1857 / 20 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Justiz - Minñifteëium.

Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Ent- scheidung der Kompetenz-Konflikte, vom 27. Sevp- tember 1856, daß Forderungen einer Pfarre für beständige dingliche Abgaben, welche an dieselbe zu entrichten sind, der Entscheidung im Rechts- wege nur alsdann, wenn die angebliche Befreiung auf Vertrag, Privilegium oder Verjährung be- ruht, unterliegen.

Auf den von der Königlichen Negierung zu Magdeburg erhobenen Kompetenz - Konflikt in der bei der Königlichen Kreisgerichts - Kommission zu H. anhängigen Prozeßsache 2c. 2c, erkennt der Königliche Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte für Recht: daß der Rechtsweg in dieser Sache für unzulässig und der erhobene Kompetenz: Konflikt daher für begründet zu erachten. Von Rechts wegen.

Gründe. :

Der Halbspänner K. zu B. hat ein zu seinem Hofe gehöriges Stall- gebäude zu einem Wohnhause einrichten lassen und dasselbe vermiethet. Die Pfarre daselbst fordert von diesem Hause ein Neujahrsgeld von 7 Sgr. 6. Pf., welches, da K. die Zahlung weigerte, im Wege der admi- nistrativen Exekution von ihm eingezogen ist. Derselbe ist dadur ver- anlaßt worden, wider die Pfarre Klage zu erheben, mit dem Antrage:

die Verklagte nicht für befugt zu erachten, das Neujahrsgeld von diesem Hause zu erbeben, auch dieselbe für schuldig zu er- achten, die exekutivish eingezogenen Beträge an den Kläger zu- rüdckzuzahlen. N

Der Kläger stüßt diese Klage auf die Behauptung, daß seit dem Ausbau des Stalles im Zahre 1825 oder 1826 zu einer Altentheilswobnung nie- mals dabon Neujahrêgeld bezablt worden; daß das neu eingerichtete Haus als Altfißerwobnung zum Hofe gebôre, von welchem das Neujahrs- geld entrictet tverde, Kläger also nicht verpflichtet werden könne, dasselbe doppelt zu zablen, einmal von seinem Halbspännerbofe und noch einmal bon dem früberen Stallgebäude desselben. Dasselbe sei augenblicklich ver- mietbet, weil es jeßt vom Altfißer nicht benußt werde. Die Pfarre müsse also das Recbt zur Erbebung dieses Neujahrsgeldes beweisen.

Nacbdem das Gericht die Klage zugelassen, auch schon mehrfache Verdandlungen vor demselben stattgefunden batten, erbob die Regierung zu M LeLTA den Kompetenz-Konflikt, der auch für vollständig begründet zu daiten.

Das in Rede stebende Neujahrsgeld llt unzweifelhaft unter den Begriff einer an die Pfarre zu B. zu entrichtenden beständigen dinglichen Abgabe. Die Nechtmäßigkeit derselben in thesi wird vom Kläger nicht bestrit- ten, vielmehr dadurck anerkannt, daß er seine Verbindlichkeit, von seinem Halbspännerhofe das Neujahbrsgeld zu entrichten, und deren Erfüllung

von seiner Seite als alleinigen Grund für die Behauptung geltend macht, |

daß er nicht verpflichtet sei, noch einmal auch von dem Aitsizerbause das Neujabrsgeld zu bezablen, und nur deshalb die für dieses letztere geforderte und erzwungene Zablung als eine ibm zu Unrecht auferlegte bezeichnet.

Es handelt fic bier also um eine Abgabe, über welche die Allerh. Kabinets-Ordre vom 19. Juni 1836 (S. 198 der Geseß-Sammlung) un- ter Nr. 1—3 ftatuirt. Jn diesen Bestimmungen wird nicht nur der be- treffenden Verwaltungsbebörde die Befugniß zur exekutivishen Beitrei- bung solwer Abgaben beigelegt, fondern das rechtliche Gehör nach Vor- scrift der §8. 79. u. f. Tbeil Il. Tit. 14 des Allgemeinen Landrechts urrd na& S. 21. 22 der Verordnung vom 26. Dezember 1808 nur dem- jzmigen verfiatiet, der aus besondern Gründen die Befreiung von einer iol@em Abgabe oder Leiftung geltend machen will oder in der Bestim- mueng seines Autbeils über die Gebühr belastet zu sein behauptet. Als selbe, das rechtlickche Gebör begründende Befreiungs- Momente bezeichnet der §. 729 a. a. O., durch Hinweisung auf die §ÿ. 4—8 ebendaselbst, nur Vertráge, auêédrúüdliche Privilegien und Verjährung. Die vom Kläger angefübrten, feinem Klage - Antrage zum Grunde gelegten That- sachen fonftituiren feinen dieser den Weg Rechtens gestattenden Be- freiungs - Titel. Sie beschränken fich auf die Behauptung, daß das zu seinem Halbipännerbefe gebórige, von ibm an Andere vermiethete Alt- siberhaus fein der fraglichen Abgakte unterliegendes Objeft bilde, daß ibn vielmehr die Entricbtung derselben für seinen Halbspännerhof von der Verpflichtung befreie, dieselbe au bon der zu jenem Hofe gehörigen Alt- sißerwohnung an die Vfarre zu zablen. Die Prüfung dieser, die objek- tive Steuerbarkeit der Altfigzer - Wohnung bestreitenden Behauptung liegt aber außer der geseßlich normirten Fompetenz der Gerichte, vielmehr le- diglih im Ressort der Vertwoaltungébebörde.

