1857 / 86 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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" Majestät gestifteten Preisbewerbüngen in der Malerei, Skulptur | nahme darauf, daß diese Bahn nur mit Pferden betrieben ‘wird Fo Last is die diesjährige akademische Konkurrenz für die | um die Erlaubniß gebeten hat, auf derselben für die Dauer dieser Bildhauerei bestimmt. Alle befähigten jungen Künstler in dem Betriebsweise Séthießpulver transportiren zu dürfen , ablehnend zu Alter von weniger als 30 Jahren, welche Bildhauer sind, insbe- bescheiden. i |

sondere die Schüler der unterzeichneten Akademie zu Berlin, Im §. 9 der Verordnung wegen des Verkehrs mit Sthieß- so wie der Königlichen Kunst - Akademieen zu Düsseldorf | pulver, zu deren Abänderung kein Grund vorhanden ist, wird un- und Königsberg, werden hiermit eingeladen , sih_ bei dieser Preis- | bedingt die Beförderung dureh die Post oder mittelst der Eisen- Bewerbung zu betheiligen. Um zu den Prüfungs - Arbeiten | bahn verboten. Ein Unterschied zwischen Eisenbahnen, welche dur zugelassen zu werden , müssen die si meldenden jungen Künstler Dampfkraft, und solchen, welche dur Pferde betrieben werden, ist entweder die akademische Medaille im Aktsaal gewonnen und die bei dabei niht gemacht.

der hiesigen Akademie vorgeschriebenen Studien gemaht haben, oder Schon hieraus ergiebt sich, daß nicht allein die Vermehrung ein Zeugniß der Fähigkeit von den Direktoren der Kunst-Akademieen | der Gefahr von Pulver - Explosionen , welche allerdings dur die zu Düsseldorf oder Königsberg oder von einem ordentlichen Mit- | Nähe des Feuers herbeigeführt wird, sondern au die Gefähr- gliede der- unterzeihneten Akademie, in dessen Atelier sie gearbeitet dung einer Mehrzahl gleihzeitig beförderter Per- haben, beibringen. sonen der bestimmende Grund des Verbots gewesen ist, indem sonst nicht abzusehen sein würde, weshalb die Versendung des Schießpulvers durch die Post ebenso verboten ist , wie mittelst der Eisenbahn.

Dieser Grund erscheint aber auch völlig ausreichend , um es bei dem Verbote der Pulversendung auf Eisenbahnen , au in der Vorausseßung des Betriebes der leßteren dur Pferde, bewenden zu lassen, zumal die für den Verkehr mit Schießpulver überhaupt gegebenen Vorschriften von der Art sind, daß sie für die Versendung des Pul- vers auf Eisenbahnen entweder gar nicht, oder doh nur mit erheb- lichen Abweichungen würden zur Anwendung gelangen können.

Berlin, den 11, Februar 1857.

Der Minister für Handel, Ge- werbe und öffentliche Arbeiten, von der Heydt.

Die Meldungen zu dieser Preisbewerbung müssen bei dem Direktorat der hiesigen Kunst - Akademie bis zum Sonnabend, den 6. Juni d. J., Mittags 12 Uhr, persönlih erfolgt sein. Die Prüfungsarbeiten beginnen den 8. Juni, Die Hauptaufgabe wird Freitags den 19, Juni ertheilt und müssen die fertigen Konkurrenz- Arbeiten am Freitag, den 18, September d. J, abgeliefert wer- den. Die Zuerkennung des Preises, bestehend in einer Pension von jährlich 500 Thalern für drèi auf einander folgende Jahre, zu einer Studienreise nach Jtalien, erfolgt am 15, Oktober d. I. bei der akademischen Feier des Allerhöchsten Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs. Ausländern können nur Ehrenpreise zu Theil werden.

Berlin, den 5. Februar 1857. Königliche Akademie der Künste.

Professor Herbig, Dr. E. H. Toelfkfen,- Vice-Direktor. Secretair der Akademie 2c.

Der Minister des Innern. von Westphalen.

An den Königl. Kommissarius für die N. Eisenbahn.

eno ——————

Il, Bewerbung um den Preis der Michael-Beer'schen , Stiftung.

