1904 / 292 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Dec 1904 18:00:01 GMT) scan diff

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neren mödhte, das doh imm-r cine mildere Bcurteilung der An- geklagten rechtfertigen könnte.

Unter diesem Gesichtspunkte hat sie diese Herren eingehend ver- nommen und ibnen Gelegenheit zu den weitgehendsten Ausführungen gegeben, die sich teilweise an den Inhalt der inkriminierten Schriften anges{lossen haben.

FIch will damit weiter nit rechten, nur das eine möchte ih doch betonen, daß das Bild, das sih aus diesen BVernehmungen ergibt, als ein ganz ungefärbtes, ungetrübtes, unanfechibares wobl faum angesehen werden kann. Meine Herren, denken Sie si den umgekehrten Fall : es würde einmal in Frankreich ein ähnlicher Prozeß verhandelt, in dem es sh um Angriffe gegen das Deutsche Reich oder ten Deutschen Kaiser handelte, und da würden als Sachverständige über unsere Zustände die Herren Bebel, Singer und Stadthagen vernommen (Bewegung); die würden mit dem ganzen Fanatismus ihrer Ueberzeugung ein Bild entwerfen von den Zuständen in Deutschland, vor dem au die Welt ershrecken würde. (Sebr richtig !) Aber es würde kein Spiegelbild, sondern es würde ein Zerrbild sein, und Kundige würden nicht daran glauben. (Sehr richtig ! rets.)

Der Herr Buchholz ist in einer Volksversammlung, die nach Erlaß des Urteils hier von sozialdemokratisher Seite inszeniert war, als Assistent des Rechtsanwalts Liebkneht auf- getreten, der da den Mord des Ministers Plehwe in feiner Meise verberrliht hat. Der Herr Buchholz hat da auch eine Rede gehalten und, wie mir eben noch zur reten Zeit einfällt, aber {hon der Herr Interpellant erwähnt hat, hat der Nechtsanwalt Liebkneht dort eine Aeußerung getan, die Sensation gemacht hat. Er sagt in seinem Vortrag über den Königsberger Prozeß:

Am vikantesten war es wobl, daß sch in den Gerichteakten die \chriftlide Bemerkung des Staatsanwalts befand: „Bei dem großen Interesse, das dec Herr Justizminister an dem Prozesse nimmt, bitte ich Sie, recht zuverlässige Beamte mit der Unter- suchung zu betrauen.“ Zuverläfssige Beamte! das klingt odiôs, und damit ist auch das Verfahren fkritifiert, wonach man einen jungen A}esor mit dem wichtigen Amt eines Referenten betraut usw.

Diese Darlegungen waren ofenbar geeignet und, wie ich auch gar niht zweifele, dazu bestimmt, die Auffassung bervorzurufen, daß in tiefer Verfügung der Staatsanwaltschaft eine Beeinflufsung des Gerichts oder des Gerihtévorsißenden zu finden sei bezüglich der Besetzung des Gerichts, bezüglih der Auswahl der Beamten, die in der Sache tätig werden sollten.

Nun, meine Herren, wie verhält si die Sache in der Tat? Am 8. November v. I. hat der Erste Staatsanwalt in Königsberg eine Requisition an den Polizeipräsidenten in Stettin gerichtet mit dem Ersuchen, bei dem hon erwähnten Redakteur Quefsel in Stettin eingehende Nacbsuhungen, eine Durchsuchung seiner Person und seiner Wobnung, vorzunehmen, nach etwaigen Briefen und nach anarcistishen Schriften usw., und da fügt er wie ih gleih hinzufügen will, be- dauerliher- und überflüssigerweise am S{luß hinzu:

