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Bescheid vom 16. November 1856 — denselben Gegenstand betreffend. ;
Geseß vom 14. April 1856. (Staats-Anzeiger Nr. 122. S. 973.) Städte- Ordnung vom 30. V Q (Staats-Anzeiger Nr. 143. Geseß vom 15. Mai 1856. (Staats-Anzeiger Nr. 136. S. 1108.) Gesey vom 14. Mai 1856. (Staats - Anzeiger Nr. 122. S. 715.) Geseß vom 3. Mai 1852. (Staats - Anzeiger Nr. 120. S. 697.)
Der Protest, welhen die N. am 3, November c. gegen die von mir und dem Herrn Finanz-Minister erlassene Verfügung vom 15, September c. erhoben hat, kann, wie ich der N, eröffne, als begründet nicht anerkannt werden. ®
Der in diesem Erlasse ausgesprohene Grundsaß, daß die polizeianwaltlichen Functionen als ein Theil der Polizei-Verwaltung von denjenigen zu üben sind, welchen die Polizei-Verwaltung in
Gemäßheit des Gesebes überhaupt zusteht, und die hieran geknüpfte -
Jolgerung, daß die Gutsbesißer, welchen die polizei - obrigkeitliche Gewalt’ zusteht, für den Bereich ihres Polizeibezirkes die Kosten für diese Function zu tragen haben, wird von der N. angefochten, weil dieselbe von der Ansicht ausgeht, daß diese Bestimmungen eine ge- seblihe Grundlage nicht haben. Das Geseß vom 14. April d. J,, betreffend die ländlichen Ortsobrigkeiten in den sechs dsilichen PVro- vinzen, behauptet dieselbe, gewähre diese Grundlage nicht, und die
Verordnung vom 3. Januar 1849, mit welcher übrigens, wie die N. vermeint, das Geseß vom 14, April c. nichts gemein habe, steÿe einer solchen Annahme geradezu entgegen.
Nach beiden Seiten hin sind diese Argumentationen jedoch irr= thümlich, Zunächst steht das Gesey vom 14. April d. J. in so ge- nauem, wie wesentlihem Zusammenhange mit der Verordnung vom 3, Januar 1849, Dasselbe is bestimmt, die bis dahin bestandenen Geseße über die ländliche Polizeiverfassung in den sechs östlichen Provinzen zu ergänzen, Es is dies in dem Eingange des Gesehes deutlich ausgesprochen, und indem es die Geseße, auf deren Ergáân- zung es abzielt, speziell aufführt und bezeichnet, fügt es nicht min- der kar und deutlich hinzu, daß alle in diesen Oesetßen enthaltene Vorschriften nur so weit ergänzt werden sollen, als sie nit dur E Vero1dnung vom 3. Januar 1849 eine Abäuderung erlitten aben.
Bei diesen eigenen Worten des Gesehes is} die Vehauptung, daß dasselbe mit der Verordnung vom 3, Januar 1849 nicht im Zusammenhange stehe, eine so entschieden unbegründete, daß es einer Widerlegung derselben nicht weiter bedarf; es kann vielmehr nur darauf ankommen, die Frage näher in Betracht zu ziehen, welche Veränderungen diese Verordnung in der bis dahin bestandenen Po- lizei-Verfassung hervorgebracht hat, Diese Aenderung is kurz zu charaëterisiren. E
Während es früher zur Kompetenz der Polizei, und also auch der ländlichen Polizei gehörte, die Uebertretungen gegen die Po-= lizei -Geseße zu untersuchen und zu bestrafen, is diese Thätigkeit durch die Verordnung vom 3. Januar 1849 den richterlichen Be- hörden zugewiesen worden (§. 162), aber in der Art, daß die Wirk- samkeit des Richters niht ohne Weiteres und von felbst, sondern nur in Folge der von den Polizei-Anwalten zu erhebenden Anklage eintritt. (§. 163.)
