1857 / 80 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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destens zehn Prozent desselben zur Bildung eines Reservefonds , zur Deckung außerordentlicher Verluste und zur Bildung eines Reservebau- fonds zurüdgelegt werden.

Ueber die Verwendung des Reservefonds und des Reservebaufonds beschließt der Verwaltungsrath, respective verfügen bis zu einer bestimm- ten Höhe über den Reservebaufonds die Direftoren nah Maßgabe der ihnen ertheilten Justruction. k, : i

Sobald der Reservefonds 10 pCt. des emittirten Actien - Kapitals erreiht hat, findet eine. Vergrößerung desselben nicht mehr statt, wohl aber, wenn er durch Deckung von Verlusten verringert sein sollte, eine Ergänzung bis zu derselben M ENe:

Die Dividenden können jährlich vom 1. D ab, gegen Einlieferung der R Ld due in Stettin bei der Kasse der Gesellschaft erhoben werden.

Der Verwaltungsrath kann bestimmen, ob dieselben auch noch an andern Orten zur Erhebung kommen sollen. Diejenigen Stellen, an wel- chen die Dividenden erhoben werden können, find jedes Jahr öffentlich bekannt zu machen. (§. 11.) 7

09,

Die Dividenden verjähren zu Gunsten der Gesellshaft nah Ablauf bon fünf Jahren, von dem 1. Juli desjenigen Jahres ab gerechnet, an welchem dieselben zahlbar gestellt find.

Tel V. Auflösung E

Von dem Verwaltungsrathe oder von Actionairen, welche zusammen ein Fünftel der emittirten Actien besien , kann der Antrag auf Auf- lôsung der Gesellschaft gestellt, die Auflösung selbst aber nux in einer besonders dazu berufenen General-Versammlung dur eine Mehrheit von drei Viertel der dur die Anwesenden vertretenen Actienzahl deschlossen werden. Dasselbe gilt für die Fälle, wenn der im §. 3 gedachte Beschluß gefaßt oder eine Erhöhung des Grundkapitals beschlossen werden soll.

Jn diesen drei Fällen is jeder Actionair , gleichviel wieviel Actien er besizt, stimmberechtigt, und wird jede vertretene Actie für eine Stimme gezählt; der desfallsige Beschluß bedarf der landesherrlichen Genchmi- gung. Außerdem tritt die Auflösung der Gesellschaft in den, in den C§. 25, 28 und 29 des Geseyes vom 9. November 1843 bestimmten Fäl- len ein und wird nah Maßgabe der in jenen Paragraphen getroffenen geseßlichen Bestimmungen C 41

Die General - Versammlung bestimmt den Modus der Liquidation und die Anzahl der Liquidatoren , sie ernennt Leptere und bestimmt ihre

Befugnisse, U Titel L

Scblichtung von Streitigkeiten und Abänderungen der Statuten. g. 42. ; :

Alle Streitigkeiten, welhe zwischen Aftionairen, gegenüber dem Ge- sellshaftéverbande oder resp. dem Verwaltungsrathe, in Bezug auf die Gesellschaft oder deren Auflösung entstehen möchten, sollen nicht auf dem gewöhnlichen RNechtswege, sondern dur Schiedbrichter entschieden werden.

Die Schiedsrichter müssen Kaufleute oder Fabrikanten sein. .die in

; ß und SAfe- pru) yiTNOerte, mit voller Kraft Stettin, wohn Got heile Zeugniß abzulegen. / |

Jeder Theil ernennt einen Schiedsrichter und beide Schiedsrichter wählen, allenfalls durch das Loos, einen Obmann. Dieses S A ist berechtigt und verpflichtet, fich zu Stettin zu konstituiren und daselbst zu verfahren , und die Parteien müssen gleichfalls in dieser Stadt beim Schiedsgericht erscheinen oder sih dur einen Bevollmächtigten vertreten lassen, welcher sich zu Stettin befindet und Lepteren dem Schiedsgericht A a á

ach der ersten Ladung, welche im Domizil der Partei erfolgt, wer- den alle folgenden Erlasse des Schiedsgerichts. dem n der a er- naunten Bevollmächtigten und in Ermangelung eines solchen, durch 8 im faufmännischen Börsenlokale zu Stettin rehtsgültig in-