Bei der großen Wichtigkeit der Sache und dem bohen Interesse, welches der Justizminister an der Aufklärung des Sachverhalis nimmt, bitte ih, die Reherhen durch befonders zuverlässige Beamte vornehmen zu laffen. Also die Sache bezog sih lediglich auf polizeilihe Recherhen, und das Interesse an der Sache, welhes mir nacgesagt wurde, war nicht etwa das Interesse an dem Ausgange des Prozefses, sondern nur an der Aufklärung der Tatsache, ob im Besiße des Herrn Quefsel sich Stbriften finden möchten, die zur Aufklärung des Schriftenshmuggels und seiner Organisation dienen könnten. Meine Herren, das war, wie ih nit anstebe zu sagen, eine grobe Fälshung der Wahrheit, während der mir in bezug auf die Zitate, die ih am 22. Februar Ihnen vorgelesen habe, gemahte Vorwurf der Fälschung selbstverständlih jeder Be- rechtigung entbehrt. Die fozialdemokratishe Partei hausiert immer noch mit diesem Vorwurf in ihrer Presse und in ihren Schriften, daß ih mich hier der Fälshung schuldig gemacht habe. Ueber diese Frage wenn ih das einfügen darf hat der Herr Dr. Rost sich zu erfläâren Gelegenheit gehabt, und zwar sowohl im Laufe der münd- lihen Verbandlung, als {hon schriftlich im Vorverfahren. Die Be- bauptung der Fälshung war in einem Artikel eines Leipziger fozialdemo- fratischen Blattes ih glaube, es war die Volkszeitung gestüßt auf eine Gegenüberstellung dessen, was ih gesagt hätte, dessen, was ih nicht gesagt bätte, und dessen, was ih, wenn ih richtig zitiert hätte, hätte sagen müssen. Nun hat Herr Dr. Rost, von dem alle die Uebersezungen berrühren, die allein meinem Vortrage als Grundlage gedient baben, erflärt, daß ein baltloserer Vorwurf ihm noch nit vor- gekommen sei, und taß der Vorwurf der Fälshung seine Spiße zurückwende gegen die Angreifer; daß dieser Artikel in der „Leivziger Volkszeitung“ selbst eine grobe Fälschung darstelle, indem er mir Worte in den Mund legt, die ih gar nicht gesagt babe, indem er Erklärungen wegläßt, die ih abgegeben habe, und indem er den angeblih autbentishen Wortlaut der zitierten Stellen teils ganz falsch wieder- giebt oder endlich Erklärungen beanstandet oder als nicht existierend ableugnet, während fie in Wirklichkeit nur ihm nicht bekannt waren. Das ift also die Fälschungsgeschichte.

Meine Herren, alle diese Dinge haben in der Verhandlung in der Oeffentlichkeit natürli eine große Rolle gespielt. Aber ih glaube doch behaupten zu können, daß die Erregung der Sozial- demokraten im wesentlihen auf den Umstand zurückzuführen ist, daß sle gerade durch die Verhandlungen in Königsberg und durch das Urteil festgenagelt worden find in ihren Beziehungen zu den russischen ich will mal sagen: Sozialdemokraten oder sfozialdemokratischen Revolutionären. In dem Urteil ist in der eingebendsten Weise dar- gelegt worden, wie der ganze Vertrieb diefer Schriften durch die Hände der Sozialdemokraten geht, wie eigentlih nur Sozial- demokraten dabei beteiligt find, wie insbesondere auch die Buch- handlung des „Vorwärts“ als eine derjenigen Stellen angesehen werden muß, die als Generaldevot für diese Schriften dienen, von denen aus die Unterverteilung geschieht. Das ist natürlih den Herren Sozialdemokraten im hêchsten Grade unbequem, und ich glaube, daß sie au deshalb den großen Lärm angestellt haben, um davon die öfentlide Aufmerksamkeit abzulenken. (Sehr richtig! rets.)

Aber, meine Herren, ih habe dea Eindruck gehabt, daß das Siegesgeheul so möchte ih es nennen der fozialdemofkratishen Presse über den angeblich in Königsberz errungenen E:folg und über die blamable, noch nie dagewesene Niederlage der preußish:n Ne- gierung und speziell der Justizbehörden doch auf einen Teil der bürgerlichen Presse sheinbar cine etwas hypnotisierende Wirkung aué-

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geübt bat. Denn ih babe eine rubige, sablihe Beurteilung der Au, gelegenheit in den meisten Organen der Presse, die mir zugänglih geworden sind, vermißt; ih habe inétbesondere vermißt, sowohl in den Tagesblättern wie au in den Fachzeitungen, eine selbständige sachliche Prüfung der Gegenseitigkeitsfrage. Man hat einfah gesagt: die Gegenseitigkeit ist von der Straffammer in Königsberg verneint, also eristiert sie nicht, also hat sich die Justiz mit Schmach bedeckt. Ja, meine Herren, ih habe Jhnen gewisse Andeutungen gegeben, daß man bei einer näheren Prüfung doch wohl zu einem andern Resultat bätte fommen können.

