1927 / 84 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Apr 1927 18:00:01 GMT) scan diff

Abg. Graßmann (Soz.) erklärt, daß beim Scheitern dieses Geseyßes auch ein erheblicher Teil derjenigen sein werde, die angeben, die Wirtschaft zu führen. Denn niemand solle glauben, daß dadurch die Welle, die in der Arbeitershaft im Heranrollen sei, abgeriegelt werden könne. Die Regierungsparteien hätten mit der Vorlage Sudelarbeit geleistet.

Reichs3arbeits3minister Dr. Brauns: Meine Damen und Herren! Jn der Debatte über den § 9 ist die Frage aufgeworfen worden, wie der Begriff Gemeinwohl zu deuten sei. Er wird im ausdrüdlihen Gegensaß zu den Privatinteressen gebraucht. Der Begriff des Gemetnwohlz kann nur da angeroandt werden (Zuruf von den Kommunisten: fragen Sie Herrn Rademacher !), wo ein Allgemeininteresse an der betreffenden Arbeit vorliegt (Zurufe von den Kommunisten), nicht etwa nur das Privat- interesse des einzelnen Unternehmers.

Fernerhin is} in der Diskussion der § 9 wiederholt so dar- gestellt worden, als wenn er irgendeine Verschlehterung des bis- herigen Zustandes in sich bergen würde. (Abgeordneter RNädel: Fawohl, das bringt er auch!) Auch das ist durchaus nicht der Fall, Herr Abgeordneter Rädel. Der erste Teil dieses § 9 ist in der Praxis tatsächlih {hon so gehandhabt worden, wie hier vor- gesehen ist, nur mit dem einen Unterschied, daß die Mcehrarbeit in der Praxis angewandt worden ist, ohne daß die behördliche Genehmigung dazu erteilt worden wäre. Für diese Fälle, die fich in der Praxis felbst vom Standpunkt der Arbeitnehmer aus als notwendig erwiesen haben, ist hier noch die behördlihe Ge- nehmigung vorgeschrieben worden. Wir haben also tatsächlich eingeengt und nicht erweitert, (Sehr richtig! im Zentrum!)

Was den zweiten Teil des § 9, die Vorbereitungs- und Er- gänzungsarbeiten, angeht, so sind auch die bisher shon angewandt worden, und zwar auch dann, wenn die Gesamtbelegschaft zehn Stunden arbeitete. Jeßt ist aber noch vorgesehen, daß der Arbeitsminister über den Begriff dieser Ergänzungs- und Vors- bereitung8arbeiten zu bestimmen hat. Es is durchaus nit fo, als däâchten wir daran, irgendwelche produfktiven Arbeiten unter dem Begriff dieser Vorbereitungs- und Ergänzungsarbeiten zuzu- lassen, fondern es wird sich nur um Arbeiten handeln fönnen, die das Anlaufen und Auslaufen der Beschäftigung der Gesamtbeleg- schaft ermöglichen (Zuruf von den Kommunisten), und sonst nichts. Also auch hier eher eine Einschränkung, als eine Erweiterung des bisherigen Zustandes. (Der Abgeordnete Nädel meldet sich zum Wort.)

Nach weiterer Aussprache wird das Geseß in dex Aus- \hußfassung in zweiter Lesung erledigt.

Hierauf vertagt sih das Haus auf Freitag 11 Uhr: Dritte Beratung des Arbeitszeitnotgeseßes.

Schluß 1014 Uhr.

Preußischer Landtag. 272. Sißung vom 5. April 1927. Nachtrag. Die Reden, die der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Steiger im Laufe der zweiten Beratung des Forstetats gehalten hat, lauten nah dem jeßt vorliegenden Stenogramm wie folgt:

