1904 / 283 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Dec 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Nachdem der Hauptanstifter zum Aufstand, der Häuptling von Ï und infolgedessen der [lishen Stämme si unter- worfen hat, ist der Aufftand als niedergeschlagen zu beirahten. Bis zur endgültigen Beruhigung des Gebiets und zur Beitreibung der zu zahlenden Unterwerfungsbedingungen wird allerdings noh einige Zeit vergehen, zu diesem Zwecke müssen vorläufig noch zwei Kompagnien im Aufstandsgebiet bleiben, von denen später eine zurückgezogen werden ufgabe, die die Truppe bei diefer Unternehmung zu lösen Ein ungeheures, von breiten zahlreichen, igenten, gut bewaffneten Bevölkerung war zu unterwerfen. Dazu Bei der großen chen, die in Bewegung geseßt. werden mußte, konnte dies nur dadur gesehen, daß die Truppe in Lande®- teile marshierte, wo Verpflegung zu finden war, und auf einen großen Raum verteilt wurde, was wieder die Verbindung erschwerte. Die den von Europäern ge- führten Truppen gegenüber am besten zu verhalten und zu ver- nämlich zunehmen, hat fich auch hier gezeigt. Daß die Truppe troß dieser enormen Schwierig- Teiten und ihrer verhältnismäßig geringen Stärke ihrer Aufgabe ge- recht werden konnte, ift nur der vorzüglihen Haltung der Offiziere, Allerdings haben Außer den Verlusten bei Verluste

bakum, eingefangen und aufgevangt ist, größte Teil der Häuptlinge der re

kann. Die hatt?z, war eine außerordentli \{chwierige. dihtem Urwald bestandenes, von zahlreihen tiefen und Sesen durhflossenes Gebiet mit einer ftarken , inte

kamen noch die enormen Verpflegungs\hwierigkeiten. Menschenmenge, etwa 1000 Mens

Eingeborenen hatten gelernt, wie sie sih

teidigen hatten. Der alte Erfahrungsgrundsaß, daß die Eingeborenenaufstände an Widerstandskraft

Unteroffiziere und farbigen Soldaten zuzuschreiben. diese Kämpfe schwere Verluste gefordert. der Ermordung des Grafen Pückler sind folgende zu verzeichnen: Europäer: 1) den Anstrengungen der Expe- dition erlegen: Sanitätsfergeant Haase (26. Juli an Schwarz- wasfferfieber); 2) {wer verwundet : Unteroffizier Mellenthin; 3) leiht verwundet : Oberleutnant Schlosser und Sanitätsunteroffizier Hansen ; Farbige: 1) tot: 42 Soldaten, 17 Träger usw. ; 2) verwundet : 76 Soldaten, 64 Träger usw. Von den Verlusten auf feindlicher Seite konnten konstatiert werden: 208 Tote (gezählt) und etwa 200 Gefangene. Da der Gegner erfahrung?gemäß Tote und Ver- wundete möglichst mitnimmt, dürfte der wahre Verlust des Gegners ein bedeutend höherer sein.

__ Der über den Verwaltungsbezirk Ossidinge verhängte Kriegszustand ist für diejenigen Teile des Bezirks auf- gn welche auf dem linken Ufer des Croßflusses liegen.

ufreht erhalten bleibt in diesen Teilen des Bezirks noh das Verbot des Handels mit Waffen, Pulver und Munition sowie der Abgabe und des Vertriebs dieser Gegenstände an

SarPge

ah Niederwerfung des Aufstandes im Croßbezirk wird nunmehr mit dem Wiederaufbau der bei den Unruhen zer- ftörten Station Ossidinge begonnen. Die Zollstation in Nfana- fang wird nah Fertigstellung der nötigsten Arbeiten in Ossi- dinge eingerichtet werden.

Deutscher Reichstag. 102. Sizung vom 30. November 1904, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolfs Telegravhishem Bureau.)

Auf der Tagesordnung stehen die zum Reihshaushalts- etat für 1904 (zum Etat des Reichsamts des Jnnern) gestellten Resolutionen, und zwar zunächst die Resolutionen, betreffend

heilsam wirken könnte, nämlich die Presse, wenn sie nicht eben die Inseratenpresse wäre. Die Abzahlungsgeschäfte sind verwerflih, aber die Arbeiterschaft glaubt, ohne sie nicht auskommen zu fönnen. Uebrigens beginnen die Arbeiterkonsumvereine bereits ihrerseits Kleider, Stiefel u. dgl. guf Abzahlung zu liefern. Was die Beamten- warenhäuser betrifft, so ist das Zentrum also noch nit dahin ge- kommen, diese einfa zu verbieten. Anderswo is man ja \{on soweit, ih verweise nur auf Dreéden und seinen Magistrat. Wie man mit einem solhen Verbot durchkommen will, ist mir ein Rätsel. Von einer Seite môöhte man die Beamten- und Offiziervereine beseitigen, um desto gründlicher mit den Arbeiterkonsumvereinen aufräumen zu können. Auch as ein Verbot der Beamten- und Offizierkonsum- vereine wird dem Mittelstand niht geholfen, der durch die großen Warenhäuser doch immer mehr zerrieben wird. Keine geseßzgeberische Maßregel wird die wilde Konkurrenz, den Kampf aller gegen alle, beseitigen fönnen, am wenigsten werden es Geseßchen der vorgeschlagenen Art vermögen.

Inzwischen is ein Antrag des Abg. Gröber (Zentr.) eingegangen, die in der Resolution Paßig und Genoffen dar- gelegten Grundzüge zur Regelung des Ausverkaufswesens dem Reichskanzler als Material zu überweisen.

