1884 / 96 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Apr 1884 18:00:01 GMT) scan diff

weldem cer seinen alten Vater verschmahten lassen wollte. Es läßt si nit leugnen, daß diese Focm, in wel{er der tragischen Gerechtigkeit Genüge versbafft wird, dramatisch immer bei Weitem wirksamer sein wird, als der später mehr philosophish ausgeklügelte Selbstmord, zu dem, wie man konscquenter Weise annehmen muß, es dem Feigling auch an Muth gefehlt haben würde. Die Kunst der Inscenirung und ftylrechten Ausftattung, in welcher das Deutsche Theater bereits so Außerordentliches dargeboten, übertraf in der Ein- ribtung der Studentenscene in der Schenke, der Auftritte und Kämpfe der Räuber in den böhmishen Wäldern, des Räuberlagers Fei der S{loßruine doch in künstlerischer Schönheit der Anordnung und malerisber Gruppirung alles Frühere, selbft die Straßenkämpfe in Verona, welche bei der Aufführung von „Romeo und Julia“ das Publikum in Entzücken verseßten. Den Höhepunkt aber bot der Scloßbrand, das Einbrehen der Bande, die Gefangennahme des Schurken Franz und der Zusammersturz des Schlosses im letzten Aft. Als der Vorhang über dieser Scene fiel, durcbbrauste ein tosender Beifall das Haus, wie er in diesen Räumen noch nit gehört worden ist, und man muß zugestehen, daß in der That mit dieser scenishen Leistung der Gipfel dessen erreiht war, dessen die Kunst der Bühne fähig ist. Aber nit blos scenisch und im Ensemble, sondern auch bezüglich der shauspielerischen Einzelleistungen war die Vorstellung eine sehr lobenswerthe. Für den idealistis®en Schwärmer Karl bringt Hr. Kraußneck ein lyrisch ungemein wohllautendes Organ, für den Hauptmann eine \höne, imponirende Persönlichkeit, edle Ruhe und vornehmen Ecrfst der Hal- tung mit, und diese Naturgaben sind aub, sowohl was die Defkla- mation als was sein Spiel betrifft , künstlerish zu einem vollendeten Gesammtbilde ausgestaltet. Den Franz gab Hr. Friedmann ziemli kfonventionell und nah alter Dawison-Dessoirsber Tradition; selbt von der herfkömmlihen Maske eines 40 jährigen war der Künstler niht abgewichen, obgleih doch Franz, als jüngerer Bruder, bei aller Häßlichkeit etwas s{sugendlider aussehen könnte; den Höhepunkt seiner Leistung bildete die berühmte Traum- shilderung. Sehr tüchtig war Hr. Nollet als Graf Moor- Vater, und Frl. Wallcs als Amalia hatte im Pathos schöne überzeugende Momente. Hr Kainz als Kosinsly erzählte seine Ge- \chbibte mit hinreißender Leidenschaft; die Herrer. Somme: storfff (Roller), GEppens (Schweizer), Peppler (Spiegelbera), Wessels (Hermann) waren glei vortreffli&d. Hrn. Kraußncck konnte als Gast (vom Hoftheater in Karléruhe) die Ehre mehrmaligen Hervor- rufs zu Theil werden.

Im Wallhalla-Operetten-Theater rähert sich die Auf- führung der „Nanon“ ihrer zweihundertsten Wiederholung, ohne daß das lustige Stück von seiner alten Zugkcaft irgendwie eingebüßt hätte ; allabendlih findet sich ein zahlreihes Publikum ein, das die so rasch in das Volk übergegangenen Melodien an der Quelle hören und {i an der lebenslustigen Wirthin zum goldenen Lamm und ihrem \{mudcken Liebhaker erfreuen will. Die Besetzung dieser beiden Hauptrollen mit neuen Kräften kann als eine durhaus glück- liche bezeihnet werden und hält einen Verglei mit der früheren in jeder Weise aus. Die Rolle des Marquis d’Aubigné, welche fonst in den Händen des Hrn. Wilhelmi lag, wird von Hrn, Philipp in ret anerkennenswerther Weise gegeben. Hr. Philipp welcher augenblicklich noch dem Wallner-Theater angehört und sich früher bereits auf der Bühne des Friedri-Wilhelmstädtischen Theaters versucht hat ist von Hrn. Direktor Lebrun bis Ende Mai beurlaubt worden. Der Gast verfügt über ein sympathisches krästiges Organ, welche8 von einer angenehmen Erscheinung und einem unge-

zwungénen Spiel, wodur sich Hr. Philipp vortheilhaft auszeichnet,

s R Inserate für den Deutschen Reihs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels-

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen,

unterstüßt wird. Die beifällige Aufnahme, welche ihm das Publikum bereitet, beweist, daß es mit dem Nawfolger des Hrn. Wilhelmi zufrieden ift. Nachdem sih am Sonnabend Frl. Erdösy als „Navon“ verabschiedet hat, wird diese Rolle gegenwärtig von Frl. Cäcilie Hebt gespielt und zwar mit gutem Erfolge. Frl. Hecht ist eine so anmuthige kleine Wirtbin, daß sie den Beifall, welben die Zuschauer ihrem munteren, frischen Spiel zollen, reichlich verdient. Hr. Link giebt den {nurrigen Intendanten Marfillac mit demselben unverwüstlihen Humor und hat durch seine drastishe Komik stets die Lacher auf seiner Seite; Hr. Steinberger, als sein Neffe Hector, leistet ihm nach wie vor treulih Gesellschaft. Die Rollen der Frau von Fontenac und der Gräfin Houlière werden von den Damen Hirschberg und Spalke, zwei anmuthigen Erscheinungen, dargestellt. Der Page Gaston wird neuerdings von Frl. Walter gespielt.