Wenn eine Partei - den von ihr gewählten Schiedsrichter der an- deren shriftlich anzeigt, ist leßtere verpflichtet, binnen 30 Tagen nach Ang dieser Anzeige ihren Schiedsrichter zu wählen und der erften Partei chriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, oder wählt eine Partei einen Schiedsrichter, der nicht die vorgedachten Eigenschaften hat, so er- a die andere Partei auch den zweiten Schiedsrichter allein und in E Rol, OQegen die Entscheidung dieses Schiedsgerichts, welches N die Nichtigkeit Anden Aen U kein Nechtsmittel und

x e na aßgabe . 172 Tit. i Allgemeinen Geridtsorbnung statt. I L

V Me Mas vertritt die Stelle eines förmlichen Compromiß- . 43,

Abänderungen des Staiuts: T in ei

i j nen in einer Generxal-Versammlun N O von L der durch die Anwesenden renn Actien: E beschlos im §. 40 bestimmt, jede Actie für eine Stimme gerechnet tuna al beute Ee wenn ihr allgemeiner Jnhalt bei der Einberu- auf Verlangen N e a, „ehtexer ist der Verwaltungsrath berechtigt, fipen, aber verpflichtet. en, welche mindestens 1000 Aktien be-

vebiitua ZENDerungen des Statuts bedürfen der landesherrlichen Ge- | Ie X Verhältniß der E zur Staatsregierung.

Die Königliche Negierung ift ‘befugt, einen Kommissar zur Wahr-

bestellen. Dieser Kommissar kann niht nur den Verwaltungsrath und die General-Versammlung oder sonstige Organe der Gesellschaft gültig zu- sammenberufen und ihren Berathungen beiwohnen, sondern auch jederzeit von . den Büchern, Rechnungen, Registern und sonstigen Verhandlungen u Schrifistücken der Gesellschaft, ihren Kássen und Anstalten Einsicht nehmen.

g. 45.

Die Gesellschaft hat mit Rückficht auf die von ihr betriebenen Fa- brikgeshäfte und anderen gewerblichen Unternehmungen, für die kirch- lihen und Schulbedürfnisse der von ihr beschäftigten Arbeiter zu sorgen, au zu den Kosten der Polizei- und Gemeinde-Verwaltung in angemesse- nem Verhältnisse beizusteuern und kann, sofern dieselbe sfih dieser Ver- pflihtung entzieben sollte, angehalten werden, für die gedachten Zwee, so wie nôthigenfalls zur Gründung und Unterhaltung neuer Kirchen- und Squlsysteme diejenigen Beiträge zu leisten, welche von der Staatsregie- rung nah schließlicher Bestimmung der betreffenden Ressortminister und des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten für noth- wendig erachtet werden.

Auszu- Beilage Lir À V \chnei- As Beit ed 200 Thaler.

Talon. Stettiner Maschinenbau-Actien-

Gesellschaft Vulean.

Gegründet durch Bestätigt durch Allerhöchste Urkunde vom. .

Zweihundert Thaler Preußisch Courant.

Der Jnhaber ist an der Stettiner Maschinen- Bau- Actien-Gesellschaft Vulcan für den Be- trag von

Zweihundert Thalern betbeiligt und hat alle statutenmäßige Rechte und Pflichten.

Dieser Actie find fünf Dividendenscheine | pro 185... bis 186... einschließ- lih, nebst Talon beigefügt.

Ausgefertigt Stettin, den 4185.

200 Thaler.

(Trockner Der Verwaltungsrath. | Stempel.) (Eigenhändige Unterschrift dieser Ta- zweier Mitglieder.) lon wird E i

gebunden A : ruht im Eingetragen sub Folio .….. desRegisters.

Archive (Eigenhändige Unterschrift des Control- der Ge- Beamten). sellschaft

tettiner Maschinenbau-Actien- Gesellschaft Vulcan.

200 Thaler.

_ Stettiner Maschinen-Bau- Actien-Gesellschaft Vulcan. Anweisung zur Actie F2 | : (trockener Stempel.) Eingetragen in das Coupon- (Eigenhändige Unterschrift Negister Fol. des Kontrol - Beamten.)

Stettiner Maschinen-Bau- Actien-Gesellshaft Vulcan. : Dividendenschein zu der Actie M e (Trodener Stempel.) Aühater empfängt am 1. Juli 185... gegen diesen Schein an der Gesellshafts-Kasse zu Stettin oder an den bekannt zu machenden Stellen die statutenmäßig ermittelte Dividende für das Geschäftsjahr 185... Stettin, den ten 185... : ; Der Verwaltungsrath. Eingetragen Fol. Unterschrift zweier Mitglieder (Facsimile.)

(Eigenhändige Unterschrift des Kontrol - Beamten.) (Nückseite.)

Jnhaber empfängt am gegen diese Anweisung die zweite Serie der Dividendenscheine zu der umfstehend bezeichnet en Actie. Stettin, den ten 185... : Der Verwaltun gsrath. Unterschrift zweier Mitglieder per Facsimile.

