1857 / 89 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

| é tx et FTO2 : den Heeres, welche eine Berechtigung für etatsmäßi e Stellen ni o ibt di L ‘ee : : : : 703 ten Fre anf Grund der Wlethdhsen Kabinets ¡Pedre pm 1 se A E a E Es M 5 0d d Seburitvan ber Mutter bes Kuaben werden. N : i hlr, ermäßigt | kann unter Umständen. au ganz umerbleiden: i 7 Die in die etatsmäßi C cine Anstalt einberufenen Expek- b) Ob die Ci während der : tanten erhálten zu ihrer Reise dórthin einen Postfreipaß. Jn dem Falle aktiven Dienstzeit des Vaters geschah. e c) Wohnort der Eltern oder des Vormundes

Besondere Bestimmungen. : nal 9 Ausnahme. - E in welchem kein Gebrauch hon demselben gemaht wird, Tra eine d der Postpaß álsdann an den M amis Knaben, nebst Angabe des reises.

Anderweite Fa milien-Verhältnisse.

des Knaben.

E Se

1 Röônigliwe Radette P nade bos neen s e i LEA Me mäßigen Ste t des! Kadetten-Koils, sowie e R a s M a dafür nit statt, und ist de Bestimmungen über die Berechtigung zur Aufnahme in einer Zahlungs-Kategorie- in eine andere, erfolgt auf Grund der Vor- Kommandeur des Kadetten-Korps zuru zuschicken. E Al etatsmäßige Stellen. lhtAge Vex Aufnahme-Kommission durch Allerhöchste Entscheidung. - ck 4) An-] Söhne Auf die Wohlthat der Aufnahme in etatsmäßige Stellen haben nah Die Einberufung der Expektanten in die neu zu b d ck ur Beachtung. 1) Die in den Rubriken enthaltenen Fragen find s Maßgabe der im i a U : zu beseßenden Stellen 5 g M d zahl der aßgabe der im §. 6 enthaltenen Bestimmungen einen Anspruch: geschieht rechtzeitig durch den Kommandeur des Kadetten-Korps in der vollständig zu beantworten und von dem Vater Kinder : | Töchter A. Jm Bereich des Offizierfstandes Regel alljährlih nur einmal, uud zwar zum Beginn des Kursus zu An- oder Vormunde des Knaben zu unterschreiben. , ias 1) die Sdhne vor dem einde gebliebener oder durch unuwittelbar im fang des Monats Mai, aus der Zahl derjenigen notirten Knaben, deren 2) Veränderungen, die fich nah Einsendung dieses im Militairdienst (Angabe der Charge. Dienst erlittene Beschädigungen invalide gewordener Offiziere des Aufnahme in die etatsmäßigen Stellen Allerhöchsten Orts genehmigt | Nationals in den Verhältnissen des Vaters eige, im Civildienst (Würde ) und anderen stehenden Heeres, des Seebataillons und der Landwehr; worden, nah Maaßgabe entstehender Vakanzen, wobei der Grad der An- ben, sind, da fie bei der Annahme des Knaben Lebensverhältnissen. 2) die Söhne unbemittelter Offiziere des stehenden Heeres und des sprüche und der Hülfsbedürftigkeit, leßtere besonders aber bei der Ver- berüsichtigt werden, nachträglich anzuzeigen, ene e : Seebataillons; : theilung in die verschiedenen Zahlungs-Kategorien, entscheidend wird Bemerkung, die besonders auf den Offizier- e) Von\bereits im Kadetten-Korps erzogen. An- Staabsoffiziere vom Range des Regiments - Kommandeurs und Die aufzunehmenden Zöglinge müssen am 1. Mai des Jahres der stand Bezug bat. u T gabe des gezahlten Erziehungsbei- Generale haben feine Ansprüche auf etatömäßige Stellen; Aufnahme das 11. Lebensjahr vollendet und das 15te noch nicht über- Sd Funame. (Nennname is zu untere nen find:L, IAEeN: 3) die Sdhne unbemittelter pensionirter gut gedienter Offiziere des stes schritten haben, nicht nur die zur Aufnahme erforderliche körperliche und“ streichen.) Gegenwärtig noh im Kadetten-Korps. henden Heeres und der Landwehr; A Entwielung, sondern auch die weiterhin näher angegebene wis G | Anstalt. Erziehungsbeitrag. 