1904 / 284 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Dec 1904 18:00:01 GMT) scan diff

pflichtet, zu erklären, daß ich meinen Kindern sage: „wir fürhten weder Gott noch fonst irgend etwas in der Welt“. {Hört, hört !) Bemerkenswert sind auch die Erklärungen, die der kürzli verstorbene Schulrat Bertram in derselben Sißzung der Stadtverordneten im Auftrage des Magistrats und als dessen Vertreter abgegeben hat. Er äußerte sih folgendermaßen ih zitiere wörtlih aus dem amtlichen stenographishen Bericht : „Da müßte die Frage entstehen in der Sqchulverwaltung: ift es ret, daß dieselben Räume, welche erbaut sind, um die Gewissen der Jugend zu erziehen, welche die Bollwerke der Sittlichkeit für die näâhsten Generationen bilden und so bilden, daß die Jugend wird erzogen in dem, was die Gegenwart für heilig und reti hält, ist es recht, sage ih, daß diese Räume an ihrem Respekt da- durch verlieren, daß an demselben Tage, wo in dem Schulunterricht den Kindern dies mitgeteilt wird, dies den Kindern ein- geprägt wird, von dem Manne, der sh bekannt gemacht hat durch diese Versammlung in Berlin und weit über die Grenzen Berlins hinaus, das Gegenteil gelehrt wird? (Sehr gut!) Meine Herren, wir suchen das Vertrauen der Bürgerschaft zu unseren Schulen heilig zu halten. Aber noch mehr, wir nötigen die Kinder in diese Schulen hinein, und da müssen wir die äußerste Sorgfalt dafür anwenden, daß die Würde dieser Häuser, das An- sehen, welches sie genießen, mit dckzu hilft, das Gewissen der Kinder scharf und rein zu halten. (Sehr gut!) Meine Herren, mit Unrecht hat der Herr Vorredner gesagt, wir hätten einen folhen Schritt angeraten und hernach ausgeführt aus Nücksicht auf irgendwelche vorgeseßte Behörde, aus Rücksicht auf irgendwelhe Partei. Nein, meine Herren, wir haben den Schritt getan aus dem Gewissen heraus, daß wir Ihnen, dieser geehrten Versammlung, Rechenschaft von unserem Tun {huldig sind, daß wir Jhnen \{huldig sind, die Jugend unverdorben und wohlerzogen der Nachwelt zu überliefern. (Bravo!) Wir mußten uns sagen, diese Bollwerke, die wir mit Mühe und großen Kosten aufgerihtet haben, sind uns übertragen zur Be- wachung, und wir hätten an unserer Pflicht gefehlt, wenn wir nicht in dem Augenblick, wo es offenkundig war, daß deren Würde ver- leßt wäre, eingeshritten wären und gesagt hätten: bis hierher und nit weiter !“ Nun, meine Herren, der Gegensag zwischen der damaligen und der jeßigen Auffassung brauht von mir niht weiter betont zu werden ; er führt zu traurigen Shlußfolgerungen. Ich komme nun noch auf die Verhandlungen der staatlichen Schulaufsichtsbehörde mit dem Berliner Magistrat wegen Ein- \hränkung der Ueberlassung von Schulräumen, namentlih der Ueber- lassung von Turnräumen an Sokolvereine. Diese Verhandlungen reichen bis zum Jahre 1897 zurück. Bereits der verstorbene Ober- präsident von AFenbach hat im Jahre 1897 auf bei ihm eingegangene Beschwerde Veranlassung genommen, den damaligen Oberbürgermeister zur Aufgabe des hinsichtlich der Vergebung von Turnhallen und anderen Schulräumen eingenommenen Standpunktes zu bewegen. Es handelt ih also nit etwa um eine Erfindung des reaktionären, rück- ständigen Kultusministers, sondern es ist {hon in damaliger Zeit ge- schehen. Die Verhandlungen führten niht zum Ziele. Sie wurden im Jahre 1900 erneut aufgenommen, als es bekannt wurde, daß au für freireligiöse Zwecke die Aula einer Volksschule seitens des Ma- gistrats eingeräumt worden war. Der gegenwärtige Herr Ober- präsident hat wiederholt mit dem Herrn Oberbürgermeister ver- handelt und ihn zu bestimmen gesuht, doch wenigstens die Sokolvereine von der Benußung der Turnhallen auszuschließen. Auch ih habe diesbezüglih mit dem Herrn

diese Verhandlung lediglich als ein Dinergespräch hingestellt worden s ist; die Besprehung hat allerdings nicht an amtliher Stelle statt-

Beweis herleiten, denn die Entscheidung bezog ih auf spezielle Fâlle, ist hts ( scheidend. War es eine Notwendigkeit für die Schulaufsichtsbehörde, in dieser shroffen Weise einzusprehen: Jede Benußung der Sghul- räume bedarf der vorgängigen Genehmigung, und wenn es not- wendig war, war es klug ? politischen Parteistandpunkt aus ansehen, auch niht von dem Stand- pu aus, daß die freifinnige Partei die Interpellation eingebracht at.

eine renitente Behörde ist, welche dem Staate Schwierigkeiten machen will. Die Berliner Behörden haben gegen ihre Ansiht willig die Anweisungen befolgt und tun es noh heute. Der Magistrat hat seine Auffassung so dargestellt, daß man wohl sagen könnte, er habe unreÏt, aber nit, daß es ein tendenzióser Widerspruch sei. Seitdem die An- weisungen ergangen sind, hat der Magistrat keine neue Erlaubnis erteilt, Oberbürger- | es handelt sich für ihn nur darum, meister persönlich gesprochen. Es is unrichtig, wenn in der Presse | ohne weiteres zurückzuziehen. Die

werden.

