1857 / 81 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Schema A.

1&7 (Vorderseite. )

Danziger Privat-Actien- Vank, gegründet dur den notariellen Vertrag vom landesherrlih bestätigt durch Königliche Kabinêtêordre vom

Aer nes AZ er ; 500 Thaler Preuß. Courant.

Der N. N. (Stand, Wohnort) hat den Betrag der Actie No

mit Fünfhundert Thaler statutenmäßig geleistet und alle statutenmäßigen Rechte und Pflichten an der auf 2000 Aetien à 500 Thlr. gegründeten Danziger Privat-Actien-Bauk, namentlich an deren Gewinn so wie an dem Gesammt-Eigenthum dieser Gesellschaft. Jeder Nachfolger im Eigen- - thum dieser Actie ist den Statuten unterworfen.

Danzig, den …. ten 18 Der Verwaltungsrath.

Dieser Actie find auf fünf Jahre Dividendenscheine, auf jeden Jn- haber lautend, nebst Talon, beigegeben, welche nah Ablauf des leyten

Jahres durch neue erseßt werden. Eingetragen zub folio des Registers. (Rüdseite.)

Uebertragen auf D C E i, oil ofiá nie pa diaieiee vieitie Danzig, den _% Danziger Privat - Actien - Bank. Der Verwaltungsrath.

Schema B. : Dividendenscheine (Vorderseite.)

Talon Danziger Privat - Actien - Bank.

Anweisung zum Empfang der (zweiten) Serie der Dividendenscheine zur Actie Nr.

zum 1. Mai 18...

nicht erhoben worden ist.

Dividendenschein zu der Actie Nr der Danziger Privat-Actien-Bank. Der Jnhaber dieses Scheins em- pfängt gegen Rückgabe an der Kasse der Danziger Privat-Actien-Bank oder nach seiner Wahl an den dur den Beschluß des Verwaltungsrathes zu bestimmenden Orten die für das Jahr .….. festzuftellende Dividende. Danzig, den ……. ten e (Stempel.) Danziger Privat- Actienbanlk. Der Verwaltungsrath.

(Rüdseite.)

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9 Jahren vom 1. Mai 18...

Dieser S

Der Rendant.

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JZnhaber empfängt am gegen diese Anweisung nah §.5 der Statuten am Siße der Gesellschaft die (zweite) Serie der Dividendenscheine zur vorbezeichneten Actie,

Danzig, den

Der Verwaltungsrath.

Allerhöchster Erlaß vom 23. März 1857 betref-

fend die Verlängerung der Frist für die Zulassung

normalwidrig gebauter Fahrzeuge zur Befahrung

der Wasserstraßen zwishen der Oder und Spree bis zum 1. Januar 1860.

Allerh. Erlaß vom 4. April 1853 (Staats-Anzeiger Nr. 90, S. 593).

Auf Jhren Bericht vom 12. März d, J, genehmi die durch Meinen Erlaß vom 4. April 1853 Brseg J A Las

S. 158) bewilligte Frist für die Zulassung der daselbst unter 2 näher bezeichneten, vor Erlaß Meiner gedahten Ordre normalwidrig gebauten Fahrzeuge zur Befahrung der Wasserstraßen zwischen der Oder und Spree bis zum 1. Januar 1860 verlängert werde. Die- ser T ist durch die Geseßz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Charlottenburg, den 23. März 1857,

Friedrich Wilhelm. von der Heydt.

An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Verfügung vom 26. März 1857 betreffend die Grundsäße bei dem Geshäfts-Verfahren in Auseinanderseßungs-Sachen.