Wie gesagt, ih bedauere, daß diese Stellungnahme der bürgerlichen Presse den Triumph der sozialdemokratishen Partei, den sie aus dem Verlauf der Angelegenheit für sich herleitet, einigermaßen erleichtert bat. Aber, meine Herren, das wird die Justizbehörden nicht ab- balten, au in Zukunft ihre Pflicht zu tun. Und wenn der Abg. Bebel in seiner leßten Rede im Reichstage sich zu der Aeußerung versiiegen bat, daß in jedem anderen Staat nah dem Schluß dieses Prozefses der Justizminister mit Shmah und Schande aus dem Amt gejagt fein würde, meine Herren, mi läßt der Ausfall natürlich sehr falt, so glaube ih, es hat ihm dabei sein sozialdemokratischer Zukunftéstaat vorgeschwebt, in dem zweifellos niht nur ih aus dem Amt, fondern auc die sämtlihen anwesenden Herren aus diesem Saal verjagt werden würden. (Heiterkeit; sehr richtig! rechts.) Ih würde das Schicksal mit Ihnen teilen und würde es mir zur Ehre rechnen, dann au hinausgeworfen zu werden. Aber, meine Herren, vorläufig find wir noch niht so weit! (Bravo! rets.)

Minister des Jnnern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren, der dritte Absay der Interpellation lautet:

Gedenft die Königlihe Staatsregierung auf dem Gebiete der Fremdenpolizei fowie hinsihtlich der Ausweifungen und Aus- lieferungen von Auéländern auf Reformen hinzuwirken, insbesondere eine Abänderung des Preußish-Nussishen Abkommens vom 13. Ja- nuar 1885 herbeizuführen ?

Dieser Teil der Interpellation bängt mit dem andern Teil und mit dem Königsberger Prozeß nur sehr lose zusammen, und auch der Herr Interpellant hat zu meinem Bedauern die Begründung diefes Teils etwas fehr furz gefaßt und eigeatlich nur sehr kurze Streiflichter ge- worfen, sodaß ich nun in der s{mer;liden Lage bin, Ihre Geduld vielleiht no@ mebr in Anspruch zu nehmen, als cs mir selbst lieb ist.

Wenn ich eine Gesamtantwort vorweg nehmen darf, so würde es die sein, daß ih stets bemüht bin, in der Handhabung der Fremden- polizei jede unnöôtige Härte zu vermeiden, dagegen an dem auf der Staatshobeit beruhenden Recht und der Pflicht des Staats, im eigenen Interesse bei dem Zuzug eine Beaufsichtigung und gegebenen Falls eine Ausweisung von Fremden vorzunehmen, au künftig festhalten werde. Es entsprit den friedliGen und freundliden Beziehungen der modernen Kulturstaaten zu einander, daß Angehörige des einen Staats in dem andern Staat eine weitgehende Duldung erfahren, und namentli der preußishe Staat hat allezeit Fremden ein weites und sicheres Asyl gegeben. Aber, meine Herren, diese Duldung hat ibre Grenzen einmal in dem perfönlihen Verbalten der fich im preußishen Staat aufhaltenden Ausländer und dann im höheren politishen Interesse des eigenen Staats. Die Duldung ift die Regel; dana wird auch heute verfahren. Das Recht des Staats bleibt dabei unberührt, in allen Fällen, in denen der Fremde Arftoß erregt, oder in denen böbere politische Interessen obwalten, die Duldung auf- zubeben und dabei zu verfabren, wie es ihm beliebt.

