1884 / 92 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Apr 1884 18:00:01 GMT) scan diff

im Falle einér Beschädigung fällt die Verantwortlichkeit den

Grunds(hleppneßfishern zur Last, sofern sie niht nahweisen

Tönnen, daß der Schaden dur höhere Gewalt oder sonst ohne ihre Schuld entstanden is.

Artikel 20. E Z

Wenn Netze, welche verschiedenen Fischern zugehören, fi

in einander ve1widckeln, so ist es verboten, dieselben ohne das

Einverständniß beider Theile zu zerschneiden. i

Jede Verantwortlichkeit fällt jedoch hinweg, wenn die

Unmöglichkeit, die Neße auf andere Art zu trennen, bewiesen

wird, Artikel 21.

Wenn ein Fischerfahrzeug, welches mit Grundangeln fisht, seine Angelleinen mit denen eines anderen Fahrzeuges kreuzt, so ist es demjenigen, der die Leinen aufnimmt, ver- boten, fie zu zers{hneiden, höhere Gewalt ausgenommen, in welchem Falle die zershnittene Angelleine unmittelbar darnach wieder zusammengeknotet werden muß.

Artikel 22. |

Abgesehen von den Fällen der Bergung und den in den beiden vorigen Artikeln vorgesehenen Fällen is es jedem

ischer untersagt, ihm nicht gehörige Nete, Leinen oder sonstige

ischereigeräthe zu zershneiden, einzuholen oder aufzunehmen, unter welhem Vorwand es au sei. Artikel 23.

Es ist verboten, irgend ein Werkzeug oder Geräth zu gebrauchen, welches ausscließlich dazu dient, Netze zu zer- schneiden oder zu zerreißen. :

Das Vorhandensein derartiger Geräthe an Bord eines Fischerfahrzeugs ist ebenfalls verboten. j /

Die Hohen vertragschließenden Theile verpflihten fi, die nöthigen Maßregeln zu ergreifen, um das Einschiffen der- artiger Geräthe an Bord der Fischerfahrzeuge zu verhindern.

Artikel 24.

Die Fischerfahrzeuge haben die bereits bestehenden oder unter den vertragschließenden Theilen noch zu vereinbarenden allgemeinen Vorschriften, betreffend die zur Verhütung des Zu- fammenstoßens von Schiffen auf See zu führenden Lichter, zu beobachten.

Artikel 25.

Alle Fischerfahrzeuge, Boote, Gegenstände der Ausrüstung oder der Takelage von Fischerfahrzeugen, Netze, Angelleinen, Bojen, Schwimmer oder sonstige Fischereigeräthe, welhe in See treibend angetroffen oder aufgefisht werden, müssen, die- selben mögen gezeichnet oder nicht gezeihnet sein, von dem bergenden Fahrzeuge in dem ersten Hafen, nah welchem das- selbe zurüdckfehrt oder in welhem es Zuflucht sucht, den zu- ständigen Behörden übergeben werden.

Diese Behörden haben die Konsuln oder Konsularagenten der Nation sowohl des bergenden Fahrzeugs, als auch des Eigenthümers der gefundenen Gegenstände hiervon zu unter- richten, und jene Gegenstände den Eigenthümern oder ihren Bevollmächtigten auszuliefern, sobald dieselben zurückgefordert werden und die Ansprüche der Berger gehörig sichergestellt sind.

zze nah der Geseßgebung der verschiedenen Länder seßen die Verwaltungs: oder Gerichtsbehörden die Entschädigung fest, welche die Eigenthümer den Bergern zu zahlen haben.

Es ist selbstverstandlich, daß diese Bestimmung die bereits bestehenden, auf den Gegenstand bezüglihen Verträge unbe-

rührt läßt, und daß die Hohen vertragschließenden Theile sich

barurigen einen“ verritnmzèn Berri“ ved" x, Nefando"euNoroinz wieder aufgefundene NeŸ/ Lagtneah Ee

i d Pp R ee T e welche nicht ge- zeichnet 1nd, werden wie seetriftige Sachen angese en, de

Eigenthümer unbekannt ist. s is gt

Di A A S

1€ Keverwahung der Fischerei wird durch Kriegsfahr-

euge der Hohen vertragschließenden Theile ausgeübt: e

elgien betrifft, so könren die Fahrzeuge Staatsschiffe sein,

welche von staatlich angestellten Schiffskapitänen befehligt

werden. Die Ausführung d ‘Vors ift

Ausführung der Vorschriften, welhe den Nachweis der Nationalität dur Schiffspapiere, die ie und Numerirung der Fahrzeuge u. \. w. und der Fischereigeräthe, ferner das Vorhandensein verbotener Werkzeuge an Bord be- treffen (Art. 6, 77 8,9, 10, N, 14-13 -und 23 Abs. 2), ist der ausschließlichen Ueberwachung durch die Fischereikreuzer der Nation des Fischerfahrzeugs unterstellt.

Jedoch haben „die Befehlshaber der Kreuzer die Ueber- tretungen der erwähnten Vorschriften dur die Fischerfahbr- zeuge einer anderen Nation si gegenfeitig mitzutheilen.

Sa d ie 28.

