R E E E T
inm Ea He A E
brachte eine wesentlihe Besserung. Gleichzeitig mit dem englischen Bergarbeiterstreik ging von der Urproduktion eine Belebung der
gesamten Wirtschaft aus. Dieser wirtshaftlihe Aufshwung führte
leider niht zu der an sich möglihen und wünshenswerten Ent- lassung des Arbeits8marktes, einmal, weil die Rat1onalisierung viele menschlihe Arbeitskräfte ersparte, zum Teil aber auch deshalb, weil Veberarbeit angewandt wurde, wo die Heranziehung Arbeitsloser sehr wohl möglih gewesen wäre. (Zuruf von den Kommunisten: Durch Schiedssprüche, die der Arbeitsminister immer gedeckt hat!) — Nein! (Erneuter Zuruf von den Kommunisten: Fawohl! Wir werden es Jhnen dann nachweisen!) — Das will 1ch Fhnen schon gleih sagen. — Der § 11 Absay 3 der Verordnung vom Fahre 1923 gab durch die Straflosigkeit angeblih freiwilliger Ueberarbeit die Möglichkeit, die Konjunktur durch Ueberarbeit anstait durch Wiedereinstellung entlassener Arbeitskräfte auszunuyen. Da liegt der wahre Grund. Von dieser Möglichkeit ist vielfach Gebrauch gemacht worden. (Zuruf von den Nationaksozialisten: Mißbrauch!)
Ueber das Ausmaß dieser Erscheinung zu streiten, hat wenig Zweck. Daß sie weit verbreitet war, ist unbestritten. Fedenfalls hatte sih bis dahin der bessere Geschäftsgang in einer Verkürzung der Arbeitszeit wiht ausgewirkt. Abgesehen von der Zeit der schwersten Krise waren die Löhne zwar gestiegen, die Arbeitszeit aber nicht verkürzt worden. (Zuruf von den Kommunisten: Löhne gestiegen?) Fm Gegenteil, die vermehrte Arbeitsgelegenheit führte zu einer stärkeren Ausnußung der in den Tarifverträgen vorgesehenen Möglichkeiten der Ueberarbeit, und die Arbeiter und Angestellten gingen unter dem Druck dex Avbeitsmarktlage und angesichts der voraufgegangenen Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit zum Teil auf übermäßig lange Arbeitszeiten ein. So erklärt es sih, daß wir in manchem Gewerbe oder auch in eingelnen Be- trieben noch im Fahre 1926 Arbeitszeiten zu verzeihnen hatten, deren Zulassung nah Erschütterungen, wie wir sie im Fahre 1923 erlebt haben, vielleicht gerechtfertigt wäre, nach der inzwischen aber eingetretenen Verbesserung der Verhältnisse keineswegs mehr ertragen werden konnte.
Die Reaktion blieb darum niht aus. Schon gegen Ende 1926 war man sih nicht etwa bloß in Arbeiterkreisen, sondern weit darüber hinaus darüber klar, daß den beschriebenen Uebel- ständen sowohl auf dem Wege der Tarifvereinbarungen wie auf dem Wege der Geseßgebung begegnet wevden müsse. Die Parteien der leßten Regierungskoalition wurden sih über einen entsprehen- den Jnitiativantrag einig und hatten ihre Abmachungen der sozialdemokratishen Fraktion bereits mitgeteilt, als der Sturz der Regierung aus bekannten Gründen erfolgte.
Die neue Regierung, meine Damen und Herren, war sih der Bedeutung der s{chwebenden Arbeitsgeitsrage bewußt und ergriff deshalb sofort die Fnitiative zu einer geseßlihen Reform. Bald darauf liefen auch Anträge zur Abänderung der bestehenden Arbeitsgeitverordnung im Reichstag ein, die heute mit zur Tages- ordnung stehen. Die neue Reichsregierung baute naturgemäß auf den Abmachungen der Koalitionsparteien der früheren Regie- rung auf, ging aber s{hon von vornherein über deren Beschlüsse hinaus (hört, hört! bei den Nationalsozialisten) und fah ins- besondere die Beseitigung der Stvaflosigkeit freiwilliger Usber- arbeit nah § 11 Absay 3 vor. Bei der Bedoutung der Frage und der Eilbedürftigkeit der Geseßesänderungen lag es nahe, daß sich genau wie im Fahre 1923 und Ende 1926 auch jeyt die Regie- rungsparteien sofort mit dem Entwurf beschäftigten. Dabei ergab sih der Wunsch, in einzelnen Punkten über die Vorschläge des Regierungsentwurfs hinauszugehen, in anderen gewisse Er- gängungen vorzusehen, die aus dem Wegfall des § 11 Absag 3 folgten. Diese Verhandlungen führten zu einer Verständigung der Regierungsparteien, der die Reichsregierung und in allen wesent- lien Punkten auch der Reichsrat beigetreten sind.
