1857 / 9 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Der Regierung bleibt ‘es vorbehalten, die Wahl anderer Blätter zu fordern und’ nöthigen Falls vorzuschreiben. Kapitel Sieben. Bilanz. Dividende und Reservefonds.

Paragraph Drei und dreißig.

Am dreißigsten Juni eines jeden Jahres soll von dem Verwaltungs8- rathe ein Juventar des Gesell schaftsvermögéns aufgenommen und eine Bilanz des Aktiv- und Passiv-Vermögens angefertigt und dieselbe spâte- stens bis zum Ffünfzehnten August, nachdem solche vorher in ein dazu bestimmtes Buch eingetragen ist, den in der zunächst vorherge- gangenen ordentlichen (General-Versammlung aus den Altionairen gewähl-

ten drei Rechnungs-NRevisoren J

(Paragraph Zwanzig) nebst den Jah- res - Nechnungen zugestellt werden. Diese Revisoren prüfen die Nech-

nungen .11d Vilanz mit den ihnen im Geschäftslokale des Verwaltungs- rathes voczulegenden Büchern und Skripturen der (Gesellschaft und erstatten darüber in der nächsten (Heneral Versammlung Bericht, welche über die Decharge der Rechnung heschließt.

Oer Verwaltungsrath wird in jedem Zahre bei der Juventar- A ufnahme bestimmen, wie viel in der Bilanz an dem Werth der JZJmmo bilien, Maschinen, Geräthschaften und andeven beweglichen Gegenständen, welche das Kapital der Gesellschast ausmachen, abgeschrieben werden fol.

Der nach Abzug des Pafsivs bleibende Ueberschuß des Alktivs bildet den reinen Gewinn des Geschäftsjahres.

Die Bilanz ift durch die (Hesellschaftóblätter zur deutlichen Kunde zu bringen. l Paragraph Vier u ud dreißig. :

Aus diesem Jahresgewinne werden bei jedem Abschlusse vorweg zehn Prozent zur Vildung eines Neservefonds abgezogen und entnommen, bis dieser die Hdhe von Einhundert und zehntausend Thalern erreicht hat. Die nußbare Anlegung des Neservefonds bleibt dem Verwaltungsrathe uberlassen. Zinsen werden demselben nichl zugeschrieben. Wird der Ne- servefonds angegriffen, so wird derselbe in gleicher Weise ergänzt. Der Neservefonds kann nur auf den besondern und von der General - Ver sammlung genehmigten Vorschlag des Verwaltungürathes ganz oder theilweise zur Verwendung kommen. (Varagraph Drei und zwanzig.)

Der Reservefonds darf zu Dividendenzahlungen unter keinen Um- ständen verwandt werden.

Demnächst wird von dem Jahresgewinne die Nemuneralion für die |

Mitglieder des Verwaltungsrathes abgezogen, (Paragraph Act und

E d : } zal f : Der Rest des Jahresgewinnes wird als Dividende untex die Alltio-

naire bertheilt. Die Zahlung der Dividende evfolgt jährlich am exsten November gegen Aushändigung der Dividendenscheine zu Händen des Jnhabers derselben. Die Dividenden sind an der Gesellschaftäkassein Dortmund und beiden Bankhäusern, welche der Verwaltungsrath noch sonst bestimmen wird, zu ev beben und zahlbar ; sie verjähren zu Gunsten der Gesellschaft, falls fi innerhalb fünf Jahren von dem bestimmten Zahlungotage an nicht erhoben werden

Keditel Wt. Auflösung der G esellscha ft. | Paragraph Fünf und dreißig. | Außer dem Falle der statutenmäßigen Beendigung der Gesellschaft (Paragraph Drei) fann die Auflösung der Gesellschaft während den ersten fünfzig Jahren oder später nur dur den Verwaltungsrath oder auf

Verlangen von einer Anzabl von Aktionairen, welche mindestens drei |

Viertel der Aktien repräsentiren, beantragt werden. Der Verwaltungs

Nath ist dazu verpflichtet, wenn die älfte des Grundfapitals verloren |

gegangen ist.

