1884 / 92 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Apr 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Banque Centrale Anversoiss, Sooïété Anonyms Ord Gen.-Vers. zu Antwerpen. E Consolidirtes Braunkohlen-Bergwerk Caroline bej Ofleben, Aktien - Gesellschaft zu Magdeburg, Ord Gen.-Vers. zu Magdeburg. ; Deutsche Versicherungs-Gesellsohast in Bremen Ord. Gen.-Vers. zu Bremen. 2 Deutsohe Transport - Versicherungs - Gesellsohaft in Berlin. Ord. ien.-Vers. zu Berlin.

Riajsk-Wiasma-Eisenbahn-Gesellschaft. ausserord, Gen.-Vers. zu St. Petersburg.

Liverpool, 16. April (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen sest, !oco 160,00—175,0I Baumwolle, (Schlnssbericht.) Umsatz 18 000 B., davon für pr. April-Mai 177,59. pr. September-Oktober 1£0,50. Roggen | Spekulation und Expor: 5000 B. Amerikaner fest, 1/16 d. fest, icco 130,00—137,00, pr. Ápril-Mai 136,60. pr. September- | höher. Middl. amerikanische April-Mai-Lieserung 615/64, Mai-Juni- Oktober 14000. Rübö! matt, pr: April-Mai 5600, pr. Sept.- | Lieferung 64. Juni-Toli-Lieferung 621/64, Juli-Áugust-Lieferung Oktober 55.00, Spiritus fest, loco 46,590, pr. April-Mai 47,40, | 62/6, September-Lieferung 64, September-Oktober-Lieferung 613/32, per Jani-Juli 48,10, pr. August-September 49,46, Petroleum | Oktober-Lieferung 62/6 d. loco 8.45. Glasgow, 16. April. (W. T. B) Posenm, 16. April. (W. T. B) Roheisen. Mixed nnmbres warrants 42 sh. 4 d, bis 423 sh. Spiritus loco ohne Fass 4600], pr. April 46,20, Leith, 16. April. (W. T. B.) 45 40. pr. Juni 47.10, pr. August 48.20. Fest. Getreidemarkt. Preise eher fester bei sehr kleinem | Breslan, 17, April. (W. T. B.) Geschäfct in allen Artikeln. Getreidemarkt. Spiritus pr. 100 Liter 100 9% per April- Paris, 16. April (W. T. B.) Mai 46.60, do. pr. Juni-Juli 48,90, do. pr. Augnst-September 49.20, Produktenmarkt. Weizen 1u!ig, pr. April 22,10, pr. Weizen pr. April 186. Roggen pr. April-Mai 148,00, do, pr. Mai- | Mai 22,30, pr. Mai-August 22,90, pr. Juli-Angust 23,10. Mehl Jnni 148,09, do. pr. September-Oktober 148,00. Rüböl loco April- | 9 Marques träge, pr. April 4560, pr. Mai 46.25, pr. Mai- | T E Mai 5650, do. pr. Mai-Juni 57,50, do. pr. September-Oktober | Angust 4760, pr Juli-Ángust 48.25. Rüböl rubig, pr. April Stationen. dr. u d. Meeres-/ Wind | v7 L 57,50. Ziuk: Umsatzlos. Wetter: Veränderlich. | 70,00, pr. Mai 70,25, pr. Mai-Angust 70.75, pr. Septbr.-Dezember | “"*0B®M. piogal redus, ial ut ne S L Cöln, 16. April. (W. T. B.) 7250, Spiritus fest, pr. April 43.25, pr. Mai 43,50, pr. | E E Ma Getreidemarkt, Weizen hiesiger loco 17.75, iemder | Mai-Angust 44,50, pr. September-Dezewmber 46,25. | Mullaghmore 765 [ONO halb bed. | 6 Paris, 16. April (W. T. B.) Aberdeen 767 NNW [wolkig | 6

ae B Deutscher Reichs-Anzeiger

und

óniglich Preußischer Staats-Anzeiger.

pr. Mai Ord, und

e ——

Wetterbericht vom 17. April 1884, 8 Uhr Morgens.

r ck j 1e: Yaup

E E t EEL e E T E E T T“

E E

18,75, pr. Mai 17.50, pr. Juli 17.55, pr. November 17,85, Roggen : pr. Juli 13,90, pr. Novemb. Rüböl loco 29,93, per Mai 29,60, pr. | matt, Nr, 3 pr. 100 Kilogr. pr. Mai-August 48,50, pr. Oktober-Januar 51,00.