Jn dieser Fassung liegt der Entwurf nun dem Reichstag vor. Wir stehen zunächst vor der Frage: was kann der Zweck des Ent- wurfs sein? Jch antworte: keineswegs eine endgültige oder auch nux auf längere Zeit berechnete Lösung der Arbeit3zeitfrage! Diesem Zweek dient das Arbeitershubßgeseß, das im Reichswirt- shaftsrat shon seit längerer Zeit in Arbeit genommen ist und das vom Reichsrat noch in diesem Sommer in Behandlung genommen werden soll. Frgendeine Vorwegnahme dieses Geseßes war schon wegen der Schwierigkeit der Materie und angesihts der Not- wendigkeit einex befriedigenden Dauerregelung auf einer völlig neuen Grundlage gar niht möglih. Schon hieraus ergibt si meines Erachtens, daß die Lösungsversuche der sozialdemokratischen und noch vielmehr der kommunistishen Fraktion niht den rihtigen Weg einshlagen. Von kommunistisher Seite war bereits am 3, November 1926 auf Nr. 2602 der Drucksachen dem Reichstag ein Antrag unterbreitet worden, dex eine Höchstarbeitszeit von 42 Stunden in der Woche im Bergbau, in der hemishen Fndustrie und in sonstigen gesundheitss{hädlihen Betrieben von 36 Stunden in der Woche vorsah. Die Kommunistishe Partei hat am 23. No- vember 1926 diesen Antrag zu einem Geseßentwurf erweitert, in dem unterschiedlich von dem ursprünglihen Antrag nicht die 36-Stunden-, sondern die 38-Stunden-Woche gefordert wurde. Jn § 3 wird für Fugendliche unter 18 Jahren und Lehrlinge eine 84-Stunden-Woche einschließlich der Fortbildungsshulzeit vor- gesehen, also eine efffektive täglihe Arbeitszeit von etwa 5 Stunden! Am 17. Januar dieses Jahres hat dann die Kommunistische Partei einen neuen Geseßentwurf unter 2901 der Drucksachen dem Reichstag unterbreitet, der jede Ueberstundenarbeit verbieten und auch die zeitweilige Leistung von Ueberstunden s{chwer bestrafen will, Der Unternehmer, in dessen Betrieb Ueberstundenarbeit ge- leistet wird, soll mit Gefängnis niht untex einem Monat bestraft werden. Die Umwandlung der Gefängnisstrafe in Geldstrafe soll unzulässig sein. Jch glaube, ih kann diese Anträge ohne weitere Kritik dem Urteil der Oeffentlichkeit überlassen. (Sehx wahr! rets.)
Aber auh der Gesetzentwurf, den die sozialdemokratische Fraktion am 4. Februar dieses Fahres eingebracht hat, sheint mix über das zurzeit Mögliche und Erreichbare weit hinauszugehen. Dieser Entwurf will zwar für Erweiterungs- und Ergänzungs- arbeiten nah § 4 Mehrarbeit zulassen, macht aber auch diese nicht bloß von dex Anhörung der Betriebsvertretung, sondern vom Tarifvertrag abhängig. Alle übrigen Ausnahmemöglichkeiten wérden in diesem Entwurf radikal beseitigt und würden auch im Tarifvertrag nicht mehr zulässig sein, Das bedeutet die Rückehr gu de mstarren, shematishen Achtstundentag und geht noch über die Geseßgebung und Praxis der ersten Nahkriegszeit weit hinaus.
Eine derartige starcre Regelung würde die deutshe Wirtschaft in einem Augenblick, da sie nur erst auf dem Wege zur Gesundung, aber noch nicht völlig gesundet ist und in Anbetracht ihrer be- fannten Ueberlastung aus dem Friedensvertrage, aufs schwerste gefährden und ershüttern. Eine so strenge Ordnung der Arbeits- zeit, die jede produftive Mchrarbeit mit einem Schlage beseitigt, ist in keinem anderen Lande der Welt bisher weder geseblih noch praktish verwirkliht. (Hört, hört! rechts.) Sie geht auch über die Forderungen des Washingtoner Abkommens weit hinaus Die sozialdemokratische Fraïtion und Presse beruft sih bei ihrem Ge- sebesvorshlag und seiner Vertretung in der Oeffentlichkeit auf die Wünsche der Gewerkschaften. Tatsächlih aber schließen die Ge- werkschaften auch neuerdings kaum Verträge ab, die nicht die Möglichkeit von Ueberstunden bei größerer Beschäftigung vorsehen. Das gilt auch für solche Fälle, in denen die freien Gewerkschaften auf Arbeitnehmerseite allein zu bestimmen haben und in denen ¡ihnen die Möglichkeit des Kampfes auch gegeben war.
Meine Damen und Herren, die beschriebenen Mängel des sozialdemokratishen Geseßentwurfs ergeben sich meines Erachtens unter anderem auh aus dem offensichtlihen Bestreben, shon jeßt eine Dauerordnung der Arbeitszeit zustande zu bringen. Sie zeigen meines Erachtens abex auch, daß die Verwirklichung einer solhen Absicht unmöglich ist und daß sih das endgültige Gesetz jeßt niht vorwegnehmen läßt. Es bleibt uns deshalb nichts anderes übr1tg, als uns mit einer Zwischenlösung zu begnügen, welche die Mißstände beseitigt, die sih aus gewissen Bestimmungen des Notgeseßes von 1923 ergeben haben, und darüber hinaus die endgültige Regelung soweit wie heute möglih vorbereitet.
Auf welchem Wege geschieht das nun im vorliegenden Ent- wurf? Jn erster Linie steuert die Novelle dem Mißbrauch der Ueberstunden. Sie bestimmt zu diesem Zwecke, daß nah Ablauf von Tarifverträgen eine behördlihe Genehmigung von Ueber- stunden sih in dem Rahmen des abgelaufenen Tarifvertrages zu halten hat. Sie läßt das Urteil darüber, ob nach § 9 eine Ueber- shreitung des Zehnstundentages aus Gründen des Gemeinwohls zulässig ist, niht mehr den unmittelbar Beteiligten, sondern macht Veberschreitung dieser Höchstgrenze von einer Genehmigung der Aufsichtsbehörde abhängig. Diese Genehmigung darf nur befristet erteilt werden, Am wirksamsten in diefer Richtung ist aber die Beseitigung der Straflosigkeit freiwilliger Mehrarbeit auf Grund des bisherigen Paragraphen 11 Absay 3. Gerade diese Bestim- mung des bisherigen Geseßes hat die vielfah beklagten Miß- bräuche erst ermögliht. Sie hat die Gewerbeaufsiht und die Justiz in der Verfolgung und Bestrafung von Geseßzesüber- tretungen gelähmt und gehindert. Gerade aus diesex Bestimmung haben sih in der Praxis Methoden ergeben, welhe sowohl vom Standpunkt der Hygiene wie der Sonntagsruhe unerträglich waren. Die Beseitigung des § 11 Absay 3 wird erst der Auf- sihtsbehörde und der Justiz die strenge Durhführung der Arbeits- geitgeseßgebung ermöglichen, Schon dadurch wird sich die praktische Gestaltung der Arbeitszeit gegenüber der leyten Vergangenheit wesentlih ändern. Jch erblicke deshalb gerade in dem Fortfall des Absay 3 § 11 eine der wesentlichsten und wirksamsten Aende- rungen des bisherigen Zustandes.
