1857 / 137 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt in der Zeit vom 20. bis 31. Dezember des betreffenden Jahres und wird wiederholt in der Zeit vom 90. bis 31. März, 20. bis 30. April, 20. bis 31. Mai des folgenden Jahres; sie erscheint in dem Preußischen Staats-Anzeiger, in dem Amts- blatte der Königlichen Regierung zu Merseburg, in dem Kreisblatte des

Mansfelder See-Kreises und in der Zeitung: Magdeburger Correspondent.

Die Zahlung erfolgt sodann in dem nächsten Juli-Zinstermine.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ift, wird es in halbjährlihen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit vier und einem halben Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Nükgabe der ausgegebenen Zins-Coupons, beziehungsweise dieser Schuld- verschreibung, bei der Kreis - Kommunalkasse in Eisleben, und zwar au ch in der nah dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Auch in Berlin können bei dem . die Zinsen erhoben werden. nux in den Fälligkeits-Terminen.

Mit der zu Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldberschrei- | bung find auch die dazu gehörigen Zins-Coupons der späteren Fälligkeits- |

Termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins-Coupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen, :

Die gekündigten Kapital - Beträge, welche innerhalb dreißig Jahren nah dem MNückzablungs - Termine nicht erhoben werden, so wie bie

innerhalb vier Jahren nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten |

des Kreises,

Ordnung Theil 1. Titel 51 §. 120 segu. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Eisleben, E Zins - Coupons können weder aufgeboten, noch amortifirt werden. Doch” soll demjenigen, welcher den Verlust von Zins-Coupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis - Verwaltung anmeldet und den stattgehabten Besiß der Zins - Coupons durch Vorzeigung der

Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ab- lauf der Verjährungsfrist der Belrag der angemeldeten und bis dahin Ti der in demselben enthaltenen Bestimmungen I E Bee

| freiungen, so wie der sonstigen, die Erhebung betreffenden, zusäh-

nidt vorgekommenen Zins-Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind . halbjährige Zins- Coupons bis zum Schlusse des Jahres ausgegeben. | weitere Zeit werden Zins-Coupons auf .…...... ausgegeben,

Die Ausgabe einer neuen Zins-Coupons-Serie exfolgt bei der Kreis- | Kommunal - Kasse zu Eiétleben gegen Ablieferung des der älteren Zins- | | N lons, Beim Verluste des Talons erfolgt “entlichen Kenntniß zu bringen. die Aushändigung der neuen Zins -Coupons- Serie an den Juhaber der | (

Coupons - Serie beigedruckten Talons,

Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet |

der Kreis mit feinem Vermögen. Dessen zu Unterschrift ertheilt, Sn D N e

Die ständiscbe Commission für den Chausseebau im Mansfelder Sete-Kreise.

Provinz Sachsen. Regierungs-Bezirk Merseburg. O ONIl zu der Kreis-Obligation des Mansfelder See - Kreises.

Uen .... Dar u 4e Prozent Binsen |

Silbergroschen.

ieses Zins-Coupons empfängt gegen dessen Nückgabe | O und späterhin die Zinsen der vorbenann- | ten Kreis - Obligation für das Halbjahr vom bis | | Thaler | . Silbergroschen bei der Kreis - Kommunal - Kasse zu |

Montag, den 15, d. M,, wird das Schiff seine Fahrten von Kopen- hagen wieder regelmäßig am Mittwoch und Sonnabend Mittags abge= fertigt werden,

E s : 18 mit (in Buchftaben )

Eisleben. ¿2 Den «In

- Die ftändische Kreis-Kommission für den Chausseebau im Mansfelder : See - Kreise.

Dieser Zins - Coupon ift ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffen- den Halbjahres an gerechnet, erhoben wird.

Provinz Sachsen. Negierungs - Bezirk Merseburg. l 08 zur Kreis - Obligation

des Manífelder See - Kreises.

