1904 / 287 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Dec 1904 18:00:01 GMT) scan diff

einem Nußungéwert von 28720 Æ mit 1128 4A Gebäudesteuer veranlagt. Der Versteigerungsvermerk ist am 9. November 1904 in das Grundbuch ein- getragen. Berlin, den 26. November 1904. Königliches Amtsgericht T1. Abteilung 87.

[65801] Aufgebot.

Auf Antrag des Rentners Hugo Sanudkuhl in St. Johann a. d. S. wird das Aufgebotsve: fahren zum Zweke der Kraftloserklärung der auf den Namen des Antragstellers lautenden Aktie Nr. 336 vom 1. Oktober 1890 der Laugenthbalglashütte St. Ingbert, Aktiengesellshaft, über 1000 Æ hiermit eingeleitet und Aufgebotstermin bestimmt auf Mon- tag, 9. Oktober 1905, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale des K. Amtsgerichts dahier. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine seine Nehte bei dem hiesigen Ge- rihte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird.

St. Ingbert, 30. November 1904.

Königl. Amtsgeriht. (gez.) (L. S.) Müller.

Borstehendes Aufgebot wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht.

St. Ingbert, 1. Dezember 1904.

Kal. Amtsgez1ichts\chreiberei. Hornbach, Kgl. Sekretär.

[66134] Aufgebot. x

Die von uns auf das Leben des Kaufmanns Herrn Err Gustav Adolph Golla-Plauen i. V. unter dem 4. Februar 1896 ausgefertigte Police Nr. 143 886 über 4 2000 ist dem Herrn Versicherung®nehmer abhanden gekommen. Der gegenwärtige Inhaber gedachter Police wird hiermit aufgefordert, sih innerhalb 3 Monaten bei uns zu melden, widrigenfalls die verlorene Police für fraftlos erflärt und an deren Stelle dem Antrag- steller eine neue Ausfertigung erteilt werden wird.

Berlin, den 3. Dezember 1904.

Victoria zu Berlin Allgemeine Versicherungs Actien-Gesellschaft. O. Gerstenberg, Generaldirektor. [49335] Aufgebot.

Der Bauunternehmer Reinkold Thorcnz zu Wreschen, vertreten durch den Nehtsanwalt Peyser zu Wreschen, hat das Aufgebot zweier im Januar 1904 ausgestellter, mit dem Akzepyt des Müllers Eduard Zempel in Wreschen versehenen, ihm ab- handen gekommenen Blankowechsel über je 1000 beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 14. April 1905, Vormittags Ul Uhr, vor dem unter- zeidhneten Gericht, Zimmer Nr. 5a, anberaumter Aufgebotstermine scine Rechte anzumelden und di Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloë- erklärung der Urkunden erfolgen wird.

Wreschen, den 23. September 1904.

Königliches Amtsgericht.

[65468] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt, Justizrat Howahrde in Gum- mersbach, als Konkursverwalter über das Vermögen des Kaufmanns Ewald Arns zu Neuremscheid, hat das Aufgebot des verloren gegangenen Hypotb-ken- briefs über tas im Grundbuch von Remscheid in Band 60 Blait Nr. 2400 Abteilung 1IT Nr. 7 ein- fe ragene Darlehn von # 15 000 (fünfzehntausend

arf) beantragt. Das Darlehn ift verzinelih mit 6 vom Hundert für das Jahr. Die Eigentümer haben sich der fofortigen ZwangsvollstreFung in der Weise unterworfen, daß fie gegen den jeweiligen Eigentümer zulässig it. Als Gläubiger ist einge- tragen der Kaufmann Ewald Arns in Neuremscheid. Die Eintragung ist unter Bezugnahme auf die Be- willigung vom 19. März 1900 erfolgt am 30. März 1900. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Juli 1905, Nach- mittags 5 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Sißungésfaal, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Remscheid, den 29. November 1904. 7?

Königliches Amtsgericht. Abt. 4. Reinhold.

[65806] Aufgebot.

Die Katharina geb. Schroth, Witwe des Stations- verwalters Georg Cullmann, früber in Albig und jeßt in Alzey wohnhaft, hat beantragt, den ver- \chollenen Heinrich Schroth, Landwirt, zuleßt wohn- haft in Albig, für tot zu erklären. Der bezeihnete Verschollene wird aufgefordert, fich fpätestens in dem auf Dienstag, den 11. Juli 1905, Vor- mittags 9 Uhe, vor dem unterzeichneten Gericht (Sißungsfaal) anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Geriht Anzeige zu machen.

Alzey, den 1. Dezember 1904.

Großherzogliches Amtsgericht.

[65810] Aufgebot.

Der Schneidermeister Johann Maes in Trier hat beantragt, seinen Bruder, den vers{chollenen Josef Maes®s aus Sülm, geboren daselbst am 1. Februar 1835, zulegt wohnhaft in Klaksburg im Staate New York, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wind aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 16. Juni 1905, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht anberaumten Auf- gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes- erflärung eifolgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gerichte Anzeige zu machen.

Bitburg, den 25. November 1904.

Königliches Amtsgericht.

[65803] K. Anmtsêgericht Calw. Aufgebot.