Diese Auflösung kann nur in einer außerordentlichen General - Ver- |

sammlung beschlossen werden, in welcher jede zwei Aktien desselben Be fißers eine Stimme bilden, gleicviel, wie viele Aktien in einer Hand ver einigt sind.

Jn jeder solchen Versammlung muß die Hälfte der sämmtlichen Aktien

vertreten sein; ist dieses nit der Fall, fo ist eine neue außerordentliche |

Versammlung anzuberaumen, in der die dann anwesenden Aktionare, vie in der Einladung ausdrücklich anzugeben if, vollgültig Veschlußz faffen können. 4 A dn Zun beiden Versammlungen kann die Auflösung der Gesellschaft nur durch cine Majorität von zwei Drittheilen der Stimmen beschloßen wer den. Der Beschluß bedarf der landesherrlichen Genehmigung. G Die Aufldsung erfolgt na Maßgabe der bestebenden gesekßlicen SRTAAO en. und

Befugnisse bestimmt der Verwaltungsrath.

Kap Ute l

Sc{lichtung von Streitigkeiten.

___ Paragrapb Sechs und dreißig. Alle Streitigkeiten, welche zwischen der Gesellschaft und den Aktio- nairen als solchen entstehen, mit Nugnabme des Varagraph Zwölf vor

M C UN.

gesehenen Falles, sollen, mit Ausschließung des Recbtêweges, dur | Schiedsrichter entschieden werden, von denen jeder Theil einen ernennt.

Ein Obmann tritt nur dann binzu, wenn die beiden Schiedsrichter fic

innetbalb aht Tagen nicht einigen können. Ju diesem Falle ernennt |

das Direktorium des Kreisgerichts zu Dortmund den Schiedsrichter und Obinann müssen in dem gerichts zu Dortmund wobnen.

i Obmann. Bezirke deé

S A4 dry pes des Scbiedörithters länger als act Tage, so muß : fich gefallen lassen, daß der andere Theil aub den zweite Ex s richter ernennt. weiten SchtedS-

Den Modus dexr Liquidation, die Liquidatoren und deren |

Kreis- Verzögert einer der trei T

I 7 , OLLIOYEL E Vi | reitenden Theile. auf die ibm durch Netar oder Gericht infinuirte Aufforderung des Geg- |

Schiedsgericht befugt, ihnen alle Mittheilungen und Jusinuationen in Ge

auf dem Prozeßbüreau des Kreisgerichts zu En der Nichtigkeit nach

mittel statt. Tapitel Verh&ltniß der Gesellschaft zur Staatsregierung Paragraph Sieben und dreißig.

Die Königliche Negterung ist befugt, einen Kommissar zur Wahr nehmung des Aufsichtsrehts für beständig oder für einzelne Fälle zu be stellen. | (General-Versammlung oder |

Zehn,

onstige Organe der (Hesellschast gültig zu

Einficht nehmen. Paragraph Acht und dreißig.

Die Gesellschaft hat mit Nücksicht auf die vou ihrxr betriebenen Berg bau-, Hütten» und andern gewerblichen Unternehmungen für die kirchlichen und Schnlbedürfnisse der von ihr beschäftigten Arbeiter zu sorgen , „aud zu den Koften der Polizei und (Gemeinde-Verwaltung in angemessene Verhältnisse beizutragen und kann, fofern dieselbe sich dieser Verpflichlun entziehen sollte, angehalten werden, für die gedachten Zwe(lke, sowie nôth genfalls zur Gründung und Unterhaltung neuer (irchen- und Schuls steme diejenigen Beiträge zu leisten, welche bon der Skaats Negierun, | na s{ließilicher Bestimmung der betreffendon Messortminisler und de Ministers sür Handel-, Gewerbe und dientliche Arbeiten für nothwend! erachtet werden

Anlage A | M

dexr Harpener Vergb au-Aklltien-Gesellschafi | Me: i bed über Zweihundert Tholer preußisch Couranlt