Wenn nun die Herren Antragsteller eine Neform unseres ¿5remden- rechts wünschen, so möchte ih zunächst feststellen, was für einen Inhalt denn eigentlih unsere fremdenpolizeilihen Vorschriften haben. Der besteht nah meiner Auffaffung sachlich in dem Recht der Negierung auf die Abweisung Zuziehender, in dem Recht auf Beaufsichtigung der im Lande \ich Aufhaltenden und in dem Recht der Wiederauëweisung solcher, deren Ausweisung für nötig erahtet wird. Dieses Necht ift Auéfluß der Staatshoheit, der Souveränität, welhe jedem einzelnen Staat an sich inne wohnt. Dieses Recht kann beschränkt werden dur völkerrechtlißhe Verträge und auch durch eigene, den Staat bindende Gesetze. Wir haben nur wenige Ver- träge, welche dies Verhältnis zwischen Preußen und andern Staaten berühren und näher regel, wir haben aber auch eine Anzahl von Gesetzen, welche das preußishe Recht einschränken, und zwar Neichs- geseze. Artikel 4 der Reichsverfafsung überträgt dem Reiche auch die Befugnis der Gesetgebu! g über die Fremdenpolizei. Das Neich hat von der Befugnis, diesen Gegenstand in den Bereich seiner Gesetz- gebung zu ziehen, auch mehrfah Gebrauh gemaht. Zunächst den- jenigen Landeëausländern gegenüber, welche Reichsangehörige sind, den Angehörigen der anderen deutshen Staaten, durch Schaffung des Neichs- indigenats und der Freizügigkeit; dann aber au anderen Reihsdeutschen und Nichtreichsdeutshen im Sinne Preußens Ausländern gegen- über durch das Gesey über das Paßwesen und die Aufhebung der Paßpflicht, deren Zulässigkeit nur in besonderen Ausnahmefällen vor- bebalten ist; einzelne Bestimmungen in einigen anderen Gesegen fommen daneben noch in betraht. Diese Geseße find natürlich für Preußen maßgebend. Soweit aber solche Reichsgeseße nicht bestehen, soweit das Reich von der Befugnis, diese ganze Angelegenheit seiner- seits zu regeln, keinen Gebrau gemacht hat, ift der preußishe Staat in der Handhabung der Fremdenpolizei vollständig souverän.

Meine Herren, in Preußen bestebt jeßt folgender Zustand: Eine Paßpflicht besteht lediglih für die aus Rußland kommenden Reisenden ; es besteht ferner ein unbedingtes Abweisungsrecht an den Grenzen, ein Recht der eingebenden Beaufsichtigung im Inlande und endlich ein Ausweisungsrecht.

Wenn nun auch im allgemeinen Preußen zu allen Zeiten fremden Untertanen Schuß und Unterkommen gern gewährt hat, so findet doh diese Duldung immer eine Grenze in dem eigenen preußischen Staatsinterefse.

Was nun speziell die Ausweisungen und Auslieferungen betrifft, deren die Interpellation gedenkt, und die ja ein Teil dieses Fremden- rechtes siud, so werden beide Begriffe häufiz, meiner Ansicht nach, niht genug von einander geschieden. Die Auslieferung flüchtiger Verbrecher ist ein Akt der internationalen Rechtéhilfe, eine völkerrechtlihe Pflicht, welhe im Interesse des anderen Staats von dem eigenen Staat zu erfüllen und meist auch durch Verträze geregelt ist. Die Ausweisung dagegen ist ein Autfluß des eigenen Rechts eines jeden Staats und erfolgt nur im eigenen Interesse und nah eigenem Belieben.

Meine Herren, unfer Auelieferungsverkehr mit Rußland regelt ih nun zur Zeit nah dem von dem Herrn Interpellanten angezogenen

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Vertrage vom 13 /1. Januar 1885. Dieser Vertrag unterscheidet sih von anderen neueren Verträgen dadurch, daß die Auslieferung pflicht, die übernommen ist, geringeren Umfang hat als in den meisten anderen Verträgen. j

Wie der Herr Interpellant {on ganz rihtig ausgeführt hat, besteht die Ausweisungspfliht nur in drei Fällen. Einmal wegen Angriffe gegen das Staatsoberhaupt, zweitens bei Mord und Mord- versuch und drittens wegen ftrafbarer Herstellung und strafbaren Be- sißes von Tynamit und ähnliher Sprengstoffe. Für alle anderen Fälle ist es in das Belieben des Staats gestellt, den Mann, der sich strafbarer Handlungen schuldig gemacht bat, auszuliefern oder nit.

Meine Herren, in dem Vertrage mit Oesterreich, in den NVer- trägen mit England, Frankrei, Italien usw. ist die Grenze sehr viel weiter gezogen, da besteht eine Pflicht für uns, nicht nur die- jenigen auszuliefern, welhe sick der Verbrechen und Vergehen schuldig gemacht haben, die vorhin genannt sind, fondern z. B. auch alle, die sich des Raubes, des Kinderraubes, der Entführung, der Brand- stiftung, des Diebstahls und einer ganzen Reihe von anderen Strafs- taten shuldig gemacht haben, während heute die Auélieferung in das Belieben des preußishen Staats Rußland gegenüber gestellt ift.

Fh möhte also behaupten, daß dieser russishe Vertrag von 1885 nit ein den modernen Anschauungen zuwiderlaufender, sondern ein erst recht diesen modernen Anschauungen entsprechender ist; er hat mildere Bestimmungen als die anderen Verträge.