New-WYoric, 16 April. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 1115/16 do. in New- Orleans 118. RafŒf. Petroleum 70% Abel Test in New-York 83 Gd,, do, in Philadelphia 85 Gd. rohes Petroleum in New-York T4, do. Pipe line Certificates D. 975 C. Mehi 3 D. 35 C. Rother LoWa. . Winterweizen loco 1 D. 1 C., do. pr. April D. 9973 C.. do. | Brest j 165.00 Gd, pr. Mai-Juni 167.00 Br. | pr. Mai 1 D. 05 C. do, pr. Juni 1 D, C. Mais (New) D, 58 C. Zucker (Fair refining Muscovades) 55/16 Rio-) 104. Schmalz (Wilcox) 8,80, do. Fairbanks 8,75, do. Rohe & Brotbers 8,75. Speck 9. Getreidefracht 2.

New-YorTK, 16, April. (W. T, B}

Visible Supply an Weizen 26 175 000 Bushel, do. do. an Mais

loco tiesiger 14,25, pr. Mai 13.70, 14,10. Hafar loco 14,25. Oktober 29 30.

Bremen, 16 April F. T. B}?

Petroleum (Schluessbericht) fest, grösseres Geschäst, Standard white loco 7,80 Br., ur. Mai 7,80 bez, pr. Juni 7,95 Br., pr. Juli 8,95 Br., pr. Anugust-Dezermber 8,39 à 8,35 bezahlt.

Wahr g, 16. April. (W. T. B.j

Getreidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine fester,

pr. Ayril-Mai 166,00 Br.

166,00 Gd. Roggen loco unverändert auf Termine fester, pr April-Mai 126,00 Br., 125 00 Qd,, pr. Mai-Jnni 127,00. Br., 126,00 Gd. Hafer und Gerste unverändert. Rüböl fest, !sco 58,00, pr. Mai 58.00 Spiritus stil!l, px. April 38} Br., pr. Mai-Juni 383 Br., pr. Juli- August 39} Br.,, pr. August-September 403 Br. Petroleum geschäftslos, Standard white loco

Umsatz 1500 Sack.

52

7,90 Br., 7,80 Gd, pr. April 7,70 Gd., per August - Dezember

8% Br Wetter: Kühl. Wien, 16. April (W. T. B)

Getreidemarkt. Weizen pr. Frühjabr 9,58 Gd., 9.63 Br., pr. oggen pr. Frühjahr 8.15 6d., Mais pr Mai-Juni 6,87 Br. Hafer pr. Frühjahr 7.40 Gd, 7.45 Br, pr. Mai-Juni 7,48 Gd., 7,53 Br.

Mai-Juni 9,58 Gd, 963 Br. ; 8,20 Br., pr. Mai-Juni 8,15 Gd., 8,20 Br. 6,64 Gd., 6,69 Br., pr. Juli-August 6.82 Od.,

F'ONT, 16, Ap, (W, L. B)

Produktenmarkt. Weizen ioco matt, doch preishaltend, pr.

Frühjahr 9,26 Gd., 9,28 Br., pr. Herbst 9,52

Hafer pr. Frübjakr 6,88 Gd., 6,99 Br. Mais pr. Mai-Juni 8,30 Gd, 6,32 Br. Kohlraps pr. august-September 134 à 134, Wetter:

Schön, Amsterdam, 16, April. (W. T. B) Getreidemarkt. Weizen pr. November pr. Mai 156, pr. Oktober 159. Amsateráäam, 16. April. (W. T. B.) Bancazinn 523. Antwerpen, 16, April. (W. T. B)

Petreienmmarki (Schlussbericht) Raîffiniries, Type weizs loco 19} bez. u. Br., pr. Mai 19% bez.. 19% Br., pr. Juni 19} Br,

pr. September-Dezember 207 bez. u. Br. Rubig. London, 16. April, (W. T. B.)

An der Küste angeboten 2 Weizenladungen. Wetter: Kalt, FHavannazucker Nr. 12, 17} neminell,

London, 16. April, (W. T. B)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 14 290, Gerste 5820, Hafer 27530 Qrts. Weizen rubig, stetig, augekommene Ladungen fesi gehalten, Mebl williger, Mais fester. Gerste stetig, Hafer thätig. —# sh,

theurer. S

237. Roggen

Kaffee matt, 16 575 000 Bushel.

Rohzucker 83° träge, loco 41,00 à 41.25. pr. April 47,60, pr. Mai 48,00,

Christiansund Kopenhagen Stockbolm Haparanda , St. Petersbg. Moskau

Cork, Queens:

Weisser Zucker

a M Meldet Kaflee-(alf | SlE Hamburg . Swinemünde Neaufalirwass. Meme?

Paris Münster

Textil-Ind.“)

Gd, 9,54 Br.

eine umfangreichere geworden.