Aus diesen auch in dem Kompetenz-Konfliftsbeshlusse der Königlichen Regierung zu Magdeburg geltend gematen Gründen und in Ueberein- ftimmung mft den erstatteten Gutacten der gerichtlichen Jnstanzen ist taber der Kompetenz- Konflikt für begründet und ber Nechtéweg für un- zuläsfig zu erachten. :

Berlin, den 27. September 1856,

Königliwer Gerichtshof zur Entscheidung der Komvetenz-Konflifte, A

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- d Medizinal Angelegeuheiten. R

Den Páâcktern der vem St Johaunisstift zu U

2 l M7, 101€ \ zu Liegniß gehörigen Güter Nesenau unt Wolfstorf, Kunz und Din 0 an "ift ber Cbarafter alé „Kênigliher Oter-Amtmann“ beigelegt z so wie

Den ordentlihen Lehrern an dem Gymnasium zu Neuß, Dr. Ahn und Quossek, das Prádikat als Oberlehrer ertheilt; und

Die Berufung des Kandidaten des höheren Schulamts, Paul SBA zum Kollegen am Gymnasium zu Schweidniß, genehmigt worden.

Ministerium des Junern.

Cirkular-Verfügung vom 30, November 1856,

betreffend die Berehnung der von bemittelten

Züchtlingen aus dem Vermögen derselben einzu- ziehenden Detentions-Kosten.

Meine Verfügung vom 27, Juni 1853, durch welche an- geordnet ist, daß in denjenigen Landestheilen, in welchen die Kriminal - Ordnung Geltung hat, die Deteutionskosten bemittelter Züchtlinge aus deren Vermögen wieder eingezogen wer- den folien, hat eine vershiedenartige Auslegung in Bezug auf die Geststelung dieser Detentionskosten gefunden. Von der Königlichen Ober-Rechnuugs-Kammer is eine bestimmtere allgemeine Regelung des gedachten Gegenstandes in Anregung gebracht, weêhalb ich mich nach vorher stattgehabter Kommunikation mit. den Herren Ministern der Justiz und der Finanzen veranlaßt finde, über die Urt und Weise der von bemittelten Züchtlingen einzuziehenden Deteutionskosten Folgendes zu bestimmen, Ry,

Die durch die Haft des Gefangenen erwachsenden Gene- ralkosteu, d, h, diejenigen Kosten, welche sich nicht aus- shließlich auf êie Besriedigung der persönlichen Vedürfnisse des Gefangenen beziehen, so wie ver Arbeitsverdienst, welcher als Er-= saß für die genannten Geueralkosten anzusehen ist, bleiben von der Delentionokosten - Berehnung ganz ausgeschlossen, Lehtere erstreckt jih vielmehr ledigli auf die Verpflegungskosten im engeren Sinne. Zu ihneu siud alle diejenigen Ausgaben zu rechnen, welce bei den CEtats-Positionen 1) Bespeisuug, 2) Krankenpflege, 3) Bekleidung, 4) Beschaffung und Unterhaltung der Lagerstellen und Lager - Ge- râthshaften, 5) Reinigung des Körpers, der Wäsche und Lokale,

/ 6) Beheizung und 7) Beleuchtung zur Verrechnung kommen.

Aus der Summe vorgenaunter, im Laufe des Jahres er- wachsener Ausgaben is nach Maßgabe der Gesammtzahl der im Zahre verbüßten Hasttage für jede Anstalt der auf Kopf und Tag falleude Antheil zu ermitteln und in besonderer Rechnungs-Verfü- gung durch die Königliche Regierung festzustellen, Dieser Antheil bildet das Verpflegungs - Pauschquantum für die Berechnung der von bemittelten Gefaugenen einzuziehenden Detentionskosten des beginnenden Jahres, so daß hiernach das Detentionskosten-Pausch- quantum für das laufende Jahr stets aus den Ergebnissen des nächst vorangegangenen Jahres bestimmt wird. Die ideellen Kosten- Ersparnisse, welche aus dem Arbeitsbetriebe sämmtlicher Gefangenen für das Hauswesen der Anstalt, insoweit selbiger die persónliche Verpflegung der Gefangenen betrifft, erwachsen, und welche in ein- zelnen Anstalteu eine nur antelinearische, in anderen Anstalten da- gegen eine definitive Verausgabung resp. Verrehnung erfahren, kommen übrigens bei Ermittelung des Detentionskosten - Pausch- quantums mit in Betracht. Eine beispielaweisc Berecnung wird jeden eiwaigen Zweifel beseitigen. :