(6 wird hierdurch bescheinigt, daß auf diese Alklie an§die Kasse d | Harpener Bergbau » Allien - Gesellschaft Zweibundert Thaler preuß! | Courant eingezahlt sind. Dex Juhaber dieser Aktie hat nach Hôhe dies | Betrages und in Gemäßheit des unter dem bom Staale l | stätigten Statutes derx (Hesellschaft verbältnisimäßig gleichen Antheil | dem gesammten Eigenthum, Gewinn und Verlufl der Gesellschafi Dortmund, den. fl «54 Dex Verwaltungs-Nath der Harpener BVergbau-Altion- Gesell chaf

Anlage B Dividendenschein zu dèr Ultie Nx, der Harpener Bergbau-Aktien-Gesellschafl Jubaber empfängt am {, Nov. gegen diesen Dividendenschein | der (asse der Gesellschaft oder bei den soust bestimmten Bankhäusern |! statutenmäßig festgestellte Dividende für das Geschästsjahr .….. M Dortmund, den .. ten i y h Der Verwaltungsrath | : der Karpener Bergbau- Aktien-Gesellschaft An morftu nag. Vorstehender Dividendenschein wird nach Y. 34 d Statutes ungültig, wenn die darauf zu erhebende Dividende n! L YAG, fünf Jahren nah dem bestimmten Zahlungstage erho! wird, L Anlage C. Q ULTTURA S Oen zu der. Ullie wWL....- der Harpener Bergbau- Aktien-Gesellsrhaft

F 1.

bsy Der (Stand und Namen) zu (Wohnort) hat auf die Aktie „Fs. der Harpener Bergbau-Aktien-Gefellschaft ..….. Thaler preußisch Cour baar eingezahlt.

QOoUMUND (DeN « «U dba

a Der Verwaltungs-Rath s

26 11 vel WATPENEN Bergbau- Aktien-Gesellschaft „S LII. AZ IV, e e V. T V1. S Bl, S. VIII, L 1X. 12 X.

jedesmal wie „2 1].

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Ministerium für Handel, Gewerbe uad vfentlid Arbeiten.

Die Aktion aire find, wie groß auch ibre Anzabl bei einer Streit- |

Jacbe sein möge, wenn fie ein und dasselbe Jnteresse baben, verbunden,

einen omzigen gemeinfcaftliden Bevollmächtigten zu Dortmund zu be-

Dtr REEET Erm mger as t rRRgE egr a

Der Materialien - Verwalter bei rem Salz-Amte zu Kön! tors, Alexander Wesener ist zum Salinen-Faktorz und

zeichnen, welchem alle prozessualischen Verordnungen und Verhandlungen in einer einzigen Ausfertigung oder Abschrift mitgetheilt werden können, Bestellen sie einen Bevollmächtigten nicht, so ist die Gesellschaft, sowie das

mäßheit der Paragraphen Zwanzig und Ein und zwanzig Titel Sieben, Theil Eins der Allgemeinen Gerichts-Ordnung in einer einzigen Abschrift ortmund zustellen zu lassen, Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts findet, außer in den

Paragraph Einhundert zwei, und siebenzig itel Zwei, Theil Eins der UAllgemeinèn Gerichts -Orduung, kein Rechts:

Dieser Kommissar kann nicht nur den (Gesellschaft&-Vorstand, di

sammenberufen und ißren Berathungen beiwohnen, sondern auch jederzei! von den Büchern, Nechnungen, Negiltern und sonstigen Verhandlungen und Schriftstücken der Gesellschaft, fowie von. deren gewerblichen Anlage!

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Der Berg-Amts-Secretair zu Bochum, Gustav Schmi zum Kassen-Controleur und Materialien-Verwalter bei dem Salz- Amte zu Königdboru ernanut worden.

E E E A R E -—— ern dn and O A ar U Er E A ra B D R E O A A Er T E R E Ö De Daa pr

Die nächste Siyung des Herrenhauses sintet am Donnerstag, den 15ten d. Mt6. Mittags 12 Uhr statt, Berlin, den 10, Januar 1857. Der Präsident des Herrenhauses, A. Prinz zu Hohenlohe,

Tages : Orduung.