Berlin, 13. April. (Wollbericht des „Centralbl. für die Allen Erwartungen entgegen entwickelte sich in den letzten acht Tagen ein im Verbältniss zu den stark zu- sammengeschmolzenen Virräthen reckt umfangreiches Geschäft. Der Absaiz erstreckte sich ausschliesslich anf inländische Fabri- data kanten, welche, von den jetzigen billigen Preisen profitirend, an- sehuliche Einkäufe auf den hiesigen Lägern machten. Im Ganzen dürften ca, 12—1500 Ctr., zumeist Stoffwollen, von 53—54 Thlr. S verkauft worden sein. In Kammwollen war kein Geschäit, seine Wollen bleiben gefragt. Für Schmutzwoilen dürfte “ich die Nach- frage wobl erst nach der Leipziger Messe lebhafter gestalten, nachdem die Auswahl darin durch nene und grössere Ankünfte

Karisruhe . Wiesbaden München Chemnitz . , O, Brezlan .. Ta A N A

1418379 M (— 418912 A).

Saal - Eisenbahn.

29, ApiL

_zu Berlin,

Eisenbahn-Einnahmen.

Halle - Soran - Gubener Bisonbahn, 435 821 A. (gegen 1883 definit. 201 680 M), seit 1. Jan, cr.

Braunschweigische Eisenbahn. (—27563 A6). seit 1. Jan. 2443 067 M. (+4 11295 M). Im März cer. 67048 M (— 1513 M), geit 1, Jan, cr. 207 766 Æ (+ 12457 M).

GeneralversammIiungen. Aktien-Gesellschaft Norddeutsche Fabrik für Eisen- bakn-Betriebs-Material in/ Liquid, Ord. Gen,-Vers.

Im März cer. proyis.

In Marz Ql S202. M

wolkenlos | —1 [heiter —2 764 N 3 bedeckt | —4 764 |W 2 halb bed | 7 O [ONO 2 Schnee | —7

|NO [Schnee | —3

767 |O0NO 765 |NO

: | ¡ONO 3 bedeckt | |NO 2 bedeckt!) NO bedeckt | ¡ONO 3 Schnee |NNO Schnee j N ) Schnee?) | N » bedeckt?) | N » |Schneet) | {NO hedeckt | NO bedeckt | |NO 3 bedeckt | |NO 4 bedeckt NO 4 bedeckt |NNO 4 bedeckt ¡NO 3 bedeckt [N 59 bedeckt |ONO |SW

D SRANDOI

I] J ns

o M BNRDRANE en Den

| f \ | | J

On D

4 bedeckt | 1 [Nebel

=I]I J

cen &

1) Seegang leicht. ?) Nachts stürmisch, Schneeböen, 3) Nachts stürmisch mit Schnee. #4) Nachts Regen.

Ánmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreus europa sidiich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerbalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten. :

Skala für die Windstärke: 1= leiser Zug, 2 = leicht, d = gchwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = steif, 8 = stürmisck, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkan.

3) Mittel-

Uebersicht der Witternng.

Unter der Wechselwirkung des hohen Luftdrucks über N: rd- britannien und Skandinavien und den umfangreichen Depressions- gebieten im Süden und Osten herrscht über Westmitteleuropa mit trüber Witterung und vielfachen Niederschlägen frische nord- östliche und nördliche Luftströmung, unter deren Einflusse die Temperatur erheblich gesunken ist, s0 dass das Wetter, insbeson- dere über der Nordhäitte Centralenropas, wo vielfach Schneefälle stattfinden, einen winterlichen Charakter angenommen hat. In den deutschen Küstengebieten ist meistens Frostwetter eingetreten,

Dentsche Seewarte.

Theater. Königliche Schauspiele, Freitag: Opern- haus. 98. Vorstellung, Mignon. Oper in 3 Akten mit Benußung des Goethe’shen Ro- mans; „Wilhelm Meisters Lehrjahre“, von Michel Carré und Jules Barbier, deutsh von F. Gumbert. Musik von Ambroise Thomas. Ballet von P. Taglioni. (Mignon: Frl. Leisinger als leßte Gast- rolle, Frl. Lehmann, Hr. Ernst, Hr. Lieban, Hr. Salomon, Hr. Oberhauser.) Änfang 7 Uhr. S(tauspielhaus. 105, Vorstellung, Der Mohr des Zaren. Schauspiel in 5 Akten nah einem Kragment von Puschkin von Richard Voß. In Scene geseßt vom Direktor Dee. Anfang 7 Uhr. Sonnabend: Opernhaus, 99, Vorstellung. Die Walküre. In 3 Akten von Richard Wagner. Hohe Preise. Anfang 6F Uhr. Schauspielhaus. 106. Vorstellung. Glück bei Frauen. Lustspiel in 4 Akten von G. von Moser. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater, Freitag: Der Probe- pfeil, i

Sonnabend: Die Räuber, (Karl: Hr. Arthur

raußneck, als Gast.)