Zum Besten der Armen der Lucasgemeinde findet morgen Donnerstag, Abends 8 Uhr, ein Concert mit großem Orchester in der Lucas-Kirche, Bernburgerstraße, statt. Frl. Cornelia Kirchhoff, eine Schülerin des Musikdirektors Dienel, wird in demselben mit dem von Hrn. H. Urban geleiteten Berliner Dilettanten-Orchester- verein Alex. Guilmants D-moll-Symphonie für Orgel und grofies Orchester zur ersten Aufführung bringen und außerdem noch Thiele's C-moll-Concertfaß und chromatis{he Fantasie spielen. Fr. Joachim wird eine Atie aus Bachs Pfingstcantate, das Diguare Domine aus dem Dettinger Te Deum von Händel und Beethovens „Die Himmel rühmen des Ewigen Ehre“ und Hr. Senfft von Pilsach Mendelée- sohns Elias-Arie „Es ift genug“ und eine Arie aus Bachs Cantate „Ich hatte viel Bekümmerniß“ singen. Fernec wird das Orttester humanns Abendlied und die Paulus-Ouverture vortragen.

Literarishe Neuigkeiten und periodisGe Schriften,

Von den Besonderen Abdrucken aus dem „Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger“: Deutsche Reichs- und Preußische Lavdesgesetße, 1883, sind im Verlage der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt (Berlin 8W., Wil- helmstraße Nr. 32) erscienen :

Nr. 1. Gesetz, betr. die Krankenversiherung der Ar- beiter, vom 15. Juni 1883. (0,39 M)

Nr. 2, Gesetz, betr. die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 1. Juli 1883, (0,20 6)

Nr. 3. Gesetze über die allgemeine Landesver waltung vom 30, Juli 1883, und die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Verwaltkungsgerichtsbehörde, vom 1. August 1883, (0,80 M)

Nr. 4. Gesete, betr. die Zwangsvollstreckung in das un- bewegliche Vermögen, vom 13. Juli 1883, und die Gerichtskosten bei Zwangsversteigerungen u. #. w. (0,70 N)

Nr. 5. Anweisung der Königlich preußischen Minister des Innern und für Handel und Gewerbe zur Ausführung des Geseßes vom

15. Juni 1883, betr. die Krankenversicherung der Arbeiter, vom |

26. November 1883, (0,30 6)

Deutsches Adelsblatt. Wochenschrift für die Interessen des deutschen Adels beider Konfessionen. Nr. 16. allgemeine gleihe Wahlrecht. Minister Carl Abraham von Zedlitz und die Erzichung der Jugend. Vier Fragen. Die Abstam- mung des mecklenburgischen Adels. Pariser Briefe, Aus dem Kunstleben. Familien-Nachrichten. Briefkasten. Jnserate.

Deutsches Grundeigenthum. Nr. 16. Inhalt: Die Normativbestimmungen der preußisben Hypothekenbanken. Die

aon n “d e CRASS D REE E E: E RIRAC Ce n Deffentlicher Auzeiger. Va nehmen an: die Annoncen-Expcditionen A

íInhalt: Das |

5, Industrielle Etablissements, Fabriken und

S{wemmkanalisation in Englard. Vom Leipziger Verein selbst- ständiger Miether. Aus den Hausbesitzervereinen. Lokalcs und Kommunales. Vermischtes. Subhastationëwesen.

Deutsce landwirtbh\chaftlide Presse. Nr. 32, Jy, halt : Thierzüchterishe Zeit- und Streitfragen. Vortrag, gehalte im Club der Landwirthe am 12. Februar 1884 von H. Settegast. Hauswirtb\{aft. Wirthschaftéplaudereien für Landwirthsfrauen. Amerikanische Züchtungserfolge. Von H. v. Nathusius-Althaldens- leben. Spre{saal. Antworten: Rückstände aus ter Melafsebrennerei als Düngemittel, Fruchtfolge. Ochsenmast Torfpré}se. Fragen. Rundshau. Correspondenzen: Aus der Prigniß. Posen. Marienburg. München. Wien. Paris. Per- sonalien. Versammlungen. Ausstellungen. Literatur. Aus dem Recbtsgebiet. —- Handel und Verkehr.

Monatsf\c{rift für christlihe Volksbildung. 8. Heft. Inhalt : Kirhhofs-Frühling. Gedicht von Franz Jahn. E ist gesehen worden. Von Pastor Dammann. Der Schnitter Tod. Gedicht von Fr. Jahn. Bender, Arouct, Voltaire. Hoh binaus! Von Dr. Ed. Kaiser. Was liesest du? Von Div.-Pfr, Rud. Köhler. Graf N._ L. von Zinzendorf. Von Karl Fulda. Literatur. Erklärung der Redaktion.

