1857 / 124 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Reallast statt, wogegen die Rente auh nur während der Dauer der Gangbarfkeit der Reallast zu entrihten ist, 6. 9.

IJst mit den im §. 1 genannten Berechtigten eine Ablösung der Reallasten oder Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse gegen eine Kapital- oder Land-Abfindung vor Ver= kündigung des gegenwärtigen Gesehes bereits auf rechtsverbindliche Weise zu Stande gekommen, so behält es dabei sein Bewenden.

§. 10.

Die in den §§, 95 und 101 des Ablösungsgeseßes vom 2. Márz 1850 in Betreff} der Provocationen aufgestellten Regeln bleiben außer Anwendung, so weit es sh bei einer Ablösung oder Regulirung um Betheiligung der im §, 1 des gegenwärtigen Ge=- |

seßes bezeichneten Berechtigten handelt, 6. 411. Die in vorstehenden Paragraphen enthaltenen Vorfchriften

finden auf die Reallasten, welche nah Verkündigung der seit dem 14, September 1811 in den verschiedenen Landestheilen ergangenen Ablösungsgeseße durch die im §, 1 gedachten Berechtigten von

Personen, welche. nicht unter §. 1 fallen, erworben sind, feine An-

: {1 4 ; | G 3 ) ck{ Z 5 2 A D Oi F l j wendungz vielmehr bewendet es hinsichts dieser Reallasten bei den Statuts und seines Nachtrags werden ausgehoben

Bestimmungen des Ablösungsgeseßzes vom 2, März 1850, S. 12.

Jn allen Auseinanderseßungs - Angelegenheiten (Gemeinheits= theilungen, Ablösungen, Regulirungen der gutsherrlihen und bäuer= | lichen Verhältnisse) geht die Vertretung und Wahrnehmung der Rechte der §. 1 gedachten Berechtigten, so weit sie bisher den | Auseinanderseßzungs-Behörden zustand, auf die betressenden ordent= |

lichen Behörden über, §. 19;

Alle dem gegenwärtigen Geseße entgegenstehenden Bestimmun- gen werden aufgehoben. Durch dasselbe wird der im §. 05 des |

/ Ministerium für §SHandel, Gewerbe uud offentliche

Geseßes vom 2. März 1850, betreffend die Ablösung der Real-= Lasten 2c,, gemachte Vorbehalt erledigt.

Die Verordnung wegen Sistirung der Verwandlungen der | den Kirchen, Pfarren, Küsterelen und Schulen zustehenden Real= |

Lasten in Geldrente vom 13, Juni 1853 tritt außer Kraft,

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und |

beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Charlottenburg, den 15, April 1857,

a. S) Friedrich Wilhelm.

von Manteuffel. vou der Heydt, Simons, vonRaumer. von Westphalen. von Bodelschwingh, von Massow.

Graf von Waldersee. von Manteuffel 1,

Allerh schster Erlaß vom 20, April 1857 betref- fend die Verlegung des Termins zum Zusammen- tritt der Prüfungs-Kommission für Rheinschiffer vom ersten Montag im Monat September auf den dritten Montag im Monat August,

der durch §. 7 des Regulativs wegen Ausübung der Rheinschif- fahrt von diesseitigen Unterthanen und wegen des Lootsendienstes

auf dem Rheine vom 5. Auguß 1834 (Geseß-Sammlung S. 14 auf den ersten Montag im Monat September festgeseßte Termin zum Zusammentritt der Prüfungs-Kommission sür Rheinschiffer auf

den dritten Montag im Monat August verlegt werde.

Dieser Erlaß is durch die Geseh - Sammlung zur öffentlichen |

Kenntniß zu bringen, Charlottenburg, den 20. April 1857,

Friedrich IZilhelim.

von Manteuffel. von der Heydt. Simons, von Westphalen,

An j den Minister - Präsidenten und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, ven Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, den Justizminister und den Minister des Junern.

Allerhöchster Erlaß vom 4, Mai 1857 betref-= fend die Genehmigung einiger Abänderungen und Zusäße des unter dem 22. Mai 1846 und 20, März 1852 bestätigten Statuts der Niederrheinischen

Dampfschleppschifffahrts-Gesellschaft zu Düsseldor f.