handelt worden, wie im vorliegenden Fall. Jch werde es mit Freude

begrüßen, wenn eine derartige Entscheidung herbeigeführt wird (Zuruf

bei den Freisinnigen: Geben Sie uns doch Gelegenheit dazu!), denn

ih bin der festen Zuversicht, daß sie zu Gunsten des diesseitigen Stand-

punkts ausfallen wird. Fh will dabei betonen, daß ih mit der An-

erkennung für die beträhtlihen Opfer, welche die großen Stadt-

gemeinden für das Shulwesen fortgeseßt bringen, und ihre wertvollen

Leistungen auf diesem Gebiet nie zurückgehalten habe, und aus dieser Würdigung die Konsequenzen gezogen habe, diejenigen Konsequenzen, die sih mit den staatlihen und unterrichtlihen Interessen irgendwie vereinigen lassen. Ich kann noch weiter gehen und den Herren versichern, daß ich

in besonderen Fällen langjährige Streitigkeiten und Zweifel über die Organisation der Schulverwaltung in größeren Stadtgemeinden, zum Teil dur persönlihes Eingreifen, zu allseitiger Zufriedenheit ge- \{chlichtet habe. Jndes, ih glaube, in der Ansicht nicht fehl zu gehen, daß eine große Stadtgemeinde, insbesondere ein Gemeinwesen von fo hervorragender Bedeutung, wie Berlin, gerade deshalb auch befondere Pflichten in bezug auf die Wahrung ebenso wie der tommunalen, so auh der öffentlihen und staatlihen Interessen hat. (Sehr rihtig!) Da eröffnet nun ein Vergleih zwischen der Auffassung der städtishen Behörden aus dem Jahre 1888 bezw. 1889 und ihrem neuesten Verhalten einen Ausblick auf cine s{iefe Ebene, auf der ein weiteres Herabgleiten zu den \chlimmsten Folgen führen würde. Ih würde nah meiner gewissenhaften Ueberzeugung unverantwortlih handeln, wenn ich durch eine Politik des vollständigen Gehenlassens diefen Vorgängen untätig zushauen wollte. Ih hoffe, daß die weitaus übérwiegende Mehrheit des hohen Hauses mein in den Grenzen einer wohlerwogenen Schonung der städtishen Interessen (Lachen bei deú Freisinnigen) sich bewegendes, die staatlichen Interessen und nit in leßter Reihe die Interessen der nationalen Ehre (a, ah! bei den Freisinnigen) wahrendes Eingreifen als gerechtfertigt an- erkennen wird. (Bravo! rechts.)

i Bot Antrag des Abg. Fischbeck (freis. Volksp.) findet eine Besprehung der Jnterpellation statt.

Abg. Hobreht (nl.): Ih. möchte nur die allgemeine Frage erörtern und die rein [lokalen Interessen, soweit wie mögli, zurüd- treten lassen. Nach Meinen Gefühlen hat der Minister unrecht getan. Der Minister stellt an die Spiße den Nachweis seines formellen Nechts bezügli der Beaufsichtigung, ja direkten Verwaltung der Schulen einschließlih der Gebäude; er stüßt sih dabei in erster Linie auf die Regierungsinstruktion und die der älteren Zeit angehörigen Bestimmungen, welche in ihrer Fassung, deren Grundlagen sih mit der Zeit verändert haben, nur noch eine beschränkte Geltung haben können. Jn der Entscheidung des Oberverwaltungs- gerichts hat es sich um etwas ganz anderes gehandelt; aus dem einen Saß der Entscheidung kann man für diese Angelegenheit keinen

in denen das Gericht das Aufsichtsre{#t anerkannt hat.

) f rf Für mich die Frage des formalen Rehts in dieser Frage

nicht ent-

ch möchte diese Frage möglichst nit vom

Diejenigen irren, die glauben, daß die \tädtishe Shuldeputation

nicht die alten Erlaubniserteilungen Aulen dürfen zu keinem anderen als zu em erlaubten Zweck benußt werden, es wird streng darauf gehalten, nichts anderes vorkommt, es dürfen au keine Reden gehalten

Der Magistrat hat au jeden Schein vermeiden wollen, als

die Ausführungen gewissermaßen als ein belehrendes Kompendium an- gesehen werden können. Jh habe um so mehr Veranlassung, an diesen dur den höchsten Gerichtshof fixierten grundfäßlihen Gesichtspunkten festzuhalten, als ich darin eine wertvolle Unterstüßung einer Iang- jährigen Praxis der Unterrihtsverwaltung erblicke, einer Praxis, die sich bisher bewährt hat.

Wenn der Herr Vorredner gemeint hat, daß etwas absolut Neues in meiner Anordnung vom 17. November 1903 liegt, so irrt er. Ih habe vorhin hervorgehoben, daß gleichartige ministerielle Anordnungen {on aus den 50ger Jahren des vorigen Jahrhunderts vorliegen, die bei geeigneten Anlässen wiederholt worden find. Ich habe ferner hervorgehoben, daß vorbeugende Maßnahmen, also eine prophylaktishe Kontrolle, gar nicht zu ent- behren sind. Sie sind bet keiner Aufsichtsbehörde zu entbehren und in den neueren Verwaltungsgeseßen sogar geseblich fixiert. Alles das habe ich hervorgehoben, dabei bleibe ih stehen, und da kann mich niemand widerlegen.

So harmlos ist die Auffassung dér städtishen Behörden und die

Geltendmachung dieser Auffassung nit gewesen, wie der verehrte Herr Vorredner es betont. JIch will ganz absehen von den Angriffen, die in den Kreisen der städtischen Gemeindevertretung gegen die Unterrihtsverwaltung gerihtet sind. Es i z. B. behauptet worden, daß das Eigentum der politishen Gemeinde an den Schulgebäuden lediglich nah den Grundsäßen üker Prioat- eigentum zu beurteilen fei; ein grundlegender Irrtum, den ih wohl niht weiter zu berihtigen brauhe. Es ist aber au grundsäßlih jede Einmishung seitens der Unterrihts8verwaltung für diejenigen Fälle abgelehnt worden, wo eine Benußung von Shul- räumen außerhalb der Schulzeit stattfindet. Ich habe vorhin \{on hervorgehoben, zu welchen Unzuträglichkeiten es führen würde, wenn die Negierung in dieser Beziehung volle Willkür walten lassen wollte. I habe ferner betont, daß das der eigenen Auffassung zahlreicher Partei- genossen und hervorragender Politiker von der linken Seite des Hauses nit entspriht; man hat die Unterrichtsverwaltung geradezu dazu gedrängt, mit Aufsichtsmaßnahmen einzugreifen. Was den Berliner Fall anbetrifft, so kann von einem präâfekten- mäßigen Eingreifen gegenüber den städtishen Behörden keine Rede sein. Ich habe aus der Erklärung, die der Magistrat hiesiger Haupt- und Residenzstadt unter dem 20. September d. F. dem Provinzial- \{ulkollegium abgegeben hat, auf das Ersuchen, nunmehr von Ueber- laffung von Schulräumen in den von mir bezeichneten vier Fällen Abstand zu nehmen, nur eine direkte und nicht höflihe Weigerung entnehmen können. Es ift hier gesagt:

