1857 / 76 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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bas U “Dir i fre Verlangen bon poanis Arti aiten M ge nin: l Sauíen eißen, ver : e hierüber bedürfen der landesherclihen Genehmigung.

Titel Sieben.

Auflôsung der Gesellschaft.- g. 39.

Von dem Direktorium oder von Actionairen , welche ein Fünftel des Gesellschafts » Kapitals besißen, kann der Antrag auf Auflösung der Ge- sellschaft gestellt, die Auslösung selbst aber nur in einer besonders dazu berufenen General “- Versammlung durch eine Mehrheit . bon drei Vierteln der anwesenden oder vertretenen Actien, jede für eine Stimme zählend, beschlossen werden. Der Beschluß über die Aufldsung der Gesellschaft bedarf der landesherrlihen Genehmi- gung, Außerdem tritt die Auflösung der Gesellschaft in den, in den §F§.

8 und 29 des Geseßes vom 9. November 1843 bestimmten Fällen ein

und wiid nah Maßgabe der in jenen Paragraphen getroffenen geseß- lichen Bestimmungen bewirkt. Die General - Versammlung bestimmt den Modus der Liquidation und die Zahl der Liquidatoren, ernennt dieselben und ftellt ihre Befugnisse fest.

Titel Act.

Schlichtung von Streitigkeiten. §. 40.

Alle Streitigkeiten, welhe zwischen ‘den Actionairen und der Gesell- schaft oder deren Organen entstehen, werden mit Ausschließung des gewöhnlichen Rechtêweges- durch zwei Schiedsrichter entschieden, bon welchen jeder Theil einen zu wählen hat. Können sich die beiden Schieds- richter nit einigen, so ernennt auf deren Autrag der zeitige Präfident des Stadt- und Kreis - Gerichts in Magdeburg, oder, wenn dieser selbst Actionair ist, der nächste unbetheiligte Nath des Gerichts nach ihm, einen Obmann, welcher vorzugsweise aus den mit den richterlihen Eigenschaften versehenen Justizbeamten zu wählen ist. Die Actionaire sind, wie groß auch ihre Hh bei einer Streitfrage sein möge, verbunden, wenn sie ein und dasselbe Jnteresse haben, einen einzigen gemeinschaftlichen Bevoll- mächtigten in Magdeburg zu bezeihnen, welchem alle prozessualischen Akte in einer cinzigen Abschrift mitgetheilt werden. Thun sie dies nicht, so ist die Gegenpartei befugt, ibnen alle Mittheilungen und Jnsinuationen in einer einzigen Abschrift auf dem Prozeß - Büreau des Stadt- und Kreis- Gerichts in Magdeburg zustellen - zu lassen. Js eine Partei länger als 14 Tage nach ergangener Aufforderung mit der Wahl dèês Schiedsrich- ters säumig, so erfolgt die leßtere in derselben Weise, wie die Wahl des Obmanns. Gegen den Ausspruch des Schiedsrichters oder des Obmanns findet ein Rechtsmittel nicht statt, mit Ausnahme des im §. 172 u. ff. Theil I, Titel 2 der Allgemeinen Gerichts-Ordnung genannten.

Titel Neun. Orcyaltnißy der Gesellschaft zur Staats-Regierung. g. 41.

Die Königliche Regierung zu Magdeburg ist befugt, einen Kom- missar zur Wahrnehmung des Aufsihtsrechts für beständig oder für ein- elne Fälle zu bestellen. Dieser Kommissar kann niht nur den Gesell- hafts-Vorftand, die General - Versammlung oder sonstige Organe der Gesellschaft gültig zusammenberufen und ihren Berathungen beiwohnen, p vg M Ccbrilsa R id Os, Negistern , sonstigen Verhand-

en der i \ [nft Einsigt nebmen. esellschaft, ihren Kassen und Anstalten enso ist jede Negierung, in deren Bezirk die Gesellschaft Gas-An- stalten errichtet, berechtigt, in gleicher Weise, wie die ReuiGrits des Dos- mizils, ein Aufsichtsrecht hinfichtlich der betreffenden Ansftalten auszuüben.

