1857 / 141 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Vermögen und Lafteu gehören, an ¡die Bergisch-Märkische EisenbahnsBe- sellschaft ab. Urtikel 2.

Die Bergisch - Märkische Eisenbahn - Gesellschaft übernimmt „das ge- sammte Vermögen der Düsseldorf - Elberfelder Gesellschaft und tritt als Nachfolgerin derselben in deren gesammte Rechte und Verpflichtungen zu dem Zwecke ein, um die Düsseldorf-Elberfelder Vahn mit dem Bergisch-Mär- fischen Eisenbahn - Unternehmen als integrirenden Theil desselben zu ver-

einigen. W Artikel 3,

Als Entschädigung erhalten die Actionaire der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn Stamm - Actien der Bergisch - Märkischen Eisenbahn, und zwar für je drei Actien der Düsjeldorf-Elberfelder Gesellschaft fünf Actien der Bergish-Märkiscy en. Diese Umwechselung der Actien wird binnen Zahr es- frist nah Genehmigung dieses Vertrages durch die beiderseitigen General- Versammlungen und nach erfolgter landesherrlicher Bestätigung desselben stattfinden und zwar zu Elberfeld, Düsseldorf und Berlin. Zum Zwed dieses Austausches wird die Bergisch-Märkische Eisenbahn-Gesellschaft ihr Stamm- Actien-Kapital durch Ausgabe von 17,130 Stü neuer Stamm- Actien 5 100 Thaler, um im Ganzen 1,713,000 Nihlr. vermehren. Bei

der Umwechselung werden, wenn einzelne, oder nicht yollaus auf- |

gehende Düsseldorf - Elberfelder Actien präsentirt werden, für den Uebershuß Bons auf Drittel - Actien ausgegeben. Gegen diese Bons fönnen, sofern sie in volle Actien aufgehen, Actien der Bergisch - Märli-

schen Eisenbahn zu jeder zeit mit den alsdann nah Znhalt des Statuts |

der Bergisch-Märkischen Eisenbahn - Gesellschaft nicht verjährten Dibviden- denscheinen gefordert werden.

UAr tikel 4.

Dem Staate wird hinsichtlih der ihm nach §. 10 des Statuts der Bergisch - Märkischen Eisenbahn - Gesellschaft zustehenden Eine Million |

Thaler Stamm - Actien der Zutritt zu diesem Vertrage bis zum 1. Zuli

1857 vorbehalten. Erfolgt der Zutritt, so wird auch bei Berechnung der

Dividenden für die eine Million Thaler Staats - Actien der Ertrag der |

Bergisch - Märkischen und der Düsseldorf - Elberfelder Eisenbahn als ein

Stamm- Actien bis zur Hdôhe von 3! Prozent Dividende ein gleiches Vor

zugsrecht vor jenen Staats- Actien zugestanden, als den ursprünglichen 3

Millionen Thaler Privat- Actien scither statutenmäßig gebührt.

Tritt dagegen der Staat bis zum 1. Juli 1857 diesem Vertrage | nicht bei, so nimmt der Staat an Gewinn und Verlust aus diesem Ver- |

trage, beziehungsweise an Einnahmen und Ausgaben der dadurch erwor- benen Düsseldorf - Elberfelder Eisenbahn keinen Antheil. Er erhâlt in

diesem Falle auf die 1 Million Thaler Staats - Actien nicht mehr und nit weniger an Dividende , als er statutenmäßig erbalten würde, wenn | dieser Vertrag nicht zu Stande gekommen sein würde, mithin eine WVer- | schmelzung der Düsseldorf-Elberfelder mit der Bergisch Märkischen CEisen- | bahn, so wie die im Art. 3 vorgesehene Vermehrung des Bergisch-Märki- |

{chen Stamm-Actien-Kapitals nicht stattgefunden hätte.

Bei Ermittelung des RNeinertrages der Strecken Elberfeld: Dortmund |

resp. Düsseldorf-Elberfeld wird in der im §. 22 des Sitatuten-Nachtrages

der Bergisch - Märkischen Eisenbahn - Gesellschafi vom 6. Quli 1853 bore- |

bende Ueberschuß wird als Dividende für das Jahr 1856 an die Düsseldorf-Elberfelder Actionaire vertheilt.

Artikel 8.