Der Holzhauer Johann Georg Roller in Aichel- j berg hat Antrag auf Todeserklärung des Gottlieb Kilgus, geboren den 17. Mai 1868 in Aichelkerg, Sohn der f Rosine geb. Kilgus, nachmal Ehefrau des Antragstellers, im Jahre 1884 von Aichelberg

werden alle Personen, welhe über Leben oder Tod des Verschollenen Auskunft zu erteilen vermögen, auf- gloners, spätestens im Aufgebotêtermin dem Gericht nzeige zu machen. Den 29. November 1904. Oberamtsrichter Fischer.

[65440]

Das Amtsgericht Bremen hat am 1. Dezember 1904 das folgende Aufgebot erlassen :

„Auf Antrag des Kaufmanns Ferdinand Duckwig, Parkstraße 51 hierselbst, als Testamentévollstreckers der unverehelihten Becke (Beta) Adelheid Walther (Walter) wird deren Sohn HeinriG Hermann Walther (Walter), geboren am 9. September 1853 in Lahausen, aufgefordert, spätestens in dem hiermit auf Donnerstag, den 29. Juni 1905, Nach- mittags 5 Uhr, vor dem Amtsgerichte, im Gerichts- hause Vierselbst, POnE Nr. 65, anberaumten Auf- gebotstermine \fich zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden sol. Mit dem Bemerken, daß angestellten Ermittelungen zufolge der genannte Heinri Hermann Walther (Walter) sih im Anfang des Jahres 1884 nach Holland enlfernt hat, daß im Dezember desselben Jahres die leßte Nachricht von ihm aus Groningen eingetroffen, er aber seitdem verschollen ist, ergeht an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver- mögen, die Aufforderung, spätestens im Aufgebots- termine dem Gerichte Anzeige zu machen. *

Bremen, den 1. Dezember 1904.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts : Fürhbölter, Sekretär.

[65807] Aufgebot.

Der Bauerngutsbesißer Johann Dohrmann in Borkow hat beantragt, den vershollenen Landwirt Berthold Emil Dohrmann, zuleßt wohnhaft in Borkow, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, ih spätestens in dem auf den 20. Juni 1905, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 17, IT Treppen, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver- schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf- forderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Landsberg a. W., den 30. November 1904.

Königliches Amtsgericht. [65809] Aufgebot.

Der Pfleger Fleischermeister Ernst Blaufuß zu Mühlhausen i. Th. hat beantragt, den versckchollenen, am 11. Februar 1841 hier geborenen Johann Albert Neufforth (Neifort), zuleßt wohnhaft gewesen zu Mükblhausen i. Th., für tot zu erklären. Denselben An- trag hat der Lehrer Victor Franke zu Winzig bezüg» li des versollenen, am 5. September 1860 zu Münsterberg çeborenen, zulegt zu Schröterode bei Mühlhausen i. Th. wohnhaft gewesenen Dienslknechts Hermann Theodor Paul Machunze gestellt. Die bezeihneten Verschollenen werden aufgefordert, {ih spätestens in dem auf den 12. Zah 1905, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zimmer Nr. 11, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welhe Auéfunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Mühlhausen, Th., den 26. November 1904.

Königlices Amtsgericht. Abt. 4.

[65805] Aufgebot. /

Es haben die gerihtlich bestellten Ahßwesenheits- vfleger als geseßlihe Vertreter bezw. die durh reht- liches Interesse Beteiligten beantragt, die nah- stehend aufge/ührten Verschollenen, welche sämtlich ihren leßten inländishen Wohnfiß im Amtsgerichts- bézirk Schönberg i. H. gehabt haben, nämlich:

1) den Seemann Otto Göttsch aus Lutterbek, geboren am 24. Januar 1834 zu Lutterbek, ehelicher Sohn des Einwohners Claus Göttsh in Lutterbek und der Anna Göttsch, geb. Seiffert, aus Behrensdorf,

2) den Arbeiter Heinrich Emil Sinn aus Stakens dorf, geboren am 29. Juni 1864 zu Kiel, ehelicher Sohn des Rentiers Joharn Hinrih Sinn und der Bertha Sinn, geborenen Ladehoff, in Stakendorf,

3) den Baumeister Gustav Schellhorn aus Schönberg, geboren am 10. April 1841 zu S{ön- berg, ehelicher Sohn des Schlachters Ferdinand Schellßorn und der Wilhelmine Schellhorn, ge- borenen Paustian, in Schönberg,

4) den Kapitän Bruno Hermann Herrnbrodt aus Laboe, geboren am 27. Mai 1875 zu Laboe, cheliher Sohn des Lootsenvorstchers Bernhard Christopber Georg Herrnbrodt und der Maria Mag- dalena Herrnbrodt, geborenen Thede, in Laboe, Führer des nah secamtlichem Spruch im Jahre 1901 auf der Reise von Burntiësland nah Diedrichsè orf untergegangenen Kieler Damvfers Brutus,

5) den Arbeiter Johann Friedrich Jäger aus Wisch, geboren am 17. August 1851, unehelicher, Sohn der Witwe Greije Ladehoff, geborenen Götti{, aus Wisch und angebli des Johann Friedri Jäger aus Honigsee,

6) die unverehelihte Maria Sophia Kroll aus Probfteierhagen, geboren am §8. April 1826, unehelihes Kind, Mutter unbekannt, angeblich Tochter des am 22. März 1846 in Hagen verstorbenen Bâäckergefelen Wilhelm Kroll aus Eutin,

7) a. den Arbeiter Eduard Marcus Göttsch aus Lutterbek, geboren am 2. Juni 1880 zu Lutterbek, b. die Dienstmagd Trina Göttsc aus Lutterbek, g-- boren am 16. VDftober 1863 zu Lutterbek, eheliche Kinder des Arbeiters Johim Göttsch und der Gretje Göitsch, geborenen Havemeister, in Wendtorkf,