Die diesjährige Konkurrenz um ren Preis der Michael - Beer- {hen Stiftung für Maler Und Bildhauer jüdischer Religion ist ebenfalls für Werke der Bildhauerei bestimmt, allein unabhängig von der gleichzeitigen akademischen Preisbewerbung Königlicher Stistung. Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes überläßt die Akademie bei dieser zweiten Preisbewerbung , die niht auf Inländer beschränkt is, dem eigenen Ermessen der Konkurrenten, so wie sie es denselben anheimstellt, ob sie eine Ausführung in Relief oder in runder Figur vorziehen z nur müssen Reliefs, um zulässig zu sein, eine Höhe von min- destens 24 Fuß zu einer Breite von etwa 4 Fuß haben, und eine runde Figur muß wenigstens 3 Juß hoch sein, auch aus heiden akademische Studien ersihtlich werden. Der Termin für die Ablieferung der zu dieser Konkurrenz bestimmten Arbeiten is} ebenfalls auf den 18. Sep- tember t. J. festgeseßt und muß jede derselben mit folgenden Attesten versehen sein :

1) daß der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sih zur jüdi- hen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht hat und Zögling einer Deut schen Kunstakademie ist.

2) daß die eingesendete Arbeit von dem Konkurrenten selbst er- funden und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt wor- den ist, in welcher Rücksicht jedoh eine nachträgliche Prüfung nöthig befunden werden kann.

Vorläufige Meldungen zu dieser Konkurrenz sind nit er- forderlich.

Die Zuerkennung des Preises, eines einjährigen Stipendiums von 500 Thalern zu einer Studienreise nach Rom, erfolgt ebenfalls in der öffentlichen Sihung der Akademie am 15. Oktober d. J. zur Feier des Allerhöchsten Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs.

Berlin, den 5. Februar 1857. :

Directorium und Senat der Königlichen Akademie der Künste.

Professor Herbig. Dr. E. H. Toelken, Vice-Direfktor. Geheimer Regierungsrath, Secretair der Akademie 2c.

Finanz - Ministerium.

Cirfular-Verfügung vom 11, Februar 1857 be- treffend die Taravergütung für unbearbeitete Tabakshblätter und Stengel.

Cirkular-Verfügung vom 15. Juli 1854 (Etaats- Anzeiger Nr. 191, S: 1465.)

Nach dem Beschlusse der lebten General - Konferenz in Zoll- vereins - Angelegenheiten ist in dem vom 1. Januar d. I. ab gül- tigen Zolltarif die Taravergütung für unbearbeitete Tabaksblätter und Stengel in Ballen, auf 4 Prozent für Ballen aus Schilf, Bast und Binsen und auf 2 Prozent für Ballen anderer Art fest= geseßt. Dabei hat man sich darüber einverstauden erklärt, daß die Verabredung auf der zehnten General-Konferenz (Cirkular- Verfü- gung vom 15, Juli 1854 Ul, 14,013) au künftig maßgebend bleibt, nah welcher die Nettoverwiegung der in augenscheinlich zu leihter Verpackung eingehenden unbearbeiteten Tabaksblätter und Stengel dann zu unterlassen ist, wenn die Zollpflichtigen sih der Anwendung eines dem durchschnittlichen Gewichte solcher Ver=- packungen entsprehenden Tarasaßes unterwerfen, der zu be- willigende TarasaÞ in solhen Fällen aber, wenn die Ta- baksblätter und Stengel mit einer Leinwandumhüllung versehen sind, ein Pfund, und wenn sie mit leihten Dauben umgeben ein- gehen, acht Pfund für ten Centner betragen soll. Uebrigens ver- steht es sih von selbst, daß die Tara von vier Prozent für Ballen aus Schilf, Bast und Biùsen sich nicht auf solche Umhüllungen aus diesen Materialien bezieht, welche als Seronen zu behandeln sind. Die Hauptämter des dortigen Verwaltungsbereihs sind hier- nach mit Instruction zu versehen, auch dahin anzuweisen, daß sie Anzeige machen, wenn bei Ballen aus Schilf, Bast und Binsen, in denen Tabaksblätter eingehen, das Gewicht dieser Umschließung hinter dem tarifsmäßigen Tarasabe erheblih zurüdckbleiben möchte. Sollte in dieser Beziehung ein wirklicher Mißbrauch hervortreten, so muß von der unter Zisfer IV. d. 4 der fünften Abtheilung des Tarifs vorbehaltenen Befugniß zur Nettoverwiegung Gebrauch ge- macht werden. :

Berlin, den 12, Februar 1857.

Ministerium des Innern. Der General-Direktor der Steuern.

An sämmtliche Provinzial - Steuer - Direktoren und die Königlichen Regierungen zu Frank- furt und Potsdam 2c.