Von gleicher Bedeutung, insbesondere auch im Hinblick auf die künftige endgültige Ordnung der Dinge, wird der pflicht- mäßige Zuschlag für die Mehrarbeit sein. Dieser Zuschlag ist pflihtmäßig, wenn auch hinsichilich feines Ausmagaßes und seiner Form eine teilweise Freiheit gelassen wird. Die Freiheit der Form war insbesondere dadurch bedingt, daß auh die Angestellten in diese Regelung einbezogen wurden. «Fn diesex Einbeziehung dex Angestellten liegt auf der anderen Seite aber aucy ein Vorteil, der über die Bestimmungen des Washingtonex Abkommens, soweit es sich um Angestellte im Handelsgewerbe handelt, hinaus8geht. Wenn auch eine gewisse vertragliche Freiheit in der Bemessung des Zuschlags vorgesehen ist, so bekennt sich der Gesehentwurf doch grundsäßlih zu einem Zuschlag von 26 vH. Jn strittigen Fällen soll der Schlichter bindend entscheiden. Diese Entscheidung — das is wesentlich — hat aber feine8wegs darüber zu erfolgen, ob in den Fällen, für welche das Geseß einen Zuschlag vorsieht, er bezahlt werden soll oder nicht, Es kann sih vielmehr be: der Entscheidung des Schlichters nur darum handeln, ob die betreffende Arbeit unter die zuschlagspflichtigen Arbeiten fällt oder ob einer der Aus- nahmefälle vorliegt, für welche das Geseß selbst keine Zuschlag8- pfliht vorsieht. Darüber hinaus bezieht sich die Schlichter- entsheidung nur auf die Frage, ob besondere Umstände etwa eine Ermäßigung des Zuschlags unter den Normalsaß von 25 vH rechtfertigen,
Von der Zuschlagspflicht können durch Verfügung des Reichs- arbeitsminister gewisse Saisongewerbe entbunden werden, Das soll aber keineswegs für jedwede Schwankung des Geschäfts- grades gelten. Die Bestimmung soll vielmehr nur dann An- wendung finden können, wenn auf Grund des Saisoncharakters des Getverbes Abmachungen vorliegen, welhe für einen Teil des Jahres längere und für den andeven Teil entsprehend kürzere Arbeitszeiten vorsehen, wo es sich also nicht um eine eigentliche Mehrarbeit, sondern um eine anderweitige Verteilung der nor» malen Avbeitsgeit handelt. Die Befreiung vom Ueoberstunden- zuschlag reiht auch nur so weit, als die novmale Arbeitszeit in der Gesamtheit des in Betracht kommenden Zeitabschnittes nicht überschritten wird. Der Reich8arbeitsminister wird vor dem Erlaß einer solchen Anordnung die Arbeitgeber und Arbeit- nehmer zu hören haben, Er wird selbstverständlih ein Gewerbe von der Zuschlagspflicht nicht entbinden, wenn der Zuschlag schon bisher üblich war oder die Umstände ihn angebracht erscheinen lassen. Außerdem handelt es sich hier nur um die Befreiung von einem geseßlihen Zwang, die keineswegs ausschließt, daß ein Zuschlag troßdem freiwillig auch in diesen Fällen vereinbart werden kann. Gerade diese Bestimmung über die Pflichtmäßig- leit des Zuschlags für Ueberarbeit wird in vielen Fällen eine Aenderung der Tarifbedingungen erfordern. Deshalb erschien eine kurze UVebergangsfrist erforderlich, die der Entwurf bis zum l, Juli bemißt.
Die EStraflosigkeit der freiwilligen Mehrarbeit hat, wie ih bereits ausgeführt habe, auf der einen Seite Mißstände gur Folge gehabt, auf der anderen Seite hat sie aber auch gewisse Ausnahmen ermöglicht, deren wirtschaftlihe Notwendigkeit nicht verneint werden kann. Die Beseitigung der Vorschrift zwingt deshalb dazu, dieser Notwendigkeit auf anderem Wege Rechnung
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zu tragen. Selbstverständlich soll dies nur in dem unbedingt ers sorderlihen Aus8maß geschehen
Hierher gehören zunächst einmal die Vorbereitungs- und Ergänzungsarbeiten, für die § 9 die Ueberschreitung der 10-Stunden-Grenge zulassen soll. Das Bedürfnis, eingelnen Arbeitern derartige Ueberschreitungen ausnahmsweise zu ges statten, ist praktisch wohl unabweisbar. Man braucht nur an die Fälle zu erinnern, wo die Gesamtbelegschaft auf Grund der zus gelassenen Ausnahme über 8 Stunden hinaus arbeitet und nun gewisse Vor- und Nacharbeiten einzelner Arbeiter vor oder nah Beendigung der Schicht notwendig sind. Es würde meines Ero achtens eine unnötige und kaum erträgliche Belastung der Betriebe und der Aufsichtsbehörden sein, wenn man jeden derartigen Fall von einer Genehmigung abhängig machen wollte. Fm übrigen handelt es sih bei diesen Vorbereitungs- und Ergänzungsarbeiten keineswegs um eine neue selbständige Ausnahme. Vielmehr stellt die Vorschrift lediglih die Zulässigkeit einer Ueberschreitung des Zehnstundentages für den Fall fest, daß auf einem der sonst in der Verordnung vorgesehenen Wege eine entsprehende Verlänge- vung der Arbeit herbeigeführt wird. Auch die zu § 10 der Arbeitss zeitverordnung vorgeschlagenen Ergänzungen sollen der Aufhebung des §8 11,3 in gewissem Umfang Rechnung tragen. Der Entwurf schreibt zu diesem Zweck vor, daß neben den Notfällen auch gewisse außergewöhnlihe Fälle zu einer Ausnahme berechtigen sollen. Ebenso will er gewisse Arbeiten zulassen, deren Nichterledigung das Ergebnis der Arbeit gefährden oder einen unverhältnismäßigen wirtschaftlihen Schaden zur Folge haben würde, wobei es si immer nur um geringe Mehrarbeiten handeln kann. Auch hiex will der Entwurf durch Aufstellung strenger Vorausseßungen einem Mißbrauch möglichst vorbeugen. Er schveibt vor, daß es sich um eine geringe Zahl von Arbeitnehmern handeln muß. Er verlangt, daß die Ausnahme sich auf einzelne Tage beshränken muß. Er gestattet die Mehrarbeit nur, wenn dem Arbeitgeber andere Vorkehrungen nicht zugemutet werden können. Er schreibt chließlih auch für alle nah § 10 vorgenommenen Arbeiten, soweit es sih nicht um die Notfälle handelt, den Ueberstundenzushlag vor. Umgehungen des Gesetzes, wie sie sih auf Grund des § 11,3 zur Zeit entwickelt hatten, werden hiernach unmöglich sein.
