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Kriegs-Ministerium.
Cirfular-Erlaß vom 6. Februar 1857 — deiref- fend die Beurlaubung von Mannshaften der Linien-Infanterie, Artillerie und Pionire zur Disposition der Trupventheile,
Des Königs Majestät haben mittels der abschriftlich erfolgen- den Allerhöch{sten Kabinets - Ordre vom Sten v. M. (a.) zu geneh- migen geruht, daß die beim Garde - Corps und bei den Linien- Kavallerie-Regimentern zur Anwendung kommende Maßregel:
wona zur Vermeidung von nachträglichen späten Einftellungen
roher Rekruten eine Anzahl der ältest gedienten Mannstaften
zur Dispofition der Truppentdeile ohne Gehalt beurlaubt wird, von nächstem Ersaß - Gestelungs - Termin ab au bei der Linien- Jnfanterie und Artillecie, so wie bei den Pionir - Adtheilungen, jedoch mii Ausnahme der am Rhein dislocirten, aus den östlichen Provinzen sich ergänzenden Truppentheile eingeführt werde.
Indem das Kriegs - Ministerium daë Königliche General- Kommando hiervon ergebenst in Kenntniß sept, destimmt es Fol- gendes: E E A. Für den Fall, daß der Erjaß im Herdst ein- estellt wird, tritt die vorgedachte Beurlaubung mit dem Reserve Entlassuugstermin ein. Jn Stelle der Beurlaudten ist eine gleiche Anzahl Rekruten gleichzeitig mit dem Haupterjaß einzustellen. Außer- gewöhnlihe Avgänge — mit Auêënahme der durch Etatêverande- rungen oder allgemeine Maßregeln herdeigesührten — welche vom Haupteinstellungêtermin der Nekruten bis zum 1. Fedruar eimntre- ten, sind durch Nachgeftelung von Rekruten zu deen. Für außer- gewöhnliche Abgänge, welche nach dem 1. Fedruar und dis 1. August entstehen, findet — jedoch ers vom 1. April ab — die Wieder- einberufung der zur Disposition Beurlaudten statt, Vakanzen, welche nah dem 1. August eingetreten, bleiden dis zur nächsten Haupt-Erfagzeinstellung undejeßt. j t x
B. Für den Fall, day die Reserven im L erbst ent- lassen werden, der Haupterjaßg ader erf zum 1. April eingestellt wird, tritt die Beurlaubung zur Disvosition der Trupventheile am 15. März ein. ; E
Für die Beurlaubten is zum 1. April mit dem Hauvt-TErsaß eine gleihe Anzahl Rekruten einzustellen, Der bei den Truppen- theilen innerhalb der ersten drei Wothen nach dem Tinstelungs- Termine entstehende Abgang wird dur sofortige Nachgestelung von Rekruten gedeckt. / i
Nach dieser Zeit — jiedoch nicht vor dem 10, Mai — ist ein außergewöhnlicher Abgang dur Wiedereinziehung von zux Disposition Beurlaubten zu decken. - E
Vakanzen, die na dem 1, August eintreten, sind, wie : A. bestimmt, bis zum nächsten Entlalsungê- re}p. Einstellungs-Ter- mine unbesegt zu laffen. |
Die Urlaubs-Pâässe der nah den Bestimmungen sub A, und B. zur Disposition zu beurlaubenden Mannschaften sind, unter Vorbehalt der Zurücknahme des Urlaubs, auf bestimmte Zeit und zwar bië zum Ablauf der vollen dreijährigen Dienstzeit nach dem unterm 23. Juli 1855 ertheilten Schema mit der Ueberschrift :
Urlaubs-Paß auf bestimmte Zeit zur Disvosition des Regiments 2c, auzzustelen. Hinter den im vorgedachten Schema enthaltenen Worten: „erreicht hat, wird“ ist demnätst einzurüdcken : bis den ten 18 , insofern er nit früher zum Regiment wieder einberufen werden sollte, nah im Kreise des Regierungs-Bezirks beurlaubt, geht alsdann in das Re- serve-Verhältniß und, wenn derselbe niht wieder zu den Fahnen des stehenden Heeres eingezogen wird, am ten 18 zum ten Aufgebot der Land-
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wehr über. j Dem Königlichen General - Kommando stellt das Ministerium das Weitere mit dem Ersuchen ergebenst anheim, dem Vorstehenden gemäß ven Ersaß-Bedarf für das laufende Jahr berechnen zu la}en. Berlin, den 6. Februar 1857. Kriegs-Ministerium. ? Graf von Waldersee. An die Königlichen General-Kommando s.