Auf den Bericht vom 17, April d. J, will Jch den nach der anliegenden Ausfertigung des Protokolls vom 30. Juli 1855, so wie nach dem notariellen Akte vom 5, August 1856 von den Ge- neral-Versammlungen der Niederrheinishen Dampfschlevpschifffahrts=- Gesellschast zu Düsseldorf beschlossenen und in der beigefügten Ver- handlung vom 21, Januar d, J. zusammengestellten Abänderungen und Zusäßen des unter dem 22, Mai 1846 und 20, März 1852

| bestätigten Statuts dieser Gesellshaft Meine Genehmigung mit der

Maßgabe ertheilen, daß die nach Artikel 16 sür die GVeneral=-Ver- sammlungen angeordnete Wahl eines Protokollführers und Mit= vollziehung des Protokolls durch denselben fünstig nicht mehr statt.

| zufinden hat. Die Artikel 9 bis 12, 46 und 22 des bisherigen

Potsdam, ven 4, Mai 1857.

Friedrich Wilhelm. von der Heydt. Simons.

An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Justiz-Minister.

Arbeiten,

Dem Königlich Bayerischen Ober = Postrath C, Exter zu München i} unter dem 25, Mai 1857 ein Patent

auf eine Torfpresse in der durch Zeichnung und Beschrei-

bung nachgewiesenen ganzen Zusammensetzung und ohne

Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu besthräuken,

| auf fünf Jahre, vou jenem Tage an gerechnet, und für dea Um- " fang des preußischen Staats ertheilt worden.

_Bekaunntma@WGung vom 25; Mai 1857 =— botreffend die unterm 4, Mai 1857 erfolgte Allerhöchste Ge- nehmigung eines NaGtrags zu dem Statut der

Bergbau=-G?sellschaft Vereinigte Westphalia in Dortmund.

Des Königs Majestät haben den in der General-Versammlung

| der Bergbau - Gesellschast Vereinigte Westphalia in Dortmund am | 27. September v. J. beschlossenen und von dem Vorstande dersel- | ben in dem Afte vom 14, Viârz d, J. verlautbarten Nachtrag zu dem unter dem 9, August 1853 Allerhöchst bestätigten Gesellschafts= Statut mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 4, Mai 1857 unter den | darin enthaltenen Mgen zu genehmigen geruht, was hierdurch 17 Borschri Q s GOeselzes über die Actien-Gefellf » Auf Jhren Bericht vom 29. März d. J. genehmige Jh, daß na) Vorschrift des §. 3 de eseßes über die Actien-Gesellschaften

vom 9, November 1843 mit dem Bemerken zur öffentlichen Kennt=

| niß gebracht wird, daß der Nachtrag zum Statut mit der VBestätia

gungs-Urkunde durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Arnsberg bekannt gemacht werden wird, Berlin, den 25, Mai 1857,

Der Minister für Handel, Gewerde und öffentliche Arbeiten, vou der Heydt,

Bekanntmachung vom 25. Mai 1857 betre ffend

die unterm 141, Mai d. J. erfolgte Allerhöchste Be-

stätigung der Statuten der Bergbau-Actien-Ge- sellschaft Pluto mit dem Domizil zu Essen.

Des Königs Majestät haben die Errichtung einer Actien=

Gesellschast unter dem Namen „Pluto, Bergbau-Actien-Gesellschaft““ | mit dem Domizil zu Essen zu genehmigen und das unterm 27. März " D, J. notariell vollzogene Gejellshafts-Statut mittelst Allerhöchsten | Erlasses vom 141. Mai d, J., welcher nebst dem Statute durch das

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Amtsblatt der Regierung in Düsseldorf zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden wird, zu bestätigen geruhet. Dies wird nach Vor=- schrift des §. 3 des Gesehes über die Actien - Gesellschaften vom 9, November 1843 hierdurch bekannt gemacht.

Berlin, den 25. Mai 1857.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten.

Afademie der Künste.

An Eintrittägeld für die Ausstellung des Herrn Gatti aus Florenz sind 404 Thlr. 15 Sgr. eingegangen, und is mir diese Summe ohne Abzug irgend welcher Kosten zum Besten des akade- mischen Unterstüßungs - Fonds für hülfsbedürstige Künstler zu- gegangen,

Berlin, am 25. Mai 1857.

Professor Herbig, Vice-Direktor der Königlichen Akademie der Künste,

_ Abgereist: Se, Durchlaucht der Prinz Woldemar zur Lippe, nach Köln,

Der General=-Jntendant der Königlichen Schauspiele, Kammer=- herr von Hülsen, nach Hannover.

Polizei -Verovrdnun g.