In der Straf-Anstalt B. haben im Jahre 1856:

1) die Kosten der Bespeisung 22,258 Rtbhlyr. bei einer ideellen Kosten- Ersparniß von 653 Rthlr., :

2) die Kosten der K'ankenpflege 689 Rthlr., desgl. 42 Rthlr., 3) die Kosteu der Bekleidung 6067 Rthlr., desgl. 432 Riblr, 4) die Beschassung und Unterhaltung der Lagerstellen und Lager- __ Geráäthschasten 1170 Rthlr., i \ 9) die Reinigung des Körpers, der Wäsche und -Lokale 1236

Rthlr., desgl. 1200 Rthlr.,

6) die Beheizung 3160 Rthlr., desgl, 80 Rthlr.,

7) die Beleuchtung 3400 Rthir., desgl, 33 Rihlr, in Summa

37,980 Rthlr., desgl. 2440 Rthlr, betragen.

Die bezeichneten Kosten, eiuschließlich der ideellen Er- sparnisse, berehnen sich mithin auf 40,420 Rthlr. Ju der Anstali B, woren während des Jahres 1856 tägli 900 vom Staate ver- pflegte Gefangene detinirt, welche überhaupt 328,500 Hafttage verbüßt haben, Es kommen daher auf 1 Hafttag von dem Ge- sammtdbetrage der Verpflegungsfosten per 40,420 Rthlr, 3 Sgr. 8 Pf. (Bruchtheil-Pfennige von # und darüber sind als voll zu renen, Bruhtheil-Pfennige unter { wegzulassen.) :

Dieser Betrag von 3 Sg1. 8 Pf. gilt nun als Pauschquantum zur Detentions - Kosten - Einziehung für das Jahr 1857, Ein im Laufe des Jahres 1857 inhaftirter Züchtling, welher während desselben 281 Tage Zuchthausstrafe verbüßte, hat demna für diesen Zeitraum, gleichviel, ob er denselben gesund oder krank, im Som- mer oter im Winter in der Anstalt zugebracht hat, 281 x 3 Sgr. 83 Pf. = 34 Rthlr, 10 Sgr, 4 Pf. an Detentionskosten aus fei- nem Vermögen zu deen,

Kosten für etwaige außergewöhnliche, niht durch die allgemeinen Detentions-Verhältnisse bedingte Aufwendungen in Bezug auf Gefangene, wie z. B. Beerdigungskosten, sind neben den Pauschquantis zur Einziehung aus dem Vermögen bemittelter Zücht-- linge zu liquidiren.

Nach vorgedachten Grundsäßen hat nun die Königliche Regie- rung vom Jahre 1857 ab die Detentionskosten bemittelter Züchtlinge in den Straf - resp. Gefangen-Anstalten Jhres Bezirks ausschließlich und unter Beseitigung aller übrigen seither etwa bestandenen Berechnungsarten ermitteln und zur Einziehung, so wie au selbige stets in demjenigen Jahre zur Soll-Einnahme bringen zu lassen, für welches sie zur Einziehung gestellt werden.

Berlin, den 30, November 1856.

Der Minister des Junern, von Westphalen,

An ' sämmtliche Königliche Regierungen, mit Ausschluß von Danzig, Köslin, Stral- sund, Magdeburg, Erfurt, Arnsberg, Köln, Aachen, Trier und Sigmaringen.

Finanz - Ministerium,

Bescheid vom 23. Juli 1856 betreffend die für das Verfertigen von Lichtbildern zu entrichtende Gewerbesteuer,

, Auf den Bericht vom 11, Juli d, J, wird der Königlichen Regierung eröffnet, daß das Verfertigen von Lichtbildern auf

Papier (Photographie) eben so wie das Verfertigen von Lichtbild auf Metallplatten (Daguerrotypie) n1iw1 L O einer freien Kunst, sondern für eine mechanische Thätigkeit,

und sofern es gegen Entgelt geschieht, sür einen Gewerbebetrieb zu erachten ist, dessen Ausübung, sowohl wenn sie den Charakter des stehenden Geschäfts an sich trägt, als wenn sie umherziehend geschieht, der Gewerbesteuer zu unterwerfen ist.

Berlin, den 23, Juli 1856, Für den General-Direktor der Steuern:

von Tenspolde,

An die Königliche Regierung zu Merseburg.