Nach Prüfung der Grundsäge, welche von der Königlichen Regierung in dem Berichte vom 16ten v. Mts. hinsichtlich einiger Punkte des Geschäfts - Verfahrens in Auseinanderseßungs -= Sachen vorgetragen worden, wird derselben Folgendes eröffnet :

1) Die Ansicht,

daß ein Rezeß , welchen die eine Partei vor dem Kommissar

der Auseinandersebungs - Behörde vollzogen hat, nachdem die

Sache von der Domainen - Verwaltung an die Auseinander-

seßungs - Behörde abgegeben worden, mit rehtlicher Wirkung von der Domainen-Verwaltung bestätigt werden fönnen, ist unrihtig, Die Königliche Regierung stüßt sich dabei auf das Geses vom 22. April 1852, Leßhteres hat aber den §. 39 der Verordnung vom 30, Juni 1834 nur in sofern abgeändert , als der §, 39 im zweiten Abschnitte die Rezeßbestätigung durch die Auseinandersezungs-Behörde, an welche die Sache abgegeben wor- den , selbst in dem Falle vorschreibt, wenn die Auseinanderseßung doch noch mit Dazwischenkunft eigener Verhandlungen der Domai- nen-Verwaltung zu Stande kommt. Jn einem solchen Falle steht der Domainen - Verwaltung nah. dem Geseße vom 22. April 1852 nunmehr die Bestätigungsbefugniß allerdings zu.

Dieser Fall liegt aber selbstredend niht vor, wenn der Rezeß vorx. dem Kommissar der Auseinandersebungs - Behörde vollzogen worden. Jn diesem leßteren Falle gebührt die Bestätigung vermöge des §. 39 der Verordnung vom 30, Juni 1834 nah wie vor der Auseinanderseßungs-Behörde. j

2) Das gedachte Verfahren hat die Königliche Regie-

| rung nah Inhalt des Eingangs erwähnten Berichts auch | unter gewissen Modificationen auf Ablösungen von Geld-

und Roggen - Abgaben an pia corpora anwenden wollen. Jener Bericht ergiebt aber niht näher, welche pia cor- pora hierbei gemeint sind. Es braucht wohl kaum erinnert zu werden, daß der §. 39 der Verordnung vom 30. Juni 1834 die Befugniß der Rezeßbestätigung den Regierungen und Provinzial= Schul-Kollegien nur rüfsihtlich der von ihnen ressortirenden Güter- Verwaltungen wegen der zum Patronate der Regierungen gehören- den firchlichen Güter und Grundstücke und der zur Verwaltung oder zum Patronate der Provinzial-Schul-Kollegien aus dem Jn- teresse des damaligen Ober - Eigenthums oder des Erbverpächters gehörenden Domainen und Anstalten beilegt, und daß daher hier nur von Ablösungen dieser Art die Rede sein kann, Auf dieselben findet das, was oben unter Nr. 1 gesagt is, gleichfalls Anwendung.

Doch tritt Hier noch eine weitere Beschränkung ein.

Sollen dergleihen Ablösungen nämlih auf Uebernahme der Renten auf die Königliche Rentenbank gerihtet werden, so wird zufolge der §§. 14 und 64 des Rentenbankgeseßes vom 2, März 1850 welche durch den §. 2 des Geseges vom 22. April 1852 aufreht erhalten worden die Bestätigung des Rezesses dur die

| Au einandersepungs-Behörde jedenfalls erforderlich.

3) Wenn bei einer Ablösung Naturalleistungen, Laudemial-Ver- pflichtungen oder andere unbeständige Geldabgaben in jährliche Renten verwandelt werden, \o ist der Tag, mit welchem die Natu- ralleistungen 2c- aufhören und die jährlihen Renten eintreten , der Ausführungstermin der Ablösung. Derselbe kann von den Interessenten verabredet oder im Falle des Streits dur rihterlihe Entscheidung festgeseßt werden und ist im Rezeß zu bezeichnen, Die so festge=- stellte Rente ist bis zum Beginn der Amortisationsperiode vom Verpflichteten unmittelbar an den Berechtigten voll abzuführen. Den Anfang der Amortisation zu einem ersten April oder ersten Oktober haben weder die Interessenten, noch das Spruch-Kollegium festzuseßen z derselbe wird zufolge des §, 15 des Rentenbankgeseßes

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vou der Rentenbank - Direction und bei den Ablösungen von Do- mainen-Gefällen von der in die Stelle der Rentenbanken tretenden fiskalischen Behörde (der Königlichen Regierung als Aufsichtsbehörde der fiskalischen Kasse) bestimmt.