Jn Betreff der Schifffahrt durch die Brücken bei Marienburg seßen wir hierdurch auf Grund des §. 11 des Geseßzes über die Polizei - Ver- waltung vom 11. März 1850 (Geseßsammlung pro 1850 Seite 2695) Folgendes fest:

1) Zur Aufstellung der eisernen Brücke wird quer über die Nogat ein hôlzernes Gerüst aufgestellt werden, dessen Pfabljoche pr. ptr. 50 Fuß im Lichten entfernt sind. Für die Schifffahrt sind diejeni- gen Oeffnungen zwischen den einzelnen Pfahljochen zu benugzen, welche von dem Brückenmeister, resp. Krahnmeister den Schiffern angewiesen werden.

2) Da die niedrigste Gürtung des Gerüstes 26 Fuß über den Nullpunkt des Marienburger Pegels licgt, so wird zum Niederlegen und Wieder- einsczen der Masten, welche nicht zum Neigen eingerichtet sind, ein rahn stromab und einer stromauf der eisernen Brücke am linken Nogatufer errichtet und zur unentgeltlichen Benußung überlassen, Die Durchlaßöffnung der Schiffbrüce wird je nah dem Wasser- stande am rechten odex linken Ufer stattfinden, und haben die Schiffer daher oberhalb der Stadt anzulegen und sich hiernach bei dem Brückenmeister zu erkundigen.

Alle die Nogat hinabfahrenden Schiffs8gefäße müssen, das Hinter- theil stromabwärts gerichtet, mittelst ihrer Anker und Taue die

Schiffbrücke und weiterhin das Gerüst der cisernen Brücke sackend

durchfahren, und sobald sie in die Linie der eisernen Brücke ge-

kommen sind, die Anker aus dem Strombette auszuheben.

Galler und Holztraften, welche überhaupt nur 36 Fuß breit sein

dürfen, müssen an starken Leinen auf der ihnen angewiesenen Fahrt

durch die Schiffbrücke und das Gerüst der eisernen Brücke geführt werden.

Bei der BVergfahrt haben alle Schiff8gefäße diejenige Oeffnung des

Gerüstes zu passiren, welche von dem Krahnmeister ihnen ange-

wiesen wird.

Während Schiff sgefäße zwischen der Schiffbrücke und dem Gerüst

für die eiserne Brücke in der Berg. oder Thalfahrt begriffen sind,

oder an das linkseitige Ufer angelegt haben, können Galler- und Holztraften nicht durch die Schisfbrücke durcgelassen werden. Zwischen beiden Brücken und 100 Nuthen unterhalb des Gerüstes

für die eiserne Brücke, dürfen Schiffs8gefäße an dem linken Ufer |

nur zum Zwel des Niederlegens oder Einseßgens der Masten ver- weilen. Das ordnungsmäßige Anlegen der Fahrzeuge an die zum Nieder- legen und Wiedereinseßen der Masten errichteten Krahne, so wie den Gebrauch der Krahnen und das Abfahren von demselben wird ein Krahnenmeister überwachen, dessen Anordnungen sämmtliche Schiffsführer Folge zu leisten haben. Wer diesen Anordnungen zuwiderhandelt, verfällt in eine Polizei- strafe von 5 Thalern bis 10 Thalern, vorbehaltlich des Ersaßes für die der Brücke etwa zugefügten Schäden und Nachtheile, Danzig, den 16. Mai 1857.

Fönigliche Regierung. Abtheilung des Jnnern.

Nichtamtliches.

Preußen. Köln, 25. Mai. Heute Abend wurde der aus Rom zurückehrende Kardinal-Erzbishof von Geissel in unserer Stadt festlich empfangen.

Sachsen. Gotha, 25. Mai, Der gemeinschaftliche Land- tag hat heute nah Wiederwahl der bisherigen Beamten das Postulat der Staats - Regierung genehmigt, welches die nachträg- liche Zustimmung zu der durch die Umstände gebotenen Mehraus- gabe von 37,582 Rthlr. 15 Sgr. 8 Pf. bei der Militair-Verwal- tung auf die Rechnungsjahre von 1822 bis 18 betraf, Nach Erledigung dieses Gegenstandes schritt der Landtag zu der Bera- thung der die totale Union betreffenden Geseßentwürfe. Hinsicht- lih dieser lagen 3 Anträge vor, da die Majorität der Kommission

| das Eingehen auf diese Geseßentwürfe (mit Vorbehalt einiger

Modificationen) unter Anerkennung des Wünschenswerthen und der Nothwendigkeit der Union beantragte, eine Minorität nur unter 13 Borausschungen von der Union etwas wissen wollte, die zweite Minorität aber (Abgeordneter Oberländer) das Eingehen auf die Unionsvorlagen zur Zeit widerrieth, eventuell die Wahl einer neuen Landesvertretung zu einer gründlichen Revision der Verfassung anempfahl, Alle drei Anträge wurden begründet, wo- bei die Majorität den finanziellen Nußen Koburgs aus der Union mit Zahlen nahwies, Die Abstimmung über die Anträge folgt morgen, (Weim, Z,)