4) die Söhne ohne Pensfionsberechtigung verstorbener Landwehr - Offi- enschaftliche Ausbildung besißen. Datum, Monat, Jahr e R: bereits zur Aufnahme n tirt. ziere in dem Falle, daß die Väter einem Feldzuge beigewohnt CExpektanten, die bis zum vollendeten 15ten Lebensjahre wegen Mangels Geburtsort und Kreis. s nayme not : haben; e an vakanten Stellen nicht einberufen werden konnten, werden von Lie g n m Ob und für welche Kinder etwa Erziehungsgelder aus 5) die Söbne unbemittelter, nur mit dem Offlziercharakter beliebener, Liste gestrichen, ; Q derselbe: noch!» lehs Mor: wann d iat Staats - oder anderen Kassen gezahlt werden. Betrag nicht Daa Offiziere, eun leßtere eine Dienstzeit von 25 Jah- 0. V On A044 / _„ ben jl S N der Erziehungs-Beihülfe. ren im stehenden were erreicht baben, s Angabe seiner Charge, seines Amtes als Staats- : E s Jnsoférn demnächst Stellen offen sind E N Q oe seines Geschäftes als Staatsbürger. * Retion my E E A E E (fen Q A Ó L : t : An e i : s R E Es A C, ave einats : i i N M J m Bereich des Unteroffizierstandes Die Anmeldung derjenigen S ae nux als Pensionaire auf- a) in das sig aths deer, nan, beziehen, in welhem Betrage und aus welchen Kassen. 1) die Söhne solcher Unteroffiziere des stehenden Heeres ub dex Land- | Lo en werden können, erfolgt ebenfalls bei dem Kommandeur des Datumdes Deo SUDAUW O Se Ae E E Ob das Gesuch gerichtet ist auf die Aufnahme als König- wehr, welche entweder“ vor dem Feinde geblieben, oder in Folge von A ELEEN N, Eintritts : ¡ ober gelanen Hs licher Zögling mit dem jährlichen Erziehungsbeitrage E welche fie im Dienste erlitten haben, amputirt wor- voll ai E A N als Pensionaire nur zwischen dem n De von 30 Rthlr., 60 Nthlr. oder 100 Nthlr. M ad ais Rd Ad en und 16ten Lebensjahre zulässig ist, und ihre / | : ODatumdes , ; s E E : N » 2) die Söbne von unbemittelten Unteroffizieren , sofern die leßteren die vorhandenen Räumlichkeiten bebinbt La h N A Ans Offizier- arun t bs tri R S und in welcher Anstalt die Aufnahme 25 Jahre im stebenden Heere gut gedient haben, und zwar N p N 9ten Lebensjahre ab erfolgen. : Patents: D) n R 3 ; A in beiden Fällen, wenn dieselben während der aktiven Dienst- Dem die Anmeldung betreffenden Anschreiben an den K f ——Demissions-Patentt Worauf sich der Anspruch der Aufnahme als Königlicher zeit der Väter geboren sind. Allerhöchste Kabinets-Ordre N des Kadetten-Korps ist für jeden Knaben 4 Nâtiohiale E Eins B. c) Datum des Demissions-Patents, a Zögling gründet, Diese Angaben sind durch Atteste zu 20, März 15851. as Nubriken mit Genauigkeit auszufüllen sind, und das Taufzeugniß d) Ob mit Penfion verabschiedet. belegen. y0 90 V , d Î i : C. Jm Bereich des Civilstandes “V Olbenigia unbemittelten Offiziere M E ¿dai \ Wobei die Sb der Vater, die Mutter oder der nate selbst Vermd- ( elten Offiziere des stehenden Heeres, welche nach Oaguer der a) im stehenden Heere;) Kampagnejahre gen besißen. Angabe des Betrages desselben. Dienjtzeit: b) in der Landwehr. Ja zu rech- Attest, daß der Antragsteller keinen höheren als den nen sind. erbetenen Erziehungsbeitrag zahlen könne.