Meine Damen und Herren! Die Verwaltung der Staatsforsten charafktevisiert sih als eine Betriebsverwaltung und muß daher den Zweck verfolgen, nachhaltig den höchsten Reinertrag zu er- gielen. Die Staatsforstverwaltung hat aber auch dem Gemein- wohl zu dienen. Das tut sie ohne weiteres: Feder, der in den Wald geht, kehrt an Geist und Körper gekräftigt zurück. Damit nicht genug; sie will ihm auch dienen, indem sie besondere Land- \chaftsbilder schafft, die dem Dichter und dem Maler vielfache An- rem ngen geben. Auf den Reinertrag sind diese Bestrebungen aber nicht von Einfluß. Es geschieht jedoch insoweit, als die Staats- berwaltung Wohlfahrtszwecken dient. Sie wissen ja, wenn irgend- eine Not auftritt, dann muß der Wald eintreten, um bald hier die Streu zu erseyen, dort Weide zu liefern; noch mehr: eine Reihe von Berufs\tänden verlangen, daß sie das Holz aus dem Walde zu den festgeseßten Taxpreisen erhalten, um so in ihren Berufen sicherer zu einem Erfolge zu kommen. Diese Wohlfahrtsbestrebungen der Staatsforstverwaltung mögen hin und wieder den Rein- ertrag des einen oder andern Reviers beeinflussen, sie spielen aber im ganzen keine Rolle. Bestehen bleiben muß allerdings die Forderung, daß wir aus dem Wald möglichst viel Holz erzeugen. Nur dann ist die andere Forderung zu erfüllen, zu einer möglichst hohen Rente zu gelangen.

Ueber die Frage, wieviel H olz in den preußishen Staats8- forsten durchschnittlich erzeugt wird, gehen nun die Meinungen auseinander. Vielfach lese ih in der Literatux, daß man in Preußen mit niht mehr als mit 4 Festmetern im Durchschnitt einer längeren Reihe von Fahren rechnen könne. Das ist aber ein Jrrtum. Früher mag das der Fall gewesen sein, heuie haben wir jedoch erheblih höhere Leistungen. Wir hatten {hon 1912 4,97 Festmeter, sind 1919 auf 5,34 Festmeter, 1924 auf 5,45 und 1925 sogar auf 56,53 Festmeter gestiegen. (Hört, hört! im Zentrum.) tun sagt man, dieser oder jener hervorragende Privatwaldbesißzer habe wesentlih höhere Erträge an Derbholz je Hektar Holzboden aufzuweisen. Diejenigen, die solche Einwendungen machen, ver- gessen, daß das, was ih angegeben habe, ja nux der Durchschnitt für ganz Preußen ist. (Sehr richtig! im Zentrum.) Was man aber dem gegenüber stellt, das sind Spiyenleistungen einzelner Privat- waldbesißer. (Sehr richtig! im Zentrum.) Spipenleistungen haben wir auch in der Staatsforstverwalbung. Wenn wir diese heran- gichen wollten, dann würden sih ganz eigenartige Dinge ergeben. Das geschieht aber schon deshalb niht, weil es nicht angezeigt ist, daß eine große Verwaltung ein Revier gegen ein anderes aus- spielt. (Sehr richtig! im Zentrum.) Fch hielt es nur für not- wendig, einmal auf diese Dinge hinzuweisen, denen ih dauernd in der Fachliteratur begegne.

Wenn ih nun aufgezeigt habe, in welher Weise die Erträge gesteigert worden sind, so habe ich aber ‘damit nicht gesagt, daß wir uns nicht bemühen müssen, sie noch weiter zu steigern. Es kann gar keinem Zweifel unterliegen, daß wir dazu die Möglichkeit in besonderem Maße haben. Das geschieht, indem der Forst- dechnik die gebührende Aufmerksamkeit zugewandt wird. Sie kommt zum Ausdruck, indem wir uns bemühen, den Waldboden gesund zu erhalten. Das ist eine Frage, die auf diesem Gebiete der Urproduktion eine viel wichtigere Nolle spielt als in der Landwirt-

g

E E P f T ELES 1A E E L E E E E E E A E D E

haft. Gerade în der Landwirtschaft ist die Frage der Gesund- erhaltung des Bodens von so großer Bedeutung, weil ja der Wald- bestand auf eine lange Reibe von Jahren mit dem Boden ver- bunden is Holz erzeugen foll, während man in der Landwirtschaft alle Jahre, höchstens alle zwei Jahre, hon durch Bodenbearbeitung eine Aenderung im Boden vornehmen kann. Weiter ist auf die Fragen hinzuweisen, die uns jeßt bezüglih der Samen- provenienz, weiter hinsihtlih der Art der Durchforstung beschäftigen, ferner uns beschäftigen in bezug auf die Wahl der Holzsortimente, was ja früher auch niht die Nolle spielte wie heute. Um allen diesen Fragen dauernd eine besondere Auf- merksamkeit zuwenden zu können, ist im Zusammenhang mit der forstlihen Hochschule Eberswalde die forstlihe Versuchsanstalt gebildet, die eine wesentlihe Ausdehnung erhalten soll. Sie soll sich in ihrem großen Arbeitsgebiet in zwei Gruppen gabeln, einmal in die ertragskundlichen Untersuchungen und dann in die waldbau- bodenkundlichen. Zu dieser Sache liegt der Antrag Nr. 5115 vor. In diesem Antrage ist das Ersuchen ausgesprochen, das Arbeits- programm des forstlichen Versuhswesens einem Ausschuß von führenden Sachverständigen zu unterbreiten, die Arbeiten von diesem Ausschuß begutachten zu lassen und endlich, das (rgebnis der Presse mitzuteilen. Jch bin selbstverständlih gerne bereit, einem solhen Ersuchen zu entsprechen, weil es ja in der Linie liegt, die ih verfolge, alles zu tun, um die Erträge aus dem Staatswald zu \teigern.