Frauffurt, 24, Mai. Nachstehendes ist, wie den „Hamb. N,“ mitgetheilt wird, der Wortlaut der unterm 13, d, Mts. vom fopenhagener Kabinet an seine Gesandten in Wien und Berlin ge- rihteten Depesche:

„Nachdem die Nekonstruirung des Ministeriums nunmehr erfolgt ift, beeile ih mich, in Gemäßheit Allerhöchsten Befehls meines Allergnädig- ften Königs und Herrn, Ew, ….... zur weiteren gefälligen Mittheilung an Se. Excellenz den Herrn Grafen Buol (Freiherrn b. Manteuffel) da- von zu benachrichtigen, daß es in der Allerhöchsten Absicht Sr. Majestät des Königs liegt, sofört na Beendigung der erforderlichen Vorbereitun- gen die holsteinischen Provinzialstände zu einer außerordentlichen Ver- sammlung einzuberufen, um denselben einen revidirten Entwurf der Ver- fassung für die besonderen Angelegenheiten des Herzogthums Holstein zur verfassungsmäßigen Verhandlung vorzulegen.

„Unter dem Bemerken, daß der Zusammentritt der gedachten außer- ordentlichen Ständeversammlung spätestens im Laufe des Monats August d. J. stattfinden wird, erlaube ih mir hinsichtlich des Gegenstandes der beab- sihtigten Vorlage ausdrücklih hervorzuheben, daß ‘eßtere namentlich auch diejenigen Bestimmungen umfassen wird, welche den Umfang der be- sonderen Angelegenheiten des Herzogthums Holstein näher regeln, und daß somit der Provinzial - Ständeversammlung vollständig Gelegenheit gegeben werden wird, sich über die Abgrenzung der ständischen Kompetenz frei und ungehindert auszusprechen, während die hierauf bezüglihen Be- stimmungen bei der früheren Vorlage der ständischen Berathung entzogen und der Versammlung derzeit nur nachrihtlich mitgetheilt waren.

„Nachdem die königliche Negierung mit Beziehung auf Vorstehendes sih der bertrauensbvollen Hoffnung hingiebt, daß die Höfe von Wien und Berlin (Berlin und Wien) darin einen unberkennbharen Beweis finden werden, in welchem Grade die diesseitige Negierung es sih hat angelegen sein lassen, den jenseits ausgesprochenen Wünschen zu entsprechen, hegt sie nicht weniger die Erwartung, daß auch die Stände des Herzogthums Holstein diesem Schritte in selcher Weise entgegenkommen werden, daß dadurch die in jeder Beziehung so wünschenswerthe Verständigung werde erreicht werden.“

„Genehmigen Ew. u, st, mw.“

Hesterreiß. Szegedin, 22. Mai. Gestern Mittags trafen Jhre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin in Jaszbéreny ein, vor welchem Orte 2000 bewaffnete und unifor- mirie Reiter in vier Divisionen rangirt aufgestellt waren, nah deren Besichtigung Se. Majestät der Kaiser zu Pferde in die Stadt einzog, Der Erzbischof von Erlau stimmte das Tedeum an, worauf Jhre k, k. Majestäten die landesüblichen Huldigungsgaben entgegen nahmen. Nachdem heute Morgen Jhre Majestäten dem Gottesdienste beigewohnt hatten, erfolgte ihre Abreise über Csegled nah Ketskémet, welher Ort vom Kaiser zu dem Range einer k. Freistadt erhoben wurde. Jn Szegedin trafen die Kaiserlichen Majestäten Nachmittags um 3 Uhr ein,

Sroßbritannien und Jrland. London, 25, Mai, An Bord des Postdampfers „Africa“, welcher gestern mit Nach- richten aus New-York bis zum 13. d, M. in Liverpool angekommen ist, befanden sich Ritter von Hülsemann, österreichischer Ge- sandter in Washington, und Herr Clairborne, den die Regterung ver Vereinigten Staaten nah Europa geschickt hat, um statistische Nacforschungen über den Baumwellen-Verbrauch anzustellen.

Die dem Herrn Henry Herbert verliehene Stelle eines Staats-Secretairs für Irland war vor ihm den Herren Charles Villiers und Henry Fißroy angeboten worden. :

Gestern, als am Geburtstage Jhrer Majestät, war die Königliche Flagge auf allen öffentlihen Gebäuden zu Portsmouth und Gosport aufgehißt, und die vaselbst liegenden Schiffe feuerten