die Söbne bedürftiger Staatsbürger jeder Klasse, welche fih durch §. 3 eine Berechtigung für etatsmäßige Stellen nicht haben, für welche den te 18

besondere, mit persônlicher Gefahr verbundene Einzelhandlungen dagegen eine Ermäßigung der Pension auf 18 eintri | ejondere , ònlich ; ( Jet Q 50 Rthlr. eint Be Verdienste um den Staat erworben haben. : i in dlgancidaleMaben Datum des Eintritts in d Civildienst und in \ Datum des Eintri in den Civildienst und 11 n welcher Amtswürde. Durch die vorgeseßte Behörde des Antragstellers, : oder durch den Magistrat seines Wohnortes, bezüglich Unterschrift

Prüfung ibrer Einnahmen dem Anschreiben für jeden angemeldeten Knaben N T t bv oto 4 » Aus dem Civildienst getreten und m welcher durch den Landrath des Kreises, ist die Glaubhastig- des Vaters

E F. 4. ein Nationale nah Schema A. beilegen, und solches ibrer *ndi Für alle aufzunebmenden Zöglinge bestebt die Bedingung , daß sie Behörde attestiren lassen. tad solches von, ihren. zuständigen Y i ; A Amtswürde, keit der vorstehenden Angaben zu bescheinigen. Falsche oder des Angaben in diesem National haben die Nichtberücksich- Vormundes.

einer legitimen Ebe entsprossen sind, und für die Söhne der Offiziere des Auch sind von ibnen alle nah erfolgter Anmeldung in den Vermöôs- tigung des angemeldeten Knaben zur Folge.

ftebenden Heeres außerdem die Bedingung, daß diese Ebe \ ; nsverbälnissen der Elter E D j | i es außerd Bedingung, daß chon während | Fensverpa nissen der Eltern oder der Knaben eingetretenen Veränderunge der aftiven Dienstzeit der Väter bestanden bat; bei den Offizieren und dem Kommandeur des Kadetten-Korps nugelgen: A Al —— Rd E der Landwehr aber, daß die Söbne zu derjenigen Zeit ge- i §Ç. 8. i; Dauer der ‘Dienstzeit im Civil. oren waren, in welcher die Väter ibre Ansprüche auf die Aufnahme er Auf : , Ta s D j y 6 E ee : a ufnahme. Spezielle Angabe besonderer Verhältnisse im Mîi- l 1 gatte IOO horKättinif # Q ; L ( Zur Ausnahme in die Pensionairstellen des Kadetten-Korps können litair«, im Civildienste, oder in anderen Berufss- (Unterschrift und Amtssiegel.) Dgs. o L E Invalidenbäusern , Jubvaliden - Kom- E preußischer Unterthanen gelangen, und erfolgt die thätigkeiten. n A , der Land- und Hafen - Gensd'armerie, welches als Versorgung inberufung der dazu notirten Expektanten in die vakar S - 4 ——— ; Ras g © O S & iten Stellen dur n O : | : E Gn male wod har: al eli) zuO Beginn des Kursus, Anfang des Mo- R Aa T Tf i N : Nationale bes ® S ai, Die Vertheilung der Pensfiona! ie berschie In- 7 die etwaige Invalidität unmittelbar in Folge : E i stitute bleibt dem Kon G Pensionaire auf die verschiedenen Jn- E L ‘ei ten if b oe ind Zuname. (Nennname isst zu unker: Anmeldung. ita ! im Kommandeur des Kadetten-Korps vorbehalten, wobei einer Verwundung eingetre en ist. N e im Allgemeinen die Nücksicht auf die Lage des Wohnorts der Eltern Beilage: streichen.) (C CX . : Konfession des Vaters. Datum, Monat und Jahr der Geburt. Geburtsort und Kreis.