8) die Ehefrau Abel Hilbert, geb. Ewoldt, aus Krummbek, geboren am 8. Mai 1814 in Bendfeld, eheliche Tochter des Kätners Jchim Ewoldt und der Antje Ewoldt, geb. Sclapkobl, in Bendfeld,

9) den Fuhrmann Nicolaus Eduard Schneekioth aus Schöaberg, geboren am 25. August 1860 in Schönberg, ehelicher Sohn des Drechslers Peter Schneekloth und der Abel Schneekloth, geb. Wiese, in Schönberg, ;

für tot zu erklären. Die bezeihneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 7, Juli 1905, Vormittags 10 Uhr,

aus nah Nordamerika ausgewandert und feit dem Jahre 1890 verschollen, gestellt. Dieser Antrag ift | für zuläsfig erklärt und Aufgebotstermin vor dem | Amtégericht hier auf Freitag, den 30. Juni | 1905, Nachmitt. 3 Uhr, anberaumt worden. | Es ergeht nun die Aufforderung an den Verschollenen, | spätestens im Aufgebotstermin si zu melden, widrigen- | falls seine Todeserklärung erfolgen wird. Zugleich |

vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf- gebotstermine zu melden, widrigenfalls ihre Todes- erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen e ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Schöuberg iu Holstein, den 28. November 1904.

[65451] Aufgebot.

Der Oberstleutnant Spohn zu Kottbus, das Fräu- lein Elisabeth Spohn zu Stettin, Pöliterstraße Nr. 9, die Frau Marie Dahlenberg, geb. Spohn, zu Bischofsburg, Kreis Rößel (Ostpr.), der Kreis- baumeister Spohn zu Darkehmen (Oftpr.) haben die Todeserklärung ihres verschollenen Bruders, des früheren Kaufmanns Paul Friedrich Wilhelm Spohn, geb. am 3. August 1849 zu Beerfelde, ehe- lihen Sohns des verstorbenen Predigers Friedrich Wilhelm Alexander Spohn und seiner ebenfalls ver- storbenen Ehefrau Mathilde Hermine geb. Rachel, beantragt. Der Verschollene lebte bis zu seinem 25. Lebensjahre im Hause feiner Eltern zu Stettin und war in Stettin als Kaufmann tätig. Im Jahre 1874 ging er nah Schanghai, wo er ungefähr zwei Jahre lang in der Kaiferlich cinesischen Zollver- waltung beamtet war. Dann begab er sid na Adelaide in Australien. Seit dem Jahre 1878 hat er nichts mehr von sich Hören lassen und ist auch sonst keine Nachricht mehr bei seinen Angehörigen über ihn eingegangen. Aufgebotstermin wird auf den S. Juli 1905, Mittags 12. Uhr, im Gerichtsgebäude des unterzeihneten Amtsgerichts, Elisabetbstraße 42, Zimmer Nr. 26, anberaumt. Es ergeht die Aufforderung: 1) an den Verschollenen, sich spätestens im Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls er für tot erflärt werden wird; 2) an alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Ver- {ollenen zu erteilen vermögen, spätestens im Auf- gebotstermin dem Geriht Anzeige zu machen.

Stettin, den 25. November 1904.

Königliches Amtsgericht. Abteilung 26.

{€5162] Aufgebot. :

Nr. 22236. Der Abwesenheitspfleger Gottfried Schweizer in Neckingen hat beantragt, den ver- {ollenen, am 23. Juni 1824 in Réckingen ge- borenen Xaver Roder, zuleßt wohnhaft in Neckingen, für tot zu erflären. Der Verschollene wird auf- gefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Aufgebotstermin vor Gr. Amtsgericht 11 in Waldshut ift bestimmt auf o U den 14. Juni 1905, Vormittags 9 V.

Waldshut, den 28. November 1904. i Der Gerichtéschreiber Gr. Amtsgerichts: Schmitt.

[65449] Bekanntmachung. Aufgebot. Hermann Zwißler, Sohn der Oekonomenteke- leute Johann Ma1tin und Margaretha Zwißler, [ctere geb. Merk, geboren zu Berg, Gde. Heimen- fir, am 28. Februar 1829, ift im Jahre 1857 nah Nußland auégewandert und seit 1889 verschollen. Er hatte seinen leßten inländischen Wobnsiß in der Gemeinde Hcimenkirch. Zufolge Antrags des gesetz- lihen Vertreters des Verschollenen wird hierorts Aufgebotstermin anberaumt auf Mittwoch, den 14. Juni 1905, Vormittags 9 Uhr. Der Verschollene wird aufgefordert, ih spätestens im Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes- erklärung erfolgen wird. Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, werden aufgefordert, spätestens im Auf- gebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Weiler i. Allgäu, Bayern, 28. November 1904. Königl. Amtsgericht.

[65448] Aufgebot.

Der Atckerer Jakob Huber in Wolschheim, ver- treten durch den Notariätsgehilfen Johann Reich in Dettweiler, hat beantragt, den verschollenen Nikolaus Huber, früher Ackerer in Wolschheim, zuleßt wohnhaft in Pittsburg, Nordamerika, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf- gefordert, si spätestens in dem auf Donnerstag, den s. Juli 1905, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht anberaumten Auf- gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes- erflärung erfolgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf- gebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Zabern, den 29. November 1904.