Transitorische Bestimmung. |

Es wird hiermit den Mitstiftern der Gesellschaft

Gerson Bleichröder, Stadtrath Max und l A e allen zusammen, so wie jedem Einzelnen, mit dem Nechte der Sub- li G Arago und Vollmacht ertheilt, die landesherrliche Genehmi- gn Cat nachzusuchen, so wie diejenigen Abänderungen der e an wir Zusäße zu denselben Namens der Kontrabenten anzuneh-

D Staatsregierung vorschreiben oder empfehlen wird, ese änderungen ‘sollen für sämmtlihe Kontrabenten eben so

rehtsverbi au geGtinen Wären: als wenn fie wörtlich in dem gegenwärtigen Statut

Anlage A.

„Formular der Actien.

i Allgemeine Gas-Actiens- Pehatigt t dur notariellen ee O Salt 2 P add Us ge estätigt durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom * : Actie No. i über Einhundert Thaler preußisch Courant.

gar dieser Actie nimmt auf Höhe des obi l : j gen Betrages verhält- I 2 Theil an dem gesammten Eigenthume, Gewinn oder Verlust der

ft.

Magdeburg, den Directorium der Allgemeinen Gas-Actien-Gesellschaft zu

L uyd o Magdeburg. ck__(Trodckdner Stempel.) (Unterschrift zweier Mitglieder.)

Actionairen, welche min-

Formulare der Dividende - Coupons.

Allgemeine Gas-Actien-Gesellshaft zu Magdeburg: ;

Dibidende-Coupon zu Actie A2

Jnhaber empfängt am 1. Mai 18. gegen diesen Coupon an der Kasse in Magdeburg oder an den be- fanut zu machenden Stellen, die statutenmäßig ermit- telte Dividende für das Geschäftsjahr 18...

Magdeburg, den

Das Direktorium.

u Gunsten der « abren

fünf J ge, an welchem ro hlbar gestellt *

a find, an gerechnet.

. 19. Die Dividenden ähren z ellshaft, in on dem Ta selben z

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Eingetragen Fol. (Unterschrift des Kontrolbeamten)

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(Unterschrift zweier Mitglieder

p. Facsimlle.)

Anlage C. Formular des Talons. Allgemeine Gas-Actien-Gesellshaft zu Magdeburg. Anweisung zur Actie No. Jnhaber empfängt am 2. Januar 18.. die zweite Serie der Divi- dende-Coupons zu Actie No. Magdeburg, den Das Direktorium. Eingetragen Fol. .…... (Unterschrift des Kontrolbeamten.) (Unterschrift zweier Mitglieder

p: Facsimile.)

Anlage D. Formular der Jnterims-Quittungen.

Allgemeine Gas- Actien - Gesellschaft zu Magdeburg.

- Interims * Quittung über Einzahlung auf die Actie No...

von Einhundert Thalern Preußish Courant.

R S N e hat auf Grund des unter dem landesherrlih bestätigten Statuts die erste Einzahlung von zehn Prozent mit zehn Thalern in Preußisch Courant geleistet.

Magdeburg, den Das Directorium. (Unterschrift zweier Mitglieder.) Eingetragen Fa]. (Unterschrift des Kontrolbeamten.)

Privilegium vom 23, März 1857 wegen Emis- sion von 1,270,000 Rthlrn. Prioritäts-Obliga- tionen Il, Serie der Dortmund-Soester Eisenbahn.

Konzessions- und Bestätigungs-Urkunde vom 6. Juli 1853. (Staats- Anzeiger Nr. 167. S. 1175.)

- Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c.

