1884 / 79 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Apr 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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. Majestät der König haben Allergnädigst cerußt:

dem Geheimen Ober-Regierungs-Rath Freiherrn von Wangenheim, vortragenden Nath beim Staats-Ministerium, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Geheimen Regierungs-Nath Endell zu Merseburg den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Geheimen Rechnungs-Rath Musal zu Berlin den Königlichen Kronen- Orden dritter Klasse; sowie dem Ober-Feuermann Genri, dem Ober-Feuermann Wurche uno dem Feuermann Vopel, sämmtlich bei der Feuerwehr in Berlin, das Allgemeine Ehren-

zeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Kaiserli russishen Wirklihen Staatsrath und Vize-

lichen Kronen: Orden zweiter Klasse mit dem Stern zu ver-

Gouverneur von Suwalki, Varon von Ra msay den Köni

leihen,

A E D A E AP I M A D I E BUR R P R L E D U I S T S T E E N L A D

Deutsches Reich.

Detranntmabuna

Am 1. April d. Js. wird im Bezirk der Königlichen

t 635

Eisenbahn-Direktion zu Elberfeld die bisher nur für den Wagenladungsverkehrx der angesc{lossenen Werke eröffnete Staticn Weitmar der Bahnstrecke Langendreer-Dahlhau sen jur den Personen-, Gepä-, Eil- und Fratstückgut- sowie den

Privatdepeschen- Verkehr eröffnet.

Eine Personen- und Gepäckabfertigung findet jedoch nur in der Richtung Wiemelhausen-Bohum statt, und der Wagen- ladungsverkehr bleibt nah wie vor auf die in Weitmar an-

geshloßfenen Werke beschränkt. Berlin, den 31. März 1884. In Vertretung des Präsidenten des Neihs-Eisenbahnamts : Körte.

den 1, April, Abends. 14,

Gläubiger, als auch Seitens

l des Schuldners unkündbare An- | termins folgenden Zeit. leibesceine

Gesammt-Nennbetrage,

welcher dem | eingereichten Anleibescheine sind auch die dazu gebörigen Zinsscheine : ; L (Cl l now nicht getilgten Betrage der S{uld

alcihfommt, also | ter späteren Fâlligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden im Betrage von 756 000 Æ ausstellen zu dürfen, | Zinsscheine wird der Betrag

weder im FJunteresse der Gläubiger Sc{uldners Etwas zu erinnern gefunden hat S. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zum Betrage

fh hiergegen -- in Gemäßheit des | halb dreißig Jahren na zur Ausstellung von Anleihe- | werden, sowie die innerhalb 0ckdstens 756 000 . undert sech8s und fünfzictausend Mark“ in Abschnitten von 5000, 2000, 1000, stimmung des Darleihers Zahl der Schuldscheine Muster auszufertig

in Buchstaben: | jahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Reichswährung, welche | Gunsten des Stadt- und Landkreises Elbing.

500 und 200 M na der Be- bezw. dessen Recbtsnacbfolgers über die | nihteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der 8. 838 und ff. jeder diefer Gattungen, nah dem anlieacnden | der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30, Januar 1877 en, mit vier Prozent jähriih zu verzinsen und nach | (R. Ges. Bl. Seite 83) bezw. nah §. 20 des Auëführung8gesetßes zur das Loos zu beftimraenden &Folgecrdnung vom

Ausgabe der

inleihescheine ab mit jährli mindestens 22/5 und hö- tens 72/5 vom Hund

8s Nennwertbs der ursprünglichen Kapital- | werden. Doch soll D unter Zuwachs der Zinsen von den zu tilgen find, durch gegenwärtiges Privikegi Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung Inhaber dieser Anleihescheine geltend zu machen befugt ift tragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. Durch vorstebendes Privilegium, welches Wir | Rechte Dritter ertheilen, wird füc die Befriedigunca d | Anleihesczeine eine Gewährleistung Seitens des

getilgten Schuldbeträgen, | vor Ablauf der vierjährigen Verjährung Insere landesherrliche Chaufssecbau-Kommission des Elbinger Kreises anmeldet und den

ertheilen, daf ein jeder

hervorgehenden Rechte | cines oder sonst in glaubk

dem Nachweise

¿rbehaltlih der | Mit diesem Anleihescheine sind . halbjährliche Zinsscheine bis er Inhaber der | zum Sclufse des Jahres . . . , ausgegeben; die ferneren Zinsscheine

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin,

Inters{rift und | zahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der der älteren Zins- den 18, März 1884, Wilhelm.

