1857 / 106 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

E E Le E E L E E R N

E S E E

- Sofanuimachunug vom 27, April 1857 betref- fend die Taxirung der Korrespondenz n&th der _ Moldau und Wallachei,

Jn Folge des Abzuges. der Kaiserli-Oesterreihischen Be- eñthlimern sind vie Oester- aufgehoben A rh Meg n

alacz und Jassi in dèr Moldau Oesterreichische Post- deshalb gegenwärtig auch die Koötres ondenz Qs so wie nach Bas Roman und Der Correspondenz

: Bukarest , na den sech8s Moldauischen Orten bis Jassi. ' Die Correspondenz nah anderen Orten in der Walachei und Moldau muß bis zu einem wo Oesterreichische Post - Anstalten ver- - zwar bis zu demjenigen Orte,

saguágstruppen aus den Donanfürst lbilhem Veld 2 P0 Anstalten ega geren nur in Bukgrest_ Und Ihr otütshakhi, Anstalten. Es ün nah den Orten Buzeo, Giurgewo, Krajowa, jeschti und Slatina in der Walachei, ea, Berlat ( Byrlât ) „… Fokshan , Foltitscheni, Tekfutsch in der Moldau frankirt abgesandt Frankirungs - Zwang erstreckt sich für die nah den sechs Walachishen Orten bis

alla in der Wál Piteshti, P

werden.

der obengenannten Orte , blieben sind, frankirt werden, und : über welchen sie nah Lage des Bestimmungsortes zu s\pediren ist, Berlin, den 27. April 1857. : j General -Post - Amt. Scchmüdckert.

Bekanntma@{hung vom 29, April 1857 betreffend die Ermäßigung des fremden (außerdeuts@chen) Portos für die durch die Nieverlande transitirende Korrespondenz nach den niederländischen Vesitßungen in Ostindien.

Das freinde (außerdeutshe) Porto für die dur die Niederlande transitirende Korrespondenz näh den niederländischen Besißungen in Ostindien isst bei der Beförderung mit der niederländisch - ost-

indischen Post über Marseille auf 90 Cents oder 15 Sgr,, über Southampton auf 70 Cents oder 12 Sgr.,

ermäßigt worden, Außer diesen Säpen kommt noch das preußische resp. deutsche Vereins - Porto, wie für die Correspondenz nah den Niederlanden selbst| zur Erhebung. Dasselbe beträgt resp. 1, 2 oder 3 Sgr., je nahem Ler Aufgabeort innerhalb einer Entfer- nung von 10, über 10—20 oder über 20 Meilen von der nieder-

ländischen Grenze liegt.

Auf \ämmtilihe Portosäße kommt die Gewithts - Scala des deuishen Post-Vereins in Anwendung. Es kostet demnach ein“ ein- facher Brief (unter 1 Zollloth s{chwer) aus Preußen nah den ge-

nannten Besißungen. : y über die Niederlande und Marseille resp. 46, 17 oder 18 Sgr., über die Niederlande und Southampton resp. 13, 14 oder 15 Sgr. Uebrigens unterliegen die Briefe nach wie vor dem Frankirungs- zwange bis zur niederländischen Grenze, Dieselben können aber

au bis zum Bestimmungsorte frankirt abgesandt werden. Berlin, den 29. April 1857. Po

General - Post - Amt. S{müdcker t.

14 _Bekanntma@{hung vom 2, Mai 1857 *) betreffend die Errichtung einer Telegraphen-Station zu : Brandenburg.

Reglement vom 1. November 1855

Staats - Anzeiger Nr. 269. 272. 273. S. 2001. 2025. 2033.) y A zeige N

Zu Brändenburg ist eine. Telegraphen-Station errichtet und am 4, Mai c. dem öffentlichen Verkehr übergeben worden.

Dieselbe hat beschränkten Tagesdienst, d. h, Depeschen von

und nah Brandenburg werden an Wochentagen nur von 9 bis 12

Uhr Vormittags und von 2 bis 7 Uhr Na&mittags, an Sonntagen ‘nür“vón 2 bis 7 Uhr Nachmittags befördert. M! ' 7 Jm Uebrigen gelten . für die Annahme und Beförderung von

Depeschen ua, resp. von . Brandenb i ; - Reglements vom 1, R a 3h LRER n urg die Bestimmungen des

Berlin, den 2, Mai 1857. i j Königliche Telegräphen Direction. - °) und nicht 1. November 1855, wie in Nr. 105. d. Bl. irrthümlich gedrudt ist.