Nachdem die Bergish-Märkische Eisenbahn-Gesellschaft in der General - Versammlung vom 2. April 1856 nach Jnhalt des Uns vorgelegten Protokolls beschlossen hat, zum vollständigen Ausbau der Dortmund-Soester Eisenbahn und zur eeldaffung ausreichen=- der Betriebsmittel das Anlage - Kapital dieser Bahn, außer der durh Unsere Konzessions- und Bestätigungs-Urkunde vom 6. Juli 1853 (Geseß - Sammlung für 1853 Seite 485 ff.) genehmigten Prioritäts-Anleihe von 1,350,000 Rthlr, noch ferner um 1,270,000 Rthlr.,, vermittelst Ausgabe von Prioritäts - Obligationen von je 100 Rthlr., zu vermehren, so wollen Wir in Berücksihtigung der Gemeinnügigkeit des Unternehmens, in Gemäßheit des §. 2 des

Geseßes vom 17, Juni 1833 (Geseß - Sammlung für 1833 Seite 75 ff.), durch gegenwärtiges Privilegium Unsere E gung hierzu unter den nachfolgenden Bedingungen hierturch er-

: G 1

Das Anlage-Kapital der Dortmund-Soester Eisenbahn, welche für jeßt aus 500,000 Ríthlr. S a M shen Eisenbahn Litt. B, und 1,350,000 Rthlr. Prioritäts - Obli- gationen der Dortmund - Soester Eisenbahn 1. Serie besteht, soll durch Ausgabe von 12,700 Stück Prioritäts - Obligationen der Dortmund - Soester Eisenbahn 11. Serie (zum Betrage von 100 Rthlr. für jede) um 1,270,000 e erhöht werden.

. theilen :

Die zu emittirenden Obligationen werden nach dem sub Litt. A. beigefügten Schema mit fortlaufeuten Nummern stempel- frei au egetertigE. Die erste Serie der Zins-Coupons wird nah dem- sub Litt, B. angeshlossenen Schema für zehn Jahre den Obli- gationen beigegeben und nach jedesmaligem Ablauf einer Frist von zehn Jahren dur eine neue Serie erseßt.

Jeder Serie von Zins - Coupons wird eine Anweisung zum Empfange der folgenden Serie beigegeben. Auf der Rüseite der

Obligationen wird dieses Priglltgi abgedruckt.

S. Es i Diese. Prioritäts-Obligationen werden mit vier und einem halben

E :

Prozent jährlich verzinst und die Zinsen in halbjähri en Raten T i L L Juli und 2. Januar von der Königlichen Eisenbahn-Hauptkasse in Elberfeld, so wie .von den durch die König- liche Direction in öffentlichen Blättern namhaft zu machenden Ban- quiers oder Kassen ausbezahlt.

insen von Prioritäts - Obligationen, deren g inner- halb Î Jahren, von den in den betreffenden Coupons bestimmten Zahlungs-Terminen an gerechnet, niht geschehen is, verfallen zum

Vortheile der Gesellschaft.

ie Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation, die mit E L 1861 beginnt und alljährlich den Betrag von 6350 Rthlr, zuzüglich der auf die eingelösten Obligationen fallenden Zinsen umsaßt. O Amortisation wird durch Ausloosung zum werthe bewirkt. E U asioosung findet im Monat Juli des betreffenden Jahres statt und die Auszahlung des Nominal - Betrages der hiernach zur Amortisation Gelangemen Prioritäts-Obligationen erfolgt am 2ten Januar des nächstfolgenden Jahres. Z Der Verwaltung der Bergisch - Märkischen Eisenbahn bleibt das Recht vorbehalten ,„ sowohl den Amortisationsfonds bis zum Vierfachen zu verstärken und dadurch die Tilgung der. Prioritáts- Obligationen zu beschleunigen , als auch sámmtlihe Prioritäts- Obligationen durch die öffentlichen Blätter jederzeit mit sechs- monatlicher Frist zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerths

einzulösen. zulös G

Die Zinsen der Prioritäts-Obligationen (§. 3) und die Amor- tisationsbeiträge (§. 4) fallen dem Netto - Ertrage der Dortmund=- Soester Eisenbahnstrecke zur Last, jedoch unbeschadet des Vorzugs- rets, welches zufolge des untenm 6. Juli 1853 von Uns Aller- hö} bestätigten Statut-Naehtrags der Bergish-Märkischen Eisen- bahn - Gesellschaft den Jnhabern der Prioritäts - Obligationen der