Tages - Ordnung.

10te Zibung des Hauses der Abgeordneten am Sonnabend, den 24, Januar 1857, Mittags 12 Uhr.

1) Verlesung einer an das Königliche Staats - Ministerium ge- richteten Jnterpellation. :

2) Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über den Handels- und Schifffahrts-Vertrag vom 23. Juni 1856 mit der orientalischen Republik des Uruguay.

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Uebersicht der beim Beginne des Jahres 1857 zu unter- haltenden gebauten Strecken auf Staats-Chausseen.

Für 1856 | Für 1857 Babn Mao m Reaievr irke, }varen zu un- find zu unter- M gt J gterungsbezirke terbalten fi her inzugekom- i men Meilen. Meilen Meilen 1. * Königsberg .…... Tes 79, 2. Gumbinnen... 60 ; 4 e 8. Qa 4 ad, 456 e s 4. Borienwerker il 62,7 62.7 5 S. O 0 D A A8 5 : L 0. O ál,4 0E 0,1 Sletti 6 G s | 4 O Ee C L S a 00,7 0,8 E e old rg ge S6 a d 2 P ain 9 Ca 19,3 19 j r B 89,7 89 7 1E il es O 120,1 120,1 12. Oen 55,5 554 (0) A I 4 A 14, “Pte 2,2, 125 5, V 9,2 125,2 19, ran 57,6 57,6 16. Magdebura... Ste 87,5 u 17. Merseburg. 7 102 2 102 2 18. Q 556 5A 19, „MAAa ia bena 54 1 Br 7 Hs 0. 63,2 8X - K 21, A 158 3 158 3 A 22. Coblenz S 121 72,1 —— L U E C 102,6 103,0 0,4 S ar E E L 1 99, 1 Zla 26, Ma d 0M, Qs 297 u Una 24 1778,3 5,9

Summarische Uebersicht der immatrikulirten

Studirenden aus der Akademie zu Münster im Wintor-Somosor 1K56 ch7

Von Ostern bis Michaelis 1856 find gewesen............ 399 Davon fnl alda Rat n r A 122 Es Fnd demnadi gelebt cie e ldi eve beni ld 2Te V4 2TT Dazu sind in diesem Semester gekommen .…................ 412 Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt M 449 Davon befinden sich: In Ver 1BECTOATEN A eo as eaten Lide 243 In der POILDIOPOU Ben aua 206 Summa 179

Darunter sind aus der Nheinprovinz 127, aus der Provinz Sachsen 11, Brandenburg 2, Schlesien 2, Posen 4, Westpreußen 4, Ostpreußen 1, Ausländer 34; nämlich 18 aus dem Königreich Hannover, 13 aus dem Großherzogthum Oldenburg, 2 aus Luxemburg, 1 aus Belgien.

Außzerdem besuchen die Akademie, als zum Hören der Vorlesungen berechtigt, mehrere Hospitanten.

Dich tamtliczes.

Preußen. Berlin, 22. Januar, Gestern fand bei Jhren Königlichen Majestäten im hiesigen Königlichen Schlosse in den

Paradekammern, im Rittersaale und déèr Bildergallerie große Cour | und nach derselben ein Konzert im Weißen Saale statt, Jhre Köniz-

3) Bericht der Kommission für das Justizwesen über den Ent- |

wurf eines Gesebes, betreffend das unerlaubte Kreditgeben an Minderjährige.

Angekommen: Se, Durchlaucht der Erbprinz Rudolph von Croy=-=Dülmen, von Dilmen.

lichen Hoheiten die Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses hatten sich in der Rothen Sammetkammer, das Corps diplomatique in der Schwarzen Adler-Kammer, die Damen, vie hier anwesenden Fürsten und die Excellenzen im NRittersaale, die Räthe 1er und 2ter Klasse, Kammerherren und die Deputationen der Universität und der Akademie, der Ober - Bürgermeister von Berlin 2c. 2c. in der Brandenburgischen Kammer, die Mitglieder des Herrenhauses in der Rothen Kammer, die Mitglieder des Hauses der Abgeord= neten in dem Köntgszimmer versammelt,

Um 83 Uhr erschienen Jhre Majestäten in der Rothen Sammet- Kammer und begaben Allerhschitsich von dort unter Vortritt der

Ober - Hof -= und Hoschargen und gefolgt von den General - und

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Flügel - Adjutanten und den Damen Ihrer Majestät der Königin in vie Schwarze Adler - Kammer, um die Cour des diploma- tischen Corps, sodann die Cour der übrigen Gesellschaft in den vorgenannten Gemächern entgegen zu nehmen, Nachdem Ihre Majestäten hierauf auch nech in der boisirten Gallerie cie im Laufe des leßten Jahres zu Räthen 1ster und 2er Klasse