1857 / 17 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

M E Sr va eme an R E E E Zu

l

R EE: E Aa

X à

f A A Ma E Far MA a A4

Dr ETLRE

A T E D i E Sie E T E Si Mia sro Ma iei o-a M Er U A E ck E S mi A u E R

wen M D T

118

wie mehrere in neuerer] Zeit zur diesseitigen Kenntniß gebrachte

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten.

Dem Lehrer Valentin Matuszewski is die erste polnische Lehrerstelle an der Taubsiummen - Anstalt zu Posen tefinitiv über-

4

tragen wörden.

Cirkular-Verfügung vom 8, Dezember 1856 be- treffend die Frist, binnen welcher der Vorsißende der Einshäpßungs- Kommission gegen einen Be- {luß der lehteren die Berufung an die Bezirks- Kommission einzulegen hat.

Cirkular - Verfügung vom 4. Oktober 1855 (Staats - Anzeiger Nr. 245 S. 1818.)

Das Geseß vom 1. Mai 1851 enthält keine ausdrüdliche Be- stimmung darüber, binnen welcher Frist der Vorsißende der Einschäbßungs - Kommission gegen einen Beschluß der leßteren in Gemáßheit der Vorschrift im vorleßten Absap des §. 23 die Be-=- rufung an die Bezirks - Kommission einzulegen und den Steuer- pflichtigen davon, daß dies geschehen, in Kenntniß zu seben habe. Dieser Mangel is jedoch durch die Ausführungs=-Instruction vom 8. Mai 1851 zu 15, und den Cirkular - Erlaß vom 4, Oktober v. J. ergänzt. A A

Vas A ver angeführten Instruction ist nämlich bestimmt, , daß 1) der- Vorsißende der Einshäßungs-Kommission über die gegen einzelne Beschlüsse der leßteren einzulegenden Berufungen, sich der Kommission gegenüber spätestens dann zu erklären habe, wenn die Einshäßung sämmtlicher Steuerpflichtigen des Ein- {ähungsbezirks beendigt ist und A 2) in allen Fällen, in welchen die Einshäßungs-Kommission die

Steuerstufe in Uebereinstimmung mit dem Gutachten ihres

Vorsigenden festgestellt oder in welchen lehterer nit wieder

die abweichende Festseßung der Kommission die Berufung an

die Bezirks-Kommission eingelegt habe, die Veranlagung für das betreffende Jahr definitiv feststehe, sofern der Steuer- pflihtige nicht selbst rechtzeitig Einspruch dagegen erhebe.

Dur die vorgedachte Cirkularversügung ist ferner angeordnet,

3) daß diejenigen Steuerpflichtigen, gegen deren Veranlagung durch die Einshäßungs-Kommission von dem Borsißenden der

Lebteren Berufung an die Bezirks-Kommission eingelegt wor=

den, davon, daß dies geschehen, unter der erforderlichen Bes

lehrung über das ihnen hiergegen zusteheude Rechtemittel in

\ Kenntniß zu seßen seien. A

Diesen Vorschriften zufolge ist zunächst die Veranlagung aller derjenigen Steuerpflichtigen, gegen deren Einshäßung seitens des Vorsißenden der Kommission bis zu dem bezeihneten Zeitpunkt keine Berufung eingelegt und hinsichtlich deren der Kommission gegenüber keine Erklärung abgegeben worden , für das Jahr, für welches die Veranlagung erfolgt ist, als definitiv feslstehend anzusehen, Der Vorsißende der Einshäßungs-Kommission ist daher zur nachträglichen Einlegung der Berufung in Betreff solcher definitiv feststehender Steuer=

beträge ebensowenig befugt, áls er zur Einlegung der nachträglichen

Berusung von dem Vorsißenden der Bezirkskommission angehalten werden fannz vielmehr hat der Leßtere, wie die seitens der Bezirks- kommission gegen die ges{hehene Veranlagung etwa gezogenen Erin- nerungen nah §. 26. des Geseßes erst bei der Veranlagung des folgenden Jahres beachtet werden müssen, ebenfalls nur das Recht, dem Vorsißenden der Einshätßzungskommission die wegen zu niedri= ger Einshäßung einzelner Steuerpflichtiger seinerseits zu ziehenden Erinnerungen zur Beachtung bei der Veranlagung für das folgende Jahr, nach Umständen mit der Anweisung zuzufertigen, daß, wenn die Einshäßungskommission der Erinnerungen ungeachtet bei ihrem früheren Beschlusse beharren sollte, dann gegen lebteren sofort die Berufung einzulegen sei.