Dortmund-Soester Eisenbahn 1. Serie in Betreff von Kapital und

Zinsen zusteht. Soweit der Netto - Ertrag der Dortmund - Soester Eisenbahnstrecke nicht zureicht , haben die Jnhaber der Prioritäts- Obligationen auf den Ertrag des sonstigen Unternehmens der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft vor sämmtlichen Stamm- Actionairen ein Borzugsrecht.

Angeblich vernichtete oder verlorene Prioritäts - Obligationen werden nah dem im §. 30 des Gesellschafts-Statuts der Bergisch- Märkischen Eisenbahn - Gesellschaft vorgeschriebenen Verfahren für nihtig oder verschollen erklärt und demnächst erseßt. Die Mortifici- rung verlorener oder vernichteter S NP-RONREOS ist nicht statthaft.

g. 7.

Die Jnhaber der Prioritäts - Obligationen sind nicht befugt, die Zahlung der darin verschriebenen Kapital - Beträge anders als nach Maßgabe der im §. 4 enthaltenen Amortisations-Bestimmun- gen zu fordern, ausgenommen: * ;

a) wenn die Zinszahlung für verfallene und vorschriftsmäßig präsentirte Zins - Coupons länger als drei Monate unter- bleibt;

b) wenn der Transportbetrieb. auf der Dortmund-Soester Eisen- bahnstrecke durch Verschulden der Gesellschaft oder der Ber- waltung länger als sechs Monate ganz aufhört;

c) wenn die im §. 4 festgeseßte Amortisation nicht eingehalten wird.

Jn den Fällen ad a, und b. bedarf es ciner Kündigungsfrist nicht, sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurück{gefordert weiden und zwar zu a. bis zur Zahlung der betreffenden Zins - Coupons, zu b. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transportbetriebes.

Jn dem sub c. bezeichneten Falle- ist jedoch cine dreimonatliche Kündigungsfrist zu beobachten, auch kann der Juhaber einer Prio- ritäts-Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung des Amortisations-Quantums hätte. stattfinden sollen. :

Jn allen Fällen des vorstehenden Paragraphen ist eine geseb- liche Jnverzugseßung nöthig, um die an den Verzug geknüpften Folgen eintreten zu lassen. 4

Die Ausloosung der zu amortisirenden Prioritäts-Obligationen geschieht in Gegenwart eines Mitgliedes der Königlichen Eisenbahn- Direction und eines protokollirenten Notars in einem 14 Tage vorher zur bffentlichen Kenntniß zu bringenden Terminé&, zu welchem den Jnhabern der Prioritäts-Obligationen der Zutritt gestattet ist,

G. 9, -

Die Nummern der aúsgeloosten Prioritäts-Obligationen werden binnen 414 Tagen nach Abhaltung des in §, 8 gedachten Termins bekannt gemacht, die Auszahlung derselbey aber erfolgt bei der Königlichen Eisenbahn-Hauptkasse in Elberfeld und denjenigen Ban- quiers , welche die Königliche Eisenbahn - Direction in óffentlichen Blättern namhaft machen wird, an die Vorzeiger der betreffen- den Prioritäts-Obligationen gegen Auslieferung derselben und der

dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zins-Coupons. Werden die Coupons nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden an dem Kapitalbetrage gekürzt und zur Einlösung der Coupons ver- wendet, sobald dieselben zur Zahlung präsentirt werden.