Die Verwaltung des Düsseldorf - Elberfelder Unternehmens verbleibt bis zum Schlusse dieses Jahres oder, falls bis dahin die schließliche Genehmigung des Vertrags noch nicht erfolgt sein möchte, bis zu dieser Genchmigung der gegenwärtigen Direction resp. dem Verwaltungsrathe der Gesellschaft; nach diesem Zeitpunkte geht dieselbe an die Königliche Eisenbahn-Direction über, mit Ausnahme der der Düsseldorf-Elberfelder Direction verbleibenden Nechnungslegung für das laufende Jahr, so wie der auf die Vertheilung der leßtjährigen Dividende bezüglichen Geschäfte, bis zu deren Abwielung der Verwaltungsrath und die Direction be- stehen bleiben,

Die Bergisch - Märkische Eisenbahn wird durch das vorhandene, von dexr Düsseldorf-Elber felder Eisenbahn zu übernehmende Personal neben den

| laufenden Geschäften ohne besondere Vergütung oder Beitrag zu den Be-

foldungen die Geschäste dieser Abwicelung bearbeiten lassen, und über nimmt nah Auflôsung der Düsseldorf - Elberfelder Eisenbahn die allen- fallsigen Bestände, um aus denselben etwa nicht erhobene Dividenden oder Forderungen auszahlen zu lassen,

Sollte mit dem 1, Januar fünftigen Jahres die Nebergabe der Ge- schäfte der Düsseldorf - Elberfelder Eisenbahn an die Königliche Direetion dex Bergisch- Märkischen Eisenbahn noch nicht stattfinden fönnen, so ver- pflichtet sih die Direction der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn, die Ber- waltung fortzuseßen. Die Einnahmen und Ausgaben sind in diesem ¡Falle lediglih zu Gunsten und Lasten der Bergisch - Märkischen (isenbahn vom 1, Zanuar 1851 an.

Mit dem 1. Zanuar fünfligen Zahres event. mit der (Genehmigung des Vertrages, treten die Beamten der Olisseldorf- Elberfelder Berwaltunç

nach Maßgabe der bestehenden Engagements- Verträge in die Dienste der

Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft über Artikel %

Was am ersten Zanuar kommenden Zahres an Vorräthen und Beständen an Materialien vorhanden ist, geht, so weit die Anschaffung aus dem Erneuerungs- und Verschleißfonds cder aus dem Neservefonds stattgefunden hat, ohne Vergütung au die Bergisch-Märlische Eisenbahn-

Ganzes betrachtet, dabei aber alsdann den nach Art. 3 neu zu freirenden | Gesellschaft über.

Alle sonstigen Materialien Bestände werden, so weit sie den Betrag von 4500 Thalern übersteigen , der Düsseldorf - Elberfelder (isenbahn-(He sellschaft nach dem UAnschaffungspreise bon der Bergisch-Märkischen Eisen bahu- Gesellschaft erseßt, resp. 1n Anrechnung auf die nach Artikel 5) zu überwecisenden 36,000 Thaler angenommen.

Artikel 10,

Den Prioritäts - Akftionairen der Düsseldorf - Elberfelder so wie dei

Bergisch- Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft bleiben die Betriebs-Ueberschüsse der Strecke ODüsseldorf-Elberfeld beziehung&w eise Elberfeld-Soest so wie die

ccsp. Bahnstrockfen selbst vorzugsweise verhaftet. Die Genehmigung der beiderseitigen (Sesellschafts - Vorstände und der

| General - Versammlungen , so wie der Königlichen Staatöbehdrde bleibl

geschriebenen Weise verfabren und werden die Zinsen der Prioritäts- |

Kapitalien den resp. Strecken zur Last gestellt. Artikel 5s

vorbehalten.

Also geschehen zu Elberfeld den 22. September 1856 und ist dei vorstehende Vertrag in zwei Exemplaren ausgefertigt, bon den beider seitigen Kontrahenten. vollzogen und ausgewechselt worden,

Königliche EisenbahnsDircCtion, Ole Bevollmächtigten

(a) Dane E shaupt, Planges der Düsseldorf - Elberfelder

Die nach Art. 3 neu zu kreirenden 17,130 Stü Actien erhalten | mit den nah dem Statute vom 12, Zuli 1844 emittirten 30,000 Stüdck | Privat - Actien vôllig gleiche Nechte ; insbesondere joll auch dann, wenn | der Staat diesem Vertrage nicht zutrilt (Art, 4), dex Ertrag der Bergisch- | Märkischen Eisenbabn abzüglich des auf die 1 Million Thaler Staats- | Actien fallenden Theiles Behufs der Dividenden-Berehnung für die alten | und neuen Actien mit dem Ertrage der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn |

zusammenzeworfen werden. .. Artikel 6.