Kaiserliches Amtsgericht. [65684] Aufgebot. i

Nr. 12785. Der Kaufmann Karl Philipp Krauth zu Eberbach hat als Nachlaßverwalter über den Nachlaß des am 2. August 1904 in Eberbach ver- storbenen Handelsmanns Aron Göt von Eberbach das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaß- gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forde- rungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Handels- manns Aron Göß von Eberbah spätestens in dem auf Dienstag, den 14, Februar 1905, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urfundlihe Beweisstüke sind in der Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sih niht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrehten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als \sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueber- huß ergibt. Auch haftet ihren jeder Erbe na der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprehenden Teil - der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrehten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben un- beschränkt haften, tritt, wen fie sich niht melden, nur der Nehtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Eberbach, d:n 1. Dezember 1904

Großb. Amtsgericht. (gez.) König. Ausgefertigt:

Eberbach, den 2. Dezember 1904.

Der Gerichtsschreiber :

(L.S.) Heinrich, A.-G.-Sekretär. [65804] Aufgebot. 5

Bei dem unterzeichneten Nachlaßgericht ist die Aus- stellung einer Erbbescheinigung hinter dem am 1. De- zember 1773 zu Kloppenheim geborenen Johann Kaspar=— Bierbrauer gen. Thomas beantragt worden. Der Erblaffer ist durch Urteil vom 19. Okf- tober dieses Jáhres für tot erflärt worden, wobei der 1. Dezember 1804 als Zeitpunkt des Todes an-

Königliches Amtsgericht.

genommen worden ist. Der Genannte war ein un-

ehelicher Sohn der am 8. Oktober 1820 ledigen Standes zu Kloppenheim verstorbenen Katharine Elisabeth Bierbrauer. Leßtere war eine Tochter der Eheleute Johann Balthasar Bierbrauer und Auguste Margarethe geb. Sebastian, deren Nachkommen als Erben des Johann Kaspar Bierbrauer in Betracht fommen. Der Antragsteller Ludwig Christian Schneider von Kloppenheim behauptet, daß er selbst, seine Schwester Christine Katharine Dorothea Kilian, geb. Schneider, und die fünf Kinder seiner verstorbenen Schwester Luise Philippine Esaias, geb. Schneider, die einzigen Erben des Johann Katpar Bierbrauer seien. Es werden deshalb alle diejenigen, welche nähere oder gleich nahe Erbansprüche ar dem Nachlaß zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre An- sprüche bis zum x5. März 1905 anzumelden, widrigenfalls nach Ablauf des Termins die Aus- stellung der Erbbescheinigung erfolgen wird. Wiesbaden, den 19. November 1904. Königliches Amtsgericht. 9.

[65469] Aufgebot.

I. Die Testamentsvollstrecker des verstorbenen Bleichers Eduard Franz Moses und deffen gleichfalls verstorbenen Ehefrau Johanna Henrietta Carolina (Caroline) geb. Mahncke (Mahnke), nämlich ter Hausmakler Carl Theodor Nicolaus Voigt hierselbst, Hopfenmarkt 6, und der Maurermeister Johann Aesenbaum in Billwärder a. d. Bille Nr. 84a, der leßtere vertreten durch den ersteren, haben unter der nachstehenden Begründung den Erlaß eines Auf- gebots beantragt: Am 15. Mai 1883 fei in Bill- wärder a. d. Bille der Bleicher Eduard Franz Moses und am 15. September 1904 daselbst die Ehefrau des\elben, Johanna Henrietta Carolina (Caroline) Moses, geb. Mahncke (Mahnke), ver- storben mit Hinterlassung eines am 9. Januar 1881 hierselbst erribteten und am 31. Mai 1883 hier- selbst publizierten gemeinschaftlihen Testaments und eines von der Erblafserin am 9. November 1897 hierselbst allein errihteten und am 23. September 1904 hierselbst eröffneten Testaments. Jn § 2 des vorbezeihneten gemeinschaftlihen Testaments sei be- stimmt worden, daß die Hälfte des beim Tode des Erblassers vorhandenen Gefamtrermöêgens zum Zins- genuß der Witwe des Erblassers sier belegt werden und nah dem Ableben derselben an die Schwester des Erblassers Mathilde Elise Wangenbeim, geb. Moses, und deren Ebemann, den Musiklehrer Albert Wangenheim in Hamburg, oder wer von diesen beiden am Leben, oder wenn sie beide ohne Hinterlassung eheliher Deszendenz bereits verstorben wären, an die sodann nächstberechtigten Blutsverwandten des Erb- lassers fallen und vererbt sein solle. Die Eßeleute Wangenheim seien hierselbst am 17. Mai 1884 bezw. am 14. November 1893 verstorben und zwar, soweit den Antragstellern bekannt geworden sei, ohne Hinterlassung von Nachkommen. Als alleinige nächste Blutsverwandte des Erblassers sei den An- tragftellern die Cousfine tes Erblassers, nämlih die Dei Marie Elisabeth Voss, bekannt ge- worden.

IT. Der Testamentsvollstrecker der verstorbenen Frau Johanna Henrietta Carolina (Caroline) Moses, geb. Mahnke (Mahnke), des verstorbenen Bleichers Eduard Franz Moses Witwe, nämlich der Haus- makler Carl Theodor Nicolavrs Voigt hierselbst, Hopfenmarkt 6, hat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern der Erblasserin beantragt.