Vallner-Theater, Freitag: Zum 20. Male: Die Näherin. Posse mit Gesang in 4 Akten von Ludwig Held und Ed. Jacobson. Musik von Carl Millöcker und G. Michaelis.

Victeria-Theater, Freitag: Kleine Preise, Zum 179. Male: Excelsior. Großes Ausftat- tungs - Baller von Manzotti. Text von Oscar Blumenthal, Dekocationen von F. Lütkemeyer. Ausgeführt von 459 Personen.

Neues Friedrich-Wilbelmstädt. Theater, Freitag: Zum 286. Male: Der Bettelstudent. Operette in 3 Akten von Zell u. Genée. Musik von C, Millöker.

Sonnabend: Hofsmaun's Erzählungen.

Residenz - Theater. Direktion Emil Neu- mann. Freitag: Zerstreut, (Tête de linotte.) Schwank in 3 Akten von Th. Barrière und E. Gondinet. Deutsch von E. Neumann. (Novität). (Fr. Ottilie Genée und Hr. Anton Anno als Gâste.)

Sonnabend u. folgde. Tage: Dieselbe Vorstellung.

Belle-Alliance-Theater. Freitag: Gast-

spiel der Mitglieder des Wallner - Theaters. Un-

ruhige Zeiten, oder: Ließe's Memoiren. Posse

mit Gesang und Tanz in 3 Akten von Emil Pohl.

Musik von A. Conradi. Anfang 7 Uhr. Sonnabend: Unruhige Zeiten.

Waiballa-Operetten-Theater, Freitag und folgende Tage: Gastspiel des Frl. Eugenie Erdösy. Nanon. Opereite in 3 Akten, frei

nach cinem Lustspiele der Herren Theaulon und d’Artois von F. Zell und Nich. Genée, Mußik von Rich. Genée.

Central-Theater. Alte TJafobfr. 30. Di- rektion H. Wilken. Freitag und folgende Tage: Los und Ledig. Posse mit Gesang in 3 Akten von Wilken und Kohlhofer.

Concert-Haus, Concert des Kgl. Bilse HofeMusikdireftors Herrn O Schluß der Bilse-Concerte am 30. April 1884.

Freitag: Letter Wagnerabend.

Sonnabend : Letter Bcethovenabend.

Die Abonnements-Billets verlieren mit dem 30. April unbedingt ihre Gültigkeit.

ailer Di Aen.

Verlobt: Frl. Clara Hermes mit Hrn. Premier- Lieutenant Eduard Beck (Berlin). Frl. Marie Lippelt mit Hrn. Premier-Lieutenant Hermann Schubert (Berlin). Miß Virginia Kremelberg mit Hrn. Premier-Lieutenant Henri de Graaff (Baltimore—St. Avold).

Verehelicht: Hr. Gerichts - Affessor Theodor Niemeyer mit Frl. Johanna Schulz (Essen). Hr. Regierungsrath Otto v Podewils mit Frl. Adele v. d. Often (Stargard i P.).

G eboren: Ein Sohn: Hrn, Lieutenant Walther v. Kutschenbach (Berlin). Hrn. Major a. D. Conrad Frhr. v. Wrangel (Hänichen i. d, O.-L.).

Gestorben: Hr. Notar Albert Kogel (Malmedy).

Subhastationen, LUufgebote, Wor- ladungen u. dergl.

(15% Zwangsversteigerung.

Im Wege -der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche, von Niederbarnim Band 58 Nr. 2692 auf den Namen des Bureauvorstehers Carl Wysoti ein- getragene, in der Waldstraße Nr. 38a. belegene Grundstück

am 4. Juli 1884, Vormittags 93 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht an Gerichts- stelle in der Jüdenstraße Nr. 58, 1 Treppe, Saal Nr. 11, versteigert woerden.

Das Grundstück ist pro 1885/6 mit 6350 M Nußungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund- buchblatts etwaige Abschäßungen und andere das Grundstü betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüdenstraße Nr. 58, 2 Tr., Zimmer 29, eingesehen werden.

Alle Realberehtigten werden aufgefordert , die nit von selbst auf deu Ersteher übergehenden An- sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigc- rungsvermerfs nicht hervorging , insbesondere der- artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe

von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu

machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berüdsihtigt werden und bei Bertheilung des Kaufgeldes gegen die berüksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum dcs Grund- tücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver- fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezzg auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 4. Juli 1884, Mittags 12 Ußr, an Gerichtéstelle, in der Jüdenstraße Nr. d8, 1 Treppe, Saal 11, verkündet werden.

Berlin, den 8, April 1884.

Königliches Amtsgericht 1, Abtheilung 51.