„Die in § 18 der Regierungsinstruktion vom 23. Oktober 1817 und dem § 1 des Schulaufsichtégesezes vom 11. März 1872 mit der Maßgabe des § 3 daselbst dem Staate vorbehaltene Ober- aufsiht und Verwaltung des gesamten Elementarshulwesens be- greift die im Eigentum der Gemeinde stehenden Gebäude nur in- fofern, als sie von der Aufsichtsbehörde als für den Schulbetrieb geeignet befunden und von der unterhaltungspflihtigen Gemeinde in diesem Zustand erhalten werden müssen, entzieht aber der Gemeinde nicht die aus dem Eigentum fließenden Verfügungsrechte, soweit fie den Schulbetrieb unberührt lassen.“

eine Auffaffung, die direkt im Widerspru mit den herrschenden Nechtsanshauungen steht. (Lebhafter Widerspruch bei den Freisinnigen.)

Nun kommt aber der Tenor der ganzen Auseinandersezung :

„Wir müssen es daher ablehnen unsererseits Vor- kehrungen zu treffen, daß die in Nede stehende Be- nußung, troßdem wir als Eigentümer dieselbe gestattet haben, vom 1. Oktober cr. ab unterbleibt.“

Meine Herren, das Ersuchen des Provinzialschulkollegiums ist

der da entstanden wäre; oder sollte ih vielleiht Schußleute | vor die einzelnen Türen stellen lassen? (Lebhafte Nufe links: jawohl !) Das wäre der Weg des ; unmittelbaren Zwanges gewesen. Ih habe den unauffälligsten und höflichsten Weg gewählt, der gewählt werden konnte. (Abg. Rosenow: Um die untergeordneten Beamten gegen ihre Behörden aufzuheben !) _— Jch bedauere sehr, meine Herren, daß ich mich in dieser Weise nicht mit den Herrén unterhalten kann; das entspriht nicht meinen Gewohnheiten. (Sehr richtig! rets.) :

Meine Herren, ich kann nur damit \{ließen, daß der verehrte Herr Vorredner sich in zwei Fällen in bedauerliher Weise in einem sahlihen Irrtum und in einem Falle in einem offenbaren Nechts- irrtum befunden hat. Es handelt sich um feine neuen Erfindungen von meiner Seite, sondern nur um eine {arf pointierte Hervorhebung eines Rechts, und die scharfe Betonung war hervorgerufen dur das Verhalten der Berliner städtischen Behörden. Hâtte ih die Maßregel allein gegen Berlin angewandt, so wäre der größte Lärm erfolgt, und man hâtte gesagt: der Unterrichtsminister will gegen Berlin besondere Mafßo regeln ergreifen. Ih habe demzufolge den Weg gewählt, eine allgemeine Anweisung behufs Klarstellung eines längst anerkannten und dur die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts und s onstige Ministerial- erlasse feststehenden Aufsichtsrehts der Regierung in ciner allgemeinen Form sämtlichen nahgeordneten Behörden mitzuteilen, und auf dieser Grundlage ist erst ein Vorgehen gegen Berlin erfolgt. Damit war dem Vorwurf vorgebeugt, daß Berlin gegenüber ein besonders scharfer Weg eingeschlagen sei. Ja, meine Herren, wenn \sich wirklich das Verhalten der Berliner Behörden \o entgegenkommend gestaltet hätte, wie es der Herr Vorredner als in früheren Zeiten vorgekommen dar- legte, so läge die Sache ganz anders; aber sieben Jahre hindur waren in \{onender, vertrauliher Weise Verhandlungen gepflogen worden (hört, hört! rechts); s{chon im Jahre 1897 hatte der Ober- präsident von Achenbah, dem Sie wirkli nicht rofe und bureau- fratishe Allüren nahsagen können, dringend Veranlassung genommen, in einem sehr höflihen, sehr eingehend gehaltenen Schreiben an den Oberbürgermeister Zelle auf die Unerträglichkeit dieses Zustandes auf- merksam zu machen. Unsere Geduld hat tatsählih lange genug ge- dauert. (Bravo! rechts. Zischen links.)

; aske (fons.): Die Freisinnigen hätten auch ohne den E F der D aria Aktion Aufklärung von dem Staatsministerium erhalten können; man muß wohl C ag r) daß nicht nur ihre Wißbegierde die U ou Vexaen L : Herr Funck hat selbs erklärt, daß er nicht Jurist sei, aber gerade diese Frage ist vom Standpunkt des Rechts zu entscheiden, E fe auß vom politischen r L a PEA N E He neist hätte sich in diejer Frage 1 : i Leit bt E. Daß Herr Funck in ruhigem S La \prochen hat, kann ih nit anerkennen, denn er sprach z. B. anu einem Ufas, von einem Unteroff eon e E le Tite ter ei enn es sh um hohe staatlihe Interejsen Handle, halle T Minifter des A sich dieser Sache annehmen müssen. E E i Neuigkeit; denn jeder Minister ist berufen, die allgemeinen f O i v Fnteressen wahrzunehmen. Der Minister ist von dem Schulreglemen von 1773 ausgegangen; das vater (e mt ee A g f inken erregt. as preußische L / gt auf Ph: Die Schule ist cine Veranstaltung des E Nach zwei Erlassen untersteht das Schulvermögen der Aus des Staates, und zu dem Schulvermögen gehören auch 4 Schulgebäude. Auch die historische Entwickelung zeigt, das ie Schulgebäude ebenfalls der Aufsicht des Staates Een, Zu dieser Ansicht kommt man auch aus höheren Gelees rg Erst durch das Eingreifen des Staates sind wir zu einem Mo, ritt auf dem Gebiete tes Schulwesens gekommen, und E iegt die Berechtigung der La Ri Me: Ee tatt Bs erwaltung dur eseß gege vorden, u1 l T diese Selbsiverwaltung A R E E \ iellen und wirtschaftlihzm , unt l Ciaevón teilen diesen Standpunkt und haben deshalt in der