Mittheilungen der Großherzogli hessischen Cen- lralstelle für die Landesstatistik. April. Nr. 308. Inhalt : Die überseeische Auëêwanderung aus dem Großh. Hessen na außereuropêischen Ländern 1883, Eisenbahnen Febr. 1884 Diensilihe Arbeiten der Steuerkommissariate 1882/83. Wafser- stände Ofkt.,, Nov u, Dez. 1883. Tabacbau im Großh. Hessen 1882/83. Sterblichkeitsverhältn. Febr. 1884, Meteorol. Begohs achtungen zu Schweins8berg Febr. 1884, Vergl. meteorol. Beobatht,

Febr. 1884,

Die landwirthschaftlichen Versuchs - Stationen, XXXK. Band, Heft 4. Inhalt: Mittheilungen aus der pflanzen- physiologishen Versuchsftation Tharand: XXXV. Untersuchungen über die Anzucht des Weinstockes aus Samen. Von Prof. Dr. Friedri Nobbe. (Schluß.) Ucber Dr. H. Grouvens Methode der Sti- stoffbestimmurg. Von Prof. Dr. U. Kreusler, Vorstand der Ver- suchs\ftation der landwirthschaftlichen Akademie zu Poppelsdorf, und Prof. Dr. H. Landolt, Vorftand des chemischen Laboratoriums der landwirthschaftlichen Hochshule zu Berlin. Ueber Ernährungs- verhältnisse des Zuckerrohrs. Von Prof. W. Knop. Ueber das Zurückgehen dcs Superpbotphates. Von Demselben. Vereitung einer konzentrirten Nährstofflösung für Pflanzen. Von Demfclben, Untersuchungen über den flüssigen Theil der Alkaloide aus Lu- pinus luteus. Von Dr. Georg Baumert, Privatdozent an der Universität Halle.

Die Sparkasse. Nr. 02. Jubalt: Außerordentliche Generalversammlung des Verbandes der Sparkassen in Westdeutsch- land. Der Versuch einer Staats-Sparkasse, den Einlagezinsfuß herabzuseßen und dabei doch umfangreicben Rückforderungen zu ent- gehen. Die Verbreitung des Spatmarken-Systems auf Zechen und industriellen Werken. Verzeichniß der Sparkassen, welche die Ucber- iragbarkecil der Einlagen im Statut argenommen haben. Posts- sparkassen. Münz- und Bankwesen. Versicßerung8wesen, Verkehrswesen. Juristis{es. Literatur: Hertslets Coupon- Warner. Fragekasten. Annoncen.

Die „Sparkasse* wird fortan nur noch den Verbands-Mitgliedern und Abonnenten oder auf besonderen Wunsch geliefert. Beitritts Erklärungen zum Verbande der Sparkassen in Westdeutshlond nimmt der Geschäfteführer entgegen: Adresse Dr. jur. Heyden, Lindengut bei Essen.

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„JZuvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasensteiu

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egister nimmt an: die Königliche Erpedition des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich

Prenßischen Staats-Anzeigers : Berlin S5W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung , Amortisation, Zinszahlung Uu. 8. w. von öffentlichen Papieren.

[19356] Steckbrief.

Gegen die unten beschriebene unverebelicte Bertha Armerding, welche flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen {weren Diebstahls in den Akten U. R. I. 263, 84 verhängt. Es wird ersut, dieselbe zu verhaften und in das Untersuchungs- gefängniß zu Alt-Moabit 11/12 abzuliefern.

Berlin, Alt-Moabit Nr. 11/12 “(NW.), den 19, April 1884.

Der Untersucbungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte I.

Ol Beschreibung: Alter 25 Jahre, geb. 13./12. 58 zu Calbe a. S. Größe 1,70 m, Statur \{lank, Haare blond, Stirn gewöhnlich, Augenbrauen blond, Augen blau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich. Zähne vollständig, Kinn rund, Gesi&bt rund, Ge- fichtsfarbe blaß, gesund, Sprache deutsch. [19355] Stebricf.

Gegen den unten beschriebenen Sclosser Ernst Hennig, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungs- haft wegen {weren Diebstahls in ten Akten U. R. I. 268. 84, verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersucungsgefängniß zu Alt-Moabit 11/12, ab- zuliefern. :

Berlin, Alt - Moabit Nr. 11/12 (NW.), den

19, April 1884. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte k. O l

Beschreibung: Alter 32 Jahre, ‘geb. 17. 8, 51 zu Burg, Größe 1,68 m, Statur s{mächtig, Haare blond, Stirn \{mal, \{chräg, Bart brauner Schnurr- bart, Augenbrauen braun, Augen braun, Nase gerade, Mund gewöhnli, Zähne vollständig, Kinn fchmal, Gesicht hager, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: linkseits Leisten- bruch, auf der Bruft E. H. 1871, ein Herz, auf dem rechten Bordcrarme ein Herz, Pfeil und A. U. 1871 blau tâtovirt.

[19357] Steckbriefs-Erneuerung.

Der gegen den Commis Ernst Derz, geboren am 209. März 1853 zu Brandenburg a. Havel, wegen Unterschlagung von der Königlichen Staatsanwalt- schaft beim Landgericht T. hierselbft in den Akten J. Ic. 67. 82 unter dem 4. Februar 1882 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert.

Berlin, den 19. April 1884.

Staatsanwaltschaft bei dem Königlicken Landgerichte I.

[19353] Steckbriefs3-Erneuerung.