S 2 / (187 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung joll das im Grundbuche von der Königstadt Band 17 Nr. 1229 auf den Namen des Maurermcisters Hermann Brose hier eingetragene, Neue Königstraße Nr. 37 be- legene Grundstück

am 11. Juni 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht an Gerichts- stelle Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer Nr. 15, versteigert werden.

Das Grundstück ist zur Grundsteuer Üüberhauvt nibt und zur Gebäudesteuer noch nicht veranlagt. Auf Grund der stattgehabten Werthsermittelung wird der an die Stelle des Gebäudesteuer-Nutzungs- werthes tretende Betrag auf 19 500 # bestimmt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundftück betreffende Nachweisungen, sowie eiwaige besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüdenitraße 58, Il Treppen, Zimmer 29A., eingesehen werden.

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die niht von selbst auf den Ersteher übergehenden An- sprücke, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige- rungsvermerk8 nicht hervorging, inébesondere der- artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- steigerungstermin vor der Aufforderung zur Ubgabe von Geboten anzumetden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei FeststeUung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundftücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspru an die Stelle des Grundstücks tritt.

[18233]

Das Uctheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am il. Juni 1884, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer 15»

verkündet werden. Berlin, den 9. April 1884. Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 52.

Bekanntmachung. Der Scbuhmachermeister Zingier hier hat das Aufgebot der ihm angebli verloren gegangenen Camminer Sparkaffenbücher a. Nr. 6795 über 360 A 70 4 und Zinsen auf den Namen des Schäfers Wilhelm Firks lautend,

b. Nr. 7268 über 12 M 10 - und Zinsen auf den Namen der Ulrike Fabian lautend, beantragt. Es wird daher cin Jeder, der an den verlorenen Sparkafsenbüchern irgend ein Anrecht zu haben vermeint, aufgefordert, sich bei dem Gericht

und zwar spätestens in dem Termine den 17, November 1884, Vormittags 11 Uhr, zu melden und sein Recht näher nachzuweisen, widri- genfalls die Bücher für kraftlos erklärt und an deren Stelle neue werden ausgefertigt werden.

Cammin, den 12. April 1884. Königliches Amtsgericht.

(18380) Bekanntmachung. Es haben beantragt:

1) Heueriing Albert Hermarn Schaeffer bei Nr. 1 Lenzinghausen, als Vormund der Minorennen Kastrup zu Spenge, das auf die Minorennen Kastrup in Spenge lautende Sparkassenbuh der Kreissparkasse zu Herford Nr. 31 256 mit einem Bestande von 50 A 6 H (ohne Zinsen f. 1883) zur Zeit des Verlustes (14. August 1883) aufzubieten,

2) Wittwe Erbpächier Johanne JIlsabein Leube oder Leuwe Nr. 63 Altsiädter Feldmark Her- ford das für ihren verstorbenen Ehemann aus- gestellte Sparkassenbu Nr. 27 548/44 031 der Kreissparkasse zu Herford mit einem Bestande von 600 4 (außer den Zinsen f. 1883) zur Zeit des „Verlustes (12./13, September 1883) aufzubieten.

Jeder, der an diesen angeblih verbrannten Spar-

fassenbüchern ein Anrecht zu haben vermetat, wird aufgefordert, sih spätestens in dem vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer 15, auf

den 24, November 1884, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine zu melden und sein Recht näher nachzuweisen, widrigenfalls die Bücher für er- loschen erklärt und den resp. Verlierern neue an deren Stelle ausgaefer?!igt werden sollen.

Herford, 12. April 1884.

Königliches Amts9gericht.

a

[18215] : ; Deutsche Nationalbank in Bremen.

Die Ausgabe der neuen Couponbogen zu unseren Aktien etfoigt gegen Aushändigung der Talons:

in Bremen an unserer Casse,

« Berlin bei der Direction der Disconto:

Gesellschaf«.

Bremen, 15. Yvril 1884. Die Direction.

für das Vierteljahr. | Inserlionspreix für den Raum einer Drnckzeile §0

M ammen G

Das Abonnement beträgt 4 «4 50 S

M 92, und v her

zu Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerußt ; "t“ dem Ober:Postrath Brachvogel zu Aa en, bisher zu Cöln a. Rh., den Königlichen Kronen-Orden Plliter Klase; sowie dem evangelischen Ersten Kirhschullehrer und Präcentor Kerner zu Lengwethen im Kreise Ragnit und dem evan- gelishen Lehrer Weitling zu Cremmen im Kreise Osthavel- land den Adler der Jnhaber des Königlihen Haus-Ordens von Hohenzollern zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht :

dem bisherigen Königlich dänischen außerordentlihen Ge- sandten und bevollmächtigten Minister in Berlin, Kammer- herrn von Quaade das Großkreuz des Rothen Adler-Ordens zu verleihen.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem früheren Botschaft?z-Rath bei der Kais-rli russischen Botschaft in Betlin, jeßigen Kaiserlich russischen Sing Lissabon, Araposf den Königlichez Kronen: Orden zweiter Klasse mit dem Stern ; sowie dem Königlich sächsischen Major pon Zezschwiß, Abtheilungs-Vorstand im Kriegs-Ministe- ta den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu ver- eihen.