In dieser Linie liegen auch zwei Anträge, die sih darauf er- itréden, . an den foritliGen Do sGUlen neue «Fnstitute zu errichten. Fch habe beide Hochschulen besucht, und ich kann nicht verschweigen, daß wir in der Tat auf diesen Gebieten ein gewisses Manko haben, das zu beseitigen im Interesse unserer ganzen Forstwirtschaft, nicht bloß etwa des Staatswaldes dringend notwendig ist. - (Sehr richtig!) Besonders is mir aufgefallen das steht aber niht in einem dieser beiden Anträge —, daß das physikalishe Institut in Hannoversch Münden dringend einer Grgänzung und Erweiterung bedarf. Das möchte ih meinerseits zu den beiden Anträgen, die hier vorliegen, noch gesagt haben. (Bravo!)

Meine Damen und Herren, es ist dann in diesem Zusammen- hange auh darauf hingewiesen worden, und der Antrag Nr. 5099 beschäftigt sih besonders damit, daß die Forstbeamten aller Gattungen in ihrem Berufe Förderung erfahren sollen, eine Forderung, über die man aber nit überall derselben Meinung is. Schon seit einigen Jahren finden Lehrwande- rungen für Forstbetriebsbeamte statt allerdings innerhalb der einzelnen Reviere, ohne daß den betreffenden Teil- nehmern Reisekosten und Tagegelder gewährt werden. Diese Wande- rungen werden dann so gelegt, daß die betreffenden Beamten auch teilnehmen können. Seit dem 9. Juni 1926 is angeordnet worden, baß H planmäßige Lehrgänge über Kriminalfälle im L E verbunden mit for ]tlichen E rügen un Wanderungen. Für die Teilnahme an iesen Lehrgängen werden Reisekosten und Tagegelder gewährt. Im leßten Jahre sind in 11 Negierungsbezirken mit ungefähr 550 Forst- betviebsbeamten solche Lehrgänge abgehalten worden. In diesem Jahre werden 17 weitere Regierungsbezirke mit Lehrgängen folgen. Es wird Sie ferner interessieren, daß wir einen Hegemeister haben, der in bezug auf die Bodenbearbeitung selbständig vorgeht. Er hat ein besonderes Wühlkulturverfahren erfunden und ist nun bereit, dieses Verfahren den - Forstbeamten zu zeigen. Es ist der Hegemeister Spihßenberg in Zäkerik im Regierungsbezirk Frankfurt an der Oder, Er hat {on Lehrgänge in den beiden leßten Jahren abgehalten, und es haben 48 Forstbetriebsbeomte und 40 staatliche Forstverwaltungsbeamte neben Privatforstbeamten daran teilgenommen. Wer sih für die Sache interessiert, dem empfehle ich, sich diese Arbeiten einmal an Ort und Stelle anzusehen.

Weiter werden zur Fortbildung an der Hochschule in Eberswalde von dem Oberförster Dr. Hilf Lehr- gänge veranstaltet, die im leßten Fahr allein von §75 Personen besucht waren. Dann wurden weitere Lehvgänge für Obstbau und Bienenzucht abgehalten.