Ueber die Bestellung der Polizei - Anwalte bestimmt der §. 2 ; und schreibt vor, daß die Regierungs-Präsidenten dieselben zu ernennen haben. Auch wenn man auf die eigentliche Quelle dieser Verordnung, auf vas in der Rheinprovinz geltende Recht, nit zurückgeben wollte, so ergiebt sich {hon aus der Verordnung selbst, daß die Polizei-Anwalte zu den Justizbeamten, diesen Begriff im weitesten Sinne des Wortes aufgefaßt, nit gehören. Denn während tie Staats - Anwalte und Ober-Staatsanwalte nach g. 2 und 3 aus den richterlichen Beamten entnommen werden müssen, und während ihre Anstellung auf den Antrag des Justizministers erfolgt, ist hier von diesen Bedingungen nicht die Rede. Die Polizei-Anwalte sind weder aus den richterlihen Beamten zu ent= nehmen, noch is es die Justizbehörde, welcher die Ernennung der= selben zusteht ; es ist vielmehr der Regierungé-Präsident, dem dieses Ernennungsrecht beigelegt ist. Folgt \{hon hieraus, daß diese Beamten als Verwaltungsbeamte, im Gegensatze zu den Justiz= beamten e Lon sind, so hat dies auch anderweit seine geseßliche Anerkennung gefunden. .
_ Nat §. 62 der Städte - Ordnung vom 30. Mai 1853 müssen die Bürgermeister in den Städten, in welchen die Hand- habung der Ortspolizei nicht Königlichen Beanten übertragen ist die Verrichtungen der Polizei-Anwalts{haft besorgen, und zwar nit bles für den Bereich der Stadt, sondern auch für den Bereich aller derjenigen Gemeinden, welche zu dem Bezirke des Gerichtes gewiesen sind, welhes in der betreffenden Stadt seinen Siß hat. Diese Vorschrift, welche gleichfalls auch in der Rheinishen und Westfälishen Städte-Ordnung §. 57 resp. §. 62 Aufnahme gefun- den hat, und entsprechend au ín der Westfälischen Landgemeinde- Ordnung §. 74, und in tem Gesehe vom 15, Mai 1856, betreffend
stätigt den aufgestellten Saß unzweifelhaft z es wird nicht bestritten werden können, daß die Bürgermeister Verwaltungsbeamte sind. Sie erweist aber auch zugleih die andere Seite der Sache, nämlich die, daß die Verpflichtung, die Polizei - Anwaltschaft für den Bereich der Stadt unentgeltlich übernehmen zu müssen, ihnen lediglich aus dem Grunde überwiesen is, weil den Städten, resp. den Bürgermeistereien und Aemtern in diesem Umfange die Polizei= gewalt zusteht, und sie die geseßlichen Träger der in dieser Gewalt
in der Verfügung vom 15, September d. J, zur Anwendung ge- bracht, und es beruht daher diese Verfügung nicht nur auf voll kommen gesebßlicher Grundlage, sie entspricht auch namentlich der Verordnung vom 3. Januar 1849 selbst.
Wenn in dem Proteste auf den §. 4 der Verordnung vom 3, Januar 1849 hingewiesen und daran die Folgerung geknüpft wird, daß die Functionen der Polizeibehörden und der Polizei-An= walte von dem Gesebe selbst als Gegensäße aufgefaßt worden seien, so ist dieser Gegensaß, wie die Uebertragung beider Functio- nen an die Bürgermeister und Amtmänner erweist, niht vorhan- den, und nur so weit wird die Thätigkeit der Polizei-Anwalte von der der Polizei-Behörde bedingt, als die Functionen jener von dem Nesultate abhängig sind, welches die polizeilichen Ermtkttelungen herausgestellt haben. Ergeben diese eine Uebertretung nicht, so ist auch eine solche nicht unter Anklage zu stellen.
Sollte endlich aus der Befugniß der vorläufigen Straf - Fest= seßung, welche das Geseß vom 14. Mai 1852 den Polizei-Anwal= ten gegeben hat, ein Einwand hergeleitet werden, so is auch dieser nicht begründet, Wird gegen ein nah dem Geseße von 1852 er= lassenes Strafmandat auf gerichtlihe Entscheidung provozirt , und stellt sich in dem gerichtlichen Verfahren die Straflosigkeit des An= geklagten heraus, so hindert den Polizei-Anwalt nichts, die Frei= \sprehung zu beantragen z er wird dadurch nicht anders gestellt, als der Richter, welcher nah Art. 122 des Gesehes vom 3, Mai 1852 ein Strasmandat erlassen hat, und demnächst in Gemäßheit des Art 127 die Freisprechung ausspricht,
Berlin, den 16. November 1856.
Der Minister des Innern, von Westphalen.
An die Herzogliche Kammer zu N,
Preußische Bauk.