Bescheid vom 411. Februar 1857 betreffend die Unzulässigkeit der Versendung von Schießpulver auf durch Pferde betriebenen Eisenbahnen.

Abgereist: Der General-Major und Commandeur der 1bten

Ew.-2c, beauftragen wir, die Direction der N. Eisenbahn- | Kavallerie-Brigade, von Mutius, nach Breslau,

Gesellshaft auf die an den mitunterzeihneten andelsminister ein- gereihte Vorstellung vom 6, Oktober v. J,, L sie A Baue

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Seine Majestät der König haben Aller-

nädigst geruht: Dem raftishen Arzte Dr. Erlenmeyer zu

af im Regierun s L Bezirk Coblenz, die Erlaubniß zur An- legung des von des roßherzogs von Oldenburg Königliche Hoheit ihm verliehenen Ehren - Klein - Kreuzes vom Haus- und Verdienst- Orden des Herzogs Peter Frievrich Ludwig zu ertheilen.

Verzeichniß der Vorlesungen bei der Königlichen medi-

zinisch -chirurgishen Akademie für das Militair i,m

Sommerhalbjahre von Ende April bis Mitte August 1857.

]. Professores ordinaril.

A. Braun, Dr., Decanus, wird 1) dffentlih über die Blattstellung der Pflanzen Mittwochs von 4 bis 5 Uhr, 2) privatim die allgemeine Botanik (Morphologie, Auatomie, Physiologie und Systemkunde der Pflanzen) täglich von 7 bis 8 Uhr Morgens vortragen, n Verbindung mit botanischen Demonstrationen im Königl. botanishen Garten Sonn- abends von. 4 bis 5 Uhr, so wie mit botanischen Excursionen.

C. G. Mitscherlich, Dr., wird 1) öffentlich Über die aufregenden Arzneimittel Dienstags und Freitags von 6 bis 7 Uhr Abends lesen und 2) privatim die Arzneimittellehre sechsmal wöchentlich von 7 bis 8 Uhr Morgens vortragen.

J. L. Casper, Dr., wird privatim 1) die gerichtliche Medizin Mon- tags, Dienstags und Freitags von 12 bis 1 Uhr lehren, 2) das Prac- ticum über Rezeptirkunst , Sonnabends von 11 bis 12 Uhr halten und Z) den Kursus der gerichtlich - medizinischen Obductionen im Königlichen Justitute für den praktischen Unterricht in der Staatsarzneikunde auf gewohnte Weise zu leiten fortfahren.

J. C. Jüngken, Dr., wird 1) öffentlich über die Verleßungen des menschlihen Körpers Mittwochs und Sonnabends von 5 bis 6 Uhr, 2) privatim über generelle und spezielle Chixurgie Montags, Dienstags, Donnerstags und {Freitags bon 5 bis 6 Uhr lesen und 3) die Klinik für Chirurgie und Augenheilkunde im Charité-Krankenhause fünfmal wöchent- lich von 94 bis 11 Uhr halten.

E. Mitscherlich,

Berlin , 9. April.

tragen. J. Müller,

über die Physiologie der Zeugung handeln. Privatim wird er Montags,

Dienstags, Mittwochs, Donnerstags und Freitags bon 9 bis 10 Uhr die |

spezielle Physiologie des Menschen mit Demonstrationen und Experimenten an Thieren hortragen, ferner Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 8 bis 9 Uhr die vergleichende Anatomie lehren. Privatis- sime wird ex physiologische Uebungen leiten. N

J. C. Schönlein, Dr. wird privatim medizinisch-klinische-Uebun- gen im Charité-Krankenhause täglich von 11 Uhr an halten.

L, Professores extraordinaril.

L, Böhm, Dr,, wird 1) öffentlich über die Sehnendurchschneidungen und die Zahnkrankheien Sonnabends von 7 bis 8 Uhr lesen, 2) priva- tim die Operationslehre Montags , Dienstags und Donnerstags von 7 bis 8 Uhr Morgens vortragen und die dazu gehörigen Operations- Uebungen viermal wöchentlich von 6 bis 8 Uhr Abends leiten. 3) priva- tim die Diagnostik der Augenkrankheiten unter Anwendung klinischer Fälle und des Augenspiegels zweimal wöchentlich von 8 bis 9 Ubr üben lassen.

G. A. Lauer, Dr., wird privatim 1) die medizinisch - chirurgische Semiotik Montags, Donnerstags und Freitags bon 2 bis 3 Uhr, 2) die medizinish-chirurgische allgemeine Therapie Dienstags, Mittwochs und Sonnabends von 2 bis 3 Uhr vortragen.

