrik und dem Seruminstitut Bram in Oelzshau und

408 bis 412, in Buchstaben: Vierhundertaht bis Vier- hundertzwölf, aus der Chemischen Fabrik E. Merk in Darmstadt,

sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein- ziehung bestimmt. Berlin, den 31. März 1927. Der Preußische Minister für Volkswohlfährt. N At SENY.

BELckn bt cute

Die Meningokokkensera mit den Kontrolluummern 106 bis 120, in Buchstaben: „einhundertsechs bis einhundertzwanzig“, aus den Höchster Farbwerken, 4, in Buchstaben: „vier“, aus dem Pharmazeutischen Jnyitut L. W. Gans in Oberursel und 34, in Buchstaben: „vierunddreißig“, aus den Behringwerken in Marburg a. L. find wegen Ablaufs der staatlichen Gewähr- dauer zur Einziehung bestimmt.

Berlin, den 31. März 1927.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. i J, A: Lénßy.

BEbanntmck Mh Uns:

Die Tetanussera mit den Kontrollnummern 2251 bis 9961, in Buchstaben: „Zweitausendzweihunderteinundfünfzig bis Zweitausendzweihunderteinundsechzig“, aus den Höchster Farb- werken, 1482 bis 1491, in Buchstaben: „Eintausendvierhundert- zweiundachtzig bis Eintausendvierhunderteinundneunzig“, aus den Behringwerken in Marburg a. L., 5, in Buchstaben: „Fünf“, aus dem Serumlaboratorium von Ruete-Enoch in Hamburg und 11, in Buchstaben: „Elf“, aus dem Pharma- zeutischen A L. W. Gans in Oberursel sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung bestimmt.

Berlin, den 31. März 1927.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. A: Len. BVBELlMOti gun 0, betreffend Elften Nachtrag zur Bekanntmachung der im Oberbergamtsbezirk Bonn zugelassenen Sprengs stoffe, vom 18. Dezember 1928.

Jn dem Elften Nachtrag vom 26. Februar 1927 zur Be- fanntmachung der im Oberbergam1sbezirk Bonn zugelassenen Sprengstoffe vom 18. Dezember 1923, veröffentlicht im „Deutschen Reichsanzenger und Preußischen S Nr. 52 vom 3. März 1927, muß es in der 4. Zeile statt „Steintohlentagebau“ Braunkohlentagebau heißen,

Bonn den 830. März 1927.

Preußisches Oberbergamt. Fuchs.

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln,

Das nachstehend bezeihnete Zündmittel wird hiermit für den Bezirk des Oberbergamts Bonn zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörde unterstellten Betrieben zugelassen.

A. Nähere Merkmale des Zündmittels:

a) Bezeichnung des Zündmittels: Eintach weiße Zünt!chnur.

b) Name und Sig der Firma: Deutsche Cahücit-Werke A.-G. Gnua|chwig bei Baugea,