-

nehmung des Auffichtsrehts für beständig oder für einzelne Fâlle zu

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Zahlbar am 1. Juli 185. 1. für das Geschäftsjahr 185. g. 39. Die Dividenden verjähren zu Gunsten der Gesellshaft nach Ablauf von 5 Jahren, von dem 1. Juli desjenigen ab gerech- net, an welchem dieselben zahlbar gestellt find.

Staats - Ministerium.

Der Obergerichts - Referendarius von Mülverstedt ist zum Provinzial-Archivar der Provinz Sachsen ernannt worden,

Ministerium für Handel, Gewerbe uud öffentliche Arbeiten.

Bekanntmachung vom 28. März 1857 betreffend

die Ermäßigung des britishen Seeporto sür die

über England zu leitende Korrespondenz nach und von der Jnsel Ascension,

Vom (1. k. M. ab wird das britische Seeporto für die über England zu leitende Korrespondenz nah und von der Insel Ascen- sion von 1 Schilling oder 10 Sgr. auf 6 Pence oder 5 Sgr. für den einfachen Brief ermäßigt, und zwar ohne Unterschied, ob die Beförderung mit britishen Post - Dampfschiffen oder mit Privat- {hien erfolgt. Außer jenem Sape, welcher der von Loth zu Loth excl. steigenden Gewichts - Progression unterliegt, is noch das Porto, wie für die Briefe nah und aus England selbst, zu be- rechnen. Demnach beträgt das Porto für einen einfachen Brief (unter 1 Loth) aus dem preußischen Postbezirke nah Ascension et v. V 12 Sar,

Berlin, den 28, März 1857,

General - Poft - Amt. Scchmückert.

Tages-Ordnung.

Einundzwanzigste Sihung des Herrènhauses am Freitag, den 3. April, Mittags 2 Uhr,

Bericht der Finanz-Kommission über den Siebenten Bericht des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, be- treffend den Fortgang des Baues mehrerer Staats-Eisenbahnen,

44s)te Sibung des Hauses der Abgeordneten, am Freitag, den 3. April 1857, Vormittags 10 Uhx,

41) Fortsezung der Berathung des Berichts der Kommission für den Antrag der Abgeordneten Osterrath und Genossen, be- treffend die \chlesische Zehnt-Verfassung.

2) Bericht der Kommission zur Prüfung des Staatshaushalts- Etats, betreffend den Etat der Hohenzollernschen Lande.

Z) Bericht derselben Kommission über den Etat der Marine- Verwaltung. j

4) Bericht der Kommission zur Vorprüfung des Antrages des Abgeordneten Freiherrn von Schrötter.

5) Bericht der vereinigten Kommissionen für Handel und Gewerbe und für die Agrar-Verhältnisse, betreffend mehrere Petitionen in Bezug auf die Regulirung des Abdeckereiwesens und eine Petition wegen Revision des §. 58 des Entschädigungs- Gesetzes zur Allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 17, Januar 1845,

6) Zweiter Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über Petitionen.

7) Siebenter Bericht ‘der Kommission für Petitionen,

Angekommen: Der Fürst von Haßfeldt, von Gotha,

n

Abgereist: Der General-Major und Commandeur der 2ten Division, General à la suite Sr, Majestät des Königs, von

Brauchit\ch, nah Danzig.

Berlin, 2, April. Seine Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Dem Königlich Schwedischen und Norwegischen Konsul Wagener zu Berlin, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Schweden und Norwegen Majestät ihm ver- liehenen Commandeur-Kreuzes des Wasa-Ordens zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Charlottenburg, 2. April. Se. Majestät der König empfingen gestern Vormittag die üblichen monatlichen Militair - Rapporte und nahmen demnächst die gewöhnlichen Vor- träge entgegen; nah dem Diner arbeiteten Allerhöchstdieselben mit dem Minister-Präsidenten.

Berlin, 2, April. Nachdem die gestrige (43ste) Sißung des Abgeordnetenhauses eröffnet wär, nahm - der Minister- Präsident das Wort: „Meine Herren! Jm Hinblick auf die Ver- handlung, die vorgestern in diesem Hause stattgefunden hat, er- laube ich mir, Jhnen den Inhalt einer heute Morgen um 64 Uhr in Kopenhagen aufgegebenen telegraphishen Depesche mitzutheilen. Es hat danach heute das erste preußishe Schiff, ohne angehalten zu werden und ohne den Zoll zu zahlen, den Sund passirt.“ Es folgte der Bericht über neun Petitionen, die Polizei - An walt- \chaft betreffend. Nach einer längeren Debatte überwies das Haus nah dem Kommissions-Antrage die sieben ersten Petitionen, welche sich gegen das Rescript vom 15. September aussprechen, der Königlihen Staatsregierung zur Berücksichtigung. Ueber zwei andere Petitionen, die eine Beseitigung des Junstituts der Polizei-Anwaltschaft verlangen, ging das Haus zur Tagesordnung über. Den Beschluß der Berathung bildete der Antrag des Abgeordneten Osterrath, betreffend die schlesishe Zehnt - Verfassung.