Andererseits folgt aus dem Zusammenhange der bezeichneten

Vorschriften, daß auch ‘der Steuerpflichtige, wenn ihm in der an ihn erlassenen Zahlungsaufforderung einfach die seitens der Ein- \{äpzungskommission erfolgte Feststellung der Steuerstufe ohne jeg- lichen Borbehalt hinsichtlich einer etwa dagegen eingelegten Be- rufung A n wird, seine Veranlagung für das betreffende Jahr, als definitiv feststehend anzusehen berechtigt is, indem aus der durch das Amtsblatt zur öffentlihen Kenntniß gebrachten Jn- struktion der Zeitpunkt hervorgeht, bis zu welchem si der Vorsäßende

“der Bezirkskommission über die gegen die Einshäßung einzelner

Steuerpflichtiger Ca une Verufung zu erklären hat und nah der Verfügung vom 4, Oktober v. J, dem Steuerpflichtigen, gegen dessen Einschäßung rechtzeitig Berufung eingelegt worden, dies in der an ihn erlassenen Zahlungsaufforderung zu eröffnen ist.

Die in dem Vorstehenden angeführten Vor schriften sind seither

A

Fälle gelehrt haben, nicht gehörig beachtet worden. Ew. tc. er- suhe ich daher, für die pünktlihe Befolgung der ersteren Sorge zu tragen und den Vorsißenden der Einshäßungs -= Kommis- sionen dieserhalb das Erforderliche zu eröffnen, Diesen Vorsißenden

| soll es übrigens, was Sie ihnen ebenfalls mittheilen wollen, wenn

sie in einem oder dem andern Falle nah Lage der Verhältnisse nicht im Stande sein sollten, sich über die gegen die: Einshäßung eines Steuerpflichtigen einzulegende Berufung der Kommission gegenüber hon am Schluß des Veranlagungsgeschästs bestimmt zu erklären, fortan zwar unbenommen bleiben, sih für solchen Fall ihre Erklärung für eine Frist von vierzehn Tagen bis längstens drei Wochen noch vor- zubehaltenz; es muß jedoch von einem solchen Vorbehalte der Kom- mission selbst am Schlusse des Veranlagungsgeschäftes Mittheilung gemacht werden, während die Benachrichtigung des betreffenden Steuerpflichtigen über den auf ihn veranlagten Steuerbetrag unter allen Umstäuden bis dahin auszuseßen is, daß sich der Vorsibende über die einzulegende Berufung dèfinitiv entschieden hat, damit dem Ersteren dann event. sogleich die in dem Cirkularerlaß vom 4, Oktober pr. vorgeschriebene Eröffnung wegen der eingelegten Berufung u. st. w. gemacht werden kann, Berlin, den 8. Dezember- 1856, Der Finanz=-Minister.

An

sämmtliche Vorsißenden der Bezirks-Kommissionen,

Cirkular-Verfügung vom 28. November 1856

betr. die Berichtigung der Klassensteuer-Zu- und

Abgangslisten bei dem An- und Abzuge von Ein- wohnern nach und von Berlin.

Mit Bezug auf die §§. 3, 5 und 6 der Justruction vom 19, Juni 1851. über die Erhebung der Klassensteuer, so wie über die Behandlung der diese Steuer betreffenden Zu= und Abgänge und Reclamationen, benachrichtige ih die Königliche Regierung zur weiteren Mittheilung an die Klassensteuerveranlagungs - Behörden und zur Beachtung bei der Aufstellung und Prüfung der Klassensteuer=- Zu- und Abgangslisten, daß das hiesige Polizei-Präsidium über den Abzug von hiesigen Einwohnern nah einem klassensteuerpfliä tigen Orte, beziehungsweise über den Anzug von Personen aus einem klassensteuerpflichtigen Orte nah Berlin, den Ortsbehörden der be- treffenden klassénsteuerpflichtigen Orte von jeßt ab Bescheinigungen nach den umstehend angegebenen Mustern A. und B. zugehen lassen wird.