Der hinter den Tischlergesellen Bernhard Rado- linsfi, aus Lauterhagen gebürtig, unter dem 17, Fe- bruar 1882 erlassene Steckbrief wird hierdurch in Erinnerung gebracht.

Bartenstein, den 17, April 1884.

Königliches Amtsgericht. I,

Grosshandel, 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen.

8, Theater-Anzeigen. | In der Börsen-

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen - Bureaux. H

9, Familien-Nachrichten. \ beilage. M

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladunnge u. dergl. [19220] Oeffentliche Zustellung.

In Sacen der Aline Auguste, verehel. Stein- brückner, geb. Meinhardt, früher in Veitsberg, jetzt in Liebshwiz wohnhaft, vertreten durch den Rechts- anwalt Dr. Vüttner in Gera, Klägerin, gegen ihren Chemann, den Handarbeiter Johann Karl Stein- brückner, zuleßt in Veitsberg wohnhaft, jeßt un- bekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Eheschei- dung, ladet Klägerin den Beklagten auf Grund des rechtsf1 äftigen bedingten Endurtheils des gemein- s{zftliden Landgerichts zu Gera vom 5. Februar 1884 bebufs Ableistung des ihr dur dasselbe auf- erlegten Eides und zur weiteren mündlichen Ver- handlung des Rechts\treits vor die 1. Civilkammer des gemeinschaftlichen Landgerichts zu Gera, Schloß- straße 23, 1 Treppe,

auf den 8. Juli 1884, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.

Gera, den 19. April 1884,

Klopfer, Gerichts\chreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts.

[19222] Oeffentliche Zustellung.

In der Prozcßsahe der Allgemeinen Armenkasse der Stadt Herford, vertreten durch den Magistrat daselbst, Klägerin vertreten durh den Rechtsanwalt Lücken zu Herford, wider den Handarbeiter Friedrich Niemeyer, früher zu Bauerscbaft Neustadt bei Her- ford, jeßt angeblich in Amerika, dessen Aufenthalt nit bekannt ist, Beklagten, wegen Forderung von 216,50 6 nebst Judikatzinsen, hat die Klägerin den Antrag gestellt,

den Beklagten vorläufig vollstreckbar zur Zahb- lung von 216 M 50 4 nebst Judikatzinsen zu verurtheilen.

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtéstreits ist Termin vor dem Königlichen Amtsgericht zu Herford bezielt auf

den 19. Juni, Vormittags 10 Uhr, 1884, wozu Beklagter hierdurch vorgeladen wird,

Herford, dcn 18, April 1884,

Barxmann, Gerichtéshreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[19209] Oeffentliche Zustellung.

Die Sclosserfrau Ottilie Schaberau, geborene Bogt, zu Kosten, vertreten durch den Rechtsanwalt Geissel zu Lissa, klagt gegen ihren Ebemann, den Schlosser Herrmann Schaberau, früher zu Kosten wohnhaft, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe- scheidung, wegen böslicher Verlassung, mit dem An- trage: das zwischen den Parteien bestehende Band der Che zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und demselben die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Be- Élagten zur mündlihen Verbandlung des Rechts-

¿ streits vor die Erste Civilfammer des Königlichen è Landgerichts zu Lissa, Vrovinz Posen, auf den 29, September 1884, Vormittags 9 Uhr, wit der Aufforderung, einen bei dem gedachten EGe- ribte zugelassenen Anwalt zu beflellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht:

Lisa, den 18. April 1884.

Karpinsfki, Gerichts\{reiber des Königlichen Landgeri 8.

[19210] Oeffentliche Zustellung.

Der Grubenarbeiter Friedrih Wilhelm Diete in Aupitz bei Hohenmoelsen, vertreten dur den Nechts- anwalt Lüdicke in Naumburg a. S., klagt gegen seine, jeßt in unbekannter Abwesenheit lebende Ghe- frau, Emilie, geb. Hennig, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die zwischen ihnen bestehende Cbe zu trennen, die Beklagte für den allein \{uldigen Theil zu erklären und zur Tragung sämmtlicher Kosten zu verurtheilen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Berhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Naum-

burg a. S. auf den 30. Oktober 1884, Vormittags 93 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- ribte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Naumburg a. S,, den 16. April 1884, Rats, Gerichts\{reiber des Köntglichen Landgerichts.

wird

[19208] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Schuhmacher Rentner, Auguste, geborene Kribgenéky zu Stettin, vertreten dur den Rechtsanwalt Brunnemann, klagt gegen ihren Ehe- mann, den Schuhmacher Julius Rentner, jetzt un- bekannten Aufentbalts, wegen Versagung des Ünter- halts und bösliber Verlassung mit dem Antrage, die Che der Parteien zu trennen und den Beklagien für den allein {huldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsftreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stettin, Zimmer 23, auf

den 9. Zuli 1884, Vormittags 92 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rite zugelassenen Anwalt zu bestellen.

„Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stettiu, den 19. April 1884.

: Moldenhauer,

Gerich!s\{reiber des Königlichen Landgerichts.

[19201] Oeffentliche Ladung.