» 9 i Putttamer.

Ti N f Danzig. | Ünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Anleibe Gecin E

des Elbinger Stadt- und Landkreises _ Ale Ausgabe

Buchstabe . , . Numme

Mak Neich¿mährung / 12e /

s Se L V S E tdrAg "d E L i Ï it m Sfec à No §2 n raths Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums | M! dem Siegel des Landratt t der Königlichen

Ausgefertigt in 1884 (Amtsblat Regierung zu E E Geseß-Sammlung für 18 , . Nr. . D

Auf Grund des unterm 11 Januar 1384 von dem des Regierungsbezirks Danzig bestätigten Beschl

und Provinz Wei preußen _ Regierungsbezirk Danzig. L Ge) Ain Getn (1te) Reihe Bezirksrath ; |

Königreich Preufsßzen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den Regierungs-Rath Dr, Fehre aus Berlin, zur Zeit in Emmerich, zum Ober-Regierungs-Rath, und

den bisherigen Ersten Seminarlehrer Emil Friedrich zu Dramburg im Regierungsbezirk Cöslin zum Seminar- Direktor zu exnennen ; ferner

dem Direktor der Sternwarte und ordentlichen Professor in der philosophishen Fakultät der Universität Breslau, Dr, Joh. Gotifried Galle den Charafter als Geheimer Regierungs-Ratb, und L |

dem praktischen Arzt Dr. med, Hermann Heinrich Johann Staub zu Trier,

dem Kreis-Physikus Dr, med. Friedri Wilhelm Liedke zu Neustettin, :

dem gerihtlihen Stadt-Physikus Dr. med. Neinhold Long zu Breslau und dem praktischen Arzt Dr. med, Julius Karl Stuller zu Kloster Leubus den Charakter als Sani- täts-Rath zu verleihen; sowie

der Wahl des Oberlehrers am Friedrihs-Werderschen Gymnasium zu Berlin, Professor Dr. Johann Hermann Müller zum Direktor des Luisenstädtishen Gymnafiums daselbs, und

der Wahl des Oberlehrers am Gymnasium zu Monta- baur, Dr. Joseph Neuß zum Direktor des Realaymnasiums zu Aachen die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen.

Prt cat wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleibescheine des Stadt- und Landkreises Elbing bis zum Betrage von 756000 M Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem von dem Kreitiage des Landkreises Elbing unterm 20, Oktober 1883 und von der Stadtverordneten-Versammlung zu Elbing unter Zustimw»"a des dortigen Magistrats unterm 2. No- vember 1883 kbes{chlos —,-— t, die ständische Kreis-Chaussee- bau-Kommifiion des Elbiî)2.92 251,5 zu ermäctigen, zum Zwecke der Cinlôfuna sämtatlicher noch im Umlauf befindlihea, auf Grund Unseres Privilegiums vom 12. Nc»ember 1873 ausgegebenen vier- undeinhalbprozentigen Kreisobligatiónen des früher vereinigten Stadt- und Landkreises Elbing ein Darlehn von 756 070 Reichsmark aus dem Neichs-Inva- lidenfonds zu entnehmen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten städtishea Kreisvertretung, zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des MReichs- Invalidenfonds bezw. dessen Rechtsnachfolgers auf jeden În-

usses des Kreistages AU, L P und der unterm | 11. ua Bib. Mark Reich8- dem Königlichen Regierungs-Präfidenten zu ;

i Stadtverordnet 2. November 1883 und des Magistrats

Landkreises 8. Februar genehmigten Beschlüsse zu Elbing vom 20. Oktober

Elbing vom 20, Oktober ersammlung daselbst vorn

1883 wegen Aufnahme einer Schuld von 756 000 vorbenannten Anleihescbeines für das Oalbiahr von... 8 aus dem Netichs-Invalidenfonds Chaufseebau-Kommission kreises Elbing und der Stadt Elbing dur diesen sowohl Seitens des Gläubigers unkündbaren Anleiheschein zu einer Darlehnés{uld von Dieser Zinsschein ift ungültig, ie ständische Kommission | innerhalb vièr Fahren nah der Fälligkeit, vom Schluß des betrefen-

baar gezahlt worden und | ven Kalenderjahres an gerednet, erhoben wird.