Und nun komme ich zu einem Kapitel, das gang eigener Art ist, zu der Frage der Abhaltung von Lehrgängen für die Landwirtschaft für die Forstbeamten. Bereits im «Fahve 1925 hat bei einer Verhandlung, die ih mit Förstern abhielt, über ihre Lage ein Revierförster ausgeführt, daß sie auf der Landwirtschaft ja nicht bloß eine Rente hätten, sondern noh Geld zulegen müßten, und daß das zu einem Teil davon herkomme, daß sie in der Landwirtschaft niht genügend Bescheid wüßten. Jh habe mich sofort bereit erklärt, nah dieser Richtung ab- auhelfen. Aber diese Anregung is später sehr wenig sympathisch aufgenommen worden. Fn der Versammlung des Vereins der preußischen Förster vom 22. Februar 1926 hat der Referent g2- sagt, daß der Minister ja nicht denken möge, daß auf diesem Wege dem Försterstande abgeholfen werden kann. Das i} eine ganz falsche Auffassung. Jh meine gar nicht, daß ihm auf diesem Wege geholfen wevden soll, sondern daß der Förster das Land, das er nicht für Einkommenszwecke hat, sondern wegen seiner besonderen Verhältnisse haben muß, so bewirtschaftet, daß er möglichst keine Untevrbilang hat. Aus diesem Grunde soll er Anregungen er- halten, und ih bin gang vevwundert, daß die Förster eine solche Anregung für überflüssig halten. Wie mir bestimmt bekannt- geworden ist, muß die Verschuldung vielfach gerade darauf zurüd- geführt wevden, daß die Bewirtschaftung des Landes unrationell exfolgt. FJch darf annehmen, daß die Fehlerträge niht in dem Umfange zu verzeihnen wären, wenn mit besserem Verständnis für die Landwirtschaft gewirtschaftet wäre (Sehr wahr!) Aus allen diesen Gründen habe ih zweierlei angeordnet. Erstens sollen die Forstiehrlinge zu solchen Förstern und Oberförstern gegeben wevden, die eine gute Landwirtschaft betreiben, und die auch den guten Willen haben, die jungen Leute anzulernen. Zweitens habe ih angeordnet, daß in den Regierungsbezirken Lehrgänge von zwei bis drei Tagen abgehalten werden unter derx Leitung cines Direktors einer landwirtschaftlihen Winterschule. Sie sollen nux von dem Ziel getragen sein, den Förstern das zu zeigen, was sie unmittelbar für ihre Verhältnisse brauchen. Jh hoffe, daß wir auf dieseun Wege wenigstens zu einem Teil diese offenkundigen Schäden beseitigen können.

Geschieht durch die verschiedenen Maßnahmen all das, was zur Hebung des Evtvags aus dem Walde notwendig ist, so halben wir dohch noch eine andere Seite in unserem Staatswald zu be-

rüdsihtigen, nämbich die ökonomishe, die sich die Aufgabe gestellt hat, Wirtschaftsaufwand und -erfolg in das rihtige Verhältnis zu bringen. Das heißr mit anderen Worten: ih um die Rente zu fümmern. Fch habe Jhnen ‘im leyten Sommer für einige preußische Staatsförstereien eine Uebersicht über die Bilanzen vor- gelegt. Diese geben das an, was für jedes etnzelne Revier aufs gestellt werden muß, um die Frage zu beantworten, wie sih die Verzinsung gestalten. Fch bin persönlih der Meinung, daß diese Frage jeder Oberförster beantworten muß, bin aber nicht wenig erstaunt gewesen, in dem Vortrag des Forstmeisters Dr. Erdmann über die Stellung der Forstwirtshaft im Rahmen der Staatsverwaltung Preußens, den er in dem Verein preußischer Staatsoberförster am 3. Fobvuar d. J. gehalten hat, gang etwas anderes zu lesen. Dort ist gesagt:

Es wird nicht viele Oberförster geben, die sih darüber Rechenschaft ablegen, ja die sich überhaupt mit der Frage be- schäftigt haben, wie hoch sich die Verzinsung des ührer Obhut anvertrauten werbenden Kapitals stellt, welhe Faktoren diese Verzinsung bedingen und wie sie durch die Wirtschaftsführung beeinflußt werden kann.

Jch möchte hoffen, daß der Forstmeister Erdanann nicht recht hat. Er fährt dann fort: Mancher Revierverwalter wird in Verlegenheit geraten, wenn er ohne weiteres angeben sollte, wie groß der durhschnittliche Holzvorrat seines Reviers auf der Flächeneinheit ist. (Abg. Barteld: Hört, hört!)