Nun hat der Vertrag den Zusatz, daß, wenn eine Auslieferung gefordert wird, sie deshalb nicht abgelehnt werden darf, weil das Verbrehen in einer politischen Absicht begangen ist. Wenn also das Verbrehen einen politisen Charakter angenommen hat, dann soll dieser Umstand allein keinen Grund zur Ablehnung geben. Die prafktis&e Handhabung dieses Vertrages hat in den langen Jahren seit seinem Bestehen zu keinen Bedenken und S@wierigkeiten Anlaß gegeben, und insbesondere au nicht die Be- stimmung wegen Auslieferung politisher Verbrecher. Tatsächlich sind bisber niemals mir wenigstens ist kein Fall bekannt ; ich fann bes zeugen, daß während meiner Amtszeit kein Fall vorgekommen ist Auslieferungsanträge in bezug auf politishe Flüchtlinge gestellt, noch ist jemals solchen Anträgen stattgegeben worden. Dasselbe gilt au für russishe Deserteure und Refraktäre. Es war früher r:chtens, daß gerade Deserteure in allererster Linie der Auslieferung unterlagen. Die erstcn Verträge, wel&e moderne Staaten im 18. Jahrhundert über die Auslieferung \chlossen, betrafen fast ausschließlich Deserteure. Das bat sich erfreuliherweise im Laufe der Zeit geändert, und zu der Zeit, als hier im boben Hause 1860 die Verhandlungen stattfanden, die ter Herr Vorredner erwähnt hat, bestand ein derartiges Kartells verbältnis preußischerseits noch mit Rußland. Seitdem ift dieser Kartellvertrag aber abgelaufen wenn ih nit irre, im Jahre 1869 oder 1870 und nicht wieder erneuert worden. Seitdem ift kein Deserteur jemals nah Rußland ausgeliefert, und wenn ein derartiger Fahnenflühtiger außerdem noch ein anderes gemeines Vergehen oder Verbrechen \ih hat zushulden kommen lassen, so wird die Aus- lieferung stets nah dem Grundsaze der Spezialität von der Zu- siherung abhängig gemacht, daß er wegen militärischer Vergeben nit zur Verantwortung gezogen wird. So s{chwebt gegenwärtig ein Ver- fabren wegen Auslieferung eines russishen Deserteurs Shachow, der nach Entwendung von 8000 Rubeln flüchtig geworden und hier auf- gegriffen ist. Auch in diesem Falle wird die Auslieferung von obiger Zusicherung abhängig gemacht.

Meine Herren, dieser Vertrag von 1885, der ja seinerzeit dem Reichstage vorgelegt wurde und ein Vertrag zwischen Deutshland und Rußland werden sollte, ist im NReichs- tage niht zur Verhandlung gelangt und nur als Vertrag zwischen Preußen und Rußland abgeshlossen worden, dem dann aber ein meines Wissens gleihlautender Vertrag zwisWen Bayern und NRuß- land gefolgt ist. Der Vertrag bedurfte der Zustimmung des preu- ßishen Landtags nicht, weil er keine Lasten mit sih bringt, wegen deren allein nah Art. 48 der Verfafsung die Verträge der Zustimmung des Landtags unterliegen.

Nun habe ih {hon erwähnt, daß dieser Vertrag an und für sch der modernen Kultur nit widerspriht, und ih habe weiter erwähnt, daß er auh zu irgend welchen Beschwerden und Bedenken in der praktishen Handhabung bis jegt keinen Anlaß gegeben hat. Ich glaube deshalb, daß ih meinerseits eine besondere Hinwirkung auf eine Abänderung zur Zeit nicht in Auësicht stellen kann. Ih möchte aber ausèrüdcklich erklären, daß in neuerer Zeit auf dem Gebiete des internationalen Rechts die Anschauungen über ten gemeinsamen Schuß der perfönlihen Individualität in allen Staaten lebhaft erörtert werden, daß sie der fkritishen Beleuhtung durch zu- ständige Fachgelehrte unterliegen, daß fie auf Kongrefsen verhandelt werden und gelegentlich auch in diplomatishen Verhandlungen zum Austrag kommen. Und wie auf aklen Gebieten, so wird auch auf diesem Gebiet niemals ein starres Festhalten an den Normen statt- finden, die den Anschauungen ihrer Zeit entsprechend festgestellt find, sondern mit der wandelnden Zeit werden sih auch hier die An- \{auungen ändern, und dem Bedürfnis entsprehend wird auch auf diesem Gebiete die preußishe Negierung weitere Aenderungen herbei- zuführen fuchen, wenn fie sich eben als notwendig erwiesen haben. Bis jeßt ist das nah meiner Auffassung noch nit der Fall.