J. V. Schöller, Dr., wird privatim 1) die theoretische und praf- tische Geburtslehre Montags, Dienstag, Donnerstags und Freitags bon 4 bis 5 Uhr vortragen, 2) die geburtshülfliche Klinik im Charité- Krankenhause in Verbindung mit einem geburtshülflichen Operations- Kursus Dienstags und Donnerstags von 5 bis 6 Uhr und Sonnabends von 4 bis 6 Uhr privatim leiten, 3) privatissime einen geburtshülflihen Operations - Kursus mit Anleitung und Uebungen am Phantom halten.

Nichtamtliches.

Preufzen. Charlottenburg, 9. April. ‘Nachdem des Königs Majestät gestern Vormittag im Lustgarten zu Potsdam noch das 1ste und 2te Bataillon des 1sten Garde - Regiments zu Fuß besichtigt und demnächst im Stadtschlosse daselbst verschiedene Vorträge entgegengenommen hatten, um 2 Uhr über Berlin nah Charlottenburg zurück. Hier feierten Jhre Königlichen Majestäten mit den zur Zeit anwesenden Mitgliedern der Königlichen Familie heute Vormittag in der Königlichen Sloß- fapelle das heilige Abendmahl, an welcher Feier auch noch Personen der Hofstaaten, Bewohner des Scch{loß- und Gartenbereihs, so wie ein Theil der die dortige Garnison jeßt bildenden Truppen Theil nah- men. Der Ober-Hofprediger Dr. Strauß und der Divisions-Prediger Strauß verwalteten das Sacrament. Die Vorbereitungsfeier ward bereits gestern Abend in der S(loßkapelle durch den Divisions-

Prediger Strauß gehalten und wohnten die Allerhöchsten und

Höchsten Herrschasten derselben ebenfalls bei.

Sacbfen. Koburg, 4. April. Der am 1. d. M. nah Vollendung der Wahlprüifungen durch den Staatsrath von Pa- wel eröffnete Sonder - Landtag hat den hiesigen Bürgermeister Oberländer zum Präsidenten erwählt. Seitens der Staats-

Dr., wird privatim sechsmal wöchentlich von | y : i 8 bis 9 Uhr Experimental-Chemie und Dienstags, Mittwochs und Don» | schreibt die „Times“ in ihrem City-Artikel: „Dieser Schritt ward nerstags von 11 bis 12 Uhr Pharmacie mit erklärenden Versuchen vor- | im Allgemeinen erst nach Schluß der Geschäftsstunden bekannt und bewirkte ein weiteres Fallen der Consols.

Dr., wird dffentlih Sonnabends von 9 his 10 Uhr, | ganz denselben Charakter, wie das bei Herannahen der Dividenden=-

| Regierungspapiere ward auf 64 yCt. sestgesebt.

regierung sind dem Landtage außer einigen finanziellen Vorlagen (darunter ein Postulat von 410,000 Sl. ruf j Bestände V Domainen-BVerwaltung zum Umbau der Festung) au der zwischen den thüringishen Staaten wegen Beschränkung der Zulassung frem- den Papiergeldes abgeschlossene Vertrag und die zu Wien stipulirte Münzconvention vorgelegt worden, Ebenso wurde mittelst -Déekrets vom Landtage die Zustimmung dazu verlangt, daß dem französischen Rentier Beauvais, der bekanntlich die für seinen Schwiegersohn eingelegte Caution von 250,000 Frcs. um deswillen verlor , weil der von leßterem zugesicherte Beginn des Werrabahnbaues zu der bestimmten Frist nicht eintrat , das auf Koburg fallende Drittheil dieser Summe restituirt würde. (L. Ztg.) / Württemberg. Stuttgart, 7, April. Die Stände- Versammlung ist nah einem Zusammensein von nit ganz einem MAY Pee HETtUg worden. ch epten Sonntag starb plöplih einer der ersten Lehrer unserer Hochschule, Professor Dr, Walz, Der Verschiedene e sich durch tiese Kenntnisse des Alterthums und der alten Sprachen aus. Ein halbamtlicher Artikel im Staats - Anzeiger theilt mit, daß die Regierung dem nächsten Landtag einen Geseßentwurf vorlegen wird, welcher eine dauernde Gehalts-Verbesserung für die niederen Beamten bezweckt. Einstweilen werden Zulagen nach Thunlichkeit gereicht werden, Großbritannien und Irland, London, 7. April. Jn Middlesex wurden gestern die beiden liberalen Kandidaten, Ersterer erhielt 5324,

Lord R. Grosvenor und Hanbury gewählt, leßterer 5426 Stimmen, Auf den fonservativen Bewerber, Lord Chelsea, fielen nur 2916 Stimmen, In Berkshire wurden ein ministerieller Kandidat, Herr Bouverie námlich, und zwei Oppositions- Kandidaten, die Herren Palmer und Bansittark, gewählt. Als charafkteristisher Umstand bei den diesmaligen Wahlen wird hervor-= gehoben, daß sih eine niht unbedeutende Anzahl von Geistlichen als Redner auf der Wahlbühne haben vernehmen lassen.