Bekanntmachung vom 19, Januar 1857 — betreffend die Einberufung der Meistbetheiligten der Preußi- \chen Bank zur General-Versammlung,
Die diesjährige ordentlihe General-Versammlung der Meist- betheiligten der Preußischen Bank wird auf
Sonnabend den 28, E d. J,, Nachmittags
595 Uhr,
hierdurch von mir einberufen, um für das Jahr 1856 den Verwaltungs- bericht und den Jahres-Abshluß nebst der Nachricht über die Divi- dende zu empfangen, die für den Central-Ausshuß nöthigen Wahlen vorzunehmen und über die künftige Abhaltung der jährlihen Ver= sammlung der Meistbetheiligten im Monat März, so wie über die
Ordnung §§. 62, 65, 67, 68, 97), Die Versammlung findet im hiesigen Bankgebäude statt, Die Meistbetheiligten werden zu der= E durch besondere der Post zu übergebende Anschreiben ein=- geladen.
Berlin, den 19. Januar 1857.
Der Minister für Handel, Gewerle und öffentliche Arbeiten. Chef der Preußischen Bank, von der Heydt,
Verlin, 23. Januar, Seine Masestät der König haben
Allergnädigst geruht: Dem ersten dienstthuenden Kammerherrn Jhrer Majestät der Königin, Oberst-Lieutenant a, D. Grafen Finck von Fincckenstein, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Niederlande Masestät ihm verliehenen Commandeur - Kreuzes vom Großherzogli luxemburgschen Orden der Eichen-Kronez so wie dem Seconde-Lieutenant a. D. von S tranb zu Berlin zur An-
legung des. von des Herzogs von Braunschweig Hoheit ihm ver=
M Ritter - Kreuzes vom Orden Heinrichs des Löwen zu er- eilen, y
die Gemeinde-Verfassung in der Rhein - Provinz, enthalten ist, be=
begriffenen Functionen sind, Derselbe geseßlich anerkannte Say is -
Termine zur Auszahlung der Dividende Beschluß zu fassen (Bank=
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Nichtamtliches.
Baden. Mannheim, 21. Januar. Gestern Abend sind vermittelst Schleppdampfboot die zur Armirung der Veste Hohen- zollern bestimmten Kanonen mit Munition hier angekommen, um mit der Eisenbahn dieser Tage weiter befördert zu werden. (M. J.)
DHesterreih. Wien, 21. Januar. Die Instruftionen an die österreichishen Truppen, die Donaufürstenthümer zu oerlassen, sind heute nah Bucharest und Jassy abgegangen. In den ersten Tagen des nächsten Monats soll der definitive Rückmarsch der Truppen beginnen. 05. ;
Schweiz. Bern, 20, Januar, Das Occupationsbataillon in Neuenburg wird in den nächsten Tagen entlassen, Die nicht in Gefangenschaft gewesenen royalistishen Angeklagten, 52 au der Zahl, haben bereits die Schweiz zum Theil verlassen. '
— 21, Januar. Dr. Kern iffst heute nah Paris abgereist. Die ohne Bedingung in Freiheit geseßten royalistischen Gefangenen sollen morgen in Verrieres, wo ihr Austritt aus dem \{chweizer Gebiet offiziell constatirt werden wird, ihre RNeisepäjje empfangen.
Belgien. Man {reibt der „Pr, C.“ aus Brüssel unter dem 20. d. M.: „Durch ein im „Moniteur Belge“ veröffentlihtes Gese vom 29. Dezember v. J. is dem Minijterium der auswärtigen Angelegenheiten ein Ergänzungs =- Kredit von 241,225 Fr, für die Unterhaltung der Belgischen Kriegs-Marine angewiejen worden. Diese nachträgliche Bewilligung sindet darin ihren Grund, raß das Budget für die Staats-Narine bei Aufstellung des Belgischen Gesammt=-Staatshaushalts für tas Jahr 1857 einstweilen offen gelassen wurde, ImJahre 1855 war nämlich purch Königlichen Erlaßecine Kom=
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mission berufen worden, welche ein Gutachten darüber abgeben sollte, ob es |
rathsam sei, die belgishe Kriegëmarine zu vergrößern oder ein- gehen zu lassen. Die Mehrheit der Kommission hat si für die Erweiterung der Kriegämarine ausgesprochen und ihren BVor= chlägen einen nicht zur Oeffentlichkeit gelangten Spezial-Pian zur Absperrung der Schelde hinzugefügt. Später sind die Vor- chläge der Kommission, weil der Jnhalt derselben mit Der Frage wegen Erweiterung und Vertheidigung von Antwerpen in enger Verbindung steht, einem Comité von hochzestellten Offizieren unterbreitet worden. Von der Entscheidung dieses Comités sollte es abhängen, ob bei Vorlegung des Gesammt -Staatshaushalts eine Summe für die Erweiterung der Kriegsmarine zu fordern oder die hierauf bezügliche Position ganz in Wegfall zu bringen sei, Der jebt angewiesene Kredit läßt einstweilen den Stand der Kriegsmarine beim Alten, und es geht daraus hervor, daß das oberste Prüfungs =- Comité sein entscheidendes Gutachten noch nicht abgegeben hat.“
Großbritanniet und Irland. London, 21. Januar. Lord Palmerston hat folgendes Rundschreiben an die liberalen Par=- lamentsmitglieder gerichtet :
Downing-Street, 16, Januar.