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Finanz - Ministerium.

Bei der hente fort eseßten Ziehung der-4:- +15, Klassen-Lotterie siel 41 seten Z g Klasse Königl,

46,630 und 80,934. ; j

-38 Gewinne zu 1000 o auf Nr. 9637; 9664, 14,065. 13,388. 13,740. 45,675, 21,350. 22,907. 24,242.-27,278, 27,623. 27,858, 390,065. 30,451. 36,626. 37,043. 38,424. 40,535, 40,692, 41,485. 42,840. 43,952. 46,411, 47,721. 47,760. 48,289, 51,159. 54,699. 56,220. 58,441. 61,211. 68,436. 80,115. 84,549, 86,858. 87,214. 91,310 und-91,777. ck

46 Gewinne zu 500:-Rthlr. auf Nr. 2721. 4534. 6887, 9655. 9934. 10,339, 11,844. 13,554, 14,728. 16,426. 19,044, 19,264. 20,698. 21,275. 24,289, 24,902. 27,234. 28,976. 33,566, 33,624. 35,835. 36,859. 36,956. 38,147. 39,460, 40,455. 40,683, 41,0941, 42,360, 42,472. 43,345. 43,664. 45,319. 50,192.-50,420, 54,204. 61,921. 62,533. 62,719, 63,676. 71,422. 74,630, 77,591, 80,438. 85,552 und 92,564, Ms

69 Gewinne 6652. 7063. 8243. 8384. 10,283. 13,359. 13,471. 13,811 17,851. 19,297. 23,461. 23,568. 24,610. 24,774. 25415. 27,794. 28,008. 28,983. 30,771, 30,902, 31,268. 32,682. 33,910. 36,785. 38,599. 39,988, 40,809, 41,412. 44,072. 48,704. 49,122, 49,417. 49,733. 50,658. 50,677. 53,756. 56,415. 57,293. 57,568, 63,227. 64,059. 65,492. 67,405. 70,383. 72,987. 72,796. 74,449. 76,671. 77,955. 80,733. 83,431. 83,713. 83,970, 84,726. 85,355. 86,933. 89,463. und 91,647.

Berlin, den 5, Mai 1857.

Königliche General-Lotterie-Direction,

. 17,130, 27,783, 32,995, 46,561, 94,983, 70,306, 83,372, 90,891,

Berichtigung. Ju der Gewinn-Anzeige vom 4. d. M. ist ein Gewinn zu 200 Rthlr. auf Nr, 92,565 abgedrudt, es muß aber dafür heißen: 92,265.

Berlin, den 5. Mai 1857.

Preußische Bank.

Monats =Ueber sicht der preußischen Bauk, gemäß §. 99 der S na vom 5, Oktober 1846. tiva. 1) Geprägtes Geld und Barren, 2) Kassen-Anweisungen 3) Wechsel-Bestände 4) Lombard-Bestände . 5) Staats - Papiere, verschiedene Forderungen and.» Alti 13ck S ies d es Ci echte ed zut me 6,940,900 » , Passiva. 6) Banknoten im Umlauf. 53,010,400 7) Depositen-Kapitalien.. eee eee e 20,570,700 8) Guthaben der Staatskassen, Justitute ‘und Privat - Personen, mit Einschluß des Giro- Verkehrs 5,247,500 Rthlr, Berlin, den 30. April 1857, Königlich preußisches Haupt -Bank- Direktorium. : Lampreht. Witt. Meyen. Schmidt. Dechend, Woywod.

29,674,100 Rthlr, 2,477,000 »

48,956,500 »

11,002,900 »

von

-

Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Wilhelm von Hessen-Philippsthal.zu Barchfeld, von Barhfeld,

_ Verlin, 5. Mai, Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Dem Hofmarschall des Prinzen Friedrich Karl von Preußen Königliche Hoheit, von Meyerindck, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen ‘Komthur-Kreuzes - zweiter Klasse vom Herzoglich“ Sachsen-Ernestinishen Haus-Orden zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. - Potsdam, 4. Mai, Se, Majestät der

‘König wohnten heute Vormittag den im Lustgarten hierselbst statt-

findenden Uebungen ‘des Garde-Jäger-Bataillons und der Schul- Abtheilung bei und nahmen hierauf im Stadtshloß die gewöhn!ichen Vorträge entgegen. Mittags beehrten Allerhöchstdieselben nebst