Das K. Amtsgericht Amorbach hat auf Klage des Kirchenpflegers Friedrih Gramm für den 11. Kaplancifond dahier gegen den Fischer Philipp Henuig von Amorbach, nun unbekannten Auf-

enthalts, geridtet auf Verurtbeilung des Beklagten zur Zahlung

von rückständigen Zinsen pro 1883 mit 11 M 52 s

und bis 19. üpril 1884 mit . A O8.

und zur Tragung der Kosten sowie auf Voll- streckbarkeitscrklärung des Urtheils die öffentliche Zustellung bewilligt und Termin zur Verhandlung bestimmt auf

Dienstag, den 27. Mai l. J., Borm. 9 Uhr, wozu Philipp Hennig öffentlich geladen wird.

Amorbach, den 20. April 1884.

Der Kgl. Gerichtsschreiber : Haering. [19221]

Die Grâäflih Ysenburg’sche Kammerkafssen- Ver- waliung zu M. erbolz klagt gegen den Friedrich Karl Herbert von Gondsroth, dermalen in Amerika aus Grundschuldbrief vom 22. Oktober 1880 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Letzteren zur Zahlung von 18 A Hauvtgeldabtrags nebst 59/9 Zinsen von 27 M. seit dem 24. Januar 1882 und 1,80 M Kosten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtéstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Meerholz auf

den 18, Juni 1884, Vormittags 9 Uhr,

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekannt gemacht. C. 39/84,

Mecerholz, den 8. April 1884. : Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts:

Goecelen.

[19227] Auszug.

Die in Cöln wohnende Maria Recknagel, Ehe- srau Heinrich Gehlhaus, ohne Gewerbe, vertreten durch Rechtsar walt Justizrath Franz Goetz in Cöln, Élagt gegen ihren Ehemann, den in Cöln wohnenden HeinriÞh Gehblhaus, früher Restaurateur, jetzt ohne Gewerbe, wegen Gütertrennung, mit dem Antrage: die zwischen den Parteien bestchende geseßlide Gütergemeinschaft für aufgelöst zu erklären und an deren Stelle völlige Gütertrennung auszusprechen.

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin bestimm! vor ter I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu (ras auf den 9. Juni 1884, Vormittags

jr.

Cöln, den 18. April 1884.

Für gleichlautenden Auszug :

Goeg, Rechtsanwalt. 5

Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht,

Cóôln, den 21. April 1884,

Verbeedck, Gerichts\creiber des Königlichen Landgerichts. _

Nedacteur: Niedel.

Verlag der Expedition (S cholz.) Druck: W. Elsner. Vier Beilagen (eins{ließlich Börsen-Beilage).

Berlin:

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger. M 96.

Deutsches Neich.

NaGMPmeilung y der in der Zeit vom 1. Januar bis 15. April 1884 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Zol- und Steuervergütung abgesertigten Zucermengen. 1)

Ee E

Menge

Erste Beilage

Berlin, Mittwoh, den 23. April

des abgefertigten TUEEx d;

Kandiszuccker und Zucker in weißen vollen harten Broden, (Nr. 470 des statistiscben

Waaten. tatistisc Waarenverzeichnisses)

bezw. Ber waltung ss B44 1.6;

in

| der Zeit | Po. 1 omn

1. Jan. bis | 1, bis

31, März 15, April

in der Zeit

zusammen

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kg | kg kg

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Preußen, Provinz Ostpreußen Westpreußen .

45712 62409 Brandenburg 946 Pommern . S 1047965| 3909 830) O A Sachsen eins{ließlich der h Schwarzb. Untierherrschaft | 6219 731| 1 469 334/ Scbleswig-Holstein . 1508 494| 252 410} ; 0 859 5425| 986284

Hannover . 25) 284 Rheinland 3672109| 176278] 3848 387 212515 8IG| 2 356 686| 11872 502

1787 624

29 206

19 569

59! 163 763 911/ 911 460 704) 2779 366

108 121 946 1438 795

7 689 065 1 760 904

Sa. Preußen 1 582 042 20 206

14 666 134 204

9 318 662

Bayern

Sasen . Württemberg Maden Mecklenburg Braunschweig Anhalt A l E S e

und Mehlform von mindestens

der Zeit

1. Jan. bis 31. März

Aller übrige harte Zucker, sowie alle weißen trockenen

N A S A l Zucker in Krystall-, Krümel- Robzucker von mindestens

88 °%/o Polarisation 98 9/9 Polarisation (Nr. 472 des statistischen (Nr. 471 des statistischen Waarenverzeihni}e8)

Waarenverzeichnifses)

| in | a der Zeit | der Zeit vom | vom |

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om zusammen

1. Jan. bis | 1. bis | 31. März | 15, April |

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4 439 347

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16 163 619

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58 468 673| 5 230 989 31 328 280| 1290959] 32619 239 3783 771| 506 372|_ 4290 143 127 614 309 12 110 883/139 725 192 |

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976 805 3 132493 176 660! 3 503 454 914 809 2 331 234 7308| 19200 700 T1) 9 074 405 500 5000| | H

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Peberhaupt im deutschen ZoUgebiet |2)16 585 596| 3 058 345! 19 643 941 In detnselb, Zeitraum d. Vorjahres

rihtigumgen bezw. Ergänzungen. Berlin, den 21, April 1884.

Be

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 23: April, In: dev gestrigen (15.) Sißung des Reichstages trat das Haus in die zweite Berathung des Gesehentwurfs ein, betreffend die Ab- änderung des Geseßes über die eingeshriebenen Hülfs- tassen, vom 7. April 1876, auf Grund des Berichts der V1I, Kommission.

