1857 / 151 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Allerh.öch.ster Erlaß vom 1. Juni 1857 betref-

fend die Verleihung der Städte-Ordnung für die

Rheinprovinz vom 15, Mat 1856 an die Gemeinde Stromberg, Regierungsbezirks Koblenz.

Städte-Ordnung vom 15. Mai 1856. (Staäts-Anzeiger Nr. 136 S. 1110.)

Auf den Bericht vom 27. Mai d. J., dessen Anlagen zurüdck- folgen, will Jh der Gemeinde Stromberg, im Regierungsbezirk Koblenz, deren Antrage gemäß, nah bewirkter Ausscheidung aus dem Bürgermeistereiverbande, in welchem dieselbe zur Zeit mit Land- gemeinden steht, die Städte - Ordnung für die Rheinprovinz vom 15, Mai 1856 hiermit verleihen. |

Dieser Mein Erlaß is durch die Geseß - Sammlung bekannt

zu machen. Sanssouci, den 1, Juni 1857,

Friedri Wilhelin.

von Westphalen. An den Minister des Jnnern.

Allerhöchster Erlaß vom 1. Juni 1857 betref-

fend die Verleihung der Städte-Ordnung für die

Rheinprovinz vom 15, Mai 1856 an die Gemeinde Sobernheim, Regierungsbezirks Koblenz.

Städte-Ordnung vom 15. Mai 1856 (Staats-Anzeiger Nr. 136 S. 1110.)

Auf den Bericht vom 27, Mai d, J. , dessen Anlagen zurüd- folgen, will Jh der Gemeinde Sobernheim, im Regierungsbezirk Koblenz , deren Antrage gemäß, nah bewirkter Ausscheidung aus dem Bürgermeistereiverbande, in welchem dieselbe zur Zeit mit Land= gemeinden steht, die Städte - Ordnung für die Rheinprovinz vom 45, Mai 1856 hierdurch verleihen.

Dieser Mein Erlaß ist durch die Geseß- Sammlung bekannt zu machen.

Sanssouci, den 1, Juni 1857.

Friedrich Wilhelm,

von Westphalen. An den Minister des Jngern.

Ministerium für Handel, Gewerbe und Öffentliche Arbeiten.

Der Berg - Assessor Carl Wilhelm Runge ist zum Berg- meister bei dem Königlichen Berg - Amte zu Tarnowißz der Ober- Berg-Amts-Büreau-Assistent Wilhelm Feodor Erbs zu Breslau zum Ober-Berg-Amts-Secretair, und der Markscheider Louis Honigmann zum Bergmeister bei dem Königlichen Berg-Amte zu Saarbrücken ernannt worden.

Das 34ste Stück der Geseß - Sammlung, welche heute ausge=- geben wird, enthält unter i Nr, 4706, den Vertrag zwischen Preußen und Hessen - Homburg, die Rhein - Nahe Eisenbahn betreffend. Vom 7. Juni 1856 z unter :

» 4707, den Vertrag zwischen Preußen und Oldenburg wegen Herstellung einer Eisenbahn von Bingerbrück am Rhein durch das Fürstenthum Birkenfeld nah Neunkir®en, Vom 14. April 1857 z unter

4708, das Gese, betreffend die Revision der Actien-Gesell-

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A

schaften im Stempel-Juteresse, Vom 25, Mai 18573 |

unter

» 4709, den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Mai 1857, betreffend die Verleihung der Städte -Ordnung für die Rhcin- provinz vom 15, Mai 41856 an die Stadtgemeinde Kettwig, Regierungsbezirks Düsseldorf z unter

» 4710, den Allerhöchsten Erlaß vom 25, Mai 1857, betreffend die Verleihung der Städte - Ordnung sür die Rheiu- provinz vom 15, Mai 1856 an die Stadtgemeinde Steele, Regierungsbezirks Tüsseldorfz unter

Nr. 4711. den Allerhö{sten Erlaß vom 25. Mai 1857, betreffend die Verleihung der Städte - Ordnung für die Rhein- provinz vom 15. Mai 1856 an die Stadtgemeinde Schleiden, Regierungsbezirks Aachenz und unter

» 4712, den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Mai 1857, betreffend die Verleihung der Städte - Ordnung für die Rhein- provinz vom 15. Mai 1856 an die Gemeinde Merzig, Regierungsbezirks Trier.