Der Herr Vorredner hat dann auf die Ausweisungen Bezug ge- nommen, wie auch die Interpellation selbs, und da möchte ih be- merken, daß die Ausweisungen nah Nußland durch ein besonderes Abkommen vom Jahre 1894 geregelt find. Dieses Abkommen stellt nicht eine Erschwerung des Verfahrens dar, sondern eine Erleichterung. Es ift verabredet worden, daß dann, wenn die Staatsangehörigkeit ohne Zweifel feststeht, niht der diplomatishe Weg einzuschlagen sei, sondern ein direkter Verkehr ¡wishen den Grenzbehörden stattfinden könne. Bon diesem Uebernahmeverkehr wird in zahlreihen Fällen Gebrauh gemacht. Der Vertrag ist aber, wie ih ausdrücklih hervor- hebe, niht ein Geheimvertrag, wie neuere Zeitungsnachrihtan anzu- nehmen scheinen. Ein folher Geheimvertrag besteht hierüber nit, ebensowenig wie neuerdings anläßlih des japanis{-ruisishen Krieges, wie gestern der Reichskanzler im Meichstage erklärt hat, ein derartiger Geheimvertrag abgeschlossen ist. Dieser Vertrag von 1894 ist in den amtlihen Blättern, gerade wie andere Verträge, publiziert und vollständig bekannt. Die in diesem Vertrage vorgeschriebenen Formen der Uebergabe gebieten ih bei der großen Zahl der im Often über unsere Grenze kommenden Rufsen, meisten- teils polnishe und polnish-jüdishe Ruffen.

(S{hluß in der Dritten Beilage.)

Dritte Beilage

S 7+

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Breußishen Staatsanzeiger

2 292.

(Schluß aus der Zweiten Beilage.)

Wie groß die Zahl ift, möge däraus hervorgehen, daß allein die êwanderer, die durch Deutschland durhwandern, im vorigen Jahre ter russis{hen Grenze die Zabl von 50 003 überschritten haben. iese Uebergabe crfclgt in der Regel, wenn unmittelbar aus Nußland Bettler, Landstreiccer, Gesindel aller Art, wie es sich gerade an der Grenze berumtreibt, auf preußisbes Gebiet übertritt. Sie erfolat niht, wenn irgendwelde besondere Verbältniffe es verbieten. Ich habe ¿. B. die Vorschriften über die Verhinderung der Nieterlafsung pol- nis{er Elemente aus Rußland in unseren polnishen Landesteilen im ih voraussah, daß dieser Zuzug aus Anlaß des

i ürde, aufs neue in Erinnerung gebracht, dabei

went

venn hne ch frei

[U Lis Oesterreih oder welchz sie wollen entfernen.

Das Verfabren der Ausweisung urter Androhung maßregeln, um jemand, den man im Lande nicht mehr dulden will, ¡um Verlassen des Landes zu zwingen, ist in den leßten J 1 viel- fah angewandt worden, und ich kalte das für einen Fot itt gegen den früheren Usus, taß in allen ein Tranépor 3 an die Grenz erfolgt.

‘Fd mödte bier ausdrüdcklich betonen, wi minisier hon erwähnte, daß bei der Frage nur maßgebend sind, allerdings au freundschaftlihe Ge unsere Nachbarn, aber daß dabei keine Liebedienerei staat, sondern nur die Liebe zur eigenen Heimat Faktor ist. Wir müfser unsere Heimat von

die im Osten unsere son durch ur. sere fremì g es

“Éi ti refutiv-

Aar trt d oln Í s h ofs E LLLULU: ih LT H: t ê Hu [A 71) iht alljäbr ausend

ait 3 €) on I 2 Int n 4 1 polnisœen Zuzüglern lnishen Nufß- s -, .