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Auf ven Mir gehaltenen Vortrag will Jh geftatten, daß die Linien Anfanterie- und Urtillerie-Regimenter, so wie die Pionir- Abtheilungen, jedoch mit Ausnahme der am Rhein dislocirten, aus den öôftlihen Pro- vinzen fich ergänzenden Truppentheile, ähnlih wie es beim Garde- Korps geschieht, aus den ältestgedienten Mannschaften bis zu 5 Mann per Kompagnie, resp. Batterie zur Disposition der Regimenter resp. Ab- theilungen auf unbestimmte Zeit beurlauben, und je nach dem Bedarf durch direkte Ordre wieder zum Dienft einberufen dürfen. Diese Maß- regel sol mit bem nácchften Ersaß -Gestellungs- Termin ins Leben treten
und baden Sie, unter näherer Fedñüelüung der Termine für die Beur- 2aubungen und die Wiedereinziedungem, das Nötdige zu derfùgen. BotSdam, den 8. Zomuar 1857. Friedrich Wilhelm. Graf von Waldersee. An den Kriegs-Minifter
Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. ì 185:
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be în neuerer Zeit wiederum mebrfaw Gelegenheit zu bmung gehabt, welhe aroße und dereité ia meinen rlassen vem 15, Dezember 1854 und 14. Mai 1855
ene Uebelstände die Fortführung des Titels „ODekonomie-
Seitens derjenizen éfonomisden Sa®dverständigen
ibrt, die früher von einer Auseinandersegungs-Behörde
isd beschäftigt, später aver nit mezr im Staatsdiens? rwendet worden sind. Ganz besonders haden si cunzelne Flle rausgestellt, in welchen der gedatte Titel von Alsistenten no@ ortgeführt, bei Abgade von Gutachten als eine besondere Beglau- gung dinzugefügt, ja sogar in Nathvarländern benußt worden
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t, um bei Ablösungsgeschäften zugezogen zu werden. Um diergegen die Behörden und Beamten, ganz bejonders die
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Beds wirkli fungirenden Defkonomie - Kommissarien, zugleich aber auch das Pudblifum zu schüßen, bestimme ih, daf fortan, wenn ein bei den Auseinandersezungs-Behörden für deren Geschäfte ausgevildeter und gevrüfter Oekonomie - Kommissarius auf anderem Weace, als dem der Pensionirung aus dem Staatéëdiens? \{heidet, demselben bei seinem Ausscheiden zu erbffnen 1, daf or micht berechtigt ici, den, seiner kommissarischen Beschaftigung 11 Auseinagndersezungs- sahen halber ihm beigelegten Titel „Oekonomie - Kommissartus“ fortzuführen. Denjenigen Kommissions-Gehülfen aber, welche künftig etwa nod ols Oerfonomic-Kommissarien gepruft und zu einer folchen Stellung befördert werden sollten =- was nur 1m Falle eines wirklichen Bedürfnisses und mit sorgfältiger Auswahl geschehen darf — it schon bei ibrer Ernennung zum ODekonomie-Kommissarius ausdrücklich zu erCffnen, daß sie diesen Titel nur für die Dauer ihrer Beschäfti- gung im Staatsdienst zu führen berechtig! seien. Es wird si überdem empfehlen, eintretenden Falles durch die betreffenden Amtö- blätter eine amtliche Bekanntmahung dahîn zu erlassen, daß der bezügliche Oekonomie-Kommissarius als solher nicht mehr besch af- igt werde, mithin jenen Titel ferner zu führen nmch! beredh- tigt sei. Nach diesen Bestimmungen hat die Königliche General - Kom- mission in Zukunft zu verfahren,
Berlin, den 31, März 1857,
Der Chef des Ministeriums für die landwirthschaftlien
Angelegenheiten, An
sämmtliche Königliche Gener al-Kommissionen,
Abschrift erbält die Königliche Regierung zur Kenntnifinahme und gleiwmäßigen Beachtung.
Berlin, den 31, März 1857. E
Der Cbef des Ministeriums für die landwirthschaftlichen
Angelegenheiten, von Manteuffel, An die Königlichen Regierungen zu Danzig, Marienwerder, Königsberg, Gumbinnen, Frankfurt und Coblenz.
Angekommen: Der Fürst von Pt eß, von Fürstenstein.
Abgereist: Se. Ercellenz der Staatsminister a. D., Graf von Alvensleben, nah Erxleben,
Se. Excellenz der General - Lieutenant und Commandeur der 7ten Division, Herwarth von Bittenfeld, nah Magdeburg. :
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NichtamtiicHhes.