- 2. Anmelde-Termin. maaßgebend ist. E LR J es E En E Kadetten - Korps D Soll der Knabe in einer anderen Konfession erfolgt zmi@ . und 9. Lebensjabre der Knaven. | Hospitanten j Vaters j ist dies R ep dds i: 2 aven, i i U Len. : taters erzogen werden, so ist dies ; Z i i 2E a der Andrang zu diesen Stelleu groß, der jährliche Abgang aus | Zur Theilnahme an dem wissenschaftlichem Unterrichte der verschie- E (ement 0 eine Retiliche Er- Welchen Unterricht der Knabe bis dahin geha?t Pes ier D S airs gering ift, so ist es rathsam, dén be- | NuE S kfönnen, soweit dies ihre Näumlichkeiten klärung it Eltern oder der vormundschaft- hat und wie weit er n demselben vorgeschrit- zeiéncten Termin genau einzudalten, da in dem entgegengeseßten Falle | Seslatten, auch Hospitanten, insofern diejelben das 10te J rreid icht 6 il izufü 4 eia u ät anoecmel Ten zur Ci DL S aue | A 44 e R E A R E 9 ahr erreicht ¿n Behörde darüber beizufügen, aa ar van ggemaanzi anang ur voraescriebenen Zeit notirten und glei- | und das lâte noch nicht überschritten haben, gegen Sa Eiars nes E Oh derselbe noch lebt, oder wann Er gestor- bereiten AupeBecaien S E und dadur leit in den Fall kommen jährlichen Schulgeldes von 20 Thalern für jeden zugelassen werden. M 5 ben ist. E Fami unberüZfiStigt bleiben zu müssen. | Die Söhne der Erzieher, Lehrer und Beamten des betreffenden Jn- Mitzubringende Atteste. ae | Angabe seiner Charge, oder seines Amtes _ Bebbrde, bei welcher die Anmeldung ftattfindet. stituts sind von der Erlegung des Schulgeldes befreit. 7 Die einberufenen Königlichen Kadeiten, Pensionaire und Hospitanten | als Staatsdiener , oder seines Geschäftes als haben bei ihrer Ankunft in dem bre nen R V E Staatsbürger. t ibres früheren Unterrichts, DEN i —————— ber den Erfolg ihres früh Datum des } in den Militairdien]t.

Zur Prüfung und Feststellung der Ansprüche, sowie zur Ver- | Allgemeine Vestimmungen. Leselben die Zeugnisse ; esselben die Zeugnisse U

1 in dârztli f rzulegen, welches dem Arzt der | : tum l L

ein ärztliches Attest ofs (eg / i E Eintritts § iu den Civildienst.

Verhältnisse

des Knaben.

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Finfommen aus den Staats- ilitair- 0. Se | Berufsthätigkeiten.