Berlin, den 28, November 1856,

Der General-Direktor der Steuern.

An sämmtliche Königliche Regierungen. A. Der verzog am ten von bier nach dem fklassen- steuerpflichtigen Orte Berlin, den ten 185 Königliches Polizei-Präsidium, V. Abtheilung. An die Ortsbehörde zu B. Der ist am ten von dem fklassensteuerpflichtigen Orte hier Straße Nr. angezogen. Berlin, den ten 185 Königliches Polizei-Präsidium, V. Abtbeilung. An : die Ortsbehörde zu

Kriegs-Ministerium.

Verfügung vom 8, Januar 1857 betreffend die, nach §, 211 des Geldyvyerpflegungs - Reglements den Assistenz- oder Unterärzten bei Kommandos zu den Landwehr - Uebungen zu gewährende

Zulage.

Um weiteren Anfragen vorzubeugen, wird hiermit zur allge- meinen Kenutniß gebracht, daß rücksihtlih der, den Assistenz- oder Unterärzten zu gewährenden Zulagen bei Kommandos zu den Uebungen ‘der Reserve- und Landwehr - Artillerie , Pioniere , Jäger

1i9

und Train - Mannschaften, der §. 211 îdes Geldverpflegungs= Reglements den nöthigen Anhalt gewährt. Erheischt nach dem Schlusse dieses Paragraphen das Bedürf-

niß z. B. die Stärke der Uebungs-Mannschaften, deren abgeson=- derte, oder außerhalb der Garnison resp. des Stabsquartiers statt- findende Uebung 2c, die Kommandirung eines Arztes, - so ist dem- jelben auf Grund eines diesfälligen Attestes auch die Zulage von 8 Thalern zu gewähren. F :

Wird dagegen durch die vorangeführten Umstände die beson- dere Kommandirung eines Arztes nicht bedingt, so daß die ärztliche Pflege der in Rede stehenden Uebungs - Mannschaften durch den Arzt des bezüglichen Truppentheils mit versehen werden kann, so ist demselben dafür im Sinne des Geldverpflezungs-Reglements eine Zulage nicht zuständig.

Berlin, den 8. Januar 1857.

Kriegs-Ministerium, Militair-Dekenomie-Departement,

von Falckenstein. Sixtus.

An sämmtliche Königliche General-Kommandos 2c.

Angekommen: Se, Durchlaucht der Fürst zu Solms- Braunfels, von Braunfels. ;

Se. Excellenz der Staatsminister a. D, Graf von Alvens- leben, von Dresden,

Berlin, 19, Januar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Bergrath Martins im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Belgier Majestät ihm verliehenen Offizier-Kreuzes des Leopold-Ordens, zu ertheilen.

De teh tamtlîicies.

Preußen. Berlin, 18, Januar, Jhre Majestäten der König und die Königin empfingen gestern Se, Kaiser= liche Hoheit den Großfürsten Constantin, Höchstwelchèr früh von Hannover wieder hier eingetroffen war, in Charlottenburg zum Diner, zu welchem auch Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm geladen war. Abends begaben Jhre Königliche Majestäten Sich nah Berlin und beehrten das Konzert des Domchors in der Singakademie mit Allerhöchstihrer Gegenwart und kehrten dem-

náhsst| nach Charlottenburg zurü,

Frankfurt a. M,, 17. Januar. Jn der Bundestag s- sißung vom 15. l. M. brachte das Präsidium eine Mittheilung des faiserlih russis{en Geschäftóträgers zur Kenntniß der Versamm- lung, näch deren Jnhalt der diplomatische Verkehr-zwischen der kaiser=- lich russischen und der königlich spanischen Regierung wieder herge- stellt worden ist, Mehrere Gesaudten zeigten sodann die Namen der von ihren höchsten und hohen Regierungen zu der für Ausarbeitung des Entwurfs eines allgemeinen Handelsgeseßbuches bestellten Kom-

mission abgeordneten Rechtsgelehrten und Sachverständigen an. —.