Daher kann in einem von der Auseinanderseßungs - Behörde zu bestätigenden Rezesse das Datum des Anfangs der Amorti- sationsperiode noch nicht bestimmt angegeben, sondern es muß auf die von der Königlichen Regierung zu treffende Bestimmung hin- gewiesen werden uud es müssen die daraus folgenden weiteren Ver= pflihtungen und Rechte demnächst im Rezesse angegeben werden.

Es relevirt hierbei niht, wenn auch keine neue Rentenver- wandlung vorliegt, es si vielmehr allein um die Uebernahme einer {hon bestehenden Geldrente auf die Amortisation handelt. In diesem Falle is zwar der Beginn der Amortisation mit Recht als der Ausführungstermin des Geschäftes zu bezeichnen z derselbe fann aber nicht von den Juteressenten oder der Auseinanderseßungs- Behörde, sondern nur von der die Kasse dirigirenden Behörde der Königlichen Regierung festgeseßt und deshalb im Rezesse noch nicht bestimmt angegeben werden.

Berlin, den 26. März 1857.

Ministerium für die landwirthschaftlihen Angelegenheiten. von Manteuffel. An : die Königliche Regierung zu N

Nichtamtiiches.

Preußen. Chaclottenbur g, 3. April. Des Königs Majestät begaben Sich gestern Vormittags \{chon zeitig nah Schloß Belleoue, arbeiteten daselbst und empfingen um 1 Uhr in besonderer Audienz aus den Händen des Kaiserlich Oesterreichischen außerordentlihen Gesandten, Herrn von Koller, dessen Creditive.

Nächstdem nahmen Se. Majestät noch ben Vortrag des Minister-

Präsidenten. und des Militair-Kabinets entgegen. Um 3 Uhr fand im Treibhause des Gartens von Belleoue das Diner statt; nach demselben empfingen Se. Majestät noch einen Vortrag und gingen alsdann zu Fuß, beim zoologischen Garten vorbei, bis nach dem Schlosse in Charlottenburg zurück, woselbst Allerhöchstdieselben noch mit dem Geheimen Ober-Baurath Stüler arbeiteten,

Hessen. Kassel, 2. April. Sicherem Vernehmen nach sind die Mitglieder der zweiten Kammer auf den 18. d. M. wieder zur Fortsezung ihrer Sißungen einberufen. (Kass. Ztg.)

Württemberg. Stuttgart, 1. April. In der Zweiten Kammer wurde gestern über den Beschluß der Ersten Kammer in Betreff der Lonseebahn berathen und diesem Beschlusse beigetreten, wodur also der Bau der Lonseebahn vorerst unterbleibt, Sodann wurde noch das Gesep über die Rekrutenaushebung für die Jahre 1858, 1859 und 1860 berathen und angenommen, wornach in diesen drei Jahren je 4000 Rekruten zu stellen sind. Die früher hon angeregte Frage wegen Revision der Bundesmatrikel wurde bei dieser Gelegenheit wieder vorgebracht und an eine Kommission zur weiteren Berichterstattung verwiesen. Heute hielten beide Kammern Sizung. Die erste berieth den ständishen Rechen- shaftäberiht und ging in Betreff der Neuenburger Frage zur Tagesordnung über, während sie die Frage der Ministerbesoldungs- erhöhung, der Gesandten- und andere Gehalte noch ausgeseßt sein ließ, bis die andere Kammer darüber berathen und Beschluß gefaßt habe. Die Zweite Kammer berieth heute vollents das Gese über die Stellung unter polizeilihe Aufsicht zu Ende und nabm dasselbe mit 82 gegen 5 Stimmen an. Auf Antrag der Kommission wurde dazu noch folgender Beschluß gefaßt: „der Er- wägung der Staatsregierung anheimzugeben, ob nicht durch An- stalten, welhe dem entlassenen Sträfling das Auffinden einer an- gemessenen Beschäftigung erleichtern und den jugendlichen Ver- brecher vor weiterer Verderbniß {hüzen, die Ackerbauschulen , Zu- fluhts- und Beherbergungshäuser u. dgl, die Erreichung ces vor- geseßten Zweckes (der Besserung entlassener Sträflinge) gefördert werden könne.“