Mein Herr! Da der Zusammentritt des Parlaments auf Dienstag den 3. Februar anberaumt ist und dann Geschäfte von großer Wichtig- keit seiner Erwägung unterbreitet werden, so boffe ih, Sie werden mir erlauben , die ernstliche Hoffnung auézudrücken, daß es Jhuen nicht un- gelegen sein wird, Sich bei Eröffnung der Session auf JZhrem Plage im Hause der Gemeinen einzufinden, Jch habe die Ehre 2c.
Palmerston.
Der „Globe“ schreibt : „Wir haben Grund zu der Annahme, daß die Antwort-Adresse auf die Thronrede im Unterhause von Sir John Ramsden beantragt werden wird,,
Heute Nachmittag war Ministerrath in Lord Palmerslons Amts= wohnung in Downing-Street.
Aus VBelvoir Castle fömmt die Nachricht vem Tode des Herzogs von Rutland, des ältesten Ritters vom Hosenbande, und eines der ältesten Pairs im Reiche, Jm Januar 1778 geboren, erbte er {on im Alter von 10 Jahren den Titel und vie Güter seines Vaters, und war somit beinahe 70 Jahre im Besiße der Herzogswürde. Seit 1799, wo er seinen Siß im Oberhause ein- nahm, bis zu seinem gestern erfolgten Tode blieb er den alten Traditionen seines Hauses, ten Gruntsäßen der Tories, treu, wie Wenige seiner Zeitgenossen. Er unterstüßte Pitt, der seinem Vater den Eintritt ins Parlament zu verdanken hatte, und lich seinen mächtigen Einfluß nacheinander den Ministern Pitt, Addington, Perceval und Liverpool, so wie später den von Wellington, Peel und Derby geleiteten Tory - Kabinetten. Sein Erstgeborner, bis- heriger Marquis of Granby, war Mitglied für North-Leicestershire und ist jeßt 42 Jahre alt.
Frankreich. Paris, 21, Januar. Die General-Direction der telegraphischen Linien zeigt im „Moniteur an, daß das unter- secishe Telegraphentau zwishen Dover und Calais, das bekanntlich unlängst durch Sturm zerriß, hergestellt und der Depeschendienst wieder im Gange ist. — Im „Droit““ liest man: „Verger hat be- fanntlich ein Gnadengesuch an den Kaiser gerichtet, Dasselbe ist sorgfältig abgefaßt und sein Ton im Allgemeinen demüthig und bittend, Er erklärt aber doch darin, daß das Christenthum der Wieder-
eburt bedürfe, und daß die niedere Geistlichkeit von dem Joche ihrer Î Ia L | s s Ÿ die Sbweiz die bedingunaslose Freilassung der Gefangenen bewirkt
Oberen befreit werden müsse. Verger äußert, daß seine Verurthei-
lung zum Tode ihn niht überrascht habe, da das hocstehende Opfer eine große gerichtliche Kundgebung erheishte. Diese der
gesellschaftlichen Ordnung gewahrte Genugthuung sei aber hin=-
reichend; weiter zu gehen, würde ungerecht und unpolitish sein. Zum Schlusse ertlâärt er, daß er der Erledigung seines Gesuches dur eine noble Verbannung entgegensehe,“ — Das Album, das der pariser Stadtcath von den bedeutendsten Künstlern zum An- denken an den hiesigen Aufenthalt der Königin Victoria anfertigen ließ, ist dieser Tage vollendet und sofort an Jhre Majestät nah London abgeschikt worden. — Heute am Hinrichtungstage Ludwigs XVI. werden in der Sühnefapelle, Straße d’Anjou an der Stelle, wo des Köuigs und Marie Antoinette?s Leichen einge= sharrt wurden, den ganzen Vormittag über Messen gelesen.
— 22. Januar, Der heutige „Moniteur“ theilt mit, daß das Befínden des Kaiserlichen Prinzen ein zufriedenstellendes seiz das Fieber habe aufgehört.