Berlin, den 29. Juni 1857. Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

Ai

Das 35}e Stück der Geseß - Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter Nr. 4713, das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Jnhaber lautender Kreis - Obligationen des Mansfelder See= kreises, im Regierungsbezirk Merseburg, zum Betrage von 215,000 Thalern. Vom 4. Mai 1857z unter

» 4714, das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Jnhaber lautender Obligationen des Thorner Kreises im Be- trage von 84,000 Thalern. Vom 4, Mai 18573 unter

» 4715, das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Juhaber lautender Kreis-Obligationen des Rosenberger Kreises im Betrage von 100,000 Thalern. Vom 413, Ma 18573 unter :

» 4716, den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Mai 1857, betreffend die Verleihung der Städte-Ordnung für die Rhein- provinz vom 15, Mai 1856 an die Stadtgemeinde Werden, Regierungsbezirks Düsseldorfz unter

» 4717, den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Mai 1857, betreffend die Verleihung der Städte - Ordnung für die Rhein- provinz vom 15, Mai 1856 an die Gemeinde Dins- laken, Regierungsbezirks Düsseldorfz unter

» 47418, den Allerhöchsten Erlaß vom 25, Mai 1857, betreffend die Verleihung der Städte - Ordnung für die Rhein- provinz vom 15. Mai 1856 an die Stadtgemeinde Saarburg, Regierungsbezirks Trierz unter

» 4719, den Allerhöcchsten Erlaß vom 25, Mai 1857, betreffend die Verleihung der Städte - Ordnung für die Rhein- provinz vom 15. Mai 1856 an die Stadtgemeinde Linz, Regierungsbezirks Koblenz z unter

» 4720, den Allerhéchsten Erlaß vom 4, Juni 1857, betreffend die Verleihung der Städte - Ordnung für die Rhein- provinz vom 15. Mai 1856 an die Gemeinde Strom- berg, Regierungsbezirks Koblenzz unter

» 4721, den Allerhöchsten Erlaß vom 1. Juni 1857, betreffend die Verleihung der Städte - Ordnung für die Rhein- provinz vom 15, Mai 1856 an die Gemeinde Sobern- heim, Regierungsbezirks Koblenz z unter

» 4722, die Bekanntmachung der unterm 25, Mai 1857 er-

folgten Allerhöchsten Genehmigung eines Nachtrages zu dem Statut der vereinigten Hamburg-Magdeburger Dampfschifffahrts - Compagnie. Vom 8. Juni 1857; i und unter » 4723, die Bekanntmachung der Allerhöchsten Bestätigung des Statuts der Actien- Gesellschaft für Eisen-Industrie zu i Styrum, Vom 12, Juni 1857. Berlin, den 30. Juni 1857. Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

Justiz-Ministerium.

Der bisherige Kreisrichter Stelbßer in Züllichau is zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Torgau und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Naumburg, mil! Anweisung seines Wohnsißes in Torgau, ernaunt worden,

Der bisherige Gerichts - Assessor Loerbroks ist zum Rechts- anwalt bei dem Kreisgerichte in Soest und zugleich zum Notar im

Departemement des Appellationsgerichts zu Hamm, mit Anweisung

seines Wohnsißes in Soest, ernannt worden,

M inisterium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. ü

Die Anstellung des Sthulamts - Kantidaten De, Gustav Schö ne als ortenllicher Lehrer an der Realschule in Elberfeld ist genehmigt worden,

1249 7 dem Präsidium derselben beauftragt worden, die durch den Buudes=-

beshluß ‘von 1852, publizirt durd Verordnung vom 15 April 4852, unter 3 vorgeschriebene „Erklärung“ iber die Verfassung

Cirfular-Verfügun|g vom 18. Juni 1857 betref=

fend die Seitens der Real- und [höheren Bürger=- _

\chulen zu beobachtenden Bestimmungen bei Er- theilung eines Zeugnisses der Reife

=2 Von Seiten des Herrn Ministers für Handel, Gewerbe und Zfentlihe Arbeiten und des Herrn Finanz-Ministers is in mehreren Spezialfällen monirt worden, daß von Real- und höheren Bürger= \hulen Reife-Zeugnisse ertheilt sind, obgleich die Entlassenen eine den Anforderungen entsprechende Kenntniß der Lateinischen Sprache nach Inhalt des Zeugnisses nit besaßen. Den Betheiligten sind daraus Weiterungen entstanden, weil die betreffenden Behörden auf jenen Punkt Gewicht legen und die Gültigkeit solcher Zeugnisse in Frage gestellt haben.

Das Königliche Provinzial = Schul - Kollegium veranlasse ich, die Direktoren der Realshulen Seines Ressorts hierauf aufmerksam zu machen, unter Hinweis auf die Bestimmungen der Jnstruction vom 8, März 1832, wonach bei denjenigen Realshuien, auf welchen Latein gelehrt wird, die Ertheilung eines Zeugnisses der Reife, p E Kenntnisse in der gedachten Sprache, nicht zulässig ist.