Das Amtsgericht Hamburg hat das beantragte Aufgebot heute nunmehr dahin erlassen :

1. Es werden

1) alle, welche an den Nachlaß des hierselbst ge- borenen und am 15. Mai 1883 in Billivärder a. d. Bille verstorbenen Bleichers Eduard Franz Moses Erb- oder fonstige Ansprüche zu haben vermeinen,

2) alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser in Gemeinschaft mit seiner jeßt gleihfalls verstorbenen Ehefrau Johanna Henrietta Carolina (Caroline) Moses, geb. Mahndcke (Mahnke), am 9. Januar 1881 hierselbst errichteten und am 31. Mai 1883 hierselbst publizierten Testaments widersprehen wollen, und

3) alle diejenigen, welche der alleinigen Erb- berechtigung der Cousine des Erblassers, nämli der I Marie Elisabeth Voss, widersprechen wollen,

hiermit aufgefordert, solche An- und Widersprüche bei der Gerichtsschreiberei des hiesigen Amtsgerichts, Ziviljustizgebäude vor dem Holstenthor, Erdgeschoß, Mittelbau, Zimmer Nr. 165, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 25. Januar 1905, Nach- mittags S Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst, Hinterflügel, Erdges{oß, Zimmer Nr. 161, anzumelden und zwar Ausmärtige tunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten

- bei Strafe des Ausschlusses.

il. Es werden alle Nachlaßgläubiger der hierfelbst geborenen und am 15. September 1904 in Billwärder a. d. Bille verstorbenen Frau Johanna Henrietta Carolina (Caroline) . Moses, geb. Mahndcke (Mahnke), des verstorbenen Bleichers Eduard Franz Moses Witwe, aufgefordert, ihre Forderungen bei der vorbezeichneten Gerichtéschreiberei, spätestens aber in dem vorbezeihneten Aufgebotstermin, an- zumelden. Die Anmeldung einer Forderung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundlihe Beweis- stücke sind in Urschrift oder in Abschrift bei- zufügen. Nachlaßgläubiger, welche sih nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrehten, Vermächtnissen und Auflagen berüd ihtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sih nach Befriedigung der niht ausgeshlossenen Gläubiger noch ein Ueber- \huß ergibt; au haftet jeder Erbe nah der Teilung des Nachlasses „nur für den seinem Erbteil ent- sprehenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrehten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie si niht melden, nur der Rechtsnahteil ein, da jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprehenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Samburg, den 26. November 1904.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Hamburg. Abteilung für Aufgebots\achen.

(65802] Aufgebot.

, Auf Antrag des Geschäftsführers Simon Pauly in Koblenz als Nagtlaßpfleger für den Nachlaß des am 15. Dftober 1904 zu Kodölenz verstorbenen S druckers Philipp Werle zu Koblenz werden alle

diejenigen, welhe Ansprüche gegen den bezeichneten Nachlaz -Werle erheben wollen, aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens im Aufgebotstermin am 15. Fe- bruar 1905, Vormittags 11 Uhr, bei dem Amtsgericht zu Koblenz, Zimmer 20, anzumelden. Diejenigen Nachlaßgläubiger, welhe fich bis dahin nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicbtteilsrehten, Vermächt- nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der niht ausgeslossenen Släubiger noch ein Ueberschuß ergibt, außerdem haftet ihnen nah der Teilung des NaGlasses jeder Grbe nur für den seinem Erbteil entsprehenden Teil der Verbindlichkeit.

Koblenz, dzn 24. November 1904.

Königliches Amtsgeriht. Abteilung 4. [65800] __ Bekanntmachung.

Durch Aus\{lußurteil des unterzeihneten Gerichts ist der vershollene, am 28. März 1858 in Witten- hagen geborene Seefahrer Heinrich August Friedrich Kühlbach für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes L E 31. Dezember 1993, Mittags 12 Uhr, fest-

estellt. G Greifêwald, den 2. Dezember 1904.

Königliches Amtsgericht.

[84874]

Buhstaben der amtlichen Vermessungsbescheinigung

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bezw. an die dafür zu zahlenden Entschädigungsfkapitalien bislang nicht angemeldet haben, werden mit ihren Rechten an den neuen Erwerber gemäß des Geseßes vom 20. Juni 1843 Nr. 18 damit ausgeschlossen.

Wolfenbüttel, den 15. November 1904. Veröffentlicht:

In Sachen, das Aufgebot der Braunshweig-Schöninger Eisenbahn- Aktiengesellschaft betr., ist

im Termine am 15. November 1904 nachfolgendes Aus\{lußurteil verkündet : : A Alle diejenigen. welhe Ansprüche an die im Wege der Zwangs8enteignung seitens der Expropriantin,

der Braunschweig-Schöninger Eisenbahn-Aktiengesellschaft, erworbenen Grundflächen, als:

T

Ad. Knigge, GBerschr.- Asp., als Gerichtsschreiber Herzogl. Amtsgerichts.

[65452]

Durch Aus\cchlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage sind folgende Personen :

1. die Geshwister Theresia und Elisabeth Scholz, Töchter der Josef und Rosina Scholzsen Eheleute aus Grunau, j :

II. der am 16. April 1855 in Heidersdorf als Sohn des Bauetgutbesigers Franz Jüttner und seiner Ehe- frau, Theresia geb. Grügner, daselbst geborene, im Herbst 1879 nach Nordamerika ausgewanderte, und zuleßt in Baltimore wohnhaft gewesene Brauer Albert Julius Jüttuer

für tot erklärt worden. Als Todestag ift zu T der 31. Dezember 1859 und zu IT der 31. Dezember 1899 festgestellt worden.