Die Bergish-Märkische Eisenbabn verpflichtet sich, die Zahl der Mit- glieder der Deputation, welche nach F. 2 des am 23. August 1890 mit dem Staate abgeschlossenen Vertrages die Jnteressen der Actionaire zu vertreten hat, die jeßt nach der Erbauung der Dortmund-Soester Eisen- bahn aus 7 Personen besteht, noch um fernere zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter zu vermehren, wovon wenigstens 1 Mitglied und 1 Stell-

vertreter im Kreise Düsseldorf seinen Wobnsiß haben muß. Arxrtilet 1

Vie Beiriebs-Ueberschüsse der Düsseldorf-Eiberfelder Eiscnbabn welche fich am Schlusse des laufenden Jabres ) hst o O fenden Jahres ergeben, werden in nachstehender 1) Zum Erneuerungs- und Reserve - Fonds wird die Summe bon 36,000 Rthlr. zunückgelegt und d F önigli i -Directi überwiesen. gelegt und der Königlichen Eisenbahn- Direction 2) Die Reste an nicht erhobenen Prioritäts - Zinsen und Dibtdenden

werden von der Direction der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn er- mittelt und der Betrag derselben der nachfolgenden Meru |

überantwortet.

13) Der sich nah Deckung der laufenden , den Betriebsfonds betref- fenden Ausgaben und Verpflichtungen, welche am I cscbluss |

liquide oder, in Folge einer nah §. 34 des Statuts der Düssel- dorf-Elberfelder Eisenbahn - Gesellschast zu erlassenden Bait machung bis zur Nehnungélegung noch angemeldet werden, erge-

|

(L. S) Eisenbahn - (Hesellschaft, (gz) Wortmann, U Pee. F: J, Servacs, Uen, Oppermann,

Genehmigt in der Sißung des Verwaltungsraths der Düsseldorf- Elberfelder Eisenbahn-Gesellschaft von heute : fleldorf Düsseldorf, den 29. September 1856.

Der Präsident des Verwaltungsraths.

(93) Wortmann,

Staats-Ministerium.

Erlaß vom 23, Mai 1857 betreffend ergän- zende Bestimmung zu dem Reglement für die Benußung der Provinzial «Archivez vom 28, Mai 1856,

Reglement vom 28. Mai 1856 (©taats-Anzeiger Nr, 147. S. 1206).

Es hat sich das Bedürfniß herausgestellt, zu §. 10 des Regle- ments vom 28, Mai a. pr., die Benußung der Provinzial-Archive betreffend, nachstehende ergänzende Bestimmungen hinzuzufügen :

Jür E sind pro Bogen 15 Sgr. bis 2 Rthlr, zu zahlen.

1157 Jür Ahnentafeln über 16 Ahnen hinaus 2 Thlr, bis 5 Thlr.

Die für Kopialien festgestellten Säße beziehen sich auf Ab- hristen, die niht durch Kopisten von gewöhnlicher Qualification gefertigt werden können, Sollten die Archivbeamten nicht ver- meiden können, Abschriften gewöhnlicher Art zu übernehmen, so sind mea ae e bei den an dem Ort, wo das Archiv si l , thren abenden höheren Beh ib ie Atl au indie höh Behörden üblichen Kopialien

Berlin, den 23, Mai 1857.

Der Minister -Prásitrent. von Manteuffel.

Finanz-Ministerium.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 11, Juni 1857 betref-

wit die Kündigung der noch fkfursirenden verifi- zirten Danziger Stadt-Obligationen und Schuld - Anerkenntnis\e,

Unter f bio i “G N v4 i L Allerhöchste Kabinets - Ordre vom den Königlichen Ober - Präsidenten N. zu N. wesen des vormaligen A E T das Schulden- z & ‘omm D j der Periode vom 13, Juli 1807 bis E L, Mär; 1614 aus gulirt_ werden soll (Geseh - Sammlung Seite 82) unv s | s Wars S vom 13, April 1825 wegen Versoatins er Danziger Obligationen aus den nicht N ; oi po v L g è zur Berent m - M inisterium für Fandel, Gewerbe und offentliche Li Beständen Ag rag Tilgungsfonds (Geseb-Son mini D 99) werden behuss endliher Tilgung des Reste dies S enge s die darüber ausgestellten unv revifiletón Dani | N adt - Obligationen und Schuldanerkenntnisse zur haaren U | O des Kapitalbetrages zu dem nach der Bestimmung sub Nr 9 der oben gedachten Allerhöchsten Ordre vom 24. April 1824, für das Zahr 1857 sich ergebenden Course von 774 Prozent, i A d, J. hiermit gekündigt, und dié S Uber biesei O igationen und Schuldanerkenntnisse aufgefordert solhe vom