Preußen. Charlottenburg, 7. April, Se. Maiestät " der König nahmen gestern Vormittag die gewöhnlichen Vorträge ent- | gegen, begaben Allerhöchstsih nah dem Diner nach demSchlosse in erlin, | empfingen dort den Minister - Präsidenten und wohnten demnächst | einem Vortrage des Probstes Dr. Nipsh im evangelischen Verein bei, e rauf Allerbóchstdieselben nach Charlottenburg zurüdkehrten.
| Oldenburg, 4. April. Der Sundzollvertrag, dessen | Abschluß unser shi|fffahrttreibendes Publikum, insbesondere wegen | des mit der Erhebung der Abgaben verbundenen Aufenthalts und
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der vielen Nebenkosten, mit großer Befriedigung aufgenommen hat, iß naxh erfolzter Zustimmung des Landtags diesseits bereits vor dem 1, d, M, ratifizirt worden. Auch hat Oldenburg sih bereit erflärt, die auf das Herzogthum fallende Summe von pl, min, 1 000 dänischen Thalern durch sofortige Baarzahlung zu bderichti- aen, (Wes. Z)
“ QübeæÆ, 4, April, Vom Senate wurde heute ein am {2ten Mrz d. I, von der deutschen Bundesversammlung gefaßter Be- luß zum Schuße dramatisver und musikalisher Werke gegen unbefugte Aufführung und Darstellung publizirt,
Dem Veruebmen nah wird in diesem Jahre auch etne Dampf- \cifffahrtoverbindung zwischen Lübeck und den nördlich von Stock- bolm gelegenen \{wedisckhen Häfen ms Leben gerufen werden, (Lüb, Ztg.)
Frankfurt, 0. Avril, In der Bundestags sipung vom ck April 1. J. erklärte ein Gesandter 1m Hinbiick auf den Beschluß vom 14, Februar d, I., daf feine höchste Regierung geseßliche Be- stimmungen zum S@{huße der in offentlichen Blättern enthaltenen telegraphischen Depeschen gegen Nachdruck für nöthig erachte und solehe zu erlassen gedenke; eine andere Regierung liesi den Vollzug
b, des Bundesbeshlulses vom &, November v, J., den Schuß der Erzeugnisse der Literatur und Kunst gegen Nachdruk und Nach= oildung betreffend, anzeigen ¿ und es kam der Sfandedansweis eines Bundescontingents in Vorlage.
Auf Vortrag des Ausschusses für Militair-Angelegenheiten be- \dlofi die Versammlung. einen Refibetrag riner früheren Bewilli- gung für Vervollständizung der Artillerie - Ausorliflung in der Bundesfestung Maînz nunmehr der ursprünglichen Bestimmung gemäß verwenden zu lassen und zu diesem Zwecke anzuweisen, |
Ju Betreff der Beschwerden der 1m Königreich Württemberg begüterton Standesherren, wegen Beeinträchtigung der ihnen durch Art, 14 der Bundesarcte gewahrleisteten Rechte, und im Berfolge der zu Hebung diejer Beshworden gepflvgenen Vergleich överband- lungen, fasite die Versammlung in Gemäßheit eines von dem be- treffenden Auslchusse erstatteten Voi trags den Beschluß:
l) auszuspreden, daft nachdem die Bundesversammlung von den in der 27, vorjährigen, 9, und 12, vieslährigen Sißung abgegebenen Erklärungen der k, württembergischen Regierung, be- treffend die Lage der mit den Standesherren wieder au}jgenom- menen Verhandlungen fo wie von sämmtlichen Vereinbarungen Kenntnifi genommen habe, welche am 22, März 1856 zwijchen dem Köntalichen Minister des Innern und dem jtandesherrli{hen Bevoll- mächtigten abges{lolsen worden eten diejelbe mit ungetbeilter Befriedigung anerkenne, dal der Inhalt dieser Verträge, entsprecend dém Bundeöbeichluß vom 25, Oktober 1855 einerseits den für begründet erfannton und unter Garantie des deutschen Bundes stehenden Rechts- anspruchen der Herren Reclamanten entgegenkomme, andererseits den im Allgemeinen und im Befondern obwaltenden Berhältnißsen Nech- nung trage; die Bundesversammlung spreche daher der Föniglichen Regierung unter Vorbehalt ihrer bundesverfassungomäßigen Comve- tenz die vertrauensvolle und dur deren Crklärungen, wie durch die nunmehr anzunehmende Erledigung sämmtlicher, gegen die Woeoiterbeförderung jener Vereinbarungen zur Spracde gebrachten Bedenken tbeftärkte Erwartung aus, höchsidieselbe werde nunmeh1 die vbschwebende Reclamation durch baldthunlichste Vollziehung bei genannten Uebereinkunft zur Erledigung führen, auch, daf \olches geschehen, hier zur Anzeige bringen lassen ;