s bekennt sih die ländische Kreis- Ghausseebau-Kasse zu Elbing und bei des Elbinger Kreises Namens des Land- | stellen in Berlin und Danzig. g Ier 4 L ¿ie 5 , für jeden Inhaber GIbING den ean. 18

Schuldners

Seitens des Die ständische Krets: Chausseebau-Kommission des Elbinger Kreises. wenn dessen Geldbetrag nicht

Mark Reichswährung, welche an für den Chausseebau im Elbinger Kreise mit vier Prozent ¡ährlih zu verzinsen ift.

Die Rücfzahlung der ganzen Schuld von 756 000 4 erfolgt vom | Kreis-Chausseebau-Ko Jahre 1884 ab aus cinem zu diesem Behuf gebildeten von zioeti und zwei Fünftel Prozent des Nennwerths lien Swuldkavitals jährli, unter Zuwachs der tilgten Schuldveträgen.

Tilgungsstock | ftempeln gedruckt werden, doc muz jeder Zinsschein mit der cigen- des ursprüng- | hänadigen Unterschrift cines Kont Zinsen von den ge- : —— Der s\tändishen Kreis-Chausseebau-Kom- Provinz Westpreußen.

tes Elbinger Kreises bleibt jedoch das Recht vorbehalten, gungsftod dur größere Ausloosungen um höcbstens Fünf vom zum Anleciheschein des Elbinger Stadt- i des Nennwerths des ursprünglichen Schulbkapitals für jedes T1, Ausgabe, Bucbftabe . N j Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen über n Tilgurgsf\toke zu.

Jahr zu verstärken. wachsen ebenfalls der Die jährlichen Til 200 A. abgerundet. Die Folgeordnung der Einlösung der dur das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfol zahlung des Nennwerths Ausloosung folgenden 1. Januar. Die ausgeloosten Anleihesbeine werden unter Be Bucbstaben, Nummern und Beträge, sowie des die Nückzahlung erfolgen foll, öffentlich bekannt tonntmachung erfolgt f vor dem Fälligkeitetermin in dem „Deutschen Preußischen Staats-Anzeiger“ Organ, in dem Amtsblatt der in Elbing und in D Blaite und in dem amtlichen Org Sollte eines dieser Blätter eingehen, so Kreis-Chaufseebau-Kommission des Elb des Königlichen Regierun bestimmt und die Verän niglih Preußis Durch die vorbezeichneten Anleihe betreffenden Bekannt der Einlsfestellen

gungbbeträge werden auf 590 beziehungsweise | zu dem Anleihescheine des Elbinger Stadt- und Landkreises, IT. Aus- Schuldverschreibungen wird | zu vier Prozent Zinsen die . . te Reihe Zinsscheine für die fünf

t im Monat Juni jeden Jahres, die Aus- | 18, . bei der Kreis-Chaufseebaukasse zu Elbing uud bei den mit loosten Stücke an dem auf die | der Zinfenzahlung betrauten Stellen in Berlin und Danzig, sofern

zeichnung ihrer | {eins fein Widersyruch erhoben ist.