Art. 1 und 2 wurden unverändert nach der Vorlage ohne | trage nicht. D! e 10 | ihre Sache richtig gemacht haben,

Debatie angenommen. i

Die Kommission beantragte, folgenden Artikel 2a ein-

zuschieben : : Die Absâôte 3 und 4 des §8. 4 dcs genannten Gesetzes werden durch folgende Bestimmungen ersetzt: «Abänderungen des Statuts unterlicgen den gleichen Vor- \chriften. Ueber die Zulassung einer Abänderung, durch welche der Sitz der Kasse verlegt werden soll, hat die Behörde des alten Sitzes zu entscheiden. L ;

Die Zulassung einer Kasse welche ör!liche Verwaltungsstellen cinrichtet, ift bei derjenigen Verweltungsbebörde zu erwirken, in deren Bezirk die Hauptkasse ibren Siß nimmt.“

Hierzu beantragten die Abgg. Pr, Hirsch und Gen. :

Der Reichstag wolle beschließen : / Dem S, 4 des alten Gesetzes als Absat 4a folgenden Zusaß

zu geben: O S j eUuf den Antrag der Kasse hat die höhere Verwaltungs8-Be-

hörde bei der Zulassung zugleich zu bescheinigen, daß das Statut den Vorschriften des §. 75 des Gesetzes, betreffend die Kranken- versicherung der Arbeiter, vom 15. Juni 1883, genügt. Für diese Bescheinigung gelten die Vorschriften des Absaßes 2.“ j Der Abg. Dr. Hirsh befürwortete seinen Antrag. Die Anwendung dieses Geseßes werde auf große Schwierigkeiten stoßen. Die einzelnen Hülfs- oder Gemeindekassen müßten bis zum 1. Dezember d. F. prüfen, ob ihre Statuten mit dem Krankenkassengeseß, speziell mit dem §. 6 übereinstimmten, dann aber, ob sie mit dem Hülfskassengeseß Üübereinstimmten. Durch diese doppelte Prüfung, die sih auf die verschieden- arti;sten Dinge zu erstrecken habe, trete eine Ershwerung in der Anwendung des Geseßes ein, die durch seinen Antrag ge- hoben werden folle. Derselbe solle auch Tausenden von Mit- gliedern der Hülfskassen das Gefühl der Unsicherheit dadur nehmen, daß die höhere Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk die betreffende Kasse liege, die Statuten prüfe, und ev. be- seinige, daß dieselben dem §. 75 des Krankenkassenversiche- rungs-Geseßes genügten. Er bitte deshalb, auch wenn man in formeller Beziehung zweifelhaft sein könne, ob dieser An- trag hierher gehöre, oder vielmehr in das Krankenversicherungs- Gesetz, denselben dennoch anzunehmen, und so den Mitgliedern der Hülsskassen die erforderlihe Beruhigung zu verschaffen.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Geheime Ober-Regierungs-Rath Lohmann das Wolt:

Meine Herren! Jch muß Sie bitten, diesen Antrag abzulehnen. Dur denselben würde das Verhältniß der freten Hülfskafsen zu den- jenigen Kassen, die auf Grund des Krankenversicherungsgeseßes erriche tet werden, wesentlich verändert werden, denn an die Stelle der ma- teriellen Erfordernisse, von deren es nah § 75 abhängt, ob die Mit- glieder freier Kassen von der Versficerungspflicht befreit find, würde nach Annahme des Antrags lediglich ein formales Ciforderniß treten, nämlih die Erklärung der die Hülfskasse zulafsenden Behörde, daß diese Kasse den Anforderungen genüge. Durch diese Erklärung würde

12 176 339122 345 764 2)14 5220932) 8271944 2) 675 938/2)8 947 882/2)112196 012 211360575,2)123 556 387

1) Die Nachweisung bezieht sich auf diejenigen Zuckermengen, welche zum Export oder zu einer öffentlichen Niederlage abgefertigt und dadurch dem inländischen Markte entzogen worden sird, nicht also auf die wirkli zur Ausfuhr über die Zollgrenze gelangten Mengen, 2?) Die Abweichungen gegen die letztveröff.ntlichte resp. die vorjährige Nachweisung beruhen auf nachträglich eingegangenen Be-

Kaiserliches Statistisches Amt.

der.

S905 108 TL5 735) 9 621493| L31538 9605 12 381 834! 146 920 199

aber feine Garantie dafür gegeben werden, daß wirklich die Kasse diesen Anforderungen genüge, dcnn auch die Behörde kann sich irren.

Was will denn der Herr Antragsteller eigentlib? Er will an die Stelle der Aufmerksamkeit, welche die Begründer freier Kassen auf diesen Punkt zu ricten haben, die Aufmerksamkeit der Behörden seßen. In dieser Bezichung läßt er fich cine Bevormundung der Kasse sehr gern gefallen, die er fonst untcr allen Umständen aufs Bestimmteste zurückweist. Etwas andcres als eine Bevormundung derjenigen, welce die Kasse erribten, liegt überhaupt in diesem An- trage niht. Die Behörde soll für “die Betheiligten prüfen, ob fie