Meine Damen und Herren! Jch fasse meine Ausführungen zusammen. Eine endgültige Regelung, wie sie der Antrag der Linken fordert, ist unter den gegebenen Verhältnissen, wie ih dar- legte, niht möglich. Der Entwurf beseitigt aber die vorhandenen Mißstände, verbürgt weiterhin eine strenge Durchführung des Arbeitshußes und bedeutet einen wesentlihen Fortschritt auf dem Wege zu einer endgültigen befriedigenden Regelung der Avbeit3- geit. Jch hoffe, daß damit ein Zustand erreiht wird, der es uns ermöglicht, die s{chwierige Frage der endgültigen Arbeitszeit- regelung mit der unbedingt gebotenen Gründlichkeit und Sorgfalt vorzubereiten und zu erledigen. (Lebhafter Beifall bei den Regie- rungsparteien.)
Vizepräsident Dr. Rießer schlägt vor, für jede Fraktion eine Redezeit von dreiviertel Stunden gu bewilligen.
Abg. Stöcker (Komm.) beantragt eine Stunde Redegeit, Ex beantragt weiter Vertagung, damit die wihtige Vorlage erft auch Montag besprochen werde sowie, als dieser Antrag nik genügend unterstüßt wird, Zitierung des Reichskanzlers. Dieser Antrag wird nicht genügend unterstüßt.
Der Antrag, betreffend cine Stunde Redezeit, wird da- gegen angenommen.
Abg. Graßmann (Sos.): Der Avbeitsminister * scheint selbst die Unzulänglichkeit der Regierungsvorlage zu empfinden; er vertröftet auf ein besseres Geseß im Herbst. Man hätte in fünf Monaten, seit Einbringung der Vorlage Zeit genug gehabt, ein gutes Geseh zu machen. Die Gewerkschaften haben gemein sam das öffentlihe Gewissen Deutschlands in dieser Sache aufs gerufen. Wenn auch die christlihen Gewerkschaften ihre da- maligen Unterschriften zurückgezogen haben, so ändert das nichts an der Tatsache, der einmütigen Forderungen der gesamten Arbeiterschaft. Die Rationalisierung, Preissenkung, Konsum- steigerung, Lohnerhöhung, Arbeitszeitverkürzung haben sih nicht verwirkliht. Die Betriebe erzielen aber ihre Gewinne, Der Reallohn is zurückgegangen. Das Jnstitut für Konjunktur forsbung Hat berechnet, daß in Deutschland im Jahre 1925 1,6 Milliarden Arbeitsstunden und 1926 5,6 Milliarden Arbeits- stunden verlorengegangen sind. Das bedeutet ein Einkommen» verlust für die Arbeitershaft von einer Milliarde 1925 und vier Milliarden 1926. Redner weist ferner auf die Zahl der Erwerb®2- losen hin, Die Gewerkschaften verlangen die Aufhebung des Rechts der Arbeitgeber, Ueberstunden zu verlangen. Wäre der Krieg nicht gekommen, so brauchten toir dieses Haus nicht und nicht die Regierung, dann hätten wir unser Recht mit der Faust geho!t. Die Arbeitgeber haben sich gegen unsere Kundgebung gewandt und der Oeffentlichkeit erflärt, die Forderungen der Gewerkschaften würden eine unerhörte Preisfteigerung bringen und die Arbeitslosigkeit noch vermehren. Sie aber haben keiw Wort von den Versprechungen gesagt, die sie früher den Arbeiter La haben. Die Lage der deutschen Wirtschaft ist erheblich eser als sie offiziell und offigiós dargestellt wird. (Sehr richtig links.) Die Rohstoffpreise für die deutshe Jndustrie sind durchs gängig heruntergegangen, z. B. Vaumtvolle, Felle, Kautschuk, Rcheisen, Schrott, Blei, Zink. Die Baumtwwollpreise find wieder aus Friedensstand. Die Textilindustrie hat aber neuerdings ihre Preise um 10 vH gesteigert. (Hört, hört! links.) Die Steins fohlenproduftion hat sich während des englischen Kohlenstreiks ründlich erholt. Die Firma Krupp hat einen Reichskredit ver- angt, hat ihn aber nicht nôtig gehabt, weil ihre eigene Anleihe sofort rach der Auflegung überzeihnet wurde, Die Reinkalis produktion betrug 1913 etwas über eine Million, 1927 fast zwei Millionen Dopyelzentner. Ebenso liegt es in anderen Fndus strien. Die Deutschen Werke haben glänzende Aufträge, zun Beispiel 750 000 Tons Wasserverdränguna. Die Steigerung der Kopfleistung in vielen Jndustrien im Westen bis zu 86 und 90 vH beweist, daß der Achtstundentag ohne jeden Schaden wieder eingeführt werden könnte. Die „Kölnische Zeitung“ \chrieb, daß die Rationalisierung auch eine Rationalisierung der Arbeiters verhältnisse mit sich bringen müsse und daß die Annahme, daß die Verkürzuna der Arbeitszeit, Verteuerung bedeute, längst übers wunden sei. Mit dem Achtstundentag lasse sih die ganze Wirt- [hart erobern, und es fomme darauf an, die Maschine zu bes asten und den Menschen zu entlasten. Wir sind von jeher Gegner des privatkapitalistischen Betriebs und gehen davon nicht ab, Wir verlangen die sogialistishe Gemeinwirtschaft. Die Unternehmer sehen nicht, daß fie es selbst dahin treiben, sie sehen nur mechanisch und maschinell, fie sehen als Kaufleute ego- gentrisch, also nicht ivirtshaftlihe. Sie bringen nicht die wwirt- schaftliche Einsicht auf wie die amerikanischen Unternehmer. Henrh Ford saat, daß der Unternehmer seinen Wohlstand mit denen teilen müsse, die ihm denselben schaffen helfen; man müsse die Löhne ständig steigern, aber niemals kürzen und komme es auf die Menge der Abnehmer an. Ein amerikanisher Natiotntal- öfonom sagt, selbs in Notzeiten hätten die Unternehmer alles andere eher versucht als Lohnkürzungen. Auch für kurge Arbeit8zeit treten die amerikanischen Nationalökonomen ein, man müsse den Arbeitern auch Zeit lassen, die Kultur-
Zweite Beílag2e zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen StaatsSanzeiger
Berlin, Montag, den 4. April
1927
ITr. 79.