Neisse, den 30. November 1904.

Königliches Amtsgericht. [65453] Jm Namen des Königs!

In der Aufgebotssache, betreffend die Stamm- aktie B Nr. 04419 der Stargard-Cüstriner Eisenbahn- gesellschaft, hat das Königliche Amtsgerichts in Neu- damm durch den Amtsrichter Dr. von Uhden für Recht erkannt:

Die Stammaktie B Nr. 04419 der Stargard- Cüstriner Eisenbahngesellshaft wird für fkraftlos erklärt. Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last.

Plan Nr.

Bisheriger Eigentümer 35b

32b

Halbspänner Fritz Herbst in Sem-

| menstedt.

Die Eiben des weiland Halb- spänners Friy Schmidt in Semmenstedt.

| Gastwirt Wilhelm Behrens zu | Semmenstedt.

| Mühlenbesißer Hermann Brake in Gr. Denkte.

34 b 104 108

I a bic,

91 TT | 90 Kotsaß Heinrich Ohlhoff jun. | Gr. Denkte.

| Kotsaß Heinrich Mittendorf Gr. Dentkte.

| Ackermann Hermann Bues zu

Gr. Denkte.

| Arbeitêémann Friß Hartung in

j NRemlingen. i

| Kotsaß Heinr. Salge zu Nemlingen.

| Ehefrau des Kotsfassen Christian Eppers , Henriette geb. Löhr, aus Wittmar.

| Ackermann Heinrich Ffensee in Wittmar.

129 103 a

' Sghule zu Salzdahlum. Ackermann Fritz Niethus in Nem- 103b | lingen. 167 Großkotsaß Semmenstedt. 35 | Halbspänner Heinrich Bötel in Wittmar.

Herzoglih2s Amtsgericht. (gez.) Weinedcke.

[§5808]

Durch Aus\{lußurteil des unterzeihneten Gerichts vom 17. November 1904 sind die Gläubiger der auf Ostrowo Nr. 399 Abt. 111 Nr. 11 für den jüdischen wohltätigen Verein in Ostrowo eingetragenen Hypo- thek von 32 Tlr. = 96 4A mit ihren Nechten aus- ges{hlossen.

Ostrowo, den 17. November 1904.

Königliches Amtsgericht. (66068] Oeffentliche Zustellung. R 382. 04. Z.-K. 20.

Die Frau Anna Kölsch, geb. Behm, in Berlin, Schwerin straße 14, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Jrmler hier, klagt gegen den Diener Peter Kölsch, früber in Berlin, jeßt unbekannten Aufent- halts, unter der Behauptung, daß derselbe durch ehr- loses Verhalten eine fo tiefe Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses verschuldet hat, daß ihr die Fortsezung der Ehe nit zugemutet werden kann, mit dem An- trage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Be- klagten für {uldig an der Ehescheidung zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zwanzigste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts T in Berlin, neues Gerihtsgebäude, Grunerstraße, 11. Stockwerk, Zimmer 27, auf den 4. März 1905, Vormittags 93 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge- dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

uszug der Klage bekannt gemacht.

Verlin, den 2. Dezember 1904.

Lehmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landaericbts 1. Zivilkammer 20.

[65840] Oeffentliche Zustellung. : Die Frau Hildegard Mika, geb. Grata, in Beuthen O.-S., Majziejkowißer:- Chaussee Nr. 11, rojeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schmidt Beuthen O.-S., klagt gegen ihren Ehemann, den

Kulturingenieur August Mika, früher zu Kattowitz, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter nicht imstande ist, der Klägerin Unterbalt zu gewähren, daß er Ehebruch getrieben, die Klägerin gemißbandelt und sie seit dem 1. März 1903 böswillig verlaffen hat und daß sein gegen- wärtiger Aufenthalt unbekannt ist, mit dem Antrage, die Che der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein {huldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Beuthen O..S. auf den 21. Februar 1905, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 67, mit der Aufforderung, einen bei dem gedaten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. d. R 96 /04.

Beuthen O.-S., den 30. November 1904.

Czichon, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[65839] Landgericht Hamburg. Die Ehefrau

Oeffentliche Zustellung.

Pauline Butek, geb. Rosenthal, Hamburg, vertreten durÞch Rechtsanwalt Dr. Moller, flagt gegen ihren Gbemann, den Modelltishler Franz Bugtzek, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung 1567 ? B. G.-B.), mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu {eiden und den Beklagten für den {huldigen Teil zu er- klären. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor die amer 1 des Landgerichts Hamburg (Ziviljustizgebäude vor dem Holstentor) auf den 8. Februar 1905, Vor- mittags 97 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be- stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 2. Dezember 1904.