Deutsches Reich.

ZJnternationaler Vertrag,

betreffend die. polizeilihe Regelung der Fife „e: in der Nordsee außerhalb der Küstengewässer.

Vom 6. Mai 1882, (Ueberseßung.)

Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, Se. Majestät der König der Belgier, Se. Majestät der König von Dänemark, der Präsident der Französishen Republik, Zhre Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs von Großbi itannien und Jrland, und Se. Majestät der König der Niederlande, von der Nothwendigkeit überzeugt, die Fischerei in der Nordsee außerhalb der Küstengewässer polizeilih zu regeln, haben beschlossen, eine Uebereinkunft zu diesem Zwe abzuschließen und zu Jhren Bevollmächtigten ernannt, nämlich:

Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: ; i

Herrn Veit Richard von Shmidthals, Ritter des Rothen Adler-Ordens 3. Klasse, des Johanniter- Ordens, 2. 2c., Legations-Rath, Allerhöhhseinen Ge- schäftsträger im Haag, und :

Herrn Peter Christian Kinch Donner, Ritter des Rothen Adler-Ordens 4 Klasse mit Schwertern und des Kronen-:Ordens 4. Klasse, 2c. 2c., Allerhöhstseinen Regierungs-Rath, Kapitän zur See außer Dienst,

Se. Majestät der König der Belgier:

den Herrn Baron d'Anethan, Commandeur des

Leopold: Ordens, 2c. 2c., Allerhöchstseinen außerordent-

lih:n Gesandten und bevollmächtigten Minister im Haag, und

den Herrn Leopold Orban, Commandeur des Leopold- Ordens, 2c. 2c., Allerhöchstseinen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, General- Direktor der Politik im Auswärtigen Amt,

Se, Majestät der König von Dänemark:

den Herrn Karl Adolf Bruun, Ritter des Danebrog- Ordens, 2c. 2c., Kapitän zur See, :

der Präsident der Französishen Republik:

den Herrn Grafen Lefebvre de Béhaine, Comman- deur des Ordens der Ehrenlegion, 2c. 2c, außer- ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der Französischen Republik im Haag, und

den Herrn Gustav Emil Mancel, Offizier des Ordens der Ehrenlegion, Kommissar der Marine,

Jhre Majestät die Königin des Vereinigten KönigreichsvonGroßbritannien und Jrland: den Herrn William Stuart, Commandeur des Bath- rdens, 2c. 2c., Allerhöchstihren außerordentlichen Ge-

sandten und bevollmächtigten Minister im Haag,

den Herrn Charles Malcolm Kennedy, Comman- deur des Bath-Ordens, Direktor der Handelsabthei- lung im Ministerium der Auswärtigen Angelegen- heiten, und N

den Herrn Charles Cecil Prevor, Mitglied der Anmwaltschaft, Vize-Sekcetär im Handelsamt, 2. 2c,

Se. Majestät der König der Niederlande: Jonkheer Willem Frederik Rochus sen, Comman- deur des Ordens vom Niederländischen Löwen, 2c. 2c., Allerhöchstseinen Minister der Auswärtigen An-

K / m0. Aldé

liefe

1e}, -

der ÎN, Freitag,

f qn

A S ————— tim:

den 18. April, Abends.

L: M ; Alle Post-Anstalten nehmcun Bestellung an; / Wn | für Berlin außer den Post-Austalten auc die Expe- |

il

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 832. | —— M

S8,

Pal

den Herrn Eduard Nicolas Rahusen, Ritter des Ordens vom Niederländischen Löwen, 2c. 2 , Präfi- denten des Amtes für Secefischerei, welche, nah gegenseitiger Mittheilung ihrer in guter und ge- höôriger Form befundenen Vollmachten, über folgende Artikel übereingekommen sind: Artikel 1,

_ Die Bestimmungen dieses Vertrages, welcher die polizei- liche Regelung. der Fischerei in der Nordsee außerhalb der Küstengewässer zum Gegenstande hat, finden Anwendung auf die Staatsangehörigen der Hohen vertragshließznden Theile. Dis ftléchèr iedir: M Mag L

le FUcher jeder Nation sollen das auss{ließlihe Recht zum Betriebe der Fischerei haben in dem Gebiete Tr ine Seemeilen Entfernung von der Niedrigwassergrenze, in der ganzen Längenausdehnung der Küsten ihres Landes und der davor liegenden Jnseln und Bänke.