2 den Könilaglich württembrrgich{en Herrn Gesandten zu er- sucden, vorstehenden Beschlu; zur Kenntnis! feiner allerhöchsten Regierung zu bringen, und
Z) selbigen dem Herrn Bevollmächtigten der württembergischen Standesherren dur die Kanzlei - Direction mittheilen zu lassen. (Fr. BE,)
Daánemark, Kopenhagen, ò, April. Der Minister von Scheele if zum Vicekanzler der Königlichen Orden, der holländische Bundestagsgesandte, wirklicher Staatorath von Scher, zum Oroß- frouz vom Dannebrog ernannt worden. — Der Unterrichts-Minister hat eine Kommission zur Prüfung der in dem für die Gelehrten- s{hulen geltenden Untetrichtsplan beabsichtigten Reformen nieder- arent,
In der gestrigen Sißbung des Reichsraths legte u. A, der Minister v, Scheele den am 14, März hier abgeschlossenen Haupt- tractat in Betreff des Sundzolles vor, Dann äußerte sich Der Finanzminister über die Veränderungen, die durch den Abschluß dieses Vertrages in dem Normalbudget hervorgebracht würden, Die Sund- und Stromzoll -Jutraden seien auf 2,034,000 Rihlr, berechnet worden, Durch die Herabseßung des Transitzolles seien ca, 175,000 Rihlr. , durch den Wegfall der Einnabmen auf dem Stecknitz=- und Eiderkanal ungefähr 60,000 Rhblr,, im Ganzen also nahe an 2,275,000 Rthlr, verloren gegangen, Außerdem würden die Finanzen fortan noch auf eine längere Reibe von Jahren tur eine Anzahl von Pensionen und durch andere, biéher aus den so- genannteu Sund-Einnahmen bestrittene Ansprüche an den Staat be- lastet. Das -budgetmäßige Defizit belaufe sich so auf 25 Mill,, sei aber, wenn man die Mehreinnahme , auf die zu renen gewesen
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sei, mit in Anschlag bringe, auf noch 400,000 Rihlr, mehr anzu- nehmen, Mas dle Verwendung der Zinsen des durch die Ah lösungssumme (ca, 31 Mill.) gewonnenen Kapltals betreffe, so wólle er (der Finanzminister) beantragen „ daft 1,200,000 Rihlr, zu den laufenden Jahresausgaben (1857 =— 58) benußt würden, andere
| kleinere Ausgaben sollien+ aus derselben Quelle bestritten werden,
spáter aber müsse sich so bald als möglich ver Staat von den belden
Londoner Anleihen (aus den Jahren 1849 und 1850), welche für die Finanzen sehr drülkend wären, zu besrelen trachlen,
Schweden und Norwegen. Christiania, 31, März.
Das Storthing hat einstlmmig beschlossen, vas jährliche Ein-
kommen, welches der Kronprinz in seluer Cigenschast als Vleekönlg von Norwegen bezieht, von 24,000 aus 48,000 Spezies zu erhöhen und denselben durch eine Deputation vavon benachrichtilgt, Amerifa, Man schreibt der „Pr, C aus Wa \ hilugton in Betreff eines neuen Süd-Amerlikani schen Köngres\ses: „Lima ijt bekanntlich die Wiege der Slid-Amerlfanlschen Consövera= tions-Bestrebungen, Von dort aus erliesi Boliyax die Aufforderung zur Beschickunu,z des Kongresses von Panama, welcher allerdings zwei Jabre später (1826) zu Stande kam, roch ohne irgend welche praktische Folgen spurlos vorüberging. Die Erelguijse lu Nicaragua und die Besehung Panama's, des „S(hlüissels zu Süb - Amerika“, durckch Truppen der Vereinigten Staaten haben [enem Streben nach elner engeren Allianz elnen erneueten Anslost gegeben, Die Skaaten vou Neu-Granada, Guatemala, Salvator, Costa Rica, Mexico, Chile, Peru und Venezuela, von denen der größere Theil bereits seluer Zeit gegen das Auftreten Walkers und dessen Anerkennung durch den abgetretenen Präsident Plerce ausdbrliclllch Protlefl eingelegt hatte, haben am 8, November v, J, vurch lhre hlessgen Vertreter ein Schuß - und Trufbünbduis unter gegenselllger Garantle ihres dermaligen Territorialbestandes abgeschlossen, zZuglelch i Lima als ver Ort eines (m Dezember d. J, alzuhallenden Kongresses