Ueber die gestern stattgehabte Erhöhung des Bank-Diskonto's

Doch hat die Maßregel

Zahlungen im vorigen Januar beobachtete Versahren. Damals vetrug der Disconto 6 pCt. und der Zinsfuß für Anleihen auf | Die Maßregel durfte daher eigentlich nicht unerwartet kommen.“

Der zum Oberbefehlshaber der gegen China abzusendenden Land- mat ernannte General - Lieutenant Ashburnham -ist vorigen Sonnabeud mit mehreren seiner Offiziere nah Alexandrien ab-

| gereist, um sih von da nah Hongkong zu begeben. Tags zuvor

fehrten Allerhöchstdieselben |

s | diesem Dekrete:

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reiste Oberst - Lieutenant Simons, der frühere britishe Kom- missarius in Omer Pascha?s Hauptquartier, mit seinem Stabe über Marseille nah Konstantinopel ab, um seine Arbeiten als Kom- missarius zur Regulirung der türkish - persishen Grenze in Angriff zu nehmen, :

__ Der „Transit“ geht heute mit 193 Mitgliedern des ârzt- lichen Stabes, 30 Ingenieurs und 405 Mann Infanterie, von Portômouth nah Hongkong. Ihm folgt der „Himalaya“’ wahr- sheinlich noch im Laufe dieser Woche.

Fraukreich. Paris, 7. April, Der „Moniteur“ bringt außer einer Reihe von Ernennungen in der Magistratur und der Beförderung des Heren Leo Lambert des Cilleuls zum Kabinets-= Chef im Justizministerium das Dekret iber den Rekurs wegen Mißbrauchs, den der Minister des óffentlihen Unterrichtes und der Kulte gegen mehrere Verwaltungsmaßregeln des Bischofs von Moulins an den Staatsrath genommen hat. Jn Betreff der drei Maßregeln, die als Mißbrauch erkannt wurden, heißt es in

Ueber den ersten Punkt: Jn Anbetracht, daß der Bischof von Mou- lins, indem er mehreren Geistlichen vor ihrer Justallirung einen \hrift- lichen und mit Unterschrift versehenen Verzicht auferlegte, sich an bie Civil - Behörde zu wenden, falls er es für nôthig erachte, sie wegen s{chwerer und fanonischer Gründe abzusehen, einen Gewalts - Uebergriff, eine Uebertretung ber Staatsgeseßge und einen Angriff auf die Frei- heiten, Gerechtsamen und Gewohnheiten der gallikanishen Kirche bes gangen hat, Ueber den zweiten Punkt: Jn Anbetracht, daß der Rekurs der Civil - Behörde für die Geistlichen, wie für alle anderen Laien zum Besten der Justiz, des Schußes und der öffentlichen Ord- nung angeordnet is, und daß derselbe frei und in aller Nuhe des Gewissens geübt werden soll, daß demnach die Untersagung der Be- rufung an die weltlihe Behörde wegen Thatsachen, die zu ibrer Koms- petenz gehören , unter Strafe der Excommunication ipso facto und ohne vorherige Warnung gleichfalls Gewalts - Uebergriff , Uebertretung der Staatsgeseße und Angriff gegen die Freiheiten , Gerechtsamen und Gewohnheiten der gallikanischen Kirhe ausmacht. Ueber den dritten Punkt: Jn Anbetracht, daß der Vischof von Moulins, 18- dem er ohne Genehmigung der Regierung die Verfassung des Kapitels der Kathedral - Kirche zu Moulins, so wie dieselbe in den dur Ordon- nanz vom 29. Oktober 1823 gutgeheißen , veränderte , seine Macht- vollkfommenheiten überschritten und gegen Artikel 35 des Geseßes vom 18. Germinal des Jahres 10 verstoßen hat: haben wir nach Vernehmung unseres Staatsrathes verordnet und verordnen,