Abg. Dr. Müller -Meiningen (fr. P: Meine Partei hat 1896 für das Geseß gegen den unlauteren Wettbewerb gestimmt und ist auch bereit, das Geseg weiter auszubauen, wenn die Notwendigkeit dazu nachgewiesen wird. Wir dürfen aber niht ein Flickwerk schaffen, sondern müssen zu einer genauen Begriffsdefinition des „unlauteren Wettbewerbes“ kommen. er Neichstag kann sih dem nit länger entziehen. Dabei wird man sich aber hüten müssen, zu detaillierte Bestimmungen in das Gese bineinzushreiben. Die heutige Gesetz- gebung ist überhaupt zu unübersihtlich geworden; in der Gewerbe- ordnung z. B. kennt sih kaum jemand aus. Es war deplaciert, daß der Abg. Patzig den Erlaß des preußischen Handelsministers über das Versteigerungswesen fo sehr lobte. Will man dem Reichékanzler die lex Pagig als Material überweisen, so mutet man damit dem Kanzler zu viel zu, denn diefer hat mit der authentishen Inter- pretation von Telegrammen - ohnehin genug zu tun. Für die Ziffern 3 und 4 feines Antrags hat Herr Roeren zu wenig Material egeben; er hat ausführlih nur über das Auéverkaufêwesen ges odtven: und da kann“ ich seine Ausführungen durchweg unter- schreiben. Wir müssen versuchen, zu einer authentishen Deklaration der S8 1 und 4 des Gesetzes von 1896 zu kommen. So im Sturm- schritt aber, wie Herr Patig es sich denkt, können wir nicht vorgehen. Es geht hier nicht an zu meinen: wir seyen eine Kommission ein, und der Mittelstand ist wieder einmal gerettet. Eine der {limmsten ormen des unlauteren Wettbewerbs ist der Aussiellungsshwindel, der h zu einem wahren Skandal ausgewahsen hat; nicht weniger böse ist der Schmiergeldershwindel, die Bestehung von Angestellten dur Lieferanten, die in manwen Branchen, z. B. in der Papierindust:ie, ebens falls wie ein Krebeshaden weiterfrißt. Es muß geradezu von einer Schamlosigkeit der Lieferanten auf diesem Gebiete gesprochen werden ; man muß vorsorgen, daß die Angestellten geradezu auf folche Bestehungsgelder angewiesen sind. Jn einigen Staaten rüstet man sih zur Abwehr, indem man Strafbestimmungen gegen die Bestecher zu erlassen vorbereitet; das muß auch bei uns in die Wege geleitet werden. Vorher aber bedarf es in allen diefen Ribtungen einer Enquete. Wir nehmen also den Antrag Gröber an, lehnen aber den jeßt überflüssigen Antrag Rettih ab. Von Kommissionsberatung des Antrags Patzig können wir uns nichts versprehen. Ab irato, wie Herr Rettih und Herr Patzig, können wir nicht vorgehen, sonst würden wir uns felbst auf dem Gebiete der Gesetzgebung des unlauteren Wett- bewerbes {chuldig machen.

den unlauteren Wettbewerb (Ausverkaufswesen, Ab-

zahlungsgeschäfte, Beamtenwarenhäuser, Versteigerungen). Ueber den Anfang der Sißung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

__ Abg. Pagzig (nl.): Die Wirkungen des Gesetzes von 1896 sind niht in dem erhofften Maß und Umfang eingetreten. Nach den ge- machten Erfahrungen sheint man in der Bekämpfung der Shwindel- ausverfäufe und S{hwindelauktionen mit dem Sa nicht vorwärts, sondern zurückgekommen zu sein, und die Berlegen- heit um ein wirksames Kampfmitiel dünkt vielen größer als je. Nachdem wir einmal das kasuistische System gewählt haben und der Widerstand der Juristen dagegen erfreuliherweise im Schwinden begriffen ist, bleibt nichts übrig, als es auszubauen und speziell das Auéverkaufs- und MAuktiorsunwesen aufs Korn zu nehmen. Das Reichsgeriht hat s\cinen Standpunkt von 1897 in einem neuerlihen Urteil von 1902 festgehalten und bestätigt; unsere Legitimation, die Klinke der Gesetzgebung in die Hand zu nehmen, ist also zweifellos. Jch beantrage für meinen Antrag und die anderen beiden Resolutionen Kommissionsberatung. Wir wollen das Reichsgerichtserkenntnis forrigieren. Herr Roeren glaubt mit einer Korrefktur des § 1 des Gesetzes, mit dem Verbot, auskommen zu Éônnen; aber dann würde es an jeder Kontrolle fehlen. Wir kommen ohne die Anzeigepfliht und die Ueberwahung nit aus. Daß unsere einfahen Vorschläge eine {were polizeilißhe Be- lästigung für den soliden Geschäftsmann sein sollen, befremdet mi. Wenn man das Ausverkaufswesen beaufsihtigen, wenn man das Publikum vor Täuschungen bewahren will, muß \ich auch der solide Kaufmann zur Anzeige und zur Einreihung des Warenverzeihnisses verstehen. Die Prüfung desselben soll durch einen Beamten, natürlich nicht durch einen Shußmann mit der Pickelhaube, sondern etwa dur einen Beamten der Handels- oder Handwerkskammern, erfolgen. Diese Verzeichnisse werden mit der Zeit sehr interessante Rückblicke und Material dafür liefern, ob später ein Schritt weiter gemaht werden fann. Der Erlaß des preußischen Handelsministers von 1902 über die Befugnisse der Versteigerer hat in Preußen für das Auktiontwesen einen fehr guten Anfang mit der Reform gemacht, die hinsihi1lih der Bekämpfung der Schwindelauktionen niht dringend genug zur Nach- ahmung empfoblen werden kann. Unser § 4b stellt si daneben in seinen Anforderungen als sehr besheiden dar. Dec gesunde Geist der MittelstandEpolitik in dieser Verordnung stebt in sharfem Gegensatz zu dem Reichsgerichtsurteil betreffs der Ausverkäufe: aber die Verord- nung steht bisher nur auf dem Papier und hat in den anderen Bundes- ftaaten noch feine Nachahmung gefunden; einige sind ihr geneigt, andere nit. Auch dies sind Gründe, die für eine Kommissions- beratung spuechen ; da follte man versuchen, einen formulierten Gesetz» entwurf zustande zu bringen, um die beabsihtigte Reform zu Gunsten des Mittelstandes in Stadt und Land zu fördern. Eine Verschleppung der Angelegenbeit wird dadur nicht bewirkt, davon werden die inter-

essierten Mittelstandskreise draußen überzeugt sein.

Abg Peus (Soz.): Es handelt sh bei diesen Anträgen in Wirklichkeit um den unlauteren Wettbewerb um die Gunst des Mittelstandes. Der gewerblize Mittelstand wird von dem Kapitalismus, wie er in den Großunternehmungen in den Waren- bäufern sich manifestiert, zerrieben, dagegen gibt es kein Mittel. Daß das Reichsgerichtsurteil die Sache erst verschlimmert habe, ist ein großer Irrtum. Nicht die großen, sondern gerade die mittleren und kleinen Geschäftéleute nehmen zu folchen Ausverkäufen ihre Zu- fluht, um sih noch eine Weile über Wasser zu halten. Macht man die Ausverkäufe durch Reglements und Polizeiauffiht unmögli, so findet der findige Geschäftsmann immer neue Auswege; er braucht z- B. nur den „Auséverkauf" in „Gelegenheitskauf®" zu verwandeln. Jedes Geschäft beinahe führt heute, der Not geborhend, einige Lodck- artikel, die es billiger verkauft, als sie ihm felbst zu stehen gekomm-n find; ein sehr amüsanter Fall ist der, daß ein Tischler die Schränke, die er einem Geschäft für 30 Æ geliefert, zu 2546 in diesem Geschäft wiederkaufen ließ, und sie dann ihm wieder für 30 4 verkaufte. Mit gesezlihen Maßregeln ist da nihts zu machen; aber charakteristisch ift, daß die Nationalliberalen jeßt, gezwungen durch den Druck von außen, felde Anträge stellen, die die Gewerbefreiheit wieder aufheben. ebrigens ist die nihtuniformierte Kontrolle, welhe dem Geschäfts mann die Konkurrenz ins Haus schickt, doch noch weniger erfreulich, als der Shußmann mit der Pickelhaube. Ein Faktor wäre da, der