. Kreuzer der Hohen vertragschließenden Theile sind befugt, alle Uebertretungen der S E Va trages, mit Ausnahme der im Artikel 27 bezeihneten, und alle Vergehen, welche sich auf die Ausübung der Fischerei be- ziehen, festzustellen, ohne Unterschied der Nationalität der Fischer, welche si dieser gumderbandlungen \huldig machen.

rtikel 29.

Wenn die Befehlshaber der Kreuzer Grund zu der An- nahme haben, daß eine Verleßung der durch diesen Vertrag getroffenen Anordnungen stattgefunden hat, so können sie von dem Führer des Fahrzeugs, welchem eine solhe Zuwider- handlung zur Last gelegt wird, die Vorlegung des urkund- lichen Ausweises über seine Nationalität verlangen. Ueber diese Vorlegung ist unmittelbar nachher auf dem vorbezei- neten Schriftstücke ein kurzer Vermerk zu machen,

___ Die Befehlshaber der Kreuzer dürfen ihren Besuch oder ihre Nachforschung an Bord eines zu ihrer Nationalität nit E Fischerfahrzeugs niht weiter ausdehnen, als er- orderlih ist, um die Beweise eines Vergehens oder einer Uebertretung, welche si auf die Fischereipolizei beziehen, zu

erheben. Die Beseblabaker d none 30.

, le DeseytsSyaber der Kreuzer der Vertragsmäthte haben die Erheblichkeit der zu ihrer Kenntniß gelangten, ret ZU- ständigkeit unterliegenden Thatsachen zu prüfen und, ohne ba E der id Bender Den Lesaustellen, welchen die

Hohen vertragschließenden eilen angehöri i - E haben. R Ges

le Yaben, geeignetenfalls, ein Protokoll zur Feststellun des Sachverhalts aufzunehmen, sowie derselbe L aus den Erklärungen der Parteien, andererseits aus den Zeugen- aussagen der anwesenden Personen sich ergiebt.

Der Befehlshaber des S hat, wenn der Fall ihm schwer genug erscheint, um diese Maßregel zu reh!fertigen, das Recht, das einer Zuwiderhandlung schuldige Fahrzeug in

selbst cinen Theil der Schiffsmannschaft an Bord nehmen, um fie den Behörden der Nation des betreffenden Fahrzeuges zu

überliefern. M Artikel 31.

Das im vorhergehenden Artikel vorgesehene Protokoll ist in der Sprache des Befehlshabers des Kreuzers und nach den in seinem Lande gebräuchlihen Formen abzufassen.

Die Angeschuldigten und die Zeugen haben das Recht, dem Protokolle in ihrer eigenen Sprache alle Angaben und Fengenausiagen hinzuzufügen oder hinzufügen zu lassen, welche te für dienlih halten. _ y

Diese Erklärungen sind ordnungsmäßig zu unterschreiben.

Artikel 32.

Der Widerstand gegen die Anordnungen der Befehls- haber der mit der Fischereipolizei beauftragten Kreuzer oder derjenigen Personen, welhe in deren Austrage handeln, soll, ohne Rücksiht auf die Nationalität des Kreuzers, wie der E gegen die Sai der Nation des Fischer- ahrzeugs angesehen werden.

M Artikel 33.

Wenn die den Gegenstand der Anschuldigung bildende Handlung nicht s{hwerer Art if, aber nichtsdestoweniger irg- einem Fischer Schaden verursaht hat, so können die Befetw- haber der Kreuzer, falls die Parteien damit einverstan Bs sir.d, zwischen den Betheiligten auf See einen Vergl“: schließen und die zu zahlende Entschädigung festsevzen.

Jsst in einem solchen Falle eine der Parteien nicht in de. Lage, sofort die Schuld zu entrichten, so haben die Komman- danten eine Urkunde, welche die zu zahlende Entschädigung regelt, in doppelter Ausfertigung von den Parteien unter- zeichnen zu lassen. :

Das eine Exemplar dieses Schriftstücks verbleibt an Bord des Kreuzers, das andere ist dem forderungsberechtigten Schiffsführer auszuhändigen, damit derselbe nöthigenfalls vor den Gerichten des Schuldners davon Gebrauch machen kann.

Kommt im Gegentheil eine Vereinigung zwischen den Parteien nicht zu Stande, so haben die Befehlshaber der Kreuzer in Gemäßheit der Bestimmungen des Artikels 30 zu

verfahren. Artikel 34.

Die Verfolgung der in diesem Vertrage vorgesehenen Vergehen und Uebertretungen ist im Namen des Staats oder durch den Staat zu betreiben.

Artikel 35. j :

Die Hohen vertragschließenden Theile verpflihten si, ihren geseßgebenden Körperschaften diejenigen Maßnahmen vorzuschlagen, welche erforderlih sind, um die Ausführung dieses Vertrages zu sichern, und namentlich um diejenigen, welche den Bestimmungen der Artikel 6 bis 23 zuwiderhan- deln, mit Freiheits- oder mit Geldstrafe, oder mit diesen bei- den Strafen zuglei bestrafen zu lassen.

Artikel 36. Ó

Wenn Fischer des einen Vertragsstaats gegen Fischer einer anderen Nationalität Thätlihkeiten verübt oder den- selben absihtlih Beschädigungen oder Verluste zugefügt haben, so sollen immer die Gerichte desjenigen Landes, welchem die Fahrzeuge der Schuldigen angehören, für die Entscheidung zuständig sein.