Reichs- und Königlich | Chausseebau-Kommission können mit Lettern oder Facsimilestempeln e oder dem an dessen Stelle tretenden | gedruckt werden; doch muß jede Anweisung Königlichen Regterung zu Danzig, Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

anzig erscheinenden öffentlichen Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite

behörde zu Elbing. | unter den beiden leßten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern

wird von der ständischen | in nabstebender Art abzudrucken : inger Kreises mit Genehmigung 08-Prâfidenten zu Danzig ein anderes Blatt ._._. Zinsschein. | ._._. Zinsfchein. derung in dem „Deutschen Reicht- und |Fö- : chen Staats-Anzeiger“ bekannt gemacht. Blätter erfolgen auch die sonstigen diese nacungen, in6besondere die Bezeichnung für die Zinéscheine und die ausgeloosten Anleihe-

Mini / alt das Kapital zu entrichten Finanz-Ministerium. am 2. Januar und am ¡ent rg E de x _| Ober-Regierungs-Raths bei der Provinzial-Steuer-Direktion dieses Anleihe- | 3U Breslau, und

Chausseebaukasse und in Berlin und dem Regierungs-Assessox Kühn zu Stettin die Stelle

in je einem an der Kreis

Bis zu dem Tage, wo solcherge! ist, wird es in halbjährl 1, Juli, von heute an gerechnet, mit vier Pro Die Auszahlung der Rückgabe der seines in Elbing bei der Kreis- Danzig bei den in den vorb

iden Terminen,

Zinsen und des Kapitals

haber lautende, mit Zinsscheinen versehene, sowohl Seitens der

ezeichneten Blättern bekannt gemachten | eines Mitgliedes der Provinzial-Steuer-Direktion zu Stettin

Einlöfeftellen, und zwar au in der na dem Eintritt des Fälligkeits- verliehen worden.

-Anzeiger

taats-Anzeiger.

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Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; für Serlin außer den Post-Anstalteu anch die Expe- j dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32. J M t ————— £ E EES E m

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Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals

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‘om Kapital abgezogen. Die durch noch des | Ausloosung zur Rückzahlung bestimmten Kapitalbeträge, welche inners dem Rückzahlungstermin nicht erboben vier Jahren, vom Ablaufe des Kalender-

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener und ver-

Jadre der Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Ges. S. S. 281).

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für fraftlos erklärt emjenigen, welcher den Verlust von Zins\ceinen sfrist bei der ständischen Kreis-

stattgehabten Besiß der Zinsscheine dur Borzeigung des Anletihes

laubhafter Weise darthut, nach Ablauf der

ver Ueber- | Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

nit Über- | werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe f M „+; 4 R 5429 c P + S EIT Y einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei den mit der Zinsen-

scheinreihe beigedruckten Anweisung.

Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neucn Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleiheschetnes, sofern dessen Vorzeigung re{tzeitig geschehen ist. Zur Sicherheit der bierdur eine

genen Verpflichtungen haften dec Landkceis Elbing und die Skadt

Jegang aftli mit ihrem gesamten gegenwärtigen und zue

| (c). E j Wing gemein

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Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

G An 2 E Die ftändische Kommission für den Chausseebau im Elbinger Kreise.

Anmerkung. Die Anleihescheine find mit den eigenhändigen Unterschriftca der Mitglieder der Kreis-Chausseebau-Kommission und zu versehen.

: zu dem Anleiheschein des Elbinger Stadt- und Landkreises.

währung zu vier Prozent Zinsen über . . , Mark . . . Pfennig. Der Inhaber dieses Zins\cheincs empfängt gegen dessen Rückgabe

in der Zeit vom 2. Januar (bezw.) 1. Juli 18 . , ab die Zinsen des

mit... .….. (in Buchstaben) Mark . . . Pfennig bei der Kreis- den bekannt gemachten Einlöse-

Anmerkung. Die Namen®unterschriften der Mitglieder der mmission können mit Lettern oder Facsimile-

rolbzamten versehen werden.

Regierungsbezirk Danzig. Anweisung und Landkreises

d Mark Reich8währung. Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe

dabe, BUOe. M E Mark Reichswährung

Fabre vom... len... 1 P Ten

dagegen Seitens des als solchen legitimirten Jnhabers des Anlkethe-

Termins, an welbem | Gin oen. «10 e i h Diese Be- | Die ständische Kreis-Chacusseebau-Kommission des Elbinger Kreises. j pätestens sechs, drei, zwei und einen Monat Anmerkung, Die Unterschriften der Mitglieder der Kreis-

mit der eigenhändigen

Anweisung.

I R D p R E A

Dem Ober-Regierungs-Rath Dr. Fehre ist die Stelle des

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