Während die „Frankf. Post-Ztg.‘’ aus Stuttgact, 1, April ein Bulletin vom 1. April in folgender Fassung mittheilt: „Bei F, Durchlaucht der Frau Gräfin Th eodolinde von Württem- berg hat der Verlauf des gestrigen Tages niht ganz dem Morgen entsprochenz Fieber und Schwäche haben wieder zugenommen ; doch war die Nacht erträglich und dieser entsprechend ist auch heute Mor= gen wieder einige Ermäßigung der wesentlichen Krankheitserschei= nungen bemerkbar. Dr. Ludwig.“ berichtet die „Darmstädter Zig. ““ vom 1, April bereits: „Wegen des Ablebens Jhrer Durchlaucht der Gräfin Theodolinde von Württemberg, geb. Prinzessin von Leuthtenberg , : ist eine Hoftrauer von 14 Tagen vom Heutigen an bis einshließlich den 14. d. M. verordnet worden.“ (S. amtl. Theil d. Bl.)

Frankreich. Paris, 4. April, Der Senat vertagte si am Schlusse seiner gestrigen Sißung bis zum 15, April. Der Polizei-Präfekt hat bezüglih ter Theater von Paris und im Weich-

bilde eine weitläufige Ordonnanz erlassen, durch welche die früheren desfallsigen Bestimmungen vom Jahre 1828 teilweise Bie werden. Ein Rundschreiben an die Polizei-Kommissare geht derOrdon-

nanz voraus und motivirt dieselbe, Der Handelsvertrag zwischen

Grankreich und Rußland ist so weit vorgerückt, daß die Unterzeichnung in Kurzem erfolgen wird, Die hiesigen Verhaftungen dauern in Folge der eingeleiteten Untersuchung fort und scheinen sich auch auf das Weichbild, namentlich auf Montmartre, La Chäpelle und Mont- rouge, auszudehnen. Jm Staatsrathe sollte heute die Angele- genheit des Bischoss von Moulins zur Entscheidung gelangen. Man scheint für den fast gewissen Fall einer Verurtheilung zu be- sorgen , daß der Prälat in einer Denkschrift der Staatsbehörde gleihsam Troÿ bieten und dadur die Lage noch mehr verwickeln werde. Bei der Expedition gegen Kabylien werden unter Mar- hall Randons Oberbefehlen die Generäle Mac Mahon, Renault und Yussuf die drei Divisionen kommandiren , die ins Feld rücken sollen. Der Obergeneral wird sih der Division Yussuf anschließen. Nach der „Colonisation‘“’ von Algier is in allen drei Provin- zen der Kolonie eine sehr reihe Ernte zu erwarten. Das „Univers“ protestirt gegen das von dem obersten Gerichtshofe in Wien gefällte Urtheil, wonach ein österreichischer Unterthan, welcher Mitglied eines religiösen Ordens is, von jeder Erbfolge ausge- schlossen bleibt. |

2. April, Der heutige „Moniteur“ veröffentlicht einen Be- riht des Kommandanten de Lavaissière de Lavergne, welchem zufolge der Rest der Mannschaft des „Duroc“ gerettet worden und in Batavia angekommen ist, Das amtliche Blatt enthält ferner einen auf die Bohrung eines neuen artesishen Brunnens in der

Wüste bezüglichen Bericht des Gouvernements von Algerien. Der

Erfolg der Arbeiten war ein höchst günstiger und der Wasser-Er- trag sehr reichlich.