S ALE

das ift der ganze Inhalt des An- trages, L

Meine Herren, ih muß bebaupten, daß von den vielen Zweifeln, von denen der Herr Artragsteller gesagt hat, daß sie über die Frage entstehen Éönnen, ob die Kasse den Anforderungen des §. 75 entsprece, bei gehöriger Aufmerksamkcit gar nicht die Rede sein kann. Welche Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetßes überhaupt in Anwen- dung kommen, ist keineêwegs zweifelhaft. Der cinzige zweifelhafte Punkt, welcher für eine Behörde entstehen kann, ist der, ob die Höhe der Unterstüßung richtig bemessen ift, nämlich b¿messen nah dem Maße derjenigen Sätze, die von der zuständigen Behörde als orts- übliher Tagelohn desjenigen Ortes festgeseßt sind, wo die Kase Wim Siß hat Vis (l abe jede cizelne freie Hülfskasse im Stande, sofort jeder anderen Behörde aufs un- widerleglichste zu beweisen, indem sie einfa die betreffende Bekannt- machung derjenigen höheren Verwaltung8behörde, roeclhe diese Sätze festzustellen hat, vor ihren Statuten abdruckt und womöglich sich kas noch beglavbizen läßt, wozu fie immerhin das Recht hat. E

Ich sehe also durcaus keinen Grund ein, diese in dieses Gesetz \{lechwterdings nicht hineingehörtkge Bestimmung hier. aufzunehmen und dadur das ganze Verhältniß zu ändern, :

Der Abg. Schrader entgegnete, daß doh noch verschiedene andere Punkte in Frage kämen, Die Hauptabsicht des An- trags gehe dahin, am 1. Dezember 1884, wenn das Kranken- fasjengeseß in Kraft trete, shon eine Entscheidung darüber zu haben, welche Hülfskafsen den Bedingungen desselben ent- sprächen. i 2

Der Geheime Ober-Regierungs-Rath Lohmann erklärte, er könne das Bedürfniß, bis zum 1. Dezember {on eine Entscheidung über diefe Frage zu haben, nicht als ein Motiv dafür anerkennen, daß in das Gesetz eine ganz allgemein ge- haltene und niht blos als Uebergangsbestimmung aufgefaßte Vorschrift übernommen werde. :

Der Abg. Dr. Hirs bevauerte die ablehnende Haltung der Regierung. Wenn es wenigstens möglih wäre, die Kassen, gegen deren Zulassung Zweifel beständen, so lange als bereh- tigt anzuerkennen, bis eine definitive Entsheidung der höheren Verwaltungsbchörde erfolgt sei, dann könnte man auf eine folche Bestimmung verzichten. So könne es sehr leiht kommen, daß eine Gemeinde am 1. Dezember erkläre, die betreffende Hülfskasse entsprehe dem Gescte nicht. Sämmtliche Mitglieder müßten also dann in die Zwangskassen hinein, Diese Be- fürchtung bestehe allgemein in den Arbeiterkreisen. Uebrigens handle es sich nit blos um die Höhe der Krankenunter- stützung, sondern auch um verschiedene andere Dinge, nament- lih um den Beginn der Krankenunterstüßung, und um oie fortdauernde Unterstüßung nach Ablauf der ersten dreizehn Wochen. Man müsse dabei auch bedenken, daß die Gemeinde- behörden vielfah Konkurrenten dieser Hülfskasszn seien.

Geseße nicht entsprehe, so sei die Beshwcrde sihtsinstanz zulässig. j christen des Geseßes, so müsse die Gefneinde sämmtliche eingezogenen Beträge zurüdckzahlen. t Gesche, fo müßten die betreffenden Arbeiter in die Zwangs- kassen eintreten.

B84,

an die Auf- Entspreche die Kasse dann den Vor-

Entspreche sie nicht dem

Der Abg. Dr. Hirsch bemerkte, wenn also durch irgend

welchen Frrthum der Generalversammlung nicht ganz bis aufs Titelhen die Bestimmungen des Geseßes erfüllt seien, so müßten die Arbeiter in die Zwangskassen eintreten. Konsequenz wolle er eben vermeiden, indem er vorher {hon eine Entscheidung darüber haben wolle, ob die Kassen dem 8. 75 des Krankenkassengeseßes entsprächen.

Diese

Art 2a wurde in der Kommissionsfassuna angenommen,

ebenso der Zusaßantrag Hirsch.

Art. 3 §. 6 lautet nah der Vorlage:

Zum Beitritt der Mitglieder i eine \{hriftlibe Erklärung oder die Unterzeihnung des Statuts erforderlih. Handzeichen Schreibensunkundiger bedürfen der Beglaubigung durch ein Mit- glied des Vorstandes oder“einer örtlihen Verwaltungsstelle; ver- gleiche S. 19 a ff.

Hierzu beantragte der Abg. Lohren folgenden Zusat:

„Wegen Ueber|\chreitung der Altersgrenze, über welche hinaus nach Bestimmung des Statuis neue Mitglieder nicht aufgenommen werden, darf versicherungépflihtigen Personen, welhe nacweisen, daß sie mindestens 20 Jahre der Kasse angehört haben, der Wieder- eintritt nicht versagt werden.“