i äre, diese Dinge ; der Minister der Ansicht gewesen wäre, di SUE i dulden, fo konnte er dur den Herrn E JInnern und durch den Oberpräsidenten E o ltenasftreiter: 1 äre für die Stadt der Xe streityer- Mee ffen AeE Und wir weren Le Den T e A i teil einen weiteren Widerstan i bâtten Wo es keinen Kläger geben kann, A f L es Richter, wir können niht gegen die Schritte des h n s gera vorgehen. Ganz abgesehen davon nun, N die L a his, behörde zu ihrem Vorgehen L E Bi de Eg mng ber 1903 für vollständ mmu de! O S tadeWa ung unvereinbar. Die E E lu der Minister T dereynigs, E O lche Live p hon E schriften zu machen, /und zweitens: E ane ae bes Bestimmungen erlassen. Aber wenn 1 Eri O vie Genebmigung O ent ma Verpa 1E ja i runde gar nicht mehr }eLbit. big ot: 0 verwaltung unfer „Bie Wormuna s Des n “iy” Dasbereen gierung in ihrer Weisheit alle u O A E : gegen ein ftaatlihes Ein haus hat sich auch im vorigen Jahr A 1 (Son 1094 fat ifen in die Selbstverwaltung ausgesprochen, und, [N r cbloermeister Bender im Herrenhause in diesem Une 1 erflärt. Wenn Herr Pallaske u e Aitite Siavitveran E versammlung säße, würde er die Sache ï e Sd e es gewisse Zweige Gesichtspunkte ansehen. Wenn uns în den, n ge D der Verwaltung überlassen sind, fo Ten E ie ur O M i i e gen\aß unserem eigenen Wissen und Gewissen, und desha A ag truiert werden, daß wir sie nicht na / ( Sant E pi litSea G A Roe c wir wegen unserer Þo Ge L u t anderem Maße gemessen werden als andere Kommunen. Es ist auch von nationalen L ag bos Ferner M L D oa die Regierung aber den Va ur ersucht, die Trubnis für die Sokolvereine M geen E e Der Magistrat kann niht nah den po p ten de f ie et . Es sind alles Berliner fragen, die eine solche Erlaubnis naGsuGen U eiue ürger, welche die Steuern für Berlin zahlen. Ver Magiitrat kan! Ried adt A pi nicht O E “ry e ; er kann alle Berliner DUrger „gleich behandeln. Se d ier der Sozialdemokratie, aber ih bestreite, daß es L zweckmäßige Bekämpfung der / Sozialdemokratie ist, ert demokraten diejenigen Vergünstigungen in bezug auf die städtische Anstalten zu versagen, deren fich e Maren Dorger ite pu iti \ i rlin n ï politishen Versammlungen hat die Sta e A e ei id Räume zur Verfügung gestellt. Im Namen mein der Hérren ¿ren, daß wir in dieser Hinsicht mit dem Vorgehen der He M und iert nit einverstanden sind, sondern die Rechte N Gemeinden achten. Der Minister hat sich darauf berufen, wh seit Jahren mit dem Oberbürgermeister korrespondiert sei, o e daß etwas gesehen sei. Diese Korrespondenzen kenne ih nicht, a sie vertraulich gewesen find, aber der Oberbürgermeister hat niht verfehlt, auf die Briefe des Kultusministers_ zu ito worten. Der Oberbürgermeister hält sich zur Bekanntgabe dieser Korrespondenz ohne Genehmigung des Ministers de: Md berehtigat, da sie vertraulich gewesen ist. Vor einigen Ei handelte es sich darum, I Ua tein E â zulaffen. Die Schulbeputation |aH ein 2 fnis, dbér vie Mifsichtsbehörde verfügte anders, und in der betreffenden e fügung heißt es, daß ein Herrenhauêsmitglied fich sehr für die A e interessiere. Es ist den D ogar S et g Antrag zu erneuern mit dem Bemer en, daß, venn M M Cann ie Gewährung ausspreche, von der Aufsichtsbehörde dem nichts en ae A O Dun N R a p nicht von neuem an ie S utation gewendet; ih wetß nil, ide mit L Ca ieiitte, wo der Einfluß des Herrn von Koscieski nicht mehr so bedeutend war. Wenn es dem Staate nicht schadet, daß die Kinder polnischen Spracuntee E rets f aud nige JAen, sie polnisch turnen. enn polnische Agitation den - L A en wären, hätte uns sicherlih die Polizei e Mitteilung gemacht. Kein anderer als ein Mann, der viel mehr red steht als wir, nämlih der Abg. Hobrecht, der fogar Minister gewesen ist, hat als Bürgermeister zu allererst im Jahre 1874 der E religiösen Gemeinde Schulräume zur Verfügung gestellt. Jn mehr als 50 Fällen werden jährlih evangelishen Synoden und Ringen? gemeinden, katholischen und jüdischen Gemeinden Sen Me L y | halturg von Gotteédiensten eingerämt. Icch stehe der fretreligiölen | Richtung vollkommen fern. Meine religiösen Ansichten sind

ob das gerade mit der |

ie Unterrichtsverwaltung nur repressiv oder auch präventiv ein- L n Die Gemeinden sollen verfügen, aber sih vorher oes gewifsern, ob nihts im Wege steht. Das Wesen der Schulaufsicht leg darin, daß die Unterrichtsbehörden dafür jorgen, daß in der Volks- \hule der Zwek der Erziehung der Kinder in geeigneter Wene ge: fördert und alles verhütet wird, was dem widerspriŸt. g R E Empfindungen müssen dur die Zulassung der Sokols» uyd ähn ber Veranstaltungen in den Gemütern der Lehrer und der Kinder g t werden. Bitte, kommen Sie nur nah der Provinz Posen s Ver setzen Sie sih in die Situation, daß man Abends in die Sten É ofols hineinläßt. Die Unterrichtsverwaltung ist berufen, die Sn aufsiht hohzuhalten gegen jedermann, und auch der Stadt : N egenüber muß sie daran festhalten, daß sie an den Saß gebun ist: die Schule ist eine Veranstaltung des Staats.

Darauf vertagt sih das Haus. Persönlih bemerkt

; ck, daß er sich bemüht habe, in ruhigem und sachlichem Se A U M la er {hon von dem Minister keinen Unterricht im guten Tone annehme, fo müsse er sih das von dem Abg. Pallaske entschieden verbitten.