Dirschau, 31. Mârz. Das Eis, welches \sich in der Nogat gegen die Brückenpfeiler gestemmt hatte, ist gestern ebenfalls in Bewegung gekommen. Der Strom is eisfrei,. An Aufstellung der Pontonbrücke in Dirschau wird bereits gearbeitet, (Danz. D.)

HDesterreich. Wien, 1. April. Der (gestern telegraphisch

| erwähnte) Artikel der „Oesterr, Corr.“ über den Abbruch der diplo- | O Beziehungen zwischen Oesterrei und Sardinien lautet | wor :

„Der Königl. sardinische Geschäftsträger zu Wien, Herr Marchese

, Cantono, hat am 30. v. M. dem Herrn Minister der auswär | tigen Angelegenheiten die Mittheilung gemacht, daß er in Folge der dem Herrn Grafen Paar zugegangenen Weisung, Turin zu ver= | lassen, dur Befehl seiner Regierung ebenfalls zurückberufen sei. Gleichwie die Kaiserlich Königliche Regierung bei der Abberu- | fung der Kaiserlichen Legation von Turin ihre Willens= | meinung zu erfennen gab, die Verhältnisse der nah den

ósterreihishen Staaten reisenden oder daselbst sich aufhaltenden sardinischen Unterthanen durch die angeordnete Maßregel durchaus nicht benachtheiligen zu wollen, so hat nun auch die Königlich sar= dinische Regierung ihr Einverständniß mit dem Grundsaße ausge=- sprochen, daß der Abbruch der diplomatischen Verbindungen dem

| Verkehre österreihisher Unterthanen mit Sardinien und den Rechtsverhältnissen derselben in keiner Weise zum Nachtheile ge-

reichen solle. Ju der erwähnten amtlichen Mittheilung is auf die österreichischen Beschwerden gegen Sardinien nicht eingegangen. Die K. K. Regierung wird, unter den gegebenen Umständen, die Ergebnisse weiterer Wahrnehmungen erwarten, aus denen sich her= ausstellen muß, ob die Königlich sardinische Regierung sich fortan eines bessern nachbarlichen Verhältnisses befleißigen oder ob sie zu den’ bestehenden Beshwerden noch neue veranlassen wird.“

Amtlich theilt die „Wiener Ztg,“ folgende Veränderungen in der ósterreihischen Armee mit:

Der Feldzeugmeister Franz Graf Wimpffen wurde definitiv zum Kommandanten der ersten Armee, der Kommandant des vier- ten Armee-Corps, Feldmarschall-Lieutenant Eduard Fürst Liech ten - stein, als Kommandant zum zweiten Armee-Corps, und der Kom- mandant des zweiten Armee-Corps, Feldmarschall-Lieutenant Lud= wig Ritter von Be,nedekt, als Kommandant zum vierten Armee= Corps verseßt.

Großbritannien und Jrland. London, 31. März.

Eine große Menschenshaar war gestern in Guildhall versammelt, um das Ergebniß der Citywahlen in amtlicher Weise verkündigen zu

hören, Um 1 Uhr erschienen Lord J. Russell und die übrigen glücklihen Kandidaten und wurden mit lauten Beifallsrufen empfangen. Nachdem Sheriff Mechi das Wahlresultat verkündigt, \sprah zuvörders| Sir J. Duke seinen Dank aus und legte cin kurzes Glaubensbekenntniß ab, Er erklärte, er werde die Regie-

| rung Lord Palmerston?s so lange unterstüßen, so lange sie Maß-

regeln vorschlage, die eines freisinnigen Ministeriums würdig seien. Außerdem werde er für Ausdehnung des Stimmrechts, für die geheime Abstimmung und für die Emancipation der Juden zu

| wirken suchen, so wie sein besonderes Augenmerk auf die Wahrung der Interessen der Bürger von London rihten. Nach ihm trat

Baron Rothschild auf und spra einige Worte über religiöse Frei= heit, Jhm folgte Lord John Russell. Nachdem er den Wählern seinen Dank ausgesprochen, bemerkte er unter Anderm: „Erlauben Sie mir ein Wort über unsere Aussichten für die Zukunft. Bis-

| her pflegte si jeder Minister, der in den leßten Jahren am Ruder