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aft werden, daß Grenze aufsuchen, wenn fie das eigenen prevßishen Lebensintereff T derr Interpellant gedacht; er ha Ich wollte, er e tes geltenden NYeif machten Andeutungen zwingen mi, cinzugeben, weshalb nun eigentli} gegen die Auswanderer i z besonderen Vorfihtsmaßregkn gegangen wi ¿leine Herren, dicse Erwägungen sind armentrechtlichder Natur, und sie find viel älter und stammen cçanz anderen Anlasse, als vielleißt der Herr Vorredner

acnommen hat.

begonnen. en Gouvernements Rußlands die Cholera; fie au zu uns übergetrete1 ne groß bindunch wollten. anger ommen, fie ‘gewiesen, und zt j ie Einwanderung dieser Man wo sie niht ganz obne Zæweck nah um sie -nahhber wieder auf ibre Kosten zurüd- wieder an der deuts. preußishen Grenze autzusetzen. und verbreiteten sh im Inlande. Ich glaube, dazu beigetragen baben, daß irg au uns fand. Da un e kamen auch von seiten unserer Be en an ter ze. Die Leute verteilten fch in den Kreisen Bentheim und Umgegend, es entstanden Gefahren und es wurde die Armenverwaltung auf unangenehme Weise in Mitleidenschaft gezogen. Gleichzcitig selbe au hier in Berlin gesehen, und die erste Beschwerde ging von dem Berlirer Magistrat aus. (Hört, hatte im August 1893 #ch an

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Der Berliner M die Regierung gewandt und gef Wir gestaiten uns, die Aufmerksamkeit Eurer Exzellenz auf leßter Zeit bemerktaren neuen Uebertritt russisher Aus- wanderer über die diesseitige Grenze hinzulenken. Derselbe erregt unfer Bedenken vorzugéweise 1m Hinblick auf die sanitären Ge- fabren, mit denen der Zuzug derartiger Personen uns und die All- gemeinheit bedroht, ta dieselben größtenteils aus Gegenden kommen, in denen die Cholera herrs{cht, und bei ihrem s{chlechien Ernährungs- zustande und ibrem auêsgeprägtew Hang zur Unreinlichkeit für jede Seuhe besonders empfänglich scheinen. Die Ektfernung solher Personen von hier im Wege der offiziellen diplo- matishen Verbandlung i erfahrungsgemäß mit erheblichen Schwierigkeiten ünd zeitraubendem Schriftwehsel verbunden, während tie privaten Bemühungen des hiesigen Schutzkomitees in den unz ulänglihen Mitteln ibre Grenzen finden. Es erscheint uns daber in jeder Hinsicht wünschentwert, daß diese Personen, soweit dieselben fch richt im Besitze ausreihender Geldmittel be- finden, \chon vor dem Betreten der Grenzen unseres Staatsgebietes oder doch unmittelbar danach in ihrs Heimat zurückgewiesen werden, was ih dann auch sehr viel leihter durchführen ließe, da dieselben dann roh bereitwilliger dazu sein werden und ihre Mittel dann noch nit in dem Maße erschöôpft sind, als nah erfolgter Weiterreise hierher. Eure Erzellenz bitten wir, diese Angelegenkeit sorfältigst in

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Erwägung zu ziehen und die zur Fernhaltung des Zuzugs russischer

Berlin, Montag, den 12

. Dezember

1904.

wollen. Diesem Wunsche der Stadt Berlin, dem gewiß ein Es fam hinzu, daß der Au8wandererstrom, auch der ieser S{wierigkeiten, durch Deutsland zu kommen i und taß sowok

esse daran ihre Häfen zu befördern. Es ift dann mi 3geselihaften verabredet worden, daß alle russi Ewandercr wegen der Seuchengefahr an der Grenze

sogenannte Kontrolstation aufgenommen, in dieser

ire Weiterreise nur dann gestattet wird,

dann 3

weiter als Bedingung gestellt worden

g N 53 0 5 S L 1terden Bedingungen weg —, daß die Sch anét

ie ufzufommen baben, daß der Nütr

mittellosen Personen überschwemmt wird.

Angestellien der Schiffahitégeselishaften od

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r als 10 Iabren ift das groben Verstöße baben die SchiffahrtsgesellsWaften es

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den Beamten der nen stattgefunden, die nie au8zubleiben ] hi zu zweifeln, daß den Ausschlag in jedem ei:

ie zu geben hat.

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weiter die Anordnung getroffen, daß irgend eine Beschwerde erfolgen follte n cdèer Polizeikommifsare sein —, der vorgeset zt Mitteilung zu maten haben, enisckeidet. wenn es fi varum bandel betraten ist oder nit, lieber die Kontrollsiation zu bringen, als in welche wie Auswanderer aussehen, abter

P :C L s E R «T1 54 A widezr ibren é Kontrolitation

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Jerionen,

nitäre, propbyvlaktishe Maßnahmen aus Rußland kemmendecn der F cigentliden Kontrollst ntrolistationen, fontern ie Unrtersuhung nur cine Negifstrierstationen haben sich cbenfalls bewäh1 ß neuerdirgs im Königreich s i ichtet ist, und daß Verbandlun

d sole Stationen eingerichtet werden.