Abg. Lattmann (wirtsch. Vgg.): Troß der höhnishen Be- merkungen des fozialdemokratischen Redners freuen wir uns der all- seitigen Bemühungen, dem Mittelftande wirksam zu Hilfe zu kommen. Wir ftimmen allen Bestrebungen zu, die darauf abzielen, Treu und Glauben im Handelsstande zu stärken. Darum stimmen wir auch für den Antrag des Zentrums. Mit Necht hat der Oberlandesgerichts- rat und Reichstagsabgeordnete Roeren gesagt, daß bezüglih des Ge- seßes über den unlauteren Wettbewerb Urteile gefällt werden, über die der Jurist und auch der Laie den Kopf \{chütteln müssen. Am besten wäre es vielleiht, wenn man sih bei einer Revision dieses Gesetzes einem Generalisierungsprinzip des französishen Gesezes anschlöfse. Ebenso sind wir auch für eine Regelung des Ausverkaufswesens, für eine Beseitigung der Härten des Geseyes über die Abzahlungsgeschäfte und für die Untersagung der Gründung usw. von Warenhäusern durch Beamte, natürlich unter voller Wahrung der Rechte der Reichs- beamten und Offiziere (Zwischenrufe), auch der Arbeiter. Eine Er- gänzung des Antrags würde es sein, wenn die Gründe beseitigt würden, welche die Beamten und Offiziere veranlassen, sch an der Gründung der Warenhäuser und dergleichen zu beteiligen. Abg. Dove: (fr. Vgg.): Auch meine Partei hat sich seinerzeit an dem Geseße über den unlauteren Wettbewerb beteiligt. Unser Vertreter Alexander Meyer warnte damals vor übertriebenen Hoff- nungen, die fih an dies Geseß knüpfen könnten. Der Antrag des Zentrums erscheint uns zu unbestimmt. Was heißt „entsprebende“ Erweiterung des Geseßes über den unlauteren Wettbewerb? Was heißt Beseitigung der Härten des Geseßes über die Abzahlungs- C Vie Härten aller Gesege müßten beseitigt werden. uf dem Gebiete des Ausverkaufswesens find gewiß Auêwüchse

vorhanden, aber man darf hierbei nicht das Kind mit dem Bade ausshütten. Das solide Geschäft müßte mindestens vom unsoliden untershieden werden. Der Antrag Patig atmet

einen Bevormundungs- und Polizeigeist, den wir aufs entschiedenste bekämpfen müfsen. Die Abzahlungégeshäfte haben den guten Kern, daß der Kredit auf die niht vermögenden Klassen ausgedehnt wird. Wenn auch Auswüchse vorhanden sind, so ist doch die Geschäftsform an sich unentbehrlih. Gegen eine Revision des Gesezes haben wir nihts. Die Beteiligung von Beamten und Offizieren an Geschäfts- betrieben ist uns zuwider, wenn wir ihnen auch nit die Beteiligung an Konsumvereinen verwehren wollen. Gerade bei den landwirtschafts- lihen Genoffenschaften ist es häufig vorgekommen, daß sich Beamte und Offiziere an deren Leitung usw. beteiligen, und das hat zu großen Uebelständen geführt. Gegen den Antrag Gröber, den die Resolution Patig dem Reichskanzler als Material überweisen will, haben wir natürlih nihts einzuwenden.

_ Abg. Gröber: Der Abg. Peus hat mit einer Deutlichkeit wie nie die Vernichtung des Mittelstandes gewünsht. Das ist leiht zu begreifen, denn die Sozialdemokratie fürhtet im Mittelstande die beste Stüge der bestehenden Gesellshaftsordnung. Es is durchaus fals, daß das Gese über den unlauteren Wettbewerb gar nichts genüßt

von Fällen treffen, als es jeßt treffen kann, wenn es entsprechend er- weitert würde. Wie manche Firmen mit billigen Preisen anlocken, beweisen mehrere Fälle der Firma Tie. In einem Falle dauerte der Prozeß, der auf Grund des Gesezes über den unlauteren Wettbewerb angestrengt wurde, 43 Jahre, in einem onderen erfolgte Freisprehung, weil Tieß sih auf cin Versehen seiner Angestellten zurückzog. Es müßte in das Geseß die Bestimmung aufgenommen werden, daß der Chef für die Handlungen seiner Untergebenen verantwortlih ge- macht werden fannn. Diese Lücken des Gesehes müssen ausgefüllt werden. Besonders verwerflih ist es, wenn gewisse Geschäfte je nah dem Preise cine ganze Reihe von Gegenständen, bei 10 4 Cinkauf z B. cine seidene Schürze, Handshuhe usw. in Aussicht ftellen. (Zwischenrufe links.) Nein, niht ¿zur Auéwahl, so steht es nicht in den Anpreisungen. Im übrigen kommt es au nit darauf an. Sogar Eisenbahnkarten, Rüfahrtkarten werden angeboten. Das ift eine durhaus \chofele Art des Geschäftsbetriebes. Jn den genannten Sâllen müßte ein öffentlihes Interesse anerkannt und dagegen ein- geshritten werden. Es handelt sh hier um einen Schuß von Treu und Glauben im Verkehr, der eine Verschärfung des Geseges über den unlauteren Wettbewerb zur zwingenden Notwendigkeit macht. Wenn wir ten Auswüchsen des Ausverkaufswesens zu Leibe gehen wollen, so müssen wir das Nachschieben von Waren verhindern. Diesen Punkt trifft ja auch der Antrag Patzig, er enthält aber eine

habe; es hat sehr viel genügt, aber es könnte noh eine größere Zahl !

Reihe anderer Punkte, gegen die sich Bedenken erheben lassen, und darum haben wir beantragt, den Antrag Patzig dem Reichskanzler als Material zu überweisen. Die Frage der Ausverkäufe wäre besser in einem Spezialgeseße zu regeln als im Rahmen des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb.