1. Untertuhung8}tachen.
9 Aufgebote, Ver!uit- u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
Z. Verkäufe, Verpachtungen. Verdingungen 2c.
4. Verlosung 2c. von Wertpapieren. :
5. Kommanditgesellscbatten auf Attien, Aftiengefellshaften 1nd Deutsche Kolon-algesellhaften
Öffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Neichs8mark.
que pre | _— O IINID
S Befristete Anzeigen müssen drei Tage
Auskunft über Leben und Tod des Ver- u erteilen vermögen, - ergeht ätestens im Auf- ericht Anzeige zu
| , F . 0
Die Aktiengesellschaften, Komman- | über 750 , 2. vom 11. Mai 1869 auf -Aktien usw. lfd. Nr. 6 über 3000 4, b) Grunds nach dem brief vom 5. Oftober 1896 lfd. Nr. 9 über 3000 Æ# beantragt. : -„| der Urkunden wird aufgefordert, \pä- testens in dem auf den S8. Juli 1927, | vormittags 10 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 18, an- beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und . die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Bad Oeynhausen, Das Amtsgericht.
ditgejellschaften werden auf die Handelsgesezbuch obliegende Ver- pflichtung, t- machungen im -Reichs- und Staats- | anzeiger erscheinen zu laffen, hin- gewiesen.
die Aufforderung, der Verhandlun
gebotstermin dem G
Halberftadt, den 19. März 1927. Das Amtsgericht.
Der Fnhaber bestimmte
laufenden Nr.
Todeserklärung.
Die Luise Schmidt Witwe, geb. Huber, in Fbach hat beantragt, ihren Sohn, den am 20. Oftober 1890 in Unteriba uleßt in Lörrach wohnhaft ge- wesenen Landwirt Alberi Schmidt für Derselbe wurde als | Schwerverwundeter am 23. März 1915| Vereinslazarett aufgenommen und am 6. Zuli 1915 als Ersaßbataillon Seit dieser Zeit wird der
2, Aufgebote, Ver- [ust-undFundfachen, Zustellungen u. dergl.
Die unter Nr. 123958 in der zweiten Beilage am 19. März 1927 erfolgte Be- Bersteigerungstermin am 14. Juni 1927, vormittags 11 Uhr — wird dahin berichtigt, daß das Grundstück 23/26 und JIoachim- straße 22, sondern Gipsstraße 24/26 und Soachimstr. 22 belegen ist
Berlin, den 30. März 1927. Amtsaeriht Berlin-Mitte Abteilung 8.
H tot zu erklären. Aufgebot.
Der Bätckermeister Fohann Stock in M .-Gladbah Neußer Straße 151 Hypotheken über die im Grundbuch von M.-Glad- bah Band 130 Blatt 6004 in Abt, II]I unter Nr. 1 zu getragene Hypothek von 2000 M be-
Heimenkirch !
Horn in Lippe
Verschollene wird ‘dert 0 h ICOL ene i Ugo Ra, festgestellt wird, da
testens in dem auf Freitag, den 4. No- vember 1927, vormittags 9 Uhr, unterzeichneten Himmer Nr. 17, gebotstermin zu melden, rklärung erfolgen wird. alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver- mögen, ergeht die Aufforderung, spâ- testens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Bad. Amtsgericht, IT, Lörrach.
Ffanntmachung
Amtsgericht, anberaumten i widrigenfalls
wird aufgefordert, spätestens auf den 13. Juli 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 29, anberaumten Aufgebot®ê- termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung folgen wird. M.-Gladbach, den 25. März 1927. Amtsgericht.
89 K 31. 27
Abhanden gekommen: Herrn Charles Bötrsenmakler in Par1s, d’Uzès, find tolgende ‘Fffeften gestohlen worden: 7 Stücke à 1000 Florins 49% ige Ungari\he Goldiente, abgestempelt gemäß Sünébructer Protofoll durch die „Caisse Commune des Porteurs Publigues Autrichienne eb Hongroise, 22 Boulevard de Coureelles, (Caisse-Commune - Stüdte) Nr. 134 339 bis 134 342 und 114 853 bis 114 854 und 128 692 = 7: à 1000 folgende u. Talons und Nr. 81 bis 87 (Coupons ‘per 1. 1, 22 bis 1. 1. 25). Berlin, den 2. 4. 27. (Wp. 50/27.) Der Polizeipräsident.
fortgeseßten l 4 L 4 : zwischen der Witwe des am 5. Januar | unbekannten Aufenthalts, mit dem seinem leßten | trage auf Ehescheidung, 2. die Ehesrau
Aufgebot. Gartenarbeiter reich in Potsdam, Margarethenstr. 36 hat beantragt, seinen Sohn, den verschollenen Weinreich, Januar 1878 in Satßkorn, Kreis Ost- havelland, zuleßt wohnhaft in Potsdam, von da nah Amerika abgemeldet, für tot Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem den 4. Januar 1928, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Ge- richt, Zimmer A 84, anberaumten Auf- geboistermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. “ welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschóllenen zu erteilen vermögen, ergeht Aufforderung, gebotstermin
Potsdam, den 30. März 1927. Amtsgericht.