[65844]

geb. Wimmershoff, zu Linden i. W,, vertreten durch den Rechtsanwalt Hennecke in Essen, klagt gegen ibren Ehemann, den Bergmann Wilbelm Steinhoff,

den Parteien bestehende Ehe zu {heiden und den

Heinrih Herbst in

Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Wilhelm Steinhoff, Bernhar dine,

unbekannten Aufenthalts, früher in Linden i W, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die zwischen

Beklagten für den {huldigen Teil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Nechtsstreits vor die fünfte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Essen auf den 27. Fe- bruar 1905, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 952, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht. Efsen, den 30. November 1904. V. deNahmer, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [65838] Bekanntmachung. / In Sachen Feulner, Kaspar, Maschinenleiter hier, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Seitz hier, egen Feulner, Therese geborene Kammermeyer, ashinenleiter?ehefrau von hier, Beklagte, nicht ver- treten, zulegt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe- scheidung, wurde die êffentlihe Zustellung der Ladung bewilligt und is zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits Termin anberaumt beim Kgl. Landgericht Regensburg auf Moutag, den 6. Februar 1905, Vormitiags 9 Uhr, im Zivilsißzungésaale, wozu die Beklagte durch den klägerishen Anwalt mit der Aufforderung geladen wird, rechtzeitig einen bei dem Kal. Landgericht Regenéburg zugelaffenen Anwalt zu bestellen. Der klägerishe Anwalt wird beantragen, zu erfennen: 1. Die Ehe der Streitsteile wird wegen Ebebhruchs der Beklagten geschieden. E j j 11. Die Beklagte wird als allein \{huldiger Teil erklärt. ; E Il1I. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Regensburg, den 2. Dezember 1904. Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts.

(L. S.) Widmann, K. Obersekretär.

[65843] Oeffentliche Zusftelluug. i Die verebelichte Arbeiterin Antonie Goreßzki, geb. Dankowska, in Alt-Bertkow, Prozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt, Justizrat Staude in Stendal, klagt gegen ibren Ehemann, den landwirtschaftlihen Arbeiter Peter Goretzfi, unbekannten Aufenthalts, unter der Behavptung, daß der Beklagte sie boslih verlassen habe, mit dem Antrage. die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein {huldigen Teil zu erklären, dem Beklagten auch die Kosten des Nechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verßandlung?des Rechtê- streits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Stental auf den 25. Februar 1905, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde- rung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen “E wird dieser Auszug der Klage bekannt emacht. f Stendal, den 30. November 1904.

Neumann, Assistent,

als Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichts. [65833] Oeffentliche ‘Zuftellung.

Die Ebefrau des Arbeiters Emil Bredow, Frie- derike geb. Lautenbah , in * Magdeburg, Pfeifers- berg 7 III, rozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schubert in Stendal, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Emil Bredow, zuleßt in Klein- S{hwarzlosen, jt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, taß der Beklagte sie böslich ver- laffen habe, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu \hciden und auszusprechen, daß der Beklagte die Shhuld an der Sgheidung trägt. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhaudlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des König- lihen Landgerichts in Stendal auf den 25. Fe- bruar 1905, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf- forderung, einen bei dem gedachten Gerihte zuge- lassenen Anwalt zu bestellen, Zum Zwecke der öffent- lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be- kannt gemacht.

Stendal, den 1. Dezember 1904.

Neumann, Assistent, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[65837] Oeffentliche Zuftellung.

Die Frida Lina Koch, geb. Buchser, zu Bern, Keßlergasse 36, vertreten durch Rechtsanwalt Albert Müller hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Möbelschreiner Franz Paul Koch, früher in Bern, zur Zeit mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, heimatterechtigt in Geislingen, Oberamts Balingen, mit dem Antrage, die am 17. Juli 1903 vor dem Zivilstandkreis Bern geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden, den beklagten Chemann für den allein {huldigen Teil zu erklären und demselben sämtliche Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Sie ladet den Beklagten ¿zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 111. Zivilkammer des König- lihen Landgerichts zu Stuttgart auf Donnerstag, den 9. März 1905, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Stuttgart, den 2. Dezember 1904.

. Landgerichtésekretär Oettinger, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[65826] Oeffeutliche Zuftellung. 5

Das unebelihe minderjährige Kind Anna Elisa Schlcyer in Treschkiingen, geboren am 27. Juli 1904, vertreten durch die Vormünderin, seire Mutter, Dienstmagd Christina S{leyer zu Treshklingen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schlachter in Sinétheim, klagt gegen den Arbeiter Hermann Mathiack, zuleßt wohnhaft in Danzig, jeßt unbe- fannten Aufenthalts, wegen Unterhalts, mit dem Antrage, der Beklagte sei {huldig, an das klagende Kind zu Händen seiner Vormünderin, Dienstmagd Christina Schleyer in Treschklingen, von der Geburt des Kindes an, das ist 27. Juli 1904, bis zur Voll- endung seines \sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt cine im voraus am Ersten eines Kalendervierteljahrs fällige Geldrente von vierteljährlich 50 A fünfzig Mark —, und zwar die rückständigen Beträge sofort, zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht, Abteilung 9, ¿zu Danzig, Pfefferstadt

1905, Vormittags 11; Uhr. öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

in Flersburg,

Werftarbeiter b ]

Prozeßktevollmächtigter: Rechtsar walt Scheffer hier,

S gegen den Nieter Johann Bahlcke, früher in eng

unter der Bebhoupturg, daß Beklagter der Mutter

des Klägers,

Zum Zwecke der

Danzig, den 29. November 1904.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [65824]

Oeffentliche Zuftelluug.

Der minderjährige Carl Gustav Johannes Lorenzen vertreten dur seinen Vormund, Ludwig Martcrs daselbst, Kläger,

urg, jet unbekannten Aufenthalts, Beklagten,

Elisabeth Christine Lorenzen, in der gescßlihen Empfängnis,eit beigewohnt und deshalb

der außereheliche Vater des am 3. September 1903 geborenen Klägers und verpflichtet sei, für den leßteren Alimente zu zahlen, mit dem Antrage, den Beklagten

zu verurteilen, dem Kinde von fciner Geburt an bis zur Vollendung seines sechzebnten Lebensjahres eine

im voraas- am- Ersten jedes Vierteljahres fällige

Geldrente von vierteljährlich 37,50 Æ, und zwar die rückständigen Beträge sofort, ¿u zahlen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erflären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts8- geriht in Flensburg auf den 25. Januar 1905, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwette der öffent- lichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht. C 2648/04.