Dieselbe Regel findet Anwendung auf die Vergehen und Uebertretungen, welche in diesem Vertrage vorgesehen sind.

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s Yar Wer dyren ' und die Exiica, 2a. mor der Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen diejes Ber: trages soll stets so kurz und bündig sein, als es die geltenden Geseße und Vorschristen gestatten.

Be Artikel 38,

Der gegenwärtige Vertrag wird ratifizirt werden.

Der Austausch der Ratifikations-Urkunden wird innerhalb thunlichst kurzer Frist im Haag bewirkt werden.

: Artikel 39.

Ueber den Zeitpunkt, mit welchem der vorstehende Ver- irag zur Ausführung kommt, werden die Hohen vertrag- schließenden Theile sih besonders verständigen. Derselbe bleibt von diesem Zeitpunkte an fünf Jahre in Kraft, und falls keiner der Hohen vertragschließenden Theile zwölf Monate vor dem Ablauf dieses fünfjährigen Zeitraums die Absicht zu erkennen giebt, davon zurückzutreten, gilt er als auf ein Jahr verlängert und so fort von Jahr zu Jahr. Falls dagegen eine der Mächte den Vertrag kündigt, so bleibt derselbe unter den übrigen Vertragsmächten fo lange in Gel- tung, als sie denselben nit ebenfalls kündigen.

/ Zusat- Artikel,

Der Regierung Sr. Majestät des Königs von Schweden und Norwegen wird das Recht vorbehalten, diesem Vertrage beizutreten, sowohl für beide Staaten gemeinsam, als für jeden derselben besonders. _ Dieser Beitritt ist der Regierung der Niederlande mitzu- theilen, welhe die übrigen vertrag\chließenden Regierungen davon in Kenntniß seßen wird.

Zur Urkund dessen haben die betreffenden Bevollmächtig- ten diesen Vertrag unterzeihnet und besiegelt.

So geschehen im Haag, in sechs Ausfertigungen, den

6, Mai 1882.

(L. von Schmidthals. Chr. Donner. Baron A. d'Anethan. Léopold Orban. C. Bruun. Ct. Lefebvre de Béhaine. Em. Mancel. W. Stuart. C, M. Kennedy. C. Cecil Prevor. Rochussen. E. N, Rahusen.

„Die vorstehende Uebereinkunft ist ratifizirt und die Ratifikations-Urkunden sind am 15. März d. Si Haag aus- getauscht worden.

UN N N N UN TN TN TN N N TN UN L L L L

Bekanntmachung, betreffend die Dispensationen von den ärztlichen Prüfungsvorscriften, Vom 15. April 1884. Gesuche um Dispensation von den Bestimmungen in 8. 4

Abs. 3, Abs. 4 Ziff. 1 und 2, S. 20 Abs. 4 und 6, §8.23 Abs. 1 der Bekan: tmachung, betreffend die ärztliche Braune

einen Hafen der Nation des Fishers abzuführen. Er kann

vom 2. Zuni 1883 (Centrolbl. für das Deutsche Reich S. 191 oder in 8. 3 Abs. 3 der Bekanntmachung über “d ärztliche

Vorprüfung (S. 198 a. a. O.), sind bei der zuständigen Centralbehörde (8. 1 Nr. 1, 2 der erstgedachten Bekannt: machung) desjenigen Bundesstaats einzureichen, welhem Prüfungskommission, bei der die Prüfung abgelegt werben wird, angehört, soweit nicht die zuständige Centralbebörd, eine andere Landesstelle als zur Annahme der Dispensationz- gesuche berufen bezeichnet. Berlin, den 15. April 1884. Der Reichskanzler. Jn Vertretung : von Boetticher.

VBeranntmasGuna

Unter Bezugnahme auf die von den Regierungen deutshen Seeuferfiaaten wegen der gesundheitspolizeilihen Kontrole der Seeschiffe erlassenen Vorschriften bringe ich zur öffentlihen Kenntniß, daß der Hafenplaß Saigon (Hinter: indien) als der Cholera verdächtig anzusehen ist.

Berlin, den 17. April 1884. Der Reichskanzler. Im Auftrage : Bosse.

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St. i Mosk

E, BekanütmaGung.

Brest Am 20. d. Mts. wird im Bezirk der Königlichen Eisen:

Helda-Direftion Berlin die 6,57 km lange Bahnstrecke Jag-

Syitd-Torgelow mit den Stationen Jaßnick und Torgelow

Jar den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr eröffnet.

—8- Berlin, den 18. April 1884.

Jn Vertretung des LIn des Reichs-Eisenbahnamts : OLte,

Die Nummer 11 des Reichs-Geseßblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 1536 den internationalen Vertrag, betreffend die polizeilihe Regelung der Fischerei in der Nordsee außerhalb der Küstengewässer. Vom 6. Mai 1882.

Berlin, den 18. April 1884.

Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Didden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruh: : den seitherigen Medizinal-Assessor, praktishen Arzt und Privatdozenten Dr. med. Wilhelm Sander zu Dalldorf bei Berlin zum Medizinal-Rath und Mitglied des Medizinal: Kollegiums der Provinz Brandenburg zu ernennen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der praktishe Arzt und Privatdozent Dr. med. Paul Theodor Max Güterbock in Berlin ist zum Medizinal: Assessor bei dem Medizinal-Kollegium der Provinz Branden- burg ernannt worden.