Der Jubaber dieses Talons empfängt gegen dessen Nückgabe zu der |

Lvl ation des Mansfelder See- Kreises Litt, Nr Über .... Thaler a 42 Prozent Zinsen, die Eisleben.

ch0 4 Ven I as,

Die ständische Kreis-Kommisfion 5 bau im felde E et L Chausseebau im Mansfelder

Jedoch |

Richtung auf Rheden und " Coupirungz der Trinke bei Kulm über die Ostrow - Kämpe bis zur Weichselfähre bei Glugowko im Kreise Kulm, Regierungsbezirk

Für die | jährige Perioden | A ; ; 5 | der Chausssee-Polizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwen-

Urfunde haben wix diese Ausfertigung unter unserer |

Cd L Zinfen __te Serie Zins - Coupons | Zabre 18... bis 18. hei der Kreis - Kommunal - Kasse zu |

Allerhöchster Erlaß vom 13, Mai 1857 betreffend die Verleihung der fiskalishen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung 1) der Straße von Stolno bis zur Graudenzer Kreisgrenze bei Mischkekrug in der Richtung auf Graudenz, 2) der Straße von Briesen bis zur Graudenzer Kreis- grenze bei Jerentowihß in der Rihtung auf Rheden und 3) einer Steinpflasterung von der Coupirung der Trinke bei Kulm über die Ostrow=-Kämpe his zur Weichselsähre bei Glugowko im Kreise Kulm, Regierungsbezirk Marienwerder.

Nachdem Jch durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau 1) der Straße von Stolno bis zur Graudenzer Kreisgrenze bei Mischkekrug in der Richtung auf Graudenz, 2) der Straße von Briesen bis zur Graudenzer Kreisgrenze bei Jerentowiß in der 3) einer Steinpflasterung von der

Marienwerder, genehmigt habe, bestimme Jch hierdurch, daß das

Expropriationsreht für die zu den Chausseen erforderlihen Grund=-

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder bernichteter | a i Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts- | stücke, imgleichen das Recht zur Entnahme Dey Chaussee-Bau- und | \ | l | Unterhaltungs-Materialien nah Maßgabe der für die Staats-Chausseen

| bestehenden Vorschriften auf diese Straßen zur Anwendung kommen

sollen. Zugleih will Jh dem Kreise Kulm, gegen Ueber-

| nahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen, | das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf den zu 1 und 2

gedohten Chausseen nach den Bestimmungen des für die Staats- Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld - Tarifs, einshließ-

lichen Vorschriften verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld- Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen

dung kommen, Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Geseh - Sammlung zur

Berlin, den 13. Mai 1857. Friedrich Wilhelm.

vou der Heydt. von Bodelschwingh.

An

| den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten

und den Finanz-Minister.

s

| Wêeinisterium für F&audel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten.

Der ann maun a;

Das Post - Dampfschiff „Hekla“ hat in Folge einer erlittenen Beschädigung am heutigen Tage nicht von Kopenhagen nach Stettin abgehen fönnen, Es fällt daher auch die Fahrt des Schiffes von Stettin nah Kopenhagen am Sonnabend den 13, d, M. aus. Am

aus wieder aufnehmen, und demnächst von Stettin auch

Berlin, den 11. Juni 1857,

General-Post-Amt.

Das 28ste Stück der Geseg - Sammlung, welches heute aus-

" gegeben wird, enthält unter

Nr. 4677, den Vertrag zwischen Preußen, Oesterreich, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Hannover, Melenburg- Schwerin, Oldenburg, den Niederlanden, Rußland, Schweden und Norwegen und den freien Hansestädten einerseits, und Dänemark andererseits, betreffend die Sund- und Belt-Zölle, Vom 14, März 1857z unter

» 4678, die Convention zwischen Preußen und Dénemark, be- treffend die Sund= und Belt-Zölle, Vom 25, April 1857; unter

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Nr. 4679, den Allerhöchsten Erlaß vom 20. April 1857, betref- fend die Verleihung der Städte - Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 an die Stadt Witt- lich, Regierungsbezirks Trier ; und unter

»- 4680. die Bekanntmachung, betreffend die unterm 27. April 1857 erfolgte Allerhöchste Bestätigung der Statuten der „Bergbau - Actiengesellshaft Borussia“ mit dem Domizil zu Dortmund. Vom 8. Mai 1857,

Berlin, den 13, Juni 1857.

Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal - Angelegenheiten.

Dem bisherigen Rektor Dr. Lucas zu Warendorf ist die Lei- tung des dortigen Gymnasiums mit dem Titel und dem Range eines Direktors übertragen ;

Der Progymnasial - Lehrer Heinrih Kombrink zu Rheine, ist als Oberlehrer an das Gymnasium zu Warendorf verseßt und der Hülfslehrer Dr. Pelher als ordentlicher Lehrer an dieser Anstalt

angestellt; so wie

Die Berufurg des Schulamts - Kandidaten Dr, Adolph Döbbelin zum ordentlihen Lehrer an der Dorotheenstädtischen höheren Bürgerschule in Berlin genehmigt worden,

Kriegs-Ministerium,

Bekanntma uUna Lom 11, Nui 159/ =- verre

die Bescheinigung der Quittungen bei Zahlung

der Pensionen aus der Militair-=Wittwen-Kasse nach dem Auslande.

Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß die in das Militair-

Wochenblatt Nr. 26 für 1850 unter Nr, 292 aufgenommene Be=- | (Sra Fi6

stimmung,

bei lung der Pensionen aus der Militair-Witt- | L Ld 2 | Max traf heute Nachmittags, von Ulm kommend, hier ein. Quittungen dur die kompetenten Gerichts - oder die Ortsbe- | kurzem Aufenthalt schten Se, Majestät in Gemeinschaft mit Ihrer hörden, außerdem aber die Beglaubigung der Unterschrift | Majestät der Königin Marie, Allerhöcchstwelche ihrem Königlichen dieser Behörden durch die betreffende preußische Gesandtschaft |

oder durch den, die vaterländischen Interessen wahrnehmenden |

wen-Kasse nah dem Auslande die Bescheinigung der Pensions-

diplomatishen Agenten erforderlich ist,

auf diejenigen Wittwen, welche sich in einem zum Deut Wen | Bunde gehörigen Lande aufhalten, ferner keine Anwendung findet, | mehr eno! l / | die Neuenburger Angelegenheit bezüglichen pariser Vertrags. Art bescheinigt werden, wie dies für die Pensions-Quittungen der |

es vielmehr genügt, wenn deren Pensions-Quittungen in derselben

im preußischen Staate selbst lebenden Wittwen vorgeschrieben, und

in dem jeder Wittwe zugefertigten Quittungs =Schema 2c, näher |

angedeutet ist, Z Berlin, den 11, Juni 1857.

Kriegs - Ministerium, Militair - Oekonomie - Departement.

Angekommen: Se. Excellenz der Pioniere, von Brese-Winiary, von Küstrin.

Der General - Major und Commandeur der 2ten Garde -Jn- fanterie-Brigade, von Kleist, von Kottbus.

_ Abgereist: Se, Durchlaucht der Prinz Wilhelm von Hessen-Philippsthal zu Barcchfeld, nah Münster,

Berlin, 12, Juni, Se. Majestät der König haben Aller gnädigst geruht: Dem Major Jgel im 8, Artillerie - Regiment, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Niederlande Majestät ihm verliehenen Commandeur-Kreuzes vom Großherzoglich Luxemburgschen Orden der Eichen - Krone zu ertheilen.

| Lord Ellenborough den in dieser “die Unterstüßung

Nichtamtliches.

Sachsen. Dresden, 10, Juni, Jhre Majestäten der König und die Königin von Preußen, Allerhöchstwelche gestern Nachmittag nah 2 Uhr im strengsten Jncognito von Berlin hier eintrafen und von dem Bahnhofe Sich direkt nah der Villa Jhrer Majestät der Königin Marie bei Wachwiy begaben, haben heute Nachmittag von der Eisenbahnstation Sedliß aus Jhre Wei- terreise nah Teplih fortgeseßt. (Dr, J.)

Holstein. Kiel, 10, Juni. Die Ankunft des Kaisers von Rußland hieselbst i auf den 2. Juli angeküudigt. Er wird unter dem Namen eines Grafen von Borodinsky reisen, (Vergl, Darmstadt.)

Lübeck, 10, Juni. Von den Kriegsschiffen, die Se. König= lihe Hoheit Prinz Oskar von Schweden nebst Gemahlin von hier nah Stockholm hinüberführen sollen, waren bis heute Nachmittag das Schrauben-Linienschisf\ „Stockholm“, die Korvette „Lagerbjelke““ und der Schooner „Activ‘“ auf der Travemünder Rhede angelangt, Heute Nachmittag kamen noch die schwedische Korvette „Jarramas“‘ und die norwegische Korvette „Ellida““ hinzu, (Lüb. Z.)