Es famen ferner Anzeigen ein über weiter erfolgte Einzahlung von Beiträgen zur Unterstüßung der Gesellschaft für Deutschlands ältere Geschichtsfkunde, über die Publication des Beschlusses vom 6, November v. J. bezüglich des Schußes der Werke der Literatur und Kunst gegen Nachrruck und Nachbildung, und über Bewilligung eines Beitrages zur Unterstüßung tes germauishen Museums in Nürnberg. Zum Dienstgebrauche der Militair-Kommission wur= den Uebersichten über Eisenbahnen und deren Benüßbarkeit für militairishe Zwecke, für die Bibliothek der Bundesversammlung aber eine statistishe Arbeit überreiht. Im Vollzuge des Be= {chlusses vom 14. Februar v. J. ließ eine. Regierung die Geneigt- heit erflären, zu einer Vereinbarung behufs des Schußes telegrg- phisher Nachrichten gegen den Nachdruck mitzuwirken, während von einer anderen Regierung die Antheilnahme hieran abgelehnt wurde, Auf Vortrag des Ausschusses für Militair - Angelegenheiten be- {loß die Versammlung die Erhebung einer Matrikular - Umlage zur Bestreitung der laufenden Ausgaben für die Bundesfestungen Ulm und Rastatt im Jahre 1857, Der für die Angelegenheiten des ehemaligen Reichskammergerichts bestehende Ausschuß legte die Ge= häftsberihte der Arhiv-Kommission zu Weylar für das abgewichene Jahr, sowie deren Bureaukosten-Rehnung pro 1856 vor, Erstere wurden zur Kenntniß genommen, leßtere zur Prüfung und Be- scheidung an die Abtheilung für das* Kassen - und Rechnungswesen verwiesen, gleichzeitig aber der Kommission die zur Deckung der Ausgaben pro 1857 erforderlichen Mittel vorshußweise zur Ver- fügung gestellt, -Sehließlich wurde das Gesuch eines Buchhänd- lers um Verleihung von Schuß gegen den Nachdrnck eines Werkes, als nah den desfalls bestehenden Bundesbeschlüssen zur Berück=

sichtigung uicht geeignet, auf Vortrag der Rekl ions i abweislich vofdiedène uh Z E

_ Vaiern.. Mtinch en, 17, Januar, Jun der zweiten vorbe= reitenden Sißung der deutschen Handelsgeseßgebung s- Kommission, welche heute um 10 Uhr begann, wurde der öster= reihishe Abgeordnete Ritter von Raule zum Vice-Präsidenten erwählt, Eine Geschäfts-Ordnung zu entwerfen wurde nicht be- liebt, Es wurde die Aeußerung gemacht, daß die auf diese Arbeit zu verwendende Zeit und die dann später nicht ausbleibenden Reklama-= lionen und Berufungen a-.f die Bestimmungen der Geschäfts-Ordnung, die so oft längere, die Sache nicht fördernde Debatten zur Folge haben, besser der Berathung der Vorlage selbst zu widmen seien. Man vereinigte sich ferner darüber, daß der preußische EntwurF den Berathungen zu Grunde zu legen sei, während \ich die öster= reihishen Abgeordneten die Stellung von Anträgen, dem öster= reichishen Entwurfe entsprehend, an ten geeigneten Orten vorbe- hielten, Der Beginn der definitiven Berathung des Entwurfs wurde auf nächsten Mittwoch anberaumt, Der Herr Staats- minister v, Ringelmann und Herr Ober-Appellrath Vogt werden morgen wieder nah München zurückkehren, (N. C)

Schweiz. Bern, 18. Januar. Die neuenburger Gefan=- genen „haben ihre Pässe bereits erhalten und werden nach der fran= zösischen Grenze esfortirt, Herr v, Pourtales- Steiger begiebt sich wahr|cheinlich vor der Hand nah Rom. Man erwartet eine bal= dige Wiedereinberufung der Bundes-Versammlung. (Fr. J.)