&te Plenar-Sipung des Hauses der Abgeordneten am Montag, den 12, Januar 1857, Mittags 12 Uhr.

l) Prüfung von Ersapwahlen.

2) Wahl eines Schriftführers,

3) Erster Bericht der Kommission für das Justizwesen über ver- schiedene Petitionen.

4) Erster Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über verschiedeue Petitionen,

Personal - Veränderungen in der Armee. Offiziere, Portepeec-Fähnriche 2c.

Ernennungen, Befdrderungen und Verseßungen. Den 27, Dezember 1856.

v, Kleist, Port. Fäbnr. a. D., früher im 1. Hus. Negt., im 1. Drag. Negt, wieder angestellt. i

; Den 29, Dezember.

Frhr. v. Neipenstein, Oberst a. D., zuleßt Flügel - Adjutant Er. Majestät des Königs und Commandeur des 2. Ulan. Reats. der Charaft. als Gen, Major verliehen. :

Den 30. Dezember. 00 Kircbbacd, Oberst » Lieutenant vom Generalstabe des Garde- Corps, zum Abtheilungs - Chef im großen Generalstabe ernannt. von S chôler, Major vom Generalstabe, vom Kommando dex Garde- Junfanterie zum General - Kommando des Garde - Corps übergetre- ten. v. Sandrart, Hauptm. vom arnyskon Generglfghe 1119, Main lvefördert. Stein v. Kaminaki, Hauptm. vom 2. arde - Regt. zu Fuß, unter Ueberweisung zum Kommando der Garde-Jufanterie , in den Generalstab verseßt. v. Fabeck, Hauptm. vom 1, GardeeMegt. zu guß, zum Major, v. Kleist, Pr. Lt. von dems. Negt. , zum Hauvtm., Graf v. Rittber g, Sec. Li, von dems. Ncgt., zum Pr Lt., v. Grievheim, Port, Fähnr. von dems. Negt., zum Sec. Lt. befördert. v. Blo, Hauptm. und Comp.- Chef im 1. Garde-Regt. zu Fuß, zum Commandeur der Leib-Comp. ernannt. Deu 1. Januar 1857.

Herkt, Major und Artill. - Offizier vom Play in Luxemburg, ins 3, Art. Negt. , Wickenkamp, Major und Art.-Offizizer vom Plah in Erfurt, Wille, Major u. Artill.-Offizier vom Play in Posen, ins dôte Artill.-Negt., Lindenbaum, Major und Artill: «Offizier vom Play in Neisse, ins 6. Artill.-Regt., J gel, Major und Artill .-Offizier vom Plaß in Koblenz, ins 8. Art.-Negt., Colo mier, Maj. a la suite des 3, Art. Regts. und Command. des Train-Bataillons vom 111, ArmeeéCorps, ins 5. Artill.-Negt., Huye, Hauptmann und Artill.«Offizier vom Play in Pillau, Diestel, Hauptm. à la suite deó 1. Artill. Negts. u. Direction s- Assistent der Pulverfabrik zu Spandau, ins 1. Artill, Negt., Pauli, Hauptm. und Artill. - Offizier vom Play in Thorn, ins 2, Artill. Negt, Dalipy, Hauptm. und Artill „Offizier vom Play in Cosel, ins 6. Artill, Negt., Weigelt, Hauptm. vom 3, Artill, Negt., unter Fübrung à la zuite des Regtsd., Frhr. v. Nordeck, Pr. Lt. vom 4. Artill. Regt., unter Fübrung à la suite des Regts. , zur komb. Festungs - Artill. - Abtheilung, v. Rockhausen, Hauptmann à la «uite des 3. Artill. Regts., Nein- hardt, Pr. Lt. à la suite des 4. Artillerie - Regiments, von der kombi- nirten Festung - Artillerie - Abtheilung resp. ins b. KalXreutb, Port. Fäbnr. vom 2. Artill. Regt., ins 8. Kür. Negt. verseßt. v. Oerßen, Hauptm. vom Garde - Artill. - Negt., zum Artill.- Offiz. vom Play in Erfurt, Knothe, Hauptm. vom 1. Artill. Negt., unter Beförderuug zum Major und Fübrung à la suite des 3. Artill.- Negts., zum Commandeur des Train - Bataillons vom 111. Armee»Corps, Wohlgeboren, Hauptm. vom 1. Artill. Regt., zum Artill. - Offizier vom Plap in Pillau, Panten, Hauptm, vom 2. Art -Regt., zum Artill.- Offiz vom Play in Thorn, Schlawe, Hauptm. vom 3. Artill. Regt, zum Artill. Offizier vom Play in Pofen, Kretshmer, Hauptm. vom 6. Artill. Regt , zum Artill. Offiz. vom Play în Neisse, v. Langen, Hauptm. von dems. Regt., zum Artill.-Offiz. vom Play in Cosel, Coster, Hauptm. vom 8. Artill. Negt., unter Beförder. zum eal zum Artill.- Offiz. v. Plap in Luxemburg, Tackmann, Hauptm. v. dems. Regt., z-Artill.- Offiz. v. Plap in. Koblenz, ernannt. Benn in, Hauptm. u. Vorstand d. Artill.-Depots zu Berlin, Friese, Hauptm. u. Artill.-Offiz. v. Play in Graudenz, Schülein, Hauptm. und Artill.-Offiz. vom Play in Magde- burg, v. Gontard, Hauptm. u. Artill.-Offiz. vom Play in Schweidniß, zu überzähl. Majors, Bycholber g, b. Helden -Sarnowski, Pr.