Samburg, 11. Juni, Der Großfürst Constantin nebst Gefolge ist heute Nachmittag, von Hannover kommend, hier einge= troffen. Er seßte seine Reise via Kiel nah St, Petersburg bereits heuie Nachmittag fort,

Lippe. Detmold, 10, Juni. Die Landstände, welche bisher die 26 Geseßvorschläge in Kommissionen besprohen haben,

| sind gestern und ehegestern in gemeinshaftliher Sißung vereinigt

gewesen, um Prop. I. über das Votum negativum zu berathen,

| das ihnen rücksihtlich aller Landesgeseße, welche die persönliche | Freiheit, das Eigenthum oder sonstige wohlerworbene Rechte be=- | treffen, so wie rücksichtlich der Geseße über die Landes verfassung | bewilligt wird, unter der Bedingung, daß bei den gewöhnlichen _Geseßen im Plenum berathen und beschlossen würde, und nur bei Gesegen über die Landesverfassung die Abstimmung auf Verlangen "in den beiden Curien (1 Ritterschaft, 2 Bürger und Bauern) ge= | trennt erfolgt, i :

(Westf. Z.)

Soessen. Darmstadt, 9, Juni. Nach gestern eingetroffenen

Nachrichten hat der Plan für die bevorstehende Reise JJ. MM. | des Kaisers und der Kaiserin von Rußland nackch Deutschland in- | sofern eine Aenderung

erfahren, als Jhre Majestäten bereits Juni von Petersburg abreisen, folglich 5 Tage frü= Kiel 2c. eintreffen werden, als früher bestimmt war,

am 25 her in

Se. Majejtat Korn4y

Nas uid 10, Su, Nach

Baiern.

Gemahl hierher entgegengeeilt war, die Weiterreise nah München fort.

Schweiz. Bern, 9, Juni. Die außerorèentlihe Session der Bundesversammlung wurde heute eröffnet, Die Botschaft des Bundesraths beantragt und empfiehlt die Ratification des auf Herr Escher, Prásident des Nationalrathes, sprach sich in dem nämlichen Sinne aus. Der Vertrag wurde der Prüfung einer Kommission überwiesen, welche morgen ihren Bericht erstatten wird,

Großbritannien und Jrland. London, 10, Juni,

| Der Hof ist gestern Nachmittags von Buckingham Palace nah | Schloß Windsor übergesiedelt,

Jn der gestrigen Oberhaus-Sizung lenkte Lord Ellenboroug ß

| die Aufmerksamkeit des Hauses auf die angeblichen Meuterceien- im in- | dishen Heere und sprach die Ansicht aus, | stattgefunden , sie ihren Grund vermuthlich darin gehabt bätten, : ; | Eingeborenen fürchteten, die Negierung werde fie nicht ungestört ihrer General - Lieutenant, 9 Ard A t ; ge!

General - Inspecteur der Festungen und Chef der Jngenieure und

daß, wenn dieselben wirklich daß die

religiösen Ueberzeugung gemäß handeln lassen. Er wünsche nun zu er- fahren, ob die Negierung die indishe Bebôrde angewiesen vabe, die ver- {iedenen Abtheilungen des Heeres in ganz Ostindien davon in Kennt-

| niß zu segen, daß sie in Zukunft, wie bisher, alle ihre Unterthanen in

der ungestörten Ausübung ihrer Religion s{üßen werde. Lord Gra-n-

| ville drúüdte sein Erstaunen über die Aeußerungen Lord Ellenboroughs

aus Ju wie fern das Gerücht von der Meuterei eines indiscen Ka- vallerie-Negiments übertrieben sei oder nicht, vermöge er, da die Regie- rung nux sehr unvollkommene Kenntniß von diesen Vorgängen habe, nicht zu sagen. Was aber die Unterstellung anbelange, daß es si bet der Sache um das religiòóse Element handele, so müsse er bedauern, daß Beziehung umlaufenden Gerüchten gelichen habe. Die Regierung

seines Namens

| sei nicht gesonnen, Znstructionen der Art, wie Lord Ellenborough fie

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für wünschenswerth halte, an den General - Gouverneur von Oftindien, Lord Canring, zu senden. Dann fam die dem Comité nohmals über« wiesene Ehescheidungs-Bill zur Erörterung. Zu Art. 17 beantragte der Lord-Kanzler ein Amendement, welches dem von feiner ¡Frau ver- lassenen Manne eben so, wie der von ihrem Manne verlassenen Frau das Necht der Klage auf Scheidung vou Tish und Bett verleihe. Der Än-