Spanien. Die „Madrider Zeitung“' meldet unterm 15. Januar, daß, nach einem königlichen Decret vom vorigen Tage, die Gouverneure, Secretaire und Angestellten der Provinz-Gouvernements fortan eine Worperschaft bilden, die den Titel: „„Civil-Provinzial-Verwaltung“/ führt, Die Gouverneure werden auf Vorschlag des Ministerrathes von der Königin ernannt; sie beziehen, mit Ausnahme des Gou= verneurs von Madrid, der 60,000 Realen erhält, jährli 40,000 Realen.
‘Die „Gaceta“ vom 19ten d. Mts, meldet als Antwort auf die von den Gegnern des Kabinets verbreiteten Gerüchte, daß die Milglieder des Yiinisteriums unter sich ganz einig sind.
Die Vande ter Hierros hat von der erlassenen Amnestie Ge=
| brau gemacht und sich unterworfen,“
Jtalien. Turin, 19, Januar, Dec piemontesishe Minister veim iosfanischen Hofe, Comthur Buoncompagni, ist auf seinen Posten nah Florenz gereist. Das „Giornale delle due Sicilie“ meidet, daß der Vice - Admiral, Graf v. Aquila, dem Commandan= ten der englishen Kriegscorvette „Malacca ‘“’ durch einen Offizier für den thätigen Beistaud bei der Katastrophe des Schiffes „ Carl Ill.“ danten ließ.
Dánemark. Kopeuhagen, 20, Januar. Die zur Prü= fung des Monrad schen Antrags auf ein für Ueberschreitung des Budgets zu erlassendes Ministerverantwortlichkeits-Gesey nieder- geseßtes Comité des Volksthings hat \sich, mit Ausnahme eines Mitgliedes, für die Nothwendoigkeit eines solchen Geseßes erklärt, — Das Volfsthing beschäftigt sh jeßt mit der zweiten Berathung des Budgets.
Slensburg, 21, Januar. In der gestrigen Sihung der
| Ständeversammlung motivirte der Abgeordnete Hansen von
Grumby den von ihm und 9 anderen Abgeordneten gestellten An= trag auf Wiederherstellung der deutschen Sprache in denjenigen Distrikten, in welchen sie vor 1849 die herrschende und offizielle gewesen war. An diese Motivirung reihte sich eine längere Dis= fussion, welche mit der (mit 24 gegen 15 Stimmen beschlo}enen) Niederseßung eines Comités endete, Zu Mitgliedern derselben wurden darauf 9 von den Antragstellern gewählt.
Amerika. Man schreibt der „Pr. C.“ aus Rio de Janeiro unter dem 14, Dezember 1856: „Mit dem Beginn der heißen Jahreszeit ist auch das gelbe Fieber wieder hier aufgetreten. Seit einigen Wochen hon zeigten sich die Spuren desselben und in der jüngsten Zeit hat die Epidemie bereits solche Fortschritte gemacht, daß zahlreiche Todesfälle gemeldet werden, Das für die Aufnahme von solchen Fieberfranken bestimmte Hospital von Jurujuba is bereits mit Lei= denden angefüllt, Man befürhtet in der jeßigen Jahreszeit ein
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weiteres und heftigeres Umsichgreifen der Krankheit.
London, Donnerstag, 22, Januar,
Triest, Donnerstag, 22. Januar. (Wolffs Tel, Bur.) Der
fällige Dampfer aus der Levante ist eingetroffen und bringt Nach= rihten aus Konstantinopel bis zum 16, d, Vi. Nach densel= ben war die englische Flotte vor Bender - Buschir angelangt und hatten die Engländer diesen Lafen tes versischen Golfs, so wie die Insel Karrak beseßt. (Wolffs Tel, Bur.) Der Admiral Dundas hat mit seinem Geschwader am 15. d, M. Lissabon verlassen.
Paris, Freitag, 23. Januar. (Wolffs Tel, Bur.) Der
heutige „Moniteur“ enthält einen Artikel, in welchem es unter Anderem heißt: Die Schweiz hat, indem sie die Gefangenen in | ,
| Freiheit geseßt, einen ehrenhaften Aft vollzogen. Frankreich, welches | auf konfidentielle Weise die versöhnlichen Abfihten des Königs von Preußen kennen gelernt, gab der Schweiz von deren Tragweite Kennt- niß, Wenn die Schweiz die Freilassung der Gefangenen verweigerte, #0
fonnte Frankrei die Anwendung der Waffengewalt nicht abwenden. Da
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