In den Buchten ist das Gebiet der drei Szemeilen von einer geraden Linie ab zu rechnen, welche in dem dem Ein- gang der Bucht zunächst gelegenen Theile von einem Ufer derselben zum anderen da gezogen gedacht wird, wo die Oeffnung zuerst niht mehr als 10 Seemeilen beträgt.

_ Der gegenwärtige Artikel soll die den FiGSsgbrzeugen bei der Schiffahrt und beim Ankern in den Küfstengewässern eingeräumte freie Bewegung in keiner Weise beschränken, nur haben si dieselben hierbei genau nah den von den Ufer- staaten erlassenen besonderen polizeilichen Vorschriften zu

richten. :

vid a r R . nier der in dem vorigen Artiksl erwähnten „Seemeile“ ist der 60, Thei l eines Breiteng! è zu verstehen.

bt a 2 E DET Nordsee wél n, Ac es fray uu

Anwendung der Bestimmungen dieses Vertrages handelt, ebildet : s I, im Norden durch den 61. Grad nördliher Breite ;

IT, im Often und Süden :

1) durch die norwegische Küste zwischen dem 61. Grade nördlicher Breite und dem Leuchtthurim von Lindesnaes (Nor- wegen);

f 2) dur eine gerade Linie, die man sih von dem Leucht- thurm von Lindesnaes (Norwegen) nah dem Leuchtthurm von Hanstholm (Dänemark) gezogen denkt ;

3) dur die Küsten Dänemarks, Deutschlands, der Nieder- lande, Belgiens und Frankreihs bis zum Leuchtthurm von Gris Nez ;

IIT, im Westen :

1) durch eine gerade Linie, die man sich von dem Leuchtthurm von Gris Nez (Frankreich) nach dem östlichsten Feuer von South Foreland (England) gezogen denkt ;

2) durch die Ostküsten von England und Schottland ;

3) durh eine gerade Linie, welche Duncansby Head (Schottland) mit der Südspiße von South Ronaldsha (Orkney- Jnseln) verbindet ;

4) durch die Ostküsten der Orkney-Fnseln;

5) durch eine gerade Linie, welche das Feuer von North Nonaldsha (Orkney:Jnseln) mit dem Feuer von Sumburgh Head (Shetland-JFnseln) verbindet ;

6) durch die Ostküsten der Shetland-Jnseln ;

7) durch den Meridian des Feuers von North Unst (Shetland-Jnseln) bis zum 61. Grade nördlicher Breite.

Artikel 5. ; i

Die Fischerfahrzeuge der Hohen vertragschließenden Theile sind, nah Maßgabe der Verwaltungsvorschriften der verschie- denen Länder, in Register einzutragen. Für jeden Hafen er- folgt die Eintragung unter fortlaufenden Nummern, mit Vorseßung des oder der für denselben von der zuständigen höheren Verwaltungsbehörde bestimmten Untersch:idungs- buchstaben. ; i

Jede Regierung wird ein diese Unterscheidungsbuchstaben enthaltendes Verzeichniß aufstellen laffen.

Dieses Verzeihniß und alle an demselben später etwa vorgenommenen Aenderungen find zur Kenntniß der übrigen vertragschließenden Mächte zu bringen.

Artikel. 6.

Die Fischerfahrzeuge haben den oder die Unterscheidung 8- bustaben des Heimathhafens und die Nummer zu tragen, unter welcher sie in das Register desselben eingetragen sind.

; Artikel 7.

Der Name und Heimathhafen jedes Fischerfahrzeuges if am Heck desselben mit Oelfarbe weiß auf s{warzem Grunde in Shriftzeihen von wenigstens aht Centimeter Höh2 und zwölf Millimeter Breite anzubringen.

Artikel 8.

Der oder die Unterscheidungsbuchstaben und die Nummern sind auf jeder Seite am Bug des Fahrzeugs und zwar acht oder zehn Centimeter unterhalb des Schanddeckels deutlich und in die Augen fallend anzubringen. Sie sind in Oelfarbe weiß auf s{hwarzem Grunde zu malen.

Jndessen ist die vorerwähnte Entfernug von dèm Schand-

gelegenheiten, und

dedel für Fahrzeuge von geringer Tragfähigkeit niht maß-

gebend, bei welchen unter dem Schanddeckel niht genügender Naum vorhanden ist,

Die Größe der Buchstaben und Zahlen beträgt bei Fahr- zeugen von fünfzehn Tons Tragfähigkeit und darüber fünf- undvierzig Centimeter Höhe bei sechs Centimeter Breite.

Bei Fahrzeugen unter fünfzehn Tons beträgt die Größe fünfundzwanzig Centimeter Höhe bei vier Centimeter Breite.