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Lts, vom Garde - Artill. Negt, zu Hauptleuten, Hein, v. Scheli E BE. Vis. von dems, Negt., zu Pr. Lts, A L Unia 6p. vis. vom 3, Artill. Regt., lepterer unter Verseßung yum D D Dee zu Hauptleuten, Büscding, Corsep, Sec. Lts. vom dems. dot Pu Un C M me Pap Aar, til Negt1., zum Hauptm., v, Garcz y n sli E ec L. 4 l P N Pr, Lt, Hecking, Laur, Pr Lts, dor d A till. p M I leuten, Pahblke, Sabel, Sec, Lts, vou de \ z Mente P vis M Mende, v, Schell, Port. Fähnrs. von vie fra t See ut en e wun Gef pa e R R B er d ! ded en Husaren - Regiments, Pri Carl zu Hohenzollern - Sigmaringen N i Su à la guts des Garde- Artill. Negts. G ; Va Ober, vieut,, Flügel-Adjutant Sr. Majestät des Königs und Commandeur ded 2, Juf. (Königs-) Negts, zum Obersten befördert. : CEúkenós, Hauptm, c E A bon dem Koi do als Adjutant der 29, Zufant.-Brigade "entbunden. Ca med dean dv ü! vom 40, Znî. Negt., als Adjut. zur 29. Zufanterie-Brigade fommandirt, L ar, v. Valwig, Sec, Lt. vom 38, Jnf, Negt, unter Beförderung zum Pr. Lt, ins 17, Juf. Negt. versept. E 94 Ab schie d6bewilligunge n x, L rp C EE 1856. seiner bisher. Pension zur Dispokilon geftellt 0A P Ml 1 Pütter, Hauptm p 2 Ü till V T U al . bom 2, Artill Negt., mit de - Unifo Aussicht auf Civilversorgung und Pension, v. Roiia A bemer 9», Artill. Negt, als Major mit dex Negts.-Unif,, Aussicht auf Unstellun in der Gendarmerie und Pension, Neumann, Hauptm. vom 6 Artil], Negt., als Major mit der Negts.-Uniform, Aussicht auf Civilversor ung und Pension, v. Viebahn, Sec. Lt, vom 1, Artill, Negt, der Abschied bewilligt. Jaeppelt, Sec. Lt. vom 5 Artill, Negt ausgeschieden Militair - Aerzte. : n M A Den 3. Januar. r. Meyer, Ober - Stabs - und Negts, Arzt bom 13. Zuf. Regt,