Abg. Henning (dkons.): Ueber das Unwesen von Ausverkäufen habe ich aus meinem Wahlkreise lebhafte Klagen gehört. Winter- überzieher von 9 Æ usw. werden angeboten, bochelegante Jaetts von 3,90 A an, Kinderanzüge von 1,25 ÆA usw. Das sind Sthleuder- preise, welche die Leichtgläubigen anziehen sollen. Die Leute fallen natürlih herein, und nah drei Tagen geht der Ausverkäufer mit 15 bis 1800 A Umsaß ab, die Leute haben das Nawsehen, und der reelle Geschäftsmann hat den Schaden davon. Solche unlauteren Geschäftspraftifen kann man alle Jahre beobahten. Möge die heutige Verhandlung den Erfolg haben, daß allen diesen Mißständen ein Ende gemacht und das reelle Geshäft vor unlauterem Wettbewerb gelhügt werde. j

bg. Brejski (Pole) wendet sich gegen die Bestimmung im Antrag Rettich, die jeden Nahshub von Ware zu einem Ausverkauf unter Strafe stellen will. Wenn hier von unlauterem Wettbewerb gesprochen worden sei, müsse darauf hingewiesen werden, daß in den polnischen Landesteilen diejenigen Kaufleute bevorzugt werden, die ihre Sprache und politishe Gesinnung preisgeben, während den Beamten verboten werde, bei folhen Kaufleuten zu kaufen, die der Regierung mißfallen. Die Beamten seien also gezwungen, durch den Fern- spreher Waren zu bestellen, weil sie fih s{heuten, ofen zu solchen Kaufleuten zu gehen. Diese Handlungsweise fei ein unlauterer Wettbewerb, wie er {limmer niht gedaht werden könne. Die Polizei übe in diesen Dingen ein verwerflihes Spionagesystem. Jn Westfalen hätten die Polizeibehörden verfügt, daß ein Wirt, der den Polen seinen Saal zu Versammlungen bergebe, die Konzession zwei Stunden vor und zwei Stunden nah der Versammlung niht ausüben dürfe. Die Warenhäuser seien {ädlich für die Kaufleute und für die Handwerker, das sei unbestreitbar; crwünsht fei also, daß die

Regierung sie nicht zu sehr begünstige. Tatsächlih aber treibe die Polizei die Leute in die Warenhäuser, werigstens die polnisGen Konsumenten; denn sie fkontrolliere die polnischen

Arbeiter, die in Konsumveretinen kaufen, in den polnishen Landes- teilen wie in Westfalen, und es seien sogar Leute eingesperrt worden, die in Konsumvereinen gekauft hätten, sodaß einige dieser Vereine hätten eingehen müssen. Am s{limmsten gehe es im Osten zu, wo die Ansiedelungskommission Konsumgenossen\schaften und andere Kauf- häuser gründe oder unterstüße, die nicht nur den polnischen, fondern auch den unabhängigen deutshen Kaufmann ruinieren. Dieses alles dürfte nit geduldet, sondern müßte unter das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gestellt werden. Durch die Vorspiegelung der falshen Tatsache, daß die Polen im Osten die Deutschen be- drängen und verdrängen, würde es den Polen unmöglih gemacht, Land zu erwerben, auch dies müßte unter das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs fallen. (Der Präsident Graf von Ballestrem ruft den Nedner wegen dieser Aeußerung zur Ordnung.) Jch füge mi, fährt der Redner fort, dem Ordnungsruf, aber ih weiß niht, in welcher anderen Form ih den Wünschen meiner Lands- leute gerecht werden soll, daß die preußishe Politik durh das hier besprohene Geseg geändert werde. Redner sett die Erörterung der Grund- und Bodenfrage in den polnishzn Landesteilen fort und wird vom Präsidenten ersuht, zur Sade zu fprehen, nämlich von Warenbäusern und Abzahlungs- geshäften. Als er fortfabrend bemerkt, die Erwerbung von Grund und Boden würde den Polen dadurch unmöglich gematht, daß sie belogen und betrogen werden, wird er vom Präsidenten zum ersten Male zur Sache gerufen. Er erklärt darauf, wenn er auch seinen Gedanken nicht weiter Ausdruck geben dürfe, so habe man deren Sinn boffentlich doch verstanden. Der unlautere Wettbewerb in den polnish?n Landesteilen werde durch gewisse Telegramme aus Berlin angeregt und ermuntert; durch diese Telegramme werde das monarhische Gefühl des polnischen Volkes . . . (Präsident Graf von Ballestrem unterbriht den Redner durch das Glockenzeichen und ruft ihn unter Hinweis auf die geschäftsordnungsmäßigen Folgen zum zweiten Male zur Sache.) Der Redner {ließt darauf mit dem Satze: Ich wollte nur sagen, daß, wenn das Gese wirksam sein foll, dann muß es auch auf alle Gebiete ausgedehnt werden, wo der un- lautere Wettbewerb sih breit macht, dann muß das Beispiel von oben kommen und nit von oben der unlautere Wettbewerb belohnt und gelobt, sondern verdammt werden.

bg. Naab (wirts{ch. Vgg.): Als Mann der Praxis möchte ih den mehr theoretischen Ausführungen des Abg. Peus folgen. Dieser bestritt den Nuyen des Gesezes über den unlauteren Wettbewerb. Mit Un- recht ; das Gefeß hat wobl gewirkt, aber niht genug. Ih begreife nicht die Milde, welche die Herren allen ges{äftliben Ausschreitungen zuteil werden lasen. Sie ziehen doch sonst die Nezister Ihrer Entrüstung gegen Streikbreher usw. Die Gründe Ihrer Milde müssen tiefer liegen. Herr Peus spriht von der natürlichen Bebertegenbeit des Großbetriebs. Darum handelt es sih aber nit, sondern darum, daß gewisse Elemente durch s{mugige raffinierte Manöver die Leute beshwindeln und bewuhern. Wir treiben doch nicht den Diebstahlparagraphen aus dem Gese, weil wir nicht jeden Dieb damit treffen. Es if also kein Grund vorhanden, hier nicht mit der Geseßgebung vorzugehen. Daß auch Herr Patzig mit einem Antrag bervortritt, ist ein erfreuliches Zeichen dafür, daß auch die nationalliberale Partei sich überzeugt hat, daß es mit der schranken-

losen und zügellosen Gewerbefreibeit niht so weiter geht. Eine Ausnahme macht allerdings die Sozialdemokratie, wie denn ihre Presse, z. B. der „Vorwärts“, sich nicht scheut,

die markts{reierishen Annoncen der Warenhäuser , b Vi: Bie hotograpbiebons bei Einkäufen von 5, 10, 20 aufzunehmen. n der „Neuen Welt“ und anderen sozialdemokratishen Zeitungen werden auch Anzeigen gebraht, die das Gebiet dec Obszönität sehr bedenklih streifen. Das Gebaren dieser Presse ist nicht anders als das der JAudenpresse und das Verhalten von Tie “und seinen Abteilungëéhefs. Die Freude am eigenen Betriebe wird dur die Warenbäufer genommen. Wir wünschen dem deutschen Arbeiter neben der politisden auch die wirtshastlihe Freiheit und Selb- ständigkeit. Das ift auch eine Seite unserer ,mittelstandéretterischen“ Tätigkeit, wie Sie (zu den Sozialdemokraten) fie bezeichnen. Die Sozialdemokraten spreten niht offen über ihre Absichten hin-