Schluß 5 Uhr. Nächste Sißzung Freitag, 2 Uhr. (Fort-

seßung der Besprehung der Interpellation Cassel.)

Parlamentarische Nachrichten.

E E 2 Ei Aas H Dem Reichstage ijt erne neue Denkschrift über

E NeID dem Fahre Loo erlassenen Anleihegeseße zugegangen, der die folgenden Mitteilungen entnommen sind.

Sei ung der Denkschrift vom 27. Oktober 1903, welche M bis Eude September 1903 e A E A jeni d edahten Ge]eße gelet|lele 18gaben, enten A O A radiabres 1902 und endgültig verrechnet Dei umfaßte, ist der Reichskanzler ermächtigt worden, zur A streitung einmaliger außerordentlicher Ausgaben folgende Summen 1 Wege des Kredits flüssig zu mahen: N 1) durch das Gefe, betreffend die Feststellung Les A tas zum Reichshaushaltsetat für Ds Unge LE M Gn 25. Januar 1904 (Reich8geseßbl. S. 29). 1 496 000,00 M ; dur das Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaus- balts8etat für das Rechnungsjahr 1903, vom 25. März 1904 (Reichsgeseßbl. S. 151) dur das Gesetz, betreffend dîe Feststellung des Neichshaushaltsetats für das Nech- nung8jahr E n 20. Mai 1904 Reich8geseßbl. S. 14 E A Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushaltsetat für das Rechnungsjahr 1904, vom 26. Juni 1904 (Reichsgeseßbl. S. 399). C Diese Ankeihekredite von zusammen . . - unter Sinzurecnung der nah der vorjährigen Denkschrift noch verbliebenen Neste von SSTIEA E ad haben ih durch die weiter unten gedahten Ab- schreibungen um den Betrag von. : 2 au

2)

3 092 000,00 , ; 452:060 221.00 „5

3 000 000,00 , 159 653 221,00

6 787 946,36 , | TOG 111 107,36 46 26 254 040,59 T0157 126,77 A

ermäßigt. Der Reichskanzler bat demnächst auf Grund des 2 E Reichs\huldenordnung vom 19. Front 1900 Meideelet e D | bestimmt, daß für die dur die Geseye vom 20. Mai 190. L Su 1904 bewilligten Kredite, soweit sie nah den vorgedachten Absedreibungen noch flüssig zu machen waren, g 9 Nennbetrage von 100 000 000 46 zu 37 v. H. für das Jahr in ha É { jährlichen Terminen verzinslich dea ec t ats ; e. P Serie II1I von 1904 mit einer Umlaufs P s TOOA is 1. Oktober 1908, în Stücken zu 1000, 2000, : o 20 600 und 50000 M mit der Maßgabe, daß dem

gefunden, aber über ihren ernsthaften und amtlichen Charakter hat nie ein Zweifel bestehen können. Jch habe, wenn auch in vertrauliher Form, dem Œrrn Oberbürgermeister \{chließlich reihliches Material zur Be- urteilung der Sokolvereine und ihrer Bestrebungen zur Verfügung stellen lassen. Alle Verhandlungen erwiesen sich als vergeblich, sodaß nichts anderes übrig blieb, als im Wege der Aufsicht eine allgemeine Anordnung zu treffen, wie sie in meinem Zirkularerlaß vom 17. November v. J. erfolgt ist.

Aber auch bevor dieser Erlaß von dem hiesigen Provinzials{ul- kollegium auf die Stadt Berlin unter weitgehender Berüksichtigung der Berliner Verhältnisse zur Anwendung gebracht wurde, hat das Provinzials{ulkollegiuum nochmals versucht, in eingebender mündliher Verhandlung mit Kommissaren des Magistrats und der städtishen Schuldeputation \ich zu verständigen und vor dem Erlaß einer Verfügung wenigstens die besonderen Wünsche der städtishen Verwaltung zu erfahren. Alle Verhandlungen scheiterten an dem prinzipiellen Standpunkt der städtischen Vertreter, daß die Sculaufsihtsbehörde dem Magistrat in der Verwendung der Schulräume während der unterrihtsfreien Zeit nichts dreinzureden habe.

Meine Herren, diese langwierigen Versuche beweisen do, daß weder in der Ministerialinstanz noch in der Instanz des Provinzial- \hulkollegiums die behauptete rüdsichtslose oder wenig rücksichtsvolle Art des Vorgehens stattgefunden hat. Jm Gegenteil, die Herren können aus diesen Mitteilungen entnehmen, daß seit nicht weniger als

7 Jahren Verhandlungen geführt worden find, um den Magistrat zu einer anderen Auffassung zu bestimmen.

Meine Herren, ih komme nunmehr zum Schlüß und bedauere, daß ih Sie so lange in Anspruch genommen habe. Es handelte fich aber um grundsäßlihe, außerordentlich wihtige Fragen und Vorwürfe, die ih unmöglich unerwidert lassen konnte, ferner auch um zahlreiche Irrtümer, die in bezug auf die Geseßesnormen, die hier zur An- wendung gelangen, wie auch in bezug auf den Sahverhalt in die

fi Dem Herrn Abg. Funk möchte ih noch

also von dem Magistrat direkt abgelehnt worden, und auf die Ein- wirkung des Magistrats hin hat denn auch die Schuldeputation jede Mitwirkung versagt und eine Anweisung des Provinzialshulkollegiums ignoriert, obwohl ihr dur diese auf Grund des Erlasses vom 17. No- vember v. J. die allerweitgehendste Verfügung hinsihtlich der Ueber- laffung der Shulräume eingeräumt werden follte. Es ist dadurch

die OPOLae Absicht des Provinzialshulkollegiums vereitelt worden.

Vebrigens freue ih mich, daß die neuesten Stadien der Entwicke- lung dieser Angelegenheit wenigstens in dieser Beziehung eine Ver- ständigung anzubahnen seinen.