mit Pension, K olley, Assistenz - Arzt vom 22. Inf. Negt., mit Ausficht

3, und 4. Artill, Negt, | die zur Jagd anwesenden Prinzen Königlice Hoheiten als:

a sivilbersor A j

dw. diegt Wet ise Pension, Pr. Quiftorp, Assistenz - Arzt vom Abschied K a l enfels, Ussiskenz- Arzt vom 26, dw. Regt, der A ns Di, Petri, Ober-Stabs- und Negiment6-Arzt vom De vnsanterie-Megt., in gleicher Eigenschaft zum 13, Zuf. Regt. versept.

f h umann, Stabs- und Bats. Arzt vom 1. Garde «Negt. zu Fuß n, L bex-Etabs- u, Negts. Urzt des 30, Juf. Negts., mit Hauptmannsé- Nang, Dr, Vogel, Ussistenz-Urzt der 3, Pion. Abtheilung, zum Stabés- und Bats, Urzt des 3. Bats. 4. Garbe - Landwehr - Regiments ernannt Den im Neserve - und Landwehr - Verhältniß befindlihen Aerzten: "1 Cynthius des 4, Dr. Gronover, De. Kirchoff des 15, De, Boßwinkel, Þr, Mooren des 17, He. Weidenbach des 25. Dre 33. Juf. Negts, Dr. Goebel, Der, Gerhardi, Dr. Gerbes vom Ldw. Bat. 37. Juf, Negts., der Charakter „Ussistenz- Arzt“ verliehen tilitair-:Beamte. | Den 11. Dezember 1856.

Siegfried, Milit,-Znutendant des 1. Urmee-Corps , vom 1. April

1857 ab mit Pension in den nachgesuchten Rußeftanb verseßt Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums: Den 12. Dezember 1856.

Peters, Zahlmeister 2. Kl., Sec. Lt. a. D., bom 2. Bat. (Stettin)

1. Garde-Ldw. Megts., mit Penfion verabschiedet. Den 19, Dezember.

Henry, Zntend.-Nath von der Milit.-Zntend. des 111. Armee-Corps, zu der des 11, Armee-Corps, v. Koschißki, Jutend.-Rath von der Milit - Jntend des 11. Armee-Corps, zu der des 1. Armce-Corps, Scheurid, Zntend, -Assessor von der Milit -Jnutend. des V. Armee-Corps, zu der des 111 Armee-Corps versept. |

Den 24. Dezember.

Bierfreund, Zntend.-Referendarius von ber Milit.-JFutend. des

111. Armee-Corps, zum überzähligen Zntent.-Assessor ernannt.

Nichtamtliches.

Preußen. Potsdam, 10. Januar. Se, Majestät der König begaben Sich gestern Vormittag 11 Uhr zu ker auf der Bornimer Feldmark stattfindenden Hofjagd, wohaten Dem Kesel- treiben und einem Vorstehertreiben bei und fehrten um 25 Ubr nach dem Stadtschlosse zurück, Um 5 Uhr war daselbst Diner, an welchem Prinz von Preußen, Prinz Karl, Prinz Friedri Karl, Prinz von Würt- temberg, so wie Se. Hoheit der Prinz Friedri Wilhelm von Desen und die \sämmtlihen zur Jagd befoblen gewesenen Herren Tgzeri nahmen.

Nach Tafel arbeiteten Se. Majestät mt dem Miniser - Prañ- denten. Abends war im Königlichen Schloife be: Jhren Majeitaten Ball und Souper, wozu eine zahlreuße Gesellschaft geladen war. Um 1 Uhr zogen Jhre Majestäten Sich n Allerhöchitihre Bew

mäher zurü. i | Breslau, 9. Januar, Se. Königliche Doÿeit der Prinz

Friedrih Wilhelm von Preußen degav ih deute rüh zur Besichtigung des 2ten Bataillons Uten Jufanterie-Regiments 229 Schweidniß und kehrte am Abend von dert hierher zurück. (Br. Z-_

C fn, 9. Januar. Die Pes aus England von dente f ausgeblieden.

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