ns Der beretzigten Erpeftanten in die einzelnen Zablungs8- | e a I =- La L 1 1 2 - gs-Kates- j D E24 F die Kommisfion zur Aufnahme bon Knaben in das L i Gla y S. 10, mpfschein und Korpé e TgrieEt. as Kadetten- E Beim Eintreffen der Neuaufzunehmenden im Kadetten-Korps werden Vnalt als Anhalt für seine Untersuchung dient. ; | E aats _ Ihr Vorfivender f Der jedeSmalige General-Inspekteur des Mili- | dieselben zuerst ärztlich untersucht und müssen zurückgewiesen werden, wenn R. 14. | Datum des } aus dem Militairdienst. tair-Erziebumo?- und Vilbungéwesens; Mitglieder find außerdem ein | M A körperlichen Fehlern - | Einzahlung der Erziehungsbeiträge und Pensionen 2c. Ausscheidens ) aus dem Civildientt. Delegirter de Eriegs- und ein dergleiben des Qultus-Minisfteriums, sowie (grober Nuri late, Schwerhörigkeit, Stotterna, Gelenk-Krankheiten, Die Erziehungsbeiträge und Pensionen von den im Kadettenkorps Dauer der } im Militairverhältniß der ¡edesmalize Kommandeur deé Sabetten-Korps, der zuglei das aus- | b Plattfüßen, Mißgestaltungen, Schwäche der Körper-Konstitution) e in anden Setben in halbjährigen Naten zu den festgeseßten E it ( im Civilverhältniß i führende Mitglicd ver Kommiffion ift. ; | behaftet sind, welche [päter den Eintritt in die Armee verhindern roûrden. A 1. Juni und 1 Dezember jedes Jahres pränumeraudo ‘und aw T2 B V l —— —— Ex Jn dieser Funktion bat der Kommandeur des Kadetten-Korps die | Ri N r frei an die Fasse des Kadettenhauses in Berlin eingesandt, für alle | Spetielle Angabe ben bie Ber ae Ce En anlegen zu lafsen, und müfsen desbalb alle Anmeldungen | N I V E Ao regen, die u 2dalinge jedoch, deren Väter ein | im Militair- oder Civildien]te, odex in anderen zt ibm geschehen. Diejelben erfolgen mittelst einfahen portopflichtigen | di Lagen die körperliche Befähigung zum Eintritt festgestellt ist, folgt Lafer hei Pon S die Abführung dieser Beträge an die vorgenannte : hei S s an das Kommaniby des Nabeiten-Korps und unter Beifü- da E der wissenschaftlichen Reife. Die speziellen Erfordernisse E n E bis Königliche General-Militairkasse für Rechnung des betref- (Angabe , bei welchem Truppentheil er ge- gung des Taufzeugnifses und des National nah Sema A,, dessen Ru- L in der Anlage C. und D. verzeichnet und wird im Allgemeinen | A Einzablers bewirkt. Nur die Erlegung der ersten Nate eines Er- | standen.) : j ziehungsbeitrages oder einer Pension, herechnet vom Monat der Aufnahme | Welche Feldzüge derselbe mitgemacht und welche cieht unmittelbar an die Auszeihnungen und Wunden er darin erhal-

briïen mit der größ pee e A T1 | E iei der Ausnahme eatfebeo ténren- L E | Ziaprigen Apaben die Reife für Quinta, inkl. bis zum nächsten Zahlungstermine, ges | und On benjeniger. A Be nton has. Bp Seite attestirt | Wi 4 J M Guts, Kasse der Anstalt, in welche der Knabe aufgenommen wird. O e nabmeberechtiguug begründen, gnifien begleitet sein, welche die Auf- Ps 44 - s Tertia Für die Hospitanten ist das Schulgeld ebenfalls in e Guiuts, | Angabe anderweiter Auszeichnungen. | eines Gymasfiums verlangt. N V A v jedoch jedesmal an die betreffen | Tonfession des Vaters. L Glusa affe Tell, Gie Zahlun iträge, Pensionen und Schul- Soll der R N O rage S so ist

Veränderungen, welwe nach Cinsend : i j i j

iten Sinnahmen der Eltern od insendung deé Nationals in ben jábr- Knaben, die den an sie gestellten Anforderungen bei der Eintritts- j

be: R s des “dart are Samoa eann e BP nachträglich prüfung nicht genügen, werden ihren Angehörigen, und zwar auf deren „Die Zahlungen F llen Umständen für den vollen Monat, als in der des e : 3 l E L L beirefiende Knabe L Lane aao E chens r | V R aae E ¡Dielen haben sih also vor der geen O cte n cim definitiven Ausscheiden eines dies besonders zu g uns e (arif intritt in bie Armee, anuzeigen, da Hi e L % i 4 ‘einberufenen Expektanten zu versichern, ob diese die erfor- / ; ; ige Beur- liche Erklärung beider Eltern, GDEE, T O S gt eber pr - pen, pu hiernach der Erziehungébeitrag be- | da E Tüchtigkeit und die verlangte wissenschaftliche Sil: Zögling oder Ho umme Rúesicht auf vorher! | mundschaftlichen Behörde, darüber beizufügen.