Sanpytverwultung 22) Staatsschulden.

Le der aufgerufenen und der Kontrole der Staats- papiere in dem Etatsjahre 1883/84 als gerihtlichd für kraftlos erklärt nachgewiesenen Staatss\chuld- urkunden.

I, Staatsshuldscheine. Litt, F, Nr. 81 367 105 928 201481 Ub 100 Db, Lit E Ne 2067 57 895 über 25 Thlr.

n, Staats-Prämienanleihe von 1855, Ser. 20 Nr. 24970 über 100 Thlr., Ser. 1023 Nr. 102 225 über 100 Thlr.

_ 1. S5prozentige Staatsanleihe von 1859. Litt, D, Nr. 3420 über 100 Thlr.

__TV, Ronsolidirte {prozentige Staatsanleihe, Lit, D, Ne. 5195 47 597 über 500 M

L Ronsolidirte 41/ prozentige Staatsanleihe, Litt. C. Nr. 28191 51 152 52 429 Über 500 Thlrx., Lißt. D; Nr. 378 1754 27 661 52 806 Uber 200: Thlr, Tat, E. N 24142 39 524 42771 42781 54981 57 042 57 228 116 982 116 985 über 100 Thlr., Litt. F. Nr. 1488 25 062 über 50 Thlr., Litt. J. Nr. 766 über 2000 Á, Litt. K. Nr. 346 847 6003 über 500 4, Litt. L. Ne. 2771 8833 17 96 17 M Tr über 300 M

_ VI, Prioritätsafktien der Niederschlesi\{ch-Mär- kischen Eisenbahn. Ser. 1. Nr. 5281 über 66 Thlr. ___ Il, Prioritätsobligationen der Nieder- \chlesisch-Märkischen Eisenbahn. Ser. 11. Nr. 6462 6866 über 50 Thlr.

VIiI, Vormals Kurhessische Prämienanleihe von 1845. Ser. 1098 Nr. 27 428 über 40 Thlr., Ser. 3236 Nr. 80890 über 40 Thlr., Ser. 4624 Nr. 115 579 über 40 G A. Bormals Nassauische Prämienanleihe von 1837. Nr. 16 368 82 310 über 25 Élb, Berlin, den 2. April 1884.

Königliche Kontrole der Staatspapiere.

Arndt. Loose. Stockmann, i. V.

Bekanntmachung.

Bei der am 4. d. M. öffentlich bewirkten 35. Verloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Prioritäts-Aktien der Niederschlesish:Märkishen Eisenbahn find diejenigen 288 Stü A L zu 190 Thaler und , ,” 1/ r”

gezogen worden, welhe durch unsere în Nr. 87 des Blattes veröffentlihte Bekanntmachung nebst den Nückständen na ihren Nummern aufgerufen sind. Die Besitzer dieser Aktien werden wiederholt aufgefordert, die Kapitalbeträge derselben nah Maßgabe der Bekanntmachung rechtzeitig zu erheben. Berlin, den 17. April 1884.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Sydow. Hering. Merleker. Rüdorff.

In der heutigen Hande!sregister-Beilage wird Nr. 16 der

Zeichenregister- Bekanntmachungen veröffentlicht.

Nicchtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 18. April. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute Morgen zunächst den Polizei-Präfidenten zum Vortrage, nahmen die Meldung des zum Präses der General-Ordenskowmisjion ernannten Generals der Kavallerie, General - Adjutanten von Rauch entgegen und ertheilten dem Präsidenten des Reichsgerichts, Wirklichen Geheimen Rath Dr, Simson und dem Obersten und Flügel- Adjutanten Sr. Majestät des Königs von Schweden und Norwegen, Audienz.

Wenn in dem Befinden Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin auch noh keine wesentliche Ver- änderung eintrat, so ist doch der Verlauf dtr Krankheit ein befriedigender.

Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Mittag 11/5 Uhr den Geheimen Regierungs Rath Dohme und Abends 71/, Uhr den Präsidenten des Reichsgerichts, Dr. Simson.

Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr trat gestern zu einer Sitzung zusammen.

Ein zum Wählen nicht Berechtigter, welcher in Folge unrichtigen Eintrags in die der Wählerliste zu Grunde liegenden Hauslisten eine Wahlaufforderung erhält und troß seiner Kenntniß jenes von ihm gewollten unrichtigen Eintrags der Wahlaufforderung dur Abgabe seiner Stimme Folge leistet, macht sich nah einem Urtheil des Reich s- gerichts, 1. Strafsenats, vom 31. Januar d Z.,, der vorsäß- lihen Herbeiführung eines unrichtigen Wahlergebnisses aus §, 108 Abs. 2 des Strafgeseßbuchs schuldig.

Bayern. München, 16. April. Königin-Mutter ist heute Morgen nach Elbigenalp in Tirol abgereist, Fhre Majestät wird einige Monate daselbst verweilen und sich dann zum weiteren Somwer- aufenthalt nach Hohenschwangau begeben.