Flensburg, den 19. November 1904.

Der Gerichts|chreiber des Königlihen Amtsgerichts.

[65819]

Oeffentliche Zuftellung mit Ladung. Der Fabrikarbeiter Johann Georg Heindel in Zirndorf als T Smund des von der Taglöhnerin Barbara Krauß von Noßstall, nun verehelichten Dresel, am 17. Mai 1900 außerehelich geborenen Kindes „Johann“ hat den Ziegeleiarbeiter Paul Drechsel, zuleßt in Zirndorf, nun unbekannten Aufenthalts, zur mündlichen Verhandlung in eine Sitzung des K. Amtsgerichts Fürth geladen und beantragt: den Paul Dresel kostenfällig zur An- erkennung der Vaterschaft zu dem oben genannten Kinde zu verurteilen fowie das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Das K. Amtegeriht Fürth hat urter Bewilligung der öffentlihen Zustellung zur mündlihen Verhandlung des Rechtsftreits Termin auf Samstag, den 21. Januar 1905, Vor- mittags 29 Uhr, Zimmer Nr. 45/11, anberaumt, zu welchem der Beklagte hiermit öffentlich ge- laden wird.

Fürth, 2. Dezember 1904. Gerichtsschreiberei des K. B. Amts3gerichts Fürth. (L. S.) Hellerihch, K. Obersekretär.

[64513] Oeffentliche Zuftellung. Die ledige Elise Gans zu Höchst a. M., Prozeß- bevollmächtigter: Tapezierermeister Johann Gregori, flagt gegen den Bäker Leopold Rosenstock, gebürtig aus Tann, früher in Höchst, jeßt unbekannten Auf- enthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Vater des von der Klägerin am 2. November 1904 geborenen Kindes namens Katharina Gans sei, mit dem Antrage auf vorläufig vollstrekbare Ver- urteilung des Beklagten zur Zahlung von monatlich 1) 30 4, und zwar für die Zeit vom 2. November 1904 bis zum 1. November 1905,

bis einschließlich

2) 29 Æ für die Zeit vom 2. 6, Lebenéjahre dcs Kindes,

3) 25 M für die Zeit vom 7. bis vollendeten 16. Lebensjahre des Kindes, und zwar in viertel- jährigen, im voraus fälligen Raten, die rückständigen Raten sofort.

Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Hilders auf den 15. Februar 1905, Vormittags 10} Uhr. Zum Zwecke der öffent- lihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be- fannt gemacht. Hilders, den 25. November 1904.

Walper, Geridts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[65818] Oeffentliche Zustellung.

Die uneheliche Katharina Herkenrath in Datten- berg, vertreten durch ihren Vormund Ioh. Will- scheid II. zu Dattenberg, dieser vertreten durh Rechts- anwalt Dr. Carlebah in Mainz, klagt gegen den Heinrih Fischer, Geschäftsführer und Oberkellner, früher in Mainz wohnhaft, jeßt unbekannt wo sich aufhaltend, wegen Gewährung von Unterhalt, mit dem Antrage: den Beklagten zur Zahlung von l) 705 M 60 „3 nebst 49/9 Zinsen seit dem Tage der Rehtshängigkeit an und 2) einer am 12. Sep- tember 1904 beginnenden, vierteljährlich voraus- zahlbaren Geldrente von 22 A pro Monat und endigend am 12. März 1916 zu verurteilen, dem Beklagten die Kosten des Nechtsstreits aufzuerlegen, sowie das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er- klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Groß- herzoglihe Amtsgeriht zu Mainz auf den, 25. Ja- uuar 1905, Vormittags 9 Uhr, Saal 92. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. g

Müller, als Gerichtsschreiber des Großherzoglihen Amtsgerichts Mainz.

[65817] Oeffentlich&oZustellung.

Die Mathilde Brenner, minderjährig in Straß- burg-Neudorf, Tabakgasse Nr. 4, vertreten durch Generalvormund Spay in Straßburg i. Elf., Prozeß- bevollmächtigter: Nechtsanwalt Dr. Doinet hier, klagt gegen den Theobald Blum, großjährig, Hotel- portier, z. Zt. ohne bekannten Wohn- und Aufent- haltsort, früher in Mülhausen i. Els., unter der Be- hauptung, daß der Beklagte der Vater der am 4. März 1904 zu Straßburg außerehelih geborenen Klägerin Mathilde Brenner sci, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin an Alimenten von ihrer Geburt ab bis zur Vollendung ihres fechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus am Erstèn jedes Vierteljahrs fällige Geld- rente von vierteljährlich 45 #, und zwar die rüdck- ständigen Beträge sofort, zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserlihe Amtsgericht in Mülhausen i. Els. auf Freitag, den 10. Februar 1905, Vormittags 9 Uhr, Saal 23. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Mülhausen i. Els., den 2. Dezember 1904. Der Gerichtsschreiber des Kaiserlihen Amtsgerichtss

W. Clausf, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

Nr. 33/35, Zimmer 40/41, auf den 17. Februar

(Unterschrift), Aktuar.