{ Jhrer Majestät der Kg den General - Adjutanten von

Lu und- dessen Gemahlin mit Allerhöchstihrem Besuch, Nach dem Diner arbeiteten“ tes -Königs Majestät mit dem Minister- Präsidenten und kehrten beide Königliche Majestäten um 7 Uhr

mittelst der Eisenbahn über Berlin nah Charlottenburg zurü.

ewinn von 5000 Rthblr. auf Nr. 57,671, 5 Gewinne . zu 2000 Rihlr. fielen auf Nr. 1993. 10,789. 16,573,

zu 200 Rthlr. auf Nr. 385. 5151. 6288,

S 843

- Berlin, 5. Mai.

éseyes, betressend deu Gewerbe'- ohenzollernshen Landen, vor. deo Abgeordneten Frei-

saÿwáhlen- die ' ) : betrieb im Umherziehen in-den Das Besep Mare mit einem a N errn vón Franck arigenommen. | i ne a E betreffend die Abäuderung, beziehungsweise Ergänzung des im Bezirke -des Appellationsgerichis ofes zu Köln geltenden Expropriations-Geseéyes vom 8, März 1810, Die §§. 1 und 2 wurden nah dem Bericht der Kommission angenommen. Hldenburg 2, Mai, urch ein am vorgestrigen Tage pu- blizirtes Gesep wird eine Reihe vou Veränderungen in unseren oberen Verwaltungsbehörden (Mittelbehörden), getroffen. Die Post- sachen und das Telegraphenwesen werden von dem Geschäftsfreise der Regierung getrennt und der Postdirection als einer unmittelbar unter dem Staatsministerium stehenden cini 84 überwiesen, während lep- tere bisher der Regierung ‘untergeorDne war. ce dien, unter anderen auth die zur Wahrnehmung des landesherr- lihen Hoheitsrehts über die katholishe Kirche bestehende besondere Kommission, werden aufgehoben und ihre Geschäfte der Regierung über- tragen. Die Geschäfte der Kammer werden meist auf reiu finanzielle Gegenstände beschränkt, und diejenigen ihr bisher übertragenen Sachen, welche eine mehr volkswirthschastliche Bedeutur g haben, z. B. das Kolonisationswesen, wf der Regierung überwiesen. Die verschiedenen tehnischen Baube hörden werden in eine Direktion für den zu vereinigenden Wasser-, Weg- und Brücenbau und in eine Direction für den Hochbau umgestaltet, zuglei mit der Einrichtung, daß der an der Ae stehende Techniker als außerordentliches Mitglied in diejenige ehörde eintritt, zu deren Ressort der Gegen- stand gehört. (Wes. Ztg.)

Sachsen. Gotha, 3. Mai, Jn der vorgestrigen Sizbung des Landtags fuhr dieser in der Berathung über das Militair - geseß fort, Es zeigte sich aber sehr bald die Unlust, den vor- liegenden Gesehentwurf anzunehmen, da bei einigen §§, Stimmen- gleihheit, bei anderen eine Majorität gegen

Entwurf zurückzuziehen. i ] dasselbe negative Resultat wie im Jahre 1855 erreiht worden. Die Verfassungs - Kommission,

Das Haus der Abgeordneten naym. in seiner geßrigen (H8fen) Sihun nah der Prüfung mehrerer Er-

darauf die Berathung:

Verschiedene Kom- |

: | gußer C dieselben sich ergab. | Unter solchen Umständen sah sich der Minister genöthigt, den ganzen | Es ist somit nah langer Berathung nur : die Russen Handel treiben und in welche die Uuionsvorlagen

zur Vorberathung e"haltez, hat sih in ihrer Mehrheit für die An- | nahme derselben ertiärt, dabei aber den Antrag gestellt, daß ihr |

eine Vorlage über die Staatsschulden beider Länder, eine dergleichen über die Ausgaben und Einnahmen beider Herzogthümer , so wie eine Zusammenstellung darüber zugehe, wie sih der Auswand bei der jebigen Verfassung der Behörden verhält und wie er sich bei der beabsichtigten Orgänisation gestalten wird, um einen Ueberblid über tas Wünschenöwerthe der Union selbst zu erhalten, (Weim. Z0)