Jn der unter dem Vorsiß des Prinzen Luitpold heute Mittag abgehaltenen Sigßung des Staatsraths gelangte u.a. auch das Finanzgeseß zur verfassungsmäßigen Er- ledigung, so daß dasselbe nah erlangter allerhöchster Sanktion alsbald wird publizirt werden können.

Mecklenburg - Schwerin. Scchwerin, 16. April. (Medl. Anz.) Die Begräbnißstätte des Hochseligen Großherzogs wurte am gestrigen Tage sowohl um die Mittagszeit, als auch am Nachmittage von zahllosen Menschen besuht. Zum Schmuck des Sarges waren aus den ver- shiedensten, theilweise fernen Gegenden außerhalb des Landes Blumenspenden eingegangen. Außer den Offizier-Corps des mecklenburgishen Kontingents hatten auch diejenigen des Hannoverschen Husaren-Regiments Nr. 15 und des 4. Bran- denburgishen FJnfanterie - Regiments Nr. 24 (Großherzog Friedrih Franz 11, von Mecklenburg - Schwerin) Kränze oder Palmzweige gesandt. Ferner hatten der Magistrat und die Bürgerschaft, mel,rere Kriegervereine, sonstige Vereine und Korporationen, die hiesige Hoffkapelle und sehr viele Privatpersonen zum Shmuck der Begräbnißstätte beigetragen. Jm Waffensaal des Arsenals fand bei der dort hergerihteten Gedenkstelle für den verewigten Großherzog am gestrigen Vormittag um 11 Uhr eine Feier statt, zu welher das gesammte Offizier-Corps der hiesigen Garnison ershienen war. Nachdem auch JZhre Hoheiten der Herzog Johann Albrecht und der Herzog Friedrih Wil- helm erschienen waren, hielt General-Lieutenant von Holstein, mit Bezug auf den gestrigen Todestag des hohen Ver- blihenen eine Ansprache, nah deren Schluß verschiedene Kranz)penden, darunter ein Lorbeerkranz von JZhrer König- lichen Hoheit der Frau Großherzogin Alexandrine, nieder- gelegt wurden. Auf einem s{chwarzen Postament, auf dessen vorderer Seite si der Namenszug des Großherzogs mit der Krone, rechts das mecklenburgishe Militär - Verdienstkreuz, links das Eiserne Kreuz und auf der Rückseite ein Lorbeer- kranz mit der Zahl 1870/71 befindet, erhebt sich die Büste des hochseligen Großherzogs. Das Postament i} von vier durh Ketten mit einander verbundenen Pfosten umgeben, auf welhen Figuren eines mecklenburgishen Grenadiers (nohch mit dem Helm mit der Krone), eines Dragoners, eines Jäâgers und eines Kanoniers aufgestellt sind. Unten in der vorderen Mitte zwischen den Pfosten befindet sich das mecklen- burgishe Wappen, rets und links Greife, während auf der Rückseite der Reichsadler angebracht ist. Die Een sind durch fächerartig angebrahte und durch eine Bombe zu- sammengefaßte Dataaiho von französishen Chassepotgewehren ausgefüllt. Jn einem Schranke, rets von dem Postament, ist der mecklenburgishe Generals-Waffenrock des hochseligen Großherzogs aufgehängt, in einem links befindlichen erblickt man den Helm mit Federbush, den Säbel und die Schärpe des hohen Entschlafenen, welche Gegenstände sämmtlih nah Vestiwmung des verstorbenen Großherzogs im Waffensaale aufbewahrt werden sollen. ZU beiden Seiten der Schränke sind Aufbaue aus erbeuteten französischen Kürassen, mit Fahnen ges{hmüdckt, hergerihtet, während unter jedem Schrank ein französishes Mörserrohr aufgestellt ist. Das Arrangement der Gedenkstelle, welches nah dem Entwurf des Hauptmanns Frhrn. von Eyß, Vorstandes des Artillerie-Depots, getroffen worden ist, muß als ein durhaus wohlgelungenes bezeichnet werden. Der Waffensaal, zu welhem Jedermann der utritt Nahmittags von 3 bis 5 Uhr gestattet ist, wurde am gestrigen

Las von einer überaus zahlreihen Mênschenmenge esucht.

Elsaß Lothringen. Met, 17. April, (W. L. D.) Unter überaus großer Theilnahme der Bevölkerung fand heute in der Garnisonkirhe die Leichenfeier für den ver- storbenen Gouverneur, General der Jnfanterie von

chwerin, statt. Der Sarg war mit zahlreichen Kränzen Und Palmenzweigen bedeck. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz und Se. Königliche Hoheit der Prinz öriedrih Carl sowie Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Baden hatten Lorbeerkränze gespendet. Als Vertreter des Großherzogs von Baden wohnte der Oberst-Lieutenant von Tresckow der Leichenfeier bei.