Gestern hat die sechste Konferenz-Sißung in der Neuenburger Angelegenheit stattgefunden; man versichert, daß morgen wieder eine Sipung sein werde.

Spanien. Madrid, 29, März. Die spanische Flotten- Abtheilung, welche gegen Mexiko operiren soll, ist am 20sten d. von Cadix nach der Havana abgegangen, wo die Rüstungen gleich-= falls schon so weit gediehen sind, daß 15,000 Mann an der Expe= dition Theil nehmen kénuen. Die „Epoca“ berichtet, daß der französische Credit Mobilier Befehl ertheilt hat, die Arbeiten auf der Eisenbahn - Section von Jrun nach Miranda unverweilt in Angriff zu nehmen.

Italien. Turin, 30, März. Die Kaiserin - Wittwe von Rußland, Prinz Karl von Preußen, der Prinz und die Prinzessin von Württemberg machten neulih einen Aueflug nah Mentone. Prinz Karl von Preußen ist seitdem in Genua eingetroffen. Groß- fürst Constantin hat mit der russischen Flotte den Golf von Spezzia verlassen und ist nah der Insel Elba abgegangen.

Túrkei. Konstantinopel, 25, März. Riza Bey, früher Pfortengesandter in Athen, geht als ordentlicher Gesandter nach St. Petersburg.

Ein der „Pr, C.“ vorliegendes Schreiben aus Alexandria vom 24. März meldet: „Der Vicekönig seht seine Streifzüge fort. Nah kurzem Aufenthalt in Kairo hat er die Hauptstadt verlassen, um, von einer fleinen militairishen Abtheilung begleitet, sicch nach Tanta zu begeben, wo eine große Messe abgehalten wird. Dem Plan zur Durchstehung der Landenge von Suez ist jüngst ein neues aben- teuerlihes Projekt eines Engländers gegenüber gestellt worden, welches darauf hinausging, ganze Schiffe mit ihrer Ladung in großen mit Wasser gefüllten Kasten auf der Eisenbahn von einem Meere zum andern zu befördern. Die ägyptische Regierung hat diesen wunderlichen Vorschlag ohne Weiteres verworfen, Die Nilquellen - Expedition ist vollständig aufgelöstz die bisher darauf verwendeten Kosten werden auf etwa 200,000 Rthlr, veranschlagt.“

Dánemark. Kopenhagen, 1. April. Konserenzrath Madvig ist zum Präsidenten, der tänishe Gesandte am preußischen Hofe, Baron von Brockdorff, zum Vicepräsidenten des Reichsraths ernannt. (H. N.) j

Bis heute haben Frankrei, Hannover, England, Mecklenburg und Preußen ihre Ratificationen hon ausgewe{selt. (Kiel, C. B.)

Amerika. New-York, 18. März. Die Jagd nach Aem- tern in Washington, wird der „Köln. Ztg.“ geschrieben, übersteigt alle bisherige Erfahrung, selbs die vom Jahre 1840, wo die össent- liche Meinung auf Wechsel der Stellen in allen Zweigen der Ver- waltung durch das ganze Land drang. Seit aht Tagen hat si vas Kabinet täglich um 9 Uhr Morgens. versammelt und bis 3 Uhr Nachmittags Sitzung gehalten, und diese_ ganze Zeit wurde, außer den dringentsten laufenden Angelegenheiten, ausschließlich von der Berathung über die Stellenbeseßung in Anspruch genommen. Cali- fornien und Pensylvanien haben das stärkste Bewerber - Kontingenk auf dem Playe. L

Aus der Habhana gingen der „Pr. C.‘ über die Verhält- nisse der Jnusel Cuba einige beachtenswerthe Mittheilungen zu. Die politishen Wirren in der Nachbarschaft kümmern die Battr Cuba's jeßt wenig. Man fürchtet weder die Verwidelungen, welche