In dem Schreiben vom 20. September hatte also der Magistrat grundsäßlich eine Verständigung abgelehnt. Ih gebe zu, daß in diesem Schreiben wenigstens der Versuch gemaHt ist, die Ablehnung zu begründen, wenn es au in einer Form geschehen ist, die einer vor- gefeßten Behörde gegenüber niht gerade sehr freundlich genannt werden kann ; ganz anders aber hat der Ton in der Stadtverordneten- versammlung gelautet. :

tun muß ih aber noch auf weitere Irrtümer des Herrn Vor- redners eingehen. Er meinte, daß sowohl der Gesamtheit der Frei- religiösen Gemeinde gegenüber als auch der Gesamtheit des sozial- demokratishen Turnvereins Fichte gegenüber die Maßregel der Sperrung von Schulräumen seitens des Provinzialshulkollegiums in meinem Auf- trage getroffen worden sei. Meine Herren, das ift nicht richtig; es ist ein Irrtum, der leider vielfa verbreitet gewesen is. Nur die Schüler- abteilungen des Arbeiterturnvereins „Fichte“, der für diese einen voll- ständig lehrplanmäßigen Schulturnunterricht eingerihtet hat, um auf die Jugend einen möglichst weitgehenden Einfluß zu üben, sind von der Benußung ausgeschlossen worden, desgleichen ist die Sperre auch nur hinfichtlih der für die Jugendlichen bestimmten Vorträge der Frei- religiösen Gemeinde verhängt worden. Das sind also gerade die Maßregeln, von denen der Herr Vorredner meinte, daß der Magistrat, wenn ihm in dieser Beziehung eine Zumutung gestellt worden wäre, ohne weiteres den Anordnungen der Auf- sihtsbehörde nahgegeben haben würde. Insofern liegt also ein fundamentaler Irrtum des Herrn Vorredners vor. In beiden Fällen handelt es sich um Jugendliche; es handelt {ch um eine Art Ergänzung des lehrplanmäßigen Turnunterrihts, und, Gott fei es geklagt, des Neligionsunterrichts.

Nun hat der Herr Abgeordnete sich auch darüber aufgehalten, daß die Schulrektoren gewissermaßen gegen die vorgeseßte Behörde- den Magistrat und die Schuldeputation, ausgespielt worden sind. Meine Herren, konnte ein \{onenderer Weg, um eine notwendige Maßregel zur Durchführung zu bringen, gewählt werden als dieser ? (Unruhe links.) Sollten vielleiht die Mitglieder eines Kollegiumé, welches sih renitent verhielt, in Strafe genommen werden ? (Lebhafte o ausgiebiger Weise, daß Rufe links: Natürlich!) Meine Herren, ih möchte den Lärm sehen,

ob er sich der staatlichen Aufsicht entziehen wolle, er erkennt die Auf- siht vollkommen an. Es wird nicht bestritten, daß das Aufsichtsreht des Ministers sehr weit geht. Das Vorgehen gegen die freireligiöse Gemeinde {eint mir viellciht in dem verierenden Standpunkt der Regierung zur Frage der Dissidenten zu beruhen. Die Anordnung, daß die Kinder der Dissidenten den Religionsunterriht der Schule zu besuchen haben, hat sich der Magistrat willig gefügt; er hat nur darauf aufmerksam gemacht, welche Konsequenzen das haben kann. Zum ersten Male ift hier füc die freireligiöse Gemeinde ein Unter- schied zwischen den Vorträgen für die Jugendlichen und denen für die Allgemeinheit gemaht worden. Das ist früher nie der Fall gewesen. Erft in der Anweisung an die Rektoren vom 4. Oktober 1904 wurde die Swließung der Aulen für die Jugendlichen angeordnet. Diese Unter- scheidung war sogar von den städtishen Behörden übersehen worden, sodaß sie erft besonders darauf aufmerksam gemacht werden mußten. Bedauernswert is der Einfluß auf die Frage der Selbstverwaltung. Das ist das Bedauerliche, daß durch das Zuweitgehende dieser Ver- ordnung Schaden angerichtet wird. Jh erkenne vollkommen an, daß der Kultusminister ein weitgehendes Aufsichtsreht über den Unterricht

haben muß; meine Freunde sind dafür immer eingetreten. Aber

\{ließlich find die Erfolge der Selbstverwaltung nur der tapferen und hingebenden Mitarbeit der Organe der Selbstverwaltung und der in ihnen mitarbeitenden Bürger zu verdanken.

Minister der geistlihen, Unterrichts- angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Den Schlußsaß des geehrten Herrn Vorrednèrs untershreibe ich durhaus (Rufe links: Na also!); ih glaube, ihn auch vorhin genügend hervorgehoben zu haben. Ih habe den ver- dienstvollen Leistungen der großen städtishen Gemeinwesen auf dem Gebiete des Schulwesens, namentlich au hinsihtlich der Herstellung chöner Gebäude usw. die vollste Anerkennung zweimal in meinen Auseinanderseßungen zuteil werden lassen. (Rufe links: Das find Worte!) Eine ganz andere Frage, meine Herren, ist die, ob ich gegens über dieser rückhaltlosen Anerkennung wichtige staatliche, unterrichtliche und pâädagogische Juteressen außer aht lassen darf; und dagegen wehre ih mich auf das Entschiedenste.

Meine Herren, sonst trennt mich leider von dem Herrn Vor- redner in der Auffassung eine weite Kluft. Ich kann mir diefe Auf-

fassung nur dadur erklären, daß er doch über die tatsähliten Ver-

hältnisse niht ausreihend unterrichtet ist. (Ohbo! links.) Gewiß;

es sind auf seiner Seite wiederholt Irrtümer vorgekommen, wie ih

sofort nahweisen werde. (Unruhe links.) Jh wäre dankbar, wenn

die Herren mich rubig ausreden ließen.