| desiguirt, welcwen die genannten Staaken in diesem Vertrage über-
eingelommen sind, zur Herstellung elner allgemeinen Confsöberation aller Spanuisch-Amerlkanlschen Staaten zu beschiclen,“
Statistische Mittheilungen,
Berlin, 5, April. (Schlußberleht über deu Staatshaushalts-Etat von 187.) Hie Budgel - Kommission des Abgeordnetenhauses hat jest einen Schlußberich1 über den bieKjährigen Staatöhaushalts - Etat nargs- legi, nachdem sie die ihr überlrageneu Arbeiten in 53 Sihungen ersetrgt und über hie Prüsung der Shpezial-Etats 18 Berichte aßgaeftattet
Mit Nüciicht auf die gegenwärtige einanilaa? Les Staat? 1 Hinbklick auf die gemachten Sfleuerborlagen mußte fie Kommisfion es diesem Zahre besouders als ihre Nufgabe erfénnen, getan iu Prise nit bei jedey einzelnen Verwaltung eine Bermineruna tee fert) und dexr ela neu um Ela1 gebrachten Ugaben ntret!n Eer, Le (ommission bat jedoch eine Aenderung ber Unsäte es Ctat2, T ftatt gehabten genauen und sorgfältigen Prüfung ungeachtet, wetter fei ter E 1- ngbme noch bei der Ausgabe beschlossen. Auch ist im Zause sellst feines Bente rung der Ansäße des Etats vorgenommen worben, Ties fintet atn 12 ba ddblich darin seine Erklärung, dafi gegenwärtig 1111 i die Feststellung des Staatsäbaushalt8-Elats unter Mitwirkung ter Can vertretung erfolgt und hinsichtlich der metsten zum Etat gebrachten Laf- tonen bereits in den früberen Zahren elne BVeretnbarung zwischen 2e &taatsregierung und der Laudeöberktrelung elngelreten isl; bie Kommisficn fonnte jedoch auch der Ueberzeugung sich nicht vers{bliesien, bafi ber hor- gelegto Elal schon vorher der genaueslen und gewilssenhastesten Prüfung seitens der Staatsregierung unterlegen hat. Man ist zuglei ber An fiht gewesen, daß, wenn bei den zum Etat gebrachten Autgaben fünftig- hin eine Ersparniß zulässig sein sollte, die Staatsregierung nickcht terat- säumen werde, dieselbe zur geeigneten Zeit eintreten zu len
Direkte Anträge auf Erhöhung der Ausgabe-Peosit den den bisher befolgten Grundsäßen gemäß und mit Ff gegenwärtige Finanzlage des Staats nicht geftellt, zumal ter gierung auch hinreichend bekannt ist, daß bei denjenicen Vermastuna wo Wünsche der Art laut wurden, die Befrietiaura der aer dürfnisse sebr wünschenswerth ist, und für dieselbe nur ®% ausreichender Fonds bis jept nicht hat gesorgt werden fn gleibem Grunde und mit Nücksicht darauf, daß von der Staats rung besondere Vorlagen wegen neuer Steuern amabt fn 2 Zweck der Verbesserung der Beamtengehälter erboben wert die Kommission auch in dieser Beziebung Anträge zw fan forderlich und zulässig erachtet. /
. Nach dem Obigen baben sich gegen die zum (nam Tus gaben, welche auf 120,242,312 Rtblr., nämli 15 10/26 Min. m fortlaufenden und 5,102,014 Rtkble. an einwelem un ctm Ausgaben festgestellt sind, keine solle Erinne mgm woiror oi Aenderung der gemachten Ansäge zur Felgze qulhrst nim Dee Ver gleihung des diesjährigen - mit dem ters Vai Sat! ogen eine Mehr - Ausgabe von 1,378,244 Rilüänm.. unmit zw fes tem Ax lichen Ausgaben ein Mebr von 1 S352 0809 Atisimm, Higngran 18 1} mali gen und außerordentlichen Auteaken am Wangen wun 10/824
Da dexr Etat in Einnabme umd Auge allet; ! mrail eine Erhöhung der ersteren zum alien Weine mite 100! VA nach. Jn dein Vordbericht mrlden bor Siem ifm ist, wurde bon Seiten der stellung desselben in Vezug 2? wesene Einnabme - Ausf slie
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