Diese Frage stelle ih Ober-

niht; denn ih würde dem förster Zeit lassen, daß er sich darauf besinnt, und würde also nicht verlangen, daß er mir das ohne weiteres sagt. Aber im großen und ganzen kann ih nur darauf bestehen, daß die Oberförster auch nah der ökonomischen Seite hin den Anforderungen entsprechen, die man an sie stellen muß. Und ih habe mich gefreut in dem Gutachten der Kommission von Sachverständigen über die Frage der Aufrechterhaltung der Forst- einrichtungsSanstalten, das ih dem hohen Hause am 18. Fanuar v. F. vorgelegt Habe, ganz denselben Gedankengang gelesen zu haben, den ih eben ausführte. Dort steht nämlich: Die Kommission sprach die Ansicht aus, daß es im Fnteresse der Ausbildung jedes Forstverwaltungsanwärters liege, daß ihm Gelegenheit gegeben würde, unter Leitung einer Forst- einrihtungsanstalt mindestens eine Betriebsregelung gzu bearbeiten. (Sehr richtig!) Danach soll verfahren werden. Dann wird es, hoffe ich, in Zukunft nicht mehr eintreten, daß man, wie hier Herr Erdmann, sagen kann, daß die Oberförster über diese ökonomische Seite nicht genügend unterrichtet seien.

Eine besondere Wücdigung verlangt naturgemäß die Lage unserer Beamten und Arbeiter. Die Zahlen, die ih im legten Jahre an dieser Stelle über das Diensteinkommen der Förster angegeben habe, sind in der Oeffentlichkeit vielfa angegriffen worden, weil man verschiedener Meinung darüber ist, wie man Dienstaufwandsentshädigung, Deputatholz und Erträge aus der rFagd anrechnen foll. Das ist aber eine Sache, über die sih zwei Leute, wenn sie sich nicht gleih einigen wollen, niemals einigen werden; denn darüber kann man eben verschiedener Meinung sein. Mir kommt es nur darauf an, daß ih mir eiùñ gerechtes Urteil über den Wert dieser Anrehnungen in der Vor- krieg8szeit und gegenwärtig mache, und da bin ih eben der Meinung, daß ih vollkommen ret gehandelt habe, wenn ich diese Werte für die Berehnung des Diensteinkommens weg- gelassen habe. Fch bin auch der Meinung, daß ih die Land- wirtschaft weglassen mußte, und finde für dieses Verfahren eine Unterstüßung bei den Förstern selbst, die in ihrem Verein ver- shiedener Meinung waren. Fm Fahre 1912 haben sie gesagtt das Wirtschaftsland brächte bei etwa der Hälfte der Försterstellen gar keinen Reinertrag, sondern erfordere im Gegenteil noch einen Zuschuß. Fm Fahre 1914 haben sie jedoch erklärt, daß der Rein- ertrag des Wirtschafislandes durhschnittlich auf 600 Mark zu berehnen sei Also shon nah zwei Fahren ist ein ganz anderes Urteil abgegben worden, und das war noch vor dem Kriege, als man diese shwankenden Verhältnisse niht kannte. Zch bin daher der Meinung, daß man erst recht niht ein Jahr 1926 mit einem Fahre 1913 vergleichen kann. (Sehr richtig! rechts und im HZentram.) Fn der Landwirtschaft ist man ja überhaupt gewöhnt, niemals Fahre, sondern Zeiträume miteinander zu vergleichenz mindestens 5 Fahre muß man haben, damit zwei s{chlechte Fahre ausgeglihen werden können, drei Fahre sind meist zu wenig. Also mit solchen Vergleichen ist nihts anzufangen. Damit habe ih jedoch nit bestritten, daß es der Landwirtschaft \{chlecht geht, daf; die Landwirtschaft im leßten Fahre vielfach Zuschuß ver- langte (sehr rihtig!), und daß die Förster daher in Schulden kommen konnten. JFch weiß auch, daß diese Verschuldung zum Teil vaher kommt, daß junge Förster zu viel Geld in ihr Fnventar hineingesteckt haben. Fch würde das nicht sagen können, wenn das nicht von der Staatsforstverwaltung als Grund für die EntshuldungS8aktion mitgeteilt worden wäre.

Was hobe ih nun angesidts dieser Sachlage getan? Ich habe die Pacht für vas Wirtschaftsland auf 50 25 der Vorkriegszeit herab- geseßt (hört, hört!), ih habe ferner von jeßt ab den Zins für den Wirtschaftsvorshuß; von 5 auf 4 % werbilligt. Dann haben Sis bereits im Hauptaus\huß erfahren, daß eine Anzahl Försterstellen aufgerüdt ist. Jch sage weiter, daß es mein Bestreben ist, den- jenigen Förstern, die dur eine große Entfernung von Arzt, Apotheke, Kirche, Schule usw. besondere Aufwendungen haben, einen Ersaß dieser Unkosten zuteil werden zu lassen. Es erscheint dies vorläufig auh nicht im Etat, weil das noch ein Gegenstand der Verhandlung mit dem Herrn Finanzminister ist. Aber ih habe von ihm“ doc oie Zusicherung erhalten, daß wir auf einen Zuschuß zum Dienstaufwand rehnen können (Vravo!), wenn auch vorläufig nit in der Höhe, wie ih es gern möchte,

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr Tyrol. Charlottenburg.

Verantwortlich für. den Gn N EBRAngd Tine Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (M engering)- in Berlin. Druck der Preußishen Drudckerei- und Verlags-Aktiengesellshaft. Berlin Wilhelmstr. 32.

Sechs Beilagen (einscbließlich Börsen-Beilage) und Erste und Zweite Zentral-Handelsregister-Beilage.

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

ia

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9,— Neichsmark. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, tür Berlin außer den

Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die

Geschästsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 0,39 Neichsmark,

Fernsprecher: Zentrum 1573.

Mr. 84.

Reichsbankgirokonto. Berlin, Gonnabend, den 9. April, abends.

Anzeigenpreis für den Naum

einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,95 Neichsmark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neichsmarkl,

Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

VBostscheckkonto: Berlin 41821. Î 927

N

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Sinsendung des Vetrages

Fuhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Exequaturerteilung. :

Bekanntmachung, betreffend die Beaufsichtigung privater Ver- sicherungsunternehmungen durch die Landesbehörde.

Bekanntmachung über die Notenausgaberechte der Privat- notenbanfen.

Bekanntmachung, betreffend Veränderungen in der Beseßung des Neichsschiedsamts.

Bekanntmachung, betreffend Zulassung von Kreditinstituten.

Bekanntmachung über die Barablösung von Markanleiheklein- beträgen alten Besißes des Landes Lübeck.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummer 15 des Neichs- geseßblatts Teil 1 und der Nummer 14 Teil I[.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Mitteilung über die Verleihung der Erinnerungsmedaille für Reitung aus Gefahr.

Bekanntmachung, betreffend Aenderungen im Bezirk des Landes- fulturamts Hannover.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Dem Konsul von Honduras in Stuttgart Dr. Ernst Schwarzkopf ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Bela macmung,

beireffend die Beaufsichtigung privater Versiche- rungsunternehmungen durch die Landesbehörde.

Auf Grund des § 3 Absaß 2 des Geseßes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12, Mai 1901 (RGBVl. S. 139) bestimme ih im Einvernehmen mit den be- leiligten Landesregierungen, daß bis auf weiteres die Ver- sorgungsfasse der Zahnärzte Hamburgs in Hamburg durch die Hamburgische Landesbehörde beauffichtigt wird.

Berlin, den 9. April 1927.

Der Reichswirtschastsminister. e Wel,

Da Un ma Qu n g über die Notenausgaberechte der Privatnotenbanken.

Die Notenausgaberechte der Privatnotenbanken für das zweite Kalendervierteljahr 1927 betragen gemäß § 3 Abs. 2 und 3 des Privatnotenbankgeseßes vom 830. August 1924 (RGBl. I1 S. 246) für die

Bayerische Notenbank . 70 Millionen Reichsmark Sächsi]he Bank zu Dresden 70 g 2 Württembergische Notenbank . 27 è : Badi]\che Bank O Ü J Berlin, den 8. April 1927. Der Reichswirtschaftsminister. J, A.: Dr. Reichardt.

BelannbmachUuUng

über Veränderungen in der Beseßung des Reichs- \chiedsamts.

Vom 7. April 1927. R. Sch. 188 A.

1. In der Bésezung des Reichsschiedsamis (zu vergleichen die Bekanntmachungen über die Bildung des Reichsschiedsamts vom 4. Dezember 1924 und über Veränderungen vom 17. No- vember 1925 und . 10. Juli 1926 Deutscher Reichsanzeiger Nr. 292 vom 11. Dezember 1924, Nr. 274 vom 23. No- vember 1925, Nr. 162 vom 15. Juli 1926 —, Amtliche Nach- richten des Neichsversicherungsamts 1924 Seite 215, 1925 Seite 361, 1926 Seite 373) sind folgende Veränderungen ein- getreten:

I. Von den Spibenverbänden der Aerzte ist gewählt worden an Stelle des ausge|chiedenen Geheimen Sanitätsrats Dr. Dippe zum Mitglied im Ehrenamt :

der Dr. Schneider in Potsdam, Kaiser-Wilhelm-Str. 44, der als stellvertretendes Mitglied hiermit aus)cheidet, ferner zum stellvertretenden Mitglied im Ehrenamt

der Dr. Altred Scheyer in Berlin 0, 34, Königsberger

Straße 22,

einschließlich des Portos abgegeben.

R

IL. Von den Spigzenverbänden der Krankenkassen ist gewählt worden an Stelle des verstorbenen Direktors Albert Kohn zum

stellvertretenden Mitglied im Ehrenamt - der Ge|chäftéführer des Hauptverbandes Deutscher Kranken- iassen ¿Frit Charlottenburg, Berliner

Straße 137.

2, Die Amtsdauer (8 368 n. Abs. 4 der Reichsversiche- rungsordnung) rechnet für Dr. Schneider und Dr. Scheyer vom 10. Oktober 1926, für den Verbandsgeschäftsführer Bohl- mann vom 1. April 1927 ab.

Berlin, den 7. April 1927.

Der Präsident des Reichsversicherungsamis, Schäffer.

Bohlmann in

? BoetanntmacGut a, betreffend Zulassung von Kreditinstituten.

Der Pachikredit-Ausschuß hat beschlossen, gemäß § 17 des Geseßes, betreffend die Ermöglichung der Kapitalkreditbeschaffung für landwirt\chaftlihe Pächter, vom 9. Juli 1926 (RGBl. I S. 399, 412), folgende Kreditinstitute zuzulassen:

Preußische Zentralgenossenschaftskasse, Berlin,

e A Sparkassen- und Giroverband, Berlin,

Deutsche Landmannbank A. G., Berlin,

Fiuma Wolff Schmul, Berlin, P

Braunschweigische Staatsbank, Braunschweig,

Kommunaler Giroverband, Breslau, ;

Bank der Landwirte A. G., Corbah i. Waldeck,

Hessische Landeebank, Darmstadt,

He1si)cher Spar kassen- und Giroverband, Darmstadt,

Landwirtscha!tlicher Kreditverein Sach)en, Dresden,

Sparkassen-Giroverband, Hanuover, N

Kommunaler Spar- und Giroverband für die Osimark, Könkgs-

verg i. Pr., : ; E

Erbländi|cher Nitterschaftlicher Kreditverein, Leipzig,

Lübecker Getreidekredit Aktiengesellschaft, Lübeck,

Sparkassen- und Giroverband, Magdeburg,

Landesbank der Provinz Westfalen, Münlter t. W.,

Genossen|\cha\tsbank des \chlef. Bauernvereins e. G. m. b. H,,

Neisse,

Provinzialbank Oberschlesien, Rattbor, S

Provinzialbank Grenzmark Posen-Westpreußen, Schneidemühl,

Württembergi|ccher Sparkassen-Giroverband, Stuttgart.

Berlin, den 8. April 1927. E Der Vorsitzende des Pachtkredit-Ausschusses: Graf von Baudissin.

Bela nt taa g

über die Barablösung von Markanleihe- fleinbeträgen G O des Landes LUubed.

Auf Grund des § 45 dex Lübeck. Verordnung über die Durchführung des Anleiheablösungsgeseßes vom 6. Fuli 1926 (Reichsanzeiger Nr. 158) wird nachstehendes Angebot ver- offentlicht: i

Jm Julande wohnende Anleihegläubiger deutscher Reichs- angehörigkeit, die Lübecktische Staatsanleihe im Gesamtwerte von weniger als 1000 GM haben, erhalten auf Antrag: I

a) bei Bedürftigkeit (Einkommen im Fahre 1926 nicht über 800 RM) cine Varablösung in Höhe von 15 RM für Mark- anleihen im Werte von je 100 GM, ; J

b) eine Barablösung von 8 RM für Markanleihen im Werte von je 100 GM, sofern das Einkommen im Jahre 1926 den Betrag von 1500 RM nicht überschritten hat.

Der Goldwert der 4 2% Lübeck. Staatsanleihe von beträgt: y

a) für Stüde mit dem Ausgabedatum des * 1. April 1919 100 M 27,20 GM,

b) für Stüde. mit dem Ausgabedatum bis 10. November 1919 100M 8,11 GM.

Die Barablösung stellt sih mithin für je 100 M Nennbetrag:

a) für Stücke mit dem Datum des 1. April 1919: bei einem Jahreseinkommen bis 800 RM auf 4,08 -RM, bei einem Jahreseinkommen bis 1500 RM auf 2,18 RM,

b) für Stücke mit dem Datum des 10. November 1919: bei cinem Jahreseinkommen bis 800 RM auf 1,22 RM, bei einem Jahreseinkommen bis 1500 RM auf 0,64 RM.