Ar Nusfgebot. Der Altsiber Wilhelm Nickel in Klein Aufgebot zur Gläubiaers
verstorbenen 441 “Cs. ED, M L, ZOLE ers Karl Richard Herwas, der Thieboldsgasse 116, Prozeßbevollmäch- isabeth geb. Klos daselbst, und den | tigter: Rechtsanwalt Dr. Edmund Kindern der genannten Eheleute wird ür kraftlos erklärt. h : | Koblenz, den 26. März 1927. jeßt unbekannten Aufenthalts, mit dem Preuß. Amtsgericht.
Vekanntinahung,
Der Maria HBeilmeier în München wurde die Veröffentlihung einer Be- kanntmachung des Fnhalts bewilligt, | des Notariats |
Ausschließung dem Grundbuchblatt Klein Lüben Band 2 Blatt 54 Abteilung [II1 Nr. 9 für ven Nechtsanwalt Albrecht in Neuruppin ein- getragene Vormerkung zur Erhaltüng des einer Hypothek 111,31 Æ und 090 M beantraat. aufgefordert, in dem auf den 30, Mai 1927, vor- 10 Uhr, vor dem unterzei- neten Geriht — Zimmer 4 Aufgebotstermin
widrigenfalls mit seinem
Wittenberge, den 24. | März 1927. Das Amtsgericht.
und Nr. 89 und zu erklären.
in Höhe von
Ubt. 1\4 E, D.
München X vom 21. November 1925, | ch, S n _ S 2 , N s A LIEEE | Heinr Q; J S) 7 ey. Lun G.-R. Nr. 3071, in welcher Maria Zeil- | Heinri VLoevell, Fanny geb, Sym t Kaufmann i händler TFohann Straßmeier, zuleßt in Fs" &zln gegen Heinrih Loebell bet Otte [a D e De A Ee s halts, allgemeine Volimatat erteilt Bi früher in Köln, Gr: Griewenmartt 88, Lu O i T \ T A, | Tegt unbekannten Aufenthalts, mit dem für kraftlos erklärt wird. JOPE AOOEs A München, den 29. März 1927 : Q ; l t ( E E frau Johann Klein, Karolina Katha-
: Amtsgericht München, : 9 s
Vormundschafts- und Nachlaßgericht. | Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanivalt
Gemäß § 367 H.-G.-B. machen wir L
Ptandbriefe | anzumelden,
unserer „Bank: 2
Serie 118 C 5969, Serie 118 C 6438,
Serie 118 C7567 als in Verlust geraten
gemeldet wurden.
Mannheim, den 1. April 1927, Nheini1che Hypothekenbank.
Aufgebot.
; Martin Kleinschmidt Stettin, Heiligegeiststraße 7 a, vertreten MNechtsanwälte Fentsch und. Weiß in Stettin, hat das verlorengegan-
wesenen Wechsels übe: 363,75 NM dreihundertdreiundsechzig 75 Pfennig — der von der Firma L G. Frank in Altdamm auf den Herrn Gustav Dóovpner in Altdamm gezogen und von diesem angenommen worden ist und an. sie Der Inhaber
l __ Aufgebot. Die Stadt Beckum, vertreten durch den
: Aufgebot.
Die Chefrau Georg Most schiedene Augu i rüderstraße 24, hat bean- tragt, ihren geschiedenen Mann, den ver- \chollenen Bauarbeiter Au geb. 24. September 187 zulebkt wohnhaft in Witten
| Grundbuchblatts das Aufgebot der in de” Grundsteuermutterrolle eingetragenen
Kartenblatt | abschnitt 171, Aker, auf dem Ahmbrock, von 47,38 a Größe, sowie der in der Ge- D — bäudesteuerrolle des Stadtbezirks Beckum MNeichömark eingetragenen Parzelle Art 484 Karten- blait 7, Flächenabs{Gnitt 2989/1091 usw., Knaben\chule von 12,67 a Größe beantragt Es werden daher alle Personen, welche das Eigentum U 185 an den aufaebotenen Grundstücken in An- der Urkunde wird aufgefordert, svätestens sprub nehmen, aufgefordert, svätestens in in dem auf den 9. November 1927, mittags 1D Uhr, vor dem unterzeich- anberaumten
[1432] Oeffentliche Zustellung. i Ehescheidung aus SS 1565, 1567 und 1568 und Schuldig- | unbekannten Aufenthalts, mii dem An-
S ; ». Balz des Stadtbezirks gO Die st Hüggers, zu Bottrop,
für tot zu ] Verschollene wird aufgefordert, sih spätestens in dem 7, Oktober 1927, vor: dem unter-
erklärung aus § 1574 Abs. 1 B. G.-B. | trage auf Ehe die Ehefrau des Schlossers David | Paul Schwan : vertreteen durch | in Köln-Deug, Alsenstraße 11, Prozeß« Rechtsanwalt Leveloh n l s Fhemann, 2, die Ghefrau des Ar- | Dietrich II. in Köln, gegen ihren Ehe- althasar Beuder in Mülheim- | mann, den Kaufmann Paul Schwanke Styrum, vertreten durch Rechtsanwalt | zurzeit unbekannten Aufenthalts, mi Röper in Essen, gegen ihren Ehemann, | dem Antrage auf Ehescheidung, 7. die 3, die Ehefrau Hubert Busch in Haan | Ehefrau MVêax Träger, Martha geb. bei - Elberfeld, vertreten durch Rechts- | Wergan, in Görliß, Langenst raße 29 anwalt Altenberg in Essen, gegen ihren | Pro S: Necktsanwalk Chemann, 4. die Chefrau des Schlossers | t indorf in . Josef Byftron in Bottrop, vertreten | Träger, früher in Köln, Veledastr. 17, durch Rechtsanwalt Genter in Essen- | jezt unbekannten Aufenthalts, mit dem Borbeck, gegen ihren Ehemann. Särtt- | Antrage auf Ehescheidung. Die Kläge- liche Beklagte sind unbekannten Yuf-| rinnen laden die Beklagten zur münd enthalts, Die Klägerinnen laden die Be- | lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor s N GEN Verhandlung | das Landgericht zu Köln, und zwar vor das Landgericht in Essen-Ruhr, und zwar: zu L auf den 23. Juni 1927, 14. Juni 1927, vorm. 9 Uhr, vorm. 9 Uhr, auf Zimmer 241 vor Ser 250, zu 2 vor die 6. Zivil- die dritte Zivilkammer, zu 2 und 3 au den 27. Mai 1927 und zu 4 au
der Kirche, | mittags Al Uhr,
Tau Aufgebotstermin zu widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er- teilen vermögen ergeht die Aufforderung, ufgebotstermin dem
dem auf den 24. Mai 192%, vorm. 11 Uhr, Zimmer Nr l j , Aufaebotstermin ihre Necbte anzumelden, termin seine Rechte anzumelden und die | widrigenfalls widrigenfalls
3 anberaumten pätestens im À richt Anzeige zu machen. Witten, den 23. Y Das Amtsgericht.