(Finer i (A U 4 4 VIDS 0 S A 1) R i ut t ra Ee ber großbritannischen Post-Berwaltung | 1 Uhr l M h L ven Bormittagsstunven von 9 bis a 8 H A E Cransitporto für die auf dem Wege über | Cal lefuale M j L Staatsschulden Tilgungsfasse hierselbst, Mes Marik O der E Ueberslandspost | zu O ‘Prifün oder bet der Regterungs - Hauptkasse Postbezirke resp Tan DUG P T R L Me bie oben bezettnete Mtidbiuk An a V N: V vem Deutschen : of Bereine und Aegypten, Ost- | tung wozu (G üczahlungs - Valuta gegen Quit E E O m U "a7 5 Pence auf den gerabfolgt Pra LeNIOE Paar i Sva N 3 Pence = 24 Sgr. für je 5 Loth excl, ermäßigt | \chriftli ' 4 vaar in Empfang zu n __ Auf r D 01 ç a A 8 ck 19 / ; L . L Ti t i » (; i L \ : t ; È ehmen. Auf worden, Außer diesem Sape ist sür die gedachte Korrespondenz ee O i H pt: der Kapitalien fönnen si die | selbe j s ev dio Brief | , dl 4 sen, und werd ¿r alei A ende a) dasselbe Porto, wie für die Briefe nah und aus Großbri- vielmehr unberücsihtigt und portopflichtig ju r groes BDesuche tannien, d, 14 7 Or, 00 gesandt werden, Für diejenigen Séuld-Vesmuiute ke Sai | vorstehend festgeseßten Termine etwa nicht zur Einls\una ai ed D P } L481

b) das britishe Seeporto von 6 Pence over 9 S A d C : Ab Bee s Ua! - orp Run R, Course P Tai g U Ver" utte

für den einfachen, unter 1 Loth schweren Brief zu erheben Bei | S ; “S L | , j . i =ckchulden-Tilgungsf ) b

{chwereren Briesen ]steigt das Porto 40 a Uno D, von Le U U Tilgungsfasse zinslos asservirt werden. Loth mit dem einfachen Saße.

Urbeiten.

Vekanntmachung Som 4. Mui 1807 betreffend Taxirung der KoLrespondenz nach Vstindien und China via England und Marseille.

Berlin, ven 11, “umi 155/.

Demnach beträgt das Porto für Briese aus Preußen resp. dem Haupt = Verwaltung der Staatsschulden deutschen Postverein nah obengenannten überseeischen Ländern, via Natan Game No! ilinga Wu ator England und Marseille, e A

unter 7 Loth

von & bis exil, 1 Loth von 1 dis exkl, 14 Loth... 315

von 124 bis exkl. 2 Loth... 34 S

14; Sgr., Preußische Bank.

Die Korrespondenz wirr übrigens nach wie vor nur dann über England und Marseille befördert, wenn dieselbe auf der Adresse mit | pem Vermerke „via England““ versehen if.

Berlin, den 4, Mai 1857,

Befanntmachung vom 16. April 1857 betreffent oie Gewährung von Darleh nen äuf Wolle.

l Die Hauptbank wird auch in diesem Jahre auf Wolle, dere " Niederlegung in die Spcicher der Bank geschehen kann, Darleÿn gewähren, Die Versicherung der in die Bankspeicher abgeliefert: | Wolle gegen Feuersgefahr wird auf Berlangen der Verpfändet | für deren Rechnung Seitens der Bank besorgt, und können die | Darlehne, wenn die dafür verpfändete Wolle bis ? Uhr Nach- "mittags in den Bankspeichern aufgelagert sein wird, noch an | vemselben Tage bei der Haupt-Bank-Kasse in Emvfang genommen | werden. Anträge auf Bewilligung von Darlehnen sind an die V | Taxatoren Bauer, Bernard, Liebmann tor ff

4 E Bi 9 317787 7 (L

Der Registratur-Assistent Benke ist zum Geheimen Registra- Parrisius zu richten, von denen et oder tor im Büreau des Justiz-Ministeriums ernannt worden. Wollmarktstagen im Bankgebäude anzutreffen fein

General - Post - Amt.

@ chmüdert,

Justiz-Ministerium.

Berlin, den 16. April 1857.

Königlich Preußisches Haupt-

M:éuíisterium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten.

e 4 g Angekommen: Der E S Der Schulamts-Kandidat Eduard Ortmann ist als ordent- meinen Kriegs-Departements, liher Lehrer am Pädagogium des Klosters Unser-Lieben-Frauen

in Magdeburg; und

Der bisherige provisorische Hülfslehrer Müller an dem SGullehraxeWamnar zu Bunzlau als \solcher definitiv angestellt worden.