__ Großbritauniea und Jrland. London, 17, Januar,

Die Königin wird am 24sten dieses in Windsor eine Jnvestitur des Bath=-Ordens halten. Admiral Lyons wird, den neuesten Berichten aus Konstautinopel zufolge, ungefähr am Iten im „Royal “lbert‘“ nah Malta abgehen, Die beiden Prinzen von Oude haben am gestrigen Tage den Direktoren der ostindischen Gesellschaft im India=House den ersten Staatsbesuh abgestattet, _ Frankreich. Paris, 17, Januar. Wie verlautet , soll der Senat um nicht weniger als 50 Mitglieder vermehrt werden und das betreffende Senatusconsultum in der nächsten Session zur Vorlage gelaugen, Jn Folge der mit Holland getroffenen Ueber=- einkunst hat unsere Regierung ein General - Konsulat zu Batavia und ein Konsulat zu Padang (Sumatra) errihtet; ersteres wurde dem bisherigen General-Konsul zu Manilla, Codrika, und leßteres Herrn Troplong, Neffen des bekannten Präsidenten , übertragen. Sur den erledigten Posten zu Manilla wurde Herr Mechain , bis= her Redacteur im auswärtigen Ministerium, ernannt. Aus Mar-= seille wird von heute telegraphirt: „Der persische Botschafter, Feruk Khan, hat heute unter Geschüßsalven unsere Stadt verlassen und wird diesen Abend zu. Lyon eintreffen.

_Spaniea, Aus Madrid s{chreibt man unterm 10, Januar: „Ein Rundschreiben des Ministers des Jnnern an die Provinz= Gouverneure s{chärst ihnen die strengste Ueberwachung dec Journale ein, damit vermieden werde, daß in denselben irgend eine Mitthei= lung über die auf Politik bezüglichen Handlungen der Regierung erfolge oder gar eine Kritik dieser Handlungen Statt finde.“

Cine Depesche aus Madrid vom 14. Januar lautet: „Aus dem Gefängnisse zu Valencia sind 25 der aus Anlaß der jüngsten dorligen Unruhen verhafteten Personen entwichen. Der spanische Consul zu St, Domingo, Herr Segovia, ist zurückberufen worden. ““

talien. Bologna, 15. Januar. Den vereinten Be- mühungen der päpstlichen und toskanischen Behörden ist es gelun- gen, die Ueberreste der Räuberbande Passatore zu zerstreuen und durch Gefangennehmung des berüchtigten Anführers Lazzarini das Land von dieser Plage zu befreien.

Griechenlaud. Athen, 0. Januar. Der „Moniteur Grec““ {hreibt; „Eine dem Vernehmen nach aus 15 Mann bestehende Vande ging in der Nacht vom 24, Dezember, die Wachsamkeit unserer Grenzwachen täufschend, über die Grenze und drang bis zum Dorfe Tsucalades nahe bei Livatien vor, wo sie einen Men- schen tödtete und zwei andere verwundete, Weder alle Bemühungen der Regierung , noch die eifrige Mitwirkung des Volkes, noch die bewunderungswürdige Haltung der Truppen werden genügen, Grie- chenland vou diesen Räubern zu befreien, die plöblich ins Land einfallen und eben so rasch wieder vershwinden, so lange nicht die ottomanische Regierung im Stande ist, ihrerseits gleichfalls regu= (aire Truppen zu verwenden, um das Uebel zu ersticken.

Türkei, Jn Triest hat man am 15. d, M. bereits ‘Nach= richten vom 9ten aus Konstantinopel, wo die Persishe Frage vorzugêweise das Juteresse in Anspruch nimmt. Zwanzig Jufau- terie-Bataillons und 5000 Reiter waren von verschiedenen Punkten des Pertischen Gebiets und namentlich von Kermanschahß, Hamadan und Jspahan aufgebrochen, um sich am Persisheu Golf, vorzugs- weise in den Provinzen Kuzistan und Farsistan zu konzentriren und

| theils die Garnisonen der festen Pläße zu verstärken, theils das

Veld zu halten, wobei die Festungen Kozarum und Ferozabad,- von denen die beiden vom Golf durch sandige Ebenen nah dem Innern

| des Landes führenden Straßen beherrsht werden, als Operations=

basis dienen sollen. : j Veber die Zustände im Junern Persiens liegen widersprechende