Was zunächst die Entscheidung des Oberverwaltungsgerihts an-

betrifft, 0 it es Ua daß in den beiden, von dem

Herrn Vorrevner erwähnten Fällen die Entscheidungen des Ober- | verwaltungsgerihts die Schulunterhaltungspfliht betreffen. Die | staatlihe Schulaufsiht ist dabei aber in ausgiebigstec Weise | mit zur Berücksichtigung gezogen als unterstüßéendes Moment für die | Entscheidung, für den Tenor, und zwar in \

Reichskanzler das Recht vorbehalten bleibt, diese L rem | dem Fälligkeitstermine mit einer Frist von onaten, zu vor dem Fälligkeitstermine mit L L

‘tot ? April, frühestens zum 1. Oktober 1906 zur C

, Oktober oder 1. April, \r ens er 6 ftana gegen Barzahlung gen e e L MALeaT unab

ifungen v })0 000 C00 6 iti voi Ne C )

Schaßanweisungen von 100 000 C00 on teichsbank S Ohre Mermittelung von der Königlichen Sechandlung, sow N OE denjenigen Bankfirr die bei der Uebernahme der dretprozentigen Reichsanleihe von 1903 beteiligt oder unterbeteiligt waren, b BAL von 99,50 9/6 und gegen Zablung der Hälste des Gt ynoren Tg e übernommen worden. Die Einzahlung des Kausprei)es erfo gte in y Zeit vom 1. bis 31. Oktober 1904 gegen entsprehende Vergütung der a E E 00 5 e de Stückzinsen. : A

Ferner sind auf Bestimmung des Reichskanzle18 Rente

Schaßanweisungen mit kurzen Fälligkeitsterminen pi MIO ae

Anleiheermächtigung im § 2 des Etatsgeseßes für 1904 zur 8-

s i igióse i hne Unterschied tgegengeseßtzt, aber wenn wir religiösen Gemeinden ohne Untersc Ò Ee die Schulen “a Berin gung Ine Se E i om Staate anerkannten oder vom geduldete A ian geshehen. Wir können auh_ nit danach tagen, ob etwa in diesen Vereinigungen vorwiegend Sozialdemokraten e Wir können nicht zugeben, daß unfserseits trgend ein Verstoß in die er Frage begangen i. Wir sind die leyten, V un A gr gi izen wollen, aber wir haben uns darüber be|(wert, daf is vdleng an die Rektoren über die Köpfe des Magistrats und es Squldeputation hinweg erfolgt ist. Herr Pallaske irrt darin, daß Ie Rektoren lediglich Untergebene des Provinzialschulkollegiums E Der Minister hätte eine Straffestseßung gegen N Magistra erlassen kônnen, dann wäre die Möglichkeit gegeben, den Nehtsweg zu beshreiten. Herr Pallaske warf A S E, N r hen er S e der Intelligenz in den Stadtverwatltungen ge]proch m S tatégesege 1 zur Aus bat, Und bgt eineJits auf le ehe D Desen nbe has | fertigung gelan r der ne Veto ber Mciceauei i | e : ehenden Verstärkung ordentlichen Betriebömittel der Rechshaup" Provinzialihulkollegium, und es vird doch noch erlaubt sein, eincn | F Verfüg1 hende Kredit von 275 000 000 Æ sih vor de inzialf : g M s ; Verfügung \lehende j ) i | Provinzialshulkollegium, und es wir ¿ E kasse zur Verfü AN Segen ee nid ViRIUUIR ber Iuge e e aus und dem Provinzia Ï der 34 0/0 Schaßanweisungen z i e L O it beer, der Selbstverwaltung Spiel- Hohe ber tatsäckli in Anspruch genommenen Beträge, wohl aber be- u ; : | / i d

M f | ß ei i it ei usreihen Nef an Deckungs- raum zu gewähren, felbst auf die , Gefahr hin, da O züglih der Notwendigkeit etner ausreihenden Reserve an D g Fehler gemacht wird. Denn dur dieses Vorgehen wird nur Er-

; Nufrebterb er Zahlungsfähigkeit der Reichshaupt- E E mitteln zur Aufrechterhaltung der Zal! aan r Sn bitterung erzeugt, die auf die aue, T bat Ih ertei fasse als unzureihend herausgestellt hatte. Von den unverzinslih , was der Staat für die Schule gelei me! 2 e Amtsvorgänger des Herrn en e iet B E D Aber die Kommunen haben mit gro en Geldmitteln 1 ) “Les ; ; itunaen besoldeten Ehrenamt dabei mitgeholfen und manches i j i entgegen läuft, und die | leistungen im un j inde bezahlen sollen und niemals eiwas versagen E i erehtigt, der Gemeinde die Scul- | selbst geschaffen. Wenn die Gemeinden aber nur bezah Schulau ,

[t tziehen.“ Nach | thr Einfluß immer mehr beschränkt wird, so wird das nicht zum Heile vermögensverwaltung zu entziehen.

der Städteordnung von | des Staatswesens sein. E i 1853 ist der Gemeinde ausdrücklih hie Verwaltung der Ee E Défnislerialdirektor D. Schwarß kopff: Der Minister hat nicht

j i l i . - Das Elgen- f j Semei bäuden be- lun an pen Sehugebiuden « gebört mueifellos bon Geme iden, | entfernt d S Nl ofe ) S will nux ven, pringenten Prt ichtig is ß die i iht berechtigt it, [chrankenlos | weten : ; ankommt: dat die Aufsichtsbehörde das Recht, MURtA E die, van L Se un Sie hat die Gebäude | berühren, auf den es ankommt: h U iht8zeit zu verfügen ? über dieses Eigentum zu verfügen. 6 Sn und darf | über die Schulgebäude au außerhalb der O i ea inna für die Benußung den Seis e tiièbea i Daraus folgt | Von der Auffassung des Abg. Hobrecht, daß die Unterrichte l ¿ a j j die Dissidentenkinder handele,

fie dén Sculipeltea O i soweit die | so vorgegangen jet, weil es sich um ifi E arde an Necht, über die Gebäude zu versügen, |owe f vin. Es kommt uns leviglih auf die Frage an,

Sh ultaene es gestatten Haben die Gemeinden das Eigentum, so aur gee, fene Mite sein außerhalb der Shulzeit mitzureden hat.

j i das Recht, die Gebäude zu anderen Zwecken zu fog S i s von der Stadtverwaltung bestritten, ist aber von verwenden, soweit dadur bie Sivedé der Sie midt Lammert R K Fragwtite für alle Schulstellen im Lande. Wir mußten

| izt sich dahin zu: Unterliegt das Recht der iten Berlins geübt wurde, zurückweisen, das S veit Aber bie S ulen zu verfügen, der Aufsichtsbehörde und | aiet Angri Abt Das Necht ist auf seiten der Schulaufsichts-