Niederlaude. Haag, 2. Mai. j glement für die Presse in Niederländisch - Indien es Kammer während der ganzen abgelaufenen Woche besckhäftigt. Die Kommission, welche mit der Voruntersuchung dieses Reglements beauftragt worden war, hatte einstimmig die Meinung ausgesprochen, dasselbe sei héch| undeutlih, die von Buthhändlern und -Drudckern geforderte Caution sei auch für Indien unnöthig, so wie auch die Vorschrift, nach welcher jeder Artikel in Zeitungen und Zeit- {riften die Unterschrift des Verfassers tragen muß; end- lih enthalte dasselbe mehrere Bestimmungen , welche mit dem betreffenden Artikel des auf legislativem Wege festgeseßten Regierungs - Reglements für Jndien in Widerspruch - seien. Auf diese Gründe hin hatte die Kommission beantragt: eine Ahb- {rift ihres Berichtcs an Den Minister der Kolonicen zu senden, mit der Erklärung von der Ueberzeugung der Kammer, daß das fragliche Reglement einer Revision bedürfe. Bei den Berathungen, welche sechs Tagessibungen in Anspruch nahmen, wurde dieser An- trag anfänglich heftig bestritten sowohl seitens der ministeriellen Partei, als seitens der. Opposition, welche eine \{ärsere Rüge aus- gesprochen haben wollte, Bon beiten Sciten wurden Amendements beantragt. Heute ist cs zum Sw(hlusse der Berathungen und zu einer Abstimmung gekommen ; beide Amepdements wurden verwor- fen und \{ließlich der Antrag der Kommission mit 56 gegen 6 Stimmen angenommen. (Köln. Ztg.)

Großbritannien und rland. London, 3. Mai. Hier soll die Nachricht cingetrossen sein, daß der Schach von Persien sich weigere ,- den in Paris zwischen Feruk Khan und Lord

i Friedensvertrag, der von der englischen

Cowley abgeschlossenen der Regierung genehmigt worden ist, zu ratifiziren. (Vgl. tel. Dep.)

Fraukreich. Paris, 3, Mai, In der gestrigen Sipung des geseßgebenden Körpers wurde der Gesehentwurf zur Aushebung von 100,009 Mann zur Rekrutirung der Land- und Seetruppen vorgelegt z die Verhandlungen , die sich nur in Lokal - Juteressen bewegten, boten nihts Erhebliches. Die Ernennung des Barons Grvs zum außerordentlichen Gesandten für China gilt für eine ausgemachte Sathe. Der erste Secretair der französischen Gesandt-

Das vielbesprochene Re- | hat die Zweite

| |

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| jeßt oder in Zukunft gewährt,

{hast am Bundestage, Graf Duchesne de Bellecourt, wird dem Verneh- men’ nah als ersier, Herr von Coutádes als zweiter fre E und Herr von Moge das Gesandtschaftspersonal vervollständigen, das sh auf ‘der „Audarieuse“ nach dem fernen ‘Often einscssen wird, Der- Bericht, den Herr Brinvillier dem Staatsrathe über vie transailantishen Dampfer vorgelegt hat, geht, laut einer Mittheilung des pariser Korrespondenten des „Rord“, dahin, daß die zu konzessionirende Gesellschaft in keiner Weise über 15 Mil- lionen Unterstüyung vom Staate erhalten kann, und vaß Tá- rife für Briefe, Zeitungen und Drucksachen aller Art vom ‘Staate bestimmt werden sollen. Die drei Haupt-Linien sollen von Havre nah New-York, von Bordeaux nach Brasilien und von Nantes (St. Nazaire) nach den Antillen gehen. Zweig-Unien sollen sih von Rio- de Janeiro nah Montevideo und Buenos-Ayres, von St. Thomas nah Carthagena, Porto“Rico, Bera-Cruz und Tam- pico und von Martinique nah Cayenne anschließen. —-