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sihtlich des Mittelstandes. Sie sagen nicht ofen eraus, da der Mittelstand ibnen im Wege steht. daß U po {nell as möglich beseitigt werden foll. Die sozialdemokratishe Presse läßt aber darüber feine Zweifel. Redner zitiert Aeußerungen des Ham- burger „Echo“, das geschrieben babe, daß von den großfapitalistischen Riesenbetrieben bis zu den sozialistishen Distributionsbetrieten nur ein Shritt und daß dics eine erfreulihe Erscheinung sei, und fährt dann fort: Fräßdorf hat im sächsischen Landtag die Frage, ob die Aufre{terhaltung des Mittelstandes der Mühe wert sei, verneint. Das „Cho“ spra davon, daß dem Mittelftande die Ucbergangê- \ckmerzen erspart werden sollen. Nun, der Mittelstand dankt dafür. Warum fprcchen Sie (zu den Sozialdemokraten) hier nit so offen ? Weil Sie bei den Wablen die Stimmen ter Bauern, der Gewerbe- treibenden usw., kurz des Mittelstandes, brauchen. Diese Mittelstands- freundlidhkeit der Herren wuß hier entspretend beleuhtet werden. Die Freisinnigen tun heute jo, als ob das Volk sich bei ihnen für das Zustandekommen des Gesetzes zu bedanken bätte. Tatsächlih find Gere U ialter, E neben den s\ozialdemokratishen die n tellamein|erate aufnehmen und diesem Schwinde den größten Vorschub leisten, 1 RRRNIREIIIRNE

Hierauf wird um 51/2 Uhr ein Vertagungsantrag an- genommen.

Gs folgen persönlihe Bemerkungen der Abgg. Dove und Patzig. „_ Schluß gegen 5% Uhr. Nächste Sißung Freitag 1 Uhr. (Fortsezung der Beratung der Etaisrefolutionen. ‘Der

Donnerstag foll zum Studium des Etats für die Mitglicder frei bleiben.)

Preußischer Laudtag. Herrenhaus. 27. Sißung vom 30. November 1904, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Der Präsident Fürst zu Jnn- und Knyphausen er- öffnet die Sißung und erteilt zunähst das Wort dem | Minister des Jnnern Freiherrn von Hammerstein: Sebr geehrte Herren! Ein Zeitraum von 50 Jahren ift heute vollendet, seitdem das Preußische Herrenbaus zum erften Male zu-

sammentrat. Hinblickend auf dieses Jubiläum, haben Seine Majestät der Kaiser und König unlängst das einzige unter Ihnen noch weilende Mitglied, welhes bei der

Eröffnung der damaligen Ersten Kammer bereits derselben angehörte und seitdem ununterbreHen an Ihren Arbeiten tätig mitgewirkt hat, Ferrn von Rerin durch die Verleihung der Würde eines Geheimen Rats zu ehren geruht. Es gereicht mir zur besonderen Freude, ihn in alter Frishe und Nüstigkeit au heute hier unter Ihnen zu sehen und begrüßen zu können. Eine Reihe von weiteren Aus- zeihnungen aus dem fesilihen Anlaß des heutigen Tages bekundet tie Anerkennung, die unser König und Herr den Leistungen Ihrer be» währten Mitarbeiter und damit- dem ganzen hohen Hause selbst für seine in einem halben Jahrhundert stets bewährte Gesinnung und ebenso einsihtige wie erfolgreiche Arbeit zu ¿ollen die Gnade batte. Dieser Allerhöchsten Anteilnahme an Ihrem Jubeltage {ließt sh die Königliche Staatsregierung mit warmen GlüEwünschen an, die ich in deren Namen und insbesondere auch namens des Herrn Minifterpräsidenten und Reichskanzlers Ihnen zu überbringen die Ehre habe. In der Sitzung, die dieses Ihr neues Heim vor kurzem weihte, hat der Herr Ministerpräsident bereits der Hohachtung und Wertshäßung beredten Ausdruck gegeben, die das Herrenhaus in segensreichem Wirken sh erworben hat, und die Zuversicht betont, daß das Herrenhaus

immerdar in voller Hingebung für Seine Majestät den Kaiser und König im Verein mit der Staatsregierung und der verfassungsmäßigen Vertretung des Landes auch

in Zukunft dem Wohle der Monarchie dienen und so auch in Zukunft ein glänzendes Vorbild echt preußischen Geistes bleiben werde. (Bravo!) | f Meine Herren, es ist Jhnen bekannt, daß in der Zeit von Sturm und Drang, die Verfassung und Volksvertretung \{chuf, zunächst ein der historishen Entwickelung des Preußischen Staats nicht völlig gerecht werdendes Zweikammersystem nah belgischem Muster vorgesehen war, auf dessen Wiederbeseitigung lebhafte Bestrebungen gerichtet waren. König Friedrih Wilhelm 1V. aber, von dem weitblickenden Minister- prâsidenten Freiherrn von Manteuffel beraten, beschritt einen anderen Weg, den des Ausgleihs des geschihtlihen Werdeganges unseres Staats mit den Wünschen einer neuen Zeit, des Ausgleihs der alten ständishen Rcehtsordnung mit der modernen Staatsanshauung. Auf diesem vermittelnden Gedanken beruhen das Geseß vom 7. Mai 1853 und die Verordnung vom 12. Oktober 1854, welche das jeßige Herren- aus ins Leben riefen. Die Thronrede, mit der heute vor 50 Jahren der Landtag eröffnet wurde, hat diesen Gedanken in die Worte geprägt: „Die Erste Kammer is gegründet unter Anerkennung be- stehender Rechte und unter Berücksichtigung dauernder Berhältrisse.“ Alte, bestehende Nechte sollten zu neuem Leben berufen, zuglei aber auch die durch die Verfassungsurkunde geshafene Neuordnung des Siaatslebens gefestigt und ges{chüßt werden. e : Auf jene Zeit der Entstehung des Herrenhauses heute zurück- blickend, wissen wir der staatsmännischen Eirsicht Dank, die damals unserem ganzen Verfassungsrehte die Gewähr der Stabilität ge- geben hat. i i: Wenn dem anderen Hause, seiner Zusammenseßung dur Wablen entsprehend, mehr die Anregung neuer Probleme und bet deren Ausgestaltung mehr die Aufgake ter \{chöpferis@en Tat zufällt, so reift vie Fruht nach dem bedächtigen, einsihtigen Rate, der bald fördernd, bald mäßigend von diesem hohen Hause ausgeht. (Bravo!) M3ge diese Wechselwirkung sih auch ferner ersprießlich bewähren! Was beide Häuser des Landtags, niht immer ohne Kämpfe, immer aber getragen von dem gleichen Grundgetanken ‘der Treue gegen König und Vaterland, in den langen Jahren friedliher Ent- wickelung wie in {weren Perioden glorreiher Kricge _für Preußens Ret und Ehre, Größe und Wohlfahrt erstrebt und geschafen haben, caran bat das preußische Herrenhaus seinen vollen und rubmreihen Anteil. (Bravo!) Möge das so bleiben bis in die fernsten Zeiten! (Lebhaftes Bravo.) Präsident Fürst zu Inn- und Knypkausen: Ich darf wobl in Ihrer aller Namen für die uns in hohem Maße ehrenden Worte des Königlich preußischen Staatsministeziums meinen verbind- lichsten Dank aussprechen, und ih darf das tun namentlid mit Rük- sicht darauf, daß diese fünfziajähiige Periode auh beim Ministerium die volle Anerkennung der Tätigkeit dieses hohen Hauses gefunden hat. Meine Herren, bei dieser Gelegenheit dürfen wir aber der Männer nicht vergessen, die in all diesen Jahren ihre volle Tätigkeit der Ehre und der Würde dieses Hauses baben zuteil werden laffen; und wenn ih hier im Kreise herum die Marmorbüsten sehe, welche vorzugsweise die Träger dieser Gesinnung gewesen sind, so ist das Gefühl des Dankes, das uns alle beseelt, gerade diesen Männern vorzugsweise zu widmen. Meine Herren, ic habe die Ueberzeugung, daß dieses Haus, das vor 50 Jahren gebaut is, unter dem festen Dae, das ihm geworden ist, noch viele und glüdcklihe Jahre bestehen werde. Denn es war gebaut auf Gottcsvertrauen und Gottesfurt, uf Könizétreue, auf Vaterlandsliebe und auf dem Gehorsam vor der Verfassung, die wir beshworen haben. Jch habe keinen Zweifel, daß diese Gefühle au die jeßige Generation voll und ganz bewegen, und ih babe das Vertrauen, daß die Tätigkeit, die wir entfalten werten, als ausgleihende immer zum Segen des Vaterlandes führen wird. Meine Herren, es ist uns versprochen eine reiche Tätigkeit namentlich in allen Gebieten der Geseßgebung; und ih danke dem Herrn Reichskanzler und dem Staatsministerium, daß sie ihrerseits das Versprehen gegeben haben, daß die Arbeiiefülle für uns eine reibe sein werde. Nah meiner Ueberzeugung ist das das einzig Richtige, geradeaus unseren Weg zu gehen, unbekümmert um das Urteil der Welt. Wenn wir in Gesinnungstüchtigkeit und unabhängig unsere Be- ratungen hier pflegen, so wird das ist meine feste Ueberzeugung gegenüber dem Parlamentarismus in anderen Körperschaften das An- sehen dieses hohen Hauses auch im deutschen Vaterlande die An- erkennung erwerben, die es verdient. Meine Herren, ich habe die feste Ueberzeugung ferner, daß durch diejenigen Kräfte, die sid mit Fleiß in unseren Dienst \tellen wollen und es gibt keine Korporation, die bessere hat —, die Tätigkeit, die wir entfalten, eine segensreihe werden wird in jeder Richtung, und wenn wir das Pflichtgefühl,