(Allg. Ztg.) Die

Großbritannien und Jrland. London, 16. April, (Allg. Corr.). Die „London Gazette“ meldet die Er- nennung des Mr. F. R. St. Fohn zum britischen Ge- sandten und Gereral-Konsul bei den Vereinigten Staaten von Columbien und des Mr. J. P. Harriß-Gastrell zum Vertreter Großbritanniens bei den mittelamerikani- \hen Republiken Guatemala, Costa Rica, Honduras, Nicaragua und Salvador. f

Jn dem heute Morgen auf seiner Besißzung Bowhill in Selkirkshire im 78. Lebensjahre verstorbenen Herzog von Buccleuch und Queensberry hat der schottishe Adel sein Haupt und die schottishe Torypartei ihr einflußreichstes Mitglied verloren. Jn dem zweiten Ministerium Sir Robert Peels war der Verstorbene von 1841—47 zuerst Geheim- siegelbewohrer und später Conseils-Präsident.

Der Bischof von Ripon, Dr. Robert Bikersteih, einer

der populärsten Kanzelredner Englands, is gestern im Alter von 67 Jahren verstorben. : __ Die Feldmanöver der englischen Freiwilligen fanden diesmal während der Osterfeiertage an drei Stellen unter Mitwirkung der regulären Truppen statt. Bei Ports- mouth manövrirten 20 000 Mann, bei Dover 8000 und bei Aldershot 18 000 Mann, worunter sich im Ganzen etwa 6000 Mann reguläre Truppen befanden. Die Manöver ver- liefen in j-der Beziehung vom Wetter bis zur Haltung der Truppen und der nah Zehntausenden zählenden Zu- shauer sehr befriedigend, und die Leistungsfähigkeit und Schulung der Freiwilligen wird sehr gelobt.

Durban, 15. April. (Allg. Corr.) Ketshwayos Brüder ließen am 10, d., ihrem Versprechen zuwider, die Leiche des Zulukönigs niht ohne vorherige Erlaubniß zu beerdigen, die Ueberreste heimlih nah Jnfkandhla schaffen, wo, nur wenige Meilen von der Natalenser Grenze, eine bewaffnete Macht von Usutus versammelt ist. Der britishe Kommissär trifft im Verein mit den Chefs im Reservatgebiet Maßregeln zur Aufrechterhaltung der Ordnung daselbst. Jenseits des Umhlatusi unweit JInhlazatge stehen die Usutus in großer Maht und warten auf Baquluse, um einen kombinirten Angriff gegen Usibepu auszuführen. Der Usibepuhef Oham meldet, daß die Boers an der Transvaalgrenze die Usutus gegen ihre Gegner auf- wiegelten und denselben Gewehre, Schießbedarf und Pferde verkauften.

Frankreih. Paris, 17. April. (W. T. B.) Der „National“ meldet: die französishen Truppen hätten bei der Einnahme von Honghoa cinesishe Soldaten gefangen genommen; man bewache dieselben sorgfältig, um einen Beweis für die Theilnahme Chinas an dem Kriege in Tongking in Händen zu haven.

18. April. (W. T. B.) Aus Hanoi wird heute gemeldet, daß von einer weiteren Verfolgung des Feindes Übstand genommen worden sei. Die Schwarzflazgen hätten sich nah dem Norden von Tongking zurückgezogen. Etwa 5000 Chinesen, annamitishe Rebellen und Reste der Be- saßungen von Bacninh und Honghoa hätten die Provinz Tanhoa durh das Gebirge im Wten von Tongking erreicht; General Brière werde nächstens mit einigen Bataillonen nah Ninbinh auförehen, um deren Bew2gungen zu beobachten.

Türkei. Konstantinopel, 17. April. (W. T. B.) Die Yacht „Miramar“ mit dem Kronprinzen und der Kronprinzessin von Oesterreih-Ungarn lief in Begleitung der Yachten „Yzeddin“ und „Taurus“ heute früh bei prachtvollem Wetter in den Bosporus ein. Am Ein- gange der Meerenge wurde das Kronprinzlihe Paar von nah mehreren Tausenden zählenden Personen aller Nationa- litäten, vorwiegend Oesterreihern, Ungarn und Belgiern am Bord der reich beflaggten Lloyd\chiffe enthusiastish begrüßt. Die Yacht „Väramar“ landete, begleitet von den genannten Schiffen, um 10/4 Uhr vor Dolma-Bagdsche, wo der Großvezir und der Minister des Auswärtigen die hohen Gäste begrüßten. Sofort nach der Ankunft begaben si der Kron- prinz Rudolf und die Kronprinzessin Stephanie in Hofgala- wagen nah Yildiz Kiosk. Sämmtliche im Hafen vor Anker liegenden Schiffe waren beflaggt. Am Perron von Yildiz- Kiosk wurden der Kronprinz und seine Gemahlin von dem Großvezir und mehreren Kammerherren empfangen und nah dem Thronsaal geleitet. Der Sultan fam seinen Gästen entgegen, begrüßte dieselben auf das Herzlihste, reihte der Kronprinzessin den Arm und geleitete dieselben nah dem Thronsaal. Nachdem der Sultan sich nach dem Befinden des Kaisers und der Kaiserin erkundigt hatte, fand die Vorstellung des beiderseitigen Gefolges statt; hierauf wurden Erfrishungen herumgereiht, Nach etwa einviertelstündigem Verweilen ver- abschiedete sich das kronprinzlihe Paar wieder; der Sultan gab demselven, indem er der Kronprinzessin abermals den Arm bot, das Geleit b:s zum Perron und erwiderte {hon einige Minuten später den ihm abgestatteten Besuch in dem dem kronprinzlihen Paare zur Verfügung gestellten Kiosk. Nachmittags besuchten der Kronprinz und die Kronprinzessin in Hofgalawagen mehrere Moscheen, Morgen werden Zhre Kaiserlichen Hoheiten im österreichishen Botschastspalais das diplomatishe Corps empfangen.