Der Abg. Lohren erklärte, um der ungerehten Vertheilung von Rechten und Pflichten entgegenzutreten, habe er seinen Antrag eingebracht, der nur ein Theil des von ihm in der Kommission eingebrachten, und dort nux mit einer Stimme Majorität abgelehnten Antrages bilde. Die - Bedenken dex Majorität der Kommission hätten darin Berülsichtigung ge- funden, und so hoffe er, daß das Haus den Antrag annehmen werde. Den Hülfskassen blieben in diesem Falle auch noch immer genug Hülfsmittel übrig, um sich alte und kranke Ver- sicherungsnehmer vom Halse zu schaffen. Er sei gewiß ganz fern von der Absicht, die Lebensfähigkeit der Kassen zu gefährden, wie in fortschrittlihen Blättern gesagt werde, und er protestire ausdrücklich gegen eine solhe Jnsinua- tion. Wenn das Haus allerdings derartige Bestimmungen, wie die vorliegenden, betreffs der Zulässigkeit der Annahme bestehen lasse, so würden die Hülfskassen keine 20 Jahre be- stehen, Wenn er nun ferner in Betracht nehme, daß man den Arbeitern gegenüber diese Kassen gewissermaßen als einen Er- faß für das Vaterhaus hingestellt habe, so finde er es doh schrecklih, daß ein Arbeiter, der vielleicht 20 Jahre lang der Kasse angehört habe, aber dur Verhältnisse genöthigt, seinen früheren Beruf auf kurze Zeit aufgebe, in einer Fabrik Be- schästigung finde, und damit in die Krankenversicherung trete, dadurch der früher erworbenen Rechte mit einem Male verlustig geben solle. Ein derartiges Verfahren entspreche wahrlich niht dem Begriff des „Vaterhauses“. " Er bitte, feinen Antrag anzunehaien.

Der Abg. Lipke sprach sich gegen den Antrag Lohren aus. Es wäre ja sehr s{höón, wenn man den einer Kasse Beitreten- den alles Gute geben könnte, die Leistungen der Kasse seien doch aber nit ohne Beiträge möglich. Die übrigen Mitglieder der Kasse würden geschädigt, wenn Jemand, der früher einmal zwanzig ahre einer Kasse angehört habe, als alter und s{hwacer Mensch wiederkomme und auf Grund seiner früheren Beiträge Unterstüzung beanspruche, Unter solchen Umständen könne keine Hülfskafse und keine Versicherungsgesellschaft be- stehen, und deshalb bitte er, den Antrag Lohren zu verwerfen.

Art. 3 wurde angeno:nmen, der Antrag Lohren abgelehnt.

Art. 4 der Vorlage lautet:

Der vierte Absay des §. 7 des genannten Gesetzes wird durch

folgende Bestimmung erseßt: 5

Der völlige oder theilweise Aus\{luß der Unterstüßung ist nur in Fällen solcher Krankheiten zulässig, welche sich die Mitglieder vorsäßlih oder dur s{uldbafte Betheiligung an Schlägereien oder

Raufhändeln, durch Trunkfälligkeit oder geschlechtlihe Aus\chwei-

fungen zugezogen haben. Soweit die Unterstüßung in Gewährung

freier ärztliwer Behandlung oder Mznei besteht, kann fie au in diesen Fällen nicht auszescchlossen werden.

Die Abgg. Bebel, Kayser (Freiburg) und Gen. beantragten, diesen Art. 4 zu streichen. i :

Der Abg. Kayser (Freiburg) bezeihnete die Bestimmungen d? Artikels 4 als beleidigende für die Arbeiter. Zwe der Krankenkassen sei, Hülfe in jedem Krankheitsfalle zu bringen, ohne nah den Ursah:n der Krankheit zu fragen. Darum widerstreite der Artikel dem Prinzip der freien Hülfskassen, mache nur den Eindruck der Gehässigkeit gegen den Arbeiter, und müsse gestrichen werden.

Artikel 4 wurde unverändert angenommen, der Antrag Bebel abgektehnt.

Artikel 4a, lautet nah dem Kommissionsbeschlusse :

Der Absaß 2 des §. 8 des genannten Gesetzes wird dur

folgende Bestimmung erseßt: i

Nach Maßgabe des Geschlechts, des Gesundheitszustandes, des

Lebensaltcrs, der Beschäftigung oder des Beschäftigungsortes der

Mitglieder darf die Hobe der Beiträge verschieden bemessen

werden.

Ein Antrag der Abgg. Bebel und Gen., die Worte „oder des Veschäftigungsortes“ zu streihen, wurde abgelehnt. Die Artikel 4a—7 wurden unverändert nah den Kommisstons=- beshlüssen angenommen.

Art. 8 handelt von den örtlihen Verwaltungsstcllen ; hinter 8. 19 des Geseßes vom 7. April 1876 werden folgende Bestimmungen eingeshoben: §8. 19a lautet nach dem Kom- missionsbes{chlUß :

I Die i in für bestimmte Bezirke örtlihe Verwaltungs-

stellen errichten und denfelben folgende Befugnisse ertheilen :

1) Beitrittserklärungen und Austrittserklärungen entgegen zu nehmen, sowie D Schreibensunkundiger in Gemäßheit des

d. 6 Abfatz 1 zu beglaubiîgen ; : H

5 ° die Kasienbeiträge zu erheben und die Untersiüßungen aus-

S iniütaagen zur Wahrnehmung der Krankenkontrole zu

treffen. E

Hierzu beantragte der Abg. Löwe (Verlin) :

Der Reicstag wolle beschließen:

Dex Geheime Ober-Regierungs-Rath Lohmann ent-

gegneie, wenn eine Gemeinde erkläre, daß eine Kasse dem

Ziffer 2 durch folgende Vestimmungen zu ersetzen: