1927 / 84 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Apr 1927 18:00:01 GMT) scan diff

[3564] Steigerwald-Ueberlandwerk Gebrüder Zwanziger A.-G., Ober- rimbach. Einladung zur ordentlichen General- versammlung au? Samstag, 30,4 27, vorm. 9 ha., in den Amtsräumen des Notariats Schein'eld. Die Aktionäre, die in der Generalversammlung ibx Stimm- ret ausüben oder Anträge stellen wollen, müssen ihre Aftien |pätessens am dritten Werktage vor der Generalverjammlung bei der Gefellschaft hinterlegen. Tagesorduung : 1. Bericht des Vorftants über das ab- gelaufene Geschäftsjahr 1926, Be- Lotalfaluna über die Genehmigung der Jahreétbilanz und Gewinn- und BVerlustrechnung 1926. 9. Beschlußfassung über die Entkastkung des Vorstands und des Aujssichtêrats. 3. Wahl des Autsichksrats. 4. Geschäftliches. Oberrimbach, den 5. April 1927. Der Vorftand. Hans Zwanziger. Emil Zwanziger. [3296] j Gebr. Koppe, Aktiengesellshaft. Bilanz per 31. Dezember 1926. g

RM Ry Grundstück 290 000|— Fabrikeinrichtung « + « « 90 000 G: 4 } Kassabestand 4 621

Wechsel 43 634/47 Materialien und Waren . 196 831/25 Debitoren 211 9941/53 837 082/86 Passiva. | Aftienkapital . . ¿ ä 450 000|—- Geseßl. Reservesonds 45 000!- Spezialreservefonds 19 730|— Kreditoren . 271 28166 Saldo 1926 51 071/20

837 082/86

Geivinu- uud Verlustberechnung am 31. Dezember 1926.

Aktiva.

61

RM 297 110/87 40 556/60 51 071/20

388 738/67

___ Debet. Unkosten, Steuern. « « - Abschreibung

Kredit, Vortrag 1925 BVetriebsergebnis

26 91932 361 819|35 / 388 738/67 Berliu-Lichtenberg, am 15. März 1927,

Gebr. Koppe, Atktiengesellschaft,

Der Borstand. E A. Günther. 7 [2821 j a Vilanz per 31. Dezember 1926. Aktiva. Guthaben. . » Scheckonto . Wechselkonto 180|— Falaionto: o «4 9264 Kautionkonto . « . I |-— Esfekteukonto j W Warenbestände 72 6316 Maschinen . . 47797,21 Abschreibung 7 169,21 Mobilien . .. 7457,41 | Abschreibung 745,41 Fuhrpark . . . 26900,— | Abschreibung 12 230,45 Hypotheken- aufwertung 6 654,81 Abschreibung I 330,81 Grundstückde . . 78 768,30 Abschreibung 2 362,30 Patente und Gi Mustershuß Debitoren G Hypothekenablösungsfkonto Hypotheken

M. E rn s.

RM |Y 32 897|36 245-—

40 628 672

14 6695

324 76 406-

5 0090 183 581 72 2Töl- 46

511 525

Passiva. Aktienkapital . . Resexvefonds . . Dispositionsfonds Bankschuld . . . « Hypothekenkonto . Transitoriokonto Kreditoren Akzepte .

Gewinn- und Verlustkonto: Vortrag 1925 10 512,95 Gewinn 1926 . 7159,35

198 000 19 800 20 000 50 000 84 495

5 602 28 4224 87 532

17 672 511 525

Gewinn- und Verlustkonto per 31. Dezember 1926.

RM |5, 23 838}18 260 900/92 4 28159

Abschreibungen Handlungsunkosten Delkrederekonto Gewinnvortrag 1925 10 512,95 Gewinn 1926 . 7159,35 17 672/30 306 692/99 10 512/95 292 136/59 4 043/45 306 692/99 Berlin-Weißensee, den 31. Dezem- bex 1926. | Wilms Seifeufabrit Attien- Gesellschaft. “R. Wilms. R. Schirmer. Obige Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustausstellung habe ih geprüft und mit den ordnungsmäßig geführten Büchern der Wilms Seifenfabrik Aktien-Gesellschaft übereinstimmend gefunden.

Gewinnvortrag 1925 Fabrikationskonto . . Erlöse aus Mieten

[3207]

Grundfapital un?erer

anzumelden.

[3295} Bilanz vont Aktiven. Kassenbestand . . . Postscheckguthaben Bankguthaben . Effekten Verrechnungskonto

Pajßsiven. Aktienkapital . Reservesonds . « « Kontokorrent

Gewinn- und Verlustkonto: Dividende 20% 1 200,—

Vortrag auf neue Rechnung

Kornhaus Aktiengesellschaft, Grünberg i. Schles. Durch Beichluß unserer Generalvex- fammlung vor 3. März 1927 iff das

NM 505 000 auf NM 82200 berab- gesezt. Die Herabseßung ift am 29. März 1927 ins Handelsregister eingetragen.

Gemäß § 289 H.-G.-B. fordern wir hiermit unsere Gläubiger auf, ihre Forde- rungen bis zum 30. April 1927 bei uns

Der Vorstaud. Sander. Graf von Stof ch.

152,45

GSesellscha}t von

33 434 361/95 200 951/10 937/40

7 000

242 685/18 E 6 000|— 600 234 732

73

1 352

Gewinn- und Verlustkonto pee 31. Dezember

242 685

1926.

Aktiven. Unkosten . Gewinn

Passiven.

Zinsen und Erovisionen

Berlin, deu 29. März 1927. Mittelstand8-TreuhauD H | Komuranditgesellschaft auf Aktien. Gebler. Der Vorfißende des Aufsichtsrats: Dr. Grundmann.

Vortxag vorm 31, Dez.1925 B 40 6159

39 478 1 352

40 830

50 45

95

215|—

40 830 95

[2390]

Konjerveufabrit Julius Roever, A.-G., Braunschweig. Bilanz per 31. Dezember 1926.

A. Aktiva. Anlagekonten: e) Maschinenkonto

Juventarkonto . e) Gespann-, Fuhrtwe

u. Automobikkonto . i) Kontorinventarfonio Betriebskapitalienkonten:

a) Warenkorten:

Bestände b) Geldkonten:

Effektenbestand

Reichsbankkouto

iz, Pasfiva. Aktienkapitalkonto: Altes Aktienkapital

v. 26. Juni 1926

noch.) Reservesondskonto: servefonds derungen Provisionenkonto: Akzeptenkonto:

sind nicht vorhanden. Kontokorrentkonto:

fontos:

Reingewinn

a) Grundstücksfonts . b) Gebäudekonto « « A 63 000’- d) Fabrikeinrihtungê- u. s 38 900/87

Konserven u. sonstige

Kassabestand .

Postscheckonto . . .

Debitoren 222 407,43, siehe untex Passiva Beteikiqungen . - -

Herabsezung durch Gene- ralversammlungsbeschk, | ._. | 120 000|— Neues Aktienkapital . . (Die geseßliche Sperr- frisi von 1 Jahre läuft |

a) Geseßl. Reservefonds b) Außerordentkicher Re- Konto f. zweifelhafte For- Rückstellung, f. im Januar 1927 verbuchte Provif. Wechselverbindlichkeiten

Saldo des Kontolorreut- Kreditoren cinschl. Bank

244 589,93 —— Debitoren 222 407,43

Geivinn- und Verlustrechnung

Æ

* 75 000 143 598

rkS- f 16 650 4 648

286 009/35 1 327/56 1

1 959 174

100 631 269€

—————— nrr

600 000

4890 000/—

1 028} 55 836; 6 000

22 182 34 997,25 631 269

Soll.

Zinsenkonto . . .«« Frachtenkonto . Handlungsunkostenkonto Provisionenkonto . . Abschreibekonto tapital Lohnkonto

Warenkonto

Dex Vorstand. Der Aufsichtsrat.

Gustav Kimm, beeidigter Bücherrevisor.

Betriebsunkostenkonio . . Steuerkonto . ..

e. .

f. Anlage-

Braunschweig, den 2. April 1927, Guido Siebuxrg.

M5 38 9472

Þ 12908/10 49 269/31 « 16 352/62 . | 68 364/24 28 388/50

14 344/46 96 785/07 34 997/25

360 356/81

360 356/81

Paul Kas per.

95 | Wohn- u. Wirk-

Tagebau der Gruben

Bankguthaben u.

i Betriebsausgaben A

Abschreibungen . f} Gewinn

17 225/08 | Erlöse aus Kehlen und

02)

Die auf 12. April angesagte General- ver)ainmluyg mußte wegen eines Form- tehlers abgetetzt werdin.

Neuer Termin wird bekanntgegeben.

Nürnberg, den 8. Aprik 1927.

Süddeutsche Verlag®8- Uktiengefjellschaft, Nürnberg.

[987] Katkwerk Solnhofen UAttiengefellschaft. Unter Bezugnahme auf die Befanntk- mabuog in Nr. 69 des Deutschen Reichs- anzeigers gebe ih bekannt, daß in der Generalversammlung vom 13. April 1927 auch über einen Antrag auf Abänderung des § 10 der Satzungen beschlossen wird. Der Vorsigende des Aufsichtsrats: Fnftizrat Hundrißer, Nürnberg

[3313] Hauptbilanz am 31. Dezember 1926,

Aktiva. RM [5 Ländereien . . 180 000,— Abschreibung 10 000,— 170 000\— Kohlenfelder, einschl. un- verrißtes Tiefbaufeld Werbelin . 450 000,— Zugang - . 41712,79 791 712,79 Abgang und Abschr. 51 712,79 Brikettfabrik, einschk. sämtl. Gebäude . . 243 000,— Abschreibung 38 000,— Grußbenanlagen 100 000,— Abschreibung 35 000,— Abraumgeräte 292 00,— | Ztrtgang 34 415,68 J26 415,68 36 415,68

440 000 |—

205 000}

65 000

Abgang

ihafis8geb. . 245 000,— Abschreibung 24 000,— e E s Utensilien u. Mobilien . . Etektrische An- lagen . Abschreibung Anschlußbahn . Abschreibung Pferde, Wagen 11, Automobile Zugang .

42 000,—

7 000,— 35 000

55 000

3 000,— 12 066,— | [5 066,—

M 14 756, Abschreibung 1X1 756,—

Abgang

3 000

75 000 Materialien 49 618 Fabrikate d. Brikettfabrik . 1 Kasse I 37 504 Effekten 1. Beteiligungen . 281 949 Außen-

G S S: G L

551 051: 2 579 125

E e alo

Passiva.

Aftienkapital Dividende, nichk erhobene . Restkaufgelder auf Tiefbau-

feld Werbelin . « + - Reservefonds 5 «a z Getvinn:

Vortrag aus

1925 . . 11344,77 Reingewinn 258 998,87

, 2 000 000 3815

184 662 120 303

270 343/64 2 579 125169 Verteilung des Ge-

Vorgeschlagene woinnes: 1. Rüdlage für den Reserve- fonds 2, Vertrags- u. saßumgsmäßige Tantieme an Aufsichtsrat, Vorstand u. Prokuristen . . 836 795,41 3. 10% Dividende . . . .. 200 000,— 4. Vortrag auf nene Rechnung 19 852,10 70 343,01 Gewinn- und Verlustrechnung am 34. Dezember 1926.

Debet. Handlungsunkosten Steuern . .

13 696,13

RM Di 139 023 91 861

1 319 798/20 71 955/48 222 884/47 270 343/64 2 115 867

Soziale Beiträge

Kredit. Gewinnvortrag 11 344/77

Briketts : 2 016 051/80 Hinsen und soustige Ein-

nahmen 88 470/45

2 5 867/02 Greppin, den 16. März 1927,

Der Vorstaud. Wagner. Vorstehende Hauptbilanz und Geivinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1926 habe ich geprüft und mit den Büchern der Greppiner Werke in Greppin über- einstimmend gefunden.

Greppin, den 22, März 1927, Richard Kiepsch, beim Landgericht zu Leipzig vereidigter Sachverständiger sür kausmännische Ge- \chäftsführung und von der Handels- kammer zu Leipzig vereidigier Bücher- revisor. Die in der - ordentlichen General- versammlung vom 6, April 1927 fest- gesezte Dividende von 10% für das Geschäftsjahr 1926, und zwar RM 50 für die Aktien à RM 500, RM 10 für die Aktien à RM 100, is abzüglich 10% Kapitalertragsteuer bei der Gesellschasts- fasse in Greppin und bei der Bank- Commandite Simon, Kaß & Co., Berlin W. 9, Voßstraße 13, sofort zahlbar. Greppin, den 6. April 1927. Greppiner Werke.

Hypotheken

' Sonstige

[1557]

Laeis-Werke Aft.-Ges., Trier.

In der Generalversammlung unsfete! Aftiengeselschatt vour 17. Dezember 1926 int die Oerabsezung des Grundkapitals von NM 1 600000 aut RNM 400 000 dahbin- gehend besd:lossen worden, daß der Nenn- betrag jeder Aktie von NM 200 aut RNM 950 vermindert wird.

Gemäß § 289 H.-G.-B. fordern wir hierduinch unsere Gläubiger auf, ihre An- prüche anzumelden.

Trier, den 20. März 1927,

Der Vorstaud,

[24521 Bilanz per 31. Dezember 1926 der Bereinigte Fellhandlungen Rosenthal A. G. Wetzlar.

Jmmobilien: Haus Frankfurt 251 180,— Abschreibung 5 180,— Haus Weßlar 28 580,— Abschreibung 580,— O x Debitoren , - Wechsel . . + Gifellen . .ck Kassenbestand Mobilien Aufwertungeansgleichskto,

246 000

28 000|— 460 705/22 385 817/09

41 254/62

2 46750 5 189/62 (E 12 104/25

1 181 539 30

300 000|— 200 000|— 30 000|— 28 25571 530 230/71

Aktienkapital . Nücllagé « « + » è Umstellungsreserve

Kreditoren Gewinnvortrag am I. Ja- nuar 1926 . 61 090,57

Gewinn 1926 31 962,31 93 052/88

1 181 539/30 Gewinn- und Verlustrechnung 1926.

An Abschreibungen a. Gebäude Steuern è Handlungsunkosten Reingewinn + «o

5 T60|— 42 142/87 415 348/90

495 214/08 Per Erträge auf Waxen .

Ñ aus Gebäuden u aus Zinsen .

490 790/41 4 305/35 118/32

495 214/08

Vereinigíie Fellhandlungen Nofeuthal A. G. Meier Rofenthal. Max Rosenthal.

[2078] Bilanz per 31. Dezember 1926.

RM [J 51 271/84 318 573/86 175 011/25 311/45

131 401

Vermögen. Kaise .. Wechsel i E Sorten und Coupons « « Guthaben bei Banken. . « Schuldner in laufender Rechnung Aval- und schuldner Bankgebäude

a e „T RSTITOOON Bürgschafts= 19 847

Grundstücke. 125 000,— 225 000 Juventar l 3339 382

Verbvindlichteiten. Altieitkäawital Gesecbliche Rücklage

225 000,— Außerordenil,

Rücklage « « 50 0006,—

Gläubiger: a) Guthaben von Banken. b) Einlagen in lfd. Rech- nung: 1, innerhalb 7 Lagen fällig 2. bis zu 3 fällig 3, nah 3 Monaten fäl- lig c) Spareinlagen und De- positen: 1, bis zut 1 monatlicher Kündigung. . . + | 2. bis zu 3 monaëtlicher Kündigung . B 3, länger als 3 monat- fiche Kündigung Traiten und Alzepte . - Aval- und Büxgschaftsver- pflichtungen Noch zu zahlende denden. . Reingewinn

750 000

347 740 Monaten 33 538/33:

133 6073:

272 284

217 958 6 455! 8 267 19 847/: Divi=- 3 608/15 114 4976

3 339 382 Gewwinn- und Verlusirechunung per 31. Dezember 1926.

RM

112 773 35 572

114 497

262 842

Anu

Handlungsunkostenkonto . Steuerkfonto « Reingewinn . .. . +-

[S IBEEP

Per Gewiunvortrag . . - - - Gewinn auf Provifionskto. Gewinn auf Sorten- und Couponsfkonto O Gewinn auf Zinsenkonto . Gewinn auf Han8ertrag8- N

11 512 86 811

557 156 281

7 679 262 842 Rathenow, in März 1927. Rathenower Bantverein, Aktiengesellschaft.

als SS ER

Der Vorstand. Wagner.

31 962/31}

| [3307]

I A-NO-MEX SHanDdel2aftienge- sellschaft, Hamburg. Bilauz per 31. Dezember 1926.

RM 207 35 416 81 590

117 214

S2

Kasse Debitoren . « « Grundstücke

E ®

LEE

Passiva, Referve .. Kreditoren Hypotheken Reingewinn:

Reservefonds 5% 138,20

80 000 2 500 1950 30 900

114

Ge S P

Aussichtsrats=-

tantieme 900,— Dividende 224 1 600,— Gewinnvortr. 125,80 2764 117 214

Gewinn- uud Berlustrechnung per 31. Dezember 19286.

Soll, RM Unkosten « « 2 597 Steuern . 550 Zinsen 1 575 Reingetwoinn 2764 7487

. . «. @ §0 S

Haben. Getvinnvortrag 1925 » - Bruttogewinn « . « « +

Häuser. . 5589,47 Zinsen . . 1868,70

I ck [S¿f e

E R Tel Zas

T 487

Hamburg, den 23. März 1927. Dex Vorstand, Hans Kracht.

Philipps Aktiengesellschaft, [2445] Frankfurt a. 1. Vilauz per 309. September 1926.

Ax Aktiven. RM [H Fabrikanlagen samt Einrich- tungen und Zubehör: Stand am 1. 10. 1925 Zugang 1926. .

1 500 090 7 031

1 507 037 57 037

1 450 000 2 898 178 739 X

Abschreibungen. -

Kasse - Wechsel R Effekten ä Fabrikationsbestände: Rohmaterialien 616 886,72

[8821 18818|

Halbfabri- la . Fertigsabri- tate . . . 810901,72 Außenstände . 607 045,40

Abschr. . 30704,33 | 16 023,91

Avale «e +

. 633 143,17 1 760 931

576 341

| 3968 911

Per Passiven. Aktienkapital, Stand 1. 10, 1925 Schuldenverschreibungsan- leihe, Ausgabe vom 9. 4. 1920. S E S | Geseßlicher Reservesonds, Sianù am 1. 10. 1925 384 707,86

ant 1 422 500

500 000

Eninaÿme f. Betriebs- vexlust und Abschr. « . 129 271,28

Delkrederefonds, Stand am

3, 10, 1925 .

Hypotheken. . « + « « Verbindlichkeiten Avale .

255 436/85

5 000 82 805 1703 169

16 023,9

3968 911

Geivinn- und Verlustrechnung per 30, September 1926.

An Solí. RM Handlungsunkosten 728 2471 Steuern 45 881

774 129 41 5357

Betxiebsverlust Abschreibungen: a) auf Fabrikanlagen 57 031,95 b) auf zweifel- hafte For- 30 704,33

derungen . 87 736

129 271 Per Haben. Warenexrtrag - « « «

Mieteinnahmen . « Betriebsverlus

722 971 9 622 41 535

774 12901

Entnahme a. d. Rejserve-

\onds 129 271

129 271/28 Frantfurt a. M.-West, den 26. Fe- bruar 1927, Bhilini Doro. B August Philipps. Oswald Philipps. Dex Auffichtsrat. Friedrih F. Kraemer. Carl Eckhard. Aus dem Aufsichtsrat ist Herr Rentier F. D. Philipps zu Klein Schwalbach in- folge Ablebens ausgeschieden. In der 16. ordentlichen Generalve sammlung vom 26. März 1927 wurden die in der Reihenfolge aus dem Aufsicht2- rat ausgeschiedenen Herren Justizrat Dr. M. Drucder, Leipzig, und Finanzrat Gustav Pahl, Berlin, wiedergewählt, Aus dem Betriebsrat gehören dem Auf- sichtsrat die Herren Reklameleiter A, Lanny, Franksurt a. M.,

Krietsckch, P. Güfsow.

schreinex R. Bär, Frankfurt a. M., an.

teil des Vergwerkseigentums dar. Aber für ihn besteht, bereits nah dem preußischen allgemeinen Landrecht (IL, 16 § 133), die besondere

| wollen. Das hat erx auch nicht getan; denn grammatikalisch kann sich

W vom 26. September 1899 Geseßsammlung S. 307 Artikel 15,

und Bank- \

Erfte Zentral-Handelsregister-Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Ir. 84. Berlin, Sonnabend, den 9. April 1927

Der JFunhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1, dem Handels-, 2. dem Güterrechts-, 3. dem Vereins-, 4. dem Genossenschafts, 5. dem Musterregister, 6. der Urheberrechtseintragèrolle sowie 7, über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8, die Tarif- und Fahrplaunbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten find, erícheint in einem besonderen Blatt unter dem Titel ;

Zentral-Handel8register für das Deutsche Reich.

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglih. Der Bez U g §- preis beträgt vierteljährlich 4,50 Reichsmark. Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark, Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin für Selbstabholer auch dur die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers SW. 48, Wilhelm- straße 32, bezogen werden.

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(R TOER A R E R E E R R R E Bom „Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 84A und 84B ausgegeben.

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E” Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “E

Entscheidungen des Reichsfinanzhof}fs.

geltend gemachten Zahlungen seien Nachschüsse, die beschlossen seien, um einen Konkurs der Genossenschaft zu vermeiden, die jeßt in Liqui- dation sei und keine Geschäfte mehr mache. Die Vorinstanz hat die 4875 RM zum Abzug nicht zugelassen. Es handle sih niht um Werbungskosten, da dazu nur Ausgaben gehörten, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit periodisch wiederkehrten.

Die Rechtsbeschwerde is begründet, Es handelt sich um die Feststellung der Einkünfte aus dem Betriebe von Landwirtschaft. Maßgebend ist § 12 des Einkommensteuergeseßes. Hiernach is der als Einkommen zu besteuernde Gewinn der Ueberschuß der Ein- nahmen über die Ausgaben zuzüglich des Mehrwerts oder abzüglich des Minderwerts der Erzeugnisse, Waren und Vorräte des Betriebs; der dem Betriebe dienenden Gebäude nebst Zubehör sowie des be- weglichen Anlagekapitals am Schlusse des Steuerabschnitts gegenüber dem Stande am Schlusse des vorangegangenen Steuerab}\chnitts. Der Begriff der Ausgaben is im § 15 des Einkommensteuergejeßes bestimmt, es gehören dazu Werbungskosten, Sonderleistungen, Schuld- zinsen und gewisse dauernde Lasten. ; Es kommt hier nur in Frage, ob Werbungskosten vorliegen. Nach § 16 Abs. 1 des Einkommensteuer- geseßes sind Werbungskosten die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einkünfte gemachten Aufwendungen. Es fann nicht anerfannt werden, daß es sich um Aufwendungen handeln müsse, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit periodish wiederkehren. Eine derartige Einschränkung ergibt sich aus dem Wortlaut des § 16 des Einkommensteuergesezes nicht, und es ist auch nicht einzusehen, weshalb eine zur Erlangung von Einkünften gemachte Ausgabe nur deshalb als das Einkommen nicht mindernd angesehen werden joll; weil zufällig feststeht, daß fie die einzige Ausgabe dieser Art bleiben wird. Etwas Derartiges is auch im § 18 Nx, 1 des Einkoimensteuer- geseßes nicht ausgesprochen. Diese Vorschrift hat überhaupt feine selbständige Bedeutung, sondern ivill nur flarstellen, daß Ausgaben, denen eine Vermögensvermehrung gegenübersteht, niht mit der Begründung als Werbungskosten geltend gemacht werden können, daß der erivorbene oder verbesserte Gegenstand Einnahmen liefern wird. Dies kann an sich auf einmalige wie auf vielleicht tvieder- kehrende Ausgaben, man denke an Zubußen bei Kuxen, zutressen. § 18 Nx. 1 des Einkommensteuergeseßes macht aber mit Recht eine Ausnahme für Aufwendungen auf solche Gegenstände, die beim Vermögensvergleiche zu berüdjichtigen sind es ist selbstverständlich gleichgültig, ob sie beim nächsten Vermögensvergleiche noch vorhanden sind —, da hier der Grundsaß, daß eine Ausgabe nux insoweit anzit- erkennen ist, als ihr kein Erwerb gegenübersteht, zu dem offenbar unsinnigen Ergebnis führen würde, daß der erworbene Gegenstand den Bestand und damit das Einkommen in Höhe des ganzen Wertes vermehrt. Das Ergebnis würde auch dann unsinnig sein, wenn es sich um eine einmalige Anschaffung handelt; denn auch der Wert eines derartigen Gegenstandes vergrößert den Endbestand und würde also den Gewinn erhöhen, wenn die Anschaffungskosten nicht als Ausgabe anerkannt würden und dadurch dex wirtschaftlich gerecht» fertigte Ausgleich herbeigeführt würde. Daraus folgt, daß aus § 18 des Einfkommensteuergeseßeë ein Grundsaß der Nichtabzugsfähigkeit ; einmaliger Ausgaben nicht hergeleitet werden fann. Fraglich fann A ag e C A as t B EES genen jedoch sein, ob alle P S h. G ra dea E : ; ; No L ; ; S ei nfkommensteuergeseßes. Der Beschwerdeführer | veranlaßten Ausgaben, als Werbungskosten anzujehen ind. Es T Ebe mei A N Ta glaubt, daß in seinem Falle die Besteuerung nah dem Verbrauch | sih nicht verkennen, daß nit alle Vetriebsausgabzn zu dem Zwwede des Bergwerkseigentums darstellen. Entsprechend wird in der preu- unzulässig sei; einmal, weil er seinen Verbrauch zum Teil aus einem | der Erzielung von Einkünften gemacht werden, sondern daß es auch bischen Geseßgebung allgemein eine Nebeneinanderstellung von Berg- steuerfreien Lotteriegewinne bestritten habe, dann aber auch, weil | Betriebsav8gaben gibt, die nur deshalb erforderlich sind, weil infolge werkseigentum und unbeweglichen Bergwerksanteilen für erforderlich seine Heranziehung nah dem Verbrauche dem Sinne des F 49 des | des Betriebs eine Verpflichtung entstanden ist, Der Reichsfinanzhof erachtet (Artikel 28 des Ausführungsgesebes zur Grundbuchordnung Einkommensteuergeseßes überhaupt widersprehe. Aus welchen Be- | ist der Ansicht, daß auch derartige Ausgaben den Werbungslojten [ zuzurechnen sind. Mit der Betätigung zur Erlangung von Eintünsten