Rußland und Polen. St. Petersburg, 28. April, Die „Senats-Zeitung““ veröffentlicht heute den Ukas in Betreff der Goldausfuhr, wodur die Exportation des gemünzten Goldes aus Rußland, Polen und dem Großherzogthum Finnland zu Lande und zur See, in der Absicht, den Handesverkehr zu erleichtern, gestattet istz ferner den zwischen Rußland und Japan am 26. Januar 1856 abgeschlossenen Handel s- und Grenzvertra g nebst den Ergän- zungs-Artikêèln, welche der Vice-Admiral Putiatin mit dem japanischen Bevollmächtigten vereinbart hat. Die Hauptbestimmungen lauten : Es foll von nun ab beständiger Friede und herzliche Freundschaft zwischen Ruß- land und Japan waltenz in beiden Reichen genießen die resp. Unter- thanen persönlichen Schuß und Sicherheit des Eigenthums. Die Grenze geht zwishen den Jnseln Jturup und Urup hindurch z erstere gehört zu Japan, leßtere nebst den Kurilen nördlih zu Rußland. Die Jusel Krafto (Sachalin) bleibt ungetheilt zwischen Japan und Rußland wie bisher. Japan öffnet russischen Schiffen drei Häfen: Simoda , Chakodate und Nangasaki3z diesen sind alle anderen vershlossen, den Fall aus- genommen, daß ein Schiff außer Stande wäre, seine Reise fortzusepenz gescheiterten Schiffen und Schiffbrüchigen wird nöthige Hülfe und Schuß zu Theil, Ju den ersten beiden Häfen dürfen einem derselben darf Rußland einen Konsul halten. Die japanische Regierung entscheidet und regelt entstehende Fragen und Streitiykeilen. Die resp. Unter= thanen sind frei und werden keinen Einschränkungen unterworfen; begehen sie Verbrechen, o können sie verhaftet, aber nur nah Gesegen -des Landes, dem sie angehören, gerichtet werden. Alle Rechte und Privilegien, welhe Japan anderen Nationen werden gleichzeitig auf russische Unterthanen ausgedehnt. Durh die Ergänzungs-Artikel is näher bestimmt, daß die Russen sih frei in Simoda und Umgegend im Umkreise vou 7, in Chakodate 5 japanische Meilen bewegen fönnen und Kaufläden, Kirchen, Oasthäuser, Restaurationen besuchen, in Privathäuser aber nur eintreten dürsen, wenn sie dazu eingeladen worden, Ein Friedhof wird ihnen angewiesen, Es wird ein Ge- báude bestimmt, wo im Beisein japanisher Beamten der Waaren- Austaush und Absay stattfindet. Russische Konsuln werden von 1856 ab. zugelassen.

Nachrichten aus Warschau vom 1, Mai zufolge, war dort am 29. v. M. der Geburtstag des Kaisers Alexander Il. dur Gottesdienst in allen Kirchen gefeiert worden. Jn Abwesen- heit des Fürsten Statthalters nahm der General-Adjutant Paniutyn, Dirigent der Civil - Verwaltung im Königreich Polen, die Glüdck- wünsche der Behörden und Notabilitäten im Brüblschen Palast entgegen. Abends war unentgeltliche Theater - Vorstellung und glänzende Jllumination. Am 30. April hatte der Königlich preußische General - Konsul, Legationsrath von Wagner, eine Ur- laubsreise nah Berlin angetreten ; in seiner Abwesenheit verfieht der Geheime expedirende Secretair Klein die Geschäfte des König- lien General-Konsuläts in Warschau.

Amerika. Admixal Brucê, welcher die englische Cêcadre an der Westküste von Südamerika befehligt, hatte auf die Nachri@t von der Plünderung des Postdampfshi}s „New - Granada““ von Seiten der peruanischen Jnsurgenten-Fahrzeuge „Log“ und „Tumbes“ sofort das Kriegs\chi} „Pearl““ abgesandt, um jene Fahrzeuge auf zubringen, und "das Posidampfschif „Bogota ‘’, weldeë die leyte Post nah Panama gebracht hat, is denn au fon der „Loa‘’ und „Tumbes‘/ im Schlepptau der „Pearl‘““ auf der Kadr? nach Callao begegnet. Die Nachricht von der gegen e „Vew= Granada“ ‘verübten Gewaltthätigleit war dem Admira! Bruce dur das ‘von Panama nah Callao gekommrne Postdampfshiff „Lma überbraht worden, welches nur dur die geeigneten Maßregeur seines Capitains ähnlicher Plünderung entgangen wak Bei der Einfahrt in den Hafen von Paita hatte er nämlich seine Manns haft bewaffnet und so dem an Bord kommenden Hafen - Capitain die Lust benommen, sich Gewaltthätigkeiten zu erlauden ; und dei Lambayeque, ‘wo ihm „Loa‘“ und „Tarides“ auflauerten, war t?

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