Berlin, den 18, Juni 1857.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-

Angelegenheiten. von Raumer. An die Königlichen Regierungen , mit Ausschluß der in Merseburg und an die Königlichen Provinzial-Schul-Kollegien.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Herzog von Crogy- Dülmen, von Dülüien.

Se, Excellenz der General - Feldmarschall und Ober - Befehls=- haber der Truppen in den Marken, Freiherr von Wrangel, vom Rhein.

Der außerordentlihe Gesandte und bevolluächtigte Minister am Königlih dänischen Hofe, Kammerherr Graf von Oriolla, von Kopenhagen.

Abgereist: Se, Durchlaucht der Landgraf von Hessen- Philippsthal zu Barchfeld, nach Schloß Augustenau.

Se. Excellenz der General der Kavallerie, General - Adjutant Sr. Majestät des Königs und kommandirende General des Garde- Corps, Graf von der Groeben, nach Neudörfchen bei Marien-

werder. Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, außerordentliche

Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich belgischen Hofe, Kammerherr, Freiherr von Brockhausen, nach Brüssel.

Berichtigung, Der General - Jntendant der Königlichen Schauspiele, Kammerherr von Hülsen, ist nicht nah Wiese bei Preußisch - Stargardt, sondern nah Wiese bei Preußisch - Holland abgereist,

Berlin, 29, Juni. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Der Gräfin Marie von Strahwiß, geb, Freiin Hiller von Gärtringen, auf Berthelsdorf bei Lauban, die Erlaubniß zur Anlegung des von Jhrer Majestät der Königin von Baiern derselben, verliehenèn Theresien-Ordens zu ertheilen.

Nichtamtliches.

_ Hamburg, 27, Juni, Se. Majestät der Kaiser von Rußland ist in Begleitung Jhrer Majestät der Kaiserin und Jhrer kaiserlihen Hoheiten der Großfürstin Marie und der Groß- fürsten Alexei und Michael unter dem Jncognito eines Grafen von Borodinsky heute Nachmittag um 24 Uhr von Kiel hier eingetroffen, Morgen früh um 9 Uhr werden Ihre Majestäten die Reise weiter fortseßen und sich zunächst nach Harburg begeben, (H. B, H.)

Sachsen. Weimar, 27. Juni. Prinz Karl von Preußen is gestern Mittag zum Besuch bei Jhrer Kaiserlichen Hoheit der Frau Großherzogin-Großfürstin, hier eingetroffen, und wird heute Abend Höchstseine Reise nah Schlan- genbad fortseßen. (Weim. Z.)

Hessen. Kassel, 26. Juni, Nathdem eine Einigung hin= sihtlich der Verfassung zwischen den beiden Kammern zu Staude gebracht worden is , ist das Secretariat der ersten Kammer von

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| entwerfen. Diese redigirte Erklärung wi | und Berichterstattung vem Ausschu f wird alödann zur Pr

e. Königl. Hoheit der 3

zu ß sür Verfassungsangel les 0 r Verfassungsangelegenheite überwiesen, worauf alsdann die ‘endgültige Berathung 4 Be- {chlußfassun in einer Sißung der Kammer erfolgen wird. (Wes. Z,)

Man furt, 27. Juni, Jn der Bundestags-Sihßung vom 29, l, M, erfolgten wieder Anzeigen über die Publication des Bundesbeschlusses vom 12, März l. J,, den Schuß dramatischer und musikalischer Werke gegen unbefugte Aufführung betreffend.

Es wurde sodann ‘die Entsendung eines hier garnisonirenden Truppentheils zur Antheilnahme an größeren Wasfenübungen ge- nehmigt, und vom Ausschusse in ‘Militair-Angelegenheiten Vortrag über die Unterhaltung und Verwaltung der Bundesfestung Luxem- burg im verflo\senen, so wie über deren Erfordernisse im laufenden Jahre erstattet, Nachdem sich über den Sinn und die An- wendung einiger Bestimmungen der Geschäftsordnung Zweifel er= geben haben, beschloß die Versammlung, einen Auss{huß niederzu- seßen und mit gutachtlicher Berichterstattung über die den gedachten Bestimmungen zu gebende Auslegung zu beauftragen. (Fr. Bl.)

Baden. Karlsruhe, 27, Juni, Gestern Abend 10 Ußr langte Se, Königliche Hoheit der Prinz von Preußen, von Mannheim kommend, hier an. Höchstderselbe übernachtete hier und reiste heute Morgen 6 Uhr nach Baden ab. (Karlsr, Z.)