Aber diese zu ersehen ein derartige Registrier-

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übe UHT deutic eisenden in Nußland zu teil werde, und darüber, daß fie russishen Vorschriften Aufenthalt der Fremden in Nußland in manchen Dingen sind. fann ich rur erwidern, daß es nicht Aufgabe der preußischen Gesetzgebung ist, in die autonome Gesetzgebung altung Nuß 8 einzugreifen; ebenso wie wir uns eine Einmischung Rußlands in unsere Angelegenheiten ve i müßten, hat Rußland ausfcließlich das Ret, seine Fremdenpolizei nah seinen Bedürfnissen uñd Anschauungen zu regeln. So reeit aber deutsche Reichangebörige etwas s{lech{ter gestellt sein sollten als die Angehörigen anderer aaten, und so weit unsere deutschen Reich2angeßörigen in Rußland unbereckchtigter Weise unrichtig behandelt sein follten, glaube ih, dürfen Sie alle vertrauensvoll darauf rechnen, daß es an einer wirksamen Vertretung der deutichen Interessen seitens des Auswärtigen Amts oder seitens unserer Vertreter in Rußland nicht fehlen wird. Ih muß mir versagen, darauf, ob in dieser Beziehung vielleiht in dem neuen russishen Handelêvertrag, neue Bestimmungen enthalten sind, bier ein- zugehen, da der Handelsvertrag zur Zeit ncch nit veröffentlicht ift. Es ift von dem Herrn Interpellanten dann noch mit einigen Worten darauf hingewiesen worden, daß die volizeilihe Verwahrung, die polizeilite Haft, wele bäufig mit einer Ausweisung verbunden ser, doch eine große Härte in sih {chließe. Er meinte, wenn ich ihn rihtig verstanden habe, daß diese polizeilihe Verwahrung auch mit unsern Gesezesvorshriften nicht vollständig im Einklang stehe. Das letztere muß ich bestreiten. Es ist rihtig, daß jeder Deutsche, der von der Polizei festgenommen wird, unverzügliÞh dem Richter zu- geführt werden soll. Ein Recht darauf für einen Ausländer, sofern er nit etwa strafrechtlich verfolgt wind, besteht nit, und wenn ich es tatsähliß bedauere, daß eine polizeiliche Verwahrung gerade in bezug auf diese Auêeweisungsfälle manchmal nötig ist und manchmal länger dauert, als mir liebt ist, so kann ih andererseits nur sagen,

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1ch da bat die Untersuchung ledi : Postamt \{riftlih ersuht bat, die für Herbert beflimmten Briefe vostlagernd zu bestellen. Er hat f und über den teln gewesen, keines- wegs aber ift irgendwie anzunehmen, russische oder

preußishe Polizei die Hand im Spiele geh

Meine Herren, ih könnte die solher unbegründeten Be- \{uldigungen noch sebr erreeitcrn; ih glaube aber, daß ich Ihre J Ich boffe aber, daß Sie

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Geduld zu sehr in Anspruch nehmen würde. nach den eingehenden Darlegungen die Ueberzeugung gewonnen baben, daß die preußische Polizei auch in diesen Dingen ihre Pflicht, und nihts als ihre Pflicht getan hat, niemandem zu Liebe, aber au niemandem zu Leide, lediglih im berechtigten eigenen vreußishen Staatsinteresse! (Lebhaftes Bravo! rets.) Auf Antrag des Abg. Fischbeck (fr. Volksp.) erfolgt die Be- \prehung der Interpellation. Abg. Vieredck (freikons.): Da das Urteil noch nit rechtskräâfti U . o , nut - L E geworden 1, mussen wir mit der noUgen Zurückhaltung an diele Frage herantreten. Die unrichtigen Ueber]eßzungen des russischen Generaltonsulats sind für das Geriht nicht maßgebend ge- wesen, sondern es ist der zuverlässige Sachverständige Rost binzugezogen worden. Dem Minister kann man in dieser Hinsicht keinen Vorwurf machen. Die _Unrihtigkeit der Laufe des Gerichtsverfahrens ents gegen die Angeklagten

Üeberseßungen ist erst im Lau} deckt worden. Sind die Beschuldigungen