ie) Ausschließung
die ihren Nechten erfolgen wird.
Beckum, den 25 März 1927 Das Amtsgericht.
borzulegen, Kroftloserkfläruna der Urkunde
Altdamm, den 24 März 1927. Amtsgericht.
Aufgebot.
Aufgebot.
Artur Mertens Lutherstraße 7, hat beantragt, ater, den verschollenen Kaufmann Albert Mertens, geb. am 27. Juni 1875 zu Witten. zuleßt wohnhaft in Witten, b Der bezeichnete Ver- \chollene wird aufgefordert, sih spätestens 7, Oktober 1927, vormittags8 11 Uhr, vor dem unter-
Der Johanniterorden in Berlin W. 35, A S n L e T in | Sophie Lüer, geb. | Berlin, hat zum Zwecke der Anlegung
Anger, in Sand a inb 9 die Ehefrau | eines Grandbuchblatts das Aufgebot der Margarete Meyer, geb. Lüer, in Ilsen- | in der Grundsteuermutterrolle des Stadt- vertreten durch- Rechts- [bezirks anwalt Krause in Aschersleben, haben das Aufgebot des Hypothekenbriefs, der über : von Hausneindorkf Band 3 Blatt 57 in Abteilung Ill unter | ie Ehefrau des Maurer- : Friedri Wilhelm Sovhie geb. Gerlach, eingetragene Hypothek von 5000 Talern Îllatenge dern
eingetragenen für tot zu erklären.
[rtifel .963, Kartenblatt 2 Nr. 2227/818. und Artikel 361, blatt 2 Nr. 2213/834, 2214/834, 1, 5, 8 und 2,31 a groß, beantragt. sonen, die das Eigentum an diesen zellen in Ansprub nehmen, werden auf- in dem auf den vormittaqgs 814 Uhr, vor dem unterzeichneten GBe- riht anberaumten Aufaebotstermin widriaenfalls Ausschließung mit ihrem Recht erfolgen
Vad Polzin, den 28. März 1927.
3 qm aroß, im Grundbuch raumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er- leilen vermögen, ergeht die Aufforderung, pätestens im Aufgebotstermin dem Anzeige zu machen.
Bitten, den 23, März 1927,
Das Amtsgericht.
[1425] Jm Namen des Volkes!
In der Aufgebotssache des Färberei- besißers Bernhard Schacke in hat das Amtsgericht, 2, in Göttingen e mündlihe Verhandlung vom 28. März 1927 durh Gerichtsassessor Dr. rers für Recht erkannt: Der ekenbrief über die im G öttingen Bd. 58 Blatt 2436 in Ab- teilung 3 unter der laufenden Nr. 4 ein- getragene Hypothek von 14000 M wird für kraftlos erklärt.
Das Amksgericht.
[1426] Jm Name des Volkes! Aufgebotssache
Hausneindorf
anzumelden,
; vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeihneten Ge- rit anberaumten Aufgebotstermin seine NMechte anzumelden und die Urkunde vor- 0 widrigenfalls erfsäruna der Urkunde erfolaen wird. Aschersleben, den 29. März 1927. Das Amtsaericht. Aufgebot. Die Eheleute Schlachtermeister Karl | und Hermine Oeynhausen,
ufenthalts, auf Grund des 1565 a B mit dem Antrag auf Ehe- | [1434] Oeffentliche Zustellung. . 165/2%% —, 2, der | Die Frau Alma Kreuzer, geb. Kühne, Rechtsanwalt Dr. Richard Seligmann | in Polkwiß, Kreis Glogau, Aen in Frankfurt a, M. gegen den Kauf- | straße E Progeßbevollmäc!ig ert mann Hermann Vollweiler, früher in | Rechtsanwalt Buchholz in eseriß, Frankfurt a. M., Theobaldstr. 8 t geg ) 6 unbekannten Aufenthalts, auf Grund |kereibetriebsleiter Josef Kreuzer, zu- übersandter Rechnungen auf Zahlung | leßt in Neubentschen wohnhaft, jevt von 671,35 RM nebst 8% Prozeßzinsen | unbekannten Aufenthalts, mit dem Ans — A. 0. 77/% —, 3. die Frau Käthe | trag, die Ehe der Parteien zu scheiden qecb. Schmidt, in Frankfurt | und den Beklagten für den allein
Aufgebot. Rechnungsrat Halberstadt
R. Müller S S
Abwesenheits- pfleger des Antragsgegners beantragt, den verschollenen Maurer Heinrich Wil- Zahlbach, Halberstadt, für tot zu erklären. Verschollene fordert, sich svätestens in dem auf den 2 Uhr mittags, vor
geb. Meyer Elisabethstraße
Bad Oennhausen Band X1V Blatt 635 in Abteilung Ill Ur die Städt. Sparkasse in Bad Oenn- h a) Hyvyotheken- briefe: 1. vom 12. Fuli 1862 lfd. Nr. 3
bezeichnete
3. Mai 1927, unterzeichneten mer 222, anbe-aumten Aufgebotstermin h widrigenfalls die Todes- erklärung erfolgen wird, An alle, welche
Grundbuche D a. M, M mächtigter: Rechtsanwalt Felkmann in | Klägerin ladet den Beklagten zur
eingetragenen ankfurt a. M, gegen den Kaufmann
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung 2c. von Nechtsanwälten. Unfall- und Juvaliditäts- 2c. Versicherung. Bankausweise.