Im Uebrigen erlisht die Verbind[ihkeit der Gesellschast zur Verzinsung jeder Prioritäts-Obligation mit dem 31. Dezember des- jenigen Jahres, in welchem tieselbe ausgeloost und, daß dies ge- \{hehen, öffentlih bekannt gemacht worden ist.

, Die 1m Wege der Amortisation, so wie des Ankaufs eingelösten Prioritäts-Obligationen werden in Gegenwart eines Mitgliedes der Königlichen Eisenbahn-Direction und eines protokollirenden Notars verbrannt und es wird eine Anzeige darüber durch öffentliche Blät= ter bekannt gemacht. :

M 10,

Diejenigen Prioritäts-Obligationen, welche ausgeloost und ge- fündigt sind, und welche ungeachtet der Bekanntmachung. in öffent- lihen Blättern nicht rechtzeitig zur Realisation eingehen, werden während der nächsten zehn Jahre von der Königlichen Eisenbahn- Direction alljährlih cinmal öffentlih aufgerufen. Gehen sie aber dessenungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nah dem lebten öffentlihen Aufruf zur Realisation ein, so erlischt jeder Anspruch aus denselben an das Gesellshastsvermögen, was unter Angabe der Nummern der werthlos gewordenen Prioritäts-Obligationen von der Direction öéffentlich bekannt gemacht wird. Obgleich also aus der- gleichen Prioritäts-Obligationen keinerlei Verpflichtungen für die Ge- sellschaft in späteèer Zeit abgeleitet werden können, so steht Lennoch der Direction frei, die gänzliche oder theilweise Realisirung derselben aus Billigkeitsrücksichten zu e

d Die in vorstehenden Paragraphen, vorgeschriebenen öffentlichen Bekaunimachungen erfolgen : in zwei Berliner Zeitungen, in einer Kölner, in einer Barmer nund in einer Elberfelder Zeitung, S 14. :

Den Inhabern von Prioritäts - Obligationen steht der Zutritt zu den General - Versammlungen ofen z jedoch. haben sie als solche nicht das Recht, sich an den Verhandlungen oder Abstimmungen zu betheiligen.

Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Jusiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadur den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben und ohne den v A älterer Gläubiger oder den Rechten Dritter zu prä= udiciren. :

Gegeben Charlottenburg, den 23. März 1857,

(L. S) Friedrich Wilhelm. von der Heydt, von Bodelshwingh.

Schema. A. i ) Prioritäts-Obligation 11. Serie

der

Dortmund-Soester Eisenbahn M. Dortmund - Soester Ei- über senbahn- Prioritäts - Ob- Einhundert Thaler Preußg. ligationen Serie 11. Courant. 7 A dieser Obligation hat einen Abgegeben Antheil von Einhundert Thalern an dem am nach den Bestimmungen des umstehenden, an am 18.. von Sr. Majestät Unterzeichnet von dem Könige von Preußen bestätigten Pla- Herrn Direktor nes emittirten Kapitale von 1,270,000 Thalern in Prioritäts - Obligationen der Dortmund-Soester Eisenbahn 11. Serie. Elberfeld, den ten 18... Königliche Eisenbahn- Direction.

Dieser Obligation find beigegeben worden 20 Zins - Coupons der Serie 1. für die Jahre 18.. 18..

Schema. B. Dortmund-Soester Eisenbahn. Anweisung j zu der Prioritäts-Obligation 11. Serie FF.........- gehörig.

Juhaber empfängt am ten 18.. gegen diese Anweisung gemäß §. 2 des Planes zur Emission eines Kapitals von 1,270,000 Thalern Preußish Courant in Prioritäts-Obligationen an den dur öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen die zweite Serie von zwanzig Stück Zins-Coupons zur vorbezeichneten Prioritäts-Obligation.

Königliche Eisenbahn-Direction. Elberfeld, den ten 18. : E Ausgefertigt :

Stamme Ende

‘uÓvqual1D 13209: QUnWz10@F

Beigegeben

20 Zins-Coupons der Serie 1,

pro 18.. 18...

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