Anleiheablösungs\huld und Auslosungsrechte über je 12,60 RM, die der Anleihegläubiger bereits als Anleihealtbesiber erhalten hat, stehen M anolhen des Landes Lübeck im Gold- werte von 500 GM gleich.

Aus bar e Or Markanleihen gläubiger weitere Rechte nicht zu.

Für die Entscheidung Über die Bedürsftigkeit und [e die Berechuung des Einkommens gilt § 19 des Gesehes über die Ab-

1919

stehen dem Anleihe-

lösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925 (R.-G.-Bl, I, S. 137),

T] ‘'Âe

Die Anträge auf Barablösung können nur innerhalb einer Auss\clußfrist vom 11. April bis 30, Juni 1927 gestellt werden.

Antragsberechtigt ist der Gläubiger der bar abzulösenden Markanleihen. 5

Die Anträge sind an die Lübeckishe Staaisschuldenverwal= tung zu richten. ; O : E

Der Antragsteller hat im Antrage seine Staatsangehörigkeit, seinen Wohnort, den Nennbetrag der abzulösenden Anleihe, die Bezeichnung derselben sowie die Höhe und Quellen seines Ein- fommens im Jahre 1926 anzugeben. Soweit die ae den Betrag von 800 RM übersteigen und die höhere Barablösung (15 RM) beantragt wird, ist zu begründen, weshalb einzelne Teile des Einkommens außer Ansaß zu bleiben haben. 19 Abs. 2 des Anleiheablösungsgeseßes.)

Den Anträgen sind die Stüte nebst Zinsscheinbogen und Bin8erneuerungss\cheinen, die Nachweise über den Altbesiß und eine Bescheinigung über die Höhe des Einkommens im Kalender- jahr 1926 beizufügen. Soweit für Stücke, die zur Geltend- machung der Rechte des Anleihealtbesibers an anderer Stelle eingereicht sind, die BVarablösung begehrt wird, ift diese Stelle genau zu bezeichnen.

EIL,

Gegen den ablehnenden Bescheid der Staatsschuldenverwvals tung ist eine Beschwerde nicht zulässig. Lübeck, den 7, April 1927. Die Finanzbehörde.

Ih

i h. Bea n t ung

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 15 des Neichsgeseßblatts Teil T enthält:

das Gesetz über die Vergütung der Besaßzungsleistungen und -Vermögensschäden (Besaßzungsleistüng2gescß), vom 5. April 1927,

die Bekanntmachung über die Anlegung von Mündelgeld, vom 25, März 1927, die Achte Verordnung des Reichsministers der Finanzen zur Aus führung des Geseges über die Ablstung öffentlißer Anleihen, vorn 28, März 1927,

die Zweite Verordnung zur Aufhebung von

öffentlicher Bekanntmachungen, vom 28. März 1927,

die Bekanntmachung über die Anlegung von Mündelgeld, vom L April L920

die Verordnung über die Auëdehnung des ersten Hauplfest- stelluyg8zeitraums auf Grund des MNeichs8bewertungsgeseßes, von 4. April 1927,

die Verordnung des Neichspräsidenten über die Aufhebung von Maßnahmen, die auf Grund des Artikel 48 der Reichsverfassung ge- troffen sind, vom d. April 1927,

Umfang 1 Bogen. Verkaufspreis 75 NRyf. Berlin, den 4. April 1927. Geseßsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.

Einschränkungen

DElaNn m ck Q U (4 j Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 14 des Neich8geseßblatts Teil II enthält: j die Verordnung zur Anlage C der Eifenbahnverkehréortnung, vom 31. März 1927, L die Bekanntmachung über den am d. Juli 1912 in London unterzeihneten Snternationalen Funkentelegraphenvertrag "vom 31, März 1927, Pit / die Bekanntmachung über den Schuß von Erfindungen, Müstern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 31, März 1927, Umfang f Bogen. Verkaufspreis 15 Rpf. Berlin, den 4. April 1927. Geseysammlungsamt. Dr. Kaisenbe rg.

Preußen.

Ministerium des Jnunern.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 10. März 1927 dem FJnställateur Franz Voets in Düsseldorf die Erinnerungsmedaille e line aus Gefahr verliehen, E

Der Regierungsrat Neumann in Freÿstadt Landrat ernannt worden.

i zum

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. E : Bekanntmach (i

Auf Gründ des 8 8 des Gesezes übex Landeskultur- behörden vom 8. Juni 1919 (Gesezsamml, S. 101) treten in Abänderung meiner Bekanntmachungen vom 1. Oktober 1919

. L 4 i