stets zunehmen wird, unÿ daß diejenigen Werke, die wir bier leisten, auch in der Beziehung die Freude aller Mitglieder dieses | | Hauses bilden werden. Viele Herren haben mir versprochen, ihre | i volle Tätigkeit auch in Zukunft unseren Arbeiten hier zu widmen, und Sie werden mi% immer auf dem Plage finden, wenn es gilt, die Ehre dieses Hauses zu vertreten nah innen und nach außen. Um das aber möchte ih Sie bitten, daß wir heute uns vereinigen in dem Gelübde unwantdelbarer Treue, ter fönigstreuen Gefinnung, die wir immer gehabt haben gegenüber unserm gnädigsten Kaiser und König, und ih fordere Sie darum auf, das Wohl Seiner Allergnädigsten Majestät unseres Kaisers und Königs in der Weise zum Ausdruck zu bringen, daß wir rufen: „Seine Majestät unser Allergnädigster Kaifer, König und Herr, Er lebe hoch, nochmals hoch und nochmals hoh!

(Die Versammlung stimmt begeistert in den dreimaligen Hohruf ein.) Meine Herren! Sie gestatten mir, daß ih von diesem Akt Seiner Majestät dem Kaiser noch heute telegraphi|ch Mitteilung gebe. Ich möchte Sie bitten, mir zu gestatten, dieses Huldigungêtelegramm ver- fassen zu dürfen. -

Der Präsident macht hierauf davon Mitteilung, daß er Seiner Majestät dem Kaiser, Jhrer Majestät der Kaiserin und Seiner Kaiserlihen und Königlichen Hoheit dem Kron- prinzen zu Höchstdessen Verlobung gratuliert und von Jhnen Dankschreiben erhalten habe.

Das Haus ehrt hierauf das Andenken der seit der legten Sitzung verstorbenen aht Mitglieder des Hauses dur Er- heben von den Sigen.