18. April. (W. T. B.) Es wird bestätigt, daß der Minister der öffentlihen Arbeiten, Hassan Fehmi Pascha, das Justizministerium übernehmen soll und der Ober- Ceremonienmeister Munir Bey zum Muschir ernannt worden ist.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 18. April. (W. T. B.) Die Departementshefs im Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten, Graf von Osten-Sacken und Baron Frederidcks sind, der Erstere zum Gesandten bei dem bayerishen und hesfishen Hofe, der Leßtere zum Ge- sandten bei dem württembergischen und badishen Hofe er- nannt worden. :

18, April. (W. T. B.) Die neueste Geseßsamm- [lung enthält eine Kaiserlihe Verordnung, wonach der Werth russischer O Münze beim Pofst- versandt nah Wunsch des Absenders deklarirt werden kann, aber nicht niedriger als der einfahe und nit höher als der doppelte Nominalpreis derselben.

Charkow, 17. April. (W. T. B.) Ja dem Prozeß wegen der bei Beschaffung von Militärzwieback während des Drientkrieges vorgekommenen Unregelmäßigkeiten hat das Milklitärbezirksgericht den früheren Jntendanten, General- Lieutenant Buschen, der Fahrläfsigkeit im Dienst und der zwei- maligen Vorlegung falscher und unvollständiger Abrehnungen aus eigennüßigen Absichten shuldig befunden sowie den ver-

abschiedeten Obersten Sabo der Fahrlässigkeit und der Ueberschreitung seiner amtlihen Befugnisse für schuldig erklärt, den Titular-Rath Wassilieff aber freigesprochen. Den beiden Ersteren wurden mildernde Umstände bewilligt: gegen General-Lieutenant Bushen wurde auf Dienstentla}sung er- kannt, gleihzeitig aber die Umwandlung dieser Strafe in einen dienstlihen Verweis befürwortet; die gegen Sabo er- kannte Arreststrafe wurde als dur das Kaiserliche Manifest vom 27, Mai vorigen Jahres erlassen erachtet.

# Amerika. Washington, 15. April. (Allg. Corr.)

In der heutigen Sißung des Repräsentantenhauses stellte Mr. Morrison den Antrag, seine Tarifbill in Er- wägung zu ziehen, und wurde der Antrag mit 140 gegen 138 Stimmen angenommen. Die geringe Majorität wurde gesichert dur die Unterstüßung der \{hutzöllnerishen Demo- fraten, welhe glaubten, daß ‘die Debatte niht unterdrückt werden dürfe. Für den Antrag stimmten 135 Demokraten und 5 Republikaner, gegen denselben 98 Republikanec und 40 Demokraten. Mr. Morrison cröffnete die Spezialdebatte mit einer Rede, weldle die Bill befürwortete und die allge- meine Frage der Tarifherabseßung behandelte. 17 Ap. (V. 2.9) Zechbar Pasa hai die ihm von dem General Gordon übersandte Er- nennung zum General - Gouverneur - Adjunkten des Sudan abgelehnt.

Afcika. Egypten. Kair6, 15. April. (Allg. Corr.) Im hiesigen Kriegs-Ministerium sind keine Mitthei- lungen eingegangen, welhe die Meldung: die britishe Re- gierung beabsichtige, die Auflösung der egyptishen Armee in Vorschlag zu bringen, bestätigen. Jm Gegentheil: es wird in Kurzem hior die Ankunft von vier neuen Bataillonen, deren Mann}\chaften in der Türkei angeworben worden, erwartet. Aus Obver-Egypten und dem Sudan liegen noch immer feine Naczrihten vor, ausgenommen vage Gerücßte über das Wawsthum der Rebellion zwischen Chartum und Berber. Sir Samuel Baker trat am Montag die Nückreise nah Eng- land an. Vor seiner Abreise theilte ec Sir Evelyn Baring einen Plan für einen Herbstfeldzug mit, demzufolge mit- tels 1600 Kameelen und einer regulären Serie von Brunnen für eine hinlänglihe Wasserzufuhr zwischen Korosfo und Berber gesorgt werden könnte. Jn Suakim sind zwei Scheichs der Stämme von Tokar angekommen, um Par- don zu erbitten,

Zeitungsfstimmen.