zügen ein Steuerpflichtiger feinen Verbrauch gedeckt hat, ist für die Verbrauchsbesteuerung nur insofern von Bedeutung, als nah aus- | ist häufig die Möglichkeit verbunden, daß Verpflichtungen entstehen. Die Folge der Betätigung if also unter Umständen nit nur der

drücklicher Bestimmung des F 49 des Einkommensteuergeseßes Ver- | L Erwerb von Einkünften, sondern auch das Entstehen von Verpflich-

brauchsbesteuerung nicht eintritt, soweit der Steuerpflichtige ¡einen

Verbrauch nachweislich aus Bezügen, die nach den §§ 8, 9, 40 Nr. 3 | tungen, Der leßteren Möglichkeit seßt man sih bewußt aus, wenn Sah 2 bei Ermittlung des Einkommens außer Anjaÿ bleiben, oder | man eine Tätigkeit in getvisser Weise betreibt. Entsteht dann tat- aus Vermögen bestritten hat, das bei seinem Entstehen in den lebten | sächlich eine Verpflichtung, so ist das eine Folge des Umstandes, daß drei Jahren der Besteuerung nah dem Einkommensteuergeseß unter- | man sih zur Erzielung von Einkünften dieser Gefahr ausgeseßt hat legen hat. Jm übrigen wird die Verbrauchsbesteuerung nicht dadurh | Jede Gefahrübernahme im Jnteresse der Erzielung von Einkünsten ausgeschlossen, daß der Verbrauch aus Bezügen gedeckt wird, die | ist als eine Aufwendung anzusehen. Diese Aufwendung wird abzieh- nicht einkommensteuerpflichtig sind. Ebensowenig wie es daher der | bar, sobald eine fällige Verpflichtung entsteht; es ist dabei nicht etiva Anwendung des § 49. entgegensteht, daß vorhandenes Vermögen | nur an rechtliche Verpflichtungen zu denken, es genügt jedes Genötigt- das nicht unter die Ausnahmebestimmung des § 49 Abs, 5 Saß 2 | sein oder auch nur Sichnötigfühlen zu einer Ausgabe, wie auch Gefahr fällt zur Verbrauchsdeckdung verwendet worden ist, ebensowenig | nur die Möglichkeit des Eintritts eines zu einer Ausgabe nötigenden hindert die Tatsache, daß der Verbrauch aus einem Lotteriegewinne | Umstandes bedeuten soll. Jnfolgedessen find alle durch einen Betrieb bestritten wurde, die Anwendung des § 49, Auch die allgemeinen | veranlaßten Ausgaben als Werbungskosten zu behandeln, d. h. alle Ausführungen des Beschwerdeführers über die Zulässigkeit der Ver- | Betriebsausgaben sind abzugsfähig. Danach ist zu untersuchen, ob brauchsbesteuerung sind irrig. Was die Vorinstanz hierzu ausführt, | in Höhe der fraglichen 4875 RM eine Betriebsausgabe vorliegt. ist frei von Rechtsirrtum und entspricht dem Standpunkt, den der | Der Beschwerdeführer hat behauptet, daß er sich an der Genossen- Reichsfinanzhoy bisher bei Auslegung des § 49 eingenommen hat. | schaft aus Betriebsrücksichten beteiligt habe. Wenn dies zutrifft, so War die Verbrauchsbesteuerung im Falle des Beschwerdeführers | handelt es sich bei dem Beitritt zu der Genossenschaft nicht um eine grundsäßlih zulässig, so stand es im Ermessen der Vorbehörden, ob | Anlage von Privatvermögen, sondern um Erwerb von beweglichem sie von § 49 Gebrauch machen wollten. Indem sie es getan haben, | Anlagekapitale. Die ursprüngliche Einzahlung war eine Betriebs- haben sie nah Lage des Falles nicht gegen Recht und Billigkeit 6 | ausgabe und der Wert der Beteiligung beim Bestandsvergleiche zu der Reichsabgabenordnung) verstoßen. (Urteil vom 16. Februar 1927 berüdsichtigen. Jnfolge der Beteiligung hat sich der Beschwerdeführer VI A 599/26.) der Gefahr ausgeseßt, zu Nachschüssen herangezogen zuv werden, und zwar hat er sich dieser Gefahr im Interesse des Betrichs ausgeseßt. Deshalb sind au die Nachschüsse als Betriebsausgaben anzusehen, und es is nur gleichzeitig zu berücksichtigen, ob sich der Wert der Be- teiligung infolgedessen erhöht hat. Als Anschaffungspreis der Beteili- gung an der Genossenschaft sind die ursprüngliche Einzahlung und die Nachschüsse anzusehen. Der Beschwerdeführer ist aber Per für den Vestandsvergleih den Wert der Beteiligung am Schlusse des Steuerabschnitts einzusehen. Soweit dieser geringer ist als der An- \chaffungspreis, mindert sih der steuerpflichtige Gewinn. Die an- gefochtene Entscheidung war danach aufzuheben und die nicht spruch- reife Sache an die Vorinstanz zurüczuverweisen. (Urteil vom 9. Februar 1927 ŸVI A 60/27.)

Nachprüfung darüber, ob die Tabakerzeugnisse den Betrieb des Emp- fängers erreicht und in dessen Betriebsbüchern Anschreibungen statt- gefunden hätten, niht mehr möglich jei. Würde man die Vorschrift des § 39 anders auslegen, dann käme man zu dem Ergebnis, daß sich der Steuerfiskus mit derartigen Fällen weder an den Versender noch an den Empfänger halten könne und mit seiner Forderung gänzlich ausfiele, ein Ergebnis, das der Gesehgeber nicht geivollt haben fönne.

Die Rechtsbeschwerde is begründet. Nach § 9, Abs. 3, § 10, 15 Abj. 3 des Tabaksteuergeseßes, § 39 der Tabaksteuerausführungs- bestimmungen und nach der diesen Vorschriften durch den Reichs- finanzhof gegebenen Auslegung entsteht die Tabaksteuerschuld des versendenden Herstellers, wenn die Ware in das Tabaklager nicht ein- gegangen oder nicht in das Lagerbuch angeschrieben worden is. Sind beide Vorausseßungen erfüllt, so ist der Hersteller, der im F 9 Abs. 1 des Tabaksteuergeseßes als \teuerpflihtig bezeichnet ist, als solcher ausgeschieden, und an seine Stelle ist dann der Lagerinhaber ge- treten 9 Abs. 3 des Tabaksteuergeseßes). Die Ausschaliung des Herstellers als Steuerpflichtiger beruht also auf den Tatsachen, daß die oersendete Ware in das Steuerlager des Empsängers ge- fommen und in das Lagerbuch angeschrieben ist, nicht darauf, daß die Steuerbehörde diese Tatsachen feststellen kann. Umgekehrt ist für die Entstehung der Steuerschuld nicht Tatbestandsmerkmal die Feststellung der Steuerbehörde, daß eine der beiden angege- benen Vorausseßungen vorliegt. Die Ausführung des Landesfinanz- amts zielt aber darauf ab, die Frage der „„Haftbarmachung des Her- stellers“ (richtiger: die Frage der Entstehung der Steuerschuld des Herstellers) von der Feststellbarkeit der die Steuerschuld begründenden Merkmale durch- die Steuerbehörde abhängig zu machen. Das ist rechtsirrtümlich und kann auch niht aus dem Sinne und Zwede der Vorschrift des § 39 der Tabaksteuerausführungsbestimmungen, wie er in der Rechtsprechung des Senats, insbesondere in dem Urteil des Reichsfinanzhofs Bd. 19 S. 143 erläutert ist, gefolgert werden. Gehört aber die Feststellbarkeit, daß die Ware beim Empfänger nicht eingegangen und in das Lagerbuch des Empfängers nicht eingetragen ist „nicht zu den Tatbestandsmerkmalen für die Entstehung der Steuer- huld des Herstellers, so hängt die Entscheidung, ob die Feststellung der Steuerforderung gegen den Hersteller gerechtfertigt ist, davon ab, ob die Steuerbehörde das Vorliegen der die Steuerschuld begrün- denden Tatbestandsmerkmale treffen kann oder niht. Daß den Her- steller hierbei keine Beweislast trifft, nimmt auch das Landesfinanz- a i Das E e Sd E auf A, r den tek 2 a an : reier Beweiswürdigung 258 der Reich8abgabenordnung) zu treffen, Leb, bie E Le N Dieser Rechislage gegenüber kann niht bie Erwägung in Betracht Rechtes gleichzustellen und von der Grundecwerbsteuerpflicht bei ihrer pi daß E A E E S nig riger

ats n S a6 verden fann, der Steuersfisfus gänzlih ausfallen würde; denn elne Veräußerung auszunehmen. Etwas anderes besagt denn auch der einem Steuerpflichtigen

Wortlaut der Ausnahme nicht. Da das Bergwerkseigentum, wen solche Erwägung kann nicht dazu führen, e I es überhaupt unter \ 9 E tee EV c iTaR fallen soll, eine Steuerschuld aufzubürden, bei dem die Steuerbehörde das Vor-

; ; e M m i i ‘önli ; inde tände ein unbewegliches Reht wie in Preußen darstellen muß, wäre liegen der seine persönliche Steuerschuld begründenden Ums es unverständlich, wenn der Geseßgeber bei Festlegung der Ausnahme nicht feststellen kaun. Danach ergibt sich die Freistellung der Be-

diese Natur im Hinblick auf das Bergwerk besonders hätte hervorheben C A von der Tabaksteuer, (Urteil vom 23, Februar 1927

31. Grunderwerbsteuerpfliht bei Veräußerung von Bruthteilseigentum an einem Bergwerk. Zutreffend geht zu- nächst die Vorinstanz davon aus, daß nach den hiex vorliegenden tat- sählichen Verhältnissen keine Gewerkschaft, sondern reines Bruchteils- eigentum an dem Bergtoerk vorliegt. Es ist deshalb ohne Bedeutung, welches Gesellschaftsverhältnis zwischen den Beteiligten bestanden hat, da jeder Alleineigentümer eines Bruchteils war und diesen an eine andere physische Person wiederum zu Alleineigentum übertragen hat. Zu untersuchen is deshalb nur, ob dieser Bruchteil für die Grund- erwerbsteuer wie ein Bruchteilseigentum an einem Grundstück be- handelt und bejahendenfalls, ob er als ein unbeweglicher Bergwerks- anteil angesehen werden kann, wie solche im § 2 des Grunderwerb- steuergeseßes von der Steuer ausgenommen sind. Ersteres ist zu be- jahen, leßteres zu verneinen. Gegen die Ansicht der Rechtsbeschwerde, daß unbewegliche Bergwerksanteile in Frage stehen, spricht zunächst die Entstehungsgeschichte der aus dem Zuwachssteuergeseß entnom- menen Bestimmung. Die Gleichstellung der grundstückähnlichen Be- rehtigungen mit den Grundstücken is dort aus dem Schoße der Kom- mission angeregt zu dem ausgesprochenen Zwette, das Bergwerks- eigentum unter das Geseß zu stellen und troß lebhaften Widerspruchs der Berginteressenten aufrechterhalten. Dabei ist die Ausnahme für unbewegliche Bergwerksanteile nur gemacht, um die unbeweglichen Kuxe nicht anders zu behandeln als die nicht unter das Geseh fallenden beweglichen. Die von der Rechtsbeschwerde hervorgehobenen Unter- shiede zwischen dem Bergwerks- und dem Grundstückseigentume, die an sich richtig sind, sind auch bereits in der Kommission erörtert, haben aber nicht zu einer Ablehnung der steuerlichen Gleichstellung geführt. Ueber alles dies vgl. Bericht der Kommission zum Entwurfe des Zuwachssteuergeseßes, 3. Lesung (Reichstagsdrucksache Nr. 596, Sefs- fion 1909/11, S. 8—12). Kann schon hiernach kein Zweifel bestehen, daß der Geseßgeber das Bergwerkseigentum als grundstücsgleiche Berechtigung aufgefaßt hat, eine Auffassung, die den §§ 50 und 52 des preußischen allgemeinen Berggesebes entspricht, so wäre es von vornherein widersinnig, wenn er die Gleichstellung davon hätte ab- hängig machen wollen, ob das Bergwerkseigentum in der Hand eines einzelnen liege oder mehreren Personen anteilig gehöre. Allerdings stellt auch der Kux des älteren Rechtes nichts anderes als einen Bruch-

Eigentümlichkeit, daß jedes verliehene Bergwerk in eine größere Anzahl (128) Kuxe zerfiel und daß der Kux durch diese Beschaffenheit als Partialrecht die Eignung für den Handel erhielt, Dieje Eignung

das Beiwort: „unbeweglih“ nur auf das Hauptwort „Anteile“ be- ziehen, der Saßteil kann also nur von solchen Anteilen verstanden

20 des Ausführur.gsgeseßes zum Reichsgeseß über die Zwangsverstei- gerung und Zwangsverivaltung vom 23, September 1899 Gesey- iammlung S. 291 §8 1, 2 des Geseyes vom 23. Juni 1909 Geseßsammlung S. 619 —), ein Vorgehen, welches schlechterdings unverständlich wäre, wenn der Ausdruck sich auf Rechte beziehen sollte, welche shon nah allgemeinen Rechtsgrundsäßen als Teile des Eigentumsrechts zu behandeln sind. Da hier Anteilseigentum am Vergwerk in Frage steht, berust sih deshalb die Rechtsbeschwerde zu Unrecht auf die Ausnahmebestimmung im § 2 des Grundertoerb- steuergeseßes. (Urteil vom 18. Februar 1927 II A 52/27.)

32. Zur Tabaksteuerpflicht der durch deu Hersteller mit Versendungs2aumeidung versandten Waren. Die Vor- instanzen haben festgestellt, daß die Beschwerdeführerin, eine Tabak- und Zigarettenfabrik, 99 050 Zigaretten mit Versendungsanmeldung an den Steuerlagerinhaber H. zu H. unversteuert versandt und die nach § 39 der Tabaksteuerausführungsbestimmungen vorgeschriebene Versendungsanmeldung bei dem zuständigen Hauptzollamie vor- gelegt hat. Die Bigaretten find von der Post teils an H. persönlich, teils an seine Ehefrau, in deren Begleitung sich noch eine andere Person befand, ausgehändigt worden. Die Vorinstanzen haben nicht feststellen können, daß die Zigaretten in das Lager aufgenommen und ins Lagerbuch angeschrieben seien. Die Jnanspruchnahme der Veschwerdeführerin für die 1589 NM betragende Tabaksteuer ist in der Anfechtungsentscheidung wie folgt begründet worden. Solange nicht festgestellt werden könne, daß die Zigaretten in das Lager auf- genommen und in das Lagerbuch angeschrieben seien, bleibe die Beschwerdeführerin für die Tabaksteuer gemäß § 39 der Tabaksteuer- Ausf. Best. haftbar. Nach dieser Bestimmung haste sie so lange für die auf den versendeten Waren ruhende Steuer, bis festgestellt sei, daß die Erzeugnisse in die Lagerräume des Empfängers aufgenommen und in dessen Lagerbuch eingeschrieben seien. Zwar trage die Ab- senderin hier nicht die Beweislast, aber sie hafte jo lange, ivie die Zoll- verwaltung die Feststellung nicht treffen könne. Sinn und Zwed der Bestimmung sei, daß alle mit der unversteuerten Sendung ver- bundenen Rijiken dem Versender zugewendet werden sollen und er auch haftbar zu machen sei, wenn aus irgendwelchen Gründen eine

34. Zum Begriff der Betriebsausgaven eines Land- wirts. Beteiligung an einer Genossenschaft gehört zum veweglichen Aulagekapital. Der Beschwerdeführer ist Domänen- pächter. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer für den Steuer- abschnitt vom 1, Juli 1924 bis 30, Juni 1925 hat ex beansprucht, eine Zahlung von 4875 RM an eine Genossenschaft als abzugsfähige {usgabe anzuerkennen. Es handle sich nicht um Einzahlung von Geschäftsanteilen, sondern um die Erfüllung von Verpflichtungen, die an früher gezeichneten Anteilen hafteten. Diese Anteile bildeten nicht eine Kapitalsanlage, vielmehr sollten durch die Beteiligung günstigere Absaÿ- und Einkaufsmöglichkeiten erzielt werden. Die