Es folgt dann der Bericht der XIT. Kommission über den zunächst dem Herrenhause vorgelegten Entwurf eines Gesegzes, betreffend die Erhebung von Kirchensteuern in den Kirhengemeinden und Parochialverbänden der evangelishen Landeskirhe der älteren Pro- vinzen der Monarchie. Í Berichterstatter ist Professor Dr. Loening. Derselbe be- antragt, dem Entwurf mit unwesentlihen Aenderungen zu- zustimmen und folgende Resolution anzunehmen: - Î „In Erwägung, daß, von größeren gewerblichen Unter- nehmungen veranlaßt, oftmals eine außergewöhnlich sta1ke Ver- mehrung der Kirhengemeinden durch Zuzug von Arbeiterfamilien stattfindet, den Kirhengemeinden aber infolge der bierdurch not- wendigen Erweiterung firhliher Einrihtungen erheblihe Mehr» belastungen erwachsen, : i - s in fernerer Erwägung, daß auch di? Heranziehung der Forensen der geseßlihen Regelung bedarf, t S wird die Königlie Staatsregierung ersucht, auf geseßliche Maßnahmen Bedacht zu nehmen, damit die Heranziehung dieser Unternehmer, sowie der juristishen Personen (Aktien-, Kommandit- gesellshaften, Gewerkschaften usw.), sowie der Forensen zu den Kirchenlasten ermögliht wird.“ E : Zu der Generaldiskussion ergreift niemand das Wort. Bei der Spezialdiskusion werden Art. I, welcher bestimmt, daß Beschlüsst der evangelischen Kirchengemeinden über die Erhebung der Kirchensteuern der Genehmigung der staatlihen Aufsichtsbehörde bedürfen, und die Art. Il und T1, welche Vorschriften über die Zwangsvollstreckung enthalten, ohne Debatte genehmigt. Graf Yorck von Wartenburg beantragt zu Art. IV, der die Ausdehnung der Steuerpfliht regelt, die Angehörigen einer der Union nit angehörenden Religionsge|ell\chaft, deren Gemeinden Kor- vorationêrechte verliehen find, der Besteuerung zu entziehen. Dec Redner führt in Begründung seines Antrags aus: Wenn mein Antrag nicht durh- dringt, fo laufen Altlutheraner, die sog. Konfenfusgemeinden und andere Gefahr, doppelt besteuert zu werden. Mein Antrag ist eine Umformung des von Herrn Loening in der Kommission gestellten Antrags. Er führte dort aus, subjektiv sei ein Religion8wehsel als vorliegend zu erahten, wenn Altlutheraner zur Landeëkirche überträten. Auf sie durch Steuern cinen Einfluß in dieser Richtung auszuüben, sei nicht berehtigt; und dazu dürfe der Staat seinen Zwang niht zur Verfügung stellen. Ein Regierungskommissar erwiderte, der Antrag sei eine Antastung des Parochialrechts und stelle ein Gelegenheitsgeseß dar, das nicht an- gebracht sei, zumal es das Inkrafttreten des Gesetzes bis 1909 hinaus- \hieben würde, weil zu \solher Aenderung des Kirchengeseßes die Zu- stimmung der Eeneralsynode nötig sei. Diese Einwendungen treffen meiner Ansicht nach die Sade nicht. Diese questions de fait et de droit baben die jansenistishe Bewegung hervorgebraht. Auf Grund meiner Erwägungen bin ich daher von der absoluten Ge- wissensfreiheit ausgegangen. Aber ih habe vorsichtig formuliert. Die Leute, die steuerfrei sein wollen, müssen binnen 6 Monaten beweisen, daß sie zu ciner kforporiertzn Religionszesellshaft gehören und daher befreit werden müssen von dem Parocialzwang, dem sie eigentlich unterliegen. So hoffe ih, das Odium abzuwenLen, daß wir veran- laßten, daß jemand um eines Geldvorteils willen seine Religion wechselt. Dakher bitte ih Sie, meinem Antrage zuzustimmen. Oberbürgermeister Struckmann: Ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen. Im Gesetz heißt es: wer der evangelischen Kirche angehört, ift steuerpflihtig. Hier ist ein Steuergeseß in Fragc, das nicht den Begriff evangeli’ch zu definieren hat, das gehört auf einen anderen Boden. Da der Staat feine Gewalt zur Cintreibung der Kirder- steuern zur Verfügung stellt, hat er zu entsheiden, was _evangelisch beißt. In letzter Instanz entscheidet dann darüber, da sih daraus eine Steuerfrage ergibt, das Oberrerwaltungsgeriht. Unmöglich aber fann ein Steuergesez darüber entscheiden, was evangelisch und katholis ist. Das sind kirchenrehtlihe Fragen. Zieht der Staat einmal Kirchensteuern ein, so muß er diese Begriffe als gegebene bhinneh:nen. Es würden ih zudem aus einer Festlegung ter Begriffe für das Geseß Unzuträglichkeiten daraus ergeben, daß die Kirche für Wahlen 2c. andère Ansichten über die _Tragweite des Begriffs evangelisch und fatholish beweist, als der Staat für die Eintreibung der Steuern. Materiell aber sehe ich in dem Antrage eine große Gefakr für die Union und den fonfessionellen Frieden. Schon das Allgemeine Landrecht stellt das Parochialvrinzip auf. Und das ift fest- gehalten worden. Niemals ist die Gesetzgebung, auch rit in der Generalfonzession, so weit gegangen, neu nah Preußen ziehenden Alt- lutberanern die Verweigerung des Anschlusses an die Union zu gestatten. Jeder kann ja aus einer Kirche ausscheiden, allerdings muß er dann noch eine Zeitlang Steuern zahlen. _Soll der Antrag Yorck nur sagen, ein der Generalfonzession Unterstebender ist steuerfrei, so ist er überflüssig; faßt er aber neu Zuwanternde mit, so können diese ja am zweiten Tage auétreten. Und ein Jahr Steuern zu zahlen, das ist kein Gewissensbedenken. Außerdem muß beute jeder Austretende die Formen des Gesetzes von 1873 beahten; so foll es bleiben; nur der Austritt aus der evangelischen Kirhe fol möglihst erleichtert werden. Damit wird eine Aenderung der Union involviert. Und das ist do wirklih niht zeitgemäß. Denn jede Sekte würde das ver- langen, was man hier den Altlutberanern zubilligen will. Wir fommen mit diesem Antrag auf die Fragen der Aenderung der Union, der Altkatholiken, weil diese die Kirche nit als zu ihr gehörend be- trachtet, diese aber erklären, fatholisch zu fein. Nein, überlassen wir die Entscheidung der Begriffe evangelisch, katholisch 2c. ruhig dem Oberverwaltungsgericht. : Graf von Zieten-Shwerin: Die Absicht des Antrags Yorck ist, das geltende Recht abzuändern, während die Generalfynode darauf verzichtete, dies zu tun, um dem Steine aus dem Wege zu gehen, über den sie hätte stolpern müssen. Ich kenne die. Stimmung in der Generalsynode, und auf Grund dieser Kenntnis fage ih: keine Kirchen- bebörde und keine Generalsynode wird das Gese

kann ich in Steuerfragen nicht erblicken. Darum bitte ih um Ab-

' A mit de Enki Norck publizieren; und damit wäre die gute Absicht, eine gleihmäßige Sitfieuéc(ng herbeizuführen, umsonst gewesen. Eine Gewissensverlezung

Professor Dr. Loening: Ich habe die Ueberzeugung, daß durch

den Antrag Yorck der Union kein Abbruch geschieht. Ich unterstüßye

bn aus Gründen der Gerehtigkeit. Wir haben Altlutheraner; und

diese dürfen wir durch nihts drängen, zu einer anderen religiösen Schattierung sih zu bekennen. ihren Willen Mitglieder der Union. Das | keit und dem Grundsaß der Gewissensfreiheit. treten. Troÿdem aber müssen fie formell ein Landeskirche angehören und für sie Steuern zahlen. wider Art. 12 der Verfassung. © es bi t Geseg nit zu stände fäme, weil es den Vorteil bringt, daß das Oberverwaltungsgericht über diese Fragen urteilt. Aber fo “groß ift der Vorteil niht, daß wir eine Ungerechtigkeit darum gut Hießen.

Heute werden neu Zuziehende gegen L Das widerspriht der Gerechtig- Sie können zwar aus- bis drei Jahre der Und das ift

Fh würde es bedauern, wenn das

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt: Im Gegensaß zu dem Herrn Vorredner bitte ih Sie, den An-

trag des Herrn Grafen Yorck von Wartenburg abzulehnen.

Der Antrag soll zwar, wie der Herr Antragsteller vorausgeshickt hat, an sih niht den Zweck haben, in das materielle Befteuerungs- recht einzugreifen, welches durch die landrechtlihen Bestimmungen und die Kirhengemeinde- und Synodalordnung -vom 10. September 1873 für die evangelishen Kirchengemeinden der älteren Provinzen des preußischen Staats statuiert ist. Die tatsählichen Wirkungen aber dieses Antrags würden, wenn er Gefeß werden sollte, jeden- falls die einer ganz erheblihen materiellen Aenderung des bisherigen Rechts fein. Herr Loening hat seine Ausführungen mit dem Hinweis darauf ges{lossen, daß, wenn der Antrag niht in das Geseg aufge- nommen würde, eine Ungerechtigkeit fortbestehen bliebe, die zur Zeit vorhanden fei.