; auna? De nur eingreifen, wo eine | war ; - r baweifeln, Das allgemeine E Iatefügung ie Vie Sbilriigis ais Die Ge- | behörde, das kann kein Unbefangener vezw f 5 und

i i Z 8 Staats i 3 Ret auf Grund der Selbstverwaltung | Landrecht statuiert die voli e als S e mate s: und derienigen Bestimmungen, E edie bad, mie N Lit in | d ebt Autdrüdlih hervor, daß die in jeder Provinz e pie ie Schul roe Qa Ur E E n) S E i ültige Entschließung haben, also nicht die verwaltung regeln. Die Schulaufsichtébeörde s Recht, darauf zu | Schulbehörden die endgültige Gnlschtl! e Selbiberwvaltung den inneren Angelegenheiten, fie L lgebäude vorhande v | Kommunen. Bei der steigenden Entwickelung der Selbstverwc i [gebäude vorhanden find und or boch sämtliche Geseze bei der Schule Halt alten, daß geeignete und qute Bi l auf dem Lande der | im 19. Jahrhundert haben do | T E, E Orcan neben niht sheunenmäßige, wie das wohl manchma j Bi Verfügung von | gemacht. Die Schulbehörden bestehen G standig f ori rie P Fall sein mag. Wenn der Minister ns ug Aufsicht “Aber die | den Kommunalbehörden und haben e gene Zwang E E 1763 stügt, in der dem Minister auch die d roi handeln, daß | der kommunalen Gewalt. Auch die Stà E e ilt der Sab Gebäude zugestanden werde, so kann es sih nur En e DaE er acltenden SHuleecht nicht gerüttelt. od eu e gi der Saß die Gebäude gut unterhalten sind, nicht Breu = ck offenbar miß- | des Landrechts, daß die Schule eine staatliche t besch inki, denn sie dienen. Der Herr Minister hai meinen Os Fun bar n | Mobíe der Gemeinden werden bon uns gar nit beschränkt, de ie L Ra ngen, daß der Minister echte 1 n we bid a L Le Ge; verstanden; denn err Ga i pt a ‘Sbultn interessieren dürfe. | sollen felbst über die Siuleäume 2B ipißt R also in Wi, G pa Bert fh k den Sompeten1kreis innerhalb des Rahmens der nehmigung erteilen lafsen. l )

sti fi f die ige oche gegen den Antrag gestimmt, der sih auf

S halte Rd enter, 64 des E i n zog. Aber eines kann sich der Slaaï n n o L L e Oberaufsicht über die Selbstverwaltung. Vie Lehrer E i daher sind auh die Rektoren Staatsdiener. Vebhc Leue dirse u Ls alle Se Gules u „gehorMen, an e die Anweisung von threr vorua ey en Behör i ¿ e D ihtsbehörde war in diejem Falle verpflichtet, einzugreifen, ee umstürzlerische Bestrebungen den Anspruch C Räume zu benuten, in dene die Jugend zu Gottesfurht und

iebe c erden soll. 5 L y E Cuifel (fr. Volksp.): Der Abg. Hobrecht hat in e Liebe für Berlin die Interessen aller Städte jo wahrgenommen, Rg ih mich nach dieser Nede kürzer fassen kann. Daß die Schulausfsi besteht, haben wir in keiner A E L i M ber ie „N [he Allgemeine Zeitung“ es 10 (t, : Mazisteat, L oerküracrineiter oder ich in der Mea, versammlung die Rechte der Schulaufsichtsbehörde 0 f er Staatsbehörden im allgemeinen bestritten. Die Neg erung8- instruktion hat aber fein neues materielles Necht e \haffen, wona die Schulauffichtêbehörden jede Schule zu ear en hätten. Das Verwaltungsrecht der Stadt ist auch E r verwaltungsgeriht niht in Zweifel gezogen worden. Ih ah C | Minister keinen Vorwurf daraus, daß er die betreffende C H y 18 | des Oberverwaltungsgerihts nur zu einem Teile verlesen hat, a e ; dieser Entscheidung heißt eine andere Stelle: „Die Regierung dar

: t f F 90 : 98, Sey- Schatzanw zen hat die Reichsbank 5 000 000 6 am 28. & C T und 7'000 000 «6 am 29. September 1904 zu einem Diskont von 4 9% übernommen, die am 1. Dezember 1904 wieder zur Einlösung gelangen. A z Bei den Schuldvershreibungen der 35 und der prote bai NReichsanleihe haben Veränderungen seit der leßten Denkschrift ni stattgefunden. i 2E

Dei Gesamtbetrag der Anleihekredite belief H nes Ner Pee chrift vom 27. Qfktober 1903 auf . 2 é V I@ Raa treten die oben gcdachien Anleihe- bewilligungen von S

und Medizinal-

159 653 221,00 , zusammen « . 3 060 088 135,21

Diese Summe ermäßigt sich um die Er- sparnifse, welhe im Rechnungsjahr 1903 bei den aus Anleihemitteln zu deckenden Ausgaben gemacht sind, sowie um die den Etat überschreitenden Einnahmen, soweit solche ae Anleihekredite in 2 nmen, das fin in Anrehnung komn Do 1b M, ferner um den Betrag von 22 TAD OOZ 49 welcher zur weiteren Tilgung der dur den Etat für 1903 bewilligten Zuschußanleihe aus dem Mehrertrage der Ueberweisungssteuern gemäß L 1 des Geseßes vom 28. März En daé d

esegblatt S. 109) von den P lbihetrediten in der Rech- nung für 1904 abgeseßt ift.

Nah Abzug dieser. .. - : beiffer bie Anleihekredite sh zur Zeit auf . a E

Erscheinung getreten sind. besonders entgegenhalten, daß, wenn er behauptet, daß der Staat eigentlih die Kosten der Squlunterhallung zu tragen habe, der klare Wortlaut des Artikels 25 der Verfassung dem entgegensteht, wonach die Unterhaltung der Schulen eine Last der örtlihen Gemeinde ist (sehr rihtig!), und der Staat ‘nur subsidiär für den Fall des Unver- mögens einzutreten hat.

Nun, meine Herren, der Berliner Magistrat hat Zeitungsnah- rihten zufolge erklärt, daß er von weiteren Beschwerden absehen und bei geeignetem Anlaß seine Rechte, sei es im gerichtlichen oder ver- waltung8gerihtliben Verfahren weiter verfolgen werde. Dem kann ih mit Ruhe entgegensehen; denn selten ist wohl ein klares Nechts- verhältnis in ein so unzutreffendes Licht gestellt und so einseitig be- |

26 254 040,59

. 3033 834 094,62 M