__ Vaiecn., München, 27. Juni, Die Abreise Jhrer Maje- stäten des Königs und der Königin von Baiern nah Kissingen is auf den 2, Juli festgeseßt. (N. C.)

_ _Oesterreih. Marienbad, 27, Juni. Die größere Hälfte der Brunnenkur Sr, Majestät des Königs is nun bereits in erwünschtem Wohlbefinden zurückgelegt und werden Aller-" höchstdieselben in diesem Jahre binnen 21 Tagen und somit Ende dieser Woche die Kur beendigen, Se. Majestät werden demnach den Âten oder spätestens den 5ten k, Mts, Marienbad verlassen und Allerhöchstsih über Karlsbad nach Tepliß begeben und von dort den 10ten oder 11ten k, Mts. mit J. Majestät der Königin die Rü= reise nach Berlin antreten, Gestern dinirten Se, Majestät der König mit Jhrer Königlichen Hoheit der Frau Großherzogin-Mutter von Mecklenburg-Schwerin, sowie dem Gefolge in Königswart und waren die von Sr. Majestät hierher berufenen Naturforscher , ‘Ge=- brüder Schlagintweit, welhe von ihrer Rundreise dur Asien zurück= aelebyt ias T.qfe! Sr Maso}ät aezogen.

g neymen auch Se. Y der Kabinetsräthe entgegen M crenak, der König die Vorträge

Eine erhebende Feier bot sich heute Vormittag für alle Fier ‘wïl= lenden evangelishen Christen durch die Einweihung des protestanti- {hen Bethauses dar, zu der au die geladenen k, k, Civil - und Militair-Autoritäten anwesend waren, Um 11 Uhr erschienen Se. Maj, der König mit J. K. H. der Frau Großherzogin - Mutter von Mecklenburg-Schwerin, umgeben von dem Allerhöchstbeiderseiti= gen Gefolge, in der Vorhalle der Kirche, und wurden daselbs von der zur Frier hierher gekommenen protestantischen Geistlichkeit: dem General - Superintendenten Dr, Hoffmann, dem General - Super- intendenten Jaspis aus Stettin, dem Superintendenten von Tip- pelskirch aus Berlin, dem ehemaligen Schloßprediger Stubenrauch aus Schwedt und dem hier fungirenden Prediger Caesar, so wie von dem Chef-Prás, Dr. Bötticher und dem Landrath von Kröcher nebst sonstigen Comité-Mitgliedern feierlihst empfangen. Nachdem der

| Comité-Práses, der Chef-Prás, Dre. Bötticher, eine kurze Ansprache an

Se, Majestät gehalten, bat er um die Allerhöchste Gestattung, dem Landrath v, Kröcher, als dem bisherigen Besiger des Grundstückes, die Schlüssel überreichen zu dürfen, Hierauf hielt der Landrath v. Kröcer eine furze Anrede, in welcher er Sr. Majestät für die zu Theil gewordene reiche Unterstüßung dankte und überreihte Allerhöchstdemselben den Schlüssel zu der in das Junere führenden Kirche. Mit den Worten „Gott segne dieses Werk“, nahmen Se, Majestät der König den Schlüssel und überreichten ihn dem General- Superintendenten Dr, Hoffmann, welcher alsdann denselben dem hier fungirenden Prediger Caesar mit der Aufforderung übergab, nunmehr die heiligen Pforten zu öffnen. Als dies geschehen war, ertönte vom Domchor der Psalmgesang, unter welchem Se, Majestät und Jhre Königliche Hoheit die Frau Großher=- zogin - Mutter von der Geistlichkeit nah den am Altar bereit gehaltenen Plägen geführt wurden. Nachdem die Allerh &h-

en und Hohen Herrschasten Play genommen hatten, hielt der G S. E Hoffmann am Altar eine Rede, welcher die Worte des

Evangeliums untergelegt waren: „Wer nach mir durstet, der fomme

u mir und trinke’, und {loß dann damit, daß die Weihe über den Altar, die Kanzel und die Kirche selbst - ausgesprochen wurde. Jm darauf folgenden von dem G, S, Der. Hoffmann gesprochenen Gebet, wurde der Segen Gottes für Se. Maj. den König und das königliche Haus, so wie für den Kaiser von Oesterreih und das kfaiserlihe Haus, erfleht. Diesem Gebete folgte der Shlußpsalmt und der Gesang der anwesenden Gemeinde. Heute Abend e der Domchor zum Besten des Kurhospitals ein Konzert im Kursaal-