Bevor ich Ihnen den Nachweis führe, daß eine folche Un- gerehtigkeit im eigentlihen Sinne des Wortes niht vorhanden ist,

mit der Annahme dieses Antrags aber ein geradezu unhalt- barer Zustand geschaffen werden würde, lassen Sie mih die allgemeinen Bemerkungen vorausschicken, daß der Antrag

eigentlih nur ein Versuch ist, auf einem Umwege eine Aenderung des Kirchengesezes, wie es von der Generalsynode beschlossen ist, herbei- zuführen. Das Kirhengeseß hat lediglih die Nehtslage übernommen, welcke durch das Allgemeine Landreht und. die Grundsätze der Union geschaffen worden ist. Demnah unterliegen dem Parochialrecht der Landeskire alle Evangelischen, welche einer ihrer Kirhengemeinden durch Glaubensverwandshaft und Wohnsitz angehören. Das Kirchen-

gesep hat absihtlich davon Abstand genommen, den Begriff „Evangelische“ genauer zu begrenien. Wenn man sich auf diese Begrenzung einlassen wollte, so würde die größte Gefahr

entstehen, daß fkonfessionelle Streitigkeiten hervorgerufen werden. Außerdem würden diejenigen Behörden, denen die Ausführung und Handhabung des in diesem Sinne durch den Antrag des Herrn Grafen von Yorck ergänzten Gesezes obliegen würde, leiht in einen akuten Gegensaß zu den Anschauungen der evangelischen Landes- firhe geraten, wein sie feststellen sollten, ob im einzelnen Falle die Voraussetzungen des Geseßes vorliegen, wie es nah dem Antrag des Herrn Grafen von Yorck gefaßt werden soll. Es ist daher zweifellos rihtig, die Begrenzung des Begriffs des „Evangelischen“ im Sinne des Kirchengeseßes der Praris zu überlaffen. In diefer Beziehung bietet das vorliegende Kirhengeseß sowohl wie das Staats8ausführungs8- gese alle Garantien einer unparteiischen Handhabung, da die endgültige Entscheidung der Instanz des Oberverwaltungsgerihts übertragen ist. Es würde zu einem unhaltbaren Zustand führen, wollte man, wie der Antrag des Herrn Grafen Yorck will, einen derartigen künstlichen Gegensaß zwischen steuerpflihtigen und nicht steuerpflihtigen Evan- gelishen hafen und das brachium saeculare des Staats für einzelne hierdurch ermöglihte Fälle verweigern. Was den sahlihen Inhalt des Antrags anbetrifft, so will ih noh hervorhebèn, daß der erste Teil überflüssig ist. Derselbe lautet: „Der Beschwerde wegen Heranziehung zur Kirchensteuer ist stattzugeben, wenn der Beshwerdeführer nahweist, daß er Mitglied einer derjenigen, der evangelishen Landeskirhe nit angehörigen Religionégemeinschaften ist, welchen Korporationsrehte verliehen worden sind.“ Das entspricht ja {hon dem bestehenden Rechte und braucht niht noch besonders bervorgehoben zu werden.

Was diz Altlutberaner betrifft, so ist in der Generalkonzession vom Jahre 1845 in Nr. 10 ausdrücklich ausgeführt :

„In Ansehung der Verpflihtung zu den aus dem Parochial- verbande fließenden Lasten und Abgaben sfsoll auch bei den sch von der evangelishen Landeskirhe getrennt haltenden Lutberanern die Vorschrift des § 261 Titel 11 Teil 2 des Allge- meinen Landrechts zur Anwendung kommen, foweit nicht nah Provinzialgeseßzen und besonderem Herkommen derartige Abgaben auch von Nichtevangelischen an evangelishe Kirhen und Pfarreien zu ent- richten sind und umgekehrt.“ Der § 261 Titel 11 Teil 2 \chreibt ferner ausdrüdlich vor, es soll niemand in einer Parochialgemeinde von einer anderen als derjenigen, zu der er sih selbst bekennt, zu Lasten und Abgaben, welche aus der Parochialverbindung fließen, angehalten werden, wenn er gleih in dem Pfarrbezirk seinen Wohnsiß nimmt. Es ist also für einen von der evangelischen Landeskirhe fich getrennt haltenden Altlutberaner, wenn er in einem Pfarrbezirk der evangelishen Landeskirhe seinen Wohnsiß nimmt, nichts weiter erforderli, um sh vor der Heranziehung zu Kirchensteuern der Landeskirhe zu \{üten, als ten Nahweis zu führen, daß er zur Kirchengemeinshaft der sogenannten Altlutheraner gehört. Meine Herren, ih möchte dungend bitten, daß Sie den vorliegenden Antrag hon aus diesem Grunde ablehnen. Er ist für die Königliche Staats- regierung völlig unannehmbar, mit ihm würde nicht allein dieses Ge- setz, sondern auch das damit in unmittelbarem Zusammenhange stehende Gesetz für die katholische Kirche fallen. Die Folge davon würde die sein, daß der bisherige Zustand {ih fortseßt, mithin die Absicht der An- tragsteller keinesfalls erreiht wird. Auf der anderen Seite würden die sehr wesentlihen Verbesserungen des kirhlihen Besteuerungswesens, die die Entwürfe vorsehen, unterbleiben.

Meine Herren, Herr Graf Yorck glaubt eine erhebliche Gewissens- verlezung in der Art, wie die Besteuerung in Aussicht genommen ift, sehen zu müssen. Es ist {hon von seiten des Herrn Oberbürger- meisters Struckmann hervorgehoben worden, daß von einer Gewifsens- verleßung nit die Rede sein kann. Es ift allerdings richtig, daß das Geseß über den Austritt aus der evangelishen Kirhe hinaus noch eine Steuerpflicht vorsieht, die sich unter Umständen auf ¿wei bis höchstens drei Jahre erstrecken kann. Aber, meine Herren, i es fehlt bisher an einem tatsählichen Bedürfnis, in dieser Beziehung eine Aenderung eintreten zu lassen. Sollte wirklich einmal der Nachweis eines solhen Bedürfnisses geführt werden, fo würde aber niht der Weg, den der Antrag des Herrn Grafen Yorck vorsieht, zu

das uns beseelt, beweisen, indem wir zahlreich zu unseren Sizungen hier zusammenkommen, so habe ich den Glauben und die Ueberzeugung, daß die Freude an dieser Tätigkeit

lehnung des Antrags.

betreten, sondern einfa eine Abänderung des Gesezes über den Aus-