Ver)chiedene Bekanntmachungen. Privatanzeigen.
vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “S£&
Geschwister - Reinhold - Stift, jeßt unbekannten Aufenthalts, aufGrund mtsgericht, 2, in Göttingen in der Behauptung, daß der Beklagte ein vom 28. März 1927 ihm von dem Ehemann der Klägerin
den Gerichtsassessor Dr. Frers für übergebenes amerikanisches Staatspapier Necht erkannt: Der Grundschuldbri-f über bei dem Bankhaus Würzweiler in von Göttingen Mannheim beliehen, den Erlös aber Band 39 Artikel 1688 in Abtzilung 3 nicht an die Klägerin abgeliefert habe, 1 eingetragene | mit dem Antrag auf kostenpflichtige Grundschuld in Höhe von 1000 #4 wird | Zahlung von 1500 RM nebst 4% Zinsen für fraftlos erklärt. j Das Amtsgericht. 2. Die Kläger laden die Beklagten zur
Wt 22. Mai 1925 — 10. 0. 665/26 —.
mündlihen Verhandlung des Rechts-
Aufforderung. streits vor das Landgericht in Frankfurt 1927 ist hier der frühere | a. M. zu 1 auf den 1. Juri 1927, Bergwerksdirektor Die Testamentserbin und dic kammer, zu 2 auf den 31. Mai 1927, geseßlichen Erben vorm. 10 Uhr, vor die 11. Zivil- aben ‘die Erbschaft ausgeschlagen. Die | kammer, zu 3 auf den 10. Juni 1927, nunmehr berufenen Erben werden auf- | vorm. 10 Uhr, vor die 5. Zivilkammer Grbrehte bis zum [mit der | ) . Juni 1927 beim Amtsgericht in | bei diesem Gericht zugelassenen Rehts- umelden, da sonst | anwalt als Prozeßbevollmächtigten vers- 3 cin anderer Erbe | treten zu lassen. : s e: als der Fiskus des Landes, dem Reinke | Fraukfurt a. M., 31. März 1927. bei seinem Tode angehörte, niht vor- handen ift. Horn i. L., den 29. März 1927. [1433] L s Z : Lippisches Amtsgericht. Es klagen: 1. die Ehefrau Otto Georg,
Reinke ver-| vorm. 10 Uhr, vor die 2. Zivil-
mit der Aufforderung, sih durch einen
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts,
Anna geb. Klassen, in Köln-Deuß,
Beschluß. Pfälzisher Ring 8, Prozeßbevollmachs Das am 27. März 1924 vom Amts- | tigter: Rechtsanwalt Roejel in Köln, gericht Koblenz in Sachen 8 VI a 20/24 |gegen den Hausierer Otto Georg, früher ausgestellte Zeugnis über das Bestehen | in Köln-Deuß, Wermelskirchener Straße \ Gütergemeinschaft | in der Heimsjstätte für Obdachlose, jevt
[n-
Eisenbahn- | Anna Wechsler, geb. Eichler, in Köln,
Meyer in Köln, gegen Fakob Wechsler, früher in Köln, Thieboldsgas|e 116,
Antrage auf Ehescheidung, 8. die Ehe- frau Karl Heilmann, Sibilla geb. Wüsten, in Koln, Crefelder Str. 951 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Friß Weck in Köln, gegen den Händler Karl Heilmann, früher in Köln, jeßt unbékannten Aufenthalts, mit dem An-
or | trage auf Ehescheidung, 4. die E
V0 Ler, : in Köôla, Alte Mauer am Bach 59 g a Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwall
| Antrage auf Ehescheidung, 5. die Ehe- rina, geb. Göres, in Köln, Roonstr. 47,
Grosche in Köln, gegen ihren Ehemann den Schlosser Johann Klein, zulegt
wohnhaft in Koln, Roonstr. 47, jeyt scheidung, 6. die Ehefrau e, Gertrud geb. Gierig,
Gssen, gegen | bevollmächtigter: Rechtsanwalt ‘Dve
Justizrat Zündorf in Köln, gegen Ma
zu 1 vor die 4. Zivilkammer auf den
ammer auf den 31. Maîí E vorm. 94 Uhr, Zimmer 251, zu vormittags | vor die 5. Zivilkammer auf den 10.J unt
——N
9 Uhr, auf Zimmer 241 vor die sechste | 1927, vorm. 10 Uhr, Zimmer 249, Zivilkammer sich durch einen bei diesem Gericht zu- gelassenen Anwalt
E bed O0, Mies O, vorm. 10 Uhr, Zimmer 249, zu 6 vor
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts, | die 8. Zivilkammer auf den 27. Junk
zu 4 vor die 6. Zivilkammer auf deu
E 14. Juni 1927, vorm. 94 Uhr,
als Prozeßbevoll- | Zimmer 261, zu 5 vor die 1. Z ivil
fammer auf den 21. Juni 1927,
1927, vorm. 10 Uhr, Zimmer 251,
i entlù u 7 vor die 4. Zivilkammer auf deß [1442] Solseuaticte Dns: Paul | 24. Mai 1927, vorm. 9 Uhr Susok in Frankfurt a. M., Hanauer | Zimmer 250, mit der Aufforderung, si Landstraße 120, Prozeßbevollmächtigter: Ar es L Gericht aus Rechtsanwalt Dr. C. Andreae in Frank- | Fe enen neIisa
als Prozeß-
bevollmächtigten vertreten zu lassen.
furt a. M., gegen die Ehefrau Marie e Et S A f Köln, den 1. April 1927. } O En E O Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
unbekannten
jevt | klagt gegen ihren Ehemann, den Mol-
rozeßbevoll- | {huldigen Teil zu erklären. Die
mündlihen Verhandlung des Rechts4
illi Knorth, früher Frankfurt a. M, | streits vor den Eingelrichter der Hivilo
B A r Ra E Se hien reie. x62 Mare
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