Die „Leipziger Zeitung“ berihtet über eine in Kierißsh (Sachsen) am 15. d. M. stattgehabte, sehr zahlreih besuchte Versammlung von Vertrauensmännern des 14. säch- fischen Reichstagswahlkreises. «Jn decselben wurde auf An- regung des Rittergutsbesißers Dr. A. Frege-Abtnaundorf, des Vertreters des Wahlkreises, folgende Adresse an den Reichs- kanzler Fürsten von Bismarck einstimmig beschlossen :

Die am 15. April zu Kieriß\{ versammelten Vertrauensmänner des 14. säcbsishen Reichstagewahlkreises sprechen Ew. Durchlauct cherbietigsten und freudigsten Dank aus für die bocbbedeutsame Kundgebung der Präfidialmacht des hohen Bundesraths vom 5. April d. I. in der festen Ueberzeugung, daß diese ebenso verfassungstreue wie bundesfreundliche Haltung, welcher jene denkwürdige Erklärung Ausdru giebt, die sicerste Bürgschaft bietet für Aufrechterhaltung aller der großartigen Errungenschasten, welhe die deutsbe Nation Ew. Durchlaucht verdankt, urd erblicken in dieser Einstimmigkeit des hohen Bundesrathes gegenübcr unberectigten vertrag8widrigen Forderungen einer nur in der Opposition gegen die segensreicen Bestrebungen Ew. Durcblauht auf wirthscaftlidem und sozialem Gebiet einigen Partei die befte Gewähr für die glücklihe Zukunft des Deutschen Reiches, das sid mit Gottes Hülfe noch lange Zeit Ew. Durchlaucht leitender Hand erfreuen möge.“

Die „Schlesische Zeitung“ berichtet:

Ein erorbitant boher Kommunalsteuersatz kommt pro 1884/85 in der Stadt Cosel O.S. zur Hebung. Wie das dortige „Stadtbl.“ meldet, baben die ftädtiswen Behörden beschlossen, 410 9% der Klafsen- und klassifi;zirten Einkommensteuer als Kommunaleinkonmensteuer auêzuscreiben, 20°/6 mehr, als pro 1883/84 ausgeschrieben waren. Die Nothwendigkeit dieser Erhöhung eines ohnehin \chon über die Maßen hohen Satzes if nit dur eine Vermehrung des Bedarfs veranlaßt worden derselbe ift pro 1884/85, genau so wie im Vor- ¡jadre, auf 50 000 Æ normirt w-rden sondern dur den Umstand, daß si die Stadtkommune durch die in diesem Fall ungünstige Kon- junétur des Geldmarktes gezwungen gesehen hat, den Zinéfuß für ihre Aktivkapitalien herabzusetzen. 5

Der „Metallarbeiter“ schreibt in seiner indu- strielen Rundschau vom 7. April :

Die stille Woche vor Ostern macht si schr bemerkbar. Ein Eilen und Eifern, nothwendige Geschäfte zum Abscbluß zu bringen, hat den vergangenen Tagen eine bedeutend lebhaftere Färbung ge- geben, welde über den durchsch{nittlih nicht übermäßigen Geschâfts- umsaß faft täuschen könnte. Nun im Allgemeinen herrscht wenigstens Zufriedenheit mit dem Geschäft. Unsere großen Werke in den Industriebezirken Schlesiens und Westfalens sind recht rege beschäftigt.

__ Daß die Aufträge zahlreicher einlaufen und die Preise nicht nur fest sind, sondern auf mehreren Gebieten bereits eine steigende Tendenz zeigen, bestätigt heute auch das soeben ausgegebene Heft der Zeit- {rift „Stahl und Eisen“. Dies Organ bestätigt, daß die Stim- mung im Allgemeinen eine zuversihtlihere geworden ist, daß man die s{limme Zeit als überwunden betrachtet und fich mit Hoffnungen, die allem Anscheine na berechtigt find, dem Früh- jabrsgeschäft zuwendet. Auf dem Roheisenmarkte sind, nament- lid bezüglih des Qualitätäpuddeleisens, die Konsumenten, welde lange Zeit hindurh nur für ganz fkurze Zeit kauften, jeßt ernstlih bestrebt, sh für das II. und III. Quarial zu decken. Die Produzenten verhalten si demgegenüber zurücthaltend und wenn auc bereits zahlreihe Abschlüsse pro 11. Quartal erfolgt sind, fo kann wobl gesagt werden, daß die Werke sich weigern, zu den jeßigen Preisen auf längere Verträge einzugehen. Das Sieger- land, welches für das I. Quartal sehr billig verkauft hat, hält jeßt mit Erfolg auf böôhere Preise und aub in Westfalen kann das Roheisengesäft nah Lage der Sache als fest bezeibnet werden. In deutshem Gicßereieisen hat sich der R merklich gehoben, was auf eine bessere Beschäftigung der kleineren Gießereten schließen läßt. In Spiegeleisen ist das Geschäft dur verstärkte Nabfrage aus den Vereinigten Staaten gebessert worden. In Stab- eisen hat der bereits im Dezember eingetretene Umschwung im Januar eine sehr erfreulihe Fortseßung gefunden. Die Blewalzwerke haben ein vermehrtes Arbeitspensum, für Feinblebe wird vom Siegerlande ein Preisaufshlag gemeldet. Für Walzdraht fowohl in Stabl als neuerdings auch in Eisen zeigt sih endlih wieder etwas mehr Nach- lage, wenn auch noch immer zu ganz außerordentliþ niedrigen

reisen.

Mit dieser wechselnden Festigkeit des deutschen Großmarktes ver- bindet sid au eine recht umfassende Ausdehnung des Handels nah Außen. Die Ausfuhr inländischer Arbeitserzeugnifsse nimmt zu und die Anerkennung deutscher Arbeit steigert si im Auslande in ret

erfreuliher Weise. So z. B. gehen Japan, Spanien und, wie es heißt, au Brasilien mit der Absicht um, die Schiffsbaubestellungen