Derselbe Buchstabe oder dieselben Buchstaben und Zahlen sind auch auf jeder Seite des Großsegels des Fahrzeugs un- mittelbar über dem obersten Reffbande in Oel gemalt anzu- bringen und zwar: mit s{hwarzer Farbe auf weißen oder ge- tanten Segeln; mit weißer Farbe auf shwarzen Segeln.

Der oder die auf den Segeln angebrachten Buchstaben und Nummern müssen in jeder Richtung um 1/; größer sein, als die am Bug des Schiffes angebrachten.

E A Artikel 9,

Die Fischerfahrzeuge dürfen weder am äußeren Schiffs: körper, noch auf den Segeln andere Namen, Buchstaben oder Zahlen tragen, als die in den Artikeln 6, 7 und 8 dieses Vertrages vorgeschriebenen. -

i Artikel 10.

Es ist verboten, die am Schiffskörper und auf den Segeln der Fischerfahrzeuge angebrahten Namen, Buchstaben und Nummern auf irgend welche Weise zu beseitigen, zu ver- ändern, unkenntlih zu machen, zu verdecken oder sonst zu ver- heimlichen.

Artikel 11.

Der oder die für jedes Fahrzeug bestimmten Buchstaben und Nummern müssen au an den Beibooten, Bojen, Haupt- L, SEeppatpen, Dvagnen, Ankern und überhaupt

Ren 751)Werelgeräthen, die zu Dem Fahrzeuge a?-hören angebracht Jein. E r De F Ie d. O Größe sein, um leiht erkannt zu werden: Die Eigenthümer der Neße oder sonstigen Fischereigeräthe können dieselben außerdem mit anderen besonderen Abzeichen versehen, wenn sie dies für nüßlich halten.

Artikel 12.

Der Führer jedes Fischerfahrzeugs muß im Besiße eines von der zuständigen Behörde seines Landes ausgestellten amt- lichen Schriftstücks sein, durch welches er sih über die Natio- nalität seines Schiffes ausweisen kann.

Diese Urkunde muß den oder die Buchstaben und die Nummern des Fahrzeugs, sowie die Beschreibung desselben und den oder die Namen oder die Firma feines Eigenthümers

enthalten. Artikel 13.

Es is verboten, die Nationalität des Fahrzeugs dur irgend welches Mittel zu verhehlen.

Artikel 14.

Jedem Fischerfahrzeuge ist es verboten, zwischen Sonnen- untergang und Sonnenaufgang an solchen Stellen zu ankern, wo Treibneßfischer bereits in der Ausübung ihres Betriebes begriffen sind. :

Dieses Verbot bezieht sich jedoch nicht auf Ankerungen, welhe durch Unfälle oder sonst durch höhere Gewalt veran-

laßt werden. Artikel 15.

Es ist den Fischerfahrzeugen verboten, bei der Ankunst auf den Fischereigründen so ih hinzulegen oder ihre Netze auszuwerfen, daß sie sih gegenseitig shaden oder den Fischern, welche bereits ihre Arbeiten begonnen haben, hinderlih werden

können.

| Artikel 16.

Wenn zum Zweck der Treibneßfischerei gedeckte und un- gedeckte Fischerfahrzeuge gleichzeitig ihre Neße auszuseßen an- fangen, müssen jedesmal die leßteren ihre Neße luvwärts von den ersteren auswerfen.

Dagegen müssen die gedeckten s ihre N-cye in Lee der ungedeckten Fischerboote auswerfen.

Wenn gedeckte Fahrzeuge luvwärts von offenen bereits im Fischen begriffenen Fischerbooten ihre Neße auswerfen und wenn ungedeckte Fischerboote in Lee gedeckter, bereits im Fischen begriffener Fischerfahrzeuge ihre Neße auswerfen, so gilt als Regel, daß die Verantwortlichkeit für die dadurch veranlaßte Beschädigung von Nezten diejenigen trifft, welche zuleßt ange- fangen haben zu fischen, sofern sie niht nahweisen können, daß der Schaden durch höhere Gewalt oder sonst ohne ihre Schuld entstanden ist.

Artikel 17.

Es ist verboten, Nege oder sonstige Fischereigeräthe an folhen Stellen festzumachhen oder zu verankern, wo bereits Treibneßfischer ihre Neße ausgeseßt haben.

Artikel 18.

Den Fischern is untersagt, ihre Fahrzeuge an den Neten, Bojen, Shwimmern oder irgend einem sonstigen Fischerei- geräth eines andern Fischers festzumachen oder festzuhalten.

Artikel 19. :

Wenn Fischer, welhe das Grundschleppneß gebrauchen, in Sicht von Fischer1 sich befinden, welche Treibneße oder Gründ- angeln gebrauchen, so müssen sie alle erforderlihen Maßregeln ' ergreifen, um jede Beeinträchtigung der leßteren zu vermeiden ;